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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beschichtungsanlage zum Beschichten eines Brillenglases nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Spannring zum randseitigen Einspannen eines Brillenglases nach dem Oberbegriff des Anspruchs 14, ein Magazin zur Lagerung von Spannringen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 19, sowie ein Verfahren zum Beschichten von Brillengläsern.
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Aus der
WO 2013/131656 A2 ist eine Anlage zum Bearbeiten von optischen Linsen bekannt. Die Anlage weist mehrere separate Bearbeitungseinrichtungen zur unabhängigen Bearbeitung der Linsen sowie ein Transfersystem mit parallelen Transportspuren zur Förderung der Linsen auf. Auf ein Beschichten von Linsen wird nicht im Detail eingegangen.
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Aus der
WO 2018/153787 A1 ist ebenfalls eine Anlage zum Bearbeiten von optischen Linsen bekannt. Die Anlage weist eine Blockvorrichtung zum Blocken von zu bearbeitenden Linsen, mehrere Bearbeitungsvorrichtungen zum Bearbeiten der Linsen, eine Abblockvorrichtung zum Abblocken der bearbeiteten Linsen und eine Transportsystem für die Linsen auf. Die Anlage weist eine Bearbeitungslinie zum Beschichten der Linsen auf, wobei die Abläufe in dieser Bearbeitungslinie nicht im Detail dargestellt sind.
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Aus der
WO 2018/108426 A1 ist eine Anlage zur Beschichtung von Brillengläsern bekannt. Die Anlage weist eine Transferkammer und mehrere parallel an die Transferkammern angeschlossene Beschichtungsvorrichtungen mit separaten Beschichtungskammern zur Beschichtung der Brillengläser im Vakuum auf. Die Beschichtungskammern und die Transferkammer bilden ein zusammenhängendes Vakuumsystem. Ein Zusammenspiel zwischen der Beschichtungsanlage und potentiell vorgeordneten Einrichtungen zur mechanischen Bearbeitung der Brillengläser wird nicht diskutiert.
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Aus dem Stand der Technik ist keine Anlage bekannt, in der Brillengläser zunächst in einer Bearbeitungsanlage, insbesondere parallel in mehreren separaten Bearbeitungseinrichtungen, mechanisch bearbeitet werden und anschließend automatisiert an eine Beschichtungsanlage übergeben und dort automatisiert gehandhabt bzw. mit einer Beschichtung versehen werden, insbesondere in Kleingruppen.
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Des Weiteren erfolgt das Beschichten von Brillengläsern bei aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren derart, dass eine Vielzahl von Brillengläsern im sogenannten Batch-Betrieb gleichzeitig einer Beschichtungseinrichtung zugeführt und dort beschichtet wird. Ein Batch, also eine Gruppe von Brillengläsern, die gleichzeitig beschichtet werden, weist dabei typischerweise etwa 80 bis 120 Brillengläser auf. Ein Nachteil dieses Verfahren liegt darin, dass vor dem Beschichten zunächst gewartet werden muss, bis sich ausreichend viele Brillengläser angesammelt haben. Hierdurch ist die Zeit, die zur Herstellung eines einzelnen Brillenglases bzw. eines Paars von Brillengläsern einer Brille benötigt wird, verhältnismäßig lang, sodass letztlich eine lange Wartezeit für den Kunden resultiert, der eine neue Brille bzw. neue Brillengläser in Auftrag gibt.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lösung zur optimalen Anbindung einer Beschichtungsanlage zum Beschichten von Brillengläsern an eine Bearbeitungsanlage zur mechanischen Bearbeitung von Brillengläsern anzugeben sowie eine vollautomatisierte Handhabung von Brillengläsern, insbesondere zum bzw. beim Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung und/oder eine möglichst kurze Bearbeitungszeit für ein Brillenglas in einer Bearbeitungsanlage bzw. Beschichtungsanlage zu ermöglichen.
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Die obige Aufgabe wird gelöst durch eine Beschichtungsanlage gemäß Anspruch 1, einen Spannring gemäß Anspruch 14, ein Magazin gemäß Anspruch 19 oder ein Verfahren gemäß Anspruch 22. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Gemäß einem ersten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Beschichtungsanlage mit einer Beschichtungsvorrichtung zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung auf ein Brillenglas.
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Die Beschichtungsanlage weist vorzugsweise ein Handhabungssystem zur automatisierten Handhabung von Haltern, insbesondere Spannringen, auf. Die Halter bzw. Spannringe sind zum temporären Halten des Brillenglases während des Aufbringens der Beschichtung ausgebildet. Durch das Handhabungssystem werden eine vollautomatisierte Handhabung der Halter bzw. Spannringe und ein schneller Durchlauf von Brillengläsern durch die Beschichtungsanlage ermöglicht.
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Die Beschichtungsanlage weist vorzugsweise eine erste und eine zweite Beschichtungsvorrichtung auf. Die Beschichtungsvorrichtungen sind vorzugsweise zum Aufbringen unterschiedlicher Schichten der dauerhaften Beschichtung auf das Brillenglas ausgebildet. Insbesondere ist die erste Beschichtungsvorrichtung zum Aufbringen einer ersten Schicht bzw. Hartschicht und/oder die zweite Beschichtungsvorrichtung zum Aufbringen einer oder mehrerer zweiter Schichten bzw. Funktionsschichten ausgebildet.
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Weiter weist die Beschichtungsanlage vorzugsweise eine Zwischenspeichervorrichtung zur Zwischenspeicherung von Brillengläsern nach dem Aufbringen der ersten Schicht bzw. Hartschicht und/oder vor dem Aufbringen der zweiten Schicht bzw. Funktionsschicht auf. Die Zwischenspeichervorrichtung ist vorzugsweise der ersten Beschichtungsvorrichtung nachgeordnet und/oder der zweiten Beschichtungsvorrichtung vorgeordnet.
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Vorzugsweise weist die Beschichtungsanlage ein Handhabungssystem zum automatisierten Transfer von Brillengläsern zwischen der ersten und/oder zweiten Beschichtungsvorrichtung und der Zwischenspeichervorrichtung auf. Hierdurch werden ein vollautomatisierter Ablauf und ein schneller Durchlauf von Brillengläsern durch die Beschichtungsanlage ermöglicht.
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Besonders bevorzugt ist das Handhabungssystem sowohl zur automatisierten Handhabung von Haltern bzw. Spannringen als auch zum automatisierten Transfer von Brillengläsern ausgebildet. Hierdurch wird ein vollautomatisierter Prozess ermöglicht.
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Das Handhabungssystem weist vorzugsweise eine Handhabungseinrichtung mit einem oder mehreren Saugern oder Greifern zum Halten und/oder Handhaben eines Halters bzw. Spannrings auf. Bevorzugt weist die Handhabungseinrichtung einen Roboter, insbesondere mit einem oder mehreren Roboterarmen auf, oder ist dadurch gebildet.
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Bevorzugt ist die Handhabungseinrichtung - zusätzlich zur Handhabung von Haltern bzw. Spannringen - zur Handhabung von Brillengläsern ausgebildet. Dies ist einem kompakten Aufbau zuträglich.
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Die Beschichtungsanlage bzw. Zwischenspeichervorrichtung weist vorzugsweise ein Magazin zur Lagerung von Spannringen für die Brillengläser auf. Dies ist einem effizienten Ablauf zuträglich.
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Das Magazin weist vorzugsweise eine Magazineinheit auf, die gemeinsam mit darin angeordneten Spannringen dem Magazin entnehmbar ist. Hierdurch kann eine Vielzahl von Spannringen gleichzeitig einer Reinigungseinrichtung zugeführt und dort gereinigt werden und ein Ablauf zum Reinigen der Spannringe besonders effizient bzw. zeitsparend gestaltet werden.
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Die Beschichtungsanlage bzw. Zwischenspeichervorrichtung weist vorzugsweise eine Einrichtung zum automatisierten Öffnen und/oder Schließen eines Spannrings auf. Alternativ oder zusätzlich ist die Einrichtung zum automatisierten Einsetzen eines Brillenglases in einem Spannring ausgebildet. Dies ist einem vollautomatisierten und effizienten Ablauf zuträglich.
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Die Beschichtungsanlage bzw. Zwischenspeichervorrichtung weist weiter vorzugsweise eine Wärmeeinrichtung zum Erwärmen von Brillengläsern auf. Insbesondere wird durch das Erwärmen in der Wärmeeinrichtung eine zuvor, insbesondere in der ersten Beschichtungsvorrichtung, auf die Brillengläser aufgebrachte Hartschicht getrocknet und/oder ausgehärtet. Vorzugsweise werden die Brillengläser beim Erwärmen in der Wärmeeinrichtung in Spannringen gehalten.
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Die Beschichtungsanlage bzw. Zwischenspeichervorrichtung bzw. Wärmeeinrichtung weist vorzugsweise eine Transporteinrichtung zum Transport von Brillengläsern durch die Zwischenspeichervorrichtung bzw. Wärmeeinrichtung auf. Während des Transports werden die Brillengläser vorzugsweise in Spannringen gehalten. Die Wärmeeinrichtung ist zum Erwärmen der Brillengläser während des Transports der Brillengläser mit der Transporteinrichtung ausgebildet. Mit anderen Worten werden die Brillengläser also erwärmt, während sie durch die Wärmeieinrichtung transportiert werden.
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Vorzugsweise ist die Wärmeeinrichtung zum kontinuierlichen Transport von Brillengläsern ausgebildet, das heißt, dass ohne Unterbrechungen Brillengläser in der Wärmeeinrichtung bzw. mit der Transporteinrichtung transportiert werden (können). Insbesondere können, während bereits eine oder mehrere Brillengläser mit der Transporteinrichtung transportiert werden, weitere Brillengläser an die Transporteinrichtung übergeben werden, sodass sie mit der Transporteinrichtung transportiert werden.
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Insbesondere weist die Transporteinrichtung hierzu ein kontinuierlich laufendes Förderband, Förderelement oder dergleichen auf. Hierdurch kann die Durchlaufzeit für ein einzelnes Brillenglas durch die Beschichtungsanlage verkürzt bzw. optimiert werden.
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Die Beschichtungsanlage bzw. das Handhabungssystem weist vorzugsweise eine (weitere) Handhabungseinrichtung zum Transfer von Brillengläsern bzw. Spannringen mit darin gehaltenen Brillengläsern von der Zwischenspeichervorrichtung bzw. Wärmeeinrichtung, insbesondere der Transporteinrichtung der Wärmeeinrichtung, zu der zweiten Beschichtungsvorrichtung auf. Insbesondere ist hierdurch eine automatisierte Übergabe von Brillengläsern von der Zwischenspeichervorrichtung an die zweite Beschichtungsvorrichtung ermöglicht. Dies ist einem optimierten Ablauf zuträglich.
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Die Beschichtungsanlage, insbesondere die zweite Beschichtungsvorrichtung, weist vorzugsweise mindestens einen Träger zum Aufnehmen von mehreren in Haltern bzw. Spannringen gehaltenen Brillengläsern auf. Hierdurch können mehrere Brillengläser gleichzeitig in der zweiten Beschichtungsvorrichtung beschichtet werden.
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Der Träger ist vorzugsweise als Abdeckung für einen Beschichtungsraum der zweiten Beschichtungsvorrichtung ausgebildet. Optional ist der Träger dazu ausgebildet, einen Beschichtungsraum der zweiten Beschichtungsvorrichtung während einer Beschichtung, insbesondere gasdicht bzw. vakuumdicht, zu verschließen. Dies ist einem einfachen Aufbau der Beschichtungsvorrichtung bzw. des Beschichtungsraum und einem optimierten Ablauf bzw. schnellen Durchlauf von Brillengläsern durch die Beschichtungsanlage zuträglich.
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Die Beschichtungsanlage bzw. zweite Beschichtungsvorrichtung ist vorzugsweise zum automatisierten Rücktransport des Trägers nach einem Durchlaufen der zweiten Beschichtungsvorrichtung ausgebildet. Dies ist einem automatisierten und effizienten Ablauf zuträglich.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung einen Spannring mit mehreren flexiblen, insbesondere elastischen, Armen zum randseitigen Einspannen eines Brillenglases.
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Gemäß einem ersten Aspekt weist der Spannring ein Orientierungsmittel zum orientierten Greifen oder Handhaben des Spannrings und/oder zum orientieren Einsetzen des Spannrings in einem Magazin und/oder einen Träger auf. Hierdurch wird eine automatisierte Handhabung des Spannrings ermöglicht.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt weist der Spannring eine Ansaugfläche zur Handhabung des Spannrings mittels eines Saugers auf. Dies ermöglicht eine einfache Handhabung des Spannrings.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt ist der Spannring derart ausgebildet, dass mehrere baugleiche Spanringe derart vertikal stapelbar sind, dass die Arme benachbarter Spannringe voneinander beabstandet sind bzw. dass sich Arme benachbarter Spannringe nicht berühren. Insbesondere wird hierdurch eine platzsparende und/oder für eine automatisierte Handhabung optimierte Lagerung der Spannringe ermöglicht und/oder ein Verhaken von Armen benachbarter Spannringe bei einer Stapelung verhindert.
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Das Orientierungsmittel ist vorzugsweise an einer Außenseite des Spannrings angeordnet. Alternativ oder zusätzlich weist das Orientierungsmittel eine oder mehrere Ausnehmungen auf oder ist hierdurch gebildet.
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Die Ansaugfläche ist vorzugsweise durch einen Flansch gebildet und/oder ringartig ausgebildet. Hierdurch weist der Spannring einen einfachen Aufbau auf.
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Die Ansaugfläche ist vorzugsweise zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Ebene, in der das Brillenglas eingespannt wird bzw. einspannbar ist. Dies ist einem einfachen und kompakten Aufbau des Spannrings zuträglich.
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Der Spannring weist vorzugsweise einen Rahmen auf, in dem die Arme befestigt sind, wobei der Rahmen radial nach innen und senkrecht zu einer Ebene, in der das Brillenglas eingespannt wird bzw. einspannbar ist, über die Arme ragt. Insbesondere kann hierdurch verhindert werden, dass sich bei einer Stapelung der Spannringe die Arme von benachbarten Spannringen berühren bzw. ineinander verhaken.
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Der Spannring bzw. Rahmen weist vorzugsweise mindestens eine Ausnehmung auf. Die Ausnehmung ist bevorzugt an einer Unterseite des Spannrings bzw. Rahmens angeordnet. Durch die Ausnehmungen wird ein Ablauf von Reinigungsflüssigkeit ermöglicht, wenn mehrere Spannringe, insbesondere übereinander gestapelte und/oder in einem Magazin bzw. einer Magazineinheit angeordnete, Spannringe gleichzeitig gereinigt werden. Hierdurch wird also eine gleichzeitige Reinigung einer Vielzahl von Spannringen, die insbesondere in einem Magazin angeordnet sind, ermöglicht und Rückstände von Reinigungsflüssigkeit auf den Spannringen werden vermieden.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Magazin zur Lagerung von mehreren Spannringen für Brillengläser.
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Vorzugsweise weisen die Spannringe ein Orientierungsmittel auf und weist das Magazin ebenfalls ein Orientierungsmittel auf, das zu dem Orientierungsmittel der Spannringe korrespondiert, sodass die Spannringe nur in einer vorgegebenen Orientierung bzw. Drehlage in dem Magazin anordenbar bzw. lagerbar sind. Hierdurch wird eine automatisierte Handhabung der Spannringe ermöglicht.
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Das Magazin weist vorzugsweise mindestens eine Magazineinheit auf, die gemeinsam mit in der Magazineinheit angeordneten Spannringen aus dem Magazin entnehmbar ist. Hierdurch wird es ermöglicht, mehrere Spannringe gleichzeitig aus dem Magazin zu entnehmen und beispielsweise zu reinigen. Dies ist einem effizienten und schnellen Ablauf zuträglich.
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Vorzugsweise sind in dem Magazin bzw. der Magazineinheit mehrere Spannringe in der gleichen Orientierung bzw. Drehlage übereinander gestapelt lagerbar. Dies ist einem kompakten Aufbau zuträglich und ermöglicht eine automatisierte Handhabung der Spannringe.
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Das Magazin bzw. die Magazineinheit ist vorzugsweise säulenartig ausgebildet. Dies ist einem einfachen Aufbau zuträglich
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Bearbeitungsanlage zur Bearbeitung von Brillengläsern.
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Die Bearbeitungsanlage weist mehrere separate und unabhängig voneinander arbeitende Bearbeitungsvorrichtungen auf.
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Vorzugsweise ist mindestens eine der Bearbeitungsvorrichtungen zum formgebenden Bearbeiten und/oder mindestens eine der Bearbeitungsvorrichtungen zum Polieren von Brillengläsern ausgebildet. Die Anlage ist vorzugsweise zum gleichzeitigen Bearbeiten von Brillengläsern in verschiedenen Bearbeitungsvorrichtungen ausgebildet. Insbesondere können also Brillengläser in einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen zum formgebenden Bearbeiten bearbeitet, beispielsweise gefräst oder drehend bearbeitet, werden, während in einer oder mehreren anderen Bearbeitungsvorrichtungen ebenfalls eine oder mehrere Brillengläser formgebend bearbeitet und/oder poliert werden.
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Die Bearbeitungsanlage weist vorzugsweise mehrere Transportspuren auf, sodass Brillengläser an Bearbeitungsvorrichtungen vorbeiförderbar und/oder zirkulierbar sind.
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Die Bearbeitungsanlage weist vorzugsweise eine sich unmittelbar an die Bearbeitungsvorrichtungen anschließende und an eine der Transportspuren angebundene Beschichtungsanlage auf.
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Ferner weist die Bearbeitungsanlage vorzugsweise eine zur automatisierten Übergabe der Brillengläser von der Transportspur oder einer der Bearbeitungsvorrichtungen an die Beschichtungsanlage ausgebildete Übergabeeinrichtung auf.
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Die Beschichtungsanlage weist vorzugsweise mehrere Beschichtungsräume zum Aufbringen unterschiedlicher Schichten auf die Brillengläser auf. Die bzw. einige Beschichtungsräume bilden vorzugsweise ein zusammenhängendes Vakuumsystem und sind insbesondere seriell angeordnet und/oder unmittelbar aneinander angeschlossen, sodass die Brillengläser jeden der Beschichtungsräume durchlaufen. Zusätzlich zu den Beschichtungsräumen, die ein zusammenhängendes Vakuumsystem bilden, kann die Beschichtungsanlage jedoch auch mindestens einen weiteren, separaten Beschichtungsraum aufweisen. Die das zusammenhängende Vakuumsystem bildenden Beschichtungsräume sind insbesondere die zuvor erwähnten Beschichtungsräume der zweiten Beschichtungsvorrichtung bzw. für das Aufbringen der zweiten Schicht bzw. Funktionsschicht(en) ausgebildet. Der davon separate Beschichtungsraum ist vorzugweise der zuvor erwähnte Beschichtungsraum der ersten Beschichtungsvorrichtung bzw. für das Aufbringen der ersten Schicht bzw. Hartschicht ausgebildet.
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Insbesondere vereint die Bearbeitungsanlage eine parallele Bearbeitung von Brillengläsern in den Bearbeitungsvorrichtungen mit einem seriellen Durchlauf von Brillengläsern in einer Beschichtungsanlage. Insbesondere kann so eine kurze Bearbeitungszeit bzw. ein schneller Durchlauf eines einzelnen Brillenglases durch die gesamte Bearbeitungsanlage realisiert werden.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung auf Brillengläser in einer Beschichtungsanlage. Während des Aufbringens der dauerhaften Beschichtung werden die Brillengläser temporär in Haltern, insbesondere Spannringen, gehalten. Temporär bedeutet in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Brillengläser vorzugsweise nur während eines oder mehrerer Schritte des Aufbringens der Beschichtung in Haltern bzw. Spannringen gehalten werden und vorzugsweise mindestens ein Schritt bei dem Aufbringen der dauerhaften Beschichtung erfolgt, ohne dass die Brillengläser in Haltern bzw. Spannringen gehalten werden.
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Bei diesem Verfahren ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Beschichtungsanlage die Spannringe automatisiert öffnet und/oder schließt und/oder automatisiert Brillengläser in die Spannringe einsetzt und/oder aus den Spannringen entnimmt. Dies ist einem schnellen Durchlauf von Brillengläsern durch die Beschichtungsanlage zuträglich.
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Alternativ oder zusätzlich ist bei diesem Verfahren vorzugsweise vorgesehen, dass die Brillengläser bzw. Spannringe automatisiert mittelbar oder unmittelbar in Träger, die insbesondere die Brillengläser bzw. Spannringe rotierbar während der Beschichtung halten und/oder einzelne Beschichtungsräume während der Beschichtung abdecken, eingesetzt werden und/oder von den Trägern entnommen werden.
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Zum Öffnen und/oder Schließen und/oder zum Einsetzen und/oder Entnehmen eines Brillenglases werden die Spannringe vorzugsweise in einer definierten Orientierung bzw. Drehlage gehalten. Hierdurch wird ein automatisiertes Verfahren ermöglicht.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung auf eine erste und eine zweite Flachseite eines Brillenglases. Hierbei wird in einer Abdeckschichtvorrichtung auf die erste Flachseite des Brillenglases eine ablösbare Abdeckschicht aufgebracht und danach eine dauerhafte Beschichtung auf die zweite Flachseite aufgebracht.
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Nach dem Aufbringen der dauerhaften Beschichtung auf die zweite Flachseite wird die ablösbare Abdeckschicht automatisiert von dem Brillenglas entfernt und das Brillenglas automatisiert zu der Abdeckschichtvorrichtung zurück transportiert.
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Anschließend wird in der Abdeckvorrichtung eine ablösbare Abdeckschicht auf die zweite Flachseite aufgebracht und danach auf die erste Flachseite eine dauerhafte Beschichtung aufgebracht.
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Durch das Aufbringen einer lösbaren Abdeckschicht auf die jeweils nicht zur Beschichtung vorgesehene Seite wird verhindert, dass ein Teil des Beschichtungsmaterials auch auf die nicht zur Beschichtung vorgesehene Seite gelangt. Dies ist einer optimalen Qualität der Beschichtung zuträglich.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Bearbeiten eines Brillenglases, wobei das Brillenglas in einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen formgebend bearbeitet und vorzugsweise poliert wird. Des Weiteren wird eine erste Flachseite des Brillenglases vor dem formgebenden Bearbeiten mit einer ablösbaren Schutzschicht versehen. Vorzugsweise wird das Brillenglas zum bzw. vor dem formgebenden Bearbeiten an der ersten Flachseite geblockt.
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Nach dem formgebenden Bearbeiten wird die Schutzschicht entfernt und nach dem Entfernen der Schutzschicht die erste Flachseite des Brillenglases mit einer ablösbaren Abdeckschicht versehen.
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Anschließend wird auf die zweite Flachseite des Brillenglases eine dauerhafte Beschichtung aufgebracht.
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Durch das Entfernen der Schutzschicht nach dem formgebenden Bearbeiten und dem Aufbringen der Abdeckschicht vor dem Beschichten wird sichergestellt, dass das Brillenglas bzw. die erste Flachseite des Brillenglases während der Beschichtung vollständig abgedeckt ist und kein Beschichtungsmaterial auf die erste Flachseite gelangen kann.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung auf Brillengläser in einer Beschichtungsanlage, wobei die Brillengläser in Losgrößen von höchstens acht Brillengläsern gleichzeitig beschichtet werden.
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Des Weiteren werden die Brillengläser in Transportbehältern zu der Beschichtungsanlage transportiert und zum Beschichten aus den Transportbehältern entnommen und an die Beschichtungsanlage übergeben.
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Während des Aufbringens der Beschichtung auf die Brillengläser werden die Transportbehälter an der Beschichtungsanlage vorbei transportiert. Nach dem Aufbringen der Beschichtung werden die Brillengläser jeweils wieder in demselben Transportbehälter abgelegt, aus dem sie zuvor entnommen wurden.
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Einzelne der vorgenannten und nachfolgenden Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung können in unterschiedliche Kombination miteinander kombiniert, aber auch unabhängig voneinander realisiert werden.
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Weitere Aspekte, Merkmale, Vorteile und Eigenschaften der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung. Es zeigt:
- 1 eine schematische Darstellung einer vorschlagsgemäßen Bearbeitungsanlage zur Bearbeitung von Brillengläsern;
- 2 eine schematische Darstellung eines geblockten Brillenglases;
- 3 eine schematische Darstellung eines Brillenglases mit einer dauerhaften Beschichtung;
- 4 eine schematische perspektivische Darstellung einer Reinigungsvorrichtung und einer ersten Beschichtungsvorrichtung;
- 5 eine schematische Seitenansicht der Reinigungsvorrichtung aus 4;
- 6 eine schematische perspektivische Darstellung der ersten Beschichtungsvorrichtung aus 4;
- 7 eine schematische perspektivische Darstellung einer Zwischenspeichervorrichtung;
- 8 eine schematische perspektivische Darstellung eines Spannrings;
- 9 eine schematische Unteransicht des Spannrings aus 8;
- 10 eine schematische perspektivische Darstellung eines Magazins bzw. einer Magazineinheit mit einem darin angeordneten Spannring;
- 11 eine Leiste einer Transporteinrichtung der Zwischenspeichervorrichtung;
- 12 eine Aufsicht auf eine Einspanneinrichtung zum Einspannen eines Brillenglases in einen Spannring;
- 13 einen vergrößerten Ausschnitt aus 7;
- 14 eine schematische perspektivische Darstellung einer zweiten Beschichtungsvorrichtung;
- 15 eine schematische perspektivische Darstellung einer Handhabungseinrichtung der zweiten Beschichtungsvorrichtung; und
- 16 eine schematische perspektivische Darstellung einer weiteren Handhabungseinrichtung der zweiten Beschichtungsvorrichtung.
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In den teilweise nicht maßstabgerechten, nur schematischen Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden können, auch wenn von einer wiederholten Beschreibung abgesehen wird.
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„Gleichartige“ Bearbeitungsvorrichtungen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind vorzugsweise Bearbeitungsvorrichtungen, die für die gleiche Art der Bearbeitung bzw. zur Durchführung des gleichen Bearbeitungsschrittes bei der Herstellung von Brillengläsern ausgebildet sind. Mögliche Bearbeitungsschritte bzw. „Arten“ der Bearbeitung sind beispielsweise eine drehende Bearbeitung (verkürzt auch als „Drehen“ bezeichnet), eine fräsende Bearbeitung (verkürzt „Fräsen“), Markieren, Polieren, Blocken und Abblocken, wobei die genannten Bearbeitungen jeweils verschiedene Bearbeitungsschritte bzw. Arten von Bearbeitungen darstellen. Beispielsweise sind zwei Bearbeitungsvorrichtungen, die jeweils zum Polieren von Brillengläsern ausgebildet sind, gleichartige Bearbeitungsvorrichtungen. Besonders bevorzugt sind gleichartige Bearbeitungsvorrichtungen typgleich bzw. identisch ausgebildet. Zwei Bearbeitungsvorrichtungen, die für unterschiedliche Bearbeitungen bzw. Bearbeitungsschritte ausgebildet sind, sind nicht gleichartig. Beispielsweise sind eine Bearbeitungsvorrichtung zum Polieren und eine Bearbeitungsvorrichtung zum Markieren keine gleichartigen Bearbeitungsvorrichtungen.
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Eine „Rezeptfläche“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ist eine Oberfläche bzw. Flachseite eines Brillenglases, deren geometrische Form durch formgebende Bearbeitung verändert werden soll, so dass durch die formgebende Bearbeitung der Rezeptfläche ein Brillenglas entsteht, welches einen Sehfehler eines Benutzers, für den das Brillenglas hergestellt wird, korrigiert.
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Eine „dauerhafte“ Beschichtung im Sinne der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise eine von dem Brillenglas nicht wieder ablösbare Beschichtung. Insbesondere dient eine dauerhafte Beschichtung dazu, die Eigenschaften des Brillenglases zu verändern, insbesondere zu verbessern bzw. zu optimieren, beispielsweise hinsichtlich seiner Reflektionseigenschaften oder hinsichtlich der Anhaftungen von Schmutz auf dem Brillenglas. Die Beschichtung weist vorzugsweise mehrere unterschiedliche Schichten, insbesondere eine Hartschicht und eine oder mehrere Funktionsschichten, auf oder besteht daraus. Die Hartschicht dient insbesondere dazu, das Brillenglas vor einem Zerkratzen zu schützen. Die Funktionsschicht dient insbesondere dazu, das Brillenglas zu veredeln bzw. den Komfort für den Benutzer zu erhöhen. Insbesondere kann durch eine oder mehrere Funktionsschichten eine Eigenschaft des Brillenglases oder dessen Oberfläche verändert werden. Beispielsweise kann durch eine Funktionsschicht das Anhaften von Schmutz, Wasser, Fett und/oder Staubpartikeln auf dem Brillenglas verringert oder verhindert werden, das Reinigen des Brillenglases erleichtert werden, das Auftreten von Reflexionen verringert oder verhindert werden (Entspiegelung), und/oder die Durchlässigkeit des Brillenglases für Licht einer bestimmten Wellenglänge bzw. Farbe, beispielsweise blaues, violettes und/oder UV-Licht, verringert werden.
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Eine „Schutzschicht“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise eine ablösbare Schicht, Insbesondere ist die Schutzschicht eine Schicht, die zum Schutz des Brillenglases während einer Bearbeitung dient und/oder nach der Bearbeitung wieder abgelöst bzw. entfernt wird. Insbesondere wird die Schutzschicht auf die Blockseite aufgebracht und/oder dient die Schutzschicht dazu, eine Beschädigung der Blockseite des Brillenglases zu verhindern.
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Eine „Abdeckschicht“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise eine ablösbare Schicht. Insbesondere ist die Abdeckschicht eine Schicht, die zur Abdeckung einer Flachseite des Brillenglases während einer Beschichtung dient und/oder nach der Beschichtung wieder abgelöst bzw. entfernt wird. Die Abdeckschicht dient insbesondere dazu, eine Ablagerung von Beschichtungsmaterial auf der nicht zur Beschichtung vorgesehenen Seite des Brillenglases zu verhindern.
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Die Abdeckschicht ist vorzugsweise identisch zu der Schutzschicht ausgebildet. Die unterschiedlichen Begriffe Abdeckschicht und Schutzschicht werden vorrangig dafür verwendet, die zum Schützen einer Seite des Brillenglases vor Beschädigungen während der Bearbeitung aufgebrachte Schicht zu unterscheiden von der Schicht, die zur Abdeckung während des Aufbringens der dauerhaften Beschichtung auf die nicht zur Beschichtung vorgesehene Seite aufgebracht wird.
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Eine „Blockseite“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise eine Flachseite eines Brillenglases, an der das Brillenglas während einer Bearbeitung der anderen Flachseite des Brillenglases gehalten wird, insbesondere mittels eines Blockstücks und/oder Blockmaterials.
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Eine „Zirkulation“ von Brillengläsern im Sinne der vorliegenden Erfindung ist insbesondere eine Förderung bzw. ein Transport von Brillengläsern in einem Kreislauf, wobei ein Brillenglas mindestens eine Stelle des Kreislaufs mindestens zweimal durchläuft. Bei einer Zirkulation wird ein Brillenglas vorzugsweise an einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen vorbei transportiert, ohne dass es dieser Bearbeitungsvorrichtung bzw. diesen Bearbeitungsvorrichtungen zur Bearbeitung zugeführt wird.
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Eine „parallele“ Bearbeitung von Brillengläsern im Sinne der vorliegenden Erfindung ist insbesondere eine Bearbeitung, bei der eine gleichzeitige Bearbeitung von Brillengläsern in gleichartigen, insbesondere voneinander separaten, Bearbeitungsvorrichtungen erfolgt. Eine Bearbeitungsanlage, die zur parallelen Bearbeitung von Brillengläsern ausgebildet ist, weist daher vorzugsweise mehrere, vorzugsweise gleichartige, Bearbeitungsvorrichtungen zur Durchführung einer Bearbeitung bzw. eines bestimmten Bearbeitungsschritts wie Fräsen, Polieren o. dgl. auf. Insbesondere kann bei einer parallelen Bearbeitung eine bestimmte Art der Bearbeitung bzw. ein bestimmter Bearbeitungsschritt wahlweise in einer von mehreren, vorzugsweise gleichartigen bzw. typgleichen, Bearbeitungseinrichtungen erfolgen, sodass nicht vorbestimmt ist, in welcher der mehreren Bearbeitungseinrichtungen die Art der Bearbeitung bzw. der Bearbeitungsschritt durchgeführt wird.
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Eine „serielle“ Bearbeitung von Brillengläsern im Sinne der vorliegenden Erfindung ist insbesondere eine Bearbeitung, bei der eine bestimmte Art der Bearbeitung bzw. ein bestimmter Bearbeitungsschritt nur in einer (einzigen) Bearbeitungsvorrichtung erfolgt. Insbesondere erfolgt - im Gegensatz zur parallelen Bearbeitung - keine gleichzeitige Bearbeitung von Brillengläsern in gleichartigen Bearbeitungsvorrichtungen. Eine Bearbeitungsanlage, die zur seriellen Bearbeitung von Brillengläsern ausgebildet ist, weist daher vorzugsweise für jede Art der Bearbeitung bzw. für jeden Bearbeitungsschritt genau eine Bearbeitungsvorrichtung auf. Dennoch können auch bei einer seriellen Bearbeitung bzw. einer hierzu ausgebildeten Bearbeitungsanlage die einzelnen Bearbeitungsvorrichtungen jeweils dazu ausgebildet sein, mehrere Brillengläser, auch gleichzeitig, zu bearbeiten. Im Unterschied zur parallelen Bearbeitung ist hierbei jedoch vorgesehen, dass jedes Brillenglas jede Bearbeitungsvorrichtung mindestens einmal durchläuft bzw. in jeder der Bearbeitungsvorrichtungen bearbeitet wird.
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Ein „Halter“ bzw. „Spannring“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise ein Halter zum, insbesondere randseitigen, Halten eines Brillenglases. Insbesondere ist ein Spannring derart ausgebildet, dass mindestens eine Flachseite des Brillenglases frei bleibt bzw. mit einer Beschichtung beschichtet werden kann. Ein Spannring ist vorzugsweise zumindest im Wesentlichen ringartig ausgebildet und/oder weist vorzugsweise Einrichtungen zum insbesondere reibschlüssigen und/oder klemmenden Halten eines Brillenglases auf, beispielsweise in Form von (flexiblen) Armen, Fingern, Stiften o. dgl.
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Ein „Magazin“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise eine Vorrichtung zum Lagern bzw. Aufbewahren von Spannringen. Vorzugsweise sind in einem Magazin mehrere Spannringe gleichzeitig lagerbar.
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Ein „Stapeln“ von Spannringen im Sinne der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise ein Anordnen von zwei oder mehr Spannringen derart, dass die Spannringe einander kontaktieren bzw. aneinander anliegen oder aufeinander aufliegen. Vorzugsweise werden beim Stapeln mehrere Spannringe in der gleichen Orientierung übereinander angeordnet, insbesondere in vertikaler Richtung aufeinandergelegt.
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Ein „Greifer“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise ein Halter zum Halten eines Brillenglases, mit dem das Brillenglas randseitig haltbar ist, insbesondere so dass eine Beschädigung der Brillenglasoberfläche bzw. der Flachseiten des Brillenglases vermieden wird. Insbesondere weist ein Greifer mehrere Finger auf, die zum Halten des Brillenglases an dessen Rand eingelegt werden bzw. anlegbar sind.
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Gesamtkonzept
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1 zeigt in einer schematischen Aufsicht eine erfindungsgemäße Bearbeitungsanlage 1 zur Bearbeitung von Brillengläsern 2.
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Die Bearbeitungsanlage 1 weist vorzugsweise mehrere, insbesondere separat und/oder unabhängig voneinander arbeitende, Bearbeitungsvorrichtungen 3 auf. Insbesondere sind die Bearbeitungsvorrichtungen 3 dazu ausgebildet, eine optisch wirksame Fläche bzw. Rezeptfläche - also Flachseite 2A, 2B - eines Brillenglases 2 zu bearbeiten bzw. erzeugen.
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Das Brillenglas 2 weist vorzugsweise eine Blockseite bzw. erste Flachseite 2A, eine Rezeptfläche bzw. zweite Flachseite 2B und einen Rand 2C auf. Dies ist in 2 und 3 dargestellt. Insbesondere wird in der Bearbeitungsanlage 1 die zweite Flachseite 2A des Brillenglases 2 bearbeitet bzw. aus der zweiten Flachseite 2A eine optisch wirksame Fläche bzw. Rezeptfläche erzeugt. Während der Bearbeitung wird das Brillenglas vorzugsweise mittels eines Blockstücks 13, an der Blockseite bzw. ersten Flachseite 2B gehalten.
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Die erste und zweite Flachseite 2A, 2B sind vorzugsweise flächig ausgebildet. Dies impliziert jedoch nicht, dass die erste und zweite Flachseite 2A, 2B eben sind. Wie in 2 und 3 dargestellt, sind die erste und zweite Flachseite 2A, 2B vorzugsweise gekrümmt.
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Der Rand 2C begrenzt vorzugsweise die erste und zweite Flachseite 2A, 2B und stellt eine (seitliche) Begrenzung des Brillenglases 2 dar.
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Die Bearbeitungsanlage 1 ist vorzugsweise zur gleichzeitigen bzw. parallelen Bearbeitung mehrerer Brillengläser 2, insbesondere in verschiedenen Bearbeitungsvorrichtungen 3, ausgebildet.
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Die Bearbeitungsanlage 1 ist vorzugsweise zur Komplettbearbeitung von Brillengläsern 2 bzw. zur Herstellung eines fertigen Brillenglases 2 aus einem Linsenrohling (Blank) ausgebildet.
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Die Bearbeitungsanlage 1 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, Brillengläser 2, insbesondere in kleinen Losgrößen, in kurzer Zeit vollständig zu bearbeiten. Vorzugsweise beträgt die Zeit, in der ein Brillenglas 2 die Bearbeitungsanlage 1 durchläuft bzw. in der Bearbeitungsanlage 1 vollständig bearbeitet wird, weniger als drei Stunden.
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Der Durchsatz der Bearbeitungsanlage 1 beträgt vorzugsweise mehr als 60 Brillengläser 2 pro Stunde und/oder weniger als 140 Brillengläser 2 pro Stunde, insbesondere etwa 80 bis 120 Brillengläser 2 pro Stunde.
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Vorzugsweise ist mindestens eine der Bearbeitungsvorrichtungen 3 zum formgebenden Bearbeiten, insbesondere Drehen (vorzugsweise Stirndrehen), Fräsen und/oder Schleifen, von Brillengläsern 2 ausgebildet. Diese Bearbeitungsvorrichtung 3 wird nachfolgend als Formbearbeitungsvorrichtung 3A bezeichnet.
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Des Weiteren ist vorzugsweise mindestens eine der Bearbeitungsvorrichtungen 3 zum Polieren von Brillengläsern 2 ausgebildet. Diese Bearbeitungsvorrichtung 3 wird nachfolgend als Poliervorrichtung 3B bezeichnet.
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Ferner weist die Bearbeitungsanlage 1 vorzugsweise eine Schutzschichtvorrichtung 3C zum Aufbringen einer Schutzschicht 12 auf Brillengläser 2, eine Blockvorrichtung 3D zum Befestigen von Blockstücken 13 an Brillengläsern 2, eine Speichervorrichtung 3E zum Stapeln bzw. Speichern von Brillengläsern 2, eine Markiervorrichtung 3F zum Markieren von Brillengläsern 2, eine Abblockvorrichtung 3G zum Entfernen der Blockstücke 13 von den Brillengläsern 2 und/oder eine Abdeckschichtvorrichtung 3H zum Aufbringen einer Abdeckschicht 12B auf Brillengläser 2 auf. Die Vorrichtungen 3C bis 3H stellen vorzugsweise jeweils eine Bearbeitungsvorrichtung 3 dar. Auf die Vorrichtungen 3C bis 3H wird später noch genauer eingegangen.
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Die Bearbeitungsanlage 1 weist vorzugsweise eine vorschlagsgemäße Beschichtungsanlage 4 auf oder umgekehrt; insbesondere ist die vorschlagsgemäße Beschichtungsanlage 4 mit der Bearbeitungsanlage 1 gekoppelt.
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Insbesondere erfolgt eine parallele, einzel- oder paarweise Bearbeitung in der Bearbeitungsanlage 1 und eine serielle, vorzugsweise kleingruppenweise, Beschichtung in der Beschichtungsanlage 4.
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Vorzugsweise erfolgt/erfolgen der Transport der Brillengläser 2 von den Bearbeitungsvorrichtungen 3 zu der Beschichtungsanlage 4, das Übergeben der Brillengläsern 2 an die Beschichtungsanlage 4 und/oder das Aufbringen der Beschichtung 5 in der Beschichtungsanlage 4 vollautomatisiert.
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Die Beschichtungsanlage 4 ist vorzugsweise zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung 5 auf das Brillenglas 2 ausgebildet. Die Beschichtung 5 ist insbesondere für optisch sichtbares Licht transparent.
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Die Beschichtung 5 kann mehrere, insbesondere unterschiedliche, Schichten 5A, 5B aufweisen oder daraus bestehen.
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Vorzugsweise weist die Beschichtung 5 eine Hartschicht 5A auf. Durch die Hartschicht 5A wird vorzugsweise ein Zerkratzen des Brillenglases 2 vermieden oder verringert.
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Des Weiteren weist die Beschichtung 5 vorzugsweise eine oder mehrere Funktionsschichten 5B auf. Beispiele für eine Funktionsschicht 5B sind eine Entspiegelungs- bzw. Antireflexschicht, eine Antibeschlagschicht, eine Antischmutzschicht oder dergleichen.
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Teilweise wird im Folgenden auf die Hartschicht 5A und/oder Funktionsschicht 5B Bezug genommen, in dem diese verkürzt als Schicht 5A, 5B bzw. Schichten 5A, 5B bezeichnet werden.
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Die Beschichtung 5 bzw. Hartschicht 5A und/oder Funktionsschicht 5B ist bzw. sind insbesondere in 3 dargestellt.
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Im Folgenden werden die Ausdrücke „Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung“ und „Beschichten“ bzw. „Beschichten mit einer dauerhaften Beschichtung“ synonym verwendet und sind insbesondere austauschbar.
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Das Aufbringen der dauerhaften Beschichtung 5 erfolgt vorzugsweise durch mehrere Schritte, in denen jeweils eine Schicht 5A, 5B der dauerhaften Beschichtung 5 auf das Brillenglas 2 aufgebracht wird. Unterschiedliche Schichten 5A, 5B der Beschichtung 5 können in voneinander separaten, insbesondere zeitlich und/oder räumlich getrennten, Schritten und in unterschiedlichen Vorrichtungen der Beschichtungsanlage 4 aufgebracht werden.
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Die Beschichtungsanlage 4 weist vorzugsweise mehrere Vorrichtungen für unterschiedliche Arbeitsschritte auf. Vorzugsweise weist die Beschichtungsanlage 4 eine Reinigungsvorrichtung 6 zum Reinigen von Brillengläsern 2, eine oder mehrere Beschichtungsvorrichtungen 7, 9 zum Aufbringen der dauerhaften Beschichtung 5 auf Brillengläser 2, eine Zwischenspeichervorrichtung 8 zur Zwischenspeicherung von Brillengläsern 2, insbesondere nach Aufbringen einer Schicht 5A, 5B in einer der Beschichtungsvorrichtungen 7, 9 auf.
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Die Beschichtungsvorrichtung 7 ist vorzugsweise zum Aufbringen der Hartschicht 5A ausgebildet. Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 ist vorzugsweise zum Aufbringen einer oder mehrere Funktionsschichten 5B ausgebildet.
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Die Vorrichtungen 6 bis 9 der Beschichtungsanlage 4, insbesondere die Reinigungsvorrichtung 6, erste Beschichtungsvorrichtung 7, Zwischenspeichervorrichtung 8 und zweite Beschichtungsvorrichtung 9, sind vorzugsweise seriell und/oder linear hintereinander angeordnet, insbesondere in der genannten Reihenfolge, wie insbesondere in 1 dargestellt. Insbesondere sind die Vorrichtungen 6 bis 9 derart angeordnet, dass jedes Brillenglas 2, das eine der Vorrichtungen 6 bis 9 durchläuft, auch die anderen Vorrichtungen 6 bis 9 durchläuft. Vorzugsweise ist es nicht möglich, ein Brillenglas 2 gezielt nur einer einzigen Vorrichtung 6 bis 9 der Beschichtungsanlage 4 zuzuführen. Dies ermöglicht einen einfachen Aufbau der Beschichtungsanlage 4 sowie eine schnelle Beschichtung der Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4.
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Optional weist die Bearbeitungsanlage 1 eine Randbearbeitungsvorrichtung 10 zum Randbearbeiten der Brillengläser 2 bzw. des Rands 2C der Brillengläser 2 auf. Vorzugsweise ist die Randbearbeitungsvorrichtung 10 der Beschichtungsanlage 4 nachgeordnet. Die Randbearbeitungsvorrichtung 10 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, den Rand 2C des Brillenglases 2 an die Form eines Brillengestells, für welches das Brillenglas 2 bestimmt ist, anzupassen, sodass das Brillenglas 2 in das zugeordnete Brillengestell einsetzbar ist.
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Die Bearbeitungsanlage 1 und/oder Beschichtungsanlage 4 weist bzw. weisen vorzugsweise ein Transportsystem 11 zum Transport der Brillengläser 2 durch die Bearbeitungsanlage 1 und/oder durch die Beschichtungsanlage 4 und/oder zu den einzelnen Bearbeitungsvorrichtungen 3 auf. Das Transportsystem 11 weist vorzugsweise eine oder mehrere Fördereinrichtungen 11A, insbesondere Bandförderer oder Gurtförderer, auf oder ist hierdurch gebildet. Die Fördereinrichtung(en) 11A bildet bzw. bilden vorzugsweise eine oder mehrere Transportspuren T1, T2, T3, insbesondere eine erste Transportspur T1, eine zweite Transportspur T2 und/oder eine dritte Transportspur T3.
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Die Bearbeitungsanlage 1 bzw. das Transportsystem 11 ist vorzugsweise zum automatisierten Transport der Brillengläser 2 von den Bearbeitungsvorrichtungen 3 zu der Beschichtungsanlage 4 und/oder zur, insbesondere automatisierten, Übergabe der Brillengläser 2 an die Beschichtungsanlage 4 ausgebildet.
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Vorzugsweise werden die Brillengläser 2 - insbesondere jeweils paarweise - in Transportbehältern 11D angeordnet bzw. abgelegt und die Transportbehälter 11D mit dem Transportsystem 11 transportiert. Die Transportbehälter 11D sind vorzugsweise als, insbesondere oben offene, Transportkisten ausgebildet.
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Das Transportsystem 11 weist, insbesondere im Bereich der Bearbeitungsvorrichtung 3A, der Poliervorrichtung 3B und/oder der Markiervorrichtung 3F, vorzugsweise mehrere Transportspuren T1, T2, T3, insbesondere mindestens zwei oder drei Transportspuren T1, T2, T3, auf.
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Die Transportspuren T1, T2, T3 verlaufen vorzugsweise parallel zueinander und/oder sind zur parallelen Förderung mehrerer Brillengläser 2 ausgebildet. „Parallel“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zwingend, dass die Transportspuren T1, T2, T3 geradlinig verlaufen und im geometrischen Sinne parallel zueinander sind, also einen konstanten Abstand voneinander haben, sondern lediglich, dass zeitgleich auf den Transportspuren T1, T2, T3 verschiedene Brillengläser 2 bzw. Transportbehälter 11D transportiert bzw. gefördert werden können. Dennoch sind die Transportspuren T1, T2, T3 vorzugsweise auch - zumindest abschnittsweise - geradlinig und bevorzugt (im geometrischen Sinne) parallel zueinander.
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Die erste Transportspur T1 verläuft vorzugsweise unmittelbar zwischen oder benachbart zu den Bearbeitungsvorrichtungen 3 und/oder durch die Bearbeitungsvorrichtungen 3 hindurch.
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Insbesondere ist die erste Transportspur T1 derart angeordnet, dass eine unmittelbare bzw. direkte Förderung bzw. Übergabe von Brillengläsern 2 von einer Bearbeitungsvorrichtung 3 zu bzw. an eine benachbarte und/oder nachgeordnete Bearbeitungsvorrichtung 3 möglich ist, vorzugsweise ohne dass die Brillengläser 2 zunächst einer anderen Transportspur T1, T2, T3 zugeführt werden müssen.
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Die Transportspuren T1, T2, T3 sind vorzugsweise durch Wechselvorrichtungen 11B miteinander verbunden. Die Wechselvorrichtungen 11B ermöglichen eine Übergabe von Brillengläsern 2 bzw. Transportbehältern 11D zwischen den Transportspuren T1, T2, T3, insbesondere also eine Übergabe von Brillengläsern 2 bzw. Transportbehältern 11D zwischen der ersten Transportspur T1 und der zweiten Transportspur T2 und/oder zwischen der zweiten Transportspur T2 und der dritten Transportspur T3. Die Wechselvorrichtungen 11B arbeiten vorzugsweise quer, insbesondere senkrecht, zu den Transportspuren T1, T2, T3. Die Wechselvorrichtungen 11B können beispielsweise als Schieber oder als Band- bzw. Gurtförderer ausgebildet sein.
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Das Transportsystem 11 bzw. die Transportspuren T1, T2, T3 ermöglichen vorzugsweise eine Zirkulation bzw. Kreisförderung von Brillengläsern 2, insbesondere im Bereich der Bearbeitungsvorrichtung 3A, Poliervorrichtung 3B und/oder Markiervorrichtung 3F. Dies wird später noch genauer erläutert.
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Ein Verfahren zur Herstellung bzw. Bearbeitung von Brillengläsern 2 in der Bearbeitungsanlage 1 weist vorzugsweise die nachfolgend erläuterten Schritte auf. An dieser Stelle soll nur ein kurzer Überblick über das Verfahren gegeben werden. Weitere Details bzw. Verfahrensschritte werden später noch genauer erläutert. Ebenso können einzelne der nachfolgend erläuterten Verfahrensschritte gegebenenfalls entfallen.
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Das Verfahren wird nachfolgend anhand eines einzelnen Brillenglases 2 beschrieben. Vorzugsweise werden in der Bearbeitungsanlage 1 mehrere Brillengläser 2 gleichzeitig auf die nachfolgend beschriebene Weise bearbeitet.
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Die Bearbeitung in den Bearbeitungsvorrichtungen 3 erfolgt vorzugsweise bei geblockten Brillengläsern 2, also Brillengläsern 2, an denen ein Blockstück 13 angebracht wurde. Grundsätzlich kann jedoch auf die Verwendung von Blockstücken 13 verzichtet werden, also ggf. eine blockstückfreie Bearbeitung erfolgen.
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Vorzugsweise wird in der Schutzschichtvorrichtung 3C eine Schutzschicht 12A auf die Blockseite bzw. erste Flachseite 2A des Brillenglases 2 aufgebracht. Die Schutzschicht 12A dient insbesondere dazu, die üblicherweise in ihrer Form bereits fertige Blockseite bzw. erste Flachseite 2A des Brillenglases 2 während des Blockens und/oder der nachfolgenden Bearbeitung vor Beschädigungen zu schützen. Die Schutzschicht 12A ist vorzugsweise wieder ablösbar. Die Schutzschicht 12A kann beispielsweise als Folie ausgebildet sein, die auf das Brillenglas 2 aufgebracht bzw. aufgeklebt wird. Bevorzugt besteht die Schutzschicht 12A jedoch aus einem aushärtbaren Material, beispielsweise einem Schutzlack oder dergleichen, der auf das Brillenglas 2 aufgebracht, insbesondere aufgesprüht, und anschließend ausgehärtet wird, beispielsweise mittels Bestrahlung des Brillenglases 2 bzw. der Schutzschicht 12A, insbesondere mit UV-Strahlung.
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Das Anbringen des Blockstücks 13 an dem Brillenglas 2 erfolgt vorzugsweise in der Blockvorrichtung 3D und/oder nach dem Aufbringen der Schutzschicht 12A in der Schutzschichtvorrichtung 3C. Das Blockstück 13 wird vorzugsweise mittels eines Blockmaterials 14 an dem Brillenglas 2 befestigt bzw. angebracht. Das Anbringen des Blockstücks 13 an dem Brillenglas 2 wird nachfolgend auch als Blocken des Brillenglases 2 bzw. verkürzt als Blocken bezeichnet. In 2 ist das Blockstück 13 dargestellt.
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Nach dem Blocken wird das Brillenglas 2 vorzugsweise zu der (optionalen) Speichervorrichtung 3E weiter gefördert. In der Speichervorrichtung 3E werden vorzugsweise mehrere, insbesondere geblockte, Brillengläser 2 gespeichert, insbesondere gestapelt. Diese Speicherung bzw. Stapelung der geblockten Brillengläser 2 dient insbesondere dazu, das Blockmaterial 14 aushärten und/oder trocknen zu lassen.
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Nach dem Blocken in der Blockvorrichtung 3D bzw. Speichern in der Speichervorrichtung 3E erfolgt vorzugsweise eine formgebende Bearbeitung des Brillenglases 2 in der Formbearbeitungsvorrichtung 3A. Hierbei wird vorzugsweise die optisch wirksame Fläche bzw. Rezeptfläche 2B - also die zweite Flachseite 2B - des Brillenglases 2 bearbeitet.
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Nachdem das Brillenglas 2 in der Bearbeitungsvorrichtung 3A bearbeitet wurde, wird es vorzugsweise in der Poliervorrichtung 3D poliert. Vorzugsweise weist die Bearbeitungsanlage 1 zwei oder mehr Poliervorrichtungen 3B auf. Hierdurch können mehrere Brillengläser 2 zeitgleich in verschiedenen Poliervorrichtungen 3B poliert werden. Auf diese Weise lässt sich der Durchsatz der Bearbeitungsanlage 1 erhöhen und der Ablauf bei der Bearbeitung der Brillengläser 2 optimieren. Typischerweise benötigt das Bearbeiten in der Bearbeitungsvorrichtung 3A deutlich weniger Zeit als das Polieren in der Poliervorrichtung 3B, sodass durch das Vorsehen mehrerer Poliervorrichtungen 3B eine Stauung von Brillengläsern 2 vor den Poliervorrichtungen 3B verhindert werden kann und die Abläufe in der Bearbeitungsanlage 1 optimiert werden.
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Nach dem Polieren in der Poliervorrichtung 3B erfolgt vorzugsweise ein Markieren des Brillenglases 2 in der Markiervorrichtung 3F, vorzugsweise mittels eines Lasers. Das Markieren ist jedoch lediglich optional und kann auch entfallen.
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Nachdem ein Brillenglas 2 in der Bearbeitungsvorrichtung 3A, Poliervorrichtung 3B und/oder Markiervorrichtung 3F bearbeitet wurde, wird das Brillenglas 2 vorzugsweise zu der Abblockvorrichtung 3G transportiert. In der Abblockvorrichtung 3G werden - falls vorhanden - das Blockstück 13 und/oder die Schutzschicht 12A von dem Brillenglas 2 abgelöst. Das Entfernen des Blockstücks 13 wird auch als Abblocken des Brillenglases 2 bzw. Abblocken bezeichnet.
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Vorzugsweise erfolgt nach dem Abblocken und/oder Entfernen der Schutzschicht 12A und/oder vor dem Transport des Brillenglases 2 zu der Beschichtungsanlage 4 ein (erneutes) Aufbringen einer Schutzschicht 12A bzw. Abdeckschicht 12B auf das Brillenglas 2.
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Die Abdeckschicht 12B wird vorzugsweise auf der gleichen Flachseite 2A, 2B des Brillenglases 2 aufgebracht, auf der vorher die Schutzschicht 12A aufgebracht worden war. Die Abdeckschicht 12B dient dazu, eine Flachseite 2A, 2B des Brillenglases 2 - insbesondere wieder die selbe bzw. erste Flachseite 2A oder vorherige Blockseite - bei der Beschichtung in der Beschichtungsanlage 4 abzudecken, sodass keine Beschichtung der mit der Abdeckschicht 12B abgedeckten Flachseite 2A, 2B des Brillenglases 2 erfolgt.
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Es hat sich gezeigt, dass die Schutzschicht 12A nach der Bearbeitung des Brillenglases 2 in den Bearbeitungsvorrichtungen 3 häufig bereits leichte Beschädigungen aufweist und somit durch die Schutzschicht 12A kein optimaler Schutz vor einer unerwünschten Beschichtung des Brillenglases 2 auf der Seite, auf der die Schutzschicht 12A angebracht ist, gewährleistet werden kann. Des Weiteren kommt es insbesondere beim Abblocken eines Brillenglases 2, also beim Abnehmen bzw. Trennen eines Blockstücks vom Brillenglas 2, zu einer Beschädigung bzw. Zerstörung, insbesondere einem teilweisen und/oder großflächigen Ablösen, der Schutzschicht 12A. Daher ist es vorteilhaft, die Schutzschicht 12A vor einem Beschichten des Brillenglas 2 zu entfernen und eine neue Schutzschicht bzw. Abdeckschicht 12B aufzubringen.
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Die unterschiedlichen Begriffe „Schutzschicht 12A“ und „Abdeckschicht 12B“ dienen vorzugsweise lediglich dazu, zwischen der für die Bearbeitung in den Bearbeitungsvorrichtungen 3 aufgebrachten Schicht (Schutzschicht 12A) und der für die Beschichtung in der Beschichtungsanlage 4 aufgebrachten Schicht (Abdeckschicht 12B) zu differenzieren.
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Vorzugsweise sind die Schutzschicht 12A und die Abdeckschicht 12B identisch bzw. gleichartig ausgebildet. Dementsprechend sind vorzugsweise auch die Schutzschichtvorrichtung 3C und die Abdeckschichtvorrichtung 3H identisch bzw. gleichartig ausgebildet. Daher kann das Aufbringen der Abdeckschicht 12B optional auch in der Schutzschichtvorrichtung 3C erfolgen bzw. kann die Schutzschichtvorrichtung 3C die Abdeckschichtvorrichtung 3H aufweisen oder bilden, anstatt zusätzlich zu der Schutzschichtvorrichtung 3C eine separate Abdeckschichtvorrichtung 3H vorzusehen.
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Nach dem Bearbeiten des Brillenglases 2 in den Bearbeitungsvorrichtungen 3, insbesondere nach dem Aufbringen der Abdeckschicht 12B, wird das Brillenglas 2 vorzugsweise, insbesondere automatisch, an die Beschichtungsanlage 4 bzw. Reinigungsvorrichtung 6 übergeben. Die Übergabe kann mittelbar, insbesondere über das Transportsystem 11 bzw. eine der Transportspuren T1, T2, T3, oder unmittelbar von einer der Bearbeitungsvorrichtungen 3, insbesondere von der Abblockvorrichtung 3G oder Abdeckschichtvorrichtung 3H, erfolgen, wie insbesondere in 1 durch den gestrichelten Pfeil angedeutet.
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Die Beschichtungsanlage 4 weist vorzugsweise ein gemeinsames Gehäuse bzw. eine gemeinsame Verkleidung 4A für die Vorrichtungen der Beschichtungsanlage 4, insbesondere die Reinigungsvorrichtung 6, erste Beschichtungsvorrichtung 7, Zwischenspeichervorrichtung 8 und/oder zweite Beschichtungsvorrichtung 9, auf.
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Vorzugsweise wird das Brillenglas 2 in der Reinigungsvorrichtung 6 gereinigt. Die Reinigungsvorrichtung 6 ist vorzugsweise zum gleichzeitigen Reinigen mehrerer Brillengläser 2 ausgebildet.
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Nach der Reinigung wird das Brillenglas 2 vorzugsweise an die erste Beschichtungsvorrichtung 7 übergeben bzw. zu der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 transportiert.
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In der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 wird vorzugsweise eine erste Schicht bzw. Hartschicht 5A auf das Brillenglas 2 aufgetragen bzw. aufgebracht.
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Vorzugsweise wird das Brillenglas 2 nach dem Aufbringen der Hartschicht 5A an die Zwischenspeichervorrichtung 8 übergeben. Vorzugsweise werden in der Zwischenspeichervorrichtung 8 mehrere Brillengläser 2 zwischengespeichert. Dies dient insbesondere zu einem Aushärten und/oder Trocknen der aufgebrachten Hartschicht 5A.
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Im Anschluss wird das Brillenglas 2 vorzugsweise an die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weitergefördert bzw. übergeben. In der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 werden vorzugsweise eine oder mehrere weitere Schichten bzw. Funktionsschichten 5B der Beschichtung 5 auf das Brillenglas 2 aufgebracht, beispielsweise eine oder mehrere Antireflexschichten und/oder eine Antibeschlagschicht.
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Vorzugsweise weist die Bearbeitungsanlage 1 bzw. Beschichtungsanlage 4 eine Ablösevorrichtung 15 zum Ablösen der Abdeckschicht 12B auf. Die Ablösevorrichtung 15 ist vorzugsweise der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 nachgeordnet.
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Grundsätzlich kann die Ablösevorrichtung 15 jedoch entfallen bzw. das Ablösen der Abdeckschicht in einer anderen Vorrichtung, beispielsweise der Abblockvorrichtung 3G oder Abdeckschichtvorrichtung 3H, erfolgen.
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Nach dem Aufbringen der Beschichtung 5 auf das Brillenglas 2 wird das Brillenglas 2 vorzugsweise an die Ablösevorrichtung 15 (oder eine andere zum Ablösen der Abdeckschicht 12B geeignete Vorrichtung) übergeben bzw. weitergefördert. In der Ablösevorrichtung 15 bzw. anderen Vorrichtung wird vorzugsweise die Abdeckschicht 12B von dem Brillenglas 2 entfernt bzw. abgelöst.
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Von der Ablösevorrichtung 15 kann das Brillenglas 2 zu weiteren, der Ablösevorrichtung 15 nachgeordneten Vorrichtungen der Bearbeitungsanlage 1 bzw. Beschichtungsanlage 4, beispielsweise der Randbearbeitungsvorrichtung 10, transportiert werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nur eine Flachseite 2A, 2B, insbesondere die Rezeptfläche, des Brillenglases 2 mit einer Beschichtung 5 beschichtet werden soll.
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Falls jedoch auch die andere Flachseite 2A, 2B des Brillenglases 2 mit einer Beschichtung 5 beschichtet werden soll, wird das Brillenglas 2 vorzugsweise zu der Abdeckschichtvorrichtung 3H zurück transportiert. Hierzu weist die Bearbeitungsanlage 1 bzw. Beschichtungsanlage 4 vorzugsweise eine Rücktransportvorrichtung 16 auf.
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Falls also das Brillenglas 2 auf beiden Seiten beschichtet werden soll, wird vorzugsweise das Brillenglas 2 nach einem ersten Durchlauf der Beschichtungsanlage 4 bzw. nach dem Aufbringen der Beschichtung 5 in der Beschichtungsanlage 4, insbesondere mittels der Rücktransportvorrichtung 16, an die der Beschichtungsanlage 4 vorgeordnete Abdeckschichtvorrichtung 3H zurückgefördert und in der Abdeckschichtvorrichtung 3H erneut mit einer Abdeckschicht 12B beschichtet, wobei die Abdeckschicht 12B auf die Seite des Brillenglases 2 aufgebracht wird, auf die zuvor in der Beschichtungsanlage 4 die Beschichtung 5 aufgebracht wurde. Anschließend wird in der Beschichtungsanlage 4 eine weitere dauerhafte Beschichtung 5 auf die noch nicht mit der gewünschten Beschichtung 5 versehene Flachseite 2A, 2B, insbesondere auf die erste Flachseite 2A bzw. Blockseite, aufgebracht und vorzugsweise nach dem Beschichten die Abdeckschicht 12B in der Ablösevorrichtung 15 abgelöst.
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Zusammenfassend werden also vorzugsweise die Brillengläser 2 zunächst bearbeitet, insbesondere formgebend und/oder in den Bearbeitungsvorrichtungen 3. Hierbei werden vorzugsweise mehrere Brillengläser 2 in unterschiedlichen Bearbeitungsvorrichtungen 3 gleichzeitig bearbeitet. Es erfolgt also vorzugsweise eine parallele Bearbeitung von Brillengläsern 2. Vorzugsweise erfolgt eine Zirkulation von Brillengläsern 2.
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Anschließend wird vorzugsweise die dauerhafte Beschichtung 5 auf die Brillengläser 2 aufgebracht. Hierbei werden die Brillengläser 2 vorzugsweise seriell bzw. nacheinander beschichtet. Das Aufbringen der Beschichtung 5 erfolgt insbesondere in der Beschichtungsanlage 4.
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Das Aufbringen der Beschichtung 5 umfasst vorzugsweise mehrere Schritte.
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Insbesondere werden die Brillengläser 2 zunächst in einem - optionalen - Schritt zunächst gereinigt.
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Vorzugsweise wird eine Hartschicht 5A der dauerhaften Beschichtung 2 auf die Brillengläser 2 aufgebracht, insbesondere nach dem Reinigen.
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Die Hartschicht 5A wird nach dem Aufbringen vorzugsweise ausgehärtet, insbesondere in mehreren bzw. separaten Schritten, die insbesondere in unterschiedlichen Vorrichtungen vorgenommen werden können. Vorzugsweise umfasst das Aushärten ein Bestrahlen der Brillengläser 2 mit elektromagnetischer Strahlung, insbesondere UV-Strahlung, und ein (weiteres) Trocknen und/oder weiteres Aushärten durch Erwärmen der Brillengläser 2. Vorzugsweise trocknet die Hartschicht 5A zumindest im Wesentlichen bereits beim Bestrahlen der Brillengläser 2 mit elektromagnetischer Strahlung, zumindest soweit, dass ein Weitertransport der Brillengläser 2 ohne Beschädigung der (noch nicht vollständig ausgehärteten) Hartschicht 5A möglich ist.
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Vorzugsweise werden - insbesondere nach Aufbringen der Hartschicht 5A - eine oder mehrere weitere Funktionsschichten 5B der Beschichtung 5 auf die Brillengläser 2 aufgebacht, vorzugsweise in einem Vakuum und/oder mittels Kathodenzerstäubung.
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Parallele Bearbeitung
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Die Bearbeitungsanlage 1 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, mehrere Brillengläser 2 gleichzeitig zu bearbeiten. Insbesondere ist die Bearbeitungsanlage 1 also zur parallelen Bearbeitung von Brillengläsern 2 ausgebildet.
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Die Bearbeitungsanlage
1 ist vorzugsweise wie in der
WO 2013/131656 A2 ,
WO 2017/080639 A1 ,
WO 2017/202502 A1 und/oder
WO 2018/153787 A1 beschrieben ausgebildet. Die Kombination der in diesen Schriften erläuterten Bearbeitungsanlage mit der Beschichtungsanlage
4 bildet einen unabhängig realisierbaren Aspekt der vorliegenden Erfindung.
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Die Bearbeitung der Brillengläser 2 in der Bearbeitungsanlage 1 erfolgt vorzugsweise einzelweise oder paarweise. Insbesondere wird der Bearbeitungsablauf in der Bearbeitungsanlage 1 also für ein einzelnes Brillenglas 2 oder für ein Paar von Brillengläsern 2 jeweils individuell festgelegt. Es ist also möglich dass die verschiedenen Brillengläser 2 bzw. Paare von Brillengläsern 2 die Bearbeitungsvorrichtungen 3 in unterschiedlichen Reihenfolgen durchlaufen und/oder in verschiedenen Bearbeitungsvorrichtungen 3 bearbeitet werden.
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Vorzugsweise weist die Bearbeitungsanlage 1 mehrere separate und/oder unabhängig voneinander arbeitende Bearbeitungsvorrichtungen 3 auf.
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Die Bearbeitungsanlage weist vorzugsweise mehrere gleichartige bzw. baugleiche Bearbeitungsvorrichtungen 3 auf. Insbesondere können für jede Art der Bearbeitung bzw. jeden Bearbeitungsschritt - zum Beispiel für das Blocken, Drehen, Fräsen, Polieren, Markieren und/oder Abblocken -jeweils mehrere gleichartige bzw. baugleiche Bearbeitungsvorrichtungen vorgesehen sein.
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Vorzugsweise weist die Bearbeitungsanlage 1 mindestens eine Formbearbeitungsvorrichtung 3A auf. Die Bearbeitungsanlage 1 kann jedoch auch zwei oder mehr Formbearbeitungsvorrichtungen 3A aufweisen.
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Vorzugsweise weist die Bearbeitungsanlage 1 mindestens eine Poliervorrichtung 3B auf. Besonders bevorzugt weist die Bearbeitungsanlage 1 zwei, drei, vier oder mehr Poliervorrichtungen 3B auf.
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Vorzugsweise weist die Bearbeitungsanlage 1 bzw. das Transportsystem 11 eine oder mehrere Transportspuren T1, T2, T3 auf. Die Transportspuren T1, T2, T3 sind vorzugsweise ein Teil des Transportsystems 11 oder bilden das Transportsystem 11.
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Das Transportsystem 11 ist derart ausgebildet, dass eine parallele Bearbeitung von Brillengläsern 2 in der Bearbeitungsanlage 1 möglich ist. Insbesondere sind die Brillengläser 2 mittels des Transportsystems 11 wahlweise einer von mehreren gleichartigen Bearbeitungsvorrichtungen 3 zuförderbar und/oder sind die Brillengläser 2 an einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen 3 vorbei förderbar.
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Bevorzugt werden die Brillengläser 2 mittels des Transportsystems 11 in Transportbehältern 11D und/oder paarweise transportiert und/oder einzelnen Bearbeitungsvorrichtungen 3 zugeführt.
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Zur besseren Unterscheidung werden die Transportspuren T1, T2, T3 als erste Transportspur T1, zweite Transportspur T2 und dritte Transportspur T3 bezeichnet. Die Transportspuren T1, T2, T3 sind vorzugsweise jedoch gleichartig aufgebaut. Ausführungen bezüglich der ersten Transportspur T1 gelten daher vorzugsweise auch für die zweite Transportspur T2 und/oder die dritte Transportspur T3, auch wenn dies nicht explizit erwähnt ist.
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Die erste Transportspur T1 ist vorzugsweise zumindest abschnittsweise geradlinig ausgebildet. Vorzugsweise weist die erste Transportspur T1 mehrere separate Fördereinrichtungen 11A auf, die insbesondere hintereinander angeordnet sind und/oder eine durchgängige Transportspur bilden.
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Die erste Transportspur T1 verbindet vorzugsweise die Formbearbeitungsvorrichtung(en) 3A und die Poliervorrichtung(en) 3B miteinander. Vorzugsweise ist die erste Transportspur T1 derart zwischen den Bearbeitungseinrichtungen 3 angeordnet, dass mittels der Transportspur T1 ein unmittelbarer Transport eines Brillenglases 2 von einer Bearbeitungsvorrichtung 3 zu einer dieser Bearbeitungsvorrichtung 3 unmittelbar nachgeordneten Bearbeitungsvorrichtung 3 möglich ist, ohne dass das Brillenglas 2 die erste Transportspur T1 verlässt. Vorzugsweise stellt die Transportspur T1 also eine direkte Verbindung zwischen mehreren Bearbeitungsvorrichtungen 3 her.
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Vorzugsweise verbindet die erste Transportspur T1 die Schutzschichtvorrichtung 3C, die Blockvorrichtung 3D, die Speichervorrichtung 3E, die Formbearbeitungsvorrichtung(en) 3A, die Poliervorrichtung(en) 3B und/oder die Markiervorrichtung 3F miteinander.
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Die erste Transportspur T1 verläuft optional durch mehrere der Bearbeitungsvorrichtungen 3, insbesondere die Schutzschichtvorrichtung 3C, Blockvorrichtung 3D, Speichervorrichtung 3E, Formbearbeitungsvorrichtung(en) 3A, Poliervorrichtung(en) 3B und/oder Markiervorrichtung 3F, hindurch.
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Vorzugsweise weisen die Bearbeitungsvorrichtungen 3 bzw. 3A bis 3F jeweils eine eigene Fördereinrichtung 11C auf. Die Fördereinrichtung 11C ist vorzugsweise in die jeweilige Bearbeitungsvorrichtung 3 integriert bzw. integraler Bestandteil der jeweiligen Bearbeitungsvorrichtung 3. Besonders bevorzugt ist die jeweilige Fördereinrichtung 11C als Bandförderer bzw. Gurtförderer ausgebildet.
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Vorzugsweise ist die erste Transportspur T1 durch Fördereinrichtungen 11C der Bearbeitungsvorrichtungen 3 und weitere Fördereinrichtungen 11A gebildet und insbesondere sind hierbei die Fördereinrichtungen 11A zwischen den Bearbeitungsvorrichtungen 3D angeordnet und/oder bilden die Fördereinrichtungen 11A gemeinsam mit den Fördereinrichtungen 11C der Bearbeitungsvorrichtungen 3 eine ununterbrochene und/oder durchgängige, insbesondere geradlinige, Transportspur.
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Die erste Transportspur T1 weist vorzugsweise eine Transportrichtung R1 auf bzw. ist dazu ausgebildet, die Brillengläser 2 in der Transportrichtung R1 zu transportieren.
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Die zweite Transportspur T2 verläuft vorzugsweise neben der ersten Transportspur T1 und/oder parallel zu der ersten Transportspur T1. Die zweite Transportspur T2 verläuft vorzugsweise an einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen 3 vorbei. Insbesondere führt die zweite Transportspur T2 an der Formbearbeitungsvorrichtung 3A bzw. den Formbearbeitungsvorrichtungen 3A, der Poliervorrichtung 3B bzw. den Poliervorrichtungen 3B und/oder der Markiervorrichtung 3F bzw. den Markiervorrichtungen 3F vorbei.
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Die zweite Transportspur T2 ist vorzugsweise zum Transport von Brillengläsern 2 an einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen 3 vorbei ausgebildet. Insbesondere sind Brillengläser 2 mittels der zweiten Transportspur T2 an Brillengläsern 2 vorbei transportierbar, die auf der ersten Transportspur T1 transportiert werden. Mit anderen Worten ist die zweite Transportspur T2 zum Überholen von Brillengläsern 2, auf der ersten Transportspur T1 ausgebildet.
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Die zweite Transportspur T2 weist vorzugsweise eine Transportrichtung R2 auf bzw. ist dazu ausgebildet, die Brillengläser 2 in der Transportrichtung R2 zu transportieren. Vorzugsweise ist die Transportrichtung R2 der zweiten Transportspur T2 parallel bzw. identisch zur Transportrichtung R1 der ersten Transportspur T1. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, dass die erste Transportspur T1 und die zweite Transportspur T2 unterschiedliche bzw. entgegengesetzte Transportrichtungen R1, R2 aufweisen und/oder die erste und zweite Transportspur T1, T2 einen Kreislauf für die Brillengläser 2 bilden.
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Die zweite Transportspur T2 ist vorzugsweise über eine oder mehrere Wechselvorrichtungen 11B mit der ersten Transportspur T1 verbunden. Insbesondere ermöglichen die Wechselvorrichtungen 11B einen Wechsel von der ersten Transportspur T1 zu der zweiten Transportspur T2 und/oder umgekehrt.
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Die Wechselvorrichtungen 11B sind vorzugsweise quer zu der ersten und/oder zweiten Transportspur T1, T2 angeordnet und/oder zum Transport von Brillengläsern 2 quer, insbesondere senkrecht, zu der Transportrichtung R1 und/oder R2 ausgebildet.
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Besonders bevorzugt ist jeweils eine Wechselvorrichtung 11B zwischen zwei Bearbeitungsvorrichtungen 3 angeordnet, sodass vor und/oder nach einer Bearbeitungsvorrichtung 3 jeweils ein Wechsel von der ersten Transportspur T1 zu der zweiten Transportspur T2 und/oder umgekehrt möglich ist. Auf diese Weise können die Brillengläser 2 flexibel gezielt einzelnen Bearbeitungsvorrichtungen 3 zugeführt werden, indem sie unmittelbar vor der entsprechenden Bearbeitungsvorrichtung 3 von der zweiten Transportspur T2 auf die erste Transportspur T1 wechseln und anschließend der Bearbeitungsvorrichtungen 3 zugefördert werden. Alternativ oder zusätzlich kann ein Brillenglas 2 nach einer Bearbeitung in einer Bearbeitungsvorrichtung 3 von der Transportspur T1 ausgeschleust und/oder an einer oder mehreren nachfolgenden Bearbeitungsvorrichtungen 3 vorbei transportiert werden, indem das Brillenglas 2 nach der Bearbeitung mittels einer Wechselvorrichtung 11B zu der zweiten Transportspur T2 und auf der zweiten Transportspur T2 an einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen 3 vorbei transportiert wird.
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Die dritte Transportspur T3 verläuft vorzugsweise neben und/oder parallel zu der ersten und/oder zweiten Transportspur T1, T2. Vorzugsweise bildet die dritte Transportspur T3 mit der ersten und/oder zweiten Transportspur T1, T2 einen Kreislauf. Insbesondere ist die dritte Transportspur T3 mit der zweiten Transportspur T2 über zwei oder mehr Wechselvorrichtungen 11B verbunden.
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Die dritte Transportspur T3 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, die Brillengläser 2 an einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen 3 vorbei zu transportieren.
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Die dritte Transportspur T3 weist vorzugsweise eine Transportrichtung R3 auf. Die Transportrichtung R3 ist vorzugsweise der ersten und/oder zweiten Transportrichtung R1, R2 entgegengesetzt.
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Vorzugsweise sind eine zwischen der ersten und zweiten Transportspur T1, T2 angeordnete Wechselvorrichtung 11B und eine zwischen der zweiten und dritten Transportspur T2, T3 angeordnete Wechselvorrichtung 11B derart angeordnet, insbesondere auf gleicher Höhe, dass ein unmittelbarer Transport von Brillengläsern 2 von der ersten Transportspur T1 zur dritten Transportspur T3 und/oder umgekehrt ermöglicht ist, ohne dass auf der zweiten Transportspur T2 ein Transport des Brillenglases 2 in der Transportrichtung R2 erfolgt.
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Die dritte Transportspur T3 ist vorzugsweise zumindest im Bereich der Formbearbeitungsvorrichtung(en) 3A, der Poliervorrichtung(en) 3B und/oder der Markiervorrichtung 3F angeordnet, so dass eine Zirkulation von Brillengläsern 2 im Bereich der genannten Vorrichtungen 3 ermöglicht ist. Mit anderen Worten ermöglicht das Transportsystem 11 vorzugsweise eine Zirkulation von Brillengläsern 2, insbesondere mittels der zweiten und/oder dritten Transportspur T2, T3 und/oder im Bereich der Formbearbeitungsvorrichtung(en) 3A, der Poliervorrichtung(en) 3B und/oder der Markiervorrichtung 3F.
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Insbesondere bilden die Transportspuren T1, T2, T3 einen oder mehrere Ringe, vorzugsweise sodass eine Ringförderung bzw. Zirkulation ermöglicht ist. Dies ist insbesondere in 1 durch die Pfeile P angedeutet.
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In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist die dritte Transportspur T3 ausschließlich im Bereich der Formbearbeitungsvorrichtung(en) 3A, der Poliervorrichtung(en) 3B und/oder der Markiervorrichtung 3F angeordnet, so dass in diesem Bereich eine Zirkulation bzw. Kreisförderung von Brillengläsern 2 und somit eine flexible Bearbeitung und Zuführung von Brillengläsern 2 zu einzelnen Bearbeitungsvorrichtungen 3 ermöglicht ist. Im Bereich der Schutzschichtvorrichtung 3C, Blockvorrichtung 3D, Speichervorrichtung 3E, Abblockvorrichtung 3G und/oder Abdeckschichtvorrichtung 3H weist die Bearbeitungsanlage 1 bzw. das Transportsystem 11 vorzugsweise lediglich eine Transportspur T1, T2, T3 auf, um die Komplexität der Bearbeitungsanlage 1 bzw. des Transportsystems 11 möglichst gering zu halten. Auf diese Weise werden ein insgesamt einfacher Aufbau und im Bereich der Formbearbeitungsvorrichtung 3A, Poliervorrichtung 3B und/oder Markiervorrichtung 3F eine erhöhte Flexibilität erreicht.
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Vorzugsweise sind die Abblockvorrichtung 3G, Abdeckschichtvorrichtung 3H, Beschichtungsanlage 4, Ablösevorrichtung 15 und/oder Randbearbeitungsvorrichtung 10 durch mindestens oder genau eine Transportspur T1, T2, T3, insbesondere die erste Transportspur T1, miteinander verbunden. Optional verläuft die (erste) Transportspur T1, T2, T3 durch die Abblockvorrichtungen 3G, Abdeckschichtvorrichtung 3H, Beschichtungsanlage 4, Ablösevorrichtung 15 und/oder Randbearbeitungsvorrichtung 10 hindurch.
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Vorzugsweise verbindet eine der Transportspuren T1, T2, T3, bevorzugt die zweite Transportspur T2, die Abblockvorrichtung 3G, Abdeckschichtvorrichtung 3H, Beschichtungsanlage 4, Ablösevorrichtung 15 und/oder Randbearbeitungsvorrichtung 10 miteinander und/oder führt durch eine oder mehrerer dieser Vorrichtungen hindurch. Besonders bevorzugt verläuft die Transportspur T1, T2, T3 im Bereich der Abblockvorrichtung 3G, Abdeckschichtvorrichtung 3H, Beschichtungsanlage 4, Ablösevorrichtung 15 und/oder Randbearbeitungsvorrichtung 10 linear bzw. geradlinig.
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Insbesondere ist eine, hier die zweite, Transportspur T2 gebogen und/oder verläuft die zweite Transportspur T2 U-förmig, wie insbesondere in 1 dargestellt. Dies ermöglicht einen kompakten bzw. platzsparenden Aufbau der Bearbeitungsanlage 1.
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Vorzugsweise weist die Bearbeitungsanlage 1 eine kontinuierliche bzw. durchgängige Transportspur auf. Diese durchgängige Transportspur ist insbesondere durch die Transportspur T1 und eine der Transportspuren T2, T3 und eine oder mehrere Wechselvorrichtungen 11B gebildet. Im Darstellungsbeispiel gemäß 1 ist durch einen Abschnitt der Transportspur T1, eine Wechselvorrichtung 11B und die zweite Transportspur T2 eine durchgängige und/oder alle Vorrichtungen der Bearbeitungsanlage 1 und/oder Beschichtungsanlage 4 durchlaufende bzw. verbindende Transportspur gebildet.
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Die Bearbeitungsanlage
1 kann optional auch zwei oder mehr Gruppen oder Reihen von Bearbeitungsvorrichtungen
3 aufweisen, die insbesondere einander gegenüberliegend angeordnet und/oder derart angeordnet sind, dass die zugeordneten Transportspuren
T1 und/oder
T2 der beiden Gruppen vorzugsweise parallel zueinander verlaufen. Insbesondere kann die Bearbeitungsanlage
1 ausgebildet sein wie in
8 und/oder S. 35, Z. 21 bis S. 38, Z. 2 der
WO 2013/131656 A2 erläutert bzw. dargestellt.
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Beschichtungsanlage
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Die Beschichtungsanlage 4 ist vorzugsweise zur Bearbeitung bzw. Beschichtung von Brillengläsern 2 in kleinen Losgrößen, insbesondere in Losgrößen von vier, sechs oder acht Brillengläsern 2, ausgebildet.
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Die Beschichtungsanlage 4 ist vorzugsweise zur seriellen Beschichtung von Brillengläsern 2, insbesondere in Gruppen bzw. Losen der genannten Losgröße, ausgebildet. Hierbei gilt die voranstehenden Definition einer „seriellen Bearbeitung“ entsprechend für die „serielle Beschichtung“, insbesondere in der Beschichtungsanlage 4. Die nachstehend näher erläuterten Vorrichtungen 6 bis 9 der Beschichtungsanlage 4 stellen dabei jeweils eine Bearbeitungsvorrichtung dar.
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Die Beschichtungsanlage 4 stellt vorzugsweise einen unabhängig realisierbaren Aspekt der vorliegenden Erfindung dar, der insbesondere auch unabhängig von den voranstehend beschriebenen Merkmalen der Bearbeitungsanlage 1 realisierbar ist.
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Die Beschichtungsanlage 4 weist vorzugsweise ein (automatisiertes) Handhabungssystem 4B zum (automatisierten) Handhaben der Brillengläser 2 auf. Alternativ oder zusätzlich weist die Beschichtungsanlage mindestens eine, vorzugsweise mehrere, Beschichtungsvorrichtungen 7, 9 auf, insbesondere ist dies auch unabhängig von dem Handhabungssystem 4B möglich bzw. realisierbar. Die nachfolgend näher erläuterten Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der Beschichtungsanlage 4 sind vorzugsweise unabhängig voneinander realisierbar und können insbesondere sowohl unabhängig voneinander als auch in verschiedenen Kombination vorteilhaft sein bzw. eigenständige Erfindungen bilden.
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Vorzugsweise ist die Beschichtungsanlage 4 so ausgebildet, dass Brillengläser 2 die Vorrichtungen 6 bis 9 der Beschichtungsanalage 4 seriell durchlaufen. Es ist also insbesondere vorgesehen, dass die Beschichtungsanlage 4 für jeden Arbeitsschritt des Beschichtens genau eine Vorrichtung aufweist. Dennoch sind die Vorrichtungen 6 bis 9 der Beschichtungsanlage 4 vorzugsweise jeweils dazu ausgebildet, mehrere Brillengläser 2 gleichzeitig zu bearbeiten. Im Unterschied zu der parallelen Bearbeitung, die in der Bearbeitungsanlage 1 bzw. vor dem Beschichten in der Beschichtungsanlage 4 erfolgt, weist die Beschichtungsanlage 4 für jeden Arbeitsschritt jedoch vorzugsweise nur (genau) eine Vorrichtung 6 bis 9 auf. Vorzugsweise durchlaufen die Brillengläser 2 also alle Vorrichtungen 6 bis 9 der Beschichtungsanlage 4.
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Die Beschichtungsanlage 4 weist vorzugsweise (genau) eine Reinigungsvorrichtung 6, (genau) eine erste Beschichtungsvorrichtung 7, (genau) eine Zwischenspeichervorrichtung 8 und/oder (genau) eine zweite Beschichtungsvorrichtung 9 auf.
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Die Vorrichtungen 6 bis 9 sind vorzugsweise seriell und/oder entlang einer (geraden) Linie angeordnet.
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Die Beschichtungsanlage 4 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, eine dauerhafte Beschichtung 5 auf die Brillengläser 2 aufzubringen. Die dauerhafte Beschichtung 5 kann mehrere Schichten 5A, 5B aufweisen bzw. daraus bestehen.
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Die Beschichtungsanlage 4 weist vorzugsweise ein gemeinsames Gehäuse bzw. eine gemeinsame Verkleidung 4A für die Reinigungsvorrichtung 6, erste Beschichtungsvorrichtung 7, Zwischenspeichervorrichtung 8, und/oder zweite Beschichtungsvorrichtung 9 auf.
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Die Beschichtungsanlage 4 ist vorzugsweise unmittelbar an das Transportsystem 11 angeschlossen. Vorzugsweise ist die Beschichtungsanlage 4 parallel zu einer der Transportspuren T1, T2, T3 und/oder neben einer der Transportspuren T1, T2, T3 angeordnet. Optional weist die Beschichtungsanlage 4 das Transportsystem 11 oder zumindest einen Teil bzw. Abschnitt des Transportsystems 11 auf oder bildet diesen. Insbesondere kann eine der Transportspuren durch die Beschichtungsanlage 4 führen.
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. deren Vorrichtungen 6 bis 9 ist bzw. sind vorzugsweise dazu ausgebildet, insbesondere automatisiert, Brillengläser 2 zum bzw. vor dem Beschichten von dem Transportsystem 11 zu entnehmen, und/oder nach dem Beschichten an das Transportsystem 11 zu übergeben.
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Das Transportsystem 11 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, Transportbehälter 11D, in denen die Brillengläser 2 mit dem Transportsystem 11 transportiert werden, während des Beschichtens von Brillengläsern 2 in der Beschichtungsanlage 4 weiter zu transportieren, sodass die Brillengläser 2 nach dem Beschichten in der Beschichtungsanlage 4 wieder in die Transportbehälter 11D abgelegt werden können.
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Optional kann das Transportsystem 11 auch zur (Zwischen-)Speicherung von Transportbehältern 11D ausgebildet sein, etwa mittels einer oder mehrere hierzu ausgebildeter Speichereinrichtung(en). Die Speichereinrichtung(en) kann/können beispielsweise seitlich neben, oberhalb und/oder unterhalb der Transportspur T1k, T2, T3 angeordnet bzw. vorgesehen sein.
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Die Beschichtungsanlage 4 insgesamt und/oder einzelne Vorrichtungen 6 bis 9, insbesondere also die Reinigungsvorrichtung 6, erste Beschichtungsvorrichtung 7, Zwischenspeichervorrichtung 8 und/oder zweite Beschichtungsvorrichtung 9, weist/weisen vorzugsweise einen Reinraum bzw. jeweils voneinander separate Reinräume auf und/oder ist/sind (jeweils) als Reinraum ausgebildet oder darin angeordnet. Der Reinraum ist vorzugsweise (jeweils) ein Reinraum nach ISO-Klasse 7 oder 8 gemäß DIN EN ISO 14644-1:2015.
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Hierdurch wird vermieden, dass sich beim Beschichten in der Beschichtungsanlage 4 Schmutzteilchen, wie Staub oder dergleichen, auf dem Brillenglas 2 absetzen.
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Die Beschichtungsanlage 4 kann auch die Abdeckschichtvorrichtung 3H und/oder die Ablösevorrichtung 15 aufweisen. Die Abdeckschichtvorrichtung 3H und/oder die Ablösevorrichtung 1 ist bzw. sind jedoch vorzugsweise außerhalb der Verkleidung 4A angeordnet.
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Die Reinigungsvorrichtung 6, erste Beschichtungsvorrichtung 7, Zwischenspeichervorrichtung 8 und/oder zweite Beschichtungsvorrichtung 9 sind vorzugsweise unmittelbar zueinander benachbart und/oder unmittelbar hintereinander angeordnet, insbesondere in einer Reihe bzw. Linie. Insbesondere ist die Beschichtungsanlage 4 zum unmittelbaren Transfer von Brillengläsern 2 zwischen benachbarten Vorrichtungen 6 bis 9 ausgebildet. Hierzu weist die Beschichtungsanlage 4 vorzugsweise ein, insbesondere automatisiertes, Handhabungssystem 4B auf. Insbesondere ist die Beschichtungsanlage 4 bzw. das Handhabungssystem 4B zur unmittelbaren Übergabe von Brillengläsern 2 von der Reinigungsvorrichtung 6 an die erste Beschichtungsvorrichtung 7, von der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 an die Zwischenspeichervorrichtung 8 und/oder von der Zwischenspeichervorrichtung 8 an die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 ausgebildet. Dies ermöglicht einen schnellen Durchlauf von Brillengläsern 2 durch die Beschichtungsanlage 4.
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Das Handhabungssystem 4B ist vorzugsweise sowohl zur Handhabung von Brillengläsern 2 als auch zur Handhabung von Haltern, insbesondere Spannringen 17, zum temporären Halten der Brillengläser 2 ausgebildet. Insbesondere wird durch das Handhabungssystem 4B ein vollautomatisierter Durchlauf durch die Beschichtungsanlage 4 ermöglicht.
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In den Darstellungsbeispielen sind die Halter für die Brillengläser 2 insbesondere als Spannringe 17 ausgebildet. Dies ist jedoch nicht zwingend. Grundsätzlich können die Halter auch anders ausgebildet sein, beispielsweise als Greifer, Sauger o. dgl. Insbesondere ist der Begriff „Spannring“ daher auch durch den Begriff „Halter“ austauschbar.
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Die Halter bzw. Spannringe 17 sind vorzugsweise dazu ausgebildet, die Brillengläser 2 derart zu erhalten, dass eine Flachseite 2A, 2B, insbesondere die zu beschichtende Flachseite 2A, 2B, frei bleibt bzw. (vollständig) beschichtbar ist. Insbesondere sind die Halter bzw. Spannringe 17 zum seitlichen bzw. randseitigen Halten von Brillengläsern 2, also zum Halten am Rand 2C, und/oder zum einseitigen Halten von Brillengläsern 2 an einer Flachseite 2A, 2B ausgebildet.
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Unter einem Handhabungssystem im Sinne der vorliegenden Erfindung wird insbesondere die Gesamtheit aller Einrichtungen bzw. Vorrichtungen verstanden, mit denen Brillengläser und/oder Halter bzw. Spannringe 17 in der Beschichtungsanlage 4 zumindest temporär gehalten, gehandhabt und/oder zwischen den verschiedenen Vorrichtungen 6 bis 9 transferiert werden.
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Das Handhabungssystem 4B weist vorzugsweise mehrere unabhängig voneinander arbeitende Einrichtungen auf. Vorzugsweise weisen die Vorrichtungen 6 bis 9 jeweils eine oder mehrere Handhabungseinrichtungen zur Handhabung von Brillengläsern 2 und/oder Haltern bzw. Spannringen 17 auf. Diese Handhabungseinrichtungen bilden vorzugsweise gemeinsam das Handhabungssystem 4B und/oder sind derart aufeinander abgestimmt, dass ein vollautomatisierter Transfer zwischen den Vorrichtungen 6 bis 9 bzw. ein vollautomatisierter Durchlauf von Brillengläsern 2 durch die Beschichtungsanlage 4 ermöglicht wird bzw. erfolgt.
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. das Handhabungssystem 4B bzw. die Vorrichtungen 6 bis 9 ist/sind also zum vollautomatisierten Handhaben, Reinigen, Beschichten und/oder Transportieren der Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4 bzw. den Vorrichtungen 6 bis 9 ausgebildet. Insbesondere erfolgen alle Arbeitsschritte in der Beschichtungsanlage 4 bzw. in und/oder zwischen den einzelnen Vorrichtungen 6 bis 9 vollautomatisiert.
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Reinigungsvorrichtung
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Die Reinigungsvorrichtung 6 ist insbesondere in 4 und 5 dargestellt. 4 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht der Reinigungsvorrichtung 6 und ersten Beschichtungsvorrichtung 7, während in 5 eine schematische Seitenansicht der Reinigungsvorrichtung 6 gezeigt ist.
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Die Reinigungsvorrichtung 6 ist vorzugsweise zur Reinigung von Brillengläsern 2 durch mechanische Reinigung, beispielsweise durch Bürsten, und/oder durch chemische Reinigung, beispielsweise Waschen der Brillengläser 2 mit einem Reinigungsfluid, ausgebildet. Vorzugsweise ist die Reinigungsvorrichtung 6 zur gleichzeitigen Reinigung von mehreren Brillengläsern 2 ausgebildet.
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Die Reinigungsvorrichtung 6 weist vorzugsweise mindestens einen Reinigungsraum 6A, 6B auf. Im Darstellungsbeispiel weist die Reinigungsvorrichtung 6 einen ersten Reinigungsraum 6A und einen zweiten Reinigungsraum 6B auf.
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Der erste Reinigungsraum 6A weist vorzugsweise eine Bürste 6C auf. Vorzugsweise ist die Reinigungsvorrichtung 6 dazu ausgebildet, in dem ersten Reinigungsraum 6A ein Brillenglas 2 mechanisch und/oder mittels der Bürste 6C zu reinigen. Insbesondere stellt die Reinigung in dem ersten Reinigungsraum 6A eine Vorreinigung dar.
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Optional kann der erste Reinigungsraum 6A, insbesondere zusätzlich zu der Bürste 6C, einen Applikator 6D zum Applizieren eines Reinigungsfluids auf das Brillenglas 2 aufweisen. Der Applikator 6D ist vorzugsweise als Düse ausgebildet und/oder dazu ausgebildet, das Reinigungsfluid auf das Brillenglas 2 zu sprühen. Das Reinigungsfluid kann, insbesondere deionisiertes, Wasser und/oder eine Reinigungschemikalie aufweisen oder daraus bestehen.
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Der zweite Reinigungsraum 6B weist vorzugsweise die gleichen Eigenschaften auf wie der erste Reinigungsraum 6A. Die voranstehenden Erläuterungen bezüglich des ersten Reinigungsraums 6A gelten daher vorzugsweise auch für den zweiten Reinigungsraum 6B.
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Der erste und/oder zweite Reinigungsraum 6A, 6B kann auch (jeweils) zwei oder mehr Bürsten 6C aufweisen, so dass beide Flachseiten 2A, 2B des Brillenglases 2 gleichzeitig reinigbar sind.
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Bevorzugt erfolgt in dem ersten Reinigungsraum 6A eine Vorwäsche, insbesondere mechanisch und/oder mit der Bürste 6C. In dem zweiten Reinigungsraum 6B erfolgt vorzugsweise eine Nachwäsche, insbesondere eine chemische Reinigung und/oder eine Reinigung mittels des Applikators 6D und/oder eines Reinigungsfluids.
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Vorzugsweise weist die Reinigungsvorrichtung 6 eine Trocknungseinrichtung 6E auf. Die Trocknungseinrichtung 6E weist vorzugsweise einen Trocknungsraum auf oder ist dadurch gebildet. Vorzugsweise weist die Trocknungseinrichtung 6E bzw. der Trocknungsraum ein Gebläse 6F auf. Das Gebläse 6F ist insbesondere zum Erzeugen eines, vorzugsweise warmen, Luftstroms zum Trocknen des Brillenglases 2 ausgebildet.
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Der erste Reinigungsraum 6A, der zweite Reinigungsraum 6B und/oder die Trocknungseinrichtung 6E sind vorzugsweise räumlich voneinander getrennt und/oder weisen jeweils voneinander, insbesondere durch Wände, getrennte Räume auf.
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Vorzugsweise weist/weisen der erste Reinigungsraum 6A, der zweite Reinigungsraum 6B und/oder die Trocknungseinrichtung 6E (jeweils) eine Öffnung 6L auf, durch die ein Brillenglas 2 dem Reinigungsraum 6A, 6B bzw. dem Trocknungsraum zuführbar ist bzw. zugeführt wird.
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Die Reinigungsvorrichtung 6 bzw. das Handhabungssystem 4B weist vorzugsweise eine Handhabungseinrichtung 6G, nachfolgend insbesondere als erste Handhabungseinrichtung 6G bezeichnet, auf.
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Die erste Handhabungseinrichtung 6G bildet vorzugsweise einen Teil des Handhabungssystems 4B. Nachfolgend werden noch weitere Handhabungseinrichtungen des Handhabungssystems 4B erläutert.
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Zur besseren Unterscheidung werden diese Handhabungseinrichtungen als „erste Handhabungseinrichtung“, „zweite Handhabungseinrichtung“ usw. bezeichnet. Diese Bezeichnungen dienen jedoch lediglich zur Unterscheidung der einzelnen Handhabungseinrichtungen des Handhabungssystems 4B und implizieren keine Reihenfolge oder Rangordnung der Handhabungseinrichtungen. Insbesondere kann das Handhabungssystem 4B beispielsweise auch eine dritte Handhabungseinrichtung aufweisen, ohne dass das Handhabungssystem 4B eine erste und/oder zweite Handhabungseinrichtung aufweist. Daher kann beispielsweise eine dritte Handhabungseinrichtung in den Ansprüchen beansprucht bzw. wiedergegeben sein, ohne dass der Anspruch auch ein Merkmal bezüglich einer ersten und/oder zweiten Handhabungseinrichtung aufweist.
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Insbesondere können die Vorrichtungen 6 bis 9 jeweils eine oder mehrere der Handhabungseinrichtungen des Handhabungssystems 4B aufweisen bzw. können die Handhabungseinrichtungen des Handhabungssystems 4B jeweils einzelnen Vorrichtungen 6 bis 9 zugeordnet sein.
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Die erste Handhabungseinrichtung 6G ist vorzugsweise zum Handhaben und/oder Halten eines oder mehrerer Brillengläser 2 in der Reinigungsvorrichtung 6 ausgebildet. Insbesondere ist die erste Handhabungseinrichtung 6G zum Halten eines oder mehrerer Brillengläser 2 während eines Reinigungsvorgangs ausgebildet.
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Die erste Handhabungseinrichtung 6G ist vorzugsweise zum Transfer von Brillengläsern 2 zwischen dem ersten Reinigungsraum 6A, dem zweiten Reinigungsraum 6B und/oder der Trocknungseinrichtung 6E ausgebildet.
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Vorzugsweise weist die erste Handhabungseinrichtung 6G mehrere separate bzw. baulich getrennte Komponenten auf, die gemeinsam die erste Handhabungseinrichtung 6G bilden und/oder aufeinander abgestimmt sind bzw. zusammenarbeiten, um die Brillengläser 2 in der Reinigungsvorrichtung 6 zu handhaben.
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Die erste Handhabungseinrichtung 6G ist vorzugsweise zum Halten von Brillengläsern 2 in dem ersten und/oder zweiten Reinigungsraum 6A, 6B und/oder der Trocknungseinrichtung 6E bzw. zum Halten von Brillengläsern 2 während des Reinigens und/oder Trocknens ausgebildet.
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Vorzugsweise weist die erste Handhabungseinrichtung 6G hierzu mindestens einen Halter 6H auf. Der Halter 6H ist vorzugsweise zum Halten eines Brillenglases 2 an einer Flachseite 2A, 2B ausgebildet und/oder weist einen Sauger auf.
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Vorzugsweise ist der Halter 6H vertikal verfahrbar. Der Halter 6H ist vorzugsweise dazu ausgebildet, das Brillenglas 2, insbesondere vertikal von oben, in den Reinigungsraum 6A, 6B bzw. die Trocknungseinrichtung 6E einzuführen, dort während der Reinigung bzw. Trocknung zu halten und das Brillenglas 2 nach der Reinigung bzw. Trocknung wieder aus dem Reinigungsraum 6A, 6B bzw. der Trocknungseinrichtung 6E herauszufahren.
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Der Halter 6H weist vorzugsweise eine Abdeckung 6J zum Abdecken bzw. Verschließen der Öffnung 6L des Reinigungsraums 6A, 6B bzw. der Trocknungseinrichtung 6E, durch die mit dem Halter 6H das Brillenglas 2 in den Reinigungsraum 6A, 6B bzw. die Trocknungseinrichtung 6E eingeführt wird.
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Vorzugsweise ist dem Reinigungsraum 6A, dem zweiten Reinigungsraum 6B und/ oder der Trocknungseinrichtung 6E jeweils ein eigener Halter 6H zugeordnet. Die Halter 6H sind vorzugsweise baugleich.
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Die Reinigungsvorrichtung 6 bzw. erste Handhabungseinrichtung 6G weist vorzugsweise mindestens eine Übergabeeinrichtung 6K auf.
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Die Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise zum Transfer eines Brillenglases 2 zwischen zwei Haltern 6H, insbesondere zwischen dem dem ersten Reinigungsraum 6A zugeordneten Halter 6H und dem dem zweiten Reinigungsraum 6B zugeordneten Halter 6H, ausgebildet.
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Vorzugsweise ist die Übergabeeinrichtung 6K zwischen dem ersten Reinigungsraum 6A und dem zweiten Reinigungsraum 6B angeordnet und/oder dazu ausgebildet, ein Brillenglas 2 von dem dem ersten Reinigungsraum 6A zugeordneten Halter 6H zu übernehmen und/oder an den dem zweiten Reinigungsraum 6B zugeordneten Halter 6H zu übergeben.
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Die Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise dazu ausgebildet, das Brillenglas 2 zu zentrieren. Insbesondere können hierdurch Handhabungsfehler vermieden bzw. reduziert werden, die beispielsweise dadurch entstehen, dass sich bei der Reinigung in einem der Reinigungsräume 6A, 6B das an dem Halter 6H gehaltene Brillenglas 2 leicht verschiebt.
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Die Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise verschwenkbar. Insbesondere ist die Übergabeeinrichtung 6K verschwenkbar zwischen einer ersten Position, in der die Übergabeeinrichtung 6K vorzugsweise über der Öffnung 6L des ersten Reinigungsraums 6A und/oder unterhalb des dem ersten Reinigungsraum 6A zugeordneten Halters 6H angeordnet ist, und einer zweiten Position, in der die Übergabeeinrichtung 6K vorzugsweise über der Öffnung 6L des zweiten Reinigungsraums 6B und/oder unter dem dem zweiten Reinigungsraum 6B zugeordneten Halter 6H angeordnet ist. Vorzugsweise ist die Übergabeeinrichtung 6K zwischen diesen Positionen um 180°, insbesondere um eine vertikale Achse, verschwenkbar.
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Der Transfer eines Brillenglases 2 von dem ersten Reinigungsraum 6A zum zweiten Reinigungsraum 6B erfolgt vorzugsweise dadurch, dass der dem ersten Reinigungsraum 6A zugeordnete Halter 6H das Brillenglas 2 an die Übergabeeinrichtung 6K übergibt, insbesondere in der Übergabeeinrichtung 6K ablegt, die Übergabeeinrichtung 6K von der ersten in die zweite Position verschwenkt wird und dabei ggf. das Brillenglas 2 zentriert und schließlich in der zweiten Position der dem zweiten Reinigungsraum 6B zugeordnete Halter 6H das Brillenglas 2 von der Übergabeeinrichtung 6K übernimmt.
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Zusätzlich zu der voranstehend beschriebenen Übergabeeinrichtung 6K weist die Reinigungsvorrichtung 6 bzw. erste Handhabungseinrichtung 6G vorzugsweise eine zweite Übergabeeinrichtung 6K zum Transfer eines Brillenglases 2 zwischen dem dem zweiten Reinigungsraum 6B zugeordneten Halter 6H und dem der Trocknungseinrichtung 6E zugeordneten Halter 6H auf.
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Die zweite Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise zwischen dem zweiten Reinigungsraum 6B und der Trocknungseinrichtung 6E angeordnet und/oder dazu ausgebildet, ein Brillenglas 2 von dem dem zweiten Reinigungsraum 6B zugeordneten Halter 6H zu übernehmen und/oder an den der Trocknungseinrichtung 6E zugeordneten Halter 6H zu übergeben. Die zweite Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise verschwenkbar, insbesondere zwischen einer ersten Position, in der die zweite Übergabeeinrichtung 6K vorzugsweise über der Öffnung 6L des zweiten Reinigungsraums 6B und/oder unterhalb des dem zweiten Reinigungsraum 6B zugeordneten Halters 6H angeordnet ist, und einer zweiten Position, in der die zweite Übergabeeinrichtung 6K vorzugsweise über der Öffnung 6L der Trocknungseinrichtung 6B bzw. des Trocknungsraums und/oder unter dem der Trocknungseinrichtung 6E zugeordneten Halter 6H angeordnet ist.
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. das Handhabungssystem 4B weist vorzugsweise eine Transfereinrichtung 6M zum Transfer von Brillengläsern 2 zwischen der Reinigungsvorrichtung 6 und der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 auf.
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Die Transfereinrichtung 6M weist vorzugsweise einen Halter 6N für ein Brillenglas 2 auf. Der Halter 6N weist vorzugsweise einen Sauger auf oder ist hierdurch gebildet.
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Die Reinigungsvorrichtung 6 bzw. das Handhabungssystem 4B ist vorzugsweise zur, insbesondere unmittelbaren und/oder vollautomatisierten, Handhabung von Brillengläsern 2 in der Reinigungsvorrichtung 6 und/oder Übergabe von Brillengläsern 2 an die erste Beschichtungsvorrichtung 7 ausgebildet, insbesondere mittels der Transfereinrichtung 6M.
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Vorzugsweise weist die Reinigungsvorrichtung 6 bzw. die erste Handhabungseinrichtung 6G eine weitere bzw. dritte Übergabeeinrichtung 6K zum Transfer eines Brillenglases 2 von dem der Trocknungseinrichtung 6E zugeordneten Halter 6H zu der Transfereinrichtung 6M auf.
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Vorzugsweise ist die dritte Übergabeeinrichtung 6K der Trocknungseinrichtung 6E nachgeordnet und/oder zwischen der Trocknungseinrichtung 6E und der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 angeordnet.
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Die dritte Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise verschwenkbar, insbesondere zwischen einer ersten Position, in der die dritte Übergabeeinrichtung 6K vorzugsweise über der Öffnung 6L des Trocknungsraums und/oder unterhalb des dem Trocknungsraum zugeordneten Halters 6H angeordnet ist, und einer zweiten Position, in der die dritte Übergabeeinrichtung 6K vorzugsweise unterhalb der Transfereinrichtung 6M bzw. des Halters 6N angeordnet ist.
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Die beschriebenen Übergabeeinrichtungen 6K sind vorzugsweise baugleich.
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Die Transfereinrichtung 6M bzw. der Halter 6N ist vorzugsweise horizontal und/oder zwischen der Reinigungsvorrichtung 6 bzw. der dritten Übergabeeinrichtung 6K und der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. einer nachfolgend näher beschriebenen Handhabungseinrichtung 7A der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 angeordnet und/oder bewegbar.
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Vorzugsweise werden Brillengläser 2 unmittelbar von der ersten Handhabungseinrichtung 6A an die erste Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. die Handhabungseinrichtung 7A der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 übergeben.
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Dies erfolgt insbesondere, indem, wenn das Brillenglas 2 mit dem Halter 6H aus dem Trocknungsraum herausgefahren wurde, zunächst die dritte Übergabeeinrichtung 6K über der Öffnung 6L bzw. unter dem der Trocknungseinrichtung 6E zugeordneten Halter 6H angeordnet wird, das Brillenglas 2 an die dritte Übergabeeinrichtung 6K übergeben wird und dann die dritte Übergabeeinrichtung 6K verschwenkt wird in eine Position, in der das Brillenglas 2 mit dem Halter 6N übernommen werden. Der Halter 6N entnimmt dann das Brillenglas 2 aus der dritten Übergabeeinrichtung 6K, verfährt in eine Position, in der das Brillenglas 2 an die zweite Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. die Handhabungseinrichtung 7A übergebbar ist und übergibt das Brillenglas 2 an die erste Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. die Handhabungseinrichtung 7A.
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Die Reinigungsvorrichtung 6 ist vorzugsweise unmittelbar an das Transportsystem 11 angeschlossen bzw. mit einer der Transportspuren T1, T2, T3 verbunden. Insbesondere ist die Reinigungsvorrichtung 6 zur Entnahme von Brillengläsern 2 aus dem Transportsystem 11 bzw. von einer der Transportspuren T1, T2, T3 bzw. aus einem Transportbehälter 11 D und/oder direkt von der Abdeckschichtvorrichtung 3H ausgebildet.
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. die Reinigungsvorrichtung 6 bzw. das Handhabungssystem 4B bzw. die erste Handhabungseinrichtung 6G weist vorzugsweise eine (weitere) Transfereinrichtung 6P zum Transfer von Brillengläsern 2 von dem Transportsystem 11 zu der Beschichtungsanlage 4 bzw. Reinigungsvorrichtung 6 auf.
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Die Transfereinrichtung 6P weist vorzugsweise einen Halter 6Q für ein Brillenglas 2 auf. Der Halter 6Q weist vorzugsweise einen Sauger auf oder ist hierdurch gebildet.
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Der Halter 6Q ist vorzugsweise horizontal und/oder entlang der Transfereinrichtung 6P bewegbar bzw. verfahrbar. Die Transfereinrichtung 6P verläuft vorzugsweise zumindest im Wesentlichen quer, insbesondere senkrecht, zu der Transportspur T1, T2, T3 und/oder horizontal.
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Vorzugsweise weist die Reinigungsvorrichtung 6 bzw. das Handhabungssystem 4B bzw. die erste Handhabungseinrichtung 6G eine vierte Übergabeeinrichtung 6K zum Transfer von Brillengläsern 2 zwischen der Transfereinrichtung 6P und dem dem ersten Reinigungsraum 6A zugeordneten Halter 6N auf.
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Die vierte Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise baugleich zu der ersten, zweiten und/oder dritten Übergabeeinrichtung 6K.
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Die vierte Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise verschwenkbar, insbesondere zwischen einer ersten Position, in der die vierte Übergabeeinrichtung 6K vorzugsweise unterhalb des Halters 6Q angeordnet ist, und einer zweiten Position, in der die vierte Übergabeeinrichtung 6K vorzugsweise über der Öffnung 6L des ersten Reinigungsraums 6A und/oder unterhalb des dem ersten Reinigungsraum 6A zugeordneten Halters 6H angeordnet ist.
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Vorzugsweise ist die Transfereinrichtung 6P dazu ausgebildet, ein Brillenglas 2 von dem Transportsystem 11 bzw. aus einem Transportbehälter 11D zu entnehmen und anschließend das Brillenglas 2 zu der vierten Übergabeeinrichtung 6K zu transferieren und in der Übergabeeinrichtung 6K abzulegen. Die Übergabeeinrichtung 6K ist vorzugsweise dazu ausgebildet, das Brillenglas 2 zu zentrieren und in einer Position zu verschwenken, in der der Halter 6H, der dem ersten Reinigungsraum 6A zugeordnet ist, das Brillenglas 2 aus der Übergabeeinrichtung 6K entnehmen kann.
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Erste Beschichtungsvorrichtung
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Die erste Beschichtungsvorrichtung 7 ist insbesondere in 6 dargestellt.
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Die erste Beschichtungsvorrichtung 7 ist der Reinigungsvorrichtung 6 vorzugsweise unmittelbar nachgeordnet. Insbesondere ist die erste Beschichtungsvorrichtung 7 zur unmittelbaren und/oder automatisierten Übernahme von Brillengläsern 2 von der Reinigungsvorrichtung 6 bzw. Transfereinrichtung 6M ausgebildet.
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Die erste Beschichtungsvorrichtung 7 ist vorzugsweise zum Aufbringen der Hartschicht 5A auf ein Brillenglas 2 bzw. eine Flachseite 2A, 2B eines Brillenglases 2 ausgebildet.
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Die erste Beschichtungsvorrichtung 7 weist vorzugsweise mindestens einen Beschichtungsraum 7F auf. Der Beschichtungsraum 7F ist vorzugsweise zum Aufbringen der Hartschicht 5A auf das Brillenglas 2 bzw. eine Flachseite 2A, 2B des Brillenglases 2 ausgebildet.
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Vorzugsweise wird in dem Beschichtungsraum 7F ein flüssiges Beschichtungsmaterial auf die zu beschichtende Flachseite 2A, 2B des Brillenglases 2 aufgebracht, insbesondere aufgesprüht, während das Brillenglas 2 um eine, vorzugsweise zu der Flachseite 2A, 2B zumindest im Wesentlichen senkrechte, Drehachse rotiert wird. Hierdurch wird, bedingt durch die Zentrifugalkraft, das Beschichtungsmaterial auf der Flachseite 2A, 2B verteilt und überschüssiges Beschichtungsmaterial nach außen weggeschleudert, sodass eine Hartschicht 5A mit einer möglichst gleichmäßigen Dicke entsteht. Dieser Prozess ist auch als „Spin Coating“ bekannt.
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Vorzugsweise weist die erste Beschichtungsvorrichtung 7 mindestens einen Aushärteraum 7G zum Aushärten der Hartschicht 5A auf.
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Der Aushärteraum 7G weist vorzugsweise eine - in 6 nur schematisch angedeutete - Aushärteeinrichtung 7J auf. Vorzugsweise erfolgt das Aushärten durch Bestrahlen des Brillenglases 2 mit elektromagnetischer Strahlung, insbesondere UV-Strahlung, und/oder ist die Aushärteeinrichtung 7J eine Quelle für elektromagnetische Strahlung, insbesondere eine UV-Strahlungsquelle.
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Die erste Beschichtungsvorrichtung 7 ist vorzugsweise zum paarweisen Beschichten bzw. Aufbringen und/oder Aushärten der Hartschicht 5A ausgebildet. Besonders bevorzugt weist die erste Beschichtungsvorrichtung 7 hierzu mindestens zwei, bevorzugt baugleiche, Beschichtungsräume 7F und/oder mindestens zwei, bevorzugt baugleiche, Aushärteräume 7G auf.
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. das Handhabungssystem 4B bzw. die erste Beschichtungsvorrichtung 7 weist vorzugsweise eine Handhabungseinrichtung 7A, nachfolgend insbesondere als zweite Handhabungseinrichtung 7A bezeichnet, auf.
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Die zweite Handhabungseinrichtung 7A weist vorzugsweise eine oder mehrere Halter zum Halten jeweils eines Brillenglases 2 auf. Vorzugsweise weist die zweite Handhabungseinrichtung 7A verschiedene Typen von Haltern auf.
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Vorzugsweise ist mindestens ein Halter als Greifer 7B ausgebildet, mit dem die Brillengläser 2 randseitig haltbar sind, insbesondere so dass eine Berührung bzw. Beschädigung der Brillenglasoberflächen bzw. Flachseiten 2A, 2B vermieden wird. Insbesondere weist der Greifer 7B mehrere Finger 7C auf, die zum Halten des Brillenglases 2 an dessen Rand 2C angelegt werden bzw. anlegbar sind. Dies ist insbesondere in 6 dargestellt.
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Vorzugsweise weist die zweite Handhabungseinrichtung 7A, insbesondere zusätzlich zu dem Greifer 7B, mindestens einen Halter auf, der als Sauger 7E ausgebildet sind, mit dem die Brillengläser 2 vorzugsweise an einer Flachseite 2A, 2B haltbar sind. Hierdurch wird insbesondere das (vollflächige) Aufbringen der Beschichtung 5 bzw. einer Schicht 5A, 5B der Beschichtung 5, insbesondere der Hartschicht 5A, auf der anderen, freien Flachseite 2A, 2B des Brillenglases 2 ermöglicht.
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Die erste Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. die zweite Handhabungseinrichtung 7A bzw. der Sauger 7E ist vorzugsweise zum, insbesondere rotierenden, Halten eines Brillenglases 2 während des Aufbringens der Hartschicht 5A in einem Beschichtungsraum 7F und/oder während des Aushärtens der Hartschicht 5A in einem Aushärteraum 7G ausgebildet.
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Der Sauger 7E ist vorzugsweise vertikal und/oder linear verfahrbar.
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Vorzugsweise wird das an dem Sauger 7E gehaltene Brillenglas 2 vertikal und/oder von oben in den Beschichtungsraum 7F bzw. Aushärteraum 7G gefahren und/oder dort die Hartschicht 5A - insbesondere von unten - aufgebracht bzw. ausgehärtet. Nach dem Aufbringen bzw. Aushärten der Hartschicht 5A wird das Brillenglas 2 bzw. der Sauger 7E vorzugsweise wieder aus dem Beschichtungsraum 7F bzw. Aushärteraum 7G herausgefahren.
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Vorzugsweise ist jedem Beschichtungsraum 7F und/oder jedem Aushärteraum 7G ein Sauger 7E zum Halten eines Brillenglases 2 in dem Beschichtungsraum 7F bzw. Aushärteraum 7G während des Aufbringens bzw. Aushärtens der Hartschicht 5A zugeordnet. Besonders bevorzugt weist die erste Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. zweite Handhabungseinrichtung 7A vier Sauger 7E bzw. zwei Paare von Saugern 7E auf.
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Vorzugsweise sind die Sauger 7E bzw. die Paare von Saugern 7E unabhängig voneinander verfahrbar.
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Die Sauger 7E bzw. Paare von Saugern 7E sind vorzugsweise - insbesondere einzeln und/oder paarweise - von dem/den Beschichtungsraum/-räumen 7F zu dem/den Aushärteraum/-räumen 7G verschwenkbar und umgekehrt.
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Die Sauger 7E sind vorzugsweise an einer Schwenkeinheit 7H angeordnet. Die Schwenkeinheit 7H ist vorzugsweise zum Verschwenken der Sauger 7E von dem/den Beschichtungsraum/-räumen 7F zu dem/den Aushärteraum/-räumen 7G und umgekehrt ausgebildet.
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Vorzugsweise sind die Beschichtungsräume 7F auf einer Seite der Schwenkeinheit 7H angeordnet. Die Aushärteräume 7G sind vorzugsweise auf der den Beschichtungsräumen 7F gegenüberliegenden Seite der Schwenkeinheit 7H angeordnet.
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Mittels der Schwenkeinheit 7H sind die Sauger 7E, vorzugsweise um 180°, verschwenkbar, so dass die Sauger 7E bzw. Paare von Saugern 7E von einer Position über den Beschichtungsräumen 7F in eine Position über den Aushärteräumen 7G verschwenkbar sind und umgekehrt.
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Vorzugsweise weist die erste Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. zweite Handhabungseinrichtung 7A mehrere Greifer 7B, besonders bevorzugt mindestens vier Greifer 7B bzw. mindestens zwei Paare P1, P2 von Greifern 7B, auf.
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Vorzugsweise sind die Greifer 7B des ersten Paares P1 bzw. ist das erste Paar P1 von Greifern 7B zur Übernahme von Brillengläsern 2 von der Reinigungsvorrichtung 6 bzw. der Transfereinrichtung 6M und/oder zur Übergabe von Brillengläsern 2 an die Sauger 7E ausgebildet. Die Greifer 7B des zweiten Paares P2 bzw. das zweite Paar P2 von Greifern 7B sind/ist vorzugsweise zur Übernahme von Brillengläsern 2 von den Saugern 7E und/oder zur Übergabe von Brillengläsern 2 an die Zwischenspeichervorrichtung 8 bzw. Handhabungseinrichtung 8A, die später noch beschrieben wird, ausgebildet.
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Vorzugsweise sind die Greifer 7B bzw. Paare P1, P2, insbesondere linear und/oder entlang einer Linearführung bzw. Schiene, bewegbar. Die Greifer 7B bzw. Paare P1, P2 sind vorzugsweise an einer gemeinsamen Schiene angeordnet.
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Das erste Paar P1 bzw. dessen Greifer 7B ist/sind vorzugsweise bewegbar bzw. (entlang der Schiene) verfahrbar zwischen einer ersten Position, in der Brillengläser 2 von der Reinigungsvorrichtung 6 bzw. der ersten Handhabungseinrichtung 6G übernehmbar sind bzw. übernommen werden, und einer zweiten Position, in der das Paar P1 bzw. die Greifer 7B unterhalb von Saugern 7E angeordnet ist/sind und/oder die Sauger 7E jeweils ein Brillenglas 2 von den Greifern 7B übernehmen können.
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Das zweite Paar P2 bzw. dessen Greifer 7B ist/sind vorzugsweise bewegbar zwischen einer ersten Position, in der das Paar P1 bzw. die Greifer 7B unterhalb von Saugern 7E angeordnet ist/sind und/oder Brillengläser 2 von der Reinigungsvorrichtung 6 bzw. der ersten Handhabungseinrichtung 6G übernehmbar sind bzw. übernommen werden, und einer zweiten Position, in der die die Brillengläser 2 an die Zwischenspeichervorrichtung 8 bzw. die Handhabungseinrichtung 8A übergebbar sind bzw. übergeben werden.
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Vorzugsweise ist/sind der/die Aushärteraum/räume 7G vertikal verfahrbar. Der/die Aushärteraum/räume 7G sind vorzugsweise unterhalb der Greifer 7B angeordnet bzw. anordenbar. Dies hat einerseits den Vorteil eines platzsparenden Aufbaus. Andererseits wird so die Handhabung bzw. der Aufbau der zweiten Handhabungseinrichtung 7A vereinfacht. Auf diese Weise ist es ausreichend, dass die Greifer 7B lediglich horizontal bewegbar sind und die Sauger 7E lediglich mittels der Schwenkeinheit 7H verschwenkbar und vertikal und/oder linear verfahrbar sind.
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Zum Transfer von Brillengläsern 2 zwischen den Greifern 7B und Saugern 7E werden die Aushärteräume 7G vorzugsweise in eine Position vertikal unterhalb der Greifer 7B bzw. der Ebene, in der die Greifer 7B angeordnet sind, verfahren. Dann können die Greifer 7B unter die Sauger 7E bzw. zwischen die Sauger 7E und die Aushärteräume 7G gefahren werden und Brillengläser zwischen den Greifern 7B und Saugern 7E übergeben werden. Anschließend werden die Greifer 7B wieder weggefahren, und die Aushärteräume 7G können vertikal nach oben bzw. in Richtung der Sauger 7E verfahren werden, sodass die Sauger 7E Brillengläser 2 in die Aushärteräume 7G einfahren können.
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Der Ablauf in der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 ist vorzugsweise wie folgt:
- Zunächst wird mit dem ersten Paar P1 von Greifern 7B jeweils ein Brillenglas 2 von der Reinigungsvorrichtung 6 bzw. der Transfereinrichtung 6M übernommen. Mit den Greifern 7B werden die Brillengläser 2 dann so positioniert, dass sie von den Saugern 7E aus den Greifern 7B übernommen werden können.
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Die Sauger 7E entnehmen jeweils ein Brillenglas 2 aus einem der Greifer 7B und fahren anschließend die Brillengläser 2 in die Beschichtungsräume 7F, insbesondere simultan bzw. gleichzeitig.
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Nach dem Aufbringen der Hartschicht 5A in den Beschichtungsräumen 7F werden die Brillengläser 2 mit den Saugern 7E wieder aus den Beschichtungsräumen 7F herausgefahren. Dann wird die Schwenkeinheit 7H um 180° geschwenkt, so dass die Sauger 7E mit den Brillengläsern 2 über dem Aushärteräumen 7G positioniert sind. Die Brillengläser 2 werden dann mit den Saugern 7E in die Aushärteräume 7G bewegt und dort wird die Hartschicht 5A ausgehärtet.
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Anschließend werden die Brillengläser 2 mit den Saugern 7E aus den Aushärteräumen 7G herausgefahren und mit der Schwenkeinheit 7H die Sauger 7E wieder um 180° verschwenkt.
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Dann werden die Brillengläser 2 von den Saugern 7E an das zweite Paar P2 von Greifern 7B übergeben und mit dem zweiten Paar P2 von Greifern 7B zu der Zwischenspeichervorrichtung 8 bzw. Handhabungseinrichtung 8A bewegt und an diese übergeben.
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Während ein Paar von Brillengläsern 2 in dem Beschichtungsraum 7F mit der Hartschicht 5A beschichtet werden, wird vorzugsweise ein anderes Paar von Brillengläsern 2 in dem Aushärteräumen 7G ausgehärtet. Dies ist einem effizienten bzw. zeitsparenden Ablauf zuträglich.
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Während bevorzugt eine paarweise Beschickung der Beschichtungsräume 7F und/oder Aushärteräume 7G bzw. Bearbeitung der Brillengläser 2 in den Beschichtungsräumen 7F und/oder Aushärteräumen 7G erfolgt, sind die die Beschichtungsräume 7F und/oder Aushärteräume 7G vorzugsweise unabhängig voneinander. Insbesondere sind die Beschichtungsräume 7F und/oder Aushärteräume 7G verfahrbar und/oder steuerbar, sodass jeder Beschichtungsraum 7F und/oder Aushärteraum 7G unabhängig von den anderen Räumen 7F, 7G mit einem (einzelnen) Brillenglas 2 beschickbar ist bzw. in jedem Raum 7F, 7G ein (einzelnes) Brillenglas 2 bearbeitbar ist.
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Zwischenspeichervorrichtung
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Die Zwischenspeichervorrichtung 8 ist insbesondere in 7 dargestellt.
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Die Zwischenspeichervorrichtung 8 ist insbesondere zum Zwischenspeichern von Brillengläsern 2 und/oder Trocknen und/oder Aushärten der Hartschicht 5A ausgebildet.
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Nach dem Aushärten der Hartschicht 5A in dem Aushärteraum 7G der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 ist die Hartschicht 5A vorzugsweise noch nicht vollständig ausgehärtet, sondern nur so weit ausgehärtet, dass sie ihre Form nicht mehr verändert und das Brillenglas 2 bereits zur weiteren Bearbeitung bzw. Behandlung weitergegeben werden kann. Die vollständige Trocknung bzw. das vollständige Aushärten der Hartschicht 5A erfolgt vorzugsweise in der Zwischenspeichervorrichtung 8.
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Die Zwischenspeichervorrichtung 8 ist der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 vorzugsweise unmittelbar nachgeordnet. Insbesondere ist die Zwischenspeichervorrichtung 8 zur unmittelbaren und/oder automatisierten Übernahme von Brillengläsern 2 von der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 ausgebildet.
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Die Zwischenspeichervorrichtung 8 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, die Brillengläser 2 in Spannringe 17 einzuspannen und die in die Spannringe 17 eingespannten Brillengläser 2 zwischenzuspeichem.
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Vorzugsweise weist die Zwischenspeichervorrichtung 8 bzw. das Handhabungssystem 4B ein Magazin 18 für die Spannringe 17 auf.
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Spannring
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Ein vorschlagsgemäßer Spannring 17 ist insbesondere in den 8 und 9 dargestellt.
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Vorzugsweise werden die Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4 bzw. ersten Beschichtungsvorrichtung 7 jeweils in einen Spannring 17 eingesetzt und/oder während der Beschichtung in der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 in einem Spannring 17 gehalten.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Brillengläser 2 beim Beschichten in der Beschichtungsanlage 4 nur temporär in Spannringen 17 gehalten werden. Mit anderen Worten erfolgen vorzugweise einige Arbeitsschritte in der Beschichtungsanlage 4, ohne dass die Brillengläser 2 dabei in Spannringen 17 gehalten sind.
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Vorzugsweise werden die Brillengläser 2 in der Reinigungsvorrichtung 6 und/oder ersten Beschichtungsvorrichtung 7 ohne Spannringe 17 gehandhabt und/oder in der Zwischenspeichervorrichtung 8 in Spannringe 17 eingesetzt und/oder in der Zwischenspeichervorrichtung 8 und/oder zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 in Spannringen 17 gehalten.
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Der Spannring 17 ist vorzugsweise zum (anschließenden) randseitigen Halten des Brillenglases 2 bzw. zum Halten des Brillenglases 2 an dem Rand 2C ausgebildet. In 9 ist schematisch dargestellt, wie ein Brillenglas 2 von Armen 17A in dem Spannring 17 gehalten ist.
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Der Spannring 17 weist vorzugsweise mehrere flexible Arme 17A zum randseitigen Einspannen des Brillenglases 2 auf. Durch die Arme 17A bzw. das randseitige Einspannen wird insbesondere sichergestellt, dass die in der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 auf die erste und/oder zweite Flachseite 2A, 2B aufgebrachte Hartschicht 5A oder sonstige Schicht nicht beschädigt wird und/oder dass in der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 eine vollständige und/oder gleichmäßige Beschichtung der ersten und/oder zweiten Flachseite 2A, 2B erfolgen kann.
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Die Arme 17A sind insbesondere gegen das Brillenglas 2 spannbar und/oder federnd und/oder elastisch ausgebildet. Vorzugsweise sind die Arme 17A als Blattfedern ausgebildet und/oder bestehen die Arme 17A aus Metall, insbesondere Federstahl. Jedoch sind auch andere Realisierungen, beispielsweise mit federvorgespannten Schwenkarmen oder Anlageelementen, möglich.
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Die Arme 17A sind vorzugsweise gebogen, insbesondere zumindest im Wesentlichen halbkreisförmig ausgebildet.
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Der Spannring 17 weist vorzugsweise einen Rahmen 17B auf.
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Der Rahmen 17B ist vorzugsweise ringartig und/oder im Schnitt zumindest im Wesentlichen kreisförmig bzw. kreisringförmig ausgebildet.
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Der Spannring 17 bzw. Rahmen 17B weist vorzugsweise einen Ringabschnitt bzw. Flansch 17D auf oder bildet einen Flansch 17D. Der Flansch 17D ist vorzugsweise ringartig ausgebildet und/oder erstreckt sich vorzugsweise radial und/oder senkrecht zu dem zylindrischen Abschnitt 17C.
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Der Rahmen 17D ist vorzugsweise durch den zylindrischen Abschnitt 17C und den Flansch 17D gebildet.
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Die Arme 17A sind vorzugsweise, insbesondere mit einem Ende, an dem Rahmen 17B, insbesondere dem zylindrischen Abschnitt 17C, befestigt. Vorzugsweise ragen die Arme 17A von einem Kreisring, insbesondere dem Rahmen 17B bzw. dem zylindrischen Abschnitt 17C, nach innen ab.
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Der Spannring 17 bzw. Rahmen 17B bzw. Flansch 17D weist vorzugsweise ein Orientierungsmittel 17E auf. Der Spannring 17 bzw. das Orientierungsmittel 17E ist vorzugsweise zum orientierten Greifen oder Handhaben des Spannrings 17 und/oder zum orientierten Einsetzen des Spannrings 17 in das Magazin 18 und/oder einen Träger 20 ausgebildet. Das Magazin 18 und der Träger 20 werden später noch genauer beschrieben.
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Das Orientierungsmittel 17E ist vorzugsweise an einer Außenseite des Spannrings 17 angeordnet.
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Insbesondere weist das Orientierungsmittel 17E eine oder mehrere Ausnehmungen auf oder ist hierdurch gebildet.
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Im Darstellungsbeispiel ist das Orientierungsmittel 17E durch randseitige bzw. außenseitige Ausnehmungen des Rahmens 17B bzw. Flansches 17D gebildet. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Lösungen möglich, beispielsweise Durchbrechungen bzw. Bohrungen in dem Rahmen 17B bzw. Flansch 17D.
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Das Orientierungsmittel 17E ist vorzugsweise so ausgebildet, dass der Spannring 17 nur in einer einzigen definierten bzw. vorbestimmten, insbesondere durch das Orientierungsmittel 17E festgelegten, Orientierung bzw. Drehlage in das Magazin 18 einsetzbar ist.
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Insbesondere ist das Orientierungsmittel 17E bzw. sind die Ausnehmungen asymmetrisch an dem Spannring 17 bzw. Rahmen 17B angeordnet bzw. über den Spannring 17 bzw. Rahmen 17B verteilt. Alternativ oder zusätzlich kann das Orientierungsmittel 17E auch eine ungerade Anzahl an Ausnehmungen aufweisen. Vorzugsweise hat der Spannring 17 bzw. der Rahmen 17B eine rotationsasymmetrische Form, die insbesondere durch das Orientierungsmittel 17E erzeugt wird.
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Im Darstellungsbeispiel gemäß 8 und 9 weist das Orientierungsmittel 17E eine ungerade Anzahl an Ausnehmungen, insbesondere drei Ausnehmungen, auf, wobei die Ausnehmungen asymmetrisch über den Umfang des Spannrings 17 verteilt sind.
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Die verschiedenen Ausnehmungen können unterschiedliche Formen aufweisen, wie insbesondere in 8 und 9 dargestellt.
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Der Spannring 17 weist vorzugsweise eine Ansaugfläche 17F zur Handhabung bzw. zum Halten des Spannrings 17 mittels eines Saugers auf.
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Vorzugsweise ist die Ansaugfläche 17F durch den Flansch 17D gebildet und/oder ringartig ausgebildet.
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Die Ansaugfläche 17F erstreckt sich vorzugsweise zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Ebene, in der das Brillenglas 2 eingespannt wird bzw. einspannbar ist bzw. von dem Armen 17A gehalten wird.
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Der Spannring 17 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass mehrere baugleiche Spannringe 17 vertikal stapelbar sind, insbesondere derart, dass Arme 17A benachbarter Spannringe (in Stapelrichtung) beabstandet sind bzw. ohne dass sich Arme 17A benachbarter Spannringe 17 berühren. Insbesondere ragt der Rahmen 17B bzw. Flansch 17D radial nach innen und/oder senkrecht zu der Ebene, in der das Brillenglas 2 eingespannt wird bzw. einspannbar ist bzw. mit den Armen 17A gehalten wird, über die Arme 17A. Mit anderen Worten überdeckt der Rahmen 17B bzw. Flansch 17D die Arme 17A radial, zumindest teilweise.
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Alternativ oder zusätzlich ist der Rahmen 17B bzw. zylindrische Abschnitt 17C in Richtung einer durch den zylindrischen Abschnitt 17C definierten Zylinderachse breiter als die Arme 17A, sodass der Rahmen 17B in Richtung dieser Zylinderachse die Arme 17A überragt.
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Die beschriebene Ausbildung des Rahmens 17B verhindert insbesondere, dass sich beim Stapeln von Spannringen 17 die Arme 17A benachbarter Spannringe 17 berühren bzw. ineinander verhaken.
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Der Spannring 17 bzw. Rahmen 17B, insbesondere der zylindrische Abschnitt 17C, weist vorzugsweise mindestens eine Ausnehmung 17G auf. Vorzugsweise weist der Spannring 17 bzw. Rahmen 17B eine Vielzahl von Ausnehmungen 17G auf.
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Die Ausnehmungen 17G sind vorzugsweise an der Unterseite 17H des Spannrings 17 bzw. Rahmens 17B angeordnet. Die Unterseite 17H des Spannrings 17 bzw. Rahmens 17B ist insbesondere die dem Flansch 17D abgewandte Seite.
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Die Ausnehmungen 17G können jedoch auch alternativ oder zusätzlich Durchbrechungen bzw. Bohrungen in dem Rahmen 17B bzw. zylindrischen Abschnitt 17C darstellen oder bilden.
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Die Ausnehmungen 17G dienen insbesondere dazu, ein Ablaufen von Reinigungsflüssigkeit zu ermöglichen. Es ist vorzugsweise vorgesehen, dass mehrere in dem Magazin 18 übereinander angeordnete bzw. gestapelte Spannringe 17 gemeinsam gereinigt werden. In diesem Fall ist insbesondere durch die Rahmen 17B bzw. die Abschnitte 17C der übereinander gestapelten Spannringe 17 eine (zylindrische) Wand bzw. Säule gebildet, wobei die Ausnehmungen 17G Durchbrechungen bzw. Löcher in dieser Wand bzw. Säule bilden, wodurch ein Ablauf von Reinigungsflüssigkeit ermöglicht oder verbessert wird. Hierdurch kann vermieden werden, dass sich Rückstände von Reinigungsflüssigkeit auf den Spannringen 17 bilden, sodass eine verbesserte, insbesondere rückstandsfreie, Reinigung und/oder ein schnelleres Trocknen der Spannringe 17 erreicht wird.
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Magazin
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In 7 ist auch das Magazin 18 dargestellt.
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Das Magazin 18 ist insbesondere zur (gleichzeitigen) Lagerung mehrerer Spannringe 17, vorzugsweise in einer definierten bzw. dergleichen Orientierung bzw. Drehlage, ausgebildet, insbesondere in Form von einem oder mehreren Stapeln von Spannringen 17.
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Das Magazin 18 weist vorzugsweise mindestens eine Magazineinheit 18A auf oder ist hierdurch gebildet. Die Magazineinheit ist in 10 detaillierter dargestellt.
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Die Magazineinheit 18A bzw. die Magazineinheit 18A ist vorzugsweise gemeinsam mit darin angeordneten Spannringen 17 aus dem Magazin 18 entnehmbar. Insbesondere können hierdurch eine Vielzahl von Spannringen 17 gleichzeitig einer Reinigungseinrichtung zugeführt bzw. gereinigt werden. Dies ist einem automatisierten bzw. effizienten Ablauf zuträglich.
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Das Magazin 18 bzw. die Magazineinheit 18A ist vorzugsweise säulenartig ausgebildet.
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Bevorzugt weist das Magazin 18 mehrere baugleiche Magazineinheiten 18A auf oder ist hierdurch gebildet. Hierdurch kann ein Ausschleusen bzw. Entnehmen von Magazineinheiten 18A bzw. Spannringen 17 aus der Beschichtungsanlage 4 bzw. Zwischenspeichervorrichtung 8 ohne Verzögerungen im Betriebsablauf der Beschichtungsanlage 4 bzw. ohne ein Anhalten der Beschichtungsanlage 4 erfolgen. Insbesondere kann hierdurch die Beschichtungsanlage 4 kontinuierlich betrieben werden bzw. die „Downtime“, also die Zeit, in der die Beschichtungsanlage 4 angehalten oder pausiert wird bzw. in der keine Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4 beschichtet werden, verringert bzw. minimiert oder sogar ganz vermieden werden.
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Das Magazin 18 weist vorzugsweise ein Orientierungsmittel 18B auf. Das Orientierungsmittel 18B korrespondiert vorzugsweise zu dem Orientierungsmittel 17E der Spannringe 17 und/oder ist komplementär zu dem Orientierungsmittel 17E der Spannringe 17 ausgebildet.
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Mittels des Orientierungsmittels 18B ist das Magazin 18 bzw. die Magazineinheit 18A vorzugsweise derart ausgebildet, dass die Spannringe 17 nur in einer vorgegebenen Orientierung bzw. Drehlage in dem Magazin 18 bzw. der Magazineinheit 18A lagerbar sind.
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Das Orientierungsmittel 18B weist vorzugsweise eine oder mehrere Streben, Vorsprünge oder dergleichen auf oder ist hierdurch gebildet.
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Das Orientierungsmittel 18B ist vorzugsweise zum Eingreifen in das Orientierungsmittel 17E bzw. die Ausnehmungen der Spannringe 17 ausgebildet und/oder weist eine zu dem Orientierungsmittel 17E bzw. den Ausnehmungen komplementäre Form auf.
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Vorzugsweise sind in dem Magazin 18 bzw. der Magazineinheit 18A mehrere Spannringe 17 in der gleichen Orientierung bzw. Drehlage übereinander stapelbar bzw. gestapelt lagerbar. Insbesondere sind die Spannringe 17 in dem Magazin 18 bzw. der Magazineinheit 18A derart anordenbar, dass ein Spannring 17 mit der Unterseite 17H des Rahmens 17B auf bzw. an dem Flansch 17D des darunter angeordneten Spannrings 17 aufliegt bzw. anliegt.
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Vorzugsweise ist in dem Magazin 18 eine Vielzahl von Spannringen 17, insbesondere mehr als 20, bevorzugt mehr als 50, besonders bevorzugt mehr als 100 Spannringe 17, lagerbar bzw. anordenbar.
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Vorzugsweise erstreckt sich das Magazin 18 bzw. die Magazineinheit 18A zumindest im Wesentlichen vertikal und/oder ist das Magazin 18 zur Lagerung von vertikal übereinander gestapelten, insbesondere in der gleichen Orientierung bzw. Drehlage ausgerichteten, Spannringen 17 ausgebildet.
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Durch die Stapelbarkeit der Spannringe 17 in dem Magazin 18 bzw. der Magazineinheit 18A bzw. durch die säulenartige Ausbildung des Magazins 18 bzw. der Magazineinheit 18A ist insbesondere eine platzsparende Lagerung der Spannringe 17 ermöglicht.
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Des Weiteren wird durch die Stapelung der Spannringe 17 in der gleichen Orientierung die automatisierte Handhabung der Spannringe 17 erleichtert bzw. ermöglicht.
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Wärmeeinrichtung
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. Zwischenspeichervorrichtung 8 weist vorzugsweise eine Wärmeeinrichtung 19 auf.
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Die Wärmeeinrichtung 19 ist vorzugsweise zum Erwärmen der Brillengläser 2 ausgebildet, insbesondere sodass durch die Erwärmung die zuvor aufgebrachte Hartschicht 5A trocknet bzw. aushärtet.
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Die Wärmeeinrichtung 19 ist vorzugsweise als Wärmeofen ausgebildet. Die Wärmeeinrichtung 19 bzw. der Wärmeofen ist insbesondere dazu ausgebildet, eine Temperatur von mehr als 40°C, insbesondere mehr als 50°C, und/oder weniger als 100°C, insbesondere weniger als 80°C, zu erzeugen bzw. die Brillengläser 2 auf diese Temperatur zu erwärmen.
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Die Wärmeeinrichtung 19 ist vorzugsweise zum Erwärmen der Brillengläser in einem kontinuierlichen Prozess ausgebildet.
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Ein kontinuierlicher Prozess im Sinne der vorliegenden Erfindung ist insbesondere ein Prozess, der kontinuierlich bzw. ohne Unterbrechungen abläuft. Bezogen auf die Wärmeeinrichtung 19 bedeutet dies insbesondere, dass beim Betrieb der Wärmeeinrichtung 19 ständig bzw. ohne Unterbrechungen Brillengläser 2 in der Wärmeeinrichtung 19 erwärmt werden. Insbesondere können weitere Brillengläser 2 der Wärmeeinrichtung 19 zugeführt werden und/oder Brillengläser 2 der Wärmeeinrichtung 19 entnommen werden, während noch andere Brillengläser 2 in der Wärmeinrichtung 19 befindlich sind bzw. erwärmt werden.
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Insbesondere steht ein kontinuierlicher Prozess im Gegensatz zu einem Prozess, bei dem eine bestimmte Anzahl an Brillengläsern 2 jeweils gleichzeitig bzw. gruppenweise der Wärmeeinrichtung 19 zugeführt, in der Wärmeeinrichtung erwärmt und anschließend wieder der Wärmeeinrichtung 19 entnommen wird, bevor die nächste Gruppe von Brillengläsern 2 der Wärmeeinrichtung 19 zugeführt wird. Bei einem solchen diskontinuierlichen Prozess entstehen jeweils Totzeiten zwischen der Entnahme einer Gruppe von Brillengläsern 2 und dem Zuführen der nächsten Gruppe von Brillengläsern 2 in der Wärmeeinrichtung 19, während der keine Brillengläser 2 in der Wärmeeinrichtung 19 angeordnet sind bzw. erwärmt werden.
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Die Wärmeeinrichtung 19 weist vorzugsweise einen Eingang 19A und einen Ausgang 19B auf. Der Eingang 19A ist vorzugsweise getrennt von dem Eingang 19B ausgebildet. Insbesondere sind der Eingang 19A und der Ausgang 19B auf gegenüberliegenden Seiten der Wärmeeinrichtung 19 angeordnet. Dies ist insbesondere in 1 dargestellt.
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Der Eingang 19A ist vorzugsweise in der Nähe des Magazins 18 bzw. auf einer dem 18 zugewandten Seite der Wärmeeinrichtung 19 angeordnet. Der Ausgang 19B ist vorzugsweise an einer dem Eingang 19A gegenüberliegenden und/oder der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 zugewandten Seite der Wärmeeinrichtung 19 bzw. Zwischenspeichervorrichtung 18 angeordnet.
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. zweite Beschichtungsvorrichtung 9 bzw. Wärmeeinrichtung 19 weist vorzugsweise eine Transporteinrichtung 19C auf. Die Transporteinrichtung 19C ist vorzugsweise zum Transport von Brillengläsern 2 durch die Zwischenspeichervorrichtung 8 und/oder Wärmeeinrichtung 19 ausgebildet. Die Transporteinrichtung 19C ist vorzugsweise zum Transport von Brillengläsern 2 vom Eingang 19A zum Ausgang 19B ausgebildet.
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Die Zeit, die die Brillengläser 2 in der Wärmeeinrichtung 19 verbringen bzw. in der die Brillengläser 2 vom Eingang 19A zum Ausgang 19B transportiert werden, beträgt vorzugsweise mehr als 10 Minuten, insbesondere mehr als 20 Minuten, und/oder weniger als 50 Minuten, insbesondere weniger als 40 Minuten, besonders bevorzugt etwa 30 Minuten.
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Die Transporteinrichtung 19C weist vorzugsweise eine Transportrichtung R4 auf. Insbesondere weist die Transportrichtung R4 vom Eingang 19A zum Ausgang 19B.
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Die Transporteinrichtung 19C ist vorzugsweise zum kontinuierlichen Transport von Brillengläsern 2 ausgebildet.
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Die Wärmeeinrichtung 19 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, die Brillengläser 2 während des Transports mit der Transporteinrichtung 19C zu erwärmen.
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Die Transporteinrichtung 19C ist vorzugsweise zur Aufnahme bzw. zum Transport von in Spannringen 17 gehaltenen Brillengläsern 2 ausgebildet. Vorzugsweise weist die Transporteinrichtung 19C ein bevorzugt endlos ausgebildetes Förderband oder dergleichen auf oder ist hierdurch gebildet.
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Die Transporteinrichtung 19C weist vorzugsweise mehrere Halter bzw. Leisten 19D auf. In 11 ist beispielhaft eine Leiste 19D der Transporteinrichtung 19C detaillierter dargestellt.
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Die Leisten 19D sind vorzugsweise unmittelbar zueinander benachbart und/oder quer zu der Transportrichtung R4 angeordnet. Vorzugsweise sind in jeder Leiste 19D mehrere, beispielsweise zwei, vier, sechs oder acht, Brillengläser 2 nebeneinander und/oder quer zur Transportrichtung R4 anordenbar.
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Die Leiste 19B weist vorzugsweise mehrere Speicherplätze 19E zur Aufnahme jeweils eines Brillenglases 2 bzw. eines Spannrings 17 mit einem darin gehaltenen Brillenglas 2 auf. Die Speicherplätze 19E sind vorzugsweise in einer Reihe angeordnet. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Anordnungen möglich, beispielsweise die Anordnung der Speicherplätze in einem Rechteck bzw. auf den Punkten eines Gitters o. dgl. Dementsprechend kann der Halter auch anders als in Form einer Leiste ausgebildet sein.
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Der Speicherplatz 19E weist vorzugsweise eine Aufnahme 19F auf, in der der Spannring 17 bzw. Rahmen 17B anordenbar ist. Die Aufnahme 19F ist vorzugsweise so bemessen, dass der in die Aufnahme 19F eingesetzte Spannring 17 mit dem zylindrischen Abschnitt 17C in die Aufnahme 19F eintaucht und mit dem Rahmen 17B auf der Leiste 19D aufliegt. Vorzugsweise ist die Aufnahme 19F zumindest im Wesentlichen kreisförmig.
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Ferner weist der Speicherplatz 19E vorzugsweise eine oder mehrere Eingriffselemente 19G zum Eingreifen in das Orientierungsmittel 17E des Spannrings 17 auf. Hierdurch sind die Spannringe 17 (nur) in einer definierten Drehlage bzw. Orientierung in dem Speicherplatz 19E anordenbar. Die Eingriffselemente 19G sind vorzugsweise als Erhebungen auf der Leiste 19D ausgebildet. Vorzugsweise legen die Eingriffselemente 19G eine Position bzw. Drehlage des Spannrings 17 in dem Speicherplatz 19E fest.
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Die Leisten 19D sind vorzugsweise in Transportrichtung R4 miteinander verbunden, sodass sie gemeinsam ein Förderband und/oder eine durchgängige bzw. endlose Kette bilden, und/oder nebeneinander auf einem Förderband angeordnet.
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Dritte Handhabungseinrichtung
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Die Zwischenspeichervorrichtung 8 weist vorzugsweise eine Handhabungseinrichtung 8A, nachfolgend insbesondere als dritte Handhabungsvorrichtung 8A bezeichnet, auf. Die dritte Handhabungseinrichtung 8A ist insbesondere in 13 dargestellt.
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Die dritte Handhabungseinrichtung 8A ist vorzugsweise zum (unmittelbaren) Übernehmen von Brillengläsern 2 von der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. der zweiten Handhabungseinrichtung 7A ausgebildet.
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Die dritte Handhabungseinrichtung 8A ist vorzugsweise zum Handhaben von Brillengläsern 2 und/oder Spannringen 17 ausgebildet. Besonders bevorzugt weist die dritte Handhabungseinrichtung 8A mehrere Halteeinrichtungen 8B, 8C auf.
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Vorzugsweise ist die Halteeinrichtung 8B zum Halten eines Brillenglases 2 ausgebildet. Die Halteeinrichtung 8B ist vorzugsweise als Greifer zum randseitigen Halten eines Brillenglases 2 bzw. zum Halten eines Brillenglases 2 dessen Rand 2C ausgebildet.
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Vorzugsweise ist die Halteeinrichtung 8C zum Halten eines Spannrings 17 ausgebildet. Die Halteeinrichtung 8C ist insbesondere als Sauger ausgebildet.
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Die dritte Handhabungseinrichtung 8A weist vorzugsweise einen Roboter auf oder ist durch einen Roboter gebildet.
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Vorzugsweise weist der Roboter mehrere, insbesondere zumindest zwei, Roboterarme 8D und/oder mehrere Bewegungsachsen bzw. Freiheitsgrade auf.
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Der Roboter weist vorzugsweise mehrere Gelenke 8E auf. Insbesondere weist der Roboter mehr als vier und/oder weniger als acht, besonders bevorzugt sechs, Gelenke 8E auf.
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Vorzugsweise sind die Gelenke jeweils als rotierende Gelenke 8E ausgebildet. Die Gelenke sind vorzugsweise jeweils um 360° rotierbar.
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Handhabung in Zwischenspeichervorrichtung
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. Zwischenspeichervorrichtung 8 bzw. das Handhabungssystem 4B weist vorzugsweise eine Einspanneinrichtung 21 zum Einspannen von Brillengläsern 2 in den Spannringen 17 bzw. zum - insbesondere automatisierten bzw. maschinellen - Einsetzen von Brillengläsern 2 in die Spannringe 17 auf, besonders bevorzugt mit einer definierten Orientierung bzw. Drehlage. Die Einspanneinrichtung 21 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, einen Spannring 17 aufzunehmen, zu öffnen und/oder zu schließen.
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Die Einspanneinrichtung 21 ist insbesondere in 12 dargestellt.
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Unter einem Öffnen des Spannrings 17 wird insbesondere das Bewegen der Arme 17A nach außen bzw. in Richtung des Rahmens 17B verstanden, sodass ein Freiraum im Zentrum des Spannrings 17 bzw. zwischen den Armen 17A vergrößert wird und ein Brillenglas 2 in die Spannringe 17 bzw. zwischen die Arme 17A eingesetzt werden kann.
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Unter einem Schließen des Spannrings 17 wird insbesondere verstanden, die Arme 17A wieder in ihre ursprüngliche Position zurückkehren zu lassen, sodass sie sich an den Rand 2C des Brillenglases 2 anlegen und das Brillenglas 2 in dem Spannring 17 halten.
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Die Einspanneinrichtung 21 weist vorzugsweise eine Aufnahme 21A zum Aufnehmen eines Spannrings 17 auf. Vorzugsweise ist ein Spannring 17 in die Aufnahme 21A einlegbar bzw. in der Aufnahme 21A anordenbar. Die Aufnahme 21A weist vorzugsweise eine, insbesondere ringartig ausgebildete, Auflagefläche für den Flansch 17D des Spannrings 17 bzw. Rahmens 17B auf oder ist hierdurch gebildet.
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Die Einspanneinrichtung 21 weist vorzugsweise eine Öffnungseinrichtung 21B zum Öffnen des Spannrings 17 auf. Die Öffnungseinrichtung 21B ist vorzugsweise um eine Drehachse D drehbar. Die Drehachse D verläuft vorzugsweise quer, insbesondere senkrecht, zu der Ebene, in der der Spannring 17 in der Aufnahme 21A angeordnet ist.
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Die Öffnungseinrichtung 21B weist vorzugsweise mehrere Stifte 21C auf. Die Stifte 21C sind vorzugsweise jeweils dazu ausgebildet, einen der Arme 17A des Spannrings 17 zu bewegen, um so den Spannring 17 zu öffnen. Die Öffnungseinrichtung 21B bzw. die Stifte 21C ist/sind vorzugsweise so angeordnet, dass sich die Stifte 21C an die Arme 17A anlegen, wenn der Spannring 17 in die Einspanneinrichtung 21 bzw. Aufnahme 21A eingesetzt wird und/oder die Aufnahme 21A (relativ zu dem Spannring 17) rotiert wird.
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Die Anzahl an Stiften 21C entspricht vorzugsweise der Anzahl an Armen 17A des Spannrings 17. Insbesondere weist die Einspanneinrichtung 21 bzw. Öffnungseinrichtung 21B vier Stifte 21C auf.
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Die Stifte 21C sind vorzugsweise auf einem Kreisring angeordnet, insbesondere jeweils 90° zueinander versetzt. Die Stifte 21C sind vorzugsweise derart angeordnet, dass sie sich, wenn der Spannring 17 in die Aufnahme 21A eingesetzt wurde, in der Nähe des an dem am Rahmen 17B befestigten Endes der Arme 17A befinden.
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Die Einspanneinrichtung 21 weist vorzugsweise ein oder mehrere Fixiermittel 21D zum Fixieren des Spannrings 17 in der Einspanneinrichtung 21 bzw. Aufnahme 21A auf. Das/Die Fixiermittel 21D ist/sind vorzugsweise als Backen ausgebildet. Vorzugsweise ist/sind das/die Fixiermittel 21D oberhalb der Aufnahme 21A angeordnet, so dass der Spannring 17 bzw. Rahmen 17B zwischen der Aufnahme 21A und dem/den Fixiermittel/n21D einklemmbar und/oder formschlüssig fixierbar ist.
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Die Einspanneinrichtung 21 bzw. das Fixiermittel 21D weist vorzugsweise eine oder mehrere Eingriffselemente 21E zum Eingreifen in den Spannring 17 bzw. dessen Orientierungsmittel 17E bzw. die Ausnehmungen des Orientierungsmittels 17E auf. Vorzugsweise weist hier das Fixiermittel 21D ein Eingriffselement 21E auf. Das Eingriffselement 21E ist vorzugsweise eine Abschnitt des Fixiermittels 21D.
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Vorzugsweise ist ein Spannring 17 nur in einer bestimmten bzw. definierten, insbesondere durch die Eingriffselemente 21E festgelegten, Drehlage in der Einspanneinrichtung 21 bzw. der Aufnahme 21 anordenbar.
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Vorzugsweise sind die Fixiermittel 21D bzw. Eingriffselemente 21E auf radial gegenüberliegenden Seiten der Aufnahme 21A angeordnet.
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Vorzugsweise sind die Eingriffselemente 21E komplementär zu dem Orientierungsmittel 17E des Spannrings 17 ausgebildet.
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Die Fixiermittel 21D bzw. Eingriffselemente 21E sind vorzugsweise radial zu der Drehachse D und/oder der Aufnahme 21A bewegbar.
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Die Fixiermittel 21D und/oder Eingriffselemente 21E sind vorzugsweise dazu ausgebildet, den Spannring 17 bzw. Rahmen 17B in einer festen Position zu halten, während mit der Öffnungseinrichtung 21B bzw. den Stiften 21C der Spannring 17 geöffnet bzw. die Arme 17A bewegt werden.
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Um den Spannring 17 in die Einspanneinrichtung 21 bzw. Aufnahme 21A einzusetzen, werden die Fixiermittel 21D vorzugsweise radial nach außen bzw. voneinander weg bewegt, sodass die Aufnahme 21A freigegeben ist und der Spannring 17 einsetzbar ist. Diese Position der Fixiermittel 21D ist insbesondere in 12 dargestellt.
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Der Spannring 17 wird vorzugsweise in einer definierten Orientierung bzw. Drehlage in die Einspanneinrichtung 21 eingesetzt, sodass das Orientierungsmittel 17E bzw. dessen Ausnehmungen so angeordnet sind, dass die Eingriffselemente 21E in die Ausnehmungen bzw. das Orientierungsmittel 17E eingreifen können.
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Nachdem der Spannring 17 in die Einspanneinrichtung 21 bzw. Aufnahme 21A eingesetzt wurde, werden die Fixiermittel 21D vorzugsweise bewegt, insbesondere radial nach innen und/oder aufeinander und/oder den Spannring 17 zu, sodass die Eingriffselemente 21E in die Ausnehmungen bzw. das Orientierungsmittel 17E des Spannrings 17 eingreifen und die Fixiermittel 21D den Rahmen 17B bzw. Flansch 17D zumindest teilweise überdecken und den Rahmen 17B so in einer festen Position in der Aufnahme 21A bzw. Einspanneinrichtung 21 fixieren.
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Anschließend wird vorzugsweise die Öffnungseinrichtung 21B um die Drehachse D rotiert, sodass sich die Stifte 21C an den Armen 17A entlang bewegen und diese somit radial nach außen bewegen, sodass im Zentrum des Spannrings 17 eine freie Fläche zwischen den Armen 17A vergrößert wird, sodass ein Brillenglas 2 zwischen den Armen 17A anordenbar bzw. in den Spannring 17 einsetzbar ist.
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Nach dem das Brillenglas 2 entsprechend positioniert wurde, wird die Öffnungseinrichtung 21B vorzugsweise in die entgegengesetzte Richtung um die Drehachse D rotiert, sodass sich die Stifte 21C wieder in die vorherige Position zurückbewegen. Hierbei bewegen sich die Arme 17A aufgrund ihrer Elastizität wieder ins Zentrum des Spannrings 17, sodass sie sich schließlich an das Brillenglas 2 bzw. dessen Rand 2C anlegen und somit das Brillenglas 2 halten bzw. einspannen.
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Nach diesem Einsetzen bzw. Einspannen des Brillenglas 2 in den Spannring 17 werden die Fixiermittel 21D wieder nach außen bzw. zurück in die Ausgangsposition vor dem Einsetzen des Spannrings 17 in die Aufnahme 21A bewegt, sodass die Eingriffselemente 21E nicht mehr in das Orientierungsmittel 17E bzw. die Ausnehmungen eingreifen und/oder die Fixiermittel 21D den Spannring 17 bzw. Rahmen 17B nicht mehr überdecken und der Spannring 17 wieder freigegeben ist.
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Anschließend kann der Spannring 17 mit dem darin gehaltenen bzw. eingespannten Brillenglas 2 aus der Einspanneinrichtung 21 bzw. Aufnahme 21A wieder entnommen werden.
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Die Zwischenspeichervorrichtung 8 bzw. Einspanneinrichtung 21 weist vorzugsweise eine Messeinrichtung 22 zum Messen bzw. Bestimmen der Drehlage bzw. Orientierung eines Brillenglases 2 vor dem Einsetzen des Brillenglases 2 in den Spannring 17 auf. Durch die Messeinrichtung 22 kann vorzugsweise kontrolliert bzw. überprüft werden, ob das Brillenglas 2 bereits richtig orientiert ist bzw. vor dem Einsetzen in den Spannring 17 noch in eine andere Orientierung bzw. Drehlage versetzt werden muss.
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Vorzugsweise weist die Messeinrichtung 22 eine Kamera auf oder ist hierdurch gebildet. Es sind jedoch grundsätzlich beliebige, insbesondere taktile und/oder optische, Messverfahren zum Bestimmen der Orientierung des Brillenglases 2, möglich.
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Die dritte Handhabungseinrichtung 8A ist vorzugsweise dazu ausgebildet, Spannringe 17 aus dem Magazin 18 zu entnehmen und/oder in die Einspanneinrichtung 21 einzusetzen. Alternativ oder zusätzlich ist die dritte Handhabungseinrichtung 8A vorzugsweise dazu ausgebildet, Brillengläser 2 von der ersten Beschichtungsvorrichtung 7 bzw. der zweiten Handhabungseinrichtung 7A zu übernehmen und/oder ein Brillenglas in einen in der Einspanneinrichtung 21 angeordneten und geöffneten Spannring 17 einzusetzen.
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Vorzugsweise ist die dritte Handhabungseinrichtung 8A zwischen dem Magazin 18, der Einspanneinrichtung 21, der Messeinrichtung 22 und/oder der Wärmeeinrichtung 19 bzw. Transporteinrichtung 19C angeordnet. Dies ist insbesondere aus 13 ersichtlich.
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Vorzugsweise sind die Einspanneinrichtung 21 und die dritte Handhabungseinrichtung 8A so aufeinander abgestimmt, dass mit der dritten Handhabungseinrichtung 8A zunächst ein Spannring 17 aus dem Magazin 18 bzw. einer Magazineinheit 18A entnommen und in die Einspanneinrichtung 21 eingesetzt wird, anschließend mit der Einspanneinrichtung 21 der Spannring 17 geöffnet und mit der dritten Handhabungseinrichtung 8A ein Brillenglas 2 in den geöffneten Spannring 17 eingesetzt wird und nach dem Einsetzen des Brillenglas 2 in den Spannring 17 die Einspanneinrichtung 21 den Spannring 17 schließt.
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Vor dem Einsetzen des Brillenglases 2 hält die dritte Handhabungseinrichtung 8A das Brillenglas 2 vorzugsweise in die Messeinrichtung 22 oder übergibt das Brillenglas 2 an die Messeinrichtung 22 und misst die Messeinrichtung 22 das Brillenglas 2 um die Orientierung bzw. Drehlage des Brillenglases 2 zu prüfen bzw. zu kontrollieren. Die Messergebnisse von der Messeinrichtung 22 werden verarbeitet und an die dritte Handhabungseinrichtung 8A weitergegeben, sodass die dritte Handhabungseinrichtung 8A die Orientierung bzw. Drehlage des Brillenglases 2 vor dem Einsetzen in den Spannring 17 ggf. korrigiert, insbesondere in dem die Halteeinrichtung 8B mit dem Brillenglas 2 rotiert wird, bis das Brillenglas 2 in der gewünschten Orientierung bzw. Drehlage orientiert ist.
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Nach dem Einsetzen eines Brillenglases 2 in den Spannring 17 entnimmt die dritte Handhabungseinrichtung 8A vorzugsweise den Spannring 17 mit dem darin eingesetzten Brillenglas 2 aus der Einspanneinrichtung 21 und übergibt den Spannring 17 an die Wärmeeinrichtung 19 bzw. Transporteinrichtung 19C, insbesondere indem der Spannring 17 in einen Speicherplatz 19E der Transporteinrichtung 19C eingesetzt wird.
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Zweite Beschichtungsvorrichtung
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 ist der Zwischenspeichervorrichtung 8 vorzugsweise unmittelbar nachgeordnet. Insbesondere ist die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 zur unmittelbaren und/oder automatisierten Übernahme von Brillengläsern 2 von der Zwischenspeichervorrichtung 8 ausgebildet. Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 ist insbesondere in 14 dargestellt.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weist vorzugsweise einen oder bevorzugt mehrere, insbesondere seriell angeordnete, Beschichtungsräume 9A auf. Grundsätzlich kann die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 jedoch altemativ oder zusätzlich auch mehrere parallel angeordnete Beschichtungsräume 9A aufweisen. Es sind also beliebige Kombinationen von parallel und seriell angeordneten Beschichtungsräumen 9A möglich.
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Die Beschichtungsräume 9A sind vorzugsweise unmittelbar zueinander benachbart und/oder unmittelbar aneinander angeschlossen. Die Beschichtungsräume 9A bilden vorzugsweise ein zusammenhängendes Vakuumsystem. Vorzugsweise sind die Beschichtungsräume 9A voneinander getrennt bzw. trennbar. Insbesondere sind auf diese Weise verhältnismäßig kleine, voneinander separate Beschichtungsräume 9A realisierbar, sodass die zur Erzeugung des Vakuums erforderlichen Pumpzeiten und somit die Bearbeitungszeit der Brillengläser 2 in der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 verringert bzw. minimiert wird.
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Vorzugsweise weisen die Beschichtungsräume 9A bzw. weist die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 eine gemeinsame Verkleidung bzw. ein gemeinsames Schutzgehäuse auf. Insbesondere weist die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 einen Reinraum auf oder bildet die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 einen Reinraum. Hierdurch können Verschmutzungen der Brillengläser 2, beispielsweise durch Staub, vermieden werden und somit eine hohe Qualität der Brillengläser 2 bzw. Beschichtung 5 sichergestellt werden.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 ist vorzugsweise zum Aufbringen einer oder mehrerer Funktionsschichten 5B der dauerhaften Beschichtung 5 auf die Brillengläser 2 ausgebildet. Das Aufbringen der Schichten bzw. Funktionsschichten 5B erfolgt vorzugsweise in einem Vakuum.
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Vorzugsweise ist die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 zum Aufbringen verschiedener Funktionsschichten 5B in den jeweiligen Beschichtungsräumen 9A ausgebildet. Insbesondere ist die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 dazu ausgebildet, in den Beschichtungsräumen 9A verschiedene Schichten 5B einer Anti-Reflex-Beschichtung bzw. Entspiegelung, mindestens eine hydrophobe Funktionsschicht 5B und/oder mindestens eine oleophobe Funktionsschicht 5B aufzubringen.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung
9 bzw. die Beschichtungsräume
9A ist/sind vorzugsweise zum Beschichten von Brillengläsern
2 mittels Kathodenzerstäubung bzw. Sputtern, insbesondere Magnetronsputtern, ausgebildet. Vorzugweise sind die Beschichtungsräume
9A wie in der
WO 2018/108432 A1 beschrieben ausgebildet bzw. erfolgt die Beschichtung wie in der
WO 2018/108432 A1 beschrieben.
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Die Beschichtungsräume 9A weisen vorzugsweise jeweils eine oder mehrere Kathoden 9B mit Beschichtungsmaterial zum Beschichten der Brillengläser 2 bzw. zum Erzeugen der Beschichtung 5 auf. Die Kathoden 9B sind vorzugsweise zumindest im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet. Vorzugsweise sind die Kathoden 9B zumindest im Wesentlichen horizontal in den Beschichtungsräumen 9A angeordnet.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weist vorzugsweise mindestens einen, bevorzugt mehrere, Träger 20 auf. Der Träger 20 ist insbesondere in 14 zu sehen.
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Der Träger 20 ist vorzugsweise zur Aufnahme mehrerer Brillengläser 2 bzw. mehrerer Spannringe 17 mit darin gehaltenen Brillengläsern 2 ausgebildet. Im Darstellungsbeispiel ist der Träger 20 zur Aufnahme von Brillengläsern 2 bzw. vier Spannringen 17 ausgebildet.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 bzw. der Träger 20 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, die Brillengläser 2 bzw. Spannringe 17 rotierend zu halten. Während die Brillengläser 2 bzw. Spannringe 17 mit dem Träger 20 bzw. von dem Träger 20 gehalten sind, werden die Brillengläser 2 bzw. Spannringe 17 also vorzugsweise rotiert. Dies ermöglicht ein gleichmäßigeres Beschichten der Brillengläser 2. Die Qualität der Beschichtung 5 wird dadurch erhöht.
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Der Träger 20 ist vorzugsweise zumindest im wesentlich flach und/oder rechteckig ausgebildet.
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Der Träger 20 bzw. die Brillengläser 2 ist/sind (in den Beschichtungsräumen 9A bzw. während des Beschichtens) vorzugsweise zumindest im Wesentlichen horizontal und/oder parallel zu einer Ebene angeordnet, in der die Kathoden 9B angeordnet sind.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weist vorzugsweise einen Antrieb und/oder eine - in den Figuren nicht dargestellte - Drehkopplung zur Kopplung mit dem Träger 20 und zum Rotieren der Brillengläser 2 bzw. Spannringe 17 in dem Träger 20 auf. Die Kopplung mit dem Träger 20 erfolgt vorzugsweise automatisch.
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Der Träger 20 ist vorzugsweise als Abdeckung bzw. Deckel für einen bzw. den jeweiligen Beschichtungsraum 9A ausgebildet. Optional ist der Träger 20 dazu ausgebildet, einen Beschichtungsraum 9A, insbesondere eine Oberseite eines Beschichtungsraums 9A, während des Beschichtens bzw. eines Beschichtungsvorgangs, optional sogar gasdicht bzw. vakuumdicht, zu verschließen bzw. abzudecken.
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Der Träger 20 weist vorzugsweise mehrere Aufnahmen 20A zum Aufnehmen mehrerer Spannringe 17 auf. Die Spannringe 17 sind in den Aufnahmen 20A vorzugsweise jeweils um ihre zentrale Achse rotierbar.
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Der Träger 20 weist optional für die Aufnahmen 20A bzw. Brillengläser 2 eine gemeinsame Abdeckung oder mehrere separate Abdeckungen auf. Die Abdeckung ist vorzugsweise als Deckel und/oder plattenartig ausgebildet. Die Abdeckung ist vorzugsweise auf einer den Kathoden 9B abgewandten Seite des Trägers 20 bzw. auf einer Oberseite des Trägers 20 angeordnet.
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Insbesondere kann durch die Abdeckung verhindert oder verringert werden, dass Beschichtungsmaterial auf eine oder mehrere Wände des jeweiligen Beschichtungsraums 9A, insbesondere die auf der den Kathoden 9B abgewandten Seite des Trägers 20 angeordnete Wand, und/oder die nicht zur Beschichtung vorgesehene Flachseite 2A, 2B des Brillenglases 2 gelangt.
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Vorzugsweise ist die Abdeckung schwenkbar, sodass zum Einsetzen und/oder Entnehmen eines Brillenglases 2 bzw. Spannrings 17 mit einem Brillenglas 2 die Aufnahme 20A durch Verschwenken der Abdeckung freigebbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann die Abdeckung plattenartig ausgebildet, und/oder vollständig von dem Träger 20 trennbar bzw. austauschbar sein.
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Anstelle oder zusätzlich zur Abdeckung kann der Beschichtungsraum 9A insbesondere auf der den Kathoden 9B abgewandten Seite des Trägers 20 bzw. Oberseite des Trägers 20 eine zum Reinigen abnehmbare oder auswechselbare Verkleidung aufweisen.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weist vorzugsweise eine Transporteinrichtung 9C zum Transport der Träger 20 durch die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 bzw. die Beschichtungsräume 9A auf. Vorzugsweise ist die Transporteinrichtung 9C dazu ausgebildet, die Träger 20 automatisiert von einem Beschichtungsraum 9A zum nächsten Beschichtungsraum 9A zu transportieren. Die Transporteinrichtung 9C ist vorzugsweise durchgängig ausgebildet und/oder durchläuft die Beschichtungsräume 9A und/oder das Vakuumsystem.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 bzw. Transporteinrichtung 9C weist vorzugsweise eine Rücktransporteinrichtung 9D zum automatisierten Rücktransport von Trägern 20 nach einem Durchlaufen der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 bzw. der Beschichtungsräume 9A auf. Die Rücktransporteinrichtung 9D ist vorzugsweise parallel zu der Transporteinrichtung 9C angeordnet. Vorzugsweise ist die Rücktransporteinrichtung 9D parallel zu der Transporteinrichtung 9C, insbesondere oberhalb der Beschichtungsräume 9A oder seitlich neben den Beschichtungsräumen 9A, angeordnet. Dies ist einem platzsparenden Aufbau zuträglich.
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Die Rücktransporteinrichtung 9D ist vorzugsweise zum Transport der Träger 20 in einer vertikalen Ausrichtung ausgebildet. Dies ist einem platzsparenden Aufbau zuträglich.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weist vorzugsweise eine Einschleuskammer 9E und/oder eine Ausschleuskammer 9F auf. Die Einschleuskammer 9E und/oder die Ausschleuskammer 9F bilden vorzugsweise mit den Beschichtungsräumen 9A ein zusammenhängendes Vakuumsystem.
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Vorzugsweise ist die Einschleuskammer 9E den Beschichtungsräumen 9A vorgeordnet. Die Ausschleuskammer 9F ist vorzugsweise den Beschichtungsräumen 9A nachgeordnet.
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Die Einschleuskammer 9E und/oder Ausschleuskammer 9F sind vorzugsweise dazu ausgebildet, ein Vorvakuum zu erzeugen. Hierdurch kann der Aufwand bei der Erzeugung und/oder Beibehaltung des Vakuums in den Beschichtungsräumen 9A verringert bzw. minimiert werden.
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Vorzugsweise ist die Ausschleuskammer 9F zum Aufbringen einer, insbesondere oleophoben und/oder hydrophoben, Funktionsschicht 5B auf die Brillengläser 2 ausgebildet. Die Funktionsschicht 5B wird in der Ausschleuskammer 9F vorzugsweise durch Aufdampfen bzw. ein Verdampfungsverfahren aufgebracht. Hierzu ist vorzugsweise nur ein Vorvakuum bzw. ein geringeres Vakuum als zum Aufbringen von Funktionsschichten 5B durch Sputtern in den Beschichtungsräumen 9A erforderlich. Die Einschleuskammer 9E und/oder Ausschleuskammer 9F weist/weisen vorzugsweise keine Kathoden 9B auf.
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Die Einschleuskammer 9E, Ausschleuskammer 9F und/oder Beschichtungsräume 9A weisen vorzugsweise jeweils einen, insbesondere gasdichten bzw. vakuumdichten, Verschluss 9G auf. Vorzugsweise ist der Verschluss 9G durch eine Klappe, Tür oder dergleichen gebildet und/oder zum Öffnen bzw. Schließen verschwenkbar.
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Vorzugsweise weist der zu der Einschleuskammer 9E unmittelbar benachbarte Beschichtungsraum 9A einen Verschluss 9G auf, der auf der der Einschleuskammer 9E zugewandten Seite des Beschichtungsraums 9A und/oder zwischen der Einschleuskammer 9E und dem Beschichtungsraum 9A angeordnet ist. Vorzugsweise ist durch den Verschluss 9G die Einschleuskammer 9E von dem Beschichtungsraum 9A abgetrennt bzw. abtrennbar. Insbesondere ist zum Abtrennen der Einschleuskammer 9E von dem Beschichtungsraum 9A lediglich bzw. genau ein Verschluss 9G vorgesehen und/oder weist die Einschleuskammer 9E auf der dem Beschichtungsraum 9A zugewandten Seite keinen (weiteren) Verschluss auf. Dies ist einem einfachen und kostengünstigen Aufbau zuträglich.
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Grundsätzlich kann jedoch auch die Einschleuskammer 9E den Verschluss 9G zum Abtrennen der Einschleuskammer 9E von dem dazu benachbarten Beschichtungsraum 9A aufweisen.
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Vorzugsweise sind, wie für die Einschleuskammer 9E und den dazu benachbarten Beschichtungsraum 9A beschrieben, die Ausschleuskammer 9F und der dazu unmittelbar benachbarte Beschichtungsraum 9A ebenfalls durch lediglich bzw. genau einen Verschluss 9G voneinander abgetrennt bzw. abtrennbar.
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Vorzugsweise weist der zu der Ausschleuskammer 9F unmittelbar benachbarte Beschichtungsraum 9A einen Verschluss 9G auf, der auf der der Ausschleuskammer 9F zugewandten Seite des Beschichtungsraums 9A und/oder zwischen der Ausschleuskammer 9F und dem Beschichtungsraum 9A angeordnet ist. Vorzugsweise ist durch den Verschluss 9G die Ausschleuskammer 9F von dem Beschichtungsraum 9A abgetrennt bzw. abtrennbar. Insbesondere ist zum Abtrennen der Ausschleuskammer 9F von dem Beschichtungsraum 9A lediglich bzw. genau ein Verschluss 9G vorgesehen und/oder weist die Ausschleuskammer 9F auf der dem Beschichtungsraum 9A zugewandten Seite keinen (weiteren) Verschluss auf. Dies ist einem einfachen und kostengünstigen Aufbau zuträglich.
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Vorzugsweise sind zumindest einige der Beschichtungsräume 9A ebenfalls, wie beschrieben, durch lediglich bzw. genau einen Verschluss 9G voneinander abgetrennt bzw. abtrennbar.
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Im Darstellungsbeispiel sind die Einschleuskammer 9E, Beschichtungsräume 9A und die Ausschleuskammer 9F jeweils durch (genau) einen Verschluss 9G voneinander abgetrennt bzw. abtrennbar, wobei zwischen zwei der Beschichtungsräume 9A ein zusätzlicher Verschluss 9H vorgesehen ist, sodass diese beiden Beschichtungsräume 9A durch zwei Verschlüsse 9G, 9H, nämlich einen Verschluss 9G und den zusätzlichen Verschluss 9H, voneinander abgetrennt bzw. abtrennbar sind.
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Der zusätzliche Verschluss 9H ist vorzugsweise baugleich zu dem Verschluss 9G.
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Durch den zusätzlichen Verschluss 9H werden die Herstellung, der Transport und/oder die Aufstellung bzw. Installation der Beschichtungsanlage 4 bzw. zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 erleichtert.
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Die Beschichtungsräume 9A bzw. deren Betriebsparameter sind vorzugsweise unabhängig voneinander betreibbar, steuerbar und/oder regelbar. Insbesondere sind in den Beschichtungsräumen 9A unabhängig voneinander verschiedene Drücke bzw. Vakua und/oder Temperaturen einstellbar. Die Beschichtungsräume 9A sind vorzugsweise mit verschiedenen Kathoden 9B bestückbar, die sich insbesondere durch das Beschichtungsmaterial unterscheiden. Vorzugsweise sind in den verschiedenen Beschichtungsräumen 9A auch verschiedene Inertgase und/oder Reaktivgase zur Unterstützung eines Sputter- bzw. Depositions-Prozesses verwendbar. Grundsätzlich ist es auch möglich, in einem Beschichtungsraum 9A bei verschiedenen Beschichtungsvorgängen bzw. bei der Beschichtung verschiedener Brillengläser verschiedene Inert- und/oder Reaktivgase zu verwenden.
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Auf diese Weise kann die Beschichtungsanlage 4, insbesondere die Art, Anzahl, Ausbildung und/oder Reihenfolge der Beschichtungsräume 9A der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 individuell und flexibel an Kundenwünsche angepasst werden.
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Insbesondere können die Beschichtungsräume 9A als Module ausgebildet und/oder die Beschichtungsvorrichtung 9 modular aufgebaut sein, insbesondere sodass die Module bzw. Beschichtungsräume 9A flexibel miteinander kombinierbar sind. Auf diese Weise ist die Beschichtungsanlage 4 bzw. Beschichtungsvorrichtung 9 flexibel einsetzbar bzw. zusammensetzbar bzw. an individuelle Anforderungen bzw. Kundenwünsche anpassbar.
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Die Beschichtungsanlage 4 bzw. das Handhabungssystem 4B bzw. die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weist vorzugsweise eine Handhabungseinrichtung 9J, nachfolgend insbesondere als vierte Handhabungseinrichtung 9J bezeichnet, auf.
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Die vierte Handhabungseinrichtung 9J ist insbesondere in 15 dargestellt.
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Die vierte Handhabungseinrichtung 9J ist vorzugsweise der Einschleuskammer 9E und/oder den Beschichtungsräumen 9A vorgeordnet.
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Die vierte Handhabungseinrichtung 9J ist vorzugsweise zur, insbesondere automatisierten, Übernahme von Brillengläsern 2 von der Wärmeeinrichtung 19 bzw. Transporteinrichtung 19C bzw. zur Entnahme von Brillengläsern 2 aus der Wärmeeinrichtung 19 bzw. Transporteinrichtung 19C ausgebildet.
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Vorzugsweise ist die vierte Handhabungseinrichtung 9J dazu ausgebildet, Brillengläser 2 bzw. Spannringe 17 mit darin gehaltenen Brillengläsern 2, insbesondere automatisiert, in einen Träger 20 einzusetzen.
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Vorzugsweise weist die vierte Handhabungseinrichtung 9J einen Greifer oder Sauger oder dergleichen auf, um Spannringe 17 mit darin gehaltenen Brillengläsern 2 von der Transporteinrichtung 19C zu entnehmen und/oder in den Träger 20 einzusetzen.
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Vorzugsweise weist die Beschichtungsanlage 4 bzw. das Handhabungssystem 4B bzw. die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 eine Handhabungsrichtung 9K, nachfolgend insbesondere als fünfte Handhabungseinrichtung 9K bezeichnet, auf.
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Die fünfte Handhabungseinrichtung 9K ist insbesondere in 16 dargestellt.
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Die fünfte Handhabungseinrichtung 9K ist vorzugsweise den Beschichtungsräumen 9A und/oder der Ausschleuskammer 9F nachgeordnet.
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Die fünfte Handhabungseinrichtung 9K ist vorzugsweise dazu ausgebildet, Brillengläser 2 bzw. Spannringe 17, insbesondere automatisiert, mit darin gehaltenen Brillengläser 2 aus einem Träger 20 zu entnehmen.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weist vorzugsweise eine Entnahmeeinrichtung 23 zum, insbesondere automatisierten, Entnehmen der Brillengläser 2 aus den Spannringen 17 auf. Die Entnahmeeinrichtung 23 ist vorzugsweise baugleich mit der voranstehend beschriebenen Einspanneinrichtung 21. Die Entnahmeeinrichtung 23 ist vorzugsweise den Beschichtungsräumen 9A und/oder der Ausschleuskammer 9F nachgeordnet.
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Die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 weist vorzugsweise ein, vorzugsweise der Ausschleuskammer nachgeordnetes, Magazin 18 für die Spannringe 17 auf. Das Magazin 18 der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 ist vorzugsweise baugleich zu dem Magazin 18 der Zwischenspeichervorrichtung 8 ausgebildet. Vorzugsweise sind die Magazineinheiten 18A mit darin angeordneten Spannringen 17 aus dem Magazin 18 entnehmbar, sodass die Spannringe 17 gereinigt werden können.
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Die fünfte Handhabungseinrichtung 9K ist vorzugsweise dazu ausgebildet, Spannringe 17 mit darin gehaltenen Brillengläsern 2 aus dem Träger 20 zu entnehmen und/oder in die Entnahmeeinrichtung 23 einzusetzen.
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Die Rücktransporteinrichtung 9D verbindet vorzugsweise die fünfte Handhabungseinrichtung 9K mit der vierten Handhabungseinrichtung 9J, sodass die Träger 20 von der fünften Handhabungseinrichtung 9K zu der vierten Handhabungseinrichtung 9J, insbesondere automatisiert, (zurück) transportierbar sind.
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Ferner ist die fünfte Handhabungseinrichtung 9K vorzugsweise dazu ausgebildet, Brillengläser 2, insbesondere automatisiert, aus der Entnahmeeinrichtung 23 bzw. den Spannringen 17 zu entnehmen und/oder in Transportbehälter 11D abzulegen.
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Bei der Bearbeitung bzw. Beschichtung der Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4 wird vorzugsweise die Reihenfolge der Brillengläser 2 beibehalten. Insbesondere werden also die Brillengläser 2 nach dem Durchlaufen der Beschichtungsanlage 4 in der gleichen Reihenfolge wieder in die Transportbehälter 11D abgelegt, in der sie vor dem Beschichten in der Beschichtungsanlage 4 aus den Transportbehältern 11 D entnommen bzw. an die Beschichtungsanlage 4 übergeben wurden. Dies wird insbesondere durch die serielle und/oder lineare Anordnung der Vorrichtungen 6 bis 9 der Beschichtungsanlage 4 erreicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Brillengläser 2 nach dem Durchlaufen der Beschichtungsanlage 4 wieder in dieselben Transportbehälter 11D abgelegt werden, aus denen sie zuvor entnommen wurden.
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Hierzu werden die Transportbehälter 11D vorzugsweise an der Beschichtungsanlage 4 vorbei transportiert bzw. von der Transfereinrichtung 6P am Beginn der Beschichtungsanlage 4 zu der fünften Handhabungseinrichtung 9K am Ende der Beschichtungsanlage 4 transportiert, während die Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4 beschichtet werden bzw. die Beschichtungsanlage 4 durchlaufen.
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Ferner ist die fünfte Handhabungseinrichtung 9K vorzugsweise dazu ausgebildet, Spannringe 17, insbesondere automatisiert, aus der Entnahmeeinrichtung 23 zu entnehmen und/oder in das Magazin 18 einzusetzen.
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Die Träger 20 sind vorzugsweise aus der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 bzw. Transporteinrichtung 9C entnehmbar, sodass sie gereinigt und nach einer Reinigung wieder in die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 bzw. Transporteinrichtung 9C eingesetzt werden können.
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Vorzugsweise ist die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 derart ausgebildet, dass ein Brillenglas 2, das die Beschichtungsvorrichtung 9 durchläuft, insbesondere nur auf einer Flachseite 2A, 2B beschichtet wird. Insbesondere ist die zweite Beschichtungsvorrichtung 9 derart ausgebildet, dass kein Beschichten der nicht zu beschichteten Flachseite 2A, 2B erfolgt bzw. sich kein Beschichtungsmaterial auf der nicht zu beschichtenden Flachseite 2A, 2B niederschlägt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt, der auch unabhängig realisierbar ist bzw. eine eigenständige Erfindung bilden kann, wird eine Beschichtungsanlage 4 vorgeschlagen, die zwei oder mehr (zweite) Beschichtungsvorrichtungen 9 aufweist. Die voranstehend erläuterten Merkmale der Beschichtungsanlage 4 bzw. zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 können in verschiedenen Kombinationen weitere (optionale) Merkmale der Beschichtungsanlage 4 mit zwei oder mehr zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 bilden.
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Vorzugweise weist die Beschichtungsanlage 4 zwei oder mehr zweite Beschichtungsvorrichtungen 9 auf, die jeweils mehrere Beschichtungsräume 9A aufweisen. Die zwei oder mehr zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 können identisch oder unterschiedlich ausgebildet sein, beispielsweise sich in der Anzahl, Art, Reihenfolge und/oder Ausbildung der Beschichtungsräume 9A unterscheiden.
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Insbesondere sind die zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 jeweils so ausgebildet, wie bereits beschrieben.
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Die Beschichtungsräume 9A der zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 sind vorzugsweise jeweils seriell, insbesondere linear hintereinander, angeordnet und/oder bilden ein zusammenhängendes Vakuumsystem, wie voranstehend beschrieben. Alternativ oder zusätzlich können die zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 auch jeweils parallel angeordnete Beschichtungsräume 9A aufweisen. Es sind also beliebige Kombinationen von parallel und/oder seriell angeordneten Beschichtungsräumen 9A in den zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 möglich.
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Vorzugsweise sind die zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 in einem gemeinsamen Gehäuse bzw. einer gemeinsamen Verkleidung angeordnet bzw. davon umschlossen bzw. weisen die zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 ein gemeinsames Gehäuse bzw. eine gemeinsame Verkleidung auf.
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Die zwei oder mehr zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 sind vorzugsweise parallel angeordnet und/oder betreibbar. Insbesondere sind die Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4 wahlweise einer der zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 zuförderbar bzw. an diese übergebbar bzw. ist die Beschichtungsanlage 4 und/oder das Handhabungssystem 4B hierzu ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich können die Brillengläser 2 den zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 mehrfach zuförderbar und/oder verschiedenen der zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 nacheinander zuförderbar sein. Insbesondere können die zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 mehrere und/oder verschiedene Kreisläufe bzw. Ringsysteme bilden.
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Alternativ oder zusätzlich zur Ausbildung der Beschichtungsanlage 4 mit zwei zweiten Beschichtungsvorrichtungen 9 können auch zwei oder mehr Beschichtungsanlagen 4 parallel angeordnet bzw. betrieben sein bzw. werden. Insbesondere kann die Bearbeitungsanlage 1 zwei oder mehr Beschichtungsanlagen 4 aufweisen, die insbesondere parallel zueinander angeordnet bzw. betrieben sind bzw. werden. Die Beschichtungsanlagen 4 sind dabei vorzugsweise jeweils wie voranstehend beschrieben ausgebildet. Die zwei oder mehr Beschichtungsanlagen 4 können dabei identisch oder unterschiedlich ausgebildet sein. Bei einer Bearbeitungsanlage 1 mit zwei oder mehr Beschichtungsanlagen 4 sind die Brillengläser 2 vorzugsweise wahlweise einer der zwei oder mehr Beschichtungsanlagen 4 zuförderbar bzw. an diese übergebbar.
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Verfahrensaspekte
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung 5 auf die erste und die zweite Flachseite 2A, 2B eines Brillenglases 2. Vorzugsweise wird hierzu die Beschichtungsanlage 4 zweimal durchlaufen bzw. das Brillenglas 2 zweimal in der Beschichtungsanlage 4 beschichtet.
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Bevorzugt wird also das Brillenglas 2, nachdem eine der Flachseiten 2A, 2B in der Beschichtungsanlage 4 beschichtet bzw. mit der dauerhaften Beschichtung 5 versehen wurde, zurück transportiert und anschließend die noch nicht beschichtete Flachseite 2A, 2B beschichtet bzw. mit der Beschichtung 5 versehen.
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Vorzugsweise wird - insbesondere nach dem Aufbringen der Beschichtung 5 auf eine Flachseite 2A, 2B in der Beschichtungsanlage 4 und vorzugweise vor dem Rücktransport des Brillenglases 2 - die vor dem Aufbringen der dauerhaften Beschichtung 5 aufgebrachte ablösbare Abdeckschicht 12B von dem Brillenglas 2, insbesondere automatisiert, entfernt. Dies erfolgt bevorzugt in der Ablösevorrichtung 15, kann jedoch grundsätzlich auch in der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9, der Abblockvorrichtung 3G und/oder der Abdeckschichtvorrichtung 3H erfolgen.
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Vor dem Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung 5 auf die noch nicht beschichtete Flachseite 2A, 2B bzw. vor dem zweiten Durchlaufen der Beschichtungsanlage 4 wird vorzugsweise eine ablösbare Abdeckschicht 12B auf die beim ersten Durchlaufen der Beschichtungsanlage 4 mit einer dauerhaften Beschichtung 5 versehene Flachseite 2A, 2B aufgebracht, insbesondere in der Abdeckschichtvorrichtung 3H.
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Anschließend wird das Brillenglas 2 zu der Beschichtungsanlage 4 transportiert und dort auf die noch nicht beschichtete Flachseite 2A, 2B ebenfalls eine dauerhafte Beschichtung 5 aufgebracht.
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Zum Rücktransport von Brillengläsern 2 bzw. weist die Bearbeitungsanlage 1 bzw. das Transportsystem 11 bzw. die Beschichtungsanlage 4 vorzugsweise eine Rückfördereinrichtung 16 auf. Die Rückfördereinrichtung 16 verläuft vorzugsweise - zumindest abschnittsweise bzw. überwiegend - parallel zu der ersten, zweiten und/oder dritten Transportspur T1, T2, T3 und/oder parallel zu bzw. entlang der Beschichtungsanlage 4. Vorzugsweise weist die Rückfördereinrichtung 16 eine Transportspur auf oder ist die Rückfördereinrichtung 16 durch eine Transportspur gebildet. Die Rückfördereinrichtung 16 ist vorzugsweise außerhalb der Verkleidung 4A der Beschichtungsanlage 4 angeordnet.
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Vorzugsweise verbindet die Rückfördereinrichtung 16 die Ablösevorrichtung 15 bzw. die Beschichtungsanlage 4 mit der Abblockvorrichtung 3G und/oder Abdeckschichtvorrichtung 3H und/oder ist die Rückfördereinrichtung 16 zum Transport von Brillengläsern 2 an der Beschichtungsanlage 4 vorbei und/oder von der Beschichtungsanlage 4 bzw. Ablösevorrichtung 15 zu der Abblockvorrichtung 3G und/oder Abdeckschichtvorrichtung 3H ausgebildet. Grundsätzlich kann die Rückfördereinrichtung 16 alternativ oder zusätzlich jedoch auch die Ablösevorrichtung 15 bzw. Beschichtungsanlage 4 mit einer anderen Vorrichtung bzw. Bearbeitungsvorrichtung 3 der Bearbeitungsanlage 1 und/oder Transportspur T1, T2, T3 des Transportsystems 11 verbinden.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt werden die Spannringe 17 und/oder Träger 20 regelmäßig gereinigt. Während des Aufbringens der Beschichtung 5 bzw. der Schichten 5B in der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 kann sich auch ein Teil des Beschichtungsmaterials auf den Spannringen 17 und/oder Trägern 20 absetzen. Um zu verhindern, dass bei einer Wiederverwendung der Spannringe 17 und/oder Träger 20 Beschichtungsmaterial, welches sich dort bei einem vorherigen Beschichtungsvorgang abgesetzt hat, in die Beschichtungsräume 9A und/oder auf die Brillengläser 2 gelangt, werden die Spannringe 17 und/oder Träger vorzugsweise nach einer oder mehreren Verwendungen gereinigt, insbesondere regelmäßig bzw. in vorbestimmten Intervallen. Dies ist einer hohen und gleichbleibenden Qualität der Brillengläser 2 bzw. Beschichtung 5 zuträglich.
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Die Spannringe 17 werden vorzugsweise nach jeder Benutzung gereinigt. Die Träger 20 werden vorzugsweise nach mehr als fünf und/oder weniger als fünfzehn, insbesondere nach etwa 10, Benutzungen gereinigt. Als eine Benutzung wird hierbei eine Verwendung eines Spannrings 17 bzw. Trägers 20 zum Halten eines bzw. mehrerer Brillengläser 2 während des Aufbringens der Beschichtung in der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 verstanden.
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Zum Reinigen der Spannringe 17 und/oder Träger 20 kann die Bearbeitungsanlage 1 bzw. Beschichtungsanlage 4 eine oder mehrere Reinigungsvorrichtungen aufweisen. Insbesondere können separate Reinigungsvorrichtungen für die Spannringe 17 und die Träger 20 vorgesehen sein. Vorzugsweise erfolgt die Reinigung und/oder der Transport der Spannringe 17 und/oder Träger 20 zu und von den entsprechenden Reinigungsvorrichtungen vollautomatisiert.
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Gemäß einem weiteren, auch unabhängig realisierbaren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von Brillengläsern 2, bei dem eine Flachseite 2A, 2B der Brillengläser 2 durch formgebende Bearbeitung zu einer gewünschten Rezeptfläche geformt wird und anschließend zumindest auf die zu der Rezeptfläche geformte Flachseite 2A, 2B eine dauerhafte Beschichtung 5 aufgebracht wird.
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Zum Formen der Rezeptfläche erfolgt dabei eine parallele Bearbeitung der Brillengläser 2, bei der verschiedene Brillengläsern 2 in separaten Bearbeitungsvorrichtungen 3 gleichzeitig bearbeitet werden, wobei in mindestens zwei der Bearbeitungsvorrichtungen 3 die gleiche Art von Bearbeitung erfolgt.
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Die dauerhafte Beschichtung 5 wird in einer Beschichtungsanlage 4 mit seriell angeordneten Vorrichtungen 6-9 zur Durchführung verschiedener Arbeitsschritte des Aufbringens der Beschichtung 5 auf die Brillengläser 2 aufgebracht, wobei jedes der Brillengläser 2 jede der Vorrichtungen 6-9 der Beschichtungsanlage 4 durchläuft.
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Bei diesem Verfahren werden die Brillengläser 2 vollautomatisiert zu den Bearbeitungsvorrichtungen 3 und von den Bearbeitungsvorrichtungen 3 zu der Beschichtungsanlage 4 transportiert und an die Beschichtungsanlage 4 übergeben.
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Wie voranstehend erwähnt, wird bei der Bearbeitung bzw. Beschichtung der Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4 die Reihenfolge der Brillengläser 2 vorzugsweise beibehalten bzw. werden die Brillengläser 2 nach dem Durchlaufen der Beschichtungsanlage 4 vorzugsweise jeweils wieder in denselben Transportbehälter 11D abgelegt, aus dem sie zuvor entnommen wurden. Um dies zu gewährleisten bzw. sicherzustellen, weist die Bearbeitungsanlage 1 bzw. Beschichtungsanlage 4 vorzugsweise ein Control Center bzw. eine Steuereinrichtung 4C auf.
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Das Control Center bzw. die Steuereinrichtung 4C ist vorzugweise dazu ausgebildet, die Position der Brillengläser 2 in der Beschichtungsanlage 4 zu verfolgen bzw. aufzuzeichnen und/oder sicherzustellen, dass die Brillengläser 2 nach dem Durchlaufen der Beschichtungsanlage 4 wieder demselben Transportbehälter 11D zugeführt werden, aus dem sie zuvor entnommen wurden.
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Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass aufgezeichnet bzw. nachgehalten wird, aus welchem Transportbehälter 11D ein Brillenglas 2 entnommen wird. Hierzu weist der Transportbehälter vorzugsweise ein Identifikationsmittel wie einen Barcode o. dgl. auf, dass von einem Leser des Control Centers bzw. der Steuereinrichtung 4C gelesen wird. Ferner kann das Brillenglas 2 ebenfalls ein Identifikationsmittel wie eine Markierung o. dgl. aufweisen. Es ist jedoch auch möglich, dass jedem Brillenglas 2, das der Beschichtungsanlage 4 zugeführt wird, intern in dem Control Center bzw. der Steuereinrichtung 4C ein Identifikationsmittel wie ein Code, eine Kennziffer o. dgl. zugewiesen wird und zu diesem Identifikationsmittel weitere Informationen abgespeichert werden, beispielsweise wenn das Brillenglas 2 zwischen den Vorrichtungen 6 bis 9 übergeben wird und/oder in einer der Vorrichtungen 6 bis 9 bearbeitet wird.
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Bevor das Brillenglas 2 nach dem Durchlaufen der Beschichtungsanlage 4 wieder in den Transportbehälter 11D abgelegt wird, wird mittels der Steuereinrichtung 4C bzw. dem Control Center vorzugsweise überprüft bzw. sichergestellt, dass der Transportbehälter 11D derjenige ist, aus dem des Brillenglas 2 zuvor entnommen würde. Dies erfolgt insbesondere dadurch, dass das Identifikationsmittel des Transportbehälters 11D (erneut) eingelesen wird und anhand des Identifikationsmittels des Brillenglases 2 abgeglichen bzw. geprüft wird, ob das Brillenglas zuvor aus diesem Transportbehälter 11D entnommen wurde.
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Mittels des Control Centers bzw. der Steuereinrichtung 4C kann insbesondere bei Störungen, Ausfällen und/oder Fehlern eine korrekte Zuordnung der Brillengläser 2 zu den Transportbehältern 11D gewährleistet werden.
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Einzelne Merkmale und Aspekte der vorliegenden Erfindung können unabhängig voneinander, aber auch in verschiedenen Kombinationen realisiert werden.
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Aspekte der vorliegenden Erfindung, die unabhängig voneinander, aber auch in verschiedenen Kombinationen mit den voranstehend erläuterte Aspekten und Merkmalen realisierbar sind, sind insbesondere:
- 1. Beschichtungsanlage 4 mit mindestens einer Beschichtungsvorrichtung 7, 9 zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung 5 auf ein Brillenglas 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Beschichtungsanlage 4 ein Handhabungssystem 4B zur automatisierten Handhabung von Haltern, insbesondere Spannringen 17, zum temporären Halten des Brillenglases 2 während des Aufbringens der Beschichtung 5 aufweist, und/oder
dass die Beschichtungsanlage 4 eine erste Beschichtungsvorrichtung 7 zum Aufbringen einer ersten Schicht bzw. Hartschicht 5A auf das Brillenglas 2, eine zweite Beschichtungsvorrichtung 9 zum Aufbringen einer zweiten Schicht bzw. Funktionsschicht 5B auf das Brillenglas 2 bzw. die erste Schicht und eine Zwischenspeichervorrichtung 8 zur Zwischenspeicherung von Brillengläsern 2 nach dem Aufbringen der ersten Schicht bzw. Hartschicht 5A und/oder vor dem Aufbringen der zweiten Schicht bzw. Funktionsschicht 5B aufweist, wobei die Beschichtungsanlage 4 ein Handhabungssystem 4B zum automatisierten Transfer von Brillengläsern 2 zwischen der ersten und/oder zweiten Beschichtungsvorrichtung 7, 9 und der Zwischenspeichervorrichtung 8 aufweist, und/oder
dass die Beschichtungsanlage 4 zum vollautomatisierten Beschichten von Brillengläsern 2 nacheinander in zwei unterschiedlichen Beschichtungsvorrichtungen 7, 9 ausgebildet ist.
- 2. Beschichtungsanlage nach Aspekt 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Handhabungssystem 4B bzw. die Zwischenspeichervorrichtung 8 eine Handhabungseinrichtung 8A mit einem oder mehreren Saugern oder Greifern zum Halten und/oder Handhaben eines vorzugsweise nach einem der Aspekte 14 bis 18 ausgebildeten Halters bzw. Spannrings 17 aufweist, vorzugsweise wobei die Handhabungseinrichtung 8A einen Roboter aufweist oder dadurch gebildet ist.
- 3. Beschichtungsanlage nach Aspekt 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung 8A zusätzlich zur Handhabung von Haltern bzw. Spannringen 17 zur Handhabung von Brillengläsern 2 ausgebildet ist.
- 4. Beschichtungsanlage nach einem der voranstehenden Aspekte, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungsanlage 4 bzw. Zwischenspeichervorrichtung 8 ein, vorzugsweise nach einem der Aspekte 19 bis 21 ausgebildetes, Magazin 18 zur Lagerung von Haltern bzw. Spannringen 17 für die Brillengläser 2 aufweist.
- 5. Beschichtungsanlage nach Aspekt 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin 18 eine Magazineinheit 18A aufweist, wobei die Magazineinheit 18A gemeinsam mit darin angeordneten Haltern bzw. Spannringen 17 dem Magazin 18 entnehmbar ist.
- 6. Beschichtungsanlage nach einem der voranstehenden Aspekte, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungsanlage 4 bzw. Zwischenspeichervorrichtung 8 eine Einspanneinrichtung 21 zum automatisierten Öffnen und/oder Schließen eines Spannrings 17 und/oder zum automatisierten Einsetzen eines Brillenglases 2 in einen Spannring 17 aufweist.
- 7. Beschichtungsanlage nach einem der voranstehenden Aspekte, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungsanlage 4 bzw. Zwischenspeichervorrichtung 8 eine Wärmeeinrichtung 19 zum Erwärmen von, vorzugsweise in Haltern bzw. Spannringen 17 gehaltenen, Brillengläsern 2 aufweist, sodass in der Wärmeeinrichtung 19 eine zuvor auf die Brillengläser 2 aufgebrachte Hartschicht 5A trocknet und/oder aushärtet.
- 8. Beschichtungsanlage nach Aspekt 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungsanlage 4 bzw. Wärmeeinrichtung 19 eine Transporteinrichtung 19C zum kontinuierlichen Transport von, vorzugsweise in Haltern bzw. Spannringen 17 gehaltenen, Brillengläsern 2 durch die Wärmeeinrichtung 19 aufweist, wobei die Wärmeeinrichtung 19 zum Erwärmen der Brillengläser 2 während des Transports mit der Transporteinrichtung 19C ausgebildet ist.
- 9. Beschichtungsanlage nach einem der voranstehenden Aspekte, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungsanlage 4 bzw. das Handhabungssystem 4B eine Handhabungseinrichtung 9K zum Transfer von Brillengläsern 2 bzw. Spannringen 17 mit darin gehaltenen Brillengläsern 2 von der Zwischenspeichervorrichtung 8 bzw. Wärmeeinrichtung 19 zu der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 aufweist.
- 10. Beschichtungsanlage nach einem der voranstehenden Aspekte, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungsanlage 4 bzw. zweite Beschichtungsvorrichtung 9 mindestens einen Träger 20 zum Aufnehmen von mehreren in Haltern bzw. Spannringen 17 gehaltenen Brillengläsern 2 aufweist.
- 11. Beschichtungsanlage nach Aspekt 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger 20 als Abdeckung für einen Beschichtungsraum 9A der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 ausgebildet ist und/oder dazu ausgebildet ist, einen Beschichtungsraum 9A der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 während eines Beschichtungsvorgangs, insbesondere gasdicht bzw. vakuumdicht, zu verschließen.
- 12. Beschichtungsanlage nach Aspekt 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungsanlage 4 bzw. zweite Beschichtungsvorrichtung 9 zum automatisierten Rücktransport des Trägers 20 nach einem Durchlaufen der zweiten Beschichtungsvorrichtung 9 ausgebildet ist.
- 13. Beschichtungsanlage nach einem der voranstehenden Aspekte, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannringe 17 nach einem der Aspekte 14 bis 18 ausgebildet sind.
- 14. Spannring 17 mit mehreren flexiblen, insbesondere elastischen, Armen 17A zum randseitigen Einspannen eines Brillenglases 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Spannring 17 ein Orientierungsmittel 17E zum orientierten Greifen oder Handhaben des Spannrings 17 und/oder zum orientierten Einsetzen des Spannrings 17 in ein Magazin 18 und/oder einen Träger 20 aufweist, und/oder
dass der Spannring 17 eine Ansaugfläche 17F zur Handhabung des Spannrings 17 mittels eines Saugers aufweist, und/oder
dass der Spannring 17 derart ausgebildet ist, dass mehrere baugleiche Spannringe 17 derart vertikal stapelbar sind, dass Arme 17A benachbarter Spannringe 17 beabstandet sind.
- 15. Spannring nach Aspekt 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Orientierungsmittel 17E an einer Außenseite des Spannrings 17 angeordnet ist und/oder eine oder mehrere Ausnehmungen aufweist oder hierdurch gebildet ist.
- 16. Spannring nach Aspekt 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugfläche 17F durch einen Flansch 17D gebildet und/oder ringartig ausgebildet ist und/oder zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Ebene, in der das Brillenglas 2 eingespannt wird bzw. einspannbar ist, verläuft bzw. angeordnet ist.
- 17. Spannring nach einem der Aspekte 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannring 17 einen Rahmen 17B aufweist, an dem die Arme 17A befestigt sind, wobei der Rahmen 17B radial nach innen und/oder senkrecht zu einer Ebene, in der das Brillenglas 2 eingespannt wird bzw. einspannbar ist, über die Arme 17A ragt.
- 18. Spannring nach einem der Aspekte 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannring 17 bzw. Rahmen 17B, insbesondere an einer Unterseite, mindestens eine Ausnehmung 17G aufweist.
- 19. Magazin 18 zur Lagerung von mehreren Spannringen 17 für Brillengläser 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Magazin 18 mindestens eine Magazineinheit 18A aufweist, die gemeinsam mit in der Magazineinheit 18A angeordneten Spannringen 17 aus dem Magazin 18 entnehmbar ist, und/oder
dass die Spannringe 17 ein Orientierungsmittel 17E aufweisen und das Magazin 18 bzw. die Magazineinheit 18A ein zu dem Orientierungsmittel 17E der Spannringe 17 korrespondierendes Orientierungsmittel 18B aufweist, sodass die Spannringe 17 nur in einer vorgegebenen Orientierung bzw. Drehlage in dem Magazin 18 lagerbar sind, und/oder
dass die Spannringe 17 nach einem der Aspekte 14 bis 18 ausgebildet sind.
- 20. Magazin nach Aspekt 19, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Magazin 18 bzw. der Magazineinheit 18A mehrere Spannringe 17 in der gleichen Orientierung bzw. Drehlage übereinander gestapelt lagerbar sind.
- 21. Magazin nach Aspekt 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin 18 bzw. die Magazineinheit 18A säulenartig ausgebildet ist.
- 22. Bearbeitungsanlage 1 zur Bearbeitung von Brillengläsern 2,
mit mehreren separaten und unabhängig voneinander arbeitenden Bearbeitungsvorrichtungen 3,
wobei mindestens eine der Bearbeitungsvorrichtungen 3 zum formgebenden Bearbeiten von Brillengläsern 2 und vorzugsweise mindestens eine der Bearbeitungsvorrichtungen 3 zum Polieren von Brillengläsern 2 ausgebildet ist,
wobei die Bearbeitungsanlage 1 zum gleichzeitigen Bearbeiten von Brillengläsern 2 in verschiedenen Bearbeitungsvorrichtungen 3 ausgebildet ist,
mit mehreren Transportspuren T1, T2, T3, so dass Brillengläser 2 an Bearbeitungsvorrichtungen 3 vorbeiförderbar und/oder zirkulierbar sind,
mit einer sich unmittelbar an die Bearbeitungsvorrichtungen 3 anschließenden und an eine der Transportspuren T1, T2, T3 angebundenen Beschichtungsanlage 4 und einer Transfereinrichtung 6P zur automatisierten Übergabe der Brillengläser 2 von der Transportspur T1, T2, T3 an die Beschichtungsanlage 4,
wobei die Beschichtungsanlage 4 mehrere Beschichtungsräume 9A zum Aufbringen unterschiedlicher Schichten 5B auf die Brillengläser 2 aufweist,
wobei die Beschichtungsräume 9A ein zusammenhängendes Vakuumsystem bilden, und
wobei die Beschichtungsräume 9A seriell angeordnet und unmittelbar aneinander angeschlossen sind, sodass die Brillengläser 2 jeden der Beschichtungsräume 9A durchlaufen.
- 23. Bearbeitungsanlage nach Aspekt 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungsanlage 4 nach einem der Aspekte 1 bis 13 ausgebildet ist und/oder mindestens einen Spannring 17 nach einem der Aspekte 14 bis 18 aufweist und/oder ein Magazin 18 nach einem der Aspekte 19 bis 22 aufweist.
- 24. Verfahren zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung 5 auf Brillengläser 2 in einer Beschichtungsanlage 4, vorzugsweise wobei die Beschichtungsanlage 4 nach einem der Aspekte 1 bis 13 ausgebildet ist,
wobei die Brillengläser 2 während des Aufbringens der dauerhaften Beschichtung 5 temporär in, vorzugsweise nach einem der Aspekte 14 bis 18 ausgebildeten, Spannringen 17 gehalten werden, und wobei die Beschichtungsanlage 4 die Spannringe 17 automatisiert öffnet und/oder schließt und/oder automatisiert Brillengläser 2 in die Spannringe 17 einsetzt und/oder aus den Spannringen 17 entnimmt, und/oder
wobei die Brillengläser 2 bzw. Spannringe 17 automatisiert mittelbar oder unmittelbar in Träger 20, die insbesondere die Brillengläser 2 bzw. Spannringe 17 rotierbar während des Aufbringens der Beschichtung 5 halten und/oder einzelne Beschichtungsräume 9A während des Aufbringens der Beschichtung 5 abdecken, eingesetzt und/oder von diesen entnommen werden.
- 25. Verfahren nach Aspekt 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannringe 17 zum Öffnen und/oder Schließen und/oder zum Einsetzen und/oder Entnehmen eines Brillenglases 2 in einer definierten Orientierung bzw. Drehlage gehalten werden.
- 26. Verfahren zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung 5 auf eine erste und eine zweite Flachseite 2A, 2B eines Brillenglases 2,
wobei in einer Abdeckschichtvorrichtung 3H auf die erste Flachseite 2A des Brillenglases 2 eine ablösbare Abdeckschicht 12B aufgebracht wird und danach eine dauerhafte Beschichtung 5 auf die zweite Flachseite 2B aufgebracht wird,
wobei nach dem Aufbringen der dauerhaften Beschichtung 5 auf die zweite Flachseite 2B die ablösbare Abdeckschicht 12B automatisiert von dem Brillenglas 2 entfernt wird und das Brillenglas 2 automatisiert zu der Abdeckschichtvorrichtung 3H zurück transportiert wird, und
wobei in der Abdeckschichtvorrichtung 3H auf die zweite Flachseite 2B eine ablösbare Abdeckschicht 12B aufgebracht wird und danach auf die erste Flachseite 2A eine dauerhafte Beschichtung 5 aufgebracht wird.
- 27. Verfahren zum Bearbeiten eines Brillenglases 2,
wobei das Brillenglas 2 in einer oder mehreren Bearbeitungsvorrichtungen 3 formgebend bearbeitet und vorzugsweise poliert wird,
wobei eine erste Flachseite 2A des Brillenglases 2 vor dem formgebenden Bearbeiten mit einer ablösbaren Schutzschicht 12A versehen und vorzugsweise das Brillenglas 2 an der ersten Flachseite 2A geblockt wird,
wobei die Schutzschicht 12A nach dem formgebenden Bearbeiten der zweiten Flachseite 2B und insbesondere nach einem Abblocken entfernt wird und nach dem Entfernen der Schutzschicht 12A die erste Flachseite 2A des Brillenglases 2 mit einer ablösbaren Abdeckschicht 12B versehen wird, und
wobei anschließend auf die zweite Flachseite 2B des Brillenglases 2 eine dauerhafte Beschichtung 5 aufgebracht wird.
- 28. Verfahren zum Aufbringen einer dauerhaften Beschichtung 5 auf Brillengläser 2 in einer Beschichtungsanlage 4,
wobei die Brillengläser 2 in Losgrößen von höchstens acht Brillengläsern 2 gleichzeitig beschichtet und/oder in der Beschichtungsanlage 4 vollautomatisiert mindestens zwei unterschiedlichen Schichten 5A, 5B der Beschichtung 5 aufgebracht werden,
wobei die Brillengläser 2 in Transportbehältern 11 D zu der Beschichtungsanlage 4 transportiert werden und zum Beschichten aus den Transportbehältern 11D entnommen und an die Beschichtungsanlage 4 übergeben werden, und
wobei die Transportbehälter 11D während des Aufbringens der Beschichtung 5 an der Beschichtungsanlage 4 vorbei transportiert werden und die Brillengläser 2 nach dem Aufbringen der Beschichtung 5 jeweils wieder in denselben Transportbehälter 11 D abgelegt werden, aus dem sie zuvor entnommen wurden.
- 29. Verfahren zum Herstellen von Brillengläsern 2,
wobei eine Flachseite 2A, 2B der Brillengläser 2 durch formgebende Bearbeitung zu einer gewünschten Rezeptfläche geformt wird und anschließend zumindest auf die zu der Rezeptfläche geformte Flachseite 2A, 2B eine dauerhafte Beschichtung 5 aufgebracht wird,
wobei zum Formen der Rezeptfläche eine parallele Bearbeitung der Brillengläser 2 erfolgt, bei der verschiedene Brillengläsern 2 in separaten Bearbeitungsvorrichtungen 3 gleichzeitig bearbeitet werden, wobei in mindestens zwei der Bearbeitungsvorrichtungen 3 die gleiche Art von Bearbeitung erfolgt,
wobei die dauerhafte Beschichtung 5 in einer Beschichtungsanlage 4 mit seriell angeordneten Vorrichtungen 6-9 zur Durchführung verschiedener Arbeitsschritte des Aufbringens der Beschichtung 5 auf die Brillengläser 2 aufgebracht wird, wobei jedes der Brillengläser 2 jede der Vorrichtungen 6-9 der Beschichtungsanlage 4 durchläuft, und
wobei die Brillengläser 2 vollautomatisiert zu den Bearbeitungsvorrichtungen 3 und von den Bearbeitungsvorrichtungen 3 zu der Beschichtungsanlage 4 transportiert und an die Beschichtungsanlage 4 übergeben werden.
-
Bezugszeichenliste
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- 1
- Bearbeitungsanlage
- 2
- Brillenglas
- 2A
- erste Flachseite
- 2B
- zweite Flachseite
- 2C
- Rand
- 3
- Bearbeitungsvorrichtung
- 3A
- Formbearbeitungsvorrichtung
- 3B
- Poliervorrichtung
- 3C
- Schutzschichtvorrichtung
- 3D
- Blockvorrichtung
- 3E
- Speichervorrichtung
- 3F
- Markiervorrichtung
- 3G
- Abblockvorrichtung
- 3H
- Abdeckschichtvorrichtung
- 4
- Beschichtungsanlage
- 4A
- Verkleidung
- 4B
- Handhabungssystem
- 4C
- Steuereinrichtung
- 5
- Beschichtung
- 5A
- Hartschicht
- 5B
- Funktionsschicht
- 6
- Reinigungsvorrichtung
- 6A
- erster Reinigungsraum
- 6B
- zweiter Reinigungsraum
- 6C
- Bürste
- 6D
- Applikator
- 6E
- Trocknungseinrichtung
- 6F
- Gebläse
- 6G
- (erste) Handhabungseinrichtung
- 6H
- Halter
- 6J
- Abdeckung
- 6K
- Übergabeeinrichtung
- 6L
- Öffnung
- 6M
- Transfereinrichtung
- 6N
- Halter
- 6P
- (weitere) Transfereinrichtung
- 6Q
- Halter von 6P
- 7
- (erste) Beschichtungsvorrichtung
- 7A
- (zweite) Handhabungseinrichtung
- 7B
- Greifer von 7A
- 7C
- Finger
- 7E
- Sauger
- 7F
- Beschichtungsraum
- 7G
- Aushärteraum
- 7H
- Schwenkeinheit
- 7J
- Aushärteeinrichtung
- 8
- Zwischenspeichervorrichtung
- 8A
- (dritte) Handhabungseinrichtung
- 8B
- Halteeinrichtung von 8A
- 8C
- Halteeinrichtung von 8A
- 8D
- Roboterarm
- 8E
- Gelenk
- 9
- (zweite) Beschichtungsvorrichtung
- 9A
- Beschichtungsraum
- 9B
- Kathode
- 9C
- Transporteinrichtung von 9
- 9D
- Rücktransporteinrichtung von 9
- 9E
- Einschleuskammer
- 9F
- Ausschleuskammer
- 9G
- Verschluss
- 9H
- (zusätzlicher) Verschluss
- 9J
- (vierte) Handhabungseinrichtung
- 9K
- (fünfte) Handhabungseinrichtung
- 10
- Randbearbeitungsvorrichtung
- 11
- Transportsystem
- 11A
- Fördereinrichtung
- 11B
- Wechselvorrichtung
- 11C
- Fördereinrichtung
- 11D
- Transportbehälter
- 12A
- Schutzschicht
- 12B
- Abdeckschicht
- 13
- Blockstück
- 14
- Blockmaterial
- 15
- Ablösevorrichtung
- 16
- Rücktransportvorrichtung
- 17
- Spannring
- 17A
- Arm
- 17B
- Rahmen
- 17C
- Abschnitt
- 17D
- Flansch
- 17E
- Orientierungsmittel
- 17F
- Ansaugfläche
- 17
- GAusnehmung
- 17H
- Unterseite
- 18
- Magazin
- 18A
- Magazineinheit
- 18B
- Orientierungsmittel
- 19
- Wärmeeinrichtung
- 19A
- Eingang
- 19B
- Ausgang
- 19C
- Transporteinrichtung
- 19D
- Leiste
- 19E
- Speicherplatz
- 19F
- Aufnahme von 19E
- 19G
- Eingriffselement von 19E
- 20
- Träger
- 20A
- Aufnahme von 20
- 21
- Einspanneinrichtung
- 21A
- Aufnahme von 21
- 21B
- Öffnungseinrichtung
- 21C
- Stift
- 21D
- Fixiermittel
- 21E
- Eingriffselement
- 22
- Messeinrichtung
- 23
- Entnahmeeinrichtung
- D
- Drehachse
- P
- Pfeil
- P1
- erstes Paar von Greifern 7B
- P2
- zweites Paar von Greifern 7B
- R1
- Transportrichtung von T1
- R2
- Transportrichtung von T2
- R3
- Transportrichtung von T3
- R4
- Transportrichtung von 19C
- T1
- erste Transportspur
- T2
- zweite Transportspur
- T3
- dritte Transportspur
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2013/131656 A2 [0002, 0154, 0188]
- WO 2018/153787 A1 [0003, 0154]
- WO 2018/108426 A1 [0004]
- WO 2017/080639 A1 [0154]
- WO 2017/202502 A1 [0154]
- WO 2018/108432 A1 [0413]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- DIN EN ISO 14644-1:2015 [0202]