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Die Erfindung betrifft ein Kühlgerät nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Ein derartiges Kühlgerät mit einem Korpus, dessen die zu kühlenden Produkte aufnehmender Innenraum durch eine bewegbar an dem Korpus festgelegte Tür verschließbar ist und das wenigstens einen auf die Tür einwirkenden Öffnungs- und/oder Schließmechanismus aufweist, geht beispielsweise aus der
EP 2 299 214 A2 hervor. Der in dieser Druckschrift beschriebene Öffnungs- und/oder Schließmechanismus besteht aus einem Elektromotor, auf dessen Welle ein Zahnrad aufgesetzt ist. Dieses Zahnrad ist Bestandteil eines Zahnradantriebes, der dazu dient, zwei parallel zueinander verlaufende Zahnstangen in axialer Richtung zu bewegen. Dabei dient je eine der Zahnstangen zur Betätigung je einer von insgesamt zwei Türen des Kühlgerätes. Folgerichtig muss dieser Öffnungs- und/oder Schließmechanismus etwa mittig des Kühlgerätes angeordnet werden, also auf der der Anschlagseite der Türen gegenüberliegenden Seite der Türen. Diese sehr spezielle Ausführung eines Kühlgerätes bedingt jedoch, dass der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus nur für Kühlgeräte mit mehreren Türen verwendbar ist, bei denen die Türen mittig geöffnet werden können und demzufolge die Anschlagseiten der Türen auf einander gegenüberliegenden Seiten des Korpus des Kühlgerätes angeordnet sind. Zudem ist der gesamte Öffnungs- und/oder Schließmechanismus technisch aufwändig gestaltet und fertigungstechnisch schwierig zu montieren, da das hierfür eingesetzte Getriebe aus einer Vielzahl einzelner Zahnräder besteht.
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Eine hierzu im Vergleich vereinfachte Ausführung beschreibt die
KR 10 2009 0128907 A , aus der ein Öffnungs- und/oder Schließmechanismus hervorgeht, bei dem auf die Welle des Elektromotors ebenfalls ein Zahnrad aufgesetzt ist, das in unmittelbarem Kontakt zu einer Zahnstange steht. Diese Zahnstange bewegt dabei einen Kolben. Der Kolben wirkt unmittelbar auf die Tür des Kühlgerätes ein und ermöglicht damit eine Öffnungsbewegung dieser Tür. Ein darüber hinaus am Ende des Kolbens vorhandener Magnet soll eine Schließbewegung der Tür unterstützen. Eine derartige Lösung ist zwar insgesamt relativ einfach aufgebaut. Sie weist jedoch den Nachteil auf, dass die einzelnen Bauelemente erst bei der Montage des Kühlgerätes in dieses eingebaut werden können, was insgesamt aufwändig ist.
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Eine Anregung zur Verbesserung dieses Nachteils gibt die
DE 10 2009 053 714 A1 . Aus dieser Schrift geht allgemein ein Haushaltsgerät hervor, dessen Schließsystem als eine bauliche Einheit ausgeführt ist. Dieser fertigungstechnische Vorteil geht jedoch mit der Maßnahme einher, das Schließsystem in der Tür des Haushaltsgerätes anzuordnen. Eine derartige Lösung ist deshalb nachteilig, weil dadurch das Gewicht der Tür in nicht unerheblichem Maße erhöht wird, was sich insbesondere auf die Auslegung der Schließsysteme auswirkt. Diese Schließsysteme müssen folglich stabiler gestaltet werden, als es bei einem Einbau in den Korpus der Fall wäre.
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Darüber hinaus beschreibt die
DE 20 2006 010 482 U1 eine Anordnung mit einem Lager zur schwenkbaren Lagerung einer Tür oder Klappe, insbesondere einer Tür oder einer Klappe eines Kühlgerätes, bei der die Anordnung einen Rahmen oder ein Gehäuse aufweist, in dem mehrere Bauelemente untergebracht sind, so zum Beispiel die Schließeinrichtung als solche, eine Dämpfungseinrichtung sowie eine Öffnungsbegrenzungseinrichtung. Über den Einbau dieser Anordnung wird in der Schrift keine Aussage getroffen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Anordnung in herkömmlicher Weise im Anschlagbereich der Tür vorgesehen wird.
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Moderne Kühlgeräte weisen eine zunehmende Baugröße auf. Dies ist von Vorteil, weil sie dadurch mehr Stauraum für die im Innenraum des Kühlgerätes aufzubewahren Produkte bereitstellen. Ein mit der zunehmenden Baugröße einhergehender Nachteil besteht jedoch in dem größeren Gewicht der Tür und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Auslegung der vorhandenen Öffnungs- und/oder Schließmechanismen. Darüber hinaus werden derartige Kühlgeräte heute nicht mehr nur national produziert und verkauft. Vielmehr werden Kühlgeräte in der ganzen Welt vertrieben und müssen daher unterschiedlichen Anforderungen entsprechen. Ein ganz wesentlicher Aspekt besteht in der flexiblen Wahl der Anschlagseite der Tür, um die Variantenvielfalt zu erhöhen. Bestünde nämlich die Möglichkeit, die Anschlagseite der Tür zu wechseln, so wären nicht für unterschiedliche Einbausituationen mehrere Gerätetypen erforderlich. Insgesamt würde eine derartige Lösung also zu einer Vereinfachung und Standardisierung des Aufbaus eines Kühlgerätes führen.
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Der Erfindung stellt sich somit das Problem, ein Kühlgerät bereitzustellen, das als standardisiertes Gerät einen problemlosen Wechsel der Anschlagseite der Tür ermöglicht und dabei trotzdem einen Öffnungs- und/oder Schließmechanismus aufweist, der die Öffnung und/oder das Schließen der Tür für den Anwender erleichtert.
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Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein Kühlgerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
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Ein Kühlgerät mit einem Korpus, dessen die zu kühlenden Produkte aufnehmender Innenraum durch eine bewegbar an dem Korpus festgelegte Tür verschließbar ist und das wenigstens einen auf die Tür einwirkenden Öffnungs- und/oder Schließmechanismus aufweist, wurde erfindungsgemäß dahingehend weitergebildet, dass der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus in eine den Öffnungs- und/oder Schließmechanismus aufnehmende Tasche eingesetzt ist und als ein eine Einheit bildendes Modul ausgebildet ist.
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Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere in einer wesentlichen Vereinfachung der Montage des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus, was aus dessen Aufnahme in einer Tasche und aus seinem modulartigen Aufbau resultiert. Neben diesen Umständen besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Öffnungs- und/oder Schließmechanismus problemlos als Ganzes zu versetzen, sofern beispielsweise ein Anschlagwechsel der Tür erforderlich wird. Der Aufwand hierfür ist sehr gering und kann sogar vom Endnutzer durchgeführt werden. Die Bereitstellung des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus als ein einheitliches Modul, also als eine Baueinheit, ermöglicht dessen Vorfertigung und erspart folglich ein Zusammensetzen des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus am Kühlgerät selbst. Von Bedeutung ist für die Erfindung zudem, dass der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus sowohl für verschwenkbare, als auch für verschiebbare Türen eines Kühlgerätes zum Einsatz kommen kann, weshalb ist die Erfindung allgemein auf "bewegbare" Türen bezieht.
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Eine erste Ausgestaltung der Erfindung ist darin zu sehen, dass entlang der Kontaktfläche zwischen Tür und Korpus mehrere baugleiche Taschen zur Aufnahme eines Öffnungs- und/oder Schließmechanismus und/ oder der für die Montage der Tür erforderlichen Scharniere vorhanden sind. Durch das Vorsehen mehrerer Taschen wird insbesondere erreicht, dass eine bedarfsgerechte Montage des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus möglich wird. Mit anderen Worten kann der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus somit in jede der einheitlich ausgeführten Taschen eingesetzt werden. Dies führt zu einer erheblichen Standardisierung und damit Vereinfachung des gesamten Kühlgerätes. Zudem stellt es eine ganz wesentliche Vereinfachung und damit Verbesserung des Kühlgerätes dar, dass die erfindungsgemäßen Taschen auch dazu geeignet sind, zwischen Tür und Korpus des Kühlgerätes vorhandene Scharniere aufzunehmen. Dies hat zur Folge, dass für derartige Scharniere keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen an dem Kühlgerät erforderlich werden. In der Regel wird der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus an einer dem Scharnier abgewandten Seite des Korpus und/oder der Tür angeordnet, so dass die scharnierseitig vorhandene Tasche problemlos zum Einbau der Scharniere verwendet werden kann.
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Eine Weiterführung dieses Lösungsgedankens besteht entsprechend anderer Vorschläge der Erfindung darin, entlang der Kontaktfläche zwischen Tür und Korpus je eine Tasche an den Eckbereichen des Kühlgerätes und/oder eine Tasche mittig an der Oberseite und/oder mittig an der Unterseite des Korpus oder der Tür des Kühlgerätes vorzusehen. Durch die Vielzahl einzelner Taschen am Kühlgerät wird die flexible Möglichkeit des Versatzes des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus entscheidend erhöht. Dabei kann der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus sowohl an einer der Ecken des Kühlgerätes, als auch mittig angeordnet werden. Die mittige Anordnung weist den entscheidenden Vorzug auf, dass der Hebelarm des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus kurz gehalten werden kann, da der Weg im Vergleich zu einer Anordnung des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus an der der Anschlagseite gegenüberliegenden Seite relativ kurz gehalten werden kann. Diese Maßnahme wirkt sich folglich positiv auf die einzusetzende Kraft und damit die Auslegung des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus aus. Zudem ist die mittige Anordnung des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus von Vorteil, da sie unabhängig von der erforderlichen oder vorgesehenen Anschlagseite der Tür ist.
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Um das Gewicht der Tür nicht unnötig zu erhöhen, wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die Taschen in die Isolierschicht des Kühlgerätes integriert sind. Anders ausgedrückt wird bevorzugt eine Anordnung der Taschen am Korpus und im Randbereich dieses Korpus vorgesehen. Die Isolierschicht eines modernen Kühlgerätes weist in der Regel eine Stärke auf, die einen problemlosen Einbau einer Tasche ermöglicht, ohne dass wesentliche Einbußen hinsichtlich der Isolierung hingenommen werden müssen. Im Gegenteil; in diesem Bereich ist nicht nur ausreichend Bauraum vorhanden, sondern die Anordnung der Taschen bringt einen weiteren, sehr wesentlicher Vorteil mit sich. Wird nämlich in einer derartigen Tasche kein Öffnungs- und/oder Schließmechanismus angeordnet, so ist diese aufgrund ihres Luftvolumens zudem in besonderer Weise als Isolierschicht zu betrachten, da Luft bekanntlich einen sehr geringen Wärmeübergangswert aufweist und folglich thermisch als Isolator wirkt. Insofern wird durch die Anordnung der Taschen die Isolierung des Kühlgerätes sogar noch verbessert.
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Aus ästhetischen und thermischen Gründen ist es zudem von Vorteil, wenn die nicht mit einem Öffnungs- und/oder Schließmechanismus ausgestatteten Taschen jeweils durch eine Abdeckkappe verschlossen sind. Diese Abdeckkappe wird bevorzugt in der Farbe des Kühlgerätes ausgeführt, so dass sie optisch in den Hintergrund tritt. Eine Ausführung der Abdeckkappen aus einem Kunststoff ermöglicht zudem eine fertigungstechnisch einfache und kostengünstige Herstellung dieser Abdeckkappen. Zum Einsetzen der Abdeckklappen in die nicht mit einem Öffnungs- und/oder Schließmechanismus befüllten Taschen kann in an sich bekannter Weise eine Rast-, Schnapp- oder Klemmverbindung dienen.
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Zur Erleichterung des Wechsels des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus von einer Tasche in eine andere, ist es hilfreich, wenn jede Tasche einheitliche elektrische Kontaktelemente für die Kontaktierung mit einem in die Tasche einsetzbaren Öffnungs- und/oder Schließmechanismus aufweist. Somit lässt sich der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus durch Herausziehen aus einer ersten Tasche und Einstecken in eine andere Tasche problemlos wechseln. Dabei können die Kontaktelemente in an sich bekannter Weise Stecker oder Buchsen sein.
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Eine sehr spezielle Ausgestaltung der Erfindung besteht darüber hinaus darin, dass der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus einen Elektromotor aufweist, auf dessen Welle ein Zahnkranz aufgesetzt ist, der mit einer axial bewegbaren Zahnstange in Eingriff steht, deren auf diese Weise erzeugbare Axialbewegung zur Einwirkung auf die Tür nutzbar ist und dass zwischen der Welle und dem Zahnkranz eine Überlastkupplung angeordnet ist. Diese Ausführung des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus stellt eine Verbesserung gegenüber bekannten Lösungen dar, weil hierbei eine Überlastkupplung vorgesehen wird, die eine Beschädigung des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus verhindert, wenn sich beispielsweise im Öffnungsbereich der Tür ein die Öffnungsbewegung der Tür verhindernder Gegenstand oder eine Person befindet. Ebenso ist eine derartige Lösung vorteilhaft, wenn der Kühlschrank abgeschlossen ist und der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus versehentlich ausgelöst wurde. Während herkömmliche Öffnungs- und/oder Schließmechanismen in einer derartigen Situation Getriebeschäden an den vorhandenen Zahnrädern oder Zahnstangen, die in der Regel aus Kunststoff hergestellt werden, davontragen, kann dies mit dem erfindungsgemäßen Öffnungs- und/oder Schließmechanismus wirksam verhindert werden. Da der gesamte Öffnungs- und/oder Schließmechanismus als ein einteiliges Modul, also eine Baueinheit, vorab gefertigt werden kann, ist auch die Überlastkupplung bereits integraler Bestandteil dieses Moduls und führt damit insgesamt zu einer wesentlichen Erhöhung der Lebensdauer und der Sicherheit und damit zu einer Verbesserung des Kühlgerätes. Kostenintensive Reparaturen sind mit einer derartigen Überlastkupplung vermeidbar.
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Neben den genannten Vorteilen der Überlastkupplung besteht jedoch ein weiterer darin, dass sie auch geeignet ist, gegebenenfalls vorhandene Toleranzen in der Flucht der Welle des Elektromotors zum Zahnkranz auszugleichen.
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Entsprechend einer Weiterbildung dieses Vorschlages wird davon ausgegangen, dass die Überlastkupplung als Rutschkupplung ausgebildet ist. Der wesentliche Vorzug einer Rutschkupplung besteht in ihrer nahezu verschleißfreien Arbeitsweise. Somit erhöht sich die Lebensdauer des gesamten Öffnungs- und/oder Schließmechanismus wesentlich. Austausch- oder Reparaturarbeiten an dem Öffnungs- und/oder Schließmechanismus-Modul sind folglich nicht mehr erforderlich, was die Betriebskosten eines damit ausgestatteten Kühlgerätes in entscheidendem Maße reduziert.
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Eine andere Ausgestaltung der Erfindung besteht in einem Mikroschalter oder einem Sensor, der periodisch oder permanent die Position der Zahnstange abfragt, oder zumindest die jeweiligen Endlagen der Zahnstange erfasst, um dadurch den Öffnungszustand der Tür zu bestimmen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Tür des Kühlgerätes versehentlich geöffnet wird und offen stehen bleibt, was zu einem Verderben der im Kühlgerät gelagerten Produkte führen könnte. Darüber hinaus lässt sich auf diese Weise der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus ansteuern.
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Zur Vermeidung von Beschädigungen der Oberfläche der Türinnenseite geht ein weiterführender Vorschlag nach der Erfindung dahin, an dem auf die Tür einwirkenden Ende der Zahnstange einen Dämpfungspuffer anzuordnen. Dieser vorzugsweise aus einem Gummiwerkstoff bestehende Dämpfungspuffer ermöglicht einen weichen, geräuschfreien Kontakt zwischen Zahnstangenende und Türinnenseite.
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Da der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus je nach Ausführung sowohl für die Öffnungsbewegung, als auch für die Schließbewegung der Tür nutzbar ist, geht ein weiterer erfindungsgemäßer Lösungsvorschlag dahin, an dem oder in dem Dämpfungspuffer einen Magneten vorzusehen, der insbesondere für die Verbesserung der Schließbewegung genutzt werden kann. Naturgemäß muss an der korrespondierenden Gegenfläche der Tür ein ferromagnetischer Bereich vorhanden sein. Im einfachsten Fall kann es sich hierbei um einen metallischen Abschnitt an der Innenoberfläche der Tür handeln. Damit kann sichergestellt werden, dass bei einer Fehlauslösung bzw. ungewollten Türaufwerfung die Tür wieder selbständig geschlossen bzw. an die Dichtung wieder herangezogen wird.
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Von besonderem Vorteil ist es darüber hinaus, wenn der Magnet in den Dämpfungspuffer integriert ist. Die vollständige Integration des Magneten in den Dämpfungspuffer hat den Vorteil, dass der Magnet nicht sichtbar ist und zudem eine Geräuschentwicklung beim Anziehen der Tür an den Magneten und der daraus resultierenden Anhaftung der Tür am Magneten vermeidbar wird.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Das gezeigte Ausführungsbeispiel stellt dabei keine Einschränkung auf die dargestellte Variante dar, sondern dient lediglich der Erläuterung eines Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile werden stets mit denselben Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind. Es zeigt:
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1: ein Kühlgerät in perspektivischer Ansicht mit mehreren Taschen und einem Öffnungs- und/oder Schließmechanismus,
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2: ausschnittsweise und in Explosivdarstellung einen Öffnungs- und/oder Schließmechanismus sowie eine zugehörige Tasche
und
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3: ausschnittsweise einen Blick in eine Tasche und einen darin enthaltenen Öffnungs- und/oder Schließmechanismus.
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Das in der 1 in perspektivischer Ansicht gezeigte Kühlgerät weist einen Korpus 1 auf, in dessen Innenraum 2 die zu kühlenden Produkte aufbewahrt werden können. Der Innenraum 2 ist durch eine schwenkbar an dem Korpus 1 befestigte Tür 3 verschließbar. Diese Tür 3 ist hierbei linksseitig des Kühlgerätes angeschlagen, das heißt zur Umsetzung der Schwenkbewegung dienende Scharniere 11 sind an der linken Seite des Kühlgerätes befestigt. Bei dem gezeigten Beispiel befindet sich je ein Scharnier 11 an der Oberseite der Tür 3 und eines an der Unterseite der Tür 3 und dient jeweils der Verbindung mit dem Korpus 1 des Kühlgerätes. Die Begriffe "Oberseite" und "Unterseite" beziehen sich dabei auf ein ordnungsgemäß aufgestelltes Kühlgerät. Die Besonderheit des Kühlgerätes in 1 besteht darin, dass dieses entlang seines Wandumfanges mehrere, in die Isolationsschicht des Kühlgerätes integrierte Taschen 5, 6, 7, 8, 9, 10 aufweist, wobei die Taschen 7 und 10 eine Aufnahme für die in die Taschen schwenkbare Scharniere 11 bilden und in die Tasche 5 ein Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 eingesetzt ist, der eine Öffnungsbewegung der Tür 3 unterstützt beziehungsweise erst ermöglicht. Die nicht mit einem Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 oder einem Scharnier 11 besetzten Taschen 6, 8, 9 sind darüber hinaus mit je einer Abdeckkappe 12 verschlossen, so dass sie optisch nicht auffallen.
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Sinn und Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, den Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 als ein einteiliges, auf einfache Weise auswechselbares Modul auszubilden. In der 2 wird eine Explosivdarstellung gezeigt, die die Montage eines derartigen Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 veranschaulicht. Der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 verfügt dabei an seiner rückseitigen, der Tasche 5 zugewandten Seite, über einen Stecker 13, zu dem korrespondierend in der Tasche 5 eine Buchse 14 vorhanden ist, so dass eine in Richtung des Pfeils „A“ erfolgende Steckverbindung zwischen dem Stecker 13 und der Buchse 14 hergestellt wird, wenn der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 passgenau in die Tasche 5 eingesetzt ist. Diese sehr einfache Art der Montage gestattet sogar einen Austausch des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 durch Laien beziehungsweise durch den Endanwender. Auf diese Weise kann bei einem Umbau der Küche auch die Anschlagseite der Tür 3 des Kühlgerätes problemlos gewechselt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist darin zu sehen, dass beispielsweise der Korpus ein als ein einheitliches, standardisiertes Element des Kühlgerätes ausgeführt werden kann und in der Fertigung keine Unterscheidung zwischen Kühlgeräten getroffen werden muss, die einen linksseitigen oder einen rechtsseitigen Anschlag aufweisen. Der Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 verfügt ferner über eine Zahnstange 18 die in Richtung des Doppelpfeils „B“ bewegbar ist und damit eine Öffnungsbewegung der Tür 3 ermöglicht, beziehungsweise unterstützt. Das Ende der Zahnstange 18 weist einen Dämpfungspuffer 20 auf, der vorliegend aus einem Gummiwerkstoff besteht und in den ein Magnet 21 zur Umsetzung einer Schließbewegung der Tür 3 integriert ist. Der Dämpfungspuffer 20 bringt dabei den Vorteil mit sich, dass bei Anschlagen der Zahnstange 18 an die Innenseite der Tür 3 keine Geräusche entstehen, die als störend empfunden werden könnten. Es versteht sich von selbst, dass für den zur Umsetzung der Schließbewegung der Tür 3 eingesetzten Magnet 21 an der korrespondierenden Gegenfläche der Tür 3 eine ferromagnetische Fläche beziehungsweise ein ferromagnetischer Bereich vorhanden sein muss.
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Als ein Beispiel für einen konkreten Aufbau eines Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 zeigt die 3 einen Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4, der in eine Tasche 5 des Korpus 1 des Kühlgerätes eingesetzt ist. Dieser Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 weist in der gezeigten Ausführung als wesentliches Element einen Elektromotor 15 auf, dessen in eine Rotationsbewegung versetzte Welle 16 einen auf der Welle 16 befestigten Zahnkranz 17 antreibt. Der Zahnkranz 17 kann auch ein Zahnrad sein und steht hierbei in unmittelbarem Eingriff mit einer korrespondierenden Zahnstange 18, so dass die Rotation des Zahnkranzes 17 die Zahnstange 18 in eine axiale Bewegung versetzt. Diese axiale Bewegung der Zahnstange 18 bewirkt, dass sich die Zahnstange 18 um einen bestimmten Betrag aus dem Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 heraus bewegt und damit an der Innenfläche der Tür 3 zur Anlage gelangt, um auf ihrem weiteren Weg die Tür 3 zu öffnen. In Schließrichtung betrachtet bewegt sich die Zahnstange 18 von der Tür 3 weg und ermöglicht damit eine Schließbewegung der Tür 3. Zwischen der Tür 3 und dem Korpus 1 ist darüber hinaus eine umlaufende Dichtung 22 angeordnet, deren aus dem im Innenraum 2 des Kühlgerätes gebildeten Unterdruck resultierende Schließkraft durch den Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 überwunden werden muss. Der im Innenraum 2 des Kühlgerätes gebildete Unterdruck resultiert aus der beim Öffnen des Kühlgerätes in den Innenraum 2 eindringenden, warmen Luft, die sich nach dem Schließen der Tür 3 abkühlt und somit den genannten Unterdruck in dem Kühlgerät erzeugt. Dieser Unterdruck führt dazu, dass die Tür 3 durch den Umgebungsluftdruck verstärkt an den Korpus 1 des Kühlgerätes angepresst wird. Dadurch bewirkt die Dichtung 22 eine verbesserte Dichtwirkung zwischen Tür 3 und Korpus 1. Zur Vermeidung von Beschädigungen des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 weist die Welle 16 des Elektromotors ferner eine Überlastkupplung 19 auf, die vorliegend als eine Rutschkupplung ausgebildet ist. Befindet sich demnach ein die Öffnungsbewegung der Tür 3 behindernder Gegenstand vor dem Kühlgerät, so tritt die Rutschkupplung 19 in Kraft und die Mechanik des Öffnungs- und/oder Schließmechanismus 4 wird vor Beschädigungen geschützt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Korpus
- 2
- Innenraum
- 3
- Tür
- 4
- Öffnungs- und/oder Schließmechanismus
- 5
- Tasche
- 6
- Tasche
- 7
- Tasche
- 8
- Tasche
- 9
- Tasche
- 10
- Tasche
- 11
- Scharnier
- 12
- Abdeckkappe
- 13
- Stecker
- 14
- Buchse
- 15
- Elektromotor
- 16
- Welle
- 17
- Zahnkranz
- 18
- Zahnstange
- 19
- Überlastkupplung
- 20
- Dämpfungspuffer
- 21
- Magnet
- 22
- Dichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2299214 A2 [0001]
- KR1020090128907 A [0002]
- DE 102009053714 A1 [0003]
- DE 202006010482 U1 [0004]