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DE102020207924B3 - Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz mit einem ein Verriegelungselement in einer Verriegelungsposition formschlüssig sichernden Sicherungsabschnitt, Verriegelungsbaugruppe und Fahrzeugsitz mit einer derartigen Verriegelungsvorrichtung - Google Patents

Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz mit einem ein Verriegelungselement in einer Verriegelungsposition formschlüssig sichernden Sicherungsabschnitt, Verriegelungsbaugruppe und Fahrzeugsitz mit einer derartigen Verriegelungsvorrichtung Download PDF

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DE102020207924B3 DE102020207924.2A DE102020207924A DE102020207924B3 DE 102020207924 B3 DE102020207924 B3 DE 102020207924B3 DE 102020207924 A DE102020207924 A DE 102020207924A DE 102020207924 B3 DE102020207924 B3 DE 102020207924B3
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Jochen Hofmann
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Abstract

Die vorgeschlagene Lösung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung (V) für einen Fahrzeugsitz (F).In einer Ausführungsvariante ist an einem Entriegelungselement (4) der Verriegelungsvorrichtung (V) mindestens ein Sicherungsabschnitt (41) vorgesehen, der in einer Verriegelungsposition eines Verriegelungselements (1A, 1B) der Verriegelungsvorrichtung (V) formschlüssig in einen Formschlussbereich (110A, 110B) des Verriegelungselements (1A, 1B) eingreift und eine Verlagerung des Verriegelungselements (1A, 1B) in seine Entriegelungsposition blockiert.

Description

  • Die vorgeschlagene Lösung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz.
  • Verriegelungsvorrichtungen für die Arretierung von Sitzkomponenten oder für die Arretierung eines Fahrzeugsitzes in einer Sitzlängsposition sind weithin bekannt, zum Beispiel aus der EP 0 947 380 A1 . Bei derartigen Verriegelungsvorrichtungen ist wenigstens ein entlang einer Verriegelungsrichtung in eine Verriegelungsposition verstellbares Verriegelungselement vorgesehen, beispielsweise in Form eines Verriegelungsstifts. Das Verriegelungselement weist einen Einführabschnitt auf, der in der Verriegelungsposition in wenigstens eine Rastöffnung eingreift, um z.B. den Fahrzeugsitz in einer Sitzlängsposition zu arretieren. Beispielsweise sind zur Vorgabe unterschiedlicher Sitzlängspositionen mehrere hintereinander angeordnete Rastöffnungen an einem Schienenelement für die Sitzlängsverstellung vorgesehen. Um das Verriegelungselement wieder mit der wenigstens einen Rastöffnung außer Eingriff zu bringen, ist ein Entriegelungselement Teil der Verriegelungsvorrichtung, das bei einer Verstellung in eine Öffnungsrichtung das Verriegelungselement entgegengesetzt zu seiner Verriegelungsrichtung, d.h. entlang einer Entriegelungsrichtung, in eine Entriegelungsposition verstellt.
  • Insbesondere wenn mehrere separate verstellbare Verriegelungselemente an einer Verriegelungsvorrichtung vorgesehen sind, kann es in der Praxis unerwünschte Verlagerungsbewegungen der Verriegelungselemente unter im Betrieb auftretenden dynamischen Belastungen geben. Die Verlagerungsbewegungen können wiederum in einem Crash-Fall nachteilig sein und gegebenenfalls eine gewünschte Ausrichtung der Verriegelungselemente bezüglich der wenigstens einen Rastöffnung negativ beeinflussen. Auch zeichnen sich in der Praxis Verriegelungsvorrichtungen häufig mit einem unzureichenden Bedienkomfort und insbesondere einer unangenehmen Haptik aus, da für eine vermeintliche sichere Verriegelung ein vergleichsweise langer Hub zum Ausgleich vorhandener Toleranzen vorgesehen wird. Zudem ist regelmäßig zu beobachten, dass eine seitens eines Nutzers manuell oder elektromotorisch aufzubringende Bedienkraft für ein Lösen einer Verriegelung hinsichtlich Höhe und Verlauf nachteilig ist, wenn mehrere zum Teil nicht im Eingriff befindliche Verriegelungselemente (mit-) entriegelt werden müssen. Vergleichsweise komplexe Mechanismen werden daher typischerweise vorgesehen, um einerseits eine Entriegelung zu realisieren und andererseits wenigstens ein Verriegelungselement der Verriegelungsvorrichtung in seiner Verriegelungsposition effektiv zu sichern.
  • Weitere Verriegelungsvorrichtungen für die Arretierung von Sitzkomponenten bzw. für die Arretierung eines Fahrzeugsitzes in einer Sitzlängsposition sind in der DE 196 17 691 C1 , der DE 10 2008 003 650 A1 und der WO 2005/ 021 319 A2 beschrieben.
  • Der vorgeschlagenen Lösung liegt vor diesem Hintergrund die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Verriegelungsvorrichtung, eine Verriegelungsbaugruppe und einen Fahrzeugsitz mit einer verbesserten Verriegelungsvorrichtung bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe ist mit einer Verriegelungsvorrichtung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 oder mit den Merkmalen gemäß Anspruch 13 gelöst.
  • Gemäß einem ersten Aspekt ist eine Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz vorgeschlagen, bei der an einem Entriegelungselement der Verriegelungsvorrichtung mindestens ein Sicherungsabschnitt vorgesehen ist, der in einer Verriegelungsposition eines Verriegelungselements formschlüssig in einen Formschlussbereich des Verriegelungselements eingreift und eine Verlagerung des Verriegelungselements in eine Entriegelungsposition blockiert.
  • In dieser Hinsicht geht die vorgeschlagene Lösung von dem Grundgedanken aus, an einem zur Entriegelung vorgesehenen Entriegelungselement eine zusätzliche Sicherungsfunktion zu integrieren, über die ein in seiner Verriegelungsposition vorliegendes Verriegelungselement über wenigstens einen Formschluss gegen eine Verlagerung in seine Entriegelungsposition gesichert ist.
  • Über den formschlüssig in den Formschlussbereich des Verriegelungselements eingreifenden Sicherungsabschnitt kann grundsätzlich eine Verlagerbarkeit des Verriegelungselements entgegengesetzt zu der Verriegelungsrichtung begrenzt sein. Dies schließt insbesondere ein, dass bei formschlüssig in den Formschlussbereich eingreifendem Sicherungsabschnitt des Entriegelungselements das mindestens eine Verriegelungselement aus seiner Verriegelungsposition nicht oder allenfalls geringfügig verlagerbar ist. In einer alternativen Ausführungsvariante kann der Sicherungsabschnitt aber auch mit Spiel in den Formschlussbereich des in der Verriegelungsposition vorliegenden Verriegelungselements eingreifen. Hierdurch lässt sich eine Verstellung des Entriegelungselements erleichtern, um den Sicherungsabschnitt in Eingriff mit dem Formschlussbereich zu bringen und, bei einer Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung, wieder aus dem Formschlussbereich heraus zu verlagern. Insbesondere ist über den Eingriff des Sicherungsabschnitts mit Spiel in den Formschlussbereich das Risiko eines Verklemmens reduziert.
  • Der Formschlussbereich kann grundsätzlich z.B. durch eine Formschlussöffnung, einen Formschlusssteg oder eine Formschlussaussparung an dem Verriegelungselement gebildet sein.
  • Bei mit Spiel in den Formschlussbereich eingreifendem Sicherungsabschnitt kann die Verlagerbarkeit des Verriegelungselements um ein definiertes Maß zugelassen, aber insoweit begrenzt sein, dass über eine maximal zugelassene Verlagerung des Verriegelungselements die Verriegelung nicht gelöst wird. So kann als definiertes Maß beispielsweise ein Abstand zweier sich gegenüberliegender Anschlagflächen in einer Formschlussöffnung vorgegeben sein, zwischen denen der Sicherungsabschnitt verlagerbar ist. Bei einer dynamisch auf die Verriegelungsvorrichtung wirkenden Belastung kann somit das Verriegelungselement relativ zu dem Sicherungsabschnitt und/oder der Sicherungsabschnitt relativ zu dem Verriegelungselement verlagert werden.
  • Jedoch bleibt über den Eingriff des Sicherungsabschnitts in die Formschlussöffnung die Verlagerbarkeit des Verriegelungselements begrenzt, sodass durch eine solche Verlagerung die Verriegelung niemals vollständig gelöst wird. Es bleibt mithin sichergestellt, dass das Verriegelungselement nicht vollständig außer Eingriff gebracht werden kann oder zumindest nicht außer Eingriff mit allen von mehreren Rastlöchern, in die das Verriegelungselement in seiner Verriegelungsposition eingreift, z.B. um den Fahrzeugsitz in einer eingenommenen Sitzlängsposition zu arretieren. So kann ein einzelnes Verriegelungselement auch über seinen Einführabschnitt durch mehrere Rastlöcher hindurchgreifen, um eine belastbare(re) Verriegelung bereitzustellen.
  • In einer Ausführungsvariante sind, bei in seiner Verriegelungsposition vorliegendem Verriegelungselement (und damit bei verriegelter Verriegelungsvorrichtung), über eine Verstellung des Entriegelungselements entlang seiner Öffnungsrichtung der Sicherungsabschnitt aus dem Formschlussbereich heraus verlagerbar und das Verriegelungselement in seine Entriegelungsposition verstellbar. Mit einer Verstellung des Entriegelungselements entlang seiner Öffnungsrichtung wird folglich der Sicherungsabschnitt aus dem Formschlussbereich heraus verlagert und im Anschluss, d.h., mit weiterer Verstellung des Entriegelungselements entlang der Öffnungsrichtung, das Verriegelungselement in seine Entriegelungsposition verstellt. Das Entriegelungselement ist mithin konfiguriert und angeordnet, bei einer Verstellung in seine Öffnungsrichtung den Sicherungsabschnitt aus dem Formschlussbereich heraus zu verlagern und anschließend, mit weiterer Verstellung des Entriegelungselements entlang der Öffnungsrichtung, das Verriegelungselement in seine Entriegelungsposition zu verstellen. Über eine Verstellbewegung des Entriegelungselements lässt sich somit die zusätzliche Sicherung über den Sicherungsabschnitt lösen und auch das Verriegelungselement in seine Entriegelungsposition verstellen.
  • Alternativ oder ergänzend weist das Entriegelungselement in einer Ausführungsvariante eine zur Öffnungsrichtung des Entriegelungselements geneigte Wirkfläche auf, über die, durch Kontakt der Wirkfläche mit dem Verriegelungselement und bei einer Verstellung des Entriegelungselements in die Öffnungsrichtung, das Verriegelungselement entgegengesetzt zu der Verriegelungsrichtung verstellbar ist. Die Wirkfläche liegt somit beispielsweise an dem Verriegelungselement (z.B. an einem Verstellabschnitt des Verriegelungselements) an und verstellt das Verriegelungselement entgegengesetzt zu der Verriegelungsvorrichtung, wenn das Entriegelungselement entlang seiner Öffnungsrichtung verstellt wird. Ein Verstellabschnitt des Verriegelungselements, auf den das Entriegelungselement über die Wirkfläche einwirkt, kann hierfür beispielsweise eine Steuerkante und/oder ebenfalls geneigt verlaufende Gegenfläche ausbilden, an der entlang die Wirkfläche verschoben wird, wenn das Entriegelungselement in Öffnungsrichtung verstellt wird. Grundsätzlich kann über eine geneigt verlaufende Wirkfläche des Entriegelungselements eine kompaktere Bauform der Verriegelungsvorrichtung realisierbar sein, da hierüber ermöglicht wird, dass die Verstellrichtung des Entriegelungselements zu der Verstellrichtung des Verriegelungselements verschieden ist.
  • In einer Ausführungsvariante ist das Verriegelungselement über mindestens ein Federelement in seine Verriegelungsposition elastisch vorgespannt, sodass die Verriegelungsvorrichtung selbsttätig verriegelt, wenn das Verriegelungselement einer Rastöffnung gegenüberliegt und nicht von außen an einem Eingriff in diese Rastöffnungen gehindert ist. Das mindestens eine Federelement kann in einer Ausführungsvariante gleichzeitig, über einen Kontakt des Verriegelungselements mit dem Entriegelungselement (beispielsweise an der vorstehend erwähnten geneigt verlaufenden Wirkfläche), auch das Entriegelungselement vorspannen, und zwar in eine entgegengesetzt zu seiner Öffnungsrichtung verlaufende Schließrichtung. Über das mindestens eine Federelement ist somit einerseits das Verriegelungselement in seine Verriegelungsposition elastisch vorgespannt und andererseits das Entriegelungselement in seine Schließrichtung. Derart wird das Entriegelungselement unter Wirkung des Federelements in eine Sicherungsposition vorgespannt, in der der Sicherungsabschnitt in den Formschlussbereich des Verriegelungselements eingreift. Über eine geneigt verlaufende Wirkfläche des Entriegelungselements kann beispielsweise einerseits eine Kraftübertragung der von dem Federelement aufgebrachten Rückstellkraft über einen Verstellabschnitt des Verriegelungselements an das Entriegelungselement erfolgen, um das Entriegelungselement in die Schließrichtung zu verstellen, und andererseits eine Kraftübertragung einer von außen auf das Entriegelungselement aufgebrachten Verstellkraft an das Verriegelungselement erfolgen, um das Verriegelungselement in seine Entriegelungsposition zu verstellen.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist das Entriegelungselement in die Öffnungsrichtung drückbar. Das Entriegelungselement ist folglich mit einer Druckkraft beaufschlagbar, um eine Verriegelung über die Verriegelungsvorrichtung zu lösen. Mit anderen Worten ist das Entriegelungselement dann beispielsweise konfiguriert, manuell oder motorisch gesteuert in die Öffnungsrichtung gedrückt zu werden, um eine Verriegelung über das mindestens eine Verriegelungselement zu lösen. Über ein Drücken des Entriegelungselements kann somit eine Arretierung gezielt gelöst werden, beispielsweise gegen die Wirkung einer von wenigstens einem Federelement aufgebrachten Rückstellkraft. Dass das Entriegelungselement durch Aufbringen einer Druckkraft in die Öffnungsrichtung verstellbar ist, kann insbesondere den Bedienungskomfort für einen Nutzer verbessern. Ferner lässt sich hierüber gegebenenfalls ein weniger komplexer Entriegelungsmechanismus realisieren als bei einem Entriegelungselement, das zum Lösen einer Verriegelung in die Öffnungsrichtung gezogen werden muss.
  • In einem Ausführungsbeispiel verläuft die Verriegelungsrichtung (und die hierzu entgegengesetzte Entriegelungsrichtung) des Verriegelungselements senkrecht zu der Öffnungsrichtung des Entriegelungselements. Beispielsweise lässt sich dies über eine geneigt zur Öffnungsrichtung des Entriegelungselements verlaufende Wirkfläche realisieren, über die eine Verstellkraft von dem Entriegelungselement an das Verriegelungselement übertragbar ist.
  • In einer Ausführungsvariante umfasst die Verriegelungsvorrichtung mindestens zwei, insbesondere genau zwei Verriegelungselemente, die jeweils in einer Verriegelungsposition in wenigstens eine Rastöffnung gemeinsam eingreifen oder jeweils in wenigstens eine Rastöffnung eingreifen. Über mindestens zwei oder auch genau zwei Verriegelungselemente ist somit eine doppelte mechanische Arretierung, z.B. einer Sitzlängsposition, realisierbar. Greift jedes Verriegelungselement in eine Rastöffnung ein, schließt dies insbesondere ein, dass eine Mehrzahl von Rastöffnungen für die Vorgabe unterschiedlicher Verstellpositionen, insbesondere Sitzlängspositionen vorgesehen ist und über den Eingriff in zwei entlang einer Sitzlängsrichtung hintereinanderliegende Rastöffnungen eine Verstellposition vorgegeben ist.
  • Um in diesem Zusammenhang die Arretierung, z.B. eines Fahrzeugsitzes in unterschiedlichen Sitzlängspositionen, über eine Verriegelungsvorrichtung weiter zu flexibilisieren und gleichzeitig belastbarer auszulegen, sind in einer Ausführungsvariante die mindestens zwei Verriegelungselemente derart zueinander beabstandet und mehrere (z.B. bezogen auf eine spätere Sitzlängsachse) hintereinander angeordnete Rastöffnungen für die Vorgabe unterschiedlicher Verstellpositionen derart dimensioniert und untereinander beabstandet, dass die mindestens zwei Verriegelungselemente sowohl in eine einzelne Rastöffnung gemeinsam eingreifen können als auch einzeln in zwei benachbarte, durch einen Raststeg voneinander getrennte Rastöffnungen, sodass dann der Raststeg zwischen den mindestens zwei in die benachbarten Rastöffnungen eingreifenden Verriegelungselementen vorliegt. Auf diese Weise kann durch jedes Verriegelungselement eine Verstellposition vorgegeben und damit abgedeckt werden, wobei dann über das wenigstens eine oder genau eine weitere Verriegelungselement eine (spielfreie) Zusatzverriegelung bereitgestellt wird. Über die entsprechende Beabstandung der Verriegelungselemente untereinander und der Rastöffnungen zueinander kann hierbei das weitere Verriegelungselement stets entweder in dieselbe Rastöffnung oder eine benachbarte Rastöffnung eingreifen.
  • In einer hierauf basierenden Weiterbildung kann der mindestens eine Sicherungsabschnitt des Entriegelungselements formschlüssig in Formschlussbereichen an den mindestens zwei Verriegelungselementen eingreifen und damit eine Verlagerung der mindestens zwei Verriegelungselemente in ihre Entriegelungspositionen blockieren, wenn die mindestens zwei Verriegelungselemente in ihren Verriegelungspositionen vorliegen. Der mindestens eine Sicherungsabschnitt des einen Entriegelungselements greift somit sowohl in einen (ersten) Formschlussbereich eines (ersten) Verriegelungselements als auch in einen weiteren (zweiten) Formschlussbereich des anderen (zweiten) Verriegelungselements ein, um beide in ihren jeweiligen Verriegelungspositionen vorliegende Verriegelungselemente gegen eine Verlagerung in ihre jeweilige Entriegelungsposition zu blockieren.
  • Indem ein Sicherungsabschnitt für wenigstens zwei oder genau zwei Verriegelungselemente vorgesehen wird, lässt sich bei vergleichsweise hoher mechanischer Belastbarkeit der Verriegelung der Mechanismus zum Verriegeln und Entriegeln vergleichsweise einfach und damit wenig komplex ausgestalten. Zudem kann die Verriegelungsvorrichtung sehr kompakt bauen, ohne hierbei Abstriche bei der Versagenssicherheit in Kauf nehmen zu müssen. Beispielsweise kann auch der mindestens eine Sicherungsabschnitt über eine Verstellung des Entriegelungselements in die Öffnungsrichtung aus den mindestens zwei Formschlussbereichen der Verriegelungselemente heraus verlagerbar sein, wobei dann mit weiterer Verstellung des Entriegelungselements die (beiden) Verriegelungselemente, in einem Ausführungsbeispiel synchron, in ihre Entriegelungspositionen verstellbar sind. Über die Verstellung des Entriegelungselements entlang seiner Öffnungsrichtung wird somit einerseits der Sicherungsabschnitt aus den Formschlussbereichen der Verriegelungselemente heraus verlagert und werden im Anschluss die mindestens zwei Verriegelungselemente, gegebenenfalls synchron, in ihre Entriegelungspositionen verstellt.
  • Der vorstehend erläuterte Aspekt einer dualen Sicherung zweier Verriegelungselemente über je einen Formschluss mithilfe eines einzelnen Sicherungsabschnitts, der zu einer kompakten Bauform einer Verriegelungsvorrichtung bei gleichzeitiger effizienter mechanischer Sicherung beiträgt, ist grundsätzlich unabhängig von der Integration eines Sicherungsabschnitts in einem Entriegelungselement, das einen Teil eines Entriegelungsmechanismus für das Lösen der über die Verriegelungsvorrichtung bereitgestellten Verriegelung bildet. Dementsprechend sieht ein weiterer unabhängiger Aspekt der vorgeschlagenen Lösung eine Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz vor, die wenigstens zwei, insbesondere genau zwei, jeweils entlang einer Verriegelungsrichtung in eine Verriegelungsposition verstellbare Verriegelungselemente umfasst, die jeweils einen Einführabschnitt aufweisen, der in der jeweiligen Verriegelungsposition in wenigstens eine Rastöffnung eingreift. Die mindestens zwei Verriegelungselemente sind jeweils entgegengesetzt zu ihrer jeweiligen Verriegelungsrichtung, d.h. entlang einer Entriegelungsrichtung, in eine Entriegelungsposition verstellbar, in der das jeweilige Verriegelungselement mit der wenigstens einen Rastöffnung außer Eingriff ist und damit der Fahrzeugsitz hinsichtlich seiner Sitzposition über die Verriegelungsvorrichtung verstellbar ist. Es ist nun ferner vorgesehen, dass mindestens ein Sicherungsabschnitt formschlüssig in jeweils einen Formschlussbereich an den Verriegelungselementen eingreift und eine Verlagerung der Verriegelungselemente in ihre Entriegelungspositionen blockiert, wenn die mindestens zwei Verriegelungselemente in ihren Verriegelungspositionen vorliegen.
  • Wie vorstehend erläutert geht dieser Aspekt der vorgeschlagenen Lösung somit von einer mechanischen Sicherung wenigstens oder genau zweier Verriegelungselemente in ihren Verriegelungspositionen aus, und zwar über das Eingreifen eines einzelnen Sicherungsabschnitts in jeweils einen Formschlussbereich an den Verriegelungselementen. Ein derartiger Sicherungsabschnitt kann über ein beliebiges Zusatzelement, insbesondere über ein Entriegelungselement, integriert sein. Der Sicherungsabschnitt kann insbesondere über eine massengesteuerte Verriegelung oder mithilfe eines Pre-Crash-Aktuators verstellbar sein und/oder bei linear oder rotatorisch verstellbaren Verriegelungselementen zum Einsatz kommen. Alternativ oder ergänzend kann eine Kombination mit den Ausführungsvarianten des vorstehend erläuterten Lösungsaspekts vorgesehen sein.
  • Beispielsweise lässt sich mit einer vorgeschlagenen Verriegelungsvorrichtung eine Verriegelungsbaugruppe bilden, die neben einer Verriegelungsvorrichtung erste und zweite Schienenelemente für die Einstellung einer Sitzlängsposition eines Fahrzeugsitzes umfasst. Ein erstes Schienenelement ist dabei beispielsweise feststehend und bei in ein Fahrzeug montiertem Fahrzeugsitz an einem Boden des Fahrzeugs zu fixieren. Das andere Schienenelement ist an dem ersten Schienenelement verschieblich und mit dem Fahrzeugsitz verbunden, sodass der Fahrzeugsitz mit dem zweiten Schienenelement längs des ersten Schienenelements in seiner Sitzlängsposition einstellbar ist. Für die Arretierung einer Sitzlängsposition sind dann die ersten und zweiten Schienenelemente über die mindestens eine Verriegelungsvorrichtung miteinander verriegelbar. Dabei kann das mindestens eine verstellbare Verriegelungselement (oder können die mindestens oder genau zwei Verriegelungselemente) der Verriegelungsvorrichtung an dem ersten Schienenelement oder an dem zweiten Schienenelement gelagert sein.
  • In einer Ausführungsvariante ist das Verriegelungselement entlang einer senkrecht zu einer Längserstreckungsrichtung des ersten und/oder zweiten Schienenelements verlaufenden Verstellachse zwischen seiner Verriegelungsposition und seiner Entriegelungsposition verstellbar. In seiner Verriegelungsposition greift das Verriegelungselement in wenigstens eine Rastöffnung an dem ersten oder zweiten Schienenelement ein, die an einem sich (insbesondere) quer zu der Längserstreckungsrichtung und quer zu der Verstellachse erstreckenden Abschnitt des ersten oder zweiten Schienenelements vorgesehen ist. Bezogen auf eine Einbausituation eines die Verriegelungsbaugruppe umfassenden Fahrzeugsitzes in einem Fahrzeug steht dann beispielsweise ein solcher Abschnitt nach oben vor und das wenigstens eine Verriegelungselement greift in seiner Verriegelungsposition seitlich in eine Rastöffnung eines derartigen Abschnitts ein. Unter Bezugnahme auf die vorstehend erläuterten Ausführungsvarianten können selbstverständlich auch mindestens zwei oder genau zwei, zum Beispiel entlang paralleler, Verstellachsen verstellbare Verriegelungselemente vorgesehen sein.
  • Grundsätzlich kann die vorgeschlagene Verriegelungsvorrichtung beispielsweise für eine Arretierung eines Fahrzeugsitzes in einer Sitzlängsposition oder eine Arretierung einer Sitzkomponente eines Fahrzeugsitzes, wie z.B. eines Sitzunterteils, eines Wannenteils oder eines Lehnenteils, vorgesehen sein. Über den Eingriff des wenigstens einen Verriegelungselements in mindestens eine Rastöffnung ist somit beispielsweise
    • - der Fahrzeugsitz in einer Sitzlängsposition an einem Fahrzeugboden oder
    • - ein drehbar oder verschieblich gelagertes Sitzunterteil, z.B. bei einem Drehsitz, oder
    • - eine Wannen-, Lehnen- oder Lehnenkopfneigung arretierbar.
  • Im Zuge der vorgeschlagenen Lösung ist ferner auch ein Fahrzeugsitz mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 16, mit einer Ausführungsvariante einer vorgeschlagenen Verriegelungsvorrichtung gemäß dem ersten und/oder zweiten Aspekt oder mit einer entsprechenden Verriegelungsbaugruppe mit den Merkmalen gemäß Anspruch 14 vorgesehen.
  • Die beigefügten Figuren veranschaulichen exemplarisch mögliche Ausführungsvarianten der vorgeschlagenen Lösung.
  • Hierbei zeigen:
    • 1 ausschnittsweise einen Fahrzeugsitz mit einer Ausführungsvariante einer vorgeschlagenen Verriegelungsvorrichtung für die Arretierung einer Sitzlängsposition des Fahrzeugsitzes;
    • 2A in Einzeldarstellung ein erstes, an einem Fahrzeugboden zu fixierendes Schienenelement für den Fahrzeugsitz der 1;
    • 2B in Einzeldarstellung ein zweites Schienenelement, das im montierten Zustand an dem ersten Schienenelement der 2A verschieblich gehalten ist;
    • 3 in perspektivischer Ansicht die Verriegelungsvorrichtung mit ihrer Anbindung an ein Sitzuntergestell des Fahrzeugsitzes;
    • 4A-4C in verschiedenen Ansichten die genau zwei stiftförmige Verriegelungselemente aufweisende Verriegelungsvorrichtung in einem verriegelten Zustand, indem beide Verriegelungselemente eine Verriegelungsposition einnehmen;
    • 5A-5C in mit den 4A bis 4C übereinstimmenden Ansichten die Verriegelungsvorrichtung unter dynamischer Last, durch die Verriegelungselemente in eine Entriegelungsrichtung verlagert sind, jedoch durch einen formschlüssig in die Verriegelungselemente eingreifenden Sicherungsabschnitt gegen eine Entriegelung gesichert sind;
    • 6A-6C in mit den 4A bis 4C übereinstimmenden Ansichten die Verriegelungsvorrichtung während eines Verriegelungsvorgangs und damit einem Arretieren einer eingenommenen Sitzlängsposition, bei der zunächst nur eines der Verriegelungselemente verriegelt ist und das weitere Verriegelungselement erst noch nachrastet;
    • 7A-7C schematisch und in unterschiedlichen Ansichten der Eingriff der Verriegelungselemente der Verriegelungsvorrichtung in Rastöffnungen des ersten Schienenelements;
    • 8A-8C in mit den 4A bis 4C übereinstimmenden Ansichten die Verriegelungsvorrichtung am Beginn einer Entriegelung unter Betätigung eines Entriegelungselements der Verriegelungsvorrichtung;
    • 9A-9C in mit den 4A bis 4C übereinstimmenden Ansichten die Verriegelungsvorrichtung in einem entriegelten Zustand, in dem die beiden Verriegelungselemente nicht mehr in für die Verriegelung vorgesehene Rastöffnungen des ersten und zweiten Schienenelements eingreifen.
  • Die 1 zeigt ausschnittsweise einen Fahrzeugsitz F, der mit einem Sitzuntergestell G an einer Schienenanordnung fixiert und über die Schienenanordnung längsverschieblich an einem Fahrzeugboden fixierbar ist. Die Schienenanordnung weist je Längsseite zwei Schienenelemente in Form von Sitzschienen S1 und S2 auf, die einer der Längsseite des Fahrzeugsitzes F zugeordnet sind. An einer gegenüberliegenden Längsseite des Fahrzeugsitzes F ist dementsprechend ein analog ausgebildetes weiteres Schienenpaar vorgesehen.
  • Eine erste Sitzschiene S1 des in der 1 dargestellten Schienenpaares ist zur Fixierung an dem Fahrzeugboden vorgesehen und weist hierfür wenigstens einen Befestigungsabschnitt B auf. An der ersten Sitzschiene S1 ist eine zweite Sitzschiene S2 verschieblich gehalten, an der der Fahrzeugsitz F über das Sitzuntergestell G fixiert ist. Beide Sitzschienen S1 und S2 weisen vorliegend um gebogene Schienenabschnitte A1.1, A1.2 oder A2.1, A2.2, A2.3 auf, über die die Sitzschienen S1 und S2 ineinander greifen und an denen Rastöffnungen R1A, R1B oder R2A, R2B ausgebildet sind. So weist die erste, bodenfeste Sitzschiene S1 zwei Schienenabschnitte A1.1 und A1.2 auf, die einander gegenüberliegen und zwischen denen ein Schienenabschnitt A2.2 der zweiten, verschieblichen Sitzschiene S2 aufgenommen ist. Dieser zwischen den beiden Schienenabschnitten A1.1 und A1.2 der ersten Sitzschiene S1 aufgenommene (mittlere) Schienenabschnitt A2.2 der zweiten Sitzschiene S2 liegt an der zweiten Sitzschiene S2 mittig zwischen zwei randseitigen Schienenabschnitten A2.1 und A2.3 vor und damit diesen zwei randseitigen Schienenabschnitten A2.1 und A2.3 jeweils (mit unterschiedlichen Stirnflächen) gegenüber. Im bestimmungsgemäß montierten Zustand der Schienenanordnung übergreift die zweite Sitzschiene S2 mit den randseitigen Schienenabschnitten A2.1 und A2.3 die beiden Schienenabschnitte A1.1 und A1.2 der ersten Sitzschiene S1, wenn die zweite Sitzschiene S2 bestimmungsgemäß entlang einer Längserstreckungsachse der ersten Sitzschiene S1 an die ersten Sitzschiene S1 aufgeschoben wurde.
  • An einem der äußeren, randseitigen Schienenabschnitte A2.1, A2.3 - in der Figur dem rechts dargestellten Schienenabschnitt A2.1 - ist eine Verriegelungsvorrichtung V montiert. Die Verriegelungsvorrichtung V ist damit an der zweiten, verschieblich gelagerten Sitzschiene S2 festgelegt.
  • Für die Festlegung an der zweiten Sitzschiene S2 weist die Verriegelungsvorrichtung V ein Gehäuse 2 auf. Dieses Gehäuse 2 kann an dem randseitigen Schienenabschnitt A2.1 fixiert sein, beispielsweise über wenigstens eine Schweiß-, Schraub-, Bolzen- und/oder Nietverbindung.
  • Die Verriegelungsvorrichtung weist zwei Verriegelungselemente in Form von Verriegelungsstiften 1A, 1B auf, die (vergleiche insbesondere 3) an dem Gehäuse 2 entlang parallel zueinander verlaufender Verstellachsen verschieblich gelagert sind. Hierbei ist jeder Verriegelungsschrift 1A, 1B über ein zugeordnetes Federelement in Form einer Druckfeder 3A oder 3B in eine ausgefahrene Stellung und damit in eine Verriegelungsposition elastisch vorgespannt.
  • In einer in der 1 oder 3 dargestellten Verriegelungsposition greift ein Verriegelungsstift 1A, 1B in paarweise miteinander zur Deckung gebrachte, gegebenenfalls miteinander fluchtende Rastöffnungen R1A, R1B, R2A, R2B der Sitzschienen S1 und S2 ein, um die Sitzschienen S1 und S2 miteinander zu verriegeln und derart eine Sitzlängsposition des Fahrzeugsitzes F zu arretieren. Hierbei greift jeder Verriegelungsstift 1A, 1B mit einem Einführabschnitt 10A, 10B (vergleiche insbesondere 4C) sowohl durch zwei Paare von Rastöffnungen R2A, R2B, die einander gegenüberliegend an den Schienenabschnitten A2.2 und A2.3 der zweiten Sitzschiene ausgebildet sind, als auch durch zwei hiermit zur Deckung gebrachte Paare einander gegenüberliegender Rastöffnungen R1A und R1B, die an den Schienenabschnitten 1.1 und 1.2 der ersten, bodenfesten Sitzschiene S1 ausgebildet sind.
  • Wie anhand der Einzelansicht der ersten Sitzschiene S1 der 2A veranschaulicht ist, weist jeder Schienenabschnitt A1.1 und A1.2 der ersten Sitzschiene S1 eine Mehrzahl von Rastöffnungen R1A, R1B auf, die entlang einer Längserstreckung der ersten Sitzschiene S1 aufeinander folgen, um unterschiedliche Sitzlängspositionen für den Fahrzeugsitz F vorzugeben.
  • An der zweiten, längsverschieblichen Sitzschiene S2 ist demgegenüber entsprechend der 2B an jedem Schienenabschnitt A2.1, A2.2 und A2.3 lediglich genau ein Paar von Rastöffnungen R2A, R2B für die Verriegelungsstifte 1A, 1B ausgebildet, durch die die Verriegelungsstifte 1A, 1B der schienenfesten Verriegelungsvorrichtung V hindurch in je nach Sitzlängsposition mögliche Rastöffnungen R1A, R1B der ersten Sitzschiene S1 eingreifen können.
  • Für die quer zur einer Längserstreckung der Sitzschienen S1 und S2 verstellbaren Verriegelungselemente 1A und 1B weist das Gehäuse 2 der Verriegelungsvorrichtung V ein Lagerteil 20 auf. Das Lagerteil 20 ist vorliegend beispielsweise durch ein U-förmiges Blechteil gebildet, an dessen Basis zwei Durchgangsöffnungen für den Durchtritt von Enden der Verriegelungsstifte 1A, 1B vorgesehen sind. Über die Druckfedern 3A und 3B, die sich einerseits innenseitig an dieser Basis des Lagerteils 20 und an den Verriegelungsstiften 1A und 1B abstützen, sind die Verriegelungsstifte 1A und 1B in Richtung eines der Basis gegenüberliegenden Abschnitts eines Führungsteils 21 des Gehäuses 2 in ihre Verriegelungsposition vorgespannt.
  • Das Führungsteil 21 weist eine gemeinsame Durchgangsöffnung oder zwei einzelne Durchgangsöffnungen für die Einführabschnitte 10A, 10B der Verriegelungsstifte 1A und 1B auf. Ferner bildet das Führungsteil 21 des Gehäuses 2 einen Führungsschlitz 210 (vergleiche insbesondere 4A) für ein Entriegelungselement 4 der Verriegelungsvorrichtung V aus. Über diesen Führungsschlitz 210 ist das Entriegelungselement 4 senkrecht zu den Verstellachsen der Verriegelungsstifte 1A und 1B an dem Gehäuse 2 verschieblich geführt. Über das Führungsteil 21 mit seinem Führungsschlitz 210 ist damit eine Linearführung für das Entriegelungselement 4 bereitgestellt. Das Entriegelungselement 4 kann hierbei, wie nachfolgend noch näher erläutert werden wird, auf die Verriegelungsstifte 1A und 1B einwirken, um diese entlang einer Entriegelungsrichtung (vorliegend in Richtung der Basis des Lagerteils 20) zu verstellen und damit außer Eingriff mit den schienenseitigen Rastöffnungen R1A, R1B, R2A und R2B zu bringen, wodurch eine Sitzlängsverstellung des Fahrzeugsitzes F entlang der bodenfesten, ersten Sitzschiene S1 zugelassen wird.
  • In einem vollständig verriegelten Zustand der Verriegelungsvorrichtung V stehen die Verriegelungsstifte 1A und 1B entsprechend den 4A, 4B und 4C mit ihren Einführabschnitten 10A und 10B aus dem Gehäuse 2 der Verriegelungsvorrichtung V maximal vor und greifen jeweils in alle einander überdeckenden, vorliegend vier Rastöffnungen R1A, R1B, R2A und R2B der beiden Sitzschienen S1 und S2 ein, um den Fahrzeugsitz F in einer Sitzlängsposition zu arretieren. Das Entriegelungselement 4 ist hierbei unter Wirkung der Druckfedern 3A und 3B in eine Sicherungsposition verstellt. So spannen die beiden Druckfedern 3A und 3B jeweils den ihnen zugeordneten Verriegelungsstift 1A und 1B in die in den 4A bis 4C dargestellten Verriegelungspositionen vor. Gleichzeitig drücken die Verriegelungsstifte 1A und 1B über einen jeweiligen Verstellabschnitt 11A oder 11B gegen eine rampenförmig verlaufende Wirkfläche 401 eines Verstellkörpers 40 des Entriegelungselements 4 und spannen somit das Verriegelungselement 4 in die Sicherungsposition vor (vorliegend bezogen auf die in der 1 dargestellte Einbausituation der Verriegelungsvorrichtung V nach oben). Der Verstellabschnitt 11A, 11B eines Verriegelungsstifts 1A, 1B liegt dabei zwischen einem Einführabschnitt 10A und 10B und einem Schaftabschnitt 12A oder 12B des Verriegelungsstifts 1A, 1B, der die jeweilige Druckfeder 3A, 3B trägt und entlang dem sich die jeweilige Druckfeder 3A, 3B erstreckt. An einer Stirnseite des gegenüber dem Schaftabschnitt 12A oder 12B verbreiterten Verstellabschnitt 11A oder 11B stützt sich die Druckfeder 3A oder 3B an dem Verriegelungsstift 1A oder 1B ab, um diesen in Richtung seiner jeweiligen Verriegelungsposition vorzuspannen.
  • Das Entriegelungselement 4 weist zusätzlich zu dem Verstellkörper 40, an dem die Wirkfläche 401 für den Kontakt mit den Verriegelungsstiften 1A und 1B vorgesehen ist, noch einen Betätigungsabschnitt 42 und einen Sicherungsabschnitt 41 auf. Mit dem Betätigungsabschnitt 42 durchragt das Entriegelungselement 4 den Führungsschlitz 210 an dem Führungsteil 21, sodass der Betätigungsabschnitt 41 von außerhalb des Gehäuses 2 der Verriegelungsvorrichtung 4 betätigbar ist, um eine Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung V manuell oder elektromotorisch zu steuern. Der Sicherungsabschnitt 41 des Entriegelungselements 4 ist vorliegend ferner für eine formschlüssigen Eingriff in durch Formschlussöffnungen 110A und 110B der Verriegelungsschiffte 1A und 1B gebildete Formschlussbereiche vorgesehen, um diese in ihrer Verriegelungsposition zusätzlich gegen eine Verlagerung in ihre Entriegelungspositionen zu sichern, in der die Verriegelungsstifte 1A und 1B nicht mehr mit den Rastöffnungen R1A, R1B, R2A und R2B in Eingriff wären. Der Verstellkörper 40 des Entriegelungselements 4 erstreckt sich mit einem Ende mittig durch das Paar von Verriegelungsstiften 1A und 1B hindurch, sodass der an diesem Ende vorgesehene Sicherungsabschnitt 41 und der Bestätigungsabschnitt 42 auf verschiedenen Seiten der Verriegelungsstifte 1A, 1B vorliegen.
  • Der Sicherungsabschnitt 41 des Entriegelungselements 4 greift in der dargestellten Sicherungsposition des Entriegelungselements 4 vollständig in beide Formschlussöffnungen 110A und 110B ein, die - vorliegend an einer Unterseite - an den Verriegelungsstiften 1A und 1B im Bereich des jeweiligen Verstellabschnitts 11A und 11B ausgebildet sind. Hierbei greift der Sicherungsabschnitt 41 bezogen auf eine quer zu den Verstellachsen der Verriegelungsstifte 1A und 1B verlaufende Querachse spielfrei in die beiden einander zugewandten und einseitig offenen Formschlussöffnungen 110A, 110B der Verriegelungsstifte 1A und 1B ein. Damit kann über den Eingriff des Sicherungsabschnitts 42 in die Formschlussöffnungen 110A, 110B ein definierter Mindestabstand der Verriegelungsstifte 1A und 1B gesichert werden.
  • Längs der Verstellachsen greift der Sicherungsabschnitt 41 mit Spiel in die Formschlussöffnungen 110A und 110B ein, sodass eine begrenzte Verlagerbarkeit der Verriegelungsstifte 1A und 1B entlang ihrer jeweiligen Längs- und Verstellachsen aus den dargestellten jeweiligen Verriegelungspositionen in Richtung ihrer Entriegelungspositionen zugelassen ist. Liegt der Sicherungsabschnitt 41 des Entriegelungselements 4 beispielsweise in den 4A bis 4C an einer ersten (rechten) Anschlagfläche 111.1A oder 111.1B der jeweiligen Formschlussöffnung 110A oder 110B an, kann ein Verriegelungsstift 1A oder 1B in Richtung seiner Entriegelungsposition jeweils um einen definierten, durch die Länge der jeweiligen Formschlussöffnung 110A, 110B vorgegebenen Verlagerungsweg verlagert werden, bis ein Verriegelungsstift 1A oder 1B über eine gegenüberliegende Anschlagfläche 111.2A oder 111.2B der Formschlussöffnung 110A oder 110B an dem Sicherungsabschnitt 41 des Entriegelungselements 4 anschlägt. Wie anhand der 5A bis 5C veranschaulicht ist, ist hierbei der Verlagerungsweg derart bemessen, dass auch bei maximaler Verlagerung, zum Beispiel aufgrund einer dynamisch anliegenden Last an der Verriegelungsvorrichtung V, jeder Verriegelungsstift 1A oder 1B allenfalls so weit in Richtung einer Entriegelungsposition verlagerbar ist, dass der jeweilige Einführabschnitt 10A oder 10B nicht außer Eingriff mit beiden Sitzschienen S1 und S2 gebracht werden kann. Bei der dargestellten Ausführungsvariante ist über die mit dem spielbehafteten Eingriff des Sicherungsabschnitts 41 in die Formschlussöffnungen 110A und 110B zugelassene Verlagerbarkeit allenfalls realisierbar, dass ein Verriegelungsstift 1A oder 1B infolge einer von außen aufgebrachten Last auf die Verriegelungsvorrichtung V außer Eingriff mit der äußersten Rastöffnung R2B am randseitigen Schienenabschnitt A2.3 der zweiten Sitzschiene S2 gebracht wird. Mit den Rastöffnungen R1A und R1B der ersten Sitzschiene S1 und der dazwischenliegenden Rastöffnung R2A der zweiten Sitzschiene S2 bleibt jeder Verriegelungsstift 1A, 1B aber stets in Eingriff und ist auch gegen eine weitergehende Verlagerung durch den Sicherungsabschnitt 41 blockiert.
  • Wie anhand der 6A bis 6C und 7A bis 7C näher veranschaulicht ist, ist die vorliegend für eine 2-Stift-Verriegelung ausgestaltete Verriegelungsvorrichtung V ausgelegt und auf die Rastöffnungen R1A, R1B der ersten Sitzschiene S1 abgestimmt, sodass bei einer Arretierung des Fahrzeugsitzes F in einer Sitzlängsposition stets beide Verriegelungsstifte 1A und 1B mit beiden Sitzschienen S1 und S2 in Eingriff sind. Wird beispielsweise bei zunächst entriegelter Verriegelungsvorrichtung V der Fahrzeugsitz F in eine (neue) Sitzlängsposition verschoben, rastet stets wenigstens einer der Verriegelungsstifte 1A und 1B unter Vorspannung der jeweiligen Druckfeder 3A oder 3B augenblicklich in ersten Rastöffnungen R1A und R1B der ersten Sitzschiene S1 ein, wenn diese den zweiten Rastöffnungen R2A, R2B der zweiten Sitzschiene S2 gegenüberliegen und über das Entriegelungselement 4 einer entsprechenden Verstellung der Verriegelungsstifte 1A und 1B nicht entgegengewirkt wird. Ist einer der Verriegelungsstifte 1A oder 1B in eine Rastöffnung R1A und R1B der ersten Sitzschiene S1 eingeschnappt, kann durch Längsverschiebung des Sitzuntergestells G und damit der zweiten, die Verriegelungsvorrichtung V tragenden Sitzschiene S2 für ein Nachrasten des bisher nicht im Eingriff befindlichen zweiten Verriegelungsstifts 1B oder 1A gesorgt werden (alternativ kann die die Mehrzahl der entlang der Längsachse aufeinander folgenden Rastöffnungen tragende Sitzschiene mit dem Sitzuntergestell G verschoben werden, sofern diese sitzfest ist und die die Verriegelungsvorrichtung V tragende Sitzschiene bodenfest sein soll).
  • Vorliegend sind die zwei Verriegelungsstifte 1A und 1B derart zueinander beabstandet und die mehreren hintereinander angeordneten Rastöffnungen R1B (und damit auch die gegenüberliegenden Rastöffnungen R1A) der ersten Sitzschiene S1 derart dimensioniert und untereinander beabstandet, dass die zwei Verriegelungsstifte 1A und 1B sowohl in eine einzelne Rastöffnung R1B gemeinsam eingreifen können als auch einzeln in zwei benachbarte, durch einen Raststeg ST an der ersten Sitzschiene S1 voneinander getrennte Rastöffnungen R1B, sodass der Raststeg ST zwischen den beiden Verriegelungsstiften 1A und 1B vorliegt. So sind die beiden Verriegelungsstifte 1A und 1B in einem Stiftabstand d1 zueinander positioniert, der größer als eine oder gleich einer Stegbreite s eines Raststeges ST zwischen zwei Rastöffnungen R1B ist. Derart können die beiden Verriegelungsstifte 1A und 1B über ihren jeweiligen Einführabschnitt 10A, 10B in zwei verschiedene Rastöffnungen R1B an der ersten Sitzschiene S1 eingreifen (vgl. 7A).
  • Gleichzeitig sind die Rastöffnungen R1B mit einer Öffnungsbreite b ausgebildet und die beiden Verriegelungsstifte 1A und 1B an ihren Einführabschnitten 10A und 10B mit einer Stiftpaarbreite d2 ausgebildet, dass beide Einführabschnitte 10A und 10B auch gemeinsam in eine einzelne Rastöffnung R1B der ersten Sitzschiene S1 eingreifen können, wenn der Fahrzeugsitz F entsprechend positioniert ist und damit die beiden Sitzschienen S1 und S2 eine entsprechende Relativlage zueinander einnehmen (vgl. 7B). Es gilt folglich dass die Stiftpaarbreite d2, die den Abstand zweier voneinander abgewandter Mantelflächen an den sich parallel zueinander erstreckenden Einführabschnitten 10A und 10B bemisst, kleiner als die oder gleich der Öffnungsbreite b der Rastöffnungen R1B ist.
  • Greift beispielsweise zunächst lediglich ein erster Verriegelungsstift 1A in eine Rastöffnung R1B aufgrund seiner elastischen Vorspannung in eine Verriegelungsrichtung VR ein, muss lediglich noch die zweite, verschieblich geführte Sitzschiene S2 bezüglich der bodenfesten ersten Sitzschiene S1 entlang einer Längsrichtung LR verlagert werden, bis dann auch der zweite in die Verriegelungsrichtung VR vorgespannte Verriegelungsstift 1B entweder in die benachbarte Rastöffnung R1B der ersten Sitzschiene S1 oder in dieselbe Rastöffnung R1B eingreifen und damit nachrasten kann. Derart sind die beiden Verriegelungsstifte 1A und 1B in einer arretierten Position des Fahrzeugsitzes F stets formschlüssig mit beiden Sitzschienen S1 und S2 spielfrei in Eingriff. Jede mögliche Sitzlängsposition des Fahrzeugsitzes F ist somit durch je mindestens einen Verriegelungsstift 1A oder 1B abgedeckt und eine spielfreie Verriegelung durch Nachrasten des jeweiligen zweiten Verriegelungsstifts 1B oder 1A gesichert.
  • Sind beide Verriegelungsstifte 1A und 1B bestimmungsgemäß in Eingriff und in ihre Verriegelungsposition verlagert, ist auch der Sicherungsabschnitt 41 des Entriegelungselements 4 formschlüssig in den Formschlussöffnungen 110A und 110B der Verriegelungsstifte 1A und 1B positioniert. Soll nun eine Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung V erfolgen, um eine Verstellung der Sitzlängsposition des Fahrzeugsitzes F zu gestatten, wird das Entriegelungselement 4 betätigt, vorliegend in eine Öffnungsrichtung OR - auf die Verriegelungsstifter 1A und 1B zu - gedrückt.
  • Bei der Betätigung des Entriegelungselements 4 an dem an einer Oberseite der Verriegelungsstifte 1A und 1B vorgestehenden Bestätigungsabschnitt 42 wird dann entsprechend den 8A bis 8C zunächst der vorliegend quaderförmige und gegenüber dem Verstellkörper 40 des Entriegelungselements 4 quer verbreiterte Sicherungsabschnitt 41 aus den Formschlussöffnungen 110A und 110B heraus verlagert. Weiterhin gleitet die geneigt zu der Öffnungsrichtung OR rampenförmig verlaufende Wirkfläche 401 des Verstellkörpers 4 an je einer Steuerkante der Verriegelungsstiften 1A und 1B auf, die am Rand einer Durchgangsöffnung des Paares von Verriegelungsstiften 1A und 1B vorgesehen ist, über die sich das Entriegelungselement 4 durch die Verriegelungsstifte 1A und 1B hindurch erstreckt. Im Kontakt mit diesen an den Verstellabschnitten 11A und 11B gebildeten Steuerkanten und eventuell sich hieran anschließenden, geneigt verlaufenden Gegenflächen der Verstellabschnitte 11A, 11B drückt das Entriegelungselement 4 - nach einem definierten Leerhub - bei weiterer Verlagerung in Öffnungsrichtung OR die Verriegelungsstifte 1A und 1B synchron in eine zu der Öffnungsrichtung OR senkrechte Entriegelungsrichtung ER und damit außer Eingriff mit den Rastöffnungen R1A, R1B, R2A und R2B.
  • Ist entsprechend den 9A bis 9C das Entriegelungselement 4 so weit (nach unten) in Öffnungsrichtung OR gedrückt worden, dass die Einführabschnitte 10A und 10B nicht mehr in die einander paarweise gegenüberliegenden Rastöffnungen R1A, R1B, R2A und R2B der zwei Sitzschienen S1 und S2 eingreifen, ist der Fahrzeugsitz F in seiner Sitzlängsposition einstellbar. Wird das Entriegelungselement 4 dann nicht mehr durch eine von außen aufgebrachte Verstellkraft in einer Öffnungsposition und damit die Verriegelungsstifte 1A und 1B nicht mehr in der in den 9A bis 9C dargestellte Entriegelungsposition gehalten, rasten die Verriegelungsstifte 1A und 1B mit ihren Einführabschnitten 10A und 10B unter der Vorspannung der Druckfedern 3A und 3B selbsttätig in die Rastöffnungen R1A, R1B, R2A und R2B ein, sobald eine gewünschte Sitzlängsposition eingenommen wird.
  • Unter der Vorspannung der Druckfedern 3A und 3B, die die Verriegelungsstifte 1A und 1B ihre Verriegelungspositionen vorspannen, wird auch das Entriegelungselement 4 in eine zu der Öffnungsrichtung OR entgegengesetzte Schließrichtung CR (nach oben) gedrückt. So wirkt dann jeder Verriegelungsstift 1A, 1B über seinen jeweiligen Verstellabschnitt 11A, 11B an der Wirkfläche 401 auf den Verstellkörper 40 des Entriegelungselements 4 ein und drückt bei einer Verlagerung in Richtung seiner Verriegelungsposition das Entriegelungselement 4 senkrecht zu der Verriegelungsrichtung VR in die Schließrichtung CR. Die Verlagerbarkeit des Entriegelungselements 4 in Schließrichtung CR ist dabei durch den in die Formschlussöffnungen 110A und 110B anschlagenden Sicherungsabschnitt 41 begrenzt. In der hierüber vorgegebenen Sicherungsposition des Entriegelungselements 4 ist der Sicherungsabschnitt 41 wieder formschlüssig mit den Verriegelungsstiften 1A und 1B verbunden und sind die Verriegelungsstifte 1A, 1B in ihren eingenommenen Verriegelungspositionen gegen eine Rückstellung in die Entriegelungspositionen gesichert.
  • Gleichwohl die dargestellte Verriegelungsvorrichtung V für eine Arretierung des Fahrzeugsitzes F in einer Sitzlängsposition vorgesehen ist, kann diese in einer anderen Ausführungsvarianten zum Beispiel für eine Arretierung einer Sitzkomponente des Fahrzeugsitzes F vorgesehen sein, z.B. für eine Arretierung eines an dem Sitzuntergestell G angeordneten Sitzunterteils, eines an dem Sitzuntergestell G angeordneten Wannenteils oder eines relativ zu dem Sitzuntergestell G in seiner Neigung einstellbaren Lehnenteils. Über den Eingriff der Verriegelungsstifte 1A, 1B in mindestens eine entsprechende Rastöffnung kann dann beispielsweise
    • - ein drehbar oder verschieblich gelagertes Sitzunterteil, z.B. bei einem Drehsitz, oder
    • - eine Wannen-, Lehnen- oder Lehnenkopfneigung arretierbar sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1A, 1B
    Verriegelungsstift (Verriegelungselement)
    10A, 10B
    Einführabschnitt
    110A, 110B
    Formschlussöffnung
    111.1A, 111.2A,
    Anschlagfläche
    111.1B, 111.2B 11A, 11B
    Verstellabschnitt
    12A, 12B
    Schaftabschnitt
    2
    Gehäuse
    20
    Lagerteil
    21
    Führungsteil
    210
    Führungsschlitz
    3A, 3B
    Druckfeder (Federelement)
    4
    Entriegelungselement
    40
    Verstellkörper
    401
    Wirkfläche
    41
    Sicherungsabschnitt
    42
    Betätigungsabschnitt
    A1.1, A1.2, A2.1, A2.2, A2.3
    Schienenabschnitt
    B
    Befestigungsabschnitt
    b
    Öffnungsbreite
    CR
    Schließrichtung
    d1
    Stiftabstand
    d2
    Stiftpaarbreite
    ER
    Entriegelungsrichtung
    F
    Fahrzeugsitz
    G
    Sitzuntergestell
    LR
    Längsrichtung
    OR
    Öffnungsrichtung
    R1A, R1B
    1. Rastöffnung
    R2A, R2B
    2. Rastöffnung
    s
    Stegbreite
    S1, S2
    Sitzschiene (Schienenelement)
    ST
    Raststeg
    V
    Verriegelungsvorrichtung
    VR
    Verriegelungsrichtung

Claims (16)

  1. Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz (F), mit wenigstens - einem entlang einer Verriegelungsrichtung (VR) in eine Verriegelungsposition verstellbaren Verriegelungselement (1A, 1B), das einen Einführabschnitt (10A, 10B) aufweist, der in der Verriegelungsposition in wenigstens eine Rastöffnung (R1A, R1B, R2A, R2B) eingreift, und - einem in eine Öffnungsrichtung (OR) verstellbaren Entriegelungselement (4), wobei über eine Verstellung des Entriegelungselements (4) in seine Öffnungsrichtung (OR) das Verriegelungselement (1A, 1B) entgegengesetzt zu der Verriegelungsrichtung (VR) in eine Entriegelungsposition verstellbar ist, in der das Verriegelungselement (1A, 1B), für das Zulassen einer Verstellung, mit der wenigstens einen Rastöffnung (R1A, R1B, R2A, R2B) außer Eingriff ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Entriegelungselement (4) mindestens ein Sicherungsabschnitt (41) vorgesehen ist, der in der Verriegelungsposition des Verriegelungselements (1A, 1B) formschlüssig in einen Formschlussbereich (110A, 110B) des Verriegelungselements (1A, 1B) eingreift und eine Verlagerung des Verriegelungselements (1A, 1B) in die Entriegelungsposition blockiert.
  2. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass über den formschlüssig in den Formschlussbereich (110A, 110B) des Verriegelungselements (1A, 1B) eingreifenden Sicherungsabschnitt (41) eine Verlagerbarkeit des Verriegelungselements (1A, 1B) entgegengesetzt zu der Verriegelungsrichtung (VR) begrenzt ist.
  3. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsabschnitt (41) in der Verriegelungsposition des Verriegelungselements (1A, 1B) mit Spiel in den Formschlussbereich (110A, 110B) eingreift.
  4. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass, bei in seiner Verriegelungsposition vorliegendem Verriegelungselement (1A, 1B), über eine Verstellung des Entriegelungselements (4) in seine Öffnungsrichtung (OR) der Sicherungsabschnitt (41) aus dem Formschlussbereich (110A, 110B) heraus verlagerbar ist und das Verriegelungselement (1A, 1B) in seine Entriegelungsposition verstellbar ist.
  5. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (4) eine zur Öffnungsrichtung (OR) des Entriegelungselements (4) geneigte Wirkfläche (401) aufweist, über die, durch Kontakt der Wirkfläche (401) mit dem Verriegelungselement (1A, 1B) und bei einer Verstellung des Entriegelungselements (4) in die Öffnungsrichtung (OR), das Verriegelungselement (1A, 1B) entgegengesetzt zu der Verriegelungsrichtung (VR) verstellbar ist.
  6. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1A, 1B) über mindestens ein Federelement (3A, 3B) in seine Verriegelungsposition elastisch vorgespannt ist und das mindestens eine Federelement (3A, 3B) über einen Kontakt des Verriegelungselements (1A, 1B) mit dem Entriegelungselement (4) das Entriegelungselement (4) in eine entgegengesetzt zu seiner Öffnungsrichtung (OR) verlaufende Schließrichtung (CR) vorspannt.
  7. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (4) in die Öffnungsrichtung (OR) drückbar ist.
  8. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsrichtung (VR) des Verriegelungselements (1A, 1B) senkrecht zu der Öffnungsrichtung (OR) des Entriegelungselements (4) verläuft.
  9. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (V) mindestens zwei Verriegelungselemente (1A, 1B) umfasst, die jeweils in einer Verriegelungsposition in wenigstens eine Rastöffnung (R1A, R1B) gemeinsam eingreifen oder jeweils in wenigstens eine Rastöffnung (R1A, R1B, R2A, R2B) eingreifen.
  10. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Verriegelungselemente (1A, 1B) derart zueinander beabstandet und mehrere hintereinander angeordnete Rastöffnungen (R1A, R1B) für die Vorgabe unterschiedlicher Verstellpositionen derart dimensioniert und untereinander beabstandet sind, dass die mindestens zwei Verriegelungselemente (1A, 1B) sowohl in eine einzelne Rastöffnung (R1A, R1B) gemeinsam eingreifen können als auch einzeln in zwei benachbarte durch einen Raststeg (ST) voneinander getrennte Rastöffnungen (R1A, R1B), sodass der Raststeg (ST) zwischen den mindestens zwei in die benachbarten Rastöffnungen (R1A, R1B) eingreifenden Verriegelungselementen (1A, 1B) vorliegt.
  11. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Sicherungsabschnitt (41) des Entriegelungselements (4) formschlüssig in Formschlussbereiche (110A, 110B) an den mindestens zwei Verriegelungselementen (1A, 1B) eingreift, wenn die mindestens zwei Verriegelungselemente (1A, 1B) in ihren Verriegelungspositionen vorliegen, und damit eine Verlagerung der mindestens zwei Verriegelungselemente (1A, 1B) in ihre Entriegelungspositionen blockiert.
  12. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 4 und einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass, bei in ihren Verriegelungspositionen vorliegenden Verriegelungselementen (1A, 1B), über eine Verstellung des Entriegelungselements (4) in seine Öffnungsrichtung (OR) der Sicherungsabschnitt (41) aus den Formschlussbereichen (110A, 110B) heraus verlagerbar ist und die mindestens zwei Verriegelungselemente (1A, 1B) in ihre Entriegelungspositionen verstellbar sind.
  13. Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz (F), mit wenigstens zwei jeweils entlang einer Verriegelungsrichtung (VR) in eine Verriegelungsposition verstellbaren Verriegelungselementen (1A, 1B), die jeweils einen Einführabschnitt (10A, 10B) aufweisen, der in der jeweiligen Verriegelungsposition in wenigstens eine Rastöffnung (R1A, R1B, R2A, R2B) eingreift, wobei die mindestens zwei Verriegelungselemente (1A, 1B) jeweils entgegengesetzt zu ihrer jeweiligen Verriegelungsrichtung (VR) in eine Entriegelungsposition verstellbar sind, in der das jeweilige Verriegelungselement (1A, 1B) mit der wenigstens einen Rastöffnung (R1A, R1B, R2A, R2B) außer Eingriff ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sicherungsabschnitt (41) vorgesehen ist, der formschlüssig in jeweils einen Formschlussbereich (110A, 110B) an einem Verriegelungselement (1A, 1B) eingreift und eine Verlagerung der Verriegelungselemente (1A, 1B) in ihre Entriegelungspositionen blockiert, wenn die mindestens zwei Verriegelungselemente (1A, 1B) in ihren Verriegelungspositionen vorliegen.
  14. Verriegelungsbaugruppe, mit einem ersten Schienenelement (S1) und einem zweiten an dem ersten Schienenelement (S1) verschieblichen zweiten Schienenelement (S2) für die Einstellung einer Sitzlängsposition eines Fahrzeugsitzes (F) sowie mit einer Verriegelungsvorrichtung (V) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, über die die ersten und zweiten Schienenelemente (S1, S2) miteinander verriegelbar sind.
  15. Verriegelungsbaugruppe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1A, 1B) entlang einer senkrecht zu einer Längserstreckungsrichtung des ersten und/oder zweiten Schienenelements (S1, S2) verlaufenden Verstellachse zwischen seiner Verriegelungsposition und seiner Entriegelungsposition verstellbar ist und in seiner Verriegelungsposition in wenigstens eine Rastöffnung (R1A, R1B, R2A, R2B) an dem ersten oder zweiten Schienenelement (S1, S2) eingreift, die an einem sich quer zu der Längserstreckungsrichtung und quer zu der Verstellachse erstreckenden Abschnitt (A1.1, A1.2, A2.2, A2.3) des ersten oder zweiten Schienenelements (S1, S2) vorgesehen ist.
  16. Fahrzeugsitz mit einer Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13 oder einer Verriegelungsbaugruppe nach Anspruch 14 oder 15.
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