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Die Erfindung betrifft eine Förderpumpenanordnung einer Antriebseinrichtung eines Kraftfahrzeugs, mit wenigstens einer Förderpumpe, die eine Antriebswelle aufweist, welche bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug von der Antriebseinrichtung beziehungsweise der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben ist, wobei die Antriebswelle über einen Freilauf mit einem Elektromotor wirkverbunden ist. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betreiben einer Förderpumpenanordnung.
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Die Antriebseinrichtung dient dem Antrieb des Kraftfahrzeugs, insbesondere zum Bereitstellen eines Drehmoments, welches auf einen Vortrieb des Kraftfahrzeugs gerichtet ist. Als Antriebseinrichtung kommt beispielsweise ein Antriebsaggregat in Form einer Brennkraftmaschine oder einer elektrischen Maschine, oder eine Hybrid-Antriebseinrichtung zum Einsatz. Letztere verfügt über wenigstens zwei verschiedene Antriebsaggregate, insbesondere eine Brennkraftmaschine und eine elektrische Maschine. Die Förderpumpenanordnung ist der Antriebseinrichtung zugeordnet oder bildet alternativ einen Bestandteil der Antriebseinrichtung. Sie dient dem Fördern eines Fluids, insbesondere eines Kühlmittels, mithilfe der Förderpumpe. Die Förderpumpe wird von der Antriebswelle angetrieben, wozu sie beispielsweise permanent und starr mit dieser wirkverbunden ist. Die Antriebswelle kann in diesem Sinne eine Eingangswelle der Förderpumpe darstellen. Die Antriebswelle ist mithin unmittelbar mit einem Fördermittel der Förderpumpe, beispielsweise einem Laufrad, wirkverbunden. Die Antriebswelle wird von der Antriebseinrichtung beziehungsweise der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben, sofern die Antriebseinrichtung in Betrieb ist und/oder sich das Kraftfahrzeug in Bewegung befindet.
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Aus dem Stand der Technik ist die Druckschrift
DE 10 2011 087 752 A1 bekannt. Diese beschreibt eine Kraftstofffördereinrichtung mit einer Abtriebswelle einer Brennkraftmaschine, einer Fluidpumpe mit einer Antriebswelle und einer Koppeleinrichtung zum Koppeln der Antriebswelle mit der Abtriebswelle. Die Koppeleinrichtung umfasst einen von Stator und Rotor eines Elektromotors, der mit der Abtriebswelle mindestens in Antriebsrichtung drehfest gekoppelt ist, wobei die Antriebswelle der Fluidpumpe mit dem anderen von Rotor und Stator drehfest gekoppelt ist. Der Elektromotor ist nun so ansteuerbar, dass die Antriebswelle mit geringerer, gleicher oder höherer Drehzahl als die Abtriebswelle dreht. Weiterhin sind aus dem Stand der Technik die Druckschriften
DE 10 2011 079 752 A1 ,
DE 10 2011 003 227 A1 ,
DE 10 2011 003 225 A1 ,
DE 10 2010 054 629 A1 sowie
DE 103 09 063 A1 bekannt.
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Es ist nun Aufgabe der Erfindung, eine Förderpumpenanordnung vorzustellen, bei welcher auf einfache Art und Weise ein Nachlaufbetrieb der Förderpumpe realisiert werden kann. In einem solchen Nachlaufbetrieb ist insbesondere die Antriebseinrichtung deaktiviert, läuft also nicht, und/oder das Kraftfahrzeug steht. Insoweit kann die Antriebswelle nicht von der Antriebseinrichtung beziehungsweise die Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben werden.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einer Förderpumpenanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Dabei ist vorgesehen, dass die Antriebswelle mit einer Turbine wirkverbunden ist, die bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug zum Antreiben der Förderpumpe von einem Fluid durchströmt ist. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Antriebswelle über einen Freilauf mit einem Elektromotor wirkverbunden ist. Der Freilauf ist derart ausgestaltet, dass bei laufender Antriebseinrichtung zwar die Antriebswelle von der Antriebseinrichtung angetrieben wird, also eine Drehzahl von größer als Null aufweist, jedoch der Elektromotor dennoch nicht mitgeschleppt wird, sollte er nicht oder mit einer geringeren Drehzahl betrieben werden.
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Vorzugsweise ist der Elektromotor deaktiviert, während die Antriebseinrichtung läuft, also in Betrieb ist. Sinkt die von der Antriebseinrichtung an der Antriebswelle bereitgestellte Drehzahl unter die Drehzahl des Elektromotors ab, so stellt der Freilauf die Wirkverbindung zwischen der Antriebswelle und dem Elektromotor her, sodass mithin die Antriebswelle von dem Elektromotor angetrieben beziehungsweise geschleppt wird. Besonders bevorzugt ist dies der Fall, wenn die Antriebseinrichtung deaktiviert, also nicht in Betrieb ist. Auf diese Art und Weise kann mithilfe des Freilaufs und des Elektromotors ein Nachlaufbetrieb der Förderpumpe auf vergleichsweise kostengünstigem Weg erzielt werden.
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Die Antriebswelle ist bevorzugt derart mit der Antriebseinrichtung und/oder einer anderen Einrichtung des Kraftfahrzeugs wirkverbunden, dass sie angetrieben wird, solange die Antriebseinrichtung läuft beziehungsweise sich das Kraftfahrzeug bewegt. In ersterem Fall liegt insbesondere eine Wirkverbindung zwischen der Antriebseinrichtung und der Antriebswelle vor. In letzterem Fall ist eine Wirkverbindung von der Antriebswelle zu der Antriebseinrichtung und/oder der weiteren Einrichtung derart vorgesehen, dass die Antriebswelle aufgrund der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben ist. Beispielsweise ist die Antriebswelle zu diesem Zweck mit einer ausgangsseitigen Welle eines Getriebes des Kraftfahrzeugs und mithin starr mit wenigstens einem Rad des Kraftfahrzeugs wirkverbunden.
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Bei anderen Konzepten kann es vorgesehen sein, dass der Elektromotor starr mit der Antriebswelle wirkverbunden ist, während ein Freilauf beispielsweise in der Wirkverbindung zwischen der Antriebseinrichtung und der Antriebswelle vorgesehen ist. Ein derartiger Freilauf baut jedoch üblicherweise größer als der dem Elektromotor zugeordnete Freilauf. Zudem kann es vorgesehen sein, dass letzterer lediglich auf geringere Drehzahlen ausgelegt ist, welche üblicherweise in einem Nachlaufbetrieb der Förderpumpe realisiert sind. Insoweit ist die Anordnung des Freilaufs zwischen der Antriebswelle und dem Elektromotor sowohl hinsichtlich des Bauraums als auch hinsichtlich der Dauerfestigkeit des Freilaufs vorteilhaft.
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Es ist vorgesehen, dass die Antriebswelle mit einer Turbine wirkverbunden ist, die bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug zum Antreiben der Förderpumpe von einem Fluid, insbesondere einem Kühlmittel, durchströmt ist. Entsprechend erfolgt das Antreiben der Antriebswelle durch die Antriebseinrichtung beziehungsweise die Bewegung des Kraftfahrzeugs bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug lediglich mittelbar beziehungsweise indirekt. Die laufende Antriebseinrichtung beziehungsweise das bewegte Kraftfahrzeug bewirken eine Fluiddurchströmung der Turbine, welche wiederum mit der Antriebswelle wirkverbunden ist. Über die Antriebswelle ist vorzugsweise eine starre und permanente Wirkverbindung zwischen der Turbine und der Förderpumpe hergestellt.
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Alternativ kann jedoch selbstverständlich auch zwischen der Antriebswelle und der Turbine ein Turbinenfreilauf angeordnet sein, sodass die Antriebswelle lediglich dann von der Turbine angetrieben wird, wenn diese eine größere Drehzahl aufweist als die Antriebswelle. Das Antreiben der Antriebswelle durch die Turbine erfolgt entsprechend nicht, wenn erstere mithilfe des Elektromotors angetrieben wird, während die Turbine eine geringere Drehzahl aufweist als der Elektromotor oder gänzlich stillsteht. Ist die starre Wirkverbindung zwischen der Antriebswelle und der Turbine beziehungsweise der Förderpumpe und der Turbine vorgesehen, so wird durch ein Antreiben der Antriebswelle mithilfe des Elektromotors auch die Turbine von diesen angetrieben. Die Turbine kann nun derart ausgestaltet sein, dass sie keine Förderwirkung aufweist und mithin ein möglichst geringes Bremsmoment auf die Antriebswelle aufprägt. Alternativ kann die Turbine jedoch derart ausgestaltet sein, dass sie bei einem Antreiben über die Antriebswelle eine Förderwirkung aufweist und mithin ebenfalls als Förderpumpe dient.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Antriebswelle über einen Riementrieb mit der Antriebseinrichtung wirkverbunden ist. Insoweit ist der Antriebswelle eine Riemenscheibe zugeordnet, welche über ein Zugmittel, insbesondere einen Riemen, mit einer weiteren Riemenscheibe in Verbindung steht, die mit der Antriebseinrichtung wirkverbunden ist. Diese weitere Riemenscheibe sitzt beispielsweise starr auf einer Ausgangswelle der Antriebseinrichtung. Die der Antriebswelle zugeordnete Riemenscheibe kann starr mit der Antriebswelle in Wirkverbindung stehen. Alternativ ist jedoch eine lediglich temporäre Wirkverbindung vorgesehen.
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Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass in der Wirkverbindung zwischen der Antriebseinrichtung und der Antriebswelle ein weiterer Freilauf vorgesehen ist. Insoweit liegt hier die vorstehend bereits erwähnte lediglich temporäre Wirkverbindung vor. Zu diesem Zweck ist beispielsweise zwischen der der Antriebswelle zugeordneten Riemenscheibe und der Antriebswelle der weitere Freilauf angeordnet. Alternativ kann der weitere Freilauf selbstverständlich auch an einer anderen Stelle in der Wirkverbindung zwischen der Antriebseinrichtung und der Antriebswelle angeordnet sein. Der weitere Freilauf ist derart ausgestaltet, dass die Antriebseinrichtung die Antriebswelle lediglich dann antreibt, wenn die von der Antriebseinrichtung bewirkte Drehzahl größer ist als die derzeitige Drehzahl der Antriebswelle. Insbesondere ist es also der Fall, dass die Antriebwelle bei laufender Antriebseinrichtung beziehungsweise bewegtem Kraftfahrzeug von der Antriebseinrichtung beziehungsweise der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben ist. Ist dagegen die Antriebseinrichtung deaktiviert beziehungsweise steht das Kraftfahrzeug, so kann die Antriebswelle allein mit dem Elektromotor angetrieben sein.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Riementrieb starr mit einer Zwischenwelle wirkverbunden und die Antriebswelle über einen Wellenfreilauf mit der Zwischenwelle gekoppelt ist. In einer derartigen Ausführungsform kann mithin der weitere Freilauf in der Wirkverbindung zwischen der Antriebseinrichtung und der Antriebswelle entfallen. Alternativ kann er jedoch zusätzlich zu dem Wellenfreilauf vorgesehen sein, sodass insgesamt mindestens drei Freiläufe, nämlich der Freilauf, der weitere Freilauf und der Wellenfreilauf, vorliegen. Durch die starre Verbindung zwischen dem Riementrieb und der Zwischenwelle wird letztere permanent angetrieben, während die Antriebseinrichtung läuft und/oder das Kraftfahrzeug sich in Bewegung befindet. Diese Bewegung wird, bei entsprechenden Drehzahlen der Zwischenwelle und der Antriebswelle, von der Zwischenwelle auf die Antriebswelle über den Wellenfreilauf übertragen.
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Ist jedoch die Drehzahl der Zwischenwelle kleiner als die der Antriebswelle, beispielsweise gleich Null bei deaktivierter Antriebseinrichtung beziehungsweise stehendem Kraftfahrzeug, so kann die Antriebswelle bedingt durch den Wellenfreilauf unabhängig von der Zwischenwelle mithilfe des Elektromotors angetrieben werden. Die mit dem Elektromotor bewirkte Bewegung der Antriebswelle wird also nicht auf die Zwischenwelle übertragen, weil zwischen den beiden Wellen der Wellenfreilauf vorliegt.
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Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Antriebswelle und/oder die Zwischenwelle mit einer Eingangswelle einer weiteren Förderpumpe wirkverbunden sind/ist oder diese zumindest bereichsweise ausbilden/ausbildet. Neben der vorstehend bereits beschriebenen Förderpumpe liegt also die weitere Förderpumpe vor. Diese ist beispielsweise als Hauptförderpumpe ausgestaltet, während die Förderpumpe als Nachlaufförderpumpe vorliegen kann. Insoweit ist die weitere Förderpumpe bevorzugt für größere Fluidvolumenströme ausgelegt als die bereits erwähnte Förderpumpe. Die Wirkverbindung zwischen der Antriebswelle und/oder der Zwischenwelle einerseits und der Eingangswelle andererseits ist vorzugsweise starr ausgebildet, sodass eine permanente Wirkverbindung realisiert ist. Entsprechend kann es besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass die Antriebswelle beziehungsweise die Zwischenwelle die Eingangswelle zumindest bereichsweise ausbilden oder zumindest einstückig mit dieser ausgeführt sind.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Turbine in einem gemeinsamen Fluidkreislauf mit einer Hauptförderpumpe angeordnet ist. Die Hauptförderpumpe ist vorzugsweise mit der Antriebseinrichtung und/oder einer weiteren Einrichtung des Kraftfahrzeugs derart wirkverbunden, dass sie bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug von der Antriebseinrichtung beziehungsweise der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben wird und entsprechend das Fluid durch den Fluidkreislauf fördert. Durch dieses Fördern des Fluids wird die Turbine auf die vorstehend beschriebene Art und Weise von dem Fluid durchströmt. Der gemeinsame Fluidkreislauf kann beispielsweise ein Hauptfluidkreislauf, insbesondere ein Hauptkühlkreislauf, sein. Dagegen ist bevorzugt die Förderpumpe als Sekundärförderpumpe ausgestaltet und einem Sekundärfluidkreislauf, insbesondere einem Sekundärkühlkreislauf, zugeordnet.
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Eine weitere, bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Antriebswelle mit einer nur bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug angetriebenen Fahrzeugwelle wirkverbunden ist. Die Fahrzeugwelle kann insoweit beispielsweise eine Getriebewelle, insbesondere eine Getriebeeingangswelle oder eine Getriebeausgangswelle, eine Fahrwerkantriebswelle, über welche eine Wirkverbindung zwischen dem Getriebe und wenigstens einem Rad des Kraftfahrzeugs hergestellt ist, einer Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine der Antriebseinrichtung oder dergleichen sein. Von Bedeutung ist dabei lediglich, dass die Fahrzeugwelle nur dann angetrieben wird beziehungsweise sich in Bewegung befindet, wenn die Antriebseinrichtung in Betrieb ist und/oder sich das Kraftfahrzeug in Bewegung befindet.
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Schließlich kann vorgesehen sein, dass in der Wirkverbindung zwischen der Antriebswelle und der Fahrzeugwelle der weitere Freilauf vorliegt. Auf diese Art und Weise wird verhindert, dass mithilfe des Elektromotors bei einem Betreiben der Förderpumpe die Fahrzeugwelle mitgeschleppt werden muss, wenn die Antriebseinrichtung nicht in Betrieb ist beziehungsweise sich das Kraftfahrzeug nicht in Bewegung befindet.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betreiben einer Förderpumpenanordnung, insbesondere gemäß den vorstehenden Ausführungen, wobei die Förderpumpenanordnung über wenigstens eine Förderpumpe verfügt, die eine Antriebswelle aufweist, welche bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug von der Antriebseinrichtung beziehungsweise der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben wird, wobei die Antriebswelle über einen Freilauf mit einem Elektromotor wirkverbunden ist und bei einem Stillstand der Antriebseinrichtung beziehungsweise des Kraftfahrzeugs wenigstens zeitweise mittels des Elektromotors angetrieben wird. Dabei ist vorgesehen, dass die Antriebswelle mit einer Turbine wirkverbunden ist, die bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug zum Antreiben der Förderpumpe von einem Fluid durchströmt ist. Auf die Vorteile einer derartigen Ausgestaltung der Förderpumpeneinrichtung beziehungsweise einer derartigen Vorgehensweise wurde bereits hingewiesen. Das Verfahren sowie die Förderpumpenanordnung können gemäß den vorstehenden Ausführungen weitergebildet sein, sodass insoweit auf diese verwiesen wird.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigt
- 1 eine erste Ausführungsform einer Förderpumpenanordnung,
- 2 eine zweite Ausführungsform der Förderpumpenanordnung,
- 3 eine nicht erfindungsgemäße dritte Ausführungsform der Förderpumpenanordnung, und
- 4 eine nicht erfindungsgemäße vierte Ausführungsform der Förderpumpenanordnung.
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Die 1 zeigt eine erste Ausführungsform einer Förderpumpenanordnung 1. Diese verfügt insbesondere über eine Förderpumpe 2 mit einer Fördereinrichtung 3, beispielsweise einem Laufrad, welches vorzugsweise in einem auf die Fördereinrichtung 3 abgestimmten Gehäuse 4 angeordnet ist. Der Förderpumpe 2 ist eine Antriebswelle 5 zugeordnet. Insbesondere steht diese in permanenter und starrer Wirkverbindung mit der Fördereinrichtung 3, insbesondere also einem Laufrad der Förderpumpe 2. Die Förderpumpenanordnung 1 ist einer Antriebseinrichtung eines Kraftfahrzeugs zugeordnet, welche insbesondere dem Bereitstellen eines auf einen Vortrieb des Kraftfahrzeugs gerichteten Drehmoments dient.
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Die Antriebswelle 5 ist nun derart ausgestaltet beziehungsweise steht mit der Antriebseinrichtung und/oder einer weiteren Einrichtung des Kraftfahrzeugs derart in Wirkverbindung, dass sie angetrieben ist, wenn die Antriebseinrichtung in Betrieb ist und/oder das Kraftfahrzeug sich bewegt. Dies ist insbesondere in einem Normalbetrieb der Förderpumpenanordnung der Fall. Neben diesem Normalbetrieb soll jedoch nun ein Nachlaufbetrieb der Förderpumpe 2 realisiert sein. In diesem Nachlaufbetrieb wird die Antriebswelle 5 üblicherweise nicht von der Antriebseinrichtung beziehungsweise durch die Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben. Insoweit ist ein Elektromotor 6 vorgesehen, der mit der Antriebswelle 5 über einen Freilauf 7 in Wirkverbindung steht.
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Das bedeutet, dass bei einem Antreiben der Antriebswelle 5 durch die Antriebseinrichtung beziehungsweise die Bewegung des Kraftfahrzeugs der Elektromotor 6 beziehungsweise ein Rotor des Elektromotors 6 nicht mitgeschleppt wird, sondern sich vorzugsweise im Stillstand befindet. Erst während des Nachlaufbetriebs, in welchem die Antriebseinrichtung deaktiviert ist und/oder das Kraftfahrzeug sich im Stillstand befindet, jedoch der Elektromotor 6 betrieben wird, wird ein Antrieb der Antriebswelle 5 mittels des Elektromotors 6 und entsprechend ein Antrieb der Förderpumpe 2 erzielt. Die Förderpumpe 2 dient insoweit dem Bereitstellen eines Fluidvolumenstroms sowohl während des Normalbetriebs als auch während des Nachlaufbetriebs. Entsprechend kann die Förderpumpe 2 entweder als Hauptförderpumpe oder als Sekundärförderpumpe ausgebildet sein und entsprechend einem Hauptfluidkreislauf beziehungsweise einem Sekundärfluidkreislauf zugeordnet sein.
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Die 2 zeigt eine zweite Ausführungsform der Förderpumpenanordnung 1. Zunächst wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen Elemente. Es wird deutlich, dass neben der Förderpumpe 2 eine Turbine 8 vorliegt, welche insbesondere über ein Laufrad 9 und ein entsprechend ausgestaltetes Gehäuse 10 aufweist. Die Turbine 8 ist derart ausgebildet, dass sie bei laufender Antriebseinrichtung und/oder bewegtem Kraftfahrzeug von einem Fluid durchströmt wird. Weil die Antriebswelle 5 mit der Turbine 8 beziehungsweise dem Laufrad 9 wirkverbunden ist, insbesondere starr und permanent, wird die Antriebswelle 5 und mithin die Förderpumpe 2 durch dieses Durchströmen der Turbine 8 mit Fluid angetrieben.
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Beispielsweise ist die Turbine 8 in einem gemeinsamen Fluidkreislauf mit einer Hauptförderpumpe der Förderpumpenanordnung 1 angeordnet. Das bedeutet, dass bei einem Betrieb der Hauptförderpumpe Fluid durch den gemeinsamen Fluidkreislauf gefördert wird und dabei die Turbine 8 zum Antreiben der Förderpumpe 2 durchströmt. Dies ist wiederum in einem Normalbetrieb der Förderpumpenanordnung 1 vorgesehen. In dem Nachlaufbetrieb wird die Turbine 8 üblicherweise nicht von dem Fluid durchströmt. Entsprechend kann sie nicht dem Antreiben der Antriebswelle 5 dienen. Dies wird erneut mithilfe des Elektromotors 6 über den Freilauf 7 vorgenommen.
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Selbstverständlich kann es vorgesehen sein, dass zwischen der Turbine 8 und der Antriebswelle 5 ein hier nicht dargestellter weiterer Freilauf vorliegt. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass bei einem Antreiben der Antriebswelle 5 mittels des Elektromotors 6 neben einem Betreiben der Förderpumpe 2 auch ein Betreiben der Turbine 8 beabsichtigt ist. Diese kann derart ausgestaltet sein, dass sie bei einem Antreiben durch den Elektromotor 6 eine Förderwirkung aufweist und mithin einen Fluidvolumenstrom durch den ihr zugeordneten Fluidkreislauf, insbesondere dem gemeinsamen Fluidkreislauf, fördert.
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Die 3 zeigt eine nicht erfindungsgemäße dritte Ausführungsform der Förderpumpenanordnung 1. Es wird erneut auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen Elemente. Neben der Förderpumpe 2 liegt hier nun eine weitere Förderpumpe 11 vor, welche vorzugsweise über eine Fördereinrichtung 12, insbesondere ein Laufrad, und ein entsprechend ausgestaltetes Gehäuse 13 verfügt. Die Förderpumpe 11 ist mit einer Zwischenwelle 14 wirkverbunden, insbesondere durch eine starre und permanente Wirkverbindung zwischen dieser Zwischenwelle 14 und der Fördereinrichtung 2, insbesondere also des Laufrads. Die Zwischenwelle 14 ist über einen Riementrieb 15 mit der Antriebseinrichtung wirkverbunden. Zu diesem Zweck ist beispielsweise eine Riemenscheibe 16 starr mit der Zwischenwelle 14 verbunden.
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Die Riemenscheibe 16 steht über ein Zugmittel beziehungsweise Riemen 17 in Wirkverbindung mit wenigstens einer weiteren Riemenscheibe 18, welche beispielsweise unmittelbar mit der Antriebseinrichtung wirkverbunden ist. Entsprechend wird die Riemenscheibe 18 und mithin die Riemenscheibe 16 angetrieben, sobald die Antriebseinrichtung in Betrieb ist beziehungsweise sich das Kraftfahrzeug bewegt. Das bedeutet, dass in einem Normalbetrieb der Förderpumpenanordnung 1 die Förderpumpe 11 über den Riementrieb 15 von der laufenden Antriebseinrichtung beziehungsweise der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben wird. Zwischen der mit der Förderpumpe 2 wirkverbundenen Antriebswelle 5 und der Zwischenwelle 14 ist nun ein Wellenfreilauf 19 vorgesehen. Dieser ist derart ausgestaltet, dass bei einem Antreiben der Zwischenwelle 14 auch die Antriebswelle 5 und mithin die Förderpumpe 2 angetrieben wird.
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In einem Normalbetrieb der Förderpumpenanordnung 1 werden also sowohl die Förderpumpe 2 als auch die Förderpumpe 11 über den Riementrieb 15 von der Antriebseinrichtung beziehungsweise der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben. In dem Nachlaufbetrieb wird die Antriebswelle 5 wie bereits beschrieben über den Freilauf 7 von dem Elektromotor 6 angetrieben. Der Wellenfreilauf 19 ist nun weiter derart ausgestaltet, dass er bei angetriebener Antriebswelle 5 keine Drehmomentübertragung auf die Zwischenwelle 14 bewirkt. Mithilfe des Elektromotors 6 kann also allein die Förderpumpe 2, nicht jedoch die Förderpumpe 11, betrieben werden.
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Die 4 zeigt eine nicht erfindungsgemäße vierte Ausführungsform der Förderpumpenanordnung 1. Es wird wiederum auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen Elemente. Die vierte Ausführungsform ähnelt grundsätzlich der dritten Ausführungsform. Allerdings entfällt der Wellenfreilauf 19. Die Antriebswelle 5 ist nun über den Riementrieb 15 mit der Antriebseinrichtung wirkverbunden. Dabei ist die Riemenscheibe 16 des Riementriebs 15 beispielsweise starr und permanent mit der Antriebswelle 5 verbunden. Besonders bevorzugt liegt jedoch in der Wirkverbindung zwischen der Antriebseinrichtung und der Antriebswelle 5 ein weiterer Freilauf 20 vor. Besonders bevorzugt liegt dieser in der Wirkverbindung zwischen der Antriebswelle 5 und der Riemenscheibe 16 vor. Das bedeutet, dass die Antriebswelle 5 entweder über den Riementrieb 15 von der Antriebseinrichtung beziehungsweise der Bewegung des Kraftfahrzeugs angetrieben werden kann, insbesondere in dem Normalbetrieb, oder aber - in dem Nachlaufbetrieb - mithilfe des Elektromotors 6 über den Freilauf 7.
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Mit den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Förderpumpenanordnung 1 kann diese in kostengünstiger und kompakter Art und Weise aufgebaut, aber dennoch ein Nachlaufbetrieb der Förderpumpe 2 mithilfe des Elektromotors 6 realisiert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Förderpumpenanordnung
- 2
- Förderpumpe
- 3
- Fördereinrichtung
- 4
- Gehäuse
- 5
- Antriebswelle
- 6
- Elektromotor
- 7
- Freilauf
- 8
- Turbine
- 9
- Laufrad
- 10
- Gehäuse
- 11
- Förderpumpe
- 12
- Fördereinrichtung
- 13
- Gehäuse
- 14
- Zwischenwelle
- 15
- Riementrieb
- 16
- Riemenscheibe
- 17
- Riemen
- 18
- Riemenscheibe
- 19
- Wellenfreilauf
- 20
- Freilauf