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Die Erfindung betrifft ein Datenverarbeitungssystem mit einer Mehrzahl von Funktionsmodulen, deren Breite jeweils ein positives, ganzzahliges Vielfaches einer Rasterbreite beträgt und die entlang einer Anreihrichtung nebeneinander angeordnet sind, und einem Lüftersystem mit mehreren Lüftereinheiten, die jeweils eine Haltevorrichtung sowie zumindest einen Lüfter aufweisen und in der Anreihrichtung angeordnet sind.
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Datenverarbeitungssysteme, wie sie beispielsweise in Schienenfahrzeugen Anwendung finden, haben oftmals einen modularen Aufbau. Solche Datenverarbeitungssysteme weisen eine Mehrzahl von Funktionsmodulen auf, die typischerweise in einem Schrank oder einem Container in einer Reihe angeordnet sind.
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Während des Betriebs der Funktionsmodule können Verlustleistungen auftreten, die – im Hinblick auf einen zuverlässigen Betrieb und eine lange Lebensdauer von Komponenten der Funktionsmodule – eine Kühlung der Funktionsmodule notwendig machen.
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Um eine Kühlung der Funktionsmodule zu erreichen, ist üblicherweise im Schrank bzw. Container, in dem die Funktionsmodule angeordnet sind, zumindest ein Umwälzlüfter vorhanden. Die Funktionsmodule können zwecks einer besseren Wärmeabfuhr jeweils durch einen Spalt voneinander beabstandet sein. Zusätzlich können an Seitenwänden der Funktionsmodule Kühlkörper, insbesondere Kühlbleche, angebracht sein.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Datenverarbeitungssystem mit einer Mehrzahl von Funktionsmodulen und einem Lüftersystem anzugeben, das einfach herstellbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Datenverarbeitungssystem der eingangs genannten Art gelöst, bei dem erfindungsgemäß die Lüftereinheiten eine Breite aufweisen, die ein positives, ganzzahliges Vielfaches der Rasterbreite beträgt.
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Die Erfindung geht von der Überlegung aus, dass eine Anordnung von Lüftereinheiten eines Lüftersystems zur Kühlung von Funktionsmodulen an eine Anordnung der Funktionsmodule angepasst werden muss. Denn meist muss ein Funktionsmodul umso stärker gekühlt werden, je höher die Verlustleistung des Funktionsmoduls während seines Betriebs ist. Bei bisher bekannten Lüftersystemen kann die Anordnung der Lüftereinheiten an eine vorgegebene Anordnung der Funktionsmodule angepasst sein. Jedoch kann die Anordnung der Lüftereinheiten bei bisher bekannten Lüftersystemen meist nur mit größerem Aufwand und zudem nur in eingeschränkter Weise modifiziert werden, sodass keine Flexibilität bei einer möglichen Umgruppierung der Funktionsmodule gewährleistet wird.
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Ein Vorteil der Erfindung ist, dass ein modularer Aufbau des Lüftersystems möglich ist. Dadurch kann eine besonders einfache Anpassbarkeit des Lüftersystems an eine Umgruppierung der Funktionsmodule erreicht werden.
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Als Funktionsmodule können Bauelemente eines Datenverarbeitungssystems mit jeweils einer eigenen Funktion für eine Verarbeitung von Daten verstanden werden. Besonders vorteilhaft ist, wenn die Funktionsmodule gleiche Befestigungsvorrichtungen, gleiche Datenschnittstellen und/oder gleiche Abmessungen aufweisen. Daher können die Funktionsmodule einfach anzubringen, einfach gegeneinander austauschbar und/oder einfach umzugruppieren sein.
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Funktionsmodule können u.a. Leiterplatten mit elektronischen Bauteilen umfassen. Vorteilhafterweise können die Funktionsmodule über die Datenschnittstellen untereinander Daten austauschen.
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Es ist vorteilhaft, wenn die Funktionsmodule jeweils ein eigenes insbesondere quaderförmiges Gehäuse aufweisen. Vorteilhafterweise umfasst das Gehäuse zwei senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichtete Seitenwände.
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Als Anreihrichtung ist eine Richtung zu verstehen, in der die Funktionsmodule nebeneinander angereiht sind. In bevorzugter Weise liegt die Anreihrichtung in einer horizontal ausgerichteten Ebene. Unter der Breite ist hier eine Ausdehnung in der Anreihrichtung zu verstehen.
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Die Rasterbreite kann eine standardisierte Breite der Funktionsmodule in einem Anwendungsgebiet, in dem das Datenverarbeitungssystem verwendet wird, sein. Insbesondere kann die Rasterbreite die schmalste von mehreren standardisierten Breiten der Funktionsmodule in dem Anwendungsgebiet sein. Eine typische Rasterbreite von Funktionsmodulen, wie sie in Datenverarbeitungssystem von Schienenfahrzeugen Anwendung finden, kann z.B. 46 mm betragen.
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In bevorzugter Weise sind die Funktionsmodule lückenlos aneinander gereiht. Dadurch wird eine platzsparende Anordnung der Funktionsmodule ermöglicht. Zweckmäßigerweise sind die beiden Funktionsmodule, deren Verlustleistungen während ihres Betriebs die höchsten beiden Verlustleistungen der Funktionsmodule sind, außen angeordnet. D.h. zweckmäßigerweise ist in der Anreihrichtung neben diesen beiden Funktionsmodulen jeweils nur ein anderes Funktionsmodul angeordnet.
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In einer weiteren Erfindungsvariante weist zumindest ein Funktionsmodul eine Breite auf, die gleich der Rasterbreite ist. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Funktionsmodule eine gleiche Breite auf, die insbesondere gleich der Rasterbreite ist. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist zumindest eine Lüftereinheit eine Breite aufweist, die gleich der Rasterbreite ist.
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Es ist vorteilhaft, wenn zumindest eine Lüftereinheit mehrere Lüfter auf weist. Insbesondere kann die Lüftereinheit mehrere Lüfter aufweisen, die in der Anreihrichtung nebeneinander angeordnet sind.
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Weiter ist es vorteilhaft, wenn das Lüftersystem zumindest eine Lüftereinheit aufweist, deren Breite zumindest das Doppelte der Rasterbreite beträgt.
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Vorteilhafterweise umfasst das Lüftersystem zumindest eine Lüftereinheit, deren Breite zumindest das Doppelte der Rasterbreite beträgt und die so viele in der Anreihrichtung angeordnete Lüfter aufweist, wie das Verhältnis der Breite der Lüftereinheit zur Rasterbreite ist. Zweckmäßigerweise umfasst das Lüftersystem zumindest eine Lüftereinheit, deren Breite zumindest das Doppelte der Rasterbreite beträgt und die weniger in der Anreihrichtung angeordnete Lüfter aufweist, als das Verhältnis der Breite der Lüftereinheit zur Rasterbreite ist.
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In bevorzugter Weise umfasst das Lüftersystem sowohl eine zumindest zwei Rasterbreiten breite Lüftereinheit mit so vielen in der Anreihrichtung angeordneten Lüftern, wie das Verhältnis der Breite der Lüftereinheit zur Rasterbreite ist, als auch eine zumindest zwei Rasterbreiten breite Lüftereinheit mit weniger in der Anreihrichtung angeordneten Lüftern, als das Verhältnis der Breite der Lüftereinheit zur Rasterbreite ist.
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Weiter ist es vorteilhaft, wenn diese beiden Lüftereinheiten in jeweils einer ihrer Abmessungen, insbesondere in ihrer Breite, gleich sind. Besonders vorteilhaft ist, wenn die beiden Lüftereinheiten sowohl eine gleiche Breite als auch eine gleiche Höhe und eine gleiche Tiefe aufweisen. Zweckmäßigerweise sind die beiden Lüftereinheiten gegeneinander austauschbar. Als Höhe ist hier eine Ausdehnung senkrecht zur Anreihrichtung zu verstehen. In bevorzugter Weise handelt es sich bei der Höhe um eine vertikale Ausdehnung. Als Tiefe ist hier eine Ausdehnung senkrecht zur Breite und senkrecht zur Tiefe zu verstehen. In bevorzugter Weise handelt es sich bei der Tiefe um eine horizontale Ausdehnung.
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In einer weiteren Erfindungsvariante weist das Lüftersystem zumindest zwei Lüftereinheiten auf, deren Breiten verschieden voneinander sind.
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Es ist vorteilhaft, wenn zumindest einer der Lüfter eine Breite aufweist, die größer als die Rasterbreite ist. Dieser Lüfter ist zweckmäßigerweise dazu vorbereitet, mehrere Funktionsmodule gleichzeitig zu kühlen.
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Zumindest eine der Lüftereinheiten kann einen Lüfter mit einer Breite, die größer als die Rasterbreite ist, aufweisen. In einer weiteren Erfindungsvariante weist zumindest eine der Lüftereinheiten mehrere Lüfter mit jeweils einer Breite, die größer als die Rasterbreite ist, auf.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist zumindest eine der Lüftereinheiten mehrere Lüfter auf, die senkrecht zur Anreihrichtung nebeneinander, d.h. entlang der Tiefe der Lüftereinheit, angeordnet sind.
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Es ist vorteilhaft, wenn die Lüftereinheiten eine gleiche Höhe aufweisen. Zweckmäßigerweise sind die Lüftereinheiten außerhalb der Funktionsmodule angeordnet. Dadurch ist die Lüftereinheit unabhängig von der Anordnung der Funktionsmodule positionierbar und austauschbar. Besonders vorteilhaft ist, wenn mehrere Lüftereinheiten, insbesondere auf gleicher Höhe, an den Funktionsmodulen angeordnet sind.
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Weiter ist es vorteilhaft, wenn die Funktionsmodule eine gleiche Tiefe aufweisen, die insbesondere gleich der Tiefe der Funktionsmodule ist. In bevorzugter Weise ist zumindest eine der Lüftereinheiten über oder unter den Funktionsmodulen angeordnet. Vorteilhafterweise begrenzen zwei Ebenen, die das Funktionsmoduls in der Tiefe begrenzen, auch die Lüftereinheit in der Tiefe.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Funktionsmodule jeweils in zumindest einer ihrer Seitenwände Belüftungsöffnungen auf. Vorteilhafterweise sind die Belüftungsöffnungen jeweils in gegenüberliegenden Seitenwänden der Funktionsmodule angeordnet. Dadurch kann eine effektive Luftströmung durch die Funktionsmodule erreicht werden. In bevorzugter Weise sind die Belüftungsöffnungen jeweils in einer oberen Seitenwand sowie in einer unteren Seitenwand der Funktionsmodule angeordnet. Besonders vorteilhaft ist, wenn die Belüftungsöffnungen eine maximale Ausdehnung von 10 mm aufweisen. Dies bietet einen Schutz vor versehentlichen Berührungen der Leiterplatte oder der elektronischen Bauteile der Funktionsmodule.
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Eine Anzahl von Lüftereinheiten kann größer sein als eine Anzahl von Funktionsmodulen. Die Anzahl von Lüftereinheiten kann aber auch kleiner sein als die Anzahl von Funktionsmodulen. Weiter kann die Anzahl von Funktionsmodulen, unter oder über denen zumindest abschnittsweise Lüftereinheiten angeordnet sind, kleiner sein als eine gesamte Anzahl von Funktionsmodulen. Die Anzahl der Lüftereinheiten sowie eine Anordnung der Lüftereinheiten können an die Verlustleistungen der Funktionsmodule angepasst sein.
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Weiter ist es vorteilhaft, wenn die Haltevorrichtungen der Lüftereinheiten jeweils zumindest eine Haltebügeleinheit umfassen. Die Haltebügeleinheit weist vorzugsweise zumindest einen senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichteten Abschnitt auf. Dieser Abschnitt ist in bevorzugter Weise unter oder über einem der Funktionsmodule angeordnet. Besonders vorteilhaft ist, wenn der senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichtete und unter oder über einem der Funktionsmodule angeordnete Abschnitt der Haltebügeleinheit bündig zu einer senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichteten Seitenwand des Funktionsmodule angeordnet ist.
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In bevorzugter Weise umfassen die Haltevorrichtungen der Lüftereinheiten jeweils eine Lüfterkassette. Unter einer Lüfterkassette kann ein insbesondere quaderförmiges Gehäuse verstanden werden. Zweckmäßigerweise ist in dem Gehäuse zumindest ein Lüfter angeordnet. Vorteilhafterweise ist die Lüfterkassette mit Öffnungen zum Ausstoßen von Luft durch die in der Lüfterkassette angeordneten Lüfter ausgestattet. Vorteilhafterweise ist die Lüfterkassette zudem mit Öffnungen zum Ansaugen von Luft durch die in der Lüfterkassette angeordneten Lüfter ausgestattet. Zweckmäßigerweise ist die Lüfterkassette insbesondere lösbar an der Haltebügeleinheit befestigt.
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In bevorzugter Weise sind die Funktionsmodule an einer Halteschiene befestigt. Zweckmäßigerweise ist die Haltebügeleinheit an der Halteschiene, an der die Funktionsmodule befestigt sind, oder an einer separaten Halteschiene befestigt.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Haltebügeleinheit zumindest einen Bügelarm auf. Vorteilhafterweise ist die Lüfterkassette von dem Bügelarm eingefasst. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Bügelarm ein C-Profil auf. In bevorzugter Weise ist ein Abschnitt des Bügelarms, insbesondere ein mittlerer Abschnitt des C-Profils senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichtet. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Haltebügeleinheit einen oder zwei Bügelarme.
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Zweckmäßigerweise ist die Lüfterkassette an der Haltebügeleinheit, insbesondere an zumindest einem Bügelarm, befestigt. Ein Befestigungsmittel des Bügelarms kann eine Rastverbindung umfassen. Dadurch kann die Lüfterkassette schnell und bequem ausgetauscht werden, ohne dass die Haltebügeleinheit abmontiert werden muss.
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Vorteilhafterweise sind zwei Seitenwände der Lüfterkassette senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichtet. In bevorzugter Weise ist zumindest eine der Lüfterkassetten an jeder ihrer beiden senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichteten Seitenwände von jeweils einer Haltebügeleinheit, die einen Bügelarm aufweist, eingefasst.
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In einer weiteren Erfindungsvariante ist zumindest eine der Lüfterkassetten an jeder ihrer beiden senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichteten Seitenwände, jeweils von einem Bügelarm einer Haltebügeleinheit, die zwei Bügelarme aufweist, eingefasst. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Haltebügeleinheit mit zwei Bügelarmen eine Breite auf, die ein positives, ganzzahliges Vielfachen der Rasterbreite beträgt.
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Vorteilhafterweise ist die Haltebügeleinheit bei ihrer Montage an einer Halteschiene relativ zur Halteschiene verschiebbar gelagert. Die Haltebügeleinheit kann bei ihrer Montage insbesondere entlang der Anreihrichtung relativ zur Halteschiene verschiebbar gelagert sein. Die Halteschiene kann eine, insbesondere parallel zur Anreihrichtung ausgerichtete, Nut aufweisen. Vorteilhafterweise ist die Haltebügeleinheit, insbesondere mittels einer Schraubverbindung, an einem Nutenstein befestigt, der verschiebbar innerhalb der Nut gelagert ist. Die verschiebbare Lagerung der Haltebügeleinheit ermöglicht eine bequeme Montage und einen besonders leichten Umbau der Haltebügeleinheiten.
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Vorteilhafterweise ist an der Lüfterkassette ein elektrischer Anschluss, insbesondere eine Steckverbindung, befestigt. Zweckmäßigerweise ist der elektrische Anschluss zur elektrischen Energieversorgung des Lüfters vorbereitet.
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Weiter ist es vorteilhaft, wenn an der Halteschiene ein elektrischer Anschluss, insbesondere eine Steckverbindung, angeordnet ist. Zweckmäßigerweise ist der elektrische Anschluss an der Halteschiene mit dem elektrischen Anschluss an der Lüfterkassette elektrisch leitend verbunden.
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In einer weiteren Erfindungsvariante weist das Datenverarbeitungssystem zumindest zwei Reihen von Funktionsmodulen auf.
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Zweckmäßigerweise sind die zumindest zwei Reihen von Funktionsmodulen insbesondere unmittelbar übereinander angeordnet. Besonders vorteilhaft ist, wenn die zumindest zwei Reihen von Funktionsmodulen senkrecht zur Anreihrichtung übereinander angeordnet sind.
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Vorteilhafterweise ist jede einzelne der Lüftereinheiten entweder unter der untersten Reihe oder über der obersten Reihe der zumindest zwei Reihen von Funktionsmodulen angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass mehrere übereinander angeordnete Funktionsmodule besonders platzsparend belüftet werden können, da auf Lüftereinheiten zwischen zwei Reihen von Funktionsmodulen verzichtet wird.
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Vorteilhafterweise ist zumindest eine der senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichteten Seitenwände eines Funktionsmoduls einer der zumindest zwei Reihen von Funktionsmodulen bündig zu einer senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichteten Seitewand eines Funktionsmoduls einer anderen der zumindest zwei Reihen von Funktionsmodulen angeordnet.
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Zweckmäßig ist, wenn zumindest eine der Lüftereinheiten, die über der obersten Reihe der zumindest zwei Reihen von Funktionsmodulen angeordnet sind, Radiallüfter als Lüfter aufweist. Dies hat den Vorteil, dass die oberste Reihe der zumindest zwei Reihen von Funktionsmodulen näher an einer Container- oder einer Schrankwand positioniert werden kann, ohne dass es zu einem Hitzestau kommt.
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Die bisher gegebene Beschreibung vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung enthält zahlreiche Merkmale, die in den einzelnen Unteransprüchen teilweise zu mehreren zusammengefasst wiedergegeben sind. Diese Merkmale können jedoch zweckmäßigerweise auch einzeln betrachtet und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfasst werden. Insbesondere sind diese Merkmale jeweils einzeln und in beliebiger geeigneter Kombination mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kombinierbar.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung, sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele, die im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Die Ausführungsbeispiele dienen der Erläuterung der Erfindung und beschränken die Erfindung nicht auf die darin angegebene Kombination von Merkmalen, auch nicht in Bezug auf funktionale Merkmale. Außerdem können dazu geeignete Merkmale eines jeden Ausführungsbeispiels auch explizit isoliert betrachtet, aus einem Ausführungsbeispiel entfernt, in ein anderes Ausführungsbeispiel zu dessen Ergänzung eingebracht und/oder mit einem beliebigen der Ansprüche kombiniert werden.
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Es zeigen:
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1 eine Vorderansicht auf ein schematisch dargestelltes Datenverarbeitungssystem mit acht Funktionsmodulen und drei alternativen Lüftersystemen,
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2 ein alternatives Datenverarbeitungssystem mit neun Funktionsmodulen und einem Lüftersystem,
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3 ein weiteres Datenverarbeitungssystem mit sechzehn Funktionsmodulen, die in zwei Reihen angeordnet sind,
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4 eine Seitenansicht auf ein Datenverarbeitungssystem mit vier alternativen Lüftersystemen,
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5 eine Vorderansicht auf ein schematisch dargestelltes Datenverarbeitungssystem mit vier Funktionsmodulen, die an einer Halteschiene befestigt sind,
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6 ein alternatives Datenverarbeitungssystem mit vier Funktionsmodulen, die an einer Halteschiene befestigt sind, und einer weiteren, separaten Halteschiene,
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7 die in 6 beschriebene separate Halteschiene und eine Haltebügeleinheit mit einem Bügelarm in einer Ansicht von schräg oben,
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8 die in 6 beschriebene separate Halteschiene, eine Lüfterkassette sowie eine Haltebügeleinheit mit zwei Bügelarmen in einer Ansicht von schräg oben und
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9 eine Vorderansicht auf ein Datenverarbeitungssystem mit neun Funktionsmodulen und drei alternativen Anordnungen von Haltebügeleinheiten.
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1 zeigt eine Vorderansicht auf ein Datenverarbeitungssystem 2 mit acht Funktionsmodulen 4 und drei alternativen Lüftersystemen 6 mit exemplarisch gewählten Anordnungen von Lüftereinheiten 8.
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Die drei alternativen Lüftersysteme 6 sind in 1 unter den Funktionsmodulen 4 jeweils als eine entlang einer Anreihrichtung 10 ausgerichtete Reihe von Lüftereinheiten 8 dargestellt, wobei die Lüftereinheiten 8 jeder Reihe auf gleicher Höhe angeordnet sind.
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1 ist so zu verstehen, dass direkt unter den Funktionsmodulen 4 nur ein Lüftersystemen 6 angeordnet ist und das mittlere oder das untere der drei dargestellten Lüftersysteme 6 anstelle des oberen Lüftersystems 6 direkt unter den Funktionsmodulen 4 angeordnet sein können.
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Die Funktionsmodule 4 sind in der Anreihrichtung 10, die in einer horizontalen Ebene liegt, lückenlos aneinander gereiht. Der Übersichtlichkeit halber sind von den Funktionsmodulen 4 jeweils nur ihre Gehäuse schematisch dargestellt. Die Lüftereinheiten 8 und die in den Lüftereinheiten 8 angeordneten Lüfter 12 sind schematisch in einem Querschnitt dargestellt.
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Sechs der acht Funktionsmodule 4 weisen eine gleiche Höhe 14 auf. Ihre Höhe 14 beträgt 135 mm. Zwei der acht Funktionsmodule 4 weisen eine größere Höhe 14 auf als die anderen sechs Funktionsmodule 4. Die Höhe 14 dieser beiden Funktionsmodule 4 beträgt 160 mm.
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Sieben der acht Funktionsmodule 4 weisen eine Breite 18 auf, die gleich einer Rasterbreite 16 ist. Die Rasterbreite 16 beträgt 46 mm. Eins der acht Funktionsmodule 4 weist eine Breite 18 auf, die gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist.
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Das obere der drei dargestellten Lüftersysteme 6 umfasst zwei Lüftereinheiten 8, deren Breite 20 gleich der Rasterbreite 16 ist und die in Anreihrichtung 10 jeweils einen Lüfter 12 aufweisen. Außerdem umfasst das obere der drei dargestellten Lüftersysteme 6 zwei Lüftereinheiten 8, deren Breite 20 gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist, wobei eine der beiden Lüftereinheiten 8 in Anreihrichtung 10 zwei Lüfter 12 und die andere der beiden Lüftereinheiten 8 einen Lüfter 12 in Anreihrichtung 10 aufweist. Die beiden Lüftereinheiten 8, deren Breite 20 gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist, sind gegeneinander austauschbar.
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Drei der vier Lüftereinheiten 8 des oberen Lüftersystems 6 sind in der Anreihrichtung 10 lückenlos aneinander gereiht. Die vierte Lüftereinheit 8 ist in einem Abstand von einer Rasterbreite 16 in der Anreihrichtung 10 neben einer der drei anderen Lüftereinheiten 8 angeordnet.
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Das mittlere der drei dargestellten Lüftersysteme 6 umfasst eine Lüftereinheit 8, deren Breite 20 gleich der Rasterbreite 16 ist und die in Anreihrichtung 10 einen Lüfter 12 aufweist. Außerdem umfasst das mittlere der drei dargestellten Lüftersysteme 6 zwei Lüftereinheiten 8, deren Breite 20 gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist, wobei eine der beiden Lüftereinheiten 8 in Anreihrichtung 10 zwei Lüfter 12 und die andere der beiden Lüftereinheiten 8 einen Lüfter 12 in Anreihrichtung 10 aufweist. Weiterhin umfasst das mittlere der drei dargestellten Lüftersysteme 6 eine Lüftereinheit 8, deren Breite gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist und die in Anreihrichtung 10 einen Lüfter 12 aufweist. Die beiden Lüftereinheiten 8, deren Breite 20 gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist, sind gegeneinander austauschbar.
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Drei der vier Lüftereinheiten 8 des mittleren Lüftersystems 6 sind in der Anreihrichtung 10 lückenlos aneinander gereiht. Die vierte Lüftereinheit 8 ist in einem Abstand von einer Rasterbreite 16 in der Anreihrichtung 10 neben einer der drei anderen Lüftereinheiten 8 angeordnet.
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Die untere der drei dargestellten Lüftersysteme 6 umfasst eine einzige Lüftereinheit 8, deren Breite 20 gleich der neunfachen Rasterbreite 16 ist. Ihre Breite 20 ist also gleich einer Breite 20 der gesamten Reihe der Funktionsmodule 4. Die Lüftereinheit 8 weist in Anreihrichtung 10 drei Lüfter 12 auf, deren Breite 20 jeweils größer als zwei Rasterbreiten 16 ist.
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Alle in 1 dargestellten Lüftereinheiten 8 weisen jeweils zwei senkrecht zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete und insbesondere vertikale Seitenwände 22 auf. Jede dieser Seitenwände 22 der Lüftereinheiten 8 ist bündig zu einer senkrecht zur Anreihrichtung 10 ausgerichteten und insbesondere vertikalen Seitenwand 24 eines über der jeweiligen Lüftereinheit 8 angeordneten Funktionsmoduls 4 positioniert.
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Die Lüftereinheiten 8, deren Anzahl von in Anreihrichtung 10 angeordneten Lüftern 12 kleiner als das Verhältnis der Breite 20 der Lüftereinheit 8 zur Rasterbreite 16 ist, weisen Lüfter 12 auf, deren Breite 26 größer als die Rasterbreite 16 ist. Die anderen Lüftereinheiten 8, weisen Lüfter 12 auf, deren Breite 26 kleiner als die Rasterbreite 16 ist. Alle in 1 dargestellten Lüftereinheiten 8 haben eine gleiche Höhe 28. Ihre Höhe 28 beträgt 25 mm.
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2 zeigt eine Vorderansicht auf eine alternative Ausgestaltung eines Datenverarbeitungssystems 2. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich jeweils im Wesentlichen auf die Unterschiede zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen, auf die bezüglich gleich bleibender Merkmale und Funktionen verwiesen wird. Im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert und nicht erwähnte Merkmale sind in den folgenden Ausführungsbeispielen übernommen, ohne dass sie erneut beschrieben sind.
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Das in 2 dargestellte Datenverarbeitungssystem 2 umfasst neun Funktionsmodule 4 und ein Lüftersystem 6 mit sechs Lüftereinheiten 8. Die Funktionsmodule 4 weisen sowohl eine gleiche Höhe 14 als auch eine gleiche Breite 18 auf. Die Höhe 14 der Funktionsmodule 4 beträgt 135 mm und die Breite 18 der Funktionsmodule 4 ist gleich der Rasterbreite 16.
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Drei der sechs Lüftereinheiten 8 des Lüftersystems 6 sind über den Funktionsmodulen 4 angeordnet. Die anderen drei Lüftereinheiten 8 sind unter den Funktionsmodulen 4 angeordnet.
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Die drei Lüftereinheiten 8, die unter den Funktionsmodulen 4 angeordnet sind, weisen eine Breite 20 auf, die gleich der Rasterbreite 16 ist. Zwei der drei Lüftereinheiten 8, die unter den Funktionsmodulen 4 angeordnet sind, sind in der Anreihrichtung 10 lückenlos aneinander gereiht. Die dritte Lüftereinheit 8 ist in einem Abstand von zwei Rasterbreiten 16 in der Anreihrichtung 10 neben einer der zwei anderen Lüftereinheiten 8 angeordnet.
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Eine der drei Lüftereinheiten 8, die über den Funktionsmodulen 4 angeordnet sind, weist eine Breite 20 auf, die gleich der Rasterbreite 16 ist. Eine andere der drei Lüftereinheiten 8, die über den Funktionsmodulen 4 angeordnet sind, weist eine Breite 20 auf, die gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist. Die dritte der drei Lüftereinheiten 8, die über den Funktionsmodulen 4 angeordnet sind, weist eine Breite 20 auf, die gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist. Die drei Lüftereinheiten 8, die über den Funktionsmodulen 4 angeordnet sind, sind in der Anreihrichtung 10 neben einander angeordnet, wobei die mittlere der drei Lüftereinheiten 8 jeweils in einem Abstand von einer Rasterbreite 16 neben den zwei anderen Lüftereinheiten 8 angeordnet ist.
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Jede der sechs Lüftereinheiten 8 weist in Anreihrichtung 10 so viele Lüfter 12 auf, wie bei der jeweiligen Lüftereinheit 8 das Verhältnis ihrer Breite 20 zur Rasterbreite 16 ist. D.h. die Lüftereinheit, deren Breite 20 das Dreifache der Rasterbreite 16 beträgt, weist in Anreihrichtung 10 drei Lüfter 12 auf. Die Lüftereinheit, deren Breite 20 das Doppelte der Rasterbreite 16 beträgt, weist in Anreihrichtung 10 zwei Lüfter 12 auf und die Lüftereinheiten 8, deren Breite 20 jeweils gleich der Rasterbreite 16 ist, weisen in Anreihrichtung 10 jeweils einen Lüfter 12 auf. Die Lüfter 12 der sechs Lüftereinheiten 8 weisen eine Breite 26 auf, die kleiner als die Rasterbreite 16 ist.
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Zwei der neun Funktionsmodule 4 sind jeweils zwischen zwei Lüftereinheiten 8 angeordnet. Eins dieser beiden Funktionsmodule 4 ist zwischen zwei Lüftereinheiten 8 angeordnet, deren Breite 20 gleich der Rasterbreite 16 ist. Das andere der beiden Funktionsmodule 4 ist über einer Lüftereinheit, deren Breite 20 gleich der Rasterbreite 16 ist, und unter einer Lüftereinheit, deren Breite 20 gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist, angeordnet.
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3 zeigt eine Vorderansicht auf eine weitere mögliche Ausgestaltung eines Datenverarbeitungssystems 2. Das dargestellte Datenverarbeitungssystem 2 umfasst sechzehn Funktionsmodule 4 und ein Lüftersystem 6 mit acht Lüftereinheiten 8. Die Funktionsmodule 4 sind in zwei Reihen 30 senkrecht zur Anreihrichtung 10 übereinander angeordnet. Zudem sind die beiden Reihen 30 von Funktionsmodulen 4 lückenlos übereinander angeordnet. Die obere Reihe 30 von Funktionsmodulen 4 umfasst sieben Funktionsmodule 4 und die untere Reihe 30 von Funktionsmodulen 4 umfasst neun Funktionsmodule 4.
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Sechs der acht Lüftereinheiten 8 sind unter der unteren Reihe 30 von Funktionsmodulen 4 angeordnet. Sie sind lückenlos in Anreihrichtung 10 aneinander gereiht und ihre Lüfter 12 sind Axiallüfter 32. Die anderen zwei der Lüftereinheiten 8 sind über der oberen Reihe 30 von Funktionsmodulen 4 angeordnet. Sie sind in Anreihrichtung 10 in einem Abstand von einer Rasterbreite 16 zueinander angeordnet und ihre Lüfter 12 sind Radiallüfter 34.
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Drei der sechs Lüftereinheiten 8, die unter der unteren Reihe 30 von Funktionsmodulen 4 angeordnet sind, weisen eine Breite 20 auf, die gleich dem Doppelten der Rasterbreite 16 ist. Die anderen drei der sechs Lüftereinheiten 8, die unter der unteren Reihe 30 von Funktionsmodulen 4 angeordnet sind, weisen eine Breite 20 auf, die gleich der Rasterbreite 16 ist.
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Eine der beiden Lüftereinheiten 8, die über der oberen Reihe 30 von Funktionsmodulen 4 angeordnet ist, weist eine Breite 20 auf, die gleich dem Doppelten der Rasterbreite 16 ist. Die andere der beiden Lüftereinheiten 8, die über der oberen Reihe 30 von Funktionsmodulen 4 angeordnet ist, weist eine Breite 20 auf, die gleich der Rasterbreite 16 ist.
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Alle in 3 dargestellten Lüftereinheiten 8 weisen in Anreihrichtung 10 jeweils einen Lüfter 12 auf. Jedes der Funktionsmodule 4 der oberen Reihe 30 von Funktionsmodule 4 ist jeweils bündig zu einem Funktionsmodul 4 der unteren Reihe 30 von Funktionsmodule 4 angeordnet.
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4 zeigt eine Seitenansicht auf ein Datenverarbeitungssystem 2. Die dargestellte Seitenansicht zeigt das Datenverarbeitungssystem 2 in einer Blickrichtung senkrecht zur Anreihrichtung 10 der Funktionsmodule 4 des Datenverarbeitungssystems 2. Zu sehen sind ein Funktionsmodul 4 sowie von vier exemplarisch gewählten, alternativen Lüftersystemen 6 jeweils eine Lüftereinheit 8. Das Funktionsmodul 4 weist eine elektrische Steckverbindung 36 auf, an die ein Stecker angeschlossen ist.
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Die Lüftereinheiten 8 der vier alternativen Lüftersysteme 6 sind unter dem Funktionsmodul 4 dargestellt. 4 ist so zu verstehen, dass direkt unter den Funktionsmodulen 4 nur eine Lüftereinheit 8 angeordnet ist und jede der unteren drei Lüftereinheiten 8 anstelle der obersten der vier Lüftereinheiten 8 direkt unter den Funktionsmodulen 4 angeordnet sein kann.
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Das Funktionsmodul 4 weist eine Tiefe 38 von drei Rasterbreiten 16 auf. Jede der vier alternativen Lüftereinheiten 8 weist eine Tiefe 40 auf, die gleich der Tiefe 38 des Funktionsmoduls 4 ist.
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Die oberste der vier alternativen Lüftereinheiten 8 weist senkrecht zur Anreihrichtung 10 einen Lüfter 12 auf, der eine Tiefe 41 aufweist, die größer als zwei Rasterbreiten 16 ist. Die Ausdehnung senkrecht zur Zeichenebene, d.h. die Breite 20, dieser Lüftereinheit 8 ist gleich der dreifachen Rasterbreite 16. Es kann sich bei dieser Lüftereinheit 8 z.B. um eine Seitenansicht der in 1 dargestellten Lüftereinheit 8 handeln, deren Breite 20 gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist.
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Die zweite Lüftereinheit 8 von oben der vier alternativen Lüftereinheiten 8 weist senkrecht zur Anreihrichtung 10 zwei Lüfter 12 auf, die eine Tiefe 41 aufweisen, die kleiner als eine Rasterbreite 16 ist. Bei dieser Lüftereinheit 8 kann es sich beispielsweise um eine Seitenansicht einer der in 1 dargestellten Lüftereinheiten 8 handeln, deren Lüfter 12 eine Breite 26 aufweisen, die kleiner als die Rasterbreite 16 ist. Es kann sich bei dieser Lüftereinheit 8 also z.B. um eine Seitenansicht einer Lüftereinheit 8 handeln, deren Breite 20 gleich der Rasterbreite 16 ist. Es kann sich bei dieser Lüftereinheit 8 z.B. auch um eine Seitenansicht einer Lüftereinheit 8 handeln, deren Breite 20 gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist und die in Anreihrichtung 10 zwei Lüfter 12 aufweist. Alternativ kann sich bei dieser Lüftereinheit 8 z.B. auch um eine Seitenansicht einer Lüftereinheit 8 handeln, deren Breite 20 gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist und die in Anreihrichtung 10 drei Lüfter 12 aufweist.
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Die dritte Lüftereinheit 8 von oben der vier alternativen Lüftereinheiten 8 weist senkrecht zur Anreihrichtung 10 einen Lüfter 12 auf, der eine Tiefe 41 aufweist, die größer als eine Rasterbreite 16 und kleiner als zwei Rasterbreiten 16 ist. Bei dieser Lüftereinheit 8 kann es sich beispielsweise um eine Seitenansicht einer der in 1 dargestellten Lüftereinheiten 8 handeln, deren Breite 20 gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist und die in Anreihrichtung 10 einen Lüfter 12 aufweisen.
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Die unterste der vier alternativen Lüftereinheiten 8 weist senkrecht zur Anreihrichtung 10 drei Lüfter 12 auf, die eine Tiefe 41 aufweisen, die kleine als die Rasterbreite 16 ist. Bei dieser Lüftereinheit 8 kann es beispielsweise um eine Seitenansicht einer der in 1 dargestellten Lüftereinheiten 8 handeln, deren Lüfter 12 eine Breite 26 aufweisen, die kleiner als die Rasterbreite 16 ist. Es kann sich bei dieser Lüftereinheit 8 um eine Seitenansicht der gleichen Lüftereinheiten 8 handeln, wie bei der zweiten Lüftereinheit 8 von oben.
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5 zeigt eine Vorderansicht auf ein Datenverarbeitungssystem 2 mit vier Funktionsmodulen 4, die an einer Halteschiene 42 befestigt sind.
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Die Funktionsmodule 4 sind in einer Anreihrichtung 10, die in einer horizontalen Ebene liegt, lückenlos aneinander gereiht. Zwei der vier Funktionsmodule 4 weisen eine Höhe 14 von 135 mm auf. Die Höhe 14 der anderen beiden Funktionsmodule 4 beträgt 160 mm. Alle vier Funktionsmodule 4 weisen eine Breite 18 auf, die gleich einer Rasterbreite 16 ist.
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Die Halteschiene 42 weist unter den Funktionsmodulen 4 einen Abschnitt auf, der zu einer Befestigung von Lüftereinheiten 8 eines Lüftersystems 6 vorbereitet ist. Dieser Abschnitt umfasst eine parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete Nut 48, die unter den Funktionsmodulen 4 angeordnet ist. Die Nut 48 ist zu einer verschiebbaren Lagerung von Lüftereinheiten 8 unter den Funktionsmodulen 4 vorbereitet. Weiterhin ist in der Nut 48 unter jedem der vier Funktionsmodule 4 jeweils eine elektrische Steckverbindung 50 angeordnet.
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6 zeigt ebenfalls eine Vorderansicht auf ein Datenverarbeitungssystem 2 mit vier Funktionsmodulen 4, die an einer Halteschiene 42 befestigt sind. Im Vergleich zum Datenverarbeitungssystem 2 aus 5 weist das Datenverarbeitungssystem 2 aus 6 anstelle eines zu einer Befestigung von Lüftereinheiten 8 vorbereiteten Abschnitts der Halteschiene 42, an der die Funktionsmodule 4 befestigt sind, unter der Halteschiene eine weitere, separate Halteschiene 44 auf, die zu einer Befestigung von Lüftereinheiten 8 vorbereitet ist.
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Die separate Halteschiene 44 umfasst eine parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete Nut 48, die unter den Funktionsmodulen 4 angeordnet ist. Die Nut 48 ist zu einer verschiebbaren Lagerung von Lüftereinheiten 8 unter den Funktionsmodulen 4 vorbereitet. Weiterhin ist in der Nut 48 unter jedem der vier Funktionsmodule 4 jeweils eine elektrische Steckverbindung 50 angeordnet.
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7 zeigt eine Haltebügeleinheit 52 und einen Ausschnitt der in 6 beschriebenen separaten Halteschiene 44 zur Befestigung von Lüftereinheiten 8 in einer Ansicht von schräg oben.
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Die Haltebügeleinheit 52 umfasst einen Bügelarm 54, der ein C-Profil aufweist und zum Einfassen einer in 7 nicht dargestellten Lüfterkassette 56 vorbereitet ist. Eine Lüfterkassette 56 ist in 8 dargestellt. Die Haltebügeleinheit 52 bildet einen Teil einer Haltevorrichtung 46 einer Lüftereinheit.
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In der Nut 48 der separaten Halteschiene 44 ist ein Nutenstein angeordnet. Ein parallel zur Halteschiene 44 ausgerichteter Abschnitt der Haltebügeleinheit 52 ist mittels einer Schraubverbindung 58 an dem Nutenstein befestigt, sodass der Nutenstein in 7 durch den parallel zur Halteschiene 44 ausgerichteten Abschnitt der Haltebügeleinheit 52 verdeckt ist. Die Haltebügeleinheit 52 ist parallel zur Nut 48 verschiebbar gelagert.
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Der Bügelarm 54 ist senkrecht zur Halteschiene 44 ausgerichtet und weist einen vertikal ausgerichteten Abschnitt 60 auf. Weiterhin weist der Bügelarm 54 eine Rastverbindung 62 zur Befestigung einer Lüfterkassette 56 auf.
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8 zeigt eine alternative Haltebügeleinheit 52, eine Lüfterkassette 56 und einen Ausschnitt der in 6 beschriebenen separaten Halteschiene 44 zur Befestigung von Lüftereinheiten 8 in einer Ansicht von schräg oben.
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Die Haltebügeleinheit 52 umfasst zwei Bügelarme 54 und ist zur Aufnahme einer Lüfterkassette 56 vorbereitet. Die beiden Bügelarme 54 weisen jeweils ein C-Profil auf und sind jeweils zum Einfassen einer Seitenwand 63 der Lüfterkassette 56 vorbereitet.
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Das C-Profil des vom Betrachter aus gesehen linken Bügelarms 54 ist nach rechts hin geöffnet und das C-Profil des vom Betrachter aus gesehen rechten Bügelarms 54 ist nach links hin geöffnet. In der Nut 48 der separaten Halteschiene 44 sind zwei Nutensteine angeordnet.
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Ein parallel zur Halteschiene 44 ausgerichteter Abschnitt der Haltebügeleinheit 52, der die beiden Bügelarme 54 miteinander verbindet, ist an jedem der beiden Nutenstein mit jeweils einer Schraubverbindung 58 befestigt, sodass die beiden Nutensteine in 8 durch den parallel zur Halteschiene 44 ausgerichteten Abschnitt der Haltebügeleinheit 52 verdeckt sind. Die Haltebügeleinheit 52 ist parallel zur Nut 48 verschiebbar gelagert.
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Die beiden Bügelarme 54 sind senkrecht zur Halteschiene 44 ausgerichtet und weisen jeweils einen vertikal ausgerichteten Abschnitt 60 auf. Weiterhin weist jeder der beiden Bügelarme 54 eine Rastverbindung 62 zur Befestigung einer Lüfterkassette 56 auf.
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An dem Abschnitt der Haltebügeleinheit 52, der die beiden Bügelarme 54 miteinander verbindet, ist mittig eine elektrische Steckverbindung 64 angebracht. Eine durch die Nut 48 geführte elektrische Steckverbindung 50, die in 8 durch die Haltebügeleinheit 52 verdeckt ist, ist auf der vom Betrachter abgewandten Seite der Haltebügeleinheit 52 elektrisch leitend mit der elektrischen Steckverbindung 64 der Haltebügeleinheit 52 verbunden.
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Die Lüfterkassette 56 weist ein quaderförmiges Gehäuse auf. Das Gehäuse weist auf der dem Betrachter zugewandten Oberseite weist Öffnungen 66 zum Ausstoßen von Luft auf. Auf seiner vom Betrachter abgewandten Unterseite weist das Gehäuse Öffnungen zum Ansaugen von Luft auf. Die Breite 68 der Lüfterkassette 56 ist gleich dem Abstand der beiden vertikal ausgerichteten Abschnitte 60 der beiden Bügelarme 54.
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An der vom Betrachter abgewandten Rückseite des Gehäuses der Lüfterkassette 56 ist eine elektrische Steckverbindung 70 angebracht, die zu einem Anschluss an die elektrische Steckverbindung 64 der Haltebügeleinheit 52 vorgesehen ist. Sowohl die Lüfterkassette 56 als auch die Haltebügeleinheit 52 bilden einen Teil einer Haltevorrichtung 46 einer Lüftereinheit.
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9 zeigt Vorderansicht auf ein Datenverarbeitungssystem 2 mit neun Funktionsmodulen 4 und drei alternativen, exemplarisch gewählten Anordnungen von Haltebügeleinheiten 52.
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Die drei alternativen Anordnungen von Haltebügeleinheiten 52 sind in 9 unter den Funktionsmodulen 4 in jeweils einer Reihe, die entlang der Anreihrichtung 10 ausgerichtet ist, dargestellt. Die Anreihrichtung 10 liegt in einer horizontalen Ebene.
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9 ist so zu verstehen, dass direkt unter den Funktionsmodulen 4 nur eine Reihe von Haltebügeleinheiten 52 angeordnet ist und die mittlere oder die untere der drei Reihen von Lüftereinheiten 8 anstelle der oberen der drei Reihen von Haltebügeleinheiten 52 direkt unter den Funktionsmodulen 4 angeordnet sein können.
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Die obere der drei Reihen von Haltebügeleinheiten 52 umfasst drei Haltebügeleinheiten 52, die jeweils einen parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichteten Abschnitt sowie zwei senkrecht zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete Bügelarme 54 mit einem C-Profil aufweisen. Der parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete Abschnitt verbindet die beiden Bügelarme 54 miteinander. D.h. die drei Haltebügeleinheiten 52 der oberen Reihe von Haltebügeleinheiten 52 sind wie in 8 beschrieben ausgestaltet.
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Eine der drei Haltebügeleinheiten 52 weist eine Breite 72 auf, die gleich der Rasterbreite 16 ist. Eine andere der drei Haltebügeleinheiten 52 weist eine Breite 72 auf, die gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist. Die dritte Haltebügeleinheit 52 weist eine Breite 72 auf, die gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist.
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Die mittlere Haltebügeleinheit 52 der drei Haltebügeleinheiten 52 der oberen Reihe von Haltebügeleinheiten 52 ist in einem Abstand von einer Rasterbreite 16 zu den anderen beiden Haltebügeleinheiten 52 der Reihe angeordnet. Das C-Profil der jeweils vom Betrachter aus gesehen linken Bügelarme 54 ist nach rechts hin geöffnet und das C-Profil der jeweils vom Betrachter aus gesehen rechten Bügelarme 54 ist nach links hin geöffnet.
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An dem parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichteten Abschnitt jeder der drei Haltebügeleinheiten 52, der jeweils die beiden Bügelarme 54 miteinander verbindet, ist mittig eine elektrische Steckverbindung 64 angebracht.
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Die mittlere der drei Reihen von Haltebügeleinheiten 52 umfasst sechs Haltebügeleinheiten 52, die jeweils einen Bügelarm 54 mit einem C-Profil aufweisen. D.h. die sechs Haltebügeleinheiten 52 der oberen Reihe von Haltebügeleinheiten 52 sind wie in 7 beschrieben ausgestaltet.
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Die Haltebügeleinheiten 52 sind so angeordnet, dass die C-Profile ihrer Bügelarme 54 vom Betrachter aus gesehen abwechselnd nach rechts und nach links geöffnet sind, wobei das C-Profil des Bügelarms 54 links außen nach rechts geöffnet ist und C-Profil des Bügelarms 54 rechts außen nach links geöffnet ist.
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Die sechs Haltebügeleinheiten 52 bilden drei Haltebügelpaare 76 mit jeweils zwei Bügelarmen 54, wobei das C-Profil jedes der beiden Bügelarme 54 des Haltebügelpaars 76 jeweils zum C-Profil des anderen Bügelarms 54 des Haltebügelpaars 76 hin geöffnet ist. Eins der drei Haltebügelpaare 76 weist eine Breite 74 auf, die gleich der Rasterbreite 16 ist. Ein anderes der Haltebügelpaar 76 weist eine Breite 74 auf, die gleich der doppelten Rasterbreite 16 ist. Das dritte Haltebügelpaar 76 weist eine Breite 74 auf, die gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist.
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Die untere der drei Reihen von Haltebügeleinheiten 52 umfasst eine Haltebügeleinheit 52 mit einer Breite 72, die gleich der neunfachen Rasterbreite 16 ist. Die Haltebügeleinheit 52 umfasst einen parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichteten Abschnitt sowie zwei senkrecht zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete Bügelarme 54 mit jeweils einem C-Profil. Der parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete Abschnitt verbindet die beiden Bügelarme 54 miteinander.
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Außerdem umfasst die Haltebügeleinheit 52 vier horizontale senkrecht zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete Abschnitte 78, die eine flache Form aufweisen. Zwei der vier Abschnitte 78 sind an einer Oberseite der Haltebügeleinheit 52 angeordnet. Die anderen beiden Abschnitte 78 sind an einer Unterseite der Haltebügeleinheit 52 angeordnet. Die vier Abschnitte 78 sind dazu vorbereitet, eine relativ breite Lüfterkassetten 56 an einer Oberseite und einer Unterseite der Lüfterkassette 56 zu stützen. Der parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichtete Abschnitt der Haltebügeleinheit 52 verbindet die vier horizontalen senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichteten Abschnitte miteinander und mit den Bügelarmen 54.
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Das C-Profil des vom Betrachter aus gesehen linken Bügelarms 54 ist nach rechts hin geöffnet und das C-Profil des vom Betrachter aus gesehen rechten Bügelarms 54 ist nach links hin geöffnet.
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An dem parallel zur Anreihrichtung 10 ausgerichteten Abschnitt der Haltebügeleinheit 52, der die beiden Bügelarme 54 und die vier horizontalen senkrecht zur Anreihrichtung 10 ausgerichteten Abschnitte miteinander verbindet, sind drei elektrische Steckverbindungen 64 angebracht.
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Der jeweils mittlere Abschnitt 60 der C-Profile aller in 9 dargestellten Bügelarme 54 ist vertikal und senkrecht zur Anreihrichtung 10 ausgerichtet. Zudem ist der jeweils mittlere Abschnitt 60 der C-Profile aller in 9 dargestellten Bügelarme 54 bündig zu einer senkrecht zur Anreihrichtung 10 ausgerichteten und vertikalen Seitenwand 24 eines über dem jeweiligen Bügelarm 54 angeordneten Funktionsmoduls 4 positioniert. Alle in 9 dargestellten Haltebügeleinheiten 52 weisen eine gleiche Höhe 28 auf. Ihre Höhe 28 beträgt 25 mm.
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Die in der unteren der drei Reihen von Haltebügeleinheiten 52 dargestellte Haltebügeleinheit 52 kann beispielsweise Teil der Haltevorrichtung 46 der in 1 dargestellten Lüftereinheit 8 sein, deren Breite 20 gleich der neunfachen Rasterbreite 16 ist.
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Die in der oberen der drei Reihen von Haltebügeleinheiten 52 dargestellte Haltebügeleinheit 52, deren Breite 72 gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist, kann beispielsweise Teil der Haltevorrichtung 46 der in 1 dargestellten Lüftereinheit 8 sein, deren Breite 20 gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist. Alternativ kann das in der mittleren der drei Reihen von Haltebügeleinheiten 52 dargestellte Haltebügelpaar 76, dessen Breite 74 gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist, Teil der Haltevorrichtung 46 der in 1 dargestellten Lüftereinheit 8 sein, deren Breite 20 gleich der dreifachen Rasterbreite 16 ist.
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Entsprechend können die übrigen in 9 dargestellten Haltebügeleinheiten 52 oder Haltebügelpaare 76 Teil der Haltevorrichtung 46 einer der in 1 dargestellten Lüftereinheiten 8 sein, die eine gleiche Breite 20 aufweisen wie die in 9 dargestellten Haltebügeleinheiten 52 oder Haltebügelpaare 76.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch die bevorzugten Ausführungsbeispiele näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.