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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für einen Rückhaltegurt gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Befestigungsvorrichtungen sind bekannt, um ein Ende eines Rückhaltegurtes (Gurtende) an einem Sitzgestell eines Fahrzeugsitzes zu befestigen. Dafür ist herkömmlicherweise ein Beschlag (Gurtendbeschlag) vorgesehen, der an einem sitzteilfesten Element des Sitzgestells montiert ist und an dem einer der Gurtenden fixiert ist, wodurch der Rückhaltegurt fest am Sitzgestell gehalten wird. Dadurch kann, wie allgemein bekannt, durch ein zusätzliches Gurtschloss ein Insasse eines Fahrzeuges, z. B. bei einem Aufprall, gesichert werden.
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Derartige Befestigungsvorrichtungen mit einem Beschlag sind meist seitlich am Sitzgestell des Fahrzeugsitzes angeordnet. Dabei wird der Beschlag mit einer Schraube an einem Halterungselement angeschraubt, wobei das Halterungselement z. B. an einer Schiene des Sitzgestells befestigt ist. Dadurch ist der Beschlag in einer zum Sitzgestell festen Relativposition angebracht.
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Eine derartige Befestigungsvorrichtung ist zum Beispiel in der
EP 2 216 214 A1 offenbart. Vorgesehen ist hierbei, ein Gurtschloss mit dem Beschlag zu verbinden, wobei der Beschlag mit einer Schraube an einem sitzteilfesten Halterungsmittel angeschraubt ist. Weiterhin sind am Beschlag Nasen vorgesehen, wobei eine der Nasen in eine Nut des sitzteilfesten Halterungsmittels eingreift und somit eine Verdrehung des Beschlags verhindert. Weitere Nasen sollen gewährleisten, dass der Beschlag mit der richtigen Seitenfläche an dem Halterungsmittel montiert wird.
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Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass der Beschlag nur sehr umständlich am Sitzgestell montierbar ist. Insbesondere bei der Montage, die oft erst nach dem Einbau des Fahrzeugsitzes stattfindet, wird das Befestigen z. B. durch eine Schraube erschwert, da der Platz im Fahrzeug dann nur sehr begrenzt ist und es dadurch schwierig ist, mit dem entsprechenden Werkzeug an die Schraube zu gelangen. Daraus folgt, dass die Montagezeit und der Montageaufwand wesentlich erhöht werden. Weiterhin fallen zusätzliche Kosten durch die benötigten Schraubmittel an.
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Eine weitere Befestigungsvorrichtung ist aus der nicht vorveröffentlichten
DE 10 2012 010 230 A1 bekannt. Dabei ist der Beschlag drehbar an einem Halterungsmittel gelagert. Bei Verdrehung des Beschlags in eine Gebrauchsstellung greift ein am Halterungsmittel fixiertes Arretierelement in eine Aussparung am Beschlag ein und arretiert dadurch den Beschlag.
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Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass der Beschlag nach dem Aufsetzten auf das Halterungsmittel noch verdreht werden muss, um den Beschlag zu arretieren. Dies kann für einen Monteur aufgrund des begrenzten Platzes im Fahrzeug jedoch sehr umständlich sein, wodurch sich die Montagezeit und der Montageaufwand erhöht.
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In der
DE 60 2004 002 119 T2 ist eine Befestigungsvorrichtung für einen Rückhaltegurt beschrieben, die einen Beschlag aufweist, an dem der Rückhaltegurt befestigt ist. Der Beschlag weist eine Bolzenaufnahme mit einem Lagerloch und einem Lagerschlitz auf, in die ein an einem weiteren Beschlag befestigter Lagerbolzen mit einem Bolzenschaft und einem Bolzenkopf eingesteckt werden kann. Der Lagerschlitz weist dabei eine lichte Weite auf, die lediglich eine Aufnahme des Bolzenschafts erlaubt und das Lagerloch eine lichte Weite, die den Durchtritt des Bolzenkopfes gestattet. Zur Fixierung wird der Lagerbolzen mit dem Bolzenkopf in das Lagerloch eingesteckt und der Bolzenschaft anschließend in den Lagerschlitz verschoben. Anschließend wird ein Verriegelungselement auf den Bolzen aufgesetzt, das verhindert, dass der Bolzenschaft im Lagerschlitz verschoben werden kann, und die beiden Beschläge somit verdrehbar miteinander verbindet. Der weitere Beschlag ist weiterhin an einem sitzteilfesten Halterungsmittel fixiert.
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Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, den Rückhaltegurt über einen Beschlag einfach, schnell und sicher an einem Sitzgestell eines Fahrzeugsitzes zu befestigen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
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Erfindungsgemäß wird somit eine Befestigung eines Rückhaltegurtes an einem Fahrzeugsitz über einen Beschlag vorgeschlagen, wobei der Beschlag mit einem damit verbundenen Lagerbolzen an einem sitzteilfesten Halterungsmittel vorzugsweise drehbar gelagert ist und der Beschlag über einen Federarm am Halterungsmittel fixiert ist.
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Der Lagerbolzen, der einen Bolzenschaft und einen Bolzenkopf aufweist, ist dabei in einer Bolzenaufnahme, z. B. einem Lager, am Halterungsmittel aufgenommen. Das Lager ist in ein Lagerloch und ein davon abgehenden Lagerschlitz unterteilt, wobei der Durchmesser des Lagerloches ein Einstecken des Bolzenkopfes und die Breite des Lagerschlitzes die Aufnahme des Bolzenschaftes erlaubt. Die Breite des Lagerschlitzes ist außerdem geringer als der Durchmesser des Bolzenkopfes, so dass der Bolzenkopf nicht durch den Lagerschlitz gesteckt werden kann.
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Der Federarm, der den Beschlag am Halterungsmittel hält, ist vorzugsweise ein Schenkel eines u-förmigen Bügels, z. B. eines Federstahlbügels, der so am Halterungsmittel befestigt ist, dass er mit seinen beiden Schenkeln von beiden Seiten am Halterungsmittel anliegt. In den Schenkeln sind jeweils Durchgangslöcher angeordnet, wobei das Durchgangsloch im Federarm (erster Schenkel) in vertikaler Richtung gegen das Lagerloch im Halterungsmittel versetzt angeordnet ist und das Lagerloch dadurch zumindest teilweise von diesem bedeckt ist.
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Zur Befestigung des Beschlags am Halterungsmittel kann der Bolzenkopf in einer Durchsteckrichtung durch das Lagerloch gesteckt werden, wobei der Bolzenkopf ab einer bestimmten Durchsteck-Position gegen den Federarm drückt und diesen dadurch elastisch nach außen verformt. Ist der Bolzenkopf vollständig aus dem Lagerloch ausgetreten, kann der Bolzenschaft in den Lagerschlitz eingeschoben werden, bis der Bolzenkopf in das Durchgangsloch des Federarms einfädelt, so dass der Federarm durch die Federwirkung in seine Ursprungslage zurückkehrt.
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In dieser Gebrauchsstellung umschließt das Durchgangsloch des Federarms den Bolzenkopf und der Bolzenkopf überlappt den Lagerschlitz, so dass der Bolzenkopf in seiner Bewegung eingeschränkt ist und ein Verschieben des Beschlags somit blockiert ist; der Beschlag kann im Lager nur noch verdreht werden. Zur Demontage wird der Federarm nach außen gezogen, so dass Lagerbolzen in umgekehrter Reihenfolge aus dem Lager des Halterungsmittels wieder entfernt werden kann.
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Daraus ergibt sich der Vorteil, dass der Beschlag, an dem der Rückhaltegurt fixiert ist, in einfacher Weise am Halterungsmittel befestigt werden kann. Dazu sind vom Monteur lediglich ein Aufstecken des Beschlags auf das Halterungsmittel und ein anschließendes nach oben Ziehen des Beschlags nötig. Somit ist gewährleistet, dass auch bei geringem Montageraum, z. B. bei bereits eingebautem Fahrzeugsitz, der Beschlag ohne große Probleme am Halterungsmittel befestigbar ist. Das Aufstecken des Bügels auf das Halterungsmittel kann dabei bereits vor der Montage des Fahrzeugsitzes, aber auch ohne großen Aufwand nachträglich bei beschränktem Montageraum, geschehen. Dabei ist insbesondere auch eine einhändige Montage möglich.
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Auch ein Abnehmen des Beschlags vom Halterungsmittel ist vereinfacht, da der Federarm lediglich nach außen gezogen werden muss, um den Beschlag wieder freizugeben. Somit werden sowohl bei der Montage als auch bei der Demontage die Montagezeit sowie der -aufwand gering gehalten. Zudem ist der Beschlag durch den Federarm sicher am Halterungsmittel befestigt.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels und der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Befestigungsvorrichtung in einer perspektivischen Seitenansicht,
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2 einen u-förmigen Bügel der Befestigungsvorrichtung gemäß 1 in einer perspektivischen Ansicht,
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3 ein Halterungsmittel der Befestigungsvorrichtung gemäß 1 in einer perspektivischen Ansicht, und
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4 die Befestigungsvorrichtung gemäß 1 in einer Schnittansicht (B-B).
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Die Figuren betreffen eine Befestigungsvorrichtung 1 zur Befestigung eines Rückhaltegurtes an einem Sitzgestell. Der Rückhaltegurt sowie der Fahrzeugsitz sind in den Figuren nicht dargestellt. Der Rückhaltegurt ist an einem Beschlag 2, z. B. in einem Aufnahmeschlitz 2.1, aufgenommen.
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Gemäß der 1 ist der Beschlag 2 an einem Halterungsmittel 3, das an einem sitzteilfesten Gestell des Fahrzeugsitzes fixiert ist, verdrehbar gelagert. Auf das Halterungsmittel 3 ist ein u-förmiger Bügel 6, z. B. ein Federstahlbügel, aufgesteckt. Zur Fixierung des Bügels 6 ist am Halterungsmittel 3 eine Aussparung 3.1 vorgesehen, in die der Bügel 6 aufgenommen ist und die den Bügel 6 gegen ein seitliches Verrutschen auf dem Halterungsmittel 3 sichert. Zusätzlich sind auf einer Oberfläche 3.2 des Halterungsmittels 3 zwei zylinderförmige Vorsprünge 8 vorgesehen, die in am Bügel 6 angeordnete Halblöcher 9 derartig eingreifen, dass ein Verschieben des Bügels 6 auf dem Halterungsmittel 3 sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung verhindert wird.
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Gemäß der 2 ist in einem ersten Schenkel 6.1 des u-förmigen Bügels 6, der als Federarm ausgeführt ist, ein Durchgangloch 7.1 und in einem zweiten Schenkel 6.2 des Bügels 6 ein Durchgangsloch 7.2 angeordnet, wobei die Durchgangslöcher 7.1, 7.2 in vertikaler Richtung gegeneinander versetzt angeordnet sind, so dass die Durchgangslöcher 7.1, 7.2 in aufgesetzter Stellung des Bügels 6 auf dem Halterungsmittel 3 in unterschiedlichen vertikalen Positionen liegen. Weiterhin sind die Schenkel 6.1, 6.2 unterschiedlich lang ausgeführt.
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Wie in 3 zu sehen, ist zwischen den Vorsprüngen 8 am Halterungsmittel 3 eine Bolzenaufnahme 5 in der Form eines Lagers angeordnet. Das Lager 5 wird durch ein Lagerloch 5.1 und ein Lagerschlitz 5.2 gebildet, die direkt ineinander übergehen. Bei auf das Halterungsmittel 3 aufgesetztem Bügel 6 liegen die Durchgangslöcher 7.1, 7.2 versetzt zu diesem Lager 5. Das Durchgangsloch 7.2 im zweiten Schenkel 6.2 ist dabei vollständig in Überdeckung mit dem Lager 5, während das Durchgangsloch 7.1 des ersten Schenkels 6.1 in vertikaler Richtung so versetzt ist, dass ein unterer Bereich des Lagerlochs 5.1 durch den ersten Schenkel 6.1 abgedeckt ist, wie insbesondere in der Schnittansicht in 4 dargestellt.
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Im Lager 5 ist der Beschlag 2 in der Gebrauchsstellung über einen Lagerbolzen 4 drehbar gelagert, wobei der Lagerbolzen 4 senkrecht abstehend am Beschlag 2 fixiert ist. Gemäß dieser Ausführungsform ist der Lagerbolzen 4 als ein Niet ausgeführt, der am Beschlag 2 angenietet ist, und somit verdrehfest an diesem fixiert ist. An einem dem Beschlag 2 gegenüberliegenden Ende des Lagerbolzens 4 ist ein Bolzenkopf 4.1 ausgebildet, der sich an einen Bolzenschaft 4.2 anschließt. Der Durchmesser des Bolzenschafts 4.2 ist so ausgelegt, dass der Bolzenschaft 4.2 in den Lagerschlitz 5.2 passt und der Durchmesser des Bolzenkopfes 4.1 ist so ausgelegt, dass der Bolzenkopf 4.1 durch das Lagerloch 5.1 gesteckt werden kann, nicht aber durch den Lagerschlitz 5.2.
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In der in 4 dargestellten Gebrauchsstellung ragt der Bolzenschaft 4.2 durch das Durchgangsloch 7.2 des zweiten Schenkels 6.2 und das Lager 5 hindurch und liegt dabei an einem oberen Ende 5.3 des Lagerschlitzes 5.2 an. Der Bolzenkopf 4.1 ist im Durchgangsloch 7.1 des ersten Schenkels (Federarm) 6.1 angeordnet und liegt an der Oberfläche 3.2 des Halterungsmittels 3 an. Dadurch wird ein Verschieben des im Lagerschlitz 5.2 gehaltenen Bolzenschafts 4.2 entlang oder entgegen einer Durchsteckrichtung A verhindert, da der Bolzenkopf 4.1 sowie der Beschlag 2 nicht durch den Lagerschlitz 5.2 passen.
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Weiterhin ist der Bolzenkopf 4.1 so im Durchgangsloch 7.1 des ersten Schenkels (Federarm) 6.1 angeordnet, dass ein Verschieben des Bolzenkopfes 4.1 in vertikaler Richtung nach unten blockiert wird. Der Bolzenkopf 4.1 wird dabei vom Durchgangsloch 7.1 umgeben und liegt in der Gebrauchsstellung insbesondere auf einem unteren Bereich 7.11 des Durchgangsloches 7.1 auf. Dadurch ist der im Lagerschlitz 5.2 geführte Beschlag 2 zum einen durch den am oberen Ende 5.3 des Lagerschlitzes 5.2 anliegenden Bolzenschaft 4.2 und zum anderen durch den am unteren Bereich 7.11 des Durchgangsloches 7.1 anliegenden Bolzenkopf 4.1 in vertikaler Richtung zu beiden Seiten blockiert und wird somit in seiner vertikalen Position gehalten; der Beschlag 2 kann am Halterungsmittel 3 nur noch verdreht werden.
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Der zweite Schenkel 6.2 des Bügels 6 ist geschwungen ausgeführt, so dass der Beschlag 2 an einem Druckpunkt D1 und das Halterungsmittel 3 an einem Druckpunkt D2 am zweiten Schenkel 6.2 anliegt. Dadurch wird der Bolzenkopf 4.1 gegen das Halterungsmittel 3 gezogen und eine Federwirkung ausgebildet, durch die Vibrationsgeräusche zwischen Halterungsmittel 3 und Beschlag 2 bzw. Halterungsmittel 3 und Bügel 6 verhindert werden. Außerdem können dadurch Toleranzen ausgeglichen werden.
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Somit wird eine Befestigung des Beschlags 2 am Halterungsmittel 3 dadurch erreicht, dass zunächst der u-förmige Bügel 6 auf das Halterungsmittel 3 in die Aussparung 3.1 so aufgesetzt wird, dass die Halblöcher 9 im Bügel 6 an den zylinderförmigen Vorsprüngen 8 am Halterungsmittel 3 anliegen und somit der u-förmige Bügel 6 sicher am Halterungsmittel 3 fixiert ist, wobei die Schenkel 6.1, 6.2 des Bügels 6 das Halterungsmittel 3 an dessen Oberflächen 3.2, 3.3 zumindest teilweise berühren.
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Anschließend wird der Beschlag 2 von einem Monteur mit dem Bolzenkopf 4.1 voran in der Durchsteckrichtung A (4) durch das Durchgangsloch 7.2 des zweiten Schenkels 6.2 und durch das Lagerloch 5.1 gesteckt. Ein Verschieben des Bolzenkopfes 4.1 in den Lagerschlitz 5.2 ist dabei nicht möglich, da der Durchmesser des Bolzenkopfes 4.1 größer ist als die Breite des Lagerschlitzes 5.2. Der Bolzenkopf 4.1 kann somit zunächst in vertikaler Richtung weder nach oben noch nach unten verschoben werden.
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Ab einem bestimmten Einsteckpunkt drückt der Bolzenkopf 4.1 gegen den ersten Schenkel (Federarm) 6.1, der das Lagerloch 5.1 im unteren Bereich zumindest teilweise abdeckt, da dessen Durchgangsloch 7.1 gegen das Lagerloch 5.1 verschoben ist. Bei weiterer Verschiebung des Beschlags 2 in die Durchsteckrichtung A wird der erste Schenkel (Federarm) 6.1 durch den Bolzenkopf 4.1 von der Oberfläche 3.2 des Halterungsmittels 3 weggedrückt und dadurch elastisch verformt. Weiterhin drückt der Beschlag 2 ab einer bestimmten Verschiebung gegen den Druckpunkt D1 des federnd ausgeführten zweiten Schenkel 6.2, wodurch dieser ebenfalls zumindest geringfügig elastisch verformt wird. Dadurch wird eine Rückstellkraft zwischen den Druckpunkten D1 am Beschlag 2 und D2 am Halterungsmittel 3 ausgebildet.
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Sobald der Bolzenkopf 4.1 so wert in die Durchsteckrichtung A verschoben ist und der erste Schenkel (Federarm) 6.1 so stark von der Oberfläche 3.2 weggedrückt ist, dass der Bolzenkopf 4.1 vollständig aus dem Lagerloch 5.1 ragt, kann der Beschlag 2 vom Monteur in vertikaler Richtung nach oben gezogen werden. Der Bolzenschaft 4.2 wird dadurch aus dem Lagerloch 5.1 in den Lagerschlitz 5.2 verschoben bis er am oberen Ende 5.3 des Lagerschlitzes 5.2 anliegt und eine weitere Verschiebung nach oben somit blockiert ist.
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Gleichzeitig verschiebt sich der Bolzenkopf 4.1 entlang der Oberfläche 3.2 und fädelt in das Durchgangsloch 7.1 im ersten Schenkel (Federarm) 6.1 ein, so dass der erste Schenkel (Federarm) 6.1 entlastet wird und in seine Ausgangsposition zurückkehrt. In dieser Gebrauchsstellung liegt der Bolzenkopf 4.1 auf dem unteren Bereich 7.11 des Durchgangsloches 7.1 auf, wodurch eine vertikale Verschiebung des Beschlags 2 nach unten verhindert wird. Insbesondere wird ein Verschieben nach unten dadurch verhindert, dass der erste Schenkel (Federarm) 6.1 im unteren Bereich nach außen gebogen ist und dadurch eine Lasche 10 ausgebildet wird. Dadurch steht der untere Bereich 7.11 des Durchgangsloches 7.1, auf dem der Bolzenkopf 4.1 in der Gebrauchsstellung aufliegt, von der Oberfläche 3.2 ab (s. 4), so dass eine vertikale Verschiebung nach unten verhindert wird.
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Weiterhin wird ein Verschieben entgegen der Durchsteckrichtung A blockiert, da der Bolzenkopf 4.1 an der Oberfläche 3.2 des Halterungsmittels 3 anliegt. Ein Abnehmen des Beschlags 2 vom Halterungsmittel 3 ist somit in dieser Gebrauchsstellung nicht möglich.
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Zum Abnehmen des Beschlags 2 vom Halterungsmittel 3 muss der erste Schenkel (Federarm) 6.1 vom Monteur so wert von der Oberfläche 3.2 des Halterungsmittels 3 abgehoben werden, bis der Bolzenkopf 4.1 nicht mehr auf dem unteren Bereich 7.11 des Durchgangsloches 7.1 aufliegt und somit nicht mehr im Durchgangsloch 7.1 des ersten Schenkels (Federarm) 6.1 gekammert ist. Dem Monteur wird das Abheben des ersten Schenkels (Federarm) 6.1 dadurch erleichtert, dass am ersten Schenkel (Federarm) 6.1 eine Lasche 10 nach außen gebogen ist, so dass der Monteur z. B. mit einem Finger oder einem Schraubenzieher hinter den ersten Schenkel (Federarm) 6.1 greifen kann und diesen in die Durchsteckrichtung A ziehen kann.
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Dadurch kann der Beschlag 2 geführt durch den Bolzenschaft 4.2 im Lagerschlitz 5.2 in vertikaler Richtung nach unten verschoben werden, bis der Bolzenkopf 4.1 in Überdeckung mit dem Lagerloch 5.1 kommt und entgegen der Durchsteckrichtung A durch das Lagerloch 5.1 und das zweite Durchgangsloch 7.2 gezogen werden kann. Der Beschlag 2 kann dann vom Halterungsmittel 3 abgenommen werden.