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DE102013114798B4 - Kranken- und/oder Pflegebett und ein Seitengitter dafür - Google Patents

Kranken- und/oder Pflegebett und ein Seitengitter dafür Download PDF

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DE102013114798B4
DE102013114798B4 DE102013114798.4A DE102013114798A DE102013114798B4 DE 102013114798 B4 DE102013114798 B4 DE 102013114798B4 DE 102013114798 A DE102013114798 A DE 102013114798A DE 102013114798 B4 DE102013114798 B4 DE 102013114798B4
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Abstract

Kranken- und/oder Pflegebett (1) mit einem Seitengitter, wobei das Seitengitter einen Außenpfosten (30) und einen Mittelpfosten (70) umfasst, die jeweils einen unteren Drehpunkt (32, 72) aufweisen zur schwenkbaren Lagerung der Pfosten entweder an dem Rahmen des Bettes (1) oder an einem am Bett befestigten Halteelement oder an einer am Bett befestigten Führung (80), und das Seitengitter ferner zumindest eine, bevorzugt zumindest zwei Längsstreben (40, 50, 60) umfasst, die jeweils mit ihren ersten Enden an dem Außenpfosten (30) schwenkbar gelagert sind und für ihre zweiten Enden eine Strebenführung vorgesehen ist, zur Bestimmung der Lage und Ausrichtung der zweiten Enden der Längsstreben (40, 50, 60) relativ zu dem Mittelpfosten (70), wobei der zumindest einen Längsstrebe (40, 50, 60) eine Verlängerungsstrebe (150, 160) zugeordnet ist, so dass das Seitengitter über ein Schwenken der beiden Pfosten (30, 70) um die unteren Drehpunkte (32, 72) von einer gefalteten in eine aufgerichtete Position bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsstrebe (150, 160) schwenkbar an einem Verlängerungspfosten (170) angekoppelt ist und über eine Führung relativ zu dem Mittelpfosten (70) verschiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kranken- und/oder Pflegebett mit einem Seitengitter und ein Seitengitter zum Anbau an ein entsprechendes Bett.
  • Seitengitter an Betten sind allgemein bekannt. Die Funktion der Seitengitter ist es, eine im Bett befindliche Person davor zu schützen zum Beispiel beim Schlafen aus dem Bett zu rollen, dabei auf den Boden zu fallen und sich ggf. zu verletzen. Abhängig von den konkreten Einsatzbedingungen kann gefordert sein, dass das Seitengitter die komplette Längsseite des Betts abdeckt oder nur Teilbereiche. Ein Seitengitter kann an beiden Längsseiten des Betts vorgesehen sein, wobei im Folgenden nur ein einseitiges Seitengitter betrachtet wird. An der anderen Längsseite kann ein baugleiches, ein anderes oder kein Seitengitter vorgesehen sein.
  • Bei Seitengittern sind unterschiedliche Anforderungen gegeben. Zunächst soll das Seitengitter möglichst einfach von der gefalteten Position, bei der die Bettlängsseite freigegeben ist, in die geschlossene Position umgeändert werden können. Weiter soll das Seitengitter in der gefalteten Position nicht störend wahrgenommen werden und am besten komplett unsichtbar sein. Zudem soll das Seitengitter bei einer ausreichend hohen Stabilität einfach und kostengünstig herstellbar sein. Und zusätzlich soll das Seitengitter eingerichtet sein, zunächst in eine aufgerichtete Position bringbar zu sein, bei der eine Teilabdeckung der Bettlängsseite besteht. Ferner soll es bevorzugt möglich sein, nach Wahl des Anwenders oder der Pflegeperson die Abdeckung der Bettlängsseite zu variieren. Dokumente US 3 055 020 A , DE 83 31 386 U1 , FR 2 976 791 A1 zeigen Seitengitter, die jeweils über ein Parallelogrammgetriebe verfügen. Dokumente FR 2 815 527 A1 , US 3 220 024 A und US 6 789 280 B1 umfassen jeweils ausziehbare Seitengitterverlängerungen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kranken- und/oder Pflegebett und Seitengitter dafür bereitzustellen, das die oben genannten Anforderungen verbessert löst.
  • Diese Aufgabe wird mit dem Bett und dem Seitengitter gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Ein Kranken- und/oder Pflegebett kann ein Seitengitter aufweisen, wobei das Seitengitter einen Außenpfosten und einen Mittelpfosten umfasst, die jeweils einen unteren Drehpunkt aufweisen, zur schwenkbaren Lagerung der Pfosten entweder an dem oberen Rahmen des Bettes oder an einem am Bett befestigten Halteelement oder an einer am Bett befestigten Führung. Das Seitengitter umfasst ferner zumindest zwei Längsstreben, die jeweils mit ihren ersten Enden an dem Außenpfosten schwenkbar gelagert sind und für ihre zweiten Enden ist eine Strebenführung vorgesehen, zur Bestimmung der Lage und Ausrichtung der zweiten Enden der Längsstreben relativ zu dem Mittelpfosten, so dass das Seitengitter über ein Schwenken der beiden Pfosten um die unteren Drehpunkte von einer gefalteten in eine aufgerichtete Position bringbar ist. Bei der oberen Längsstrebe ist die Strebenführung bevorzugt eine Schwenklagerung und bei der oder den weiteren Streben ist die Strebenführung bevorzugt eine Gleitführung von den Längsstreben zu den nachfolgend erläuterten Verlängerungsstreben. Aufgrund dieser Ausführungsform kann das Seitengitter als ein viergliedriges Koppelgetriebe sehr einfach gefaltet oder geschlossen werden, da lediglich eine entsprechende Schwenkbewegung ausgeführt werden muss. Das Öffnen des Seitengitters entspricht dem Falten des Seitengitters. Die Formulierung, dass die Lagerung an den Enden der Streben vorgesehen sei, bedeutet nicht zwingend, dass die Streben nicht über die Position der Lagerung hinaus ragen können, sondern dient vielmehr dazu, die jeweilige Ausrichtung der Streben zu bezeichnen. Beispielsweise kann, wie bei der nachfolgend beschriebenen oberen Strebe ein Handbereich außerhalb der Lagerungen vorgesehen sein.
  • Insbesondere ist dem Mittelpfosten unmittelbar benachbart ein Verlängerungspfosten des Seitengitters anordbar, der bei der Bewegung des Seitengitters von der gefalteten in die aufgerichtete Position mit dem Mittelpfosten schwenkbar ist und der im Zustand der aufgerichteten Position des Seitengitters relativ zu dem Mittelpfosten verschiebbar ist. Dabei ist die Verschieberichtung bevorzugt in axialer Richtung der Längsstreben und dies entspricht insbesondere der Längsrichtung des Seitengitters. Es hat sich gezeigt, dass dieser zweiteilige Aufbau von den Anwendern bevorzugt wird, da der Grundaufbau der aufgerichteten Position schnell erreichbar ist, der anschließend über die Verlängerung ebenso einfach an die gewünschte Breite des Seitengitters über die Bettlängsseite anpassbar ist.
  • Weiter sind bevorzugt an dem Verlängerungspfosten Verlängerungsstreben schwenkbar angekoppelt und die Verlängerungsstreben sind über eine Führung, insbesondere eine Gleitführung, relativ zu dem Mittelpfosten verschiebbar, um in dem Zustand, dass der Verlängerungspfosten von dem Mittelpfosten entfernt ist, eine Seitengitterfunktion zwischen dem Mittelpfosten und dem Verlängerungspfosten zu bewirken. Die Verlängerung des Seitengitters wird also durch einfaches Verschieben des Verlängerungspfostens aufgespannt.
  • Insbesondere ist zumindest einer Längsstrebe eine Verlängerungsstrebe zugeordnet und dabei übernimmt die zumindest eine Verlängerungsstrebe die Funktion der Strebenführung von der zugeordneten Längsstrebe relativ zu dem Mittelpfosten. So wird zunächst kein Drehlager an dem mittelpfostigen Ende dieser Längsstreben benötigt und diese Lageraufgabe von den Verlängerungstreben mit erfüllt.
  • Ferner kann insbesondere einer Längsstrebe eine Verlängerungsstrebe zugeordnet sein und insbesondere jeder Längsstrebe eine Verlängerungsstrebe zugeordnet sein. Dabei umgreift die Längsstrebe oder Längsstreben die jeweilige Verlängerungsstrebe zumindest teilweise- und/oder die Verlängerungsstrebe oder Verlängerungsstreben die jeweilige Längsstrebe zumindest teilweise. So wird die Stabilität des dadurch entstehenden Pakets der Streben erhöht und das Seitengitter wirkt in der aufgerichteten Position optisch nicht wuchtig, da die inneren Streben nicht sichtbar sind.
  • Insbesondere umfasst das Seitengitter zumindest ein Anbauteil, insbesondere eine Verlängerungsstrebe, welches relativ zu dem Mittelpfosten gelagert und eingerichtet ist, über eine Gleitführung das zweite Ende einer der Längsstreben relativ zu dem Mittelpfosten auszurichten. Aufgrund der Lagerung der Verlängerungsstrebe über den Mittelpfosten wird eine gute Führung und solide Konstruktion erzielt.
  • Weiter können im gefalteten Zustand des Seitengitters die Längsstreben und die Pfosten im Wesentlichen parallel zur Ebene des Bettrahmens ausgerichtet sein. Hiermit ist das jeweilige Grundprofil dieser Teile gemeint und Anbauteile wie Fortsätze bleiben davon unberührt. Der Begriff „im Wesentlichen” umfasst eine Abweichung von +/–3° und insbesondere von +/–1,5°. Hierdurch wird eine platzsparende Bauweise erreicht. Die Oberkante des so zusammengeklappten Seitengitters kann dadurch deutlich unterhalb der Matratzenoberkante liegen, so dass eine Person, die aus dem Bett aufsteht, nicht in Kontakt mit dem Seitengitter kommt.
  • Ferner ist insbesondere in der gefalteten Position des Seitengitters an der oben liegenden Längsstrebe und/oder der oben liegenden Verlängerungsstrebe ein Griffbereich vorgesehen, der durch den Anwender zumindest teilweise umgreifbar ist. Alternativ lässt sich dieses Merkmal insbesondere derart formulieren, dass in der gefalteten Position des Seitengitters an der Unterseite der oben liegenden Längsstrebe (und/oder Verlängerungsstrebe) eine zusammenhängende Fläche von mindestens 10 cm2 vorgesehen ist, die eine freie Höhe in vertikaler Richtung von mindestens 1,5 cm aufweist, so dass in diesem Volumen vier Finger (oder Fingerkuppen) die Längsstrebe hebend, also in Vertikalrichtung, greifen können. So ist das zusammengeklappte Seitengitter kein einziger kompakter Block, sondern der Anwender kann den Griffteil vielmehr leicht greifen und durch ein Schwenken in die aufgerichtete Position bringen.
  • Zudem kann der Verlängerungspfosten beim Schwenken des Seitengitters von der gefalteten in die aufgerichtete Position um eine erste Drehachse geschwenkt werden und der Mittelpfosten dabei um eine zweite Drehachse geschwenkt werden und beide Schwenkachsen weitgehend identisch sein. Für beide Drehachsen ist ein Dreh- oder Schwenklager vorgesehen. Wenn die Gleichheit der Achsen nicht wäre, so könnten Verkantungen und ein Blockieren des Seitengitters stattfinden.
  • Ferner können die Verlängerungsstreben teleskopierbar sein und dadurch kann die Spannweite der Seitengitterverlängerung erhöht werden.
  • Bevorzugt sind Rastmittel vorgesehen, um in einer Rastposition das Seitengitter in seiner aufgerichten und/oder in seiner Verlängerungsposition zu halten, wobei insbesondere keine Verbindungsmittel von dem Seitengitter zu dem kopfseitigen- und oder fußseitigen Haupt vorgesehen sind. So kann das Seitengitter unabhängig von einem speziellen kopf- und/oder fußendseitigen Haupt verwendet werden. Am Haupt werden keine Anbauteile oder Führungen benötigt, die im Zustand des gefalteten Seitengitters unschön aussehen würden. Und da die Rastfunktion innerhalb des Seitengitters in der aufgerichteten Position, also zwischen den bewegten Teilen untereinander oder einem Pfosten und dem Bettrahmen oder der Führung des Seitengitters stattfindet, hat das Seitengitter eine hohe Stabilität.
  • Ferner wird ein entsprechendes Seitengitter bereitgestellt.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Figuren erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Bett in einer perspektivischen Ansicht mit einem Seitengitter in seiner gefalteten Position,
  • 2 einen Ausschnitt des Bettes gemäß 1, wobei das Seitengitter in seiner aufgerichteten Position ist,
  • 3 das Bett, bei dem das Seitengitter in seiner Verlängerungsposition ist,
  • 4 ein Detail des Seitengitters in seiner gefalteten Position gemäß 1, bei dem die Blende 22 entfernt ist,
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Seitengitters im Übergang von der gefalteten in die aufgerichtete Position,
  • 6 ein Detail der Verrastung von dem Mittelpfosten zu der oberen Längsstrebe,
  • 7 ein Detail des Seitengitters in einer geringfügig verlängerten Position des Seitengitters,
  • 8 eine alternative Ausführungsform des Seitengitters mit teleskopartig verlängerten Verlängerungsstreben und
  • 9 eine Ansicht der Lagerung des Mittelpfostens von unten.
  • 1 zeigt ein Kranken- und/oder Pflegebett, welches vier Füße 12 umfasst, die an einem unteren Rahmen 10 (3) befestigt sind. Der untere Rahmen ist ein Träger für den oberen Rahmen. Dieser ist über nicht dargestellte Antriebe heb- und senkbar und in der Winkellage ausrichtbar. Der obere Rahmen dient als Träger für das kopfseitige Haupt 5 und das fußseitige Haupt 6 und ferner für die Unterschenkellehne 7, die Oberschenkellehne 8 und die Rückenlehne 9. Auf letzteren liegt die Matratze (nicht dargestellt) auf und diese Lehnen sind über nicht dargestellte Antriebe in ihrer Lage einstellbar. An der linken Längsseite (in 1 vorne gezeigt) sind Teile eines Seitengitters sichtbar, nämlich eine Außenpfostenabdeckung 33 eines Außenpfostens 30 und eine Längsstrebenabdeckung 43 einer oberen Längsstrebe 40. Das Seitengitter selbst ist nicht sichtbar, da es sich in seiner gefalteten Position befindet und dabei von einer Blende 22 abgedeckt wird. In der gefalteten Position liegt die Oberkante wenige Zentimeter, wie z. B. maximal 5 cm, oberhalb der Lehnen 7, 8 und 9 in deren herabgesenkten Positionen. Wenn auf diese Lehnen die Matratze kommt, so liegen die Oberkanten der Abdeckungen 43 und 33 deutlich, wie z. B. zumindest 2 cm, unterhalb der Oberkante der Matratze. So kann eine Person sich bequem auf die Seite des Bettes setzen, wie z. B. beim Verlassen des Bettes und dem Hinlegen und kommt auch dann mit den Oberschenkeln nicht in einen störenden Kontakt mit den Abdeckungen, wenn die Matratze sich durch das Gewicht der Person eindrückt.
  • 2 zeigt das Seitengitter in seiner aufgerichteten Position. In dieser Position wird die Bettlängsseite teilweise von dem Seitengitter abgedeckt, so dass eine Person bereits großteils davor geschützt ist, aus dem Bett zu fallen. Dabei ist der kopfendseitige Schutz wichtiger, da es verletzungsgefährlicher ist, wenn eine Person mit dem Kopf bzw. Oberkörper zu erst fällt als anders herum. Der Pfosten 70 wird als Mittelpfosten bezeichnet. Bevorzugt ist er aber nicht mittig entlang der Bettlängsseite ausgerichtet, sondern im Verhältnis 60:40 näher am Kopfende des Betts. Da eine im Bett befindliche Person üblicherweise mit dem Gesäß in der Bettmitte (in Längsrichtung) liegt und sich beim Einsteigen um das Gesäß als Drehpunkt dreht, wäre ein exakt mittig angeordneter und aufgerichteter Mittelpfosten 70 beim Einsteigen hinderlich.
  • Vor dem vorderen Längsträger des oberen Bettrahmens (nicht dargestellt) befindet sich eine Führung 20. Alternativ kann deren Funktion auch von einem Längsträger des Bettrahmens erfüllt werden. Die Führung 20 dient zur Lagerung von dem Mittelpfosten 70 und dem Außenpfosten 30, der der kopfseitigen Ecke des Betts 1 benachbart ist. Dafür sind die Drehpunkte 72 und 32 als Drehlager vorgesehen, über die die Pfosten geschwenkt werden können. Die jeweils anderen Enden der Pfosten 30 und 70 umfassen Lagerpunkte 44 und 45, über die eine obere Längsstrebe 40 drehbar zu den Pfosten gelagert ist. Auf diese Weise ergibt sich ein viergliedriges Koppelgetriebe und da die Längen der gegenüber liegenden Elemente gleich sind, also die Abstände zwischen den Lagerpunkten gleich sind, ergibt sich ein Parallelogrammgetriebe. Dieses ist zwischen den Endlagen gemäß 1 und 2 schwenkbar und dabei ist die obere Längsstrebe 40 stets parallel zu dem oberen Bettrahmen.
  • Zudem ist das Seitengitter von der aufgerichteten Position in eine Verlängerungsposition verlängerbar, die in 3 gezeigt ist. Bei der Verlängerungsposition wird ein Verlängerungspfosten 170, der bei den Zuständen gemäß 1 und 2 unmittelbar dem Mittelpfosten 70 benachbart war, von diesem durch eine Verschiebebewegung in Richtung des Fußendes verschoben. Um diese Verschiebebewegung zu führen, findet ein Schlitten 179 Verwendung, an dem der Verlängerungspfosten im Lager 172 drehbar gelagert ist. Der Schlitten 179 ist somit entlang der Führung 20 in Bettlängsrichtung verschiebbar. Um nicht in Konflikt mit dem Drehpunkt 72 zu kommen, weist der Schlitten einen entsprechenden Schlitz auf. Über eine nachfolgend im Detail beschriebene Mechanik sind die Drehpunkte 172 (siehe 9) des Verlängerungspfostens 170 und des Mittelpfostens im Zustand, dass der Verlängerungspfosten unmittelbar am Mittelpfosten 70 anliegt, kollinear. Dieser Zustand ist in der gefalteten und der aufgerichteten Position und deren Zwischenstufen gegeben.
  • An dem oberen Ende des Verlängerungspfostens 170 ist eine Verlängerungsstrebe 140 in einem Drehlager 145 schwenkbar gelagert. Die Verlängerungsstrebe ist in der aufgerichteten Position komplett in einer Kavität der oberen Längsstrebe 40 aufgenommen und dort axial verschiebbar. Damit das Seitengitter aufrichtbar ist, ist das Drehlager 145 kollinear mit dem bereits beschriebenen Lager 45 des Mittelpfostens 40 mit der oberen Längsstrebe 40. 6 ist eine schematische Ansicht vom Bettinneren auf den Übergangsbereich von dem Mittelpfosten 70 auf die obere Längsstrebe 40, wobei die Seitengitterverlängerung geringfügig ausgezogen ist. Im Inneren der oberen Längsstrebe 40 ist ein U-Profil 79 gelagert, welches fest mit dem Mittelpfosten 70 verbunden ist. Die Flanken des „U”s des U-Profils 79 sind an den Drehpunkten 45 an der Längsstrebe 40 drehbar gelagert. Innerhalb der Flanken des U-Profils 79 ist die Verlängerungsstrebe 140 gelagert. Sie ist seinerseits über den Lagerpunkt 145 (gestrichelt gezeigt) mit einem Trägerprofil 179 drehbar gelagert, wobei das Trägerprofil 179 fest mit dem Verlängerungspfosten 170 verbunden ist. Da die obere Längsstrebe 40 von dem Lagerpunkt 45 ausgehend in Richtung des Fußendes des Bettes nach unten geöffnet ist, lässt sich die Baugruppe der Verlängerungselemente relativ zu der Längsstrebe 40 verschieben. Da der Lagerpunkt 145 des Trägerprofils 179 einen Versatz zu dem Verlängerungspfosten 170 in Richtung des Bettkopfes aufweist, lässt sich das Trägerprofil 179 von der in 6 gezeigten Position, derart weit in die Längsstrebe 40 schieben, dass die Lagerpunkte 45 und 145 kollinear liegen. In diesem Zustand, der der aufgerichteten Position des Seitengitters entspricht, lässt sich das beschriebene Parallelogrammgetriebe des Seitengitters bewegen.
  • Unterhalb der oberen Längsstrebe 40 und der oberen Verlängerungsstrebe 140 sind weitere Streben angeordnet, nämlich die Längsstreben 50 und 60 und die Verlängerungsstreben 150 und 160. In 2 sind nur die Verlängerungsstreben 150 und 160 sichtbar, da die Längsstreben 50 und 60 sich innerhalb dieser Verlängerungsstreben 150 und 160 befinden und in diesen axial verschieblich sind. Die Längsstreben 50 und 60 sind somit nur in der Verlängerungsposition, wie gemäß 3, sichtbar. An Drehpunkten 54 und 64 sind diese Längsstreben drehbar an dem Außenpfosten 30 gelagert. Wenn das Seitengitter sich in einer Verlängerungsposition befindet, so ist es nicht in die gefaltete Position schwenkbar, da die Verlängerungsstreben 150 und 160 sich in Gleitführungen des Mittelpfostens 70 befinden, die die Schwenkbewegung verhindern. Um dennoch das Seitengitter in die gefaltete Position schwenken zu können, sind in der Verbindung von den Verlängerungsstreben 150 und 160 zu dem Verlängerungspfosten 170 Drehpunkte 155 und 165 vorgesehen. Diese Drehpunkte sind an Fortsätzen 158 und 168 des Verlängerungspfostens in Richtung des Betthaupts jeweils auf der vertikalen Höhe der Längsstreben 50 und 60 angeordnet und weisen eine entsprechende Länge auf, dass sie bei dem Anliegen des Verlängerungspfostens 170 an den Mittelpfosten 70 durch diesen greifen. Die Lagerpunkte 155 und 165 befinden sich dann innerhalb des Parallelogramms des beschriebenen Koppelgetriebes. Hierdurch wird es ermöglicht, dass bei der schwenkenden Drehung des Seitengitters nicht nur das vorstehend beschriebene Parallelogramm bewegt wird, sondern auch die Pakete von der Verlängerungsstrebe 150 mit der Längsstrebe 50 bzw. der Verlängerungsstrebe 160 mit der Längsstrebe 60 paarweise geschwenkt werden und dabei über die Lagerpunkte 54 und 155, bzw. 64 und 165 gelagert werden. Hierbei bewegen sich die einzelnen Längsstreben 40, 50 und 60 über eine Parallelversatzbewegung von der aufgerichteten in die gefaltete Position.
  • 4 zeigt die Packung der Elemente des Seitengitters in der gefalteten Position. Dabei sind sämtliche Streben und sämtliche Pfosten in Hinblick auf ihre Hauptausrichtung parallel zueinander ausgerichtet. Diese Ausrichtung wird durch die Fortsätze erreicht, die an den Pfosten vorgesehen sind. So sind die bereits beschriebenen Fortsätze 158 und 168 ungleich lang. Konkret ist der Fortsatz 158 um die Höhe einer Verlängerungsstrebe 160 länger, als der benachbarte Fortsatz 168 der darunter liegenden Strebe 160. Entsprechend sind Fortsätze 78 und 178 an dem Mittelpfosten 70 und dem Verlängerungspfosten 170 vorgesehen. Da diese Fortsätze in Blick auf die Vertikalrichtung (siehe 2) nicht am Ende der Pfosten ausgeführt sind, sondern um einige Zentimeter tiefer liegend, ergibt sich im Abstand zwischen den Fortsätzen 78 (bzw. 178) und der Längsstrebe 40 (bzw. 140) ein freier Raum. Dieser kann dazu genutzt werden, dass ein Anwender die Hand, oder zumindest die Finger(-spitzen) in ihn führen kann, um von unten ein freies Ende der oberen Längsstrebe 40 bzw. der oberen Verlängerungsstrebe 140 zu greifen. Zunächst kann der Anwender sich in der aufgerichteten Position des Seitengitters an diesem Griff beim Aufstehen festhalten. Wenn das Seitengitter gemäß 1 in der gefalteten Position ist, so kann der Anwender oder eine Pflegekraft das Seitengitter durch das Fassen dieses Griffs 49 und 149 in die aufgerichtete Position bringen.
  • 4 und 2 zeigen ein Dämpfelement 39, welches bei der Bewegung in die gefaltete Position zusammengedrückt wird und Stoßkräfte aufnehmen kann, die beim Zufallen des Seitengitters in die gefaltete Position auftreten könnten. Zudem kann im Dämpfelement ein Druckfederelement vorgesehen sein, um dem Anwender das Anheben des Seitengitters aus der gefaltenen Position zu erleichtern.
  • 5 zeigt die Beweglichkeit der einzelnen Komponenten in der Bewegung von der gefalteten Position des Seitengitters in die aufgerichtete Position, die dadurch definiert ist, dass die Pfosten 30 und 70 bereits in die vertikale Ausrichtung hochgeschwenkt wurden, und die Seitengitterverlängerung zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezogen ist. Um das Seitengitter in dieser Lage zu halten, ist eine Verriegelung vorgesehen, die gemäß 6 als ein Hebel 47 ausgeführt ist. Ein Ende des Hebels ist als Lagerpunkt ausgeformt und ist innerhalb der oberen Längsstrebe aufgenommen und an ihr drehbar gelagert. Ein Betätiger reicht nach unten in den freien Griffbereich und am entgegengesetzten Ende des Hebels 47 greift eine Klinke lösbar in eine entsprechende Freimachung, die während ihres Eingriffs verhindert, dass das Seitengitter in die gefaltete Position geschwenkt werden kann. Nicht näher dargestellte Anschlagsmittel von der Führung 20 zu dem Außenpfosten 30 in der Nähe dessen Drehpunkts 32 sorgen dafür, dass das Seitengitter nur von der 0°-Winkellage in die 90°-Winkellage der aufgerichteten Position und nicht darüber hinaus geschwenkt werden kann. Anstelle des Betätigers als einem schwenkbaren Hebel 47 lässt sich die genannte Verriegelungsfunktion auch durch einen verschiebbaren Riegel (nicht dargestellt) realisieren, der innerhalb der oberen Längsstrebe axial verschiebbar ist und über den Eingriff in eine entsprechende Nut des U-Profils 79 ein Schwenken des Seitengitters verhindern kann.
  • Zudem kann eine Rastung vorgesehen sein, die das Seitengitter in der maximal möglichen Verlängerungsposition hält und bei der ein Zurückschieben in die aufgerichtete Position nicht möglich ist. Diese Funktion kann durch einen Druckknopf realisiert werden, der an einer der Verlängerungsstreben 150 oder 160 ein Stück von dem freien Ende der Strebe beabstandet liegt und im ungedrückten Zustand gegen den Mittelpfosten drückt und im gedrückten Zustand durch eine Freimachung in dem Mittelpfosten, die als Gleitzone für die Verlängerungsstrebe dient, gleiten kann.
  • 7 zeigt den Ausschnitt gemäß 6 in einer perspektivischen Ansicht und dabei die Lager 165 und 155 im Detail. Die Lager sind bevorzugt Kunststoffspritzgussteile, die in die entsprechenden Profile (bevorzugt Aluminium) der Verlängerungsstreben 150 und 160 gesteckt und ferner in die Fortsätze 158 und 168 gesteckt und dort dauerhaft befestigt sind. Die Durchbrüche in den Mittelpfosten 70 für die Verlängerungsstreben sind mit einem Gleitkunststoff ausgekleidet um ein gutes Gleiten sicher zu stellen und um Kratzer auf den Verlängerungsstreben zu vermeiden.
  • Aus dem beschriebenen Aufbau ergeben sich einige Vorteile. Zunächst ist die Bedienung stark vereinfacht. In vielen Anwendungsfällen wird lediglich ein Seitengitter benötigt, dass ein Teil des Bettes, vorzugsweise die obere Hälfte abdeckt, da hierdurch bereits in vielen Fällen ein Fallen der Person aus dem Bett komplett verhindert werden kann. Und die beschriebene Aufrichtbewegung ist mit einem Handgriff möglich. Wenn das Seitengitter in der gefaltenen Position ist, muss der Anwender (oder die Pflegekraft) nämlich lediglich den Handgriff 49 schwenkend hochklappen und die beschriebene Verrastfunktion hält das Seitengitter in der gefalteten Position. Bei herkömmlich bekannten Seitengittern waren in der Regel mehrere Handgriffe nötig. So musste mit einem Handgriff der Mittelpfosten aufgerichtet oder eingesteckt werden und mit einer zweiten Bewegung das Seitengitter anschließend geschlossen werden.
  • Auch wird es durch das beschriebene konstruktive Konzept ermöglicht, dass das Seitengitter dann ein ansprechendes Erscheinungsbild hat, wenn es entweder gefaltet ist oder in der aufgerichteten Position ist, was die beiden häufigsten Zustände sind. Gemäß 1 ist in der gefalteten Position nämlich vor allem die Außenpfostenabdeckung 33 und die Längsstrebenabdeckung 43 sichtbar. Diese Abdeckungen können mit einer Polsterung versehen sein oder mit einer ansprechenden Oberfläche, wie einer Holzstruktur. Die Längsstrebenabdeckung 43 bleibt auch in der aufgerichteten Position sichtbar. Ferner kann auch an dem Verlängerungspfosten 170 eine entsprechende Sichtoberfläche 173 (siehe 7) vorgesehen sein, die in der aufgerichteten Position zusammen mit dem Verlängerungspfosten die entsprechende Außenfläche des Mittelpfostens 70 bedeckt.
  • Zudem ergibt sich ein Kostenvorteil bei den Herstellkosten. Herkömmlich bekannte Seitengitter, die es ermöglicht haben, sowohl eine Teil- wie auch eine Vollabdeckung der Bettlängseite zu ermöglichen, waren häufig so aufgebaut, dass zwei eigenständige Seitengitter mit jeweils zwei Pfosten verwendet wurden. Somit ergab sich eine Summe von vier Pfosten. Bei der beschriebenen Ausführungsform sind lediglich drei Pfosten, nämlich der Außenpfosten, der Mittelpfosten und der Verlängerungspfosten notwendig. Zudem kann die Seitengitterverlängerung in unterschiedliche Längen ausgefahren werden, so dass der Anwender die Verlängerungsfunktion nach seinen Interessen einstellen kann.
  • Wie eingangs erwähnt, ist der Mittelposten 70 bevorzugt nicht mittig angeordnet, sondern um ein Stück wie z. B. 30 cm in Richtung des Kopfendes des Bettes versetzt. Da konstruktiv bedingt die Länge der Verlängerungsstreben nicht größer sein kann, als der Abstand von dem Außenpfosten 30 und dem Mittelpfosten 70 in der aufgerichteten Position kann das Seitengitter auch in seiner Verlängerungsposition nicht die gesamte Bettlänge abdecken, sondern die Position gemäß 3 stellt die maximal mögliche Abdeckung dar, sofern die bislang beschriebenen einteiligen Verlängerungsstreben verwendet werden. Am Fußende des Betts ist ein Bereich gezeigt, der durch das Seitengitter nicht geschützt ist. Dieser Bereich kann deshalb vorteilhaft sein, da er klein genug ist, dass eine Person hierdurch nicht aus dem Bett fallen kann und andererseits es ihr erlaubt, das Bett auch bei einem verlängerten Seitengitter zu verlassen. Andererseits gibt es auch Anwendungsgebiete, bei denen ein komplett die Längsseite abdeckendes Seitengitter gewünscht wird. In diesem Fall können die Verlängerungsstreben Teleskopelemente aufweisen, wie es in 8 gezeigt ist. 8 zeigt dazu eine alternative Ausführungsform der Verlängerungsstreben. Diese sind nunmehr teleskopartig zweiteilig ausgeführt, mit zwei ineinander greifenden Profilen. Dadurch erhöht sich die maximale Länge der Seitengitterverlängerung und die Längsseite des Betts kann komplett abgedeckt werden. Jeweils ineinander greifende Hinterschnitte bewirken von einem Teleskopelement zu dem nächsten, dass eine maximale Auszugslänge erreicht und nicht überschritten wird. Beim wieder Hereinschieben des Seitengitters aus der Verlängerungsposition in die aufgerichtete Position könnte die Verlängerungsstrebe 150' oder 160' gegen die Freimachung in dem Mittelpfosten 70 stoßen. Um dieses zu vermeiden, haben die Verlängerungsstreben an ihrer Unterseite einen Schlitz, in welchen ein nach innen gerichteter Vorsprung der Freimachung des Mittelpfostens ragt und die Verlängerungsstreben sowohl in seitlicher als auch in Höhenrichtung ausrichtet.
  • Die Ausrichtung der Lagerachsen der unteren Lager des Mittelpfostens 70 und des Verlängerungspfostens 170 wird in 9 gezeigt. Dazu ist an der Führung 20 ein Winkelprofil 79 angeordnet, wie insbesondere angeschweißt. Er dient der Aufnahme des Befestigungsbolzens (in 9 nicht gezeigt) zur Lagerung des Mittelpfostens. Diese Lagerstelle ist von der Führung 20 und dem Schlitten 179 beabstandet. An dem Schlitten 179 seinerseits ist ein weiteres Winkelprofil 171 angeordnet, welches zu dem Schlitten 179 schwenkbar gelagert ist. Der dafür verwendete Bolzen ist nicht gezeigt. Dieses Winkelprofil 171 ist mit dem Verschiebepfosten 170 dauerhaft verbunden, wie insbesondere verschweißt. Durch diese Bauform wird erreicht, dass die Lagerachsen 72 und 172 kollinear sind, so dass sich der Mittelpfosten 70 zusammen mit dem Verlängerungspfosten 170 bewegen kann.

Claims (11)

  1. Kranken- und/oder Pflegebett (1) mit einem Seitengitter, wobei das Seitengitter einen Außenpfosten (30) und einen Mittelpfosten (70) umfasst, die jeweils einen unteren Drehpunkt (32, 72) aufweisen zur schwenkbaren Lagerung der Pfosten entweder an dem Rahmen des Bettes (1) oder an einem am Bett befestigten Halteelement oder an einer am Bett befestigten Führung (80), und das Seitengitter ferner zumindest eine, bevorzugt zumindest zwei Längsstreben (40, 50, 60) umfasst, die jeweils mit ihren ersten Enden an dem Außenpfosten (30) schwenkbar gelagert sind und für ihre zweiten Enden eine Strebenführung vorgesehen ist, zur Bestimmung der Lage und Ausrichtung der zweiten Enden der Längsstreben (40, 50, 60) relativ zu dem Mittelpfosten (70), wobei der zumindest einen Längsstrebe (40, 50, 60) eine Verlängerungsstrebe (150, 160) zugeordnet ist, so dass das Seitengitter über ein Schwenken der beiden Pfosten (30, 70) um die unteren Drehpunkte (32, 72) von einer gefalteten in eine aufgerichtete Position bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsstrebe (150, 160) schwenkbar an einem Verlängerungspfosten (170) angekoppelt ist und über eine Führung relativ zu dem Mittelpfosten (70) verschiebbar ist.
  2. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Mittelpfosten (70) unmittelbar benachbart der Verlängerungspfosten (170) des Seitengitters anordbar ist, der bei der Bewegung des Seitengitters von der gefalteten in die aufgerichtete Position mit dem Mittelpfosten (70) schwenkbar ist und der im Zustand der aufgerichteten Position des Seitengitters relativ zu dem Mittelpfosten (70) verschiebbar ist.
  3. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Verlängerungspfosten (170) Verlängerungsstreben (140, 150, 160) schwenkbar angekoppelt sind und die Verlängerungsstreben (140, 150, 160) über eine Gleitführung relativ zu dem Mittelpfosten (70) verschiebbar sind, um in dem Zustand, dass der Verlängerungspfosten (170) von dem Mittelpfosten (70) entfernt ist, eine Seitengitterfunktion zwischen dem Mittelpfosten (70) und dem Verlängerungspfosten (170) zu bewirken.
  4. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer Längsstrebe (40, 50, 60) eine Verlängerungsstrebe (140, 150, 160) zugeordnet ist und insbesondere jeder Längsstrebe eine Verlängerungsstrebe zugeordnet ist und die Längsstrebe oder Längsstreben die jeweilige Verlängerungsstrebe zumindest teilweise umgreift und/oder die Verlängerungsstrebe oder Verlängerungsstreben die jeweilige Längsstrebe zumindest teilweise umgreift.
  5. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitengitter zumindest ein Anbauteil, insbesondere eine Verlängerungsstrebe (150, 160), umfasst, welches relativ zu dem Mittelpfosten (70) gelagert und eingerichtet ist, über eine Gleitführung das zweite Ende einer der Längsstreben (50, 60) relativ zu dem Mittelpfosten (70) auszurichten.
  6. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im gefalteten Zustand des Seitengitters sämtliche Längsstreben (40, 50, 60) und sämtliche Pfosten (30, 70, 170) im Wesentlichen parallel zur Ebene des Bettrahmens ausgerichtet sind.
  7. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der gefalteten Position des Seitengitters an der oben liegenden Längsstrebe (40) und/oder der oben liegenden Verlängerungsstrebe (140) ein Griffbereich (49, 149) vorgesehen ist, der durch den Anwender zumindest teilweise umgreifbar ist.
  8. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelpfosten (70) beim Schwenken des Seitengitters von der gefalteten in die aufgerichtete Position mittels einer ersten Lagerung um eine erste Drehachse (72) geschwenkt wird und der Verlängerungspfosten (170) dabei mittels einer zweiten Lagerung um eine zweite Drehachse (72) geschwenkt wird und beide Schwenkachsen (72) weitgehend identisch sind.
  9. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsstreben (140', 150', 160', 140'', 150'', 160'') teleskopierbar sind.
  10. Kranken- und/oder Pflegebett gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Rastmittel vorgesehen sind, um in einer Rastposition das Seitengitter in seiner aufgerichteten und/oder in seiner Verlängerungsposition zu halten, wobei insbesondere keine Verbindungsmittel von dem Seitengitter zu dem kopfseitigen- und oder fußseitigen Haupt (5, 6) vorgesehen sein.
  11. Seitengitter zum Anbau an ein Kranken- und/oder Pflegebett, wobei das Seitengitter einen Außenpfosten (30) und einen Mittelpfosten (70) umfasst, die jeweils einen unteren Drehpunkt (32, 72) aufweisen zur schwenkbaren Lagerung an einer am Bett befestigbaren Führung (20), und das Seitengitter ferner zumindest eine, bevorzugt zumindest zwei Längsstreben (40, 50, 60) umfasst, die jeweils mit ihren ersten Enden an dem Außenpfosten (30) schwenkbar gelagert sind und für ihre zweiten Enden eine Strebenführung vorgesehen ist, zur Bestimmung der Lage und Ausrichtung der zweiten Enden relativ zu dem Mittelpfosten (70), so dass das Seitengitter über ein Schwenken der beiden Pfosten (30, 70) um die unteren Drehpunkte von einer gefalteten in eine aufgerichtete Position bringbar ist, wobei der zumindest einen Längsstrebe (40, 50, 60) eine Verlängerungstrebe (150, 160) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitengitter die Merkmale des kennzeichnenden Teiles eines der Ansprüche 1 bis 10 aufweist.
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