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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Rollobahn nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus der
DE 10 2005 062 973 A1 ist ein gattungsgemäßes Kraftfahrzeug bekannt, mit einer Rollobahn im Bereich unterhalb einer verschließbaren Dachöffnung des Kraftfahrzeugs. Zum Verschließen der Dachöffnung ist ein Glasschiebedach, ein Glashubdach oder dergleichen vorgesehen. Die Rollobahn dient dazu, den Innenraum des Kraftfahrzeugs gegenüber dem Lichteinfall durch das Glasschiebedach abzuschotten.
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Nachteilig bei dem bekannten Kraftfahrzeug ist, dass bei geschlossener Dachöffnung die akustischen Eigenschaften im Innenraum des Kraftfahrzeugs im Vergleich zu einem gleichartigen Kraftfahrzeug ohne Dachöffnung merklich schlechter sind, da an der Position der Dachöffnung die Dachinnenverkleidung unterbrochen ist und die bekannte Rollobahn dieses Defizit nicht ausgleichen kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die akustischen Eigenschaften im Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das eine Dachöffnung und eine Rollobahn im Bereich unterhalb einer Dachöffnung aufweist, zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Kerngedanke der Erfindung ist es hierbei, eine Rollobahn mit einer definierten Luftdurchlässigkeit vorzusehen, wobei die Rollobahn einen Strömungswiderstand von etwa 500 bis 2.500 Pa·m/s hat, bevorzugt einen Strömungswiderstand von etwa 750 bis 1.500 Pa·m/s, besonders bevorzugt etwa 1.000 Pa·m/s. Bei einem derart bemessenen Strömungswiderstand der Rollobahn ergibt sich ein akustisch wirksames System, gebildet aus der Rollobahn und aus dem oberhalb der Rollobahn bei geschlossener Dachöffnung vorhandenen Luftraum, wobei das System als effizient arbeitendes Luftschallabsorptionssystem wirkt. Maßgeblich für die Erfindung ist, dass der Strömungswiderstand der Rollobahn in Verbindung mit dem Volumen des Luftraums zwischen der Oberseite der Rollobahn und der Unterseite des die Dachöffnung verschließenden Dachdeckels eine optimale Schallabsorption ermöglicht. Je größer der Abstand zwischen der Rollobahn und der Unterseite des die Dachöffnung verschließenden Dachdeckels (in der Regel ein Glasdeckel) ist, umso tieffrequenter und damit breitbandiger ist der Absorptionsbereich des Systems. Mit größer werdendem Abstand verbessert sich also in erster Linie die Absorptionscharakteristik bei niedrigeren Frequenzen. Somit ist also der Abstand zwischen der Oberseite der Rollobahn und der Unterseite des Dachdeckels ausschlaggebend für den Frequenzbereich, in dem das System akustisch wirksam ist. Grundsätzlich wird eine vollständige Absorption erreicht, wenn der Abstand ein Viertel der Wellenlänge der Schallwellen beträgt.
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Falls die Rollobahn einen Aufbau mit mehreren Materiallagen aufweist, ist für die Auslegung des akustischen Systems der Strömungswiderstand über alle Materialschichten der Rollobahn maßgeblich.
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Durch die Erfindung wird eine deutliche Steigerung des Geräuschkomforts im Innenraum des Kraftfahrzeugs erreicht. Die akustischen Eigenschaften im Innenraum des Kraftfahrzeugs sind infolge der Erfindung vergleichbar den akustischen Eigenschaften eines ansonsten identischen Kraftfahrzeugs ohne Dachöffnung, bei dem die Dachinnnenverkleidung (auch „Dachhimmel” genannt) ohne fensterartigen Ausschnitt für die Dachöffnung die gesamte Dachinnenfläche überdeckt. Dies gilt insbesondere für solche Kraftfahrzeuge, die eine Dachinnenverkleidung mit in hohem Maß Schall absorbierenden Eigenschaften haben. Die Erfindung wirkt sich in der Wahrnehmung durch die Insassen eines Kraftfahrzeugs besonders stark aus, da die akustisch hoch wirksame Rollobahn eine Schallabsorption in der Nähe des Kopfes eines Fahrzeuginsassen bewirkt und somit in besonders intensiver Weise wahrgenommen wird. infolge der akustisch hoch wirksamen Maßnahme im Bereich des Dachhimmels können andere Maßnahmen zur Schalldämmung und/oder zur Schallabsorption im Innenraum des Kraftfahrzeugs reduziert werden oder sogar komplett entfallen, mit Vorteilen hinsichtlich der Kosten, des Gewichts und des benötigten Bauraums für das Gesamtfahrzeug.
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Grundsätzlich werden durch die Erfindung nicht nur die im Innenraum vorhandenen Geräusche absorbiert, sondern auch Störgeräusche von außen (zum Beispiel Strömungs-, Abroll- und Vorbeifahrgeräusche, Nasszischen, Steinschlaggeräusche etc.), Strömungsgeräusche vom Schiebedach, Geräusche von der Schiebedachentwässerung etc. Auch bei Kraftfahrzeugen mit „Ledersitzen”, die durch das geringere Schallabsorptionsvermögen im Vergleich zu Kraftfahrzeugen mit „Stoffsitzen” grundsätzlich eine schlechtere Absorptionscharakteristik haben, kann durch die Erfindung die Innenraumakustik entscheidend verbessert werden.
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In bevorzugter Ausführung der Erfindung ist die Rollobahn an sich luftdurchlässig ausgeführt.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist als akustisch wirksame Rollobahn eine luftdurchlässige Textilbahn vorgesehen. Bei einer solchen von einem textilen Material gebildeten luftdurchlässigen Rollobahn wird in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung der Begriff „porös” verwendet, um zum Ausdruck zu bringen, dass die Machart des Textils einen nicht geschlossenen Aufbau aufweist, der für Luftströmungen mehr oder weniger durchlässig ist. Grundsätzlich weisen textile Stoffe eine solche „Porosität” auf, unabhängig davon, wie das textile Material hergestellt ist, zum Beispiel gewoben, genadelt, gestrickt etc. Als Material kommen grundsätzlich alle geeigneten Natur-, Kunst- oder Mischfasern in Frage.
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Alternativ kann die akustisch wirksame Rollobahn eine luftdurchlässige Bahn aus einem Kunststoffmaterial aufweisen.
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In alternativer Ausgestaltung der Erfindung wird die Rollobahn von einer luftundurchlässigen Bahn gebildet, die gezielt mit einer Vielzahl von Durchgangsöffnungen versehen ist, um eine definierte Luftdurchlässigkeit und damit einen exakt bemessenen Strömungswiderstand zu erreichen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich infolge der Perforation an der Unterseite der Rollobahn unerwünschte Muster abzeichnen können, insbesondere bei Lichteinfall durch die Dachöffnung. Ebenso ist es möglich, dass sich das Perforationsmuster an einer unterseitig angeordneten Dekorschicht an der Rollobahn abzeichnet. Die luftundurchlässige Rollobahn kann beispielsweise eine Folie aus einem luftundurchlässigen Kunststoffmaterial sein, die durch Einbringen von Löchern (Perforation), beispielsweise durch Stanzen, in gezielter Weise luftdurchlässig gestaltet ist.
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Die luftundurchlässige Bahn kann von einer Textilbahn, einer Kunststofffolie oder einer Kombination aus einer Textilbahn und einer Kunststofffolie gebildet sein. Beispielsweise kann eine an sich luftundurchlässige, perforierte Kunststofffolie auf einen luftdurchlässigen textilen Träger aufgebracht sein. Die Luftundurchlässigkeit bei einer reinen Textilbahn wird beispielsweise durch Beschichtung, Imprägnierung, Kleberauftrag etc. erreicht.
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Die Rollobahn kann als einlagige Bahn ausgebildet sein, die an sich den gewünschten Strömungswiderstand aufweist. Die einlagige Bahn ist an ihrer dem Innenraum des Fahrzeugs zugewandten Unterseite bevorzugt so gestaltet, dass sie ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild aufweist.
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In alternativer Ausgestaltung der Erfindung setzt sich die Rollobahn aus mehreren Bahnen zusammen. Beispielsweise schließt sich an eine Bahn oder an mehrere luftdurchlässige Bahnen unterseitig eine Dekorschicht und/oder oberseitig eine Abdeckschicht an.
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Hierbei kann die Rollobahn von einer Kombination aus einer Abdeckschicht und einer Dekorschicht gebildet werden, die zusammen den gewünschten Strömungswiderstand und die erforderlichen mechanischen Eigenschaften garantieren. Bei dieser Ausführungsform kommt der Abdeckschicht unter anderem die Aufgabe zu, die mechanische Stabilität für die Rollobahn bereitzustellen, da die Dekorschicht alleine in diesem Fall nicht ausreichend stabil ist.
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Die einzelnen Bahnen der Rollobahn sind mit wenigstens einer Schicht eines Klebers miteinander verbunden.
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Für die oben genannten Ausführungsbeispiele aufeinander folgende Materiallagen ist der Strömungswiderstand der gesamten Rollobahn, also luftdurchlässige Bahn und/oder Dekorschicht und/oder Abdeckschicht sowie Kleberschcht(en) bei der Abstimmung des Schallabsorptionssystems maßgeblich. Durch Variation beispielsweise des Kleberauftrags kann der Strömungswiderstand maßgeblich eingestellt werden.
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Die Rollobahn ist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung lichtdicht ausgebildet, wobei im Fall einer perforierten Rollobahn wenigstens eine weitere Bahn (Dekorschicht, Abdeckschicht) vorhanden ist, die die Lichtundurchlässigkeit sicherstellt. Im Fall einer Rollobahn aus einem porösen Material kann die Rollobahn selbst die Lichtundurchlässigkeit sicherstellen, beispielsweise durch eine entsprechend engmaschige Auslegung der Textilbahn.
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Bei der Dachöffnung handelt es sich in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung um einen Ausschnitt in der ansonsten geschlossenen Dachfläche des Kraftfahrzeugs, die durch den Deckel eines so genannten Schiebedaches oder eines Hubdaches oder eines Schiebehebedaches oder dergleichen verschlossen werden kann. Bevorzugt besteht der Deckel aus einem lichtdurchlässigen Material, in der Regel aus Glas.
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Ein mögliches Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigt:
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1 eine schematische Schnittdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung, mit einer einlagigen Rollobahn und
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2 eine schematische Schnittdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung, mit einer mehrlagigen Rollobahn.
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Bei einem nicht näher dargestellten Kraftfahrzeug, das ein Dach mit einer durch einen Schiebedachdeckel 4 verschließbaren Dachöffnung aufweist, ist im Bereich unterhalb des Schiebedachdeckels 4 eine in ihrer Gesamtheit mit 2 bezeichnete Rollobahn aufrollbar angeordnet. Der Aufrollmechanismus und der Aufnahmeraum für die aufgerollte Rollobahn 2 sind nicht dargestellt. Der Schiebedachdeckel 4 besteht bevorzugt aus einem durchsichtigen Material, kann jedoch auch als undurchsichtige Platte ausgeführt sein. Der Schiebedachdeckel 4 ist zwischen einer Offenstellung und einer Schließposition verlagerbar. Die Rollobahn 2 ist in ihrer in der Zeichnung dargestellten Abschottungsposition im Wesentlichen fluchtend unterhalb des Schiebedachdeckels 4 platziert und schottet den Innenraum 6 des Kraftfahrzeugs gegenüber dem Eintritt von Umgebungslicht ab. Zwischen der Oberseite der Rollobahn 2 und der Unterseite des Schiebedachdeckels 4 ist ein Luftraum L vorhanden.
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Bei einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß 1 ist die Rollobahn 2 einlagig ausgebildet, mit einer unmittelbar die Rollobahn 2 bildenden luftdurchlässigen Bahn 10, die perforiert oder porös ausgebildet sein kann.
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Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß 2 ist die Rollobahn 2 mehrlagig ausgebildet und weist luftdurchlässige Bahnen 10 und 12 auf. Hierbei ist die oberseitige Bahn 10 als Trägerschicht und die unterseitige Bahn 12 als Dekorschicht ausgebildet. Die Dekorschicht 12 weist in der Regel nicht den für eine erfindungsgemäße Wirkung erforderlichen Strömungswiderstand auf. Außerdem hat die Dekorschicht 12 bei diesem Ausführungsbeispiel selbst eine zu geringe Eigenstabilität, so dass bei alleiniger Verwendung der Dekorschicht 12 als Rollobahn 2 diese zu stark durchhängen und/oder Falten bilden würde und/oder nicht die erforderliche Spannung der Rollobahn 2 bereitstellen könnte. Aus diesen Gründen ist die zusätzliche Trägerschicht 10 vorgesehen, die auch als Abdeckvlies, Trägervlies, Trägerfolie oder Gewebeträger bezeichnet wird. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, bei entsprechendem Strömungswiderstand und/oder entsprechender Steifigkeit des Dekormaterials die beiden Bahnen 10 und 12 als „gleichberechtige” Schichten vorzusehen.
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Die beiden Bahnen 10 und 12 sind mit einer Kleberschicht 14 miteinander verbunden. Die Kleberschicht 14 besteht beispielsweise aus einem Polyethylen-Pulver (PE) oder einem Webvlies. Die Kleberschicht 14 dient neben der Verbindung der beiden Bahnen 10 und 12 auch der Einstellung des Strömungswiderstands, da die Menge des verwendeten Klebers die Luftdurchlässigkeit beeinflusst. Hierbei kann eine zu grolle Menge an Kleber eine Rollobahn 2 mit einem sehr hohem Strömungswiderstand erzeugen, während zu wenig Kleber gegebenenfalls eine zu hohe Porosität und Verbindungsprobleme zwischen den beiden Bahnen 10 und 12 hervorruft. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die drei Komponenten 10, 12 und 14 so aufeinander abgestimmt, dass der gewünschte Strömungswiderstand der Rollobahn 2, also des Gesamtsystems, erreicht wird.
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Sowohl die luftdurchlässige Bahn 10 als auch die Dekorschicht 12 können perforiert oder porös ausgebildet sein.
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Zusammenfassend lässt sich die Erfindung wie folgt beschreiben: Ein Kraftfahrzeug mit einer Dachöffnung, die durch einen Schiebedachdeckel 4 oder dergleichen verschließbar ist, weist eine Rollobahn 2 im Bereich der Dachöffnung auf. Erfindungsgemäß hat die Rollobahn 2 eine definierte Luftdurchlässigkeit, also einen definierten Strömungswiderstand. Die Rollobahn 2 bildet zusammen mit dem Luftraum L unterhalb des geschlossenen Schiebedachdeckels ein hoch wirksames Schallabsorptionssystem. Hierzu weist die Rollobahn 2 einen Strömungswiderstand von etwa 500 Pa·s/m bis etwa 2.500 Pa·s/m auf.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005062973 A1 [0002]