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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung der korrekten Montage eines mittels einer Anhängerkupplung an einem Heck eines Fahrzeugs anordbaren Fahrradträgers nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art sowie ein Fahrzeug zur Durchführung des Verfahrens.
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Fahrradträger lassen sich beispielsweise auf dem Fahrzeugdach oder auch am Fahrzeugheck an einem Fahrzeug befestigen. Bei einer unzureichenden Montage eines Fahrrads am Fahrradträger oder des Fahrradträgers am Fahrzeug, kann während der Nutzung des Fahrzeugs Ladung verloren gehen. So kann sich entweder ein Fahrrad vom Fahrradträger lösen oder auch der vollständige Fahrradträger selbst vom Fahrzeug. Hierdurch entsteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den allgemeinen Straßenverkehr, da insbesondere auf Landstraßen und Autobahnen eine Kollision mit einem entsprechenden Fahrrad und/oder Fahrradträger nur schwer verhindert werden kann und aufgrund der vergleichsweise hohen Fortbewegungsgeschwindigkeit erhebliche Sachschäden und/oder sogar Personenschäden drohen.
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Somit liegt ein Bedarf vor, einen Fahrzeugnutzer bei der Montage eines Fahrradträgers am Fahrzeug zu unterstützen und dem Nutzer insbesondere die korrekte Montage des Fahrradträgers am Fahrzeug anzuzeigen.
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Aus der
DE 10 2012 019 234 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erkennung einer am Heck eines Fahrzeugs angeordneten Trägereinrichtung bekannt. Mit Hilfe des in der Druckschrift beschriebenen Verfahrens lässt sich jedoch lediglich erkennen, ob eine entsprechende Trägereinrichtung am Heck des Fahrzeugs angebracht wurde, jedoch nicht, ob die Trägereinrichtung auch korrekt, sprich sicher, montiert wurde.
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Zudem offenbart die
DE 10 2020 122 294 A1 ein Verfahren zur Unterstützung eines Nutzers bei einer Montage eines Trägers und ein Computerprogrammprodukt. Der Träger wird auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeugs montiert. Mit Hilfe einer Rückfahrkamera erfasst das Fahrzeug die Position des Trägers relativ zum Fahrzeug. Zur Bestimmung der Ausrichtung des Trägers werden Hauptkonturen des Trägers mit dem Verlauf des Fahrzeughecks im Kamerabild abgeglichen. Um das Ermitteln der Ausrichtung zu erleichtern, kann das Erkennen des Trägers durch die Erfassung von am Träger angebrachten Markierungen unterstütz werden. Liegt eine Fehlausrichtung vor, kann der Nutzer darüber informiert werden.
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Zudem offenbart die
DE 10 2021 101 484 A1 ein Verfahren zum Überwachen einer Fahrzeugladung sowie ein Fahrzeug und ein Computerprogrammprodukt. Dabei beobachtet das Fahrzeug eine vom Fahrzeug transportierte Ladung mit einer Rückfahrkamera. Es wird die Position der Ladung in zwei aufeinanderfolgenden Kamerabildern verglichen, um Bewegungen der Ladung zu detektieren. Werden Bewegungen identifiziert, kann ein Nutzer gewarnt werden. Die Ladung kann auf einem Träger auf einer Anhängerkupplung des Fahrzeugs angeordnet sein.
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Ferner ist aus der
DE 10 2012 016 776 A1 ein Kraftfahrzeug sowie ein Verfahren zum Betreiben des Kraftfahrzeugs bekannt. Das Verfahren sieht das Erkennen eines Ladungsverlusts für ein ursprünglich fest auf einem Träger angebrachtes Fahrrad vor, wobei der Träger wiederum ursprünglich am Fahrzeug befestigt wurde. Dabei ist das Bestehen einer elektrischen Kopplung zwischen Fahrzeug und Träger ein Indiz für eine bestehende Verbindung zwischen Träger und Fahrzeug. Zur Überprüfung, ob sich die Ladung vom Träger löst, wird die Ladung mit einer optischen Kamera erfasst und zwei aufeinanderfolgende Kamerabilde mittels Differenzbildverfahren miteinander abgeglichen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Überwachung der korrekten Montage eines Fahrradträgers an einem Fahrzeug anzugeben.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zur Überwachung der korrekten Montage eines mittels einer Anhängerkupplung an einem Heck eines Fahrzeugs anordbaren Fahrradträgers mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie ein Fahrzeug mit einer Rückfahrkamera, einer Anhängerkupplung und einer Recheneinheit ergeben sich aus den hiervon abhängigen Ansprüchen.
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Bei einem Verfahren zur Überwachung der korrekten Montage eines mittels einer Anhängerkupplung an einem Heck eines Fahrzeugs anordbaren Fahrradträgers der eingangs genannten Art, wird wenigstens ein von einer am Heck angeordneten und einen rückwärtigen Umgebungsbereich des Fahrzeugs erfassenden Kamera erzeugtes Kamerabild ausgewertet, wobei zur Erkennung, ob der Fahrradträger korrekt auf der Anhängerkupplung eingerastet ist, im Kamerabild ein Indikatormerkmal gesucht und dessen Ausprägung ausgewertet wird. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass als Indikatormerkmal ein Indikator-Knopf verwendet wird und zur Auswertung der Ausprägung des Indikatormerkmals eine Farbe des Indikator-Knopfs analysiert wird
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Die Montage eines Fahrradträgers an der Anhängerkupplung eines Fahrzeugs sieht typischerweise vor, dass eine am Fahrradträger angeordnete Kupplungshälfte mit der Anhängerkupplung des Fahrzeugs einrastet. Durch das Einrasten wird der Fahrradträger am Fahrzeug gesichert und kann somit nur schwer gelöst und damit verloren gehen. Die Montage des Fahrradträgers am Fahrzeug erfolgt typischerweise per Hand. So weisen Fahrradträger auch üblicherweise Indikatoren auf, die einem Fahrzeugnutzer, sprich der den Fahrradträger am Fahrzeug montierenden Person, anzeigen, ob der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung eingerastet ist. In dem von der Kamera erzeugten Kamerabild wird dann ein diesem Indikator entsprechendes Indikatormerkmal gesucht und dessen Ausprägung ausgewertet. Die Ausprägung umfasst zumindest zwei Zustände, nämlich eingerastet und nicht eingerastet.
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Für den Fall, dass der Fahrzeugnutzer den entsprechenden Indikator nicht beachtet oder übersieht, lässt sich der Einrastzustand des Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung automatisiert erfassen und überwachen. So lassen sich beispielsweise bei einem nicht eingerasteten Fahrradträger Warnungen an den Fahrzeugnutzer ausgeben, damit der Fahrzeugnutzer die korrekte Montage des Fahrradträgers nachholt.
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Es handelt sich bei dem Indikatormerkmal um einen Indikator-Knopf, dessen Farbe während der Auswertung der Ausprägung des Indikatormerkmals untersucht wird. So weisen eine Vielzahl von Fahrradträgern einen solchen Indikator-Knopf zum Anzeigen des Einrastzustands auf. Beispielsweise zeigt ein roter Indikator-Knopf einen nicht eingerasteten Fahrradträger an und ein grüner Indikator-Knopf einen korrekt eingerasteten Fahrradträger.
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Die kamerabasierte Überwachung des Montagezustands des Fahrradträgers am Fahrzeug kann beispielsweise gestartet werden, wenn das Fahrzeug aufgeschlossen wird, die Zündung des Fahrzeugs aktiviert wird, ein „Montage-Überwachungsmodus“ aktiviert wird, ein Stecker in eine Anhängerkupplungsbuchse eingesteckt wird, eine auf die Anhängerkupplung wirkende Last detektiert wird, oder dergleichen.
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Es besteht dabei generell die Gefahr, dass der Fahrradträger korrekt auf der Anhängerkupplung einrastet, jedoch trotzdem nicht korrekt am Fahrzeug montiert wurde, beispielsweise weil der Fahrradträger eine unsachgemäße Orientierung aufweist ist. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zur Erkennung einer korrekten Montagelage des Fahrradträgers im Kamerabild wenigstens eine mit einer Struktur des Fahrradträgers zusammenfallende Referenzlinie bestimmt und eine Differenz eines Ist-Verlaufs der Referenzlinie im Kamerabild zu einem Soll-Verlauf bestimmt. Durch den Vergleich des Ist-Verlaufs der Referenzlinie mit dem Soll-Verlauf kann eine Schräglage des Fahrradträgers erkannt werden. Eine solche Schräglage kann während der Fahrzeugnutzung dazu führen, dass sich der vermeintlich sicher am Fahrzeug befestigte Fahrradträger löst. Ein solcher Fall kann somit frühzeitig erkannt und verhindert werden.
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Der Soll-Verlauf kann für verschiedene Referenzlinien, insbesondere fahrradträgermodellabhängig, bestimmt werden und beispielsweise in einer Datenbank gespeichert werden. Die Datenbank kann im Fahrzeug oder auch fahrzeugextern, beispielsweise in einer Cloud, gespeichert werden. Da sich Fahrradträger unterschiedlicher Modelle in ihrer Geometrie unterscheiden, weisen entsprechend einzelne Strukturelemente auch unterschiedliche Soll-Verläufe im Kamerabild auf. Zudem kann eine Relativlage zwischen Fahrradträger und Kamera auch vom Fahrzeugmodell abhängig sein. So wird die zur Erzeugung der Kamerabilder genutzte Kamera und analog auch die Anhängerkupplung an verschiedenen Positionen bei verschiedenen Fahrzeugmodellen angeordnet sein. Diese Unterschiede im Relativabstand und Ausrichtung von Anhängerkupplung und Kamera gilt es bei der Bestimmung des Soll-Verlaufs zu berücksichtigen. Auch kann sich der Soll- und Ist-Verlauf in Abhängigkeit einer Belastung des Fahrradträgers ändern. Ist beispielsweise kein Fahrrad auf dem Fahrradträger montiert, so wird der Fahrradträger gegenüber dem Fahrzeug weniger stark „durchhängen“, als bei einem voll beladenen Fahrradträger.
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Beispielsweise kann es sich bei der Struktur des Fahrradträgers um eine Befestigungsschiene für einen Fahrradreifen oder eine sonstige Querstrebe handeln.
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Beispielsweise kann der Soll-Verlauf einer Referenzlinie in einem Kamerabild horizontal verlaufen und bei einer Winkelabweichung zwischen Soll- und Ist-Verlauf um beispielsweise 5 Grad ein fehlerhaft montierter Fahrradträger angezeigt werden. Bevorzugt werden wenigstens zwei Referenzlinien erkannt und ausgewertet. Insbesondere wenn die beiden Referenzlinien in unterschiedliche Raumrichtungen orientiert sind, kann dann auch eine Schräglage des Fahrradträgers um mehr als eine Achse ermittelt werden.
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Bevorzugt wird eine Schräglage des Fahrradträgers um eine Fahrzeuglängsachse, Fahrzeugquerachse und/oder eine Fahrzeughochachse ermittelt. Hierdurch lässt sich die Montage des Fahrradträgers am Fahrzeug besonders zuverlässig überwachen.
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Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens gibt das Fahrzeug bei Erkennen einer fehlerhaften Montage des Fahrradträgers am Fahrzeug wenigstens einen Hinweis zur korrekten Montage des Fahrradträgers aus. So kann nicht nur eine Warnung an den Nutzer ausgegeben werden, dass der Fahrradträger falsch montiert ist, sondern es können auch Hinweise ausgegeben werden, welche dem Nutzer anzeigen, wie er den Fahrradträger korrekt montieren kann. Der Hinweis kann so ausgestaltet sein, dass dem Nutzer angezeigt wird, dass der Fahrradträger nicht richtig auf die Anhängerkupplung eingerastet ist und/oder dass der Fahrradträger eine Schräglage aufweist. Weist der Fahrradträger eine Schräglage auf, so kann der Hinweis auch Informationen umfassen, welche den Nutzer dazu anleiten, in welche Richtung er den Fahrradträger bewegen muss, um die Schräglage auszugleichen.
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Bevorzugt wird zur Ausgabe des Hinweises wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs betätigt. Bei der Beleuchtungseinrichtung kann es sich beispielsweise um einen Frontscheinwerfer, Rückscheinwerfer, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung oder dergleichen handeln. Ist der Fahrradträger beispielsweise nicht richtig auf der Anhängerkupplung eingerastet, so können der rechte und linke Blinker des Fahrzeugs gleichzeitig für eine festgelegte Anzahl und einen festgelegten zeitlichen Abstand blinken. Weist der Fahrradträger hingegen eine Schräglage auf, so kann beispielsweise der rechte Blinker des Fahrzeugs betätigt werden, um dem Fahrzeugnutzer anzuzeigen, dass er den Fahrradträger im Uhrzeigersinn um die Fahrzeuglängsachse kippen muss, um die Schräglage auszugleichen. Zum Anzeigen einer Schräglage um die Fahrzeugquerachse können beispielsweise nur die Frontlichter des Fahrzeugs bzw. nur die Rücklichter des Fahrzeugs aktiviert werden. Die Ausgabe eines visuellen Hinweises kann auch durch die Ausgabe eines akustischen Hinweises, beispielsweise durch das Betätigen der Hupe des Fahrzeugs, ergänzt werden.
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Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden während der Fahrt mit dem Fahrzeug wenigstens zwei zeitlich hintereinander aufgenommene Kamerabilder ausgewertet und bei einer über einem festgelegten Schwellwert liegenden Relativbewegungsdifferenz oder Relativpositionsdifferenz zwischen Fahrradträger und Fahrzeug und/oder Fahrradträger und wenigstens einem auf dem Fahrradträger angeordneten Fahrrad, ein fehlerhaft montierter Fahrradträger und/oder ein fehlerhaft montiertes Fahrrad erkannt, insbesondere wenn eine jeweilige Relativbewegung und/oder Relativabstand über die Zeit zunimmt. Mit anderen Worten kann der Fahrradträger gegenüber dem Fahrzeug sowie ein Fahrrad gegenüber dem Fahrradträger während der Fahrzeugnutzung schwingen und/oder verrutschen. Typischerweise, insbesondere beim Befahren einer holprigen Straße bzw. bei einer Fahrt mit einer vergleichsweise hohen Geschwindigkeit, sind dabei Schwingungen bis zu einer gewissen Amplitude „normal“. Überschreitet eine Schwingungsamplitude und/oder eine Schwingungsfrequenz jedoch einen jeweiligen festgelegten Grenzwert, so kann dies auf einen fehlerhaft montierten Fahrradträger und/oder ein fehlerhaft am Fahrradträger montiertes Fahrrad hindeuten. Insbesondere wenn die Relativbewegung und/oder Relativabstand zwischen Fahrradträger und Fahrzeug bzw. zwischen Fahrrad und Fahrradträger über die Zeit zunimmt, sprich wenn ein Fahrrad und/oder der Fahrradträger zunehmend verrutscht und/oder die Amplitude der Schwingung und/oder die Frequenz der Schwingung mit der Zeit zunimmt, so kann dies auf ein sich lösenden Fahrradträger bzw. ein sich lösendes Fahrrad hindeuten. In diesem Falle kann an einen Fahrzeuginsassen eine akustische und/oder visuelle Warnung ausgegeben werden und/oder ein automatisierter Eingriff in eine Fahrzeuglängs- und/oder -querführung vorgenommen werden. Somit kann das Fahrzeug vor einem drohenden Ladungsverlust seine Geschwindigkeit reduzieren und/oder eine sichere Fahrspur wie einen Standstreifen anfahren. Kommt es dann zum Ladungsverlust, so geht die Ladung in einem weniger gefährdeten Bereich einer Fahrbahn verloren bzw. aufgrund reduzierter Geschwindigkeiten wird die Wucht bei einem Unfall reduziert.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht ferner vor, dass zur Erkennung von geometrischen und/oder Bewegungsmustern in Kamerabildern Methoden des maschinellen Lernens, insbesondere Künstliche Intelligenz, eingesetzt wird. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz lassen sich Bewegungsmuster sowie das inkrementelle Verrutschen eines Gegenstands besonders schnell und zuverlässig erkennen, wodurch entsprechend ein fehlerhaft montierter Fahrradträger und/oder ein fehlerhaft montiertes Fahrrad schnell und zuverlässig detektiert werden kann. Zur Erkennung geometrischer Muster, beispielsweise zum Zuordnen von Referenzlinien zu Strukturen des Fahrradträgers, können generell auch bewährte Bildverarbeitungsalgorithmen angewendet werden. Solche Algorithmen erlauben beispielsweise das Erkennen von Kanten und Bezugsflächen.
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Bevorzugt erfolgt zur Erhöhung der Erkennungswahrscheinlichkeit einer korrekt klassifizierten Montage des Fahrradträgers und/oder wenigstens eines Fahrrads eine Sensorfusion von wenigstens einem Kamerabild und/oder aus einer Analyse wenigstens eines Kamerabilds gewonnener Informationen mit einem Sensorwert wenigstens eines weiteren Sensors. Als weiterer Sensor kann beispielsweise ein Fahrwerksensor, ein Sensor zur Erzeugung von Tiefeninformationen wie ein LiDAR oder ein Radarsensor, ein Sensor zur Analyse eines Fahrbahnzustands, beispielsweise eine Frontkamera, ein Beschleunigungssensor oder dergleichen verwendet werden. Beispielsweise kann ein fahrzeugexterner Beschleunigungssensor am Fahrradträger befestigt werden, wobei der Beschleunigungssensor beispielsweise per Funk Sensordaten an das Fahrzeug sendet. Mit Hilfe von Fahrwerksensoren lassen sich beispielsweise Eigenschwingungen des Fahrzeugs ermitteln und diese bei der Auswertung der Kamerabilder berücksichtigen, um eine Relativbewegungsdifferenz zwischen Fahrzeug und Fahrradträger noch genauer zu bestimmen. Analog lassen sich Schwingungen des Fahrradträgers mit Hilfe des am Fahrradträger befestigten Beschleunigungssensors ermitteln. Mit Hilfe eines Fahrwerksensors lässt sich auch die Zuladung, sprich das Gewicht von Fahrradträger und Fahrrädern, ermitteln, wodurch Relativbewegungsdifferenzen zwischen Fahrzeug und Fahrradträger noch genauer bestimmt werden können und/oder das Anbringen eines Fahrradträgers am Fahrzeug erkannt werden kann. Mit Hilfe einer Frontkamera, eines LiDARs oder eines Radarsensors lassen sich Informationen über einen Fahrbahnzustand gewinnen, wodurch Fahrzeugschwingungen beispielsweise durch das Überfahren von Bodenunebenheiten abgeschätzt werden können.
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Bei einem Fahrzeug mit wenigstens einer Rückfahrkamera, einer Anhängerkupplung und einer Recheneinheit sind erfindungsgemäß die Rückfahrkamera, die Anhängerkupplung und die Recheneinheit zur Durchführung eines im vorigen beschriebenen Verfahrens eingerichtet. Bei dem Fahrzeug kann es sich um ein beliebiges Fahrzeug wie einen Pkw, Lkw, Transporter, Bus oder dergleichen handeln. Das Fahrzeug kann auch mehr als eine Rückfahrkamera umfassen. Beispielsweise kann eine erste Rückfahrkamera in einen Kennzeichenhalter integriert sein und eine zweite Rückfahrkamera in ein zusätzliches Bremslicht. Insbesondere weisen die beiden Rückfahrkameras neben einer unterschiedlichen Einbauposition am Fahrzeug auch einen unterschiedlichen Erfassungswinkel auf. Dabei kann sich zwischen den beiden Kameras nicht nur der Erfassungswinkel unterscheiden, sondern auch eine Ausrichtung der Kameras in die Umgebung. Mit Hilfe der Recheneinheit werden von der Rückfahrkamera erzeugte Kamerabilder ausgewertet, um die korrekte Montage des Fahrradträgers und/oder zumindest eines Fahrrads auf dem Fahrradträger zu überwachen. Entsprechend umfasst die Recheneinheit Programmcode, dessen Ausführung von einem Prozessor der Recheneinheit eine Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht. Bei der Recheneinheit kann es sich um einen zentralen Bordcomputer, ein Steuergerät eines Fahrzeuguntersystems, eine Telematikeinheit oder dergleichen handeln. Das Durchführen einzelner Arbeitsschritte kann auch über mehrere Recheneinheiten verteilt werden.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und des Fahrzeugs ergeben sich auch aus den Ausführungsbeispielen, welche nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben werden.
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Dabei zeigen:
- 1 ein einen Fahrradträger zeigendes, von einer an einem Fahrzeugheck angeordneten Kamera aufgenommenes Kamerabild;
- 2 mögliche Montagelagen des Fahrradträgers am Fahrzeug;
- 3 eine Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs; und
- 4 ein Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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1 zeigt ein mit Hilfe einer an einem Heck eines Fahrzeugs 2 angeordneten Kamera 4 erzeugtes Kamerabild 5. Zu erkennen sind eine Anhängerkupplung 1 des Fahrzeugs 2 sowie ein Fahrradträger 3, welcher mittels der Anhängerkupplung 1 am Fahrzeug 2 montiert wird.
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Zum Anzeigen einer korrekten Einrastung des Fahrradträgers 3 auf der Anhängerkupplung 1 umfasst der Fahrradträger 3 einen Indikator-Knopf 6. Bei einem nicht eingerasteten Fahrradträger 3 erscheint der Indikator-Knopf 6 beispielsweise in einer roten Farbe. Bei einem eingerasteten Fahrradträger 3 hingegen erscheint der Indikator-Knopf beispielsweise in einer grünen Farbe. Das Kamerabild 5 wird von einer in 3 dargestellten Recheneinheit 8 des Fahrzeugs 2 ausgewertet, woraufhin die Ausprägung eines Indikatormerkmals, sprich die Farbe des Indikator-Knopfes 6, erkannt und damit auf das korrekte Einrasten des Fahrradträgers 3 auf der Anhängekupplung 1 geschlossen wird.
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Zusätzlich erlaubt beispielsweise eine Kanten- und/oder Flächendetektion das Erkennen von Strukturen 3.1 des Fahrradträgers 3, wodurch beispielsweise Quer- und/oder Längsstreben detektiert werden. Anschließend wird in das Kamerabild 5 wenigstens eine, einer Lage einer Struktur 3.1 entsprechende Referenzlinie 7 eingezeichnet. In dem Beispiel von 1 sind zwei Referenzlinien 7 gezeigt.
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Für den Fahrradträger 3 und das Fahrzeug 2, insbesondere in Abhängigkeit für verschiedener Fahrzeugmodelle, Fahrradträgermodelle und verschiedene Belastungszustände des Fahrradträgers, sind Soll-Verläufe für die Referenzlinien 7 in einer Datenbank gespeichert. Es erfolgt dann ein Abgleich der Ist-Verläufe der Referenzlinien 7 zu den Soll-Verläufen, wodurch eine Schräglage des Fahrradträgers 3 erkannt werden kann.
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Mögliche Schräglagen sind in 2 qualitativ dargestellt. Dabei zeigt 2a) ein Verkippen um die Fahrzeugquerachse x2, 2b) ein Verkippen um die Fahrzeuglängsachse x1 und 2c) ein Verkippen um die Fahrzeughochachse x3. In der oberen Hälfte von 2 ist eine ordnungsgemäße Montagelage des Fahrradträgers 3 am Fahrzeug 2 gezeigt und in der unteren Hälfte von 2 eine Montage in Schräglage.
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3 zeigt das erfindungsgemäße Fahrzeug 2 in einer vereinfachten Draufsicht. Das Fahrzeug 2 umfasst neben der Anhängerkupplung 1, der Kamera 4 und der Recheneinheit 8 zudem zumindest eine Frontkamera 9, ein LiDAR 10, einen Fahrwerksensor 11 sowie ein Kombiinstrument 12 und eine Headunit 13. Ferner zeigt 3 den Fahrradträger 3 mit einem am Fahrradträger 3 angeordneten Beschleunigungssensor 14. Der Beschleunigungssensor 14 kann Sensordaten per Funk, beispielsweise mittels Bluetooth, an die Recheneinheit 8 übertragen. Mit Hilfe der zusätzlichen Sensorik lassen sich beispielsweise Fahrzeugschwingungen abschätzen und/oder ermitteln und diese zur Auswertung der Kamerabilder 5 berücksichtigen.
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So lassen sich während dem Betrieb des Fahrzeugs zeitlich hintereinander aufgenommene Kamerabilder auswerten, um eine Veränderung einer Relativposition und/oder Relativbewegung zwischen Fahrradträger 3 und Fahrzeug 2 bzw. eines nicht dargestellten Fahrrads auf dem Fahrradträger 3 zu erkennen. Kommt es zu einer Änderung der Relativbewegung und/oder Relativposition, beispielsweise weil der Fahrradträger 3 gegenüber dem Fahrzeug 2 verrutscht und/oder ein Fahrrad auf dem Fahrradträger 3 zu schwingen beginnt, so kann dies auf eine unzureichende Montage des Fahrradträgers 3 am Fahrzeug 2 und/oder des Fahrrads am Fahrradträger 3 hindeuten.
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Über das Kombiinstrument 12 und/oder die Headunit 13 können dann Hinweise an eine fahrzeugführende Person des Fahrzeugs 2 ausgegeben werden, damit die entsprechende Person Maßnahmen trifft, um ein Lösen des Fahrrads vom Fahrradträger 3 bzw. des Fahrradträgers 3 vom Fahrzeug 2 zu verhindern.
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Ferner ist es möglich, dass eine falsche Montage des Fahrradträgers 3 am Fahrzeug 2 bereits im Stillstand des Fahrzeugs 2 erkannt wird. So kann das Fahrzeug 2 bereits im Stillstand Hinweise an einen Fahrzeugnutzer ausgeben, den Fahrradträger 3 korrekt am Fahrzeug 2 zu montieren. Weist der Fahrradträger 3 beispielsweise eine Schräglage auf, so kann ein rechter oder linker Blinker des Fahrzeugs aktiviert werden, um dem Fahrzeugnutzer anzuzeigen, in welche Richtung er den Fahrradträger 3 rotieren muss, um eine korrekte Montagelage herzustellen.
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Beispielsweise beginnt das Fahrzeug 2 mit der Überwachung des Fahrradträgers 3, wenn eine Zündung des Fahrzeugs 2 aktiviert wird.
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4 zeigt ein Ablaufdiagram eines möglichen erfindungsgemäßen Verfahrens. In einem Verfahrensschritt 401 wird die Fahrzeugzündung aktiviert.
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In einem Verfahrensschritt 402 wird ein Fahrradträger 3 auf die Anhängerkupplung 1 des Fahrzeugs 2 aufgesetzt und gegebenenfalls ein Stecker für am Fahrradträger 3 angebrachte Zusatzleuchten eingesteckt.
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In einem Verfahrensschritt 403 erkennt das Fahrzeug 2 den Fahrradträger 3 automatisch oder der Fahrzeugnutzer aktiviert einen Montagemodus, indem das Fahrzeug 2 die von der Kamera 4 erzeugten Kamerabilder auf das Vorhandensein des Fahrradträgers 3 und dessen korrekte Montage hin untersucht.
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Im Verfahrensschritt 404 schließlich nimmt die Kamera 4 Kamerabilder auf.
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Im Verfahrensschritt 405 wird das oder werden die Kamerabilder 5 von der Recheneinheit 8 analysiert. Hierdurch können neben dem Identifizierungsmerkmal auch die Referenzlinien 7 bestimmt und eine Abweichung ihres Ist-Verlaufs zu einem Soll-Verlauf ermittelt werden.
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Weicht der Ist-Verlauf über einen festgelegten Schwellwert zu dem Soll-Verlauf ab, beispielsweise weil ein kritischer Winkel und/oder ein kritischer Abstand überschritten wird, so wird im Verfahrensschritt 406 ein Hinweis ausgegeben, wie eine korrekte Montagelage des Fahrradträgers 3 am Fahrzeug 2 erreicht werden kann. Beispielsweise können hierzu die Blinker des Fahrzeugs 2 betätigt werden.
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Im Verfahrensschritt 407 wird überprüft, ob nun eine korrekte Montagelage erreicht wurde. Ist dies nicht der Fall, so wird das Verfahren weiter durchgeführt. Ist das hingegen der Fall, so wird das Verfahren im Verfahrensschritt 408 beendet.
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Konnten hingegen keine Referenzlinien 7, beziehungsweise das Indikatormerkmal ermittelt werden, so wird im Verfahrensschritt 409 eine Information ausgegeben, dass das Fahrzeug 2 keine Hinweise zur Korrektur der Montagelage des Fahrradträgers 3 ausgeben kann. Beispielsweise können hierzu die Bremslichter des Fahrzeugs 2 kurzzeitig aktiviert werden.