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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Packmaschine und ein Verfahren zum Füllen von staubenden Produkten wie Schüttgütern in Offensäcke. Derartigen Packmaschinen können vorgefertigte offene Säcke zugeführt werden oder es werden die Offensäcke in der Packmaschine selbst oder in einer vorgelagerten Einrichtung kontinuierlich oder diskontinuierlich hergestellt. Packmaschinen, bei denen Offensäcke aus Schlauchfolien gebildet werden, werden auch Form-Fill-Seal-Anlagen (FFS-Anlagen) genannt.
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Generell wird bei Packmaschinen zum Füllen von Schüttgütern in Offensäcken das abzufüllende Schüttgut einem Produktvorrat entnommen und durch einen Füllstutzen in den zum Füllen angehängten Offensack eingeleitet. Bei dem Füllvorgang entweicht Luft aus dem zu füllenden Offensack, wobei auch staubendes Produkt mitgerissen wird. Um eine Verschmutzung der Umgebung zu vermeiden, erfolgt deshalb eine Absaugung, wobei die abgesaugte Luft einem Staubfilter zugeführt wird. Solche Staubfilter bestehen meist aus Tiefenfiltern, bei denen häufig mehrlagig Faserfilter übereinander angeordnet sind. Wird bei solchen Packmaschinen das abzufüllende Schüttgut gewechselt, so sammelt sich in dem Tiefenfilter unterschiedliches Material an, sodass bei einer Abreinigung des Staubfilters kein sortenreines Material zurückgewonnen wird, sondern ein vermischtes Produkt, welches verworfen werden muss.
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Um bei Packmaschinen den abgesaugten Schüttgutanteil wenigstens teilweise wieder verwenden zu können, ist mit der
EP 1 368 231 B1 eine Absackanlage zur Abfüllung von staubförmigen Schüttgütern in aus Schlauchfolie gebildeten Säcken bekannt geworden, bei der aus der Umgebung des Fülltrichters abgesaugte Luft zunächst einem Abscheider zugeführt wird, um das in dem Zyklon des Abscheiders abgeschiedene Produkt dem Produktbehälter wieder zuzuführen. Dazu steht der Abscheider über eine Saugleitung mit dem Fülltrichter in Verbindung und die abgesaugte Luft wird dem Staubfilter zugeführt.
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Nachteilig an einer derartigen Vorrichtung ist, dass ständig große Mengen an Umgebungsluft aus der Umgebung des Fülltrichters abgesaugt werden müssen. Dadurch wird ein hoher Energiebedarf benötigt. Außerdem ist der apparative Aufwand groß, da große Mengen an Abluft verarbeitet werden müssen.
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Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Packmaschine und ein Verfahren zum Füllen von staubenden Produkten in Offensäcke zur Verfügung zu stellen, wobei ein geringerer Aufwand erforderlich ist.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 17. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der allgemeinen Beschreibung und der Beschreibung der Ausführungsbeispiele.
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Die erfindungsgemäße Packmaschine dient zum Füllen von staubenden Produkten wie Schüttgütern in Offensäcke mittels wenigstens eines Füllvorgangs. Die Packmaschine umfasst eine Steuereinrichtung und eine Wägeeinrichtung zur gewichtsabhängigen Steuerung des Füllvorgangs. Es ist ein Produktvorrat und wenigstens ein Dosierorgan z. B. zum Fördern des Produkts vorgesehen. Das Produkt gelangt durch einen Füllstutzen in den für den Füllvorgang vorbereiteten bzw. angehängten Offensack. Dabei ist der Füllstutzen mit einem Sammelbehälter verbunden, um bei einem Füllvorgang aus dem Offensack verdrängte und das staubende Produkt enthaltene Luft aufzunehmen und zu beruhigen, sodass sich der Staubanteil der verdrängten Luft wenigstens teilweise in den Sammelbehälter als abgelagertes Produkt absetzt.
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Die erfindungsgemäße Packmaschine hat viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil der erfindungsgemäßen Packmaschine besteht darin, dass der apparative Aufwand verringert werden kann. Gegebenenfalls ist gar keine Entstaubung nötig, da die aus dem Offensack bei dem Füllvorgang verdrängte Luft in einen Sammelbehälter strömt, wo sich die verdrängte Luft beruhigen kann, sodass sich der Staubanteil bzw. das staubförmig mitgerissene Produkt in dem Sammelbehälter ablagern kann. Dadurch wird auf einfache Art und Weise ohne besonderen apparativen Aufwand eine Rückgewinnung des mitgerissenen staubenden Produkts ermöglicht. Der Sammelbehälter kann bei Bedarf entleert werden, um eine Rückgewinnung des staubenden Produkts zu ermöglichen.
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In einer einfachen Ausgestaltung könnte der Sammelbehälter durch wenigstens ein sich nach oben erstreckendes Rohr gebildet werden. Das Rohr könnte mit einem steuerbaren Verschluss versehen werden, welcher wahlweise bei geringerer Maschinenleistung das abgesetzte Produkt direkt dem zu füllenden Offensack zuführt oder aber z. B. dem nächsten zu füllenden Offensack. Möglich ist es auch, dass sich der Sammelbehälter ringförmig um insbesondere den oberen Teil des Füllstutzens ganz oder teilweise herum erstreckt.
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In bevorzugten Weiterbildungen ist ein Zwischenbehälter vorgesehen. Vorzugsweise fördert das Dosierorgan das Produkt aus dem Produktvorrat in den Zwischenbehälter. Der Zwischenbehälter ist vorzugsweise mit einer steuerbaren Verschlusseinheit ausgerüstet. Vorzugsweise ist dem Zwischenbehälter ein Füllstutzen nachgeordnet.
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Durch Öffnen der Verschlusseinheit kann das in dem Zwischenbehälter aufgenommene Produkt insbesondere gesteuert dem Füllstutzen zugeleitet werden.
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In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist wenigstens ein Produktförderer vorgesehen, um intermittierend einen Teil des abgelagerten Produkts abzuführen und insbesondere dem Zwischenbehälter wieder zurückzuführen. Der Betrieb des Produktförderers kann intermittierend erfolgen. Möglich ist es auch, dass der Produktförderer nur wahlweise oder bei Bedarf betrieben wird. Bevorzugt ist es, dass der Produktförderer periodisch betrieben wird. Beispielsweise kann der Produktförderer nach jedem Füllvorgang oder nach jedem zweiten, dritten oder vierten Füllvorgang betrieben werden, um das zwischenzeitlich sich in dem Sammelbehälter abgelagerte Produkt dem Zwischenbehälter oder beispielsweise auch dem Produktvorrat zurückzuführen. Möglich ist es auch, dass die Abstände zwischen dem Betrieb des Produktförderers unregelmäßig sind.
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Insbesondere wird mit dem Produktförderer das sich in dem Sammelbehälter abgelagerte Produkt dem Zwischenbehälter zugeführt.
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In bevorzugten Weiterbildungen ist an dem Produktförderer und/oder dem Sammelbehälter wenigstens ein Sensor vorgesehen, welcher Sensor ein Maß für die Menge des abgelagerten Produkts erfasst. Dieser Sensor kann ein beliebiger Sensor sein. Beispielsweise ist es möglich, dass an dem Sammelbehälter ein separater Gewichtssensor oder Füllstandsensor vorgesehen ist, der wenigstens dann ein Signal ausgibt, wenn die dort abgelagerte Produktmenge ein vorbestimmtes Maß erreicht oder überschreitet. Möglich ist es aber auch, dass die Wägeeinrichtung zur Ermittlung eines Maßes für die Menge des abgelagerten Produktes herangezogen wird. Das ist beispielsweise möglich, wenn der Sammelbehälter von der Wägeeinrichtung mitgewogen wird, sodass nach beendetem Füllvorgang ein neues Taragewicht ermittelt wird, aus dem auch auf die abgelagerte Menge zurückgeschlossen werden kann.
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In bevorzugten Weiterbildungen weist der Füllstutzen eine zentrale Produktzufuhr und wenigstens eine insbesondere seitliche Luftableitung auf. Durch eine solche Ausgestaltung wird auf einfache Art und Weise der Füllstutzen sowohl zur Zuleitung des Produkts als auch zur Ableitung der enthaltenen Luft verwendet. Dabei wird der Füllstutzen einerseits mit dem zuzuführenden Produkt und andererseits mit dem Sammelbehälter verbunden.
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In besonders bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung ist der Sammelbehälter über wenigstens eine Rohreinrichtung oder einen Verdrängungsbehälter mit der Umgebung verbunden. Insbesondere erstreckt sich die insbesondere als Rohr oder Schlauch ausgeführte Rohreinrichtung aufrecht. Das Rohr kann senkrecht stehen, kann aber auch geneigt zur Senkrechten vorgesehen sein. Das Rohr kann linear ausgebildet sein, kann aber auch Biegungen und/oder Wendungen aufweisen. Das Rohr begrenzt ein Verdrängungsvolumen. Vorzugsweise beträgt das Verdrängungsvolumen wenigstens ein Zehntel und insbesondere wenigstens ein Viertel des Volumens des Sammelbehälters, wobei grundsätzlich gilt: je größer je besser. Es ist möglich, dass das Rohr ein Verdrängungsvolumen aufweist, das im Wesentlichen dem Volumen eines zu füllenden Offensacks entspricht. Am Abschluss zur Umgebung des Rohrs ist ein geeigneter Verschluss und insbesondere ein Filter und vorzugsweise ein einfacher Filter vorgesehen. Ein solcher Filter vermeidet auch, dass aus der Umgebung Fremdkörper, Staub oder sonstiger Materialien in das Innere des Sammelbehälters gelangen. Ein solcher Filter kann auch als Drahtgewebe oder Drahtgeflecht oder dergleichen vorgesehen sein.
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Ein sich von dem Sammelbehälter aufrecht erstreckendes Rohr bietet den Vorteil, dass es ein Verdrängungsvolumen zur Verfügung stellt. Gelangt während des Füllvorgangs staubhaltige Luft in den Sammelbehälter, so verdrängt diese staubhaltige Luft die vorhandene Luft in dem Verdrängungsvolumen in dem sich aufrecht erstreckenden Rohr nach außen. Diese Luft weist aber kein staubhaltiges Produkt oder wenigstens nahezu kein staubhaltiges Produkt auf, sodass die Umgebung weitestgehend sauber bleibt. Reststaubanteile werden durch das erwähnte Filter zurückgehalten. In der Zwischenzeit zwischen zwei Füllvorgängen kann sich die in dem aufrecht vorgesehenen Rohr sowie im Sammelbehälter befindende staubhaltige Luft beruhigen, sodass sich der enthaltene Staubanteil nach unten absetzt. Durch die aufrechte Ausrichtung des Rohrs fällt der Staubanteil nach unten und/oder gleitet an dem Rohr nach unten hinab. Der Durchströmwiderstand des Filters kann durch eine aktive Ableitung der Luft verringert werden, um einen Druckaufbau und ein Entweichen der Luft über das Füllsystem zu vermeiden.
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In allen Ausgestaltungen ist die Steuereinrichtung insbesondere dazu eingerichtet und ausgebildet, das Dosierorgan in Abhängigkeit von den Signalen der Wägeeinrichtung zu steuern. Je nach Ausgestaltung ist es möglich, den Füllvorgang als Bruttowiegeverfahren oder als Nettowiegeverfahren zu führen. In beiden Fällen ist es möglich, dass das Dosierorgan zunächst zeitgesteuert oder volumetrisch betrieben wird und erst anschließend gewichtsgesteuert arbeitet, beispielsweise im Feinstrom.
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Vorzugsweise ist die Wägeeinrichtung dazu eingerichtet, ein Füllsystem zu wiegen. Das Füllsystem umfasst dabei wenigstens den Füllstutzen, sodass ein daran angehängter Sack mitgewogen wird, um einen Füllvorgang im Bruttoverfahren zu führen. Eine solche Ausgestaltung bietet erhebliche Vorteile, da direkt das in den Offensack gefüllte Produkt gewogen wird, sodass eine genaue Gewichtssteuerung ermöglicht wird. Dabei ist es möglich, dass das Füllsystem auch den Sammelbehälter umfasst, sodass der Sammelbehälter mit gewogen wird. Bei einer solchen Ausgestaltung führt der erste Füllvorgang dazu, dass sich während des Füllvorgangs und nach Ende des Füllvorgangs in dem Sammelbehälter staubhaltiges Produkt absetzt, welches mit gewogen wird. Daraufhin kann für den zweiten Füllvorgang ein neues Taragewicht ermittelt und verwendet werden, sodass ab dem zweiten Füllvorgang die Gewichtsgenauigkeit erheblich gesteigert werden kann. Für den ersten Füllvorgang kann ein Erfahrungswert zur Korrektur der abgefüllten Menge verwendet werden.
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In bevorzugten Ausgestaltungen ist der Sammelbehälter von dem Füllstutzen entkoppelt aufgenommen. Beispielsweise kann zwischen dem Sammelbehälter und dem Füllstutzen ein flexibler Schlauch oder dergleichen vorgesehen sein, der zu einer Gewichtsentkopplung des Sammelbehälters von dem Füllstutzen führt. Möglich ist auch eine Teleskopverbindung, bei der zwei teleskopartige Teile ineinander aufgenommen sind und den Luftstrom führen. Bei einer solchen Ausgestaltung wird bei jedem Füllvorgang im Bruttoverfahren das Gewicht exakt ermittelt. Aus dem Offensack verdrängte und das Produkt enthaltende Luft führt zu keinerlei Gewichtsbeeinträchtigung, da der Produktanteil in dem Sammelbehälter separat aufgenommen und nicht mitgewogen wird.
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In bevorzugten Weiterbildungen ist die Steuereinrichtung dazu eingerichtet und ausgelegt, das Dosierorgan zeit- oder volumengesteuert zu betreiben. Dadurch kann ein erheblicher Teil des bei einem Füllvorgang abzufüllenden Produkts zunächst in dem Zwischenbehälter gesammelt werden. Durch Öffnen einer steuerbaren Verschlusseinheit an dem Zwischenbehälter kann der Inhalt des Zwischenbehälters durch den Füllstutzen entleert werden. Solange die steuerbare Verschlusseinheit verschlossen ist, kann auch beispielsweise schon vor dem Anhängen eines neuen Offensacks Produkt in den Zwischenbehälter gefördert werden, sodass der Füllvorgang insgesamt beschleunigt werden kann. Beispielsweise können 80% oder 90% der vorgesehenen Gesamtmenge in dem Zwischenbehälter gesammelt werden, sodass nach dem Öffnen der steuerbaren Verschlusseinheit nur noch ein Feinstrom in den Offensack geleitet werden muss.
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Dazu muss das exakte Gewicht des in den Zwischenbehälter vorab eingefüllten Produkts nicht bekannt sein, da auf Erfahrungswerte der Dichte zurückgeschlossen werden kann.
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In allen Ausgestaltungen ist es möglich und bevorzugt, dass der Zwischenbehälter fest mit dem Produktvorrat verbunden ist. Der Zwischenbehälter ist vorzugsweise nur zur Aufnahme eines Teils der Menge des während eines Füllvorgangs abzufüllenden Produkts ausgebildet. Beispielsweise kann der Produktvorrat nur 80%, 90% oder auch 50% des Volumens aufweisen, welches ein fertig gefüllter Offensack einnimmt. Insbesondere ist der Zwischenbehälter nicht Teil des gewogenen Systems bzw. des Füllsystems.
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Es ist aber auch möglich und bevorzugt, dass die Wägeeinrichtung dazu eingerichtet ist, den Zwischenbehälter zu wiegen, um insbesondere einen Füllvorgang im Nettoverfahren durchzuführen. Bei dieser Ausgestaltung kann das gewogene System bzw. das Füllsystem praktisch nur aus dem Zwischenbehälter bestehen. Bei einer solchen Ausgestaltung wird zunächst die komplette vorgesehene Menge des Produkts in den Zwischenbehälter gefördert. Anschließend wird nach Öffnung der steuerbaren Verschlusseinheit der Inhalt des Zwischenbehälters durch den Füllstutzen in den angehängten Offensack entleert.
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Bei einer solchen Ausgestaltung wird nach dem Ende des Füllgangs das abgelagerte Produkt insgesamt oder ein Teil des abgelagerten Produkts aus dem Sammelbehälter in den Zwischenbehälter gefördert. Diese Menge wird durch die Wägeeinrichtung registriert, sodass beim nächsten Wiegevorgang wieder eine exakte Menge abgewogen wird. Bei dem Wiegevorgang nach dem Nettoverfahren kann auch jeweils die sich absetzende Produktmenge in dem Zwischenbehälter berücksichtigt werden. Bei einem ersten Füllvorgang kann auf Erfahrungswerte und bei weiteren Füllvorgängen auf den jeweils vorangegangenen Gewichtswert oder einen Durchschnittswert zurückgegriffen werden.
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In allen Ausgestaltungen ist es bevorzugt, dass wenigstens eine Blaseinrichtung vorgesehen ist, um den Offensack zu Beginn des Füllvorgangs aufzublasen. Obwohl mit solch einer Blaseinrichtung zunächst Luft in den Offensack eingebracht wird, die später wieder herausgeholt werden muss, bietet ein solches Verfahren erhebliche Vorteile, da beispielsweise Faltenwurf an der Sackwandung vermieden werden kann. Ein solcher Faltenwurf kann dazu führen, dass bei leichteren Materialien diese den Sack nicht vollständig entfalten und so insgesamt nur weniger staubendes Produkt in den Offensack eingefüllt werden kann, sodass die Gefahr besteht, dass der Offensack oben überläuft oder nicht die gesamte Produktmenge aufnehmen kann. Ein Aufblasen des Offensacks vor Beginn des Füllvorgangs hilft, solche Probleme zu vermeiden.
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In allen Ausgestaltungen ist es bevorzugt, dass der Füllstutzen teleskopierbar vorgesehen ist und in eine ausgefahrene Füllstellung und eine eingefahrene Abnahmestellung bringbar ist. Durch einen teleskopierbaren Füllstutzen ist es möglich, dass der Füllstutzen zur Abnahme des gefüllten Offensacks beispielsweise eingefahren wird, sodass bei der Abnahme des gefüllten Sacks keine staubhaltige Luft entweicht. Umgekehrt kann zum Anhängen eines Offensacks der Füllstutzen ausgefahren werden.
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Zwischen den teleskopierbaren Teilen eines teleskopierbaren Füllstutzens ist naturgemäß ein kleiner Spalt vorgesehen, durch den staubhaltige Luft nach außen austreten kann. Um einer Verschmutzung der Umgebung zu verhindern oder zu verringern, ist vorzugsweise in solchen Ausgestaltungen eine Entstaubungseinrichtung an dem Füllstutzen vorgesehen. Die Kapazität einer solcher Entstaubungseinrichtung kann aber erheblich kleiner als in konventionellen Anlagen sein, da nur ein relativ geringer Luftstrom mit einer geringen Staubbelastung entstaubt werden muss. Der hier enthaltene Staubanteil kann verworfen werden, da es sich nur um einen geringen Massenanteil handelt. Denkbar ist auch, dass dort eine Nachbehandlung des abgeführten Luftstroms erfolgt. Grundsätzlich lohnt sich in der Regel eine solche Nachbehandlung aber nur, wenn für mehrere Füllstutzen gleichzeitig eine Aufbereitung stattfindet.
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In allen Ausgestaltungen ist es bevorzugt, dass wenigstens eine Verdichtungseinrichtung vorgesehen ist. Eine solche Verdichtungseinrichtung kann während des Füllvorgangs und/oder nach Ende des Füllvorgangs auf den Offensack einwirken, um das darin vorhandene abgefüllte Produkt zu verdichten. Beispielsweise ist es möglich, dass eine Verdichtungseinrichtung als Bodenrüttler ausgeführt ist, welcher von unten an den Offensack heranführbar ist. Der Bodenrüttler kann zeitweise von unten während eines Füllvorgangs an den Offensack herangeführt werden, um das dort schon abgefüllte Material zu verdichten. Möglich ist es auch, dass der Bodenrüttler nur nach dem Ende des Füllvorgangs oder während des gesamten Füllvorgangs an den Offensack herangeführt wird, beispielsweise bei der Abfüllung im Nettoverfahren.
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Vorzugsweise ist es ebenfalls möglich, dass eine Vakuumlanze oder Rüttelflasche oder dergleichen von oben durch den Füllstutzen in einen anhängenden Offensack eintaucht, um das dort vorhandene Produkt zu verdichten.
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Auch ist es möglich, dass ein Seitenrüttler bzw. ein Seitenklopfer verwendet wird, welcher z. B. seitlich an den Sack geschwenkt wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren dient zum Füllen von staubenden und insbesondere von leicht staubenden Produkten wie Schüttgütern in Offensäcke. Beispielsweise können damit Maltodextrin und andere zum Stauben neigende Lebensmittel oder andere Produkte abgefüllt werden, bei denen Produktreinheit gewünscht wird. Das Abfüllen erfolgt mittels eines Füllvorgangs an einer Packmaschine. Der Füllvorgang wird mit einer Steuereinrichtung und einer Wägeeinrichtung gewichtsabhängig gesteuert. Mit wenigstens einem Dosierorgan wird aus einem Produktvorrat Produkt gesteuert dosiert und z. B. gefördert. Das Produkt gelangt durch einen Füllstutzen in den angehängten Offensack. Bei einem Füllvorgang wird aus dem Offensack verdrängte und das staubende Produkt enthaltene Luft einem mit dem Füllstutzen verbundenen Sammelbehälter zugeleitet und dort beruhigt. Der Staubanteil der verdrängten Luft setzt sich wenigstens teilweise in dem Sammelbehälter als abgelagertes Produkt ab.
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Das erfindungsgemäße Verfahren hat ebenfalls viele Vorteile, da es auf einfache Art und Weise eine effektive Abfüllung und Wiederverwendung des sich abgelagerten Produkts erlaubt. Vorzugsweise wird das abgelagerte Produkt intermittierend abgeführt. Der Füllvorgang kann je nach Ausgestaltung der Packmaschine nach dem Bruttoverfahren oder dem Nettoverfahren erfolgen. In allen Ausgestaltungen könnte zunächst ein Teil der abzufüllenden Menge in einen Zwischenbehälter gefüllt werden.
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Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, welche mit Bezug auf die beiliegenden Figuren im Folgenden erläutert werden:
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In den Figuren zeigen:
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1 eine stark schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäße Packmaschine;
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2 einen stark schematischen Querschnitt durch einen Füllstutzen der Packmaschine nach 1;
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3 den Füllstutzen nach 2 um 90° gedreht;
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4 einen stark schematischen Querschnitt durch einen weiteren Füllstutzen für eine erfindungsgemäße Packmaschine; und
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5 eine Gesamtansicht der Packmaschine nach 1.
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In 1 ist in einer stark schematischen Seitenansicht eine erfindungsgemäße Packmaschine 1 dargestellt, die über ein Gestell 40 verfügt. Die Packmaschine 1 dient zum Füllen von oben offenen Offensäcken 3 mit staubenden Produkten 2 bzw. einem staubenden Schüttgut.
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Der Packmaschine 1 können vorgefertigte Offensäcke 3 zugeführt werden. Es ist auch möglich und bevorzugt, dass die Packmaschine 1 als sogenannte FFS-Anlage ausgeführt ist und in einer integrierten oder vorgelagerten Einrichtung Offensäcke 3 aus einer kontinuierlichen Folienschlauchbahn oder aus einer flachen Folienbahn erzeugt. Die direkte Fertigung der Offensäcke 3 an der Packmaschine 1 bietet den Vorteil, dass jeweils eine optimale Länge der Offensäcke 3 erzeugt werden kann, die sogar im laufenden Betrieb angepasst werden kann.
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Ein zu füllender Offensack 3 wird an den Füllstutzen 11 der Packmaschine 1 angehangen, bevor der Füllvorgang startet. Eine Steuereinrichtung 4 dient zur Steuerung des Füllvorgangs und des Betriebs der Packmaschine 1.
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Oberhalb des Gestells 40 der Packmaschine 1 ist ein Produktvorrat 5 bzw. ein Silo vorgesehen, welches hier eine größere Menge an abzufüllendem Produkt 2 bevorratet. Die Produktmenge in dem Produktvorrat 5 reicht hier für die Füllung einer Mehrzahl an Offensäcken 3. Dem Produktvorrat 5 nachgeschaltet ist wenigstens ein Dosierorgan 6, welches Produkt 2 aus dem Produktvorrat 5 wegfördert und hier zu dem Zwischenbehälter 7 fördert.
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In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Dosierorgane 6 vorgesehen, die hier beide jeweils als Schneckenförderer ausgebildet sind. Eines der Dosierorgane 6 wird für den Grobstrom verwendet, während das Andere und hier in der Zeichnung dahinter liegende und deshalb nicht sichtbare zweite Dosierorgan 6 zur Förderung des Feinstroms eingesetzt wird. Durch die Aufteilung des Produktstroms in einen Grobstrom und in einen Feinstrom wird eine bessere und genauere Gewichtserreichung erzielt. Denkbar ist auch nur eine Schnecke, die mit unterschiedlichen Drehzahlen arbeitet.
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Es ist aber auch möglich, andere Dosierorgane einzusetzen. Beispielsweise können auch Zellenradschleusen, Förderturbinen, Luftförderer oder sonstige Dosierorgane und Dosiereinrichtungen zur Dosierung und zum Transport des Produktes 2 eingesetzt werden.
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Dem Dosierorgan 6 bzw. den Dosierorganen 6 ist hier der Zwischenbehälter 7 nachgeschaltet, der hier zur Aufnahme eines Teils 9 der abzufüllenden Menge 10 dient. Hier ist das Volumen des Zwischenbehälters 7 bzw. das genutzte Volumen des Zwischenbehälters 7 so bemessen, dass es kleiner ist als das Volumen einer in einem Offensack 3 abgefüllten Menge 10. In den Zwischenbehälter wird hier z. B. der Grobstromanteil gefördert.
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Der Zwischenbehälter 7 weist am unteren Ende eine Verschlusseinheit 8 auf, die durch die Steuereinrichtung 4 steuerbar ist. Beispielsweise kann dort eine Verschlussklappe eingesetzt werden. Möglich ist es aber auch, eine Verschlussblende, ein Quetschventil oder eine sonstige Verschlusseinheit einzusetzen.
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Dem Zwischenbehälter 7 ist der Füllstutzen 11 nachgeordnet, der hier teleskopierbar ist, um ein Absenken in die Füllstellung und ein Anheben in die Abnahmestellung zu ermöglichen.
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Der Füllstutzen 11 ist Teil des gewogenen Systems bzw. des Füllsystems 13, sodass der an den Füllstutzen 11 angehängte Offensack 10 bei einem Wiegevorgang mit der Wägeeinrichtung 12 mitgewogen wird. Dadurch wird ein Füllvorgang nach dem Bruttoverfahren ermöglicht, bei dem nach Abzug der bekannten Gewichte des Füllstutzens und der weiteren Komponenten des Füllsystems das bisher abgefüllte Gewicht des Produkts 2 in dem Offensack 3 als Messergebnis verbleibt. Dadurch wird eine genaue Steuerung des abgefüllten Gewichts ermöglicht.
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In 1 ist der Füllstutzen 11 in der Füllstellung 20 dargestellt, in der der Füllstutzen 11 von oben in den geöffneten Offensack 3 eintaucht.
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Vor Beginn des Füllvorgangs wird mit der Blaseinrichtung 24 Luft von oben in den Offensack 3 eingeblasen, um den Sack vollständig und im Wesentlichen faltenfrei aufzublasen. Dadurch steht das maximale Volumen für das einzufüllende Produkt 2 zur Verfügung.
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Der Füllstutzen 11 leitet das von oben herangeführte Produkt 2 nach unten in den Offensack 3 hinein. Außerdem weist der Offensack 3 neben der zentralen Produktzufuhr seitliche Luftableitungen auf, durch die die während des Füllvorgangs aus dem Offensack 3 verdrängte Luft in das Beruhigungsvolumen 15 und das Verdrängungsvolumen 27 abgeleitet wird. Der Sammelbehälter 14 ist hier über einen flexiblen Schlauch 33 gewichtsentkoppelt von dem Füllstutzen 11 positioniert.
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Wenn die Packmaschine 1 für das Füllen nach einem Nettoverfahren vorgesehen ist, wird der Zwischenbehälter 7 separat gewogen. Dann kann auch ein starres Rohr anstelle des flexiblen Schlauchs 33 eingesetzt werden, da eine Gewichtsentkopplung an dieser Stelle nicht mehr erforderlich ist.
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Der Sammelbehälter 14 ist von seiner Größe her hier nur schematisch eingezeichnet und weist ein Beruhigungsvolumen 15 für das aus dem zu füllenden Offensack 3 verdrängte Luftvolumen auf.
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Bei der Abfüllung von staubenden Produkten 2 gelangt mit der aus dem Offensack 3 verdrängten Luft aber auch ein erheblicher Staubanteil mit in den Sammelbehälter 14 hinein. Dort beruhigt sich die verdrängte Luft, sodass sich das in der Luft enthaltende Produkt in den Sammelbehälter 14 absetzen kann.
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Es ist möglich, dass der Sammelbehälter 14 am unteren Ende einen steuerbaren Verschluss 23 aufweist, der bei Bedarf automatisch oder aber auch manuell geöffnet werden kann. Möglich ist es aber auch, dass der Sammelbehälter 14 nach unten offen ausgebildet ist, sodass der Sammelbehälter 14 ohne weiteren Verschluss in die Leitung 34 mündet.
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Am unteren Ende des Sammelbehälters 14 sammelt sich das abgelagerte Produkt. Das abgelagerte Produkt 16 kann bei Bedarf oder in regelmäßigen Abständen aus dem Sammelbehälter 14 abgeleitet werden. Hier dient zum Ableiten des abgelagerten Produkts 16 ein Produktförderer 17. Der Produktförderer 17 kann grundsätzlich beliebig gestaltet sein. Beispielsweise ist es möglich, dass in der Leitung 34 eine beispielsweise flexible Schnecke angeordnet ist, die das abgelagerte Produkt 16 durch die Leitung 34 hier nach oben und schließlich zurück in den Zwischenbehälter 7 leitet. Möglich ist aber auch jede andere Art von Produktförderer. Der Produktförderer 17 wird nicht durchgängig betrieben, sondern vorzugsweise in periodischen oder unregelmäßigen Abständen. Beispielweise kann in oder an dem Sammelbehälter 14 ein Sensor vorgesehen sein, der ein Maß für die Menge des abgelagerten Produktes erfasst und bei Überschreiten eines vorbestimmten Wertes der Steuereinrichtung 4 ein Signal gibt, sodass die Steuereinrichtung 4 dafür sorgt, dass ein Teil oder das gesamte abgelagerte Produkt 16 weggefördert wird.
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Der Sammelbehälter 14 steht über ein Rohr 25 mit der Umgebung 26 in Verbindung. Innerhalb des Rohres 25 ist ein Verdrängungsvolumen 27 vorhanden. Das Verdrängungsvolumen 27 wird aus dem Rohr 25 nach außen in die Umgebung verdrängt, wenn die aus dem Offensack 3 verdrängte Luft in den Sammelbehälter 14 gelangt. Da die Luft in dem Verdrängungsvolumen 27 Zeit zur Beruhigung hat, setzt sich dort das staubende Produkt ab und wird auf dem Boden des Sammelbehälters 14 gesammelt.
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Das Beruhigungsvolumen 15 und/oder das Verdrängungsvolumen 27 können in Abhängigkeit von der abzufüllenden Sackvolumina und/oder dem Schwebverhalten des staubenden Produktes größenveränderbar ausgeführt werden.
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Um den Eintritt von Fremdstoffen von außen zu verhindern und gegebenenfalls noch eventuell vorhandenen Staubanteil in der Verdrängungsluft nicht nach außen gelangen zu lassen, kann ein Filter 28 am Abschluss des Rohres 25 vorgesehen sein.
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An dem Zwischenbehälter 7 kann ein Sensor 37 für den Füllstand des dort eingefüllten Produktes 2 vorhanden sein. Das ermöglicht eine volumengesteuerte Vorfüllung des Zwischenbehälters 7 für den Grobstrom.
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Da hier aus dem Produktvorrat 5 zunächst in den Zwischenbehälter 7 und erst anschließend in den Offensack 3 gefördert wird, ist die jeweilige Produktfallhöhe relativ gering, sodass nur wenig Luft dem Produkt 2 zugesetzt wird. Das sorgt für einen schnelleren Füllvorgang.
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In periodischen Abständen während des Füllvorgangs oder nach dem Ende des Füllvorgangs kann die Verdichtungseinrichtung 30, die hier als Bodenrüttler 31 ausgeführt ist, von unten an den Sackboden herangeführt werden, um das dort in dem Offensack 3 vorhandene Produkt 2 zu verdichten.
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2 zeigt einen schematischen Querschnitt des Füllstutzens, der beispielsweise in der Packmaschine 1 nach 1 eingesetzt wird. An dem Füllstutzen 11 ist hier schematisch ein Offensack 3 angehängt dargestellt. Von oben gelangt der Produktstrom 36 nach unten in den Offensack 3 hinein. Die Einleitung des Produktstroms 36 erfolgt in einem zentralen Abschnitt bzw. entlang der zentralen Produktzufuhr 18. An seitlichen Bereichen sind seitlich hier Luftableitungen 19 vorgesehen, durch welche die aus dem Offensack nach oben verdrängte Luft abgeleitet wird.
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In allen Fällen ist ein Offensack mit seinem oben offenen Ende dicht an dem Füllstutzen 11 aufgenommen, um den Austritt von staubhaltiger Luft nach außen zu vermeiden.
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Die abgeleitete staubenthaltende Luft wird in den seitlichen Luftableitungen 19 geführt und in den Sammelbehälter 14 eingeleitet. Aus dem Offensack 3 austretende Luft 35 ist über einen Pfeil eingezeichnet.
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Am unteren Ende des Füllstutzens 11 sind Verschlussklappen 29 eingezeichnet, die wenigstens einen rieseldichten Verschluss des Füllstutzens 11 ermöglichen, um nach dem Ende des Füllvorgangs einen Sackwechsel ohne Verunreinigung der Packmaschine durch Rieselgut zu gewährleisten.
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3 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel eines Querschnitts des Füllstutzens 11 für die Packmaschine 1 gemäß 1.
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Der Füllstutzen 11 ist hier fest mit dem Sammelbehälter 14 verbunden, sodass neben dem Füllstutzen 11 auch der Sammelbehälter 14 Teil des Füllsystems 13 bzw. des gewogenen Systems ist. Das bedeutet, dass bei einem Füllvorgang sich an dem Sammelbehälter 14 absetzendes Produkt 16 in Bruttowiegeverfahren mit gewogen wird. Diese sich absetzende Produktmenge 16 kann grundsätzlich zu einem systematischen Messfehler bzw. Gewichtsfehler der abgefüllten Offensäcke führen, wenn es nicht zuvor berücksichtigt wird. Deshalb wird bei einem ersten Füllvorgang ein Erfahrungswert für die erwartete sich absetzende Produktmenge 16 angesetzt und bei folgenden Füllvorgängen wird auf die Messwerte zurückgegriffen, die sich nach der Abnahme eines gefüllten Offensackes 3 ergeben. Das abgelagerte Produkt 16 kann ermittelt werden und im folgenden Füllvorgang wird nach Nulltarierung eine entsprechende Menge mehr in den Offensack 3 eingefüllt.
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In 3 ist der teleskopierbare Füllstutzen 11 erkennbar. Zwischen den teleskopierbaren Teilen des Füllstutzens ist ein Spalt 39 erkennbar, der hier stark vereinfacht dargestellt ist. Um dort eventuell austretenden Staub nicht in die Umgebung einzuleiten, ist dort eine Entstaubung 22 vorgesehen. Für die Entstaubung wird nur relativ wenig Luft abgesaugt, sodass die Entstaubung erheblich kleiner ausgeführt werden kann als im Stand der Technik.
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Die aus dem Offensack 3 bei der Füllung verdrängte und mit Staub versetzte Luft wird über die seitlichen Luftableitungen 19 entlang des Luftstroms 35 in den Sammelbehälter 14 eingeleitet. Der Sammelbehälter 14 ist über ein Rohr 25 und einen Filter 28 am Ende des Rohrs 25 mit der Umgebung 26 verbunden.
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In dem Sammelbehälter 14 ist ein Beruhigungsvolumen 15 vorhanden. Die dort eingeleitete Luft beruhigt sich und der enthaltende Produktanteil sammelt sich als abgesetztes Produkt 16 an dem Boden des Sammelbehälters 14. Das abgesetzte Produkt 16 kann durch eine angeschlossene Leitung abgeführt werden. Bei Bedarf ist ein steuerbarer Verschluss 23 an dem Boden des Sammelbehälters 14 vorgesehen.
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4 zeigt eine weitere Ausführung eines Füllstutzens 11 für eine Packmaschine nach 1. Hier wird der Füllstutzen zusammen mit einem angehängten Sack 3 in Bruttoverfahren gewogen. Während der Füllstutzen 11 über eine Wägeeinrichtung 12 gewogen wird, ist auch an dem Sammelbehälter 14 eine Wägeeinrichtung als Sensor 38 vorgesehen. Der Gewichtssensor 38 erfasst das Gewicht des Sammelbehälters 14, sodass die Menge des abgelagerten Produkts 16 erfassbar ist. Um den Sammelbehälter 14 gewichtsmäßig von dem Füllstutzen 11 zu entkoppeln, ist zwischen dem Füllstutzen 11 und dem Sammelbehälter 14 ein flexibler Schlauch 33 vorgesehen. An dem Sammelbehälter 14 kann wiederum ein Rohr 25 mit einem Verdrängungsvolumen 27 vorgesehen sein. Das Ende ist wiederum mit einem Filter 28 versehen. Wird der Sammelbehälter 14 groß genug bemessen, kann gegebenenfalls auf das Rohr 25 verzichtet werden.
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Zusätzlich ist eine Vakuumlanze 32 als Verdichtungseinrichtung 30 eingezeichnet, die während des Füllvorgangs oder nach dem Ende des Füllvorgangs von oben in den Offensack 3 eintauchen kann, um das Innere des Offensackes 3 zu entlüften.
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5 zeigt eine etwa maßstabsgetreue Seitenansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Packmaschine 1, bei welcher oberhalb des Gestells 40 ein Produktvorrat 5 vorgesehen ist, dem ein Dosierorgan 6 nachgeschaltet ist. Das Dosierorgan 6 fördert das Produkt in einen Zwischenbehälter 7, aus dem das Produkt 2 durch den Füllstutzen 11 in einem angehängten Sack 3 weiter geleitet wird.
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Ein Sammelbehälter 14 dient zur Beruhigung der aus dem Sack 3 während des Füllvorgangs verdrängten Luft, sodass sich das enthaltende Produkt am Boden des Sammelbehälters absetzt. Über einen flexiblen Schlauch 41 als Leitung 34 wird das abgesetzte Produkt 16 durch den Produktförderer 17 gefördert und hier dem Sammelbehälter 7 wieder zugeführt.
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Hier ist es möglich, dass der Zwischenbehälter 7 separat mit einer Wägeeinrichtung 12' gewogen wird, sodass eine Abfüllung im Nettoverfahren ermöglicht wird. Dabei wird bei der Abfüllung die abzufüllende Menge 10 gewichtsgenau zunächst in dem Zwischenbehälter 7 gesammelt und anschließend in den Offensack 3 eingeleitet.
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Möglich ist es auch, dass nur ein Teil der abzufüllenden Menge 10 in dem Zwischenbehälter 7 zwischengelagert wird und der Füllstutzen 11 über eine Wägeeinrichtung 12 gewogen wird, sodass eine Abfüllung im Bruttoverfahren erfolgt.
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In allen Ausgestaltungen nach einem Bruttoverfahren ist es auch möglich, auf einen Zwischenbehälter 7 zu verzichten. Dann wird beispielsweise durch das Dosierorgan 6 direkt in einen offenen Sack 3 abgefüllt.
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Insgesamt hat die Erfindung erhebliche Vorteile. Dadurch, dass die aus dem Offensack 3 während der Füllung verdrängte Luft in einen Sammelbehälter 14 geleitet wird, der ein Beruhigungsvolumen 15 aufweist und vorzugsweise über ein Rohr 25 mit einem Verdrängungsvolumen 27 mit der Umgebung 26 in Verbindung steht, kann der wesentlichste Teil des in der abgeführten Luft enthaltenen Produkts sortenrein zurückgewonnen werden. In dem Sammelbehälter 14 steht genügend Zeit zur Verfügung, sodass sich der in der Luft enthaltene Staubanteil absetzt und als abgesetztes Produkt 16 abgeleitet werden kann. Je nach Größe des Sammelbehälters 14 und nach der Aufnahmekapazität an abgesetztem Produkt 16 kann die Entleerung bzw. der Abtransport des abgesetzten Produkts 16 nach jedem Füllvorgang oder in bestimmten Zeitabständen oder dergleichen erfolgen. Bevorzugt ist eine Produktrückführung nach jedem Füllvorgang, wenn es auf eine homogene Korngrößenverteilung in den Säcken ankommt.
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Durch die Erfindung wird eine großbauende Entstaubungsanlage nicht benötigt, die die gesamte aus dem Offensack 3 verdrängte Luft verarbeiten muss. Gegebenenfalls kann auch eine Entstaubungsanlage mit erheblich kleinerer Kapazität eingesetzt werden, um beispielsweise den Spalt an einem teleskopierbaren Füllstutzen zu entstauben. Dadurch wird aber in der Regel weniger als die Hälfte oder sogar weniger als ein Viertel der Entstaubungskapazität konventioneller Packmaschinen benötigt.
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Das in dem Sammelbehälter abgesetzte Produkt 16 kann sortenrein wiederverwendet und wird hier bei dem nächsten Füllvorgang wieder abgefüllt. Das bedeutet, dass auch bei einem Produktwechsel nur relativ geringe Reinigungsarbeiten nötig sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Packmaschine
- 2
- Produkt, Schüttgut
- 3
- Offensack
- 4
- Steuereinrichtung
- 5
- Produktvorrat, Silo
- 6
- Dosierorgan
- 7
- Zwischenbehälter
- 8
- Verschlusseinheit
- 9
- Teil der Produktmenge
- 10
- abzufüllende Menge
- 11
- Füllstutzen
- 12
- Wägeeinrichtung
- 13
- Füllsystem
- 14
- Sammelbehälter
- 15
- Beruhigungsvolumen
- 16
- abgelagertes Produkt
- 17
- Produktförderer
- 18
- zentrale Produktzufuhr
- 19
- seitliche Luftableitung
- 20
- Füllstellung
- 22
- Entstaubungseinrichtung
- 23
- Verschluss
- 24
- Blaseinrichtung
- 25
- Rohr
- 26
- Umgebung
- 27
- Verdrängungsvolumen
- 28
- Filter
- 29
- Verschlussklappe
- 30
- Verdichtungseinrichtung
- 31
- Bodenrüttler
- 32
- Vakuumlanze
- 33
- flexibler Schlauch
- 34
- Leitung
- 35
- Luftstrom
- 36
- Produktstrom
- 37
- Sensor
- 38
- Sensor
- 39
- Spalt
- 40
- Gestell
- 41
- flexibler Schlauch
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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