DE102020110910B4 - Spurgeführtes Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Spurgeführtes Fahrzeug (1), umfassend
ein erstes endseitiges Fahrzeugsegment (2),
ein zweites endseitiges Fahrzeugsegment (3), und
wenigstens ein zwischen dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment (2) und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment (3) angeordnetes mittleres Fahrzeugsegment (4), welches zur Aufnahme wenigstens einer Person und/oder wenigstens eines Gegenstandes vorgesehen ist,
wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment (2), das zweite endseitige Fahrzeugsegment (3) und das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment (4) eine feste relative Position zueinander aufweisen und
wobei wenigstens eines der Fahrzeugsegmente (2, 3, 4) wenigstens einen Griff (14) umfasst, welcher zum Eingriff eines Hakens und/oder eines Karabinerhakens ausgebildet ist, wobei mittels des Hakens bzw. Karabinerhakens eine Verbindung zur Spur und/oder einem Fahrgestell des spurgeführtes Fahrzeugs (1) herstellbar ist.
ein erstes endseitiges Fahrzeugsegment (2),
ein zweites endseitiges Fahrzeugsegment (3), und
wenigstens ein zwischen dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment (2) und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment (3) angeordnetes mittleres Fahrzeugsegment (4), welches zur Aufnahme wenigstens einer Person und/oder wenigstens eines Gegenstandes vorgesehen ist,
wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment (2), das zweite endseitige Fahrzeugsegment (3) und das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment (4) eine feste relative Position zueinander aufweisen und
wobei wenigstens eines der Fahrzeugsegmente (2, 3, 4) wenigstens einen Griff (14) umfasst, welcher zum Eingriff eines Hakens und/oder eines Karabinerhakens ausgebildet ist, wobei mittels des Hakens bzw. Karabinerhakens eine Verbindung zur Spur und/oder einem Fahrgestell des spurgeführtes Fahrzeugs (1) herstellbar ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein spurgeführtes Fahrzeug, umfassend ein erstes endseitiges Fahrzeugsegment, ein zweites endseitiges Fahrzeugsegment und wenigstens ein zwischen dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment angeordnetes mittleres Fahrzeugsegment.
- Aus dem Stand der Technik sind diverse Transportfahrzeuge bekannt, welche aus mehreren Segmenten bestehen.
- So offenbart beispielsweise die
DE 10 2018 132 941 A1 ein angetriebenes leichtes Transportfahrzeug zum Transport von Gütern, Waren und/oder Personen auf kurzen Strecken, wobei das Transportfahrzeug in drei Segmente unterteilt ist und im mittleren Segment außen zwei Antriebsräder umfasst, die einzeln unabhängig voneinander elektrisch angetrieben und gesteuert werden können. Dadurch wird eine hohe Manövrierfähigkeit bis zum Drehen auf der Stelle erreicht. - Des Weiteren offenbart die
WO 2017/207978 A1 - Die US 2019 / 0197 927 A1 offenbart ein Fahrzeug, welches im Wesentlichen eine kastenförmige Karosserie aufweist und Räder, die an vier Ecken des Fahrzeugs angeordnet sind, sowie mindestens eine Seitenanzeige, die an einer oder beiden äußeren Seitenflächen der Karosserie angeordnet ist, um Bilder und Videos anzuzeigen. Die Seitenanzeige erstreckt sich tiefer als eine Oberseite der Räder entlang der vertikalen Achse des Fahrzeugs und breiter als zwischen inneren Enden der Räder entlang der Längsachse des Fahrzeugs. Der untere Rand des seitlichen Displays ist an beiden Enden gebördelt oder nach oben gebogen, um ein Überlappen mit den Rädern zu vermeiden. Das Fahrzeug ist spurgeführt und in Segmente unterteilt.
- Die
US 2018 0 345 777 A1 offenbart Fahrzeuge welche aus einer relativ geringen Anzahl von Modulen; die in einem Endmontageprozess zusammengebaut werden. Ein beispielhaftes Fahrzeug kann ein Karosseriemodul, ein erstes Antriebsmodul, das an ein erstes Ende des Karosseriemoduls gekoppelt ist, und ein zweites Antriebsmodul, das an ein zweites Ende des Karosseriemoduls gekoppelt ist, beinhalten. Eines oder beide der Antriebsmodule können ein Paar Räder, eine Batterie, einen elektrischen Antriebsmotor und/oder ein Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen-(HVAC-)System beinhalten. Eines oder beide der Antriebsmodule können auch eine Crashstruktur umfassen, um Stöße zu absorbieren. Wenn eine Komponente eines Antriebsmoduls ausfällt oder beschädigt wird, kann das Antriebsmodul schnell und einfach durch ein neues Antriebsmodul ersetzt werden, wodurch die Ausfallzeiten des Fahrzeugs minimiert werden. - Die
US 2018 0 022 405 A1 offenbart eine Vorrichtung und ein System zum: Kombinieren unabhängig fahrender Fahrzeuge zu einer einzigen Baugruppe für einen kompakten, effizienten Transport mit variabler Kapazität auf gemeinsamen Routen, sowie für die Aufteilung in unabhängige Fahrzeuge für Flexibilität auf verschiedenen Routen. Die Verbindungslogistik wird lokal über den optischen Sichtverbindungskanal ausgetauscht. Einziehbare Kupplung und passende Kupplung an gegenüberliegenden Enden der Fahrzeuge bieten mehrere Freiheitsgrade, um eine Fehlausrichtung während des anfänglichen dynamischen Eingriffs auszugleichen und als starr gekoppelte Baugruppe mit keinem Freiheitsgrad zu verriegeln. - Nachteilig an den vorgenannten Lösungen ist, dass diese jeweils auf einen spezifischen Einsatzzweck eingeschränkt sind. Eine einfache und schnelle Modifikation für einen abweichenden Einsatzzweck ist jedoch nicht möglich.
- Vor diesem Hintergrund besteht die objektive technische Aufgabe, ein Fahrzeug bereitzustellen, welches universell zu verschiedensten Einsatzzwecken verwendbar bzw. kompatibel ist, dabei eine mit geringem Aufwand verbundene Änderung des Einsatzzwecks erlaubt und zugleich kosteneffizient realisierbar ist.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein spurgeführtes Fahrzeug, umfassend ein erstes endseitiges Fahrzeugsegment, ein zweites endseitiges Fahrzeugsegment, und wenigstens ein zwischen dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment angeordnetes mittleres Fahrzeugsegment, welches zur Aufnahme wenigstens einer Person und/oder wenigstens eines Gegenstandes vorgesehen ist, wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment, das zweite endseitige Fahrzeugsegment und das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment eine feste relative Position zueinander aufweisen.
- Auf diese Weise wird ein starrer bzw. steifer Fahrzeugrumpf geschaffen, durch welchen die Gesamtstabilität des spurgeführten Fahrzeugs wesentlich verbessert wird. Im Gegensatz zu aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen hat eine starre Verbindung ohne Schwenkachsen den Vorteil, dass die einzelnen Fahrzeugsegmente deutlich sicherer und zuverlässiger miteinander verbindbar sind.
- Durch die starre Verbindung der Fahrzeugsegmente zueinander kann demnach ein sicherer, modular zusammensetzbarer Fahrzeugrumpf geschaffen werden. So können beispielsweise lediglich das erste endseitige Fahrzeugsegment, d.h. das in Fahrtrichtung gesehene vordere Fahrzeugsegment, und das zweite endseitige Fahrzeugsegment, d.h. das in Fahrtrichtung gesehene hintere Fahrzeugsegment, eine Verbindung zur Fahrbahn aufweisen, beispielsweise in Form eines Kontakts zwischen Rädern und einer Fahrbahn. Auf diese Weise kann - aufgrund der modularen Anordnung der Fahrzeugsegmente - das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment problemlos ausgetauscht werden, da dieses keine für die Fahrleistung notwendigen Komponenten wie beispielsweise eine oder mehrere Antriebs- oder Bremsvorrichtungen umfasst.
- Beispielsweise kann ein mittleres Fahrzeugsegment für den Transport von (Gefahr-) Gütern, dem Transport von Personen oder zur Durchführung von Reparaturarbeiten an einem Fahrweg vorgesehen sein. Das erste endseitige Fahrzeugsegment und das zweite endseitige Fahrzeugsegment können stets unabhängig vom Einsatzzweck verwendet werden. Um ein besonders einfaches Wechseln eines mittleren Fahrzeugsegments zu ermöglichen, ist ein solches nach Art eines Containers oder dergleichen ausgebildet. Für das mittlere Fahrzeugsegment sind unterschiedliche Arten bzw. Typen vorgesehen, welche für einen jeweils verfolgten Einsatzzweck konzipiert sind.
- Die Fahrzeugsegmente können in Privatbesitz sein. Vorzugsweise gilt das für die Transportsegmente. Die endseitigen Fahrzeugsegmente sind vorzugsweise im Besitz des Streckenbetreibers. Die Fahrzeugsegmente können beispielsweise auch geleast, gemietet, oder überlassen werden.
- Vorteilhafterweise sind das erste endseitige Fahrzeugsegment und/oder das zweite endseitige Fahrzeugsegment ebenfalls zur Aufnahme wenigstens einer Person und/oder wenigstens eines Gegenstandes vorgesehen. Dadurch kann die Gesamtkapazität des spurgeführten Fahrzeugs weiter erhöht werden.
- Vorteilhafterweise umfasst das erste endseitige Fahrzeugsegment und/oder das zweite endseitige Fahrzeugsegment einen Aufprallschutz mit Aufprallschutzvorrichtung, welcher vorzugsweise Außen-Airbags mit einer zugehörigen Steuerungsvorrichtung umfasst. Die endseitigen Fahrzeugsegmente haben dabei vorzugsweise eine oder mehrere Vorrichtungen zum Aufprallschutz integriert, beispielsweise Stoßdämpfungselemente, eine Knautschzone und/oder weitere Bauteile zum Absorbieren einer aus einem Aufprall resultierenden kinetischen Energie. Vorteilhafterweise weisen die endseitigen Fahrzeugsegmente Außenairbags auf und sind mit einer Vorrichtung zur Steuerung von Außenairbags versehen.
- Das mittlere Fahrzeugsegment ist vorzugsweise mit einem oder mehreren vorzugsweise versenkten Griffen versehen, wodurch beispielsweise ein Eingriff für Roboter und/oder Maschinen ermöglicht wird, um die Transportsegmente auch außerhalb einer Fahrbahn verwenden zu können. Derartige Griffe sind vorteilhafterweise auch an dem ersten endseitigen Fahrzeugelement und/oder dem zweiten endseitigen Fahrzeugelement vorgesehen. Mit Hilfe der Roboter und/oder Maschinen kann ein Spurwechsel für den Fahrzeugrumpf des spurgeführten Fahrzeugs - also den Teil, welcher keine eine Verbindung zur Spur ermöglichenden Elemente (z.B. Räder oder ein Gehänge) umfasst - eingeleitet bzw. durchgeführt werden.
- Vorzugsweise weisen das erste endseitige Fahrzeugsegment, das zweite endseitige Fahrzeugsegment und/oder das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment einen im Wesentlichen rohrförmigen Querschnitt auf. Ein derartiger Querschnitt hat den Vorteil, dass dieser mit einer geringeren Anzahl verschiedener Bauteile erreicht werden kann, da beispielsweise lediglich ein in eine entsprechende gebogene Form gebrachtes Bauteil ausreichend ist. Dennoch ist für den Transport von Personen eine ausreichende Deckenfreiheit gewährleistet.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung sind das erste endseitige Fahrzeugsegment, das zweite endseitige Fahrzeugsegment und das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment jeweils lösbar miteinander verbunden bzw. verbindbar, insbesondere mittels einer form- und/oder kraftschlüssigen Verbindung. Dadurch wird sowohl eine einfache Austauschbarkeit des ersten endseitigen oder zweiten endseitigen Fahrzeugsegments - beispielsweise im Falle eines Defekts bzw. einer Fehlfunktion - ermöglicht als auch ein problemloses Wechseln des wenigstens einen mittleren Fahrzeugsegments zur Änderung des spurgeführten Fahrzeugs für einen anderen Verwendungszweck erreicht. Sofern mehr als ein mittleres Fahrzeugsegment vorgesehen ist, sind die mittleren Fahrzeugsegmente ebenfalls lösbar miteinander verbunden. Dies hat den Vorteil, dass Transportsegmente schnell und einfach ausgetauscht und damit auch anderweitig verwendet werden können.
- Zu diesem Zweck sind die Fahrzeugsegmente vorteilhafterweise mittels eines Verbindungssystems, vorzugsweise mit einem Schnellverschluß, miteinander verbunden bzw. verbindbar. Als Verbindungssystem können vorteilhaftweise Steck- und/oder Schraubsysteme, beispielsweise umfassend Schraubverschlüsse, Bajonettverschlüsse, Riegel, Drehriegel, Schwenkhebel, Mehrpunktverriegelungen, Schnappverschlüsse, Einschubverriegelungen, Riegelschlösser, jeweils in einer Bohrung vorgesehene zylindrische Zapfen oder Kombinationen davon zum Einsatz kommen. Schnappverschlüsse haben beispielsweise den Vorteil, dass diese leicht schließen, jedoch mit einem erhöhten Kraftaufwand zu öffnen ist.
- Ferner kann im Rahmen des Verbindungssystems die Verwendung von Schlossfallen vorgesehen sein, beispielsweise in Form von Schrägfallen, Rollfallen, Hakenfallen, Hebefallen, Kurbelfallen, Drehfallen oder Kombinationen davon. Besonders bevorzugt ist die Verwendung sogenannter TV-Zapfen (auch als Spigot Adapter bekannt), bei welchen ein zylindrischer Zapfen eine Verjüngung aufweist, in welche eine oder mehrere Schrägfallen einrasten können.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung umfasst das Verbindungssystem ein Zwischenstück, welches jeweils zwischen benachbart angeordneten Stirnseiten der Fahrzeugsegmente angeordnet bzw. anordbar ist. Ein Zwischenstück ist zwischen zwei Fahrzeugsegmenten angeordnet und stellt eine mechanische Verbindung zwischen diesen her, so dass zum einen eine vereinfachte Montage gegeben ist und zum anderen das Zwischenstück als Adapter zwischen unterschiedlichen Verbindungssystem für Fahrzeugsegmente fungieren kann. Durch die Verwendung eines solchen Zwischenstücks wird somit unter anderem erreicht, dass bei Defekten am Verbindungssystem eine vereinfachte Reparatur durch bloßes Austauschen des Zwischenstücks erfolgen kann.
- Vorzugsweise umfasst das Verbindungssystem eine Steck- und/oder Schraubvorrichtung, wobei an der Stirnseite eines Fahrzeugsegments angeordnete Zapfen und/oder Schrauben mit dazu korrespondierenden Ausnehmungen an der Stirnseite eines anderen Fahrzeugsegments in Eingriff bringbar sind. Die Steck- und/oder Schraubvorrichtung kann in gleicher Weise ebenfalls ein Zusammenwirken eines Zwischenstücks mit der Stirnseite eines Fahrzeugsegments gewährleisten.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die endseitigen Fahrzeugsegmente, das heißt das erste endseitige Fahrzeugsegment und/oder das zweite endseitige Fahrzeugsegment, eine Vorrichtung zur Verbindung von in Längsrichtung zur Spur benachbart angeordneter Fahrzeuge umfasst, vorzugsweise durch eine elektromagnetische Wirkverbindung.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Verbindungssystem ein Zwischenstück umfasst, welches dazu ausgebildet ist, Fahrzeugsegmente unterschiedlicher Querschnittsformen, insbesondere einen runden Querschnitt und einen rechteckigen Querschnitt, miteinander zu verbinden, vorzugsweise zur Verbindung eines ersten Fahrzeugsegments mit einem runden Querschnitt mit einem zweiten eine Ladefläche aufweisenden Fahrzeugsegment. Vorteilhafterweise ist das Zwischenstück dazu ausgebildet, ein Fahrzeugsegment mit einem runden Querschnitt und ein weiteres Fahrzeugsegment mit einem rechteckigen Querschnitt miteinander zu verbinden. Auf diese Weise erfolgt eine Querschnittsänderung bzw. -anpassung, durch welche beispielsweise ein Transportsegment mit einem rechteckigen Querschnitt verwendet werden kann, welches sich insbesondere für den Transport von Paketen und/oder Paletten eignet.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist das Zwischenstück dazu ausgebildet, ein Fahrzeugsegment mit einem runden Querschnitt und ein weiteres Fahrzeugsegment, welches als Ladefläche vorgesehen ist, miteinander zu verbinden. Auf der Ladefläche kann beispielsweise ein Sattelauflieger aufliegen oder ein oder mehrere Kraftfahrzeuge transportiert werden.
- Auf diese Weise können Transportsegmente, mit einem rechteckigen Querschnitt verwendet werden kann, welches sich insbesondere für den Transport von Paketen und/oder Paletten eignet.
- Vorteilhafterweise umfasst das Verbindungssystem zur Verbindung benachbart angeordneter Stirnseiten der Fahrzeugsegmente eine elektromagnetische Wirkverbindung. Diese Wirkverbindung ermöglicht die Übertragung von elektrischer Energie oder/oder elektrischen Signalen.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung umfasst das spurgeführte Fahrzeug ferner eine Vorrichtung zur Datenübertragung und/oder eine Vorrichtung zur Energieübertragung zwischen wenigstens zwei Fahrzeugsegmenten. Mittels einer solchen Lösung kann beispielsweise ein Energietransfer vom mittleren Fahrzeugsegment zu dem ersten endseitigen und/oder zweiten endseitigen Fahrzeugsegment realisiert werden, welche über entsprechende Antriebseinheiten verfügen. Alternativ kann vorgesehen sein, dass ein im mittleren Fahrzeugsegment vorgesehener Energiespeicher durch vom ersten endseitigen und/oder zweiten endseitigen Fahrzeugsegment - beispielsweise mittels Bremsvorrichtungen - rückgewonnene Energie aufgeladen wird.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst wenigstens eines der Fahrzeugsegmente wenigstens einen Griff, welcher vorzugsweise zum Eingriff eines Hakens und/oder eines Karabinerhakens ausgebildet ist, wobei mittels des Hakens bzw. Karabinerhakens eine Verbindung zur Spur und/oder einem Fahrgestell des spurgeführtes Fahrzeugs herstellbar ist. Vorteilhafterweise umfassen die Fahrzeugsegmente Griffe. Diese sind so beschaffen, dass Haken eingreifen und/oder Karabiner einschnappen können. An den Haken bzw. Karabinerhaken ist eine Verbindung zu der Spur und/oder zu dem Fahrgestell vorhanden beziehungsweise angebracht. Mit dieser Konstruktion können beispielsweise hängende Fahrzeugsegmente mit einer oben liegenden Spur und/oder einem Fahrgestell verbunden werden. Auch andere Verbindungen zwischen den Griffen und der Spur und/oder dem Fahrgestell sind realisierbar.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist wenigstens eines der Fahrzeugsegmente eine Spurhaltevorrichtung auf, mit der einer bestehenden Spur gefolgt werden kann. Dabei wird die Spurhaltevorrichtung und/oder eine Verbindung zu einer Spurhaltevorrichtung vorzugsweise neben, oberhalb oder unterhalb des Transportsegmentes angeordnet.
- Alternativ und/oder ergänzend kann eine Verbindung zu einer Spurhaltevorrichtung über im jeweiligen Fahrzeugsegment vorhandene Griffe erfolgen.
- Vorzugsweise ist die Spurhaltevorrichtung dazu eingerichtet, einer mechanisch und/oder einer optisch vorgegebenen Spur zu folgen. Bei einer optisch vorgegebenen Spur kann es sich beispielsweise um Fahrstreifen, Randstreifen, Seitenstreifen, Standstreifen oder sonstige Fahrbahnmarkierungen handeln. Ein Beispiel für eine mechanische Spur ist für den Fall gegeben, dass das spurgeführte Fahrzeug als Seilbahngondel ausgebildet ist, da Gondeln prinzipiell dem Verlauf eines Tragseils oder eines Zugseils einer Seilbahn folgen. Alternativ kann die Spurhaltevorrichtung auch einer Spur folgen, welche mit Hilfe von Funksignalen (z.B. gemäß 5G-Mobilfunkstandard) vorgegeben ist.
- In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung umfasst das spurgeführte Fahrzeug ferner einen in Längsrichtung des Fahrzeugs angeordneten Träger, welcher durch wenigstens zwei Fahrzeugsegmente hindurchreicht und mit diesen verbunden bzw. verbindbar ist. Auf diese Weise wird die Steifigkeit des spurgeführten Fahrzeugs weiter erhöht, woraus eine weiter verbesserte Gesamtstabilität resultiert. Der Träger kann beispielsweise fest mit dem wenigsten einen mittleren Fahrzeugsegment verbunden sein und mit dem ersten endseitigen und/oder dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment reversibel verbunden werden, so dass die einfache Austauschbarkeit des mittleren Fahrzeugsegments gewährleistet bleibt.
- Vorteilhafterweise umfasst das spurgeführte Fahrzeug an wenigstens einem der endseitigen Fahrzeugsegmente eine Vorrichtung zum Kuppeln, mittels welcher eine Kopplung zu einer Vorrichtung zum Kuppeln an wenigstens einem endseitigen Fahrzeugsegment eines weiteren spurgeführten Fahrzeugs vorgenommen werden kann. Diese Kupplungsvorrichtung kann mechanisch und/oder elektromagnetisch eine Wirkverbindung zwischen endseitigen Fahrzeugsegmenten unterschiedlicher spurgeführter Fahrzeuge herstellen. Zusätzlich kann über die Verbindung von endseitigen Fahrzeugsegmenten über eine Vorrichtung die Übertragung von elektrischer Energie oder/oder elektrischen Signalen erfolgen.
- Vorteilhafterweise sind das erste endseitige Fahrzeugsegment und das zweite endseitige Fahrzeugsegment baugleich ausgebildet. Eine solche Lösung erlaubt eine Produktion des ersten endseitigen und des zweiten endseitigen Fahrzeugsegments in hoher Stückzahl mit einem vergleichsweise geringen Kostenaufwand.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weisen lediglich das erste endseitige Fahrzeugsegment und das zweite endseitige Fahrzeugsegment eine Verbindung zur Spur und/oder Fahrwerk auf. Auf diesen Weise kann ein spurgeführtes Fahrzeug geschaffen werden, bei welchem beispielsweise in den endseitigen Fahrzeugsegmenten Antriebs- bzw. Bremsvorrichtungen vorgesehen sind und in bzw. an dem wenigsten einen mittleren Fahrzeugsegment eine Spurhaltevorrichtung vorgesehen ist.
- Vorteilhafterweise ist ein erfindungsgemäßes spurgeführtes Fahrzeug als Verkehrsmittel, vorzugsweise als Hochbahn, zur Verbindung von Orten, beispielsweise Siedlungen, Dörfern oder Gewerbegebieten, vorgesehen.
- Erfindungsgemäß können die Fahrzeuge beispielsweise von einem Streckenbetreiber gelenkt und gesteuert werden oder autonom fahren.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst das spurgeführte Fahrzeug ferner eine Steuerungseinrichtung, welche dazu ausgebildet ist, von einem Streckenbetreiber Steuerungssignale zur Steuerung des spurgeführten Fahrzeugs zu empfangen und/oder eine im Wesentlichen autonome Steuerung des spurgeführten Fahrzeugs vorzunehmen. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass das spurgeführte Fahrzeug autonom fährt, ein Streckenbetreiber zwecks Sperrung einzelner Streckenabschnitte jedoch Steuerungssignale an das spurgeführte Fahrzeug sendet, welche im Rahmen der autonomen Steuerung berücksichtigt werden. Das spurgeführte Fahrzeug berechnet demnach eine neue Strecke selbst, beispielsweise mittels eines integrierten Navigationssystems, so dass ein Streckenbetreiber nicht für eine Vielzahl von Fahrzeugen neue Strecken berechnen muss. Dadurch wird es ermöglicht, dass der Streckenbetreiber die Hoheit über zu nutzende Strecken behält, der vergleichsweise höhere Rechenaufwand jedoch bei den jeweiligen spurgeführten Fahrzeugen verbleibt.
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ferner ein System, umfassend ein spurgeführtes Fahrzeug entsprechend einem der vorgenannten erfindungsgemäßen Aspekte sowie eine seitens eines Streckenbetreibers vorgesehene Einrichtung zur Übermittlung von Steuerungssignalen an das spurgeführte Fahrzeug.
- Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
- Dabei zeigen:
-
1 in einer schematischen Seitenansicht einen drei Fahrzeugsegmente umfassenden Fahrzeugrumpf eines spurgeführten Fahrzeuges gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel; -
2 in einer schematischen Seitenansicht ein erfindungsgemäßes spurgeführtes Fahrzeug gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel, in welchem das spurgeführte Fahrzeug für den Einsatz auf Schienen oder einer Fahrbahn vorgesehen ist; -
3 in einer schematischen Seitenansicht ein erfindungsgemäßes spurgeführtes Fahrzeug gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel; -
4a in einer Draufsicht ein erstes endseitiges bzw. zweites endseitiges Fahrzeugsegment eines erfindungsgemäßen spurgeführten Fahrzeugs; und -
4b in einer Draufsicht ein Zwischenstück als Teil eines Verbindungssystems zur Verbindung des ersten endseitigen bzw. zweiten endseitigen Fahrzeugsegments eines erfindungsgemäßen spurgeführten Fahrzeugs mit einem mittleren Fahrzeugsegment. -
1 zeigt in einer schematischen Seitenansicht einen Fahrzeugrumpf eines spurgeführten Fahrzeugs 1 gemäß der vorliegenden Erfindung in einem ersten Ausführungsbeispiel. Das spurgeführte Fahrzeug 1 umfasst vorliegend ein erstes endseitiges Fahrzeugsegment 2, ein zweites endseitiges Fahrzeugsegment 3 und ein zwischen dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment 2 und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment 3 angeordnetes mittleres Fahrzeugsegment bzw. Transportsegment 4, welches zur Aufnahme wenigstens einer Person und/oder wenigstens eines Gegenstandes vorgesehen ist. Sowohl das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 als auch das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 sind ferner mit einer Aufprallschutz-Vorrichtung 15 ausgestattet, durch welche eine aus einem Aufprall resultierende kinetische Energie absorbiert werden kann. Das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 und das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 sind demnach baugleich ausgebildet. - Vorliegend weist das mittlere Fahrzeugsegment 4 einen Zugang 6 auf, beispielsweise eine automatische Schiebetür, durch welchen wenigstens eine Person und/oder wenigstens ein Gegenstand in das Fahrzeuginnere, d.h. in das Innere des mittleren Fahrzeugsegments 4, gelangen kann.
- Abweichend von der Darstellung in
1 können zusätzlich auch das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 und/oder das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 zur Aufnahme wenigstens einer Person und/oder wenigstens eines Gegenstandes vorgesehen sein, wozu optional das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 bzw. das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 einen Zugang aufweisen. Alternativ kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Person und/oder der Gegenstande durch den Zugang 6 im mittleren Fahrzeugsegment 4 in das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 bzw. in das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 gelangen. - Hervorzuheben ist, dass das erste endseitige Fahrzeugsegment 2, das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 und das mittlere Fahrzeugsegment 4 eine feste relative Position zueinander aufweisen, d.h. starr bzw. steif miteinander in Verbindung stehen. Schwenkbare Kupplungsverbindungen oder dergleichen innerhalb eines spurgeführten Fahrzeugs werden erfindungsgemäß vermieden. Zur Gewährleistung einer einfachen Austauschbarkeit des mittleren Fahrzeugsegments 4 ist selbiges mit dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment 2 und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment 3 lösbar verbunden, beispielsweise mittels einer form- und/oder kraftschlüssigen Verbindung. Der Fahrzeugrumpf des spurgeführten Fahrzeugs 1 ist demnach starr ausgebildet, wobei das das erste endseitige Fahrzeugsegment 2, das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 und das Transportsegment 4 fest und verschwenkungsfrei miteinander verbunden sind.
- Des Weiteren weisen in diesem Beispiel sämtliche der vorgenannten Segmente 2, 3 und 4 Griffe 14 auf, mittels welchen die Segmente 2, 3, 4 auf einfache Art und Weise verladen und/oder ausgetauscht werden könnten, beispielsweise automatisiert mittels Roboterunterstützung.
- Um eine Gesamtstabilität des spurgeführten Fahrzeugs 1 weiter zu erhöhen, kann in Längsrichtung des spurgeführten Fahrzeugs 1 ein Träger angeordnet sein, welcher durch wenigstens zwei der Fahrzeugsegmente hindurchreicht und mit diesen verbunden bzw. verbindbar ist.
- Ferner kann der Fahrzeugrumpf beispielsweise mittels Gehänge und Laufwerk mit einem als Spur fungierenden Seil verbunden sein oder alternativ mittels Rädern eine Verbindung zu einer als Spur fungierenden Fahrbahn herstellen.
- Wie anhand von
1 weiter erkennbar ist, umfassen die Fahrzeugsegmente 2, 3, 4 eine Vielzahl von Griffen 14. Diese Griffe 14 sind so beschaffen, dass Haken in diese eingreifen und/oder Karabinerhaken in diese einschnappen können. Insbesondere bei Nutzung von Haken bzw. Karabinerhaken für die an der Oberseite der Fahrzeugelemente angeordneten Griffe 14 ist mittels der Haken bzw. Karabinerhaken eine Verbindung zu der Spur und/oder zu einem Fahrgestell des spurgeführten Fahrzeugs 1 möglich. Mit dieser Konstruktion können beispielsweise hängende Fahrzeugsegmente mit einer oben liegenden Spur und/oder einem oben liegenden Fahrgestell verbunden werden, beispielsweise im Rahmen einer Hängebahn bzw. Luftseilbahn. -
2 zeigt in einer schematischen Seitenansicht ein erfindungsgemäßes spurgeführtes Fahrzeug 1 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel, bei welchem sowohl das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 und das mittlere Fahrzeugsegment 4 als auch das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 und das mittlere Fahrzeugsegment 4 mittels eines Verbindungssystems miteinander verbunden sind, wobei das Verbindungssystem vorliegend ein Zwischenstück 7 umfasst, welches jeweils zwischen benachbart angeordneten Stirnseiten 9 der Fahrzeugsegmente 2, 3 und 4 angeordnet ist. - Sowohl das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 als auch das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 weisen vorliegend Räder 5 auf, welche von einer (nicht dargestellten) Antriebsachse angetrieben werden. Zudem sind das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 und/oder das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 mit einer (ebenfalls nicht dargestellten) Bremsvorrichtung ausgestattet.
- Anhand von
2 ist gut erkennbar, dass das mittlere Fahrzeugsegment 4 lediglich mit dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment 2 und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment 3 verbunden ist, selbst jedoch keine Verbindung zur beispielsweise als Fahrbahn ausgebildeten Spur aufweist. - Im Gegensatz zum zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel weist das mittlere Fahrzeugsegment 4 keinen von der Seite erreichbaren Zugang auf, da dessen Inneres lediglich zugänglich ist, wenn das mittlere Fahrzeugsegment 4 nicht mit dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment 2 und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment 3 verbunden ist. Auf diese Weise kann bei einem Transport von Gegenständen sichergestellt werden, dass sich ein Unbefugter während des Transports keinen Zugang zu selbigen verschafft.
- Ferner weisen das erste endseitige Fahrzeugsegment 2 und das zweite endseitige Fahrzeugsegment 3 gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Fenster 8 auf, durch welches beispielsweise im Inneren des spurgeführten Fahrzeugs 1 vorgesehene Frachtpapiere bzw. Frachtkennzeichnungen von außen sichtbar sind. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass das als Transportsegment fungierende mittlere Fahrzeugsegment 4 ein Fenster aufweist, durch welches Frachtpapiere bzw. Frachtkennzeichnungen von außen sichtbar sind.
- Mittels einer am mittleren Fahrzeugsegment 4 angebrachten Transportöse 9 kann, nachdem die Verbindung zu dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment 2 und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment 3 getrennt wurde, ein einfaches Verladen des mittleren Fahrzeugsegments 4, beispielsweise unter Zuhilfenahme eines Krans, vollzogen werden.
-
3 zeigt in einer schematischen Seitenansicht ein erfindungsgemäßes spurgeführtes Fahrzeug 1 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel, welches eine Vielzahl von mittleren Fahrzeugsegmenten bzw. Transportsegmenten 4 aufweist. - Vorliegend erfolgt sowohl eine Verbindung der Transportsegmente 4 untereinander als auch eine Verbindung des links angeordneten Transportsegments 4 mit dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment 2 sowie des rechts angeordneten Transportsegments 4 mit dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment 3 mittels Zwischenstücken 7.
- In Abhängigkeit davon, welche Verbindungstechnik (Mehrpunktverriegelung, Schwenkhebel, Bajonettverschluss, etc.) für ein Segment 2, 3, 4 Verwendung findet, können teilweise unterschiedlich ausgebildete Zwischenstücke 7 verwendet werden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass eine homogene Verbindungstechnik vorgesehen ist, so dass alle Zwischenstücke 7 baugleich ausgebildet sind.
-
4a zeigt in einer Draufsicht ein erstes endseitiges bzw. zweites endseitiges Fahrzeugsegment 2 bzw. 3 eines erfindungsgemäßen spurgeführten Fahrzeugs 1, wobei vorliegend erkennbar ist, dass das erste endseitige bzw. das zweite endseitige Fahrzeugsegment 2 bzw. 3 einen im Wesentlichen rohrförmigen Querschnitt aufweist. - An der Stirnseite 10 des Fahrzeugsegments 2 bzw. 3 sind vorliegend Zapfen und/oder Schrauben 11 angeordnet, welche mit dazu korrespondierenden Ausnehmungen 13 an der Stirnseite 12 eines anderen Fahrzeugsegments oder an der Stirnseite 12 eines Zwischenstücks 7 in Eingriff bringbar sind. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die Stirnseite 10 des Fahrzeugsegments 2 bzw. 3 Ausnehmungen 13 aufweist und die Stirnseite 12 eines Zwischenstücks 7 mit Zapfen und/oder Schrauben 11 versehen ist. In jedem Fall sind die Zapfen und/oder Schrauben 11 mit den dazu korrespondierenden Ausnehmungen 13 in Eingriff bringbar.
-
4b in einer Draufsicht ein Zwischenstück 7 als Teil eines Verbindungssystems zur Verbindung des ersten endseitigen/zweiten endseitigen Fahrzeugsegments 2/3 eines erfindungsgemäßen spurgeführten Fahrzeugs 1 mit einem mittleren Fahrzeugsegment 4. - Das Zwischenstück 7 weist vorliegend an dessen Stirnseite 12 angeordnete Ausnehmungen 13 auf, in welche die jeweiligen Zapfen und/oder Schrauben 11, welche an der Stirnseite 10 des ersten endseitigen/zweiten endseitigen Fahrzeugsegments 2/3 angeordnet sind, eingreifen.
- Alternativ und/oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass das Verbindungssystem zur Verbindung benachbart angeordneter Stirnseiten 10 bzw. 12 der Fahrzeugsegmente 2, 3, 4 eine elektromagnetische Wirkverbindung (nicht dargestellt) umfasst.
- Die in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele und die im Zusammenhang mit diesen erläuterten Ausführungsbeispiele dienen lediglich einer Erläuterung der Erfindung und sind für die nicht beschränkend.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- spurgeführtes Fahrzeug
- 2
- erstes endseitiges Fahrzeugsegment
- 3
- zweites endseitiges Fahrzeugsegment
- 4
- mittleres Fahrzeugsegment
- 5
- Räder
- 6
- Zugang
- 7
- Zwischenstück
- 8
- Fenster
- 9
- Transportöse
- 10
- Stirnseite
- 11
- Zapfen bzw. Schrauben
- 12
- Stirnseite
- 13
- Ausnehmungen
- 14
- Griffe
- 15
- Aufprallschutz-Vorrichtung
Claims (14)
- Spurgeführtes Fahrzeug (1), umfassend ein erstes endseitiges Fahrzeugsegment (2), ein zweites endseitiges Fahrzeugsegment (3), und wenigstens ein zwischen dem ersten endseitigen Fahrzeugsegment (2) und dem zweiten endseitigen Fahrzeugsegment (3) angeordnetes mittleres Fahrzeugsegment (4), welches zur Aufnahme wenigstens einer Person und/oder wenigstens eines Gegenstandes vorgesehen ist, wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment (2), das zweite endseitige Fahrzeugsegment (3) und das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment (4) eine feste relative Position zueinander aufweisen und wobei wenigstens eines der Fahrzeugsegmente (2, 3, 4) wenigstens einen Griff (14) umfasst, welcher zum Eingriff eines Hakens und/oder eines Karabinerhakens ausgebildet ist, wobei mittels des Hakens bzw. Karabinerhakens eine Verbindung zur Spur und/oder einem Fahrgestell des spurgeführtes Fahrzeugs (1) herstellbar ist.
- Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach
Anspruch 1 , wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment (2) und/oder das zweite endseitige Fahrzeugsegment (3) zur Aufnahme wenigstens einer Person und/oder wenigstens eines Gegenstandes vorgesehen sind. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach
Anspruch 1 oderAnspruch 2 , wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment (2) und/oder das zweite endseitige Fahrzeugsegment (3) einen Aufprallschutz mit Aufprallschutzvorrichtung (15) umfasst, welcher vorzugsweise Außen-Airbags mit einer zugehörigen Steuerungsvorrichtung umfasst. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment (2), das zweite endseitige Fahrzeugsegment (3) und/oder das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment (4) einen im Wesentlichen rohrförmigen Querschnitt aufweisen. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment (2), das zweite endseitige Fahrzeugsegment (3) und das wenigstens eine mittlere Fahrzeugsegment (4) jeweils lösbar, insbesondere mittels einer form- und/oder kraftschlüssigen Verbindung, miteinander verbunden bzw. verbindbar sind. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach
Anspruch 5 , wobei die Fahrzeugsegmente (2, 3, 4) mittels eines Verbindungssystems, vorzugsweise mit einem Schnellverschluß, miteinander verbunden bzw. verbindbar sind. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach
Anspruch 6 , wobei das Verbindungssystem ein Zwischenstück (7) umfasst, welches jeweils zwischen benachbart angeordneten Stirnseiten der Fahrzeugsegmente (2, 3, 4) angeordnet bzw. anordbar ist. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach
Anspruch 6 oderAnspruch 7 , wobei das Verbindungssystem eine Steck- und/oder Schraubvorrichtung umfasst, wobei an der Stirnseite (10) eines Fahrzeugsegments (2, 3, 4) angeordnete Zapfen und/oder Schrauben (11) mit dazu korrespondierenden Ausnehmungen (13) an der Stirnseite (12) eines anderen Fahrzeugsegments (2, 3, 4) in Eingriff bringbar sind. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach einem der
Ansprüche 6 bis8 , wobei die endseitigen Fahrzeugsegmente (2 und/oder 3) eine Vorrichtung zur Verbindung von in Längsrichtung zur Spur benachbart angeordneter Fahrzeuge umfasst, vorzugsweise durch eine elektromagnetische Wirkverbindung. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach einem der
Ansprüche 6 bis9 , wobei das Verbindungssystem ein Zwischenstück (7) umfasst, welches dazu ausgebildet ist, Fahrzeugsegmente (2, 3, 4) unterschiedlicher Querschnittsformen, insbesondere einen runden Querschnitt und einen rechteckigen Querschnitt, miteinander zu verbinden, vorzugsweise zur Verbindung eines ersten Fahrzeugsegments mit einem runden Querschnitt mit einem zweiten eine Ladefläche aufweisenden Fahrzeugsegment. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis10 , ferner umfassend eine Vorrichtung zur Datenübertragung und/oder eine Vorrichtung zur Energieübertragung zwischen wenigstens zwei Fahrzeugsegmenten. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis11 , wobei das erste endseitige Fahrzeugsegment (2) und das zweite endseitige Fahrzeugsegment (3) baugleich ausgebildet sind. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , welches als Verkehrsmittel, vorzugsweise als Hochbahn, zur Verbindung von Orten, beispielsweise Siedlungen, Dörfern oder Gewerbegebieten, vorgesehen ist. - Spurgeführtes Fahrzeug (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis13 , ferner umfassend eine Steuerungseinrichtung, welche dazu ausgebildet ist, von einem Streckenbetreiber Steuerungssignale zur Steuerung des spurgeführten Fahrzeugs (1) zu empfangen und/oder eine im Wesentlichen autonome Steuerung des spurgeführten Fahrzeugs (1) vorzunehmen.
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