DE102020007723B4 - Ladehilfe für Fahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Ladehilfe für militärische Fahrzeuge vorgestellt, einen Tragbalken, eine Laufkatze und eine erste Abstützung, die an einem ersten Ende des Tragbalkens angebracht ist und sich im einsatzfähigen Zustand außerhalb des Fahrzeugs befindet sowie eine zweite Abstützung, die mit einem zweiten Ende des Tragbalkens verbunden ist und sich im einsatzfähigen Zustand innerhalb des Fahrzeugs befindet, aufweisend, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Abstützung eine abnehmbare Verbindung zu einer Dachluke ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Ladehilfe für Fahrzeuge zum Verladen mittelschwerer Lasten in Fahrzeuge mit erschwertem Zugang.
- Landfahrzeuge im zivilen und militärischen Bereich werden immer höher. Im zivilen Bereich hat die Höhe ergonomische Vorteile und erhöht darüber hinaus die Übersicht des Fahrers. Im militärischen Bereich ist erhöhte Bodenfreiheit dem Schutz vor Minen und der Geländegängigkeit geschuldet. Der Nachteil dieser Entwicklung liegt darin, dass Lasten immer höher angehoben werden müssen um in die Fahrzeuge verladen werden zu können und dass die Passagiere bei diesen Höhen immer häufiger an ihre Grenzen stoßen.
- Aus der österreichischen Gebrauchsmusterschrift
AT 007 098 U1 - Der Nachteil dieser Vorrichtung liegt darin, dass nur kompatible Behältnisse gekuppelt und verladen werden können.
- Weiter ist aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 20 49 505 A1 ein lastaufnehmender Bock mit einem Tragelement, insbesondere einem Tragbalken, das bzw. der durch ein paar auf gegenüberliegenden Seiten angeordneter Beine oder Stutzen getragen wird, bekannt, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den oberen Enden der Beine eines Paares und dem Tragelement bzw. Tragbalken Verbindungsmittel mit einem Schwenkzapfen für jedes Bein vorgesehen sind, dass die Achsen der Schwenkzapfen für das betreffende Beinpaar parallel zueinander angeordnet und seitlich und nach oben gegenüber der Mitte des Tragelements bzw. - balkens versetzt sind, und dass der seitliche Versatz der Schwenkzapfenachsen derart begrenzt ist, dass eine Belastung des Tragelements bzw. -balkens bei festgehaltenen unteren Enden der Beine den Bock seitlich zu stabilisieren sucht. - Der Nachteil dieser Lösung liegt darin, dass aufgrund der Beinpaare an den Enden des Tragbalkens Lasten nur von oben in Fahrzeuge verladen werden können. Dachöffnungen sind aber sehr selten und wenn vorhanden, dann nur sehr klein, sodass diese Lösung lediglich für Fahrzeuge mit Pritsche geeignet ist.
- Aus der US-amerikanischen Offenlegungsschrift
US 5 720 400 A ist ebenfalls ein tragbares Hebezeug zum Heben und Bewegen schwerer Lasten über eine kurze Strecke bekannt. Das Hebezeug hat einen rechteckigen Rahmen der einen beweglichen Schlitten trägt, der eine Winde und Umlenkrolle enthält. Der rechteckige Rahmen ist entlang der Eckbeine verstellbar was eine individuelle Einstellung der Beine ermöglicht. Parallele Längs-Rahmenelemente enthalten Schienen und Kanäle für Rollen, die den Wagen tragen und entlang des Rahmens führen. Die Winde kann mit einer elektrischen Handbohrmaschine betrieben werden und ermöglicht eine Person mehrere hundert Pfund ohne Hilfe bewegen und heben zu können. - Speziell für militärische Fahrzeuge offenbart die Offenlegungsschrift
DE 10 2012 100 576 A1 eine Vorrichtung zum Bewegen von Lasten innerhalb eines Fahrzeugs mit einer Befestigungsvorrichtung zur Befestigung an dem Fahrzeug und einer gegenüber der Befestigungsvorrichtung bewegbar angeordneten Lastaufnahme, wobei die Befestigungsvorrichtung in einer Fahrzeugöffnung arretierbar ist. - Der Nachteil dieser Lösung besteht darin, dass schwere Gegenstände nur innerhalb des Fahrzeugs gehoben, jedoch nicht nach außen verbracht werden können.
- Zuletzt ist aus der deutschen Patentschrift
DE 42 16 709 C2 eine Ladevorrichtung offenbart, die in ein Fahrzeug einbaubar ist, mit mindestens zwei oberen, mit dem Fahrzeugaufbau verbundenen Trägern, an denen die seitlichen Holme eines Tragrahmens in Fahrzeuglängsrichtung ausziehbar und einfahrbar gelagert sind, mit einer in Führungen der Holme des Tragrahmens verschieblich geführten Laufkatze und mit einer an die Laufkatze drehbar angehängten Hebeeinrichtung, die mit einer Greif- oder Trageinrichtung versehen ist, wobei die Hebeeinrichtung einen galgenartigen Träger aufweist, der mit einem oberen Drehzapfen und mit einer Hubeinrichtung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Greif- oder Trageinrichtung aus den Zinken bzw. Tragarmen eines Gabelhubwagens besteht, der mit dem galgenartigen Träger kuppelbar ist. - Diese Ladevorrichtung hat den Nachteil, dass sie fest im Fahrzeug, wie beispielsweise einem dargestellten Transporter, verbaut sein muss, und die Größe des Innenraums erheblich reduziert. Für die Verwendung in Personenkraftwagen oder militärischen Einsatzfahrzeugen, mit nur sehr eingeschränkten Platzverhältnissen, ist diese Lösung nicht geeignet.
- Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Ladehilfe für militärische oder zivile Fahrzeuge vorzuschlagen, die es erlaubt Lasten durch vorhandene Türöffnungen in das Fahrzeuginnere zu laden.
- Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruchs gelöst..
- Der Vorteil der Erfindung liegt darin, dass Lasten mit einer Laufkatze in beliebige Höhen angehoben werden können und danach horizontal in das Fahrzeuginnere verfahren werden. Damit ist die erfindungsgemäße Ladehilfe sehr flexibel und für nahezu alle Fahrzeuge, Fahrzeugtüren und sonstige Fahrzeugöffnungen geeignet.
- Um die auftretenden Kräfte durch das Eigengewicht und der Last abzufangen, ist vorgesehen, an einem ersten Ende des Tragbalkens eine Abstützung anzubringen, die den Tragbalken direkt auf dem Boden abstützt und sich außerhalb des Fahrzeugs befindet. Im einsatzfähigen Zustand begrenzt die erste Abstützung in Verbindung mit der Länge des Tragbalkens den Bereich in dem die Last aufgenommen wird. Da sich in diesem Bereich keine weiteren Bauteile der erfindungsgemäßen Ladehilfe befinden, ist der Bereich mit Transportgeräten wie Karren, Hubwagen oder Staplern leicht zugänglich.
- Für eine leichte Handhabung der Laufkatze ist es vorteilhaft den Tragbalken in eine waagerechte Position zu bringen. Um Unebenheiten des Bodens oder Hangneigungen ausgleichen zu können ist die erste Abstützung vorteilhaft höhenverstellbar ausgeführt.
- Ein zweites Ende des Tragbalkens befindet sich innerhalb des Fahrzeugs. Dieses Merkmal hat den Vorteil, dass die Lasten nicht nur von oben in das Fahrzeug verladen werden können, wie beispielsweise mit einem bekannten Portalkran auf eine Fahrzeugpritsche. Durch die erfindungsgemäße Ladehilfe ist es möglich, Lasten auch durch die seitlichen Türen oder Heckklappen oder -türen zu verladen. Die erfindungsgemäße Ladehilfe findet damit ein vergrößertes Anwendungsgebiet für beispielsweise Kombifahrzeuge, Limousinen oder Transporter.
- Um die Kräfte des Tragbalkens vollständig abzufangen, ist an dem zweiten Ende des Tragbalkens eine zweite Abstützung vorgesehen, die mit dem Tragbalken und dem Fahrzeug verbunden ist. Die zweite Abstützung leitet die Kräfte aus dem Tragbalken nicht in den Boden ab, sondern in die Fahrzeugkarosserie.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist die Ausformung der zweiten Stütze als festmontierter Bügel oder Öse am Fahrzeugdach. Sofern die konstruktive Auslegung des Fahrzeugdachs es zulässt, benötigt diese Lösung sehr wenig Bauraum. Dabei kann die Abstützung beispielsweise, aber nicht abschließend, als Schiene, Bügel, Haken oder Öse ausgebildet sein, in die der Tragbalken verschraubt, eingehängt oder eingeschoben wird.
- Sofern die Dachkonstruktion nicht geeignet ist die Kräfte aufzunehmen, kann die zweite Abstützung auch ausgeformt sein um die Kräfte des Tragbalkens in den Fahrzeugboden zu leiten. Transport- oder Geländefahrzeuge verfügen häufig über ein Chassis und eine Karosserie. Das Chassis ist geeignet alle Kräfte, die während des Betriebs des Fahrzeugs auftreten, aufzunehmen. Die zweite Abstützung beinhaltet eine mechanische Verbindung des Tragbalkens und des Chassis, oder zumindest für die Krafteinleitung vorgesehene Stellen einer selbsttragenden Karosserie, wie Zurrösen oder Sitzbefestigungen. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig. Besonders vorteilhafte Lösungen sind zur Bauraumreduzierung klapp-, schraub-, schieb- oder steckbar mit dem Fahrzeug ausgeführt und geeignet, eine platzsparende Transportstellung und einen kräfteübertragenden einsatzfähigen Zustand einzunehmen.
- Zuletzt können auch bereits vorgesehene Einrichtungen am Fahrzeug zur Aufnahme der zweiten Stütze verwendet werden, wie beispielsweise Dachluken militärischer Fahrzeuge oder Regaleinrichtungen ziviler Ausführungen. Die zweite Stütze wird dann in jedem Fall abnehmbar ausgeführt um die ursprüngliche Verwendung der Einrichtung vor und nach dem Verladen der Last nicht einzuschränken.
- Zum besseren Verständnis wird folgender Funktionsablauf beschrieben. Zum Beladen des Fahrzeugs wird das Fahrzeug zunächst so geparkt, dass ein der Länge des Tragbalkens entsprechender Ladebereich entsteht. Der Tragbalken wird dann mit der im Fahrzeuginneren vorhandenen zweiten Abstützung verbunden. Sofern die zweite Abstützung nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, wird diese zunächst von ihrer Transportstellung in die einsatzfähige, kräfteübertragende Position gebracht. Der Tragbalken wird mit seinem ersten Ende mit der ersten Stütze verbunden und mithilfe der Höhenverstellung der ersten Stütze in einer waagerechten Position ausgerichtet. Die Laufkatze wird in den Tragbalken eingehängt und die Ladehilfe damit in einen einsatzfähigen Zustand versetzt. Die Last wird im Ladebereich unterhalb des Tragbalkens positioniert, mit der Laufkatze verbunden und durch geeignete Mittel angehoben. Die geeigneten Mittel sind vielfältig, wie beispielsweise einfache Haken oder Ösen, Umlenkrollen, Flaschen- oder Kettenzüge usw. Nach dem Anheben wird die Last horizontal, entlang des Tragbalkens, durch die Fahrzeugöffnung, ins Innere des Fahrzeugs bewegt und abgesenkt. Die Ladehilfe wird in umgekehrter Reihenfolge der Verfahrensschritte demontiert und in die Transportstellung zurückgebracht.
-
1 zeigt eine erfindungsgemäße Ladehilfe in einem einsatzfähigen Zustand, in einer Seitenansicht, an einem Dach eines militärischen Transportfahrzeugs. Das Dach ist im Schnitt dargestellt. - Es zeigt
1 ein Dach 1 eines militärischen Transportfahrzeugs mit Luke 2. In der Luke 2 ist eine zweite Abstützung 3 als verschraubtes Kreuz 4 mit Anschlag 5 ausgeführt. Die zweite Abstützung 3 ist an einem zweiten Ende 6 eines Tragbalkens 7 angeordnet. An dem ersten Ende 12 des Tragbalkens 7 ist eine erste Abstützung 9 angebracht. Die erste Abstützung 9 ist als Zweibeinstütze ausgeführt (in dieser Ansicht nicht sichtbar) und steht mit einem höhenverstellbaren Abschnitt 10 am Boden 11. Mit der Laufkatze 8 werden Lasten 13 angehoben und dann horizontal ins Fahrzeuginnere verfahren. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Dach
- 2
- Luke
- 3
- zweite Abstützung
- 4
- verschraubtes Kreuz
- 5
- Anschlag
- 6
- Zweites Ende
- 7
- Tragbalken
- 8
- Laufkatze
- 9
- Erste Abstützung
- 10
- höhenverstellbarer Abschnitt
- 11
- Boden
- 12
- Erstes Ende
- 13
- Last
Claims (1)
- Ladehilfe für militärische Fahrzeuge, einen Tragbalken (7), eine Laufkatze (8) und eine erste Abstützung (9), die an einem ersten Ende (12) des Tragbalkens (7) angebracht ist und sich im einsatzfähigen Zustand außerhalb des Fahrzeugs befindet sowie eine zweite Abstützung (3), die mit einem zweiten Ende (6) des Tragbalkens (7) verbunden ist und sich im einsatzfähigen Zustand innerhalb des Fahrzeugs befindet, aufweisend, dadurch gekennzeichnet, - dass die zweite Abstützung (3) eine abnehmbare Verbindung zu einer Dachluke (2) ist.
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2020
- 2020-12-17 DE DE102020007723.4A patent/DE102020007723B4/de active Active
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