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Die Erfindung betrifft eine Fasspumpe nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Zum Entleeren von flüssigen Medien aus einem Behälter sind mehrere technische Verfahren bekannt. Bei diesen Verfahren wird das Medium, das sich in dem Behälter befindet, kontrolliert und möglichst vollständig entfernt. Das Medium wird in der Regel mittels Pumpen entfernt. Das diesem Behälter entnommene Medium kann dann dosiert oder abgefüllt werden. Befindet sich das Medium in einem Fass, wobei als Fass im Folgenden jeglicher Behälter zur Bevorratung von Medien zu verstehen ist, so wird das Medium mittels einer Fass- oder Hobbockentleerung aus dem Fass entfernt, wobei über eine Pneumatik eine Folgeplatte auf die Fassöffnung abgesenkt wird. Je nach eingesetztem Pumpensystem wird die Entnahme des Mediums hydraulisch, elektrisch oder pneumatisch gesteuert.
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Problematisch ist dabei, dass Fremdkörper, zum Beispiel Schrauben oder Schmutz, in das Fass und damit in das Medium gelangen können, wenn die Öffnung des Fasses nicht richtig verschlossen ist. Gelangen solche Fremdkörper in die Pumpe, so kann die Pumpe beschädigt oder gar zerstört werden. Ferner können die Eigenschaften des Mediums verändert werden, wenn solche Fremdkörper in das Medium gelangen.
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Aus
CN 202082579 U ist eine Fasspumpe bekannt, mit der ein Medium, beispielsweise Schmierfett, aus einem Fass abgepumpt werden kann. Das Medium, das abgepumpt werden soll, befindet sich nicht in einem gewöhnlichen konischen Fass, sondern in einem Fass, dessen Unterseite sowie Oberseite mit der Fassöffnung dieselben Abmessungen haben. Die Folgeplatte der Pumpe, die auf der Oberseite des Fasses aufgebracht wird, hat dieselbe Abmessung wie die Oberseite des Fasses, wobei die Folgeplatte passgenau auf die Oberseite des Fasses aufgebracht werden kann. Dadurch dass die Öffnung des Fasses abgedeckt und somit verschlossen ist, können keine Fremdkörper in das Fass und somit in das Medium gelangen.
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Damit jedoch die Folgeplatte der in
CN 202082579 U beschriebenen Fasspumpe eine Fassöffnung abdecken kann, ist es notwendig, Fässer mit einem definierten Durchmesser bereitzustellen. Soll ein Medium, aus Fässern abgepumpt werden, die einen Durchmesser aufweisen, der größer als der Durchmesser der Folgeplatte, so kann die Folgeplatte die Öffnung des Fasses nicht mehr abdecken.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fasspumpe bereitzustellen, die derart ausgestaltet ist, dass Fremdkörper nicht in ein mit einem Medium gefülltes Fass gelangen können.
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Die Aufgabe wird nach den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die Erfindung betrifft eine Fasspumpe mit einer Pumpenvorrichtung, an der eine Ansaugvorrichtung angeordnet ist. Im Betreib ist diese Ansaugvorrichtung in einem Fass, in dem sich ein zu förderndes Medium, beispielsweise Fett, befindet, zumindest teilweise eingebracht. Das Fass ist unterhalb der Pumpenvorrichtung angeordnet ist. Die Ansaugvorrichtung dient dabei dazu, das Medium aus dem Fass abzusaugen.
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Die Ansaugvorrichtung der Fasspumpe ist mit einem ersten Ende an der Pumpenvorrichtung und mit einem zweiten Ende an einer Folgeplatte angeordnet, wobei die Folgeplatte mit einer Dichtlippe ausgestattet ist. Die Folgeplatte kann beweglich oder fest an der Pumpenvorrichtung angeordnet sein. Die Folgeplatte wird durch die Fassöffnung geführt, bis die Folgeplatte die Oberfläche des Mediums erreicht. Während des Pumpvorgangs tauchen die Ansaugvorrichtung mit der daran angeordneten Folgeplatte weiter in das Fass ein. Dabei streift die elastische Dichtlippe die Fasswand sauber ab. Dadurch wird gewährleistet, dass das Fass fast vollständig entleert wird.
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Die Fasspumpe weist eine Schutzvorrichtung auf, die mit der Pumpenvorrichtung derart verbunden ist, dass die Öffnung des Fasses vollständig abgedeckt ist, so dass keine Fremdkörper, zum Beispiel Schmutz, Schrauben oder Werkzeuge, über die Fassöffnung in das Innere des Fasses gelangen können. Dadurch wird verhindert, dass Fremdkörper die Fasspumpe beschädigen oder die Eigenschaften des zu fördernden Mediums verändern.
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Die Schutzvorrichtung weist vorzugsweise ein Fenster auf, das so angeordnet ist, dass in das Innere des Fasses und somit auch auf die im Fass angeordnete Folgeplatte geblickt werden kann. Damit kann der Absaugvorgang beobachtet werden und es kann festgestellt werden, wie hoch die Füllmenge an Medium in dem Fass ist.
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Die Schutzvorrichtung ist mit Befestigungsmitteln versehen, mit denen die Schutzvorrichtung an der Pumpenvorrichtung fixierbar ist. Mit diesen Befestigungsmitteln kann die Schutzvorrichtung seitlich an der Pumpenvorrichtung angeordnet werden. Es ist aber auch möglich, die Schutzvorrichtung an einem als Plattenelement ausgebildeten Element der Pumpenvorrichtung zu befestigen. Da das Element oberhalb der Öffnung des Fasses angeordnet ist, decken deshalb somit sowohl die Schutzvorrichtung als auch das Element die Öffnung des Fasses ab.
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Durch das Fixieren der Schutzvorrichtung an der Pumpenvorrichtung wird gewährleistet, dass die Schutzvorrichtung fest an der der Pumpenvorrichtung angeordnet bleibt und sich nicht von der Pumpenvorrichtung löst. Vorteilhaft ist, wenn diese Befestigungsmittel Seile, Schnüre, Klettverschlüsse, Druckknöpfe oder ein Reißverschlusssystem sind, weil diese leicht handhabbar sind. Das Reißverschlusssystem besteht dabei aus mindestens einem Reißverschluss. Mittels dieser Befestigungsmittel kann die Schutzvorrichtung seitlich an der Pumpenvorrichtung oder an dem als Plattenelement ausgebildeten Element, befestigt werden. In beiden Fällen wird gewährleistet, dass die Öffnung des Fasses durch die Schutzvorrichtung abgedeckt ist.
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Die Schutzvorrichtung kann praktisch jedes künstliche oder natürliche Material enthalten. Als künstliches Material kann beispielsweise Kunststoff oder ein Kunststoffgewebe eingesetzt werden. Als natürliche Materialien eignen sich zum Beispiel Papier oder Vliesstoffe. Auch kann die Schutzvorrichtung andere natürliche Textilien, wie beispielsweise Baumwolle oder Leinen, enthalten. Ferner kann die Schutzvorrichtung aus einer Kombination von mindestens einem künstlichen und/oder mindestens einem natürlichen Material bestehen.
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Beispielsweise können das Fenster aus einem durchsichtigen Kunststoff und der Rest der Schutzvorrichtung aus einem natürlichen Textil bestehen. Des Weiteren kann die Schutzvorrichtung Einlagen aufweisen, die das Material bzw. die Materialkombination der Schutzvorrichtung zusätzlich stabilisieren.
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Ein Ausführungsbeispiel wird in den Figuren gezeigt und im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht einer Fasspumpe im Betrieb;
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2 einen Schnitt A-A durch die in 1 gezeigte Fasspumpe und
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3 eine Draufsicht auf die in 1 gezeigte Fasspumpe nach Schnitt B-B.
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In 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Fasspumpe 1 im Betrieb gezeigt, das heißt es wird in 1 der Vorgang des Absaugens eines Mediums mittels der Fasspumpe 1 aus einem Fass 21 dargestellt.
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Die Fasspumpe 1 umfasst einen Fuß 2, der plattenförmig aufgebaut ist und der an einem in 1 nicht dargestellten Untergrund verbunden werden kann. Es schließen sich an den beiden Längsseiten des plattenförmigen Fußes 2 jeweils ein Zylinder 6, 7 an. Der entsprechende Zylinder 6, 7 ist dabei zumindest teilweise in einer Kammer angeordnet, so dass nur die Kolbenstangen 8, 9 der Zylinder 6, 7 zu erkennen sind. Die beiden Kammern sind in der 1 nicht zu sehen, weil diese von jeweils einer Blechverkleidung 3, 4 umgeben sind. Die beiden Blechverkleidungen 3, 4 verbinden den Fuß 2 mit einer im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Platte 5, die parallel zu dem Fuß 2 angeordnet ist. Die Platte 5 weist Öffnungen auf, über die die Kolbenstangen 8, 9 der Zylinder 6, 7 in die entsprechende Kammer beweglich eingebracht sind. Bei diesen Zylindern 6, 7 kann es sich um mechanisch, elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch betriebene Zylinder handeln. In der 1 ist nur eine der beiden Öffnungen, nämlich die Öffnung 10 zu erkennen, in der die Kolbenstange 8 eingebracht ist.
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Auf der Platte 5 ist ferner eine Steuerung 14 mit Bedienelementen zu erkennen, mit der der Absaugvorgang gesteuert werden kann. Mittels der beiden Zylinder 6, 7 kann eine bewegliche Einheit 11 in Richtung des Fußes 2 oder von diesem fort bewegt werden, was durch den Doppelpfeil 12 angedeutet ist. Die beiden Zylinder 6, 7 sind über eine Querstrebe 13 miteinander verbunden, die Teil der beweglichen Einheit 11 ist. Zwischen den beiden Zylindern 6, 7 ist an der Querstrebe 13 eine Halterung 15 vorgesehen, die aus zwei Stäben 16, 17 bestehen kann, wie dies in 1 gezeigt ist. Die Halterung 15 verbindet die Querstrebe 13 mit einer Pumpenvorrichtung 18.
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Die Pumpenvorrichtung 18 weist eine Pumpe 19 sowie eine Ansaugvorrichtung 20 auf. Die Pumpe 19 ist dabei auf einem in 1 nicht zu sehenden Element, vorzugsweise einem Plattenelement, angeordnet.
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Die Ansaugvorrichtung 20 taucht zumindest teilweise in das Fass 21 ein, in dem sich ein zu förderndes Medium, beispielsweise Fett, befindet. Die Ansaugvorrichtung 20 ist dabei mit einem ersten Ende an der Pumpe 19 und mit einem zweiten Ende an einer Folgeplatte 22 angebracht, wobei die Folgeplatte 22 ebenfalls in dem Fass 21 angeordnet ist und deshalb nur teilweise zu erkennen ist. Die Folgeplatte 22 wird durch eine Halterung 23 gehalten, die die Folgeplatte 22 mit dem Plattenelement verbindet, auf der die Pumpe 19 angeordnet ist. Die Halterung 23 kann dabei in Form von zwei Stäben 24 ausgebildet sein, wobei in 1 nur der Stab 24 zu sehen ist. Die Folgeplatte 22 kann an der Ansaugvorrichtung 20 beweglich oder fest angeordnet sein.
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Da es sich bei der in 1 gezeigten Fasspumpe 1 um eine handelsübliche Fasspumpe handelt, wird diese nicht weiter im Detail beschrieben.
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Soll nun das in dem Fass 21 befindliche Medium entfernt werden, so wird eine Schutzvorrichtung 26 vorgesehen, die das Fass 21 fast vollständig umgibt. Diese Schutzvorrichtung 26 ist mittels nicht dargestellten Befestigungsmitteln an der Pumpenvorrichtung 18 angeordnet. Vorzugsweise weist diese Schutzvorrichtung 26 ein Fenster 27 auf, wodurch das Stadium des Absaugvorgangs des in dem Fass 21 befindlichen Mediums beobachtbar ist.
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Die Schutzvorrichtung 26 kann praktisch aus jedem künstlichen oder natürlichen Material bestehen. Dabei kann es sich bei dem Material um ein im Wesentlichen flexibles oder um ein im Wesentlichen steifes Material handeln. Als künstliches Material kann beispielsweise Kunststoff oder Kunststoffgewebe eingesetzt werden. Als natürliche Materialien eignen sich zum Beispiel Papier oder Vliesstoffe. Die Schutzvorrichtung 26 kann auch andere natürliche Textilien, wie beispielsweise Baumwolle oder Leinen, enthalten. Ferner kann die Schutzvorrichtung 26 aus einer Kombination von mindestens einem künstlichen Material und/oder mindestens einem natürlichen Material bestehen. Beispielsweise können das Fenster aus einem durchsichtigen Kunststoff und der Rest der Schutzvorrichtung 26 aus einem natürlichen Textil bestehen.
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Durch im Material eingebrachte Einlagen kann die Schutzvorrichtung 26 zusätzlich stabilisiert werden.
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2 zeigt einen Schnitt A-A durch die in 1 gezeigte Fasspumpe 1, wobei auf die Rückseite der Fasspumpe 1 geblickt wird, so dass in 2 auch die Steuerung 14 zu sehen ist. Auf dem Fuß 2 der Fasspumpe 1 steht das Fass 21 mit einem Boden 28. Das in dem Fass 21 befindliche Medium ist nicht dargestellt. In eine Öffnung 29 einer Oberseite des Fasses 21 ist die Ansaugvorrichtung 20 der Pumpenvorrichtung 18 mit dem Ende eingebracht, an der sich die Folgeplatte 22 anschließt. Die Folgeplatte 22 ist über die Halterung 23 mit dem vorzugsweise als Plattenelement ausgebildeten Element 30 verbunden, auf der die Pumpe 19 angeordnet ist. Die Ansaugvorrichtung 20 der Pumpenvorrichtung 18, an deren Fußende die Folgeplatte 22 befestigt ist, wird durch zwei synchron wirkende Zylinder 6, 7, beispielsweise zwei Pneumatikzylinder, durch die Fassöffnung 29 geführt, bis die mit einer Dichtlippe 31 ausgestattete Folgeplatte 23 die Oberfläche des Mediums (nicht dargestellt) erreicht. Die beiden Zylinder 6, 7 sind dabei jeweils in einer Kammer 32, 33 zumindest teilweise angeordnet. Wird die Folgeplatte 22 auf die Oberfläche des Mediums aufgebracht, so entweicht die zwischen Folgeplatte 22 und der Oberfläche des Mediums befindliche Luft durch ein in 2 nicht zu sehendes Entlüftungsventil. Sodann wird die Pumpe 19 eingeschaltet und der Pumpvorgang beginnt. Durch das während des Pumpvorgangs im Fass 21 entstehende Vakuum und mit Unterstützung der beiden Zylinder 6, 7 werden die Ansaugvorrichtung 20 sowie die Folgeplatte 22 weiter in das Fass 21 eingebracht. Dabei streift die Dichtlippe 31 die Innenwandung des Fasses 21 sauber ab. Die Dichtlippe 31 besteht aus einem elastischen Material, wie beispielsweise Gummi. Hat die Restmenge des im Fass 21 befindlichen Mediums einen bestimmten Grenzwert erreicht, so wird die Pumpe 19 abgeschaltet. Anschließend wird die Pumpenvorrichtung 18 sowie die Folgeplatte 22 wieder aus dem Fass 21 bewegt und in eine Ruheposition gebracht, d.h. es wird die Pumpenvorrichtung 18 mit der Folgeplatte 22 oberhalb des Fasses 21 angeordnet. Nach Lösen der entsprechenden Befestigungsmittel (nicht dargestellt) von der Pumpenvorrichtung 18 kann die Schutzvorrichtung 26 von der Pumpenvorrichtung 18 entfernt werden. Im Anschluss daran kann das entleerte Fass 21 von der Fasspumpe 1 entfernt und durch ein volles Fass ersetzt werden.
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Zu erkennen ist auch die Schutzvorrichtung 26, die das Fass 21 fast vollständig umgibt und sich von dem Fuß 2 der Fasspumpe 1 bis zum Plattenelement 30 erstreckt. Die Schutzvorrichtung 26 schließt dabei mit dem Plattenelement 30 der Pumpenvorrichtung 18 formschlüssig ab. Die Schutzvorrichtung 26 ist mit dem Plattenelement 30 mittels Befestigungsmitteln (nicht dargestellt) fixiert, so dass sich die Schutzvorrichtung 26 nicht von dem Plattenelement 30 und damit von der Pumpenvorrichtung 18 lösen kann. Während des Pumpvorgangs bleibt die Schutzvorrichtung 26 an dem Plattenelement 30 angeordnet, so dass die Schutzvorrichtung 26 mit dem oberen Abschnitt, mit dem sie an dem Plattenelement 30 angeordnet ist, der Bewegung der Pumpenvorrichtung 18 sowie der Folgeplatte 22 folgt. Bewegt sich somit die Folgeplatte 22 weiter in das Fassinnere, was durch den Pfeil 34 angedeutet ist, so bewegt sich auch der obere Abschnitt der Schutzvorrichtung 26 in Richtung des Pfeils 34, das heißt in Richtung des Fußes 2 der Fasspumpe 1.
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Bei diesen Befestigungsmitteln, die vorzugsweise am oberen Abschnitt der Schutzvorrichtung 26 angeordnet sind und mit denen die Schutzvorrichtung 26 an der Pumpenvorrichtung 18 fixiert werden kann, kann es sich beispielsweise um Seile, Schnüre, Druckknöpfe, Klettverschlüsse, ein Reißverschlusssystem oder dergleichen handeln. Das Reißverschlusssystem besteht dabei aus mindestens einem Reißverschluss. Werden als Befestigungsmittel Schnüre eingesetzt, so wird die Schutzvorrichtung 26 wie ein Sack oder ein Beutel zugeschnürt und so mit der Pumpenvorrichtung 18 verbunden.
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Möglich ist es aber auch, die Schutzvorrichtung 26 mittels der Befestigungsmittel nicht an dem Plattenelement 30 der Pumpenvorrichtung 18 sondern seitlich an der Pumpenvorrichtung 18 zu fixieren. Dies ist jedoch in 2 nicht dargestellt. Für einen Fachmann ist damit klar, dass es keine Rolle spielt, wie genau die Schutzvorrichtung 26 mittels der Befestigungsmittel an der Fasspumpe 1 fixiert wird, solange gewährleistet ist, dass die Schutzvorrichtung 26 die Öffnung 29 des Fasses 21 abdeckt.
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In 3 ist eine leicht perspektivische Ansicht einer Draufsicht auf die in 1 gezeigte Fasspumpe 1 nach Schnitt B-B darstellt, wobei die Schutzvorrichtung 26 mit ihrem Fenster 27 das Fass 21 fast vollständig umgibt. Zu sehen sind die beiden Kammern 32, 33 in denen der entsprechende Zylinder 6 bzw. 7 angeordnet ist. Zu erkennen ist auch die Folgeplatte 22, die über die Halterung 23 mit der Pumpenvorrichtung 18 fest oder beweglich verbunden ist, wobei in dieser Ansicht nur die Ansaugvorrichtung 20 der Pumpenvorrichtung 18 zu sehen ist. Benachbart zu der Ansaugvorrichtung 20 ist das Lüftungsventil 35 angebracht, aus dem Luft entweichen kann, wenn die Folgeplatte 22 die Oberfläche des Mediums erreicht. Die Dichtlippe 31 schließt formschlüssig mit der Innenwandung des Fasses 21 ab, so dass kein Medium an der Innenwandung des Fasses 21 verbleibt, wenn die Folgeplatte 22 während des Absaugvorganges weiter in Richtung des Fassbodens 28 bewegt wird.
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Da der Schnitt B-B knapp unterhalb des Plattenelementes 30 (weshalb dieses nicht zu sehen ist) durchgeführt wurde, ist zu erkennen, dass die Schutzvorrichtung 26 in Richtung des Plattenelements verjüngt ist, so dass die Schutzvorrichtung 26 mit dem Plattenelement formschlüssig abschließt. Dadurch wird verhindert, dass Fremdkörper, wie beispielsweise Schmutz, Werkzeugteile oder andere Gegenstände, die die Fasspumpe 1 beschädigen oder die Eigenschaften des Mediums verändern könnten, in das Fassinnere gelangen.
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Es versteht sich, dass die Fasspumpen verschiedene Größen haben können und deshalb die Schutzvorrichtungen entsprechend ausgestaltet sind. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Schutzvorrichtung 26 im Wesentlichen sackförmig ausgebildet. Die Form einer solchen Schutzvorrichtung ist jedoch nicht wesentlich, solange gewährleistet ist, dass die Oberseite der Schutzvorrichtung 26 derart mit der Pumpenvorrichtung 18 der Fasspumpe 1 verbunden ist, dass keine Fremdkörper in das Fassinnere gelangen und so die Fasspumpe beschädigen oder die Eigenschaften des Mediums verändern. So kann die Schutzvorrichtung 26 beispielsweise auch die Form eines konisch ausgebildeten Zylinders haben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fasspumpe
- 2
- Fuß
- 3
- Blechverkleidung
- 4
- Blechverkleidung
- 5
- Platte
- 6
- Zylinder
- 7
- Zylinder
- 8
- Kolbenstange
- 9
- Kolbenstange
- 10
- Öffnung
- 11
- Bewegliche Einheit
- 12
- Doppelpfeil
- 13
- Querstrebe
- 14
- Steuerung mit Bedienelementen
- 15
- Halterung
- 16
- Stab
- 17
- Stab
- 18
- Pumpenvorrichtung
- 19
- Pumpe
- 20
- Ansaugvorrichtung
- 21
- Fass
- 22
- Folgeplatte
- 23
- Halterung
- 24
- Stab
- 25
- Stab
- 26
- Schutzvorrichtung
- 27
- Fenster
- 28
- Boden des Fasses 21
- 29
- Öffnung des Fasses 21
- 30
- Plattenelement
- 31
- Dichtlippe
- 32
- Kammer
- 33
- Kammer
- 34
- Pfeil
- 35
- Entlüftungsventil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- CN 202082579 U [0004, 0005]