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Die Erfindung betrifft eine Laderaumabdeckung für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Laderaumabdeckungen sind vielfältig bekannt. Eine weit verbreitete Variante sieht ein einteiliges, im Wesentlichen starres Abdeckelement vor, das sich nur als Ganzes aus dem Laderaum entnehmen lässt. Auch Rollos gehören zum Stand der Technik. Bei Ausführungsformen mit zwei oder mehr gegeneinander beweglichen Abdeckelementen, die im Betriebszustand in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander angeordnet sind, können diese beispielsweise übereinander in Richtung des Fahrzeuginneren verschoben werden, um Platz im Bereich der Ladekante zum Be- und Entladen zu schaffen. Bei einer anderen bekannten Ausführungsform können das oder die bedienernahen Abdeckelemente in Richtung auf das Fahrzeuginnere geklappt werden, um auf dem bedienerfernsten Abdeckelement abgelegt zu werden. Häufig besteht auch die Möglichkeit, die Laderaumabdeckung aus ihren fahrzeugseitigen Halterungen zu nehmen und im Fahrzeug zu verstauen.
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Die genannten Laderaumabdeckungen sind hinsichtlich ihrer Handhabung verbesserungswürdig. Ein Nachteil ist zum Beispiel, dass der Bediener sich in jedem Fall relativ weit in den Laderaum vorbeugen muss, um die mindestens zwei Abdeckelemente gegeneinander zu bewegen. Auch ist es in vielen Fällen sehr schwierig, die Laderaumabdeckung platzsparend im Fahrzeug unterzubringen.
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Die
EP 1 964 721 A1 offenbart eine Laderaumabdeckung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Außerdem ist eine Verriegelungsvorrichtung vorgesehen, die einen Druckknopf umfasst. Dieser ist zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung beweglich.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Laderaumabdeckung der eingangs genannten Art mit verbesserter Handhabung zu realisieren.
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Diese Aufgabe wird bei der Laderaumabdeckung der eingangs genannten Art durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteile der Erfindung sind insbesondere darin zu sehen, dass der Bedienungskomfort wesentlich gesteigert werden kann. Anstatt sich mehr oder weniger weit nach vorne beugen zu müssen, kann der Bediener eines der beiden im Wesentlichen starren Abdeckelemente ergreifen und in y-Richtung, d.h. um eine in Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) verlaufende Achse, verschwenken. Auch kann eine leichtere Handhabung beim Herausnehmen bzw. Einsetzen der Laderaumabdeckung aus dem bzw. in das Fahrzeug realisiert werden. Zudem kann durch die Faltung in y-Richtung um die besagte x-Achse das Packmaß wesentlich reduziert werden. Während bei allen Ausführungsformen gemäß dem Stand der Technik die Breite der Laderaumabdeckung unabhängig vom Zustand gleich bleibt und somit nahezu die Breite des Fahrzeugs aufweist, wird durch die Klappung in x-Richtung eine Verringerung der Breite der Laderaumabdeckung in ihrer Verstauposition erzielt, die ein sehr kleines Packmaß erlaubt und vielfältige Verstaumöglichkeiten im Fahrzeug eröffnet. Mit anderen Worten lässt sich ein Packmaß erreichen, das wesentlich besser der räumlichen Enge im Fahrzeug entspricht.
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Es kommt der Sicherheit und der Bedienerfreundlichkeit entgegen, wenn die beiden Abdeckelemente in der ein- und/oder ausgefahrenen Position zueinander ver- und entriegelbar sind. Im Betriebszustand wird somit ein fester Sitz der Laderaumabdeckung erreicht, während im verstauten Zustand die mindestens zwei Abdeckelemente zueinander fixiert sind und beispielsweise nicht aufklappen können.
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Die erfindungsgemäße Verriegelungsmöglichkeit sieht vor, dass die mindestens zwei Abdeckelemente in ausgefahrener Position durch zwei mit einem Schwenkgelenk verbundene Verriegelungselemente, die ihrerseits an die Abdeckelemente angelenkt sind, verriegelbar sind. Hierbei liegt die Schwenkachse dieses Schwenkgelenks im besagten Verriegelungszustand außerhalb der Klappachse der beiden aufgeklappten Abdeckelemente, während sie zum Zwecke des Zusammenklappens der beiden aufgeklappten Abdeckelemente in Flucht mit der Klappachse gebracht wird, so dass das Zusammenklappen hierdurch erst ermöglicht wird. Zum Aufklappen der beiden Abdeckelemente werden die Verriegelungselemente in die achsfluchtende Stellung gebracht. Bei ganz aufgeklappten Abdeckelementen werden die Verriegelungselemente dann per Hand oder automatisch mittels beispielsweise eines Federmechanismus aus der Achsflucht geschwenkt, so dass ein Zurückklappen der Abdeckelemente nicht möglich ist (Verriegelungszustand).
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass mindestens eine in x-Richtung verlaufende Klappachse vorgesehen ist, welche mittig zwischen dem mindestens ersten und dem zweiten Abdeckelement angeordnet ist. Diese Variante bietet sich dann an, wenn nur zwei Abdeckelemente vorhanden sind und der Laderaum symmetrisch mit im Wesentlichen gleich gro-ßen Abdeckelementen abgedeckt werden soll.
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Alternativ oder zusätzlich ist mindestens eine in x-Richtung verlaufende Klappachse außermittig zwischen dem mindestens ersten und dem zweiten Abdeckelement vorhanden. Hierdurch kann bei nur zwei Abdeckelementen eine gewünschte asymmetrische Klappung realisiert werden.
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Das die mindestens zwei Abdeckelemente verbindende Gelenk kann vorzugsweise als einfaches Gelenk oder als Doppelgelenk ausgebildet sein, deren beiden Achsen mit Abstand parallel zueinander verlaufen. Beide Achsen können außermittig angeordnet sein, oder eine der beiden Achsen verläuft mittig und die andere außermittig. Eine Ausführung mit Doppelgelenk bietet den Vorteil, dass zwischen den beiden zueinander verschwenkten Abdeck-elementen ein Zwischenraum entstehen kann, in den andere Elemente der Laderaumabdeckung untergebracht werden können (s. hierzu weiter unten). Wenn vorliegend von dem Klappgelenk mit in x-Richtung verlaufender Klappachse die Rede ist, fällt unter diesen Begriff auch ein wie oben beschriebenes Doppelgelenk, ohne diese Möglichkeit stets explizit zu erwähnen.
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Bei einer Alternative ist es möglich, mehrere in x-Richtung verlaufende Klappachsen mit entsprechend vielen Abdeckelementen vorzusehen, wobei eine Vielfachklappung bis hin zu einem Einrollen der verschiedenen Abdeckelemente bzw. einem Aufrollen der Laderaumabdeckung realisierbar ist. Bei dieser Mehrzahl an außermittigen Klappachsen kann selbstverständlich auch eine mittige Klappachse vorhanden sein.
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Es ist von besonderem Vorteil, wenn die Laderaumabdeckung aus der Einbauposition im Kraftfahrzeug herausnehmbar ausgebildet ist, um sie an anderer Stelle im Kfz verstauen zu können. Hier kommen die verschiedensten Verstaumöglichkeiten in Betracht, z.B. der Laderaumboden, eine seitliche Verkleidung im Laderaum oder hinter den Rücksitzen.
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Ein sehr kleines Packmaß kann erreicht werden, wenn die Laderaumabdeckung (beispielsweise die mindestens zwei Abdeckelemente) zusätzlich um eine, bezogen auf die Einbausituation der Laderaumabdeckung im Kraftfahrzeug, in Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) verlaufende Klappachse relativ zueinander schwenkbar ausgebildet ist. Es ist dann zumindest eine zweifache, nacheinander auszuführende Klappung um zwei zueinander senkrechte Achsen realisiert.
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Vorteilhafterweise umfasst die Laderaumabdeckung zusätzlich mindestens eine Schutzeinrichtung, die in Betriebsstellung im eingebauten Zustand im Kraftfahrzeug vorzugsweise in Fahrzeuglängsrichtung und/oder Hochrichtung (z-Richtung) über die Abdeckelemente hinausragt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die mindestens eine Schutzeinrichtung im eingebauten Zustand der Laderaumabdeckung im Kraftfahrzeug in ihrer Betriebsstellung vorzugsweise zwischen den Abdeckelementen und einer Heckklappe des Kfz angeordnet ist. Bei dieser Ausgestaltung fungiert die mindestens eine Schutzeinrichtung als zusätzlicher Sichtschutz, der den Spalt zwischen den Abdeckelementen und der Heckklappe möglichst blickdicht verschließt. Eine zusätzliche und/oder weitere Schutzeinrichtung kann auch als im Wesentlichen horizontal beweglicher Längenausgleich bei verschiebbaren Rücksitzen (Blickschutz) oder als hochklappbares Sonnenschott im Bereich der Rücksitze (Sonnenschutz) ausgebildet sein, wobei hier die Schutzeinrichtung also auf der der Heckklappe abgewandten Seite angeordnet ist.
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Gemäß einer Ausgestaltung ist die mindestens eine Schutzeinrichtung mit Vorteil an der Heckklappe befestigt und wird beim Öffnen der Heckklappe von der im Kfz verbleibenden Laderaumabdeckung wegbewegt. In diesem Fall ist die Schutzeinrichtung in der Betriebsstellung bei geschlossener und offener Heckklappe nicht an den Abdeckelementen befestigt. Sie können aber bei geschlossener Heckklappe aneinander anliegen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Laderaumabdeckung - alternativ oder zusätzlich zu der vorgenannten Einrichtung - mindestens eine Schutzeinrichtung auf, die in Betriebsstellung im eingebauten Zustand im Kraftfahrzeug vorzugsweise im Bereich der Rücksitze des Kfz angeordnet ist. Diese Schutzeinrichtung ist demnach auf der dem Bediener abgewandten Seite angeordnet. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist diese zusätzliche Schutzeinrichtung als Sonnenschott einsetzbar, welche im Betriebszustand vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht aufgestellt ist. Eine Schutzeinrichtung als Teil der Laderaumabdeckung kann auch als aufstellbarer Sonnenschutz im Bereich der Heckklappe vorgesehen sein.
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Alternativ ist eine solche Schutzeinrichtung der Laderaumabdeckung zum Längenausgleich und zur Verlängerung in x-Richtung vorgesehen. Wenn beispielsweise die Rücksitze bzw. die Rücksitzbank weit nach vorne geschoben sind bzw. ist und die Abdeckelemente in ihrer Betriebsstellung im Kfz fixiert sind, kann die Schutzeinrichtung von den Abdeckelementen weg in Richtung der Rücksitze vorgeschoben werden und den Spalt zwischen der vorderen Kante der Abdeckelemente und den Rücksitzen abdecken. Hier sind die Schutzeinrichtung wie die Abdeckelemente vorzugsweise waagerecht ausgerichtet. Bei einer Alternative ist es möglich, dass die Schutzeinrichtung verschwenkbar an den Abdeckelementen angelenkt ist, um dann von unten oder von oben gegen die Rücksitze zum Zwecke der Spaltabdeckung geschwenkt zu werden.
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Bei einer weiteren Variante zum Längenausgleich ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Elemente der mindestens einen Schutzeinrichtung unterschiedlich weit in x-Richtung verschiebbar sind. Wenn beispielsweise die Rücksitzreihe aus einer zweisitzigen Bank und einem getrennt von dieser verschieblichen Einzelsitz gebildet ist, kann die Schutzeinrichtung zwei in y-Richtung nebeneinander angeordnete, mit den Abdeckelementen verbundene Flächenelemente umfassen, die unabhängig voneinander unterschiedlich weit in Richtung der Rücksitze bewegbar, beispielsweise verschiebbar, ausgebildet sind. Auch bei einer solchen Ausgestaltung ist die Klappung der Laderaumabdeckung um die mindestens eine in x-Richtung verlaufende Klappachse vorgesehen, d.h. trotz der außermittigen Aufteilung der Schutzeinrichtung zur Anpassung an die Rücksitzbank und den Einzelsitz. Hierzu ist vorzugsweise das breitere Flächenelement, das in seiner Breite im Wesentlichen an die Rücksitzbank angepasst ist, im Bereich der Klappachse der Abdeckelemente unterteilt, beispielsweise durch eine entsprechend mit dieser Klappachse in Flucht bringbare Schwenkachse. Die beiden gegeneinander in x-Richtung verschiebbaren Flächenelemente können zueinander führbar oder in jeder Position unabhängig voneinander sein.
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Besonders bevorzugt kann die mindestens eine Schutzeinrichtung zum Verstauen zusammen mit der Laderaumabdeckung um die besagte mindestens eine in Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) verlaufende Klappachse klappbar ausgebildet sein. Hierzu werden die Abdeckelemente und die Schutzeinrichtung - unabhängig davon, ob sie im Betriebsstand miteinander verbunden sind oder nicht - in enge räumliche Relation zueinander gebracht, um dann gemeinsam verschwenkt zu werden. In der einfachsten Variante wird die Schutzeinrichtung lediglich derart auf, unter oder in die Abdeckelemente gelegt, dass deren Klappachsen zusammenfallen und somit die Laderaumabdeckung in eine Zwischen- oder die endgültige Parkposition verschwenkt werden kann.
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Bei einer weiteren Ausführungsform ist die mindestens eine Schutzeinrichtung bezüglich der mindestens zwei Abdeckelemente in eine Parkposition verschiebbar ausgebildet. Beispielsweise kann die Schutzeinrichtung in einen in den Abdeckelementen ausgebildeten Spalt geschoben werden. Dieser Spalt bildet sich beispielsweise, wenn das eine auf das andere Abdeckelement geklappt ist. Hierdurch kann die Schutzeinrichtung zumindest abschnittsweise von den Abdeckelementen, in Draufsicht gesehen, randseitig überdeckt werden. Das resultierende Packmaß ist sehr klein. Gemäß einer Alternative kann die Schutzeinrichtung auch unterhalb der Abdeckelemente verschoben werden.
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Bei einer Alternative ist die Schutzeinrichtung bezüglich der mindestens zwei Abdeckelemente in eine Parkposition verschwenkbar ausgebildet, bei der die Abdeckelemente die Schutzeinrichtung, in Draufsicht gesehen, zumindest abschnittsweise randseitig überdecken. Hier ist also eine Schwenkachse zur temporären oder permanenten Verbindung zwischen der Schutzeinrichtung und den Abdeckelementen vorhanden. Diese Schwenkachse verläuft vorzugsweise senkrecht zur Klappachse des Klappgelenks, das die mindestens zwei Abdeckelemente miteinander verbindet.
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Gemäß einer weiteren Alternative ist die Schutzeinrichtung in einer Parkposition mit mindestens einem der mindestens zwei Abdeckelemente verbindbar, beispielsweise verrastbar oder verklippsbar. In dieser Stellung ist vorgesehen, dass die Schutzeinrichtung zusammen mit den Abdeckelementen klappbar ist, dass also die entsprechenden Achslagen vorliegen. In der Betriebsposition der Laderaumabdeckung ist es bei dieser Ausführungsform bevorzugt, dass die Schutzeinrichtung und die Abdeckelemente nicht miteinander verbunden sind. Alternativ können auch bei einer permanenten Verbindung zwischen Schutzeinrichtung und Abdeckelementen z.B. Rastverbindungen für die Arretierung der Schutzeinrichtung in ihrer Parkposition vorgesehen sein.
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Die oben genannten Varianten der mindestens einen Schutzeinrichtung können auch gleichzeitig in einer Laderaumabdeckung realisiert sein. Beispielsweise kann eine Schutzeinrichtung nahe der Heckklappe und eine andere Schutzeinrichtung im Bereich der Rücksitze vorgesehen sein.
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Die wesentlichen Elemente der Schutzeinrichtung können, müssen aber nicht, selbst mittels eines Schwenkgelenks miteinander verbunden sein, dessen Schwenkachse mit der erfindungsgemäßen Klappachse in Flucht bringbar ist, um die Laderaumabdeckung in der erfindungsgemäßen Art und Weise in y-Richtung zu klappen.
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Bei den vorgenannten Varianten der Laderaumabdeckung ist von besonderem Vorteil, wenn mindestens eines der mindestens zwei Abdeckelemente eine Aufnahme für die Schutzeinrichtung aufweist, in welche die Schutzeinrichtung eingeschwenkt, eingeschoben oder eingelegt wird, ggf. nach vorherigem Lösen. Hierdurch wird ein kleines Packmaß erreicht. Außerdem kann somit erreicht werden, dass die Klappachsen der Schutzeinrichtung und der Abdeckelemente in einfacher und kompakter Weise miteinander in Flucht gebracht werden.
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Die besagte Aufnahme kann beispielsweise als eine oder mehrere Aussparungen in mindestens einem, vorteilhafterweise in beiden, der mindestens zwei Abdeckelemente vorgesehen sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die mindestens zwei Abdeckelemente zueinander um die besagte in x-Richtung verlaufende Klappachse verschwenkbar, wenn nur eine der beiden Abdeckelemente mit dem Fahrzeug verbunden ist. Hierbei kann das fahrzeugseitig angeordnete Abdeckelement schwenkbar an der Fahrzeugverkleidung befestigt sein, während das andere Abdeckelement an dieses geklappt wird. Beide Abdeckelemente lassen sich dann zusammen an der besagten Fahrzeugverkleidung vorzugsweise in senkrechter Stellung anlegen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die mindestens zwei Abdeckelemente an ihrem gemeinsamen Klappgelenk voneinander lösbar ausgebildet, wobei sie an der jeweiligen klappachsenfernen Seite an ihrer jeweilig benachbarten Seitenverkleidung des Kfz lösbar oder permanent befestigt sind, vorzugsweise schwenkbar. Nach Lösen der beiden Klappelemente voneinander, lassen sich dann beide Abdeckelemente unabhängig voneinander an ihrer jeweiligen Seitenverkleidung vorzugsweise in jeweils senkrechter Stellung anlegen.
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Die erfindungsgemäße Laderaumabdeckung, wenn diese nicht permanent im Fahrzeug befestigt ist, kann - je nach Ausgestaltung - auf unterschiedliche Art und Weise aus ihrer Verstauposition in das Kfz eingebaut werden. Beispielsweise kann sie im nach oben (oder unten) abgeknickten Zustand zunächst auf einer Seite in einer Seitenverkleidung des Kfz eingeführt werden, bevor sie durch Druck nach unten (bzw. nach oben) unter Aufklappen der Laderaumabdeckung auf der gegenüberliegenden Seitenverkleidung des Kfz eingeführt wird. Alternativ kann die Laderaumabdeckung im vollständig aufgeklappten Zustand zunächst an einer Seite eingeschuht und dann die andere Seite nach unten in die entsprechenden Aufnahmen in der anderen Seitenverkleidung gebracht werden.
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Gemäß einer weiteren Alternative ist die Laderaumabdeckung in Führungsnuten, die in den Seitenverkleidungen des Kfz angeordnet sind, in Fahrzeuglängsrichtung einführbar.
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Bei einer weiteren Variante ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Abdeckelemente in ihrer Einbauposition nicht fest im Fahrzeug lagern, sondern beispielsweise in Fahrzeuglängsrichtung insgesamt verschieblich sind. Hierdurch wird eine höhere Flexibilität erreicht.
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Im Folgenden werden einige Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform einer Laderaumabdeckung;
- 2 eine Sicht in einen Kfz-Innenraum mit der montierten Laderaumabdeckung gemäß der 1;
- 3 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform einer Laderaumabdeckung;
- 4 eine Unteransicht der Laderaumabdeckung gemäß der 3;
- 5 eine Unteransicht der aus dem Kfz entnommenen Laderaumabdeckung gemäß der 3 und 4, mit in die Abdeckelemente eingeklippster Schutzeinrichtung;
- 6 eine Sicht in einen Kfz-Innenraum mit der montierten Laderaumabdeckung gemäß der 3-5;
- 7 eine drehbar an einer Seitenverkleidung des Kfz montierten Laderaumabdeckung;
- 8 verschiedene Verstaumöglichkeiten einer Laderaumabdeckung;
- 9-11 verschiedene Einbaumöglichkeiten einer Laderaumabdeckung;
- 12-14 eine in einem Kfz montierte Laderaumabdeckung mit einer in verschiedenen Positionen dargestellten verschiebbaren Schutzeinrichtung;
- 15 eine Detaildarstellung der 14;
- 16 eine zusammengeklappte Laderaumabdeckung gemäß der 12-15 mit eingeschobener Schutzeinrichtung;
- 17-20 eine Laderaumabdeckung mit einer in verschiedenen Positionen dargestellten, nach unten verschwenkbaren Schutzeinrichtung;
- 21-24 eine Laderaumabdeckung mit einer in verschiedenen Positionen dargestellten, nach oben verschwenkbaren Schutzeinrichtung; und
- 25 eine Laderaumabdeckung in Draufsicht ähnlich wie in den 3-6, hier mit einer zusätzlichen Schutzeinrichtung.
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In der 1 ist eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform einer Laderaumabdeckung 1 dargestellt. Diese besteht vorliegend aus einem ersten, in der Draufsicht linken flächigen Abdeckelement 2 und einem zweiten, in der Draufsicht rechten flächigen Abdeckelement 5, die beide über ein mittiges zweiteiliges Klappgelenk 9 mit mittiger Klappachse 10 miteinander verbunden sind. Die beiden Abdeckelemente 2, 5 sind im Wesentlichen starr ausgebildet. In der 1 ist angedeutet, dass die Laderaumabdeckung 1 mit insgesamt vier Nasen 8 beidseitig in den Seitenverkleidungen S eines Kfz fixiert ist. Die Fahrzeuglängsrichtung (allgemein auch als x-Richtung bezeichnet) ist mit dem Doppelpfeil L, die Fahrzeugquerrichtung (allgemein auch als y-Richtung bezeichnet) mit dem Doppelpfeil Q bezeichnet.
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Das erste und das zweite Abdeckelement 2, 5 umfassen jeweils einen jeweils umlaufenden Rahmen 3 bzw. 6, in denen jeweils ein Flächenteil 4 bzw. 7 eingefasst ist. Die Rahmen 3, 6 sind beispielsweise aus Kunststoff gefertigt, während die Flächenteile 4, 7 beispielsweise aus einem Netz, einem Gewirke, einem gepressten und verstärkten Vlies, etc. bestehen können. Alternativ sind die Abdeckelemente 2, 5 im Wesentlichen aus einem einzigen, durchgängigen Material hergestellt. Andere Materialien sind ohne Weiteres möglich. Auch sind Ausführungsformen ohne geschlossene Rahmen oder auch ganz ohne Rahmen realisierbar, wobei die Abdeckelemente beispielsweise aus einem einzigen im Wesentlichen starren Material bestehen.
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In der 1 ist zudem angedeutet, dass auch Ausführungsformen existieren können, bei denen statt oder zusätzlich zur mittigen Achse 10 eine oder mehrere außermittige Achsen 10a vorhanden sein können, um die Abdeckelemente 2, 5 relativ zueinander zu klappen (die entsprechenden Klappgelenke sind in der 1 nicht dargestellt). Wie oben ausgeführt das Klappgelenk 9 auch als Doppelgelenk mit zwei Klappachsen ausgebildet sein, die mit geringem Abstand zueinander verlaufen, wobei beide außermittig oder die eine mittig und die andere außermittig verlaufen. Die Figuren zeigen vorliegend der Einfachheit halber stets ein Einfachklappgelenk 9 mit einer einzigen Klappachse 10, was aber nicht als Einschränkung verstanden werden soll.
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Die beiden Abdeckelemente 2, 5 sind vorliegend in der ausgefahrenen Position, d.h. der in 1 gezeigten im Kfz montierten Betriebsstellung, miteinander mittels einer Verriegelungseinrichtung 15 verriegelbar, so dass die Laderaumabdeckung 1 sicher in den Seitenverkleidungen S mittels der Nasen 8 lagert und nicht beispielsweise in der Klappachse 10 wegknickt und lose in den Laderaum fällt. Die Verriegelungseinrichtung 15 umfasst vorliegend zwei Verriegelungselemente 16, die mittels eines nicht dargestellten Schwenkgelenks, das die Verriegelungselemente 16 mit den Abdeckelementen 2, 5 verbindet, um eine Schwenkachse 17 senkrecht zur Klappachse 10 verschwenkbar sind. Die beiden Verriegelungselemente 16 sind ihrerseits ebenfalls mit einem Schwenkgelenk 18 verbunden, deren Schwenkachse 19 (s. 4) durch Verschwenken der beider Verriegelungselemente 16 in Flucht mit der Klappachse 10 gebracht werden kann. In diesem Zustand lassen sich die beiden Abdeckelemente 2, 5 relativ zueinander verschwenken. Wenn allerdings die Schwenkachse 19 des Schwenkgelenks 18 bei aufgeklappten Abdeckelementen 2, 5 aus der Flucht mit der Klappachse 10 bewegt wird (durch Herunterklappen der Verriegelungselemente 16), sind die beiden aufgeklappten, sich in Betriebsstellung befindlichen Abdeckelemente 2, 5 zueinander verriegelt. Das Verschwenken und/oder die Positionsfixierung der Verriegelungselemente 16 kann beispielsweise durch Federkraft unterstützt werden.
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Nicht dargestellt ist, dass die beiden Abdeckelemente 2, 5 auch in der Park- bzw. Verstauposition, gegeneinander verriegelt werden können, um ein unerwünschtes Aufklappen aus dieser Position zu vermeiden.
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In der 2 ist die Laderaumabdeckung 1 aus der 1 im eingebauten Zustand dargestellt. Von dem Kfz ist die rechte Seitenverkleidung S weggenommen. Die Laderaumabdeckung 1 ist zwischen den Rücksitzen R samt deren Kopfstützen K sowie der Heckklappe H, die hier im geöffneten Zustand dargestellt ist, montiert. Die Nasen 8, mit denen das zweite Abdeckelement 5 an der nicht dargestellten Seitenverkleidung S lösbar eingesteckt ist, sind ebenfalls zu erkennen.
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Eine Variante einer Laderaumabdeckung 1 ist in den 3 (Draufsicht) und 4 (Unteransicht) gezeigt. Hier ist an die Abdeckelemente 2, 5 auf der der Verriegelungseinrichtung 15 abgewandten Seite eine Schutzeinrichtung 22 angeordnet, die im Wesentlichen aus zwei Schutzelementen 23, 26 besteht, die über ein Schwenkgelenk 29 (s. 4) um eine Schwenkachse 30 zueinander verschwenkt werden können. Das linke Schutzelement 23 umfasst einen Rahmen 24 und ein darin eingefasstes Flächenteil 25, während das rechte Schutzelement 26 einen Rahmen 27 und ein darin eingefasstes Flächenteil 28 umfasst. Die Rahmen 24, 27 sind beispielsweise aus Kunststoff gefertigt, während die Flächenteile 25, 28 beispielsweise aus einem Netz, einem Gewirke, einem gepressten und verstärkten Vlies, etc. bestehen können.
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An jedem Schutzelement 23, 26 steht nach hinten in Richtung der Heckklappe H des Kfz ein zungenartig geformter Fortsatz 31 ab, der mit jeweils einer Vertiefung in der Heckklappe H zusammenwirken kann, damit die Schutzeinrichtung 22 während der Fahrt sicher gelagert ist.
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Wie des Weiteren den 3 und 4 zu entnehmen ist, ist die Schutzeinrichtung 22 um eine in Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) verlaufende Schwenkachse 21, die senkrecht zur Klappachse 10 verläuft, zu den Abdeckelementen 2, 5 - im vorliegenden Fall nach oben - verschwenkbar. Hierdurch kann die Schutzeinrichtung beispielsweise als Sonnenschott fungieren und/oder als nach oben klappbarer Sichtschutz, wenn der Bediener für den schnellen Zugriff auf den Laderaum nicht die größeren Abdeckelemente 2, 5 nach links oder rechts klappen will. Alternativ und/oder zusätzlich kann - wie in 6 dargestellt - die Schutzeinrichtung 22 beim Öffnen der Heckklappe H mit nach oben verschwenkt werden. Im gezeigten Fall ist hierfür links und rechts an den nach vorne weisenden Ecken der Schutzelemente 23, 26 jeweils ein Band vorgesehen, das zweckmäßigerweise aus den Schutzelementen 23, 26 ausgehakt werden kann. Beim Hockklappen der Heckklappe lagern die Fortsätze 31 in der Heckklappenverkleidung (hier der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt).
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Die Ausführungsform der Schutzeinrichtung 22 gemäß der 3 und 4 kann zunächst von den Abdeckelementen 2, 5 getrennt werden, wobei der Lösemechanismus nicht genauer dargestellt ist, und dann von unten (4) in jeweilige außenseitige Aufnahmen 11, die im Rahmen 3 bzw. 6 der Abdeckelemente 2 bzw. 5 vorgesehen sind, sowie eine zentrale Aufnahme 12, die in den aneinander anstoßenden Teilen der Rahmen 3, 6 ausgebildet ist, eingelegt werden. In den beiden äußeren Aufnahmen 11 der Rahmen 3, 6 sind jeweils gefederte Rastnasen 13 ausgebildet, mit denen die Schutzeinrichtung 22 in den Aufnahmen 11 fixiert werden. Durch das Einlegen der Schutzeinrichtung in die Aufnahmen 11, 12 werden die Schwenkachse 30 des Schwenkgelenks 29 und die Klappachse 10 des Klappgelenks 9 miteinander in Flucht gebracht, so dass - wenn auch die Schwenkachse 19 der Verriegelungseinrichtung 15 in derselben Flucht liegt - die Laderaumabdeckung um die gemeinsamen Achsen 10, 19, 30 in eine Park- bzw. Verstauposition geklappt werden kann. In der 5 ist die Laderaumabdeckung in einer leicht geklappten Zwischenstellung von der Unterseite her dargestellt.
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In der 7 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Laderaumabdeckung 1 dargestellt, bei der eine Schutzeinrichtung 22 wie gemäß 5 von unten eingeklippst ist. Das erste (linke) Abdeckelement 2 ist zum Zwecke des Zusammenklappens fest oder lösbar an der Seitenverkleidung mittels eines Schwenkgelenks 35 (mit Schwenkachse 36) angelenkt, während das zweite (rechte) Abdeckelement 5 aus seiner benachbarten Seitenverkleidung gelöst ist, so dass die beiden Abdeckelemente 2, 5 zueinander um die Klappachse 10 klappbar sind. In der 7 ist eine Klappung nach unten vorgesehen; eine Klappung nach oben ist bei entsprechender Ausgestaltung des Klappgelenks 9 ebenfalls möglich. Alternativ ließe sich auch das Gelenk 9 zwischen den beiden Abdeckelementen 2, 5 lösen, wodurch die beiden Abdeckelemente 2, 5 an ihrer jeweiligen Seitenverkleidung abstellbar wären.
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In der 8 sind drei unterschiedliche Verstaupositionen einer erfindungsgemäßen Laderaumabdeckung 1 dargestellt. Bei einer ersten Verstaumöglichkeit ist die Laderaumabdeckung 1 an der linken Seitenverkleidung angelegt. Diese Position kann beispielsweise mit der Anlenkung gemäß der 7 realisiert werden. Bei einer zweiten Verstaumöglichkeit ist die Laderaumabdeckung 1 hinter den Rücksitzen R mit zwei Gurten 33 befestigt. Die dritte Verstaumöglichkeit besteht aus einem Fach 38 am Boden des Laderaums. Weitere Verstaumöglichkeiten sind ohne Weiteres möglich.
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In den 9-11 sind drei unterschiedliche Einbauvarianten einer erfindungsgemäßen Laderaumabdeckung 1 wiedergegeben. In der 9 ist die Laderaumabdeckung 1 nach oben um die Klappachse 10 klappbar ausgebildet. Zum Einbau wird zunächst eine der beiden Abdeckelemente, hier das Abdeckelement 2, mit Hilfe der Nasen 8 (oder mit anderen Fixiermitteln) in die entsprechende Seitenverkleidung S eingeführt, wobei die Laderaumabdeckung 1 leicht nach oben aufgeklappt ist. Anschließend wird von oben auf die Laderaumabdeckung 1 gedrückt, so dass die Klappachse 10 nach unten und das andere Abdeckelement, hier das Abdeckelement 5, zur benachbarten Seitenverkleidung bewegt werden, bis schließlich deren Nasen 8 in dieser Seitenverkleidung einfahren und die Laderaumabdeckung 1 sicher gelagert ist.
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Bei der in 10 dargestellten Ausführungsform wird die Laderaumabdeckung 1 im vollständig aufgeklappten Zustand zunächst in die eine Seitenverkleidung, dann von oben kommend in die andere Seitenverkleidung des Kfz eingeführt.
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Während bei den Ausführungsformen gemäß der 9 und 10 der Einbau in Fahrzeugquerrichtung erfolgt, wird bei der in der 11 dargestellten Einbauvariante die Laderaumabdeckung 1 mittels ihrer Nasen 8 in zunächst schräg von oben nach unten und dann waagerecht verlaufende Führungsnuten 39 in Fahrzeuglängsrichtung L eingeschuht, die in den jeweiligen Seitenverkleidungen S vorgesehen sind.
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Die 12-16 zeigen eine Laderaumabdeckung 1 mit einer Schutzeinrichtung 122, welche in ein Schubfach 40 eingeschoben werden kann, das sich zwischen dem ersten und dem zweiten Abdeckelement 2, 5 bildet, wenn diese aufeinander geklappt sind. Gemäß einer nicht dargestellten Variante kann die Schutzeinrichtung 122 auch unter die Abdeckelemente 2, 5 verschoben werden. In der 12 ist die Laderaumabdeckung 1 mit vollständig ausgefahrener Schutzeinrichtung 122 dargestellt. Aus dieser Position kann das Abdeckelement 5 und das Schutzelement 26 auf das Abdeckelement 2 bzw. das Schutzelement 23 geklappt werden. Anschließend wird die Schutzeinrichtung 122 (bzw. die beiden Schutzelemente 23, 26) gemäß der 13 zwischen die beiden Abdeckelemente 2, 5 eingeschoben. Die 14 zeigt die Schutzeinrichtung 122 im gänzlich eingeschobenen Zustand. In der Detaildarstellung gemäß der 15 (Vergrößerung des Kreises der 14) sind die Klappgelenke 9 und 29 sowie die miteinander fluchtenden Achsen 10, 30 zu erkennen. Die vollständig zusammengeklappte und durch Einschieben der Windschutzeinrichtung 122 kompaktierte Laderaumabdeckung 1 ist in der 16 wiedergegeben.
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In den 17-20 ist eine weitere Variante einer Laderaumabdeckung 1 in verschiedenen Positionen dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist eine Schutzeinrichtung 222 permanent entlang der hinteren (alternativ oder zusätzlich entlang der vorderen) in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Querseite der Abdeckelemente 2, 5 angelenkt und vorliegend um eine Schwenkachse 20 nach unten um 180° verschwenkbar. Auch hier sind die beiden Schutzelemente 23, 26 mit einem Schwenkgelenk 29 (mit Schwenkachse 30) miteinander verbunden.
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Gemäß der 17 ist die Schutzeinrichtung 222 ganz aufgeklappt und liegt mit den Abdeckelementen 2, 5 im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene. Entsprechend der 18 ist die Schutzeinrichtung 222 in einer geschwenkten Zwischenposition dargestellt. Die 19 zeigt eine Unteransicht der Laderaumabdeckung 1 mit vollständig eingeklappter Schutzeinrichtung 222, welche in Aufnahmen 11, 12 lagert, die in den Rahmen 3, 6 ausgebildet sind (wie in 4, 5). In diesem eingeklappten Zustand fluchtet die Achse 30 des Schwenkgelenks 29 mit der Klappachse 10 des zweiteiligen Klappgelenks 9. In diesem Zustand kann dann die Laderaumabdeckung 1 vollständig um die Achsen 10, 30 geklappt und verstaut werden, s. 20.
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Die Ausführungsform gemäß der 21-24 ähnelt derjenigen der 17-20, nur dass hier die Schutzeinrichtung 322 nach oben um eine Schwenkachse 20 verschwenkt werden kann. In der 21 ist die Schutzeinrichtung 322 in der vollständig aufgeklappten Stellung gezeigt, in 22 in einer um 90° hochgeschwenkten, aufrechten Stellung, in 23 in einer Schwenkstellung von ca. 140° und in 24 in einer Schwenkstellung von 180°. In letzterer Position liegt die Schutzeinrichtung 322 vollständig innerhalb der Abdeckelemente 2, 5 in schon zuvor beschriebenen Aufnahmen 11, 12. Wie auch bei den anderen Ausführungsformen der Schutzeinrichtung 22, 122, 222 umschließen die Abdeckelemente 2, 5, in Draufsicht gesehen, randseitig die Schutzeinrichtung 322. Die beiden Schutzelemente 23, 26 sind auch bei dieser Ausführungsform nicht nur an die Abdeckelemente 2, 5 angelenkt, sondern auch miteinander mittels eines Schwenkgelenks 29 mit der Schwenkachse 30 verbunden. In der vollständig eingeschwenkten Position gemäß der 24 fluchten die beiden Achsen 10, 30 miteinander, so dass die Laderaumabdeckung 1 um diese Achsen in eine Park- bzw. Verstauposition verschwenkt werden kann.
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In der 25 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel in Draufsicht dargestellt, die derjenigen der 3-6 ähnelt. Hier ist also auch eine Schutzeinrichtung 22 gezeigt, welche im Bereich der Heckklappe angeordnet ist. Die Art der Verbindung zwischen der Schutzeinrichtung 22 und den Abdeckelementen 2, 5 ist nicht wesentlich, d.h. sie können im gezeigten Betriebszustand gänzlich unverbunden, angelenkt, verschieblich etc. sein. Das Besondere der in der 25 dargestellten Ausführungsform besteht darin, dass eine weitere Schutzeinrichtung 422 vorgesehen ist, die vorliegend im Wesentlichen aus den zwei Flächenelementen 423, 424 besteht. Diese sind in ihrer Breite auf die jeweils benachbarten Rücksitze R1, R2 angepasst, wobei mit R1 eine Rücksitzbank und mit R2 ein Einzelsitz angedeutet ist. Die beiden Flächenelemente 423, 424 sind unabhängig voneinander in Richtung auf dieser Rücksitze R1, R2 vorschiebbar, so dass - wie in der 25 dargestellt - ein unterschiedlich weites Vorschieben der Rücksitze R1, R2 durch entsprechend weites Vorschieben der Flächenelemente 423, 424 der Spalt zwischen den Abdeckelementen 2, 5 und der Rücksitze R1, R2 geschlossen werden kann. Die Möglichkeit des Hin- und Herschiebens der Flächenelemente ist durch Doppelpfeile angedeutet. Die für das Einschieben der Flächenelemente 423, 424 unter (wie hier durch die gestrichelten Linien dargestellt), über oder in die Abdeckelemente 2, 5 sind entsprechende Führungen notwendig, die vorliegend nicht dargestellt, aber dem Fachmann geläufig sind.
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Zu erwähnen ist noch, dass die beiden Flächenelemente 423, 424 nicht mitaneinander angelenkt sind. Es können aber auf den sich zugewandten Kanten Gleitführungen vorgesehen sein (hier nicht dargestellt). Außerdem weist das größere Flächenelement 423, das sich über die Klappachse 10 erstreckt, zweckmäßigerweise eine Schwenkachse 425 (mit einem entsprechenden, nicht dargestellten Schwenkgelenk) auf, die mit der Klappachse 10 der Abdeckelemente 2, 5 fluchtet. Somit kann auch die in der 25 dargestellte Laderaumabdeckung 1 erfindungsgemäß geklappt werden.
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Die Erfindung wurde anhand von einigen Ausführungsbeispielen näher erläutert. Sie ist aber nicht auf diese Beispiele beschränkt. Abwandlungen im Rahmen der Ansprüche sowie Kombinationen von Merkmalen der verschiedenen Ausführungsbeispiele sind ohne Weiteres möglich. So sind beispielsweise Ausführungsformen mit mehr als zwei Abdeckelementen realisierbar, von denen mindestens zwei, vorzugsweise alle, erfindungsgemäß in y-Richtung um eine oder mehrere in x-Richtung verlaufende Klappachsen klappbar sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Laderaumabdeckung
- 2
- Abdeckelement
- 3
- Rahmen
- 4
- Flächenteil
- 5
- Abdeckelement
- 6
- Rahmen
- 7
- Flächenteil
- 8
- Nasen
- 9
- Klappgelenk
- 10
- Klappachse
- 10a
- Klappachse
- 11
- Aufnahme
- 12
- Aufnahme
- 13
- Rastnase
- 15
- Verriegelungseinrichtung
- 16
- Verriegelungselemente
- 17
- Schwenkachse
- 18
- Schwenkgelenk
- 19
- Schwenkachse
- 20
- Schwenkachse
- 21
- Schwenkachse
- 29
- Schwenkachse
- 22
- Schutzeinrichtung
- 122
- Schutzeinrichtung
- 222
- Schutzeinrichtung
- 322
- Schutzeinrichtung
- 422
- Schutzeinrichtung
- 423
- Flächenelement
- 424
- Flächenelement
- 425
- Schwenkachse
- 23
- Schutzelement
- 24
- Rahmen
- 25
- Flächenteil
- 26
- Schutzelement
- 27
- Rahmen
- 28
- Flächenteil
- 29
- Schwenkgelenk
- 30
- Schwenkachse
- 31
- Fortsatz
- 32
- Band
- 33
- Gurt
- 35
- Schwenkgelenk
- 36
- Schwenkachse
- 37
- Schwenkhebel
- 38
- Fach
- 39
- Führungsnut
- 40
- Schubfach
- S
- Seitenverkleidung
- H
- Heckklappe
- R,R1,R2
- Rücksitze
- K
- Kopfstützen
- L
- Fahrzeuglängsrichtung
- Q
- Fahrzeugquerrichtung