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Die vorliegende Erfindung betrifft ein schweißhemmendes kosmetisches Mittel ohne aluminiumhaltige Verbindungen, welches mindestens einen Stoff, ausgewählt aus der Gruppe von kosmetischen Ölen, welche bei 20 °C und 1.013 hPa flüssig sind, Riechstoffen und Wachsen, und Lysozym enthält und wobei der Zusatz des Lysozyms in einer Verschlussbildung der Schweißdrüse(n) resultiert.
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Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung einer Kombination mindestens eines Stoffs, ausgewählt aus der Gruppe von kosmetischen Ölen, welche bei 20 °C und 1.013 hPa flüssig sind, Riechstoffen und Wachsen, und Lysozym zur Reduzierung und/oder Verhinderung von Achselschweiß.
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Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung ein nicht-therapeutisches kosmetisches Verfahren zur Verhinderung und/oder Reduzierung der Transpiration des Körpers, bei welchem das erfindungsgemäße schweißhemmende Mittel auf die Haut, insbesondere auf die Haut der Achselhöhlen, aufgetragen wird.
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Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung von Lysozym zur zumindest teilweisen Verschlussbildung der Schweißdrüse(n).
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Das Waschen, Reinigen und Pflegen des eigenen Körpers stellt ein menschliches Grundbedürfnis dar und die moderne Industrie versucht fortlaufend, diesen Bedürfnissen des Menschen in vielfältiger Weise gerecht zu werden. Besonders wichtig für die tägliche Hygiene ist die anhaltende Beseitigung oder zumindest Reduzierung des Körpergeruchs und der Achselnässe. Im Stand der Technik sind zahlreiche spezielle deodorierende oder schweißhemmende Körperpflegemittel bekannt, welche für die Anwendung in Körperregionen mit einer hohen Dichte von Schweißdrüsen, insbesondere im Achselbereich, entwickelt wurden. Diese sind in den unterschiedlichsten Darreichungsformen konfektioniert, beispielsweise als Puder, in Stiftform, als Aerosolspray, Pumpspray, flüssige und gelförmige Roll-on-Applikation, Creme, Gel und als getränkte flexible Substrate (Deotücher).
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Kosmetische Antitranspirantien des Standes der Technik enthalten neben mindestens einem Öl oder einer Fettsubstanz und einer Riechstoffkomponente bzw. einem Parfüm mindestens ein schweißhemmendes Salz.
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Die in Antitranspirantien eingesetzten schweißhemmenden Salze verringern zum einen die Schweißsekretion des Körpers durch eine temporäre Verengung und/oder Verstopfung der Ausführungsgänge der Schweißdrüsen, so dass die Schweißmenge um etwa 20 bis 60 Prozent reduziert werden kann. Zum anderen weisen sie aufgrund ihrer antimikrobiellen Wirkung einen zusätzlichen desodorierenden Effekt auf.
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Als schweißhemmende Salze werden für gewöhnlich aktivierte basische Aluminium- und Aluminium-Zirkoniumhalogenide, wie in den Druckschriften
EP 0 308 937 A2 ,
EP 0 183 171 A2 ,
US 4 359 456 A und
EP 0 191 628 beschrieben, eingesetzt. Weiterhin können auch Aluminium- und Aluminium-Zirkoniumhalogenide eingesetzt werden, welche mit organischen Säuren als Komplexliganden stabilisiert sind, wie sie beispielsweise in den Druckschriften
US 3 542 919 A ,
US 3 553 316 A ,
US 3 991 176 A und
WO 2005/092795 A1 offenbart sind.
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Die schweißhemmenden Aluminium- und Aluminium-Zirkoniumhalogenide des Standes der Technik können jedoch bei Menschen mit empfindlicher bzw. sensibler Haut zu Hautreizungen führen.
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Es besteht daher ein Bedarf an schweißhemmenden kosmetischen Mitteln, welche einerseits die Gefahren von Hautreizungen bei sensibler Haut vermindern, andererseits jedoch eine zufriedenstellende schweißhemmenden Wirkung aufweisen. Weiterhin sollen die schweißhemmenden kosmetischen Mittel kostengünstig herstellbar sein.
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Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein schweißhemmendes kosmetisches Mittel bereitzustellen, welches die Nachteile des Standes der Technik vermeidet bzw. zumindest abschwächt und welches eine verringerte Hautreizung gegenüber sensibler Haut aufweist, jedoch gleichzeitig die Achselnässe zuverlässig vermindert.
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Es wurde nun überraschend gefunden, dass der Einsatz von Lysozym in kosmetischen Mitteln ohne schweißhemmende aluminiumhaltige Verbindungen, zu einer Hydrogelbildung dieser Mittel bei pH-Werten, welche ausschließlich innerhalb der Ausführungsgänge der Schweißdrüsen vorherrschen, führt und somit eine effektive Verstopfung dieser Ausführungsgänge gewährleistet. Aufgrund der pH-Selektivität Lysozym findet eine Hydrogelbildung weder in den schweißhemmenden kosmetischen Mitteln noch auf der Hautaußenseite statt, so dass durch den Zusatz von Lysozym keine verringerte Wirksamkeit des schweißhemmenden kosmetischen Mittels aufgrund von vorzeitiger Hydrogelbildung auftritt. Aufgrund des Verzichts auf den Einsatz von schweißhemmenden aluminiumhaltigen Verbindungen, welche bei sensibler Haut Hautreizungen verursachen können, weisen die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel eine verbesserte Hautverträglichkeit gegenüber sensibler Haut auf.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit ein schweißhemmendes kosmetisches Mittel, enthaltend
- a) mindestens einen Stoff, ausgewählt aus der Gruppe von kosmetischen Ölen, welche bei 20 °C und 1.013 hPa flüssig sind, Riechstoffen und Wachsen, und
- b) Lysozym,
wobei das schweißhemmende kosmetische Mittel keine aluminiumhaltigen Verbindungen enthält.
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Durch den Einsatz von Lysozym in den erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mitteln erfolgt – ohne sich auf diese Theorie beschränken zu wollen – lediglich bei äußerst spezifischen pH-Werten eine Hydrogelbildung des Lysozym. Aufgrund der äußerst selektiven Bildung des Hydrogels bei pH-Werten, welche ausschließlich innerhalb der Ausführungsgänge der Schweißdrüsen vorliegen, wird eine effektive Verstopfung der Ausführungsgänge der Schweißdrüsen gewährleistet, ohne dass die schweißhemmende Wirkung des erfindungsgemäßen kosmetischen Mittels durch vorzeitige unerwünschte Hydrogelbildung aufgrund des Zusatzes von Lysozym vermindert wird. Somit wird selbst bei Abwesenheit schweißhemmender aluminiumhaltiger Verbindungen eine effektive Verminderung des Achselschweißes gewährleistet. Weiterhin vermindert der Verzicht auf schweißhemmende aluminiumhaltige Verbindungen Hautreizungen von empfindlicher bzw. sensibler Haut.
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Unter dem Begriff „schweißhemmend“ wird erfindungsgemäß die Verminderung bzw. Reduzierung der Transpiration der Schweißdrüsen des Körpers verstanden.
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Darüber hinaus werden unter dem Begriff „aluminiumhaltige Verbindungen“ im Rahmen der vorliegenden Erfindung schweißhemmende Aluminiumsalze und Aluminium-Zirkonium-Salze verstanden.
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Weiterhin wird unter dem Begriff „kosmetisches Öl“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ein für die kosmetische Verwendung geeignetes Öl verstanden, welches mit Wasser nicht mischbar ist. Bei dem erfindungsgemäß verwendeten kosmetischen Öl handelt es sich weder um Riechstoffe, noch um ätherische Öle.
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Zudem werden unter dem Begriff „Riechstoffe“ im Sinne der vorliegenden Erfindung Substanzen mit einer Molmasse von 74 bis 300 g/mol verstanden, welche mindestens eine osmophore Gruppe im Molekül enthalten und einen Geruch und/oder Geschmack aufweisen, d. h. sie sind in der Lage, die Rezeptoren der Haarzellen des olfaktorischen Systems zu erregen. Osmophore Gruppen sind kovalent an das Molekülgerüst gebundene Gruppen in Form von Hydroxygruppen, Formylgruppen, Oxogruppen, Alkoxycarbonylgruppen, Nitrilgruppen, Nitrogruppen, Azidgruppen etc. In diesem Zusammenhang fallen unter den Begriff „Riechstoffe“ im Sinne der vorliegenden Erfindung auch bei 20 °C und 1.013 hPa flüssige Parfümöle, Parfüme, oder Parfümölbestandteile.
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Darüber hinaus werden unter dem Begriff „Wachse“ im Rahmen der vorliegenden Erfindung Substanzen verstanden, welche bei 20 °C knetbar oder fest bis brüchig hart sind, eine grobe bis feinkristalline Struktur aufweisen und farblich durchscheinend bis opak, aber nicht glasartig sind. Weiterhin schmelzen diese Substanzen über 25 °C ohne Zersetzung, sind wenig oberhalb des Schmelzpunktes leicht flüssig (wenig viskos), weisen eine stark temperaturabhängige Konsistenz und Löslichkeit auf und sind unter leichtem Druck polierbar.
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Der Begriff „flüchtiges kosmetisches Öl“ bezeichnet erfindungsgemäß kosmetische Öle, welche bei 20 °C und einem Umgebungsdruck von 1.013 hPa einen Dampfdruck von 2,66 Pa bis 40.000 Pa (0,02 bis 300 mm Hg), vorzugsweise von 10 bis 12.000 Pa (0,1 bis 90 mm Hg), weiter bevorzugt von 13 bis 3.000 Pa (0,1 bis 23 mm Hg), insbesondere von 15 bis 500 Pa (0,1 bis 4 mm Hg), aufweisen.
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Darüber hinaus werden unter dem Begriff „nichtflüchtige kosmetische Öle“ im Sinne der vorliegenden Erfindung kosmetische Öle verstanden, welche bei 20 °C und einem Umgebungsdruck von 1.013 hPa einen Dampfdruck von weniger als 2,66 Pa (0,02 mm Hg) aufweisen.
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Weiterhin sind unter dem Begriff der „Fettsäure“, wie er im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird, aliphatische Carbonsäuren zu verstehen, welche unverzweigte oder verzweigte Kohlenstoffreste mit 4 bis 40 Kohlenstoffatomen aufweisen. Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingesetzten Fettsäuren können sowohl natürlich vorkommende als auch synthetisch hergestellte Fettsäuren sein. Weiterhin können die Fettsäuren einfach oder mehrfach ungesättigt sein.
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Schließlich sind unter dem Begriff des „Fettalkohols“ im Rahmen der vorliegenden Erfindung aliphatische, einwertige, primäre Alkohole zu verstehen, welche unverzweigte oder verzweigte Kohlenwasserstoffreste mit 4 bis 40 Kohlenstoffatomen aufweisen. Die im Rahmen der Erfindung eingesetzten Fettalkohole können auch ein- oder mehrfach ungesättigt sein.
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Die Angabe Gew.-% bezieht sich vorliegend, sofern nicht anderes angegeben ist, auf das Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel ohne gegebenenfalls vorhandenes Treibmittel.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das bei 20°C und 1.013 hPa flüssige kosmetische Öl ausgewählt aus der Gruppe von
- (i) flüchtigen cyclischen Siliconölen, insbesondere Cyclotrisiloxan, Cyclotetrasiloxan, Cyclopentasiloxan und Cyclohexasiloxan, und linearen Siliconölen mit 2 bis 10 Siloxaneinheiten, insbesondere Hexamethyldisiloxan, Octamethyltrisiloxan, Decamethyltetrasiloxan;
- (ii) flüchtigen Nichtsiliconölen, insbesondere flüssigen Paraffinölen und Isoparaffinölen, wie Isodecan, Isoundecan, Isododecan, Isotridecan, Isotetradecan, Isopentadecan, Isohexadecan und Isoeicosan;
- (iii) nichtflüchtigen Siliconölen, insbesondere höhermolekularen linearen Polyalkylsiloxane;
- (iv) nichtflüchtigen Nichtsiliconölen, insbesondere den Estern von linearen oder verzweigten gesättigten oder ungesättigten C2-30-Fettalkoholen mit linearen oder verzweigten gesättigten oder ungesättigten C2-30-Fettsäuren, welche hydroxyliert sein können, den C8-C22-Fettalkoholestern einwertiger oder mehrwertiger C2-C7-Hydroxycarbonsäuren, den Triethylcitraten, den verzweigten gesättigten oder ungesättigten C6-30-Fettalkoholen, den Mono-, Di- und Triglyceriden von linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten, gegebenenfalls hydroxylierten C8-30-Fettsäuren, den Dicarbonsäureestern von linearen oder verzweigten C2-C10-Alkanolen, den Anlagerungsprodukten von Ethylenoxid und/oder Propylenoxid an ein- oder mehrwertige C3-22-Alkanole, welche gegebenenfalls verestert sein können, den symmetrischen, unsymmetrischen oder cyclischen Estern der Kohlensäure mit Fettalkoholen, den Estern von Dimeren ungesättigter C12-22-Fettsäuren mit einwertigen, linearen, verzweigten und cyclischen C2-18-Alkanolen oder C2-6-Alkanolen, den Benzoesäureestern von linearen oder verzweigten C8-22-Alkanolen, wie Benzoesäure-C12-15-Alkylester und Benzoesäureisostearylester und Benzoesäureoctyldodecyl-ester, den synthetischen Kohlenwasserstoffen, wie Polyisobuten und Polydecene, den alicyclischen Kohlenwasserstoffen; sowie
- (v) deren Mischungen.
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Der Einsatz von flüchtigen Siliconölen und flüchtigen Nichtsiliconölen in den erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mitteln resultiert in einem trockeneren Hautgefühl und in einer schnelleren Freisetzung des schweißhemmenden Aluminiumsalzes.
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Die im Rahmen der Erfindung einsetzbaren cyclischen flüchtigen Siliconöle weisen bei 20 °C und einem Umgebungsdruck von 1.013 hPa einen Dampfdruck von 13 bis 15 Pa (0,1 mm Hg) auf. Weiterhin kann erfindungsgemäß als lineares flüchtiges Siliconöl auch ein niedermolekulares Phenyl Trimethicone mit einem Dampfdruck von etwa 2.000 Pa (15 mm Hg) bei 20 °C und einem Umgebungsdruck von 1.013 hPa eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Persistenz von Cyclodimethiconen in der Umwelt kann es erfindungsgemäß jedoch bevorzugt sein, wenn in den erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mitteln 0 bis weniger als 1 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis weniger als 0,1 Gew.-%, cyclische flüchtige Siliconöle eingesetzt werden.
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Erfindungsgemäß werden bevorzugt flüchtige Nichtsiliconöle in Form von C10-13-Isoparaffin-Mischungen mit einem Dampfdruck von 10 bis 400 Pa (0,08 bis 3 mm Hg), vorzugsweise von 13 bis 100 Pa (0,1 bis 0,8 mm Hg), bei 20 °C und einem Umgebungsdruck von 1.013 hPa eingesetzt. Dabei ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn das flüchtige C8-C16-Isoparaffin in einer Gesamtmenge von 1 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise von 3 bis 45 Gew.-%, bevorzugt von 5 bis 40 Gew.-%, insbesondere von 8 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten ist. Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich, erfindungsgemäße schweißhemmende kosmetische Mittel mit einem geringen Anteil an flüchtigen Ölen – das heißt, mit 0,5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, an flüchtigen Ölen – oder sogar ohne flüchtige Öle zu formulieren.
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Zur Maskierung von unlöslichen Bestandteilen, wie Talkum oder auf der Haut angetrockneten schweißhemmenden Aluminiumsalzen, kann es erfindungsgemäß bevorzugt sein, wenn die schweißhemmenden kosmetischen Mittel ein nichtflüchtiges Siliconöl und/oder ein nichtflüchtiges Nichtsiliconöl enthalten.
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In diesem Zusammenhang enthalten erfindungsgemäß bevorzugte schweißhemmende kosmetische Mittel mindestens einen Ester der linearen oder verzweigten gesättigten oder ungesättigten Fettalkohole mit 2 bis 30 Kohlenstoffatomen mit linearen oder verzweigten gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit 2 bis 30 Kohlenstoffatomen, welche hydroxyliert sein können, in einer Gesamtmenge von 1 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise von 5 bis 26 Gew.-%, bevorzugt von 9 bis 24 Gew.-%, insbesondere von 12 bis 17 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können als nichtflüchtige Siliconöle lineare Polyalkylsiloxane mit einer kinematischen Viskosität bei 25 °C von 5 bis 2.000 cSt, insbesondere linearen Polydimethylsiloxane mit einer kinematischen Viskosität bei 25 °C von 5 bis 2.000 cSt, vorzugsweise von 10 bis 350 cSt, insbesondere von 50 bis 100 cSt, eingesetzt werden. Die vorstehend genannten nichtflüchtigen Siliconöle sind unter den Handelsnamen Dow Corning® 200 bzw. Xiameter PMX von Dow Corning bzw. Xiameter erhältlich. Weitere bevorzugte nichtflüchtige Siliconöle sind Phenyltrimethicone mit einer kinematischen Viskosität bei 25 °C von 10 bis 100 cSt, vorzugsweise von 15 bis 30 cSt sowie Cetyldimethicone.
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Erfindungsgemäß weiterhin bevorzugt ist der Einsatz von Mischungen der vorstehend genannten kosmetischen Öle, insbesondere von nichtflüchtigen und flüchtigen kosmetischen Ölen, da auf diese Weise Parameter wie Hautgefühl, Sichtbarkeit des Rückstands und Stabilität des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels eingestellt und das Mittel somit besser an die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst werden kann.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, wenn das bei 20 °C und 1.013 hPa flüssige kosmetische Öl in einer Gesamtmenge von 1 bis 95 Gew.-%, vorzugsweise von 10 bis 85 Gew.-%, bevorzugt von 20 bis 75 Gew.-%, weiter bevorzugt von 35 bis 70 Gew.-%, insbesondere von 50 bis 60 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten ist.
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Es kann jedoch auch bevorzugt sein, wenn das bei 20 °C und 1.013 hPa flüssige kosmetische Öl in einer Gesamtmenge von 0,2 bis 70 Gew.-%, vorzugsweise von 2 bis 60 Gew.-%, bevorzugt von 3 bis 50 Gew.-%, weiter bevorzugt von 5 bis 35 Gew.-%, insbesondere von 8 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten ist. In diesem Zusammenhang kann es auch vorgesehen sein, dass die erfindungsgemäßen schweißhemmenden Mittel weniger als 0,2 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 0,1 Gew.-%, insbesondere 0 Gew.-% des bei 20 °C und 1.013 hPa flüssigen kosmetischen Öls enthalten. Der Einsatz nur äußerst geringer Mengen des bei 20 °C und 1.013 hPa flüssigen kosmetischen Öls ist insbesondere bei erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mitteln bevorzugt, welche in wässriger, wässrig-alkoholischer oder wässrig-glykolischer Form vorliegen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Riechstoff ausgewählt aus der Gruppe von
- (i) Estern, insbesondere Benzylacetat, Phenoxyethylisobutyrat, p-tert.-Butylcyclohexylacetat, Linalylacetat, Dimethylbenzylcarbinylacetat (DMBCA), Phenylethylacetat, Benzylacetat, Ethylmethylphenylglycinat, Allylcyclohexylpropionat, Styrallylpropionat, Benzylsalicylat, Cyclohexylsalicylat, Floramat, Melusat und Jasmecyclat;
- (ii) Ethern, insbesondere Benzylethylether und Ambroxan;
- (iii) Aldehyden, insbesondere linearen Alkanale mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen, Citral, Citronellal, Citronellyloxy-acetaldehyd, Cyclamenaldehyd, Lilial und Bourgeonal;
- (iv) Ketonen, insbesondere Jonone, alpha-Isomethylionon und Methylcedrylketon;
- (v) Alkoholen, insbesondere Anethol, Citronellol, Eugenol, Geraniol, Linalool, Phenylethylalkohol und Terpineol;
- (vi) Kohlenwasserstoffen, insbesondere Terpene wie Limonen und Pinen; sowie
- (vii) deren Mischungen.
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Bevorzugt werden jedoch Mischungen verschiedener Riechstoffe verwendet, welche gemeinsam eine ansprechende Duftnote erzeugen.
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Besonders ansprechend riechende erfindungsgemäße schweißhemmende kosmetische Mittel werden erhalten, wenn der Riechstoff in einer Gesamtmenge von 0,00001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 0,001 bis 9 Gew.-%, bevorzugt von 0,01 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,5 bis 7 Gew.-%, insbesondere von 1 bis 6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten ist. In diesem Zusammenhang kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass der Riechstoff in einer Gesamtmenge von 0,00001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,001 bis 4 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 2 Gew.-%, insbesondere 0,2 bis 1,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des treibmittelhaltigen schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten ist.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Wachs ausgewählt aus der Gruppe von
- (i) Kokosfettsäureglycerinmono-, -di- und -triestern;
- (ii) Butyrospermum Parkii (Shea Butter);
- (iii) Estern von gesättigten, einwertigen C8-18-Alkoholen mit gesättigten C12-18-Monocarbonsäuren;
- (iv) linearen, primären C12-C24-Alkanolen;
- (v) Estern aus einem gesättigten, einwertigen C16-C60-Alkanol und einer gesättigten C8-C36-Monocarbonsäure, insbesondere Cetylbehenat, Stearylbehenat und C20-C40-Alkylstearat;
- (vi) Glycerintriestern von gesättigten linearen C12-C30-Carbonsäuren, die hydroxyliert sein können, insbesondere hydriertes Palmöl, hydriertes Kokosöl, hydriertes Rizinusöl, Glyceryltribehenat und Glyceryltri-12-hydroxystearat;
- (vii) natürlichen pflanzlichen Wachsen, insbesondere Candelillawachs, Carnaubawachs, Japanwachs, Zuckerrohrwachs, Ouricourywachs, Korkwachs, Sonnenblumenwachs, Fruchtwachse;
- (viii) tierischen Wachsen, insbesondere Bienenwachs, Schellackwachs und Walrat;
- (ix) synthetischen Wachsen, insbesondere Montanesterwachse, hydrierte Jojobawachse und Sasolwachse, Polyalkylenwachse und Polyethylenglycolwachse, C20-C40-Dialkylester von Dimersäuren, C30-50-Alkylbienenwachs sowie Alkyl- und Alkylarylester von Dimerfettsäuren, Paraffinwachse; sowie
- (x) deren Mischungen.
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Besonders bevorzugt sind Handelsprodukte mit der INCI-Bezeichnung Cocoglycerides, insbesondere die Handelsprodukte Novata® (ex BASF), besonders bevorzugt Novata® AB, ein Gemisch aus C12-18-Mono-, Di- und Triglyceriden, das im Bereich von 30 bis 32°C schmilzt, sowie die Produkte der Softisan-Reihe (Sasol Germany GmbH) mit der INCI-Bezeichnung Hydrogenated Cocoglycerides, insbesondere Softisan 100, 133, 134, 138, 142. Weitere bevorzugte Ester von gesättigten, einwertigen C12-18-Alkoholen mit gesättigten C12-18-Monocarbonsäuren sind Stearyllaurat, Cetearylstearat (z. B. Crodamol® CSS), Cetylpalmitat (z. B. Cutina® CP) und Myristylmyristat (z. B. Cetiol® MM). Weiterhin wird bevorzugt ein C20-C40-Alkylstearat als Wachskomponente eingesetzt. Dieser Ester ist unter den Namen Kesterwachs® K82H oder Kesterwachs® K80H bekannt und wird von Koster Keunen Inc. vertrieben.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, wenn das Wachs in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise von 3 bis 40 Gew.-%, bevorzugt von 5 bis 35 Gew.-%, insbesondere von 6 bis 25 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten ist.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird eine besonders effektive Verminderung des Achselschweißes durch Hydrogelbildung des Lysozym erreicht, wenn das Lysozym in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise von 0,1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt von 0,3 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt von 0,8 bis 5 Gew.-%, insbesondere von 1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten ist. Es kann jedoch im Rahmen der Erfindung auch vorgesehen sein, dass die schweißhemmenden kosmetischen Mittel Lysozym in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise 0,3 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 25 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,7 bis 15 Gew.-%, noch weiter bevorzugt von 1,0 bis 12 Gew.-%, insbesondere von 1,5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des treibmittelhaltigen schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten. Ohne sich auf diese Theorie beschränken zu wollen resultiert der Einsatz der vorstehend genannten Menge von Lysozym in einer signifikant erhöhten und äußerst pH-selektiven Hydrogelbildung in den Ausführungsgängen der Schweißdrüsen. Auf diese Weise wird eine effektive Verstopfung der Ausführungsgänge der Schweißdrüsen und somit eine hervorragende schweißhemmende Wirkung gewährleistet. Weiterhin führt der Einsatz der zuvor genannten Menge an Lysozym nicht zu einer unerwünschten vorzeitigen Hydrogelbildung in der schweißhemmenden kosmetischen Mittel oder auf der Hautoberfläche, so dass die hervorragende schweißhemmende Wirkung selbst über lange Lagerungszeiträume gewährleistet wird.
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Das schweißhemmende kosmetische Mittel enthält bevorzugt freies Wasser in einer Gesamtmenge von weniger als 10 Gew.-%, vorzugweise von weniger als 8 Gew.-%, bevorzugt von weniger als 5 Gew.-%, weiter bevorzugt von weniger als 3 Gew.-%, noch mehr bevorzugt von weniger als 1 Gew.-%, insbesondere von 0 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels. Unter freiem Wasser im Sinne der vorliegenden Erfindung wird somit Wasser verstanden, welches von Kristallwasser, Hydratationswasser oder ähnlich molekular gebundenem Wasser der eingesetzten Bestandteile verschieden ist.
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Überraschenderweise wurde festgestellt, dass die Verstopfung der Ausführungsgänge der Schweißdrüsen aufgrund der Hydrogelbildung des Lysozym signifikant gesteigert werden kann, wenn die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel freies Wasser in einer Menge von 15 bis 96 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält das schweißhemmende kosmetische Mittel daher freies Wasser in einer Gesamtmenge von 15 bis 96 Gew.-%, vorzugsweise von 25 bis 80 Gew.-%, bevorzugt von 30 bis 70 Gew.-%, insbesondere von 40 bis 60 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels.
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In einer weiteren bevorzugten Darreichungsform liegt das schweißhemmende kosmetische Mittel als Wasser-in-Öl-Emulsion vor. Hierbei kann es sich insbesondere um eine versprühbare Wasser-in-Öl-Emulsion handeln, welche mittels eines Treibmittels versprüht werden kann. In diesem Zusammenhang ist es bevorzugt, wenn das in Form einer Wasser-in-Öl-Emulsion vorliegende erfindungsgemäße schweißhemmende kosmetische Mittel Lysozym in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise von 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 0,3 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt von 0,8 bis 5 Gew.-%, am insbesondere von 1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthält.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann es auch vorgesehen sein, dass das schweißhemmende kosmetische Mittel als Öl-in-Wasser-Emulsion vorliegt. In diesem Fall wird das erfindungsgemäße Mittel bevorzugt als treibmittelfreies Pumpspray oder Quetschspray versprüht oder als Roll-on appliziert. In diesem Zusammenhang ist es bevorzugt, wenn das in Form einer Öl-in-Wasser-Emulsion vorliegende schweißhemmende kosmetische Mittel Lysozym in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise von 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 0,3 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt von 0,8 bis 5 Gew.-%, insbesondere von 1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthält.
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Erfindungsgemäß kann es weiterhin vorgesehen sein, dass das schweißhemmende kosmetische Mittel als wässrige, wässrig-alkoholische oder wässrig-glykolische Lösung vorliegt. Da die erfindungsgemäßen kosmetischen Mittel keine Inhaltsstoffe wie beispielsweise schweißhemmende aluminiumhaltige Verbindungen enthält, welche durch den Zusatz protischer Lösungsmittel eine verminderte schweißhemmende Wirkung aufweisen, können erfindungsgemäß protische Lösungsmittel, wie wässrige Lösungen, zur Formulierung der erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel verwendet werden, ohne dass eine signifikante Verringerung der Antitranspirantwirkung auftritt. Daher gewährleistet der Zusatz von Lysozym selbst bei Verwendung von protischen Lösungsmitteln eine effektive Verschlussbildung der Ausführungsgänge der Schweißdrüsen und somit eine hervorragende Antitranspirantwirkung.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält das schweißhemmende kosmetische Mittel Ethanol in einer Gesamtmenge von 1 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise von 5 bis 70 Gew.-%, bevorzugt von 7 bis 50 Gew.-%, insbesondere von 10 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das schweißhemmenden kosmetische Mittel Ethanol in einer Gesamtmenge von 10 bis 95 Gew.-%, vorzugsweise von 15 bis 90 Gew.-%, bevorzugt von 20 bis 87 Gew.-%, weiter bevorzugt von 30 bis 85 Gew.-%, insbesondere von 40 bis 80 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthält. Wie zuvor ausgeführt, können durch den Einsatz von Lysozym selbst hohe Mengen an protischen Lösungsmitteln, wie Ethanol, verwendet werden, ohne dass die Antitranspirantwirkung des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels negativ beeinflusst wird.
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Die Applikation des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels kann mittels verschiedener Verfahren erfolgen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das schweißhemmende kosmetische Mittel als Spray-Applikation konfektioniert. Die Spray-Applikation erfolgt mit einer Sprühvorrichtung, welche in einem Behälter eine Füllung aus dem erfindungsgemäßen flüssigen, viskos-fließfähigen, suspensionsförmigen oder pulverförmigen schweißhemmenden kosmetischen Mittel enthält. Die Füllung kann unter dem Druck eines Treibmittels stehen (Druckgasdosen, Druckgaspackungen, Aerosolpackungen), oder es kann sich um einen mechanisch zu bedienenden Pumpzerstäuber ohne Treibgas (Pumpsprays/ Quetschflasche) handeln. Die Behälter weisen eine Entnahmevorrichtung auf, bevorzugt in Gestalt von Ventilen, welche die Entnahme des Inhalts als Nebel, Rauch, Schaum, Pulver, Paste oder Flüssigkeitsstrahl ermöglichen. Als Behälter für die Sprühvorrichtungen kommen vor allem zylindrische Gefäße aus Metall (Aluminium, Weißblech, Rauminhalt bevorzugt maximal 1.000 ml), geschütztem bzw. nichtsplitterndem Glas oder Kunststoff (Rauminhalt bevorzugt maximal 220 ml) bzw. splitterndem Glas oder Kunststoff (Rauminhalt bevorzugt 50 bis 400 ml) in Frage. Cremeförmige, gelförmige, pastöse und flüssige Mittel können z.B. in Pump-, Spray- oder Quetschspendern abgepackt sein, insbesondere auch in Mehrkammer-Pump-, Mehrkammer-Spray- oder Mehrkammer-Quetschspendern. Die Verpackung für die erfindungsgemäßen Mittel kann undurchsichtig, aber auch transparent oder transluzent sein.
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Das schweißhemmende kosmetische Mittel ist bevorzugt als Stift, Soft Solid, Creme, Roll-on, Dibenzylidenalditol-basiertes Gel, loses oder kompaktes Puder konfektioniert. Die Formulierung der erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel in einer bestimmten Darreichungsform, wie beispielsweise einem Antitranspirant-Roll-on, einem Antitranspirantstift oder einem Antitranspirantgel, richtet sich bevorzugt nach den Anforderungen des Verwendungszwecks. Je nach Verwendungszweck können die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel daher in fester, halbfester, flüssiger, disperser, emulgierter, suspendierter, gelförmiger, mehrphasiger oder puderförmiger Form vorliegen. Unter den Begriff der Flüssigkeit fallen im Sinne der vorliegenden Erfindung auch jegliche Arten von Festkörperdispersionen in Flüssigkeiten. Weiterhin werden unter mehrphasigen erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mitteln im Sinne der vorliegenden Erfindung Mittel verstanden, welche mindestens 2 verschiedene Phasen mit einer Phasentrennung aufweisen und bei welchen die Phasen horizontal, also übereinander, oder vertikal, also nebeneinander, angeordnet sein können.
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Die Applikation kann beispielsweise mit einem Rollkugelapplikator erfolgen. Solche Roller weisen eine in einem Kugelbett gelagerte Kugel auf, welche durch Bewegung über eine Oberfläche bewegt werden kann. Dabei nimmt die Kugel etwas von dem zu verteilenden erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel auf und befördert dieses an die zu behandelnde Oberfläche. Die Verpackung für die erfindungsgemäßen Mittel kann, wie zuvor ausgeführt, undurchsichtig, transparent oder transluzent sein.
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Weiterhin ist es auch möglich, die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel mittels eines festen Stifts in Form einer festen Emulsion zu applizieren.
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Es kann erfindungsgemäß jedoch auch bevorzugt sein, dass das schweißhemmende kosmetische Mittel auf und/oder in einem wegwerfbaren Substrat, ausgewählt aus der Gruppe von Tüchern, Pads und Bauschen, enthalten ist. Besonders bevorzugt sind Feuchttücher, d.h. für den Anwender vorgefertigte, bevorzugt einzeln abgepackte, Feuchttücher, wie sie z. B. aus dem Bereich der Glasreinigung oder aus dem Bereich der feuchten Toilettenpapiere wohlbekannt sind. Solche Feuchttücher, die vorteilhafter Weise auch Konservierungsstoffe enthalten können, sind mit einem erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel imprägniert oder beaufschlagt und bevorzugt einzeln verpackt. Sie können z. B. als Deodorant-Tuch eingesetzt werden, was besonders interessant für den Gebrauch unterwegs ist. Bevorzugte Substratmaterialien sind ausgewählt aus porösen flächigen Tüchern. Sie können aus einem faserigen oder zellulären flexiblen Material bestehen, das ausreichend mechanische Stabilität und gleichzeitig Weichheit zur Anwendung auf der Haut aufweist. Zu diesen Tüchern gehören Tücher aus gewebten und ungewebten (Vlies) synthetischen und natürlichen Fasern, Filz, Papier oder Schaumstoff, wie hydrophilem Polyurethanschaum. Erfindungsgemäß bevorzugte deodorierende oder schweißhemmende Substrate können durch Tränken oder Imprägnierung oder auch durch Aufschmelzen eines erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels auf ein Substrat erhalten werden.
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Die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel können darüber hinaus weitere Hilfsstoffe enthalten. Bevorzugt enthalten die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel mindestens einen weiten Hilfsstoff, ausgewählt aus der Gruppe von (i) Emulgatoren und/oder Tensiden; (ii) Hydrogelbildnern; (iii) Chelatbildnern; (iv) Deodorant-Wirkstoffen; (v) ein- und/oder mehrwertigen Alkoholen und/oder Polyethylenglycolen; (vi) hautkühlenden Wirkstoffen; (vii) Treibmitteln; (viii) Verdickungsmitteln sowie (ix) deren Mischungen.
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Erfindungsgemäß bevorzugt geeignete Emulgatoren und Tenside sind ausgewählt aus anionischen, kationischen, nichtionischen, amphoteren, insbesondere ampholytischen und zwitterionischen Emulgatoren und Tensiden. Tenside sind amphiphile (bifunktionelle) Verbindungen, die aus mindestens einem hydrophoben und mindestens einem hydrophilen Molekülteil bestehen. Der hydrophobe Rest ist bevorzugt eine Kohlenwasserstoffkette mit 8 bis 28 Kohlenstoffatomen, die gesättigt oder ungesättigt, linear oder verzweigt sein kann. Besonders bevorzugt ist diese C8-C28-Alkylkette linear.
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Unter anionischen Tensiden werden Tenside mit ausschließlich anionischen Ladungen verstanden; sie enthalten z. B. Carboxylgruppen, Sulfonsäuregruppen oder Sulfatgruppen. Besonders bevorzugte anionische Tenside sind Alkylsulfate, Alkylethersulfate, Acylglutamate und C8-24-Carbonsäuren sowie deren Salze, die sogenannten Seifen. Unter kationischen Tensiden werden Tenside mit ausschließlich kationischen Ladungen verstanden; sie enthalten z. B. quartäre Ammoniumgruppen. Bevorzugt sind kationische Tenside vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide sowie die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen. Weitere erfindungsgemäß verwendbare kationische Tenside stellen die quaternisierten Proteinhydrolysate dar. Bevorzugte Esterquats sind quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Triethanolamin, quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Diethanolalkylaminen und quaternierten Estersalzen von Fettsäuren mit 1,2-Dihydroxypropyldialkylaminen. Die amphoteren Tenside werden in ampholytische Tenside und zwitterionische Tenside unterteilt. Unter ampholytischen Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die sowohl saure (beispielsweise -COOH oder -SO3H-Gruppen) als auch basische hydrophile Gruppen (beispielsweise Aminogruppen) besitzen und sich also je nach Bedingung sauer oder basisch verhalten. Unter zwitterionischen Tensiden versteht der Fachmann Tenside, die im selben Molekül sowohl eine negative als auch eine positive Ladung tragen. Beispiele für bevorzugte zwitterionische Tenside sind die Betaine, die N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, die N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate und die 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils 8 bis 24 Kohlenstoffatomen in der Alkylgruppe. Beispiele für bevorzugte ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylaminopropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropyl-glycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils 8 bis 24 Kohlenstoffatomen in der Alkylgruppe
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, welche als Emulsion, insbesondere als Öl-in-Wasser-Emulsion, formuliert sind, enthalten bevorzugt mindestens einen nichtionischen Öl-in-Wasser-Emulgator mit einem HLB-Wert von mehr als 7 bis 20. Hierbei handelt es sich um dem Fachmann allgemein bekannte Emulgatoren, wie sie beispielsweise in
Kirk-Othmer, "Encyclopedia of Chemical Technology", 3. Aufl., 1979, Band 8, Seite 913–916, aufgelistet sind. Für ethoxylierte Produkte wird der HLB-Wert nach der Formel HLB = (100 – L):5 berechnet, wobei L der Gewichtsanteil der lipophilen Gruppen, das heißt der Fettalkyl- oder Fettacylgruppen, in den Ethylenoxidaddukten, ausgedrückt in Gewichtsprozent, ist. In diesem Zusammenhang kann es erfindungsgemäß bevorzugt sein, wenn weiterhin ein Wasser-in-Öl-Emulgator mit einem HLB-Wert von größer 1,0 und kleiner/gleich 7,0 eingesetzt wird. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignete nichtionische Öl-in-Wasser-Emulgatoren und geeignete nichtionische Wasser-in-Öl-Emulgatoren sind beispielsweise in der deutschen Offenlegungsschrift
DE 10 2006 004 957 A1 beschrieben.
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Zur Verdickung der erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel werden bevorzugt Hydrogel bildende Substanzen eingesetzt, welche ausgewählt sind aus Celluloseethern, vor allem Hydroxyalkylcellulosen, insbesondere Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Carboxymethylcellulose, Cetylhydroxyethylcellulose, Hydroxybutylmethylcellulose, Methylhydroxyethylcellulose, weiterhin Xanthan-Gum, Sclerotium Gum, Succinoglucanen, Polygalactomannanen, insbesondere Guar-Gums und Johannisbrotkernmehl (Locust Bean Gum), insbesondere Guar-Gum und Locust Bean Gum selbst und den nichtionischen Hydroxyalkylguarderivaten und Johannisbrotkernmehl-Derivaten, wie Hydroxypropylguar, Carboxymethylhydroxypropylguar, Hydroxypropylmethylguar, Hydroxyethylguar und Carboxymethylguar, weiterhin Pectinen, Agar, Carragheen (Carrageenan), Traganth, Gummi arabicum, Karayagummi, Taragummi, Gellan, Gelatine, Casein, Propylenglycolalginat, Alginsäuren und deren Salze, insbesondere Natriumalginat, Kaliumalginat und Calciumalginat, weiterhin Polyvinylpyrrolidonen, Polyvinylalkoholen, Polyacrylamiden, weiterhin – wenn auch weniger bevorzugt – physikalisch (z. B. durch Vorverkleisterung) und/oder chemisch modifizierten Stärken, insbesondere hydroxypropylierten Stärkephosphaten und Octenylstärkesuccinaten und deren Aluminium-, Calcium- oder Natriumsalzen, weiterhin – ebenfalls weniger bevorzugt – Acrylsäure-Acrylat-Copolymeren, Acrylsäure-Acrylamid-Copolymeren, Acrylsäure-Vinylpyrrolidon-Copolymeren, Acrylsäure-Vinylformamid-Copolymeren und Polyacrylaten. Besonders bevorzugte Hydrogelbildner sind ausgewählt aus Celluloseethern, vor allem aus Hydroxyalkylcellulosen, insbesondere aus Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Carboxymethylcellulose, Cetylhydroxyethylcellulose, Hydroxybutylmethylcellulose und Methylhydroxyethylcellulose, sowie Mischungen hiervon. Bevorzugt wird Hydroxyethylcellulose als Hydrogelbildner eingesetzt.
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Um die Verstopfung der Ausführungsgänge der Schweißdrüsen durch die Hydrogelbildung bei Zusatz von Lysozym weiter zu unterstützen, kann es von Vorteil sein, den erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mitteln mindestens einen Chelatbildner, der ausgewählt ist aus Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) und ihren Salze sowie aus Nitrilotriessigsäure (NTA) und Mischungen dieser Substanzen, in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 0,5 Gew.-%, vorzugsweise von 0,02 bis 0,3 Gew.-%, insbesondere von 0,05 bis 0,1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen schweißhemmenden Mittels, zuzusetzen.
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Die Antitranspirantwirkung der erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel kann weitergehend gesteigert werden, wenn mindestens einen Deodorant-Wirkstoff in einer Gesamtmenge von 0,0001 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise von 0,2 bis 20 Gew.-%, bevorzugt von 1 bis 15 Gew.-%, insbesondere von 1,5 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels, enthalten ist. Sofern Ethanol in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzt wird, gilt dieses im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht als Deodorant-Wirkstoff, sondern als Bestandteil des Trägers. Erfindungsgemäß bevorzugte Deodorant-Wirkstoffe sind ausgewählt aus der Gruppe der (i) Silbersalze; (ii) aromatischen Alkohole, insbesondere 2-Benzylheptan-1-ol sowie Mischungen von 2-Benzylheptan-1-ol und Phenoxyethanol; (iii) 1,2-Alkandiole mit 5 bis 12 Kohlenstoffatomen, insbesondere 3-(2-Ethylhexyloxy)-1,2-propandiol; (iv) Triethylcitrate; (v) Wirkstoffe gegen Exoesterasen, insbesondere gegen Arylsulfatase, Lipase, beta-Glucuronidase und Cystathion-β-lyase; (vi) kationischen Phospholipide; (vii) Geruchsabsorber, insbesondere Silicate, wie Montmorillonit, Kaolinit, Ilit, Beidellit, Nontronit, Saponit, Hectorit, Bentonit, Smectit und Talkum, Zeolithe, Zinkricinoleat, Cyclodextrine; (viii) desodorierend wirkenden Ionenaustauscher; (ix) keimhemmenden Mittel; (x) präbiotisch wirksamen Komponenten; sowie (xi) Mischungen dieser Deodorant-Wirkstoffe.
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Bevorzugte erfindungsgemäße schweißhemmenden kosmetische Mittel enthalten weiterhin mindestens ein wasserlösliches mehrwertiges C2-9-Alkanol mit 2 bis 6 Hydroxylgruppen und/oder mindestens ein wasserlösliches Polyethylenglycol mit 3 bis 50 Ethylenoxid-Einheiten sowie Mischungen hiervon. Hierunter fallen nicht die vorstehend erwähnten Deodorant-Wirkstoffe in Form von 1,2-Alkandiolen. Bevorzugte Alkanole sind ausgewählt aus 1,2-Propylenglycol, 2-Methyl-1,3-propandiol, Glycerin, 1,2-Butylenglycol, 1,3-Butylenglycol, 1,4-Butylenglycol, Pentylenglycolen wie 1,2-Pentandiol und 1,5-Pentandiol, Hexandiolen wie 1,2-Hexandiol und 1,6-Hexandiol, Hexantriolen wie 1,2,6-Hexantriol, 1,2-Octandiol, 1,8-Octandiol, Dipropylenglycol, Tripropylenglycol, Diglycerin, Triglycerin, Erythrit, Sorbit, cis-1,4-Dimethylolcyclohexan, trans-1,4-Dimethylolcyclohexan, beliebige Isomeren-Gemische von cis- und trans-1,4-Dimethylolcyclohexan, sowie Mischungen der vorgenannten Substanzen. Geeignete wasserlösliche Polyethylenglycole sind ausgewählt aus PEG-3, PEG-4, PEG-6, PEG-7, PEG-8, PEG-9, PEG-10, PEG-12, PEG-14, PEG-16, PEG-18 und PEG-20 sowie Mischungen hiervon, wobei PEG-3 bis PEG-8 bevorzugt sind.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten die schweißhemmenden kosmetischen Mittel weiterhin mindestens einen hautkühlenden Wirkstoff. Erfindungsgemäß geeignete hautkühlende Wirkstoffe sind beispielsweise Menthol, Isopulegol sowie Mentholderivate, z. B. Menthyllactat, Menthylglycolat, Menthyl Ethyl Oxamate, Menthylpyrrolidoncarbonsäure, Menthylmethylether, Menthoxypropandiol, Menthonglycerinacetal (9-Methyl-6-(1-methylethyl)-1,4-dioxaspiro (4.5)decan-2-methanol), Monomenthylsuccinat, 2-Hydroxymethyl-3,5,5-trimethylcyclohexanol und 5-Methyl-2-(1-methylethyl)cyclohexyl-N-ethyloxamat. Als hautkühlende Wirkstoffe bevorzugt sind Menthol, Isopulegol, Menthyllactat, Menthoxypropandiol, Menthylpyrrolidoncarbonsäure und 5-Methyl-2-(1-methylethyl)cyclohexyl-N-ethyloxamat sowie Mischungen dieser Substanzen, insbesondere Mischungen von Menthol und Menthyllactat, Menthol, Mentholglycolat und Menthyllactat, Menthol und Menthoxypropandiol oder Menthol und Isopulegol.
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Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel ein Treibmittel enthalten. In diesem Fall sind sie als treibgasgetriebenes Aerosol konfektioniert. Bevorzugte Treibmittel (Treibgase) sind Propan, Propen, n-Butan, iso-Butan, iso-Buten, n-Pentan, Penten, iso-Pentan, iso-Penten, Methan, Ethan, Dimethylether, Stickstoff, Luft, Sauerstoff, Lachgas, 1,1,1,3-Tetrafluorethan, Heptafluoro-n-propan, Perfluorethan, Monochlordifluormethan, 1,1-Difluorethan, Tetrafluoropropene und zwar sowohl einzeln als auch in deren Mischungen. Auch hydrophile Treibgase, wie z. B. Kohlendioxid, können vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden, wenn der Anteil an hydrophilen Gasen gering gewählt wird und lipophiles Treibgas (z. B. Propan/Butan) im Überschuss vorliegt. Besonders bevorzugt sind Propan, n-Butan, iso-Butan sowie Mischungen dieser Treibgase. Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz von n-Butan als einzigem Treibgas erfindungsgemäß besonders bevorzugt sein kann. Die Gesamtmenge der Treibmittel beträgt 20 bis 95 Gew.%, vorzugsweise 30 bis 85 Gew.%, insbesondere 40 bis 75 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Antitranspirants, bestehend aus dem erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel, dem Treibmittel und gegebenenfalls weiteren Hilfsstoffen.
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Als Hilfstoffe können erfindungsgemäß weiterhin lipophile Verdickungsmittel eingesetzt werden. Bevorzugt ist das mindestens eine schweißhemmende Aluminiumsalz ungelöst in mindestens einem bei 20 °C und 1.013 hPa flüssigen kosmetischen Öl suspendiert. Zur besseren Anwendbarkeit kann dieser Suspension noch mindestens ein lipophiles Verdickungsmittel als Suspendierhilfe zugesetzt werden. Erfindungsgemäß bevorzugte lipophile Verdickungsmittel sind ausgewählt aus hydrophobierten Tonmineralien und pyrogenen Kieselsäuren.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel dadurch gekennzeichnet, dass sie als Wasser-in-Öl-Emulsion konfektioniert sind und – bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels –
- – Lysozym in einer Gesamtmenge von insgesamt 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,3 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 0,8 bis 5 Gew.-%, insbesondere 1 bis 3 Gew.-%,
- – 12 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 55 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 50 Gew.-%, insbesondere 35 bis 45 Gew.-% Wasser,
- – mindestens einen Emulgator und
- – mindestens einen Stoff, ausgewählt aus der Gruppe von kosmetischen Ölen, welche bei 20 °C und 1.013 hPa flüssig sind, Riechstoffen und Wachsen
enthalten.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel dadurch gekennzeichnet, dass sie als Öl-in-Wasser-Emulsion konfektioniert sind und – bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels –
- – Lysozym in einer Gesamtmenge von insgesamt 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,3 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 0,8 bis 5 Gew.-%, insbesondere 1 bis 3 Gew.-%,
- – 15 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 55 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 50 Gew.-%, insbesondere 35 bis 45 Gew.-% Wasser,
- – mindestens einen Emulgator und
- – mindestens einen Stoff, ausgewählt aus der Gruppe von kosmetischen Ölen, welche bei 20 °C und 1.013 hPa flüssig sind, Riechstoffen und Wachsen
enthalten.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst erfindungsgemäße schweißhemmende kosmetische Mittel, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass sie – bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels –
- – Lysozym in einer Gesamtmenge von insgesamt 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,3 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 0,8 bis 5 Gew.-%, insbesondere 1 bis 3 Gew.-%,
- – 15 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 80 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 75 Gew.-%, insbesondere 40 bis 60 Gew.-% Wasser, und
- – 0,01 bis 2 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 0,7 Gew.-%, insbesondere 0,3 bis 0,5 Gew.-% einer ein Hydrogel bildenden Substanz
enthalten.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst erfindungsgemäße schweißhemmende kosmetische Mittel, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass sie – bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels –
- – Lysozym in einer Gesamtmenge von insgesamt 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,3 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 0,8 bis 5 Gew.-%, insbesondere 1 bis 3 Gew.-%,
- – 15 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 80 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 75 Gew.-%, insbesondere 40 bis 60 Gew.-% Wasser, und
- – 0,01 bis 2 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 0,7 Gew.-%, insbesondere 0,3 bis 0,5 Gew.-% einer ein Hydrogel bildenden Substanz
enthalten, wobei die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel eine dynamische Viskosität im Bereich von 10 bis 5000 mPas, vorzugsweise von 100 bis 1000 mPas, bevorzugt von 200 bis 800 mPas, gemessen mit einem Brookfield-Viskosimeter, Spindel RV 4, 20 s–1, ohne Helipath, bei 20 °C Umgebungstemperatur und 20 °C Probentemperatur, aufweisen.
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In einer anderen bevorzugten Ausführungsform sind die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel dadurch gekennzeichnet, dass sie als Wasser-in-Öl-Emulsion konfektioniert sind und – bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels –
- – Lysozym in einer Gesamtmenge von insgesamt 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,3 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 0,8 bis 5 Gew.-%, insbesondere 1 bis 3 Gew.-%,
- – 15 bis 75 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 60 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 55 Gew.-%, insbesondere 35 bis 50 Gew.-% Wasser
enthalten.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittel dadurch gekennzeichnet, dass sie als Öl-in-Wasser-Emulsion konfektioniert sind und – bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mittels –
- – Lysozym in einer Gesamtmenge von insgesamt 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,3 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 0,8 bis 5 Gew.-%, insbesondere 1 bis 3 Gew.-%,
- – 15 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 80 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 75 Gew.-%, insbesondere 40 bis 60 Gew.-% Wasser, und
- – gegebenenfalls 0,01 bis 2 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 0,7 Gew.-%, insbesondere 0,3 bis 0,5 Gew.-% einer ein Hydrogel bildenden Substanz
enthalten.
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Ein zweiter Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung einer Kombination mindestens eines Stoffs, ausgewählt aus der Gruppe von kosmetischen Ölen, welche bei 20 °C und 1.013 hPa flüssig sind, Riechstoffen und Wachsen, und Lysozym zur Reduzierung und/oder Verhinderung von Schweiß. Der Begriff der „Kombination“ im Sinne der vorliegenden Erfindung umfasst ebenso eine Mischung des mindestens einen Stoffs mit Lysozym. Bezüglich der Verwendung der vorstehend genannten Kombination gilt mutatis mutandis das zu den erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mitteln Gesagte.
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Weiterhin ist ein dritter Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein nicht-therapeutisches kosmetisches Verfahren zur Verhinderung und/oder Reduzierung der Transpiration des Körpers, bei welchem ein schweißhemmende kosmetische Mittel, enthaltend mindestens einen Stoff, ausgewählt aus der Gruppe von kosmetischen Ölen, welche bei 20 °C und 1.013 hPa flüssig sind, Riechstoffen und Wachsen, und Lysozym, auf die Haut, insbesondere auf die Haut der Achselhöhlen, aufgetragen wird. Bezüglich des erfindungsgemäßen Verfahrens gilt mutatis mutandis das zu den erfindungsgemäßen schweißhemmenden kosmetischen Mitteln und zu der erfindungsgemäßen Verwendung Gesagte.
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Schließlich ist ein vierter Gegenstand der vorliegenden Erfindung die Verwendung von Lysozym zur zumindest teilweisen Verschlussbildung der Schweißdrüse(n).
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Unter Verschlussbildung der Schweißdrüse(n) ist erfindungsgemäß die Bildung eines Hydrogels und/oder Niederschlags von Lysozym in dem Ausführungsgang der Schweißdrüse bzw. den Ausführungsgängen der Schweißdrüsen zu verstehen. Durch diese Verschlussbildung wird eine Absonderung von Schweiß aus dem Ausführungsgang vermieden bzw. verringert. Bezüglich der erfindungsgemäßen Verwendung von Lysozym gilt mutatis mutandis das zu den erfindungsgemäßen kosmetischen schweißhemmenden Mitteln Gesagte.
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Die folgenden Beispiele erläutern die vorliegende Erfindung, ohne sie jedoch darauf einzuschränken:
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Beispiele:
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Erfindungsgemäße schweißhemmende Suspensionsstifte (Mengenangaben in Gew.-%)
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Hydrogenated Castor Oil | - | - | - | 1,5 | 1,5 | 1,5 |
Stearyl Alcohol | 24,0 | 24,0 | 24,0 | 18 | 18 | 18 |
Novata AB | - | - | - | 4 | 4 | 4 |
Lysozym | 2,0 | 5,0 | 2,0 | 1,8 | 1,8 | 1,8 |
PPG-14 Butyl Ether | 10,0 | 10,0 | 10,0 | 15,3 | 15,3 | 15,3 |
gehärtetes Rizinusöl (z. B. Cutina HR) | 3,0 | 3,0 | 3,0 | - | - | - |
Myristylmyristat | 1,5 | 1,5 | 1,5 | - | - | - |
DL-Menthol | 0,2 | 0,2 | 0,2 | - | - | - |
Eucalyptol | 0,2 | 0,2 | 0,2 | - | - | - |
Anethol | 0,2 | 0,2 | 0,2 | - | - | - |
Silica Dimethyl Silylate | 1,4 | 1,4 | 1,4 | - | - | - |
Silica | 0,3 | 0,3 | 0,3 | - | - | - |
Talkum | - | - | - | 3 | 3 | 3 |
Emulgin B1 | - | - | - | 3 | 3 | 3 |
Parfum | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 1 | 1 | 1 |
Cyclomethicone (mind. 95 Gew.-% Cyclopentasiloxan) | ad 100 | ad 100 | ad 100 | ad 100 | ad 100 | ad 100 |
Erfindungsgemäße Antitranspirant-Stifte in Form einer Öl-in-Wasser-Emulsion (Mengenangaben in Gew.-%)
| 7 | 8 |
Cutina ® AGS | 2,5 | 2,5 |
Cutina® FS45 | 3,5 | 3,5 |
Eumulgin® B2 | 0,8 | 0,8 |
Eumulgin® B3 | 0,8 | 0,8 |
Diisopropyladipat | 6,0 | 6,0 |
Novata® AB | 4,0 | 4,0 |
Cutina® CP | 5,0 | 5,0 |
Cutina® HR | 4,0 | 4,0 |
Kesterwachs K62 | 5,0 | 5,0 |
Locron® L (ACH-Lösung 50%ig) | 40 | 40 |
Talkum Pharma G | 10 | 10 |
Parfüm | 1,2 | 1,2 |
2-Benzylheptan-1-ol | - | 0,3 |
Sensiva SC 50 | 0,6 | 0,6 |
Lysozym | 2,0 | 3,0 |
1,2-Propandiol | 10 | 10 |
Wasser, vollentsalzt | ad 100 | ad 100 |
Transluzente Antitranspirant-Mikroemulsionen (Angaben in Gew.-%)
| 9 | 10 | 11 |
Plantaren® 1200 | 1,7 | 1,7 | - |
Plantaren® 2000 | 1,1 | 1,4 | 2,4 |
Glycerinmonooleat | 0,71 | 0,71 | - |
Dioctylether | 4,0 | 4,0 | 0,090 |
Octyldodecanol | 1,0 | 1,0 | 0,020 |
Parfümöl | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
Aluminiumchlorohydrat | 8,0 | 5,0 | 5,0 |
1,2-Propylenglycol | 5,0 | 5,0 | - |
Glycerin | - | - | 5,0 |
2-Benzylheptan-1-ol | 0,50 | - | - |
Triethylcitrat | - | 0,50 | 0,50 |
Triclosan | 0,10 | - | - |
Lysozym | 1,0 | 2,0 | 2,5 |
Wasser | ad 100 | ad 100 | ad 100 |
Antitranspirant Roll-ons (Mengenangaben in Gew.-%)
| 12 | 13 | 14 | 15 |
Ethanol 96 %-ig,(DEP vergällt) | 30 | 30 | 28 | 28 |
Mergital® CS 11 | 2,0 | 2,0 | - | - |
Eumulgin® B3 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 |
Emulgin® B1 | - | - | 2,0 | 2,0 |
Aluminiumchlorohydrat 50 % (Locron L) | 20 | 20 | 16 | 16 |
Hydroxyethylcellulose | 0,50 | 0,50 | 0,30 | 0,30 |
Lysozym | 2,5 | 0,50 | 2,0 | 1,5 |
EDTA | - | - | - | 0,050 |
Cocamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate | 0,20 | - | - | - |
Parfümöl | 0,80 | 0,80 | 1,0 | 1,0 |
Wasser | ad 100 | ad 100 | ad 100 | ad 100 |
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Antitranspirant-Tücher (Beispiele Nr. 17 bis 20)
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Für die erfindungsgemäße Ausführungsform als Antitranspirant-Tuch wurde ein einlagiges Substrat aus 100 % Viskose mit einem Flächengewicht von 50 g/m
2 mit jeweils 75 g der Beispielemulsionen 12 bzw. 13 pro Quadratmeter oder mit jeweils 75 g der Beispielzusammensetzungen 9 bzw. 10 beaufschlagt, in Tücher geeigneter Größe geschnitten und in Sachets verpackt. Antitranspirant-Stift in Form einer Wasser-in-Öl-Emulsion (Mengenangaben in Gew.-%)
| 21 | 22 |
Aluminiumchlorohydrat 50% in Wasser (Locron L) | 35,6 | 35,6 |
1,2-Propylenglycol | 13,0 | 13,0 |
Cyclohexasiloxan | 6,00 | 6,00 |
Finsolv TN | 8,00 | 8,00 |
Abil EM 90 | 1,20 | 1,20 |
Polyethylen-Wachs (MW = 500 g/mol, Smp = 83 bis 91 °C) | 10,0 | 10,0 |
Polyalphaolefin-Wachs (MW = 1800 g/mol, Smp = 41 °C) | 0,100 | 0,100 |
Lysozym | 2,00 | 0,500 |
EDTA | - | 0,0500 |
Wasser | 25,0 | 25,0 |
Parfum | 1,00 | 1,00 |
Klares Antitranspirant-Gel (Mengenangaben in Gew.-%)
| 23 | 24 |
Cyclopentasiloxan | 14,0 | 14,0 |
Abil EM 97 | 3,00 | 3,00 |
Ethanol 96% | 10,0 | 10,0 |
Aluminiumchlorohydrat 50% in Wasser (Locron L) | 40,0 | 40,0 |
1,2-Propylenglycol | 20,3 | 20,3 |
Wasser | 11,6 | 11,6 |
Lysozym | 2,00 | 0,500 |
EDTA | - | 0,0750 |
Parfum | 1,00 | 1,00 |
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Es wurden die folgenden Handelsprodukte eingesetzt:
Handelsprodukt | INCI | Lieferant/Hersteller |
Abil EM 90 | CETYL PEG/PPG-10/1 Dimethicone | Evonik |
Abil EM 97 | Bis-PEG/PPG-14/14 Dimethicone, Cyclomethicone | Evonik |
Cutina® CP | Cetyl Palmitate | BASF |
Cutina® FS45 | Palmitic Acid, Stearic Acid | BASF |
Cutina® HR | Hydrogenated Castor Oil | BASF |
Dow Corning ® 245 | Cyclopentasiloxan | Dow Corning |
Dow Corning ES-5227 DM | Dimethicone, PEG/PPG-18/18 Dimethicone im Gewichtsverhältnis 3:1 | Dow Corning |
Eumulgin® B1 | Ceteareth-12 | BASF |
Eumulgin® B2 | Ceteareth-20 | BASF |
Eumulgin® B3 | Ceteareth-30 | BASF |
Kesterwachs K62 | Cetearyl Behenate | Koster Keunen |
Finsolv TN | C12-15 Alkyl Benzoate | Innospec |
Locron L (AS = 50 %) | Aluminum Chlorohydrate | Clariant |
Mergital® CS 11 | Ceteareth-11 | BASF |
Novata® AB | Cocoglycerides (Schmelzpunkt 30–32 °C) | BASF |
Plantaren® 1200 | LAURYL GLUCOSIDE, ca. 50 % AS | BASF |
Plantaren® 2000 | DECYL GLUCOSIDE, ca. 50 % AS | BASF |
Sensiva® SC 50 | 2-Ethylhexylglycerinether | Schülke & Mayr |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0308937 A2 [0008]
- EP 0183171 A2 [0008]
- US 4359456 A [0008]
- EP 0191628 [0008]
- US 3542919 A [0008]
- US 3553316 A [0008]
- US 3991176 A [0008]
- WO 2005/092795 A1 [0008]
- DE 102006004957 A1 [0056]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- Kirk-Othmer, “Encyclopedia of Chemical Technology”, 3. Aufl., 1979, Band 8, Seite 913–916 [0056]