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Die Erfindung betrifft eine Lüftereinheit mit einem Axiallüfter.
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Axiallüfter, und Lüfter im Allgemeinen, weisen üblicherweise eine Unwucht auf, welche im Betrieb zu ungewünschten Vibrationen führen kann. Des Weiteren können durch Motor- und Luftströmungsgeräusche des Lüfters im Betrieb störende Geräusche entstehen. Derartige ungewünschte Vibrationen und störende Geräusche müssen insbesondere in Komfortanwendungen gedämpft werden.
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Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, eine neue Lüftereinheit mit einem Axiallüfter bereit zu stellen. Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Lüftereinheit gemäß Anspruch 1.
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Hierbei erreicht man insbesondere durch die Aufhängung mit dem ersten, membranförmigen Verbindungselementabschnitt und dem zweiten, rohrartigen Verbindungselementabschnitt eine gute Entkopplung und auch eine Verringerung bzw. Vermeidung von einem lufttechnischen Kurzschluss.
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Bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lüftereinheit sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten, in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehenden Ausführungsbeispielen. Es zeigt:
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1 eine perspektivische Ansicht der Rückseite einer Lüftereinheit mit Axiallüfter, die eine Aufhängvorrichtung gemäß einer Ausführungsform aufweist,
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2 eine perspektivische Ansicht der Vorderseite der Lüftereinheit von 1,
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3 eine Draufsicht auf die Rückseite der Lüftereinheit von 1 und 2,
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4 eine Draufsicht auf die Vorderseite der Lüftereinheit von 1 bis 3,
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5 eine Seitenansicht der Lüftereinheit von 1 bis 4,
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6 eine Schnittansicht der Lüftereinheit von 1 bis 5, entlang der Schnittlinie VI-VI von 3,
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7 eine teilweise geschnittene Seitenansicht durch eine Sitzanordnung mit der Lüftereinheit von 1 bis 5,
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8 eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform einer Lüftereinheit ohne ein Außenrohr, und
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9 ein Beispiel für die Befestigung der Lüftereinheit von 8 in einem Sitz.
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In der nachfolgenden Beschreibung beziehen sich die Begriffe links, rechts, vorne, hinten, oben und unten auf die jeweilige Zeichnungsfigur und können in Abhängigkeit von einer jeweils gewählten Ausrichtung (Hochformat oder Querformat) von einer Zeichnungsfigur zur nächsten variieren. Gleiche oder gleich wirkende Teile werden in den verschiedenen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und gewöhnlich nur einmal beschrieben.
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1 zeigt eine Rückseite einer Lüftereinheit 10 mit einem Axiallüfter 20 und einer vibrations- und geräuschdämpfenden Vorrichtung 30 gemäß der vorliegenden Erfindung zum Aufhängen des Axiallüfters 20. Die Vorrichtung 30 hat einen Tragrahmen 60 mit Beinen 82, 84, 86, 88. Dem Axiallüfter 20 ist ein bevorzugt rohrförmig ausgebildetes Luftführungsrohr 22 zugeordnet, durch welches der Axiallüfter 20 im Betrieb der Lüftereinheit 10 Luft transportiert. Im Inneren des Luftführungsrohrs 22 ist ein Lüfterrad 24 angeordnet, welches um eine entlang der Längsachse des Luftführungsrohrs 22 verlaufende Drehachse 23 drehbar angeordnet ist. Das Lüfterrad 24 hat beispielhaft fünf Lüfterflügel 26’ bis 26 V, deren Form bevorzugt an die Form der Innenseite des Luftführungsrohres 22 angepasst ist. Ein Verbindungselement 28, 50 mit einem ersten Verbindungselementabschnitt 28 und einem zweiten Verbindungselementabschnitt 50 verbindet das Luftführungsrohr 22 mit dem Tragrahmen 60 elastisch.
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6 zeigt einen Schnitt durch die Lüftereinheit 10 aus 1 und verdeutlicht deren Aufbau.
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Zum Antrieb des Lüfterrades 24 weist der Axiallüfter 20 bevorzugt einen Motor 21 auf, der als elektronisch kommutierter Außenläufermotor mit einer Rotoranordnung (Rotor; Außenrotor) 36 und einer Statoranordnung (Stator; Innenstator) 37 ausgebildet ist. Die Rotoranordnung 36 ist mit einer Rotorglocke 25 versehen, und das Lüfterrad 24 ist an der Rotorglocke 25 befestigt. Es sind aber auch andere Motoren wie z.B. Innenläufermotoren oder Bürstenmotoren möglich. Die Statoranordnung 37 hat bevorzugt einen Statorkern 31, welcher mit einer Motorwicklung 32 versehen ist und beispielhaft als Klauenpolmotor ausgebildet ist. Die Rotoranordnung 36 hat bevorzugt eine Permanentmagnetanordnung 34, welche in der mit dem Lüfterrad 24 versehenen Rotorglocke 25 angeordnet ist. Diese ist drehfest mit einer Rotorwelle 33 verbunden, welche um die Drehachse 23 drehbar ist.
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Zur Montage des Motors 21 in dem Axiallüfter 20 dient ein bevorzugt nach Art einer Flanschplatte ausgebildeter Befestigungsflansch 38, welcher bevorzugt über Haltestege (29’ bis 29 IV in 2) mit dem Luftführungsrohr 22 verbunden ist.
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Gemäß einer Ausführungsform ist der Axiallüfter 20 in der vibrations- und geräuschdämpfenden Vorrichtung 30 angeordnet. Hierbei hat die Vorrichtung 30 den Tragrahmen 60, und das Luftführungsrohr 22 des Axiallüfters 20 ist über das Verbindungselement 28, 50 am Tragrahmen 60 elastisch aufgehängt bzw. mit diesem verbunden. Das Verbindungselement 28, 50 hat einen ersten Verbindungselementabschnitt 28 und einen zweiten Verbindungselementabschnitt 50. Der erste Verbindungselementabschnitt 28 ist als ringförmige Membran mit einer inneren Seite 131 und einer äußeren Seite 132 ausgebildet, wobei die innere Seite mit dem Luftführungsrohr 22 verbunden ist. Der zweite Verbindungselementabschnitt 50 ist in einem ersten Bereich 151 mit der äußeren Seite 132 des ersten Verbindungselementabschnitts 28 verbunden und erstreckt sich von dort rohrartig zum Tragrahmen 60, wo er in einem zweiten Bereich 152 mit dem Tragrahmen 60 verbunden ist.
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Der erste Verbindungselementabschnitt 28 ist bevorzugt als gewellte Membran mit konzentrischen oder spiralförmig verlaufenden Wellenbergen und Wellentälern ausgebildet, um eine gute Federwirkung zu erzielen.
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Der erste Verbindungselementabschnitt 28 umschließt das Luftführungsrohr 22 bevorzugt zumindest teilweise. Bevorzugt erstreckt sich der erste Verbindungselementabschnitt 28 im Bereich des Luftführungsrohrs 22 rohrförmig, konzentrisch zum Luftführungsrohr 22 und in Kontakt mit der Außenseite des Luftführungsrohrs 22, um eine große Kontaktfläche mit dem Luftführungsrohr 22 zu haben und eine sichere Verbindung zu gewähleisten.
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Der erste Verbindungselementabschnitt 28 führt bevorzugt zu einer Dämpfung von im Betrieb durch die Lüftereinheit 10 erzeugtem Körperschall. Es hat sich gezeigt, dass eine möglichst geringe Dicke des ersten Verbindungselements 28 zu einer besseren Dämpfung des Körperschalls führt. Die Verringerung der Dicke ist jedoch dadurch begrenzt, dass bei einer zu geringen Dicke eine Entformung des ersten Verbindungselementabschnitts 28 aus dem Spritzgusswerkzeug schlecht oder überhaupt nicht mehr möglich ist, da der erste Verbindungselementabschnitt 28 reißt oder bei der Entformung umgestülpt wird und seine Form verliert.
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Eine Dicke der Membran des ersten Verbindungselementabschnitts 28 im Bereich von 0,3 mm bis 1,2 mm hat sich für eine gute Geräuschdämpfung als vorteilhaft erwiesen, wobei grundsätzlich auch größere Dicken (z.B. 2,0 mm) möglich sind. Besonders bevorzugt im Hinblick auf die Geräuschdämpfung sind Dicken im Bereich von 0,4 mm bis 0,9 mm. Kleinere Dicken als 0,3 mm wären vorteilhaft, sind aber mit den derzeit bekannten Spritzgussverfahren nicht prozesssicher zu fertigen. Versuche mit einer Dicke von 0,7 mm und 0,8 mm haben gute Ergebnisse geliefert.
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In gleicher Weise ist eine möglichst geringe Shore-Härte des Kunststoffs ersten Verbindungselementabschnitts 28 vorteilhaft, wobei auch hier technische bzw. mechanische Grenzen vorhanden sind.
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Die Shore-Härte des Werkstoffs des ersten Verbindungselementabschnitts 28 beträgt bevorzugt weniger als 60 Shore, da bei größeren Härten die Dämpfungswirkung sehr eingeschränkt ist. Mit einer Shore-Härte von 50 Shore wurden gute Ergebnisse bezüglich der Geräuschdämpfung erzielt. Für eine noch bessere Geräuschdämpfung wäre eine Shore-Härte unter 30 vorteilhaft. Eine so niedrige Shore-Härte hat sich jedoch bei der Herstellung mit den derzeit bekannten Herstellungsverfahren als wenig prozesssicher herausgestellt. Daher liegt die Shore-Härte bevorzugt im Bereich zwischen 30 und 60 Shore, weiter bevorzugt im Bereich zwischen 30 und 50 Shore.
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Der zweite Verbindungselementabschnitt 50 ermöglicht eine größere Relativbewegung zwischen dem Tragrahmen 60 und dem Luftführungsrohr 22, wie sie z.B. durch Druck auf den Tragrahmen 60 entstehen kann. Bevorzugt sind der erste Bereich 151 und der zweite Bereich 152 des zweiten Verbindungselementabschnitts 50 axial voneinander beabstandet, um eine große Relativbewegung zwischen dem Tragrahmen 60 und dem Luftführungsrohr 22 zu ermöglichen.
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Bevorzugt weist das Luftführungsrohr 22 ein dem zweiten Bereich 152 zugewandtes erstes Ende 221 (vgl. 8) auf, wobei das erste Ende, in axialer Richtung gesehen, zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich des zweiten Verbindungselementabschnitts 50 angeordnet ist. Hierdurch ist einerseits das erste Ende 221 des Luftführungsrohrs geschützt, da es gegenüber dem Tragrahmen 60 zurück versetzt ist. Zum anderen führt dies zu einer guten Gewichtsverteilung bei der Aufhängung. Das dem ersten Ende 221 gegenüber liegende zweite Ende ist mit 222 (vgl. 8) gekennzeichnet.
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Die Aufhängung des Luftführungsrohrs 22 am Tragrahmen 60 über die Verbindungselementabschnitte 28 und 50 führt zu einer großen Anzahl von Freiheitsgraden der Bewegung.
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Ein großer Vorteil des ersten Verbindungselementabschnitts 28 und zweiten Verbindungselementabschnitts 50 liegt darin, dass durch die beiden Verbindungselementabschnitte den ringförmigen Bereich um das Luftführungsrohr 22 herum zumindest teilweise abdichten, wobei kleine Aussparungen in den Verbindungselementabschnitten 28, 50 vorhanden sein können. Durch das Abdichten kann die vom Lüfter 20 durch das Luftführungsrohr 22 geförderte Luft nicht einfach wieder auf der Außenseite des Luftführungsrohrs 22 zurück fließen, und ein lufttechnischer Kurzschluss wird somit vermieden. Dies führt zu einem deutlich gesteigerten Wirkungsgrad gegenüber anderen technischen Lösungen, bei denen das Luftführungsrohr beispielsweise an Gummibändern aufgehängt ist.
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Ein Außenrohr 40 ist bevorzugt am Verbindungselement 28, 50 befestigt, weiter bevorzugt im Bereich des Übergangs zwischen dem ersten Verbindungselementabschnitt 28 und dem zweiten Verbindungselementabschnitt 50.
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Das Außenrohr 40 dient einerseits zur Stabilisierung der Verbindungselementabschnitte 28 und 50, was insbesondere bei der Entnahme („Entformung“) aus dem Spritzgusswerkzeug und bei der Montage vorteilhaft ist. Im vorliegenden Fall ragt das Außenrohr 40 auf der vom Tragrahmen 60 abgewandten Seite axial über das Luftführungsrohr 22 hinaus und kann damit zusätzlich zum Schutz des Axiallüfters 20 gegen Stöße aus axialer Richtung dienen, wie sie z.B. bei der Montage der Lüftereinheit 10 in einem Sitzpolster eines Fahrzeugsitzes entstehen können, und es ist über den zweiten Verbindungselementabschnitt 50 mit dem Tragrahmen 60 verbunden. Das Luftführungsrohr 22, der erste Verbindungselementabschnitt 28, das Außenrohr 40, der zweite Verbindungselementabschnitt 50 und der Tragrahmen 60 bilden hierbei die vibrations- und geräuschdämpfende Vorrichtung 30 aus.
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Bevorzugt ist das Luftführungsrohr 22 zumindest teilweise aus einem ersten Werkstoff ausgebildet, der Tragrahmen 60 zumindest teilweise aus einem zweiten Werkstoff, der erste Verbindungselementabschnitt 28 zumindest teilweise aus einem dritten Werkstoff, der zweite Verbindungselementabschnitt 50 zumindest teilweise aus einem vierten Werkstoff, und das Außenrohr 40 zumindest teilweise aus einem fünften Werkstoff. Der erste Werkstoff, der zweite Werkstoff und der fünfte Werkstoff weisen bevorzugt jeweils eine höhere Härte auf als der dritte Werkstoff und der vierte Werkstoff.
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Besonders bevorzugt weisen der erste Verbindungselementabschnitt 28 und der zweite Verbindungselementabschnitt 50 den gleichen Werkstoff auf.
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Besonders bevorzugt weisen das Luftführungsrohr 22, das Außenrohr 40 und der Tragrahmen 60 den gleichen Werkstoff auf.
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Das Luftführungsrohr 22 ist bevorzugt zur Erlangung einer mechanischen Stabilität zumindest teilweise aus einem relativ harten Werkstoff ausgebildet, welcher insbesondere einen harten Kunststoff, bevorzugt einen thermoplastischen Kunststoff, aufweist. Bevorzugt sind zumindest das Luftführungsrohr 22, der erste Verbindungselementabschnitt 28, der zweite Verbindungselementabschnitt 50 und der Tragrahmen 60 als bauliche Einheit in Mehrkomponententechnik ausgebildet, insbesondere in 2K-Technik (2K = 2 unterschiedliche Kunststoffe). Hierzu sind bevorzugt die Bauteile 22, 28, 50 und 60 aus Kunststoff ausgebildet. Die Fertigung dieser baulichen Einheit im Mehrkomponentenspritzgussverfahren ermöglicht eine deutliche Vereinfachung der Montage im Vergleich zu bisherigen Lüftern, bei denen das Luftführungsrohr über Gummibänder aufgehängt war, da die Verwendung von Gummibändern Handarbeit und zusätzliche Kontrollen nötig gemacht hat.
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Die Verwendung eines Mehrkomponentenspritzgussverfahrens ermöglicht eine Spritzguss-Verbindung zwischen dem Luftführungsrohr 22 und dem ersten Verbindungselementabschnitt 28 und zwischen dem Tragrahmen 60 und dem zweiten Verbindungselementabschnitt 50. Bei einer Spritzguss-Verbindung entsteht ein Haftungsverbund zwischen den beiden Komponenten, also insbesondere durch Van der Waals-Kräfte und/oder Interdiffusion, also mechanische, intermolekulare Verhakung von Makromolekülen, bedingt durch vorhandene thermische Energie. Es sind aber auch andere Verbindungen wie Klebeverbindungen möglich, die jedoch in der Montage deutlich aufwändiger ist.
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Bei der Verwendung eines Außenrohrs 40 ist bevorzugt auch dieses ein Teil der baulichen Einheit und mittels einer Spritzguss-Verbindung verbunden. Hierbei sind das Luftführungsrohr 22 und das Außenrohr 40 bevorzugt durch Spritzguss mit dem ersten Verbindungselementabschnitt 28 bzw. dem zweiten Verbindungselementabschnitt 50 verbunden.
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Der erste Verbindungselementabschnitt 28 ist zur Körperschallentkopplung bevorzugt zumindest teilweise aus einem weichen Werkstoff mit einem vorgegebenen Schwingverhalten zur Vibrations- und Geräuschdämpfung ausgebildet. Dieser weiche Werkstoff weist bevorzugt ein schwingungsdämpfendes Elastomer, insbesondere Gummi, auf. Der zweite Verbindungselementabschnitt 50 ist bevorzugt ebenfalls zumindest teilweise aus einem derartigen weichen Werkstoff ausgebildet, um eine Relativbewegung zwischen dem Tragrahmen 60 und dem Luftführungsrohr 40 zu ermöglichen.
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Gemäß einer Ausführungsform sind der erste und zweite Verbindungselementabschnitt 28, 50 einstückig ausgebildet. Hierzu sind am Außenrohr 40 an der Stelle 69 bevorzugt Aussparungen oder Öffnungen vorgesehen, durch die eine unmittelbare Verbindung zwischen erstem und zweitem Verbindungselementabschnitt 28, 50 ermöglicht wird. Der axiale Rand 69 des Außenrohrs 40 kann z.B. kammartig bzw. mit einem Zinnenkranz ausgebildet sein, so dass sich der Werkstoff des ersten Verbindungselementabschnitts 28 und des zweiten Verbindungselementabschnitts 50 durch die Vertiefungen hindurch erstrecken kann und auf Grund der großen Kontaktfläche zwischen den Verbindungselementabschnitten 28, 50 und dem Außenrohr 40 eine sichere Verbindung entsteht, vgl. 4.
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Das zwischen dem ersten und zweiten Verbindungselementabschnitt 28, 50 angeordnete Außenrohr 40 ist bevorzugt zumindest teilweise aus einem harten Werkstoff ausgebildet, um Formstabilität zu erlangen. Dieser harte Werkstoff weist bevorzugt ein Metall und/oder eine Metalllegierung und/oder einen harten Kunststoff, insbesondere einen thermoplastische Kunststoff, auf. Der Tragrahmen 60 ist bevorzugt ebenfalls zumindest teilweise aus einem derartigen harten Werkstoff ausgebildet, um Formstabilität zu erlangen.
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Gemäß einer Ausführungsform weist der Tragrahmen 60 eine Grundplatte 61 mit einer ersten Fläche 62 und einer dieser gegenüber liegenden zweiten Fläche 63 auf, wobei der zweite Verbindungselementabschnitt 50 sich zumindest bereichsweise parallel entlang der ersten Fläche 62 erstreckt, und wobei das Außenrohr 40 z.B. auf der Seite der zweiten Fläche 63 angeordnet ist. Die Anordnung der ersten Fläche 62 auf der zweiten Fläche 63 ist vorteilhaft, da bei der Verwendung eines weichen Werkstoffs für die erste Fläche 62 eine Federwirkung entsteht, so dass die Lüftereinheit 10 entsprechend weniger zur Sitzoberfläche durchdrückt.
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Wie in 1 zu sehen ist, hat der Tragrahmen 60 bevorzugt mindestens ein und bevorzugt eine Mehrzahl von vorzugsweise federnd ausgebildeten Befestigungselementen 80 zur Befestigung der Lüftereinheit 10 an einem externen Bauteil. Dieses Befestigungselement 80 hat bevorzugt mindestens ein krallenförmiges Fixierglied (Haken) 85 zur Fixierung an dem externen Bauteil. Das externe Bauteil kann z.B. ein mit Schaumstoff versehener Fahrzeugsitz sein, wobei die Lüftereinheit 10 zur Belüftung bzw. Beheizung des Sitzes dient.
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Illustrativ ist der Tragrahmen 60 mit vier federnd ausgebildeten Befestigungselementen 82, 84, 86, 88 versehen, welche nach Art von Beinen von der zweiten Fläche 63 der Grundplatte 61 abstehen und deshalb nachfolgend auch als „Beine“ bezeichnet werden. Diese erstrecken sich bevorzugt jeweils zumindest annähernd senkrecht zum Tragrahmen 60 und zumindest annähernd parallel zum Außenrohr 40.
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Jedes der Beine 82, 84, 86, 88 hat bevorzugt drei krallenartige Fixierglieder, welche nachfolgend auch als „Krallen“ bezeichnet werden, wobei lediglich die Krallen des Beins 82 illustrativ mit den Bezugszeichen 82 I bis 82 III gekennzeichnet sind. Darüber hinaus hat jedes der Beine 82, 84, 86, 88 bevorzugt mindestens eine Verstärkungsstrebe, wobei lediglich die Verstärkungsstrebe des Beins 86 illustrativ mit dem Bezugszeichen 86 I gekennzeichnet ist.
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Die Ausgestaltung mit dem Tragrahmen 60 und den Beinen 82, 84, 86, 88 hat sich als vorteilhaft für die Montage erwiesen.
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Im Betrieb des Axiallüfters 20 treibt der Motor 21 das Lüfterrad 24 derart an, dass dieses sich zur Erzeugung eines Luftstroms um seine Drehachse 23 dreht, beispielsweise in Richtung eines Pfeils 27. Hierbei werden die z.B. durch eine Unwucht des Axiallüfters 20 entstehenden, unerwünschten Vibrationen und Geräusche von der vibrations- und geräuschdämpfenden Vorrichtung 30 gedämpft.
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2 zeigt die Vorderseite der Lüftereinheit 10 von 1, in welcher die Montage des dem Axiallüfter 20 zum Antrieb des Lüfterrads 24 zugeordneten Motors 21 an einer am Luftführungsrohr 22 befestigten Flanschplatte 38 verdeutlicht ist. Diese ist bevorzugt über Haltestege 29 I bis 29 IV mit dem Luftführungsrohr 22 verbunden.
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An der Flanschplatte 38 ist bevorzugt ein Lagerelement 39 angeordnet, z.B. ein Lagerrohr, an welchem der Außenrotor (36 in 6) des Motors 21 drehbeweglich gelagert ist. Die Flanschplatte 38 hat bevorzugt drei Öffnungen 39 I bis 39 III zur Montage oder Demontage der Lageranordnung.
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Darüber hinaus ist an der Flanschplatte 38 bevorzugt ein Kabelhalter 70 zum Halten und Führen einer flexiblen elektrischen Anschlussleitung für den Motor 21 ausgebildet. Diese ist z.B. an einer Leiterplatte (90 in 6) des Motors 21 angeschlossen (z.B. angelötet) und hat mindestens zwei Leitungen zum Zuführen einer Betriebsspannung (Stromversorgung), kann aber auch weitere Leitungen aufweisen, z.B. für ein Tachosignal oder ein Alarmsignal. Zur weiteren Führung und Fixierung einer derartigen Anschlussleitung ist eine Führungs- und Haltenut 52 vorgesehen, die illustrativ am zweiten Verbindungselementabschnitt 50 ausgebildet ist.
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3 zeigt die Rückseite der Lüftereinheit 10 von 1 und 2 zur Verdeutlichung der bevorzugt jeweils zumindest annähernd senkrecht zum Tragrahmen 60 und zumindest annähernd parallel zum Außenrohr 40 ausgebildeten Beine 82, 84, 86, 88 mit den zugeordneten krallenförmigen Fixiergliedern (Haken) 85 und Verstärkungsstreben 86’. Darüber hinaus verdeutlicht 3 die Verbindung des Tragrahmens 60 mit dem Außenrohr 40 über den zweiten Verbindungselementabschnitt 50 und die Verbindung des Außenrohrs 40 mit dem Luftführungsrohr 22 über den ersten Verbindungselementabschnitt 28, sowie die Anordnung des Axiallüfters 20 im Luftführungsrohr 22.
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4 zeigt die Vorderseite der Lüftereinheit 10 von 1 bis 3 zur Verdeutlichung der Flanschplatte 38 und der daran zur Verbindung mit dem Luftführungsrohr 22 vorgesehenen Haltestege 29 I bis 29 IV. Darüber hinaus verdeutlicht 4 den an der Flanschplatte 38 vorgesehenen Kabelhalter 70.
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Der erste Verbindungselementabschnitt 28 und der zweite Verbindungselementabschnitt 50 dichten den Bereich zwischen der Luftdurchtrittsöffnung des Tragrahmens 60 und der Außenseite des Luftführungsrohrs 22 ab und verhindern somit einen lufttechnischen Kurzschluss. Im Bereich zwischen dem ersten Verbindungselementabschnitt 28 und dem zweiten Verbindungselementabschnitt 50 sind die kammartigen Vorsprünge des Außenrohrs 40 angeordnet.
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5 zeigt die Lüftereinheit 10 von 1 bis 4 zur Verdeutlichung einer beispielhaft zumindest annähernd V-förmigen Ausgestaltung der bevorzugt jeweils zumindest annähernd senkrecht zum Tragrahmen 60 und zumindest annähernd parallel zum Außenrohr 40 ausgebildeten Beine 84, 86, 88 mit den zugeordneten krallenförmigen Fixiergliedern 85. Diese erstrecken sich dornenartig in einem vorgegebenen Winkel von den zugeordneten Beinen 84, 86, 88 in Richtung einer vom Tragrahmen 60 gebildeten Ebene, um sich nach einem Einschieben der Lüftereinheit 10 in eine zugeordnete Montageöffnung (102 in 9) bzw. nach einem Einschieben der Beine 84, 86, 88 in zugeordnete Montageöffnungen eines externen Bauteils in dieser bzw. diesen festkrallen zu können. Darüber hinaus verdeutlicht 5 die am zweiten Verbindungselementabschnitt 50 ausgebildet Führungs- und Haltenut 52 von 2 und 4.
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7 zeigt eine Lüftereinheit 10, die beispielhaft in einer Aussparung 102 eines Fahrzeugsitzes 100 montiert ist. Die Krallen 82’ der Beine 82, 86 sind in dem Werkstoff des Fahrzeugsitzes 100 verkrallt und sichern die Lüftereinheit 10 gegen ein Herausfallen, insbesondere bei der Montage. Die Aussparung 102 ist bevorzugt kreisrund. Der Werkstoff des Fahrzeugsitzes 100 ist z.B. Schaumstoff oder eine Gummihaarschicht. Üblicherweise werden bei Komfortsitzen weitere Bezüge auf den Fahrzeugsitz 100 gespannt.
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8 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Lüftereinheit 10. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 7 ist kein Außenrohr 40 zwischen dem ersten Verbindungselementabschnitt 28 und dem zweiten Verbindungselementabschnitt 50 vorgesehen. Im Übrigen ist die Lüftereinheit 10 entsprechend der Lüftereinheit 10 aus den 1 bis 7 aufgebaut. Die Verbindung zwischen dem ersten Verbindungselementabschnitt 28 und dem zweiten Verbindungselementabschnitt 50 im Bereich 151 kann dabei vollflächig, also ohne Aussparungen, ausgebildet sein, oder aber es können auch Aussparungen vorgesehen sein, wie sie beispielsweise nach dem Trennen des Außenrohrs 40 aus 1 bis 7 vorhanden sind.
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Das Weglassen des Außenrohrs 40 hat einerseits den Nachteil, dass die ggf. vorhandene Schutzfunktion des Außenrohrs 40 nicht mehr gegeben ist. Es hat sich jedoch bei Geräuschmessungen mit den unterschiedlichen Varianten der Lüftereinheit 10 ergeben, dass das Weglassen des Außenrohrs 40 zu einer Geräuschreduzierung der Lüftereinheit 10 führt. Es wird vermutet, dass das Außenrohr 40 ungünstige Resonanzen aufweist, welche die Geräuschdämpfung durch das Verbindungselement 28, 50 negativ beeinflussen.
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9 zeigt die Lüftereinheit 40 nach der Befestigung im Sitz 100 bzw. im Sitzpolster des Sitzes 100. Der Sitz 100 hat eine erste Aussparung 102 zur Aufnahme der Lüftereinheit 10. Im Inneren der ersten Aussparung 102 ist eine zweite Aussparung 104 vorgesehen, die einen kleineren Durchmesser als die erste Aussparung 102 hat. Die zweite Aussparung 104 ist beispielsweise über eine Schulter in der ersten Aussparung 102 ausgebildet.
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Die Lüftereinheit 10 ist über die Beine 82, 86 in der ersten Aussparung 102 befestigt und durch die krallenförmigen Fixierglieder (Haken) 85 (vgl. 6) gegen Herausrutschen gesichert.
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Das Luftführungsrohr 22 ist zumindest teilweise in der zweiten Ausnehmung 104 angeordnet, berührt diese jedoch bevorzugt im Grundzustand, also ohne extern wirkende Kräfte, nicht.
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Die rechte Seite der Lüftereinheit 10 ist eingedrückt bzw. nach innen gedrückt dargestellt. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Passagier mit dem Knie auf dem Sitz kniet oder wenn das Sitzbein des Passagiers auf den rechten Teil der Lüftereinheit 10 drückt.
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Die Eindrückbewegung der Lüftereinheit würde sich bei einer starr ausgebildeten Lüftereinheit 10 auf das Lüftführungsrohr 22 übertragen, und dieses würde sich dann möglicherweise dauerhaft in der ersten Aussparung 102 verhaken und könnte keine Luft mehr fördern. Bei einer Anordnung mit der zweiten Aussparung 104 könnte es auch zu einer Zerstörung der Lüftereinheit 10 kommen, da das Luftführungsrohr 22 keine größere Relativbewegung relativ zur zweiten Aussparung 104 ausführen kann.
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Durch den zweiten Verbindungselementabschnitt 50 wird es möglich, die Eindrückbewegung auszugleichen, indem dieser eine Ausgleichswulst 51 bildet. Das Lüftführungsrohr 22 kann sich somit an der zweiten Aussparung 104 abstützen und bleibt so ausgerichtet, dass eine Luftförderung in axialer Richtung möglich ist.
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Die Anordnung der Lüftereinheit 10 aus 1 bis 7 erfolgt entsprechend, wobei dort das Außenrohr 40 in der zweiten Aussparung 104 angeordnet ist und ggf. mit dieser in Kontakt gelangt. Dies führt zu einem zusätzlichen Schutz des Luftführungsrohrs 22.
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Naturgemäß sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung vielfache Abwandlungen und Modifikationen möglich.
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Vorteilhaft an der Erfindung ist, dass die Außenseite des Luftführungsrohrs 22 durch den ersten Verbindungselementabschnitt 28 und den zweiten Verbindungselementabschnitt 50 zumindest teilweise, bevorzugt vollständig, abgedichtet wird. Hierdurch wird ein Rückfluss der durch den Lüfter 20 geförderten Luft in diesem Bereich außerhalb des Luftführungsrohrs reduziert bzw. vollständig verhindert.
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Das Luftführungsrohr 22 kann auch ein Metall und/oder eine Metalllegierung aufweisen. Bevorzugt ist das Luftführungsrohr 22 jedoch im Bereich der Verbindung mit dem ersten Verbindungselementabschnitt 28 aus Kunststoff ausgebildet, um eine Verbindung über ein 2K-Spritzgussverfahren zu ermöglichen.
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Das Außenrohr 40 kann auch kürzer ausgebildet werden, so dass die Schutzfunktion bezüglich des Luftführungsrohrs 22 ggf. nicht mehr oder nur noch gering gegeben ist und die Funktion der Stabilisierung der Verbindungselemente 28 und 50 im Vordergrund steht.
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Das Außenrohr 40 kann auch mehrteilig mit einer Mehrzahl von Segmenten ausgebildet werden. Dies ermöglicht eine Relativbewegung der Außenrohrsegmente relativ zueinander, da diese am Verbindungselement (28, 50) weich aufgehängt sind. Hierdurch kann eine bessere Dämpfung des Körperschalls erreicht werden.