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DE102020112473B3 - Abdeckvorrichtung mit Abdeckanordnung - Google Patents

Abdeckvorrichtung mit Abdeckanordnung Download PDF

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DE102020112473B3
DE102020112473B3 DE102020112473.2A DE102020112473A DE102020112473B3 DE 102020112473 B3 DE102020112473 B3 DE 102020112473B3 DE 102020112473 A DE102020112473 A DE 102020112473A DE 102020112473 B3 DE102020112473 B3 DE 102020112473B3
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English (en)
Inventor
Daniel Diegel
Thomas Groschopf
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Dr Ing HCF Porsche AG
Original Assignee
Dr Ing HCF Porsche AG
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Abstract

Eine Abdeckanordnung (20) zum Abdecken eines Bereichs weist einen Grundkörper (22) welcher Grundkörper (22) eine erste Richtung (31) und eine zur ersten Richtung (31) senkrechte zweite Richtung (32) definiert, welcher Grundkörper (22) flächig ausgebildet ist und in welchem Grundkörper (22) Aussparungen (24) vorgesehen sind, um eine Dehnung des Grundkörpers (22) in die zweite Richtung (32) zu ermöglichen, auf welchem Grundkörper (22) eine Schicht angebracht ist, welche Schicht in die zweite Richtung (32) dehnbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckvorrichtung mit einer Abdeckanordnung.
  • Die DE 10 2015 002 758 A1 zeigt eine Jalousie zum Verschließen eines Ablagefachs. Die Jalousie hat stabförmige Führungselemente, die in seitlichen Nuten verschiebbar geführt sind. Auf die Führungselemente sind Lamellen aufgeclipst, die seitlich überstehen und sich in einer Längsrichtung der Jalousie verbreitern, so dass sie in einer Schließstellung der Jalousie einen Zwischenraum zwischen zwei schräg auseinanderlaufenden Seitenwänden einer Mittelkonsole vollständig abdecken.
  • Die JP 6 437 260 B2 zeigt eine Mittelkonsole eines Fahrzeugs, bei der eine Jalousie in parallelen Schienen verläuft, wobei die Öffnung eine sich über die Länge ändernde Breite aufweist.
  • Die EP 2 086 793 B1 zeigt eine Fahrzeugverkleidungskomponente mit einem elastischen Trägermaterial und einer elastischen Tintenschicht.
  • Die DE 20 2004 006 649 U1 zeigt eine Staufachabdeckung mit einem Trägerrollo mit einer Lamellenstruktur und einer metallenen Dekorschicht.
  • Die DE 195 24 177 C1 zeigt eine Armstütze für Fahrzeuge, bei der die Armpolsterauflage mit einer zentralen Öffnung versehen ist und in der Schließklappe ein die Ablageschale überdeckendes Schieberolle längsverschiebbar ist.
  • Die DE 10 2018 219 804 A1 zeigt ein Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum mit einem Abdeckungsteil für einen Ablageraum. Das Abdeckungsteil umfasst eine Trägerstruktur mit zumindest zwei flexiblen Lamellen, wobei der Ablageraum auf einer Rückseite der Trägerstruktur angeordnet ist und zumindest eine flexible Schicht auf einer Vorderseite der Trägerstruktur angeordnet ist und daran befestigt ist.
  • Die US 2015 / 0 075 733 A1 zeigt einen Rollverschluss für das Schließen einer Öffnung in einem Fahrzeuginnenraum, bei dem ein Trageteil vorgesehen ist, auf das eine dekorative Auskleidung laminiert ist.
  • Die DE 100 46 553 A1 zeigt einen Fensterrollo für gekrümmte oder nicht rechteckige Fahrzeugfenster, welches ein Rollobahnmittel aufweist, das dafür eingerichtet ist, sich beim Ein- und Ausfahren an die Gestalt der Scheibe anzupassen.
  • Die FR 2 897 634 A1 zeigt eine Abdeckung mit einem Vorhang, der zwischen einer abdeckenden und einer nicht abdeckenden Position hin und her bewegbar ist, und der eine durchbrochene und elastische Textur aufweist.
  • Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine neue Abdeckvorrichtung mit einer Abdeckanordnung und ein neues Fahrzeug bereit zu stellen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch den Gegenstand des Anspruchs 1 und des Anspruchs 15.
  • Eine Abdeckanordnung zum Abdecken eines Bereichs weist einen Grundkörper auf, welcher Grundkörper eine erste Richtung und eine zur ersten Richtung senkrechte zweite Richtung definiert, welcher Grundkörper flächig ausgebildet ist und in welchem Grundkörper Aussparungen vorgesehen sind, um eine Dehnung des Grundkörpers in die zweite Richtung zu ermöglichen, auf welchem Grundkörper eine Schicht angebracht ist, welche Schicht in die zweite Richtung dehnbar ist. Die Dehnbarkeit in die zweite Richtung ermöglicht einen breiten Einsatz der Abdeckanordnung, insbesondere auch für ein Verschieben der Abdeckanordnung in Bereiche mit sich ändernder Quererstreckung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckanordnung in die erste Richtung biegbar. Hierdurch wird ein Aufrollen der Abdeckanordnung ermöglicht.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckanordnung in die zweite Richtung weniger biegbar als in die erste Richtung. Dies ergibt trotz der Biegbarkeit in die erste Richtung eine vergleichsweise stabile Abdeckanordnung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckanordnung aufrollbar. Dies ermöglicht eine platzsparende Aufbewahrung der Abdeckanordnung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckanordnung um eine Achse aufrollbar, welche Achse parallel zur zweiten Richtung orientiert ist. Ein Aufrollen mit dieser Orientierung erleichtert eine Bewegung der Abdeckanordnung in die erste Richtung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Grundkörper durch Verbindungsbereiche trotz der Aussparungen zusammenhängend ausgebildet. Diese Ausgestaltung erleichtert die Fertigung und ermöglicht eine gewichtsoptimierte Herstellung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Aussparungen zumindest teilweise als längliche Aussparungen ausgebildet, um eine bessere Verformbarkeit des Grundkörpers zu ermöglichen. Längliche Aussparungen ermöglichen eine vergleichsweise starke Ausdehnung zumindest in die Richtung quer zur länglichen Ausdehnung und eine geringer Ausdehnung in die Richtung längs zur länglichen Ausdehnung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform verlaufen die länglichen Aussparungen in die erste Richtung, um eine Ausdehnung des Grundkörpers in die zweite Richtung zu erleichtern. Die Dehnbarkeit in die zweite Richtung ist hierdurch besonders gut.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Dehnbarkeit des Grundkörpers in die erste Richtung geringer als die Dehnbarkeit des Grundkörpers in die zweite Richtung. Durch diese Ausgestaltung kann man die Abdeckanordnung gut in die erste Richtung ziehen oder schieben, ohne dass sie sich in die erste Richtung stark verformt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Dehnbarkeit der Abdeckanordnung in die erste Richtung geringer als die Dehnbarkeit der Abdeckanordnung in die zweite Richtung. Die Eigenschaft ist somit für die gesamte Abdeckanordnung mit dem Grundkörper und der Schicht gegeben. Durch diese Ausgestaltung kann man die Abdeckanordnung gut in die erste Richtung ziehen oder schieben, ohne dass sie sich in die erste Richtung stark verformt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist der Grundkörper mindestens einen Werkstoff auf aus der ersten Werkstoffgruppe bestehend aus:
    • - Holz,
    • - Carbon,
    • - Faserverbundwerkstoff,
    • - Kunststoff, insbesondere PMMA, und
    • - Metall.
  • Diese Werkstoffe haben eine gewisse Steifigkeit, sie sind aber trotzdem bei entsprechender Dicke und Form verformbar. Bei der Verwendung eines Faserverbundwerkstoffs verlaufen die Fasern bevorzugt zumindest teilweise in die zweite Richtung, um in diese Richtung eine höhere Steifigkeit in diese Richtung zu erzielen und Einrollen in die erste Richtung weniger zu verhindern. Die Steifigkeit in die zweite Richtung ermöglicht beispielsweise eine Belastung der Abdeckanordnung von oben, ohne dass diese Schaden nimmt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Schicht mindestens einen Werkstoff auf aus der zweiten Werkstoffgruppe bestehend aus:
    • - gewebter Stoff,
    • - Textilie, und
    • - Kunststoff.
  • Diese Werkstoffe eignen sich gut für eine ansprechende Ausgestaltung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Schicht als querelastische Schicht ausgebildet. Durch die Ausbildung als querelastische Schicht kann eine Dehnung in die zweite Richtung ermöglicht werden, und die Schicht unterstützt gleichzeitig eine geringe Ausdehnbarkeit in die erste Richtung.
  • Eine Abdeckvorrichtung weist eine solche Abdeckanordnung auf, um zumindest bereichsweise eine Abdeckung eines vorgegebenen Bereichs zu ermöglichen. Die Abdeckanordnung ist besonders bevorzugt für Abdeckvorrichtungen geeignet.
  • Die Abdeckvorrichtung weist zwei Führungen auf, entlang welcher die Abdeckanordnung bewegbar ist, um eine Führung auf zwei Seiten der Abdeckanordnung zu ermöglichen. Die Führungen ermöglichen eine definierte Bewegung der Abdeckanordnung.
  • Die beiden Führungen verlaufen zumindest bereichsweise nicht parallel. Hierdurch kann ein vorhandener Bauraum, der beispielsweise keinen rechteckigen Grundriss hat, gut ausgenutzt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die beiden Führungen jeweils dazu ausgebildet, eine Bewegung der Abdeckanordnung in Richtung zur anderen Führung hin zu begrenzen. Durch eine solche Begrenzung kann die Abdeckanordnung mit Hilfe der Führungen auseinander gezogen werden, ohne dass sich zwischen den Führungen Öffnungen ergeben, da die Ränder der Abdeckanordnung nicht aus den Führungen zur Mitte hin heraus gleiten können.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht in die zweite Richtung ein Formschluss zwischen der Abdeckanordnung und der zugeordneten Führung. Der Formschluss in die zweite Richtung verhindert eine Bewegung der Abdeckanordnung in die zweite Richtung, ermöglicht aber weiterhin eine Bewegung der Abdeckanordnung entlang der Führungen.
  • Ein Fahrzeug weist eine solche Abdeckvorrichtung auf. Bei Fahrzeugen kann der enge Raum durch eine solche Abdeckvorrichtung gut ausgenutzt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckvorrichtung dazu vorgesehen, mindestens einen der folgenden Bereiche abzudecken:
    • - Behälter mit einem Hohlraum,
    • - Fenster,
    • - Kofferraum, beispielsweise als verschiebbarer Kofferraumteiler.
  • Die Abdeckung eines Behälters mit einem Hohlraum kann technisch vorteilhaft und formschön durch die Abdeckvorrichtung erfolgen. Die Abdeckung eines Fensters ist vorteilhaft, da an den Führungen keine größeren Öffnungen entstehen die zu einer Sonneneinstrahlung führen können.
  • Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen und in den Zeichnung dargestellten, in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehenden Ausführungsbeispielen sowie aus den Unteransprüchen. Es versteht sich, dass die voranstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Es zeigt:
    • 1 in einer Draufsicht eine Abdeckanordnung mit einem Grundkörper,
    • 2 in einer Schnittdarstellung die Abdeckanordnung von 1 mit einer Schicht,
    • 3 in einer Draufsicht eine Abdeckvorrichtung mit der Abdeckanordnung von 1,
    • 4 in einer Schnittdarstellung einen Behälter mit der Abdeckvorrichtung von 3,
    • 5 in einer Schnittdarstellung die Abdeckanordnung mit einer Führung, und
    • 6 in einer Schnittdarstellung die Abdeckanordnung mit einer Führung.
  • Im Folgenden sind gleiche oder gleichwirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden üblicherweise nur einmal beschrieben. Die Beschreibung ist figurenübergreifend aufeinander aufbauend, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
  • 1 zeigt eine Abdeckanordnung 20 zum Abdecken eines Bereichs, bspw. einer Kiste, einer Ablagebox oder eines Fensters. Die Abdeckanordnung 20 hat einen Grundkörper 22, welcher eine erste Richtung 31 und eine zur ersten Richtung 31 senkrechte zweite Richtung 32 definiert. Die erste Richtung 31 kann auch als Längsrichtung oder x-Richtung bezeichnet werden, und die zweite Richtung 32 als Querrichtung oder y-Richtung. Der Grundkörper 22 ist flächig ausgebildet, und im Grundkörper 22 sind Aussparungen 24 vorgesehen, um eine Dehnung des Grundkörpers 22 in die zweite Richtung 32 zu ermöglichen.
  • Bevorzugt ist der Grundkörper 22 trotz der Aussparungen 24 zusammenhängend ausgebildet, und es sind Verbindungsbereiche 23 zwischen den Aussparungen 24 ausgebildet. Die Verbindungsbereiche 23 sind bspw. als Stege ausgebildet.
  • Die Aussparungen 24 können beispielsweise hergestellt werden durch mindestens eine der folgenden Verfahren:
    • - Urformung, beispielsweise mit einem Spritzgussverfahren,
    • - Fertigung mit einer Stanzung, insbesondere einer mechanischen Stanzung,
    • - Fertigung mit Laserschneiden,
    • - additive Herstellung mittels 3D-Druck.
  • Die Aussparungen 24 sind bevorzugt zumindest teilweise als längliche Aussparungen 24 ausgebildet, und hierdurch wird eine Verformbarkeit des Grundkörpers 22 ermöglicht bzw. verbessert.
  • Bevorzugt laufen die länglichen Aussparungen 24 in die erste Richtung 31, und dies erleichtert eine Ausdehnung des Grundkörpers 22 in die zweite Richtung 32.
  • Die Dehnbarkeit des Grundkörpers 22 ist bevorzugt in die erste Richtung 31 geringer als in die zweite Richtung 32.
  • Der Grundkörper 22 weist bevorzugt mindestens einen Werkstoff auf aus der ersten Werkstoffgruppe bestehend aus:
    • - Holz,
    • - Carbon,
    • - Faserverbundwerkstoff,
    • - Kunststoff, insbesondere PMMA (Polymethylmethacrylat) oder PE (Polyethylen), und
    • - Metall.
  • 2 zeigt einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II von 1.
  • Auf dem Grundkörper 22 ist eine Schicht 40 angebracht. Die Schicht 40 überdeckt bevorzugt die Aussparungen 24 des Grundkörpers 22. Die Abdeckung der Aussparungen 24 erleichtert die Reinigung der Abdeckanordnung.
  • Die Schicht 40 ist in die zweite Richtung 32 von 1 dehnbar ausgebildet, um eine Dehnung der gesamten Abdeckanordnung 20 in die zweite Richtung 32 zu ermöglichen.
  • Die Schicht 40 weist bevorzugt mindestens einen Werkstoff auf aus der Werkstoffgruppe bestehend aus:
    • - Gewebter Stoff,
    • - Textilie, und
    • - Kunststoff.
  • Bevorzugt ist die Schicht 40 als querelastische Schicht ausgebildet, welche in eine erste Richtung vergleichsweise fest und nicht dehnbar ist, und welche in eine zweite Richtung quer zur ersten Richtung elastisch dehnbar ist. Die elastisch dehnbare Richtung wird bevorzugt parallel zur zweiten Richtung 32 orientiert, und hierdurch wird weiter unterstützt, dass bei einem Ziehen der Abdeckanordnung 20 in die erste Richtung 31 eine geringe Dehnbarkeit vorliegt und die Dehnbarkeit bei einer Kraftausübung in die zweite Richtung 32 größer ist als bei einer Krafteinwirkung in die erste Richtung 31.
  • Die Schicht 40 kann bevorzugt mit einem graphischen Motiv versehen sein, beispielsweise mit einem Logo oder einem Muster.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist auf der von der Schicht 40 abgewandten Seite des Grundkörpers 22 eine zweite Schicht vorgesehen, welche gleich wie die Schicht 40 aufgebaut sein kann oder aber auch anders ausgebildet sein kann, beispielsweise dünner oder dicker. Hierdurch wird eine Verschmutzung auf beiden Seiten verringert.
  • 3 zeigt eine Abdeckvorrichtung 50 mit der Abdeckanordnung 20.
  • Die Abdeckvorrichtung 50 hat zwei Führungen 51, 52, entlang welcher die Abdeckanordnung 20 bewegbar ist. Hierdurch wird eine Führung auf zwei Seiten 41, 42 der Abdeckanordnung 20 ermöglicht.
  • Die Führungen 51, 52 können parallel zueinander verlaufen, aufgrund der dehnbaren Eigenschaft der Abdeckanordnung 20 in die zweite Richtung 32 ist jedoch auch eine Ausgestaltung möglich, bei der die beiden Führungen 51, 52 ganz oder zumindest bereichsweise nicht parallel zueinander verlaufen, so dass es bei einem Verschieben der Abdeckanordnung 20 zu einer Vergrößerung bzw. Verkleinerung der Erstreckung der Abdeckanordnung 20 zwischen den Führungen 51, 52 kommt.
  • Hierdurch kann bspw. ein vorhandener, nicht rechteckiger Bereich im Fahrzeuginnenraum voll ausgenutzt werden, und es ist keine Reduzierung auf einen rechteckigen Bereich erforderlich.
  • Die Abdeckvorrichtung 50 ist bevorzugt in einem Fahrzeug 10 vorgesehen.
  • Besonders gut geeignet ist die Abdeckvorrichtung 50 dafür, einen Behälter 54 mit einem Hohlraum 60 oder ein Fenster abzudecken.
  • 4 zeigt eine weitere Abdeckvorrichtung 50 mit einem Behälter 54 und einer Aufwickelwelle 56, welche um eine Aufwickelachse 55 drehbar ist. Die Abdeckanordnung 20 ist in die erste Richtung 31 biegbar, und sie kann hierdurch um die Aufwickelachse 55 herum aufgewickelt werden, wenn die Abdeckanordnung 20 im vorliegenden Bild im oberen Bereich nach links geschoben wird. Wenn die Abdeckanordnung 20 dagegen bspw. über den Griff 34 nach rechts verschoben wird, wird die Abdeckanordnung 20 von der Aufwickelwelle 56 wieder abgewickelt.
  • 5 zeigt in geschnittener Darstellung einen Bereich der Abdeckanordnung 20 und die Führung 52, die auch als Schiene bezeichnet werden kann.
  • Eine Bewegung der Abdeckanordnung 20 aus der Führung 52 hinaus in Richtung zur - nicht dargestellten - Führung 51 bzw. in eine Richtung entgegengesetzt zum Pfeil 32, der die zweite Richtung angibt, wird durch die Führung 52 verhindert. In gleicher Weise verhindert bevorzugt die - nicht dargestellte - Führung 51 eine Bewegung der Abdeckanordnung 20 zur Führung 52 hin.
  • Beispielhaft ist hierzu ein Formschluss zwischen der Abdeckanordnung 20 und der zugeordneten Führung 52 in die zweite Richtung 32 vorgesehen.
  • Die Abdeckanordnung 20 hat seitlich, d. h. an den Enden in die zweite Richtung 32, eine Verdickung 21, und die Führung 52 greift mit einer Umgreifung 53 zumindest teilweise um die Verdickung 21 herum. Ein Herausrutschen der Abdeckanordnung 20 aus der Führung 52 wird hierdurch vermieden, und es kann eine Spannung der Abdeckanordnung in die zweite Richtung 32 zwischen den Führungen 51, 52 (vgl. 3) aufgebaut werden.
  • Die Verdickung 21 kann beispielsweise durch Verkleben oder Vernähen mit Umbug hergestellt werden.
  • 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Ausgestaltung der Führungen 51, 52, damit die Abdeckanordnung 20 an einer Bewegung aus der Führung 52 heraus gehindert wird. Die Führung 52 weist ein drehbar gelagertes Zahnrad 58 auf, welches jeweils mit mindestens einem Zahn in eine Aussparung 26 eingreift und hierdurch eine Bewegung der Abdeckanordnung 20 in die zweite Richtung 32 bzw. entgegengesetzt hierzu begrenzt.
  • Naturgemäß sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung vielfältige Abwandlungen und Modifikationen möglich.
  • In den Ausführungsbeispielen ist die Abdeckanordnung auf eine Welle aufgerollt worden. Alternativ kann die Abdeckanordnung in ein schneckenartiges Gehäuse geschoben werden, um ein Aufrollen zu bewirken.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Fahrzeug
    20
    Abdeckanordnung
    21
    Verdickung
    22
    Grundkörper
    24
    Aussparungen
    31
    erste Richtung
    32
    zweite Richtung
    34
    Griff
    40
    Schicht
    50
    Abdeckvorrichtung
    51, 52
    Führungen
    53
    Umgreifung
    54
    Behälter
    55
    Aufwickelachse
    56
    Aufwickelwelle
    58
    Zahnrad
    60
    Bereich/Hohlraum

Claims (16)

  1. Abdeckvorrichtung (50), welche eine Abdeckanordnung (20) aufweist, um zumindest bereichsweise eine Abdeckung eines vorgegebenen Bereichs zu ermöglichen, welche zwei Führungen (51, 52) aufweist, entlang welcher die Abdeckanordnung (20) bewegbar ist, um eine Führung auf zwei Seiten (41, 42) der Abdeckanordnung (20) zu ermöglichen, welche beiden Führungen (51, 52) zumindest bereichsweise nicht parallel verlaufen, welche Abdeckanordnung (20) einen Grundkörper (22) aufweist, welcher Grundkörper (22) eine erste Richtung (31) und eine zur ersten Richtung (31) senkrechte zweite Richtung (32) definiert, welcher Grundkörper (22) flächig ausgebildet ist und in welchem Grundkörper (22) Aussparungen (24) vorgesehen sind, um eine Dehnung des Grundkörpers (22) in die zweite Richtung (32) zu ermöglichen, auf welchem Grundkörper (22) eine Schicht (40) angebracht ist, welche Schicht (40) in die zweite Richtung (32) dehnbar ist.
  2. Abdeckvorrichtung (50) nach Anspruch 1, bei welcher die Abdeckanordnung (20) in die erste Richtung (31) biegbar ist.
  3. Abdeckvorrichtung (50) nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher die Abdeckanordnung (20) in die zweite Richtung (32) weniger biegbar ist als in die erste Richtung (31).
  4. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Abdeckanordnung (20) aufrollbar ist.
  5. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Abdeckanordnung (20) um eine Achse (55) aufrollbar ist, welche Achse (55) parallel zur zweiten Richtung (32) orientiert ist.
  6. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der Grundkörper (22) durch Verbindungsbereiche (23) trotz der Aussparungen (24) zusammenhängend ausgebildet ist.
  7. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Aussparungen (24) zumindest teilweise als längliche Aussparungen (24) ausgebildet sind, um eine bessere Verformbarkeit des Grundkörpers (22) zu ermöglichen.
  8. Abdeckvorrichtung (50) nach Anspruch 7, bei welcher die länglichen Aussparungen (24) in die erste Richtung (31) verlaufen, um eine Ausdehnung des Grundkörpers (22) in die zweite Richtung (32) zu erleichtern.
  9. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Dehnbarkeit des Grundkörpers (22) in die erste Richtung (31) geringer ist als die Dehnbarkeit des Grundkörpers (22) in die zweite Richtung (32).
  10. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der Grundkörper (22) mindestens einen Werkstoff aufweist aus der ersten Werkstoffgruppe bestehend aus: - Holz, - Carbon, - Faserverbundwerkstoff, - Kunststoff, insbesondere PMMA, und - Metall.
  11. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Schicht (40) mindestens einen Werkstoff aufweist aus der zweiten Werkstoffgruppe bestehend aus: - gewebter Stoff, - Textilie, und - Kunststoff.
  12. Abdeckvorrichtung (50) nach Anspruch 11, bei welcher die Schicht (40) als querelastische Schicht ausgebildet ist.
  13. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die beiden Führungen (51, 52) jeweils dazu ausgebildet sind, eine Bewegung der Abdeckanordnung (20) in Richtung zur anderen Führung (52, 51) hin zu begrenzen.
  14. Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher in die zweite Richtung (32) ein Formschluss zwischen der Abdeckanordnung (20) und der zugeordneten Führung (51, 52) besteht.
  15. Fahrzeug (10), welches eine Abdeckvorrichtung (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
  16. Fahrzeug (10) nach Anspruch 15, bei welchem die Abdeckvorrichtung (50) dazu vorgesehen ist, mindestens einen der folgenden Bereiche abzudecken: - Behälter (54) mit einem Hohlraum (60), - Fenster, - Kofferraum, beispielsweise als verschiebbarer Kofferraumteiler.
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