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Die Erfindung betrifft eine Steuerung für eine automatisch öffnende Seitenschiebetür nach Gattung der unabhängigen Ansprüche.
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Aus der
DE 195 33 804 A1 ist bereits eine Fahrzeugtür mit eine hilfskraftbetätigten Feststellvorrichtung bekannt, bei der an einem Türrand ein berührungsfrei arbeitender Sensor angeordnet ist, der bei einer Annäherung an einem dem Fahrzeug benachbarten Gegenstand die weitere Öffnungsbewegung der Tür verhindert.
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Aus der
DE 199 59 990 A1 sowie aus der
DE 10 2011 11 684 A1 sind Betätigungsvorrichtungen für Heckklappen bekannt, bei der ein Sensor einer Abstandswarnanlage die Schwenkbewegung der Klappe überwacht und bei Detektion eines Hindernisses einen Anhaltebefehl an die Antriebssteuerung weiter leitet und das Verschwenken der Heckklappe unterbricht.
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Ferner offenbart die
EP 1 786 645 B1 ein Fahrzeug mit einer automatisch öffnenden Klappe, bei dem ein Öffnungsbefehl für die Klappe ausgehend von Signalen eines Näherungsschalters und eines gültigen Zugangsberechtigungsmittels generiert wird.
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Aus der
DE 2010 060 364 A1 ist ein Verfahren zum Betätigen eines beweglichen Teils, insbesondere einer Klappe eines Fahrzeugs bekannt, bei dem beispielsweise eine hierfür notwendige Moduleinheit 10 im Heckbereich des Fahrzeugs befestigt wird. Als weitere Alternative einer möglichen Positionierung ist die Moduleinheit zum Öffnen einer Seitenschiebetür im Bereich des zugeordneten Türschwellers angeordnet.
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Aus der
DE 10 2008 025 669 A1 ist ferner eine Schließvorrichtung an einem Fahrzeug bekannt, bei der eine Bediengeste für eine Seitentür oder Heckklappe mit Hilfe eines optischen oder akustischen Sensors erfasst wird.
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Aufgabe der Erfindung ist es, das Öffnen und Schließen einer Seitenschiebetür eines Fahrzeugs ggf. in Kombination mit einer Hecklappensteuerung sicherer und einfacher auszugestalten.
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Die Aufgabe wird vorteilhaft durch eine Anordnung zur Steuerung einer automatisch öffnenden und schließenden Seitenschiebetür eines Fahrzeugs mit einer Erfassungsvorrichtung, die mitsamt einer Antenne im Bereich eines Stoßfängers angeordnet ist gelöst,
wobei die Erfassungsvorrichtung zur Erkennung einer Bediengeste einer berechtigten Person als Öffnungs- oder Schließwunsch für die Seitenschiebetür ausgebildet ist.
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Bevorzugt sind die Erfassungsvorrichtung und/oder die Antenne so ausgebildet, dass eine Bediengeste in einem seitlichen Bereich des Stoßfängers als Bediengeste für die dieser Seite zugeordneten Seitenschiebetür erkannt wird.
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Ferner ist die Erfassungsvorrichtung derart ausgebildet ist, dass im Bereich des Stoßfängers drei verschiedene Bedienzonen für unterschiedliche Bedienfunktionen erkannt werden, wobei eine mittlere Bedienzone einer Bedienung einer Heckklappe und zwei seitliche Bedienzonen einer Bedienung der jeweiligen Seitenschiebetür zugeordnet sind.
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Bevorzugt werden die Bedienzonen mit Hilfe einer gemeinsamen Antenne oder mit drei separaten Antennen realisiert.
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Besonders nützlich ist es, eine Erfassungsvorrichtung und entsprechende Antennen für das Erkennen der Bediengesten für die Seitenschiebetür sowohl im hinteren als auch im vorderen Stoßfänger anzuordnen.
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Vorteilhaft ist in der Schiebetür und/oder auf dem Öffnungsbereich gegenüberliegenden Fahrzeugholm eine Kollisions- bzw. Einklemmerfassungsvorrichtung angeordnet.
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Bevorzugt ist mindestens eine Erfassungsvorrichtung zur Erkennung eines gültigen Zugangsberechtigungsmittels ausgebildet.
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Ebenso vorteilhaft ist ein Verfahren zum Betreiben der vorgenannten Anordnungen, bei dem anhand von Bediengesten einer berechtigten Person im Erfassungsbereich einer ein Öffnungs- oder Schließwunschs für eine Seitenschiebetür erkannt wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist eine Anordnung zur Steuerung eine automatisch öffnende Heckklappe eines Fahrzeugs vorgesehen, bei der eine erste Erfassungsvorrichtung im Bereich eines Stoßfängers und eine zweite Erfassungsvorrichtung in einem Endbereich der Heckklappe angeordnet ist,
wobei die erste und zweite Erfassungsvorrichtung jeweils eine Antenne und eine Auswerteeinheit aufweisen und als kapazitive Näherungssensoren ausgebildet sind,
wobei mindestens eine der Erfassungsvorrichtungen zur Erkennung einer Bediengeste einer berechtigten Person als Öffnungs- oder Schließwunsch für die Heckklappe und die zweite Erfassungsvorrichtung für die Erkennung eines Kollisionsobjekt ausgebildet ist, und wobei eine Heckklappensteuerung ausgehend von Signalen der beiden Erfassungsvorrichtungen eine Bewegung der Hecklappe steuert. Ein derartiges Vorgehen hat den Vorteil, dass Gesten- und Kollisionserkennung der Heckklappe mit gleichartigen Erfassungsvorrichtungen realisiert werden können und somit die Applikation vereinfachen.
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Vorteilhaft ist die Heckklappensteuerung bereits Bestandteil einer der beiden Erfassungsvorrichtungen, so dass kein zusätzliches Gerät verbaut werden muss.
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Besonders zweckmäßig ist mindestens eine der Erfassungsvorrichtung für die Erkennung eines gültigen Zugangsberechtigungsmittels ausgebildet, so dass auch hier keine weitere Fahrzeugkomponente notwendig ist.
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Vorteilhaft weisen die beiden Erfassungsvorrichtungen eine Kommunikationsschnittstelle auf, die so ausgebildet sind, dass ein Datenaustausch zwischen beiden Erfassungsvorrichtungen auch drahtlos erfolgen kann, wobei die Kommunikationsschnittstellen insbesondere für einen drahtlosen Datenaustausch über die Antennen der Erfassungsvorrichtungen ausgebildet sind.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist mindestens eine der beiden Erfassungsvorrichtungen auch für einen Telekommunikationsempfang ausgebildet.
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Ebenso vorteilhaft ist auch ein Verfahren zum Betreiben einer der vorgenannten Anordnungen vorgesehen, bei dem anhand von Bediengesten einer berechtigten Person im Erfassungsbereich einer ersten und/oder zweiten Erfassungsvorrichtung ein Öffnungs- oder Schließwunschs für die Heckklappe erkannt wird, wobei bei Vorliegen eines Öffnungs- oder Schließwunsches ein Detektionsbereich der zweiten Erfassungsvorrichtung auf mögliche Kollisionsobjekte überwacht wird, und die Bewegung der Heckklappe gestoppt wird, sobald ein mögliches Kollisionsobjekt erkannt wird.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 eine Seitenansicht eines Fahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung,
- 2 eine Heckansicht eines Fahrzeugs gemäß 1,
- 3 eine Seitenansicht eines Fahrzeugs gemäß 1 mit möglichen Kollisionsobjekten.
- 4 einen Sender- Empfängerbetrieb der Erfassungsvorrichtungen,
- 5 eine Erfassungsvorrichtung mit mehreren Erfassungszonen,
- 6 eine Erfassungsvorrichtung mit mehreren Antennen,
- 7 eine Seitenansicht eines Fahrzeugs mit Schiebetüren.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten.
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1 zeigt ein Fahrzeug 10 mit zwei Erfassungsvorrichtungen 31, 32, die jeweils eine Antenne und eine eigene Auswerteeinheit 35, 36 aufweisen und grundsätzlich auf dem Prinzip eines kapazitiven Näherungsschalters beruhen. Die erste Erfassungsvorrichtung 31 mitsamt der ersten Auswerteeinheit 35 ist im Stoßfänger 40 und die zweite Erfassungsvorrichtung 32 mit der zweiten Auswerteeinheit 36 ist in einem Endbereich einer Heckklappe 20 angeordnet. Beide Erfassungsvorrichtung 31, 32 bzw. deren Auswerteeinheit 35, 36 weisen eine Kommunikationsschnittstelle für einen Datenaustausch untereinander und/oder mit einem Heckklappensteuergerät 100 auf. Die Kommunikation bzw. der Datenaustausch kann sowohl drahtlos, drahtgebunden oder durch eine Kombination beider Varianten durch geführt werden.
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Das Heckklappensteuergerät 100 ist vorzugsweise mit einem motorischen Antrieb der Heckklappe verbunden und steuert die Schließ- und Öffnungsbewegung der Heckklappe 20 insbesondere in Abhängigkeit der Signale der beiden Erfassungsvorrichtungen 31, 32.
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Dieses Steuergerät 100 kann beispielsweise wie in 1 gezeigt als separates Gerät aufgebaut sein oder Teil eines der beide Auswerteeinheiten 35, 36 sein. Insbesondere kann eines der beiden Auswerteeinheiten 35, 36 die Funktion eines solchen Steuergeräts übernehmen.
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Ferner ist eine Person 50 angedeutet, die beispielsweise über ein so genanntes „keyless entry system“ bzw. einem Zugangsberechtigungsmittel zur Bedienung des Fahrzeugs berechtigt ist. Die erste Erfassungsvorrichtung 31 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass eine Fuß- bzw. Beingeste oder einer andere geeignete Bediengeste der berechtigten Person 50 als Öffnungs- bzw. Schließwunsch für die Heckklappe erkannt werden kann. Bei Vorliegen eines entsprechenden Wunsches wird die Heckklappe automatisch geöffnet oder geschlossen.
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Auch kann es vorgesehen sein, dass zusätzlich zu der ersten Erfassungsvorrichtung 31 auch die zweite Erfassungsvorrichtung 32 zur Erkennung von Bediengesten ausgebildet ist. Die Öffnungssteuerung kann dann beispielsweise derart ausgebildet sein, dass ein Bedienwunsch nur dann als gültig erkannt wird, wenn beide Erfassungsvorrichtungen 31, 32 die Bediengeste erkennen.
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In 2 ist eine Heckansicht des Fahrzeugs 10 gemäß 1 gezeigt. Die Antennen 33, 34 der Erfassungsvorrichtungen 31, 32 sind vorzugsweise als längliche oder streifenförmige Antennen 33, 34 im Stoßfänger 40 und in der Heckklappe 20 verbaut. Im mittleren Bereich der Erfassungsvorrichtungen 31, 32 sind die jeweiligen Auswerteeinheiten 35, 36 angeordnet. Die Auswerteeinheiten 35, 36 können jedoch je nach Anwendungsfall auch an einer anderen Position angeordnet sein.
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Insbesondere in Parkhäuser oder Garagen besteht die Gefahr, wie in 3 dargestellt, dass Wände oder andere Fahrzeuge als Kollisionsobjekte 60 im Öffnungsbereich der Heckklappe 20 liegen. Zur Vermeidung von Kollisionen mit der Heckklappe oder Einklemmen von Objekten ist es erfindungsgemäß vorgesehen, zusätzlich zu der im Stoßfänger 40 verbauten ersten Erfassungsvorrichtung 31 eine zweite Erfassungsvorrichtung 32 in einem Endbereich der Heckklappe 20 zur Kollisionserkennung anzuordnen. Beispielsweise kann durch die zweite Erfassungsvorrichtung 32 eine Kollisionswarnung aktiviert werden, wenn der Abstand eines detektierten Objekts einen Sicherheitsabstand unterschreitet. Diese Kollisionserkennung kann selbstverständlich gleichwirkend auch bei einer Schließbewegung der Heckklappe durchgeführt werden.
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4 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem die eine Erfassungsvorrichtung
31 als Sender und die andere Erfassungsvorrichtung
32 als Empfänger arbeitet und das zwischen Sender und Empfänger liegende elektrische Feld
überwacht wird. Bei einer Störung des elektrischen Feldes zwischen Heckklappe
20 und Stoßfänger
40 wird dies als potentielle Gefahr einer Verklemmung erkannt und die Schließbewegung gestoppt.
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Besonders vorteilhaft wird diese „Feldüberwachung“ mit einer der zuvor beschriebenen Kollisionserkennung kombiniert.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist es vorgesehen, die zweite Erfassungsvorrichtung 32 derart auszubilden, dass einen Schließwunsch erkannt wird, sobald die berechtigte Person die Heckklappe 20 mit einer Hand berührt.
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Eine Berührung der Heckklappe 20 mit der Hand kann darüber hinaus auch dazu genutzt werden, eine gerade stattfindende Bewegung der Heckklappe zu stoppen. Die Bewegung kann dann beispielsweise durch eine erneute Berührung wieder in Gang gesetzt werden, wobei vorzugsweise durch eine Berührung auf der Innenseite der Heckklappe eine Öffnungsbewegung und einer Berührung auf der Außenseite der Heckklappe eine Schließbewegung eingeleitet wird.
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Ferner kann die zweite Erfassungsvorrichtung 32 auch für eine Gestenerkennung eingerichtet sein, so dass ein Schließwunsch beispielsweise durch eine Armbewegung im Detektionsbereich zwischen Heckklappe 20 und Stoßfänger 40 erkannt wird.
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5 zeigt eine weitere Ausgestaltung bei der die Erfassungsvorrichtung 31 im Stoßfänger 40 für die Erfassung von Beingesten in verschiedenen Bereichen bzw. Zonen ZS, ZM ausgebildet ist. Im dargestellten Fall befinden sich zwei Zonen ZS im Seitenbereich und eine Zone ZM im Mittelbereich des Stoßfängers 40. Die mittlere Zone kann wie gehabt für die Erkennung von Bedienwünschen für die Heckklappe 20 verwendet werden. Die seitlichen Erfassungsbereiche ZS können vorzugsweise für weitere, insbesondere die Heckklappe nicht betreffende Bedienwünsche verwendet werden. Insbesondere ist es denkbar, bei Fahrzeugen mit Seitenschiebetüren 80, wie in 7 dargestellt, eine Bediengeste im seitlichen Bereich ZS des Stoßfängers als Öffnungs- bzw. Schließwunsch für die entsprechende Seitenschiebetür 80 zu erkennen. Im Beispiel gemäß 5 ist die Erfassungsvorrichtung 31 mitsamt der Antenne 33 derart ausgebildet, dass Bediengesten unterschiedlichen Zonen zugeordnet werden können. Beispielsweis könnte die Geometrie der Antennen im seitlichen Bereich sich vom mittleren Bereich unterscheiden, so dass bei einer Beeinflussung der Antenne durch die durchgeführten Gesten im seitlichen Bereich ein anderes elektrisches Signal generiert wird als im mittleren Bereich.
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6 zeigt eine Variante, bei der die unterschiedlichen Erfassungsbereiche mit Hilfe von separaten Antennen ausgebildet sind, die von einer gemeinsamen Auswerte- bzw. Erfassungsvorrichtung 31 ausgewertet werden.
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Selbstverständlich ist es auch denkbar, nur zwei seitliche Bereiche zu unterscheiden, wenn eine Gestenbedienung der Heckklappe nicht erwünscht ist.
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7 zeigt eine Seitenansicht eines Fahrzeugs 10 mit Seitenschiebetüren 80. Im dargestellten Beispiel ist nicht nur im hinteren Stoßfänger 40 entsprechende Erfassungsvorrichtung 31, 33 angeordnet, sondern auch im vorderen Stoßfänger. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Seitenschiebetüren 80 unabhängig von der Annäherung an das Fahrzeug 10 bedient werden können.
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Eine Montage einer entsprechenden Erfassungsvorrichtung an den Seitenschwellern des Fahrzeugs ist grundsätzlich auch möglich. Eine solche Erfassungsvorrichtung kann jedoch aufgrund des Wirkprinzips, nämlich einer kapazitiven Messung, naturgemäß nicht innerhalb des Seitschwellers, sondern nur auf dem Schweller angeordnet werden. Dies ist in der Regel unerwünscht, so dass die Anordnung in den typischerweise nicht metallischen Stoßfänger zu bevorzugen ist.
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Ferner ist es denkbar, wie in 7 gezeigt, auch die Schiebetüren 80 zusätzlich mit einer Kollisions- bzw. Einklemmschutzvorrichtung 90, wie sie zuvor bereits für die Heckklappe 20 beschrieben wurde, auszugestalten.
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Die genannten Ausführungsbeispiele können selbstverständlich miteinander und insbesondere mit weiteren Fahrzeug- und Komfortfunktionen kombiniert werden.