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Die Erfindung betrifft einen Adapter für eine Hebebühne, insbesondere zum Anheben von Kraftfahrzeugen.
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Zur Prüfung, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sind Hebebühnen hinlänglich bekannt. Mit solchen Hebebühnen wird ein Kraftfahrzeug angehoben, um die Räder zu entlasten, damit beispielsweise ein Reifenwechsel durchgeführt werden kann. Auch dient das Anheben des Kraftfahrzeugs dem besseren Zugang des Kraftfahrzeugs am Unterboden, um eine Prüfung, Wartung oder Reparatur durchzuführen. Hierzu ist das Kraftfahrzeug sicher auf der Hebebühne zu platzieren, damit ein unter dem Kraftfahrzeug sich befindlicher Arbeiter nicht gefährdet wird und damit das Kraftfahrzeug nicht beschädigt wird.
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Typischerweise in Werkstätten vorgesehene moderne Hebebühnen weisen rechts und links vom Fahrzeug platzierbare Arme auf, welche an der Fahrerseite und der Beifahrerseite des Kraftfahrzeugs unter den Schweller des Kraftfahrzeugs schwenkbar sind, wobei an den Enden der Arme jeweils ein Aufnahmeteller platziert ist, welche unter dafür vorgesehenen Aufnahmepunkten angeordnet werden, bevor die Arme der Hebebühne angehoben werden, um das Kraftfahrzeug anzuheben. Dabei kommen die Aufnahmeteller mit dem vorgesehenen Bereich des Unterbodens bzw. des Schwellers in Berührung und tragen dadurch das Kraftfahrzeug bei einem weiteren Anheben der Arme. Bei typischen Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist das typischerweise ausreichend, zumal die Aufnahmeteller typischerweise rund ausgebildet sind und einen ausreichenden Durchmesser aufweisen, um eine sichere Auflagefläche zu bieten. Auch sind die Oberseiten der Aufnahmeteller rutschsicher mit einem Gummi oder Kunststoff etc. belegt.
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Bei modernen Elektrofahrzeugen kommt jedoch hinzu, dass die Fahrbatterie, auch Traktionsbatterie genannt, des Elektrofahrzeuges als Unterbodenbatterie ausgebildet ist und von unten an dem Kraftfahrzeug befestigt ist und den Unterboden zumindest teilweise bildet und/oder an dem Unterboden befestigt ist.
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Dadurch ist die Unterbodenbatterie im Servicefalle zugänglich zu machen, wozu das Kraftfahrzeug mittels einer Hebebühne anzuheben ist. Dabei sind die Aufnahmeteller unter dem Fahrzeug zu platzieren, wie dies oben beschrieben wird. Dabei kann es allerdings auftreten, dass die Aufnahmeteller zu weit nach innen angeordnet sind, was die Unterbodenbatterie blockieren könnte. Um dies zu verhindern, könnte ein Arbeiter geneigt sein, den Aufnahmeteller zu weit nach außen zu platzieren, so dass der tragende Bereich des Aufnahmetellers zu gering ist und eine Gefahr für den Arbeiter als auch für das Fahrzeug bestehen könnte.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Adapter für eine Hebebühne zu schaffen, welcher einfach und kostengünstig ausgebildet ist und eine definierte Auflage des Kraftfahrzeuges erlaubt, so dass die oben beschriebene Gefahr für Arbeiter und Kraftfahrzeug aufgrund nicht vorschriftsmäßiger Platzierung der Aufnahmeteller vermieden wird.
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Die Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft einen Adapter für eine Hebebühne, wobei der Adapter einen Grundkörper aufweist, welcher eine Platte, einen vorstehenden Rand und einen vorstehenden Zapfen aufweist, wobei der vorstehende Rand an dem Randbereich der Platte befestigt ist und in einer ersten Normalenrichtung von der Platte absteht und der vorstehende Zapfen außermittig der Platte mit der Platte befestigt ist und in einer zweiten Normalenrichtung von der Platte absteht, wobei die erste Normalenrichtung entgegengesetzt zur zweiten Normalenrichtung ausgerichtet ist. Damit kann der Adapter sicher und einfach auf den Aufnahmeteller des Arms der Hebebühne gesetzt werden, um das Fahrzeug mit dem Zapfen zu halten, der in eine dafür vorgesehene Öffnung am Unterboden bzw. am Schweller des Kraftfahrzeugs eingreift.
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Der Rand muss dabei nicht umlaufend ausgebildet sein, er kann jedoch umlaufend ausgebildet sein. Bei einem nicht umlaufend ausgebildeten Rand kann der Rand durch eine Anzahl von Zähnen etc. ausgebildet sein.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der vorstehende Rand mit der Platte verbunden ausgebildet ist oder mit der Platte einteilig hergestellt ausgebildet ist. Damit wird eine einfache und stabile und somit sichere Gestaltung erreicht.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn der vorstehende Rand mit der Platte verschraubt, vernietet oder verschweißt ist. Auch damit wird eine einfache und stabile und somit sichere Gestaltung erreicht.
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Vorteilhaft ist es auch, wenn der vorstehende Rand mit der Platte als Gussteil oder als spanend bearbeitetes Bauteil einteilig hergestellt ist, beispielsweise durch Fräsen. Auch so wird eine einfache und stabile und somit sichere Gestaltung erreicht.
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Ebenso ist es vorteilhaft, wenn der vorstehende Zapfen mit der Platte verbunden ausgebildet ist oder mit der Platte einteilig hergestellt ausgebildet ist. Damit wird eine einfache und stabile und somit sichere Gestaltung erreicht.
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Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn der vorstehende Zapfen mit der Platte verschraubt, vernietet oder verschweißt ist. Auch damit wird eine einfache und stabile und somit sichere Gestaltung erreicht.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist es auch vorteilhaft, wenn der vorstehende Zapfen mit der Platte als Gussteil oder als spanend bearbeitetes Bauteil einteilig hergestellt ist. Auch damit wird eine einfache und stabile und somit sichere Gestaltung erreicht.
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Weiterhin ist es auch zweckmäßig, wenn die Platte zumindest eine Bohrung aufweist zum Verschrauben und/oder Vernieten des Randes und/oder des Zapfens. Auch damit wird eine einfache und stabile und somit sichere Gestaltung erreicht.
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Bevorzugt ist es auch, wenn die Platte, der Rand und/oder der Zapfen aus Metall gefertigt ist bzw. sind, insbesondere aus Stahl oder Aluminium. Damit wird eine stabile und im Werkstatteinsatz dauerhaft einsatzbereite Gestaltung erreicht.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Zapfen zylindrisch ausgebildet ist und einen durchgehenden Durchmesser aufweist oder der Zapfen zylindrisch und abgestuft ausgebildet ist und zumindest zwei unterschiedliche Durchmesser aufweist.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung detailliert erläutert. In der Zeichnung zeigen:
- 1 eine Ansicht eines Aufnahmetellers eines Arms einer Hebebühne nach dem Stand der Technik,
- 2 eine schematische, perspektivische Darstellung von erfindungsgemäßen Adaptern für eine Hebebühne,
- 3 eine schematische, perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Adapters von unten,
- 4 eine Ansicht eines Aufnahmetellers einer Hebebühne, auf welchen ein erfindungsgemäßer Adapter aufgesetzt wird,
- 5 eine Ansicht eines Aufnahmetellers einer Hebebühne, auf welchen ein erfindungsgemäßer Adapter aufgesetzt ist,
- 6 eine Ansicht eines Aufnahmetellers an einem Arm einer Hebebühne, auf welchen ein erfindungsgemäßer Adapter aufgesetzt ist zum Anheben eines Kraftfahrzeugs,
- 7 eine Ansicht des erfindungsgemäßen Adapters auf einem Aufnahmeteller beim Anheben eines Kraftfahrzeugs,
- 8 eine schematische Darstellung eines Schnitts durch eine Platte mit Rand, und
- 9 eine schematische Darstellung eines Schnitts durch einen Zapfen.
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Die 1 zeigt eine Hebebühne 1 nach dem Stand der Technik mit einem Arm 2, welcher einen Aufnahmeteller 3 trägt, um ein Kraftfahrzeug 4 anzuheben. Dazu wird der Aufnahmeteller 3 unter den Schweller 5 bzw. Unterboden des Kraftfahrzeugs 4 geschwenkt und der Arm 2 wird angehoben. Dabei weist eine typische Hebebühne vier solcher Arme 2 mit Aufnahmeteller 3 auf, wobei jeweils zwei beabstandet zueinander an gegenüberliegenden Seiten des Kraftfahrzeugs 4 platziert werden. Der Aufnahmeteller 3 weist eine Auflage 6 aus einem rutschsicheren Gummi oder Kunststoff auf.
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Die 2 und 3 zeigen verschiedene Ansichten eines erfindungsgemäßen Adapters 10 für eine Hebebühne 1. Die 8 und 9 zeigen Schnitte von Details des Adapters 10.
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Der erfindungsgemäße Adapter 10 weist einen Grundkörper 11 auf, welcher eine Platte 12, einen vorstehenden Rand 13 und einen vorstehenden Zapfen 14 aufweist.
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Dabei ist der von der Platte 12 vorstehende Rand 13 an dem Randbereich 15 der Platte 12 befestigt. Der Rand 13 steht dabei in einer ersten Normalenrichtung 16 von der Platte 12 ab.
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Weiterhin ist der vorstehende Zapfen 14 außermittig der Platte 12 mit der Platte 12 befestigt verbunden. Der Zapfen 14 steht dabei in einer zweiten Normalenrichtung 17 von der Platte 12 ab. Dabei ist die erste Normalenrichtung 16 entgegengesetzt zur zweiten Normalenrichtung 17 ausgerichtet. Der Rand 12 und der Zapfen 14 stehen in entgegengesetzte Richtungen von der Platte 12 ab.
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Der vorstehende Rand 13 ist mit der Platte 12 verbunden ausgebildet oder mit der Platte 12 einteilig hergestellt ausgebildet. Dabei zeigt das Ausführungsbeispiel, das der Rand 13 mit der Platte 12 einteilig ausgebildet ist. Beispielsweise ist der vorstehende Rand 13 mit der Platte 12 als Gussteil oder als spanend bearbeitetes Bauteil, beispielsweise als gefrästes Bauteil, einteilig hergestellt.
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Alternativ und nicht gezeigt, kann der Rand 13 aber auch mit der Platte 12 verbunden sein. So kann der Rand 13 mit der Platte 12 verschraubt, vernietet oder verschweißt sein.
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Auch der vorstehende Zapfen 14 kann mit der Platte 12 verbunden ausgebildet oder mit der Platte 12 einteilig hergestellt ausgebildet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der vorstehende Zapfen 14 mit der Platte 12 verschraubt, er kann jedoch auch vernietet oder verschweißt sein. Zum Verschrauben weist die Platte 12 eine Bohrung 18 auf, wobei der Zapfen 14 eine Sacklochbohrung 19 mit Gewinde aufweist, so dass eine Schraube 20 einschraubbar ist, siehe 3.
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Alternativ kann der vorstehende Zapfen 14 auch mit der Platte 12 als Gussteil oder als spanend bearbeitetes Bauteil einteilig hergestellt sein.
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Wie bereits oben beschrieben kann die Platte 12 zumindest eine Bohrung 18 aufweisen, insbesondere zum Verschrauben und/oder Vernieten des Randes 13 und/oder des Zapfens 14.
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Zur Erreichung einer vorgesehenen Haltbarkeit ist bzw. sind die Platte 12, der Rand 13 und/oder der Zapfen 14 aus Metall gefertigt, insbesondere aus Stahl oder Aluminium.
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Die 2, 3 und 9 zeigen auch, dass der Zapfen 14 zylindrisch ausgebildet ist. Er kann dabei optional einen durchgehenden Durchmesser aufweisen, oder wie gezeigt, kann der Zapfen 14 zylindrisch und abgestuft ausgebildet sein, so dass er zumindest zwei unterschiedliche Durchmesser D1 und D2 aufweist.
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In den 4 bis 7 ist der erfindungsgemäße Adapter 10 in seiner Anwendung zu erkennen.
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In 4 ist zu erkennen, wie der Adapter 10 auf den Aufnahmeteller 3 der Hebebühne 1 manuell aufgesetzt wird. Die Platte 12 liegt dabei auf dem Aufnahmeteller 3 auf und der Rand 13 umgreift den Aufnahmeteller 3, so dass eine lagesichere Anordnung des Adapters 10 auf dem Aufnahmeteller 3 erreicht ist und der Adapter 10 nicht von dem Aufnahmeteller 3 abrutschen kann.
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In 5 ist zu erkennen, wie der Adapter 10 auf dem Aufnahmeteller 3 sitzt.
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In 6 ist zu erkennen, wie der Arm 2 verschwenkt wird, damit der Adapter 10 unter den Schweller 5 des Kraftfahrzeugs 4 platziert werden kann.
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In 7 ist zu erkennen, wie mittels des Adapters 10 auf dem Aufnahmeteller 3 ein Kraftfahrzeug 4 angehoben werden kann. Dazu greift der Zapfen 14 in eine dafür vorgesehene Öffnung 21 bzw. Aufnahme am Schweller 5 bzw. Unterboden des Kraftfahrzeugs 4, so dass eine sichere Halterung erreicht wird. So kann das Kraftfahrzeug 4 sicher angehoben werden.
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Der Durchmesser D2 ist dabei auf den Durchmesser der Öffnung 21 bzw. Aufnahme angepasst und der Durchmesser D1 ist größer als D2, so dass das Kraftfahrzeug 4 sicher auf der Stufe 22 von D1 nach D2 aufliegt.
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Da der Zapfen 14 außermittig der Platte 12 angeordnet ist, wie dies die Figuren zeigen, wird erreicht, dass die Platte 12 nicht so weit unter den Unterboden greift, so dass dennoch eine etwaige Unterflurbatterie o.Ä. sicher ausgebaut werden kann.
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Der Adapter 10 ist einfach und schnell auf den Aufnahmeteller 3 aufsetzbar und auch einfach und schnell wieder abnehmbar, so dass die Hebebühne 1 mit oder ohne Adapter nutzbar ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Hebebühne
- 2
- Arm
- 3
- Aufnahmeteller
- 4
- Kraftfahrzeug
- 5
- Schweller
- 6
- Auflage
- 10
- Adapter
- 11
- Grundkörper
- 12
- Platte
- 13
- Rand
- 14
- Zapfen
- 15
- Randbereich
- 16
- erste Normalenrichtung
- 17
- zweite Normalenrichtung
- 18
- Bohrung
- 19
- Sacklochbohrung
- 20
- Schraube
- 21
- Öffnung
- 22
- Stufe