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Die Erfindung betrifft eine Maschinenanordnung zum sequentiellen Bearbeiten bogenförmiger Substrate gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Durch die
WO 2004/013704 A1 ist eine Digitaldruckmaschine für den direkten berührungslosen Bogendruck mit einem in Umfangsrichtung formatfreien Digitaldruckwerk bekannt, mit einer dem Digitaldruckwerk nachgeschalteten Transportvorrichtung, wobei die Transportvorrichtung an seinem Umfang Bogen haltende Greifer aufweist, wobei die die Transportvorrichtung vorzugsweise mehrere Transportzylinder und/oder Transportbänder und/oder Gegendruckzylinder aufweist.
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Durch die
EP 2 540 513 A1 ist eine Maschinenanordnung zum sequentiellen Bearbeiten mehrerer bogenförmiger jeweils eine Vorderseite und eine Rückseite aufweisender Substrate bekannt, aufweisend einen ersten Druckzylinder und einen zweiten Druckzylinder, wobei jeweils am Umfang des ersten Druckzylinders mindestens eine die Vorderseite des betreffenden Substrates bedruckende erste Non-Impact-Druckeinrichtung und in Drehrichtung des ersten Druckzylinders nach der ersten Non-Impact-Druckeinrichtung ein die von der ersten Non-Impact-Druckeinrichtung bedruckte Vorderseite des betreffenden Substrates trocknender Trockner angeordnet sind, wobei jeweils am Umfang des zweiten Druckzylinders mindestens eine die Rückseite des betreffenden Substrates bedruckende zweite Non-Impact-Druckeinrichtung und in Drehrichtung des zweiten Druckzylinders nach der zweiten Non-Impact-Druckeinrichtung ein die von der zweiten Non-Impact-Druckeinrichtung bedruckte Rückseite des betreffenden Substrates trocknender Trockner angeordnet sind, wobei der erste Druckzylinder das betreffende vorderseitig bedruckte und getrocknete Substrat unmittelbar an den zweiten Druckzylinder übergibt.
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Durch die
EP 1 440 351 B1 ist eine Digitaldruckmaschine für den direkten, berührungslosen Bogendruck, bekannt, mit einer elastisch bezogenen Transportvorrichtung, auf der ein Bedruckstoff transportiert wird, wobei die Transportvorrichtung mindestens einen Greifer zum Halten des Bogens am Umfang der Transportvorrichtung aufweist und/oder mit einem Anschlag zum Positionieren der Vorderkante des Bogens versehen ist, und mit einem in Umfangsrichtung der Transportvorrichtung formatvariablen Digitaldruckwerk, wobei der Abstand zwischen dem Höchstpunkt des Greifers und/oder Anschlags und der zu bedruckenden Oberfläche des Bedruckstoffes während des Druckvorgangs geringer ist als der Abstand zwischen der zu bedruckenden Oberfläche des Bedruckstoffs und dem digitalen Druckwerk, wobei der Höchstpunkt des Greifers und/oder Anschlags die Oberfläche der nicht bezogenen Transportvorrichtung überragt.
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Durch die
DE 10 2015 211 637 A1 ist eine Vorrichtung zum Transport von Bogen durch eine Druckeinheit mit einem Inkjet-Druckzylinder und mindestens einer Übergabetrommel bekannt, wobei jeder Bogen an einem Inkjet-Druckzylinder gehalten wird und durch Vorderkantenübergabe von einer vorgeordneten Übergabetrommel übergeben wird, wobei eine Straffwalze zur faltenfreien Lage des Bogens auf dem Inkjet-Druckzylinder vorgesehen ist.
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Durch die
DE 103 12 870 A1 ist eine Digitaldruckmaschine für den Bogendruck bekannt, mit einem in Umfangsrichtung formatfreien Digitaldruckwerk, einem dem Digitaldruckwerk nachgeschalteten Zwischenzylinder, der mit einem elastischen Material zumindest teilweise überzogen ist, und einem dem Zwischenzylinder nachgeschalteten Gegendruckzylinder, wobei der Gegendruckzylinder Bogen haltende Greifer aufweist und der Zwischenzylinder an seinem Umfang die Greifer aufnehmende Aussparungen aufweist.
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Durch die
DE 10 2014 010 904 B3 ist eine Vorrichtung zum beidseitigen Bedrucken von bogenförmigen Bedruckstoffen bekannt, wobei der Bedruckstoff auf einem Gegendruckzylinder um mehr als 360° geführt wird, wobei der Bedruckstoff mit der Widerdruckseite erneut in den Wirkbereich einer Farbauftragungseinheit gelangt, von welcher der Bedruckstoff auf einem vorgeordneten Gegendruckzylinder bereits auf der Schöndruckseite bedruckt wurde, wobei die Farbauftragungseinheit zwischen zwei einander nachgeordneten Gegendruckzylindern vorzugsweise verschwenkt werden kann, wobei die schwenkbare Farbauftragungseinheit z. B. ein Inkjet-Druckkopf ist.
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Durch die
DE 10 2009 000 518 A1 ist eine Bogendruckmaschine bekannt, mit einem Anleger zum Einschleusen zu bedruckender Druckbogen in die Bogendruckmaschine, mit mindestens einem Druckwerk und/oder Lackwerk zum Bedrucken der Druckbogen mit einem statischen, für alle Druckbogen identischen Druckbild, mit einem Ausleger zum Ausschleusen bedruckter Druckbogen aus der Bogendruckmaschine, und mit mindestens einer in die Bogendruckmaschine integrierten, druckformlosen Druckeinrichtung zum Bedrucken der Druckbogen mit einem insbesondere dynamischen, veränderlichen Druckbild, wobei die oder jede druckformlose Druckeinrichtung in der Bogendruckmaschine abhängig von Prozessparametern oder Betriebsparametern oder Auftragsparametern oder Qualitätsparametern ansteuerbar integriert ist.
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Durch die
DE 10 2009 002 580 A1 ist eine Druckmaschine, insbesondere Bogenoffsetdruckmaschine bekannt, wobei mehreren in Reihe angeordneten jeweils als ein Druck- oder Lackwerk ausgebildeten Basismodulen ein Bogenausleger-Basismodul nachgeordnet ist, wobei das Bogenausleger-Basismodul einen das Bogenmaterial führenden Druckzylinder aufweist, wobei am Umfang des Druckzylinders des Bogenausleger-Basismoduls eine Inkjet-Vorrichtung zum Markieren des Bedruckstoffes angeordnet ist.
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Die
DE 200 06 513 U1 betrifft eine Bogen-Rotationsdruckmaschine mit einem Bogenanleger, einem Bogenausleger und einer Mehrzahl von zwischen dem Bogenanleger und dem Bogenausleger angeordneten, in ihrem grundsätzlichen Aufbau einander gleichenden Basismodulen, die einen Bogenführungszylinder und eine Bogenfördereinrichtung aufweisen und die mit einem Druckwerk, einem Lackwerk oder einem Trocknerwerk ausrüstbar sind, wobei zwischen dem in Bogenförderrichtung letzten Basismodul und dem Bogenausleger ein Multifunktionsmodul mit einer Bogenfördereinrichtung und einem Bogenführungszylinder angeordnet ist, wobei das Multifunktionsmodul für den Anbau mehrerer unterschiedlicher Zusatzeinrichtungen vorbereitet ist, wobei das Multifunktionsmodul z. B. für den Anbau einer Inkjetmarkierung ausgerüstet ist.
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Durch die
DE 10 2016 207 398 B3 , die
US 2009/0284561 A1 , die
US 2009/0244237 A1 und die
US 2011/0205321 A1 sind jeweils eine Maschinenanordnung zum sequentiellen Bearbeiten bogenförmiger Substrate bekannt, wobei die jeweilige Maschinenanordnung jeweils mehrere verschiedene Bearbeitungsstationen aufweist, wobei mindestens eine der Bearbeitungsstationen jeweils eine die Substrate jeweils bedruckende Non-Impact-Druckeinrichtung aufweist, wobei die betreffende die Non-Impact-Druckeinrichtung aufweisende Bearbeitungsstation einen Druckzylinder aufweist, wobei die jeweilige Non-Impact-Druckeinrichtung jeweils am Umfang des Druckzylinders angeordnet ist.
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Durch die
US 7,909,454 B2 ist eine Druckmaschine zum sequentiellen Bedrucken bogenförmiger Substrate bekannt, wobei eine Inkjet-Druckeinrichtung am Umfang eines Druckzylinders angeordnet ist, wobei dem Druckzylinder ein Zuführzylinder unmittelbar vorgeordnet ist, wobei sowohl der Druckzylinder als auch der Zuführzylinder jeweils Greifer zum Halten zu bedruckender Substrate aufweisen.
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Durch die
EP 2 610 064 A1 ist eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung bekannt, aufweisend a) eine Beförderungsvorrichtung, die eine bewegende Saugoberfläche zum Befördern eines geschnittenen Papiermediums durch Saugen des Mediums an die Saugoberfläche hat, und Sauglöcher, die gleichmäßig in den Regionen der Saugoberfläche angeordnet sind; und b) einen Aufzeichnungskopf, der ein Bild durch Ausstoßen von Tinte durch eine Tintenstrahlmethode auf eine Oberfläche des Mediums ausformt, welches durch die Beförderungsvorrichtung befördert wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Maschinenanordnung zum sequentiellen Bearbeiten mehrerer bogenförmiger Substrate zu schaffen, die einen großen Bauraum für die Anordnung von Trocknern aufweist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
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Die jeweils abhängigen Ansprüche zeigen vorteilhafte Ausgestaltungen und/oder Weiterbildungen der gefundenen Lösung.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile sind aus den nachfolgenden Erläuterungen ersichtlich.
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Überdies ist die beschriebene Lösung in einer hybriden, bogenförmige Substrate bearbeitenden Maschinenanordnung verwendbar, vorzugsweise in einer hybriden Druckmaschine, die die hohe Produktivität einer konventionellen, z. B. in einem OffsetDruckverfahren oder in einem Flexodruckverfahren oder in einem Siebdruckverfahren druckenden Druckeinrichtung oder einer Beschichtungseinrichtung, insbesondere eines Lackwerkes variabel in Kombination mit mindestens einer flexibel jeweils veränderliche Druckbilder druckenden, z. B. als ein Tintenstrahldrucker ausgebildete Non-Impact-Druckeinrichtung nutzt, wobei sowohl die konventionelle Druckeinrichtung bzw. die Beschichtungseinrichtung als auch die Non-Impact-Druckeinrichtung in einer laufenden Produktion inline jeweils mit der für sie optimalen Arbeitsgeschwindigkeit verwendet werden. Eine solche hybride Maschinenanordnung ist insbesondere zur Produktion von Verpackungsmitteln, z. B. von Bogen zur Herstellung von Faltschachteln sehr vorteilhaft, weil jeweils die Stärken jeder der Druckeinrichtungen genutzt werden, was zu einer flexiblen und wirtschaftlichen Produktion der Verpackungsmittel führt. Ein Transport von bogenförmigen Substraten mittels Rotationskörpern, insbesondere Zylindern und Greiferleisten oder Greiferwagen jeweils mit einer Übergabe der bogenförmigen Substrate jeweils im Greiferschluss an eine nächstfolgende Bearbeitungsstation, wie dies von Bogenoffsetdruckmaschinen bekannt ist, stellt eine höchstmögliche Registergenauigkeit sicher.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 ein Blockschaltbild zur Darstellung von verschiedenen Produktionslinien;
- 2 eine Maschinenanordnung mit mehreren verschiedenen Bearbeitungsstationen;
- 3 Details einer Ausführung zur Maschinenanordnung gemäß 2;
- 4 Details einer weiteren Ausführung zur Maschinenanordnung gemäß 2.
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1 veranschaulicht in einem Blockschaltbild verschiedene Produktionslinien, die jeweils mit einer Maschinenanordnung mit mehreren insbesondere verschiedenen Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 zur Bearbeitung mindestens eines bogenförmigen Substrates, insbesondere eines Bedruckstoffes, vorzugsweise eines insbesondere rechteckförmigen Druckbogens, kurz eines Bogens realisiert oder zumindest realisierbar sind, wobei dieses mindestens eine Substrat je nach Werkstoff, Materialstärke und/oder Grammatur biegesteif oder biegeschlaff ausgebildet ist. In der Regel werden in einer Produktionslinie während einer bestimmten Produktion nacheinander mehrere Bogen, also eine Sequenz von Bogen jeweils mittels derselben Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 bearbeitet. Dabei ist vorzugsweise jede dieser Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 jeweils als ein z. B. eigenständig funktionsfähiges Modul ausgebildet, wobei unter einem Modul eine i. d. R. eigenständig hergestellte oder zumindest eine für sich jeweils in einem eigenen Gestell montierte Maschineneinheit oder funktionelle Baugruppe verstanden werden soll. Die in der Maschinenanordnung aneinandergereihten Module unterteilen diese Maschinenanordnung in einzelne Einheiten, wobei benachbarte Module an ihrer Fügestelle im Wesentlichen eine vertikale Fügefläche aufweisen. Jede der in der jeweiligen Maschinenanordnung angeordneten Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 wird also vorzugsweise eigenständig gefertigt und ist in einer bevorzugten Ausführung z. B. einzeln in seiner jeweiligen Funktion prüfbar. Die betreffende Maschinenanordnung, die jeweils in Abhängigkeit von einer bestimmten Produktion durch eine Auswahl und Zusammenstellung von mindestens drei verschiedenen jeweils Bogen bearbeitenden, in der bestimmten Produktion zusammenarbeitenden, jeweils als ein Modul ausgebildeten Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 gebildet ist, verkörpert jeweils eine bestimmte Produktionslinie. Jede der dargestellten Produktionslinien, die jeweils durch eine bestimmte Maschinenanordnung mit mehreren Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 verkörpert wird, ist jeweils insbesondere zur Produktion eines aus dem Bedruckstoff, vorzugsweise aus dem bedruckten Bogen gebildeten Verpackungsmittels ausgebildet. Die herzustellenden Verpackungsmittel sind z. B. jeweils eine Faltschachtel, die jeweils aus bedruckten Bogen gefertigt werden. Die verschiedenen Produktionslinien sind daher insbesondere zur Produktion unterschiedlicher Verpackungsmittel ausgebildet. Dabei erfolgt die während einer bestimmten Produktion erforderliche Bearbeitung des Bedruckstoffes jeweils inline, d. h. die an der bestimmten Produktion beteiligten Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 werden beim Durchlauf des Bedruckstoffes durch die für die jeweilige Produktion gewählte, die jeweiligen Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 aufweisende Maschinenanordnung in einer geordneten Abfolge nacheinander und aufeinander abgestimmt zum Einsatz gebracht, ohne dass während der mit der jeweiligen Maschinenanordnung durchgeführten Produktion eine Zwischenlagerung für den Bedruckstoff, d. h. die bearbeiteten Bogen vorgesehen ist.
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Allen in der 1 dargestellten Produktionslinien ist gemeinsam, dass sie jeweils mit einer Bearbeitungsstation 06 zusammenwirken, die mindestens eine Non-Impact-Druckeinrichtung 06, vorzugsweise mehrere, z. B. vier, fünf, sechs, sieben oder mehr insbesondere jeweils einzeln gesteuerte Non-Impact-Druckeinrichtungen 06 aufweist, wobei diese Non-Impact-Druckeinrichtungen 06 in Transportrichtung T des Bedruckstoffes vorzugsweise hintereinander angeordnet sind und derart ausgebildet sind, dass sie den Bedruckstoff jeweils zumindest nahezu in seiner vollständigen, quer zur Transportrichtung T gerichteten Breite bedrucken oder zumindest bedrucken können. Eine Non-Impact-Druckeinrichtung 06 verwendet ein Druckverfahren ohne feste Druckform und kann prinzipiell von Druck zu Druck den Bedruckstoff, z. B. den jeweils dieser Non-Impact-Druckeinrichtung 06 gerade zugeführten Bogen mit einem vom vorangegangenen Druckbild verschiedenen Druckbild bedrucken. Die jeweilige Non-Impact-Druckeinrichtung 06 ist jeweils insbesondere durch mindestens einen Tintenstrahldrucker, auch als Inkjet-Druckeinrichtungen bezeichnet, oder durch mindestens einen Laserdrucker realisiert. Tintenstrahldrucker sind Matrixdrucker, bei denen durch den gezielten Abschuss oder das Ablenken kleiner Tintentröpfchen ein Druckbild erzeugt wird, wobei der Tintenstrahldrucker entweder als ein Gerät mit einem kontinuierlichen Tintenstrahl (Continuous Ink Jet = CIJ) oder als ein einzelne Tintentropfen verschießendes Gerät (Drop On Demand = DOD) ausgebildet ist. Laserdrucker erzeugen das jeweilige Druckbild in einem Elektrofotografieverfahren. Eine einen Bedruckstoff bearbeitende Maschinenanordnung mit mindestens einer Non-Impact-Druckeinrichtung 06 wird z. B. auch als eine Digitaldruckmaschine bezeichnet.
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Inkjet-Druckeinrichtungen weisen jeweils zumindest einen Düsenbalken auf. Zumindest ein Düsenbalken erstreckt sich bevorzugt orthogonal zu dem vorgesehenen Transportweg des Bedruckstoffs bzw. Substrates über eine Arbeitsbreite der Druckmaschine. Der zumindest eine Düsenbalken weist bevorzugt zumindest eine Reihe von Düsen auf. Die zumindest eine Reihe von Düsen weist in einer Querrichtung gesehen bevorzugt über die gesamte Arbeitsbreite der Druckmaschine des zumindest einen ersten Zentralzylinders, d. h. Druckzylinders 22 in beispielsweise regelmäßigen Abständen Düsenöffnungen, d. h. Tintenaustrittsöffnungen auf. Die Düsen sind bevorzugt auf mehrere Druckköpfe verteilt. Eine die Düsenöffnungen umgebende Fläche des jeweiligen Druckkopfs wird bevorzugt Düsenfläche genannt.
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Im Folgenden wird beispielhaft davon ausgegangen, dass in der jeweiligen Maschinenanordnung mit mehreren Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 als Bedruckstoff jeweils eine Sequenz von insbesondere biegesteifen Bogen z. B. aus einem Papier, aus einem einlagigen oder mehrlagigen Karton oder aus einer Pappe insbesondere zu einem Verpackungsmittel verarbeitet wird. Die Bedruckstoffe Papier, Karton und Pappe unterscheiden sich in ihrem jeweiligen Grammatur genannten Flächengewicht, d. h. dem Gewicht in Gramm für einen Quadratmeter dieses Bedruckstoffes. Dabei gilt allgemein der vorgenannte Bedruckstoff mit einem Flächengewicht zwischen 7 g/m2 und 150 g/m2 als Papier, zwischen 150 g/m2 und 600 g/m2 als Karton und mit mehr als 600 g/m2 als Pappe. Zur Herstellung von Faltschachteln werden insbesondere Kartone oder Pappe verwendet, die jeweils eine gute Bedruckbarkeit aufweisen und für eine anschließende Veredelung oder Verarbeitung wie z. B. für eine Lackierung und Stanzung geeignet sind. Diese Kartone oder Pappe sind von ihrem Faserstoffeinsatz je nach Bedarf z. B. holzfrei, leicht holzhaltig, holzhaltig oder altpapierhaltig. In ihrem Aufbau weisen mehrlagige Kartone oder Pappe, z. B. Wellpappe, jeweils eine Decklage, eine Einlage und als Rückseite eine Unterlage auf. Von ihrer Oberflächenbeschaffenheit her sind Kartone oder Pappe z. B. ungestrichen, pigmentiert, gestrichen oder gussgestrichen. Ein Format des Bogens liegt z. B. im Bereich zwischen 340 mm x 480 mm und 740 mm x 1.060 mm, wobei bei den Formatangaben i. d. R. die erste Zahl eine Länge in Transportrichtung T der Bogen und die zweite Zahl eine orthogonal zur Transportrichtung T gerichtete Breite der Bogen angibt.
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Im Blockschaltbild der 1 verläuft jede mit mehreren der Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 darstellbare Produktionslinie mit Bezug auf die Transportrichtung T des Bedruckstoffes im Wesentlichen von rechts nach links, wobei jeder der jeweils zwei Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 miteinander verbindenden Richtungspfeile jeweils einen vom Bedruckstoff zu durchlaufenden Transportweg und die zugehörige Transportrichtung T andeutet, um von einer Bearbeitungsstation 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 zur nächsten in der für die jeweilige Produktion bestimmten Maschinenanordnung ausgewählten Bearbeitungsstation 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 zu gelangen. Jede Produktion beginnt mit in der Bearbeitungsstation 01 bereitgestellten Bogen, wobei die Bearbeitungsstation 01 als ein Anleger 01, z. B. als ein Bogenanleger 01 oder als ein Magazinanleger 01 ausgebildet ist. Ein Bogenanleger 01 nimmt i. d. R. einen z. B. auf einer Palette gestapelten Stapel von Bogen auf, wohingegen ein Magazinanleger 01 mehrere Fächer aufweist, in welche jeweils Bogen, insbesondere Stapel von z. B. verschiedenartigen Bogen oder Bogen verschiedener Formate eingelegt oder zumindest einlegbar sind. Der Anleger 01 vereinzelt z. B. mittels eines Saugkopfes die gestapelten Bogen und führt diese in einer Sequenz von voneinander separierten Bogen oder in einem Schuppenstrom der in der bestimmten Produktion nächsten Bearbeitungsstation 02; 03; 04; 06 zu. Die nächste Bearbeitungsstation 02; 03; 04 ist z. B. als eine Primerauftrageinrichtung 02 oder als eine Kaltfolienauftrageinrichtung 03 oder als eine Offset-Druckeinrichtung 04 oder als eine Flexo-Druckeinrichtung 04 ausgebildet. Die nächste Bearbeitungsstation 06 kann auch direkt z. B. die mindestens eine Non-Impact-Druckeinrichtung 06 aufweisende Bearbeitungsstation 06 sein. Die Offset-Druckeinrichtung 04 versieht die Bogen mit mindestens einem statischen, d. h. während des Druckprozesses aufgrund der Gebundenheit an die verwendete Druckform unveränderlichen Druckbild, wohingegen die Non-Impact-Druckeinrichtung 06 die Bogen mit mindestens einem sich inhaltlich ändernden oder zumindest veränderbaren Druckbild versieht.
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Falls die dem Anleger 01 nächste Bearbeitungsstation 03 eine Kaltfolienauftrageinrichtung 03 ist, wird der Bogen anschließend von dort i. d. R. zur als Offset-Druckeinrichtung 04 ausgebildeten Bearbeitungsstation 04 transportiert. In der Kaltfolienauftrageinrichtung 03 wird eine von einer Trägerfolie abgelöste metallisierte Lackschicht auf den Bedruckstoff übertragen. Durch das Überdrucken dieser Lackschicht z. B. mit einer Offset-Druckeinrichtung 04 können unterschiedlichste Metalleffekte erzielt werden. Die Kaltfolienauftrageinrichtung 03 ist in vorteilhafter Weise z. B. in der Offset-Druckeinrichtung 04 integriert ausgebildet.
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Ein z. B. besonders saugfähiger und/oder für ein Bedrucken mit einer Non-Impact-Druckeinrichtung 06 aufzubereitender Bedruckstoff wird vom Anleger 01 einer z. B. als eine Primerauftrageinrichtung 02 ausgebildeten nächsten Bearbeitungsstation 02 zugeführt, um zumindest eine Oberfläche dieses Bedruckstoffes vor einem Bedrucken oder Lackieren mit einem z. B. wasserbasierten Primer zu beschichten, insbesondere zu versiegeln. Das Primern stellt eine Grundierung oder Erstbeschichtung des Bedruckstoffes dar, um insbesondere eine Haftung einer danach auf den Bedruckstoff aufzutragenden Druckfarbe oder Tinte zu verbessern oder erst zu ermöglichen. Dazu wird z. B. ein Weißlack auf den Bedruckstoff aufgetragen. Die Primerauftrageinrichtung 02 weist z. B. einen mit einem Anlagedruckzylinder 60 zusammenwirkenden Druckwerkszylinder 82 mit einer an diesen Druckwerkszylinder 82 angestellten oder zumindest anstellbaren Auftragswalze 83 vorzugsweise in Form einer Rasterwalze 83 auf sowie mindestens eine sich in Axialrichtung der Auftragswalze 83 erstreckende Rakel 84, insbesondere ein Kammerrakelsystem 84. Der Primer wird mittels der Primerauftrageinrichtung 02 entweder vollflächig oder nur an bestimmten, d. h. zuvor festgelegten Stellen, d. h. partiell auf den Bedruckstoff aufgetragen. Der in der Primerauftrageinrichtung 02 bearbeitete Bedruckstoff, z. B. Bogen, wird als nächster Bearbeitungsstation z. B. einer Offset-Druckeinrichtung 04 und/oder z. B. einer Non-Impact-Druckeinrichtung 06 zugeführt.
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Der von einer z. B. als eine Flexo-Druckeinrichtung 04 ausgebildeten Bearbeitungsstation 04 ausgeführte Flexodruck ist ein direktes Hochdruckverfahren, bei dem die erhabenen Stellen der Druckform bildtragend sind, welches häufig zum Bedrucken von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton oder Pappe, aus metallisierter Folie oder aus einem Kunststoff wie z. B. PE, PET, PVC, PS, PP, PC verwendet wird. Im Flexodruck werden niedrigviskose Druckfarben und flexible Druckplatten verwendet, die aus Fotopolymer oder Gummi bestehen. Generell beinhaltet eine Flexo-Druckeinrichtung 04 a) eine Rasterwalze, über welche die Druckform eingefärbt wird, b) einen Druckzylinder, auch Formzylinder genannt, auf dem die Druckform befestigt ist, und c) einen Gegendruckzylinder, der den Bedruckstoff führt.
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Die als Flexo-Druckeinrichtung 04 oder als Offset-Druckeinrichtung 04 ausgebildete, die Bogen jeweils mit mindestens einem statischen Druckbild bedruckende Bearbeitungsstation 04 weist vorzugsweise jeweils mehrere, z. B. mindestens vier Druckwerke auf, wobei jedes Druckwerk vorzugsweise eine andere Druckfarbe verdruckt, so dass der Bedruckstoff beim Durchgang durch die Flexo-Druckeinrichtung 04 oder die Offset-Druckeinrichtung 04 jeweils mehrfarbig, z. B. in einem Vierfarbendruck bedruckt wird. Als Druckfarben werden insbesondere die Farbtöne Gelb, Magenta, Cyan und Schwarz verwendet. In einer zum Flexodruckverfahren oder Offsetdruckverfahren alternativen Ausführung der Druckeinrichtung 04 ist die die Bogen jeweils mit mindestens einem statischen Druckbild bedruckende Bearbeitungsstation 04 als eine in einem Siebdruckverfahren druckende Druckeinrichtung 04 ausgebildet.
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Nach einer Bearbeitung des Bedruckstoffes in der mindestens einen Non-Impact-Druckeinrichtung 06 wird dieser Bedruckstoff einer einen Trockner 09, insbesondere einen Kettenförderer umfassenden Trockner 09 aufweisenden Bearbeitungsstation 09 zugeführt, wobei dieser Trockner 09 als ein den betreffenden Bedruckstoff z. B. durch Heißluft und/oder durch eine Bestrahlung mit infraroter oder ultravioletter Strahlung trocknend ausgebildet ist, wobei ein durch ultraviolette Strahlung trocknender Trockner 09 z. B. als ein LED-Trockner ausgebildet ist, wobei die Strahlungsart insbesondere davon abhängig ist, ob die auf den Bedruckstoff aufgetragene Druckfarbe oder Tinte wasserbasiert oder UV-härtend ist.
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Nach der Trocknung oder der Zwischentrocknung durch die Bearbeitungsstationen 09; 07 wird der Bedruckstoff z. B. einer eine Lackiereinrichtung 08 aufweisenden Bearbeitungsstation 08 zugeführt. Die Lackiereinrichtung 08 trägt auf dem Bedruckstoff vorzugsweise einen z. B. transparenten oder weißen oder bunten Dispersionslack auf, wobei Dispersionslacke im Wesentlichen aus Wasser und Bindemitteln (Harzen) bestehen, wobei Tenside diese Dispersionen stabilisieren. Eine einen Dispersionslack auf den Bedruckstoff auftragende Lackiereinrichtung 08 besteht entweder aus einer Anilox-Walze, einem Kammerrakel und einer Auftragswalze (vergleichbar einem FlexoDruckwerk) oder aus einer Tauch- und Auftragswalze. Mittels einer Druckform vorzugsweise auf Fotopolymerisationsbasis werden auf dem Bedruckstoff z. B. flächige und/oder partielle Lackierungen aufgetragen. Verwendbar sind auch spezielle Lackplatten aus Gummi für vollflächige Lackierungen. Im Transportweg des Bedruckstoffes ist nach der Lackiereinrichtung 08 z. B. eine als eine Auslage 12 ausgebildete Bearbeitungsstation 12 angeordnet, die Auslagetrockner umfassen kann, wobei ein Auslagetrockner als den betreffenden Bedruckstoff durch Heißluft und/oder durch eine Bestrahlung mit infraroter oder ultravioletter Strahlung trocknend ausgebildet ist, wobei ein durch ultraviolette Strahlung trocknender Auslagetrockner z. B. als ein LED-Trockner ausgebildet ist.
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Falls dem Trockner 09 ein durch ultraviolette Strahlung trocknender Bedruckstoff zugeführt wird, d. h. ein Bedruckstoff, auf dem eine durch eine UV-Strahlung härtende Druckfarbe oder Tinte oder ein durch eine UV-Strahlung härtender Lack, z. B. ein Glanzlack aufgetragen ist, ist dieser Trockner 09 mit einer ultraviolette Strahlung erzeugenden Strahlungsquelle ausgestattet. Mit Dispersionslacken lassen sich im Vergleich zum klassischen Öldrucklack intensivere Glanz- und Mattwirkungen erzielen. Spezielle optische Wirkungen können durch Effektpigmente im Lack erreicht werden. Die Primerauftrageinrichtung 02, die Kaltfolienauftrageinrichtung 03 und die Lackiereinrichtung 08 können unter dem Begriff Beschichtungseinrichtung zusammengefasst werden.
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Nach der entlang seines Transportweges letzten Trocknung wird der Bedruckstoff z. B. einer Bearbeitungsstation 11 zugeführt, die am Bedruckstoff eine mechanische Weiterverarbeitung ausführt, z. B. durch Stanzen, Rillen und/oder Trennen von Teilen, insbesondere Ausbrechen von Nutzen aus ihrem jeweiligen Verbund im vorzugsweise bedruckten Bogen. Jede der vorgenannten Weiterverarbeitungen wird jeweils in bzw. von einem Bearbeitungswerk ausgeführt. Die mechanische Weiterverarbeitung wird vorzugsweise im Zusammenwirken mit einem den jeweiligen Bogen transportierenden Zylinder ausgeführt. Danach oder direkt vom im Transportweg des Bedruckstoffes letzten Trockner 09 gelangt der Bedruckstoff zu einer Auslage 12, welche in jeder der in der 1 dargestellten, jeweils durch eine bestimmte Anordnung von Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 verkörperten Produktionslinien jeweils die letzte Bearbeitungsstation 12 bildet. In der Auslage 12 werden die zuvor bearbeiteten Bogen z. B. auf einer Palette vorzugsweise gestapelt.
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Wie in den 1 dargestellt, ist die bisher erwähnte Reihenfolge der in der jeweiligen Maschinenanordnung angeordneten Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 nur beispielhaft und in Abhängigkeit von dem jeweils herzustellenden Druckprodukt modifizierbar.
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In der 1 beispielhaft dargestellte, insbesondere für die Produktion von Verpackungsmitteln verwendete Produktionslinien weisen jeweils eine Maschinenanordnung mit einer Auswahl aus der Menge der zuvor genannten Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 12 auf. Es sind beispielsweise folgende Produktionslinien gebildet oder zumindest bildbar:
- 1. Bogenanleger 01; Primerauftrageinrichtung 02; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 z. B. mit IR-Strahlungsquelle für Dispersionslack oder Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle oder UV-Strahlungsquelle; Lackiereinrichtung 08; Trockner 09 mit UV- bzw. IR-Strahlungsquelle und/oder Heißluft; Auslage 12
- 2. Bogenanleger 01; Primerauftrageinrichtung 02; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Trockner 09 mit IR-Strahlungsquelle und/oder Heißluft; Auslage 12
- 3. Bogenanleger 01; Primerauftrageinrichtung 02; Zwischentrockner 07 mit IR-Strahlungsquelle; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle oder UV-Strahlungsquelle; Lackiereinrichtung 08 für Dispersionslack und UV-härtendem Lack; Auslage 12
- 4. Bogenanleger 01; Primerauftrageinrichtung 02; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit IR-Strahlungsquelle oder Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle oder UV-Strahlungsquelle; Lackiereinrichtung 08 für Dispersionslack und UV-härtendem Lack; Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle oder UV-Strahlungsquelle; Auslage 12
- 5. Bogenanleger 01; Kaltfolienauftrageinrichtung 03; Offset-Druckeinrichtung 04; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Trockner 09 mit IR-Strahlungsquelle und/oder Heißluft; Auslage 12
- 6. Bogenanleger 01; Primerauftrageinrichtung 02; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit IR-Strahlungsquelle für Dispersionslack oder Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle oder UV-Strahlungsquelle; Lackiereinrichtung 08; Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle; mechanische Weiterverarbeitungseinrichtung 11; Auslage 12
- 7. Bogenanleger 01; Offset-Druckeinrichtung 04; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit IR-Strahlungsquelle oder Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle oder UV-Strahlungsquelle; mechanische Weiterverarbeitungseinrichtung 11; Auslage 12
- 8. Bogenanleger 01; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle; Auslage 12
- 9. Bogenanleger 01; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit UV-Strahlungsquelle; Trockner 09 mit UV-Strahlungsquelle; Auslage 12
- 10. Bogenanleger 01; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit UV-Strahlungsquelle; Trockner 09 mit UV-Strahlungsquelle; mechanische Weiterverarbeitungseinrichtung 11; Auslage 12
- 11. Bogenanleger 01; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit IR-Strahlungsquelle; Offset-Druckeinrichtung 04; Lackiereinrichtung 08; Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle; Auslage 12
- 12. Magazinanleger 01; Primerauftrageinrichtung 02; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit IR-Strahlungsquelle; Lackiereinrichtung 08; Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle; Auslage 12
- 13. Magazinanleger 01; Primerauftrageinrichtung 02; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit IR-Strahlungsquelle; Trockner 09 mit Heißluft und/oder IR-Strahlungsquelle; mechanische Weiterverarbeitungseinrichtung 11; Auslage 12
- 14. Magazinanleger 01; Non-Impact-Druckeinrichtung 06; Zwischentrockner 07 mit UV-Strahlungsquelle; Lackiereinrichtung 08; Trockner 09 mit UV-Strahlungsquelle; Auslage 12
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Dabei ist mindestens eine der mit der mindestens einen Non-Impact-Druckeinrichtung 06 zusammenwirkenden Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 07; 08; 09; 11; 12 zur Beteiligung an der Bearbeitung der Bogen jeweils in Abhängigkeit davon ausgewählt, ob die insbesondere mit der Non-Impact-Druckeinrichtung 06 auf den jeweiligen Bogen aufzutragende Druckfarbe als eine wasserbasierte Druckfarbe bzw. Tinte oder als eine durch ultraviolette Strahlung aushärtende Druckfarbe bzw. Tinte ausgebildet ist. Damit ist die jeweilige Maschinenanordnung die Bogen jeweils mit einer wasserbasierten Druckfarbe oder mit einer durch ultraviolette Strahlung aushärtenden Druckfarbe bedruckend ausgebildet.
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2 zeigt beispielhaft eine Maschinenanordnung mit mehreren Bearbeitungsstationen 01; 02; 07; 06; 09; 08; 12 gemäß der vorstehend genannten Produktionslinie Nr. 3.
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Bogen werden in einem Bogenanleger 01 z. B. mit einem Saugkopf einzeln von einem Stapel aufgegriffen und nacheinander in einem Takt von z. B. 10.000 Stück pro Stunde z. B. an eine Bearbeitungsstation 02, die als eine die Bogen jeweils primernde Primerauftrageinrichtung 02 ausgebildet ist, übergeben.
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Die Primerauftrageinrichtung 02 übernimmt die ihr vom Bogenanleger 01 zugeführten Bogen z. B. mit einem Schwinggreifer 13. Die Primerauftrageinrichtung 02 kann eine dem Schwinggreifer 13 nachgeordnete, einfachgroße Übergabetrommel 14, einen der Übergabetrommel 14 nachgeordneten zweifachgroß ausgebildeten Anlagedruckzylinder 60, einen mit dem Anlagedruckzylinder 60 zusammenwirkenden Druckwerkszylinder 82, sowie eine Auftragswalze 83 und ein Kammerrakelsystem 84 aufweisen.
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Nach dem Durchlauf durch die die Primerauftrageinrichtung 02 aufweisende Bearbeitungsstation 02 wird der betreffende geprimerte Bogen an die Übergabetrommel und anschließend an den bogenführenden Zylinder einer einen Zwischentrockner 07 aufweisenden Bearbeitungsstation 07 übergeben und in der Bearbeitungsstation 07 zwischengetrocknet. In Transportrichtung T ist nach dem Zwischentrockner 07 vorzugsweise eine weitere, ebenfalls einen Zwischentrockner 07 aufweisende Bearbeitungsstation 07 angeordnet, in der der geprimerte Bogen weiter getrocknet wird.
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An die Bearbeitungsstation 07 schließt sich in Transportrichtung T eine Transportzylinderanordnung und an die Transportzylinderanordnung eine Bearbeitungsstation 06 an, die eine die Substrate jeweils bedruckende Non-Impact-Druckeinrichtung 06 aufweist. Die Non-Impact-Druckeinrichtung 06 weist vorzugsweise mehrere, z. B. fünf linear in einer Reihe angeordnete insbesondere jeweils einzeln gesteuerte Tintenstrahldrucker auf, die z. B. in den Druckfarben Cyan, Magenta, Yellow und/oder Schwarz sowie vorzugsweise zusätzlich mindestens einer kundenspezifischen Druckfarbe wie z. B. Orange und/oder Grün und/oder Violett drucken.
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Der Bearbeitungsstation 06 mit der Non-Impact-Druckeinrichtung 06 ist in Transportrichtung T eine Bearbeitungsstation 09 mit einem Trockner 09 zum Trocknen des betreffenden Bogens nachgeordnet, die einen Kettenförderer zum Fördern des betreffenden bedruckten Bogens während des Trocknens umfasst.
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Der Kettenförderer weist vorzugsweise paarweise angeordnete hintere und vordere Kettenräder 15 und zwei jeweils über ein vorderes und ein hinteres Kettenrad 15 laufende Ketten 16 auf, wobei die Ketten 16 Greiferbrücken 17 tragen.
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Insbesondere kann der Kettenförderer neben den Greiferbrücken 17 tragenden Ketten 16 auch ein Ausrichtmittel 18 aufweisen, wobei das Ausrichtmittel 18 die Greiferbrücken 17 des Kettenförderers in Transportrichtung T unabhängig von den Ketten 16 ausrichtet.
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Das von dem Kettenförderer umfasste Ausrichtmittel 18 kann als Fanggabel 18 ausgebildet und einer vom Kettenförderer umfassten, Kettenräder 15 tragenden Kettenradwelle 19 mit dieser rotierend zugeordnet sein.
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Vorzugsweise umfasst das Ausrichtmittel 18 eine Fanggabel 18 und ein beweglich gegenüber der Fanggabel 18 gelagertes Fixierelement 20, wobei das Fixierelement 20 zwischen einer Position, in der es eine jeweilige Greiferbrücke 17 an der Fanggabel 18 fixiert, und einer Position, in der es eine jeweilige Greiferbrücke 17 freigibt, verlagerbar ausgebildet ist.
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Insbesondere ist das Ausrichtmittel 18 um eine feststehende Achse rotierend ausgebildet, wobei das Ausrichtmittel 18 ein Positionierelement umfasst, das komplementär zu weiteren Positionierelementen ausgebildet ist, die an von dem Kettenförderer umfassten Greiferbrücken 17 ausgebildet sind.
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Das Ausrichtmittel 18 kann auch mehrere Fanggabeln 18 umfassen.
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Die eine oder die mehreren Fanggabeln 18 sind vorzugsweise derart der Kettenradwelle 19 zugeordnet und/oder um eine feststehende Achse rotierend ausgebildet, dass jeweils mindestens eine Fanggabel 18 mit einem Positionierelement an einer jeweiligen Greiferbrücke 17 in Eingriff gelangt, wenn eine jeweilige Greiferbrücke 17 bei ihrer umlaufenden Bewegung entlang ihrer Bewegungsbahn von einem geradlinigen Bereich der Bewegungsbahn in einen kurvenförmigen Bereich der Bewegungsbahn einläuft.
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In der Bearbeitungsstation 09 mit dem Trockner 09 erfolgt eine Trocknung der in der Non-Impact-Druckeinrichtung 06 mit mindestens einem sich ändernden oder zumindest veränderbaren Druckbild versehenen Bogen.
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Nach dem Trockner 09 ist in Transportrichtung T mindestens eine weitere Bearbeitungsstation 04; 06; 08 angeordnet, die zum Bedrucken oder Lackieren der bogenförmigen Substrate, insbesondere Bedruckstoffe, ausgebildet ist. Die mindestens eine weitere Bearbeitungsstation 04; 06; 08 ist eine Bearbeitungsstation 08 mit einer Lackiereinrichtung 08 und/oder eine Bearbeitungsstation 04 mit einer Offset-Druckeinrichtung 04 und/oder eine Bearbeitungsstation 04 mit einer Flexo-Druckeinrichtung 04 und/oder eine Bearbeitungsstation 06 mit einer Non-Impact-Druckeinrichtung 06.
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Nach der mindestens einen weiteren Bearbeitungsstation 04; 06; 08 werden die Bogen und/oder jeweils aus den Bogen gelöste Nutzen in einer als Auslage 12 ausgebildeten Bearbeitungsstation 12 gesammelt, insbesondere gestapelt.
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Zwischen der mindestens einen weiteren Bearbeitungsstation 04; 06; 08 und der Auslage 12 kann eine mechanische Weiterverarbeitungseinrichtung 11 zum Stanzen und/oder Rillen und/oder Ausbrechen von Nutzen aus dem jeweiligen Bogen angeordnet sein.
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Die Auslage 12 umfasst vorzugsweise einen Kettenförderer.
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Die Auslage 12 kann insbesondere als Mehrstapelauslage ausgebildet sein.
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Vorzugsweise werden die oder alle Bearbeitungsstationen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 11; 12, die in Transportrichtung T nach der Bearbeitungsstation 09 mit dem einen Kettenförderer umfassenden Trockner 09 angeordnet sind, von Ketten 16 und Kettenrädern 15 des Kettenförderers angetrieben. Die Ketten 16 bilden in diesem Fall die einzige Antriebsverbindung zwischen einem zentralen Antrieb, der in Transportrichtung T vor dem den Kettenförderer umfassenden Trockner 09 angeordnet ist, und den Bearbeitungsstationen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 11; 12, die in Transportrichtung T nach der Bearbeitungsstation 09 mit dem den Kettenförderer umfassenden Trockner 09 angeordnet sind.
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Gemäß einem weiteren bevorzugten Antriebskonzept sind ein erster und ein zweiter steuerbarer Antrieb ausgebildet, wobei der erste Antrieb die Bearbeitungsstation 09 mit dem den Kettenförderer umfassenden Trockner 09 und alle Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 07; 08; 11, die in Transportrichtung T vor der Bearbeitungsstation 09 mit dem einen Kettenförderer umfassenden Trockner 09 angeordnet sind, antreibt und wobei der zweite Antrieb die Bearbeitungsstationen 02; 03; 04; 06; 08; 11; 12, die in Transportrichtung T nach der Bearbeitungsstation 09 mit dem den Kettenförderer umfassenden Trockner 09 angeordnet sind, antreibt. Der erste und der zweite Antrieb können über eine elektronische Leitachse miteinander synchronisiert sein.
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Vorzugsweise weist jede der in der Maschinenanordnung vorgesehenen Bearbeitungsstationen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 11 mit Ausnahme der Bearbeitungsstation 09 mit dem Trockner 09 und dem Kettenförderer und der Auslage 12 jeweils mindestens einen Transportzylinder oder sonstigen bogenführenden Zylinder auf, wobei der betreffende Transportzylinder oder sonstige bogenführende Zylinder jeweils mehrfachgroß, vorzugsweise mindestens zweifachgroß ausgebildet ist.
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Zumindest ein in der die Non-Impact-Druckeinrichtung 06 aufweisenden Bearbeitungsstation 06 angeordneter Druckzylinder 22 ist mehrfachgroß, insbesondere dreifachgroß, vorzugsweise vierfachgroß ausgebildet, was bedeutet, dass dieser Druckzylinder 22 an seinem Umfang mindestens so viele Halteelemente aufweist, dass an seinem Umfang hintereinander drei oder vier Substrate jeweils durch einen Kraftschluss und/oder durch einen Formschluss haltend angeordnet oder zumindest anordenbar sind. Im Regelfall ist jedem am Umfang des Druckzylinders 22 zu haltenden Substrat jeweils mindestens ein Haltemittel oder Halteelement zugeordnet, wobei diejenigen Halteelemente, die unterschiedlichen Substraten zugeordnet sind, jeweils unabhängig voneinander, d. h. getrennt voneinander betätigbar sind. Als Greifer ausgebildete Halteelemente sind insbesondere in einem an der Mantelfläche des betreffenden Druckzylinders 22 geöffneten Kanal angeordnet, wobei sich der jeweilige Kanal jeweils an der Mantelfläche des betreffenden Druckzylinders 22 axial erstreckt. Das bedeutet bei z. B. vier entlang des Umfangs des betreffenden Druckzylinders 22 anordenbaren Substraten, dass der betreffende Druckzylinder 22 vier Kanäle aufweist, wobei in jedem Kanal jeweils mindestens ein Halteelement angeordnet ist. In einem Kanal können z. B. auch mindestens zwei Haltelemente angeordnet sein, wobei eines dieser Halteelemente eine in Transportrichtung T der Substrate hintere Kante von einem ersten dieser Substrate hält und ein anderes dieser Halteelemente eine in Transportrichtung T der Substrate vordere Kante von einem dem ersten Substrat am Umfang des betreffenden Druckzylinders 22 unmittelbar nachfolgenden zweiten Substrat hält. Entlang eines Teils des Umfangs des ersten Druckzylinders 22 sind nacheinander vorzugsweise mehrere Inkjet-Druckeinrichtungen angeordnet, wobei ein radialer Abstand zwischen einer Tintenaustrittsöffnung der betreffenden Inkjet-Druckeinrichtung und einer Oberseite des an der Mantelfläche des betreffenden rotierenden Druckzylinders 22 gehaltenen Substrates bei dessen Passieren der betreffenden Inkjet-Druckeinrichtung vorzugsweise nur wenige Millimeter, insbesondere nur etwa 1 mm beträgt.
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Um die Auflage der Substrate auf der Mantelfläche des Druckzylinders 22 zu verbessern, d. h. ein Niederhalten des auf der Mantelfläche des Druckzylinders 22 aufliegenden Substrates zu unterstützen, sind in Drehrichtung des Druckzylinders 22 vor der an dessen Umfang angeordneten mindestens einen Non-Impact-Druckeinrichtung 06 z. B. eine Blaslufteinrichtung und/oder ein Andrückelement z. B. in Form einer Glättwalze oder Anbügelwalze vorgesehen, wobei sich die Blaslufteinrichtung und/oder das Andrückelement jeweils orthogonal zur Transportrichtung T der Substrate vorzugsweise jeweils über deren gesamte Breite erstrecken.
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Der jeweilige Bogen wird während seines Transports von einer zur nächsten Bearbeitungsstation 01; 02; 03; 04; 06; 08; 12 und/oder auch innerhalb dieser jeweils als ein Modul ausgebildeten Bearbeitungsstationen 01; 02; 03; 04; 06; 08; 12 jeweils von der jeweiligen in Transportrichtung T der Bogen hintereinander mehrere Transportzylinder aufweisenden Transportvorrichtung vorzugsweise jeweils kraftschlüssig und/oder formschlüssig durch Haltemittel, z. B. durch Saugluft und/oder durch Greifer gehalten.
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Ein vierfachgroß ausgebildeter Druckzylinder 22 hat einen Durchmesser z. B. von etwa 1.200 mm. Eine doppeltgroß ausgebildete Transfertrommel hat einen Durchmesser z. B. von etwa 600 mm. Unterhalb einer dem Druckzylinder 22 vorgeordneten oder nachgeordneten Transfertrommel ist vorzugsweise mindestens ein Kammsauger mit einem Leitblech angeordnet, wobei von der betreffenden Transfertrommel transportierte Substrate an diesem Leitblech des Kammsaugers entlang streifend transportiert werden. Der Kammsauger ist eine transportierte Substrate abstützende Hilfseinrichtung, bei der anstelle einer im Wesentlichen geschlossenen Auflage für die Abstützung der zu transportierenden Substrate ein Leitblech vorgesehen ist, wobei das Leitblech mehrere insbesondere in einem Bereich unterhalb der betreffenden Transfertrommel feldartig angeordnete Saugöffnungen und in seinen vorzugsweise beiden sich gegenüber liegenden sich in Umfangsrichtung der betreffenden Transfertrommel erstreckenden Randbereichen mehrere zur Transportrichtung T der zu transportierenden Substrate parallel zueinander angeordnete Zinken aufweist, wobei diese Zinken als eine lange und spitze Fortsätze des Leitbleches aufweisende Zahnung ausgebildet sind. Zudem weist der Kammsauger mindestens eine Saugeinrichtung auf, mit welcher am Leitblech abzustützende Substrate durch eine durch die Saugöffnungen strömende von der Saugeinrichtung erzeugte Saugluft in Richtung dieses Leitbleches angesogen werden. Sofern der Druckzylinder 22 in jeder seiner Zylindergruben jeweils als Greifer ausgebildete Halteelemente zum Halten von mit dem betreffenden Druckzylinder 22 zu transportierenden Substraten aufweist, ist das z. B. in Form einer Glättwalze ausgebildete Andrückelement entweder beabstandet, d. h. unter Ausbildung eines z. B. auf die Dicke des Substrates einstellbaren Spaltes zur Mantelfläche dieses Druckzylinders 22 angeordnet oder das Andrückelement ist zwar unter Pressung an die Mantelfläche dieses Druckzylinders 22 angestellt, weist aber Freistiche für einen Greiferdurchgang auf. Auch die z. B. kompressibel und/oder elastisch ausgebildeten Zylinderflächen der dem Druckzylinder 22 unmittelbar vorgeordneten Transfertrommel weisen vorzugsweise derartige Freistiche für den Durchgang der an der Mantelfläche des Druckzylinders 22 angeordneten Greifer auf. Alternativ zum jeweiligen Freistich können die betreffenden Greifer in ihrer jeweiligen Zylindergrube unter die Mantelfläche des betreffenden Druckzylinders 22 abgesenkt werden.
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Der Druckzylinder 22 kann als flächiger Saugzylinder ausgebildet sein. Das bedeutet, dass er an seiner Mantelfläche in Umfangsrichtung hintereinander Felder aufweist, in denen jeweils ein zu bedruckendes Substrat z. B. durch Saugluft gehalten wird oder zumindest gehalten werden kann. Zu diesem Zweck enden in einem Saugzylinder in jedem seiner Felder mehrere sich jeweils von seinem Inneren zu dessen Mantelfläche erstreckende Kanäle, in denen im Vergleich zum Umgebungsluftdruck durch eine Saugeinrichtung ein Unterdruck erzeugt oder zumindest erzeugbar ist. Diese Kanäle - auch Saugbohrungen genannt - bilden an der Mantelfläche des Saugzylinders in dem jeweiligen Feld ein Saugbohrungsfeld aus. In jedem Saugbohrungsfeld wird ein auf der Mantelfläche des Saugzylinders aufliegendes Substrat großflächig angesaugt und dadurch gehalten. Die Größe des jeweiligen Saugbohrungsfeldes ist z. B. in Abhängigkeit vom Format des zu haltenden Substrates eingestellt oder zumindest einstellbar.
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Zumindest oder nur am in Drehrichtung des Saugzylinders vorlaufenden Ende eines jeden Feldes kann eine Zahnung vorgesehen sein, wobei insbesondere in Verbindung mit den jeweiligen Zähnen der Zahnung jeweils ein z. B. als ein Sauger ausgebildetes Haltemittel vorgesehen ist, wobei die jeweils als Sauger ausgebildeten Haltemittel vorzugsweise im Bereich der Zähne der Zahnung und nicht im Bereich der Zahnlücken dieser Zahnung angeordnet sind. Die im Bereich der Zähne der Zahnung vorgesehenen Sauger sind z. B. in einer einzigen sich in Axialrichtung des Saugzylinders erstreckenden Reihe angeordnet. Die Sauger des Saugzylinders werden z. B. kurz vor einem mit einer Zuführtrommel gebildeten Tangentenpunkt dieses Saugzylinders mit Saugluft beaufschlagt. In einer anderen Ausführung des Saugzylinders sind am vorlaufenden Ende eines jeden Feldes anstelle der dortigen Sauger oder zusätzlich zu diesen Saugern jeweils Greifer vorgesehen. Ein von einem dieser Greifer des Saugzylinders gebildeter Greiferschluss erfolgt z. B. im Tangentenpunkt dieses Saugzylinders mit der Glättwalze, d. h. der Greiferschluss ist zu diesem Zeitpunkt bzw. in dieser Drehwinkellage des Saugzylinders ausgeführt. Die Drehrichtung des Saugzylinders ist durch einen Richtungspfeil angedeutet.
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Es kann vorgesehen sein, dass im Inneren eines mit einem Druckzylinder 22 zusammenwirkenden Zuführzylinders ein Trockner angeordnet ist, mit welchem vom Zuführzylinder transportierte, z. B. zuvor geprimerte Substrate getrocknet werden. Ein solcher Trockner trocknet ein Substrat z. B. durch eine Bestrahlung mit infraroter oder UV-Strahlung und/oder durch Heißluft.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Bearbeitungsstation, Anleger, Bogenanleger, Magazinanleger
- 02
- Bearbeitungsstation, Primerauftrageinrichtung
- 03
- Bearbeitungsstation, Kaltfolienauftrageinrichtung
- 04
- Bearbeitungsstation, Offset-Druckeinrichtung, Flexo-Druckeinrichtung
- 05
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- 06
- Bearbeitungsstation, Non-Impact-Druckeinrichtung
- 07
- Bearbeitungsstation, Zwischentrockner
- 08
- Bearbeitungsstation, Lackiereinrichtung
- 09
- Bearbeitungsstation, Trockner
- 10
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- 11
- Bearbeitungsstation, mechanische Weiterverarbeitungseinrichtung
- 12
- Bearbeitungsstation, Auslage
- 13
- Schwinggreifer
- 14
- Übergabetrommel
- 15
- Kettenrad, vorderes, hinteres
- 16
- Kette
- 17
- Greiferbrücke
- 18
- Ausrichtmittel, Fanggabel
- 19
- Kettenradwelle
- 20
- Fixierelement
- 21
- -
- 22
- Druckzylinder
- 60
- Anlagedruckzylinder
- 82
- Druckwerkszylinder
- 83
- Auftragswalze, Rasterwalze
- 84
- Rakel, Kammerrakelsystem
- T
- Transportrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2004/013704 A1 [0002]
- EP 2540513 A1 [0003]
- EP 1440351 B1 [0004]
- DE 102015211637 A1 [0005]
- DE 10312870 A1 [0006]
- DE 102014010904 B3 [0007]
- DE 102009000518 A1 [0008]
- DE 102009002580 A1 [0009]
- DE 20006513 U1 [0010]
- DE 102016207398 B3 [0011]
- US 2009/0284561 A1 [0011]
- US 2009/0244237 A1 [0011]
- US 2011/0205321 A1 [0011]
- US 7909454 B2 [0012]
- EP 2610064 A1 [0013]