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Technisches Gebiet
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Nachfolgende Ausführungen betreffen eine Aufzugsanlage, aufweisend einen sich vertikal erstreckenden Aufzugsschacht, eine in dem Aufzugsschacht angeordnete Schachtendplattform, wobei die Schachtendplattform entlang des Aufzugsschachts beweglich und in dem Aufzugsschacht festlegbar ist und zumindest einen in dem Aufzugsschacht verfahrbaren Fahrkorb.
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Des Weiteren betreffen nachfolgende Ausführungen ein Verfahren zum Betreiben einer solchen Aufzugsanlage.
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Technischer Hintergrund
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Aufzugsanlagen für den Transport von Personen und/oder Transportgut sind ein integraler Bestandteil moderner Wohn- und Geschäftsgebäude. Bei hohen oder in den Erdboden gegrabenen Gebäuden ist es bekannt, einen Aufzugsschacht einer Aufzugsanlage bereits während des Baus des Gebäudes zum Transport von Baupersonal zu verwenden. Mit dem Baufortschritt eines solchen Gebäudes wird der Aufzugsschacht sukzessive länger, wobei der nutzbare Fahrweg eines Fahrkorbs mit wachsendem Aufzugsschacht regelmäßig verlängert wird, um die obersten bzw. untersten Etagen zu bedienen. Dazu sind bewegliche Schachtendplattformen bekannt, die den nutzbaren Fahrweg begrenzen und insbesondere Komponenten der Aufzugsanlage aufnehmen. Solche Schachtendplattformen werden zum Verlängern des nutzbaren Fahrwegs in einen neu ausgebildeten Schachtabschnitt hinein verschoben und bilden beispielsweise eine Bodenplatte eines oberhalb des Fahrkorbs angeordneten beweglichen Maschinenraum.
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Bei solchen Aufzugsanlagen, die etwa unter dem Begriff „shaft climber“ bekannt sind, ist das Versetzen der Schachtendplattform nachteilig relativ aufwändig und insofern mit hohen Kosten verbunden. Insbesondere sind beim Versetzen der Schachtendplattform Tragmittel des Fahrkorbs sowie Geschwindigkeitsbegrenzerseile zu verlängern oder nachzuführen, deren Länge abhängig von dem nutzbaren Fahrweg ist und/oder die mit der Schachtendplattform zusammenwirken. Auch sind Verbindungen von mit der Schachtendplattform bewegten Komponenten der Aufzugsanlage temporär zu trennen, beispielsweise elektrische Anschlussverbindungen einer Antriebsvorrichtung oder anderer elektrischer Komponenten, und es sind zum Lösen der Schachtendplattform vielzählige Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Die Aufzugsanlage ist auch hinsichtlich ihrer Steuerungstechnik auf den verlängerten Fahrweg einzustellen.
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Eine vorbeschriebene Aufzugsanlage ist beispielsweise aus
JP 2020-179968 A bekannt.
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Beschreibung - Technische Lösung
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Ausgehend von dieser Situation ist es eine vorliegende Aufgabe, bei einer Aufzugsanlage mit beweglicher Schachtendplattform das Versetzen der Schachtendplattform zu vereinfachen.
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Die vorliegende Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen angegeben. Sofern technisch möglich, können die Lehren der Unteransprüche beliebig mit den Lehren der Haupt- und Unteransprüche kombiniert werden.
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Insbesondere wird die Aufgabe demnach gelöst durch eine Aufzugsanlage, aufweisend einen sich vertikal erstreckenden Aufzugsschacht, eine in dem Aufzugsschacht angeordnete Schachtendplattform, wobei die Schachtendplattform entlang des Aufzugsschachts beweglich und in dem Aufzugsschacht festlegbar ist, zumindest einen in dem Aufzugsschacht verfahrbaren Fahrkorb, einen ersten Sensor zum Erfassen einer Geschwindigkeit des Fahrkorbs, eine erste Fangvorrichtung mit einem ersten elektromechanischen Aktuator zum Festsetzen des Fahrkorbs in dem Aufzugsschacht und eine Sicherheitseinrichtung, wobei die Sicherheitseinrichtung dazu eingerichtet ist, die erste Fangvorrichtung bei einer mittels des ersten Sensors festgestellten Übergeschwindigkeit des Fahrkorbs mittels des ersten elektromechanischen Aktuators zu betätigen.
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Nachfolgend werden vorteilige Aspekte erläutert und weiter nachfolgend bevorzugte modifizierte Ausführungsformen beschrieben. Erläuterungen, insbesondere zu Vorteilen und Definitionen von Merkmalen, sind dem Grunde nach beschreibende und bevorzugte, jedoch nicht limitierende Beispiele. Sofern eine Erläuterung limitierend ist, wird dies ausdrücklich erwähnt.
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Soweit Ordinalzahlen, zum Beispiel „erste“, „zweite“, usw., verwendet werden, beispielsweise zur Bezeichnung einer Komponente, eines Elements, eines Verfahrensschritts oder einer Verfahrenshandlung, so sind diese Ordinalzahlen rein zur Differenzierung in der Bezeichnung vorgesehen und zeigen keine Abhängigkeiten oder Reihenfolgen an. Das heißt insbesondere, dass beispielsweise eine Vorrichtung nicht eine „erste Komponente“ aufweisen muss, um eine „zweite Komponente“ aufzuweisen. Auch kann eine Vorrichtung eine „erste Komponente“, sowie eine „dritte Komponente“ aufweisen, ohne aber zwangsläufig eine „zweite Komponente“ aufzuweisen. Es können auch mehrere Einheiten der gleichen Ordinalzahl vorgesehen sein, also beispielsweise mehrere „erste Komponenten“.
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Eine Aufzugsanlage ist nach vorliegendem Verständnis beispielsweise mit zumindest einem Aufzugsschacht und zumindest einem in dem Aufzugsschacht entlang eines Fahrwegs verfahrbaren Fahrkorb ausgebildet und kann ferner mehrere parallele Fahrwege in einem Aufzugsschacht mit je mindestens einem Fahrkorb pro Fahrweg sowie mehrere Aufzugsschächte mit weiteren Fahrkörben aufweisen.
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Ein Fahrkorb ist beispielsweise mittels eines Tragmittels gehalten und angetrieben, wobei eine Antriebsvorrichtung über eine Antriebswelle ein Antriebsdrehmoment auf das Tragmittel überträgt. Das Tragmittel liegt dazu beispielsweise reibschlüssig oder formschlüssig an der Antriebswelle an, beispielsweise an einer Treibzone oder einer Treibscheibe. Das Tragmittel ist weiterhin bevorzugt mit einem dem Fahrkorb zugeordneten Gegengewicht verbunden. Die Antriebsvorrichtung ist insbesondere in einem Maschinenraum oberhalb des Aufzugsschachts bzw. der Aufzugsschächte oder in einem oberen Abschnitt eines Aufzugsschachts, dem sogenannten Schachtkopf, angeordnet. Insofern die Schachtdecke als bewegliche Schachtendplattform gebildet ist, ist die Antriebsvorrichtung also beispielsweise auf oder unter der Schachtendplattform an dieser angeordnet. Ein Tragmittel ist insbesondere als Seil, Riemen, Gurt, Kette oder dergleichen ausgebildet und trägt Zuglasten in Richtung seiner Längserstreckung.
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Ein Aufzugsschacht ist ein durchgängiger Schacht, der sich über mehrere Geschosse eines Gebäudes erstreckt und einen für die Durchfahrt des Fahrkorbs ausgebildeten Querschnitt aufweist. Ein Fahrweg in dem Aufzugsschacht ist insbesondere durch eine oder mehrere Führungsschienen sowie Endbegrenzungen durch einen Schachtboden und eine Schachtdecke, die jeweils als bewegliche Schachtendplattformen ausgebildet sein können, bestimmt.
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Eine Schachtendplattform erstreckt sich beispielsweise im Wesentlichen über den gesamten Querschnitt des Aufzugsschachts und ist zur horizontalen Anordnung in diesem vorgesehen. Die Schachtendplattform begrenzt den Schacht insofern, als dass sie einen als Fahrweg nutzbaren Bereich von einem sich im Bau befindlichen weiteren Abschnitt des Aufzugsschachts abgrenzt und insofern ein Ende des Fahrwegs in dem Aufzugsschacht bildet. Auf einer dem Fahrweg abgewandten Seite der Schachtendplatte kann ferner ein Installationskorb der Aufzugsanlage verfahrbar sein, um dortige Schachtinstallationen zum Vorbereiten eines weiteren Fahrwegabschnitts in einem neuen Bauabschnitt des Aufzugsschachts einzubringen. Dem Installationskorb kann eine darüber angeordnete weitere bewegliche Plattform zur Aufnahme einer Antriebsvorrichtung zugeordnet sein.
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Insofern die Schachtendplattform beweglich ist, kann sie beispielsweise wie der Fahrkorb an einer oder mehreren Führungsschienen geführt und jedenfalls zeitweise an einem Tragmittel aufgehangen werden. Insofern die Schachtendplattform in dem Aufzugsschacht festsetzbar ist, weist sie beispielsweise Mittel zum Festsetzen an den Führungsschienen auf oder wird in einer jeweiligen Position temporär über entsprechende Mittel mit einer oder mehreren Schachtwänden des Aufzugsschachts verbunden, beispielsweise verschraubt. Die Schachtendplattform kann zum Bewegen und Festsetzen alternativ auch mehrere Stützelemente zum Abstützen an der Schachtwand aufweisen, mittels denen die Schachtplattform sich auch in dem Aufzugsschacht fortbewegen kann, beispielsweise durch abwechselndes Versetzen der Stützelemente.
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Ein erster Sensor kann beispielsweise ein Sensor zum Erkennen der Position des Fahrkorbs oder einer Geschwindigkeit und/oder Beschleunigung des Fahrkorbs sein, wobei sich die Geschwindigkeit direkt oder mittelbar aus den Sensordaten ergibt. Dabei kann der erste Sensor beispielsweise ein optischer, akustischer, magnetischer oder gyroskopischer Sensor sein und zum Erfassen der Geschwindigkeit des Fahrkorbs eigenständig oder in Zusammenwirkung mit weiteren Komponenten der Aufzugsanlage wirken. Ein erster Sensor kann der Sicherheitseinrichtung exklusiv zugeordnet sein oder weitere, von der Sicherheitseinrichtung unabhängige Funktionen der Aufzugsanlage erfüllen. Die vorstehenden Ausführungen zum ersten Sensor gelten in gleicher/entsprechender Weise für einen im Folgenden beschriebenen zweiten Sensor.
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Eine Fangvorrichtung eines Fahrkorbs löst bei Aktuierung aus und bewirkt eine (starke) Halte- bzw. Bremskraft zwischen dem Fahrkorb und dem Aufzugsschacht. Insbesondere bewirkt die Fangvorrichtung eine Halte- bzw. Bremskraft zwischen dem Fahrkorb und zumindest einer Führungsschiene. Dazu weist die Fangvorrichtung beispielsweise Reibflächen auf, die bei Auslösung an einer entsprechenden Anlagefläche des Aufzugsschachts bzw. der Führungsschiene/n angepresst werden. Eine jeweilige Reibfläche ist dazu beispielsweise federkraftbeaufschlagt, wobei ein elektromechanischen Aktuator die Reibfläche bei Bestromung entgegen der Federkraft von der zugeordneten Anlagefläche beabstandet hält und die Reibfläche bei wegfallender Bestromung aufgrund der Federkraft an die Anlagefläche angepresst wird (stromlos geschlossene Ausführung). Bei einer stromlos geöffneten Ausführung sind beispielsweise die Federkraft und die von dem elektromechanischen Aktuator ausgeübte Kraft in ihrer Wirkrichtung gegenüber dem Vorbeschriebenen vertauscht. Ein elektromechanischer Aktuator umfasst beispielsweise eine Spule und einen beweglichen Spulenanker. Eine Federkraft kann beispielsweise von einem mechanischen, pneumatischen, hydraulischen oder elektromechanischen Federelement ausgeübt werden. Die vorstehenden Ausführungen zu der ersten Fangvorrichtung gelten in gleicher/entsprechender Weise für eine im Folgenden beschriebene zweite Fangvorrichtung.
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Eine Sicherheitseinrichtung umfasst insbesondere Datenverarbeitungsmittel sowie optional einen mit den Datenverarbeitungsmitteln zusammenwirkenden nicht-flüchtigen Speicher. Eine Sicherheitseinrichtung umfasst weiterhin kabelgebundene oder kabellose Signalverbindungen zumindest mit den Komponenten der Aufzugsanlage, mit denen die Sicherheitseinrichtung nach der vorliegenden Offenbarung zusammenwirkt. Eine Sicherheitseinrichtung kann separat von oder integriert mit anderen Komponenten der Aufzugsanlage ausgebildet sein, insbesondere mit einer zentralen Steuereinheit der Aufzugsanlage. Die Sicherheitseinrichtung empfängt die von dem ersten Sensor erfassten Daten und wertet diese aus, insbesondere hinsichtlich in dem nicht-flüchtigen Speicher hinterlegter Grenz- und/oder Vergleichswerte. Insofern die Sicherheitseinrichtung eine Fangvorrichtung mittels eines elektromechanischen Aktuators betätigt, sendet sie insbesondere ein Betätigungssignal an den Aktuator oder stellt eine Versorgungsspannung bzw. eine Bestromung des Aktuators entsprechend ein.
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Im Sinne der vorliegenden Offenbarung ist eine Übergeschwindigkeit eine Geschwindigkeit, die oberhalb eines definierten Grenzwertes liegt. Der Grenzwert entspricht insbesondere einer maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit bei einer Aufzugsanlage oder steht in einem Bezug zu einer solchen maximalen zulässigen Fahrgeschwindigkeit. Die Übergeschwindigkeit kann dabei in verschiedenen Fahrtrichtungen des Fahrkorbs gleich oder auch abweichend voneinander definiert sein. Weiterhin kann die Übergeschwindigkeit auch abhängig von einer Betriebssituation der Aufzugsanlage definiert sein. Beispielsweise kann bei einer geöffneten Zugangstür des Fahrkorbs jede Geschwindigkeit oberhalb eines Stillstands als Übergeschwindigkeit definiert sein, während im Fahrbetrieb eine Übergeschwindigkeit oberhalb einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit definiert ist.
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Die Lösung der Aufgabe mit der vorbeschriebenen Aufzugsanlage umfasst nun die technische Lehre, dass die Sicherheitseinrichtung eine Fangvorrichtung umfasst, die auf eine sensorische Erkennung einer Übergeschwindigkeit hin elektromechanisch aktuierbar ist. Eine solche Ausführung hat in Verbindung mit der beweglichen Schachtendplattform den wesentlichen Vorteil, dass ein bei einer rein mechanisch aktuierten Fangvorrichtung üblicher Geschwindigkeitsbegrenzer sowie ein diesem zugeordnetes, an den Schachtenden umgelenktes Geschwindigkeitsbegrenzerseil entfallen. Der Aufwand, um die Schachtendplattform zwischen zwei temporären Positionen zu versetzen, ist auf diese Weise wesentlich vereinfacht, denn die entfallenen Komponenten müssen weder mit bewegt, an- und abgeschlossen noch - im Falle des Geschwindigkeitsbegrenzerseils - verlängert werden. Die Lösung ist insbesondere vorteilhaft gegenüber einer rein mechanischen Aktuierung mit einem an der Schachtendplattform angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzer.
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Die elektromechanische Aktuierung umfasst lediglich einen weitgehend autonom, beispielsweise am Fahrkorb positionierbaren ersten Sensor sowie die erste Fangvorrichtung und den ersten elektromechanischen Aktuator, die insbesondere ebenfalls an dem Fahrkorb angeordnet sind und ebenfalls weitgehend autonom sind. der erste Sensor und der erste elektromechanische Aktuator wirken lediglich signaltechnisch, nicht aber mechanisch zusammen, sodass ihre Zusammenwirkung konstruktiv wesentlich einfacher zu gestalten ist, insbesondere ohne Einfluss auf den Vorgang des Versetzens der Schachtendplattform. Durch das Entfallen der beim Versetzen der Schachtendplattform hinsichtlich eines mechanischen Geschwindigkeitsbegrenzers notwendigen Arbeiten ist das Versetzen der Schachtendplattform also wesentlich vereinfacht.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Sicherheitseinrichtung weiterhin dazu eingerichtet ist, die erste Fangvorrichtung bei einer mittels des ersten Sensors festgestellten Abweichung von einer vorgesehenen Verzögerungs- oder Beschleunigungskurve des Fahrkorbs mittels des ersten elektromechanischen Aktuators zu betätigen. Durch die elektromechanische Funktionsweise der Aktuierung ist es besonders vorteilhaft ermöglicht, die erste Fangvorrichtung neben der reinen Geschwindigkeitsbegrenzung auch für weitere geschwindigkeitsabhängige Sicherheitsfunktionen zu verwenden. So kann beispielsweise bei einer Abweichung der Fahrkorbbewegung von einem vorgesehenen und entsprechend angesteuerten Bewegungsablauf, insbesondere beim Abbremsen oder Beschleunigen des Fahrkorbs, eine etwaige Beschädigung von Komponenten der Aufzugsanlage erkannt und der Fahrkorb zur Sicherheit festgesetzt werden.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Aufzugsanlage weiterhin ein Schachtinformationssystem mit einem sich entlang des Aufzugsschachts erstreckenden Positions-Codeband aufweist, wobei der erste Sensor an dem Fahrkorb angeordnet und zum Auslesen des Positions-Codebands ausgebildet ist. Besonders vorteilhaft kann aus der so erkannten Absolutposition des Fahrkorbs ohne Weiteres dessen Geschwindigkeit abgeleitet werden. Die durch das Schachtinformationssystem bereitgestellte Information kann weiterhin auch im Normalbetrieb der Aufzugsanlage und/oder für weitere Sicherheitsfunktionen der Aufzugsanlage vielfältig genutzt werden. Das Schachtinformationssystem bzw. das Positions-Codeband sowie der auf das Auslesen des Positions-Codeband eingerichtete erste Sensor können weiterhin vorteilhafterweise einfach als Sicherheitskomponenten ausgebildet sein, also beispielsweise redundant und ausfallsicher.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Sicherheitseinrichtung weiterhin dazu eingerichtet ist, die erste Fangvorrichtung bei einer mittels des ersten Sensors festgestellten Annäherung des Fahrkorbs an ein Schachtende mittels des ersten elektromechanischen Aktuators zu betätigen. Es ist so eine Sicherheitsebene geschaffen, mit der eine Kollision des Fahrkorbs mit dem Schachtende - hier also dem Ende des Schachtbereichs, der den Fahrweg des Fahrkorbs bildet - sicher verhindert werden kann. Vorteilhaft kann der Abstand zwischen einer obersten bzw. untersten möglichen Position des Fahrkorbs und dem Schachtende dann besonders gering gehalten werden bzw. ein dort angeordneter Puffer kann kleiner bzw. kürzer und somit kostengünstiger und mit verringertem Bauraumbedarf dimensioniert werden.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass das Positions-Codeband längenvariabel an der Schachtendplattform gehalten ist. Beispielsweise ist das Positions-Codeband zugkraftbelastet an einer an der Schachtendplattform gehaltenen Wickelvorrichtung gehalten. Eine solche Wickelvorrichtung kann auch an einem nicht beweglichen und der Schachtendplatte gegenüberliegendem Ende des Aufzugsschachts angeordnet sein, wobei in beiden Fällen das Positions-Codeband beim Bewegen der Schachtendplattform automatisch aus der Wickelvorrichtung herausgezogen wird, während es durch die Zugkraft gespannt verbleibt. Auch wenn das Positions-Codeband auf andere Weise längenvariabel ist, ist es bevorzugt derart längenvariabel, dass es mit dem Bewegen der Schachtendplattform verlängert wird. Ist eine Wickelvorrichtung an der Schachtendplattform gehalten, besteht der Vorteil, dass der sich bereits vor dem Bewegen der Schachtendplatte in dem Fahrweg befindliche Teil des Positions-Codebands während dem Bewegen der Schachtendplattform unverändert bleibt und das Aufzugssystem dahingehend nicht neu konfiguriert werden muss.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Schachtendplattform als entlang des Aufzugsschachts bewegliche Schachtdecke, insbesondere als entlang des Aufzugsschachts beweglicher Maschinenraum, ausgebildet ist. Die bezüglich des Aufzugssystems vorbeschriebenen Vorteile werden dann für ein nach oben wachsendes Gebäude erreicht, wobei die Schachtendplattform insbesondere mehrere antriebsrelevante Komponenten trägt und ein Vereinfachen des Versetzens sich daher in besonderem Maße positiv auswirkt. Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Schachtendplattform als entlang des Aufzugsschachts beweglicher Schachtboden ausgebildet ist. Die bezüglich des Aufzugssystems vorbeschriebenen Vorteile werden dann für ein nach unten wachsendes Gebäude erreicht.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Aufzugsanlage weiterhin eine zweite Fangvorrichtung mit einem zweiten elektromechanischen Aktuator zum Festsetzen der Schachtendplattform in dem Aufzugsschacht und einen zweiten Sensor zum Erfassen einer Geschwindigkeit der Schachtendplattform aufweist. Auf diese Weise kann die Schachtendplattform ebenfalls hinsichtlich einer Bewegung überwacht und insbesondere gegen ein Herabstürzen in dem Aufzugsschacht gesichert werden. Ist etwa die Schachtendplattform in einer Position in dem Aufzugsschacht festgelegt, wird die zweite Fangvorrichtung bei Erfassen irgendeiner Bewegung ausgelöst. Die zweite Fangvorrichtung kann auch zum Festlegen der Schachtendpattform in einer Position in dem Aufzugsschacht obligatorisch verwendet werden. Insbesondere können der zweite Sensor und die zweite Fangvorrichtung für eine Sicherung der Schachtendplattform während deren Bewegung verwendet werden. Die zweite Fangvorrichtung wird dann beispielsweise beim Erfassen einer hinsichtlich der Schachtendplattform definierten Übergeschwindigkeit mittels des zweiten elektromechanischen Aktuators ausgelöst.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Sicherheitseinrichtung dazu eingerichtet ist, die zweite Fangvorrichtung bei einer mittels des zweiten Sensors festgestellten Bewegung der Schachtendplattform mittels des zweiten elektromechanischen Aktuators zu betätigen. Die Sicherheitseinrichtung wird folglich zur Sicherung des Fahrkorbs sowie zur Sicherung der Schachtendplattform gleichermaßen genutzt. Auf separate Komponenten zur Sicherung der Schachtendplattform kann dann verzichtet werden.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass der zweite Sensor an der Schachtendplattform angeordnet und zum Auslesen des Positions-Codebands ausgebildet ist. Auf diese Weise kann eine Bewegung der Schachtendplattform auf einfache und sichere Weise erkannt werden. Weiterhin besteht der ergänzende Vorteil, dass die Position der Schachtendplattform in dem Aufzugsschacht bekannt ist und insofern auch eine Erstreckung des durch die Schachtendplattform begrenzten Fahrwegs entlang des Aufzugsschachts sensorisch erfasst werden kann. Die Aufzugsanlage kann dann dazu eingerichtet sein, sensorisch und insofern automatisiert zu erkennen, wie lang bzw. bis zu welcher Etage des Gebäudes sich der Fahrweg erstreckt und somit nutzbar ist. Das Einstellen der diesbezüglichen Parameter bei der Aufzugsanlage nach dem Versetzen der Schachtendplattform kann dann vorteilhaft entfallen, sodass das Versetzen weiterhin vereinfacht ist.
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Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Aufzugsanlage weiterhin zumindest eine sich entlang des Aufzugsschacht erstreckende Führungsschiene aufweist, wobei die erste Fangvorrichtung den Fahrkorb gegenüber der Führungsschiene festsetzt und/oder wobei die zweite Fangvorrichtung die Schachtendplattform gegenüber der Führungsschiene festsetzt. An der Führungsschiene kann ein einfaches und sicheres Festsetzen des Fahrkorbs bzw. der Schachtendplattform mit der jeweiligen Fangvorrichtung erreicht werden. Insbesondere kann an der Führungsscheine auf einfache Weise eine Anlagefläche für die Fangvorrichtung ausgebildet werden bzw. sein.
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Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren zum Betreiben einer vorbeschriebenen Aufzugsanlage, wobei von der Sicherheitseinrichtung die erste Fangvorrichtung bei einer mittels des ersten Sensors festgestellten Übergeschwindigkeit des Fahrkorbs mittels des ersten elektromechanischen Aktuators betätigt wird. Mit dem Verfahren sind die bezüglich der Aufzugsanlage vorbeschriebenen Vorteile in entsprechender Weise zu erreichen.
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Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren zum Betreiben einer vorbeschriebenen Aufzugsanlage mit einem zweiten Sensor und einer zweiten Fangvorrichtung, wobei von der Sicherheitseinrichtung die zweite Fangvorrichtung bei einer mittels des zweiten Sensors festgestellten Bewegung der Schachtendplattform mittels des zweiten elektromechanischen Aktuators betätigt wird. Die Schachtendplattform ist dann auf einfache und sichere Weise gegen ein Abstürzen, insbesondere während des Bewegens der Schachtendplattform zwischen zwei temporären Positionen, gesichert.
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Alternativ oder ergänzend kann bei einem der vorbeschriebenen Verfahren vorgesehen sein, dass zum Versetzen der Schachtendplattform die Schachtendplattform gelöst, bewegt und in einer neuen Position gegenüber dem Aufzugsschacht festgelegt wird, wobei während der Bewegung der Schachtendplattform das Positions-Codeband verlängert wird, insbesondere von der Wickelvorrichtung abgewickelt wird. Es ist dann mittels des Positions-Codebands, dass sich jederzeit über die gesamte Erstreckung des Fahrwegs erstreckt, immer eine Positionserkennung mittels des ersten und/oder mittels des zweiten Sensors ermöglicht. Insbesondere ist der zweite Sensor zum Auslesen des Positions-Codebands ausgebildet, sodass die Position der Schachtendplattform anhand des Positions-Codebands erkannt wird. Besonders vorteilhaft kann dann die Länge des Fahrwegs bzw. des den Fahrweg bildenden Teils des Aufzugsschachts automatisiert anhand des zweiten Sensors erkannt werden und ein entsprechendes Einstellen der Aufzugsanlage nach einem Versetzen der Schachtendplattform kann entfallen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Nachfolgend wird eine bevorzugte technische Lösung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Formulierung „Figur“ ist in den Zeichnungen mit „Fig.“ abgekürzt.
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In den Zeichnungen zeigen
- 1 eine stark vereinfachte Darstellung einer Aufzugsanlage in einer Ausführungsform;
- 2 eine schematische Darstellung einer Sicherheitseinrichtung bei einer Aufzugsanlage gemäß 1
- 3 ein Schaubild eines Verfahrens gemäß einem Aspekt der vorliegenden Offenbarung;
- 4 ein Schaubild eines weiteren Verfahrens gemäß einem Aspekt der vorliegenden Offenbarung; und
- 5 ein Schaubild eines weiteren Verfahrens gemäß einem Aspekt der vorliegenden Offenbarung.
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Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
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Die beschriebenen Ausführungsbeispiele sind lediglich Beispiele, die im Rahmen der Ansprüche auf vielfältige Weise modifiziert und/oder ergänzt werden können. Jedes Merkmal, das für ein bestimmtes Ausführungsbeispiel beschrieben wird, kann eigenständig oder in Kombination mit anderen Merkmalen in einem beliebigen anderen Ausführungsbeispiel genutzt werden. Jedes Merkmal, das für ein Ausführungsbeispiel einer bestimmten Anspruchskategorie beschrieben wird, kann auch in entsprechender Weise in einem Ausführungsbeispiel einer anderen Anspruchskategorie eingesetzt werden.
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1 zeigt eine Aufzugsanlage 1 mit einem sich in vertikaler Richtung V erstreckenden Aufzugsschacht 2 sowie in dem Aufzugsschacht 2 angeordnete Führungsschienen 3.1, 3.2. Wie durch gestrichelte Linien am oberen Ende des Aufzugsschachts 2 bzw. an oberen Enden der Führungsschienen 3.1, 3.2 dargestellt, befindet sich der Aufzugsschacht 2 bzw. das den Aufzugsschacht 2 ausbildende Gebäude im Bau, wobei die Führungsschienen 3.1, 3.2 dem Baufortschritt des Aufzugsschachts 2 nachgeführt werden. An einem oberen Ende der Führungsschienen 3.1, 3.2 ist eine Schachtendplattform 4 gehalten, beispielsweise auf nicht näher dargestellte Weise an den Führungsschienen 3.1, 3.2 oder an Schachtwänden 2.1, 2.2. Durch die Schachtendplattform 4, die eine Schachtdecke 2.4 bildet, und einen Schachtboden 2.3 des Aufzugsschachts 2 ist dann in dem Aufzugsschacht 2 ein Fahrweg 5 für einen Fahrkorb 6 ausgebildet.
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An der Schachtendplattform 4 sind Antriebskomponenten der Aufzugsanlage 1 angeordnet, wovon eine Antriebsvorrichtung 7 und eine Umlenkrolle 8 dargestellt sind, an denen ein Tragmittel 9, beispielsweise ein Seil oder Riemen, aufgenommen und angetrieben sind. Die Schachtendplattform 4 ist insofern als Maschinenraum ausgebildet. Das Tragmittel 9 ist weiterhin mit dem Fahrkorb 6 über weitere Umlenkrollen 8 verbunden und mit Enden an der Schachtendplattform 4 angeschlagen, sodass der Fahrkorb 6 über die Antriebsvorrichtung 7 und das Tragmittel 9 entlang dem Fahrweg 5 vertikal bewegbar ist. Das Tragmittel 9 kann auch abweichend von der vereinfachten Darstellung der 1 mit einem nicht dargestellten Gegengewicht verbunden sein. Die in 1 dargestellte 2:1 Aufhängung der Aufzugsanlage 1 ist rein beispielhaft gewählt; die vorliegende Lehre kann auch bei anderen Aufhängungen, insbesondere bei einer 1:1 Aufhängung angewendet werden.
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An der Schachtendplattform 4 ist weiterhin eine Wickelvorrichtung 11 angeordnet, von der ein Positions-Codeband 12 mit nicht näher dargestellten Positionsmarken darauf abwickelbar ist. Das Positions-Codeband 12 ist weiterhin an dem Schachtboden 2.3 des Aufzugsschachts 2 festgelegt und erstreckt sich somit entlang dem Fahrweg 5 zwischen dem Schachtboden 2.3 und der Schachtendplattform 4, an der es zugkraftbeaufschlagt ist. Der Fahrkorb 6 weist einen ersten Sensor 13.1 auf, mittels dem das Positions-Codeband 12 ausgelesen werden kann, um die Absolutposition des Fahrkorbs 6 in dem Aufzugsschacht 2 bzw. entlang dem Fahrweg 5 zu erfassen. Aus der Absolutposition kann auch die Geschwindigkeit des Fahrkorbs 6 abgeleitet werden. Weiterhin weist die Schachtendplattform 4 einen zweiten Sensor 13.2 auf, mittels dem das Positions-Codeband 12 ausgelesen werden kann, um die Absolutposition der Schachtendplattform 4 in dem Aufzugsschacht 2 zu erfassen. Aus der Absolutposition kann auch die Geschwindigkeit der Schachtendplattform 4 abgeleitet werden.
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An dem Fahrkorb 6 ist weiterhin eine erste Fangvorrichtung 15 zum Festsetzen des Fahrkorbs 6 gegenüber den Führungsschienen 3.1, 3.2 angeordnet. Die erste Fangvorrichtung 15 weist dementsprechend zwei Untereinheiten und je Untereinheit einen ersten elektromechanischen Aktuator 15.1 zum Auslösen der ersten Fangvorrichtung 15 auf - abweichend von 1 könnte auch nur ein erster Aktuator 15.1 zum Auslösen beider Untereinheiten der ersten Fangvorrichtung 15 vorgesehen sein. In gleicher Weise weist die Schachtendplattform 4 eine zweite Fangvorrichtung 16 zum Festsetzen der Schachtendplattform 4 gegenüber den Führungsschienen 3.1, 3.2 auf. Die zweite Fangvorrichtung 16 weist ebenfalls zwei Untereinheiten und je Untereinheit einen zweiten elektromechanischen Aktuator 16.1 zum Auslösen der zweiten Fangvorrichtung 16 auf. Die Aufzugsanlage 1 weist weiterhin eine in 1 lediglich schematisch dargestellte Sicherheitseinrichtung 18 auf, die jedenfalls mit dem ersten Sensor 13.1, dem zweiten Sensor 13.2, der ersten Fangvorrichtung 15 bzw. dem ersten elektromechanischen Aktuator 15.1 und der zweiten Fangvorrichtung 16 bzw. dem zweiten elektromechanischen Aktuator 16.1 signalverbunden ist.
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Mittels der Sicherheitseinrichtung 18, dem ersten Sensor 13.1 und der ersten Fangvorrichtung 15 kann der Fahrkorb 6 bei einer durch den ersten Sensor 13.1 detektierten Übergeschwindigkeit durch Auslösen der ersten Fangvorrichtung 15 festgesetzt werden. Es ist so ein elektromechanischer Geschwindigkeitsbegrenzer für den Fahrkorb 6 gebildet, der in nicht näher dargestellter Weise als Sicherheitskomponente ausgebildet sein kann, beispielsweise durch redundante und ausfallsichere Ausbildung seiner Komponenten. Der elektromechanische Geschwindigkeitsbegrenzer ersetzt einen mechanischen Geschwindigkeitsbegrenzer, der mittels eines sich zwischen dem Schachtboden 2.3 und der Schachtendplattform 4 erstreckenden Begrenzerseils und einem damit verbundenen Fanggestänge des Fahrkorbs 6 ausgebildet wäre. Mittels der Sicherheitseinrichtung 18, dem zweiten Sensor 13.2 und der zweiten Fangvorrichtung 16 kann weiterhin die Schachtendplattform 4 bei einer durch den zweiten Sensor 13.2 detektierten Bewegung/Übergeschwindigkeit durch Auslösen der zweiten Fangvorrichtung 16 festgesetzt werden. Es ist so ein elektromechanischer Geschwindigkeitsbegrenzer für die Schachtendplattform 4 gebildet, der in nicht näher dargestellter Weise als Sicherheitskomponente ausgebildet sein kann, beispielsweise durch redundante und ausfallsichere Ausbildung von Komponenten.
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Bei der Aufzugsanlage 1 wird nun nach einem jeweiligen Baufortschritt des Aufzugsschachts 2 und einer entsprechenden Nachführung der Führungsschienen 3.1, 3.2 die Schachtendplattform 4 nach oben versetzt, sodass sich der Fahrweg 5 um die neu gebildeten Etagen des Gebäudes verlängert und diese Etagen von der Aufzugsanlage 1 bedient werden können. Dazu werden mechanische Verbindungen der Schachtendplattform 4 sowie elektrische Verbindungen von dortigen Komponenten mit dem Aufzugsschacht 2 gelöst und die Schachtendplattform 4 wird verschoben. Anschließend wird die Schachtendplattform 4 wieder festgesetzt und die Komponenten werden wieder angeschlossen. Während dem Versetzen wird das Positions-Codeband 12 weiter aus der Wickelvorrichtung 11 herausgezogen, um sich dann über den gesamten neu gebildeten Fahrweg 5 zu erstrecken. Das Tragmittel 9 wird verlängert, um dem nunmehr längeren Fahrweg 5 angepasst zu werden. Durch das Ausbilden der ersten Fangvorrichtung 15 als elektromechanische Fangvorrichtung 15 entfällt das Versetzen und Verlängern von Komponenten eines mechanischen Geschwindigkeitsbegrenzers, sodass das Versetzen der Schachtendplattform 4 wesentlich vereinfacht ist. Insbesondere während dem Versetzen der Schachtendplattform 4 ist diese durch die zweite Fangvorrichtung 16 weiterhin gegen ein Abstürzen gesichert. Die zweite Fangvorrichtung 16 kann auch zum Festsetzen der Schachtendplattform 4 in einer jeweiligen Position genutzt werden.
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2 zeigt die Sicherheitseinrichtung 18 weiterhin in schematischer Darstellung im Detail. An einem ersten Eingang 18.1 wird ein Messignal des erste Sensors 13.1 empfangen. Dieses Messignal wird an einem ersten Messumformer 19.1 in ein verwertbares Datenformat überführt, um anschließend an einer ersten Vergleichseinheit 20.1 mit einem Vergleichswert verglichen zu werden. Der Vergleichswert wird dabei von einem nicht-flüchtigen Speicher 21 bezogen und kann beispielsweise festgesetzt sein oder von weiteren Parametern wie der Fahrkorbposition im Aufzugsschacht 2 abhängen. Wird hierbei festgestellt, dass der Messwert größer als der Vergleichswert ist, was einem Feststellen einer Übergeschwindigkeit des Fahrkorbs 6 entspricht, wird an einer Auslöseeinheit 22 ein Auslösesignal erzeugt, das über einen ersten Ausgang 18.3 an die erste Fangvorrichtung 15 zu deren Auslösung übermittelt wird.
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An einem zweiten Eingang 18.2 wird ein Messignal des zweiten Sensors 13.2 empfangen. Dieses Messignal wird an einem zweiten Messumformer 19.2 in ein verwertbares Datenformat überführt, um anschließend an einer zweiten Vergleichseinheit 20.2 mit einem Vergleichswert verglichen zu werden. Der Vergleichswert wird dabei von dem nicht-flüchtigen Speicher 21 bezogen. Wird hierbei festgestellt, dass der Messwert größer als der Vergleichswert ist, was einem Feststellen einer Übergeschwindigkeit der Schachtendplattform 4 oder bei stationärer Schachtendplattform 4 einer Bewegung der Schachtendplattform 4 entspricht, wird an einer Auslöseeinheit 22 ein Auslösesignal erzeugt, das über einen zweiten Ausgang 18.4 an die zweite Fangvorrichtung 16 zu deren Auslösung übermittelt wird.
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3 zeigt ein Verfahren 30 zum Betreiben einer Aufzugsanlage 1, wobei in einem ersten Schritt 31 mittels des ersten Sensors 13.1 von der Sicherheitseinrichtung 18 eine Übergeschwindigkeit des Fahrkorbs 6 festgestellt wird. In einem zweiten Schritt 32 wird mittels des ersten elektromechanischen Aktuators 15.1 die erste Fangvorrichtung 15 von der Sicherheitseinrichtung 18 ausgelöst.
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4 zeigt ein Verfahren 40 zum Betreiben einer Aufzugsanlage 1, wobei in einem ersten Schritt 41 mittels des zweiten Sensors 13.2 von der Sicherheitseinrichtung 18 eine Übergeschwindigkeit oder Bewegung der Schachtendplattform 4 festgestellt wird. In einem zweiten Schritt 42 wird mittels des zweiten elektromechanischen Aktuators 16.1 die zweite Fangvorrichtung 16 von der Sicherheitseinrichtung 18 ausgelöst.
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5 zeigt ein weiteres Verfahren 50 zum Versetzen einer Schachtendplattform 4 bei einer Aufzugsanlage 1, wobei in einem ersten Schritt 51 die Schachtendplattform 4 aus ihrer Position in dem Aufzugsschacht 2 gelöst wird. Dabei werden weiterhin der Schachtendplattform 4 zugeordnete Komponenten der Aufzugsanlage 1 mechanisch und elektronisch abgekoppelt. In einem zweiten Schritt 52 wird die Schachtendplattform 4 bewegt, wobei das Positions-Codeband 12 verlängert wird, beispielsweise durch Abwickeln des Positions-Codebands 12 von der Wickelvorrichtung 11. Weiterhin wird im zweiten Schritt 52 das Tragmittel 9 verlängert. In einem dritten Schritt 53 wird die Schachtendplattform 4 wieder in dem Aufzugsschacht 2 festgelegt, wobei die zuvor abgekoppelten Komponenten der Aufzugsanlage 1 wieder mechanisch und elektronisch angekoppelt werden. Vorteilhaft umfasst das Verfahren 50 keinerlei auf den ersten Sensor 13.1 und/oder die erste Fangvorrichtung 15 bezogenen Schritte und ist insofern besonders einfach auszuführen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Aufzugsanlage
- 2
- Aufzugsschacht
- 2.1
- Schachtwand des Aufzugsschachts
- 2.2
- Schachtwand des Aufzugsschachts
- 2.3
- Schachtboden des Aufzugsschachts
- 2.4
- Schachtdecke des Aufzugsschachts
- 3.1
- Führungsschiene
- 3.2
- Führungsschiene
- 4
- Schachtendplattform
- 5
- Fahrweg
- 6
- Fahrkorb
- 7
- Antriebsvorrichtung
- 8
- Umlenkrolle
- 9
- Tragmittel
- 11
- Wickelvorrichtung
- 12
- Positions-Codeband
- 13.1
- erster Sensor
- 13.2
- zweiter Sensor
- 15
- erste Fangvorrichtung
- 15.1
- erster elektromechanischer Aktuator der ersten Fangvorrichtung
- 16
- zweite Fangvorrichtung
- 16.1
- zweiter elektromechanischer Aktuator der zweiten Fangvorrichtung
- 18
- Sicherheitseinrichtung
- 18.1
- erster Eingang der Sicherheitseinrichtung
- 18.2
- zweiter Eingang der Sicherheitseinrichtung
- 18.3
- erster Ausgang der Sicherheitseinrichtung
- 18.4
- zweiter Ausgang der Sicherheitseinrichtung
- 19.1
- erster Messumformer
- 19.2
- zweiter Messumformer
- 20.1
- erste Vergleichseinheit
- 20.2
- zweite Vergleichseinheit
- 21
- nicht-flüchtiger Speicher
- 22
- Auslöseeinheit
- 30
- Verfahren zum Betreiben einer Aufzugsanlage
- 31
- erster Schritt - Feststellen einer Übergeschwindigkeit des Fahrkorbs
- 32
- zweiter Schritt - Auslösen der ersten Fangvorrichtung mittels des ersten elektromechanischen Aktuators
- 40
- Verfahren zum Betreiben einer Aufzugsanlage
- 41
- erster Schritt - Feststellen einer Bewegung/Übergeschwindigkeit der Schachtendplattform
- 42
- zweiter Schritt - Auslösen der zweiten Fangvorrichtung mittels des zweiten elektromechanischen Aktuators
- 50
- Verfahren zum Versetzen einer Schachtendplattform
- 51
- erster Schritt - Lösen der Schachtendplattform aus ihrer Position
- 52
- zweiter Schritt - Bewegen der Schachtendplattform
- 53
- dritter Schritt - Festlegend der Schachtendplattform in ihrer neuen Position
- V
- vertikale Richtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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