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Die Erfindung betrifft einen Verbinder zum Verbinden eines Schraubenkopfes oder einer Mutter mit einem Leitungshalter. Ferner betrifft die Erfindung ein System aus einem solchen Verbinder und einem weiteren Element, insbesondere bevorzugt einer Metallklammer und/oder einem Spreizniet. Ferner betrifft die Erfindung einen Leiterrahmen eines Lastkraftwagens.
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Aus
EP 2 235 417 B1 ist eine Metallklammer mit zwei Federarmen, die zwischen sich einen Klammerbereich bilden, in den das Ende eines I-Profils eingeschoben werden kann, bekannt. Die dort beschriebene Metallklammer wird dazu genutzt, einen Leitungsstrang mit dem Leiterrahmen eines Lastkraftwagens zu verbinden. Die dort beschriebene Metallklammer bietet, wie beispielsweise der Vergleich der
3A,
3C,
3D der
EP 2 235 417 B1 zeigt, bereits die Möglichkeit, durch Anpassung der Metallklammer (durch Umbiegen von Abschnitten der Metallklammer) die räumliche Lage des Verbindungspunkts zwischen der Klammer und dem Verbinder zu ändern. Dadurch kann die Metallklammer im beschränkten Umfang an unterschiedliche Leitungsführungen des Leitungsstrangs angepasst werden.
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Aus
WO 2017/080635 A1 ist ein Befestigungssystem zum Befestigen eines Kabelstrangs an einem Rahmen eines Fahrzeugs bekannt, wobei das Befestigungssystem ein Basisteil, welches mit dem Rahmen fest verbunden werden kann, und zumindest einen ersten Kabelstrangträger und einen zweiten Kabelstrangträger, die wahlweise an dem Basisteil befestigt werden können, umfasst, wobei die beiden Kabelstrangträger jeweils eine Öffnung aufweisen, durch die der Kabelstrang geführt werden kann, und die beiden Kabelstrangträger jeweils ein Verbindungselement und ein Auflageelement aufweisen, wobei der Abstand zwischen dem Auflageelement und der Öffnung unterschiedlich ist zwischen dem ersten Kabelstrangträger und dem zweiten Kabelstrangträger. Mit diesem Befestigungssystem soll ein baukastenartiges System geschaffen werden, das es dem Bediener erlaubt, durch Wahl eines entsprechend proportionierten Kabelstrangträgers aus einer Vielzahl von vorhandenen Kabelstrangträgern den Abstand zwischen dem Auflageelement (und mithin dem Rahmen) und dem Kabelstrang (besser: der Öffnung, durch die der Kabelstrang geführt werden soll) an die gewünschte Führung des Kabelstrangs relativ zum Rahmen anzupassen.
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Die
US 6 715 721 B2 offenbart einen Verbinder mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. Die
US 5 332 179 A offenbart einen Verbinder, der mittels einer durchgestreckten Schraube verschraubbar ist. Die
JP H09- 303 621 A und die
US 2018 / 0 050 646 A1 offenbaren jeweils weitere Verbinder. Die
US 2 275 058 A offenbart eine scheibenförmige Ankervorrichtung zum Verankern an axialbeweglichen Elementen an feststehende eine Öffnung aufweisenden Elementen, wobei Klemmelemente in eine zentrale Öffnung der Ankervorrichtung ragen. Die
US 2019 / 0 136 895 A1 ,
EP 2 235 417 B1 und die
US 8 313 064 B2 offenbaren zudem jeweils weitere Verbinder.
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Die Praxis hat gezeigt, dass eine Notwendigkeit besteht, einem Werker, der einen Kabelstrang an einen Leiterrahmen eines Lastkraftwagens anbringen möchte, größere Freiheiten bei der Art der Anbringung und insbesondere der Lage der Anbringung zu verschaffen.
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Diese Aufgabe wird durch den Verbinder gemäß Anspruch 1 sowie das System gemäß Anspruch 8, die Verwendung gemäß Anspruch 11 und den Leiterrahmen gemäß Anspruch 12 und Anspruch 13 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen und der hier nachfolgenden Beschreibung wiedergegeben.
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Ein Grundgedanke der Erfindung ist es, durch Schaffung eines neuen Verbinders zum Verbinden eines Schraubenkopfes oder einer Mutter mit einer Leitung, beispielsweise einem Kabel, einem Kabelstrang oder einer Fluidleitung eine weitere Möglichkeit zu schaffen, die Leitung mit einem Leiterrahmen eines Lastkraftwagens zu verbinden, nämlich über ein Verbinden mit einem Schraubenkopf oder einer Mutter, die ihrerseits wiederum mit dem Leiterrahmen verbunden ist.
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Der erfindungsgemäße Verbinder weist eine Aufnahme für einen Schraubenkopf oder eine Mutter auf. Die Aufnahme weist eine Öffnung auf, wobei die Öffnung an der Unterseite des Verbinders vorgesehen ist. Ferner ist bei dem erfindungsgemäßen Verbinder ein in die Aufnahme ragendes Klemmelement zum Halten eines in die Aufnahme eingeführten Schraubenkopfes oder zum Halten einer in die Aufnahme eingeführten Mutter in der Aufnahme vorgesehen.
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Hiervon ausgehend schlägt die Erfindung vor, an der Oberseite des Verbinders einen Verbindungsabschnitt zum Verbinden des Verbinders mit einer Leitung, insbesondere einem Leitungshalter für einen Kabelstrang vorzusehen. Der erfindungsgemäß vorzusehende Verbindungsabschnitt besteht aus mindestens drei Unterabschnitten.
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Jeder der vorgesehenen Unterabschnitte weist einen oberen Steg und einen Rücksprung auf. Der Rücksprung ist im Verhältnis zum oberen Steg näher zur Unterseite des Verbinders angeordnet. Der Rücksprung wird in seinem Grund von einer Grundfläche begrenzt.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Flächennormale der Grundfläche eines ersten Unterabschnitts in eine Richtung weist, die unterschiedlich zu der Richtung ist, in die die Flächennormale der Grundfläche eines dem ersten Unterabschnitt in eine Umfangsrichtung des Verbinders benachbart angeordneten Unterabschnitts weist.
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Mit der Aufnahme schafft die Erfindung die Möglichkeit, den Verbinder mit einem Schraubenkopf oder einer Mutter zu verbinden. Damit sich der Verbinder in dem Schraubenkopf oder der Mutter halten kann, ist zumindest ein in die Aufnahme ragendes Klemmelement vorgesehen.
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Die Aufnahme ist ein Raum innerhalb des Verbinders. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Aufnahme vollständig durch Wände begrenzt und abgeschlossen ist. Beispielsweise sind Ausführungsformen möglich, bei denen der Verbinder durch Stanzen und Biegen aus einem Blechabschnitt hergestellt wird. In einer solchen Ausführungsform kann es vorgesehen sein, dass von einem die Unterseite des Verbinders bildenden Teil des Verbinders Seitenwände nach oben gebogen werden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform gehen diese Seitenwände in ihrem oberen, der Unterseite entfernten Enden in Unterabschnitte über, die dann jeweils Teile des Verbindungsabschnitts bilden. Als Aufnahme wird im Kontext des erfindungsgemäßen Verbinders dann der Raum verstanden, der sich zwischen den hoch gebogenen Seitenwänden, der Unterseite des Verbinders und dem Verbindungsabschnitt bildet. Da zwischen den Seitenwänden Freiräume denkbar sind, also die jeweilige Seitenkante einer Seitenwand nicht unmittelbar an einer Seitenkante einer benachbarten Seitenwand anliegen muss, ergeben sich daraus Bauformen des erfindungsgemäßen Verbinders, bei denen die Aufnahme nicht vollständig von Wandflächen umgeben ist. Andererseits sind Ausführungsformen möglich, bei denen der Verbinder aus mehreren Teilen zusammengesetzt wird, beispielsweise einem Spritzgussteil, das eine Art Kappe bildet und in der die Aufnahme ausgeführt ist, sowie einem Federelement, das das Klemmelement bereitstellen kann und das in der Kappe sitzt. In einer solchen Ausführungsform ist es möglich, dass die Aufnahme - mit Ausnahme der an der Unterseite vorgesehenen Öffnung - gänzlich von Wänden umgeben ist.
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Die Öffnung der Aufnahme kann rund ausgeführt sein. Es sind jedoch auch Ausführungsformen denkbar, bei denen die Form der Öffnung an die Form des Schraubenkopfes oder der Mutter, auf den, bzw. die der Verbinder aufgeschoben werden soll, angepasst ist. Beispielsweise kann die Öffnung einen polygonen Querschnittsform aufweisen, beispielsweise die Form eines Sechsecks oder eines Achtecks aufweisen.
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Erfindungsgemäß ist ein in die Aufnahme ragendes Klemmelement zum Halten eines in die Aufnahme eingeführten Schraubenkopfes oder einer in die Aufnahme eingeführten Mutter in die Aufnahme vorgesehen. Die Erfindung kann bereits dadurch vorgesehen sein, dass ein einziges in die Aufnahme ragendes Klemmelement vorgesehen ist. Ein solches Klemmelement kann dazu ausgeführt sein, den in die Aufnahme eingeführten Schraubenkopf oder die in die Aufnahme eingeführte Mutter gegen die dem Klemmelement gegenüberliegende, die Aufnahme begrenzende Flächen zu drücken. Ist das Klemmelement derart ausgeführt, dass es eine relativ hohe Klemmkraft ausüben kann, so kann ein solcher Aufbau bereits ausreichen, um den Verbinder an dem in die Aufnahme eingeführten Schraubenkopf, bzw. an der in die Aufnahme eingeführten Mutter zu halten. In einer bevorzugten Ausführungsform sind jedoch mehrere Klemmelemente, vorzugsweise mehr als zwei, vorzugweise mehr als drei, vorzugweise mehr als vier Klemmelemente vorgesehen. In einer bevorzugten Ausführungsform entspricht die Anzahl der Klemmelemente der Zahl der flachen Seitenflächen, die der Schraubenkopf, bzw. die Mutter aufweisen. Wird der Verbinder zur Aufnahme eines sechseckigen Schraubenkopfes oder einer sechseckigen Mutter ausgeführt, so weist der sechseckige Schraubenkopf, bzw. die sechseckige Mutter sechs Seitenflächen auf. Bei einer solchen Ausführungsform ist es bevorzugt, dass sechs Klemmelemente vorgesehen sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform wird ein Klemmelement durch ein flaches Metallelement, beispielsweise durch einen flachen Vorsprung eines durch Stanzen und Biegen aus einem Blechabschnitt hergestellten Elements bereitgestellt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Dicke des Klemmelements in Einschubrichtung des Schraubenkopfes, bzw. der Mutter in die Aufnahme um ein vielfaches geringer, als die Ausdehnung des Klemmelements in radialer Richtung der Aufnahme und um ein Vielfaches geringer als die Ausdehnung des Klemmelements in Umfangsrichtung der Aufnahme. Das Klemmelement kann trapezförmig ausgeführt sein und eine weiter außen angeordnete längere Basis aufweisen, an der das Klemmelement mit anderen Teilen des Verbinders verbunden ist oder in weitere Teilabschnitte des Verbinders übergeht. Ebenso kann bei einem trapezförmig ausgeführten Klemmelement ein freies Ende vorgesehen sein. Das freie Ende ist insbesondere bevorzugt das Ende des Klemmelements, das am meisten in die Aufnahme hineinragt. In einer bevorzugten Ausführungsform ragt das Klemmelement von seiner Basis radial nach innen in die Aufnahme hinein und endet in dem freien Ende. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Ausdehnung des freien Endes kleiner als die Ausdehnung der Basis. Das Klemmelement verjüngt sich in einer solchen Ausführungsform mithin radial nach innen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Klemmelement einen Basisabschnitt auf, mit dem es mit weiteren Elementen des Verbinders verbunden ist oder an dem es in weitere Teilabschnitte des Verbinders übergeht. In einer bevorzugten Ausführungsform kann ein freies Ende des Klemmelements um den Basisabschnitt geschwenkt werden und zwar fort von der Öffnung der Aufnahme. Beim Einschieben eines Schraubenkopfes oder einer Mutter in die Aufnahme kann ein so ausgeführtes Klemmelement von der Öffnung wegschwenken und somit Raum für die Aufnahme des Schraubenkopfes oder die Mutter schaffen. Beim Einführen des Schraubenkopfes oder der Mutter in die Aufnahme können diese ein derart ausgeführtes Klemmelement, das in die Aufnahme ragt, wegdrücken. Durch das Schwenken um den Basisabschnitt kann eine Rückstellkraft erzeugt werden, die in Richtung zurück auf die Lage, aus der das Klemmelement verschwenkt wurde, wirkt. Diese Rückstellkraft kann dazu genutzt werden, eine Klemmkraft zu erzeugen, mit der das fortgeschwenkte Klemmelement den Schraubenkopf, bzw. die Mutter in der Aufnahme hält. Ergänzend oder alternativ kann das Klemmelement auch so ausgeführt sein, dass es von einer zunächst flachen Form in eine gebogene Form umgebogen werden kann. Auch bei einem solchen Umbiegen kann eine Rückstellkraft erzeugt werden, die versucht, das gebogene Klemmelement zurück in die flache Lage zu bringen. Auch diese Rückstellkraft kann als Klemmkraft für den Schraubenkopf genutzt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind bei einem erfindungsgemäßen Verbinder, der in dieser bevorzugten Ausführungsform mehrere Klemmelemente aufweist, zumindest die Mehrzahl, vorzugsweise alle Klemmelemente gleich ausgeführt.
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In der bevorzugten Ausführungsform sind die Klemmelemente symmetrisch um die Aufnahme herum angeordnet. Sind in einer bevorzugten Ausführungsform zwei Klemmelemente vorgesehen, so sind diese insbesondere bevorzugt um 180° versetzt um die Einschubrichtung, entlang der der Schraubenkopf oder die Mutter durch die Öffnung in die Aufnahme eingeschoben wird, angeordnet. Sind drei Klemmelemente vorgesehen, so sind diese vorzugsweise um 120° versetzt um die Einschubrichtung angeordnet. Sind vier Klemmelemente vorgesehen, so sind diese insbesondere bevorzugt um 90° versetzt um die Einschubrichtung angeordnet. Sind fünf Klemmelemente vorgesehen, so sind diese insbesondere bevorzugt um 72° zueinander versetzt um die Einschubrichtung angeordnet. Sind sechs Klemmelemente vorgesehen, so sind diese insbesondere bevorzugt um 60° versetzt zueinander angeordnet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ragen alle Klemmelemente gleich weit in die Aufnahme hinein.
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In der bevorzugten Ausführungsform sind die Mehrzahl der Unterabschnitte, vorzugsweise alle Unterabschnitte des Verbindungsabschnitts gleich ausgeführt. Es sind Ausführungsformen möglich, bei denen die Form und/oder die Größe eines Unterabschnitts im Verhältnis zu den anderen Unterabschnitten des Verbindungsabschnitts bewusst anders gewählt wird. Solche Ausführungsformen können dafür vorgesehen sein, eine Vorzugsrichtung des Verbindungsabschnitts vorzugeben, beispielsweise eine besondere Vorzugsrichtung vorzugeben, mit der ein Halter für die Leitung, beispielsweise ein Leitungshalter auf den Verbindungsabschnitt aufgeschoben wird. Andererseits kann es bevorzugt sein, alle Unterabschnitte gleich auszubilden, um dem Werker die Möglichkeit zu schaffen, den Halter der Leitung in einer beliebigen Lage des Verbinders auf den Verbinder aufzuschieben, beziehungsweise nicht auf eine besondere Vorzugsrichtung Rücksicht nehmen zu müssen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Länge des Stegs in eine Umfangsrichtung des Verbinders gleich der Länge der Grundfläche in diese Umfangsrichtung. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Steg flach ausgeführt und/oder die Grundfläche eben ausgeführt.
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Die Grundfläche des Rücksprungs kann auch eine linienförmige Grundfläche sein. Der obere Steg und der Rücksprung können beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass ein Teilabschnitt eines Blechs umgebogen wird. Der Grund auf der Innenseite des Bogens wird dann die Grundfläche des Rücksprungs. Der Teil, der das freie Ende des zurückgebogenen Teils bildet, wäre der obere Steg.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verbinder ist vorgesehen, dass die Flächennormale einer Grundfläche eines ersten Unterabschnitts in eine Richtung weist, die unterschiedlich zu der Richtung ist, in die die Flächennormale der Grundfläche eines dem ersten Unterabschnitts in einer Umfangsrichtung des Verbinders benachbart angeordneten Unterabschnitts weist. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Flächennormale der Grundfläche des jeweiligen Unterabschnitts radial nach außen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der obere Steg radial nach außen. In einer bevorzugten Ausführungsform hat der obere Steg ein freies Ende und ein Ende, das in den Teil des Unterabschnitts übergeht, der den Rücksprung, bzw. den Grund des Rücksprungs bildet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das freie Ende des Stegs radial weiter außen angeordnet, als der Teil des Stegs, der in den Teil des Unterabschnitts übergeht, der den Rücksprung, bzw. den Grund des Rücksprungs bildet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform bildet der Grund eines Unterabschnitts zumindest einen Teil der Seite, vorzugsweise die gesamte Seite eines Vielecks dessen Anzahl von Ecken der Anzahl der vorhandenen Unterabschnitte entspricht. Sind in einer bevorzugten Ausführungsform drei Unterabschnitte vorgesehen, so ist der jeweilige Grund des jeweiligen Rücksprungs des jeweiligen Unterabschnitts im Verhältnis zu den anderen derart ausgerichtet, dass sie zusammen ein Dreieck bilden. Sind in einer bevorzugten Ausführungsform vier Unterabschnitte vorgesehen, so ist der jeweilige Grund des jeweiligen Rücksprungs des jeweiligen Unterabschnitts im Verhältnis zu den anderen derart ausgerichtet, dass sie zusammen ein Viereck bilden. Sind in einer bevorzugten Ausführungsform fünf Unterabschnitte vorgesehen, so ist der jeweilige Grund des jeweiligen Rücksprungs des jeweiligen Unterabschnitts im Verhältnis zu den anderen derart ausgerichtet, dass sie zusammen ein Fünfeck bilden. Diese Systematik kann mit steigender Anzahl von Unterabschnitten fortgesetzt werden. Ein solcher Verbindungsabschnitt wird insbesondere bevorzugt bei einem Verbinder realisiert, der durch Stanzen und Umbiegen aus einem Blechabschnitt erzeugt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Verbindungsabschnitt pilzförmig ausgebildet und weißt einen Pilzkopf und einen zu dem Pilzkopf führenden, schmaleren Stift auf. Ein pilzförmige Verbindungsabschnitt ist ein Verbindungsabschnitt mit einer unendlichen Anzahl von Unterabschnitten, wobei der Pilzkopf aus unendlich vielen oberen Stegen zusammengesetzt ist und der schlanke, zu dem Pilzkopf führende Steg aus den unendlich vielen Gründen, bzw. Grundflächen der Grunde der unendlich vielen Rücksprünge gebildet wird. Eine solche Ausführungsform wird insbesondere bevorzugt bei einem Verbinder realisiert, bei dem zumindest der Verbindungsabschnitt aus einem Gussteil, vorzugsweise aus einem Kunststoff-Gussteil, vorzugsweise aus einem Spritzgussteil hergestellt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Flächennormalen der Grundflächen der Unterabschnitte strahlenförmig von der Mitte des Verbindungsabschnitts fort.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist zumindest die Mehrzahl der vorhandenen Unterabschnitte Teil eines einstückigen Elements, wobei die Unterabschnitte lückenlos ineinander übergehen. In einer bevorzugten Ausführungsform sind alle vorhandenen Unterabschnitte Teile eines einstückigen Elements und gehen lückenlos einander über.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist als Verbindungsabschnitt ein Verbindungsstift mit einem pilzförmigen oder einem T-förmigen Querschnitt vorgesehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Aufnahme mit einer Kappe ausgeführt. Ergänzend oder alternativ ist der Verbindungsabschnitt an einer Kappe ausgeführt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Kappe aus Kunststoff hergestellt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist an der Unterseite des Verbinders ein Federelement vorgesehen. Das Federelement kann von einer Ausgangslage, in der es weiter von der Unterseite des Verbinders absteht, in eine eingefederten Lage, in der es näher an der Unterseite des Verbinders angeordnet ist, verlagert werden. Durch die Verlagerung näher an die Unterseite des Verbinders wird eine Rückstellkraft erzeugt. Durch das Federelement kann auf den Schraubenkopf, bzw. auf die Mutter aufgeschobenen Verbinder eine Vorspannkraft erzeugt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Verbinder ein Sichtfenster auf, das von außen Einblick in die Aufnahme gewährt. Mittels des Sichtfensters kann festgestellt werden, ob der Schraubenkopf, bzw. die Mutter eine gewünschte Lage innerhalb der Aufnahme eingenommen hat. Ein von einem Rahmen umgebenes Sichtfenster kann auch dazu genutzt werden, einen Kabelbinder mit dem Verbinder zu verbinden.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verbinder wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, wie ein Werker eine Leitung mit einem Leiterrahmen verbinden kann. Hierzu befestigt er eine Schraube mit einem Schraubenkopf oder eine Mutter an dem Leiterrahmen. Indem der Werker den erfindungsgemäßen Verbinder so auf den Schraubenkopf, bzw. die Mutter schiebt, dass der Schraubenkopf, bzw. die Mutter in der Aufnahme aufgenommen wird und durch das Klemmelemente in der Aufnahme gehalten wird, schafft der erfindungsgemäße Verbinder mit seinem Verbindungsabschnitt eine weitere Möglichkeit, eine Leitung an dem Leiterrahmen zu befestigen, nämlich an dem Verbindungsabschnitt des Verbinders und mittels des Verbinders an der Schraube, bzw. der Mutter und mittels der Schraube, bzw. der Mutter an den Leiterrahmen zu befestigen.
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Die Erfindung richtet sich ferner auf einem System aus einem erfindungsgemäßen Verbinder und einer Metallklammer und/oder einem Spreizniet. Dieser Teil der Erfindung trägt dem erfindungsgemäßen Gedanken Rechnung, einem Werker eine Flexibilität einzuräumen, mit welchem Teil des Systems er an welchem Ort des Leiterrahmens die Leitung mit dem Leiterrahmen verbindet. Es sind beispielsweise Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Systems denkbar, bei denen das System in Form eines Setzkastens realisiert wird, der Werker also einen Kasten mit einer Mehrzahl von Fächern zur Verfügung gestellt bekommt, wobei in einem Fach beispielsweise eine Mehrzahl der erfindungsgemäßen Verbinder und in einem anderen Fach eine Mehrzahl von Metallklammern und/oder in einem anderen Fach eine Mehrzahl von Spreiznieten vorgesehen ist. Damit wird dem Werker die Möglichkeit gegeben, dieses System mit an den Einbauort des Leiterrahmens mitzunehmen und vor Ort auszuwählen, welche Art der Verbindung er an der jeweiligen Stelle für die Leitung wählt.
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Das Bereitstellen eines solchen Systems ist bereits ein verkehrsfähiges Gut. Zulieferer zu Herstellern von Lastkraftwagen können derartige Systeme bereitstellen, beispielsweise in Form des vorstehend beschriebenen Setzkastens. Es ist denkbar, dass Hersteller von Lastkraftwagen ein Interesse daran haben, derartige Systeme bei einem Zulieferer einzukaufen.
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Ebenso ist es in einer bevorzugten Ausführungsform möglich, dass ein Kabelstrang Teil des System ist. Das System kann also somit
- • einen Kabelstrang,
- • einen erfindungsgemäßen Verbinder, vorzugsweise einen an dem Kabelstrang befestigten erfindungsgemäßen Verbinder,
- • und eine Metallklammer, vorzugsweise eine an dem Kabelstrang befestigte Klammer, und/oder einen Spreizniet, vorzugsweise einen an dem Kabelstrang befestigten Spreizniet,
aufweisen. Das System in dieser bevorzugten Ausführungsform hat insbesondere bevorzugt die Gestalt eines vorkonfektionierten Kabelstrangs, also eines Kabelstrangs, an dem bereits die Elemente (Verbinder, Metallklammer und/oder Spreizniet) befestigt sind, mit denen der Werker den Kabelstrang an den Leiterrahmen eines Lastkraftwagens montiert.
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Als Teil des erfindungsgemäßen Systems kann einen Klemmer, vorzugsweise eine Metallklammer mit zwei Klemmabschnitten (nachstehend auch Federarme genannt) vorgesehen sein, die zwischen sich einen Klemmbereich bildet, in den das Ende eines Flansches eines C-Profils, U-Profils, T- oder I-Profils eingeschoben werden kann. Der Klemmer kann eine von einem der Federarme abstehende Lasche zur Befestigung mit einem Leitungshalter auf.
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Der Klemmer ist zum Verbinden eines Elements mit einem Rahmenprofil geeignet. Dabei ist der Klemmer u-förmig ausgeführt. Dabei ist die Charakterisierung als „uförmig“ nur als abstrakte Beschreibung einer generellen Grundform zu verstehen und nicht auf eine besondere Schreibweise des Buchstabens U beschränkt. Auch fordert die Charakterisierung als „u-förmig“ nicht, dass die beiden Seitenwangen des u, also der erste Klemmabschnitt und der zweite Klemmabschnitt gleichförmig oder beispielsweise spiegelsymmetrisch oder beispielsweise gleichlang ausgeführt sein müssen. Die Charakterisierung als „u-förmig“ beschreibt lediglich, dass der Klemmer einen ersten Klemmabschnitt, einen dem ersten Klemmabschnitt gegenüberliegend angeordneten zweiten Klemmabschnitt und einen den ersten Klemmabschnitt und den zweiten Klemmabschnitt verbindenden Basisabschnitt aufweist.
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Der Klemmer weist einen ersten Klemmabschnitt mit einem ersten Ende und einem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende auf. Ferner weist der Klemmer einen dem ersten Klemmabschnitt gegenüberliegend angeordneten zweiten Klemmabschnitt mit einem ersten Ende und einen dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende auf, wobei der erste Klemmabschnitt an seinem ersten Ende mittels eines Basisabschnitts mit dem ersten Ende des zweiten Klemmabschnitts verbunden ist.
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Zwischen dem zweiten Ende des ersten Abschnitts und dem zweiten Ende des zweiten Klemmabschnitts ist eine Einschuböffnung vorgesehen. Der Querschnitt der Einschuböffnung muss nicht zwingend parallel zum Basisabschnitt verlaufen. Die Form und Lage der Einschuböffnung hängt von der Gestaltung des zweiten Endes des ersten Klemmabschnitts und der Gestaltung des zweiten Endes des zweiten Klemmabschnitts sowie von der Relativlage des zweiten Endes des ersten Klemmabschnitts relativ zu dem zweiten Ende des zweiten Klemmabschnitts ab.
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Ein Spreizen der Klemmabschnitte führt bei dem Klemmer zum Erzeugen einer Klemmkraft, die bei dem von dem zweiten Klemmabschnitt abgespreizten ersten Klemmabschnitt in Richtung auf den zweiten Klemmabschnitt wirkt. Durch diese Formgebung des Klemmers und durch die Möglichkeit, durch Spreizen der Klemmabschnitte eine Klemmkraft zu erzeugen, ist der Klemmer geeignet, auf ein freies Ende eines Flansches eines Rahmenprofils, beispielsweise eines C-, T-Trägers oder eines I-Profil aufgeschoben zu werden, so dass ein Teil des Flansches zwischen dem ersten Klemmabschnitt und dem zweiten Klemmabschnitt angeordnet ist. Ein I-Profil ist ein Profil, das im Querschnitt die Form des Buchstaben I im Schrifttyp Courier New hat.
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In einer bevorzugten Ausführungsform verläuft der erste Klemmabschnitt im wesentlichen flach vom ersten Ende zum zweiten Ende. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der erste Klemmabschnitt Versteifungsrippen auf, die die Steifigkeit des ersten Klemmabschnitts erhöhen. Insbesondere bevorzugt verlaufen die Versteifungsrippen in Richtung vom ersten Ende zum zweiten Ende. Die Versteifungsrippen können die Steifigkeit des ersten Klemmabschnitts gegen ein Umbiegen des Klemmabschnitts (den Versuch, das zweite Ende in Richtung auf das erste Ende umzubiegen) erhöhen. Der erste Klemmabschnitt kann ein im wesentlichen rechteckförmiger Körper, vorzugsweise rechteckförmiger schmaler und flacher Körper sein. Es sind Ausführungsformen möglich, bei denen innerhalb des rechteckförmigen ersten Klemmabschnitts Fenster oder Durchbrüche vorgesehen sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform verläuft der zweite Klemmabschnitt im wesentlichen flach vom ersten Ende zum zweiten Ende. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der zweite Klemmabschnitt Versteifungsrippen auf, die die Steifigkeit des zweiten Klemmabschnitts erhöhen. Insbesondere bevorzugt verlaufen die Versteifungsrippen in Richtung vom ersten Ende zum zweiten Ende. Die Versteifungsrippen können die Steifigkeit des zweiten Klemmabschnitts gegen ein Umbiegen des Klemmabschnitts (den Versuch, das zweite Ende in Richtung auf das erste Ende umzubiegen) erhöhen. Der zweite Klemmabschnitt kann ein im wesentlichen rechteckförmiger Körper, vorzugsweise rechteckförmiger schmaler und flacher Körper sein. Es sind Ausführungsformen möglich, bei denen innerhalb des rechteckförmigen zweiten Klemmabschnitts Fenster oder Durchbrüche vorgesehen sind.
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An seinem zweiten Ende geht der erste Klemmabschnitt in einen in einem Winkel zum ersten Klemmabschnitt verlaufenden, vom zweiten Klemmabschnitt fortweisenden Abstandhalter über. In einer bevorzugten Ausführungsform, bei der der Klemmer durch Ausstanzen und Biegen aus einem Blechabschnitt hergestellt ist, wird der Abstandhalter dadurch erzeugt, dass das Blech, aus dem der Klemmer hergestellt ist, am zweiten Ende des ersten Klemmabschnitts vom zweiten Klemmabschnitt fort gebogen wird. Wird der Klemmer aus Kunststoff, beispielsweise als Spritzgussteil hergestellt, so kann der Übergang des ersten Klemmabschnitts in den vom zweitem Klemmabschnitt fortweisen Abstandhalter durch entsprechende Ausführung der Spritzgussformen ermöglicht werden. Der Abstandhalter kann die Lasche zur Befestigung mit einem Leitungshalter bilden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform liegt der Winkel, in dem der Abstandhalter zum ersten Klemmabschnitt verläuft in dem Bereich zwischen 150° und 30°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 135° und 45°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 120° und 60°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 110° und 70°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 100° und 80°. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform verläuft der Abstandhalter in einem Winkel von 90° zum ersten Klemmabschnitt.
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Anstelle den Abstandhalter als Lasche zur Befestigung mit einem Leitungshalter zu verwenden, kann der Klemmer einen sich an den Abstandhalter anschließenden, von dem Abstandhalter abstehenden Haltesteg aufweisen, der beabstandet zum ersten Klemmabschnitt vorgesehen ist. In einer bevorzugten Ausführungsform läuft der Haltesteg vom Abstandhalter in Richtung zurück auf das erste Ende des ersten Klemmabschnitts und verläuft somit nicht vom Abstandhalter in Richtung fort vom ersten Ende des ersten Klemmabschnitts. Dabei ist damit nur die generelle Ausrichtung des Haltestegs gemeint und nicht zwingend vorgesehen, dass der Haltesteg parallel zum ersten Klemmabschnitt verläuft, obwohl es auch vorgesehen sein kann, dass in einer bevorzugten Ausführungsform der Haltesteg parallel zum ersten Klemmabschnitt verläuft. In einer bevorzugten Ausführungsform verläuft der Haltesteg in einem Winkel zum Abstandhalter. In einer bevorzugten Ausführungsform liegt der Winkel, in dem der Haltesteg zum Abstandhalter verläuft in dem Bereich zwischen 150° und 30°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 135° und 45°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 120° und 60°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 110° und 70°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 100° und 80°. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform verläuft der Haltesteg in einem Winkel von 90° zum Abstandhalter.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Abstandhalter ein flacher, insbesondere bevorzugt ebener Körper. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Haltesteg ein flacher, insbesondere bevorzugt ebener Körper.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der so ausgeführte Haltesteg eine in Richtung auf den ersten Klemmabschnitt verlaufende Stütze aufweist. In einer bevorzugten Ausführungsform verläuft die Stütze in einem Winkel zum Haltesteg. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Winkel zwischen dem Haltesteg und der Stütze aus dem Bereich zwischen 20° und 160°. Vorzugsweise ist die Stütze derart ausgerichtet, dass sie von ihrem Verbindungspunkt mit dem Haltesteg aus weiter in Richtung auf das erste Ende des ersten Klemmabschnitts verläuft. Der eingeschlossene Winkel zwischen Stütze und Haltesteg liegt vorzugsweise in dem Bereich zwischen 80° und 10°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 70° und 20°, vorzugsweise in dem Bereich zwischen 60° und 30°. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der eingeschlossene Winkel zwischen Haltesteg und Stütze 45°.
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Die Stütze kann einen Mittenabschnitt aufweisen, der beispielsweise stabförmig ausgeführt sein kann. Die Stütze ist mit einem Ende des Mittenabschnitts mit dem Haltesteg verbunden, bzw. geht an dem einen Ende des Mittenabschnitts in den Haltesteg über. An dem dem Haltesteg gegenüberliegenden Ende des Mittenabschnitts kann die Stütze einen Stützfuß aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Stützfuß breiter ausgeführt, als der Mittenabschnitt. Dadurch kann eine im Verhältnis zum Querschnitt des Mittenabschnitts größere Auflagefläche geschaffen werden. Eine vergrößerte Auflagefläche erlaubt ein besseres Abstützen der Stütze an dem ersten Klemmabschnitt, bzw. an dem Rahmenprofil. Beispielsweise kann durch eine verbreiterte Abstützfläche eine Punktbelastung auf den Klemmabschnitt, bzw. auf das Rahmenprofil verhindert werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Stütze im wesentlichen T-förmig ausgeführt mit einem schlanken Mittenabschnitt und einem quer zum Mittenabschnitt verlaufenden, breiten Stützfuß.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Haltesteg ein erstes Ende auf, an dem er mit dem Abstandhalter verbunden ist, bzw. in den Abstandhalter übergeht. Ferner weist der Haltesteg in der bevorzugten Ausführungsform ein dem ersten Ende gegenüberliegendes zweites Ende auf. Vorzugsweise ist das zweite Ende als freies Ende ausgeführt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Stütze mit dem Haltesteg an einem Ort zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende des Haltestegs verbunden. Es sind Ausführungsformen möglich, bei denen die Stütze in der Mitte zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende des Haltestegs mit dem Haltesteg verbunden ist. In einer bevorzugten Ausführungsform liegt der Punkt, an dem die Stütze mit dem Haltesteg verbunden ist, jedoch näher zu dem zweiten Ende des Haltestegs als zu dem ersten Ende des Haltestegs, an dem der Haltesteg in den Abstandhalter übergeht. In einer bevorzugten Ausführungsform liegt der Punkt, an dem die Stütze mit dem Haltesteg verbunden ist, in dem Bereich von 60 % bis 80 % der Länge des Haltestegs vom ersten Ende des Haltestegs gesehen. Der Punkt, an dem die Stütze mit dem Haltesteg verbunden ist, liegt in der bevorzugten Ausführungsform also - vom ersten Ende des Haltestegs gesehen - jenseits der Mitte des Haltestegs (mehr als 50 %) jedoch zugleich deutlich beabstandet vom zweiten Ende des Haltestegs (also weniger als 90 %, vorzugsweise weniger als 80 %).
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der erste Klemmabschnitt ein Fenster auf, wobei die Stütze einen innerhalb des Fensters angeordneten Stützfuß aufweist oder die Stütze das Fenster durchgreift und einen zwischen dem ersten Klemmabschnitt und dem zweiten Klemmabschnitt angeordneten Stützfuß aufweist. In der Ausführungsform, bei der der Stützfuß innerhalb des Fensters angeordnet ist, lässt sich der Klemmer besonders gut auf den Flansch des Rahmenprofils aufschieben, weil beim Aufschieben der Stützfuß nicht zurückgebogen werden muss, sondern in Flucht mit den übrigen Abschnitten des ersten Klemmabschnitts aufgeschoben werden kann. Bei der Ausführungsform, bei der die Stütze das Fenster durchgreift und einen zwischen dem ersten Klemmabschnitt und dem zweiten Klemmabschnitt angeordneten Stützfuß aufweist, kann es erforderlich sein, dass der Stützfuß beim Aufschieben des Klemmers auf den Flansch des Rahmenprofils zurückgebogen wird. Dies kann zu höheren Montagekräften führen. Das Herausbiegen des Stützfußes aus dem Bereich zwischen ersten Klemmabschnitt und zweiten Klemmabschnitt führt jedoch zu einer Vorspannung des Haltestegs und kann dafür genutzt werden, den Haltesteg in seiner Position Vibrationsärmer zu halten.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Stützfuß nach Art eines Winkelblechs ausgeführt und weist einen ersten Abschnitt auf, der in den Mittenabschnitt übergeht und in Flucht zum Mittenabschnitt ausgeführt ist, sowie einen abgewinkelten, zu diesem Abschnitt verlaufenden zweiten, freien Endabschnitt. Die beiden Abschnitte des Stützfußes können in einer bevorzugten Ausführungsform im Querschnitt die Form eines V bilden. Der Stützfuß kann zwischen den beiden Abschnitten eine Knicklinie aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform verläuft die Knicklinie senkrecht zur Erstreckung des Haltestegs und/oder senkrecht zur vom ersten Ende zum zweiten Ende verlaufenden Erstreckung des ersten Klemmabschnitts. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die beiden Abschnitte des Stützfußes dachförmig ausgeführt, wobei der First des Daches vom Haltesteg weg weist. Der First des Daches ist vorzugsweise der Teil des Stützfußes, der am meisten vom Haltesteg nach unten (in Richtung auf den ersten Klemmabschnitt oder sogar über den ersten Klemmabschnitt hinaus) vom Haltesteg entfernt angeordnet ist. Die Dachform des Stützfußes erleichtert das Aufschieben des Klemmers auf den Flansch eines Rahmenprofils. Durch die dachförmige Ausbildung und den so gebildeten First wird die Fläche, mit der der Stützfuß beim Aufschieben des Klemmers über den Flansch des Rahmenprofils gleitet, reduziert.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Haltesteg zwei einander gegenüberliegende Schienen auf, die von einem freien Ende des Haltestegs (dem zweiten Ende des Haltestegs) in Richtung auf den Abstandhalter führen. Diese beiden Schienen können dazu genutzt werden, um ein Zwischenstück auf den Haltesteg des Schiebers aufzuschieben. Derartige Zwischenstücke können genutzt werden, um beispielsweise einen Kabelstrang mit dem Haltesteg des Klemmers zu verbinden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die jeweilige Schiene an ihrem jeweiligen freien Ende angespitzt, so dass sie ein Aufschieben eines Zwischenstücks erleichtert.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist in dem Haltesteg eine Rastausnehmung vorgesehen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Rastausnehmung zwischen dem ersten Ende des Haltestegs, an dem der Haltesteg in den Abstandhalter übergeht, und dem Punkt, an dem die Stütze an dem Haltesteg befestigt ist/in den Haltesteg übergeht angeordnet. Die Rastausnehmung kann dazu genutzt werden, ein auf die Schienen aufgeschobenes Zwischenstück ortsfest an dem Haltesteg zu halten. Dazu wird das Zwischenstück auf den Haltesteg geschoben und weist ein Rastelement auf, das in die an dem Haltesteg vorgesehene Rastausnehmung eingreift. Durch die Anordnung der Rastausnehmung zwischen dem Abstandhalter und dem Ort, an dem die Stütze an dem Haltesteg befestigt ist, wird die Relativlage des Zwischenstücks festgelegt. Durch diese Anordnung der Rastausnehmung wird also festgelegt, dass das Zwischenstück an dem Haltesteg zwischen dem Abstandhalter und der Stütze angeordnet ist. Dadurch wird bewirkt, dass die Krafteinleitung durch ein mit dem Zwischenstück verbundenes Element, beispielsweise einen Kabelstrang in den Haltesteg an einem Ort zwischen dem Abstandhalter und der Stütze erfolgt. Diese Anordnung erlaubt es, die Kräfte sowohl in den Abstandhalter als auch in die Stütze einleiten zu können.
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In einer bevorzugten Ausführungsform geht der zweite Klemmabschnitt an seinem zweiten Ende in einen in einem Winkel zum zweiten Klemmabschnitt verlaufenden Einführabschnitt über. In einer bevorzugten Ausführungsform folgt der Einführabschnitt der Formgebung des Abstandhalters. Durch den Einführabschnitt kann in Zusammenwirken mit dem Abstandhalter ein Mund geschaffen werden, der ein Aufschieben des Klemmers auf ein in den Flansch eines Rahmenprofil vereinfacht. Die Formgebung des Einführabschnitts kann dazu verwendet werden, einen zweiten Klemmpunkt zu erzeugen, der einem Kippen des Klemmers entgegenwirkt. Der Klemmer kann einen relativ großen Basisabschnitt („Rücken“) aufweisen, um eine große Spanne unterschiedlicher Rahmenstärken abzudecken. Ebenso kann bei einem entsprechend ausgeführten Rahmen mit Biegung im Übergang des Flansch zur Basiswand eine gebogene Ausführung des Einführabschnitts in Anlage mit der Biegung gebracht werden und dadurch einen guten Sitz des Klemmers am Rahmen bereitstellen, der einem ungewollten Abziehen entgegenwirkt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Klemmer durch Ausstanzen und Biegen aus einem Blechabschnitt hergestellt. Der Klemmer kann eine PA11-Beschichtung aufweisen. In einer alternativen Ausführungsform ist es möglich, den Klemmer als Gussteil herzustellen. Es ist ebenfalls denkbar, dass der Klemmer aus Kunststoff hergestellt wird. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Klemmer ein Kunststoffspritzgussteil.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist an dem ersten Klemmabschnitt und/oder an dem zweiten Klemmabschnitt, vorzugsweise nur an dem zweiten Klemmabschnitt ein Federelement vorgesehen. Das Federelement weist eine Anlagefläche auf, die in Richtung auf das zweite Ende des zweiten Klemmabschnitts weist. Ausgehend von dieser Anlagefläche weist das Federelement einen Biegeabschnitt auf, der ausgehend von der Anlagefläche zunächst in Richtung auf das erste Ende des zweiten Klemmabschnitts verläuft und dann zurück in Richtung auf das zweite Ende des zweiten Klemmabschnitts gebogen ist. An dem der Anlagefläche entfernten Ende des Biegeabschnitts ist der Biegeabschnitt mit dem zweiten Klemmabschnitt verbunden. Die Formgebung des Biegeabschnitts erlaubt es, durch Aufbringen einer Kraft, die in Richtung auf das erste Ende des zweiten Klemmabschnitts weist, auf die Anlagefläche die Anlagefläche von dem zweiten Ende des Klemmabschnitts fort und in Richtung auf das erste Ende des zweiten Klemmabschnitts zu bewegen. Durch diese Bewegung wird eine Klemmkraft erzeugt, die bei zurückgebogener (in Richtung auf das erste Ende des zweiten Klemmabschnitts gebogenen) Anlagefläche in Richtung zurück auf das zweite Ende des zweiten Klemmabschnitts wirkt. Beim Anbau des Klemmers an einen Flansch eines Rahmenprofils kann das Federelement dazu genutzt werden, mit der Anlagefläche in Anlage an die Schmalseite des Flansches zu kommen. Das Federelement kann dabei als Toleranzausgleich dienen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Ort, an dem der Biegeabschnitt des Federelements mit dem zweiten Klemmabschnitt verbunden ist, näher an dem ersten Ende des Klammerabschnitts angeordnet, als an dem zweiten Ende des Klemmabschnitts.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Anlagefläche des Federelements beabstandet zu der nach innen weisenden Oberfläche des Basisabschnitts angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Anlagefläche des Federelements im nicht ausgelenktem Zustand näher an dem zweiten Ende des zweiten Klemmabschnitts angeordnet als die nach innen weisende Oberfläche des Basisabschnitts.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Klemmer zwei Federelemente auf. In einer bevorzugten Ausführungsform ist jeweils ein Federelement an einer Seite des zweiten Klemmabschnitts angeordnet.
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In der bevorzugten Ausführungsform steht das Federelement seitlich über den zweiten Klemmabschnitt über.
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In einer bevorzugten Ausführungsform befinden sich der erste Klemmabschnitt und der zweite Klemmabschnitt von oberhalb des ersten Klemmabschnitts in Richtung auf den zweiten Klemmabschnitt betrachtet in Flucht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Klemmer bezüglich einer Ebene, die senkrecht zum Basisabschnitt verläuft und die den ersten Klemmabschnitt und den zweiten Klemmabschnitt schneidet symmetrisch ausgeführt.
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Ergänzend oder alternativ weist das erfindungsgemäße System einen Spreizniet auf. Der Spreizniet hat einen Kopf, an dem ein Verbindungsstift zum Verbinden des Spreizniets mit einem Leitungshalter vorgesehen ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das System einen Leitungshalter auf, wobei der Leitungshalter einen Durchgangskanal aufweist, in den ein Kabel eingebracht werden kann. Ergänzend oder alternativ weist der Leitungshalter Stege auf, an denen ein Kabelstrang befestigt werden kann. Der Einsatz eines Leitungshalters, der in einer bevorzugten Ausführungsform mit einem Verbinder des Systems verbunden werden kann, kann rotatorische Bewegungen des Leitungshalters relativ zum Verbinder ermöglichen, beispielsweise durch Aufnahme des pilzförmigen Verbindungsabschnitts. Flexible Leitungen, bzw. Kabel können richtungsorientiert und toleranzunabhängig verlegt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Leitungshalter ein Einschubfach mit einer seitlichen Einschuböffnung auf, in die ein pilzförmiges oder im Querschnitt T-förmiges Ende eines Verbindungsabschnitts eingeschoben werden kann, wobei das Einschubfach Schienen aufweist, die das pilzförmige oder im Querschnitt T-förmige Ende des Verbindungsabschnitts untergreifen und zwischen sich ein Fenster bilden, durch den der Verbindungsabschnitt aus dem Einschubfach ragt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die seitliche Einschuböffnung durch eine Rastnase geschlossen. Die Rastnase erlaubt ein Aufschieben des Leitungshalters auf den Verbindungsabschnitt. Befindet sich der Verbindungsabschnitt in dem Einschubfach, federt die Rastnase in eine Ausgangsstellung zurück und verhindert ein Herausziehen des Verbindungsabschnitts aus dem Einschubfach.
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In einer bevorzugten Ausführungsform werden der erfindungsgemäße Verbinder und/oder das erfindungsgemäße System zum Befestigen von Leitungen, insbesondere bevorzugt Fluidleitungen, Kabeln, insbesondere bevorzugt von Kabelsträngen an einem Leiterrahmen eines Lastkraftwagens verwendet.
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Der erfindungsgemäße Leiterrahmen eines Lastkraftwagens weist einen erfindungsgemäßen Verbinder auf, wobei der Leiterrahmen eine Bohrung aufweist, in der eine Schraube mit einem Schraubenkopf oder eine Schraube mit einer Mutter angeordnet ist, wobei die Aufnahme des Verbinders den Schraubenkopf, bzw. die Mutter aufnimmt und ein Klemmelement den in die Aufnahme eingeführten Schraubenkopf, bzw. die in die Aufnahme eingeführte Mutter in der Aufnahme hält. In einer bevorzugten Ausführungsform ist an dem Verbindungsabschnitt des erfindungsgemäßen Verbinders ein Halter für eine Leitung oder ein Kabel, insbesondere bevorzugt ein Leitungshalter vorgesehen.
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Der erfindungsgemäße Leiterrahmen eines Lastkraftwagens weist ein erfindungsgemäßes System auf, wobei der Leiterrahmen
- • eine erste Bohrung aufweist, in der eine Schraube mit einem Schraubenkopf oder eine Schraube mit einer Mutter angeordnet ist, wobei die Aufnahme des Verbinders den Schraubenkopf oder die Mutter aufnimmt und ein Klemmelement den in die Aufnahme eingeführten Schraubenkopf oder die in die Aufnahme eingeführte Mutter in der Aufnahme hält, und ein Leitungshalter mit dem Verbindungsabschnitt verbunden ist
und
- • eine zweite Bohrung aufweist, in der der Spreizniet sitzt, wobei ein Leitungshalter mit dem Verbindungsstift verbunden ist
und/oder
- • die zwei Federarme der Metallklammer das Ende eines Flansches des Leiterrahmens klemmend umgreifen und an der von einem der Federarme abstehenden Lasche ein Leitungshalter befestigt ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Leiterrahmen eine Leitung auf, wobei die Leitung an einer Stelle mit dem Leitungshalter, der mit dem Verbinder verbunden ist, verbunden ist und an einer anderen Stelle mit dem Leitungshalter, der mit dem Spreizniet verbunden ist, verbunden ist und/oder an einer anderen Stelle mit dem Leitungshalter, der mit der Metallklammer verbunden ist, verbunden ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsformen der Erfindung darstellenden Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht auf einen Teil eines Leiterrahmens eines Lastkraftwagens mit einem erfindungsgemäßen System;
- 2 die perspektivische Ansicht gemäß 1 mit einem um Kabelhalter ergänzten erfindungsgemäßen System;
- 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines zu einem erfindungsgemäßen System zugehörigen Spreizniet mit einem Kabelhalter einer ersten Bauart;
- 4 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines zu einem erfindungsgemäßen System zugehörigen Spreizniet mit einem Kabelhalter nach einer zweiten Bauart;
- 5 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Verbinders als Teil des erfindungsgemäßen Systems mit einem Kabelhalter einer ersten Bauart;
- 6 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Verbinders als Teil eines erfindungsgemäßen Systems mit einem Kabelhalter einer zweiten Bauart;
- 7 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer zu einem erfindungsgemäßen System zugehörigen Metallklammer mit einem Kabelhalter einer ersten Bauart;
- 8 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer zu einem erfindungsgemäßen System zugehörigen Metallklammer mit einem Kabelhalter einer zweiten Bauart;
- 9 eine geschnittene Seitenansicht auf einen Teil eines Leiterrahmens eines Lastkraftwagens mit auf den Leiterrahmen aufgeschobenen Metallklammer;
- 10 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verbinders in einer zweiten Ausführungsform;
- 11 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Verbinders in der zweiten Ausführungsform der 10 aus einer anderen Perspektive;
- 12 einen Blechabschnitt, aus dem der erfindungsgemäße Verbinder in der zweiten Ausführungsform der 10 und 11 durch Biegen geformt werden kann;
- 13 eine perspektive Ansicht eines erfindungsgemäßen Verbinders in einer weiteren Ausführungsform;
- 14 eine perspektivische Ansicht eine Kabelhalters, der mit dem erfindungsgemäßen Verbinder verbunden werden kann;
- 15 eine perspektivische Ansicht des mit dem Kabelhalter gemäß 14 verbundenen Verbinders gemäß 13 mit einem von dem Verbinder gehaltenen Schraubenkopf;
- 16 eine Seitenansicht zu der perspektivischen Ansicht gemäß 15;
- 17 eine geschnittene Seitenansicht gemäß der Schnittlinie A-A aus 16;
- 18 eine perspektivische Ansicht eines Klemmers aus einer ersten Perspektive;
- 19 eine perspektivische Ansicht des Klemmers gemäß 18 aus einer anderen Perspektive;
- 20 eine perspektivische Ansicht des Klemmers gemäß 18 aus einer dritten Perspektive;
- Fig. 21 eine Seitenansicht auf den Klemmer gemäß 18;
- Fig. 22 eine Ansicht von unten auf den Klemmer gemäß 18;
- Fig. 23 eine Ansicht von oben auf den Klemmer gemäß 18;
- Fig. 24 eine Ansicht von hinten auf den Klemmer gemäß 18;
- Fig. 25 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Leiterrahmens und des Klemmers gemäß 18 während des Aufschiebens des Klemmers auf den Leiterrahmen;
- Fig. 26 eine perspektivische Ansicht des Teils eines Leiterrahmens mit aufgeschobenem Klemmer;
- Fig. 27 eine Seitenansicht des Teils des Leiterrahmens mit aufgeschobenem Klemmer;
- Fig. 28 eine perspektivische Ansicht des Teils eines Leiterrahmens mit aufgeschobenem Klemmer während des Aufschiebens eines Zwischenstücks, mit dem der Klemmer zusammen ein System bildet;
- 29 eine perspektivische Ansicht des Teils des Leiterrahmens mit aufgeschobenem Klemmer und mit auf den Haltesteg des Klemmers aufgeschobenem Zwischenstück;
- 30 eine Seitenansicht des Teils des Leiterrahmens mit aufgeschobenem Klemmer und mit auf den Haltesteg des Klemmers aufgeschobenem Zwischenstück;
- 31 eine perspektivische Ansicht des Teils eines Leiterrahmens mit aufgeschobenem Klemmer während des Einlegens zweier Kabel in ein Zwischenstück, mit dem der Klemmer zusammen ein System bildet;
- 32 eine perspektivische Ansicht des Teils eines Leiterrahmens mit aufgeschobenem Klemmer während des Aufschiebens eines Zwischenstücks, wobei die zwei Kabel in das Zwischenstück eingelegt sind und
- 33 eine perspektivische Ansicht des Zwischenstücks von unten.
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1 und 2 zeigen jeweils einen Teil eines Leiterrahmens 101 eines Lastkraftwagens. Der Leiterrahmen 101 weist ein C-Profil auf, das aus einer Basiswand 102 und jeweils einem am jeweiligen Ende der Basiswand 102 angeordneten und im Winkel von 90° zur Basiswand 102 verlaufenden Flansch 103 gebildet wird. In der Basiswand 102 sind Bohrungen 104 mit unterschiedlicher Größe vorgesehen.
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An der Basiswand 102 ist ein Verbinder 105 vorgesehen. Ferner ist an der Basiswand 102 ein Spreizniet 106 mit einem Kopf 107 vorgesehen, an dem ein Verbindungsstift 108 zum Verbinden des Spreizniets 106 mit einem Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 vorgesehen ist. Ferner ist an dem Flansch 103 des Leiterrahmens 101 eine Metallklammer 110 (ein Klemmer) vorgesehen. Die Metallklammer 110 weist zwei Federarme 111, 112 auf, die zwischen sich einen Klemmbereich bilden, in den das Ende des Flansch 103 eingeschoben werden kann. Die Metallklammer 110 hat eine von dem Federarm 111 abstehende Lasche 113 zur Befestigung mit einem Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109.
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Der Verbinder 105, der Spreizniet 106 und die Metallklammer 110 bilden das erfindungsgemäße System. Ein Werker, der damit beauftragt ist, einen Kabelstrang an einem Leiterrahmen 101 eines Lastkraftwagens zu befestigen, kann, wenn er das erfindungsgemäße System vorhält, individuell und nach situativen Verlauf des Kabelstrangs und der Anordnung der Bohrungen 104 entscheiden, welches Element des erfindungsgemäßen Systems er wählt, um an dem jeweiligen Ort den Kabelstrang mit dem Leiterrahmen 101 zu befestigen.
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Die 2 zeigt dabei, wie die Elemente des erfindungsgemäßen Systems, nämlich wie der Verbinder 105, der Spreizniet 106 oder die Metallklammer 110 um einen Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 ergänzt werden können. Dabei zeigt die 2, dass es auch unterschiedliche Bauarten von Kabelhaltern bzw. Leitungshaltern 109 geben kann. Die 2 zeigt einen Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 einer ersten Bauart, wobei ein erster Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 dieser Bauart mit dem Spreizniet 106 und ein zweiter Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 dieser Bauart mit dem Verbinder 105 verbunden ist. Ferner zeigt die 2 einen Kabelhalter bzw. Leitungshalter 114 einer zweiten Bauart. Dieser Kabelhalter bzw. Leitungshalter 114 ist mit der Metallklammer 110 verbunden.
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Der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 nach dem ersten Bauteil weist in der in den Figuren dargestellten Bauform zwei parallele Durchgangskanäle 115 auf, in die jeweils ein Kabel eingebracht werden kann. Dabei sind auch Bauformen des Kabelhalters bzw. Leitungshalters 109 denkbar, bei der mehr Durchgangskanäle, beispielsweise vier Durchgangskanäle vorgesehen sein können, denkbar, aber auch Ausführungsformen, bei denen der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 nach dieser ersten Bauart nur einen einzigen Durchgangskanal aufweist.
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Der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 114 weist Stege 116 auf, an denen ein Kabelstrang befestigt werden kann. Dabei weist der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 114 ein Ratschensystem 117 auf, das die Relativposition der Stege 116 relativ zu einem Basiskörper 118 einstellbar macht. Durch dieses Ratschensystem 117 wird die Flexibilität der Positionierung der Stege 116 relativ zum Basiskörper 118 erhöht und dem Werker damit eine weitere Einstellmöglichkeit an die Hand gegeben.
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Der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 und der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 114 sind hinsichtlich ihrer Verbindungsmöglichkeit mit den Elementen des erfindungsgemäßen Systems, nämlich mit dem Verbinder, der Metallklammer oder dem Spreizniet aufeinander abgestimmt, damit der Werker frei wählen kann, ob er an das jeweilige Element des erfindungsgemäßen Systems (die Metallklammer, den Verbinder, den Spreizniet) den Kabelhalter bzw. Leitungshalter des einen oder des anderen Typs befestigt. Zur Befestigung mit dem Verbinder, der Metallklammer, bzw. dem Spreizniet weist der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109 und der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 114 jeweils ein Einschubfach 119 mit einer seitlichen Einschuböffnung 120 auf, in die ein pilzförmiges oder im Querschnitt T-förmiges Ende eines Verbindungsstifts 108 oder eines Verbinders 105 oder eine Lasche 113 eingeschoben werden kann. Das Einschubfach 119 weist Schienen 121 auf, die das pilzförmige oder im Querschnitt T-förmige Ende des Verbindungsstifts 108 oder des Verbinders 105 oder die Lasche 113 untergreifen. Die Schienen 121 bilden zwischen sich ein Fenster 122, durch das der Verbindungsstift aus dem Einschubfach 119 ragt. Das Einschubfach 119 weist ferner eine auf einem Federelement 123 angeordnete Rastnase 124 auf. Diese Rastnase 124 kann den Rand eines pilzförmigen oder im Querschnitt T-förmigen Endes eines Verbindungsstifts 108 oder eines Verbinders 105 hintergreifen und dadurch verhindern, dass der Verbindungsstift 108 oder der Verbinder 105 aus der Einschuböffnung 120 herausgezogen wird. Wird eine Lasche 113 in das Einschubfach 119 eingeschoben, so kann die Rastnase 124 dazu genutzt werden, in eine Rastöffnung 125 in der Lasche 113 einzugreifen. Auch auf diese Weise kann der Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109, 114 gut mit der Lasche 113 verbunden werden.
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Der erfindungsgemäße Verbinder 105 und das erfindungsgemäße System eignen sich insbesondere gut zum Befestigen von Kabeln, insbesondere von Kabelsträngen, oder Fluidleitungen an einem Leiterrahmen 101 eines Lastkraftwagens.
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Der in den 5, 6 dargestellte Verbinder 105 zum Verbinden eines Schraubenkopfes 126 oder einer Mutter mit einer Leitung weist eine mit einer Öffnung 127 versehene Aufnahme 128 für den Schraubenkopf 126 oder die Mutter auf, wobei die Öffnung 127 der Aufnahme 128 an der Unterseite des Verbinders 105 vorgesehen ist.
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In der in den 5 und 6 dargestellten Ausführungsform ragen sechs Klemmelemente 129 in die Aufnahme 128, um einen in die Aufnahme 128 eingeführten Schraubenkopf 126 zu halten.
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An der Oberseite des Verbinders 105 ist ein Verbindungsabschnitt 130 zum Verbinden des Verbinders 105 mit einem Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109, 114 vorgesehen, wobei der Verbindungsabschnitt 130 aus mindestens drei Unterabschnitten 131 besteht
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Jeder Unterabschnitt 131 weist einen oberen Steg 132 und einen im Verhältnis zum oberen Steg 131 näher zur Unterseite des Verbinders 105 angeordneten, in seinem Grund 134 von einer Grundfläche 135 begrenzten Rücksprung 133 auf.
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Die Flächennormale N einer Grundfläche 135 eines ersten Unterabschnitts 131 weist in eine Richtung A, die unterschiedlich zu der Richtung B ist, in die die Flächennormale N der Grundfläche 135 eines dem ersten Unterabschnitt 131 in eine Umfangsrichtung des Verbinders 105 benachbart angeordneten Unterabschnitts 131 weist.
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Der pilzförmig ausgeführte Verbindungsabschnitt 130 der Ausführungsform gemäß der 5,6 und 13 ist dabei als Verbindungsabschnitt 130 zu verstehen, der eine dem Grunde nach unendliche Anzahl von Unterabschnitten 131 aufweist. Der zylinderförmige Zapfen des pilzförmigen Verbindungsabschnitts 130 bildet den Grund 134 und damit die Grundfläche 135 einer unendlich großen Anzahl von Unterabschnitten. Da der Zapfen zylinderförmig ausgeführt ist weist jede Flächennormale N eines Oberflächenabschnitts des zylinderförmigen Zapfens in eine unterschiedlich (nämliche radiale) Richtung zu einem unmittelbar benachbarten Oberflächenabschnitt des zylinderförmigen Zapfens.
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Die in den 5,6 und 16 dargestellte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbinders 105 ist zweiteilig ausgeführt. Der Verbinder 105 weist in dieser Ausführungsform eine Kappe 136, die aus Kunststoff hergestellt sein kann, auf sowie ein Federelement 137, das von unten in die Kappe eingesetzt ist.
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Die zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbinders 105, die in den 10, 11 dargestellt ist, ist einstückig aus einem Blechabschnitt durch Stanzen und Biegen hergestellt worden. Die zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbinders 105 weist ebenfalls eine an der Unterseite des Verbinders 105 angeordnete Öffnung 127 auf, die zu einer Aufnahme 128 in dem Verbinder 105 führt. Auch hier sind sechs Klemmelemente 129 vorgesehen, die in die Aufnahme 128 ragen und dazu vorgesehen sind, den Schraubenkopf zu halten. Der Verbindungsabschnitt 130 wird durch vier Unterabschnitte 131 gebildet. Jeder Unterabschnitt 131 weist einen oberen Steg 132 und einen im Verhältnis zu oberen Steg 132 näher zur Unterseite angeordneten, in seinem Grund 134 von einer Grundfläche 135 begrenzten Rücksprung 133 auf. Während bei der Ausführungsform des Verbinders 105 gemäß den 5, 6 die Grundfläche 135 des jeweiligen Rücksprungs 133 infinitesimal klein ist, weil dort der zylinderförmige Zapfen des pilzförmigen Verbindungselements eine unendliche Vielzahl von Grundflächen bereitstellt, sind die Grundflächen 135 der Rücksprünge 133 der vier Unterabschnitte 131 des Verbinders 105 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel gemäß den 10 und 11 sich in eine Längsrichtung erstreckende Flächen. Definitionsgemäß hat eine solche längsgestreckte Fläche eine Vielzahl von Flächennormalen, die jedoch alle parallel zueinander verlaufen. Jede Flächennormale N einer Grundfläche 135 eines Rücksprungs 133 eines Unterabschnitts 131 weist in eine Richtung, die unterschiedlich zu der Richtung ist, in die irgendeine der Flächennormalen der Grundfläche 135 eines benachbarten Unterabschnitts 131 weist.
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Die Ausführungsform gemäß den 5 und 6 der besonders hohen Vielzahl von Unterabschnitten 131, die durch den pilzförmigen Vorsprung bereitgestellt werden, bieten dem Werker den Vorteil, dass er den Kabelhalter bzw. Leitungshalter 109, 114 in einer Vielzahl von unterschiedlichen relativen Rotationspositionen zum Verbinder 105 auf den Verbinder 105 aufschieben kann. Die in den 10, 11 dargestellte zweite Ausführungsform des Verbinders bietet dem Werker dem Grunde nach zwei senkrecht zueinander stehende mögliche Aufschubrichtungen an. Da die sechs Klemmelemente 129 der zweiten Ausführungsform eine gewisse rotatorische Relativposition zu den Grundflächen 135 der Unterabschnitte 131 des Verbinders 105 aufweisen, beschränkt die Ausführungsform gemäß den 10 und 11 den Werker auf eine bestimmte Anzahl von rotatorischen Ausrichtungen des Kabelhalters bzw. Leitungshalters 109, 114 relativ zum Verbinder, bzw. relativ zu der Lage des Schraubenkopfes, der durch die sechs Klemmelemente 129 aufgenommen wird. Dem gegenüber bietet die zweite Ausführungsform gemäß den 10 und 11 gegenüber der Ausführungsform der 5 und 6 jedoch den Vorteil, dass sich die zweite Ausführungsform gemäß den 10 und 11 einfacher herstellen lässt, da sie nur aus einem einzigen Bauteil besteht, das durch Biegen und Stanzen aus einem Blechabschnitt hergestellt werden kann.
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12 zeigt einen Blechabschnitt, aus dem der erfindungsgemäße Verbinder in der zweiten Ausführungsform der 10 und 11 durch Biegen geformt werden kann.
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Der in den 18 bis 24 dargestellte Klemmer 1 zum Verbinden eines Elements mit einem Rahmenprofil ist u-förmig ausgeführt. Er weist einen ersten Klemmabschnitt 2 auf, der sich von einem ersten Ende 3 zu einem, dem ersten Ende 3, gegenüberliegenden zweiten Ende 4 erstreckt. Ferner weist der Klemmer 1 einen dem ersten Klemmabschnitt 2 gegenüberliegend angeordneten, zweiten Klemmabschnitt 5 mit einem ersten Ende 6 und einem ersten Ende 6 gegenüberliegenden zweiten Ende 7 auf. Der erste Klemmabschnitt 2 ist an seinem ersten Ende 3 mittels eines Basisabschnitts 8 mit dem ersten Ende 6 des zweiten Klemmabschnitts 5 verbunden. Zwischen dem zweiten Ende 4 des ersten Klemmabschnitts 2 und dem zweiten Ende 7 des zweiten Klemmabschnitts 5 ist eine Einschuböffnung 9 vorgesehen. Ein Spreizen der Klemmabschnitte 2, 5 führte zum Erzeugen einer Klemmkraft, die bei dem von dem zweiten Klemmabschnitt 5 abgespreizten ersten Klemmabschnitt 2 in Richtung auf den zweiten Klemmabschnitt 5 wirkt.
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Der erste Abschnitt 2 geht an seinem zweiten Ende 4 in einen in einem Winkel zum ersten Klemmabschnitt 2 verlaufenden, vom zweiten Klemmabschnitt 5 fort weisenden Abstandhalter 10 über. Der Abstandhalter 10 verläuft dabei in einem Winkel BETA von etwas mehr als 90° zum ersten Klemmabschnitt 2. An dem Abstandhalter 10 ist ein von dem Abstandhalter 10 abstehender, beabstandet zum ersten Klemmabschnitt 2 verlaufender Haltesteg 11 vorgesehen. Der Haltesteg 11 verläuft dabei in einem Winkel ALPHA von etwas mehr als 90° zum Abstandhalter 10.
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Am Haltesteg 11 ist eine in Richtung auf den ersten Klemmabschnitt 2 verlaufende Stütze 12 vorgesehen. Der eingeschlossene Winkel zwischen der Stütze 12 und dem Haltesteg 11 THETA liegt bei etwa 45°.
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Der erste Klemmabschnitt 2 weist ein Fenster 13 auf. Die Stütze 12 durchgreift das Fenster 13 und weist einen zwischen dem ersten Klemmabschnitt 2 und dem zweiten Klemmabschnitt 5 angeordneten Stützfuß 14 auf.
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Die Stütze 12 weist einen Mittenabschnitt 15 auf, der zwischen dem Übergang der Stütze 12 in den Haltesteg 11 und dem Stützfuß 14 vorgesehen ist. Die Stütze 12 ist im Wesentlichen T-förmig ausgeführt und weißt den schmalen Mittenabschnitt 15 und einen deutlich verbreiteten Stützfuß 14 auf. Dabei ist der Stützfuß 14 aus zwei dachförmig aufeinander zu laufenden Abschnitten 16, 17 gebildet, die unter Bildung eines Knicks 18 ineinander übergehen. Der durch den Knick 18 gebildete First 19 ist der Teil der Stütze 12, der vom Haltesteg 11 aus gesehen am weitesten fort von dem Haltesteg 11 in Richtung auf den ersten Klemmabschnitt 2, bzw. durch den ersten Klemmabschnitt 2 hindurch angeordnet ist.
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Die Stütze 12 geht an einem Ort, der zwischen der Mitte des Haltestegs 11 zwischen einem freien Ende 20 des Haltestegs und dem Übergang des Halterstegs 11 in den Abstandhalter 10 und dem freien Ende 20 liegt, in den Haltesteg 11 über. Der Haltesteg 11 weist eine erste Schiene 21 und eine zweite Schiene 22, die der ersten Schiene 21 gegenüberliegend angeordnet ist, auf, die von dem freien Ende 20 des Haltestegs 11 in Richtung auf den Abstandhalter 10 führen.
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In dem Haltesteg 11 ist eine Rastausnehmung 23 vorgesehen.
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Der zweite Klemmabschnitt 5 geht an seinem zweiten Ende 7 in einen in einem Winkel zum zweiten Klemmabschnitt 5 verlaufenden Einführabschnitt 24 über.
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Der Klemmer 1 ist ein durch Ausstanzen und Biegen aus einem Blechabschnitt hergestelltes Bauteil.
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Der erste Klemmabschnitt 2 und der der zweite Klemmabschnitt 5 sind im Wesentlichen rechteckförmige, flache Bauteile. Sowohl der erste Klemmabschnitt 2 als auch der zweite Klemmabschnitt 5 weisen Versteifungsrippen 25 auf, die jeweils von dem ersten Ende des jeweiligen Klemmabschnitts 2,5 zum zweiten Ende des jeweiligen Klemmabschnitts 2,5 verlaufen.
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Wie die Ansichten der 22 und 23 besonders gut verdeutlichen, sind der erste Klemmabschnitt 2 und der zweite Klemmabschnitt 5 fluchtend ausgebildet und weisen in etwa die gleiche Breite auf. Der zweite Klemmabschnitt 5, bzw. der sich an das zweite Ende 7 des zweiten Klemmabschnitts 5 anschließende Einführabschnitt 24 steht in der Ansicht der 22 und 23 über den ersten Klemmabschnitt 2 in Richtung fort vom Basisabschnitt 8 über.
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Der zweite Klemmabschnitt 5 weist zwei Federelemente 26 auf. Das Federelement 26 weist eine Anlagefläche 27 auf, die in Richtung auf das zweite Ende 7 des zweiten Klemmabschnitts 5 weist. Ausgehend von dieser Anlagefläche 27 weist das Federelement einen Biegeabschnitt 28 auf, der ausgehend von der Anlagefläche 27 zunächst in Richtung auf das erste Ende 6 des zweiten Klemmabschnitts 5 verläuft und dann zurück in Richtung auf das zweite Ende 7 des zweiten Klemmabschnitts 5 gebogen ist. An dem der Anlagefläche 27 entfernten Ende des Biegeabschnitts 28 ist der Biegeabschnitt 28 mit dem zweiten Klemmabschnitt 5 verbunden. Die Formgebung des Biegeabschnitts 28 erlaubt es, durch Aufbringen einer Kraft, die in Richtung auf das erste Ende 6 des zweiten Klemmabschnitts 5 weist, die Anlagefläche 27 von dem zweiten Ende 7 des Klemmabschnitts 5 fort und in Richtung auf das erste Ende 6 des zweiten Klemmabschnitts 5 zu bewegen. Durch diese Bewegung wird eine Klemmkraft erzeugt, die bei zurückgebogener (in Richtung auf das erste Ende 6 des zweiten Klemmabschnitts 5 gebogenen) Anlagefläche 27 in Richtung zurück auf das zweite Ende 7 des zweiten Klemmabschnitts 5 wirkt.
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Der Ort, an dem der Biegeabschnitt 28 des Federelements 26 mit dem zweiten Klemmabschnitt 5 verbunden ist, ist näher an dem ersten Ende 6 des zweiten Klammerabschnitts 2 angeordnet, als an dem zweiten Ende 7 des zweiten Klemmabschnitts 5. Die Anlagefläche 27 des Federelements 26 ist beabstandet zu der nach innen weisenden Oberfläche des Basisabschnitts 8 angeordnet. Die Anlagefläche 27 des Federelements 26 ist im nicht ausgelenktem Zustand (vgl. 18 bis 24) näher an dem zweiten Ende 7 des zweiten Klemmabschnitts 5 angeordnet als die nach innen weisende Oberfläche des Basisabschnitts 8.
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Die 25 bis 32 zeigen einen Teil eines Leiterrahmens 101. Der Leiterrahmen 101 weist eine Basiswand 102 und einen Flansch 103 auf. In der Basiswand 102 sind Bohrungen 104 ausgeführt.
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25 zeigt, wie ein Klemmer 1 auf den Flansch 103 aufgeschoben wird. 26 zeigt den auf den Flansch 103 aufgeschobenen Klemmer 1.
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27 zeigt, dass der First 19 der Stütze 12 auf der oberen Oberfläche des Flansches 103 anliegt. Während des Aufschiebens wurde die Stütze 12 aus der in 25 gezeigten, tiefer zwischen den ersten Klemmabschnitt 2 und den zweiten Klemmabschnitt 5 ragenden Position nach oben (näher zum ersten Klemmabschnitt 2) gebogen, so dass die Stütze 12 nun eine Druckkraft auf die obere Oberfläche des Flans 103 ausübt.
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27 zeigt ferner, dass der Einführabschnitt 24 in seiner Formgebung an die Rundung des Übergangs von Flansch 103 in die Basiswand 102 angepasst wurde und an dieser Rundung anliegt.
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27 zeigt ferner, dass die Anlagefläche 27 des zurückgefederten Federelements 26 an der Endkante des Flansches 103 anliegt.
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28 zeigt, dass ein Zwischenstück 29 auf den Klemmer 1 aufgeschoben werden kann. 33 zeigt, dass das das Zwischenstück 29 eine Ausnehmung 30 aufweist. Der Haltesteg 11 wird zumindest teilweise von der Ausnehmung 30 aufgenommen. Das Zwischenstück 29 hat einen Rastvorsprung 31, der in die Rastausnehmung 23 des Haltestegs 11 eingreift.
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In der in den 28 bis 32 gezeigten Ausführungsform ist das Zwischenstück 29 als Kabelhalter bzw. Leitungshalter 9, 14, 109, 114 ausgeführt.
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29 und 30 zeigen den Klemmer 1 mit aufgeschobenem Zwischenstück 29. 31 zeigt, dass vor dem Aufschieben des Zwischenstücks 29 zwei Kabel 32 in das Zwischenstück eingelegt und von diesem gehalten werden können. 32 zeigt das Aufschieben des Zwischenstücks 29 mit eingelegten Kabeln 32.