-
Die vorliegende Anmeldung betrifft eine Verschlusskappe zum Verschließen von Flüssigkeitsanschlüssen an einem Dialysator.
-
Dialysatoren sind Hohlfasermembranfilter, die in der extrakorporalen Blutbehandlung von Patienten in verschiedenen Therapien zum Einsatz kommen. Voraussetzung für die Eine Grundvoraussetzung für Verwendung der Dialysatoren ist deren Sterilität und Partikelfreiheit. Um die Sterilität der Dialysatoren zu gewährleisten, werden Hitzesterilisationsverfahren oder Sterilisationsverfahren durch Bestrahlung angewendet. Neben der Sterilität müssen auch zumindest die Blutkontaktflächen des Dialysators partikelfrei sein. Eine Kontamination eines Dialysators mit Partikeln kann zu einer gefährlichen Belastung eines Patienten führen. Um einen hohen Grad an Partikelfreiheit der Dialysatoren im Auslieferungszustand gewährleisten, werden die Flüssigkeitsanschlüsse der Dialysatoren in der Herstellung nach den Spül- und Sterilisationsschritten mit Verschlusskappen verschlossenen. Insbesondere werden regelmäßig die Blutanschlüsse der Dialysatoren mit Verschlusskappen verschlossen, damit die Blutseite der Dialysatoren partikelfrei bleibt. Je nach Art des Dialysators kann es auch erforderlich sein die Dialysatseite eines Dialysators partikelfrei zu halten. Daher ist es von Vorteil auch die Dialysatanschlüsse mit Verschlusskappen zu verschließen und den Innenraum der Hohlfasermembranfilter vor Partikelkontamination zu schützen.
-
Darüber hinaus sind Verschlusskappen für die Flüssigkeitsanschlüsse eines Dialysators auch nützlich, um den Dialysator nach einer erfolgten Blutbehandlung verschließen zu können. Nach Beendigung einer extrakorporalen Blutbehandlung kann der Dialysator teilweise noch mit Behandlungsflüssigkeit und/ oder Blut gefüllt sein. Es ist insbesondere aus Hygienegründen darauf zu achten, dass das Umfeld eines Behandlungsplatzes eines Patienten beim Abrüsten der Dialysemaschine und der Behandlungsvorrichtung nicht mit reslticher Behandlungsflüssigkeiten und/ oder Blut des Patienten kontaminiert wird.
-
Verschlusskappen werden entsprechend des Bedarfs an Dialysatoren in hoher Stückzahl bereitgestellt. Es ist daher wünschenswert Verschlussklappen so herstellen zu können, dass deren Herstellung kostengünstig durchgeführt werden kann. Insbesondere waren bisherige Entwicklungen dahingehend ausgerichtet, Verschlusskappen bereitzustellen, die sowohl einen ersten Flüssigkeitsanschluss als auch einen zweiten Flüssigkeitsanschluss eines Dialysators verschließen können. Die Dialysatoren weisen im Regelfall zwei Flüssigkeitsanschlüsse für Blut auf. Darüber hinaus weisen derartige Dialysatoren mindestens einen Flüssigkeitsanschluss für eine Behandlungsflüssigkeit oder für Filtrat auf. Im Regelfall weisen die in dieser Anmeldung angesprochenen Dialysatoren zwei Flüssigkeitsanschlüsse für Blut und zwei Flüssigkeitsanschlüsse für eine Behandlungsflüssigkeit, z.B. einer Dialyseflüssigkeit, auf. Die geometrische Ausgestaltung der Flüssigkeitsanschlüsse an einem Dialysator werden über Normen, z.B. DIN EN ISO 8637:März 2014 beschrieben. Allerdings müssen je nach Art eines anzuwendenden therapeutischem Verfahrens oder je nach geographischer Region nicht alle Dialysatoren nach einer entsprechenden Normung ausgearbeitet sein.
-
US 5,954,957 offenbart eine Verschlusskappe zum Verschließen eines Blutanschlusses und eines Dialysatanschlusses an einem Dialysator. Die in
US 5,954,957 gezeigte Verschlusskappe weist einen ersten Aufnahmebereich auf, der dazu dient, den Dialysatanschluss zu verschließen. Ein zweiter Aufnahmebereich der Verschlusskappe dient dazu den Blutanschluss zu verschließen.
-
EP 3 765 114 B1 offenbart eine Verschlusskappe mit einer ersten zylindrischen Seitenwand und einer zweiten zylindrische Seitenwand, wobei die erste zylindrische Seitenwand ausgebildet ist mit dem männlichen Konusteil eines Blutanschlusses eines Dialysators zusammenzuwirken und diesen zu verschließen. Die zweite Seitenwand der Verschlusskappe umgibt die erste Seitenwand, so dass zwischen erster Seitenwand und zweiter Seitenwand ein Kanal entsteht der geometrisch so ausgestaltet ist, dass er mit einem Dialysatanschluss des Dialysators zusammenwirkt und diesen verschließen kann.
-
AUFGABE
-
Ausgehend von den Im Stand der Technik beschriebenen Verschlusskappen besteht weiterhin das Bedürfnis alternative Verschlusskappen zu entwickeln die hinsichtlich des Fertigungsaufwandes, der Handhabung und der Funktionalität optimiert sind.
-
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
-
In einem ersten Aspekt der Erfindung erfolgt die Lösung der zuvor genannten Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1. Die Unteransprüche 2 bis 17 stellen bevorzugte Ausführungsformen da.
-
In einem zweiten Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe durch einen Dialysator gemäß der Ansprüche 18 und 19 gelöst.
-
In einem dritten Aspekt der Erfindung wie die Aufgabe durch einen Verschlusskappenhalter nach den Ansprüchen 20 und 21 gelöst.
-
In einem vierten Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe durch eine Dialysemaschine nach Anspruch 22 gelöst
-
BESCHREIBUNG
-
Die gemäß dem ersten Aspekt beschriebene Verschlusskappe ist dazu geeignet die Flüssigkeitsanschlüsse eines Dialysators zu verschließen, um Sterilität und Partikelfreiheit des Dialysators zu gewährleisten insbesondere ist die Verschlusskappe so ausgestaltet, dass sie mit einem ersten Flüssigkeitsanschluss eines Dialysators flüssigkeitsdichtend zusammenwirken kann. Sofern die Verbindung zwischen Verschlusskappe und Flüssigkeitsanschluss des Dialysators als flüssigkeitsdichtend ist, ist auch davon auszugehen, dass die Verbindung vor Kontamination schützt und Sterilität und Partikelfreiheit gewährleistet. Insbesondere ist die Verschlusskappe so ausgestaltet, dass sie mit dem Blutanschluss eines Dialysators für die extrakorporale Blutbehandlung flüssigkeitsdichten zusammenwirken kann. Daneben ist die Verschlusskappe aber auch so ausgestaltet, dass sie mit einem zweiten Flüssigkeitsanschluss eines Dialysators zusammenwirken kann, der in seiner geometrischen Ausgestaltung von dem ersten Flüssigkeitsanschluss verschieden ist, so dass Sterilität und Partikelfreiheit des Dialysators gewährleistet werden kann. Insbesondere ist die Verschlusskappe so ausgebildet, dass sie mit dem Dialysatanschluss eines Dialysators flüssigkeitsdichten zusammenwirken kann. Mit der erfindungsgemäßen Verschlusskappe ist es daher möglich mit einer Art von Verschlusskappe zwei unterschiedliche Flüssigkeitsanschlüsse eines Dialysators zu verschließen. Es müssen daher nicht 2 unterschiedliche Verschlusskappen hergestellt werden. Der Fertigungsaufwand der erfindungsgemäßen Verschlusskappen ist daher deutlich verringert.
-
Vorteilhafterweise werden die Verschlusskappen bereits an den Flüssigkeitsanschlüssen direkt nach der Sterilisation des Dialysators angebracht und der Dialysator in diesem Zustand ausgeliefert, um so Sterilität und Partikelfreiheit des Dialysators zu gewährleisten. Es ist üblich, dass Dialysatoren standardmäßig in steriler Umverpackung ausgeliefert werden, wobei dann lediglich die Blutanschlüsse mit Verschlusskappen verschlossen sind. Die Verwendung der erfindungsgemäßen Verschlusskappen hat den Vorteil, dass diese nach der extrakorporalen Blutbehandlung eines Patienten wiederverwendet werden können, um zum Beispiel die Flüssigkeitsanschlüsse für das Dialysat zu verschließen. Es ist daher nicht notwendig gesonderte Verschlusskappen für die Dialysatanschlüsse vorzuhalten.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Handling der Verschlusskappen während der therapeutischen Verfahren vereinfacht. Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Verschlusskappen, werden diese unmittelbar vor einer extrakorporalen Blutbehandlung des Dialysators abgenommen und an einem bereitgestellten erfindungsgemäßen Verschlusskappenhalterfixiert. Im Regelfall ist es nach einer erfolgten Blutbehandlung eines Patienten dann notwendig die Dialysatanschlüsse des Dialysators zu verschließen, um ein Auslaufen von Restdialysats aus der Dialysatseite des Dialysators zu verhindern. Hierzu werden die am Verschlusskappenhalter fixierten Verschlusskappen verwendet, die zuvor im Auslieferungszustand des Dialysators die Blutportanschlüsse des Dialysators verschlossen hielten. Der gemäß dieser Erfindung beschriebene Verschlusskappenhalter ermöglicht so ein reibungsloses Handling der erfindungsgemäßen Verschlusskappen im Ablauf des Aufrüstens und des Abrüstens einer Dialysemaschine im Zuge einer extrakorporalen Blutbehandlung. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn der Verschlusskappenhalter direkt an einer Dialysemaschine angebracht ist, so dass dem Behandlungspersonal die Möglichkeit der Halterung der Verschlusskappen in der Nähe des verwendeten Dialysators zur Verfügung steht.
-
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen:
-
Es zeigt:
- 1 eine Schnittzeichnung einer Konstruktionszeichnung einer erfindungsgemäßen Verschlusskappe,
- 2 eine schräge Seitenansicht einer Konstuktionszeichnung einer erfindungsgemäßen Verschlusskappe,
- 3 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht eines Dialysators mit Blutanschlüssen, die mit erfindungsgemäßen Verschlusskappen verschlossen sind,
- 4 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht eines Dialysators mit Dialysatanschlüssen, die mit der erfindungsgemäßen Verschlusskappe verschlossen sind,
- 5 eine schematische Darstellung eines Verschlusskappenhalters.
-
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
-
In einem ersten Aspekt betrifft die Erfindung eine Verschlusskappe (100) zum Verschlie-ßen von zwei unterschiedlichen Flüssigkeitsanschlüssen eines Dialysators, wobei ein erster Flüssigkeitsanschluss des Dialysators zumindest eine erste umfängliche Außenfläche und optional eine, die erste umfängliche Außenfläche umlaufende zweite umfängliche Außenfläche aufweist und ein zweiter Flüssigkeitsanschluss des Dialysators zumindest eine umfängliche Außenfläche aufweist,
die Verschlusskappe aufweisend,
einen ersten Aufnahmebereich 110 zur Aufnahme des einen ersten Flüssigkeitsanschlusses und einen zweiten Aufnahmebereich 130, zur Aufnahme des einen zweiten Flüssigkeitsanschlusses, sowie weiter einen Bauteilkörper 150, der den ersten Aufnahmebereich mit dem zweiten Aufnahmebereich verbindet,
der erste Aufnahmebereich aufweisend,
eine erste umfängliche Seitenwand 111 mit einer zum ersten Aufnahmebereich konkav geformten Innenseite 112, aufweisend zumindest eine umfängliche Innenfläche 113,
ein radial zur ersten umfänglichen Seitenwand angeordnete Hülse 114, mit einer konvex geformten Außenseite 115 aufweisend zumindest eine umfängliche Außenfläche 116, sowie eine konkav geformten Innenseite 117 aufweisend zumindest eine umfängliche Innenfläche 118,
wobei die erste umfängliche Seitenwand 111 und die radial angeordnete Hülse 114 an den Bauteilkörper 150 anschließen und wobei die zumindest eine umfängliche Außenseite 115 der radial angeordneten Hülse 114 und die zumindest eine umfängliche Innenseite 112 der ersten umfänglichen Seitenwand einander zugewandt sind und beabstandet sind und einen ringförmigen Spalt 119 bilden,
wobei sich die an dem Bauteilkörper 150 anschließende erste umfängliche Seitenwand 111 von dem Bauteilkörper 150 in Richtung einer ersten offenen Stirnseite 125 des ersten Aufnahmebereichs 110 erstreckt und den ersten Aufnahmebereich 110 umgrenzt, sowie auch die an dem Bauteilkörper 150 anschließende radial angeordnete Hülse 114 sich von dem Bauteilkörper 150 in Richtung der einen ersten offenen Stirnseite 125 erstreckt,
wobei weiterhin die zumindest eine umfängliche Innenfläche 118 der radial angeordneten Hülse 114 so ausgestaltet ist, dass sie mit der zumindest einen umfänglichen Außenfläche des ersten Flüssigkeitsanschlüsse eines Dialysators flüssigkeitsdichtend kooperieren kann,
der zweite Aufnahmebereich 130 aufweisend,
eine zweite umfängliche Seitenwand 131 mit einer zum zweiten Aufnahmebereich 130 konkav geformten Innenseite 132 aufweisend zumindest eine umfängliche Innenfläche 133, wobei die zweite Seitenwand 131 an den Bauteilkörper 150 anschließt und sich von Bauteilkörper 150 in Richtung einer zweiten offenen Stirnseite 140 des zweiten Aufnahmebereichs 130 erstreckt und den zweiten Aufnahmebereich 130 umgrenzt, wobei weiterhin die zumindest eine umfängliche Innenfläche 133 der zweiten umfänglichen Seitenwand 131 so ausgestalten ist, dass sie mit der umfänglichen Außenfläche des zweiten Flüssigkeitsanschluss des Dialysators flüssigkeitsdichtend kooperiert,
der Bauteilkörper aufweisend,
wenigstens einen flüssigkeitsdichten Abschlussbereich,
dadurch gekennzeichnet, dass der ersten Aufnahmebereich und der zweite Aufnahmebereich über den Bauteilkörper voneinander getrennt sind.
-
Als „Dialysator“ wird im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung ein Hohlfasermembranfilter für die extrakorporalen Blutbehandlung verstanden, der wenigstens zwei Flüssigkeitsanschlüsse für Blut und wenigstens einen weiteren Flüssigkeitsanschluss für Dialysat oder Filtrat aufweist. Im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung werden unter dem Begriff Dialysator solche Hohlfasermembranfilter verstanden, die in der extrakorporalen Blutbehandlung eingesetzt werden. Insbesondere werden im Zusammenhang der vorliegenden Anmeldung unter dem Begriff „Dialysator“ Hohlfasermembranfilter verstanden, die in der Dialyse, der Hämodiafiltration, der Hämofiltration, der Plasmaabtrennung oder der Blutoxygenierung als Blutbehandlungsfilter verwendet werden.
-
Der Begriff „zwei unterschiedliche Flüssigkeitsanschlüsse“ bedeutet im Zusammenhang der vorliegenden Anmeldung das zwei Flüssigkeitsanschlüsse hinsichtlich ihrer Geometrie voneinander verschieden sind. Das heißt, dass die Flüssigkeitsanschlüsse unterschiedliche Innendurchmesser, Außendurchmesser, Flächen, Fasen, Vorsprünge und Ausnehmungen aufweisen können und dass die zwei unterschiedlichen Flüssigkeitsanschlüsse wenigstens in einem dieser Aspekte unterschiedlich sind.
-
Als „umfängliche Außenfläche“ wird im Zusammenhang der vorliegenden Anmeldung eine auf dem Umfang eines Bauteils verlaufende Fläche verstanden, die das Bauteil umschließt. „Umfänglich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Linie auf der Fläche abgebildet werden kann, die Fläche ohne Unterbrechung umläuft.
-
Als „umfängliche Innenfläche“ wird im Zusammenhang der vorliegenden Anmeldung eine umlaufende Fläche eines Bauteils verstanden, die einen Hohlraum umschließt. „Umfänglich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Linie auf der Fläche abgebildet werden kann, die die Fläche ohne Unterbrechung umläuft.
-
Als „Verschlusskappe“ wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung eine Abdeckung verstanden, die eine Öffnung flüssigkeitsdichtend verschließt. Unter „flüssigkeitsdichtend' wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung verstanden, dass Flüssigkeit jeweils im gebräuchlichen Anwendungsfall der Verschlusskappe nicht durch ein Bauteil der Verschlusskappe durchtreten kann, oder durch eine mit der Verschlusskappe verschlossene Öffnung austreten kann.
-
Unter dem Begriff „Aufnahmebereich“ wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung ein Abschnitt der Verschlusskappe verstanden, in den ein erster oder zweiter Flüssigkeitsanschluss einbringbar ist.
-
Unter dem Begriff „umfängliche Seitenwand“ wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung eine Seitenwand verstanden, die entlang eines Umfangs verläuft. In diesem Sinne kann auf einer umfänglichen Seitenwand eine die Seitenwand umlaufende Linie abgebildet werden, die nicht unterbrochen wird.
-
Unter dem Begriff „Bauteilkörper“ wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung ein konstruktiver Abschnitt der Verschlusskappe verstanden, dem eine Funktionalität zuzuschreiben ist. Insbesondere ist der Bauteilkörper im vorliegenden Fall abdichtend und konstruktiv verbindend für die erste und die zweite Seitenwand der Verschlusskappe.
-
Unter dem Begriff „konkav geformte Innenseite“ wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung ein gewölbtes Bauteil verstanden, deren Oberflächenpunkte sich mit einer Linie verbinden lassen, ohne dass diese Linie durch das Bauteil selbst verläuft. Eine „konkav geformte Innenseite“ bildet somit einen Hohlraum.
-
Unter dem Begriff „konvex geformten Außenseite“ wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung ein gewölbtes Bauteil verstanden, wobei Oberflächenpunkte des Bauteils sich mit einer Linie verbinden lassen und diese Linie vollständig durch das Bauteil verläuft.
-
Unter dem Begriff „Hülse“ wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung ein rohrförmiges Bauteil verstanden, das einen Hohlraum umgrenzt und wenigstens an einer Stirnseite der Hülse offen ist. Die Außenfläche einer Hülse gemäß der Definition der vorliegenden Anmeldung kann die Form eines Zylindermantels beschreiben. Ebenso kann die Innenfläche dieser Hülse die Form eines Zylindermantels haben. Davon abweichend kann z.B. aber auch die Außenfläche der Hülse die Mantelfläche eines Kegelstumpfes beschreiben und die Innenfläche der Hülse die Mantelfläche eines Zylinders beschreiben und umgekehrt.
-
Der Begriff „beabstandet“ bedeutet einen Zwischenraum einschließend.
-
Der Begriff „ringförmiger Spalt“ bedeutet ein Spalt zwischen zwei Bauteilen, der in seiner Geometrie einen Ring bildet. Im Sinne der vorliegenden Anmeldung bedeutet der Begriff „ringförmige Spalt“ weiterhin, dass eine den Spalt umlaufende Linie in dem Spalt abgebildet werden kann, die den Spalt ohne Unterbrechung durchläuft. In einer Alternative bedeutet der Begriff, dass eine den Spalt umlaufende Kreislinie in dem Spalt abgebildet werden kann.
-
Unter dem Begriff „radial angeordnete Hülse“ wird eine Hülse gemäß obiger Definition verstanden, die von der umfänglichen ersten Seitenwand umgeben ist, so dass die Summe aller Abstände in alle Richtungen zur umfänglichen Seitenwand den kleinsten möglichen Wert annimmt. „Radial“ bedeutet in diesem Zusammenhang „zum Zentrum gerichtet“, wobei als Zentrum der Schwerpunkt der Fläche zu bezeichnen ist, die von der ersten Seitenwand umschrieben wird. Sofern die erste Seitenwand im wesentlichen zylindermantelförmig ist, ist die von der ersten Seitenwand umschriebene Fläche ein Kreis und das diesbezügliche Zentrum der Mittelpunkt des Kreises.
-
Die von der ersten Seitenwand gemäß obiger Definition umschriebene Fläche ist im Sinne der vorliegenden Anmeldung gleichbedeutend mit der „ersten offenen Stirnseite“ der Verschlusskappe.
-
Analog ist die von der zweiten Seitenwand umschriebene Fläche im Sinne der vorliegenden Anmeldung gleichbedeutend mit der „zweiten offenen Stirnseite“ der Verschlusskappe.
-
Der Begriff „flüssigkeitsdichtend kooperieren“ bedeutet im Sinne der vorliegenden Anmeldung, dass eine Fläche der Verschlusskappe mit einer Fläche des Flüssigkeitsanschlusses unter Druckaufwendung plan aneinander liegen, so dass keine Flüssigkeit die aneinander liegenden Flächen durchdringen kann. Der Druck wird dabei durch eine kraftschlüssige und/ oder formschlüssige Aufnahme des Flüssigkeitsanschlusses in dem Aufnahmebereich bewirkt.
-
Der Begriff „flüssigkeitsdichtender Abschlussbereich“ bezeichnet im Sinne der vorliegenden Anmeldung einen Teil des Bauteilkörpers der den ersten Aufnahmebereich und/ oder den zweiten Aufnahmebereich rückwärtig zur jeweiligen offenen ersten oder zweiten Stirnseite der Verschlusskappe begrenzt, insbesondere auch so begrenzt, dass keine Flüssigkeit von dem ersten Aufnahmebereich in den zweiten Aufnahmebereich übertreten kann.
-
Die zuvor beschriebene Ausführungsform wird anhand 1 weiter erläutert. In der gezeigten Darstellung hat der erste Aufnahmebereich 110 einen größeren Innendurchmesser als der zweite Aufnahmebereich 130. Zudem ist die radial angeordnete Hülse 114 in Erstreckungsrichtung von dem Bauteilkörper 150 zur offenen ersten Stirnseite 125 kürzer ausgearbeitet, als die umfängliche erste Seitenwand.
-
Gemäß der Darstellung in 1 ist der Innendurchmesser der radial angeordneten Hülse 114 geringer als der Innendurchmesser des zweiten Aufnahmebereichs 130. Insbesondere ist auch die Tiefe des ersten Aufnahmebereichs 110 in Erstreckungsrichtung von dem Bauteil 150 zur offenen ersten Stirnseite 125 größer als die Tiefe des zweiten Aufnahmebereichs 130 in Erstreckungsrichtung von dem Bauteilkörper 150 zur offenen zweiten Stirnseite 140.
-
In einer anderen Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt, ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine umfängliche Innenfläche 113 der ersten Seitenwand 111 und/ oder die zumindest eine umfängliche Innenfläche 133 der zweiten Seitenwand 131 und/ oder die zumindest eine umfängliche Außenfläche 116 der radial angeordneten Hülse 114 und/ oder die zumindest eine umfängliche Innfläche 118 der der radial angeordneten Hülse 114, die Mantelfläche eines Zylinders oder eines Kegelstumpfs aufweisen.
-
Gemäß der in 1 gezeigten Ausführung ist die umfängliche Innenfläche 113 der ersten umfänglichen Seitenwand 111, die umfängliche Innenfläche 133 der zweiten umfänglichen Seitenwand 131 und die umfängliche Innenfläche 118 der radial angeordneten Hülse zylindermantelförmig. Die umfängliche Außenfläche 116 der radial angeordneten Hülse 114 beschreibt in dieser Ausführungsform in einem Abschnitt die Mantelfläche eines Kegelstumpfes. Insbesondere verjüngt sich der Wandquerschnitt der radial angeordneten Hülse in Richtung zur ersten offenen Stirnseite 125 und kann so in diesem Abschnitt biegsam ausgestaltet sein. Dadurch ergibt sich eine verbesserte Flüssigkeitsdichtung der Innenfläche 118 der radial angeordneten Hülse 114 mit der umfänglichen Außenfläche eines ersten Flüssigkeitsanschluss, insbesondere eines Blutanschlusses eines Dialysators. Alternativ können auch die umfängliche Innenfläche 113, die umfängliche Innenfläche 133, die umfängliche Innenfläche der 118 kegelstumpfförmig ausgestaltet sein, um eine verbesserte Flüssigkeitsdichtung und/ oder eine verbesserte kraftschlüssige Verbindung der Verschlusskappe mit der einer ersten umfänglichen Außenfläche eines ersten Flüssigkeitsanschlusses, insbesondere eines Blutanschluss, eines Dialysators zu ermöglichen.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt, ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die erste umfängliche Seitenwand 111 und/ oder die zweite umfängliche Seitenwand 131 im Wesentlichen kreiszylinderförmig sind. Der Begriff „im wesentliche kreiszylinderförmig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die erste und die zweite Seitenwand in einem Querschnitt einen Kreis beschreiben. Im „Wesentlichen“ bedeutet, dass sich an die Seitenwände 111 und 131 weitere Heraushebungen, wie z.B. Rippen 121 a-c, oder Ausnehmungen anschließen können, ohne dass der Kreisquerschnitt dadurch gestört wird. 1 zeigen eine Ausführungsform, in der die erste und die zweite Seitenwand 111 und 131 rotationssymmetrisch zu einer Erstreckungsachse A ausgestaltet sind und die definierte Zylinderform annehmen.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die erste Seitenwand 111, die radial angeordnete Hülse 114 und die zweite Seitenwand 131, sich von dem Bauteilkörper in entgegengesetzter Richtung zu jeweils der ersten und der zweiten offenen Stirnseite 125, 140 erstrecken, insbesondere sich entlang einer gemeinsamen Längsachse A voneinander in entgegengesetzter Richtung erstrecken. Die derart in 1 dargestellte Ausführungsform beschreibt eine Geometrie der Verschlusskappe, die in einem in einstufigen Spritzgussverfahren herstellbar ist. Die Herstellung der Verschlusskappe erfordert dadurch einen geringen Fertigungsaufwand und ist dadurch in der Herstellung entsprechend kostengünstig.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass der Abschlussbereich des Bauteilkörpers 150 eine Abschlusswand 152 aufweist oder daraus besteht und die erste Seitenwand 111 und/ oder die zweite Seitenwand 131 sich rechtwinklig von der Abschlusswand in die jeweiligen Richtungen der ersten und der zweiten offenen Stirnseite 125, 140 erstreckt/ -en. Die derart in 1 gezeigte Ausführungsform zeigt die Abschlusswand 152 als Teil des Bauteilkörpers 150, wobei eine erste Oberfläche 153 der Abschlusswand zum ersten Aufnahmebereich 110 und zur offenen ersten Stirnseite 125 gerichtet ist und eine zweite Oberfläche 154 der Abschlusswand zum zweiten Aufnahmebereich 130 und zur offenen zweiten Stirnseite 140 gerichtet ist. In dieser Ausführungsform trennt die Abschlusswand 152 den ersten Aufnahmebereich 110 vom zweiten Aufnahmebereich 130 flüssigkeitsdichtend ab. Die erste und zweite Oberfläche 153 und 154 der Abschlusswand 152 können jeweils auch als Anschlagfläche für den ersten und den zweiten Flüssigkeitsanschluss dienen, sobald diese in die jeweiligen ersten und zweiten Aufnahmebereich 110, 130 eingeschoben werden.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass der Bauteilkörper 150 im Ringspalt 119 zwischen der Innenseite 112 der ersten umfänglichen Seitenwand 111 und der Außenseite 115 der radial angeordneten Hülse 114 eine umfängliche Anschlagfläche 120 aufweist, die ringförmig die Innenseite 112 der ersten umfänglichen Seitenwand 111 umläuft. Die derart beschriebene Anschlagfläche dient dazu, die Eindringtiefe des ersten Flüssigkeitsanschluss eines Dialysators, insbesondere der Blutanschluss, in den ersten Aufnahmebereich 110 zu definieren. Die umfängliche Anschlagfläche 120 ist dabei geometrisch so ausgestaltet, dass sie beim Verbinden des ersten Flüssigkeitsanschlusses, insbesondere des Blutanschlusses, des Dialysators mit der Verschlusskappe 100 auf den oberen Rand einer umfänglichen Hülse, die Teil des ersten Flüssigkeitsanschlusses, insbesondere des Blutanschlusses, insbesondere eines nach DIN EN ISO 8637:März 2014 gemäß des Abschnittes 4.4.3 definierten Blutanschlusses, sein kann, stößt und die Eindringtiefe des Flüssigkeitsanschlusses in den ersten Aufnahmebereich 110 definiert.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenseite 112 der ersten Seitenwand 111 herausstehende Rippen 121a, 121b, 121c angeordnet sind. Die derart in 1 dargestellte Ausführungsform zeigt als Querschnittsdarstellung drei dieser herausstehenden Rippen 121a, 121b, 121c. Insgesamt können aber auch 12 oder mehr oder 6 oder 8 Rippen umfänglich an der Innenseite 112 der Seitenwand 111 angeordnet sein. Die Rippen dienen dazu, einen Presssitz der Verschlusskappe auf dem ersten Flüssigkeitsanschluss, insbesondere dem Blutanschluss, des Dialysators zu erzeugen. Dabei werden die Rippen beim Aufschieben der Verschlusskappe auf den ersten Flüssigkeitsanschluss, insbesondere dem Blutanschluss, des Dialysators auf die umfängliche Außenfläche des ersten Flüssigkeitsanschlusses, insbesondere des Blutanschlusses, insbesondere eines nach DIN EN ISO 8637:März 2014 genormten Blutanschlusses, des Dialysators aufgepresst. Es entsteht dadurch ein Kraftschluss der Verschlusskappe 100 auf dem Flüssigkeitsanschluss, der ausreichend ist, Verschlusskappe und Flüssigkeitsanschluss flüssigkeitsdicht zu verbinden. In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist daher vorgesehen, dass die Rippen (121a, 121b, 121c) so ausgestaltet sind, dass sie mit dem ersten Flüssigkeitsanschluss des Dialysators kraft- und/ oder formschlüssig zusammenwirken.
-
Wie in 1 angedeutet können die Rippen 121a, 121b, 121c in gleichmäßigen Winkelabständen auf der Innenseite 112 der ersten umfänglichen Seitenwand 111 voneinander beabstandet sein.
-
Grundsätzlich können die oben bisher beschriebenen Ausführungsformen an Flüssigkeitsanschlüssen anwendbar sein, die nicht durch Normen beschrieben werden. Die Verschlusskappe 100 ist insbesondere auch für Flüssigkeitsanschlüsse eines Dialysators vorgesehen, deren Anschlüsse nach DIN EN ISO 8637:März 2014 genormt sind.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine umfängliche Fläche 118 auf der Innenseite 117 der radial angeordneten Hülse 114 so ausgestaltet ist, dass sie eine flüssigkeitsdichtende Verbindung mit der einen ersten umfänglichen Außenfläche des ersten Flüssigkeitsanschluss nach DIN EN ISO 8637:März 2014 bildet. Der erste Flüssigkeitsanschluss eines Dialysators nach DIN EN ISO 8637:März 2014 ist insbesondere ein Blutanschluss. Die erste umfänglichen Außenfläche des Blutanschlusses befindet sich nach DIN EN ISO 8637:März 2014 am männlichen Anschlussteil des Blutanschlusses. Insbesondere kann die Innenseite 117 der radial angeordneten Hülse 114 in dieser Ausführungsform konisch sein, um mit einer konischen Ausführungsform des männlichen Anschlussteils des Blutanschlusses nach DIN EN ISO 8637:März 2014 zusammenzuwirken. Der obere Rand des männlichen Anschlussteils des Blutanschlusses nach DIN EN ISO 8637:März 2014 kann dabei in einer flüssigkeitsdichtenden Stellung aus Verschlusskappe und Flüssigkeitsanschluss an die erste Oberfläche 153 der Abschlussplatte 152 anstoßen, während gleichzeitig der obere Rand des Gewindekragens des Blutanschlusses nach DIN EN ISO 8637:März 2014 an die umfängliche Anschlagfläche 120 anstößt. In einer alternative Ausführungsform wird aber die Eindringtiefe des ersten Flüssigkeitsanschlusses nach DIN EN ISO 8637:März 2014 allein durch den Gewindekragen des Blutanschlusses nach DIN EN ISO 8637:März 2014 und die umfängliche Anschlagfläche 120 definiert.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine umfängliche Fläche 133 der Innenseite 132 der zweiten umfänglichen Seitenwand 131 so ausgestaltet ist, dass sie eine flüssigkeitsdichtende Verbindung mit einer umfänglichen Außenfläche des zweiten Flüssigkeitsanschluss nach DIN EN ISO 8637:März 2014 bildet. Insbesondere ist der zweite Flüssigkeitsanschluss eines Dialysators nach DIN EN ISO 8637:März 2014 ein Dialysatanschluss, wie er in Abschnitt 4.4.5 der Norm definiert ist.. Es ist in einer Ausführungsform vorgesehen, dass der Durchmesser des zweiten Aufnahmebereichs 130 so bemessen ist, dass die Verschlusskappe durch einen Kraftschluss zwischen dem zweiten Aufnahmebereich und dem Dialysatanschluss auf dem Dialysatanschluss flüssigkeitsdichtend fixiert wird. In alternativen Ausführungsformen können zusätzlich Arretierungsmittel im oder am zweiten Aufnahmebereich vorgesehen werden, um eine zusätzliche form- und/ oder kraftschlüssige Verbindung zwischen Verschlusskappe 100 und Dialysatanschluss nach DIN EN ISO 8637:März 2014 herzustellen. Als Arretierungsmittel kommen Schraub-, Bajonett-, oder Schnappverbindungen in Frage.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Innenseite 112, 132 der ersten umfänglichen Seitenwand 111 und/ oder der zweiten Seitenwand 131 gewindelos ausgearbeitet sind oder wobei die jeweilige Innenseite 112, 132 der ersten Seitenwand 111 und/ oder der zweiten Seitenwand 131 keine Mittel aufweisen, um in ein Gewinde einzugreifen. Gemäß dieser Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass sowohl der erste Aufnahmebereich 110 als auch der zweite Aufnahmebereich 130 allein über einen Kraftschluss mit jeweils dem ersten Flüssigkeitsanschluss oder dem zweiten Flüssigkeitsanschluss flüssigkeitsdichtend verbindbar sind. Alternativ ist in bestimmten Ausführungsformen aber selbst dann, wenn die Verschlusskappe 100 gewindelos ausgearbeitet ist und auch keine Mittel aufweist, um in ein Gewinde einzugreifen, nicht ausgeschlossen, dass weitere Arretierungsmittel an der Verschlusskappe vorhanden sind, die die Verbindung zwischen Verschlusskappe 100 und erstem oder zweitem Flüssigkeitsanschluss des Dialysators unterstützen.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Seitenwand 111, 131, die radial angeordnete Hülse 114 und der Bauteilkörper 150 ein integrales Bauteil bilden. Der Begriff „integral“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die erste und die zweite Seitenwand 111, 131, die radial angeordnete Hülse 114 nur unter irreversibler Zerstörung des Bauteils voneinander trennbar sind. Insbesondere schließt diese Definition einen mehrkomponentigen aber Aufbau nicht aus. In bestimmten Ausführungsformen können erste und die zweite Seitenwand 111, 131, Hülse 114 und Bauteilkörper 150 aus einzelnen Komponenten bestehen, die durch Verklebung, Verschweißung oder Mehrkomponenten Spritzguss miteinander verbunden sind.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (100) einstückig ist. Der Begriff „einstückig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Verschlusskappe 100 nur aus einer Materialkomponente besteht und die Verschlusskappe keine Grenzflächen innerhalb dieser Materialkomponente aufweist. Eine derart ausgestaltete Ausführungsform ist schematisch in 1 gezeigt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Verschlusskappe in einem einstufigen Spritzgussverfahren hergestellt werden kann.
-
In einer weiteren Ausführungsform gemäß dem ersten Aspekt ist die Verschlusskappe 100 dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe zumindest in Abschnitten biegsam ausgearbeitet ist. „Biegsamkeit“ der Abschnitte der Verschlusskappe 100 kann durch eine geeignete Auswahl von Polymeren erzielt werden, aus denen die Verschlusskappe besteht. Insbesondere kann die Verschlusskappe 100 aus einer Mischung von verschiedenen Polymeren bestehen. In bestimmten Ausführungsformen ist die Verschlusskappe 100 in Abschnitten biegsam ausgestaltet, indem dem Verschlusskappenmaterial ein Anteil eines elastomeren Polymeren beigemischt ist. Bevorzugte Materialien für die Verschlusskappe sind ausgewählt aus der der Gruppe umfassend Polyvinylchlorid, Polyolefin, Polyester, Polyamid, Polysulfon, Polyetherimid, Polyethersulfon, Polyphenylensulfid, Polyetherketon, Polyetheretherketon, ABS-Harz, Polystyrol, Polybutadien, Polyacrylat, Polyacrylnitril, Polyacetal, Polycarbonat, Polyphenylenether, Ethylen-Vinylacetat-Copolymer, Polyvinylacetat, Flüssigkristallpolymer, Ethylen-Tetrafluorethylen-Copolymer, aromatischer Polyester, Polyvinylfluorid, Polvinylidenfluorid, Polyvinylidenchlorid sowie aus Mischungen davon.
-
In alternativen Ausführungsformen können Abschnitte der Verschlusskappe 100 mit geringer Wandstärke ausgearbeitete sein, so dass in diesen Abschnitt eine vorgesehene Biegsamkeit der Verschlusskappe in diesen Abschnitten erzielt wird. Eine vorbestimmte Biegsamkeit von Abschnitten der Verschlusskappe erlaubt es, dass die Verschlusskappe unter Materialdehnung und Vorspannung auf einen jeweiligen ersten oder zweiten Flüssigkeitsanschluss des Dialysators aufgesetzt wird. Dies erhöht den Kraftschluss der Verbindung aus Verschlusskappe und jeweiligem ersten oder zweiten Flüssigkeitsanschluss.
-
In einer weiteren Ausführungsform des ersten Aspekts ist die Verschlusskappe dadurch gekennzeichnet, dass Verschlusskappe Griffelemente 122a, 122b, 122c aufweist. Die Griffelemente sind vorzugsweise auf der Außenseite der Verschlusskappe insbesondere auf der Außenseite 123 der ersten Seitenwand 111, der Außenseite 155 des Bauteilkörpers 150 oder der Außenseite der zweiten Seitenwand 134 angebracht. Gemäß der in 2 dargestellten Ausführungsform sind die Griffelemente 122a, 122b, 122c vorzugsweise als hervorstehende Flügelelemente ausgestaltet. Sie erleichtern das Aufbringen und Entfernen der Verschlusskappe von einem jeweiligen ersten oder zweiten Flüssigkeitsanschluss. Die Anzahl der Griffelemente kann 4 oder 6 oder 8 oder 10 oder 12 betragen.
-
In einem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung einen Dialysator 200, aufweisend wenigstens zwei erste Flüssigkeitsanschlüsse für Blut 210a, 210b, im Folgenden auch als Blutanschlüsse bezeichnet, und wenigstens einen zweiten Flüssigkeitsanschluss für Dialysat oder Filtrat 220a, 220b, im Folgenden auch Dialysatanschluss genannt, wobei die wenigstens zwei ersten Flüssigkeitsanschluss 210a, 210b mit dem ersten Aufnahmebereich 110 einer Verschlusskappe 100 nach einer der oben beschriebenen Ausführungsformen des ersten Aspekts der Erfindung zusammenwirken und verschlossen sind. Eine derartige Ausführungsform ist schematisch in 3 dargestellt. In dieser Figur sind die Flüssigkeitsanschlüsse für Dialysat und Blut schematisch dargestellt. Gemäß 3 ist die Verschlusskappe und der Blutanschluss im Verbindungszustand. Der Butanschluss befindet sich dabei im ersten Aufnahmebereich 110 der Verschlusskappe 100. Die Blutanschlüsse 210a, 210b werden dabei von der ersten Seitenwand überstülpt. Im Falle eines Blutanschlusses nach DIN EN ISO 8637:März 2014 ist gemäß 3 der Gewindekragen des Blutanschlusses des ersten Aufnahmebereichs 110 der Verschlusskappe überstülpt.
-
In einem dritten Aspekt betrifft die Erfindung einen Dialysator 200, aufweisend wenigstens zwei erste Flüssigkeitsanschlüsse für Blut 210a, 21 0b, d.h. Blutanschlüsse, und wenigstens einen zweiten Flüssigkeitsanschluss für Dialysat oder Filtrat 220a, 220b, d.h. Dialysatanschlüsse, wobei der wenigstens eine zweite Flüssigkeitsanschluss 220a, 220b mit dem zweiten Aufnahmebereich 130 einer Verschlusskappe 100 nach einer der oben beschriebenen Ausführungsformen des ersten Aspekts der Erfindung zusammenwirkt und verschlossen ist. Eine derartige Ausführungsform ist schematisch in 4 dargestellt. In dieser Figur sind die Flüssigkeitsanschlüsse für Dialysat und Blut nur schematisch dargestellt. Die Dialysatanschlüsse sind gemäß 4 mit den Verschlusskappen 100 verschlossen. Dabei wird der Dialysatanschluss vom zweiten Aufnahmebereich 130 (nicht in 3 gezeigt) der Verschlusskappe 100 aufgenommen. Gemäß der in 4 gezeigten Ausführungsform wird der Dialysatanschluss von der zweiten Seitenwand 131 überstülpt. Im Falle eines Dialysatanschlusses nach DIN EN ISO 8637:März 2014 wird gemäß 4 eine umfängliche zylindrische Außenfläche des Dialysatanschlusses vom zweiten Aufnahmebereich 130 der Verschlusskappe 100 überstülpt.
-
In einem vierten Aspekt betrifft die Erfindung einen Verschlusskappenhalter 300, zur Aufnahme einer Verschlusskappe 100 nach einer der Ausführungsformen gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung, aufweisend zumindest eine Halterung 310, die mit dem ersten und/ oder dem zweiten Aufnahmebereich 110, 130 der Verschlusskappe 100 zusammenwirken kann und die Verschlusskappe tragen kann. Eine derartige Ausführungsform ist in 5 dargestellt. 5 zeigt einen Verschlusskappenhalter 300 mit einer Halterung 310 und einer Verschlusskappe 100, die auf einer weiteren gezeigten Halterung aufgesetzt ist. Die Halterung ist auf einer Konstruktionsplatte 305 angebracht. Gemäß der in 5 dargestellten Ausführungsform wird die Verschlusskappe 100 über den zweiten Aufnahmebereich 130 von einer Halterung getragen. Diese Halterung ist in 5 durch die zweite Seitenwand 131 der Verschlusskappe 100 überdeckt, entspricht aber in ihrer Geometrie der Halterung 310. Die überdeckte Halterung wird in der gezeigten Darstellung von der erste Seitenwand 131 überstülpt. Die offene erste Stirnseite 125 der Verschlusskappe 100 ist in 5 dem Betrachter zugewandt. Alternativ kann die Halterung 310 auch so ausgestaltet sein, dass Sie mit dem Ringspalt 119 der Verschlusskappe zusammenwirkt und die Verschlusskappe z.B. über Kraft- oder Formschluss hält. In einer weiteren alternativen Ausführungsform kann die Halterung 310 auch so ausgestaltet sein, dass Sie mit der Innenseite 117 der radial angeordneten Hülse 114 zusammenwirkt und die Verschlusskappe z.B. über Kraft oder Formschluss hält.
-
In einer Ausführungsform des vierten Aspekts weist der Verschlusskappenhalter 300 die Konstruktionsplatte 305 auf, wobei die Konstruktionsplatte, die die zumindest eine Halterung 310 aufweist, als zylinderförmiger, konischer oder kegelstumpfartiger Vorsprung ausgearbeitet ist, und/ oder wobei die Halterung 310 oder eine weitere Halterung als Ausnehmung in der Konstruktionsplatte ausgearbeitet ist und die Ausnehmung geometrisch so ausgestaltet ist, dass sie mit dem ersten Aufnahmebereich 110 oder dem zweiten Aufnahmebereich 130 der Verschlusskappe (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 kraft- und/ oder formschlüssig schlüssig kooperieren kann.
-
Ein fünfter Aspekt der Erfindung betrifft eine Dialysemaschine aufweisend einen Verschlusskappenhalter nach einer der Ausführungsformen des vierten Aspekts der Erfindung.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- US 5954957 [0005]
- EP 3765114 B1 [0006]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- DIN EN ISO 8637 [0004, 0043, 0044, 0046, 0047, 0048, 0055, 0056]