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DE102021125638A1 - Trainingsmittel und Verfahren zum Konditionieren von Ernährungsgewohnheiten - Google Patents

Trainingsmittel und Verfahren zum Konditionieren von Ernährungsgewohnheiten Download PDF

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DE102021125638A1
DE102021125638A1 DE102021125638.0A DE102021125638A DE102021125638A1 DE 102021125638 A1 DE102021125638 A1 DE 102021125638A1 DE 102021125638 A DE102021125638 A DE 102021125638A DE 102021125638 A1 DE102021125638 A1 DE 102021125638A1
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
    • A61F5/0003Apparatus for the treatment of obesity; Anti-eating devices
    • A61F5/0006Diet or mouth appliances

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Abstract

Es wird ein Trainingsmittel zur Reduzierung der Nahrungsaufnahme vorgestellt, aufweisend zumindest eine Abdeckschiene zur Bedeckung der Okklusalflächen von Zähnen eines Kiefers im Mundraum, wobei jeder der von der Abdeckschiene abgedeckten Zähne eine Zahnbreite quer zu einer Kiefererstreckungsrichtung aufweist, wobei die Abdeckschiene eine im eingesetzten Zustand zum Zahn hin ausgerichtete Unterseite aufweist, und zumindest ein an der Unterseite der Abdeckschiene angeordnetes Haftmittel, wobei das Haftmittel eine schaum- oder noppenartige Struktur aufweist, wobei das Haftmittel eine Vielzahl von Mikrohohlräumen zwischen Abdeckschiene und Zahn bereitstellt, und wobei die Abdeckschiene derart aufgebaut und hergerichtet ist, das Einspeicheln einer zugeführten Speise zu verschlechtern oder zu unterbinden.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Beschreibung betrifft ein Trainingsmittel, um insbesondere übergewichtigen und/oder schlingenden Menschen eine Veränderung der Essgewohnheiten zu ermöglichen oder diese herbeizuführen, sowie ein Verfahren zum Konditionieren der Ernährungsgewohnheiten.
  • Hintergrund und allgemeine Beschreibung der Erfindung
  • Übergewicht und mangelhafte Ernährung ist eine der gravierendsten Zivilisationskrankheiten der Menschheit. Eine wachsende Zahl an Menschen nimmt eine weit übermäßige Menge an Kalorien im Laufe eines Tages zu sich, und sieht sich damit konfrontiert, das Übermaß an Kalorien in Körperfettspeicher anzulegen. Überdies gibt es auch eine Vielzahl an Gründen, weshalb jemand zu Fettleibigkeit neigt, was unter Umständen in medizinischen Ursachen oder schlicht in schlechten Gewohnheiten gründet.
  • Noch immer suchen viele Menschen ihr Glück darin, Abnehmversuche durch Einhaltung entsprechender Diäten zu unternehmen. Hierfür hat sich eine ganze Industrie etabliert, die Nahrungsergänzungsmittel und Anleitung und Hilfestellung anbietet. Leider führt Abnehmen selten zum Erfolg, da dies im besonderen Maße auf den Durchhaltewillen des Probanden setzt und Ernährungsgewohnheiten typischerweise schwer zu ändern sind.
  • Bekanntermaßen setzt Völlegefühl bzw. das Gefühl, satt zu sein, erst nach einer Zeitdauer ein nachdem mit einem Mahl begonnen wurde bzw. ein Mahl eingenommen wurde. Nach derzeitigem Stand der Forschung werden unterschiedliche Signale vom Gehirn verarbeitet, die insgesamt den Zustand des Gesättigtseins hervorrufen, darunter beispielsweise die Füllung bzw. Dehnung des Magens. Andererseits kann gerade die Magendehnung und das Magenvolumen „trainiert“ werden, so dass der Proband mehr Essen aufnehmen kann, ohne dass sich das Gefühl der Sättigung einstellt. Wenn der Proband andererseits langsam genug isst, kann er noch während des Essens gesättigt sein, und die Essensaufnahme auf natürliche Weise beenden. Isst der Proband allerdings zu schnell, wenn er also beispielsweise schlingt, kann zu viel Nahrung in kurzer Zeit aufgenommen werden, so dass sich das Sättigungsgefühl nicht rechtzeitig einstellen kann.
  • Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, die mit dem Europäischen Patent EP 2 735 288 B1 unter Schutz gestellte Vorarbeit des Anmelders weiterzuentwickeln. Der gesamte Offenbarungsgehalt der EP 2 735 288 B1 wird hiermit in seiner Gesamtheit durch Referenz in die vorliegende Anmeldung inkorporiert. Das gewünschte Ergebnis auch der vorliegenden Erfindung ist, die Ernährungsgewohnheiten des Probanden bzw. Anwenders so zu verändern, dass der Proband bzw. Anwender insgesamt weniger und/oder langsamer isst. Die vorliegende Erfindung stellt dabei Verbesserungen und Weiterentwicklungen vor, die einzeln oder zusammengenommen eingesetzt werden können, und die verschiedene Aufgaben im Blick haben.
  • Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, einerseits den Tragekomfort weiter zu verbessern, so dass das „Mundgefühl“ noch natürlicher werden kann.
  • In einem Aspekt der Erfindung ist auch die weitere Aufgabe gestellt, das Trainingsmittel kostengünstiger herstellbar zu machen. In noch einem weiteren Aspekt der Erfindung ist auch die Aufgabe gestellt, die Wirkung des Trainingsmittels noch zu verbessern, so dass der Proband bzw. Anwender besser abnehmen kann.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch den Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche. Weiterbildungen der Erfindung sind in abhängigen Patentansprüchen ausgeführt.
  • Ein Trainingsmittel zur Reduzierung der Nahrungsaufnahme gemäß der Erfindung weist zumindest eine Abdeckschiene zur Bedeckung der Okklusalflächen von Zähnen eines Kiefers im Mundraum auf. Die Abdeckschiene ist also so hergerichtet, dass zumindest die Okklusalflächen der Zähne bedeckt werden. Die Okklusalflächen sind diejenigen Flächen der (Prä-)Molaren oder Backenzähne, die zu den Zähnen des gegenüberliegenden Kiefers hin ausgerichtet sind.
  • Jeder der von der Abdeckschiene abgedeckten Zähne weist eine Zahnbreite quer zu einer Kiefererstreckungsrichtung auf. Die Zahnbreite wird dabei bevorzugt an der breitesten oder „dicksten“ Stelle des Zahns gemessen., jedenfalls wird die Zahnbreite des Zahns außerhalb des von Zahnfleisch überdeckten Bereichs des jeweiligen Zahns gemessen. Die Zahnbreite wird somit in einer Richtung gemessen, die (in etwa) senkrecht steht auf die Kiefererstreckungsrichtung des Kiefers und die (in etwa) senkrecht steht auf eine von einem Kiefer zum gegenüberliegenden Kiefer gehende Richtung. Beispielsweise wird die Zahnbreite von lingualseits zu bukkalseits oder von palatinalseits zu bukkalseits (oder in umgekehrter Richtung) gemessen.
  • Zur Bereitstellung oder Erhöhung der Haft- oder Haltekraft der Abdeckschiene an den von der Abdeckschiene überdeckten Zähnen weist die Abdeckschiene an der Unterseite ein Haftmittel auf. Beispielsweise kann vermittels des Haftmittels ein Unterdruck aufgebaut oder verstärkt werden oder im Haftmittel gebildet oder aufgebaut werden, insbesondere durch Anpressen der Abdeckschiene an die Zähne bzw. den Kiefer, wie es beispielsweise durch Aufbeißen erzeugt wird.
  • Das Haftmittel weist eine schaum- oder noppenartige Struktur auf, kann also beispielsweise als Noppenschaum bezeichnet sein.
  • Das Haftmittel ist dabei ferner so hergerichtet, dass es eine Vielzahl von Mikrohohlräumen zwischen Abdeckschiene und Zahn bereitstellt. Wenn die Folie eine flexible Folie ist, kann die Folie durch Aufbeißen komprimiert werden und die Luft aus den Mikrohohlräumen entweichen. Beim Loslassen der Kiefer bzw. Öffnen bleibt das Haftmittel so an den Zähnen haften, dass die Luft nicht oder nur sehr langsam wieder in die Mikrohohlräume eintreten kann, wodurch die Haftung an den Zähnen aufrecht erhalten bleiben kann. Das Haftmittel stellt also eine Sogwirkung bereit zum Ansaugen der Abdeckschiene an den Zähnen. Die Haftwirkung kann somit auch durch jedes Aufbeißen wiederhergestellt werden, sollte die Haftung zwischenzeitlich geringfügig nachlassen. Die Mikrohohlräume können in vorteilhafter Weise miteinander kommunizierend verbunden ausgebildet sein, so dass ein Fluid wie Luft oder eine Haftflüssigkeit durch die Mikrohohlräume geleitet bzw. ausgeleitet werden kann, wenn aufgebissen wird. Die Mikrohohlräume sind also mit anderen Worten offenporig eingerichtet. Die Mikrohohlräume sind also bevorzugt evakuierbar eingerichtet, so dass sie beispielsweise mittels Kompression wie insbesondere durch das Aufbeißen der Kiefer aufeinander entleert bzw. vakuumiert werden.
  • Gegebenenfalls können die Mikrohohlräume mit Fluid, wie insbesondere Speichel, zur Verbesserung der Hafteigenschaften jedenfalls teilweise gefüllt werden. Beispielsweise kann eine Haftflüssigkeit vor der Anwendung der Abdeckschiene in das Haftmittel eingelassen werden. Dies kann erreicht werden, indem das Trainingsmittel vor Anwendung in ein Flüssigkeitsbad getaucht wird und erst anschließend in den Mundraum eingesetzt wird. Andererseits kann das Haftmittel so eingerichtet sein, dass während der Anwendung Speichel in die Mikrohohlräume eindringt und diese teilweise füllt, so dass die Haftung am Zahn hierdurch noch weiter verbessert wird.
  • In besonders vorteilhafter Weise ist das Haftmittel elastisch ausgeführt, also insbesondere kompressibel, so dass zugleich die Haft- oder Haltewirkung für die Abdeckschiene bereitgestellt ist, und das Haftmittel zugleich das Dämpfungselement ist.
  • Das Haftmittel kann weiter vorteilhaft nur bereichsweise auf der Unterseite angeordnet sein, so dass die Unterseite der Abdeckschiene bereichsweise frei bleibt vom Haftmittel und dennoch insgesamt eine ausreichende Gesamthaftkraft bereitgestellt ist, so dass die Abdeckschiene sicher an den Zähnen bzw. dem Kiefer gehalten ist. Das Haftmittel kann derart angeordnet sein, dass es auf den Bereich der Höckerabgänge und/oder auf den Bereich der Höcker begrenzt ist, also die Okklusalflächen jedenfalls teilweise oder zum größten Teil unbedeckt sind vom Haftmittel. Mit anderen Worten begrenzt sich das Haftmittel auf Teilbereiche der von der Abdeckschiene abgedeckten Zahnpartien wie insbesondere die Höckerabgänge oder die Bereiche der Höcker, oder beides zusammen. Dadurch ist eine noch geringere Menge an Haftmittel benötigt für den Einsatz an der Abdeckschiene und weniger Kontakt zwischen Schiene und Zähnen nötig, wodurch insgesamt die Zahngesundheit noch weniger beeinträchtigt wird.
  • Beispielsweise kann das Haftmittel eine Haltekraft von zumindest 20 kPa/cm2 für die Abdeckschiene bereitstellen, bevorzugt von 30 kPa/cm2 oder mehr, weiter bevorzugt von 50 kPa/cm2 oder mehr, weiter bevorzugt von 80 kPa/cm2 oder mehr. Beispielsweise kann das Haftmittel im fluidfreien Zustand eine Haltekraft von zumindest 50 kPa/cm2 bereitstellen und/oder in einem fluidbeaufschlagten Zustand eine Haltekraft von zumindest 180 kPa/cm2.
  • Das Haftmittel kann auch folienartig oder als Folie ausgebildet sein. Bevorzugt weist das Haftmittel eine Dicke von 5 mm oder weniger auf, weiter bevorzugt von 2 mm oder weniger, noch weiter bevorzugt von 1 mm oder weniger.
  • Die Abdeckschiene weist eine Schienenbreite auf, wobei die Schienenbreite in bevorzugter Weise schmaler ausgebildet ist als die Zahnbreite des jeweils abgedeckten Zahns, so dass die Abdeckschiene am jeweiligen Zahn nicht über dessen Zahnbreite hinausragt. Mit anderen Worten ist es bevorzugt, wenn die Abdeckschiene in Richtung des Zahnfleisches jedenfalls nicht über die breiteste Stelle des Zahns hinausragt, sondern oberhalb der breitesten Stelle angeordnet ist, so dass die Abdeckschiene in der Gesamtbreite schmaler ausgebildet sein kann als die Breite des Zahns an der maximalen Stelle. Beispielsweise weisen Zähne auf den Okklusalseiten Höcker auf. An ihren Seiten weisen die Zähne beginnend von den Spitzen der Höcker Höckerabgänge auf, die bis zur breitesten Stelle des Zahnes - also der Zahnbreite - reichen. Die Höckerabgänge könnten auch als Zahnschultern bezeichnet werden. Die Abdeckschiene überdeckt dann typischerweise zumindest die Okklusalflächen vollständig, und je nach benötigter Haftung am Zahn einen Teil der Höckerabgänge, ggf. die Höckerabgänge sogar vollständig, aber nicht bis zur Zahnbreite des jeweiligen Zahns.
  • Auch dies ist eine überraschende Verbesserung, denn bislang war es in diesem Bereich notwendig, eine Schiene mechanisch am Zahn zu befestigen. Beispielsweise erfolgte mechanische Befestigung, indem eine Metallklammer um die Zahnseite herumgreift und dabei über die Zahnbreite in Richtung Zahnfleisch hinausragt, oder dass (besonders im Falle von Kunststoffschienen) die Schiene über die Zahnbreite bis nahe an das Zahnfleisch heranreicht, so dass unter der Zahnbreite in Richtung Zahnfleisch die Breite der Schiene schmaler sein kann als im Bereich der Zahnbreite. Durch das Überdecken der Zahnbreite hin zum Zahnfleisch konnte so die Schiene an den Zahn angeschnappt werden, indem die Schiene über die Zahnbreite schnappt, wobei beim Überschieben über die Zahnbreite die Schiene nach außenseits verformt wird und nach dem Überschieben über die Zahnbreite die Schiene wieder in die ursprüngliche Form nach innenseits zurückschnappt. Damit war eine mechanische Schnappverbindung der Schiene am Kiefer bereitgestellt, die zwar einen guten Halt an den Zähnen bewirkt, die aber auch zahlreiche Nachteile mit sich bringt. So sind die Zahnflanken bzw. Zahnseiten vollständig von der Schiene überdeckt, wodurch in einer deutlich größeren Fläche Speisereste unter die Schiene gelangen können und dort die Zahnsubstanz angreifen können. Auch wird bei diesen herkömmlichen Schienen das Zahnfleisch deutlich stärker belastet, wenn Speisereste am Endbereich der Schiene verbleiben und Nahrung für Bakterien liefern, die das Zahnfleisch belasten. Schließlich kann auch die Schiene selbst auf das Zahnfleisch drücken, beispielsweise wenn die Zahnbreite dicht am Zahnfleisch liegt. Kurzum ist es deutlich schwieriger, eine gesunde Mundhygiene aufrecht zu erhalten und das Zahnfleisch kann unter dem Tragen der Schiene leiden. Ein weiterer Nachteil stellt sich bei herkömmlichen Schienen, bei welchen zumindest ein Teil die Zahnbreite in Richtung Zahnfleisch überdeckt, darin, dass die Schiene sogar vom Speisebrei, der an die Schiene von außenseits andrückt, von den Zähnen abgeschoben werden kann und ein Neuausrichten der Schiene bedingen kann. Dies ist weniger komfortabel in der Anwendung. Schließlich kann das Aufschieben der Schiene auf den Kiefer an den Zähnen reiben und einen zusätzlichen Verschleiß an Zahnschmelz bedeuten.
  • All diese Probleme können anhand der vorliegenden Beschreibung dadurch weiter verbessert sein, dass die Abdeckschiene in ihrer Gesamtbreite schmaler ist als die maximale Zahnbreite des jeweils überdeckten Zahns. Die Abdeckschiene ist damit auf den Bereich oberhalb der maximalen Zahnbreite beschränkt, reicht also nicht soweit an das Zahnfleisch heran sondern lässt einen wesentlichen Teil der Zahnseite bzw. Zahnschulter unbedeckt. Dadurch ist insbesondere die Mundhygiene vereinfacht und der Einfluss auf das Zahnfleisch deutlich geringer, wenn nicht sogar verschwindend.
  • Typischerweise umfasst das Trainingsmittel sowohl eine Maxillarschiene zur Bedeckung der Okklusalflächen von Oberkieferzähnen als auch eine Mandibularschiene zur Bedeckung der Okklusalflächen von Unterkieferzähnen. Mit anderen Worten kann die Abdeckschiene eine Mandibularschiene sein zur Bedeckung der Okklusalflächen von Unterkieferzähnen, oder die Abdeckschiene kann eine Maxillarschiene sein zur Bedeckung der Okklusalflächen von Oberkieferzähnen. Das Trainingsmittel umfasst zumindest eine Abdeckschiene, typischerweise zwei, d.h. eine für jeden Kiefer.
  • Die Abdeckschiene ist derart aufgebaut und hergerichtet, das Einspeicheln einer zugeführten Speise zu verschlechtern oder zu unterbinden. Das Einspeicheln der Nahrung wird dadurch gefördert, dass die Nahrung von den zerklüfteten Zähnen und der im Mundraum bereitgestellten Menge an Speichel vermischt wird. Erst der der Nahrung zugeführte Speichel ermöglicht die Herstellung des Speisebreis im Mundraum und somit das Abschlucken der Nahrung aus dem Mundraum. Wenn das Vermischen unterbleibt oder jedenfalls erheblich verschlechtert wird, dann wird der Zeitraum, welcher für das Vermischen der Nahrung mit Speichel benötigt wird, verlängert, bevor die Nahrung abgeschluckt werden kann. Dies kann erreicht werden, indem die für das Einspeicheln der Nahrung besonders vorteilhafte Topographie der Zähne (mit ihren Höckern und Fissuren) abgedeckt wird und somit eine Durchmischung der Nahrung mit Speichel nur im wesentlich geringeren Maße stattfindet.
  • Die Abdeckschiene kann hierfür auf einer Oberseite eine Kaufläche umfassen. Auf der Oberseite kann der Kauvorgang, also das Zerkleinern der Nahrung stattfinden, wobei die Kaufläche dabei bevorzugt so hergerichtet ist, dass beim Zerkleinern weniger Speichel mit der Nahrung vermischt werden kann.
  • Die Kaufläche überdeckt die Fissuren der von der Abdeckschiene überdeckten Zähne, so dass Nahrung nicht oder nur im geringen Maße in den Okklusalbereich der Zähne eindringt, sondern nur auf die Kaufläche der Abdeckschiene gelangen kann.
  • Die Kaufläche ist dabei insbesondere im Wesentlichen eben ausgebildet. Beispielsweise bildet die Kaufläche eine durchgehend ebene, insbesondere glatte, flächige Struktur aus. Wenn die Kaufläche im Wesentlichen eben bzw. glatt ausgebildet ist, kann eine Seitwärtsbewegung der Kiefer aufeinander durchgeführt werden, ohne dass die Abdeckschiene n miteinander verhaken.
  • Die Kaufläche überspannt ferner bevorzugt die oder einen Teil der Okklusalfläche der abgedeckten Zähne. Mit anderen Worten wird die oder ein wesentlicher Teil der Oberseite der Zähne von der Abdeckschiene überdeckt.
  • Die Abdeckschiene kann derart hergerichtet sein, dass die Kaufläche im eingesetzten Zustand der Abdeckschiene durchgehend in einem Abstand d über den Höckern der von der Abdeckschiene abgedeckten Zähne angeordnet ist. Mit anderen Worten ist zwischen den Höckern und der Kaufläche ein Abstand, der mindestens der Dicke der Abdeckschiene entspricht. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Abstand zwischen Höckern und Kaufläche größer ist als die Dicke der Abdeckschiene. Beispielsweise kann es vorteilhaft sein, wenn zwischen einer Unterseite der Abdeckschiene und den Höckern, bzw. der Oberseite des Zahns, ein Spalt verbleibt, also die Abdeckschiene „auf Abstand“ vom Zahn gehalten wird. So kann unterseits der Abdeckschiene ein Dämpfungselement angeordnet sein.
  • Beispielsweise umfasst die Maxillarschiene eine erste Kaufläche und die Mandibularschiene des Trainingsmittels eine zweite Kaufläche, wobei erste Kaufläche und zweite Kaufläche so zueinander angeordnet sind, dass mit beiden Kauflächen gemeinsam ein Kauvorgang durchführbar ist, wobei die Kauflächen aneinander zu liegen kommen. Mit anderen Worten sind die Kauflächen bevorzugt so ausgestaltet, dass mit diesen in Wechselwirkung miteinander ein Kauvorgang erzielbar ist und nicht verhindert wird, und dass insgesamt das Mundgefühl beim Kauen möglichst wenig beeinflusst wird.
  • Die Kaufläche der Abdeckschiene kann in einem Beispiel hinsichtlich ihrer Breite die Okklusalflächen der abgedeckten Zähne nur teilweise überdecken, insbesondere nur zu 80% oder weniger, bevorzugt nur zu 50%, weiter bevorzugt zu 30 % oder weniger. Die Kaufläche kann auch erhöht auf der Abdeckschiene angeordnet sein. Beispielsweise bildet die Kaufläche der Abdeckschiene, und zwar insbesondere der Maxillarschiene, eine Art Podest oder Steg aus, wobei dieses Podest bzw. Steg schmaler ist als die Abdeckschiene. Somit wird eine weiter reduzierte Fläche für den Kauvorgang bereitgestellt, wodurch das Kauen noch weniger effizient ist und somit der Kauvorgang länger dauert, bis die Nahrung soweit eingespeichelt werden konnte, dass sie eine schluckbare Konsistenz aufweist.
  • Die Abdeckschiene, insbesondere die Mandibularschiene und/oder die Maxillarschiene, können die Okklusalflächen der von der Abdeckschiene abgedeckten Zähne überdecken, und dabei hinsichtlich ihrer Breite auf die Okklusalflächen beschränkt sein. Die Abdeckschiene kann auch die bukkalseitigen und/oder lingualseitigen bzw. palatinalseitigen Höckerabgänge jedenfalls teilweise überdecken. Die Breite der Abdeckschiene - die insgesamt schmaler bleibt als die Zahnbreite - kann dabei beispielsweise davon abhängig gemacht werden, wie groß die erforderliche Haftkraft bzw. Haltekraft der Abdeckschiene am Zahn ist, damit die Abdeckschiene ausreichend sicher an den Zähnen gehalten wird.
  • In dem im Mundraum eingesetzten Zustand können Lingualflächen der Unterkieferzähne und/oder Palatinalflächen der Oberkieferzähne unbedeckt verbleiben oder im Wesentlichen unbedeckt verbleiben, und/oder wobei die vestibulären Flächen der Zähne des Mundraums unbedeckt oder im Wesentlichen unbedeckt verbleiben.
  • Die Abdeckschiene weist eine im eingesetzten Zustand zum Zahn hin ausgerichtete Unterseite auf. Die Abdeckschiene kann derart ausgebildet sein, dass sich an der Unterseite im eingesetzten Zustand ein Unterdruck oder Vakuum aufbaut und sich die Abdeckschiene vermittels des Unterdrucks oder Vakuums an dem Zahn festsaugt. Mittels des Unterdrucks bzw. Vakuums kann die Abdeckschiene sicher an den Zähnen bzw. am Kiefer gehalten werden. Beispielsweise kann die Abdeckschiene durch Aufbeißen an den Kiefer angedrückt werden und beim Loslassen bzw. Öffnen der Kiefer ein Unterdruck an der Unterseite aufrecht erhalten werden, der die Abdeckschiene sicher an den Zähnen hält.
  • Die von dem Haftmittel bereits bei den vorderen molaren oder prämolaren Zähnen bereitgestellte Haltekraft kann weiter bevorzugt groß genug eingestellt sein, um die Abdeckschiene am Kiefer zu halten, so dass die hinteren molaren Zähne von der Abdeckschiene freibleiben können. Somit werden noch weniger Zähne von der Abdeckschiene betroffen, und zugleich wird auch die mit der eingesetzten Abdeckschiene erzielbare Kauleistung weiter reduziert, so dass der Kauvorgang in erwünschter Weise noch länger dauert.
  • Die Abdeckschiene, insbesondere die Mandibularschiene und/oder die Maxillarschiene, kann also so hergerichtet sein, den jeweiligen Kiefer nur teilweise zu überdecken, so dass ein Teil der Zähne im Mundraum unbedeckt bleibt. Alternativ oder kumulativ kann die Abdeckschiene, insbesondere die Mandibularschiene und/oder die Maxillarschiene, so hergerichtet sein, dass diese nur von einem ersten prämolaren Zahn einer ersten Kieferseite bis zu einem ersten prämolaren Zahn auf einer der ersten gegenüberliegenden zweiten Kieferseite reicht. Ferner kann die Abdeckschiene, insbesondere die Mandibularschiene und/oder die Maxillarschiene, alternativ oder kumulativ nur von einem innersten oder zweitinnersten molaren oder prämolaren Zahn einer ersten Kieferseite bis zu einem innersten oder zweitinnersten molaren oder prämolaren Zahn auf einer der ersten gegenüberliegenden zweiten Kieferseite reichen. Mit anderen Worten ist die Abdeckschiene kürzer als der Kiefer des Anwenders. Der oder die äußeren molaren Zähne können also von dem Trainingsmittel unbedeckt bleiben.
  • Indem die Abdeckschiene eine kürzere Erstreckung aufweist als die Länge des jeweiligen Kiefers und somit die äußeren molaren Zähne unbedeckt verbleiben ist die Mund- und Zahnhygiene deutlich vereinfacht. Auch dadurch, dass Zähne insgesamt unbedeckt verbleiben bleiben die unbedeckten Zähne auch während des Tragens der Abdeckschiene eingespeichelt und sind somit besser vor kariöser Einwirkung geschützt.
  • Indem die Abdeckschiene also eine kürzere Erstreckung aufweist als die Länge des Kiefers ergibt sich hierbei noch ein weiterer Vorteil dadurch, dass die zum Kauen bereitgestellte Kaufläche kleiner bzw. kürzer ist als wenn die die Abdeckschiene über die gesamte Länge des Kiefers erstreckt wäre. Wenn die Abdeckschiene aufgesetzt ist, kann mit den hinteren, freibleibenden molaren Zähnen kein Kauvorgang durchgeführt werden, da die Zähne nicht aufeinandertreffen, sondern von der Abdeckschiene auseinandergehalten werden. Insgesamt ist somit die Länge der Kaufläche kürzer, wodurch die zeitliche Dauer des benötigten Kauvorgangs und somit die Nutzwirkung der Abdeckschiene noch weiter erhöht werden kann. Damit stellt die kürzere Abdeckschiene eine Verbesserung gegenüber bekannten Schienen dar, bei denen es bislang nicht möglich war, die Schienenlänge zu verkürzen, da die Schiene sonst nicht am Kiefer halten würde bzw. frühere Formen vom Kiefer abgeschoben würden. Erst die mit der vorliegenden Beschreibung erläuterten Verbesserungen ermöglichen eine Abdeckschiene, die kürzer ist als die Länge des Kiefers.
  • Die Abdeckschiene kann ein flexibles Material umfassen oder daraus bestehen, insbesondere Kunststoff. Die Abdeckschiene kann ferner an die jeweilige Kieferform angepasst bzw. angeformt sein.
  • Das Trainingsmittel kann im Wesentlichen in einer Draufsicht hufeisenförmig ausgebildet sein und zwischen den Schenkeln ein Freibereich verbleiben lassen, wobei im eingesetzten Zustand des Trainingsmittels im Freibereich insbesondere der Gaumen angeordnet ist. Mit anderen Worten überdeckt die Abdeckschiene nur die Zähne selbst und benötigt keine plattenartige oder anderweitige Spreizung oder Stützung um sicher und dauerhaft an den Zähnen zu haften.
  • Das Trainingsmittel kann einen Aufnahmebereich zur Aufnahme eines Funktionsbauteils wie beispielsweise eines Glucosesensors oder eines Funksenders oder eines Datenspeichers, insbesondere ein funklesbarer Datenspeicher, am Trainingsmittel aufweisen. Beispielsweise kann das Bauteil bei der Herstellung der Abdeckschiene in selbige eingegossen sein, oder das Trainingsmittel weist eine Ausnehmung auf, in die das Bauteil eingelegt werden kann. So kann direkt im Mund beim Tragen der Abdeckschiene ein Rückschluss auf die Speisezusammensetzung erhalten werden. Beispielsweise könnte dann bei Erkennung einer stark zuckerhaltigen oder fetthaltigen Speise eine Warnung per Funk oder eingebautem Minilautsprecher ausgegeben werden, um den Anwender an das Trainingsziel zu erinnern, nämlich weniger Nahrung und insbesondere weniger Kalorien zu sich zu nehmen. Diese Informationen können auch lediglich zu Analysezwecken aufgezeichnet werden, beispielsweise im Datenspeicher. Der Datenspeicher kann auch die Nutzungsdauer und Nutzungsintervalle speichern, wenn dies gewünscht ist.
  • In besonders vorteilhafter Weise kann eine an einer Außenseite der Abdeckschiene angeordnete Ausgliederungshilfe vorgesehen sein zum leichten Entfernen der Abdeckschiene aus dem eingesetzten Zustand, zum Beispiel zum Reinigen der Abdeckschiene oder nach deren Anwendung. Die Ausgliederungshilfe ist dabei so ausgebildet, dass sie beispielsweise mit den Fingern oder auch der Zunge ergreifbar ist und dann an oder mittels der Ausgliederungshilfe die Abdeckschiene von den Zähnen abgehoben werden kann. Beim Abheben der Abdeckschiene löst sich das Haftmittel, indem beispielsweise Luft in das Haftmittel bzw. zwischen Abdeckschiene und Zähnen einströmt und die Haftwirkung dadurch aufgelöst wird. Beispielsweise kann das Ablösen dadurch unterstützt werden, dass die Abdeckschiene flexibel ausgebildet ist, so dass die Abdeckschiene an der Ausgliederungshilfe genommen und geringfügig verformt werden kann, so dass nicht die gesamte Haftkraft des Haftmittels zu überwinden ist, sondern lediglich die Haftkraft im Bereich der Ausgliederungshilfe. Dann wird nämlich im Bereich der Ausgliederungshilfe das Haftmittel von den Zähnen abgelöst und nach und nach bricht die Haftkraft ein, wenn z.B. Luft in das Haftmittel einströmt und die Evakuierung beendet.
  • Die Ausgliederungshilfe kann als Griffstück oder Greifelement ausgebildet sein. Alternativ oder kumulativ kann die Ausgliederungshilfe Noppen, Halbkugeln und/oder Rillen umfassen. Die Ausgliederungshilfe ist bevorzugt im Bereich der prämolaren Zähne, also insbesondere des Eckzahns, angeordnet.
  • Im Rahmen der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung eines Trainingsmittels, insbesondere so wie vorstehend beschrieben, umfasst. Das Verfahren umfasst die Schritte Abscannen einer Zahnstruktur bzw. Gebissform eines Anwenders mittels eines Abtastscanners, Ermitteln einer zu der Zahnstruktur passenden Form der Abdeckschiene mittels einer Rechnereinheit und Herstellung oder Fertigstellung der Abdeckschiene anhand der von der Rechnereinheit bereitgestellten Form.
  • Besonders bevorzugt kann die Erfindung von einer dezidierten Maschine ausgeführt werden, welche alle Schritte des Verfahrens selbsttätig nacheinander durchzuführen vermag. Dies ist besonders vorteilhaft, da hierdurch sogar ein wenig qualifizierter Anwender die Maschine bedienen kann und hochqualifiziertes Personal ggf. eingespart werden kann.
  • Der Schritt Berechnen der Form der Abdeckschiene kann das Ermitteln bzw. Bewerten der für eine Haftung geeigneten Flächen mittels der Rechnereinheit und Festlegen von vorgesehenen Bereichen für ein Haftmittel zur Haftung der Abdeckschiene an den Zähnen umfassen. Dies kann ggf. anhand der konkreten Zahnform ermittelt werden, wobei zur Verfügung stehende glatte Flächen besonders vorteilhaft sind und für die Anbringung des Haftmittels vorgesehen werden. Hierdurch lässt sich während der Herstellung die Kontaktfläche der Abdeckschiene mit den Zähnen minimieren.
  • Die Abdeckschiene kann hergestellt werden mittels einer Tiefziehtechnik, mittels Fräsens aus einem Plank, mittels eines Druckverfahrens, mittels eines Gussverfahrens, oder mittels additiver Fertigungstechnik oder einer Kombination der vorgenannten Verfahren. Besonders vorteilhaft kann die Herstellung automatisiert erfolgen in Ansprechen auf den mit der Maschine eingescannten Zahnstruktur bzw. Gebissform.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch eine Herstellungsmaschine zur automatisierten Direktherstellung einer Abdeckschiene beschrieben, die insbesondere eine Abdeckschiene herzustellen vermag, wie sie vorstehend beschrieben ist. Die Herstellungsmaschine umfasst einen Abtastscanner zum Abscannen einer Zahnstruktur bzw. Gebissform eines Anwenders, eine Rechnereinheit zum Ermitteln einer zu der abgescannten Zahnstruktur passenden Form der Abdeckschiene, und eine Ausgabeeinheit zur Herstellung oder Fertigstellung der Abdeckschiene, beispielsweise ein additiver Fertigungsdrucker.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert, wobei gleiche und ähnliche Elemente teilweise mit gleichen Bezugszeichen versehen sind und die Merkmale von verschiedenen Ausführungsbeispielen miteinander kombiniert werden können.
  • Figurenliste
  • Es zeigen:
    • 1 Seitenansicht eines Zahns im Kiefer,
    • 2 Seitenansicht gegenüberliegender Zähne im Kiefer mit Schnittansicht einer Abdeckschiene, geöffneter Zustand des Kiefers,
    • 3 Seitenansicht gegenüberliegender Zähne im Kiefer mit Schnittansicht einer Abdeckschiene, geschlossener Zustand des Kiefers,
    • 4 Seitenschnittansicht einer Abdeckschiene mit Haftmittel,
    • 5 Seitenschnittansicht einer weiteren Ausführungsform einer Abdeckschiene,
    • 6 Seitenschnittansicht noch einer weiteren Ausführungsform einer Abdeckschiene,
    • 7 Seitenansicht gegenüberliegender Zähne im Kiefer mit Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform einer Abdeckschiene mit Steg,
    • 8 weitere Seitenschnittansicht ähnlich der 6 mit Ausgliederungshilfe(n),
    • 9 perspektivische Ansicht eines Kieferteilbereichs mit Teilstück einer Abdeckschiene zum Aufsetzen auf die Zähne,
    • 10 Aufsicht auf eine Abdeckschiene mit Darstellung freibleibender molarer Zähne,
    • 11 schematische Darstellung einer automatisierten Herstellungsanlage,
    • 12 schematisches Ablaufdiagramm des Herstellungsverfahrens.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Bezugnehmend auf 1 ist ein Zahn 10 in Seitenansicht gezeigt. Der Zahn weist Höcker 12, 14, 16 auf und an seinen Seiten Höckerabgänge 18, 20 die bis zur Zahnbreite 22, 24 reichen, an welcher der Zahn die maximale Breite 32 erreicht. Die Okklusalfäche 15 reicht vom bukkalseitigen Höcker 14 bis zum lingualseitigen bzw. palatinalseitigen (Bezeichnung erfolgt je nachdem ob der Zahn zum Oberkiefer 4 oder Unterkiefer 2 zugehörig ist) Höcker 12. In der Okklusalfläche 15 ist eine Fissur 17 angeordnet.
  • 2 verdeutlicht eine erste Ausführungsform eines Trainingsmittels 1 umfassend eine Maxillarschiene 40 und eine Mandibularschiene 42. Beide Schienen 40, 42 weisen jeweils eine Kaufläche 44, 46 auf, welche in Kooperation miteinander einen Kauvorgang ermöglichen. Bei dem Kauvorgang mit eingesetztem Trainingsmittel 1 kann im Mundraum befindliche Speise nicht so effektiv mit Speichel vermischt werden, da die Kontaktfläche 44, 46 platt und eben ausgebildet ist, so dass kaum eine Durchmischungswirkung bzw. ein „Durchkneten“ zu einem Speisebrei erfolgt. Die Schienen 40, 42 überdecken die Okklusalflächen 15 der Zähne 10. Ferner überdecken die Schienen 40, 42 zu einem geringen Teil auch die Höckerschultern 18, 20 des jeweiligen Zahns 10. Insgesamt ist die Breite 35 der Schiene 40, 42 jedoch kleiner als die Zahnbreite 32. Die Schiene schnappt also insbesondere nicht über die Zahnbreite 22, 24 über, um eine Schnappverbindung mit dem Zahn 10 einzugehen, sondern wird von okklusalseits an den Zahn 10 aufgelegt bzw. dort gehaltert. Eine mechanische Verbindung ist in diesem Fall entbehrlich. Das Trainingsmittel 1 hält allein aufgrund der Sogwirkung, die unterseits der Schienen 40, 42 zwischen Schiene 40, 42 und Zahn 10 aufgebaut wird. Die Sogwirkung kann bereitgestellt werden, indem das Trainingsmittel 1 an den Zahn 1 bzw. den Kiefer 2, 4 angedrückt wird, beispielsweise erzielbar durch Aufbeißen der Zähne 10 aufeinander. Hierdurch entweicht Fluid, wie Luft oder Speichel, an der Unterseite 45 der Schiene 40, 42. Wenn der Druck nachgelassen wird, also zum Beispiel der Mund geöffnet wird bzw. die Kiefer 2, 4 auseinander gehen, dann kann zusätzliches Fluid wie Luft nicht schnell genug wieder an die Unterseite 45 der Schiene 40, 42 bzw. zwischen Schiene 40, 42 und Zahn 10 gelangen. Mit anderen Worten wird zusätzliches Fluid davon abgehalten, unter die Schiene 40, 42 zu gelangen. Die Unterseite 45 der Schiene 40, 42 bleibt evakuiert. Ein Unterdruck bzw. eine Sogwirkung baut sich auf, welche die Schiene 40, 42 an den Zähnen 10 hält. Der Unterdruck bzw. die Sogwirkung kann durch regelmäßiges Aufbeißen aufrecht erhalten werden.
  • 3 zeigt hierzu eine Ausführungsform, bei welcher aufgebissen wird und die Oberseiten bzw. Kauflächen 44, 46 in Berührkontakt zueinander stehen. Es ist ferner ersichtlich, dass die Abdeckschienen 40, 42 soweit es möglich ist ein normales Kaugefühl ermöglichen und die Bewegungsfreiheit beim Kauvorgang, insbesondere eine vorwärts bzw. rückwärts gewandte Bewegung des UK 2 relativ zum OK 4 oder auch eine seitwärts gewandte Bewegung des UK 2 relativ zum OK 4 weiterhin ermöglicht.
  • Bezug nehmend auf 4 ist eine weitere Ausführungsform des Trainingsmittels 1 dargestellt (aufgrund der höheren Vergrößerung dargestellt nur im UK 2), wobei eine Abdeckschiene 40 oberhalb eines Zahns 10 angeordnet ist. An einem Dämpfungselement 52 ist ein Haftmittel 50 an der Unterseite 45 der Abdeckschiene 40 angeordnet, mittels welchem eine starke und dauerhafte Haftverbindung zwischen Abdeckschiene 40 und Zahn 10 hergestellt werden kann. Das Haftmittel 50 ist lediglich im Bereich der Höcker 12, 14 und der Höckerabgänge 18, 20 außenseits des Zahns 10 angeordnet. Die Okklusalfläche 15 zwischen den Höckern 12, 14 ist hingegen weitestgehend freibehalten von dem Haftmittel. Somit ist das Haftmittel 50 beispielsweise an den Bereichen des Zahns 10 angeordnet, die möglichst glatt ausgestaltet sind und somit eine gute Haftvermittlung ermöglichen. Beim Andrücken der Abdeckschiene 40 an den Zahn 10, beispielsweise durch Aufbeißen, wird das Haftmittel 50 komprimiert und eine Haftkraft aufgebaut. Beispielsweise wird das Haftmittel 50 beim Aufbeißen entleert, also ein Fluid aus dem Haftmittel 50 ausgepresst. Das Fluid kann Luft sein, oder auch Speichel, oder ein haftverstärkender Haftvermittler, wie ein Haftöl. Das Haftöl kann vor der Anwendung in das Haftmittel 50 eingebracht werden, indem die Abdeckschiene 40, 42 in ein Bad aus dem Haftöl getaucht wird. Das Haftmittel ist bevorzugt mit Mikrohohlräumen 54 ausgerüstet bzw. versehen, so dass das Fluid aus den Mikrohohlräumen 54 ausgepresst wird zum Erzeugen der Haftkraft.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform des Trainingsmittels 1 (nur dargestellt im UK 2), wobei die Abdeckschiene 40 auf den Okklusalbereich 30 der Zähne 10 beschränkt ist. Mit anderen Worten reicht die Abdeckschiene 40 seitlich bis zu den Höckerspitzen 12, 14, 16, die Höckerabgänge 18, 20 verbleiben frei. Die Abdeckschiene 40 ist somit deutlich schmaler als die größte Zahnbreite 32. Die bukkalseitige Zahnseite 17, die von der bukkalseitigen Höckerspitze 12 bis zum Zahnfleischrand 6 reicht, und die lingualseitige Zahnseite 19, die von der lingualseitigen Höckerspitze 14 bis zum Zahnfleischrand 8 reicht, verbleiben in dieser Ausführungsform vollständig frei von der Abdeckschiene 40. Zur Vergrößerung der Haftkraft der Abdeckschiene 40 an der Okklusalfläche 15 weist die Abdeckschiene 40 an der Unterseite 45 ein vollflächiges Haftelement 50 auf, welches an die Okklusalfläche 15 des Zahns 10 bzw. der Zähne anhaftet. Die vom Haftmittel 50 bereitgestellte Haftkraft ist ausreichend, die Abdeckschiene 40 zu halten, ohne dass sich diese unbeabsichtigt vom Kiefer 2, 4 löst. Das Haftmittel 50 weist hierfür eine Vielzahl an Mikrohohlräumen 54 auf, die beim Anpressen der Abdeckschiene 40 an die Zähne 10 evakuierbar ist und somit einen saugenden Unterdruck aufzubauen vermag. Der Unterdruck ist stark genug, und wird durch ggf. einfließenden Speichel in seiner Haftkraft sogar noch weiter verstärkt, so dass bei Benutzung der Abdeckschiene 40 eine ausreichende Haftung gewährleistet ist. Beispielsweise ist das Haftmittel 50 als Noppenfolie mit Mikrostrukturierung ausgebildet, zur Bereitstellung der Mikrohohlräume 54.
  • Beispielsweise ist, wie in 5 dargestellt, das Haftmittel 50 beidseitig, also schienenseitig und zahnseitig, mit Mikrostrukturierung 54 ausgebildet. In diesem Fall kann die Haftung des Haftmittels 50 sowohl an den Zähnen 10 als auch an der Abdeckschiene 40 vermittels Evakuierung bzw. Aufbauen des Unterdrucks sichergestellt werden. In diesem Fall ist das Haftmittel 50 bzw. die Noppenfolie herausnehmbar ausgebildet. Beispielsweise kann aber das Haftmittel 50 an der Abdeckschiene 40 fest verbunden sein, beispielsweise eingeschweißt oder -geklebt. Das Haftmittel 50 folgt der Oberflächenkontur der Okklusalfläche 15 und stellt eine großflächige bzw. möglichst sogar vollflächige Haftverbindung der Abdeckschiene 40 an den Zähnen 10 bereit.
  • Mit 6 ist eine weitere Ausführungsform des Trainingsmittels 1 dargestellt (nur im UK 2), wobei die Abdeckschiene 40 ähnlich der mit 4 gezeigten Ausführungsform bis in die Höckerabgänge 18, 20 hineinreicht. Das Haftmittel 50 ist auch in dieser Variante großflächig bzw. sogar vollflächig an der Unterseite 45 der Abdeckschiene 40 angeordnet, so dass das Haftmittel 50 an den Höckerabgängen 18, 20 und auch an der Okklusalfläche 15 haftend verbunden ist.
  • Die mit 4 bis 6 gezeigten Varianten der Abdeckschiene 40, 42 können auch dergestalt miteinander kombiniert werden, dass beispielsweise an weit hinten liegenden molaren Zähnen 10 die Schiene 40, 42 schmaler gestaltet ist, also beispielsweise die Höckerabgänge 18, 20 vollständig frei verbleiben, und bei weiter innen liegenden prämolaren Zähnen die Schiene 40, 42 auch die Höckerabgänge 18, 20 teilweise überdeckt. Auch die Breite bzw. Auftragsfläche des Haftmittels 50 kann je nach Zahnform, Kieferform und Gegebenheiten des jeweiligen Mundraums so angepasst werden, dass möglichst wenig Haftmittel 50 einzusetzen ist, zugleich aber eine effektive Haftung des Trainingsmittels 1 an den Zähnen 10 erfolgt.
  • Bezug nehmend auf 7 ist eine weitere Ausführungsform des Trainingsmittels 1 dargestellt, wobei gleiche Bezugszeichen - wie in allen Teilen der vorliegenden Beschreibung - auch gleiche Komponenten beschreiben. Bei dieser Ausführungsform des Trainingsmittels 1 ist die Kaufläche 46 erhöht angeordnet und überdies schmaler als die Okklusalfläche 15 des Zahns 10. Insbesondere kann die Kaufläche 46 nur 70% der Gesamtbreite 35 der Abdeckschiene 40, 42 oder weniger aufweisen, bevorzugt nur 50% oder weniger, weiter bevorzugt nur 40% oder weniger der Gesamtbreite 35 der Abdeckschiene 40, 42. Hierdurch wird eine weitere Marginalisierung des Kauvorgangs erreicht, wodurch das Kauen von Nahrung noch länger dauert und der Anwender länger mit der Aufnahme einer Nahrungsmenge beschäftigt ist. Im Verhältnis zur aufgenommenen Nahrungsmenge tritt hierdurch das Sättigungsgefühl früher ein, bzw. kann hierdurch ein natürliches Eintreten des Sättigungsgefühls wiederhergestellt werden. In vorteilhafter Weise ist die Verschmälerung der Kaufläche 46 nur auf der Maxillarschiene 40 vorgesehen, nicht aber auf der Mandibularschiene 42, wodurch ein natürliches Kaugefühl sichergestellt werden kann. Denn wenn die Mandibularschiene 42 eine Erhöhung aufweisen würde, könnte sich diese durch die Horizontalbewegungen des Unterkiefers 2 mit der Maxillarschiene 40 verhaken und ein unangenehmes Anschlagen der Schienen 40, 42 aneinander hervorrufen. Dies wird vermieden, indem nur die Kaufläche 46 auf der Maxillarschiene 40 bereitgestellt wird.
  • 8 zeigt eine Ausführungsform des Trainingsmittels 1 ähnlich der mit 6 gezeigten Form, wobei zusätzlich zwei unterschiedliche Formen von Ausgliederungshilfen 56, 56a an jeweils einer Seite der Abdeckschiene 40, 42 angeordnet ist. Die Ausgliederungshilfe 56, 56a ist beispielsweise so gestaltet, dass sie die Greifbarkeit mittels eines Fingers verbessert. So kann beispielsweise eine strukturierte Oberfläche wie Erhöhungen, oder eine erhöhte Rauheit bereitgestellt sein. Andererseits kann ein auch Greifelement 56a vorgesehen sein, welches zwischen den Fingerspitzen gegriffen werden kann, so dass die Abdeckschiene 40, 42 von den Zähnen 9, 10 leichter abgezogen werden kann. Die beiden Formen der Ausgliederungshilfe 56, 56a können jeweils allein für sich genommen oder auch in Kombination miteinander eingesetzt sein. Die Ausgliederungshilfe 56, 56a kann bukkalseitig oder lingualseitig eingesetzt sein.
  • Mit 9 ist eine perspektivische Darstellung eines Trainingsmittels 1 beim Einsetzen auf Zähne 10 des Unterkiefers 2 dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass die Breite 35 der Abdeckschiene 40, 42 der jeweiligen Zahnbreite 32 des jeweils überdeckten Zahns 10 folgt. Mit anderen Worten ist die Abdeckschiene 40, 42 derart hergerichtet, dass die Breite 35 der Abdeckschiene 40, 42 gemessen an der Stelle des konkret überdeckten Zahns 10 geringer ist als die maximale Zahnbreite 32 des konkret überdeckten Zahns 10. Beispielsweise ist eine frontalseitige Schienenbreite 35a, zur Überdeckung der Schneidezähne 9, schmaler als der jeweils überdeckte Schneidezahn 9, und zugleich auch schmaler als die Schienenbreite 35 in Höhe eines prämolaren oder molaren Zahns 10. Eine Ausgliederungshilfe 56 ist in Höhe der prämolaren Zähne lingualseitig vorgesehen.
  • Anhand der 10 ist eine Aufsicht auf ein Trainingsmittel 1 umfassend eine Abdeckschiene 40 gezeigt, wobei die Abdeckschiene 40 nur einen Teil der Zähne 10 des entsprechenden Kiefers - z.B. des Oberkiefers 4 - überdeckt. Es verbleiben demnach freibleibende Zähne 11, die nicht von der Abdeckschiene 40 überdeckt sind. Hierdurch wird die zur Verfügung stehende Kaufläche 46 verkürzt, also verkleinert, und die freibleibenden Zähne 11 nehmen nicht am Kauvorgang teil. Überdies sind somit die freibleibenden Zähne 11 natürlich im Mundraum eingespeichelt und die Zahngesundheit dieser Zähne wird überhaupt nicht von der Abdeckschiene 40 beeinflusst. Die Verkürzung einer Schiene 40 und das Freilassen von Zähnen 11 war bei herkömmlichen Schienen nicht möglich, da durch die größere Bedeckung der Zähne insbesondere über die Zahnbreite 30 hinaus in Richtung Zahnfleischansatz die Kante der herkömmlichen Schiene an der Wangeninnenseite so deutlich zu spüren war, dass bei dauerhaftem Einsatz eine Verletzung der Wangeninnenseite die Folge war. Da nun die Schiene 40, 42 in erfinderischer Weise nicht mehr über die Zahnbreite 30 hinaus in Richtung Zahnfleischansatz übersteht und schmaler ist als die Zahnbreite 30, schabt die Kante einer verkürzten Schiene 40, 42 nun nicht an der Wangeninnenseite, sondern diese kann dauerhaft ohne Verletzung oder schlechtes Gefühl getragen werden. Es ist also ein verletzungsfreies Tragen der verkürzten Schiene 40, 42 ermöglicht, insbesondere dann, wenn die Schiene 40, 42 schmaler ausgestaltet ist als die Zahnbreite 30.
  • In der Ausführungsform der 10 sind in jeder Kieferhälfte je eine Ausgliederungshilfe 56 lingualseitig vorgesehen zur Vereinfachung der Herausnahme der Abdeckschiene 40, 42 aus dem Mundraum. Da die hier vorgestellte neuartige Abdeckschiene 40, 42 eine hohe Haftkraft bereitzustellen vermag, kann die Ausgliederungshilfe 56 durchaus nützlich sein, um beim Herausnehmen auch nicht das empfindliche Zahnfleisch zu verletzen, was leicht passieren kann, wenn Fingernägel zum Ablösen der Abdeckschiene 40, 42 eingesetzt werden. So kann mit leichtem Druck auf die Ausgliederungshilfe 56 die Unterseite 45 der Abdeckschiene 40, 42 von den Zähnen 9, 10 abgehoben werden, so dass Luft zwischen Unterseite 45 und Okklusalflächen 15 einströmen kann und somit der dort aufgebaute Unterdruck einbricht. Die Haftkraft schwindet somit und ein Abnehmen ist leicht möglich.
  • Ferner ist in der Ausführungsform der 10 auch ein Aufnahmebereich 58 im Bereich der Seitenfläche der Abdeckschiene 40, 42 angeordnet, wobei ein Funktionsbaustein in den Aufnahmebereich 58 eingesetzt sein kann. Beispielsweise kann dort ein funklesbarer Speicher eingesetzt sein, welcher Informationen zum Trainingsmittel 1, zur anwendenden Person des Trainingsmittels 1, oder zu Einsatzzeiten umfasst. Andererseits kann dort ein Sensor eingesetzt sein, wie insbesondere ein Glucosesensor. Der Aufnahmebereich 58 kann einstückig mit dem Trainingsmittel 1 ausgeformt sein, beispielsweise gegossen sein.
  • Bezug nehmend auf 11 ist eine Herstellungsanlage 99 gezeigt zur automatisierten Herstellung 100 eines Trainingsmittels 1 bzw. der Abdeckschiene(n) 40, 42 des Trainingsmittels 1. Ein zukünftiger Anwender kann dort z.B. auf einer Patientenliege 68 Platz nehmen, der Kiefer 2, 4 kann sodann mittels des Abtastscanners 70 im Scan-Schritt 110 abgetastet und in eine Rechnereinheit 75 übertragen werden. In der Rechnereinheit 75 kann ein Modell einer Schienenform für die Abdeckschiene 40, 42 in einem Schritt 120 ermittelt werden.
  • Beispielsweise kann auf die Modellberechnung für die Schienenform in Schritt 120 auch mittels eines Benutzerterminals 77 Einfluss genommen werden, indem Benutzerdaten mittels des Terminals 77 eingegeben und für die Modellberechnung 120 berücksichtigt werden können. Der Stand bzw. das Ergebnis der Modellberechnung 120 kann in einem Anzeigegerät 78 dargestellt werden, so dass ggf. vor der Endfertigung 130 noch Änderungen oder Konfigurationen vorgenommen und überprüft werden können. Die manuelle Konfiguration kann aber entbehrlich sein, so dass die Anlage 99 vollautomatisiert arbeiten kann. Dies ist besonders interessant, um Personalkosten insbesondere für hochqualifiziertes Personal einsparen zu können.
  • Bei der Modellberechnung 120 können Zahnform und Herstellungsmaterial auch bei der Wahl des Haftmittels 50 Berücksichtigung finden, insbesondere hinsichtlich der Verteilung des Haftmittels 50 an der Unterseite 45 der Abdeckschiene 40, 42 und/oder bei der Ermittlung 125 der benötigten Haftflächen für die Abdeckschiene 40, 42.
  • Die Modellberechnung 120 führt schließlich zur Ausgabe eines 3d-Modells bzw. eines Modells an ein Herstellungsgerät 85, insbesondere einen 3d-Drucker 85. Das Herstellungsgerät 85 beginnt sodann mit der Fertigstellung 130 der Abdeckschiene 40, 42, in 11 dargestellt als teilfertige Schiene 90.
  • Mit 12 ist schließlich eine Übersicht über ein Herstellverfahren 100 zur (automatisierten) Herstellung eines Trainingsmittels 1 bzw. der Abdeckschiene 40, 42 gegeben, wobei zunächst die benötigte Schienenform anhand des Modells bzw. der Zahn- und Kieferform des zukünftigen Anwenders mit Schritt 110 abgescannt wird. Die Scandaten werden in die Rechnereinheit 75 übermittelt, woraufhin mit Schritt 120 die Schienenform mittels der Rechnereinheit 75 ermittelt wird. Ggf. erfolgt hierbei auch mit Schritt 125 die Ermittlung der Haftflächen für das Haftmittel 50, also z.B. die Dimensionierung des Haftmittels 50, wobei das Haftmittel möglichst kleinflächig ausgewählt wird, so dass ein möglichst großer Oberflächenbereich der Zähne 9, 10 frei verbleibt. Die ermittelte Schienenform wird dann an das mit der Rechnereinheit 75 verbundene Herstellungsgerät 85 übertragen, welches die Herstellung 130 der Abdeckschiene 40, 42 vollzieht.
  • Es ist dem Fachmann ersichtlich, dass die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beispielhaft zu verstehen sind und die Erfindung nicht auf diese beschränkt ist, sondern in vielfältiger Weise variiert werden kann, ohne den Schutzbereich der Ansprüche zu verlassen. Ferner ist ersichtlich, dass die Merkmale unabhängig davon, ob sie in der Beschreibung, den Ansprüchen, den Figuren oder anderweitig offenbart sind, auch einzeln wesentliche Bestandteile der Erfindung definieren, selbst wenn sie zusammen mit anderen Merkmalen gemeinsam beschrieben sind. In allen Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Merkmale, so dass Beschreibungen von Merkmalen, die gegebenenfalls nur in einer oder jedenfalls nicht hinsichtlich aller Figuren erwähnt sind, auch auf diese Figuren übertragen werden können, hinsichtlich welchen das Merkmal in der Beschreibung nicht beschrieben ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Trainingsmittel
    2
    Unterkiefer, UK
    4
    Oberkiefer, OK
    5
    Kieferknochen
    6
    Zahnfleischrand, bukkalseitig
    8
    Zahnfleischrand, lingualseitig
    9
    Schneidezahn
    10
    überdeckter bzw. zu überdeckender Zahn
    11
    freibleibender Zahn
    12
    lingualseitiger Höcker
    14
    bukkalseitiger Höcker
    15
    Okklusalfläche
    16
    Höcker
    17
    lingualseitige Zahnflanke
    18
    lingualseitiger Höckerabgang
    19
    bukkalseitige Zahnflanke
    20
    bukkalseitiger Höckerabgang
    22
    Stelle der größten Ausdehnung der Zahnbreite, lingualseitiger Punkt
    24
    Stelle der größten Ausdehnung der Zahnbreite, bukkalseitiger Punkt
    30
    Breite der Okklusalfläche des Zahns
    32
    Zahnbreite (maximale Zahnbreite)
    35
    Breite der Schiene 40, 42
    35a
    Breite der Schiene 40, 42 im frontalen Bereich
    40
    Maxillarschiene
    42
    Mandibularschiene
    44
    Kaufläche der Mandibularschiene
    45
    Unterseite der Schiene 40, 42
    46
    Kaufläche der Maxillarschiene
    50
    Haftmittel
    52
    Dämpfungselement
    54
    Mikrohohlraum
    56
    Ausgliederungshilfe
    58
    Aufnahmefach bzw. -bereich
    68
    Patientenliege
    70
    Abtastscanner
    75
    Rechnereinheit
    77
    Eingabegerät, Benutzerterminal
    78
    Anzeigeeinrichtung
    80
    Arbeitsplatz oder Werkraum
    85
    Herstellungsgerät, 3d-Drucker
    90
    teilhergestellte Abdeckschiene
    99
    (automatisierte) Herstellungsanlage
    100
    Herstellverfahren
    110
    Abscannen
    120
    Ermitteln der Schienenform
    125
    Ermitteln der Haftflächen
    130
    Herstellung der Abdeckschiene
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2735288 B1 [0005]

Claims (24)

  1. Trainingsmittel (1) zur Reduzierung der Nahrungsaufnahme, aufweisend zumindest eine Abdeckschiene (40, 42) zur Bedeckung der Okklusalflächen (15) von Zähnen (9, 10) eines Kiefers (2, 4) im Mundraum, wobei jeder der von der Abdeckschiene abgedeckten Zähne eine Zahnbreite (32) quer zu einer Kiefererstreckungsrichtung aufweist, wobei die Abdeckschiene eine im eingesetzten Zustand zum Zahn hin ausgerichtete Unterseite (45) aufweist, und zumindest ein an der Unterseite der Abdeckschiene angeordnetes Haftmittel (50), wobei das Haftmittel eine schaum- oder noppenartige Struktur aufweist, wobei das Haftmittel eine Vielzahl von Mikrohohlräumen (54) zwischen Abdeckschiene und Zahn bereitstellt, wobei die Abdeckschiene derart aufgebaut und hergerichtet ist, das Einspeicheln einer zugeführten Speise zu verschlechtern oder zu unterbinden.
  2. Das Trainingsmittel (1) nach dem vorstehenden Anspruch, wobei die Abdeckschiene (40, 42) eine Maxillarschiene zur Bedeckung der Okklusalflächen von Oberkieferzähnen (9, 10) ist, und/oder wobei die Abdeckschiene (40, 42) eine Mandibularschiene ist zur Bedeckung der Okklusalflächen von Unterkieferzähnen (9, 10), und/oder wobei das Trainingsmittel sowohl die Maxillarschiene (40) als auch die Mandibularschiene (42) als Abdeckschienen umfasst.
  3. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Abdeckschiene (40, 42) auf einer Oberseite eine Kaufläche (44, 46) umfasst, und wobei die Kaufläche die Fissuren der von der Abdeckschiene überdeckten Zähne (9, 10) überdeckt, so dass Nahrung nicht oder nur im geringen Maße in den Okklusalbereich (15) der Zähne eindringt, und/oder wobei die Kaufläche im Wesentlichen eben ausgebildet ist, und/oder wobei die Kaufläche eine durchgehend ebene, insbesondere glatte, flächige Struktur ausbildet, und/oder wobei die Kaufläche die oder einen Teil der Okklusalfläche (15) der überdeckten Zähne (9, 10) überspannt, und/oder wobei die Abdeckschiene derart hergerichtet ist, dass die Kaufläche im eingesetzten Zustand der Abdeckschiene durchgehend in einem Abstand d über den Höckern (12, 14, 16) der von der Abdeckschiene abgedeckten Zähne (9, 10) angeordnet ist..
  4. Das Trainingsmittel (1) nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, wobei die Maxillarschiene (40) eine erste Kaufläche (46) umfasst und die Mandibularschiene (42) eine zweite Kaufläche (44) umfasst, und wobei erste Kaufläche und zweite Kaufläche so zueinander angeordnet sind, dass mit beiden Kauflächen gemeinsam ein Kauvorgang durchführbar ist, wobei die Kauflächen aneinander zu liegen kommen.
  5. Das Trainingsmittel (1) nach einem der drei vorstehenden Ansprüche, wobei die Kaufläche (46) der Maxillarschiene (40) hinsichtlich ihrer Breite (35) die Okklusalflächen (15) der abgedeckten Zähne (9, 10) nur teilweise überdeckt, insbesondere nur zu 80% oder weniger, bevorzugt nur zu 50%, weiter bevorzugt zu 30 % oder weniger, und wobei die Kaufläche erhöht auf der Maxillarschiene angeordnet ist.
  6. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Abdeckschiene (40, 42) eine Schienenbreite (35, 35a) aufweist, wobei die Schienenbreite schmäler ausgebildet ist als die Zahnbreite (32) des jeweils abgedeckten Zahns (9, 10), so dass die Abdeckschiene am jeweiligen Zahn nicht über dessen Zahnbreite hinausragt.
  7. Das Trainingsmittel (1) nach dem vorstehenden Anspruch, wobei sich die Abdeckschiene (40, 42), insbesondere die Mandibularschiene und/oder die Maxillarschiene, die Okklusalflächen (15) der von der Abdeckschiene abgedeckten Zähne (9, 10) überdeckt, und insbesondere hinsichtlich ihrer Breite (35, 35a) auf die Okklusalflächen beschränkt ist, und/oder wobei die Abdeckschiene (40, 42) die bukkalseitigen und/oder lingualseitigen bzw. palatinalseitigen Höckerabgänge (18, 20) teilweise überdeckt.
  8. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Trainingsmittel derart ausgebildet ist, dass in dem im Mundraum eingesetzten Zustand Lingualflächen (17) der Unterkieferzähne und/oder Palatinalflächen der Oberkieferzähne unbedeckt oder im Wesentlichen unbedeckt verbleiben, und/oder wobei die vestibulären Flächen (19) der Zähne (9, 10) des Mundraums unbedeckt oder im Wesentlichen unbedeckt verbleiben.
  9. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Abdeckschiene (40, 42) derart ausgebildet ist, dass sich an der Unterseite (45) im eingesetzten Zustand ein Unterdruck oder Vakuum aufbaut und sich die Abdeckschiene vermittels des Unterdrucks oder Vakuums an dem (9, 10) Zahn festsaugt, und/oder wobei die Abdeckschiene (40, 42) an der Unterseite (45) ein elastisches Dämpfungselement (52) aufweist.
  10. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Haftmittel (50) folienartig oder als Folie ausgebildet ist, und/oder wobei die Mikrohohlräume (54) miteinander kommunizierend verbunden ausgebildet sind, und/oder wobei das Haftmittel (50) elastisch ist und zugleich die Haft- oder Haltewirkung für die Abdeckschiene (40, 42) bereitstellt, so dass das Haftmittel zugleich das Dämpfungselement (52) ist.
  11. Das Trainingsmittel (1) nach dem vorstehenden Anspruch, wobei die Mikrohohlräume (54) evakuierbar eingerichtet sind, so dass sie beispielsweise mittels Kompression wie insbesondere durch das Aufbeißen der Kiefer (2, 4) aufeinander vakuumiert werden und/oder mit Fluid, wie insbesondere Speichel, gefüllt werden.
  12. Das Trainingsmittel (1) nach einem der drei vorstehenden Ansprüche, wobei das Haftmittel (50) nur bereichsweise auf der Unterseite (45) angeordnet ist, so dass die Unterseite der Abdeckschiene (40, 42) bereichsweise frei bleibt vom Haftmittel und eine ausreichende Gesamthaftkraft bereitstellt, und/oder wobei das Haftmittel (50) derart angeordnet ist, dass es auf den Bereich der Höckerabgänge (18, 20) und/oder auf den Bereich der Höcker (12, 14, 16) begrenzt ist, also die Okklusalflächen (15) jedenfalls teilweise oder zum größten Teil unbedeckt sind vom Haftmittel, und/oder wobei das Haftmittel (50) eine Haltekraft von zumindest 20 kPa/cm2 für die Abdeckschiene (40, 42) bereitstellt, bevorzugt von 30 kPa/cm2 oder mehr, weiter bevorzugt von 50 kPa/cm2 oder mehr, weiter bevorzugt von 80 kPa/cm2 oder mehr, und/oder wobei die von dem Haftmittel (50) bereits bei den vorderen molaren oder prämolaren Zähnen (9, 10) bereitgestellte Haltekraft groß genug ist, um die Abdeckschiene (40, 42) am Kiefer (2, 4) zu halten, so dass hintere molare Zähne (11) von der Abdeckschiene freibleiben können.
  13. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Abdeckschiene (40, 42) ein flexibles Material umfasst oder daraus besteht, insbesondere Kunststoff, und/oder wobei die Abdeckschiene (40, 42) an die jeweilige Kieferform angepasst bzw. angeformt ist.
  14. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Abdeckschiene (40, 42), insbesondere die Mandibularschiene und/oder die Maxillarschiene, den jeweiligen Kiefer (2, 4) nur teilweise überdeckt, so dass ein Teil der Zähne (11) im Mundraum unbedeckt bleibt.
  15. Das Trainingsmittel (1) nach dem vorstehenden Anspruch, wobei die Abdeckschiene (40, 42), insbesondere die Mandibularschiene und/oder die Maxillarschiene, nur von einem ersten prämolaren Zahn (10) einer ersten Kieferseite bis zu einem ersten prämolaren Zahn auf einer der ersten gegenüberliegenden zweiten Kieferseite reicht, und/oder wobei die Abdeckschiene (40, 42), insbesondere die Mandibularschiene und/oder die Maxillarschiene, nur von einem innersten oder zweitinnersten molaren oder prämolaren Zahn (10) einer ersten Kieferseite bis zu einem innersten oder zweitinnersten molaren oder prämolaren Zahn auf einer der ersten gegenüberliegenden zweiten Kieferseite reicht.
  16. Das Trainingsmittel (1) nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, wobei der oder die äußeren molaren Zähne (11) von dem Trainingsmittel unbedeckt bleibt.
  17. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Trainingsmittel im Wesentlichen in einer Draufsicht hufeisenförmig ausgebildet ist und zwischen den Schenkeln ein Freibereich verbleibt, wobei im eingesetzten Zustand des Trainingsmittels im Freibereich insbesondere der Gaumen angeordnet ist.
  18. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner mit einem Aufnahmebereich (58) zur Aufnahme eines Funktionsbausteins, beispielsweise eines Glucosesensors oder eines Funksenders oder eines Datenspeichers am Trainingsmittel.
  19. Das Trainingsmittel (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner mit einer an einer Außenseite der Abdeckschiene (40, 42) angeordneten Ausgliederungshilfe (56) zum leichten Entfernen der Abdeckschiene aus dem eingesetzten Zustand, zum Beispiel zum Reinigen der Abdeckschiene oder nach deren Anwendung.
  20. Das Trainingsmittel (1) nach dem vorstehenden Anspruch, wobei die Ausgliederungshilfe (56) als Griffstück oder Greifelement ausgebildet ist, und/oder wobei die Ausgliederungshilfe (56) Noppen, Halbkugeln oder Rillen umfasst, und/oder wobei die Ausgliederungshilfe (56) im Bereich der prämolaren Zähne (10), also insbesondere des Eckzahns, angeordnet ist.
  21. Verfahren (100) zur Herstellung eines Trainingsmittels (1), insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, umfassend die Schritte: Abscannen (110) einer Zahnstruktur eines Anwenders mittels eines Abtastscanners (70), Ermitteln (120) einer zu der Zahnstruktur passenden Form der Abdeckschiene (40, 42) mittels einer Rechnereinheit (75), Herstellung oder Fertigstellung (130) der Abdeckschiene anhand der von der Rechnereinheit bereitgestellten Form.
  22. Verfahren (100) nach dem vorstehenden Anspruch, wobei der Schritt Ermitteln (120) der Form der Abdeckschiene (40, 42) umfasst Ermitteln bzw. Bewerten (125) der für eine Haftung geeigneten Flächen mittels der Rechnereinheit (75) und Festlegen von vorgesehenen Bereichen für ein Haftmittel (50) zur Haftung der Abdeckschiene (40, 42) an Zähnen (9, 10).
  23. Verfahren (100) nach dem vorstehenden Anspruch, wobei die Abdeckschiene (40, 42) hergestellt wird mittels einer Tiefziehtechnik, mittels Fräsens aus einem Plank, mittels eines Druckverfahrens, mittels eines Gussverfahrens, oder mittels additiver Fertigungstechnik oder einer Kombination der vorgenannten Verfahren.
  24. Herstellungsmaschine (99) zur automatisierten Direktherstellung einer Abdeckschiene (40, 42), insbesondere gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, umfassend: ein Abtastscanner (70) zum Abscannen (110) einer Zahnstruktur eines Anwenders, eine Rechnereinheit (75) zum Ermitteln (120) einer zu der abgescannten Zahnstruktur passenden Form der Abdeckschiene (40, 42), eine Ausgabeeinheit (85) zur Herstellung oder Fertigstellung (130) der Abdeckschiene, beispielsweise ein additiver Fertigungsdrucker.
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