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Die Erfindung betrifft ein Entnahmesystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruch 1.
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Ein derartiges Entnahmesystem ist aus der Anmeldung
DE 10 2021 116 140 bekannt. Dieses Entnahmesystem dient zum Befüllen und Entleeren von Behältern, insbesondere von Fässern, die mit flüssigen Chemikalien befüllt sind. Das Entnahmesystem umfasst einen Entnahmekopf, der an einem Tauchrohr eines Behälters befestigt werden kann. Mittels des Entnahmekopfs ist Flüssigkeit über das Tauchrohr aus dem Behälter entnehmbar oder Flüssigkeit dem Behälter zuführbar. Der Entnahmekopf ist durch eine Verschiebebewegung in einer Befestigungsstellung am Tauchrohr fixierbar. Die Befestigungsstellung kann mittels eines optischen Sensors eine Sollposition des Tauchrohrs am Entnahmekopf kontrolliert werden.
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Alternativ kann der Entnahmekopf am Tauchrohr festgeschraubt werden.
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Generell weist der Entnahmekopf einen von einer Wand begrenzten Flüssigkeitskanal auf, der in der Befestigungsstellung des Entnahmekopfs mit dem Tauchrohr verbunden ist, so dass Flüssigkeit über das Tauchrohr und den Flüssigkeitskanal aus dem Behälter entnommen werden kann oder dem Behälter zugeführt werden kann.
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Ein Problem besteht hierbei darin, dass dann, wenn nach Entnahme von Flüssigkeit aus dem Behälter oder Zufuhr von Flüssigkeit in den Behälter der Entnahmekopf vom Tauchrohr gelöst und abgenommen wird, ein Rest von Flüssigkeit aufgrund der Kapillarwirkung zunächst im Flüssigkeitskanal verbleibt. Die Flüssigkeit fließt dann erst bei abgenommenem Entnahmekopf unkontrolliert aus dem Flüssigkeitskanal. Damit gelangt die Flüssigkeit unkontrolliert in die Umgebung oder in Kontakt mit einem anderen Behälter.
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Dies birgt die Gefahr von Kontaminationen, insbesondere wenn es sich bei der Flüssigkeit um gesundheitsgefährdende Spezialchemikalien handelt.
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Die
WO 98/49090 betrifft einen Behälterverschluss zum Füllen und Entleeren von Behältern, insbesondere von fassförmigen Transportgebinden, welcher in eine einen Spundkopf aufnehmende Behälteröffnung auswechselbar einsetzbar ist und welcher ein mit dem Spundkopf verbundenes Steigrohr und ein Entnahmeanschlusselement aufweist, wobei das Entnahmeanschlusselement mittels eines Stiftcodiersystems mit dem Spundkopf verriegelbar und durch einen Überwurfstopfen daran dichtend anschließbar ist und wobei das Stiftcodiersystem Codierstifte und dazu passende Codierausnehmungen aufweist. Die Codierstifte sind an einem ersten Sicherungsteil und die Codierausnehmungen an einem zweiten Sicherungsteil angebracht, wobei eines der Sicherungsteile als Ringscheibe ausgebildet ist, welches separat auf das modulartig ausgebildete Entnahmeanschlusselement abstreifgesichert lose montierbar ist und das andere der Sicherungsteile in dem Spundkopf integriert ist.
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Die
DE 10 2013 110 020 A1 betrifft ein Entnahmesystem für einen transportierbaren Behälter und umfasst ein Tauchrohr, welches in einem Spundkörper, der in einer Behälteröffnung des Behälters gelagert ist, montiert ist. Weiterhin umfasst das Entnahmesystem einen Entnahmekopf, welcher am Tauchrohr befestigt werden kann. Im oder am Entnahmekopf ist ein Schalter vorgesehen, welcher ein Schaltsignal generiert, dessen Schaltzustände angeben, ob der Entnahmekopf in einer Sollposition am Tauchrohr befestigt ist oder nicht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Entnahmesystem der eingangs genannten Art bereitzustellen, das eine erhöhte Funktionalität und Funktionssicherheit aufweist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Die Erfindung betrifft ein Entnahmesystem für einen ein Tauchrohr aufweisenden Behälter, der zur Aufnahme einer Flüssigkeit ausgebildet ist, mit einem Entnahmekopf, welcher am Tauchrohr befestigbar ist. Flüssigkeit ist über das Tauchrohr und den Entnahmekopf aus dem Behälter entnehmbar oder Flüssigkeit ist dem Behälter zuführbar. Der Entnahmekopf weist einen Flüssigkeitskanal auf, in welchem die dem Behälter entnommene oder zugeführte Flüssigkeit geführt ist. In der den Flüssigkeitskanal begrenzenden Wand ist eine Öffnung vorgesehen, wobei bei am Tauchrohr befestigten Entnahmekopf die Öffnung derart verschlossen ist, dass sie gegen ein Eindringen von Gas oder Flüssigkeit gesichert ist, und wobei bei Lösen des Entnahmekopfs vom Tauchrohr die Öffnung nicht mehr verschlossen ist, so dass über die Öffnung Gas in den Flüssigkeitskanal gelangt.
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Die Öffnung kann verschiedene Formen bzw. Querschnitte, wie z. B. kreisförmig, oval, polygonal, schlitzförmig aufweisen. Insbesondere bildet die Öffnung eine Bohrung. Ohne Beschränkung der Allgemeinheit wird im Folgenden auf eine Öffnung in Form einer Bohrung Bezug genommen.
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Das Gas, das über die nicht verschlossene Bohrung in den Flüssigkeitskanal gelangen kann, ist insbesondere von Luft gebildet, was jedoch nicht zwingend ist. Ohne Beschränkung der Allgemeinheit wird im Folgenden auf Gas in Form von Luft Bezug genommen.
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Der Begriff verschlossen umfasst generell eine Abkopplung der Öffnung, d. h. Bohrung von Gas bzw. Luft, d. h. gasdichte Abtrennung von gas- bzw. luftführenden Strukturen, insbesondere kanalartigen Strukturen. Dabei müssen die hierfür vorgesehenen Verschlussmittel nicht an der Bohrung selbst angeordnet sein, sondern müssen dieser lediglich räumlich zugeordnet sein.
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Ist der Entnahmekopf des erfindungsgemäßen Entnahmesystems am Tauchrohr eines Behälters befestigt, d. h. in eine Befestigungsstellung am Tauchrohr eingebracht und dort vorzugsweise gesichert bzw. verriegelt, bildet das Tauchrohr mit dem Flüssigkeitskanal einen durchgehenden Kanal, über welchen Flüssigkeit aus dem Behälter entnommen bzw. diesem zugeführt wird.
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Dabei verläuft der Flüssigkeitskanal koaxial zum Tauchrohr in Längsrichtung des Entnahmekopfs und des Tauchrohrs.
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Die erfindungsgemäß in der Wand des Flüssigkeitskanals des Entnahmekopfs vorgesehene Bohrung ist dann verschlossen, so dass keine Luft von außen in den Flüssigkeitskanal eindringen kann, was die Entnahme oder Zufuhr von Flüssigkeit beeinträchtigen würde.
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Die Wand des Flüssigkeitskanals bildet dabei vorteilhaft eine Mantelfläche des Flüssigkeitskanals aus, die in der Befestigungsstellung des Entnahmekopfs vom Tauchrohr umgeben ist.
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Wird der Entnahmekopf vom Tauchrohr gelöst, so wird noch während des Lösens des Entnahmekopfs aus seiner Befestigungsstellung, also noch dann, wenn sich der Flüssigkeitskanal noch im Bereich des Tauchrohrs befindet, insbesondere der Flüssigkeitskanal noch in das Tauchrohr ragt, der Verschluss der Bohrung aufgehoben. Die Aufhebung des Verschlusses der Bohrung erfolgt allein durch die Verschiebebewegung des Entnahmekopfs relativ zum Tauchrohr. Eine solche Verschiebebewegung tritt sowohl dann auf, wenn der Entnahmekopf mit einer reinen Verschiebebewegung am Tauchrohr fixiert wird, als auch dann, wenn der Entnahmekopf am Tauchrohr festgeschraubt wird, denn auch dann wird eine resultierende Relativverschiebung des Entnahmekopfs relativ zum Tauchrohr erhalten.
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Da bei Lösen des Entnahmekopfs vom Tauchrohr der Verschluss der Bohrung aufgehoben ist, dringt von außen Luft über die Bohrung in den Flüssigkeitskanal. Dieses Eindringen von Luft in den Flüssigkeitskanal verhindert ein Festsetzen von Flüssigkeit im Flüssigkeitskanal aufgrund der Kapillarwirkung der Flüssigkeit im Tauchrohr.
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Damit wird bei Lösen des Entnahmekopfs vom Tauchrohr, also wenn der Flüssigkeitskanal noch in das Tauchrohr ragt, ein vollständiges Entleeren der Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitskanal des Entnahmekopfs erzielt. Damit ist gewährleistet, dass dann, wenn der Entnahmekopf vom Tauchrohr abgenommen wird, keine Flüssigkeitsreste mehr im Entnahmekopf, insbesondere im Flüssigkeitskanal mehr vorhanden sind. Ein unkontrolliertes Auslaufen von Flüssigkeit aus dem Entnahmekopf und eine dadurch bedingte Beeinträchtigung, insbesondere Kontaminierung der Umgebung, wird damit vermieden.
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Damit wird die Funktionalität und insbesondere Funktionssicherheit des erfindungsgemäßen Entnahmesystems signifikant erhöht. Diese Vorteile werden mit einem äußerst geringen konstruktiven Aufwand realisiert, da als zusätzliche Komponente im Wesentlichen nur eine Bohrung im Flüssigkeitskanal des Entnahmekopfs vorgesehen werden muss.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist in einer Wand das Tauchrohr wenigstens eine Belüftungsöffnung vorgesehen, wobei bei am Tauchrohr befestigten Entnahmekopf die verschlossene Bohrung von der Belüftungsöffnung entkoppelt ist. Bei Lösen des Entnahmekopfs vom Tauchrohr gelangt Luft von der Belüftungsöffnung über die Bohrung in den Flüssigkeitskanal.
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Insbesondere können mehrere in Umfangsrichtung des Entnahmekopfs in Abstand zueinander angeordnete Belüftungsöffnungen vorgesehen sein.
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Diese Belüftungsöffnungen sind vorteilhaft dazu vorgesehen, in dem Entnahmekopf eingeleitete und in diesem geführte Luft, die zur Belüftung des Tauchrohrs dient, wenn dieses entleert wird, nach außen abzuleiten.
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Die Belüftungsöffnungen werden erfindungsgemäß dazu genutzt, dass bei Lösen des Entnahmekopfs vom Tauchrohr Luft über wenigstens eine Belüftungsöffnung Luft in die Bohrung und dann in den Flüssigkeitskanal geleitet wird, wodurch die Kapillarwirkung der Flüssigkeit aufgehoben wird und dadurch verhindert wird, dass bei Ablösen des Entnahmekopfs vom Tauchrohr Flüssigkeit im Flüssigkeitskanal verbleibt.
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Ist dagegen der Entnahmekopf am Tauchrohr befestigt, ist die oder jede Belüftungsöffnung von der Bohrung entkoppelt, so dass keine Luft über die Bohrung in den Flüssigkeitskanal gelangt, was den Flüssigkeitstransfer durch den Flüssigkeitskanal bei Befüllen oder Entleeren des Behälters behindern würde.
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Vorteilhaft ist an der Außenseite der den Flüssigkeitskanal begrenzenden Wand eine Dichtung vorgesehen, mittels derer die Bohrung verschlossen ist, wenn der Entnahmekopf am Tauchrohr befestigt ist.
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Mit der Dichtung, die vorteilhaft in Umfangsrichtung der den Flüssigkeitskanal begrenzenden Wand umlaufend angeordnet ist, kann auf einfache Weise ein Verschließen und Freigeben der Bohrung realisiert werden.
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Hierbei wird ausgenutzt, dass sich die Lage der Dichtung relativ zur Lage der Belüftungsöffnung ändert, wenn der Entnahmekopf vom Tauchrohr gelöst wird.
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Dabei ist die Dichtung relativ zur Bohrung so positioniert, dass bei am Tauchrohr befestigten Entnahmekopf die Dichtung zwischen der Bohrung und der Belüftungsöffnung liegt, wodurch die Dichtung ein Eindringen von Luft über die Belüftungsöffnung in die Bohrung verhindert. Vorteilhaft ist die Dichtung dicht oberhalb der Bohrung angeordnet.
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Bei Lösen des Entnahmekopfs vom Tauchrohr liegt die Dichtung außerhalb des Bereichs zwischen der Belüftungsöffnung und der Bohrung.
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Dies wird durch die Relativbewegung der Dichtung des Entnahmekopfs relativ zum Tauchrohr erreicht, wodurch die Dichtung mit der Bohrung relativ zu den Belüftungsöffnungen verschoben wird.
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Gemäß einer konstruktiv vorteilhaften Ausgestaltung weist der Entnahmekopf einen Grundkörper auf, wobei ein oberer Abschnitt des Flüssigkeitskanals im Grundkörper verläuft und wobei ein unterer Abschnitt über den unteren Rand des Grundkörpers nach unten hervorsteht.
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Zumindest ein Teil des oberen Abschnitts des Flüssigkeitskanals ist von einem Belüftungskanal umgeben. Bei am Entnahmekopf befestigten Tauchrohr umgibt dessen oberes Ende den unteren Abschnitt des Flüssigkeitskanals.
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Dabei ist vorteilhaft die Bohrung und die Dichtung im unteren Abschnitt des Flüssigkeitskanals angeordnet.
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Der Belüftungskanal ist zweckmäßig konzentrisch zum Flüssigkeitskanal angeordnet.
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Der am Tauchrohr befestigte Entnahmekopf führt über einen Belüftungsanschluss in den Belüftungskanal eingeleitete Luft über die Belüftungsöffnung nach außen. Damit wird verhindert, dass Luft aus dem Belüftungskanal in den Flüssigkeitskanal und das Tauchrohr gelangt, was die Entnahme- oder Befüllvorgänge behindern würde.
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Beim Lösen des Entnahmekopfs vom Tauchrohr gelangt jedoch Luft aus dem Belüftungskanal in den Flüssigkeitskanal und auch in das Tauchrohr, wodurch das Ausführen von Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitskanal und dem Tauchrohr beschleunigt wird.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1: Schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Entnahmesystems.
- 2: Einzeldarstellung des Entnahmekopfs des Entnahmesystems gemäß 1.
- 3: Einzeldarstellung des Tauchrohrs des Entnahmesystems gemäß 1.
- 4: Darstellung des Entnahmekopfs am Tauchrohr in seiner Befestigungsstellung.
- a) Gesamtdarstellung
- b) vergrößerte Teildarstellung
- 5: Darstellung des Entnahmekopfs am Tauchrohr bei Lösen aus der Befestigungsstellung in einer ersten Phase.
- a) Gesamtdarstellung
- b) vergrößerte Teildarstellung
- 6: Darstellung des Entnahmekopfs am Tauchrohr bei Lösen aus der Befestigungsstellung in einer zweiten Phase.
- a) Gesamtdarstellung
- b) vergrößerte Teildarstellung
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1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Entnahmesystems 1 für transportable Behälter 2, die insbesondere von Fässern oder dergleichen gebildet sein können. In dem jeweiligen Behälter 2 wird eine Flüssigkeit 3 gelagert. Bei in derartigen Behältern 2 gelagerten Flüssigkeiten 3 handelt es sich insbesondere um flüssige Spezialchemikalien.
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Das Entnahmesystem 1 umfasst einen Entnahmekopf 4, das an einem Tauchrohr 5 befestigt werden kann. Das Tauchrohr 5 ist in einem Spundkopf 6, der in einer Behälteröffnung des Behälters 2 sitzt, gelagert und so fest mit dem Behälter 2 verbunden. Die Längsachse des Tauchrohrs 5 verläuft in vertikaler Richtung.
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Der Entnahmekopf 4 dient zur Entnahme von Flüssigkeit 3 aus dem Behälter 2. Ebenso kann dieser zur Befüllung von Behältern 2 genutzt werden. Hierzu weist der Entnahmekopf 4 an seinem oberen Ende einen Flüssigkeitsanschluss 4a auf. An diesem Flüssigkeitsanschluss 4a wird eine Leitung 7 angeschlossen, die zu einer Pumpe 8 führt. Die Leitung 7 kann in Form eines Schlauchs ausgebildet sein. Die Pumpe 8 wird von einer nicht dargestellten Steuereinheit gesteuert.
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Der Entnahmekopf 4 ist in 2 in einer Einzeldarstellung dargestellt. Der Entnahmekopf 4 weist einen ein Gehäuse bildenden Grundkörper 4b auf, an dessen oberen Ende der Flüssigkeitsanschluss 4a vorgesehen ist. An das untere Ende schließt ein Rückschlagventil 9 an, welches an die Oberseite eines Flüssigkeitskanals 10 anschließt. Der Flüssigkeitskanal 10 verläuft entlang der Längsachse des Entnahmekopfs 4 und weist eine hohlzylindrische Form auf. Der Flüssigkeitskanal 10 ist dabei von einer Wand 11 begrenzt.
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Ein oberer Abschnitt des Flüssigkeitskanals 10 des Entnahmekopfs 4 verläuft im Grundkörper 4b und ist dort durch einen Belüftungskanal 12 vom Rest des Grundkörpers 4b abgegrenzt. Der Belüftungskanal 12 umschließt die Wand 11 des Flüssigkeitskanals 10. Der Belüftungskanal 12 verläuft konzentrisch zum Flüssigkeitskanal 10. Über einen Belüftungsanschluss 13, der seitlich am Grundkörper 4b des Entnahmekopfs 4 ausmündet, wird dem Belüftungskanal 12 Luft 14 zugeführt, wie insbesondere aus den 4b, 5b, 6b ersichtlich. Ein unterer Abschnitt des Flüssigkeitskanals 10 steht nach unten über den unteren Rand des Grundkörpers 4b hervor.
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In diesem unteren Abschnitt des Flüssigkeitskanals 10 befindet sich eine Bohrung 15, die die Wand 11 des Flüssigkeitskanals 10 in radialer Richtung durchsetzt. Dicht oberhalb dieser Bohrung 15 befindet sich ein Dichtung 16. Die Dichtung 16 läuft in Umfangsrichtung an der Wand 11 des Flüssigkeitskanals 10 und steht geringfügig über die Außenseite der Wand 11 hervor.
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Am unteren Ende des Grundkörpers 4b des Entnahmekopfs 4 ist ein Gewinde 17 vorgesehen, mit dem der Entnahmekopf 4 am Tauchrohr 5 festgeschraubt werden kann.
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Das Tauchrohr 5 ist in 3 in einer Einzeldarstellung dargestellt. Das Tauchrohr 5 weist einen hohlzylindrischen Rohrkörper 18 und ein Kopfteil 19 an der Oberseite des Rohrkörpers 18 auf.
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Im Bereich des unteren Endes des Kopfteils 19 befinden sich Belüftungsöffnungen 20, die äquidistant in Umfangsrichtung des Kopfteils 19 in Abstand zueinander vorgesehen sind. Im Kopfteil 19 befindet sich weiterhin ein Innengewinde 21 zum Ausschrauben an das Gewinde 17 des Entnahmekopfs 4. Anstelle einer Schraubverbindung zwischen Entnahmekopf 4 am Tauchrohr 5 sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten möglich, beispielsweise derart, dass der Entnahmekopf 4 durch eine reine Verschiebebewegung am Tauchrohr 5 fixiert wird.
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An der Außenseite des Kopfteils 19 befindet sich ein Außengewinde 22 zum Einschrauben in den Spundkopf 6.
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Die Funktion des Entnahmesystems 1 mit dem Entnahmekopf 4 am Tauchrohr 5 ist in den 4a, 4b, 5a, 5b, 6a, 6b dargestellt.
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Die 4a, 4b zeigen den am Tauchring 5 festgeschraubten Entnahmekopf 4. Der Entnahmekopf 4 befindet sich dann in einer Befestigungsstellung, die mit Verriegelungsmitteln gesichert sein kann und/oder mit einer Sensorik überwacht wird.
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Befindet sich der Entnahmekopf 4 in dieser Befestigungsstellung, kann Flüssigkeit 3 über das Tauchrohr 5 und den Flüssigkeitskanal 10 des Entnahmekopfs 4, die koaxial verlaufend aneinander anschließen und einen gemeinsamen Kanal bilden, aus dem Behälter 2 entnommen werden oder dem Behälter 2 zugeführt werden. Der Kanal ist demzufolge zur Aus- oder Einleitung von Flüssigkeit 3 vollständig mit Flüssigkeit 3 gefüllt.
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Wie die 4a, 4b zeigen, ist in der Befestigungsstellung die Dichtung 16 zwischen den Belüftungsöffnungen 20 und der Bohrung 15 angeordnet. Die Bohrung 15 ist damit durch die Dichtung 16 verschlossen. Demzufolge wird Luft 14, die über den Belüftungsanschluss 13 dem Belüftungskanal 12 zugeführt wird, über die Belüftungsöffnung 20 ausgeleitet, ohne dass diese Luft 14 zur Bohrung 15 gelangt, so dass auch keine Luft 14 in den Flüssigkeitskanal 10 gelangt.
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Die 5a, 5b zeigen die Situation, wenn der Entnahmekopf 4 vom Tauchrohr 5 gelöst wird, in dem der Entnahmekopf 4 vom Tauchrohr 5 abgeschraubt wird. Dabei ist der Entnahmekopf 4 nur geringfügig aus der Befestigungsstellung gelöst, d. h. der Entnahmekopf 4 ist noch auf dem Tauchrohr 5 gelagert, so dass der Flüssigkeitskanal 10 mit dem Tauchrohr 5 noch einen durchgehenden Kanal zur Leitung 7 von Flüssigkeit 3 bildet.
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Da der Entnahmekopf 4 etwas vom Tauchrohr 5 abgeschraubt wurde, hat sich der Entnahmekopf 4 geringfügig in axialer Richtung gegenüber dem Tauchrohr 5 bewegt. Durch diese Axialbewegung haben sich die Dichtung 16 und die Bohrung 15 des Entnahmekopfs 4 relativ zu den Belüftungsöffnungen 20 des Tauchrohrs 5 in axialer Richtung so bewegt, dass nun die Dichtung 16 im Bereich der Belüftungsöffnung 20 liegt. Die Bohrung 15 ist damit nicht mehr verschlossen, so dass nun Luft 14 aus dem Belüftungskanal 12 über den Bereich der Belüftungsöffnung 20 zur Bohrung 15 gelangt und damit in den Flüssigkeitskanal 10 geleitet wird. Dies ist in den 5a, 5b durch Eindringen von Luftblasen 14a in die im Flüssigkeitskanal 10 befindliche Flüssigkeit 3 veranschaulicht.
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Durch das Eindringen der Luftblasen 14a wird ein Anhalten von Flüssigkeit 3 an der Wand 11 des Flüssigkeitskanals 10 infolge der Kapillarwirkung verhindert. Die Flüssigkeit 3 löst sich damit schnell und vollständig von der Wand 11, so dass nach kurzer Zeit, wie in den 6a, 6b dargestellt, die gesamte Flüssigkeit 3 nicht nur aus dem Tauchrohr 5, sondern auch komplett aus dem Flüssigkeitskanal 10 ausgeleitet wird, und zwar bevor der Entnahmekopf 4 vom Tauchrohr 5 abgelöst wird.
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Bezugszeichenliste
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- (1)
- Entnahmesystem
- (2)
- Behälter
- (3)
- Flüssigkeit
- (4)
- Entnahmekopf
- (4a)
- Flüssigkeitsanschluss
- (4b)
- Grundkörper
- (5)
- Tauchrohr
- (6)
- Spundkopf
- (7)
- Leitung
- (8)
- Pumpe
- (9)
- Rückschlagventil
- (10)
- Flüssigkeitskanal
- (11)
- Wand
- (12)
- Belüftungskanal
- (13)
- Belüftungsanschluss
- (14)
- Luft
- (14a)
- Luftblasen
- (15)
- Bohrung
- (16)
- Dichtung
- (17)
- Gewinde
- (18)
- Rohrkörper
- (19)
- Kopfteil
- (20)
- Belüftungsöffnung
- (21)
- Innengewinde
- (22)
- Außengewinde