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Die Erfindung betrifft eine Befestigungseinheit für einen Sensor gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Befestigungseinheiten können für unterschiedliche Sensoren, insbesondere optische Sensoren, Ultraschallsensoren oder dergleichen eingesetzt werden.
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Derartige Befestigungseinheiten weisen generell Befestigungsmittel auf, mittels derer die Sensoren an Gegenständen wie zum Beispiel Teilen von Maschinen oder Anlagen befestigt werden. Im einfachsten Fall weist die Befestigungseinheit hierzu Bohrungen auf, so dass die Befestigungseinheit an einem solchen Gegenstand festgeschraubt werden kann.
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Um den Sensor an der Befestigungseinheit zu befestigen, weist die Befestigungseinheit in bekannter Weise eine Schwalbenschwanzführung auf, die einen Schlitten am Sensor aufnimmt um den Sensor an der Befestigungseinheit zu befestigen. Die Schwalbenschwanzführung besteht aus mehreren beweglichen Teilen, so dass die Schwalbenschwanzführung auseinandergebaut oder wenigstens gelöst werden kann, wenn der Sensor an der Befestigungseinheit montiert werden soll. Bei dieser Montage erfolgt dann eine Justage des Sensors, so dass dieser in einer Sollposition an der Befestigungseinheit angeordnet ist. Dann werden mit Fixiermitteln wie Schrauben die einzelnen Teile der Schwalbenschwanzführung festgezogen, so dass der Sensor an der Befestigungseinheit lagefixiert ist. In seiner Justageposition kann der Sensor dann zur Objektdetektion an der jeweiligen Maschine oder Anlage eingesetzt werden.
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Nachteilig bei diesen Anordnungen ist, dass bei einem Austausch des Sensors durch einen insbesondere identisch ausgebildeten neuen Sensor, beispielsweise bei einem Defekt des alten Sensors, die Schwalbenschwanzführung gelöst beziehungsweise auseinandergebaut werden muss. Da die Teile der Schwalbenschwanzführung beweglich sind, werden diese bei einem Lösen der Schwalbenschwanzführung aus ihren Fixierpositionen heraus bewegt. Damit aber geht die Justage des Sensors verloren, das heißt der den alten Sensor ersetzende neue Sensor muss von neuem an der Befestigungseinheit justiert werden, was unerwünscht zeitaufwändig ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungseinheit der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass diese bei einem einfachen Aufbau eine erhöhte Funktionalität aufweist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Befestigungseinheit dient zur Befestigung eines Sensors an einem Gegenstand, wobei die Befestigungseinheit Befestigungsmittel aufweist, mittels derer die Befestigungseinheit an dem Gegenstand befestigt wird. Die Befestigungseinheit weist eine Schwalbenschwanzführung auf, in welcher ein am Sensor vorhandener Schlitten gelagert werden kann, wodurch der Sensor an der Befestigungseinheit befestigt ist. Die Befestigungseinheit weist zwei in unterschiedlichen Ebenen verlaufende Referenzflächen auf, die ortsfest an der Befestigungseinheit vorgesehen sind und dabei an ortsfest an der Befestigungseinheit vorgesehenen Elementen der Schwalbenschwanzführung angeordnet sind oder diesen zugeordnet sind. Die Elemente des Sensors liegen an diesen Referenzflächen an, wenn der Schlitten des Sensors in der Schwalbenschwanzführung gelagert ist und damit eine Sollposition des Sensors an der Befestigungseinheit definieren, die bei einem Austausch des Sensors an der Befestigungseinheit erhalten bleibt.
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Der Grundgedanke der Erfindung besteht somit darin, die Schwalbenschwanzführung zur Aufnahme des Sensors so auszubilden, dass Elemente der Schwalbenschwanzführung mit Referenzflächen, die an diesen angeordnet sind oder diesen zugeordnet sind, ortsfest, das heißt in unveränderlichen Position an der Befestigungseinheit angeordnet sind, welche auch bei einem Lösen der Schwalbenschwanzführung zum Einführen des Schlittens des Sensors erhalten bleiben. Die Referenzflächen bilden somit unveränderliche Referenzelemente, mit denen gewährleistet ist, dass der Sensor immer in derselben Sollposition an der Schwalbenschwanzführung befestigt wird. Insbesondere bleibt diese Sollposition auch dann erhalten, wenn ein in der Schwalbenschwanzführung gelagerter Sensor aus dieser entfernt und durch einen neuen, vorzugsweise identisch ausgebildeten Sensor ersetzt wird. Damit bleibt die Justage, die für den alten Sensor an der Schwalbenschwanzführung erhalten wurde, auch für den neuen Sensor erhalten, das heißt bei Austausch des Sensors muss für den neuen Sensor die Justage nicht mehr von neuem durchgeführt werden, was eine erhebliche Reduzierung des Zeitaufwands bei der Sensormontage darstellt.
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Besonders vorteilhaft weist die Schwalbenschwanzführung an der Befestigungseinheit wenigstens ein beweglich angeordnetes Element auf, welches in eine Öffnungsposition und in eine Schließposition eingebracht werden kann. Der Schlitten des Sensors kann in die Schwalbenschwanzführung eingeführt oder aus dieser herausgeführt werden, wenn sich das bewegliche Element in der Öffnungsposition befindet. Der Schlitten des Sensors ist in der Schwalbenschwanzführung lagefixiert, wenn sich das bewegliche Element in der Schließposition befindet.
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Durch das Einbringen des oder der beweglichen Elemente in die Öffnungsposition kann der Schlitten des Sensors aus der Schwalbenschwanzführung herausgenommen beziehungsweise in diese eingeführt werden. Wesentlich hierbei ist, dass die zugeordneten ortsfesten Elemente sowie die Referenzflächen von dieser Betätigung der beweglichen Elemente der Schwalbenschwanzführung unbeeinflusst bleiben, das heißt in ihren Positionen an der Befestigungseinheit unverändert bleiben. Wenn dann nach einem Einführen des Schlittens in die Schwalbenschwanzführung die beweglichen Elemente in die Schließposition überführt werden um den Schlitten des Sensors zu fixieren, ist dieser an der Befestigungseinheit in der durch die Referenzflächen fest vorgegebenen Sollpositionen an der Befestigungseinheit gehalten.
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Gemäß einer konstruktiv vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Befestigungseinheit einen einteiligen Grundkörper auf, wobei die ortsfesten Elemente der Schwalbenschwanzführung und die Referenzflächen Bestandteile des Grundkörpers sind.
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Dabei sind die beweglichen Elemente der Schwalbenschwanzführung relativ zum Grundkörper beweglich.
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Die Justageposition des Sensors kann vorteilhaft durch die Positionierung des Grundkörpers an dem Gegenstand mittels der Befestigungsmittel vorgegeben werden.
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Im einfachsten Fall sind die Befestigungsmittel von Bohrungen im Grundkörper gebildet, mittels derer der Grundkörper an einem Gegenstand wie einer Maschine oder Anlage oder auch an einem Befestigungssystem festgeschraubt wird.
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Alternativ oder zusätzlich kann an dem Grundkörper auch eine hohlzylindrische Aufnahme vorgesehen sein, mittels derer die Befestigungseinheit an einer Rundstange montiert werden kann.
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Besonders vorteilhaft ist ein gegenüber dem Grundkörper bewegliches Befestigungsteil vorgesehen, an welchem das oder die beweglichen Elemente der Schwalbenschwanzführung vorgesehen sind.
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Gemäß einer ersten Variante ist das Befestigungsteil am Grundkörper verschiebbar gelagert und wird mittels einer Stellschraube in die Öffnungsposition eingebracht.
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Diese Variante ist äußerst bedienerfreundlich, da eine Bedienperson durch Betätigen der Schraube das Befestigungsteil einfach und schnell sowohl in die Öffnungsposition als auch in die Schließposition überführen kann.
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Gemäß einer zweiten Variante ist das Befestigungsteil am Grundkörper verschiebbar gelagert und mittels wenigstens eines Federelements in der Schließposition gehalten. Das Befestigungsteil ist mittels eines Werkzeugs gegen die Federkraft des Federelements in die Öffnungsposition einbringbar.
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Vorteilhaft hierbei ist, dass durch die Federkraft des Federelements das Befestigungsteil selbsttätig in der Schließposition gehalten ist. Eine Bedienperson benötigt somit nur dann ein Werkzeug, wenn das Befestigungsteil gegen die Federkraft des Federelements in die Öffnungsposition geschoben werden soll, um den Schlitten des Sensors aus der Schwalbenschwanzführung zu lösen.
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Gemäß einer dritten Variante ist das Befestigungsteil von einem Elastomerteil gebildet, welches einen Rasthaken aufweist, der aufgebogen wird, wenn der Schlitten des Sensors in die Schwalbenschwanzführung eingeführt oder aus dieser ausgeführt wird.
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Auch in diesem Fall erfolgt durch den Rasthaken eine selbsttätige Fixierung des Schlittens in der Schwalbenschwanzführung, da der Rasthaken den Sensor in der Sollposition hält. Zum Lösen des Schlittens aus der Schwalbenschwanzführung muss der Rasthaken nur aufgebogen werden, was mit einem entsprechenden Werkzeug einfach und schnell durchgeführt werden kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die erste Referenzfläche von einer Fläche der Schwalbenschwanzführung gebildet, an welcher der Schlitten des Sensors anliegt.
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Damit bildet die Schwalbenschwanzführung die erste Referenzfläche selbst aus, wodurch ein direkter Bezug der Referenzfläche zur Position des Schlittens vorgegeben ist.
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Gemäß einer ersten Variante der Erfindung verläuft die zweite Referenzfläche an einem längsseitigen Rand der Schwalbenschwanzführung, wobei in der Sollposition des Sensors an der Befestigungseinheit ein Absatz des Sensors auf der zweiten Referenzfläche aufliegt.
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Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere für Schwalbenschwanzführungen, die zwei parallel in Abstand zueinander verlaufende Keilleisten aufweisen, zwischen welchen der Schlitten geführt ist. Mit der zweiten Referenzfläche wird dann die Position des Schlittens in Längsrichtung der Schwalbenschwanzführung definiert.
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Gemäß einer zweiten Variante der Erfindung ist die zweite Referenzfläche von einer Fläche der Schwalbenschwanzführung gebildet, an welcher der Schlitten des Sensors anliegt.
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In diesem Fall sind sowohl die erste als auch die zweite Referenzfläche von Elementen der Schwalbenschwanzführung gebildet. Diese Ausführungsform eignet sich besonders für Schwalbenschwanzführungen, die Keilleisten aufweisen, die nicht parallel sondern in einem Winkel zueinander laufen. Dann sind vorteilhaft die Referenzflächen an diesen Keilleisten vorgesehen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1: Erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungseinheit in einer ersten Seitenansicht.
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2: Zweite Seitenansicht der Befestigungseinheit gemäß 1.
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3: Befestigungseinheit gemäß den 1 und 2 mit einem daran befestigten Sensor in einer ersten Ansicht.
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4: Befestigungseinheit gemäß den 1 und 2 mit einem daran befestigen Sensor in einer zweiten Ansicht.
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4a: Detaildarstellung einer Schwalbenschwanzführung der Befestigungseinheit gemäß den 3 und 4 mit einem in dieser geführten Schlitten des Sensors.
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5: Variante der Befestigungseinheit gemäß den 1 und 2.
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6: Zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungseinheit.
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7: Drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungseinheit.
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8: Schnittdarstellung der Befestigungseinheit gemäß 7.
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9: Viertes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungseinheit.
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10: Schnittdarstellung der Befestigungseinheit gemäß 9.
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Die 1 und 2 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungseinheit 1. An der Befestigungseinheit 1 kann allgemein ein Sensor befestigt werden. Die 3 und 4 zeigen ein Ausführungsbeispiel, bei welchem ein optischer Sensor 2 an der Befestigungseinheit 1 gemäß den 1 und 2 befestigt ist. Generell kann der Sensor auch von einem Ultraschallsensor, einem kapazitiven oder induktiven Sensor gebildet sein.
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Der optische Sensor 2 ist im vorliegenden Fall als Codeleser ausgebildet, mittels dessen Codes, insbesondere Barcodes erfasst werden können. Eine spezielle Applikation eines solchen Codelesers besteht in der Positionierung eines Fahrzeugs. In diesem Fall wird der Codeleser an diesem Fahrzeug montiert und liest Codes an einem stationären Positionsmaßband, wobei in den Codes die jeweilige Fahrbahnposition kodiert ist. Hierzu muss der Codeleser in einer exakt vorgegebenen Position am Fahrzeug montiert werden. Dies erfolgt mit der Befestigungseinheit 1 gemäß den 1 und 2.
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Die Befestigungseinheit 1 der 1 und 2 weist einen aus einem metallischen Werkstoff bestehenden, massiven Grundkörper 3 auf. Alternativ kann der Grundkörper auch aus einem hochfesten Kunststoff oder einer Ingenieurkeramik bestehen. Als Befestigungsmittel zur Montage am Fahrzeug weist der Grundkörper 3 Bohrungen 4 auf. In diese Bohrungen 4 werden Befestigungsschrauben 5 eingeführt, mittels derer die Befestigungseinheit 1 an einer nicht dargestellten Aufnahme 16 des Fahrzeugs befestigt werden kann. Vorteilhaft ist die Aufnahme 16 so ausgebildet, dass eine Justagemöglichkeit zur Ausrichtung der Befestigungseinheit 1 am Fahrzeug gegeben ist. Nach Festziehen der Befestigungsschraube 5 bleibt die Befestigungseinheit 1 fest und unveränderlich in der einjustierten Position am Fahrzeug.
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An dem Grundkörper 3 ist ein Befestigungsteil 6 beweglich gelagert, welches wie der Grundkörper 3 aus einem metallischen Werkstoff besteht. Wie insbesondere 1 zeigt, sitzt das Befestigungsteil 6 in einer muldenförmigen Aufnahme 16 am Grundkörper 3 auf und ist gegenüber einem Wandsegment 7 des Grundkörpers 3 kippbar gelagert. In diesem Wandsegment 7 ist eine schräg nach oben verlaufende Stellschraube 8 gelagert, die das Befestigungsteil 6 durchsetzt, so dass der Kopf der Stellschraube 8 freiliegt. Durch Anziehen der Stellschraube 8 kann das Befestigungsteil 6 gegen die Federkraft einer Feder 9, die zwischen dem Wandsegment 7 dem Befestigungsteil 6 angeordnet ist, gegen das Wandsegment 7 gedrückt werden, wie in 1 dargestellt. Bei Lösen der Stellschraube 8 bewirkt die Federkraft der Feder 9, dass, wie in 2 dargestellt, das Befestigungsteil 6 von dem Wandsegment 7 weggekippt ist.
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Zur Aufnahme des optischen Sensors 2 weist die Befestigungseinheit 1 eine Schwalbenschwanzführung 10 auf. Die Schwalbenschwanzführung 10 weist zwei identisch ausgebildete, parallel in Abstand zueinander verlaufende Keilleisten 11a, 11b auf. Eine erste Keilleiste 11a ist Bestandteil des Grundkörpers 3, eine zweite Keilleiste 11b Bestandteil des Befestigungsteils 6. Damit ist die erste Keilleiste 11a ortsfest, das heißt in einer unveränderlichen Position an der Befestigungseinheit 1 angeordnet, während die Position der am Befestigungsteil 6 angeordneten zweiten Keilleiste 11b durch Betätigen der Stellschraube 8 verändert werden kann.
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Die Schwalbenschwanzführung 10 an der Befestigungseinheit 1 dient zur Aufnahme eines Schlittens 12 in Form eines Schwalbenschwanzes, der an einer Außenwand des Gehäuses des optischen Sensors 2 angeordnet ist (4a).
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Damit der optische Sensor 2 stets in einer vorgegebenen Sollposition an der Befestigungseinheit 1 montiert ist, sind an der Befestigungseinheit 1 zwei Referenzflächen 13, 14 vorgesehen. Wesentlich hierbei ist, dass diese Referenzflächen 13, 14 an der am Grundkörper 3 vorgesehenen Keilleiste 11a der Schwalbenschwanzführung 10 angeordnet sind. Damit bleiben die Referenzflächen 13, 14 bei Betätigen, das heißt Verschieben des Befestigungsteils 6 der Befestigungseinheit 1, unverändert. Eine erste Referenzfläche 13 ist von der Keilfläche der Keilleiste 11a am Grundkörper 3 gebildet. Die zweite Referenzfläche 14 ist von der den oberen Rand der Keilleiste 11a bildenden Grenzfläche gebildet. Korrespondierend zu dieser zweiten Referenzfläche 14 ist angrenzend an den oberen Rand des Schlittens 12 des optischen Sensors 2 ein Absatz 15 vorgesehen, der über den Schlitten 12 hervorsteht.
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Zur Montage des optischen Sensors 2 an der Befestigungseinheit 1 wird die Stellschraube 8 gelockert und damit das Befestigungsteil 6 von dem Wandsegment 7 des Grundkörpers 3, wie in 2 dargestellt, weggekippt, so dass sich das Befestigungsteil 6 in einer Öffnungsposition befindet, das heißt auch die Schwalbenschwanzführung 10 ist durch das Auseinanderfahren der Keilleiste 11a geöffnet, so dass dann der Schlitten 12 des optischen Sensors 2 von oben in die Schwalbenschwanzführung 10 eingeschoben werden kann. Das Einschieben ist durch die zweite Referenzfläche 14 begrenzt, denn der Schlitten 12 kann nur soweit in die Schwalbenschwanzführung 10 eingeschoben werden, bis der Absatz 15 am optischen Sensor 2 auf der Referenzfläche 14 anliegt. Sobald dies der Fall ist, wird die Schwalbenschwanzführung 10 geschlossen, das heißt durch Anziehen der Stellschraube 8 wird das Befestigungsteil 6 in die in 1 dargestellte Schließposition überführt. In dieser Schließposition wird der Schlitten 12 durch die Keilleisten 11a, 11b der Schwalbenschwanzführung 10 festgeklemmt und lagefixiert.
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Bei geschlossener Schwalbenschwanzführung 10 liegt der Sensor in der Befestigungseinheit 1 in einer Sollposition, die durch die beiden Referenzflächen 13, 14 eindeutig definiert ist. Da die Referenzflächen 13, 14 am Grundkörper 3 der Befestigungseinheit 1 angeordnet sind, sind diese an der Befestigungseinheit 1 ortsfest, das heißt deren Lagen werden bei Betätigen der Stellschraube 8 und Verschieben des Befestigungsteils 6 nicht verändert. Damit ist gewährleistet, dass bei einem Austausch des optischen Sensors 2 durch einen identisch ausgebildeten optischen Sensor 2 dessen Sollposition an der Befestigungseinheit 1 erhalten bleibt. Damit bleibt die Justageposition des optischen Sensors 2 bei einem Austausch des optischen Sensors 2 an der Befestigungseinheit 1 erhalten, das heißt es muss keine neue Justage des optischen Sensors 2 vorgenommen werden.
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5 zeigt eine Variante der Befestigungseinheit 1 der 1 und 2. Die Befestigungseinheit 1 gemäß 5 unterscheidet sich von der Ausführungsform der 1 und 2 nur dadurch, dass der Grundkörper 3 nach unten hin erweitert ist. In diesem erweiterten Abschnitt des Grundkörpers 3 ist eine hohlzylindrische Aufnahme 16 vorgesehen, mittels derer die Befestigungseinheit 1 an einer nicht dargestellten Rundstange befestigt werden kann. Die Fixierung an der Rundstange erfolgt dadurch, dass zwei Backen 3a, 3b des Grundkörpers 3 mittels einer Schraube 17 gegeneinander angezogen werden, wodurch die Rundstange in der hohlzylindrischen Aufnahme 16 festgeklemmt wird.
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6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Befestigungseinheit 1. Die Befestigungseinheit 1 weist wieder einen massiven Grundkörper 3 mit den Bohrungen 4 und der ersten Keilleiste 11a der Schwalbenschwanzführung 10 auf. Weiterhin ist wieder ein Befestigungsteil 6 vorgesehen, an welchem die zweite Keilleiste 11b der Schwalbenschwanzführung 10 angeordnet ist. Das Befestigungsteil 6 ist im vorliegenden Fall von einem elastische Eigenschaften aufweisenden Elastomerteil gebildet, das fest und positionsunveränderlich auf dem Grundkörper 3 aufsitzt. Als bewegliches Element ist ein mit dem Elastomerteil einstückig ausgebildeter Rasthaken 18 vorgesehen. Zum Einoder Ausführen des Schlittens 12 des optischen Sensors 2 wird mit einem Werkzeug wie einem Schraubendreher der Rasthaken 18 nach hinten gebogen, so dass die Schwalbenschwanzführung 10 frei zugänglich ist. Nach Zurückschnappen des Rasthakens 18 hält der Rasthaken 18 den Schlitten 12 in der Sollposition, welche wieder durch die beiden Referenzflächen 13, 14 bestimmt ist, die identisch mit den Referenzflächen 13, 14 der Befestigungseinheit 1 gemäß den 1 und 2 sind. Dann liegt der Schlitten 12 seitlich an der ersten Referenzfläche 13 an der Keilleiste 11a und der Absatz 15 des optischen Sensors 2 auf der zweiten Referenzfläche 14.
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Die 7 und 8 zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel der Befestigungseinheit 1. Entsprechend zur Ausführungsform gemäß den 1 und 2 weist die Befestigungseinheit 1 wieder einen Grundkörper 3 mit Bohrungen 4 und der ersten Keilleiste 11a der Schwalbenschwanzführung 10 auf. In weiterer Übereinstimmung mit der Ausführungsform gemäß den 1 und 2 sind die Referenzflächen 13, 14 an der ersten Keilleiste 11a ausgebildet, wobei bei an der Befestigungseinheit 1 montiertem optischen Sensor 2 der Schlitten 12 des optischen Sensors 2 seitlich an der ersten Referenzfläche 13 und der Absatz 15 des optischen Sensors 2 auf der zweiten Referenzfläche 14 aufliegt.
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Auf dem Grundkörper 3 ist ein aus einem metallischen Werkstoff bestehendes Befestigungsteil 6 gelagert, an welchem die zweite Keilleiste 11b angeordnet ist. Das Befestigungsteil 6 kann, wie in 7 dargestellt, in Richtung des Doppelpfeils P1, das heißt quer zur Längsrichtung der Schwalbenschwanzführung 10 am Grundkörper 3 verschoben werden.
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Wie 8 zeigt, ist der Grundkörper 3 über Bolzen 19 mit dem Befestigungsteil 6 verbunden. Zwischen den Köpfen der Bolzen 19 und Wandelementen des Grundkörpers 3 sind Federelemente 20 vorgesehen. Die Federkräfte der Federelemente 20 halten das Befestigungsteil 6 fest in der in 7 dargestellten Schließposition, in welcher das Befestigungsteil 6 dicht am Wandsegment 7 des Grundkörpers 3 anliegt. In dieser Schließposition ist wieder der Schlitten 12 des optischen Sensors 2 in der Schwalbenschwanzführung 10 lagefixiert, wobei durch die Referenzflächen 13, 14 die Sollposition des optischen Sensors 2 an der Befestigungseinheit 1 vorgegeben ist. Anstelle von Federelementen 20 können auch Elastomerelemente eingesetzt werden.
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Zum Einführen des Schlittens 12 in die Schwalbenschwanzführung 10 oder zum Herausführen des Schlittens 12 aus der Schwalbenschwanzführung 10 wird das Befestigungsteil 6 gegen die Federkräfte der Federelemente 20 von dem Wandsegment 7 des Grundkörpers 3 wegbewegt. Hierzu wird ein Werkzeug wie ein Schraubendreher in eine Axialbohrung 21 im Befestigungsteil 6 eingeführt.
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Die 9 und 10 zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel der Befestigungseinheit 1. Auch in diesem Fall weist die Befestigungseinheit 1 einen Grundkörper 3 mit Bohrungen 4 auf, wobei der Grundkörper 3 aus einem metallischen Werkstoff besteht. Anders als bei den bisherigen Ausführungsformen besteht die Schwalbenschwanzführung 10 dieser Ausführungsform aus zwei im rechten Winkel zueinander verlaufenden Keilleisten 11a, 11b, die beide am Grundkörper 3 angeordnet sind. Der Schlitten 12 des optischen Sensors 2, der im vorliegenden Fall nicht dargestellt ist, ist an die Geometrie dieser Schwalbenschwanzführung 10 angepasst.
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Die Referenzflächen 13, 14 sind im vorliegenden Fall von den Keilflächen der beiden Keilleisten 11a, 11b gebildet. Als bewegliches Element der Befestigungseinheit 1 ist ein Klemmbacken 22 befestigt, der, wie in 9 dargestellt, in der mit dem Doppelpfeil P2 dargestellten Richtung verschiebbar am Grundkörper 3 gelagert ist, das heißt die Verschieberichtung verläuft jeweils um 45° geneigt zu den Längsachsen der Keilleisten 11a, 11b der Schwalbenschwanzführung 10.
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Wie 10 zeigt, ist der Klemmbacken 22 über einen Bolzen 19 mit dem Grundkörper 3 verbunden. Zwischen dem Klemmbacken 22 und dem Bolzen 19 ist ein Federelement 20 vorgesehen. Alternativ kann ein Elastomerelement vorgesehen sein. Die Federkräfte des Federelements 20 halten den Klemmbacken 22 in seiner Schließposition am Grundkörper 3, in welcher der Klemmbacken 22 dicht am Grundkörper 3 anliegt, wodurch der in der Schwalbenschwanzführung 10 liegende Schlitten 12 festgeklemmt und lagefixiert ist.
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Soll der Schlitten 12 in die Schwalbenschwanzführung 10 eingeführt oder aus dieser herausgeführt werden, wird der Klemmbacken 22 gegen die Federkraft des Federelements 20 mittels eines Werkzeugs vom Grundkörper 3 weggeschoben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Befestigungseinheit
- 2
- optischer Sensor
- 3
- Grundkörper
- 3a
- Backen
- 3b
- Backen
- 4
- Bohrung
- 5
- Befestigungsschraube
- 6
- Befestigungsteil
- 7
- Wandsegment
- 8
- Stellschraube
- 9
- Feder
- 10
- Schwalbenschwanzführung
- 11a
- erste Keilleiste
- 11b
- zweite Keilleiste
- 12
- Schlitten
- 13
- Referenzfläche
- 14
- Referenzfläche
- 15
- Absatz
- 16
- Aufnahme
- 17
- Schraube
- 18
- Rasthaken
- 19
- Bolzen
- 20
- Federelement
- 21
- Axialbohrung
- 22
- Klemmbacken
- P1
- Doppelpfeil