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Die Erfindung betrifft eine Airbaganordnung für ein Fahrzeug mit einem hinter einem Verkleidungsteil angeordneten Airbag, wobei das Verkleidungsteil eine Airbagklappe aufweist, welche mittels eines Textilscharniers mit einem an die Airbagklappe angrenzenden Bereich des Verkleidungsteiles verbunden ist und die Airbagklappe im unausgelösten Zustand des Airbags eine Airbagaustrittsöffnung verschließt und bei ausgelöstem und sich entfaltendem Airbag die Airbagaustrittsöffnung freigibt.
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Aus der
DE 10 2007 035 073 A1 ist ein Scharnier für eine Airbagklappe zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug bekannt. Das Scharnier ermöglicht das Auf- oder Umklappen einer Airbagklappe im Auslösefall eines unterhalb der Airbagklappe angeordneten Airbags ohne Abreißen der Airbagklappe. Dabei ist das Scharnier aus einer Textilie gefertigt. Das Scharnier umfasst ein Gewirke oder Gestrick, welches mittels Umspritzen mit Kunststoff sowohl mit der Airbagklappe als auch mit dem an die Airbagklappe angrenzenden Bereich formschlüssig verbunden ist und das Gewirke oder Gestrick mehrere Einlege- oder Stehfäden aufweist, die unter einem Winkel von wenigstens 15° in Bezug auf die Längserstreckung der scharnierseitigen Kante der Airbagklappe angeordnet sind.
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Darüber hinaus ist in der
DE 38 35 581 A1 eine Aufprallschutzeinrichtung für einen Insassen eines Kraftfahrzeuges beschrieben. Die Aufprallschutzeinrichtung umfasst eine vorgefertigte, in eine Ausnehmung eines Armaturenbrettes eingesetzte Baueinheit, die sich aus einem Generatorgehäuse, einem Gasgenerator und einem Gaskissen zusammensetzt. Zur Vermeidung, dass beim Entfalten des Gaskissens ein die Ausnehmung verschließender Deckel die angrenzende Windschutzscheibe beschädigt, ist eine Einrichtung vorgesehen, die die Öffnungsbewegung des Deckels beim Aufblasen des Gaskissens begrenzt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neuartige Airbaganordnung für ein Fahrzeug mit einem hinter einem Verkleidungsteil angeordneten Airbag anzugeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Airbaganordnung gelöst, welche die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine Airbaganordnung für ein Fahrzeug weist einen hinter einem Verkleidungsteil angeordneten Airbag auf, wobei das Verkleidungsteil eine Airbagklappe aufweist, welche mittels eines Textilscharniers mit einem an die Airbagklappe angrenzenden Bereich des Verkleidungsteiles verbunden ist und die Airbagklappe im unausgelösten Zustand des Airbags eine Airbagaustrittsöffnung verschließt und bei ausgelöstem und sich entfaltendem Airbag aufklappt und die Airbagaustrittsöffnung freigibt. Erfindungsgemäß weist das Textilscharnier einen U-förmigen Zuschnitt und bei geschlossener Airbagklappe eine vorgegebene Faltung auf, wobei sich das Textilscharnier bei öffnender Airbagklappe derart entfaltet, dass eine Entfaltungsrichtung des Airbags mittels Teilbereichen des Textilscharniers vorgegeben ist und ein Öffnungswinkel der Airbagklappe bei entfaltetem Textilscharnier derart begrenzt ist, dass die Airbagklappe senkrecht von einer Oberflächenseite des Verkleidungsteiles abragt.
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Mittels einer derart ausgebildeten Airbaganordnung, insbesondere mittels eines derart ausgebildeten Textilscharniers, kann eine Abstützung des ausgelösten und entfalteten Airbags mittels der senkrecht abragenden Airbagklappe sichergestellt werden. Dadurch, dass der Airbag mittels der durch das Textilscharnier gehaltenen Airbagklappe abgestützt ist, kann auch eine ausreichende Abstützung eines an den Airbag prallenden Insassen, insbesondere eines an den Airbag prallenden Kopfes des Insassen, erreicht werden. Da der Insasse mittels des abgestützten Airbags abgestützt ist, kann ein zusätzliches Verletzungsrisiko, beispielsweise ein Überdehnen einer Halswirbelsäule, erheblich verringert werden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
- 1 schematisch eine Schnittdarstellung einer herkömmlichen Airbaganordnung in einem Fahrzeug in unausgelösten Zustand eines Airbags und im ausgelösten Zustand des Airbags,
- 2 schematisch verschiedene Ansichten eines Textilscharniers einer Airbaganordnung und
- 3 schematisch die Airbaganordnung mit dem Textilscharnier im unausgelösten Zustand des Airbags und im ausgelösten Zustand des Airbags.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt zwei Abbildungen A1, A2 einer herkömmlichen Airbaganordnung A für ein nicht näher dargestelltes Fahrzeug.
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Die Airbaganordnung A weist ein Verkleidungsteil 1 mit einer Airbagklappe 2 und einen hinter dem Verkleidungsteil 1 angeordneten Airbag 3 auf. Die Airbagklappe 2 verschließt eine in das Verkleidungsteil 1 eingebrachte Airbagaustrittsöffnung, wobei die Airbagklappe 2 mittels eines elastisch verformbaren Gewebebandes 4, beispielsweise ein sogenanntes Fangband, mit einem an die Airbagklappe 2 angrenzenden Bereich des Verkleidungsteiles 1 verbunden ist. Auf das Verkleidungsteil 1 ist eine Verkleidung 5, beispielsweise ein Bezug aus Leder und/oder Kunstleder, aufgebracht, welche bei sich öffnender Airbagklappe 2 aufreißt.
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Bei einem Verkleidungsteil 1 mit Airbagfunktion, stellt die Airbagklappe 2 einen wesentlichen Bestandteil zur Realisierung der Airbagfunktion dar. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel nach dem Stand der Technik ist die Airbagklappe 2 mittels des Gewebebandes 4, welches netzförmig ausgebildet sein kann, mit dem Verkleidungsteil 1 verbunden. Dieses Gewebeband 4 weist derartige Abmessungen auf, dass die Airbagklappe 2 einen Öffnungswinkel a bis zu 180° einnehmen kann. Dadurch, besteht für den ausgelösten und in eine Wirkstellung positionierten Airbag 3 keine Möglichkeit sich abzustützen, insbesondere wenn keine weiteren umgebenden Rohbauteile vorhanden sind. Da sich der Airbag 3 nicht abstützen kann, fehlt auch für einen an den Airbag 3 prallenden Insassen 6 eine hinreichende Abstützung, wie in der zweiten Abbildung A2 in 1 gezeigt ist. Da der Airbag 3 nicht abgestützt wird, kann beispielsweise ein Kopf des Insassen 6 nicht gehalten werden, so dass ein zusätzliches Verletzungsrisiko für den Insassen 6 besteht.
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Um zu ermöglichen, dass sich der Airbag 3 in seiner Wirkstellung abstützen kann und somit ein Verletzungsrisiko für den an oder auf den Airbag 3 prallenden Insassen 6 verringert wird, ist die Airbaganordnung A, wie in den folgenden 2 und 3 beschrieben, ausgebildet.
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Dazu ist ein Textilscharnier 7 vorgesehen, welches eine U-Form aufweist und mit der Airbagklappe 2 und dem an die Airbagklappe 2 angrenzenden Bereich des Verkleidungsteiles 1 verbunden ist. Im unausgelösten Zustand des Airbags 3, also bei geschlossener Airbagklappe 2 ist das Textilscharnier 7 definiert gefaltet. Insbesondere weist das Textilscharnier 7 bei geschlossener Airbagklappe 2 eine Dreiecksfaltung auf.
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In einer ersten Abbildung A1 in 2 ist ein Zuschnitt des Textilscharniers 7 gezeigt und in einer zweiten Abbildung A2 ist das Teilscharnier 7 teilweise gefaltet dargestellt, wohingegen eine dritte Abbildung A3 das Teilscharnier 7 im entfalteten Zustand zeigt, wenn die Airbagklappe 2 geöffnet ist. Gemäß der ersten Abbildung A1 kann der Zuschnitt des Textilscharniers 7 drei Rechtecke R und zwei rechtwinklige Dreiecke D aufweisen. Dabei stellt jeweils ein Dreieck D ein Verbindungselement zwischen einem einen Schenkel S des Textilscharniers 7 bildenden Rechteck R und dem einen Mittelabschnitt M des Textilscharniers 7 bildenden Rechteck R dar.
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Das Textilscharnier 7 ist U-förmig ausgebildet und mittels seiner freien Enden der beiden Schenkel S, die von jeweils einem Rechteck R gebildet sind, an dem Verkleidungsteil 1, insbesondere an dessen Innenfläche, befestigt. Beispielsweise sind die freien Enden der Schenkel S bei Herstellung des Verkleidungsteiles 1, insbesondere mittels Spritzgießen, in das Verkleidungsteil 1 eingespritzt. Auch kann der mittels eines Rechteckes R gebildete Mittelabschnitt M des Textilscharniers 7 mittels Spritzgießen an der Airbagklappe 2 befestigbar sein. Alternativ oder zusätzlich sind die beiden freien Enden der Schenkel S und/oder ist der Mittelabschnitt M mittels eines Schweißverfahrens an dem Verkleidungsteil 1 und der Airbagklappe 2 stoffschlüssig befestigbar.
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In der dritten Abbildung A3 in 2 zeigt das Textilscharnier 7 perspektivisch und entfaltet, wobei das Textilscharnier 7 diese Form aufweist, also entfaltet ist, wenn die Airbagklappe 2 geöffnet, d. h. aufgeklappt ist, und der Airbag 3 seine Wirkstellung eingenommen hat, wie in 3 gezeigt ist.
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In einer ersten Abbildung A1 in 3 ist die Airbaganordnung A mit geschlossener Airbagklappe 2 und dem Airbag 3 im unausgelösten Zustand gezeigt. Eine zweite Abbildung A2 in 3 zeigt die geöffnete Airbagklappe 2 und den Airbag 3 in seiner Wirkstellung.
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Das Textilscharnier 7 ist derart in die Airbaganordnung A, insbesondere in einen sogenannten Schusskanal des Airbags 3, integriert, dass der Öffnungswinkel a der Airbagklappe 2 mittels des Textilscharniers 7, welches sich beim Öffnen der Airbagklappe 2 entfaltet, begrenzt ist. Gemäß der zweiten Abbildung A2 in 3 beträgt der Öffnungswinkel a der Airbagklappe 2 90°, so dass diese senkrecht von dem Verkleidungsteil 1 abragt. Alternativ dazu kann das Textilscharnier 7 im Zuschnitt auch eine andere Form aufweisen, wodurch sich der Öffnungswinkel α ändert.
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Dadurch, dass das Textilscharnier 7 im Schusskanal des Airbags 3 angeordnet ist und mittels des Textilscharniers 7, insbesondere mittels Teilbereichen, offene Seitenbereiche im Schusskanal größtenteils abgeschottet oder verschlossen sind, ist eine Entfaltungsrichtung des Airbags 3 vorgegeben. Zudem ist mittels der Abschottung erreicht, dass sich der Airbag 3 und/oder das Gewebeband 4 nicht in den offenen Seitenbereichen verhakt und sich der Airbag 3 dadurch nicht in seine Wirkstellung positionieren kann. Das Textilscharnier 7 stützt mit seinen Seitenabschnitten, insbesondere mit den in 2 gezeigten Dreiecken D, den Airbag 3 seitlich ab, wobei die mit dem Textilscharnier 7 verbundene Airbagklappe 2 ebenfalls zur Abstützung des Airbags 3 gegenüber dem Insassen 6 dient. Gemäß dem in der zweiten Abbildung A2 in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Airbag 3 in seiner Wirkstellung zwischen der Airbagklappe 2 und dem Insassen 6 angeordnet, wobei sich der Airbag 3 an der Airbagklappe 2 und der Insasse 6 an dem abgestützten Airbag 3 abstützen kann, um somit einen optimierten Verletzungsschutz für den Insassen 6 realisieren zu können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verkleidungsteil
- 2
- Airbagklappe
- 3
- Airbag
- 4
- Gewebeband
- 5
- Verkleidung
- 6
- Insasse
- 7
- Textilscharnier
- A
- Airbaganordnung
- A1 bis A3
- Abbildung
- D
- Dreieck
- M
- Mittelabschnitt
- R
- Rechteck
- S
- Schenkel
- a
- Öffnungswinkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007035073 A1 [0002]
- DE 3835581 A1 [0003]