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DE102013202933B3 - Kindergesicherte Austragvorrichtung - Google Patents

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DE102013202933B3
DE102013202933B3 DE201310202933 DE102013202933A DE102013202933B3 DE 102013202933 B3 DE102013202933 B3 DE 102013202933B3 DE 201310202933 DE201310202933 DE 201310202933 DE 102013202933 A DE102013202933 A DE 102013202933A DE 102013202933 B3 DE102013202933 B3 DE 102013202933B3
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DE
Germany
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housing
cap
rotational position
discharge opening
liquid
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DE201310202933
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English (en)
Inventor
Christoph Szymiczek
Stefan Ritsche
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Aptar Radolfzell GmbH
Original Assignee
Aptar Radolfzell GmbH
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Publication date
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Abstract

Zu an sich bekannten Spendern zum Austrag von pharmazeutischen Flüssigkeiten werden verschiedene Varianten zur Sicherung der Spender gegen den Gebrauch durch Kinder vorgeschlagen. Diese Varianten umfassen ein am Gehäuse drehbar angebrachtes Sperrrad, welches insbesondere mechanisch die Betätigung des Spenders verhindert, weiterhin besondere kindergesicherte Kappen, die selbst die Austragöffnung unmittelbar verschließen sowie besondere Verriegelungen einer Betätigungseinheit, um dieser die für die Betätigung erforderliche Verdrehbarkeit gegenüber dem Gehäuse zu nehmen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Spender zum Austrag von pharmazeutischen Flüssigkeiten. Solche Spender verfügen üblicherweise über ein Gehäuse mit integriertem oder daran befestigtem Flüssigkeitsspeicher, einer gegenüber dem Gehäuse verlagerbaren Betätigungseinheit mit Fingerauflagefläche, die zum Zwecke der Betätigung manuell kraftbeaufschlagt wird und mit einem Auslassventil oder einer Förderpumpe wirkverbunden ist, sowie über eine Austragöffnung, durch die die Flüssigkeit in eine umgebende Atmosphäre abgegeben werden kann. Die hier beschriebenen Spender können insbesondere als Nasalspender ausgebildet sein, die zur nasalen Verabreichung von Medikamenten vorgesehen sind.
  • Die mit gattungsgemäßen Spendern auszutragenden Flüssigkeiten umfassen auch Flüssigkeiten, deren Einnahme schädlich sein kann, wenn sie nicht medizinisch indiziert ist. Insbesondere problematisch ist es, wenn Kinder beispielsweise aus Neugierde oder beim Spielen pharmazeutische Spender verwenden und dabei Flüssigkeit austragen und einnehmen. Je nach Flüssigkeit kann dies mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit eines Kindes einhergehen.
  • Die gegebene Problemsituation hat in vielen Ländern der Welt zu gesetzgeberischen Maßnahmen geführt, denen zufolge bei bestimmten pharmazeutischen Flüssigkeiten oder Wirkstoffen nur Spender Verwendung finden dürfen, die üblicherweise durch Kinder nicht geöffnet oder betätigt werden können, da Kinder die Funktionsweise der Inbetriebnahme nicht durchschauen.
  • Bestehende Lösungen für solche kindergesicherten Spender machen es häufig erforderlich, wesentliche Komponenten der Spender anders als bei herkömmlichen Spendern auszugestalten. Dies führt zu zusätzlichen Kosten.
  • Aufgabe und Lösung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, gattungsgemäße Spender dahingehend weiterzubilden, dass mit einem geringen konstruktiven Aufwand eine wirksame Kindersicherung erreicht wird.
  • Gemäß einer ersten Variante ist hierbei vorgesehen, dass ein Spender zum Austrag von pharmazeutischen Flüssigkeiten in genannter Art und Weise ein Gehäuse und eine zum Austrag der Flüssigkeit vorgesehene Austragöffnung aufweist. Dabei ist ein Flüssigkeitsspeicher vorgesehen, der an dem Gehäuse befestigt wird. Auf der dem Flüssigkeitsspeicher abgewandten Seite des Gehäuses ist die Betätigungseinheit vorgesehen, die gegenüber dem Gehäuse in einer Axialrichtung verlagerbar ist und die genannte Fingerauflagefläche aufweist. Durch eine Verlagerung der Betätigungseinheit gegenüber dem Gehäuse kann Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsspeicher durch die Austragöffnung abgegeben werden.
  • Ein solcher an sich bekannter Spender ist erfindungsgemäß gemäß dieser ersten Variante dahingehend ergänzt, dass am Gehäuse ein von außen zugängliches Sperrrad angeordnet ist, welches gegenüber dem Gehäuse zwischen einer Blockier-Drehstellung und einer Betätigungs-Drehstellung um eine zur Axialrichtung des Spenders parallele Drehachse drehbar ist, wobei es in der Blockier-Drehstellung den Austrag von Flüssigkeit verhindert und in der Betätigungs-Drehstellung den Austrag von Flüssigkeit ermöglicht.
  • Beim Spender gemäß der ersten Variante der Erfindung ist somit ein Gehäuse vorgesehen, an welches der als separater externen Flüssigkeitsspeicher ausgestaltete Flüssigkeitsspeicher insbesondere mittels eines Gewindes angekoppelt werden kann. Eine Betätigungseinheit ist gegenüber dem Gehäuse verlagerbar und insbesondere zur linear geführten Verlagerung vorgesehen. Durch Niederdrücken dieser Betätigungseinheit kann ein Auslassventil geöffnet werden oder eine Pumpeinrichtung betätigt werden, so dass Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsspeicher zur Austragöffnung gefördert wird. Das Sperrrad ist drehbar am Gehäuse vorgesehen und umgibt dieses vorzugsweise vollständig umlaufend. In Abhängigkeit der Drehstellung des Sperrrades gegenüber dem Gehäuse ist ein Flüssigkeitsaustrag möglich bzw. unmöglich.
  • Es hat sich gezeigt, dass beim Spender, dessen Betätigungsmechanismus ein Niederdrücken der Betätigungseinheit vorsieht, von Kindern selten erfassbar ist, dass die Möglichkeit dessen bzw. die Möglichkeit hierdurch Flüssigkeit auszutragen mit der Drehstellung eines Sperrrades zusammenhängt. Dies ist insbesondere gegeben, wenn das Sperrrad im Wesentlichen rotationssymmetrisch ist, da die Änderung der Drehstellung für Kinder schwer erkennbar ist. Sofern Kinder das Drehen des Sperrrades bei einer Benutzung durch einen Erwachsenen nicht sehen, ist das Entsperren mittels Drehens für sie meist nicht durchschaubar.
  • Dies kann insbesondere auch dadurch begünstigt werden, dass das Sperrrad schwergängig ausgestaltet wird.
  • Das Sperrrad kann auf verschiedene Art und Weise in seiner Blockier-Drehstellung den Austrag von Flüssigkeit verhindern. Eine vergleichsweise komplexe Möglichkeit besteht darin, dass durch Drehen des Sperrrades nicht die Beweglichkeit der Betätigungseinheit unmittelbar mechanisch unterbunden wird, sondern die Möglichkeit, durch diese Bewegung Flüssigkeit auszutragen. Dies könnte beispielsweise durch eine Entkoppelung der Betätigungseinheit von einer Fördereinrichtung wie einer Kolbenpumpe geschehen. Es könnte auch dadurch geschehen, dass ein schaltbares Ventil im Spender vorgesehen ist, welches durch Drehen des Sperrrades geschaltet wird.
  • Als vorteilhafte Lösung wird aufgrund der baulichen Einfachheit jedoch angesehen, wenn das Sperrrad in der Blockier-Drehstellung die Verlagerung der Betätigungseinheit gegenüber dem Gehäuse mechanisch begrenzt oder verhindert. Bei einer solchen Gestaltung begrenzt das Sperrrad die Beweglichkeit der Betätigungseinheit zumindest soweit, dass keine relevante Menge an Flüssigkeit ausgetragen werden kann. Diese technische Gestaltung ist auch deshalb von Vorteil, da es mit ihr möglich ist, mit geringen baulichen Veränderungen herkömmliche Spender mit einer Kindersicherung zu versehen. Hierzu bedarf es nur der Anbringung des Sperrringes und eines zusätzlichen Anschlages an der Betätigungseinheit, der in Abhängigkeit der Drehstellung des Sperrrades im Zuge der Verlagerung gegenüber dem Gehäuse noch vor Erfolgen eines Austrages mit dem Sperrrad bzw. einem hieran vorgesehenen Anschlagsabschnitt kollidiert.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Spender gemäß dieser ersten Variante sind verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich der Abstimmung der Blockier-Drehstellung und der Betätigungs-Drehstellung möglich. So kann beispielsweise eine Gestaltung gewählt werden, bei der bei einer vollständigen Drehung der Betätigungseinheit gegenüber dem Gehäuse um 360° der überwiegende Teil dieser Drehung im blockierten Zustand stattfindet. Somit würde bei einem beispielsweise auch unbeabsichtigten Drehen des Sperrrades mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Entsperrung stattfinden. In Weiterbildung dessen kann der Winkelbereich, innerhalb dessen eine Betätigung möglich ist und der somit die Betätigungs-Drehstellungen definiert, vorzugsweise kleiner als 90°, insbesondere vorzugsweise kleiner als 45° sein, so dass mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein freies Drehen des Sperrrades nicht zu einer Betätigungs-Drehstellung führt. Es ist umgekehrt jedoch auch möglich, dass nur in einer definierten und vorzugsweise dann auch gesondert markierten Drehstellung das Sperrrad ein Flüssigkeitsaustrag verhindert und sich somit in der Blockier-Drehstellung befindet. So kann beispielsweise über einen Winkelbereich von weniger als 45°, insbesondere weniger als 30° eine solche Blockier-Drehstellung gegeben sein, während im Übrigen die Betätigungs-Drehstellung gegeben ist, die einen Flüssigkeitsaustrag möglich macht. Die jeweils konkrete Ausgestaltung hängt davon ab, in welchem Winkelbereich die Blockierung insbesondere auf mechanische Art und Weise durch kollidierende Anschlagmittel am Gehäuse und der Betätigungseinheit verursacht wird.
  • Bei einer Weiterbildung dieser ersten Variante der Erfindung kann das Sperrrad in der Blockier-Drehstellung zusätzlich gesichert werden. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass ausgehend von der Blockier-Drehstellung zunächst eine axiale Verlagerung der Betätigungseinheit oder des Sperrrades gegenüber dem Gehäuse erforderlich ist, bevor das Sperrrad in die Betätigungs-Drehstellung gedreht werden kann.
  • Bei einer zweiten Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass ein erfindungsgemäßer Spender ein Gehäuse, eine Austragöffnung und eine gegenüber dem Gehäuse zum Zwecke des Austrages von Flüssigkeit in einer Axialrichtung verlagerbare Betätigungseinheit aufweist, an welcher die Austragöffnung vorgesehen ist. Weiterhin ist eine Schutzkappe vorgesehen, die an der Betätigungseinheit derart anbringbar ist, dass sie die Austragöffnung überdeckt.
  • Die Schutzkappe weist dabei eine besondere Gestaltung auf. Korrespondierend zu einem Außengewinde an der Betätigungseinheit verfügt die Schutzkappe über eine Innenkappe und eine Außenkappe, wobei an der Innenkappe ein zum Außengewinde korrespondierendes Innengewinde vorgesehen ist. Die Innenkappe und die Außenkappe sind gegeneinander drehbar und können je nach Ausgestaltung der Kappe durch axiale oder radiale Kraftbeaufschlagung der Außenkappe in Richtung der Innenkappe formschlüssig gekoppelt werden, um dann gemeinsam drehbar zu sein. Die Innenkappe ist dabei ausreichend weit auf die Betätigungseinheit aufschraubbar, dass die Austragöffnung durch die Innenkappe abgedichtet verschließbar ist.
  • Bei einem Spender gemäß dieser zweiten Variante ist somit eine Austragöffnung vorgesehen, welche gemeinsam mit der Betätigungseinheit gegenüber dem Gehäuse verlagerbar ist. Um einen Austrag zu verhindern, ist die genannte zweiteilige Kappe vorgesehen, die hinsichtlich ihres Grundaufbaues mit bekannten Sicherheitskappen übereinstimmt. Sie verfügt über eine Innenkappe und eine Außenkappe, wobei nur die Außenkappe bei aufgesetzter Schutzkappe unmittelbar zugänglich ist. Die Innenkappe und die Außenkappe sind im Normalfall gegeneinander verdrehbar, so dass nicht ohne weiteres die Innenkappe mit Innengewinde von der Betätigungseinheit mit Außengewinde gelöst werden kann. Es kann jedoch durch axiale bzw. radiale Kraftbeaufschlagung der Außenkappe ein Formschluss zwischen Außenkappe und Innenkappe hergestellt werden, durch den die beiden Teilkappen gemeinsam verdrehbar sind. Die Schutzkappe kann dann von der Betätigungseinheit losgeschraubt werden. Eine solche zweiteilige Kappe mit bestimmungsgemäß axialer Kraftbeaufschlagung ist beispielsweise aus der DE 10 2009 049 902 A1 bekannt, deren diesbezügliche Offenbarung durch Referenzierung in die vorliegende Offenbarung einbezogen wird.
  • Grundsätzlich ist bei der Verwendung solcher zweiteiliger Kappen problematisch, dass diese zum Zwecke des gemeinsamen Verdrehens beider Teilkappen kraftbeaufschlagt werden muss. Bei einem Spender mit an der Betätigungseinheit festgeschraubte Schutzkappe ist ein Abschrauben dieser zweiteiligen Schutzkappe im Falle vorgesehener axialer Kraftbeaufschlagung somit nur derart möglich, dass eine Kraftbeaufschlagung erfolgt, die grundsätzlich auch zur Betätigung des Spenders geeignet wäre. Auch bei einer Kappe mit durch radiale Kraftbeaufschlagung herstellbarem Formschluss ist grundsätzlich die Gefahr gegeben, dass unbeabsichtigt hierbei auch eine axiale Verlagerung der Betätigungseinheit erfolgt.
  • Um dennoch bei aufgesetzter Schutzkappe sowie im Zuge des Abschraubens dieser Schutzkappe zu gewährleisten, dass nicht ungewollt Flüssigkeit austritt, ist die Innenkappe der Schutzkappe derart weit aufschraubbar, dass sie die mit der Betätigungseinheit bewegliche Austragöffnung abgedichtet verschließt. Bei Kraftbeaufschlagung der Schutzkappe kann somit keine Flüssigkeit entweichen.
  • Im einfachsten Falle liegt eine innenseitige Stirnfläche der Innenkappe im aufgesetzten Zustand der Innenkappe an der Austragöffnung an und verschließt diese hierdurch. Die innenseitige Stirnfläche kann hierfür gegebenenfalls eine Erhebung aufweisen, die in Anlage gelangt. Eine erhöhte Sicherheit lässt sich gewährleisten, wenn an der Innenkappe vorzugsweise im Bereich der innenseitigen Stirnfläche ein Fortsatz vorgesehen ist, der beim Aufschrauben der Schutzkappe auf die Betätigungseinheit in die Austragöffnung einrückt. Durch einen solchen Fortsatz kann eine zuverlässige Abdichtung recht zuverlässig erreicht werden.
  • Eine Alternative hierzu sieht vor, dass an einer inneren Stirnfläche der Innenkappe eine ringförmige Dichtfläche vorgesehen ist, die beim Aufschrauben der Schutzkappe auf die Betätigungseinheit in ringförmigem Kontakt mit einer die Austragöffnung umgebenden Fläche gelangt, wobei ein durch die ringförmige Dichtfläche begrenztes Volumen jenseits der Austragöffnung bei aufgesetzter Schutzkappe maximal 100 µl, vorzugsweise maximal 20 µl, beträgt.
  • Eine solche ringförmige Dichtfläche kann im Einzelfall problemloser in eine abdichtende Stellung gebracht werden als ein an der Innenkappe vorgesehener Fortsatz. Die ringförmige Dichtfläche setzt beim Aufschrauben in einem ringförmigen Bereich, der die Austragöffnung umgibt, auf. Flüssigkeit kann dann durch die Austragöffnung hindurch zwar in einen Innenbereich innerhalb der ringförmigen Dichtfläche gelangen. Da dieser jedoch hinsichtlich seines Volumens begrenzt ist und zudem die Flüssigkeit nicht an der ringförmigen Dichtfläche vorbeigelangen kann, ist diese Gestaltung zweckmäßig.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Spenders ist vorgesehen, dass diese über eine Kolbenpumpe mit einem Pumpenzylinder und einem Pumpenkolben verfügt, die gemeinsam eine Pumpenkammer begrenzen und die durch Kraftbeaufschlagung der Betätigungseinheit zum Zwecke des Flüssigkeitsaustrages bei gleichzeitiger Verringerung eines Volumens der Pumpkammer aus einer Ausgangsrelativlage bis in eine Endrelativlage verlagerbar sind. Dabei ist ein Rückströmkanal vorgesehen, der nach Überschreiten einer Zwischenrelativlage die Pumpkammer mit dem Flüssigkeitsspeicher verbindet.
  • Durch diese besondere Ausgestaltung mit einer Kolbenpumpe, die vor Erreichen der Endrelativlage einen Rückströmkanal öffnet und dadurch einen Rückfluss der Flüssigkeit aus der Pumpenkammer in den Flüssigkeitsspeicher zulässt, ist eine Verlagerung der Betätigungseinheit und des Gehäuses zum Zwecke des Abschraubens der 2-teiligen Kappe bis in eine definierte Endlage möglich, da der Flüssigkeitsdruck in der Pumpenkammer dem nicht entgegensteht. Dies erleichtert das Abnehmen der Kappe deutlich.
  • Weiterhin ist hierbei von Vorteil, dass in dieser Anschlagslage kein oder kein relevanter Überdruck in der Pumpenkammer herrscht, so dass nicht zu befürchten ist, dass durch das Abnehmen der Kappe unmittelbar ein Flüssigkeitsaustrag erfolgt.
  • Die genannte Gestaltung mit Rückflusskanal ist darüber hinaus sehr gut geeignet, um möglicherweise nach Herstellung, Transport und Lagerung des Spenders noch in der Pumpenkammer befindliche Luft aus dieser zu entfernen. Hierfür können bei aufgesetzter Kappe und somit verhindertem Flüssigkeitsaustrag mehrere Pumpenhübe durchgeführt werden, im Zuge derer es jeweils zu einem Rückfluss des Mediums aus der Pumpenkammer in den Flüssigkeitsspeicher kommt. Hierdurch kann schrittweise die Luft aus der Pumpenkammer entfernt werden, so dass nach anschließendem Abnehmen der Kappe unmittelbar ein nicht durch Luft in der Pumpenkammer gestörter Austragvorgang möglich ist.
  • Die im einfachsten Falle an der innenseitigen Stirnseite der Innenkappe vorgesehene Fläche, die die Austragöffnung verschließt oder auch der genannte Fortsatz bzw. die genannte ringförmige Dichtfläche können bei einer einfachen Ausgestaltung der Innenkappe einstückig mit den anderen Komponenten, insbesondere deren Innengewinde, vorgesehen sein. Um die Dichtwirkung noch zu verbessern, kann es zweckmäßig sein, ein anderes Material an der Innenkappe im Bereich der Austragöffnung zu verwenden. Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist daher vorgesehen, dass die Innenkappe ein solches separates Dichtelement aufweist, welches beim Aufschrauben der Schutzkappe mit der Austragöffnung oder mit der die Austragöffnung umgebenden Fläche in Berührkontakt gelangt. Dabei kann ein solches separates Dichtelement im Wesentlichen eben ausgebildet sein, die genannte ringförmige Dichtfläche bilden oder auch den Fortsatz an der inneren Stirnseite der Innenkappe bilden. Das Material des Dichtelements ist vorzugsweise gegenüber dem Material der Innenkappe von geringerer Steifigkeit, um sich abdichtend im Bereich der Austragöffnung bzw. der Nasenolive anzulegen.
  • Bei einer dritten Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass ein erfindungsgemäßer Spender ein Gehäuse, eine Austragöffnung und eine gegenüber dem Gehäuse zum Zwecke des Austrages von Flüssigkeit in einer Axialrichtung verlagerbare Betätigungseinheit mit einer Fingerauflagefläche aufweist.
  • Dabei ist vorgesehen, dass die Betätigungseinheit gegenüber dem Gehäuse um eine in Axialrichtung erstreckte Drehachse verdrehbar ist, wobei die Betätigungseinheit in mindestens einer blockierten Blockier-Drehstellung axial nicht gegenüber dem Gehäuse verlagerbar ist und in mindestens einer unblockierten Betätigungs-Drehstellung axial gegenüber dem Gehäuse verlagerbar ist. Dabei ist die Betätigungseinheit in der Blockier-Drehstellung am Gehäuse durch eine Verriegelungseinrichtung gegen Verdrehen verriegelbar.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Spender gemäß dieser dritten Variante der Erfindung ist somit ausgehend von einem gesicherten Zustand zunächst die Verriegelungseinrichtung zu entriegeln, damit anschließend eine Drehbewegung der Betätigungseinheit gegenüber dem Gehäuse möglich wird. Erst durch diese Drehbewegung wird eine Betätigungs-Drehstellung erreicht, in der die axiale Verlagerung der Betätigungseinheit gegenüber dem Gehäuse und somit der Flüssigkeitsaustrag möglich ist. Dieser Ablauf ist für Kinder schwer zu durchschauen. In der gesicherten Stellung, in der die Betätigungseinheit gegen Verdrehen verriegelt ist, ist zunächst weder eine axiale Bewegung noch eine Drehbewegung möglich. Erst durch die Entriegelung wird die Voraussetzung geschaffen, um die Betätigungseinheit in die für die Betätigung erforderliche Betätigungs-Drehstellung bringen zu können.
  • Hinsichtlich der Art der Verriegelung bestehen verschiedene Möglichkeiten, wobei es sich als besonders zweckmäßig herausgestellt hat, die Verriegelungseinrichtung derart auszugestalten, dass durch Kraftbeaufschlagung mindestens einer Entriegelungsfläche der Betätigungseinheit selbst die Entriegelung erzielbar ist. Dies geschieht vorzugsweise dadurch, dass die Kraftbeaufschlagung der Entriegelungsfläche eine radiale Verlagerung eines Riegelabschnitts der Betätigungseinheit bewirkt, wodurch es zur Entriegelung kommt.
  • Das Anordnen der Entriegelungsfläche unmittelbar an der Betätigungseinheit hat zur Folge, dass die Betätigung für einen Erwachsenen kaum mit zusätzlichem Aufwand einhergeht und dennoch für ein Kind schwer durchschaubar bleibt. Die Entriegelungsfläche ist durch ihre Anordnung an der Betätigungseinheit dafür vorgesehen, gemeinsam mit dieser Betätigungseinheit axial gegenüber dem Gehäuse verlagerbar zu sein. Die Verlagerbarkeit der Entriegelungsfläche zum Zwecke der Entriegelung ist vorzugsweise eine radiale Verlagerung. Insbesondere vorzugsweise bewirkt diese Verlagerung der Entriegelungsfläche eine ebenfalls radiale Verlagerung eines Riegelabschnitts der Betätigungseinheit, welcher bei nicht kraftbeaufschlagter Entriegelungsfläche derart angeordnet ist, dass er formschlüssig einer Verlagerung der Betätigungseinheit entgegenwirkt.
  • Insbesondere von Vorteil ist es, wenn die Fingerauflagefläche, die Entriegelungsfläche und der Riegelabschnitt als einstückiges Bauteil ausgebildet sind. Dabei ist dieses einstückige Bauteil entweder aus einem einheitlichen Material oder im Mehrkomponentenspritzgussverfahren aus einer Mehrzahl von unterschiedlichen Kunststoffen hergestellt, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Festigkeit unterscheiden können. Die Entriegelungsfläche, die grundsätzlich auch als separates Bauteil ausgebildet sein könnte, ist bei dieser Ausgestaltung einstückig mit der Fingerauflagefläche verbunden, gegenüber dieser jedoch vorzugsweise durch elastische Verformung des gemeinsamen einstückigen Bauteils verlagerbar. Insbesondere von Vorteil ist es, wenn die Entriegelungsfläche an der Außenseite eines in sich verformbaren umlaufenden Mantels der Betätigungseinheit vorgesehen ist, wobei vorzugsweise der Riegelabschnitt an der Innenseite dieses Mantels vorgesehen ist. Ein solcher Mantel ist insbesondere vorzugsweise unterhalb der Fingerauflagefläche der Betätigungseinheit vorgesehen und derart angeordnet, dass er das Gehäuse und insbesondere den mit dem Riegelabschnitt blockierend zusammenwirkenden Abschnitt des Gehäuses sowohl bei betätigtem als auch bei unbetätigtem Spender verdeckt.
  • Das Zusammenwirken der Verlagerung der Entriegelungsfläche einerseits und der Verlagerung des Riegelabstandes andererseits kann im einfachsten Falle dadurch erzielt werden, dass der Riegelabschnitt und die Entriegelungsfläche ortsfest zueinander vorgesehen sind, so dass der Riegelabschnitt in gleichem Maße und in gleicher Richtung wie die Entriegelungsfläche gegenüber dem Gehäuse verlagert wird. Von Vorteil ist an der Gestaltung, bei der auf dem genannten Mantel der Riegelabschnitt gegenüber der Entriegelungsfläche in Umfangsrichtung versetzt ist, insbesondere um 60° bis 120°. Hierdurch kann erreicht werden, dass eine Kraftbeaufschlagung der Entriegelungsfläche oder der vorzugsweise zwei gegenüberliegenden Entriegelungsflächen radial nach innen eine Auslenkung des mindestens einen Riegelabschnitts radial nach außen bewirkt. Da es konstruktiv einfacher ist, eine Verriegelungseinrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der eine Verlagerung des Riegelabschnitts radial nach außen die Entriegelung bewirkt, wird eine solche Gestaltung als vorteilhaft angesehen.
  • Die drei genannten Varianten erfindungsgemäßer Spender können als Spender verschiedener Typen ausgestaltet sein, beispielsweise als Spender zur oralen Verabreichung von Flüssigkeit oder zur topischen Verabreichung von Flüssigkeiten. Als besonders zweckmäßig wird die Ausgestaltung erfindungsgemäßer Spender als Nasalspender zur nasalen Verabreichung von Flüssigkeiten angesehen. Ein solcher Spender verfügt vorzugsweise über eine Nasenolive, an deren distalem Ende die Austragöffnung vorgesehen ist, wobei die Nasenolive vorzugsweise ortsfest zur Betätigungshandhabe vorgesehen ist. Erfindungsgemäße Spender sind insbesondere bei pharmazeutischen Flüssigkeiten zweckmäßig, deren Einnahme mit erheblicher Gefahr einhergeht. Hierzu zählen zum Beispiel Schmerzmittel. Auch eine Verwendung eines erfindungsgemäßen Spenders mit pharmazeutischen Flüssigkeiten / Formulierungen mit nasenschleimhautabschwellenden Wirkstoffen wie beispielsweise Imidazolin ist zweckmäßig.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich außer aus den Ansprüchen auch aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung, die anhand der Figuren nachfolgend erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1a und 1b einen Spender gemäß der ersten Variante der Erfindung,
  • 2a bis 2c verschiedene Ausgestaltungen eines Spenders gemäß der zweiten Variante der Erfindung,
  • 3a bis 3c und 4 eine weitere Ausgestaltung eines Spenders gemäß der zweiten Variante der Erfindung,
  • 5a bis 5d einen Spender gemäß der dritten Variante der Erfindung,
  • 6a bis 6e einen weiteren Spender gemäß der dritten Variante der Erfindung und
  • 7a und 7b einen weiteren Spender gemäß der dritten Variante der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Die 1a und 1b zeigen einen Spender gemäß der ersten Variante der Erfindung.
  • Dieser Spender 100 verfügt über ein Gehäuse 110, an welches ein externer Flüssigkeitsspeicher 120 mittels einer Gewindeverbindung 122 angekoppelt ist. Auf der dem Flüssigkeitsspeicher 120 abgewandten Seite des Gehäuses 110 ist eine Betätigungseinheit 130 vorgesehen, welche über eine Fingerauflagefläche 132 verfügt. An dieser Betätigungseinheit 130 ist weiterhin eine Nasenolive 140 vorgesehen, an deren distalen Ende eine Austragöffnung 142 angeordnet ist. Die Betätigungseinheit 130 ist grundsätzlich gegenüber dem Gehäuse 110 in einer Axialrichtung 2 verlagerbar, wobei zum Zwecke des Austrags von Flüssigkeit eine Verlagerung der Betätigungseinheit 130 in Richtung 2a auf das Gehäuse 110 zu erforderlich ist.
  • Innerhalb des Gehäuses 110 ist eine Pumpeinrichtung 150 vorgesehen, deren Einlasskanal 152 in den Flüssigkeitsspeicher 120 hineinragt, wobei ein zum Ansaugen von Flüssigkeit vorgesehenes Steigrohr in den Figuren nicht dargestellt ist. Der Auslasskanal 154 der Pumpeinrichtung 150 ist dagegen an der Innenseite der Nasenolive 140 befestigt. Der Hauptkörper 158 der Pumpeinrichtung 150 ist zwischen dem Flüssigkeitsspeicher 120 und dem Gehäuse 110 lagefixiert. Durch eine Verlagerung der Betätigungseinheit 130 in Richtung 2a kann der Auslasskanal 154 der Pumpeinrichtung 150 verlagert werden, wodurch Flüssigkeit zur Austragöffnung 142 gefördert wird. Dies wird mittels einer internen nicht dargestellten Kolbenpumpe innerhalb der Pumpeinrichtung 150 erzielt. Alternativ könnte auch vorgesehen sein, dass die Flüssigkeit im Flüssigkeitsspeicher 120 druckbeaufschlagt vorliegt und statt der Pumpeinrichtung eine schaltbare Ventileinrichtung den Austrag steuert.
  • In nicht näher dargestellter Art und Weise ist die Betätigungseinheit 130 gegenüber dem Gehäuse 110 drehgesichert. Eine relative Drehung der Betätigungseinheit 130 ist daher gegenüber dem Gehäuse 110 nicht möglich.
  • Um eine Sicherung des Spenders 100 zu ermöglichen, ist an der Betätigungseinheit 130 ein Blockierabschnitt 136 vorgesehen. Dieser Blockierabschnitt 136 bildet bei der Ausgestaltung der 1a und 1b eine nach innen weisende Verdickung eines mantelartigen Rings 134, der unterhalb der Fingerauflagefläche 132 vorgesehen ist.
  • Dieser Blockierabschnitt 136 kann mit einem Sperrrad 160 zusammenwirken, welches um eine Drehachse 3 gegenüber dem Gehäuse 120 verdrehbar ist. Dieses Sperrrad 160 verfügt über einen mit einer geriffelten Oberfläche versehenen Handhabungsbereich 162 sowie einen sich oberhalb dessen daran anschließenden Blockierring 164. Wie insbesondere der 1b zu entnehmen ist, weist der Blockierring 164 über nahezu den gesamten Umfang einen Außenradius gegenüber der Drehachse 3 auf, der größer ist als die Beabstandung des Blockierabschnitts 136 von der Drehachse 3. Nur in einem vergleichsweise geringen Winkelbereich von etwa 15° ist eine Ausnehmung 164a im Sperrring 164 vorgesehen.
  • Nur wenn das Sperrrad 160 sich in einer Drehstellung gegenüber dem Gehäuse 110 und der Betätigungshandhabe 130 befindet, bei der der Blockierabschnitt 136 mit dieser Ausnehmung 164a fluchtet, ist ein Niederdrücken der Betätigungseinheit 130 in Richtung des Pfeils 2a und somit ein Flüssigkeitsaustrag möglich. Ist allerdings das Sperrrad 160 gegenüber dieser Stellung verdreht, so schlägt der Blockierabschnitt 136 beim Niederdrücken der Betätigungseinheit 130 auf den Sperrring 164 auf, bevor es zu einem Flüssigkeitsaustrag kommt. Der Flüssigkeitsaustrag wird verhindert.
  • Mittels des Sperrrades 160 kann somit in einfacher Art und Weise der Spender in einem blockierten oder einen freigegebenen Zustand gebracht werden.
  • Die 2a bis 2c zeigen Spender gemäß der zweiten Variante der Erfindung.
  • Bezugnehmend auf 2a verfügt ein solcher Spender über ein Gehäuse 210 und eine dem gegenüber in Axialrichtung 2 verlagerbare Betätigungseinheit 230. Diese verfügt wiederum über eine Fingerauflage 232 und eine Nasenolive 240, an deren distalem Ende eine Austragöffnung 242 vorgesehen ist. Der Flüssigkeitsspeicher und die Pumpeinrichtung sind in den Darstellungen der 2a bis 2c nicht dargestellt. Sie entsprechen baulich jenen Komponenten, die beim Ausführungsbeispiel der 1a und 1b dargestellt sind.
  • Bei dem Spender 200 gemäß der 2a ist ein unmittelbares mechanisches Blockieren der Betätigungseinheit 230 nicht vorgesehen. Um ungewollten Flüssigkeitsaustrag, beispielsweise durch spielende Kinder, zu verhindern, ist stattdessen eine Schutzkappe 270 vorgesehen, die an einem Gewinde 244 der Nasenolive 240 befestigt werden kann.
  • Diese Schutzkappe 270 verfügt über eine Außenkappe 272 und eine Innenkappe 274 mit Innengewinde. In an sich bekannter Weise sind die Innenkappe 274 und die Außenkappe 272 in Axialrichtung 2 gegeneinander verlagerbar. Sie verfügen über einen Kopplungsmechanismus 276, der zwar einer vollständigen Trennung der Innenkappe 274 und der Außenkappe 272 entgegenwirkt, die genannte axiale Verlagerbarkeit jedoch zulässt. Im nicht gegeneinander kraftbeaufschlagten Zustand sind die Innenkappe 274 und die Außenkappe 272 zudem um die Drehachse 3 gegeneinander verdrehbar, so dass ein manuelles Drehen an der Außenkappe 272 zunächst kein Drehen der Innenkappe 274 bewirkt und somit auch nicht unmittelbar ein Losschrauben der Kappe 270 von der Nasenolive 240 gestattet. Um dies zu erzielen, muss die Außenkappe 272 in Richtung 2a gegen die Innenkappe 274 gedrückt werden. Hierdurch werden Formschlussmittel 274a, 272a in Stirnbereich der Kappe formschlüssig zusammengefügt, so dass dann ein gemeinsames Drehen der Innenkappe 274 und der Außenkappe 272 möglich ist.
  • Um zu verhindern, dass diese zum Abschrauben der Kappe 270 erforderliche Kraftbeaufschlagung der Außenkappe 272 in Richtung des Pfeils 2a einen sofortigen Austrag von Flüssigkeit bewirkt, ist die Innnenkappe 274 so bemessen und ausreichend weit auf die Nasenolive 240 aufschraubbar, dass sie im aufgeschraubten Zustand, der in 2a zu sehen ist, die Austragöffnung 242 mit ihrer innenseitigen Stirnfläche 274b verschließt. Hierfür ist eine Erhebung vorgesehen, die unmittelbar an der Austragöffnung 274 zur Anlage gelangt. Ein Niederdrücken der Außenkappe 272 bewirkt somit keinen Flüssigkeitsaustrag.
  • Um gegenüber der Ausgestaltung der 2a noch eine erhöhte Sicherheit gegen Flüssigkeitsaustrag zu erreichen, sind die Ausgestaltungen der 2b und 2c vorgesehen. Bei der Ausgestaltung gemäß 2b ist statt der Erhebung ein umlaufender Ring 274d vorgesehen, der bei aufgesetzter Kappe 270 die Austragöffnung 242 umlaufend umschließt. So kann zwar eine geringe Menge Flüssigkeit in einen Zwischenbereich 273 zwischen der Innenkappe und deren Ring 274d sowie der Austragöffnung 242 gelangen. Bevor die Kappe 270 jedoch nicht abgenommen wurde, gelangt diese geringe Flüssigkeitsmenge nicht nach außen.
  • Bei der Ausgestaltung gemäß 2c ist vorgesehen, dass an der Innenkappe 274 ein Dichtabschnitt 278 aus einem anderen Material befestigt ist. Hierbei handelt es sich insbesondere um ein weicheres Material, welches sich flexibel an das distale Ende der Nasenolive 240 anpassen kann und dadurch die Austragöffnung zuverlässig verschließen kann. Durch die erhöhte Flexibilität dieses Materials kann erreicht werden, dass die Austragöffnung beim Aufschrauben der Kappe 270 bereits deutlich vor dem Ineinandergreifen der Formschlussmittel 274a, 272a abgedichtet ist.
  • Bei nicht dargestellten Ausgestaltungen kann auch der Dichtring 274d der Ausgestaltung der 2b durch ein gegenüber der Innenkappe 274 getrenntes Bauteil bewirkt werden, um ein zu Abdichtungszwecken ideales Material zu verwenden.
  • Die 3a bis 3c zeigen eine weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Spenders 200, die der Ausgestaltung der 2a im Hinblick auf die Funktionsweise und Form der Kappe identisch ist. Die Besonderheit bei der Ausgestaltung der 3a bis 3c liegt in der Besonderheit der Pumpeinrichtung 250. Diese Pumpeinrichtung ist in Art einer Kolbenpumpe ausgestaltet und verfügt über ein Zylinderbauteil 252 und ein darin aufgenommenes und demgegenüber bewegliches Kolbenbauteil 254. Gemeinsam begrenzen der Zylinder 252 und der Kolben 254 den überwiegenden Teil einer Pumpkammer 253. Der Flüssigkeitszustrom in die Pumpkammer 253 erfolgt durch einen Zugangskanal 255 im Kolben 254. Zwischen dem Zugangskanal 255 und der Pumpkammer 253 ist ein Einlassventil 256 angeordnet, vorliegend in Art eines als Rückschlagventil agierenden Kugelventils. Weiterhin verfügt die Pumpeinrichtung 250 über ein Auslassventil 257 welches einerseits durch die von der Austragöffnung 242 durchdrungene Nasenolive 240 und andererseits durch einen Ventilstift 252a gebildet wird. Der Kolbenzylinder 252 mitsamt dem ihn endseitig abschließenden Ventilstift 252a ist gegenüber dem Gehäuse 210 des Spenders und gegenüber der Betätigungseinheit 230 in Axialrichtung 2 verlagerbar. Zwischen dem Gehäuse 210 des Spenders 200 und dem Zylinder 252 ist eine Schraubenfeder 211 vorgesehen, die einer Verlagerung des Zylinders 252 in Richtung des Pfeils 2a entgegenwirkt.
  • Die grundsätzliche Funktionsweise dieser Pumpeinrichtung 250 sieht vor, dass die Nasenolive 240 gemeinsam mit der Betätigungseinheit 230 in Richtung des Pfeils 2a hinuntergedrückt wird, wie in 3b verdeutlich ist. Hierdurch wird auch der Zylinder 252 gegenüber dem Kolben 254 hinabgedrückt, so dass in der Pumpkammer 253 ein Pumpendruck aufgebaut wird, der in der Lage ist, das Zylinderbauteil 252 auch gegenüber der Betätigungseinheit 230 in Richtung des Pfeils 2a weiter nach unten zu drücken, so dass die Austragöffnung 242 vom Ventilstift 252a freigegeben wird und ein Austragvorgang grundsätzlich möglich ist. Dies wird allerdings bei aufgesetzter Kappe durch diese verhindert.
  • Eine Besonderheit der Pumpeinrichtung 250 liegt daran, dass bei ausreichend weit fortgesetzter Verlagerung des Zylinders 252 und des Kolbens 254 gegeneinander in Richtung einer volumetrischen Verringerung der Pumpkammer 253 der Druck in der Pumpkammer 253 bestimmungsgemäß zusammenbricht. Dies ist der Fall, sobald der Kolben 254 bis in den Bereich von zwei Aussparungen 252b gelangt ist und dadurch den umlaufenden Kontakt zum Zylinderbauteil 252 verloren hat. Die Aussparungen 252b gestatten es, dass dann die Flüssigkeit aus der Pumpkammer 253 außenseitig am Kolben 254 vorbei in einen Rückströmkanal 258 gelangt, durch den hindurch sie zurück in den nicht dargestellten Flüssigkeitsspeicher gelangen kann.
  • Im Zusammenhang mit der bereits im Ausführungsbeispiel der 2a bis 2c erläuterten Kappe ist eine solche beschriebene Pumpeinrichtung 250 mit Rückflussmöglichkeit von besonderem Vorteil. Zum Lösen der Kappe ist in bereits genannter Weise eine axiale Kraftbeaufschlagung der Außenkappe 272 gegenüber der Innenkappe 274 erforderlich. Die Ausgestaltung der Pumpeinrichtung 250 dahingehend, dass bei ausreichend weiter Verlagerung der Betätigungseinheit 230 gegenüber dem Gehäuse 210 der Druck in der Pumpkammer 253 zusammenbricht, führt dazu, dass die Betätigungseinheit 230 zum Zwecke des Lösens der Kappe bis gegen einen Anschlag gedrückt werden kann, der vorliegend in der in 3c verdeutlichten Weise durch die vollständig zusammengedrückte Feder 211 gebildet wird. Da im Zustand der 3c der Flüssigkeitsdruck in der Pumpenkammer 253 bereits zusammengebrochen ist und da im Übrigen auch das Auslassventil im Zustand der 3c geschlossen ist, ist ein Abnehmen der Kappe ohne ungewollte Leckage möglich.
  • Der beschriebene Pumpentyp, der gegen Ende des Pumpenhubs ein Entfallen des Drucks in der Pumpenkammer 253 und einen zumindest partiellen Rückfluss des Mediums aus der Pumpenkammer 253 in den Flüssigkeitsspeicher vorsieht, ist auch deshalb vorteilhaft, da hiermit ein sogenanntes Priming möglich wird. Bei aufgesetzter Kappe und somit unabhängig von der Stellung des Auslassventils 257 unterbundenem Austrag, kann durch einfache oder mehrfache Hubbewegung der Betätigungseinheit 230 gegenüber dem Gehäuse 210 schrittweise eine Umwälzung des Mediums aus der Pumpenkammer 253 erzielt werden. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise Luft aus der Pumpenkammer, die sich hier beispielsweise bei längerer Lagerung oder während der Herstellung des Spenders gesammelt hat, in den Flüssigkeitsspeicher entweichen, so dass nach Lösen der Kappe unmittelbar ein vollständiger Austragvorgang möglich ist.
  • Die 4 zeigt einen Schnitt durch eine zweiteilige Kappe, die alternativ zu den Kappen der 2a bis 2c und 3a bis 3c bei einem dieser Spender Verwendung finden kann. Die Besonderheit der in 4 schematisch verdeutlichten Kappe, die hinsichtlich der Grundform der Innenkappe 274 und der Außenkappe 272 mit den Kappen der 2a bis 3c übereinstimmt, liegt darin, dass der Formschluss zwischen den Kappen nicht durch axiale, sondern durch radiale Kraftbeaufschlagung erzeugt wird. Der 4 ist zu entnehmen, dass die Außenkappe 272 und die Innenkappe 274 aufeinander zuweisende Zähne 272d, 274d aufweisen. Bei unverformter Außenkappe 272 stehen diese Zähne 272d, 274d nicht in einem Eingriff miteinander, so dass ein Lösen der Kappe nicht möglich ist. Erst durch eine radiale Kraftbeaufschlagung der Außenkappe 274, die durch die Pfeile 4 verdeutlicht wird, lassen sich die Zähne 272d, 274d derart in Eingriff bringen, dass ein gemeinsames Verdrehen der Außenkappe 272 und der Innenkappe 274 möglich ist.
  • Die Zähne 272d, 274d sind dabei derart geformt, dass sie über Schrägen 272e, 274e verfügen, die beim Abschrauben der Kappe mit verformter Außenkappe 274 aneinander anliegen und aufgrund ihrer Formgebung ein Abgleiten der Zähne aneinander wahrscheinlicher machen. Es wird daher zum Abschrauben der Kappe einer besonders festen Kraftbeaufschlagung in der durch die Pfeile 4 gekennzeichneten Art. Da jeweils gegenüberliegend zu den Schrägen 272e, 274e in etwa radial ausgerichtete Kanten 272f, 274f vorgesehen sind, die beim Aufschrauben der Kappe bestimmungsgemäß aneinander anliegen, ist hierbei eine deutlich geringere radiale Kraftbeaufschlagung erforderlich.
  • Die 5a bis 5d zeigen die dritte Variante der Erfindung. Bei dem dargestellten Spender 300 sind wiederum lediglich das Gehäuse 310 sowie die Betätigungseinheit 330 mit samt der Nasenolive 340 und der Austragöffnung 342 dargestellt. Die Pumpeinrichtung und der Flüssigkeitsspeicher entsprechen wiederum denen in der Ausgestaltung der 1a und 1b.
  • Die Besonderheit bei dieser dritten Variante der Erfindung ist, dass die Betätigungseinheit 330 grundsätzlich um die Drehachse 3 gegenüber dem Gehäuse 310 verdrehbar ist. In einer Blockier-Drehstellung, die in den 5a und 5b dargestellt ist, ist ein Niederdrücken der Betätigungseinheit 330 in Richtung 2a jedoch nicht möglich, da am Gehäuse 310 ein Blockiersteg 312 angebracht ist. Wie insbesondere anhand der 5b erkennbar ist, verhindert dieser Blockiersteg 312 zusammen mit einem korrespondierendem Blockierabschnitt 336 der Betätigungseinheit 330 das Niederdrücken der Betätigungseinheit 330 und somit den Flüssigkeitsaustrag.
  • Ausgehend von der verriegelten Stellung der 5a und 5b ist jedoch auch ein Drehen der Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 zunächst nicht möglich. Wie insbesondere anhand der 5b erkennbar ist, sind beidseitig des Blockierstegs 312 zwei Verriegelungsstege 314 vorgesehen. Diese erstrecken sich in radialer Richtung weniger weit nach außen als der Blockiersteg 312. Sie erstrecken sich allerdings bezogen auf die Axialrichtung 2 weiter als der Blockiersteg 312 in Richtung 2b und verhindern somit zunächst das Verdrehen der Betätigungseinheit 330 um die Drehachse 3.
  • Um eine Entriegelung zu bewirken, ist vorgesehen, dass der Benutzer auf zwei Entriegelungsflächen 338 eines umlaufenden Mantels 334 der Betätigungseinheit 330 in radialer Richtung 4 drückt. Der Mantel 334 verformt sich hierdurch in eine ovale Form, wobei der in Umfangsrichtung um 90° versetzt angeordnete Blockerabschnitt 336 in Richtung des Pfeils 6 radial nach außen bewegt wird.
  • Diese Bewegung radial nach außen reicht zwar nicht aus, um den Blockierabschnitt 336 über den Blockiersteg 312 hinweg in Richtung 2a zu drücken. Die Auslenkung reicht jedoch, um bei verformtem Mantel 334 die Betätigungseinheit 330 als Ganzes zu verdrehen.
  • Die 5c und 5d zeigen den Zustand des Spenders 300 nach diesem Verdrehen. Der Blockierabschnitt 336 ist nun in Umfangsrichtung gegenüber dem Blockiersteg 312 sowie gegenüber den Verriegelungsstegen 314 versetzt. Ausgehend von dem Zustand der 5c und 5d kann die Betätigungseinheit 330 nun in Richtung des Pfeils 2a niedergedrückt werden und somit ein Flüssigkeitsaustrag bewirkt werden.
  • Nach erfolgtem Flüssigkeitsaustrag kann der Spender 300 wieder in den verriegelten Zustand 5a und 5b gebracht werden. Um dies zu erleichtern, sind die Verriegelungsstege 314 vorzugsweise rampenartig ausgebildet, so dass ausgehend vom Zustand der 5c und 5d eine Überführung in den Zustand der 5a und 5b alleine durch Drehen der Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 möglich ist, ohne dass es einer Kraftbeaufschlagung der Entriegelungsflächen bedarf.
  • Die 6a bis 6e zeigen eine alternative Ausgestaltung eines Spenders gemäß der dritten Variante der Erfindung. Die Pumpeinrichtung 350 dieses Spenders ist in gleicher Weise ausgestaltet wie beim Spender gemäß den 3a bis 3c.
  • Wie bei der Ausgestaltung der 5a bis 5d ist beim Spender der 6a bis 6e vorgesehen, dass ausgehend von der Ausgangsposition, die in den 6a und 6b verdeutlicht ist, ein Austragvorgang erst möglich ist, wenn die Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 um die Drehachse 3 verdreht wurde. Eine solche Drehbewegung um die Drehachse 3 ist in ausreichendem Maße jedoch erst möglich, wenn zuvor eine Entriegelung stattgefunden hat. Im verriegelten Zustand der 6a und 6b ist ein an einem Mantel 334 der Betätigungseinheit 330 vorgesehener Blockierabschnitt 336 jenseits eines Verriegelungssteges 314 angeordnet, welcher an der Außenseite des Gehäuses 310 vorgesehen ist. Bezogen auf die Darstellung der 6a ist eine Drehbewegung der Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 im Uhrzeigersinn dadurch limitiert. In entgegengesetzter Richtung wird eine Drehbewegung durch nachfolgend noch beschriebene Anschläge verhindert. Es könnte jedoch auch ein zweiter in Umfangsrichtung gegenüber dem ersten Verriegelungssteg 314 beabstandeter zweiter Verriegelungssteg 314 hierfür vorgesehen sein.
  • In der verriegelten Relativlage zwischen der Betätigungseinheit 330 und dem Gehäuse 310 wird eine Betätigung, also eine Verlagerung der Betätigungseinheit 330 in Richtung des Pfeiles 2a gegenüber dem Gehäuse 310, durch in 6c ersichtliche radial nach außen weisende Stege 335a an einem Innenrohr 335 der Betätigungseinheit 330 verhindert, welche auf einem umlaufenden, jedoch nicht durchgängigen, Blockiersteg 316 des Gehäuses 310 aufliegen. An diesem Blockiersteg 316 sind weiterhin Anschläge 316a vorgesehen, welche bereits erwähnt wurden und welche ausgehend von der verriegelten Lage der 6a eine Drehbewegung der Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 gegen den Uhrzeigersinn verhindern.
  • In ähnlicher Weise wie bei der Ausgestaltung der 5a bis 5d muss zum Entriegeln des Spenders eine radiale Kraftbeaufschlagung erfolgen, welche in Richtung der Pfeile 4 gerichtet ist. Durch diese radiale Kraftbeaufschlagung im Bereich von Griffflächen am Mantel 334 wird der gegenüber den Griffflächen etwa um 90° versetzte Blockierabschnitt 336 in Richtung des Pfeils 6 nach außen gedrückt, so dass er dann eine Drehbewegung der Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 um die Drehachse 3 im Uhrzeigersinn bezogen auf 6a gestattet. Der dadurch zunächst erzielbare Zustand ist jener der 6c, in welchem die Stege 335 im Zusammenwirken mit dem Steg 316 nach wie vor ein Niederdrücken der Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 verhindern. Erst wenn die Drehbewegung fortgesetzt wird, bis der Zustand der 6d erreicht ist, ist ein Austragvorgang möglich. In diesem Zustand der 6d sind die Stege 335 an der Betätigungseinheit 330 im Bereich von Aussparungen 316b des Steges 316 angeordnet, so dass das Hinabdrücken in der durch 6e verdeutlichten Weise möglich wird und hierdurch ein Austragvorgang verursacht werden kann.
  • 7a und 7b zeigen eine weitere Ausgestaltung eines Spenders, von der in den Darstellungen nur das Gehäuse 310 sowie die Betätigungseinheit 330 mitsamt Nasenolive 340 dargestellt ist. Alle anderen Bauteile sind im Wesentlichen identisch zu jenen Bauteilen des Spenders der 6a bis 6e. Die Besonderheit bei dieser Ausgestaltung der 7a und 7b liegt darin, dass die Entriegelung, die erforderlich ist, bevor die Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 verdreht werden kann, nicht durch radiales Zusammendrücken des Mantels 334 lösbar ist. Die Verriegelung wird bei der Ausgestaltung der 7a und 7b durch innenseitig am Mantel 334 vorgesehene Stege 337 bewirkt, welche in der unbetätigten Ruhestellung des Spenders an einem ringförmigen Anschlag 313 des Gehäuses anliegen. An diesem ringförmigen Anschlag 313 ist weiterhin eine Sperrnocke 313a angebracht, die dem Verdrehen der Betätigungseinheit 330 gegenüber dem Gehäuse 310 entgegenwirkt.
  • Die Lage der Steges 337 in der Verriegelungsstellung ist in 7a mittels gepunkteter Linien verdeutlicht. Um eine Entriegelung zu erzielen, muss die Betätigungseinheit 330 geringfügig axial in Richtung des Pfeils 2a gegenüber dem Gehäuse 310 verlagert werden, wobei die diesbezügliche Beweglichkeit zunächst auf eine sehr geringe Strecke begrenzt ist, vorzugsweise auf weniger als 2mm. Erst wenn entsprechend der gestrichelten Darstellung des Steges 337 dieser Entriegelungshub vorgenommen wurde, kann der Steg 337 in Richtung des Pfeils 7 in 7a verlagert werden, so dass in analoger Weise wie in 6d und 6e verdeutlicht die Betätigungseinheit 330 und das Gehäuse 310 soweit gegeneinander verdreht werden können, bis der Austraghub möglich ist. Das Entriegeln wird durch eine an der Sperrnocke 313a vorgesehene Schräge erleichtert.

Claims (15)

  1. Spender (100) zum Austrag von pharmazeutischen Flüssigkeiten mit – einem Gehäuse (110), – einer Austragöffnung (142), – einem am Gehäuse befestigten Flüssigkeitsspeicher (120) und – einer auf der dem Flüssigkeitsspeicher (120) abgewandten Seite des Gehäuses (110) angeordneten und gegenüber dem Gehäuse (110) in einer Axialrichtung (2) verlagerbaren Betätigungseinheit (130) mit Fingerauflagefläche (132), wobei mittels der Betätigungseinheit (130) aus dem Flüssigkeitsspeicher (120) stammende Flüssigkeit durch die Austragöffnung (142) in eine umgebende Atmosphäre abgegeben werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (110) ein von außen zugängliches Sperrrad (160) angeordnet ist, welches gegenüber dem Gehäuse (110) zwischen einer Blockier-Drehstellung und einer Betätigungs-Drehstellung um einer zur Axialrichtung parallele Drehachse drehbar ist, wobei es in der Blockier-Drehstellung den Austrag von Flüssigkeit verhindert und in der Betätigungs-Drehstellung den Austrag von Flüssigkeit ermöglicht.
  2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrrad (160) in der Blockier-Drehstellung die Verlagerung der Betätigungseinheit gegenüber dem Gehäuse mechanisch begrenzt oder verhindert.
  3. Spender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Betätigungseinheit (130) und am Sperrrad (160) Blockierabschnitte (136, 164) vorgesehen sind, die in der Blockier-Drehstellung bezogen auf die Axialrichtung fluchtend zueinander angeordnet sind und die in der Betätigungs-Drehstellung versetzt zueinander angeordnet sind.
  4. Spender (200) zum Austrag von pharmazeutischen Flüssigkeiten mit – einem Gehäuse (210), – einem Flüssigkeitsspeicher (220), – einer Austragöffnung (242), – einer gegenüber dem Gehäuse (210) zum Zwecke des Austrags von Flüssigkeit in einer Axialrichtung (4) verlagerbaren Betätigungseinheit (230), an der die Austragöffnung (242) vorgesehen ist, und – einer Schutzkappe (270), die an der Betätigungseinheit (230) derart anbringbar ist, dass sie die Austragöffnung (242) überdeckt, dadurch gekennzeichnet, dass – an der Betätigungseinheit (230) ein Außengewinde (242) vorgesehen ist und an der Schutzkappe (270) ein korrespondierendes Innengewinde vorgesehen ist, – die Schutzkappe (270) eine Innenkappe (274) und eine Außenkappe (272) aufweist, wobei an der Innenkappe das Innengewinde vorgesehen ist, – die Innenkappe (274) und die Außenkappe (272) gegeneinander drehbar sind und durch axiale oder radiale Kraftbeaufschlagung der Außenkappe (272) in Richtung der Innenkappe (274) formschlüssig koppelbar sind, um gemeinsam drehbar zu sein, und – die Innenkappe (274) derart weit auf die Betätigungseinheit (230) aufschraubbar ist, dass die Austragöffnung (242) durch sie abgedichtet verschließbar ist.
  5. Spender (200) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenkappe (274) ein Fortsatz vorgesehen ist, der beim Aufschrauben der Schutzkappe (270) auf die Betätigungseinheit (230) in die Austragöffnung einrückt.
  6. Spender (200) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an einer inneren Stirnfläche der Innenkappe (274) eine ringförmige Dichtfläche (274d) vorgesehen ist, die beim Aufschrauben der Schutzkappe (270) auf die Betätigungseinheit (230) in ringförmigen Kontakt mit einer die Austragöffnung (242) umgebenden Fläche gelangt, wobei ein durch die ringförmige Dichtfläche begrenztes Volumen (273) jenseits der Austragöffnung (242) bei aufgesetzter Schutzkappe (270) maximal 100 μl, vorzugsweise maximal 20 μl, beträgt.
  7. Spender nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenkappe (274) ein separates Dichtelement (278) aufweist, welches beim Aufschrauben der Schutzkappe (270) mit der Austragöffnung (242) oder mit der die Austragöffnung (242) umgebenden Fläche in Kontakt gelangt.
  8. Spender nach einem der Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Spender über eine Kolbenpumpe (250; 350) mit einem Pumpenzylinder (252) und einem Pumpenkolben (254) verfügt, die gemeinsam eine Pumpenkammer (253) begrenzen und die durch Kraftbeaufschlagung der Betätigungseinheit (230) zum Zwecke des Flüssigkeitsaustrags bei gleichzeitiger Verringerung eines Volumens der Pumpkammer (253) aus einer Ausgangsrelativlage bis in einer Endrelativlage relativverlagerbar sind, wobei ein Rückströmkanal (258) vorgesehen ist, der nach Überschreiten eine Zwischenrelativlage die Pumpkammer (253) mit dem Flüssigkeitsspeicher verbindet.
  9. Spender (300) zum Austrag von pharmazeutischen Flüssigkeiten mit – einem Gehäuse (310), – einer Austragöffnung (342) und – einer gegenüber dem Gehäuse (342) zum Zwecke des Austrags von Flüssigkeit in einer Axialrichtung (2) verlagerbaren Betätigungseinheit (330) mit einer Fingerauflagefläche (332), dadurch gekennzeichnet, dass – die Betätigungseinheit (330) gegenüber dem Gehäuse (310) um eine in Axialrichtung (2) erstreckte Drehachse (3) verdrehbar ist, wobei die Betätigungseinheit (330) in mindestens einer blockierten Blockier-Drehstellung axial nicht gegenüber dem Gehäuse (310) verlagerbar ist und in mindestens einer unblockierten Betätigungs-Drehstellung axial gegenüber dem Gehäuse (310) verlagerbar ist, – die Betätigungseinheit (330) in der Blockier-Drehstellung am Gehäuse (310) durch eine Verriegelungseinrichtung (336, 312, 314; 314, 336, 316a; 337, 313a, 316a) gegen Verdrehen verriegelbar ist.
  10. Spender nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (337, 313a, 316a) dafür ausgebildet ist, durch eine axiale Verlagerung der Betätigungseinheit (330) gegenüber dem Gehäuse (310) entriegelbar zu sein, wobei eine axiale Verlagerung im verriegelten Zustand nur in einem Maße möglich ist, durch das keine Austragvorgang verursacht wird.
  11. Spender nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (336, 312, 314; 314, 336, 316a) dafür ausgebildet ist, durch Kraftbeaufschlagung einer Entriegelungsfläche (338) der Betätigungseinheit (330) und eine dadurch bewirkte radiale Verlagerung eines Riegelabschnittes (336) der Betätigungseinheit (330) entriegelbar zu sein.
  12. Spender nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fingerauflagefläche (332), die Entriegelungsfläche (338) und der Riegelabschnitt (336) als einstückiges Bauteil ausgebildet sind.
  13. Spender nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Entriegelungsfläche (338) an der Außenseite eines verformbaren umlaufenden Mantels (334) der Betätigungseinheit (330) vorgesehen ist, wobei vorzugsweise der Riegelabschnitt (336) an der Innenseite dieses Mantels (334) vorgesehen ist.
  14. Spender (300) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegelabschnitt (336) gegenüber der Entriegelungsfläche (338) in Umfangsrichtung versetzt ist, so dass eine Kraftbeaufschlagung der Entriegelungsfläche (338) radial nach innen eine Auslenkung des Riegelabschnittes (336) radial nach außen bewirkt.
  15. Spender (100; 200; 300) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spender als Nasalspender zur nasalen Verabreichung eines flüssigen Mediums ausgebildet ist und hierfür über eine Nasenolive (140; 240; 340) verfügt, an deren distalem Ende die Austragöffnung (142; 242; 342) vorgesehen ist, wobei die Nasenolive vorzugsweise ortsfest zur Betätigungseinheit (130; 230; 330) vorgesehen ist.
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