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DE102013113486B4 - Organisches Licht emittierendes Bauelement - Google Patents

Organisches Licht emittierendes Bauelement Download PDF

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DE102013113486B4
DE102013113486B4 DE102013113486.6A DE102013113486A DE102013113486B4 DE 102013113486 B4 DE102013113486 B4 DE 102013113486B4 DE 102013113486 A DE102013113486 A DE 102013113486A DE 102013113486 B4 DE102013113486 B4 DE 102013113486B4
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nanoparticles
organic
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anode
light
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Pictiva Displays International Ltd
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Abstract

Licht emittierendes Bauelement (100), umfassend- einen Träger (1),- eine auf dem Träger (1) angeordnete organische Schichtenfolge (2) mit zumindest zwei organischen Schichten, wobei zumindest eine der organischen Schichten als Emitterschicht (23) ausgebildet ist, die Licht (200) eines ersten Wellenlängenbereichs emittiert, welches bei einer ersten Wellenlänge ein Intensitätsmaximum aufweist,- eine erste Elektrode (3) und eine zweite Elektrode (4), wobei die erste Elektrode (3) als Anode und die zweite Elektrode (4) als Kathode ausgebildet ist, und wobei die Anode (3) und die Kathode (4) zur elektrischen Kontaktierung der organischen Schichtenfolge (2) vorgesehen sind, wobei alle organischen Schichten bis auf eine an die Anode (3) grenzende organische Schicht als Nanopartikelschichten (20) ausgebildet sind,- wobei eine Nanopartikelschicht (20) eine mit ersten Nanopartikeln (5) versehene organische Schicht der organischen Schichtenfolge (2) ist, wobei die ersten Nanopartikel (5) einen Brechungsindex (nN) aufweisen, der kleiner ist als zumindest ein Brechungsindex eines organischen Materials einer der organischen Schichten, wobei die ersten Nanopartikel (5) einen Durchmesser aufweisen, der kleiner als ein Viertel der ersten Wellenlänge ist, wobei die ersten Nanopartikel (5) einen Durchmesser kleiner gleich 10 nm aufweisen,wobei der Unterschied zwischen dem Brechungsindex der Nanopartikelschichten (20) und dem Brechungsindex der Anode (3) und/oder der Kathode (4) und/oder dem Träger (1) ≤ 0,1 ist,wobei ein Volumenanteil der ersten Nanopartikel (5) in den Nanopartikelschichten (20) zumindest 10% und maximal 70% beträgt,wobei die an die Anode (3) grenzende organische Schicht frei von ersten Nanopartikeln (5) ist.

Description

  • Es wird ein organisches Licht emittierendes Bauelement angegeben.
  • Aus der Druckschrift DE 11 2006 002 463 T5 ist eine elektrolumineszente Vorrichtung bekannt. Die Druckschrift EP 2 287 939 A1 beschreibt ein organisches elektrolumineszentes Bauelement.
  • Eine zu lösende Aufgabe besteht darin, ein organisches Licht emittierendes Bauelement mit einer effizienten Lichtauskopplung anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird unter anderem durch ein Bauelement mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform handelt es sich bei dem organischen Licht emittierenden Bauelement um eine organische Leuchtdiode, kurz OLED.
  • Das organische Licht emittierende Bauelement umfasst einen Träger. Der Träger weist bevorzugt ein strahlungsdurchlässiges, insbesondere transparentes oder milchig trübes Material, beispielsweise Glas, auf. Bevorzugt besteht der Träger aus zumindest einem transparenten Material. Der Träger kann als Substrat ausgebildet sein, das für ein Aufbringen einer organischen Schichtenfolge geeignet ist. Ferner kann der Träger ein leitendes Material aufweisen oder daraus bestehen.
  • Auf dem Träger ist eine organische Schichtenfolge angeordnet. Die organische Schichtenfolge umfasst zumindest zwei organische Schichten, wobei zumindest eine der organischen Schichten als eine Emitterschicht ausgebildet ist. Die zumindest eine Emitterschicht ist zur Emission von Licht in zumindest einem ersten Wellenlängenbereich vorgesehen. Das von der zumindest einen Emitterschicht emittierte Licht weist weiterhin ein Intensitätsmaximum bei einer ersten Wellenlänge auf.
  • Die zumindest eine Emitterschicht weist beispielsweise jeweils eine Dicke von ≥ 50 nm, beispielsweise ≥ 100 nm, beispielsweise ≥ 150 nm auf. Alternativ oder zusätzlich kann die zumindest eine Emitterschicht eine Dicke von ≤ 400 nm haben, beispielsweise ≤ 300 nm, beispielsweise ≤ 250 nm.
  • Im Folgenden wird die zumindest eine Emitterschicht als die Emitterschicht bezeichnet. Insbesondere kann also, wenn von der Emitterschicht die Rede ist, eine Mehrzahl von Emitterschichten gemeint sein. Weist die Schichtenfolge zumindest zwei Emitterschichten auf, können zumindest zwei einzelne Emitterschichten beispielsweise über zumindest eine Ladungserzeugungsschicht, kurz CGL, miteinander verbunden sein. Weiter kann jede Emitterschicht selber eine Mehrzahl verschieden oder identisch ausgebildeter Emitterschichten aufweisen, die direkt aneinander grenzen.
  • Das von der Emitterschicht emittierte Licht des ersten Wellenlängenbereichs ist vorzugsweise Licht im sichtbaren Bereich, beispielsweise weißes, blaues, grünes oder rotes Licht. Zur Erzeugung von Licht einer gewünschten Farbe kann die Emitterschicht mit einem oder mehreren verschiedenen fluoreszierenden und/oder phosphoreszierenden Emittermaterialien versehen sein. Durch geeignete Mischung der Emittermaterialien kann der Farbort des von der Emitterschicht emittierten Lichts eingestellt werden. Ferner können, soweit vorhanden, unterschiedliche Emitterschichten mit unterschiedlichen Emittermaterialien versehen sein.
  • Das Intensitätsmaximum des von der Emitterschicht emittierten Lichts liegt bevorzugt im sichtbaren Spektralbereich des elektromagnetischen Spektrums und kann ein Intensitätsmaximum bei Wellenlängen ≥ 400 nm und/oder bei Wellenlängen ≤ 800 nm aufweisen.
  • Die organische Schichtenfolge kann mehrere weitere organische Schichten aufweisen. Bevorzugt weist die organische Schichtenfolge zumindest eine Lochtransportschicht auf, die beispielsweise an die Emitterschicht grenzt. Besonders bevorzugt weist die organische Schichtenfolge zumindest eine Lochinjektionsschicht auf, die zur effektiven Injektion von Löchern in die organische Schichtenfolge vorgesehen ist. Die Lochinjektionsschicht kann beispielsweise PEDOT:PSS aufweisen oder daraus bestehen. Bevorzugt weist die Lochinjektionsschicht kleine organische Moleküle mit einer p-Dotierung auf, die beispielsweise durch Aufdampfen in die organische Schichtenfolge eingebracht werden. Zum Beispiel handelt es sich bei den p-dotierten kleinen, organischen Molekülen dabei um 1T-NATA (4,4',4" -tris(N-(naphthalen-1-yl)-N-phenyl-amino)triphenylamine) mit 10 % Tetrakis-Cu(I)perfluorbenzoat, kurz Cu(I)pFBz. Ferner kann die organische Schichtenfolge zumindest eine Elektronentransportschicht und/oder zumindest eine Elektroneninjektionsschicht aufweisen.
  • Die optionale Lochtransportschicht und die optionale Elektronentransportschicht haben zum Beispiel jeweils eine Dicke von ≥ 10 nm, beispielsweise ≥ 30 nm, beispielsweise ≥ 50 nm. Alternativ oder zusätzlich haben die Lochtransportschicht und die Elektronentransportschicht jeweils eine Dicke von ≤ 300 nm, beispielsweise ≤ 200 nm, beispielsweise ≤ 100 nm.
  • Die optionale Lochinjektionsschicht und die optionale Elektroneninjektionsschicht weisen beispielsweise jeweils eine Dicke von ≥ 10 nm, beispielsweise ≥ 30 nm, beispielsweise ≥ 50 nm auf. Alternativ oder zusätzlich weisen die Lochinjektionsschicht und die Elektroneninjektionsschicht jeweils eine Dicke von ≤ 150 nm, beispielsweise ≤ 120 nm, beispielsweise ≤ 100 nm auf.
  • Insgesamt weist die organische Schichtenfolge beispielsweise eine Gesamtdicke von ≥ 50 nm oder ≥ 200 nm oder ≥ 500 nm auf. Alternativ oder zusätzlich weist die organische Schichtenfolge zum Beispiel eine Gesamtdicke von ≤ 2000 nm, beispielsweise ≤ 1000 nm, beispielsweise ≤ 700 nm auf.
  • Das organische Licht emittierende Bauelement weist eine erste Elektrode und eine zweite Elektrode auf. Die erste Elektrode ist als Anode ausgebildet. Die zweite Elektrode ist als Kathode ausgebildet. Die Anode und die Kathode können zur elektrischen Kontaktierung der organischen Schichtenfolge dienen.
  • Insbesondere kann die organische Schichtenfolge zwischen der Anode und der Kathode angeordnet sein. Beispielsweise grenzt die Anode an eine Lochinjektionsschicht der organischen Schichtenfolge. Die Kathode kann beispielsweise an eine Elektroneninjektionsschicht der organischen Schichtenfolge grenzen.
  • Die Anode und/oder die Kathode weisen bevorzugt ein transparentes Material auf. Bevorzugt bestehen die Anode und/oder die Kathode aus einem Material, welches für das von der Emitterschicht emittierte Licht transparent ist, beispielsweise aus einem transparenten oxidischen Material, kurz TCO, wie zum Beispiel Indiumzinnoxid, kurz ITO. Ferner kann eine Elektrode, beispielsweise die Anode oder die Kathode, ein spiegelndes Material aufweisen, beispielsweise Silber oder Aluminium.
  • Die Anode und die Kathode haben jeweils eine Dicke von ≥ 20 nm, beispielsweise ≥ 30 nm, beispielsweise ≥ 50 nm. Alternativ oder zusätzlich haben die Anode und die Kathode jeweils eine Dicke von ≤ 400 nm, beispielsweise ≤ 300 nm, beispielsweise ≤ 250 nm.
  • Das organische Licht emittierende Bauelement umfasst zumindest eine Nanopartikelschicht. Eine Nanopartikelschicht ist dabei eine organische Schicht der organischen Schichtenfolge, die mit ersten Nanopartikeln versehen ist. Insbesondere können zum Beispiel alle organischen Schichten der organischen Schichtenfolge als Nanopartikelschichten ausgebildet sein. Alternativ können beispielsweise nur die Emitterschicht oder die Emitterschichten als Nanopartikelschicht oder Nanopartikelschichten vorgesehen sein.
  • Die ersten Nanopartikel weisen einen Brechungsindex auf. Ferner umfasst jede organische Schicht ein organisches Material, welches beispielsweise eine Mischung verschiedener organischer Moleküle sein kann. Das organische Material einer jeden organischen Schicht hat ebenfalls einen Brechungsindex. Des Weiteren weisen die Anode, die Kathode und der Träger jeweils einen Brechungsindex auf.
  • Unter dem Brechungsindex ist dabei jeweils der Brechungsindex zu verstehen, den das betreffende Material in dem ersten Wellenlängenbereich des von der Emitterschicht emittierten Lichts aufweist. Maßgeblich ist dabei der Brechungsindex bei der ersten Wellenlänge oder der über den gesamten ersten Wellenlängenbereich gemittelte Brechungsindex.
  • Der Brechungsindex der ersten Nanopartikel ist kleiner als zumindest ein Brechungsindex eines organischen Materials einer der organischen Schichten. Bevorzugt ist der Brechungsindex der ersten Nanopartikel kleiner als der Brechungsindex des organischen Materials von zumindest einer Nanopartikelschicht. Besonders bevorzugt ist der Brechungsindex der ersten Nanopartikel kleiner als der Brechungsindex aller organischen Materialien, die die organische Schichtenfolge aufweist. Alternativ oder zusätzlich kann der Brechungsindex der ersten Nanopartikel kleiner als der mittlere Brechungsindex aller organischen Materialien der organischen Schichtenfolge sein.
  • Beispielsweise kann der Brechungsindex des organischen Materials einer Nanopartikelschicht größer als der Brechungsindex der ersten Nanopartikel sein. Die betroffene Nanopartikelschicht weist dann einen Brechungsindex auf, der kleiner ist als der Brechungsindex des organischen Materials in dieser Nanopartikelschicht.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des organischen Licht emittierenden Bauelements ist zumindest eine Nanopartikelschicht in keinem direkten Kontakt zur Anode. Beispielsweise kann die Emitterschicht, welche durch eine Lochtransportschicht von der Anode separiert ist, als Nanopartikelschicht ausgeführt sein. Beispielsweise kann auch eine Lochtransportschicht, welche durch eine Lochinjektionsschicht von der Anode separiert ist, als Nanopartikelschicht ausgeführt sein.
  • Die ersten Nanopartikel haben einen Durchmesser. Der Durchmesser der ersten Nanopartikel ist < ein Viertel oder ≤ ein Achtel oder ≤ ein Zwölftel der ersten Wellenlänge, bei der das von der Emitterschicht emittierte Licht ein Intensitätsmaximum aufweist. Liegt das Intensitätsmaximum des emittierten Lichts des ersten Wellenlängenbereichs bei der ersten Wellenlänge beispielsweise bei einer Wellenlänge von 600 nm, so beträgt der Durchmesser der ersten Nanopartikel höchstens 150 nm, beispielsweise ≤ 75 nm, beispielsweise ≤ 50 nm.
  • Unter dem Durchmesser eines ersten Nanopartikels kann dabei beispielsweise der D50 Durchmesser einer Verteilung von ersten Nanopartikeln verstanden werden. Dabei wird, unter der Annahme von sphärischen ersten Nanopartikeln, der Durchmesser aus dem Volumen errechnet, das die ersten Nanopartikel einnehmen. 50 % aller ersten Nanopartikel haben dabei einen kleineren Durchmesser als den D50 Durchmesser. Auch für asphärische Partikel kann der D50 Durchmesser aus dem Volumen aller Partikel definiert werden. Dabei ist der D50 Durchmesser als derjenige Durchmesser zu verstehen, den sphärische Partikel gemäß dem Volumen der asphärischen Partikel hätten. Unter dem Durchmesser eines asphärischen Partikels kann also beispielsweise ein mittlerer Durchmesser verstanden werden.
  • In mindestens einer Ausführungsform des organischen Licht emittierenden Bauelements umfasst dieses einen Träger und eine auf dem Träger angeordnete organische Schichtenfolge, wobei die organische Schichtenfolge zumindest zwei organische Schichten aufweist. Zumindest eine der organischen Schichten ist als Emitterschicht ausgebildet, die Licht eines ersten Wellenlängenbereichs emittiert, welches bei einer ersten Wellenlänge ein Intensitätsmaximum aufweist. Weiter umfasst das organische Licht emittierende Bauelement eine erste und eine zweite Elektrode, wobei die erste Elektrode als Anode ausgebildet ist und die zweite Elektrode als Kathode ausgebildet ist. Die Anode und die Kathode dienen zur elektrischen Kontaktierung der organischen Schichtenfolge. Ferner weist das organische Licht emittierende Bauelement zumindest eine Nanopartikelschicht auf, wobei eine Nanopartikelschicht eine mit ersten Nanopartikeln versehene organische Schicht der organischen Schichtenfolge ist. Die ersten Nanopartikel weisen einen Brechungsindex auf, der kleiner ist als zumindest ein Brechungsindex eines organischen Materials einer der organischen Schichten. Ferner ist zumindest eine Nanopartikelschicht in keinem direkten Kontakt zur Anode. Des Weiteren haben die ersten Nanopartikel einen Durchmesser, der kleiner ist als ein Viertel der ersten Wellenlänge, bei der das von der Emitterschicht emittierte Licht ein Intensitätsmaximum aufweist.
  • Bevorzugt ist der Brechungsindex der ersten Nanopartikel kleiner als der Brechungsindex des organischen Materials zumindest einer Nanopartikelschicht. Auf diese Weise werden der Brechungsindex der betreffenden Nanopartikelschicht und damit der Brechungsindex der gesamten organischen Schichtenfolge reduziert. Dies ist besonders vorteilhaft für eine effiziente Lichtauskopplung aus der organischen Schichtenfolge.
  • Ferner sind bei dem hier beschriebenen organischen Licht emittierenden Bauelement die ersten Nanopartikel so gewählt, dass ihr Durchmesser insbesondere kleiner als ein Viertel der Wellenlänge ist, bei der das von der Emitterschicht emittierte Licht ein Intensitätsmaximum aufweist. Dadurch wirken die ersten Nanopartikel nicht oder nur vernachlässigbar als Streuzentren für das emittierte Licht.
  • In organischen LEDs verwendete organische Schichten haben üblicherweise einen Brechungsindex im Bereich von n ≈ 1,8. Die der organischen Schichtenfolge nachgeordneten Materialschichten haben üblicherweise einen kleineren Brechungsindex. Beispielsweise kann eine der organischen Schichtenfolge nachgeordnete Materialschicht Glas aufweisen, welches einen Brechungsindex von ungefähr 1,5 hat. Aufgrund eines solchen Brechungsindexunterschieds zwischen der Materialschicht und der organischen Schichtenfolge wird ein Teil der in der organischen Schichtenfolge erzeugten Lichtstrahlung an der Grenzfläche zur Materialschicht reflektiert. Licht, das der Totalreflexion unterliegt, kann nicht aus der organischen Schichtenfolge ausgekoppelt werden. Durch das Einbringen der ersten Nanopartikel in wenigstens oder genau eine der organischen Schichten kann der Brechungsindex der gesamten organischen Schichtenfolge reduziert werden. Insgesamt kann durch das Einbringen der ersten Nanopartikel in die organische Schichtenfolge also ein organisches Licht emittierendes Bauelement mit einer verbesserten Lichtauskoppeleffizienz erzeugt werden. Dies bedingt weiterhin, dass das organische Licht emittierende Bauelement bei weniger Eingangsleistung eine gleiche oder höhere Lichtleistung verglichen mit einem organischen Licht emittierenden Bauelement ohne solche Nanopartikel liefern kann.
  • Ferner kann auch die chemische Struktur einzelner organischer Materialien so weit verändert werden, dass der Brechungsindex dieser Materialien reduziert wird. Dieses Verfahren beschränkt sich allerdings auf spezielle organische Materialien und kann daher nicht für alle organischen Materialien angewendet werden. Der Herabsetzung des Brechungsindex einer organischen Materialschicht durch chemische Modifikation sind ferner Grenzen gesetzt.
  • Die ersten Nanopartikel haben einen Durchmesser von ≤ 10 nm. Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist alternativ oder zusätzlich der Durchmesser der ersten Nanopartikel ≥ 1 nm, beispielsweise ≥ 3 nm, beispielsweise ≥ 5 nm.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des organischen Licht emittierenden Bauelements weisen die ersten Nanopartikel bevorzugt eine Materialkomponente auf, die für das von der Emitterschicht erzeugte Licht zumindest teilweise transparent ist. Beispielsweise weisen die ersten Nanopartikel zumindest ein Metallfluorid und/oder Metalloxid und/oder Halbleiteroxid, wie zum Beispiel Siliziumoxid (SiO2) und/oder Magnesiumfluorid (MgF2) auf. Weitere mögliche Materialien der ersten Nanopartikel sind zum Beispiel Polytetrafluorethylen, kurz PTFE, und Derviate davon, Kryolith beziehungsweise Na3AlF6 oder Polymethylmethacrylat, kurz PMMA. Siliziumoxid hat einen Brechungsindex von n ≈ 1,5, Magnesiumfluorid von n ≈ 1,38, PTFE von n ≈ 1,3 - 1,4, Kryolith von n = 1, 34 und PMMA von n = 1,49 für sichtbares Licht. Damit ist der Brechungsindex dieser Materialien geringer als der typische Brechungsindex einer organischen Schicht von n ≈ 1,8. Dadurch kann der Brechungsindex der organischen Schicht, in der die ersten Nanopartikel eingebracht sind, auf einen Wert verringert werden, der entsprechend dem Volumenanteil der ersten Nanopartikel zwischen dem Brechungsindex des organischen Materials und dem Brechungsindex der ersten Nanopartikel liegt.
  • Eine organische Schicht der organischen Schichtenfolge, welche direkt an die Anode grenzt, ist frei von ersten Nanopartikeln. Ferner kann die an die Anode grenzende organische Schicht als Lochinjektionsschicht ausgebildet sein.
  • Die Lochinjektionsschicht kann vorteilhafterweise die Energiebarriere, die zur Injektion von Löchern in das organische Material erforderlich ist, reduzieren. Es spielen insbesondere die Kontakteigenschaften zwischen der Anode und der Lochinjektionsschicht, besonders die Größe der Kontaktfläche, eine wichtige Rolle. Je größer die Kontaktfläche ist, desto effektiver können Löcher in die organische Schichtenfolge injiziert werden. Das Einbringen von ersten Nanopartikeln in die Lochinjektionsschicht kann die Größe der Kontaktfläche zwischen Lochinjektionsschicht und Anode verringern, was eine reduzierte Lochinjektionseffizienz zur Folge hätte. Daher kann es sich für die Effizienz des organischen Licht emittierenden Bauelements als vorteilhaft erweisen, die Lochinjektionsschicht nicht mit ersten Nanopartikeln zu versehen. Ferner ist die Lochinjektionsschicht typischerweise dünn, zum Beispiel 50 nm. Der optische Effekt, der durch das Einbringen von ersten Nanopartikeln in die Lochinjektionsschicht erreicht werden würde, ist somit gering. Ferner kann auch eine an die Kathode grenzende Schicht, zum Beispiel eine Elektroneninjektionsschicht, frei von ersten Nanopartikeln sein. Wenn sowohl die an die Anode grenzende Schicht als auch die an die Kathode grenzende Schicht frei von ersten Nanopartikeln sind, weist die organische Schichtenfolge zumindest drei organische Schichten auf.
  • Der Volumenanteil der ersten Nanopartikel in der zumindest einen Nanopartikelschicht ist zumindest 10 %, beispielsweise ≥ 30 %, beispielsweise ≥ 50 %. Zusätzlich ist der Volumenanteil der ersten Nanopartikel in der zumindest einen Nanopartikelschicht maximal 70 %, beispielsweise ≤ 65 %, beispielsweise ≤ 60 %. Bevorzugt liegt der Volumenanteil der ersten Nanopartikel über 50 %.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des Licht emittierenden organischen Bauelements ist der Brechungsindex der ersten Nanopartikel ≤ 1,7, beispielsweise ≤ 1,5, beispielsweise ≤ 1,45 oder 1,4 oder 1,35.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des Licht emittierenden organischen Bauelements hat der Brechungsindex der Nanopartikelschicht einen ähnlichen Wert wie der Brechungsindex der Anode und/oder der Kathode und/oder des Trägers. Der Unterschied zwischen dem Brechungsindex der Nanopartikelschicht und dem Brechungsindex der Anode und/oder der Kathode und/oder dem Träger ist ≤ 0,1, beispielsweise ≤ 0,05, beispielsweise ≤ 0,01. Besonders bevorzugt weisen alle organischen Schichten einen Brechungsindex auf, dessen Wert um ≤ 0,1, beispielsweise ≤ 0,05, beispielsweise ≤ 0,02 von dem Brechungsindex der Anode und/oder der Kathode und/oder des Trägers abweicht.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des organischen Licht emittierenden Bauelements weisen die ersten Nanopartikel ein lichtkonvertierendes Material auf. Das lichtkonvertierende Material kann das von der Emitterschicht emittierte Licht des ersten Wellenlängenbereichs zumindest teilweise absorbieren und in Licht eines zweiten Wellenlängenbereichs umwandeln.
  • Mit anderen Worten wirken die ersten Nanopartikel nicht nur brechungsindexreduzierend, sondern können auch das von dem Bauelement emittierte Lichtspektrum beeinflussen. Die Farbe des Lichts wird daher nicht ausschließlich durch die in der Emitterschicht vorhandenen Emittermaterialien definiert, sondern auch über die ersten Nanopartikel beziehungsweise das in den ersten Nanopartikeln vorhandene konvertierende Material. Dies kann vorteilhafterweise zu einer erleichterten Einstellung eines Farborts des von dem Bauelement emittierten Lichts beitragen. Beispielsweise kann das von der Emitterschicht emittierte Licht im blauen Spektralbereich liegen. Das von dem Konversionsmaterial reemittierte Licht kann beispielsweise im grün-gelben Wellenlängenbereich liegen.
  • Beispielsweise weisen die ersten Nanopartikel dazu ein dotiertes Metallfluorid, zum Beispiel ein mit Seltenen Erden dotiertes Metallfluorid, wie CaF2:Tb2+ auf oder bestehen aus einem solchen.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des organischen Licht emittierenden Bauelements weisen die ersten Nanopartikel zumindest einen Farbstoff auf. Der Farbstoff kann ein von der Emitterschicht emittiertes Licht des ersten Wellenlängenbereichs zumindest teilweise absorbieren. Das von dem organischen Bauelement emittierte Lichtspektrum kann somit durch die ersten Nanopartikel beziehungsweise durch die Farbstoffe in den ersten Nanopartikeln weiter eingestellt werden. Zum Beispiel handelt es sich bei dem Farbstoff um einen UV-Filter.
  • Vorteilhafterweise muss keine separate Schicht beziehungsweise müssen keine separaten Strukturen, insbesondere separate Schichten, die Farbstoffe und/oder Konversionsmaterialien aufweisen, in das Bauelement eingebracht werden. Dadurch wird das Herstellungsverfahren des organischen Licht emittierenden Bauelements erheblich vereinfacht.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des organischen Licht emittierenden Bauelements weist dieses zweite Nanopartikel auf. Die zweiten Nanopartikel können in einer oder mehreren der organischen Schichten eingebracht sein, insbesondere können die zweiten Nanopartikel in die gleichen oder in andere organische Schichten eingebracht sein wie die ersten Nanopartikel. Beispielsweise können nur die Emitterschicht oder die Emitterschichten zweite Nanopartikel aufweisen. Alternativ oder zusätzlich kann eine an die Anode oder eine an die Kathode grenzende organische Schicht frei von zweiten Nanopartikeln sein.
  • Die zweiten Nanopartikel weisen bevorzugt einen größeren Durchmesser als die ersten Nanopartikel auf. Beispielsweise ist der Durchmesser der zweiten Nanopartikel ≥ 80 nm, beispielsweise ≥ 150 nm, beispielsweise ≥ 300 nm oder 500 nm. Alternativ oder zusätzlich kann der Durchmesser der zweiten Nanopartikel ≤ 900 nm, beispielsweise ≤ 600 nm, beispielsweise ≤ 350 nm sein.
  • Mit ihren verhältnismäßig großen Durchmessern wirken die zweiten Nanopartikel nicht nur als brechungsindexverändernd, sondern auch als Streuzentren für das von der Emitterschicht emittierte Licht des ersten Wellenlängenbereichs. Durch solche Streuzentren, an denen Licht diffus gestreut wird, kann der Anteil des reflektierten beziehungsweise totalreflektierten Lichts in der organischen Schichtenfolge weiter reduziert werden.
  • Die zweiten Nanopartikel können das gleiche Material oder die gleichen Materialien wie die ersten Nanopartikel aufweisen oder aus solchen bestehen. Insbesondere können die zweiten Nanopartikel einen kleineren Brechungsindex aufweisen als der Brechungsindex des organischen Materials der organischen Schicht, in die die zweiten Nanopartikel eingebracht sind. Alternativ dazu kann der Brechungsindex der zweiten Nanopartikel aber auch größer sein als der Brechungsindex des organischen Materials der organischen Schicht, in die die zweiten Nanopartikel eingebracht sind.
  • Ferner können auch die zweiten Nanopartikel lichtkonvertierende und/oder lichtabsorbierende Eigenschaften aufweisen.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des organischen Licht emittierenden Bauelements weist dieses Auskoppelstrukturen auf. Beispielsweise können Auskoppelstrukturen an der Kathodenseite oder an der Anodenseite der organischen Schichtenfolge angebracht sein, zum Beispiel zwischen der Anode und der organischen Schichtenfolge und/oder zwischen der Kathode und der organischen Schichtenfolge. Ferner können auch Auskoppelstrukturen an einer der von der organischen Schichtenfolge abgewandten Seite des Trägers angebracht sein.
  • Die Auskoppelstrukturen können in Form von Auskoppelfolien oder als strukturierte Grenzflächen ausgebildet sein. Bevorzugt können die Auskoppelstrukturen Streuzentren, zum Beispiel in Form von zweiten Nanopartikeln aufweisen, an denen das von der Emitterschicht emittierte Licht diffus gestreut wird.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform des organischen Licht emittierenden Bauelements weisen die Anode und/oder die Kathode ein transparentes leitendes Oxidmaterial, kurz TCO auf. Alternativ oder zusätzlich können die Anode und/oder die Kathode Nano-Drähte etwa aus einem Metall wie Silber aufweisen. Alternativ oder zusätzlich können die Anode und/oder die Kathode als Metallgitter ausgebildet sein, welches bevorzugt in eine Lochinjektionsschicht, kurz HIL, und/oder in eine Elektroneninjektionsschicht, kurz EIL, integriert ist.
  • Nachfolgend wird ein hier beschriebenes organisches Licht emittierendes Bauelement unter Bezugnahme auf Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Gleiche Bezugszeichen geben dabei gleiche Elemente in den einzelnen Figuren an. Es sind dabei jedoch keine maßstäblichen Bezüge dargestellt, vielmehr können einzelne Elemente zum besseren Verständnis übertrieben groß dargestellt sein. Es zeigen:
    • 1 und 4 bis 5 schematische Darstellungen von Ausführungsbeispielen von hier beschriebenen organischen Licht emittierenden Bauelementen
    • 2 und 3 schematische Darstellungen von Vergleichsbeispielen eines organischen Licht emittierenden Bauelements.
  • In 1 ist eine Schnittdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Licht emittierenden organischen Bauelements 100 gezeichnet. Das Bauelement 100 umfasst einen Träger 1, auf dem eine Anode 3 angeordnet ist. Auf der vom Träger 1 abgewandten Seite der Anode 3 ist eine organische Schichtenfolge 2 angeordnet. Der organischen Schichtenfolge 2 ist in Richtung weg vom Träger weiterhin eine Kathode 4 nachgeordnet.
  • Der Träger 1 weist bevorzugt ein für ein von der organischen Schichtenfolge 2 erzeugtes Licht transparentes Material auf, beispielsweise Glas.
  • Die Anode 3 weist vorzugsweise ein transparentes leitfähiges Material auf. Beispielsweise ist die Anode 3 aus Indiumzinnoxid, kurz ITO, gefertigt. Alternativ oder zusätzlich kann die Anode 3 Silbernanodrähte aufweisen, die zu einer besseren Leitfähigkeit der Anode 3 führen. Außerdem oder zusätzlich kann die Anode 3 aus einem organischen Material gefertigt sein und ein Metallgitter aufweisen. Die Anode 3 hat zum Beispiel eine Dicke von ungefähr 100 nm.
  • Die auf der Anode 3 angeordnete organische Schichtenfolge 2 weist in dem gegebenen Ausführungsbeispiel drei organische Schichten auf. Die an die Anode 3 angrenzende Schicht ist als Lochinjektionsschicht 21, kurz HIL, ausgebildet. Die Lochinjektionsschicht 21 kann beispielsweise eine Materialkomponente aus PEDOT:PSS aufweisen oder daraus bestehen. Das HOMO, Highest Occupied Molecular Orbital, der Lochinjektionsschicht liegt energetisch bevorzugt zwischen dem Leitungsbandniveau der Anode 3 und dem HOMO der an die Lochinjektionsschicht 21 angrenzenden organischen Schicht. Damit kann die Lochinjektionsschicht 21 die Energiebarriere für eine Lochinjektion aus der Anode 3 reduzieren. Die Lochinjektionsschicht 21 weist beispielsweise eine Dicke von zirka 50 nm auf.
  • Auf der von dem Träger 1 abgewandten Seite der Lochinjektionsschicht 21 ist eine Lochtransportschicht 22 in der Schichtenfolge 2 angeordnet. Die Lochtransportschicht 22 ist für eine effektive Überleitung von Löchern aus der Anode 3 in weitere organische Schichten der Schichtenfolge 2 vorgesehen. Die Lochtransportschicht 22 hat beispielsweise eine Dicke von ungefähr 100 nm.
  • Auf der vom Träger abgewandten Seite der Lochtransportschicht 22 ist eine Emitterschicht 23 nachgeordnet. Die Emitterschicht 23 kann beispielsweise fluoreszierende oder phosphoreszierende Emittermaterialien aufweisen. Die Emitterschicht kann beispielsweise organische Polymere, organische Oligomere, organische Monomere oder organisch kleine nichtpolymere Moleküle aufweisen oder eine Kombination dieser Materialien enthalten. Die in die Emitterschicht 23 eingebrachten Emittermaterialien können zur Erzeugung von Licht 200 verschiedener Wellenlängen vorgesehen sein, beispielsweise zur Erzeugung von blauem Licht oder grünem Licht oder rotem Licht. Die Emitterschicht 23 kann beispielsweise auch eine Mischung verschiedener Emitter aufweisen, so dass die Emitterschicht 23 Mischlicht 200, zum Beispiel weißes Licht, emittiert. Ferner kann die Emitterschicht 23 eine Mehrzahl von einzelnen Emitterschichten aufweisen, die beispielsweise jeweils Licht unterschiedlicher Farben emittieren. Beispielsweise kann eine erste Emitterschicht rotes Licht, eine zweite Emitterschicht grünes Licht und eine dritte Emitterschicht blaues Licht emittieren. Die Emitterschicht 23 weist zum Beispiel eine Dicke von zirka 200 nm auf.
  • In dem Ausführungsbeispiel der 1 ist die Emitterschicht 23 als eine Nanopartikelschicht 20 ausgebildet, die erste Nanopartikel 5 aufweist. Die ersten Nanopartikel 5 sind dabei vorzugsweise so gewählt, dass ihr Durchmesser kleiner ist als ein Viertel einer Wellenlänge Amax, bei der das von der Emitterschicht 23 emittierte Licht 200 ein Intensitätsmaximum aufweist. Beispielsweise ist der Durchmesser der ersten Nanopartikel 5 kleiner als ein Zehntel der Wellenlänge Amax.
  • Die ersten Nanopartikel 5 haben vorzugsweise einen Brechungsindex nN, der kleiner ist als der Brechungsindex des organischen Materials der organischen Schicht, in die die ersten Nanopartikel 5 eingebracht sind, was in 1 die Emitterschicht 23 ist. Beispielsweise ist der Brechungsindex der ersten Nanopartikel 1,5, der Brechungsindex des organischen Materials der Emitterschicht ist zum Beispiel 1,8.
  • Auf der von dem Träger 2 abgewandten Seite des Schichtenstapels 2 ist eine Kathode 4 angeordnet. Die Kathode 4 kann wie die Anode 3 aus einem transparenten leitfähigen Material gefertigt sein oder ein solches Material aufweisen. Im Ausführungsbeispiel der 1 ist die Kathode aus einem reflektierenden Material, beispielsweise aus Aluminium oder aus Silber, angefertigt. Die Kathode 4 hat zum Beispiel eine Dicke von 50 nm.
  • In dem Ausführungsbeispiel der 1 wird das von der Emitterschicht 23 emittierte Licht 200 über die Anode 3 und den Träger 1 aus dem Bauelement 100 ausgekoppelt.
  • Ferner sind in 1 die angegebenen organischen Schichten bevorzugt direkt übereinander angeordnet. Alternativ oder zusätzlich können weitere organische Schichten, wie Elektroneninjektionsschichten oder Auskoppelschichten, in die organische Schichtenfolge integriert sein. Diese zusätzlichen Schichten können zum Beispiel als Zwischenschichten zwischen den in 1 gezeigten organischen Schichten angebracht sein. Entsprechendes gilt auch für alle anderen Ausführungsbeispiele.
  • Das in 1 angeführte Bauelement 100 kann beispielsweise durch folgende Prozessschritte hergestellt sein:
    • In einem ersten Schritt wird die Anode 3 auf einen Träger 1 aufgebracht. In einem zweiten Schritt werden die organischen Schichten der Schichtenfolge 2 über Lösungsmittel basierte Prozesse nacheinander über der Anode 3 aufgebracht, beispielsweise über ein Spincoating-Verfahren. Beim Aufbringen der Emitterschicht 23 können die organischen Materialien der Emitterschicht 23 und die ersten Nanopartikel 5 in einem gemeinsamen Lösungsmittel gelöst sein und somit vermischt werden. Dabei können die ersten Nanopartikel 5 beispielsweise mit einer Oberflächenfunktionalisierung versehen sein, um deren Löslichkeit im gewählten Lösungsmittel zu gewährleisten. In einem dritten Prozessschritt wird die Metallkathode 4 beispielsweise über einen Aufdampfprozess auf die organische Schichtenfolge 2 aufgebracht.
  • Alternativ oder zusätzlich können die organischen Schichten und die ersten Nanopartikel 5 auch in einem gemeinsamen Verdampfungsprozess aufgebracht werden. Beispielsweise kann ein organisches Material und das die ersten Nanopartikel 5 bildende Material durch thermische Gasphasenabscheidung coverdampft werden, wobei sich das die ersten Nanopartikel 5 bildende Material in der aufgedampften Schicht zu ersten Nanopartikeln 5 agglomeriert.
  • In 2 ist ein Vergleichsbeispiel eines Licht emittierenden organischen Bauelements 100 dargestellt. Das Bauelement 100 weist dabei die gleiche oder eine ähnliche Schichtenfolge wie das in 1 dargestellte Bauelement 100 auf. Im Unterschied zu dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Anode 3 nicht transparent für das von der Emitterschicht 23 emittierte Licht 200. Die Anode 3 ist beispielsweise aus einem Metall wie Silber oder Aluminium gefertigt und kann spiegelnd für das von der Emitterschicht 23 emittierte Licht 200 sein. Im Gegenzug dazu weist die Kathode 4 ein transparentes leitfähiges Material auf oder besteht aus einem solchen.
  • Ferner weisen in 2 alle organischen Schichten der organischen Schichtenfolge 2 erste Nanopartikel 5 auf. Vorzugsweise ist dabei der Brechungsindex der ersten Nanopartikel 5 in jeder organischen Schicht kleiner als der Brechungsindex der organischen Materialien der jeweiligen organischen Schicht.
  • Beim Vergleichsbeispiel gemäß 3 weist das Bauelement 100 weitere organische Schichten auf. Zwischen einer Emitterschicht 23 und der Kathode 4 ist beispielsweise eine Elektronentransportschicht 24 und eine Elektroneninjektionsschicht 25 angeordnet. Die Elektroneninjektionsschicht 25 grenzt dabei direkt an die Kathode 4 und sorgt für eine effektive Einkopplung von Elektronen aus der Kathode 4 in die organische Schichtenfolge 2, beispielsweise reduziert die Elektroneninjektionsschicht 25 die Energiebarriere für die Injektion von Elektronen. Die Elektroneninjektionsschicht 25 hat beispielsweise eine Dicke von 50 nm.
  • In 3 ist die Elektronentransportschicht 24 zwischen der Elektroneninjektionsschicht 25 und der Emitterschicht 23 angeordnet. Die Elektronentransportschicht 24 sorgt für eine effektive Überleitung der aus der Kathode 4 injizierten Elektronen in die Emitterschicht 23. Die Elektronentransportschicht 24 hat zum Beispiel eine Dicke von 100 nm.
  • In 3 wird wie in 1 das Licht 200 über die Anode 3 und den Träger 1 aus dem Bauelement 100 emittiert. Die Anode 3 ist dabei beispielsweise transparent für das von der Emitterschicht 23 emittierte Licht 200, die Kathode 4 kann für das von der Emitterschicht 23 emittierte Licht 200 spiegelnd sein, zum Beispiel kann sie aus Silber, Aluminium oder Gold bestehen oder Silber, Aluminium oder Gold aufweisen.
  • Das Bauelement 100 in 3 weist zwei Emitterschichten 23 auf. Alternativ können aber auch mehrere Emitterschichten, beispielsweise drei oder vier Emitterschichten, in die Schichtenfolge 2 integriert sein (nicht in 3 gezeigt). Die beiden Emitterschichten 23 sind beispielsweise über eine Ladungserzeugungsschicht 26, kurz CGL, miteinander verbunden.
  • In der 3 weisen ausschließlich die Emitterschichten 23 erste Nanopartikel 5 auf. Zusätzlich zu den ersten Nanopartikeln 5 weisen die Emitterschichten 23 zweite Nanopartikel 51 auf. Die zweiten Nanopartikel 51 können dabei einen größeren Durchmesser aufweisen als die ersten Nanopartikel 5. Beispielsweise ist der Durchmesser der zweiten Nanopartikel 51 ≥ 100 nm, so dass die zweiten Nanopartikel 51 bevorzugt als Streuzentren für das von den Emitterschichten 23 emittierte Licht 200 wirken und somit den Anteil an totalreflektiertem Licht verringern. Der Durchmesser der ersten und/oder zweiten Nanopartikel beträgt bevorzugt höchstens 50 % des Durchmessers der jeweiligen organischen Schichten, die die ersten und/oder zweiten Nanopartikel aufweisen.
  • Die zweiten Nanopartikel 51 können wie in 3 gezeigt in der gleichen oder in den gleichen organischen Schichten wie die ersten Nanopartikel 5 angeordnet sein. Alternativ können die zweiten Nanopartikel 51 aber auch in anderen oder zusätzlichen organischen Schichten angeordnet sein.
  • In 3 sind auf der der Schichtenfolge 2 abgewandten Seite des Trägers 1 Auskoppelstrukturen 6 angeordnet. Die Auskoppelstrukturen 6 können beispielsweise in Form einer Auskoppelfolie auf den Träger 1 aufgebracht sein. Alternativ oder zusätzlich können Strukturierungen des Trägers 1 als Auskoppelstrukturen 6 dienen. Bevorzugt wird durch die ersten Nanopartikel 5 und eventuell durch die zweiten Nanopartikel 51 der Brechungsindex der organischen Schichtenfolge 2 soweit reduziert, dass der Brechungsindex der organischen Schichtenfolge 2 gleich oder kleiner dem Brechungsindex des Trägers 1 ist. Licht kann in diesem Fall verlustfrei aus der organischen Schichtenfolge 2 in den Träger 1 ausgekoppelt werden. Die Auskoppelstrukturen 6 auf dem Träger 1 dienen dann lediglich dazu, das Licht aus dem Träger 1 effektiv in die Umgebung, beispielsweise in die Luft, auszukoppeln.
  • Des Weiteren können die Auskoppelstrukturen 6 auch im Bauelement 100 angeordnet sein. Beispielsweise können, wie in 3 gezeigt, die Auskoppelstrukturen 6 zusätzlich oder alternativ zwischen der Kathode 4 und der organischen Schichtenfolge 2 angeordnet sein. Durch solche Auskoppelstrukturen 6 kann weiter die Auskoppeleffizienz von Licht aus der organischen Schichtenfolge 2 erhöht werden.
  • Insbesondere können die Auskoppelstrukturen 6 die zweiten Nanopartikel 51 aufweisen oder aus diesen bestehen (nicht in 3 gezeigt). Die Nanopartikel 51 wirken in diesem Fall zum Beispiel als Streuzentren für das von der organischen Schichtenfolge 2 emittierte Licht 200.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des organischen Licht emittierenden Bauelements 100, wobei das in der organischen Schichtenfolge 2 erzeugte Licht über die Anode 3 und die Kathode 4 aus dem Bauelement 100 emittiert wird. Die Anode 3, die Kathode 4 und der Träger 1 sind hierbei zumindest teilweise transparent für das von der Emitterschicht 23 emittierte Licht. Ferner weist das Bauelement 100 in dem hier angeführten Ausführungsbeispiel drei organische Schichten auf, von denen eine direkt an die Anode 3 grenzende organische Schicht, beispielsweise die Lochinjektionsschicht 21, frei von ersten Nanopartikeln 5 und zweiten Nanopartikeln 51 ist. Vorteilhafterweise wird somit die Kontaktfläche zwischen der Anode 3 und der Lochinjektionsschicht 21 nicht durch erste Nanopartikel 5 und/oder zweite Nanopartikel 51 gestört oder verringert. Dies kann sich wiederum vorteilhaft auf die Effizienz für die Injektion von Löchern in die organische Schichtenfolge 2 und somit vorteilhaft für die Effizienz des gesamten organischen Bauelements 100 auswirken.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 5 zeigt das gleiche Bauelement wie in 4. Zusätzlich weisen die in 5 dargestellten ersten Nanopartikel 5 optional ein Konversionsmaterial auf, das dazu geeignet ist, das von der Emitterschicht 23 emittierte Licht 200 eines ersten Wellenlängenbereichs zumindest teilweise in Licht 300 eines zweiten Wellenlängenbereichs zu konvertieren. Die ersten Nanopartikel 5 können somit zu einer verbesserten oder erleichterten Einstellung des Farborts des von dem Bauelement 100 emittierten Lichts dienen.
  • Zusätzlich oder alternativ können die Nanopartikel 5 einen Farbstoff aufweisen, der einen Teil des Lichts 200 des ersten Wellenlängenbereichs absorbiert und somit Licht 300 eines zweiten Wellenlängenbereichs erzeugt. Ferner können auch zweite Nanopartikel 51, die Licht konvertierendes oder Licht absorbierendes Material aufweisen, in die organische Schichtenfolge 2 eingebracht sein.

Claims (12)

  1. Licht emittierendes Bauelement (100), umfassend - einen Träger (1), - eine auf dem Träger (1) angeordnete organische Schichtenfolge (2) mit zumindest zwei organischen Schichten, wobei zumindest eine der organischen Schichten als Emitterschicht (23) ausgebildet ist, die Licht (200) eines ersten Wellenlängenbereichs emittiert, welches bei einer ersten Wellenlänge ein Intensitätsmaximum aufweist, - eine erste Elektrode (3) und eine zweite Elektrode (4), wobei die erste Elektrode (3) als Anode und die zweite Elektrode (4) als Kathode ausgebildet ist, und wobei die Anode (3) und die Kathode (4) zur elektrischen Kontaktierung der organischen Schichtenfolge (2) vorgesehen sind, wobei alle organischen Schichten bis auf eine an die Anode (3) grenzende organische Schicht als Nanopartikelschichten (20) ausgebildet sind, - wobei eine Nanopartikelschicht (20) eine mit ersten Nanopartikeln (5) versehene organische Schicht der organischen Schichtenfolge (2) ist, wobei die ersten Nanopartikel (5) einen Brechungsindex (nN) aufweisen, der kleiner ist als zumindest ein Brechungsindex eines organischen Materials einer der organischen Schichten, wobei die ersten Nanopartikel (5) einen Durchmesser aufweisen, der kleiner als ein Viertel der ersten Wellenlänge ist, wobei die ersten Nanopartikel (5) einen Durchmesser kleiner gleich 10 nm aufweisen, wobei der Unterschied zwischen dem Brechungsindex der Nanopartikelschichten (20) und dem Brechungsindex der Anode (3) und/oder der Kathode (4) und/oder dem Träger (1) ≤ 0,1 ist, wobei ein Volumenanteil der ersten Nanopartikel (5) in den Nanopartikelschichten (20) zumindest 10% und maximal 70% beträgt, wobei die an die Anode (3) grenzende organische Schicht frei von ersten Nanopartikeln (5) ist.
  2. Bauelement nach Anspruch 1, wobei die ersten Nanopartikel (5) als Materialkomponente SiO2 und/oder MgF2 aufweisen.
  3. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die an die Anode (3) grenzende organische Schicht (21) als Lochinjektionsschicht ausgebildet ist.
  4. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Brechungsindex der ersten Nanopartikel (nN) für sichtbares Licht zwischen 1,3 und 1,6 liegt.
  5. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die ersten Nanopartikel (5) ein Licht konvertierendes Material aufweisen, welches von der Emitterschicht (23) emittiertes Licht (200) eines ersten Wellenlängenbereichs zumindest teilweise absorbiert und in Licht (300) eines zweiten Wellenlängenbereichs umwandelt.
  6. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zusätzlich zu den ersten Nanopartikeln (5) zweite Nanopartikel (51) in die organische Schichtenfolge (2) eingebracht werden, wobei die zweiten Nanopartikel (51) einen Durchmesser ≥ 150 nm aufweisen.
  7. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Emitterschicht (23) eine Dicke zwischen einschließlich 100 nm und 400 nm aufweist und wobei die organische Schichtenfolge (2) eine Gesamtdicke zwischen einschließlich 200 nm und 1000 nm aufweist.
  8. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die organische Schichtenfolge (2) eine Mehrzahl von Emitterschichten (23) aufweist, die zur Emission von elektromagnetischer Strahlung vorgesehen sind, und wobei sich zwischen zumindest zwei der Emitterschichten (23) zumindest eine Ladungserzeugungsschicht befindet.
  9. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ausschließlich die Emitterschicht (23) oder die Emitterschichten (23) erste und/oder zweite Nanopartikel (5, 51) aufweisen.
  10. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei Auskoppelstrukturen (6) zwischen zumindest einer der beiden Elektroden (3, 4) und der organischen Schichtenfolge (2) eingebracht sind.
  11. Bauelement nach zumindest den Ansprüchen 6 und 10, wobei die Auskoppelstrukturen (6) die zweiten Nanopartikel (51) aufweisen.
  12. Bauelement nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Anode (3) und/oder die Kathode (4) ein transparentes leitendes Oxidmaterial und/oder Silber-Nano-Drähte und/oder ein Metallgitter, das in eine organische Lochinjektionsschicht und/oder in eine organische Elektroninjektionsschicht integriert ist, aufweist.
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