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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befüllen pharmazeutischer Behälter unterschiedlichen Typs, wobei die Behälter insbesondere Spritzen, Vials und/oder Karpulen umfassen. Vials können auch als „Fläschchen“ oder „Phiolen“ bezeichnet werden. Behälter können auch als „Gefäße“ bezeichnet werden. Die pharmazeutische Substanz ist insbesondere ein medizinisch wirksamer Stoff (Agens). Zum Befüllen umfasst die Vorrichtung eine Befülleinrichtung, die auch als „Befüllmaschine“ bezeichnet werden kann und die eine Befüllstation umfasst.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art mit konstruktiv einfachem Aufbau bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zum Befüllen pharmazeutischer Behälter unterschiedlichen Typs gelöst, wobei die Behälter insbesondere Spritzen, Vials und/oder Karpulen umfassen, die Vorrichtung umfassend:
- - eine Befülleinrichtung mit einer insbesondere linearen Transporteinrichtung, die vorzugsweise umlaufende Halteelemente für die Behälter umfasst, die entlang einer Transportrichtung von einer Einkoppelseite zu einer Auskoppelseite der Transporteinrichtung bewegbar sind, sowie mit mindestens einer Verarbeitungsstation für die Behälter, die eine an der Transporteinrichtung angeordnete Befüllstation zum Befüllen der Behälter mit einer pharmazeutischen Substanz umfasst,
- - ein Einkoppelelement zum Übergeben der Behälter an die Transporteinrichtung und ein Auskoppelelement zum Übernehmen der Behälter aus der Transporteinrichtung,
- - eine erste Zufuhreinheit zum Bereitstellen von zu befüllenden Behältern erster Gattung und eine zweite Zufuhreinheit zum Zuführen von zu befüllenden Behältern zweiter Gattung,
- - ein zufuhrseitig bezüglich der Transporteinrichtung an mindestens einer Schnittstellenposition und vorzugsweise genau einer Schnittstellenposition angeordnetes oder anordenbares Schnittstellenelement, über das der Transporteinrichtung indirekt oder direkt wahlweise die Behälter erster Gattung der ersten Zufuhreinheit oder die Behälter zweiter Gattung der zweiten Zufuhreinheit zuführbar sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung können die Behälter der Transporteinrichtung über ein Einkoppelelement vorzugsweise vereinzelt übergeben und insbesondere in die umlaufenden Halteelemente eingekoppelt werden. Die Transporteinrichtung ist vorzugsweise linear ausgestaltet. Über das Auskoppelelement können die Behälter nach dem Befüllen an der Befüllstation aus der Transporteinrichtung ausgekoppelt werden. Über die Zufuhreinheiten können Behälter erster Gattung und Behälter zweiter Gattung zugeführt werden, wodurch die Vorrichtung eine hohe Vielseitigkeit aufweist. Sowohl Behälter erster Gattung als auch Behälter zweiter Gattung können mit der Befülleinrichtung befüllt werden. Die „Gattung“ der Behälter wird vorliegend insbesondere dadurch bestimmt, in welcher Form diese von der jeweiligen Zufuhreinheit bereitgestellt werden. Hierauf wird nachfolgend noch eingegangen. An mindestens einer und vorzugsweise genau einer Schnittstellenposition ist das Schnittstellenelement angeordnet. Über das Schnittstellenelement können wahlweise, je nach Einsatz der Vorrichtung und insbesondere der Befülleinrichtung, die Behälter erster Gattung oder die Behälter zweiter Gattung direkt oder indirekt der Transporteinrichtung zugeführt werden. Dies bietet vorzugsweise die Möglichkeit, die Vorrichtung bevorzugt mit konstruktiv einfachem Aufbau und/oder kompakter Bauform auszustatten. Hierbei ist es insbesondere günstig, wenn die Befülleinrichtung unabhängig von den Zufuhreinheiten konstruiert und/oder positioniert ist. Dies erlaubt es günstigerweise, mit der Befülleinrichtung in im Wesentlichen standardisierter Bauweise, beispielsweise in modularer Bauweise, erfindungsgemäße Vorrichtungen auszubilden, die sich zufuhrseitig durch die Zufuhreinheiten voneinander unterscheiden. Dies bietet auch die Möglichkeit einer einfachen Skalierung der Vorrichtungen. Günstigerweise können Herstellungskosten aufgrund der Möglichkeit der Nutzung standardisierter Komponenten gesenkt und Schulungsaufwand sowie Wartungsaufwand verringert werden.
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Positions- und Orientierungsangaben wie beispielsweise „auf“, „oberhalb“, „unterhalb“, „horizontal“ oder dergleichen sind vorliegend auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vorrichtung bezogen. Hierbei ist insbesondere mindestens ein Gestell der Vorrichtung auf einer Aufstellfläche positioniert, beispielsweise einer Halle oder eines Labors. Die Aufstellfläche kann als horizontal ausgerichtet angesehen werden.
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Die Vorrichtung umfasst bevorzugt eine Steuereinrichtung zum Steuern und/oder Regeln des Betriebs der Vorrichtung und auch der Befülleinrichtung. Es versteht sich, dass die Vorrichtung für die jeweils aktiven Komponenten Antriebseinrichtungen aufweisen kann. Diese sind nachfolgend nicht erläutert. Dem Fachmann sind derartige Antriebseinrichtungen bekannt.
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Vorzugsweise ist genau eine, bevorzugt lineare Transporteinrichtung der Befülleinrichtung vorgesehen, für den Durchtransport der Behälter vom Einkoppelelement zum Auskoppelelement.
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Es versteht sich, dass eventuell ein Umbau der Vorrichtung erforderlich sein kann, um wahlweise Behälter der ersten Zufuhreinheit oder der zweiten Zufuhreinheit zuzuführen. Durch die Nutzung des Schnittstellenelementes kann der Umbauaufwand, und damit eine Stillzeit der Vorrichtung, jedoch gering gehalten werden. Vorzugsweise ist kein Umbau erforderlich.
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Vorgesehen sein kann, dass an derselben Schnittstellenposition unterschiedliche Schnittstellenelemente zu positionieren sind, abhängig von der Zufuhr der Behälter von der ersten Zufuhreinheit oder der zweiten Zufuhreinheit.
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Vorgesehen sein kann, dass die erste Zufuhreinheit oder die zweite Zufuhreinheit das Schnittstellenelement umfasst oder dass die Befülleinrichtung das Schnittstellenelement umfasst.
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Das Schnittstellenelement sowie vorzugsweise die weiteren Transportelemente der Vorrichtung für Behälter - zum Beispiel Transporträder, Zellenketten, die Transporteinrichtung etc. - sind vorteilhafterweise so beschaffen, dass sie unterschiedliche Formate abdecken können. Unter „Format“ werden in diesem Zusammenhang vorliegend insbesondere Behälter unterschiedlicher Art verstanden, die sich hinsichtlich ihres Behältertyps (Vials, Spritzen oder Karpulen) und/oder hinsichtlich ihrer Behältereigenschaften (wie insbesondere Größe) voneinander unterscheiden.
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Die Vorrichtung umfasst bevorzugt mehrere Formatsätze mit jeweiligen Formatteilen, die sich in einer behälterspezifischen, behälterkomponentenspezifischen und/oder verarbeitungsspezifischen Beschaffenheit voneinander unterscheiden, wobei insbesondere das Schnittstellenelement und/oder das Einkoppelelement und/oder das Auskoppelelement ein Formatteil ist. Entsprechendes gilt für das nachfolgend noch erwähnte weitere Schnittstellenelement. Ferner ist vorzugsweise vorgesehen, dass übrige Transportelemente für Behälter Formatteile sein können. Die Halteelemente der Transporteinrichtung können vorzugsweise Formatteile sein. In entsprechender Weise können Halteelementträger der Transporteinrichtung, die jeweils eine Mehrzahl von Halteelementen umfassen, Formatteile sein.
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Vorgesehen sein kann, dass das Schnittstellenelement gesondert vom Einkoppelelement gebildet ist, wobei die Behälter vom Schnittstellenelement indirekt über mindestens ein weiteres Transportelement oder direkt an das Einkoppelelement übergebbar sind.
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Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Einkoppelelement das Schnittstellenelement ist oder ausbildet.
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Es versteht sich bei Einsatz von Formatteilen beispielsweise, dass das Schnittstellenelement abhängig vom zu verwendenden Format austauschbar sein kann. Vorzugsweise ist allerdings genau eine definierte Schnittstellenposition vorhanden.
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Die Vorrichtung umfasst vorzugsweise ein auf einer Aufstellfläche positioniertes oder positionierbares Gestell der Befülleinrichtung. An dem Gestell können die Komponenten der Befülleinrichtung angeordnet und gehalten sein. Das Gestell, das auch als Unterbau oder „Tisch“ bezeichnet werden kann, ist auf einer Aufstellfläche positionierbar, beispielsweise dem Boden eines Labors oder einer Halle.
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Das Einkoppelelement kann auf dem Gestell angeordnet sein.
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Unter „auf dem Gestell angeordnet“ kann vorliegend insbesondere „an dem Gestell gehalten“ verstanden werden, und umgekehrt.
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Vorgesehen sein kann, dass das Schnittstellenelement auf dem Gestell angeordnet ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform erweist es sich als günstig, wenn die Befülleinrichtung ein Einschleuseelement aufweist, das auf dem Gestell angeordnet ist. Vom Einschleuseelement können die Behälter an das Einkoppelelement übergeben werden. Dem Einschleuseelement können die Behälter vom Schnittstellenelement übergeben werden.
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Günstig kann es sein, wenn zufuhrseitig nur das Einkoppelelement oder das Einkoppelelement und ein weiteres Transportelement für die Behälter auf dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet ist, zum Beispiel das vorstehend erwähnte Einschleuseelement, wobei bevorzugt insbesondere genau ein weiteres Transportelement auf dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet ist.
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Die erste Zufuhreinheit und die zweite Zufuhreinheit können separate Gestelle umfassen. Alternativ können die erste und die zweite Zufuhreinheit ein gemeinsames Gestell umfassen.
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Die Vorrichtung umfasst vorzugsweise zufuhrseitig ein an das Gestell grenzendes zweites Gestell, auf dem das Schnittstellenelement sowie Komponenten einer der Zufuhreinheiten - der ersten Zufuhreinheit oder der zweiten Zufuhreinheit - angeordnet sind, wobei die Behälter über das Schnittstellenelement direkt oder indirekt über eine Grenze zwischen den Gestellen hinweg an ein Transportelement der Befülleinrichtung übergebbar sind. Beispielsweise übergibt das Schnittstellenelement die Behälter direkt an ein Transportelement der Befülleinrichtung, zum Beispiel das Einschleuseelement oder das Einkoppelelement. Alternativ kann mindestens ein zwischengeschaltetes Transportelement auf dem zweiten Gestell angeordnet sein, das seinerseits die Behälter über die Grenze hinweg an die Befülleinrichtung übergibt.
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Die Gestelle können miteinander fluchtend ausgerichtet sein, wobei insbesondere Längsrichtungen der Gestelle zusammenfallen.
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Das Gestell und das zweite Gestell können beispielsweise nicht-fluchtend zueinander positioniert und in einem Winkel relativ zueinander ausgerichtet sein. Der Winkel kann vorzugsweise 90° oder im Wesentlichen 90° betragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Winkel zwischen Längsrichtungen der Gestelle.
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Die Vorrichtung kann vorzugsweise zufuhrseitig ein an das zweite Gestell grenzendes drittes Gestell umfassen, an dem Komponenten der jeweils anderen Zufuhreinheit - der zweiten Zufuhreinheit oder der ersten Zufuhreinheit - angeordnet sind, wobei die Behälter von dieser anderen Zufuhreinheit über eine Grenze zwischen den Gestellen hinweg direkt oder indirekt an das Schnittstellenelement übergebbar sind. Behälter der anderen Zufuhreinheit können auf diese Weise über das Schnittstellenelement der Befülleinrichtung zugeführt werden.
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Das dritte Gestell kann bei einer bevorzugten Ausführungsform nicht-fluchtend zum zweiten Gestell und in einem Winkel relativ zu diesem ausgerichtet sein. Der Winkel kann vorzugsweise 90° oder im Wesentlichen 90° betragen. Hierbei kann es sich um den Winkel zwischen den Längsrichtungen der Gestelle handeln.
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Vorgesehen sein kann, dass das dritte Gestell entlang einer Grenze zwischen dem Gestell der Befülleinrichtung und dem zweiten Gestell verläuft.
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Vorgesehen sein kann, dass das dritte Gestell mit dem Gestell der Befülleinrichtung fluchtet, wobei das zweite Gestell zwischen dem dritten Gestell und dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet ist.
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Die Behälter der ersten Gattung können vorzugsweise Vials oder Karpulen sein.
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Die erste Zufuhreinheit ist günstigerweise zum Bereitstellen der Behälter erster Gattung als Volumenware ausgebildet und umfasst ein Transportelement oder Bevorratungselement, von dem die darauf positionierten Behälter abgreifbar sind. Volumenware kann vorliegend als „Bulk“ von Behältern verstanden werden. Die Behälter sind dabei zum Beispiel auf einem das Transportelement oder Bevorratungselemente bildenden Drehteller angeordnet. Vom Drehteller können die Behälter abgegriffen und vereinzelt direkt oder indirekt an das Schnittstellenelement übergeben werden.
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Die erste Zufuhreinheit umfasst vorzugsweise zumindest eines der Folgenden:
- - eine Wascheinrichtung für die Behälter;
- - eine Sterilisationseinrichtung für die Behälter;
- - eine Trocknungseinrichtung für die Behälter.
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Vorzugsweise sind die vorstehend genannten Einrichtungen in dieser Reihenfolge an der Zufuhreinheit angeordnet. Ausgangsseitig der Trocknungseinrichtung schließt sich bevorzugt das Transport- oder Bevorratungselement der Zufuhreinheit an.
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Die Behälter der zweiten Gattung sind beispielsweise Vials, Spritzen oder Karpulen.
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Die zweite Zufuhreinheit umfasst bevorzugt eine Einrichtung zum Zuführen von in einem gemeinsamen Träger aufgenommenen Behältern und eine Handhabungseinrichtung zum Entnehmen der Behälter aus dem gemeinsamen Träger. Beispielsweise sind die Behälter in dem üblicherweise als „Nest“ bezeichneten Träger aufgenommen. Der Träger kann in einer Aufnahmeeinheit angeordnet sein, beispielsweise als „Tub“ bezeichnet. Die Aufnahmeeinheit kann geöffnet werden, um den Träger zu entnehmen. Über die Handhabungseinrichtung können die Behälter dem Träger entnommen und beispielsweise zur Vereinzelung an ein Transportelement der zweiten Zufuhreinheit übergeben und ausgehend von diesem direkt oder indirekt dem Schnittstellenelement zugeführt werden.
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Von Vorteil ist es, wenn Halteelemente der Transporteinrichtung Behälteraufnahmen mit einem vorgegebenen oder vorgebbaren Abstand voneinander aufweisen und wenn der Abstand der Behälter voneinander in der ersten Zufuhreinheit und/oder in der zweiten Zufuhreinheit oder dem Schnittstellenelement in der Zufuhrrichtung nachgelagert auf den Abstand der Behälteraufnahmen einstellbar ist. Der Abstand der Behälteraufnahmen voneinander kann als sogenannter „Maschinenstich“ der Befülleinrichtung bezeichnet werden. Günstig ist es, wenn die vereinzelten Behälter mit einem Abstand voneinander („Stich“) in die Transporteinrichtung eingekoppelt werden können, der dem Maschinenstich entspricht. Eine Anpassung des Abstandes erfolgt vorzugsweise bereits in der ersten und/oder zweiten Zufuhreinheit oder alternativ dem Schnittstellenelement nachgelagert.
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In der ersten Zufuhreinheit werden die Behälter erster Gattung beispielsweise bereits mit dem korrekten Abstand („Stich“) vom Transport- oder Bevorratungselement vereinzelt abgegriffen.
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In der zweiten Zufuhreinheit kann vorgesehen sein, dass der Abstand der Behälter im gemeinsamen Träger („Neststich“) vor der Übergabe an das Schnittstellenelement erforderlichenfalls angepasst wird. Dies kann bevorzugt mittels der Handhabungseinrichtung erzielt werden. Wie dies erfolgt, ist beispielsweise in der nicht-vorveröffentlichten Patentanmeldung
DE 10 2020 134 783.9 derselben Anmelderin beschrieben. Die gesamte Offenbarung dieser Patentanmeldung wird vollumfänglich in die vorliegende Patentanmeldung mit einbezogen.
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Alternativ kann beispielsweise ein Stichverzugsrad zum Einsatz kommen.
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Die mindestens eine Verarbeitungsstation ist vorzugsweise so beschaffen, dass an ihr ohne Abstandsänderung Behälter verarbeitet werden können, die den vorstehend genannten Abstand der Behälteraufnahmen voneinander („Maschinenstich“) aufweisen. Eine Mehrzahl von Verarbeitungsstationen weist bevorzugt diese Eigenschaft auf. Auf diese Weise kann eine besonders vielseitig einsetzbare Befülleinrichtung ausgebildet werden.
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Die mindestens eine Verarbeitungsstation umfasst vorzugsweise eine erste Wiegestation zum Wiegen der Behälter vor dem Befüllen. Dies erlaubt es, das Taragewicht der unbefüllten Behälter zu bestimmen. Die erste Wiegestation ist der Befüllstation bevorzugt in der Transportrichtung vorgelagert.
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Günstigerweise umfasst die mindestens eine Verarbeitungsstation eine zweite Wiegestation zum Wiegen der Behälter nach dem Befüllen, die in der Transportrichtung der Befüllstation vorzugsweise nachgelagert ist. Mittels der zweiten Wiegestation kann das Bruttogewicht der befüllten Behälter bestimmt werden.
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Aus der Differenz von Bruttogewicht und Taragewicht lässt sich der Füllgrad der Behälter bestimmen. Bei Unterfüllung der Behälter ist vorzugsweise ein Nachfüllen vorgesehen. Dies kann vorzugsweise an oder auf der zweiten Wiegestation erfolgen.
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Die Behälter können vorzugsweise befüllt werden, während sie sich entlang der Transportrichtung bewegen.
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Die mindestens eine Verarbeitungsstation umfasst bevorzugt eine Schließstation zum Verschließen der Behälter mit Schließelementen. Die Schließelemente können, beispielsweise abhängig vom Typ der Behälter, Pilzstopfen oder Kolbenstopfen umfassen. Die Schließstation ist vorzugsweise der zweiten Wiegestation, sofern vorhanden, in der Transportrichtung nachgelagert.
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Günstigerweise umfasst die mindestens eine Verarbeitungsstation eine Kontrollstation zum Überprüfen einer Anwesenheit eines Schließelementes am jeweiligen Behälter, wobei die Kontrollstation vorzugsweise der Schließstation in der Transportrichtung nachgelagert angeordnet ist.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist durch eine 100%-Kontrolle bei der Verarbeitung der Behälter gekennzeichnet. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass bei jedem Behälter mittels des Bruttogewichts und des Taragewichts die Füllmenge mit der pharmazeutischen Substanz überprüft wird, erforderlichenfalls nachgefüllt wird und das Vorhandensein eines Schließelementes am Behälter überprüft wird.
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Die Vorrichtung umfasst günstigerweise mindestens eine mindestens ein Gestell überdeckende Isolatoreinrichtung mit einem Abdeckelement, vorzugsweise zum Bereitstellen einer Schutzatmosphäre zwischen dem Abdeckelement und dem Gestell und beispielsweise zum Beaufschlagen der Behälter mit der Schutzatmosphäre. Beispielsweise wird das jeweilige Gestell bevorzugt entlang einer gesamten Außenkontur mit einer Isolatoreinrichtung zum Bereitstellen der Schutzatmosphäre überdeckt. Die Schutzatmosphäre umfasst zum Beispiel ein Schutzgas wie H2O2.
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Günstigerweise umfasst die Befülleinrichtung eine gesonderte oder eigenständige Isolatoreinrichtung. Das Befüllen der Behälter kann auf diese Weise in einer Schutzatmosphäre mit Schutzgas durchgeführt werden. Dadurch eignet sich insbesondere die Befülleinrichtung insbesondere auch zum Befüllen der Behälter mit toxischen oder hochempfindlichen pharmazeutischen Substanzen.
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Anstelle einer Isolatoreinrichtung kann zum Überdecken des mindestens einen Gestells zum Beispiel ein haubenförmiger Maschinenschutz mit Glas- oder Kunststoffscheiben vorgesehen sein.
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Günstig ist es, wenn die Vorrichtung eine erste Entnahmeeinheit zum Übernehmen befüllter Behälter und eine zweite Entnahmeeinheit zum Übernehmen befüllter Behälter umfasst, sowie ein bezüglich der Transporteinrichtung an mindestens einer weiteren Schnittstellenposition, und vorzugsweise genau einer weiteren Schnittstellenposition, angeordnetes oder anordenbares weiteres Schnittstellenelement, über das die Behälter indirekt oder direkt wahlweise der ersten Entnahmeeinheit oder der zweiten Entnahmeeinheit zuführbar sind. Die Vorteile, die eingangs aufgrund des Vorhandenseins des Schnittstellenelementes erläutert werden, können dadurch auskoppelseitig an der Vorrichtung ebenfalls erzielt werden. Die Vorrichtung weist dadurch eine hohe Vielseitigkeit auf. Über das weitere Schnittstellenelement können die Behälter wahlweise der ersten Entnahmeeinheit oder der zweiten Entnahmeeinheit zugeführt werden.
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Günstig ist es, wenn an die erste Entnahmeeinheit sowohl die Behälter der ersten Gattung als auch die Behälter der zweiten Gattung übergeben werden können, abhängig davon, welche zugeführt wurden.
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Günstig ist es, wenn an die zweite Entnahmeeinheit sowohl die Behälter der ersten Gattung als auch die Behälter der zweiten Gattung übergeben werden können, abhängig davon, welche zugeführt wurden.
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Es versteht sich, dass eventuell ein Umbau der Vorrichtung erforderlich sein kann, um wahlweise Behälter an die erste Entnahmeeinheit oder an die zweite Entnahmeeinheit zu übergeben. Durch die Nutzung des Schnittstellenelementes kann der Umbauaufwand, und damit eine Stillzeit der Vorrichtung, jedoch gering gehalten werden. Vorzugsweise ist kein Umbau erforderlich.
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Vorgesehen sein kann, dass an derselben Schnittstellenposition unterschiedliche Schnittstellenelemente zu positionieren sind, abhängig von der Übergabe der Behälter an die erste Entnahmeeinheit oder an die zweite Entnahmeeinheit.
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Vorgesehen sein kann, dass die erste Entnahmeeinheit oder die zweite Entnahmeeinheit das Schnittstellenelement umfasst oder dass die Befülleinrichtung das Schnittstellenelement umfasst.
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Wie bereits erwähnt, kann das weitere Schnittstellenelement ein Formatteil eines jeweiligen Formatsatzes sein. Günstigerweise ist das weitere Schnittstellenelement so beschaffen, dass es wie das erste Schnittstellenelement unterschiedliche Formate abdecken kann.
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Vorgesehen sein kann, dass das weitere Schnittstellenelement gesondert vom Auskoppelelement gebildet ist, wobei die Behälter dem weiteren Schnittstellenelement direkt vom Auskoppelelement oder indirekt über mindestens ein weiteres Transportelement übergebbar sind.
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Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Auskoppelelement das weitere Schnittstellenelement ist oder ausbildet.
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Es versteht sich bei Einsatz von Formatteilen beispielsweise, dass das weitere Schnittstellenelement abhängig vom zu verwendenden Format austauschbar sein kann. Vorzugsweise ist allerdings genau eine definierte weitere Schnittstellenposition vorhanden.
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Das Auskoppelelement kann beispielsweise auf dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet sein.
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Vorgesehen sein kann, dass das weitere Schnittstellenelement auf dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform erweist es sich als günstig, wenn die Befülleinrichtung ein Ausschleuseelement aufweist, das auf dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet ist. Das Auskoppelelement kann dem Ausschleuseelement die Behälter übergeben. Vom Ausschleuseelement können die Behälter beispielsweise direkt oder indirekt an das weitere Schnittstellenelement übergeben werden.
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Günstig kann es sein, wenn entnahmeseitig nur das Auskoppelelement oder das Auskoppelelement und ein weiteres Transportelement für die Behälter auf dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet ist, zum Beispiel das vorstehend erwähnte Ausschleuseelement, wobei bevorzugt insbesondere genau ein weiteres Transportelement auf dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet ist.
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Vorstehend wurden ein zweites Gestell und ein drittes Gestell erwähnt. Nachfolgend wird auf ein viertes Gestell und ein fünftes Gestell Bezug genommen. Es versteht sich, dass die Bezeichnung „zweites, drittes, viertes, fünftes“ lediglich dem besseren Verständnis der Erläuterungen dient, um die Gestelle besser voneinander unterscheiden zu können. Beispielsweise können das zweite und das dritte Gestell entfallen. In diesem Fall brauchen nicht zwingend vier bzw. fünf Gestelle vorhanden zu sein.
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Die erste Entnahmeeinheit und die zweite Entnahmeeinheit können separate Gestelle umfassen. Alternativ können die erste Entnahmeeinheit und die zweite Entnahmeeinheit ein gemeinsames Gestell umfassen.
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Die Vorrichtung umfasst vorzugsweise entnahmeseitig ein an das Gestell der Befülleinrichtung grenzendes viertes Gestell, auf dem das weitere Schnittstellenelement sowie Komponenten einer der Entnahmeeinheiten - der ersten Entnahmeeinheit oder der zweiten Entnahmeeinheit - angeordnet sind, wobei die Behälter von einem Transportelement der Befülleinrichtung direkt oder indirekt über eine Grenze zwischen den Gestellen hinweg an das weitere Schnittstellenelement übergebbar sind. Beispielsweise übergibt ein Transportelement der Befülleinrichtung, zum Beispiel das Auskoppelelement oder das Ausschleuseelement, die Behälter direkt an das weitere Schnittstellenelement. Alternativ kann mindestens ein zwischengeschaltetes Transportelement auf dem zweiten Gestell angeordnet sein, das seinerseits die Behälter über die Grenze hinweg von der Befülleinrichtung aufnimmt.
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Die Gestelle können miteinander fluchtend ausgerichtet sein, wobei insbesondere Längsrichtungen der Gestelle zusammenfallen.
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Das Gestell der Befülleinrichtung und das vierte Gestell können beispielsweise nicht-fluchtend zueinander positioniert und in einem Winkel relativ zueinander ausgerichtet sein. Der Winkel kann vorzugsweise 90° oder im Wesentlichen 90° betragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Winkel zwischen Längsrichtungen der Gestelle.
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Die Vorrichtung kann vorzugsweise entnahmeseitig ein an das vierte Gestell grenzendes fünftes Gestell umfassen, an dem Komponenten der jeweils anderen Entnahmeeinheit - der zweiten Entnahmeeinheit oder der ersten Entnahmeeinheit - angeordnet sind, wobei die Behälter dieser weiteren Entnahmeeinheit vom weiteren Schnittstellenelement über eine Grenze zwischen den Gestellen hinweg direkt oder indirekt übergebbar sind.
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Das fünfte Gestell kann bei einer bevorzugten Ausführungsform nicht-fluchtend zum vierten Gestell und in einem Winkel relativ zu diesem ausgerichtet sein. Der Winkel kann vorzugsweise 90° oder im Wesentlichen 90° betragen. Hierbei kann es sich um den Winkel zwischen den Längsrichtungen der Gestelle handeln.
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Vorgesehen sein kann, dass das fünfte Gestell entlang einer Grenze zwischen dem Gestell der Befülleinrichtung und dem vierten Gestell verläuft.
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Vorgesehen sein kann, dass das fünfte Gestell mit dem Gestell der Befülleinrichtung fluchtet, wobei das vierte Gestell zwischen dem fünften Gestell und dem Gestell der Befülleinrichtung angeordnet ist.
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Die erste Entnahmeeinheit kann vorzugsweise eine weitere Transporteinrichtung umfassen, an der mindestens eine weitere Verarbeitungsstation zur weiteren Verarbeitung der Behälter angeordnet ist.
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Die mindestens eine weitere Verarbeitungsstation umfasst beispielsweise eine Kontrollstation zum Überprüfen eines korrekten Sitzes eines Schließelementes am jeweiligen Behälter. Im Fall einer negativen Feststellung kann der Behälter beispielsweise ausgeschleust werden.
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Alternativ oder ergänzend umfasst die mindestens eine weitere Verarbeitungsstation bevorzugt eine Schließstation zum Anbringen eines Schließelementes auf den bereits verschlossenen Behältern. Hierbei kommt die Schließstation insbesondere im Zusammenhang mit bereits verschlossenen Vials zum Einsatz, um Bördelkappen auf die Behälter zu setzen.
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Es ist vorzugsweise als weitere Verarbeitungsstation eine Bördelstation zum Bördeln von Bördelkappen vorgesehen.
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Die Vorrichtung umfasst vorzugsweise eine erste Entnahmeeinheit zum Übernehmen befüllter Behälter und eine zweite Entnahmeeinheit zum Übernehmen der Behälter, wobei die erste Entnahmeeinheit eine weitere Transporteinrichtung umfasst, an der mindestens eine weitere Verarbeitungsstation zum Verarbeiten von Behältern angeordnet ist, wobei Behälter durch die weitere Transporteinrichtung hindurch zur zweiten Entnahmeeinheit transportierbar sind. Bei einer derartigen Ausführungsform kommt beispielsweise nicht das vorstehend genannte weitere Schnittstellenelement zum Einsatz. Von der Befülleinrichtung können die Behälter zum Beispiel über mindestens ein Transportelement der weiteren Transporteinrichtung zugeführt und erforderlichenfalls dort verarbeitet werden. Auf die voranstehenden Erläuterungen zur mindestens einen weiteren Verarbeitungsstation wird verwiesen. Die Behälter können alternativ, zum Beispiel ohne weitere Verarbeitung, durch die weitere Transporteinrichtung hindurch transportiert werden. Der weiteren Transporteinrichtung nachgelagert können die an dieser verarbeiteten Behälter zum Beispiel einer Aufnahmeeinheit zugeführt werden, insbesondere zum Magazinieren. Die lediglich durchtransportierten Behälter können beispielsweise einem gemeinsamen Träger zugeführt werden.
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Die zweite Entnahmeeinheit umfasst vorzugsweise eine Handhabungseinrichtung, über die die Behälter in einen gemeinsamen Träger überführbar sind, und eine Einrichtung zum Abführen der Träger. Beispielsweise können die Behälter wieder in denjenigen Träger eingesetzt werden, aus dem sie mittels der zweiten Zufuhreinheit entnommen worden sind. Vorzugsweise ist eine Fördereinrichtung vorgesehen, über die der Träger von der zweiten Zufuhreinheit zur zweiten Entnahmeeinheit transportiert werden kann.
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Der Abstand der Behälter voneinander ist vorzugsweise in der ersten Entnahmeeinheit und/oder in der zweiten Entnahmeeinheit oder dem weiteren Schnittstellenelement in der Entnahmerichtung vorgelagert vom Abstand der Behälteraufnahmen auf den Abstand voneinander in einem gemeinsamen Träger einstellbar. Dies gibt insbesondere die Möglichkeit, den Abstand der Behälter in der Befülleinrichtung („Maschinenstich“) auf einen unterschiedlichen Abstand einzustellen, beispielsweise denjenigen der Behälter im Träger. Hierbei kann es sich insbesondere um das „Nest“ handeln, in das die Träger wieder mit dem „Neststich“ eingesetzt werden. Bei der zweiten Entnahmeeinheit kann zum Beispiel die Handhabungseinrichtung ausgebildet sein, den Maschinenstich auf den Neststich einzustellen. Alternativ kann zum Beispiel ein Stichverzugsrad zum Einsatz kommen.
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Weitere Details zur bevorzugten Ausgestaltung der Befülleinrichtung, insbesondere deren Transporteinrichtung, sind in der nicht-vorveröffentlichten Patentanmeldung mit dem Titel „Vorrichtung zum Verarbeiten pharmazeutischer Behälter und Befülleinrichtung“ derselben Anmelderin mit demselben Anmeldetag beschrieben. Die gesamte Offenbarung dieser Patentanmeldung wird vollumfänglich in die vorliegende Patentanmeldung mit einbezogen.
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Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
- 1: eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Befüllen pharmazeutischer Behälter, umfassend eine Befülleinrichtung;
- 2: schematisch eine Mehrzahl von in einem gemeinsamen Träger aufgenommenen pharmazeutischen Behältern (oben) und eine Mehrzahl von an einer Transporteinrichtung der Vorrichtung gehaltenen pharmazeutischen Behältern (unten);
- 3: eine vergrößerte Darstellung der Befülleinrichtung gemäß Detail A nicht-schematisch und vereinfacht;
- 4: eine vergrößerte Teildarstellung gemäß Detail C in 3;
- 5: eine vergrößerte Darstellung einer Entnahmeeinheit der Vorrichtung aus 1 gemäß Detail B in einer nicht-schematischen, vereinfachten Darstellung;
- 6: eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Teildarstellung;
- 7: eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Teildarstellung; und
- 8: eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Teildarstellung.
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Nachfolgend werden unter Verweis auf die Zeichnung bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Befüllen pharmazeutischer Behälter beschrieben. Für gleiche oder gleichwirkende Merkmale und Bauteile werden jeweils identische Bezugszeichen benutzt.
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Zunächst wird unter Verweis auf die 1 bis 5 auf eine erste bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung eingegangen. Die Erläuterungen in Bezug auf diese Ausführungsform gelten in entsprechender Weise für die anschließend erläuterten Ausführungsformen. Die Vorteile, die unter Einsatz der zunächst erläuterten Ausführungsform erzielt werden können, können mit den anschließend erläuterten Ausführungsformen ebenfalls erzielt werden. Aus diesem Grund werden die anschließend erläuterten Ausführungsformen in Bezug auf die jeweiligen wesentlichen Unterschiede gegenüber der Ausführungsform der 1 bis 5 beschrieben. Im Übrigen gelten die in Bezug auf diese gemachten Erläuterungen.
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Pharmazeutische Behälter umfassen im vorliegenden Beispiel insbesondere Vials (auch als Fläschchen oder Phiolen bezeichnet), Spritzen und/oder Karpulen. Mit der Vorrichtung werden die Behälter verarbeitet, insbesondere mit der Befülleinrichtung befüllt.
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1 zeigt in schematischer Darstellung, einer sogenannten „Layout“-Darstellung, eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegte vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verarbeiten von Behältern 12. Die Behälter 12 sind in der Zeichnung in den 2 und 4 lediglich schematisch dargestellt.
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Die Vorrichtung 10 umfasst eine Befülleinrichtung, die mit dem Bezugszeichen 14 gekennzeichnet und in 3 in einer Detailansicht gezeigt ist. Die Befülleinrichtung 14 kann auch als Befüllmaschine bezeichnet werden.
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Weiter umfasst die Vorrichtung 10 der Befülleinrichtung 14 in einer Zuführrichtung der Behälter 12 vorgelagert eine erste Zufuhreinheit 16 und eine zweite Zufuhreinheit 18. In einer Auskoppelrichtung oder Entnahmerichtung der Behälter 12 der Befülleinrichtung 14 nachgelagert umfasst die Vorrichtung 10 eine erste Entnahmeeinheit 20 und eine zweite Entnahmeeinheit 22.
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Die Vorrichtung 10 umfasst eine Steuereinrichtung 23 zum Steuern und/oder Regeln des Betriebs der Vorrichtung 10 und auch der Befülleinrichtung 14. Es versteht sich, dass die Vorrichtung 10 für die jeweils aktiven Komponenten Antriebseinrichtungen aufweist. Diese sind in der Zeichnung nicht dargestellt und werden nicht erläutert. Dem Fachmann sind derartige Antriebseinrichtungen bekannt.
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Die Zufuhreinheiten 16, 18 sind zum Bereitstellen und Zuführen von Behältern 12 unterschiedlicher Gattung vorgesehen. Zum Entnehmen der Behälter 12 sind die Entnahmeeinheiten 20 und 22 je nach Wunsch für die Weiterverarbeitung vorgesehen.
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Die „Gattung“ der Behälter 12 wird vorliegend insbesondere dadurch bestimmt, in welcher Form diese von den Zufuhreinheiten 16, 18 bereitgestellt werden.
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Die erste Zufuhreinheit 16 ist zum Bereitstellen von Behältern 12 als Volumenware („Bulk“) ausgebildet. Bei den Behältern 12 handelt es sich in diesem Fall zum Beispiel um Vials oder um Karpulen.
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Die Zufuhreinheit 16 umfasst ein Transportelement 24, das auch als Bevorratungselement angesehen werden kann. Das Transportelement 24 ist im vorliegenden Beispiel ein Drehteller 26, auf dem die Behälter 12 zum Beispiel stehend angeordnet sind.
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Vom Drehteller 26 können die Behälter 12 vereinzelt abgegriffen und direkt oder indirekt einem Schnittstellenelement 28 der Vorrichtung 10 zugeführt werden. Das Schnittstellenelement 28 ist ein Transportelement; vorliegend erfolgt die Übergabe vom Drehteller 26 an das Schnittstellenelement 28 über ein weiteres Transportelement 30.
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Soweit nachfolgend nicht näher erläutert, handelt es sich bei den Transportelementen der Vorrichtung 10 um Transporträder.
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Das Schnittstellenelement 28 ist an einer und insbesondere genau einer Schnittstellenposition 32 angeordnet. Dabei ist das Schnittstellenelement 28 auf einem Gestell 34 der Zufuhreinheit 16 positioniert.
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Dementsprechend werden die Behälter 12 indirekt vom Drehteller 26 an das Schnittstellenelement 28 übergeben.
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Das Gestell 34, auch als Unterbau oder „Tisch“ bezeichenbar, ist auf einer Aufstellfläche 36 eines Raumes wie zum Beispiel eines Labors oder einer Halle positioniert. Eine Reinraumatmosphäre oder -umgebung kann vorgesehen sein.
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Die Zufuhreinheit 16 umfasst ferner ein in 1 mit dem Bezugszeichen 38 gekennzeichnetes Element. Das Element 38 steht im vorliegenden Fall als Platzhalter für weitere Komponenten der Zufuhreinheit 16. Beispielsweise umfasst die Zufuhreinheit 16, bevorzugt in dieser Reihenfolge, eine Wascheinrichtung, eine Sterilisationseinrichtung und/oder eine Trocknungseinrichtung für die Behälter 12.
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Die zweite Zufuhreinheit 18 ist dazu ausgebildet, Behälter 12 (sogenannte RTU-/ready-to-use-Objekte) aus einem gemeinsamen Träger 40 zu entnehmen. Eine Einrichtung 42 ist vorgesehen, um die Träger 40 zuzuführen (Pfeil 44). Mittels der Einrichtung 42 können die Träger 40 beispielsweise einer in der Zeichnung nicht dargestellten Aufnahmeeinheit (auch als „Tub“ bezeichnet) entnommen werden.
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Die Behälter 12 können den Träger 40, auch als „Nest“ bezeichnet, mittels einer Handhabungseinrichtung 46 der Zufuhreinheit 18 entnommen werden. Anschließend können die Behälter 12 über mindestens ein weiteres Transportelement 48, 50 dem Schnittstellenelement 28 zugeführt werden. Das Transportelement 48 ist vorliegend eine Zellenkette 52, mit der die Behälter 12 vereinzelt werden.
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Die Zufuhreinheit 18 umfasst ebenfalls ein Gestell 54, das gesondert vom Gestell 34 ist, an dieses angrenzt und auf der Aufstellfläche 36 positioniert ist.
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Abhängig davon, ob die Behälter 12 als Volumenware der ersten Zufuhreinheit 16 oder über den Träger 40 der zweiten Zufuhreinheit 18 der Befülleinrichtung 14 zugeführt werden sollen, werden die zu befüllenden Behälter 12 wahlweise von der Zufuhreinheit 16 oder von der Zufuhreinheit 18 über das Schnittstellenelement 28 eingeschleust. Hierbei werden die Behälter 12 in beiden Fällen vereinzelt an die Befülleinrichtung 14 übergeben.
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Die Befülleinrichtung 14 weist im vorliegenden Beispiel ein Gestell 56 zum Positionieren auf der Aufstellfläche 36 auf, das an das Gestell 34 angrenzt. Für den Transport der Behälter 12 ist eine Transporteinrichtung 58 vorgesehen. Die Transporteinrichtung 58 ist linear ausgestaltet, wobei die Behälter 12 entlang einer Transportrichtung 60 bewegt werden können.
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Zum Aufnehmen der Behälter 12 umfasst die Transporteinrichtung 58 Halteelemente 62. Ein jeweiliges Halteelement 62 weist eine Behälteraufnahme 64 auf.
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Beispielsweise ist vorgesehen, dass die Transporteinrichtung 58 eine Mehrzahl von Halteelementträgern 66 mit einer jeweiligen Mehrzahl von Halteelementen 62 aufweist. Im vorliegenden Beispiel weist jeder Halteelementträger 66 sechs Halteelemente 62 auf, wobei die Erfindung nicht auf diese Anzahl beschränkt ist.
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Die Befülleinrichtung 14 ist im vorliegenden Beispiel getaktet, wobei an Verarbeitungsstationen 68 jeweils eine derartige Anzahl von Behältern 12 verarbeitet werden kann, die der Anzahl der Halteelemente 62 entspricht („Stellen“).
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Vorgesehen sein kann, dass die Befülleinrichtung 14 zur nicht-getakteten Verarbeitung der Behälter 12 ausgebildet ist.
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Die umlaufenden Halteelemente 62 bewegen sich an einem Transportsegment 70 der Transporteinrichtung 58 in der Transportrichtung 60. Die behälterlosen Halteelemente 62 werden entgegen der Transportrichtung 60 an einem Rücklaufsegment 72 bewegt.
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Die Befülleinrichtung 14 ist so ausgebildet, dass ein Abstand 74 benachbarter Behälter 12 in der Befülleinrichtung 14 voneinander gleich ist, unabhängig von der Gattung der Behälter 12, Typ und Größe der zu verarbeitenden Behälter 12 (im Rahmen des Einsatzbereiches der Vorrichtung). Dieser Abstand („Maschinenstich“) wird in der Transporteinrichtung 58 durch den Abstand der Behälteraufnahmen 64 voneinander definiert. Auch die Verarbeitungsstationen 68 weisen diesen konstanten Maschinenstich auf.
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Behälter 12, die von der ersten Zufuhreinheit 16 eingeschleust werden, werden vom Drehteller 26 so abgegriffen, dass der Abstand bereits auf den Maschinenstich eingestellt ist.
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Beim Zuführen von Behältern 12 von der zweiten Zufuhreinheit 18 besteht bevorzugt die Möglichkeit, bereits mittels der Handhabungseinrichtung 46 den Abstand der Behälter 12 auf den Abstand 74 einzustellen. Weicht ein Abstand 76 der Behälter 12 im Träger 40 („Neststich“) vom Abstand 74 ab, kann der Abstand mittels der in einer gesonderten Patentanmeldung der Anmelderin beschriebenen Handhabungseinrichtung 46 angepasst werden. Anderenfalls kann beispielsweise ein Stichverzugsrad zum Einsatz kommen.
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Günstig ist es, wenn bereits am Schnittstellenelement 28 der Abstand der Behälter 12 auf den Maschinenstich eingestellt ist.
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Die Nutzung eines konstanten Maschinenstichs bietet den Vorteil einer konstruktiv einfachen und kompakten Bauweise der Vorrichtung 10, insbesondere der Befülleinrichtung 14.
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Dennoch kann die Vorrichtung 10, bei der vorzugsweise die Transportelemente für die Behälter 12 einen Formatbereich abdecken, eine Mehrzahl von Formatsätzen 78 aufweisen. 1 stellt beispielhaft zwei Formatsätze 78 dar.
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Ein jeweiliger Formatsatz 78 weist behälterspezifische, behälterkomponentenspezifische oder verarbeitungsspezifische Formatteile auf, die erforderlichenfalls an der Vorrichtung 10 getauscht werden können, um die gewünschten Behälter 12 verarbeiten zu können. Hinsichtlich Halteelementen und Halteelementträgern der Transporteinrichtung 58 unterscheiden sich die Formatteile der Formatsätze 78 jedoch insoweit nicht, als die Behälteraufnahmen 64 bei den unterschiedlichen Formatsätzen 78 jeweils ausgebildet sind, den konstanten Maschinenstich zu gewährleisten.
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Es versteht sich, dass die Transportelemente der Vorrichtung 10 ebenfalls Formatteile sein können.
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Die Übergabe der Behälter 12 an die Befülleinrichtung 14 erfolgt vom Schnittstellenelement 28 über eine Grenze 80 zwischen den Gestellen 34 und 56 hinweg. Vom Schnittstellenelement 28 werden die Behälter 12 indirekt an die Transporteinrichtung 58 über zwei Transportelemente übergeben: zunächst an ein Einschleuseelement 82 und anschließend an ein Einkoppelelement 84. Über das Einschleuseelement 82 werden die Behälter 12 in die Befülleinrichtung 14 eingeschleust. Über das Einkoppelelement 84 werden die Behälter 12 in die Transporteinrichtung 58 eingekoppelt.
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Das Einschleuseelement 82 und das Einkoppelelement 84 sind an und insbesondere auf dem Gestell 56 angeordnet. Dies erweist sich als vorteilhaft für einen skalierbaren, modularen Aufbau der Vorrichtung 10.
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Das Gestell 34 fluchtet im vorliegenden Fall mit dem Gestell 56, wobei deren jeweilige Längsrichtungen zusammenfallen.
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Das Gestell 54 ist in einem Winkel, vorzugsweise 90°, relativ zum Gestell 34 ausgerichtet. Dabei fluchtet das Gestell 54 mit der Grenze 80 zwischen den Gestellen 34 und 54.
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Eine derartige Anordnung der Befülleinrichtung 14 und der Zufuhreinheiten 16 und 18 erlaubt es, die Vorrichtung 10 raumsparend und zugleich mit einer möglichst großen Randlinie aufzubauen, damit die jeweiligen Komponenten für Wartungszwecke auf einfache Weise zugänglich sind.
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Wie insbesondere aus 3 deutlich wird, sind an der Transporteinrichtung 58 mehrere Verarbeitungsstationen 68 angeordnet. Bezogen auf die Transportrichtung 60 umfassen die Verarbeitungsstationen 68 eine erste Wiegestation 86, eine Befüllstation 88, eine zweite Wiegestation 90, eine Schließstation 92 und eine Kontrollstation 94.
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Mittels der ersten Wiegestation 86 kann ein Taragewicht der unbefüllten Behälter 12 bestimmt werden.
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An der Befüllstation 88 werden die Behälter mit der pharmazeutischen Substanz, insbesondere einem medizinisch wirksamen Stoff (Agens), befüllt. Die Befüllstation 88 umfasst in der Zeichnung nicht dargestellte Füllelemente zum Eingreifen in die Behälter 12, die an einer Handhabungseinrichtung 96 gehalten sind. Pump- und/oder Dosieraggregate 98 sind zum Zuführen der Substanz vorgesehen.
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Die Schließstation 92 dient zum Verschließen der Behälter 12 mit in der Zeichnung nicht dargestellten Schließelementen, zum Beispiel Pilzstopfen oder Kolben stopfen.
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Die Kontrollstation 94 dient zur Kontrolle, ob an einem jeweiligen Behälter 12 ein Schließelement angeordnet ist. Anderenfalls kann der Behälter 12 aus der Vorrichtung 10 ausgeschleust werden.
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Bei der Vorrichtung 10 ist mindestens eine Isolatoreinrichtung 102 vorgesehen, die ein Abdeckelement 104 zum Überdecken mindestens eines Gestells umfasst. Das Gestell wird beispielsweise mittels des Abdeckelementes 104 obenseitig überdeckt, das darüber hinaus Seitenwände umfasst. Es versteht sich, dass Wartungsöffnungen vorhanden sein können.
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Günstig ist es, dass die Befülleinrichtung 14 ein eigenständiges Gestell 56 sowie, in Kombination hiermit, eine eigenständige Isolatoreinrichtung 102 aufweist. Dies ermöglicht es, das Verarbeiten der Behälter 12, insbesondere das Befüllen, in einer Schutzatmosphäre mit einem Schutzgas durchzuführen. Das Schutzgas ist zum Beispiel H2O2. Aus diesem Grund eignet sich die Befülleinrichtung 14 insbesondere auch zum Befüllen der Behälter 12 mit toxischen oder hochempfindlichen pharmazeutischen Substanzen.
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Auskoppelseitig umfasst die Befülleinrichtung 14 ein Auskoppelelement 106 zum Übernehmen der Behälter 12 aus der Transporteinrichtung 58. Ferner umfasst die Befülleinrichtung 14 ein Ausschleuseelement 108, das die Behälter 12 vom Auskoppelelement 106 übernimmt.
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Das Auskoppelelement 106 und das Ausschleuseelement 108 sind am und insbesondere auf dem Gestell 56 angeordnet.
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Entnahmeseitig ist an der Vorrichtung 10 ein weiteres Schnittstellenelement 110 vorgesehen. Das Schnittstellenelement 110 ist an einer Schnittstellenposition und insbesondere genau einer Schnittstellenposition 112 angeordnet. Vorliegend ist das Schnittstellenelement 110 an und insbesondere auf einem Gestell 114 der ersten Entnahmeeinheit 20 angeordnet, das an das Gestell 56 angrenzt.
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Das Gestell 114 ist im vorliegenden Beispiel fluchtend zum Gestell 56 angeordnet, wobei deren Längsrichtungen zusammenfallen.
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Vorliegend übergibt das Ausschleuseelement 108 die Behälter 12 über eine Grenze 116 zwischen den Gestellen 56 und 114 an das Schnittstellenelement 110.
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Die von der Befülleinrichtung 14 verarbeiteten Behälter 12 können über das Schnittstellenelement 110 zur weiteren Verarbeitung wahlweise der Entnahmeeinheit 20 oder der Entnahmeeinheit 22 übergeben werden. Je nach gewünschter Art der Weiterverarbeitung können Behälter 12 erster oder zweiter Gattung an die Entnahmeeinheit 20 oder an die Entnahmeeinheit 22 übergeben werden.
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Wie aus den 1 und 5 deutlich wird, umfasst die erste Entnahmeeinheit 20 eine weitere Transporteinrichtung 118 der Vorrichtung 10. Die Transporteinrichtung 118 ist vorzugsweise korrespondierend zur Transporteinrichtung 58 ausgebildet und weist vorzugsweise denselben Maschinenstich auf.
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Ausgehend vom Schnittstellenelement 110 können die Behälter 12 der Transporteinrichtung 118 zugeführt werden. Vorliegend erfolgt dies indirekt über eine Mehrzahl von Transportelementen 120, wobei deren Anzahl beispielhaft und nicht-limitierend ist.
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An der Transporteinrichtung 118 sind weitere Verarbeitungsstationen 68 angeordnet. Bezogen auf die Transportrichtung 60 sind an der Transporteinrichtung 118 zunächst eine Kontrollstation 122, anschließend eine Schließstation 124 und anschließend eine Bördelstation 126 angeordnet.
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Mittels der Kontrollstation 122 kann ein korrekter Sitz der Schließelemente an den Behältern 12 überprüft werden. Bei negativer Feststellung kann der entsprechende Behälter 12 beispielsweise ausgeschleust werden.
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Die Schließstation 124 kommt zum Einsatz, um insbesondere bereits mit Schließelementen verschlossene Behälter 12, speziell Vials, mit Bördelkappen endgültig zu verschließen. Zu diesem Zweck werden Bördelkappen über die Schließstation 124 auf die bereits vorhandenen Schließelemente gesetzt.
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An der Bördelstation 126 können die Bördelkappen gebördelt werden.
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Die an der Entnahmeeinheit 20 weiter verarbeiteten Behälter 12 können, beispielsweise über beispielhaft dargestellte Transportelemente 128, ausgekoppelt und beispielsweise einer Aufnahmeeinheit 130 zugeführt werden. Dies kann als „Magazinieren“ bezeichnet werden.
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Die Entnahmeeinheit 22 weist ein eigenständiges Gestell 132 auf. Das Gestell 132 grenzt an das Gestell 114 und ist in einem Winkel zu diesem ausgerichtet, vorzugsweise 90°. Das Gestell 132 fluchtet mit der Grenze 116 zwischen den Gestellen 56 und 114. Auf diese Weise kann auch auskoppelseitig an der Vorrichtung 10 eine kompakte Bauform mit möglichst großer Randlinie erzielt werden, um eine gute Erreichbarkeit der Komponenten der Entnahmeeinheiten 20, 22 sicherzustellen.
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Vorteilhaft ist es, dass die Befülleinrichtung 14 beidseitig zugänglich ist, zum einen zwischen der Zufuhreinheit 18 und der Entnahmeeinheit 22 sowie von der gegenüberliegenden Seite. Die Befülleinrichtung 14 zeichnet sich dadurch auch durch hohe Wartungsfreundlichkeit aus.
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Ausgehend vom Schnittstellenelement 110 können die Behälter 12, wie erwähnt, wahlweise der Entnahmeeinheit 22 indirekt zugeführt werden. Zu diesem Zweck ist zum Beispiel ein Transportelement 134 vorgesehen, zum Übergeben der Behälter 12 über die Grenze zwischen den Gestellen 114 und 132.
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Die Entnahmeeinheit 22 ist in funktioneller Hinsicht zumindest teilweise korrespondierend zur zweiten Zufuhreinheit 18 ausgestaltet und umfasst eingangsseitig beispielsweise Transportelemente 136, 138, wobei es sich bei letzterem um eine Zellenkette 140 handeln kann.
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Mittels einer weiteren Handhabungseinrichtung 142 können die Behälter 12 in den Träger 40 befördert werden. Der Träger 40, wenn zuvor geleert, wird vorzugsweise von der Zufuhreinheit über eine Fördereinrichtung 144 zugeführt (Pfeil 146).
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Beim Setzen der Behälter 12 in den Träger 40 wird der Abstand 74 mittels der Handhabungseinrichtung 142 wieder auf den Neststich mit dem Abstand 76 eingestellt.
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Eine Einrichtung 148 zum Abführen der gefüllten Träger 40 ist vorgesehen (Pfeil 150).
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Die 6 bis 8 zeigen in einer der 1 entsprechenden Layout-Darstellung Teilansichten der erfindungsgemäßen Vorrichtung in bevorzugten Ausführungsformen. Hierbei sind in 6 nur die Befülleinrichtung 14 sowie die Zufuhreinheiten 16 und 18 dargestellt. In 7 und 8 sind nur die Befülleinrichtung 14 sowie die Entnahmeeinheiten 20, 22 dargestellt.
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Es versteht sich, dass beispielsweise die in den 7 und 8 gezeigten Varianten an der Ausgangsseite der Vorrichtung bei den Vorrichtungen gemäß 1 und/oder 6 umgesetzt sein können. In entsprechender Weise kann die Variante gemäß 6 an der Eingangsseite der Vorrichtung bei den Vorrichtungen gemäß den 1, 7 und/oder 8 umgesetzt sein.
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Bei der Vorrichtung 152 gemäß 6 ist vorgesehen, dass das Gestell 54 mit dem Gestell 56 fluchtet, wobei deren Längsrichtungen zusammenfallen. Das Gestell 34 ist zwischen den Gestellen 54 und 56 angeordnet und grenzt jeweils an diese. Das Gestell 34 ist dabei in einem Winkel von vorzugsweise 90° zum jeweiligen Gestell 54, 56 ausgerichtet.
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Auf dem Gestell 34 ist das Schnittstellenelement 28 angeordnet. Vom Schnittstellenelement 28 werden wahlweise die Behälter 12 wahlweise der Zufuhreinheit 16 oder der Zufuhreinheit 18 dem Einschleuseelement 82 indirekt über Transportelemente 154 zugeführt. Die Zufuhr von Behältern 12 der Zufuhreinheit 18 zum Schnittstellenelement 28 erfolgt über Transportelemente 156.
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Es versteht sich, dass nur beispielhaft jeweils zwei Transportelemente 154, 156 gezeigt sind. Deren Anzahl ist nicht-limitierend.
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Bei der Vorrichtung 158 gemäß 7 fluchtet das Gestell 132 mit dem Gestell 56 unter Zusammenfallen der jeweiligen Längsrichtungen. Das Gestell 114 ist zwischen den Gestellen 56, 132 angeordnet, jeweils im Winkel von vorzugsweise 90° zu diesen ausgerichtet und grenzt an die Gestelle 56 und 132.
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Das Schnittstellenelement 110 ist auf dem Gestell 114 angeordnet. Die Zufuhr ausgeschleuster Behälter 12 vom Ausschleuseelement 108 erfolgt über ein Transportelement 160. Die Übergabe von Behältern 12 an die Entnahmeeinheit 20 erfolgt über Transportelemente 162, die Übergabe von Behältern 12 an die Entnahmeeinheit 22 über Transportelemente 164.
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Auch in diesem Fall versteht sich, dass die Anzahl der Transportelemente 160, 162, 164 nicht-limitierend ist.
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Bei der Vorrichtung 166 gemäß 8 fluchten die Gestelle 132 und 114 miteinander. Sie sind jeweils im Winkel zum Gestell 56 ausgerichtet, wobei der Winkel vorzugsweise 90° beträgt.
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Abweichend von den bisherigen Vorrichtungen 10, 152 und 158 ist bei der Vorrichtung 160 kein Schnittstellenelement vorgesehen, über das die Behälter 12 wahlweise der ersten Entnahmeeinheit 20 oder der zweiten Entnahmeeinheit 22 zugeführt werden.
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Stattdessen werden die über das Ausschleuseelement 108 ausgeschleusten Behälter 12 über Transportelemente 168 in die Transporteinrichtung 118 eingekoppelt. Dies gilt auch für die in den Träger 40 zu befördernden Behälter 12. Dementsprechend werden diese Behälter 12 durch die Transporteinrichtung 58 hindurch zur zweiten Entnahmeeinheit 22 transportiert, so dass sie einen Teil der Entnahmeeinheit 20 durchlaufen.
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Beispielhaft sind vom Ausschleuseelement 108 bis zur Einkopplung in die Transporteinrichtung 118 in 8 nicht-limitierend drei Transportelemente 168 gezeigt. Eines hiervon ist auf einem gesonderten Gestell 170 angeordnet und könnte stattdessen auf dem Gestell 56 oder dem Gestell 114 angeordnet sein.
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Auskoppelseitig der Transporteinrichtung 118 werden die Behälter 12 der Handhabungseinrichtung 142 über eine Mehrzahl von Transportelementen 172 übergeben. Das letzte Transportelement 172 ist in diesem Fall wiederum die Zellenkette 140.
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Eines der Transportelemente 172 bildet in diesem Fall ein Schnittstellenelement 174. Das Schnittstellenelement 174 an einer Schnittstellenposition 176, vorliegend auf dem Gestell 132, dient zum Auskoppeln der Behälter 12 als Volumenware, die in die Aufnahmeeinheit 130 überführt werden, vorliegend über ein weiteres Transportelement 178.
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Es versteht sich, dass im vorliegenden Fall die Anzahl der Transportelemente 172 und 178 nicht-limitierend für die Erfindung ist.
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Die Konstruktion und Funktionsweise der Schließstationen 92 und/oder 124 ist vorzugsweise wie in der in der nicht-vorveröffentlichten Patentanmeldung
DE 10 2020 134 792.8 derselben Anmelderin beschrieben. Die gesamte Offenbarung dieser Patentanmeldung wird vollumfänglich in die vorliegende Patentanmeldung mit einbezogen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Behälter
- 14
- Befülleinrichtung
- 16, 18
- Zufuhreinheit
- 20, 22
- Entnahmeeinheit
- 23
- Steuereinrichtung
- 24
- Transportelement
- 26
- Drehteller
- 28
- Schnittstellenelement
- 30
- Transportelement
- 32
- Schnittstellenposition
- 34
- Gestell
- 36
- Aufstellfläche
- 38
- Element
- 40
- Träger
- 42
- Einrichtung
- 44
- Pfeil
- 46
- Handhabungseinrichtung
- 48, 50
- Transportelement
- 52
- Zellenkette
- 54, 56
- Gestell
- 58
- Transporteinrichtung
- 60
- Transportrichtung
- 62
- Halteelement
- 64
- Behälteraufnahme
- 66
- Halteelementträger
- 68
- Verarbeitungsstation
- 70
- Transportsegment
- 72
- Rücklaufsegment
- 74, 76
- Abstand
- 78
- Formatsatz
- 80
- Grenze
- 82
- Einschleuseelement
- 84
- Einkoppelelement
- 86, 90
- Wiegestation
- 88
- Befüllstation
- 92
- Schließstation
- 94
- Kontrollstation
- 96
- Handhabungseinrichtung
- 98
- Pump- und/oder Dosieraggregat
- 102
- Isolatoreinrichtung
- 104
- Abdeckelement
- 106
- Auskoppelelement
- 108
- Ausschleuseelement
- 110
- Schnittstellenelement
- 112
- Schnittstellenposition
- 114
- Gestell
- 116
- Grenze
- 118
- Transporteinrichtung
- 120
- Transportelement
- 122
- Kontrollstation
- 124
- Schließstation
- 126
- Bördelstation
- 128
- Transportelement
- 130
- Aufnahmeeinheit
- 132
- Gestell
- 134, 136, 138
- Transportelement
- 140
- Zellenkette
- 142
- Handhabungseinrichtung
- 144
- Fördereinrichtung
- 146
- Pfeil
- 148
- Einrichtung
- 150
- Pfeil
- 152, 158, 166
- Vorrichtung
- 154, 156, 160, 162, 164, 168
- Transportelement
- 170
- Gestell
- 172
- Transportelement
- 174
- Schnittstellenelement
- 176
- Schnittstellenposition
- 178
- Transportelement
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102020134783 [0038]
- DE 102020134792 [0165]