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Die Erfindung betrifft ein Dentalmodell zum Aufbau eines Zahnersatzes, aufweisend eine Mehrzahl von Segmenten eines Zahnbogens eines Oberkiefers und/oder eines Zahnbogens eines Unterkiefers. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung eines Dentalmodells zum Aufbau eines Zahnersatzes.
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Dentalmodelle werden dazu benötigt, einem Zahntechniker die Möglichkeit zu geben, einen Zahnersatz in einem Labor zu bearbeiten, der anschließend bei einem Patienten eingesetzt werden kann. Die Dentalmodelle haben dazu eine Form, die der Situation im Mundraum des Patienten in dem Bereich entspricht, in dem der Zahnersatz eingesetzt werden soll. Meist wird dazu ein Abdruck mit einer Abformmasse genommen, mit dem dann anschließend ein Gipsmodell des Kiefers des Patienten gefertigt wird, indem der Abdruck mit Gips ausgegossen wird. Eine Vorrichtung hierzu ist beispielsweise aus der
DE 26 04 596 A1 bekannt.
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Die
DE 100 23 842 A1 offenbart ein Dentalmodell mit einer Halteplatte, in der Ausnehmungen für künstliche Zähne vorgesehen sind. Die künstlichen Zähne werden lösbar in den Ausnehmungen gehalten. Ein ähnliches Modell wird mit der
DE 20 2010 008 261 U1 vorgeschlagen. Solche Halteplatten sind auch aus der
DE 10 2010 017 169 A1 bekannt. Ein Dentalmodell mit Halteplatte, bei dem die Zahnstrukturen einteilig in die Halteplatte eingespannt werden, ist aus der
WO 2008/051131 A1 bekannt.
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Aus der
DE 20 2011 109 764 U1 ist ein Dentalmodell bekannt, bei dem Segmente eines Zahnbogens auf einer individuell geformten Basisplatte angeordnet werden. Die Steckplätze für die Segmente sind dabei kodiert, um ein fehlerhaftes Anordnen der Segmente zu verhindern.
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Nachteilig ist an den bekannten Dentalmodellen, dass viele Teile für das Dentalmodell gefertigt werden müssen und der Aufbau dadurch aufwendig und kostenintensiv wird. Auch die Verbindungselemente zu den Halteplatten sind meist sehr aufwendig konstruiert und aus teuren Materialien gefertigt.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht also darin, die Nachteile des Stands der Technik zu überwinden. Insbesondere soll ein möglichst einfaches und kostengünstig aufzubauendes System bereitgestellt werden. Gleichzeitig soll das Dentalmodell die notwendige Variabilität aufweisen, damit ein Zahntechniker leicht mit dem Dentalmodell arbeiten kann.
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Die Aufgaben der Erfindung werden gelöst durch ein Dentalmodell zum Aufbau eines Zahnersatzes aufweisend eine Mehrzahl von Segmenten eines Zahnbogens eines Oberkiefers und/oder eines Zahnbogens eines Unterkiefers, wobei die Segmente durch solche Schnitte durch den Zahnbogen oder die Zahnbögen realisiert sind, dass sie den Zahnbogen oder die Zahnbögen in zueinander distal und mesial angeordnete Segmente unterteilen, und wobei die Segmente Verbindungselemente aufweisen und die Segmente durch die Verbindungselemente entlang des Zahnbogens oder der Zahnbögen lösbar, direkt aneinander befestigt sind oder direkt aneinander befestigbar sind.
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Der Einfachheit halber wird erfindungsgemäß immer von einem Zahn, einem Zahnbogen, einem Zahnsattel und so weiter als Teile des Dentalmodells gesprochen, obwohl es sich eigentlich tatsächlich stets nur um Modelle dieser Körperteile und selbstverständlich nicht um die tatsächlichen Körperteile handelt. Die Richtungsangaben sind dem Fachmann aus der Zahnmedizin wohlbekannt.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass das Dentalmodell aus den Segmenten besteht oder aus den Segmenten und einer distalen Halterung besteht, wobei vorzugsweise die distale Halterung ein bewegliches Scharnier aufweist, so dass die Segmente des Zahnbogens des Oberkiefers und die Segmente des Zahnbogens des Unterkiefers miteinander über das bewegliche Scharnier verbunden oder verbindbar sind.
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Da hierdurch auf eine Basisplatte oder eine andere Grundplatte sowie auf zusätzliche Halteelemente verzichtet werden kann, zeichnet sich diese Ausführung der Erfindung durch ihren einfachen Aufbau bestehend aus möglichst wenigen Teilen sowie durch eine kostengünstige Realisierung aus. Die distale Halterung dient der Positionierung des Zahnbogens des Oberkiefers und des Zahnbogens des Unterkiefers zueinander. Dadurch kann eine realistische Widergabe der Situation im Mundraum des Patienten erfolgen.
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Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Schnitte zwischen zwei benachbarten Zahnachsen angeordnet sind, bevorzugt zwischen den benachbarten Zähnen und/oder den benachbarten, unbesetzten Zahnsätteln des Dentalmodells angeordnet sind.
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Diese Aufteilung ist sinnvoll, da meist die Zähne beziehungsweise die Zahnersätze als Ganzes durch den Zahntechniker bearbeitet werden sollen.
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Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, dass die Schnitte in einem Winkel zwischen 20° und 90° zur mesialen und distalen Richtung des Zahnbogens oder der Zahnbögen realisiert sind, bevorzugt in einem Winkel zwischen 45° und 90°, besonders bevorzugt in einem Winkel zwischen 80° und 90°, ganz besonders bevorzugt in einem senkrechten Winkel zur mesialen und distalen Richtung des Zahnbogens.
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Durch eine in etwa senkrechte Trennung der Segmente bezogen auf die mesiale und distale Richtung des Zahnbogens ist die Handhabbarkeit des Dentalmodells besonders einfach.
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Besonders bevorzugt kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass zumindest zwei Verbindungselemente paarweise approximal an den Verbindungsflächen der Segmente zueinander angeordnet sind, vorzugsweise alle Verbindungselemente paarweise approximal an den Verbindungsflächen der Segmente zueinander angeordnet sind.
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Durch die approximale Verbindung der Segmente kann das Dentalmodell außen passend ohne Überstände aufgebaut werden. Zudem sind hierdurch besonders stabile und räumlich kompakte Verbindungselemente realisierbar.
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Alternative oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein, dass zumindest ein erstes und ein zweites Verbindungselement paarweise vestibulär, oral und/oder an der vom Kiefersattel abgewandten Seite der Segmente angeordnet sind, wobei das erste Verbindungselement der paarweise verbundenen Verbindungselemente über die Seite des benachbarten Segments ragt und dort mit dem zweiten Verbindungselement lösbar verbunden ist.
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Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Dentalmodells kann vorgesehen sein, dass die Segmente mit den Verbindungselementen einteilig ausgeführt sind. Hierdurch ist der Aufbau besonders einfach und kostengünstig, gleichzeitig aber auch stabil. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Segmente aus Kunststoff bestehen, insbesondere aus Polyurethan oder aus Ureol, wobei vorzugsweise die Segmente einzeln durch Rapid Prototyping (schnellen Modellbau) hergestellt sind.
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Kunststoff lässt sich besonders einfach zum Aufbau des Dentalmodells verwenden. Die Herstellung durch Rapid Prototyping (schnellen Modellbau) lässt sich erfindungsgemäß gut mit Verfahren zur dreidimensionalen Aufnahme kombinieren.
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Alternativ kann aber auch vorgesehen sein, dass die Segmente aus Gips, Gipsblöcken und/oder kunststoffmodifizierter Gips bestehen.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Verbindungselemente durch Nut und Feder, Klickverbindungen, Schwalbenschwänze, Verzahnungen, Schienen, Klemmverbindungen und/oder Steckverbindungen realisiert sind.
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Diese Verbindungssysteme sind gut zur Umsetzung lösbarer Verbindungselemente geeignet.
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Besonders bevorzugt kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Segmente ohne Basisplatte oder einen Sockel miteinander verbunden sind oder verbindbar sind, vorzugsweise nur durch die Verbindungselemente miteinander verbunden oder verbindbar sind.
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Je weniger Teile das Dentalmodell aufweist, desto leichter kann es zusammengesetzt werden und desto kostengünstiger ist der Aufbau.
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In einer ganz besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass zumindest eines der Segmente in der zur Zahnachse senkrechten Richtung in zumindest zwei Teilsegmente unterteilt ist.
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Dabei kann erfindungsgemäß auch vorgesehen sein, dass die Teilsegmente durch zweite Verbindungselemente lösbar miteinander verbunden oder verbindbar sind.
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Der besondere Vorteil dieser Ausführung liegt darin, dass das obere (koronale) Teilsegment abgenommen und vom Zahntechniker bearbeitet werden kann, während das untere (von dem Modellzahn beziehungsweise der koronalen Seite abgewandte) Teilsegment in dem zusammengesetzten und verbundenen Dentalmodell verbleibt und dadurch den Zahnbogen stabilisiert. Nach der Bearbeitung des oberen Teilsegments kann dieses einfach wieder mit dem unteren Teilsegment und/oder mit den benachbarten Segmenten verbunden werden.
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Bei dieser Ausführung kann ferner vorgesehen sein, dass die zweiten Verbindungselemente durch Klickverbindungen, Verzahnungen, Klemmverbindungen und/oder Steckverbindungen realisiert sind.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass die Verbindungselemente zumindest teilweise derart codiert sind, so dass die Segmente nur in einer bestimmten Ordnung zueinander aneinander befestigbar sind.
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Dadurch wird ein fehlerhaftes Zusammensetzen der Segmente zu dem Dentalmodell erschwert oder unmöglich gemacht. Die Codierung kann dadurch erfolgen, dass die Verbindungselemente jeweils nur paarweise zueinander passen. Zudem oder alternativ können auch Markierungen an den Segmenten vorgesehen sein.
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Die Aufgaben der Erfindung werden auch gelöst durch ein Segment eines solchen Dentalmodells zum Aufbau eines solchen Dentalmodells.
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Dabei können alle Merkmale, die die Segmente des Dentalmodells betreffen, erfindungsgemäß auch durch die Segmente als solche realisiert sein.
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Ferner werden die der Erfindung zugrundeliegenden Aufgaben auch gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung eines Dentalmodells zum Aufbau eines Zahnersatzes, insbesondere eines solchen Dentalmodells, umfassend die Schritte:
- A) dreidimensionale Aufnahme der Situation des Mundraums eines Patienten und Hinterlegung der digitalisierten Information in einem elektronischen Speicher eines Rechners;
- B) Herstellen eines virtuellen dreidimensionalen Modells zumindest eines Teilbereichs des Mundraums des Patienten;
- C) Unterteilung des virtuellen Modells in virtuelle Segmente, wobei die virtuellen Segmente durch solche Schnitte durch den Zahnbogen oder die Zahnbögen realisiert werden, dass der Zahnbogen oder die Zahnbögen in zueinander distal und mesial angeordnete virtuelle Segmente unterteilt wird oder werden;
- D) Ergänzung der virtuellen Segmente mit virtuellen Verbindungselementen an Seiten der virtuellen Segmente, so dass sich die virtuellen Segmente über die virtuellen Verbindungselemente zu dem virtuellen Modell zusammenfügen lassen; und
- E) Ausformen von Segmenten des Dentalmodells mit Verbindungselementen an den Seiten der Segmente anhand der Daten der virtuellen Segmente, so dass sich die Segmente über die Verbindungselemente zu dem Dentalmodell zusammensetzen lassen.
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Die Schritte A) bis E) können dabei erfindungsgemäß bevorzugt in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass die Segmente durch Rapid Prototyping (schnellen Modellbau) hergestellt werden, wobei das Modell vorzugsweise aus Kunststoff, besonders bevorzugt aus einem lichthärtenden Kunststoff gefertigt wird.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass zur Gewinnung der Daten zur Herstellung des virtuellen dreidimensionalen Modells ein CAD-gestütztes Verfahren verwendet wird. Schritt A) kann erfindungsgemäß beispielsweise durch Verwendung eines Intraoralscanners, MRT oder anderer geeigneter und indizierter Methoden durchgeführt werden.
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Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, dass unter Überwindung der im Stand der Technik existierenden Vorstellung, dass eine separate Trägerplatte oder eine andere Haltestruktur notwendig sei, um Dentalmodelle aufzubauen, ein Dentalmodell bestehend aus Segmenten auch aufgebaut werden kann, indem an den Seitenwänden oder der Unterseite der Segmente Verbindungselemente angeordnet sind, mit denen die Segmente direkt miteinander lösbar verbunden werden können. Die Vereinfachung des Aufbaus führt dabei zu einer Kostenreduktion des Dentalmodells
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Dadurch wird der Aufbau des Dentalmodells deutlich vereinfacht, bleibt gleichzeitig aber variabel, da die einzelnen Segmente voneinander gelöst werden können, um einen Zahnersatz zu fertigen. Wenn die gelösten Segmente verwendet werden, sind alle Seiten des Zahnersatzes für den Zahntechniker leicht zugänglich.
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Erfindungsgemäß kann dabei ein Verfahren zur Herstellung des Dentalmodells eingesetzt werden, bei dem, beispielsweise mit einem stereolithographischen Verfahren, die dreidimensionale Situation im Mundraum des Patienten zunächst intra- oder extraoral aufgenommen wird und in einem elektronischen Speicher eines Rechners digital hinterlegt wird. Dazu können insbesondere CAD-Programme verwendet werden. Anschließend wird das Dentalmodell des Kiefers mit einem lichthärtenden Kunststoff in bekannter Weise mit Hilfe eines Lasers erzeugt.
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Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von fünf schematisch dargestellten Figuren erläutert, ohne jedoch dabei die Erfindung zu beschränken. Dabei zeigt:
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1: eine schematische Querschnittansicht eines aus Segmenten aufgebauten Dentalmodells;
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2: eine schematische Seitenansicht eines Teils eines aus alternativen Segmenten aufgebauten Dentalmodells;
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3: eine schematische perspektivische Ansicht eines Zahnbogens eines Dentalmodells, der in Segmente unterteilt ist;
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4: eine schematische Seitenansicht von Segmenten zum Aufbau eines Dentalmodells; und
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5: eine schematische Seitenansicht eines teilweise zusammengesetzten Modells aus Segmenten nach der in 4 gezeigten Art.
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1 zeigt eine schematische Querschnittansicht eines aus Segmenten 1 aufgebauten Dentalmodells. Jedes Segment 1 umfasst einen Zahn 2 und einen Zahnsattel 4. Statt eines Zahns 2 kann auch nur ein Zahnsattel 4 vorgesehen sein. Ferner kann dann im Zahnsattel 4 eine Bohrung oder eine Ausnehmung (nicht gezeigt) angeordnet sein, die beispielsweise der Position eines Implantats im Kiefer eines Patienten entspricht und als Laboranalog genutzt werden kann. Die Segmente 1 umfassen ferner Verbindungselemente 6, 8 in Form von Ausnehmungen 6 und Pfropfen 8. Alternativ können auch Nuten 6 und Federn 8 als Verbindungselemente 6, 8 an den Segmenten 1 vorgesehen sein. Die Pfropfen 8 sind in die Ausnehmungen 6 gesteckt und halten jeweils zwei benachbarte Segmente 1 fest aber lösbar zusammen.
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Die Segmente 1 sind in dieser Art entlang des Zahnbogens direkt aneinander befestigt. Das gezeigte Dentalmodell ist also nur aus drei Segmenten 1 aufgebaut. An den Enden des Dentalmodells können aber auch noch weitere Segmente befestigt sein oder befestigt werden, um die Situation im Mundraum eines Patienten widerzuspiegeln.
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Die Segmente 1 wurden per Rapid-Prototyping aus einem lichthärtenden Kunststoff gefertigt. Dazu wurde zunächst eine reale Situation im Mundraum eines Patienten mit einem dreidimensionalen Verfahren aufgenommen und die Daten digital gespeichert. Anschließend wurde mit einem CAD-Programm eine Trennung der aufgenommenen Kiefernbögen in virtuelle Segmente rechnerisch durchgeführt, so dass die Kiefernbögen, wie bei dem gezeigten Teilstück in distale und mesiale virtuelle Segmente unterteilt sind. Entlang der Schnittflächen, die zwischen den Zähnen 2 verlaufen, wurden mit Hilfe eines computergestützten Verfahrens die Schnittflächen so ausgeformt, dass die äußeren Formen für die Verbindungselemente 6, 8 entstehen. Dadurch können die so erzeugten Segmente 1 in gewünschter Weise direkt miteinander verbunden werden.
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Eine zusätzliche Bodenplatte oder ein anderer Sockel sind zur Verbindung der Segmente 1 nicht mehr notwendig. Der Zahntechniker, der mit dem gezeigten Dentalmodell arbeiten möchte, kann einfach das gewünschte Segment 1 einzeln entnehmen, um den Zahn 2 beziehungsweise den Zahnersatz 2 von allen Seiten gut zugänglich zu bearbeiten. 2 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Teils eines aus alternativen Segmenten 1 aufgebauten Dentalmodells. Die Segmente 1 unterscheiden sich von denen nach 1 durch die Verbindungselemente 16, 18, die hier durch Stöpsel 16 und Laschen 18 realisiert sind. Ansonsten gleichen sich die Segmente 1 nach den 1 und 2.
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Die Stöpsel 16 werden zur Herstellung der lösbaren Verbindung der Segmente 1 in Ausnehmungen (nicht gezeigt) in den Laschen 18 gesteckt. Die Laschen 18 eines Segments 1 umgreifen dazu jeweils eine seitliche Wand (die orale oder die vestibuläre Seitenwand des Zahnfleischs 4) eines benachbarten Segments 1. Wenn der Stöpsel 16 in die Lasche 18 gesteckt ist, sind die beiden benachbarten Segmente 1 direkt miteinander lösbar verbunden. Die Laschen 18 und auch die Stöpsel 16 können nach der Fertigung des Rests der Segmente 1 angebracht werden und daher auch aus einem anderen Material bestehen. Es ist jedoch besonders vorteilhaft und kostengünstig, wenn die Segmente 1 einteilig aus Kunststoff gefertigt sind.
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3 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht eines Zahnbogens eines Dentalmodells, der in Segmente 1 unterteilt ist. Aus dieser Darstellung lässt sich die Anordnung der Schnitte im Zahnbogen eines erfindungsgemäßen Dentalmodells gut erkennen, die die Segmente 1 voneinander trennen. Die mesiale Richtung 20 und die distale Richtung 21, die immer auf den Zahnbogen bezogen sind, sind als Pfeile in 3 eingezeichnet. Die mesiale Richtung 20 ist zur Mitte des Zahnbogens hin gerichtet und die distale Richtung 21 ist entgegengesetzt zum Ende des Zahnbogens hin gerichtet.
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Die Segmente 1 des Dentalmodells sind in mesialer und distaler Richtung 20, 21 entlang des Zahnbogens direkt aneinander lösbar befestigt. Hierzu bedarf es keines zusätzlichen Halteelements, wie einer Basisplatte oder separater Konnektoren. Die Verbindungselemente, mit denen die Segmente 1 aneinander lösbar befestigt sind, sind bevorzugt zwischen den jeweils benachbarten Segmenten 1 (approximal) oder alternativ auf der Unterseite des Zahnbogens (gegenüber dem Kiefersattel gelegen) als Teil der Segmente 1 angeordnet. In beiden Fällen sind die Verbindungselemente in 3 nicht zu erkennen.
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4 zeigt eine schematische Seitenansicht von Segmenten 1 zum Aufbau eines Dentalmodells. Zwei dieser Segmente 1 sind in jeweils zwei Teilsegmente 30, 31 unterteilt und voneinander getrennt. Jedes Segment 1 umfasst einen Zahn 2 und einen Zahnsattel 4. Die einzelnen Segmente 1 sind über Schienen 26, 28, die ineinander schiebbar sind, miteinander verbindbar, wie durch die geschwungenen Pfeile angedeutet. Am rechten Bildrand wird durch einen weiteren geschwungenen Pfeil angedeutet, dass noch weitere Segmente (nicht gezeigt) an den gezeigten Segmenten 1 befestigt werden können, um das Dentalmodell zu vervollständigen.
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Die zweigeteilten Segmente 1 bestehen aus einem oberen Teilsegment 30, das den Zahn 2 umfasst, und einem unteren Teilsegment 31, die beide zusammen jeweils ein zusammengehörendes Segment 1 bilden. An den unteren Teilsegmenten 31 sind auf der Oberseite Stecker 32 angeordnet, die in Buchsen 34 in den Unterseiten der oberen Teilsegmente 30 steckbar sind, wie dies in 4 durch die kurzen geraden Pfeile zwischen den Teilsegmenten 30, 31 angedeutet ist. Die Stecker 32 und Buchsen 34 dienen als zweite Verbindungselemente 32, 34, mit denen die Teilsegmente 30, 31 lösbar aneinander befestigt werden können.
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Die Verbindungselemente 6, 8, mit denen die Segmente 1 aneinander befestigt werden können, erstrecken sich über beide Teilsegmente 30, 31, so dass die Teilsegmente 30, 31 auch einzeln lösbar aneinander oder an benachbarten Segmenten 1 befestigt werden können. Die Krümmung des Zahnbogens des Dentalmodells ist in den 4 und 5 der Einfachheit halber ebenso wenig dargestellt, wie in den 1 und 2.
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5 zeigt in einer schematischen Darstellung ein teilweise zusammengesetztes Dentalmodell, das aus Segmenten 1 beziehungsweise Teilsegmenten 30, 31 zusammengesetzt ist, wie sie auch in 4 dargestellt sind. Zur Verdeutlichung des allgemeinen Prinzips ist in 5 auch ein Segment 1 dargestellt, das zwei Zähne 2 aufweist. Noch größere Segmente sind ohne weiteres ebenso denkbar und können sinnvoll sein. Die Segmente 1 und Teilsegmente 30, 31 sind über die Verbindungselemente 26, 28 miteinander verbunden. Das linke obere Teilsegment 31 wird noch auf das zugehörige untere Teilsegment 30 gesteckt, wie durch den Pfeil zwischen den linken Teilsegmenten 30, 31 angedeutet.
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Um sicher zu stellen, dass die Teilsegmente 30, 31 und die Segmente 1 nur in einer ganz bestimmten Art und Weise miteinander verbunden werden können, kann es vorgesehen sein, dass die Verbindungselemente 26, 28 und die Stecker 32 und Buchsen 34 unterschiedlich geformt und/oder unterschiedlich angeordnet sind (nicht gezeigt). Vorliegend ergibt sich aus der Unterschiedlichen Form der Oberseiten der unteren Teilsegmente 31 und der Unterseite der oberen Teilsegmente 30, dass nicht alle oberen Teilsegmente 30 allen unteren Teilsegmenten 31 zugeordnet werden können.
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Die Bezeichnung der räumlichen Anordnung „oben“ und „unten“ bezieht sich hier nur auf die vorliegende 4 und 5. Korrekter wäre die Bezeichnung koronal (zur Zahnkrone hin) für oben und apikal (zur Zahnwurzel hin) für unten, da sich für das Dentalmodell des Oberkiefers und das des Unterkiefers eine äquivalente horizontal gespiegelte Lösung ergibt.
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Der Vorteil der Unterteilung der Segmente 1 in obere Teilsegmente 30 und untere Teilsegmente 31 ist, dass bei einem aufgebauten Dentalmodell ein einzelnes oberes Teilsegment 30 entnommen werden kann, um den Zahn 2 zu bearbeiten, während das restliche Dentalmodell durch das zugehörige untere Teilsegment 31 zusammengehalten wird. Aus diesem Grund kann es ausreichen sein, wenn nur die unteren Teilsegmente 31 über seitliche Verbindungselemente 26, 28 zum Verbinden mit benachbarten Segmenten 1 verfügen, während die oberen Teilsegmente 30 nur Verbindungselemente zur Befestigung an den unteren Teilsegmenten 31 aufweisen und keine seitlichen Verbindungselemente 26, 28 zur Verbindung mit benachbarten Segmenten 1. Das obere Teilsegment 30 mit dem Zahn kann dann vom Zahntechniker leicht entnommen, bearbeitet und anschließend wieder eingesetzt werden.
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Die in der voranstehenden Beschreibung, sowie den Ansprüchen, Figuren und Ausführungsbeispielen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln, als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Segment
- 2
- Zahn
- 4
- Zahnsattel
- 6
- Ausnehmung / Nut
- 8
- Pfropfen / Feder
- 16
- Stöpsel
- 18
- Lasche
- 20
- Mesiale Richtung
- 21
- Distale Richtung
- 26, 28
- Schienen
- 30
- Oberes Teilsegment
- 31
- Unteres Teilsegment
- 32
- Stecker
- 34
- Buchse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 2604596 A1 [0002]
- DE 10023842 A1 [0003]
- DE 202010008261 U1 [0003]
- DE 102010017169 A1 [0003]
- WO 2008/051131 A1 [0003]
- DE 202011109764 U1 [0004]