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DE102021115015A1 - Dach für einen Kraftwagen, insbesondere für einen Personenkraftwagen, sowie Kraftwagen - Google Patents

Dach für einen Kraftwagen, insbesondere für einen Personenkraftwagen, sowie Kraftwagen Download PDF

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DE102021115015A1
DE102021115015A1 DE102021115015.9A DE102021115015A DE102021115015A1 DE 102021115015 A1 DE102021115015 A1 DE 102021115015A1 DE 102021115015 A DE102021115015 A DE 102021115015A DE 102021115015 A1 DE102021115015 A1 DE 102021115015A1
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DE
Germany
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roof
vehicle
opening
water
body component
Prior art date
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Pending
Application number
DE102021115015.9A
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English (en)
Inventor
Florian Poth
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Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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Priority to US18/284,124 priority patent/US20240166266A1/en
Priority to PCT/EP2022/063700 priority patent/WO2022258347A1/de
Priority to CN202280021078.4A priority patent/CN116981613A/zh
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    • B62D25/06Fixed roofs
    • B62D25/07Fixed roofs having water drainage or guide means integral with roof structure
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/0084Water draining for non-fixed roofs or roof panels

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  • Transportation (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Dach (1) für einen Kraftwagen, mit einer durch ein Karosseriebauteil (2) einer Karosserie des Kraftwagens zumindest teilweise begrenzten Dachöffnung (3), umfassend ein zumindest einen Teilbereich der Dachöffnung (3) überdeckendes, lichtdurchlässiges und zumindest mittelbar an dem Karosseriebauteil (2) festgelegtes Dachelement (8), welches eine von Wasser durchströmbare Wasserablauföffnung (11) des Karosseriebauteils (2) in Fahrzeughochrichtung nach oben hin überdeckt. In Fahrzeughochrichtung unterhalb des Karosseriebauteils (2) ist ein Abführelement (12) angeordnet, dessen Abführkanal (13) fluidisch mit der Wasserablauföffnung (11) verbunden und dadurch von dem die Wasserablauföffnung (11) durchströmenden Wasser durchströmbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Dach für einen Kraftwagen, insbesondere für einen Personenkraftwagen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Kraftwagen, insbesondere einen Personenkraftwagen.
  • Aus der DE 603 19 123 T2 ist ein Dachstruktursystem für ein Fahrzeug bekannt, mit einem Dachpanel und einem Strukturelement, das mit dem Dachpanel verbunden ist. Der WO 03/018341 A1 ist ein Fahrzeug mit einer verschließbaren Dachöffnung als bekannt zu entnehmen. Außerdem offenbart die DE 10 2008 051 701 A1 ein Fahrzeugdach, mit Wasserführung und Blende,
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Dach für einen Kraftwagen sowie einen Kraftwagen mit einem solchen Dach zu schaffen, so dass besonders vorteilhafte Eigenschaften des Daches realisiert werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Dach mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch einen Kraftwagen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Dach für einen vorzugsweise als Personenkraftwagen ausgebildeten Kraftwagen. Dies bedeutet, dass der Kraftwagen in seinem vollständig hergestellten Zustand das Dach aufweist. Das Dach weist eine Dachöffnung auf, die durch ein Karosseriebauteil einer Karosserie des Kraftwagens zumindest teilweise begrenzt ist. Somit ist das Karosseriebauteil Bestandteil des erfindungsgemäßen Dachs, und das Karosseriebauteil ist Bestandteil der auch als Aufbau bezeichneten Karosserie des Kraftwagens, dessen Karosserie vorzugsweise als selbsttragende Karosserie ausgebildet ist. Beispielsweise ist in Einbaulage des Daches die Dachöffnung in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne oder hinten hin und/oder in Fahrzeugquerrichtung nach außen jeweils zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, durch das Karosseriebauteil begrenzt. Dabei nimmt das Dach seine Einbaulage in vollständig hergestelltem Zustand des Kraftwagens ein. Beispielsweise erstreckt sich das Karosseriebauteil in um die Fahrzeughochrichtung verlaufender Umfangsrichtung der Dachöffnung zumindest überwiegend und somit zumindest zu mehr als der Hälfte oder aber vollständig um die Dachöffnung herum, so dass die Dachöffnung beispielsweise entlang ihrer um die Fahrzeughochrichtung verlaufenden Umfangsrichtung zumindest überwiegend, insbesondere vollständig, umlaufend von dem Karosseriebauteil umgeben und somit begrenzt ist.
  • Um besonders vorteilhafte Eigenschaften des Daches und somit des Kraftwagens insgesamt realisieren zu können, weist das Dach erfindungsgemäß ein separat von dem Karosseriebauteil ausgebildetes und lichtdurchlässiges, das heißt transparentes Dachelement auf, welches zumindest einen Teilbereich der Dachöffnung überdeckt und somit verschließt. Somit ist die Dachöffnung zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend und somit zu mehr als zur Hälfte oder aber vollständig, durch das Dachelement überdeckt und somit verschlossen. Unter dem Merkmal, dass das Dachelement lichtdurchlässig ist, ist zu verstehen, dass das Dachelement zumindest für Licht, das mit dem menschlichen Auge wahrnehmbar ist, durchlässig ist. Das Dachelement kann einstückig ausgebildet sein, oder das Dachelement kann wenigstens ein einstückig ausgebildetes und transparentes, da heißt lichtdurchlässiges Dachteil aufweisen. Das Dachelement oder das Dachteil kann aus einem lichtdurchlässigen Material wie beispielsweise einem lichtdurchlässigen Kunststoff oder Glas gebildet sein. Das Dachelement ist zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Karosseriebauteil festgelegt. Hierunter ist zu verstehen, dass das Dachelement relativ zu dem Karosseriebauteil unbeweglich ist. Da das Dachelement und auch die Dachöffnung für Licht, welches mit dem menschlichen Auge wahrnehmbar ist, durchlässig ist, kann Licht wie beispielsweise Sonnenlicht von außerhalb des Kraftwagens das Dachelement und die Dachöffnung durchdringen und dadurch in den durch die Karosserie begrenzten oder gebildeten und auch als Fahrgastraum oder Fahrgastzelle bezeichneten Innenraum des Kraftwagens eindringen, das heißt einfallen. Beispielsweise ist das Dachelement, insbesondere direkt, mit dem Karosseriebauteil verklebt. Beispielsweise weist das Karosseriebauteil einen auch als Fügflansch bezeichneten Flansch auf, welcher sich in Umfangsrichtung der Dachöffnung zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig , umlaufend herum erstreckt. Dabei kann das Dachelement, insbesondere direkt, mit dem Flansch gefügt sein, insbesondere derart, dass das Dachelement beispielsweise mit dem Flansch und somit mit dem Karosseriebauteil verklebt ist.
  • Das Karosseriebauteil weist wenigstens eine von Wasser durchströmbare Wasserablauföffnung auf, die insbesondere bezogen auf die Einbaulage des Daches in Fahrzeughochrichtung nach oben hin, insbesondere vollständig, durch das Dachelement überdeckt ist. Wasser, welches beispielsweise in Fahrzeughochrichtung von oben nach unten auf das Dach fällt, kann beispielsweise zwischen dem Karosseriebauteil und dem Dachelement hindurch strömen und zu der Wasserablauföffnung hin strömen und daraufhin die Wasserablauföffnung durchströmen, wodurch das Wasser mittels der Wasserablauföffnung abgeführt wird, insbesondere aus einem zwischen dem Dachelement und dem Karosseriebauteil angeordneten Bereich. Die Erfindung ermöglicht somit eine optisch und qualitativ besonders hochwertige Abführung des Wassers, welches beispielsweise Regen beziehungsweise Regenwasser ist.
  • Um das Wasser besonders bedarfsgerecht und gezielt abführen zu können, weist das Dach erfindungsgemäß außerdem ein separat von dem Dachelement und separat von dem Karosseriebauteil ausgebildetes Abführelement auf, welches, insbesondere bezogen auf die Einbaulage des Daches, in Fahrzeughochrichtung unterhalb des Karosseriebauteils angeordnet und somit in Fahrzeughochrichtung nach oben hin zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, durch das Dachelement überlappt und somit überdeckt ist. Das Abführelement weist einen Abführkanal auf, welcher fluidisch mit der Wasserablauföffnung verbunden und dadurch von dem die Wasserablauföffnung durchströmenden Wasser durchströmbar ist. Mittels des Abführkanals kann das die Wasserablauföffnung durchströmende Wasser gezielt und bedarfsgerecht geführt werden, insbesondere zu einer Austrittsöffnung, über welche beispielsweise das zumindest die Wasserablauföffnung und dann den Abführkanal durchströmende Wasser aus dem Abführkanal ausströmen und beispielsweise an eine Umgebung des Kraftwagens strömen kann. Dabei ist beispielsweise der Abführkanal fluidisch mit der Austrittsöffnung verbunden, welche beispielsweise an beziehungsweise in die Umgebung mündet. Die Austrittsöffnung ist beispielsweise durch ein zweites Bauteil, insbesondere zweites Karosseriebauteil, gebildet beziehungsweise begrenzt, wobei das zweite Bauteil beispielsweise separat von dem Dachelement, separat von dem ersten Karosseriebauteil und separat von dem Abführelement ausgebildet ist. Wenn im Folgenden die Rede von dem Karosseriebauteil ist, so ist darunter - falls nichts anderes angegeben ist - das erste, die Wasserablauföffnung aufweisende beziehungsweise bildende oder begrenzende Karosseriebauteil zu verstehen.
  • Insbesondere ist es denkbar, dass das transparente Dachelement entlang seiner um die Fahrzeughochrichtung verlaufenden und mit der Umfangsrichtung der Dachöffnung zusammenfallenden Umfangsrichtung zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, von dem Karosseriebauteil umgeben ist, so dass das Dachelement in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten, in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne und in Fahrzeugquerrichtung nach außen beidseitig durch das Karosserieelement überlappt ist. Dadurch ist das Dachelement optisch und qualitativ hochwertig in das Karosseriebauteil eingebettet. Das Karosseriebauteil ist beispielsweise lichtundurchlässig, mithin aus einem lichtundurchlässigen Werkstoff gebildet. Beispielsweise ist der Werkstoff, aus welchem das Karosseriebauteil gebildet ist, ein metallischer Werkstoff. Insbesondere kann das Karosseriebauteil einstückig sein, oder das Karosseriebauteil kann mehrere, separat voneinander ausgebildete und miteinander verbundene Bauteile aufweisen.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass ein sich in Umfangsrichtung der Wasserablauföffnung vollständig um die Wasserablauföffnung herum erstreckender Wandungsbereich des Abführelements insbesondere direkt und dadurch dichtend an einer von dem Dachelement abgewandten Unterseite des Karosseriebauteils, insbesondere an einem sich in Umfangsrichtung der Wasserablauföffnung vollständig um die Wasserablauföffnung herum erstreckenden, zweiten Wandungsbereich der Unterseite, anliegt. Dadurch kann das die Wasserablauföffnung durchströmende Wasser besonders vorteilhaft zu dem und in den Abführkanal strömen, ohne zwischen der Unterseite und dem Abführelement hindurch strömen zu können. Mit anderen Worten können dadurch übermäßige und unerwünschte Leckagen vermieden werden.
  • Um das Wasser besonders vorteilhaft, insbesondere aus dem zuvor beschriebenen Bereich, abführen zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Wasserablauföffnung in einer Einbuchtung einer in Fahrzeughochrichtung nach oben weisenden Oberseite angeordnet ist. Unter der Einbuchtung ist zu verstehen, dass sich die Einbuchtung nach unten hin erstreckt beziehungsweise dass ein Boden der Einbuchtung in Fahrzeughochrichtung nach unten hin gegenüber einem sich an die Einbuchtung anschließenden Oberflächenbereich der Oberseite, insbesondere in Fahrzeughochrichtung nach oben hin von der Unterseite abgewandt ist, zurückversetzt. Dabei ist es insbesondere vorgesehen, dass die Wasserablauföffnung an der in Fahrzeughochrichtung nach unten betrachtet tiefsten Stelle der Einbuchtung angeordnet ist. Dadurch kann Wasser, welches auf das Dach fällt, insbesondere rein schwerkraftbedingt in die Einbuchtung und zu der Wasserablauföffnung strömen und so besonders vorteilhaft abgeführt werden.
  • Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Abführelement zumindest in einem Längenbereich des Abführelements als ein zumindest einen Teil des Abführkanals, insbesondere direkt, begrenzender Faltenbalg ausgebildet ist. Durch den Faltenbalg kann sichergestellt werden, dass das Abführelement besonders dicht mit dem Karosseriebauteil, insbesondere mit der Unterseite, zusammenwirkt. Insbesondere können durch den Faltenbalg herstellungsbedingte und gegebenenfalls unvermeidbare Toleranzen, insbesondere Abstandstoleranzen, kompensiert werden, so dass eine vorteilhafte Dichtheit zwischen dem Abführelement und dem Karosseriebauteil, insbesondere der Unterseite, gewährleistet werden kann. Dadurch kann das Wasser aus dem Bereich besonders gezielt abgeführt werden.
  • In weiterer, besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der zuvor genannte Wandungsbereich des Abführelements durch den Faltenbalg gebildet. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass der Wandungsbereich des Abführelements vorteilhaft und insbesondere großflächig sowie insbesondere in Umfangsrichtung der Wasserablauföffnung vollständig umlaufend an der Unterseite anliegt, so dass unerwünschte Leckagen vermieden werden können.
  • Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teilbereich des durch die Karosserie begrenzten auch als Fahrgastzelle oder Fahrgastraum bezeichneten Innenraums des Kraftwagens in Fahrzeughochrichtung nach oben hin durch das Abführelement überlappt ist. Dadurch kann eine effektive, gezielte und bedarfsgerechte Abführung des Wassers auf einfache Weise dargestellt werden.
  • Um das Wasser aus dem Bereich besonders gezielt und bedarfsgerecht abführen zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der Abführkanal des Abführelements durch den durch die Karosserie begrenzten Innenraum des Kraftwagens hindurch verläuft. Dabei ist es insbesondere denkbar, dass der Abführkanal beziehungsweise das Abführelement zu dem Innenraum hin, insbesondere vollständig, durch ein Verkleidungselement wie beispielsweise durch einen Dachhimmel überdeckt und somit verkleidet ist, so dass das Abführelement von sich im Innenraum aufhaltenden Personen nicht optisch wahrgenommen werden kann. Dabei ist beispielsweise das Abführelement beziehungsweise der Abführkanal insbesondere in Fahrzeughochrichtung zwischen dem Karosseriebauteil und dem Innenraum an sich angeordnet, in welchem sich während einer Fahrt des Kraftwagens Personen aufhalten können.
  • Um eine besonders einfache und bedarfsgerechte Führung des Wassers realisieren zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der Abführkanal durch den durch die Karosserie begrenzten Innenraum des Kraftwagens hindurch verläuft. Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, dass ein fluidisch mit dem Abführkanal verbundener und dadurch von dem den Abführkanal durchströmenden Wasser durchströmbarer, weiterer Kanal durch den durch die Karosserie begrenzten Innenraum des Kraftwagens hindurch verläuft. Ferner ist es denkbar, dass der Abführkanal und/oder der weitere Kanal innerhalb eines weiteren, separat von dem Karosseriebauteil ausgebildeten und zumindest mittelbar mit dem Karosseriebauteil verbundenen, weiteren Karosseriebauteil der Karosserie verläuft, wodurch eine bedarfsgerechte und gezielte Führung des Wassers darstellbar ist.
  • Schließlich hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn der weitere Abführkanal durch ein Leitungselement gebildet, insbesondere direkt begrenzt, ist, wobei das Leitungselement einstückig mit dem Abführelement ausgebildet ist, oder das Leitungselement ist separat von dem Abführelement ausgebildet und mit dem Abführelement mechanisch und vorzugsweise auch fluidisch verbunden. Unter der fluidischen Verbindung des Leitungselements mit dem Abführelement ist zu verstehen, dass der weitere Abführkanal fluidisch mit dem Abführkanal des Leitungselements verbunden ist. Hierdurch kann das Wasser besonders gut aus dem Bereich abgeführt werden.
  • Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft einen vorzugsweise als Personenkraftwagen ausgebildeten Kraftwagen, welcher ein Dach gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung aufweist. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltung des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgen Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels mit den zugehörigen Zeichnungen. Dabei zeigt:
    • 1 eine schematische Draufsicht eines Daches für einen Kraftwagen;
    • 2 ausschnittsweise eine schematische und perspektivische Draufsicht des Daches;
    • 3 ausschnittsweise eine schematische und perspektivische Unteransicht des Daches;
    • 4 ausschnittsweise eine schematische und geschnittene Perspektivansicht des Daches;
    • 5 ausschnittsweise eine weitere schematische und perspektivische Unteransicht des Daches; und
    • 6 ausschnittsweise eine weitere schematische Schnittansicht des Daches.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt in einer schematischen Draufsicht ein Dach 1 für einen Kraftwagen, welcher vorzugsweise als ein Personenkraftwagen ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass der Kraftwagen in seinem vollständig hergestellten Zustand das Dach 1 aufweist. Der Kraftwagen umfasst außerdem in seinem vollständig hergestellten Zustand eine auch als Aufbau bezeichnete Karosserie, welche bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel als eine selbsttragende Karosserie ausgebildet ist. Die Karosserie bildet oder begrenzt einen auch als Fahrgastraum oder Fahrgastzelle bezeichneten Innenraum des Kraftwagens, wobei sich während einer Fahrt des Kraftwagens Personen in dem Innenraum aufhalten können. Insbesondere ist im vollständig hergestellten Zustand des Personenkraftwagens der Innenraum in Fahrzeughochrichtung nach oben hin zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend und somit zu mehr als zur Hälfte oder aber vollständig, durch das Dach 1 begrenzt. Die Karosserie weist beispielsweise einen auch als Hauptboden bezeichneten Boden auf, durch welchen der Innenraum in Fahrzeughochrichtung nach unten hin zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, begrenzt ist.
  • Das Dach 1 weist ein lichtundurchlässiges Karosseriebauteil 2 auf, welches eine Dachöffnung 3 aufweist, das heißt begrenzt. Aus 1 ist erkennbar, dass die Dachöffnung 3 in Umfangsrichtung der Dachöffnung 3, deren Umfangsrichtung um die Fahrzeughochrichtung verläuft, vollständig umlaufend durch das Karosseriebauteil 2 begrenzt ist, so dass die Dachöffnung 3 sowohl in Fahrzeugquerrichtung beidseitig als auch in Fahrzeuglängsrichtung beidseitig durch das Karosseriebauteil 2, jeweils vollständig, begrenzt ist. In 1 ist die Fahrzeugquerrichtung durch einen Doppelpfeil 4 veranschaulicht, während die Fahrzeuglängsrichtung durch einen Doppelpfeil 5 veranschaulicht ist. Die Fahrzeughochrichtung ist durch einen Doppelpfeil 6 veranschaulicht.
  • Das Karosseriebauteil 2 kann einstückig ausgebildet sein, oder das Karosseriebauteil 2 weist mehrere, separat voneinander ausgebildete und miteinander verbundene Bauteile auf. Zumindest ein oder mehrere Teilbereiche T1 und T2 des Karosseriebauteils 2 können jeweilige Teile einer Außenhaut 7 des Daches 1 bilden, dessen Außenhaut 7 in vollständig hergestellten Zustand des Kraftwagens von sich in einer Umgebung des Personenkraftwagens aufhaltenden Personen optisch und haptisch wahrnehmbar ist. Somit sind beispielsweise weitere, insbesondere separat von dem Karosseriebauteil 2 ausgebildete und zumindest mittelbar, insbesondere direkt, mit dem Karosseriebauteil 2 verbundene Karosseriebauteile der Karosserie jeweils zumindest teilweise durch die Teilbereiche T1 und T2 nach außen hin, das heißt zur Umgebung des Personenkraftwagens hin überdeckt und somit verkleidet. Insbesondere kann unter dem Merkmal, dass das Karosseriebauteil 2 ein Bestandteil der Karosserie ist, verstanden werden, dass das Karosseriebauteil 2 in vollständig hergestelltem Zustand des Kraftwagens fest mit der übrigen Karosserie verbunden ist.
  • Das Dach 1 weist ein lichtdurchlässiges, mithin transparentes Dachelement 8 auf, durch welches die Dachöffnung 3 vollständig überdeckt und somit verschlossen ist. Beispielsweise ist das Dachelement 8 in die Dachöffnung 3 eingesetzt, vorliegend derart, dass das Dachelement 8 in das Karosseriebauteil 2 eingebettet ist. Dies bedeutet insbesondere, dass das Dachelement 8 entlang seiner mit der Umfangsrichtung der Dachöffnung 3 zusammenfallenden Umfangsrichtung, die um die Fahrzeughochrichtung verläuft, vollständig umlaufend von dem Karosseriebauteil 2 umgeben ist, so dass das Dachelement 8 sowohl in Fahrzeugquerrichtung beidseitig als auch in Fahrzeuglängsrichtung beidseitig durch das Karosseriebauteil 2 überlappt ist.
  • Besonders gut in Zusammenschau mit 2 ist erkennbar, dass das Karosseriebauteil 2 einen auch als Fügflansch bezeichneten Flansch 9 aufweist, welcher sich beispielsweise in Umfangsrichtung der Dachöffnung 3 vollständig um die Dachöffnung 3 herum erstreckt. Dabei ist das Dachelement 8 mit dem Flansch 9 verbunden und dadurch an den Flansch 9 und somit an dem Karosseriebauteil 2 festgelegt, so dass in vollständig hergestelltem Zustand des Personenkraftwagens das Dachelement 8 relativ zu dem Karosseriebauteil 2 unbeweglich ist. Bei dem in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Dachelement 8 mit dem Flansch 9 und somit mit dem Karosseriebauteil 2 verklebt. Hierzu ist eine Kleberaupe 10 vorgesehen, die auf dem Flansch 9 angeordnet ist und sich entlang des Flansches 9 erstreckt, derart, dass sich die Kleberaupe in Umfangsrichtung der Dachöffnung 3 vollständig um die Dachöffnung 3 herum erstreckt. Somit ist das Dachelement 8 umlaufend mittels der Kleberaupe 10 mit dem Flansch 9 und somit mit dem Karosseriebauteil 2 verklebt, insbesondere auf dem Flansch 9 aufgeklebt. Vorzugsweise ist das Dachelement 8 einstückig ausgebildet. Beispielsweise ist das Dachelement 8 aus Glas gebildet, so dass das Dachelement 8 eine Glasscheibe sein kann.
  • Besonders gut aus 2 ist erkennbar, dass ein umlaufender Rand R des Dachelements 8, welches an seinem Rand R endet, von einem umlaufenden Wandungsbereich W des Karosseriebauteils 2 beabstandet ist, wobei der Wandungsbereich W den Randbereich R und somit das Dachelement 8 in Umfangsrichtung des Dachelements 8 vollständig umgibt, derart, dass der Randbereich R sowohl in Fahrzeugquerrichtung beidseitig als auch in Fahrzeuglängsrichtung beidseitig durch den Wandungsbereich W des Karosseriebauteils 2 überlappt ist. Dadurch ist das Dachelement 8 in das Karosseriebauteil 2 eingebettet. Da der Randbereich R von dem Wandungsbereich W beabstandet ist, ist zwischen dem Randbereich R und dem Wandungsbereich W ein Spalt S angeordnet, welcher einerseits beispielsweise durch den Wandungsbereich W und andererseits durch den Randbereich R, jeweils insbesondere direkt, begrenzt ist. Es ist denkbar, dass in dem Spalt S ein insbesondere umlaufendes Dichtungselement angeordnet ist, welches beispielsweise einerseits, insbesondere direkt, an dem Dachelement 8 und andererseits, insbesondere direkt, an dem Wandungsbereich W anliegt. Beispielsweise ist das Dichtungselement an dem Dachelement 8 gehalten. Das Dichtungselement ist optional vorgesehen und kann entfallen. Das Dichtungselement ist jedoch beispielsweise lediglich als Staubdichtung ausgebildet, die größere Partikel wie Staubpartikel davon abhält, zwischen dem Wandungsbereich W und dem Randbereich R hindurch zu dringen, jedoch kann das Dichtungselement nicht verhindern, dass Wasser wie beispielsweise Regen, der auf das Dach 1 fällt, zwischen dem Wandungsbereich W und dem Randbereich R hindurch strömt. Mittels der Kleberaupe 10 ist das Dachelement 8 gegen das Karosseriebauteil 2 abgedichtet, so dass Wasser, welches zwischen Wandungsbereich W und dem Randbereich R hindurchströmt, die Kleberaupe 10 nicht überwinden und somit nicht in den Innenraum hinein strömen kann. Jedoch ist die Kleberaupe 10 in Fahrzeugquerrichtung nach innen und in Fahrzeuglängsrichtung nach innen hin gegenüber dem Randbereich R und gegenüber dem Wandungsbereich W zurückversetzt, so dass Wasser, welches auf das Dach 1 fällt, zwischen Wandungsbereich W und dem Randbereich R hindurch strömen und somit unterhalb des Dachelements 8 und zwischen dem Dachelement 8 und dem Karosseriebauteil 2 bis zur Kleberaupe 10 strömen kann. Wieder mit anderen Worten ausgedrückt kann Wasser, welches auf das Dach fällt, zwischen dem Wandungsbereich W und dem Randbereich R hindurchströmen und dadurch in einen Bereich gelangen, der in Fahrzeughochrichtung zwischen dem Dachelement 8 und dem Karosseriebauteil 2 angeordnet und dabei beispielsweise in Fahrzeughochrichtung nach oben hin durch das Dachelement 8 und in Fahrzeughochrichtung nach unten hin durch das Karosseriebauteil 2 begrenzt ist, wobei der genannte Bereich jedoch in Fahrzeuglängsrichtung beziehungsweise in Fahrzeugquerrichtung weiter innen als das Dichtungselement und weiter außen als die Kleberaupe 10 angeordnet ist.
  • Um nun Wasser besonders vorteilhaft aus dem genannten Bereich abführen zu können, weist das Karosseriebauteil 2 wenigstens eine Wasserablauföffnung 11 auf. Bei dem in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Wasserablauföffnung 11 in einem Eckbereich E des Karosseriebauteils 2 angeordnet. Die Wasserablauföffnung mündest in den Bereich, so dass das in den Bereich gelangende Wasser zu der Wasserablauföffnung 11 strömen und daraufhin die Wasserablauföffnung 11 durchströmen kann. Somit kann das Wasser aus dem Bereich mittels der Wasserablauföffnung 11 abgeführt werden.
  • Des Weiteren weist das Dach 1 - wie besonders gut aus 3 bis 6 erkennbar ist - ein separat von dem Karosseriebauteil 2 und separat von dem Dachelement 8 ausgebildetes Abführelement 12 auf, welches einen Abführkanal 13 aufweist beziehungsweise, insbesondere direkt, begrenzt oder bildet. Der Abführkanal 13 ist fluidisch mit der einfach auch als Ablauföffnung bezeichneten Wasserablauföffnung 11 verbunden, so dass der Abführkanal 13 von dem die Wasserablauföffnung 11 durchströmenden Wasser durchströmbar ist. Somit kann das Wasser aus dem Bereich zunächst in und durch die Wasserablauföffnung 11 strömen, und das Wasser kann dann aus der Wasserablauföffnung 11 ausströmen und in den Abführkanal 13 einströmen und den Abführkanal 13 durchströmen, wodurch das Wasser gezielt und bedarfsgerecht abgeführt werden kann.
  • Um übermäßige Leckagen zu vermeiden, liegt ein sich in Umfangsrichtung der Wasserablauföffnung 11 vollständig um die Wasserablauföffnung 11 herum erstreckender Wandungsbereich 14 des Abführelements 12 direkt und dadurch dichtend an einer in Fahrzeughochrichtung nach unten weisenden und dadurch von dem Dachelement 8 abgewandten Unterseite 15 des Karosseriebauteils 2 an, insbesondere derart, dass der Wandungsbereich 14 an einem sich in Umfangsrichtung der Wasserablauföffnung 11 vollständig umlaufend um die Wasserablauföffnung 11 herum erstreckenden Bereich der Unterseite 15 direkt und somit dichtend anliegt.
  • Um das Wasser besonders gut abführen zu können, ist die Wasserablauföffnung 11 in einer sich in Fahrzeughochrichtung von oben nach unten erstreckenden Einbuchtung 16 einer in Fahrzeughochrichtung nach oben weisenden und somit von dem Abführelement 12 abgewandten und auch von der Unterseite 15 abgewandten Oberseite 17 des Karosseriebauteils 2 angeordnet, insbesondere derart, dass die Wasserablauföffnung 11 an der in Fahrzeughochrichtung von oben nach unten betrachtet tiefsten Stelle der Einbuchtung 16 angeordnet ist. Außerdem ist aus 1, 2 und 4 besonders gut erkennbar, dass die Wasserablauföffnung 11 in Fahrzeughochrichtung nach oben hin vollständig durch das Dachelement 8 überlappt und somit überdeckt ist. Außerdem ist auch die Einbuchtung 16 in Fahrzeughochrichtung nach oben hin vollständig durch das Dachelement 8 überlappt und somit überdeckt.
  • Um übermäßige Leckagen zwischen dem Abführelement 12 und dem Karosseriebauteil 2 vermeiden zu können, ist das Abführelement 12 zumindest in einem Längenbereich L des Abführelements 12 als ein Faltenbalg 18 ausgebildet, wobei der Faltenbalg 18 zumindest einen Teil des Abführkanals 13 bildet beziehungsweise, insbesondere direkt, begrenzt. Der direkt an der Unterseite 15 anliegende Wandungsbereich 14 des Abführelements 12 ist dabei durch den Faltenbalg 18 gebildet. Somit können der Wandungsbereich 14 und dadurch der Faltenbalg 18 besonders gut und dadurch dichtend gegen die Unterseite 15 gedrückt und - wie im Folgenden noch genau erläutert wird - in Fahrzeughochrichtung unterhalb des Karosseriebauteils 2 befestigt werden, so dass beispielsweise Toleranzen ausgeglichen werden und das Abführelement 12 vorteilhaft gegen die Unterseite 15 abgedichtet werden kann. In Zusammenschau mit 5 und 6 ist erkennbar, dass ein weiterer, von dem die Wasserablauföffnung 11 und den Abführkanal 13 durchströmenden Wasser durchströmbarer Kanal 19 fluidisch mit dem Abführkanal 13 und über diesen mit der Wasserablauföffnung 11 verbunden ist. Der weitere Kanal 19 ist durch ein Leitungselement 20, insbesondere direkt, begrenzt, wobei das Leitungselement 20 einstückig mit dem Abführelement 12 ausgebildet sein kann. Alternativ ist es denkbar, dass das Leitungselement 20 separat von dem Abführelement 12 ausgebildet und mechanisch mit dem Abführelement 12 verbunden ist, derart, dass der weitere Kanal 19 fluidisch mit dem Abführkanal 13 verbunden ist. Hierzu weist beispielsweise - wie besonders gut aus 3 und 4 erkennbar ist - das Abführelement 12 einen einfach auch als Stutzen bezeichneten Anschlussstutzen 21 auf, mit welchem das Leitungselement 20 zumindest mechanisch und vorzugsweise auch derart verbunden sein kann, dass der weitere Kanal 19 fluidisch mit dem Abführkanal 13 verbunden ist. Dabei ist zumindest ein Teil des Abführkanals 13 durch den Anschlussstutzen 21 gebildet, insbesondere direkt begrenzt. Beispielsweise kann das Leitungselement 20 derart mechanisch und vorzugsweise auch fluidisch mit dem Abführelement 12 verbunden werden, dass das Leitungselement 20 auf den Anschlussstutzen 21 aufgesteckt wird oder ist.
  • Aus 5 und 6 ist erkennbar, dass das Leitungselement 20 und somit der weitere Kanal 19 durch den Innenraum und/oder durch ein weiteres Karosseriebauteil der Karosserie hindurch verlaufen können, um dadurch eine besonders bedarfsgerechte, gezielte und einfache Führung des Wassers aus dem Bereich realisieren zu können. Beispielsweise ist zumindest ein Teilbereich des Innenraums in Fahrzeughochrichtung nach oben hin durch das Abführelement 12 und/oder das das Leitungselement 20 überlappt oder überdeckt. Dabei ist es insbesondere denkbar, dass zwischen dem Innenraum beziehungsweise dem Teilbereich des Innenraums an sich und dem Abführelement 12 und dem Leitungselement 20 ein beispielsweise als Dachhimmel ausgebildetes Verkleidungselement angeordnet ist, mittels welchem das Abführelement 12 und das Leitungselement 20 zum eigentlichen Innenraum hin überdeckt und somit verkleidet sind. Somit können sich im Innenraum aufhaltende Personen das Abführelement 12 und das Leitungselement 20 nicht optisch wahrnehmen.
  • Bei einem Verfahren zum Herstellen des Daches 1 wird das Abführelement 12 bezogen auf die Einbaulage des Daches 1 in Fahrzeughochrichtung von unten nach oben relativ zu dem Karosseriebauteil 2 bewegt, derart, dass das Abführelement 12, insbesondere der Faltenbalg 18 und ganz insbesondere der Wandungsbereich 14, in direkter Anlage mit der Unterseite 15 gebracht wird. Ein Anordnen des Abführelements 12 von oben an der Oberseite 17 und ein Hindurchstecken des Abführelements 12 durch das Karosseriebauteil 2 unterbleiben.
  • Aus 5 wird besonders gut eine Halterung beziehungsweise Befestigung des Abführelements 12 relativ zu dem Karosseriebauteil 2 erkennbar. Wie aus 5 erkennbar ist, ist in Fahrzeughochrichtung unterhalb des Karosseriebauteils 2 ein auch als Befestigungselement bezeichnetes Halteelement 23 angeordnet, welches in Fahrzeughochrichtung nach oben hin zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, durch das Karosseriebauteil 2 überlappt und somit überdeckt ist. Beispielsweise ist das Halteelement 23 separat von dem Karosseriebauteil 2 ausgebildet und zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Karosseriebauteil 2 gehalten. Das Abführelement 12 ist an dem Halteelement 23 gehalten und somit über das Halteelement 23 relativ zu dem Karosseriebauteil 2 gehalten beziehungsweise fixiert. Beispielsweise wird das Abführelement 12 in das Halteelement 23 eingesteckt und dadurch an dem Halteelement 23 gehalten, das heißt mit dem Halteelement 23 verbunden. Der Faltenbalg 18 ist dabei, insbesondere in Fahrzeughochrichtung, zwischen dem Halteelement 23 und der Unterseite 15 angeordnet. Mittels des Faltenbalgs 18 können dabei herstellungs- beziehungsweise fertigungsbedingte Toleranzen eines insbesondere in Fahrzeughochrichtung verlaufenden Abstands zwischen dem Halteelement 23 und der Unterseite 15 kompensiert werden, so dass auch bei einem Auftreten solcher Toleranzen sichergestellt werden kann, dass das Abführelement 12, insbesondere der Faltenbalg 18 und ganz insbesondere der Wandungsbereich 14, großflächig und somit dicht an der Unterseite 15 anliegt. Dadurch können übermäßige Leckagen vermieden werden.
  • In 6 ist durch einen Pfeil 22 das Wasser veranschaulicht, welches die Wasserablauföffnung 11 durchströmt und von der Wasserablauföffnung 11 in den Abführkanal 13 einströmt, den Abführkanal 13 durchströmt und von diesem in den weiteren Kanal 19 einströmt und daraufhin den weiteren Kanal 19 durchströmt. Hierdurch kann eine besonders vorteilhafte, bedarfsgerechte und gezielte Abführung des Wassers auf einfache Weise dargestellt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Dach
    2
    Karosseriebauteil
    3
    Dachöffnung
    4
    Doppelpfeil
    5
    Doppelpfeil
    6
    Doppelpfeil
    7
    Außenhaut
    8
    Dachelement
    9
    Flansch
    10
    Kleberaupe
    11
    Wasserablauföffnung
    12
    Abführelement
    13
    Abführkanal
    14
    Wandungsbereich
    15
    Unterseite
    16
    Einbuchtung
    17
    Oberseite
    18
    Faltenbalg
    19
    weiterer Kanal
    20
    Leitungselement
    21
    Anschlussstutzen
    22
    Pfeil
    23
    Halteelement
    E
    Eckbereich
    L
    Längenbereich
    R
    Randbereich
    S
    Spalt
    T1
    Teilbereich
    T2
    Teilbereich
    W
    Wandungsbereich
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 60319123 T2 [0002]
    • WO 03018341 A1 [0002]
    • DE 102008051701 A1 [0002]

Claims (10)

  1. Dach (1) für einen Kraftwagen, mit einer durch ein Karosseriebauteil (2) einer Karosserie des Kraftwagens zumindest teilweise begrenzten Dachöffnung (3), gekennzeichnet durch - ein zumindest einen Teilbereich der Dachöffnung (3) überdeckendes, lichtdurchlässiges und zumindest mittelbar an dem Karosseriebauteil (2) festgelegtes Dachelement (8), welches eine von Wasser durchströmbare Wasserablauföffnung (11) des Karosseriebauteils (2) in Fahrzeughochrichtung nach oben hin überdeckt; und - ein in Fahrzeughochrichtung unterhalb des Karosseriebauteils (2) angeordnetes Abführelement (12), dessen Abführkanal (13) fluidisch mit der Wasserablauföffnung (11) verbunden und dadurch von dem die Wasserablauföffnung (11) durchströmenden Wasser durchströmbar ist.
  2. Dach (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein sich in Umfangsrichtung der Wasserablauföffnung (11) vollständig um die Wasserablauföffnung (11) herumerstreckender Wandungsbereich (14) des Abführelements (14) an einer von dem Dachelement (8) abgewandten Unterseite (15) des Karosseriebauteils (2) anliegt.
  3. Dach (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserablauföffnung (11) in einer Einbuchtung (16) einer in Fahrzeughochrichtung nach oben weisenden Oberseite (17) des Karosseriebauteils (2) angeordnet ist.
  4. Dach (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abführelement (12) zumindest in einem Längenbereich (L) als ein zumindest einen Teil des Abführkanals (13) begrenzender Faltenbalg (18) ausgebildet ist.
  5. Dach (1) nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandungsbereich (14) des Abführelements (12) durch den Faltenbalg (18) gebildet ist.
  6. Dach (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilbereich des durch die Karosserie begrenzten Innenraums des Kraftwagens in Fahrzeughochrichtung nach oben durch das Abführelement (12) überlappt ist.
  7. Dach (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abführkanal (13) durch den durch die Karosserie begrenzten Innenraum des Kraftwagens hindurchverläuft.
  8. Dach (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abführkanal (13) und/oder ein fluidisch mit dem Abführkanal (13) verbundener und dadurch von dem den Abführkanal (13) durchströmenden Wasser durchströmbarer, weiterer Kanal (19) durch den durch die Karosserie begrenzten Innenraum des Kraftwagens hindurchverläuft oder innerhalb eines weiteren, separat von dem Karosseriebauteil (2) ausgebildeten und zumindest mittelbar mit dem Karosseriebauteil (2) verbundenen, weiteren Karosseriebauteil der Karosserie verläuft.
  9. Dach (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Kanal (19) durch ein Leitungselement (20) gebildet ist, welches einstückig mit dem Abführelement (12) ausgebildet oder separat von dem Abführelement (12) ausgebildet und mit dem Abführelement (12) verbunden ist.
  10. Kraftwagen, mit einem Dach (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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