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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Funktionseinheit gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie eine solche Funktionseinheit gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 7.
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Ein solches Verfahren zum Betreiben einer Funktionseinheit sowie eine solche Funktionseinheit sind der
US 2008/0244465 A1 als bekannt zu entnehmen. Die Funktionseinheit weist dabei eine Telefonfunktion auf, welche im Rahmen des Verfahrens aktiviert wird. Die Funktionseinheit stellt einem Nutzer der Funktionseinheit mittels der aktivierten Telefonfunktion eine Möglichkeit bereit, über die Funktionseinheit und über ein Telefonnetz eine Telefonverbindung mit wenigstens einer weiteren Funktionseinheit aufzubauen. Dadurch kann der Nutzer der ersten Funktionseinheit mit einem weiteren Nutzer der weiteren Funktionseinheit ein Telefongespräch führen, wenn die Telefonverbindung zustande kommt, d. h. beispielsweise wenn der weitere Nutzer einen von der ersten Funktionseinheit eingehenden Anruf entgegen nimmt.
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Bei der
US 2008/0244465 A1 ist es vorgesehen, mittels der Telefonfunktion einen Absender einer SMS-Nachricht (SMS – Short Message Service) anzurufen, wobei der Absender der weitere Nutzer der weiteren Funktionseinheit ist.
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Bei dem Verfahren ist es vorgesehen, dass die Telefonfunktion aktiviert wird, wenn mittels einer Gestenerfassungseinrichtung der Funktionseinheit wenigstens eine vorgebbare Geste des Nutzers erfasst wird. Bei der Funktionseinheit handelt es sich vorliegend um ein Kommunikationsendgerät, welches die vorgebbare Geste erfassen kann. Führt der Nutzer die vorgebbare Geste beispielsweise mit seiner Hand aus, so wird die Telefonfunktion aktiviert und mittels der Telefonfunktion der Absender der SMS-Nachricht angerufen.
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Durch diese Möglichkeit, den Absender der SMS-Nachricht anzurufen, wird dem Nutzer der Funktionseinheit somit die Möglichkeit bereitgestellt, einen von der Funktionseinheit ausgehenden Aufbau der Telefonverbindung der Funktionseinheit über das Telefonnetz mit der weiteren Funktionseinheit zu initiieren. Mit anderen Worten kann der weitere Nutzer der weiteren Funktionseinheit durch die entsprechende Geste angerufen werden.
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Auch der
US 2010/0048241 A1 , der
US 2008/0089587 A1 und
US 2011/0312439 A1 sind Verfahren zum Betreiben von Funktionseinheiten sowie Funktionseinheiten als bekannt zu entnehmen, wobei die Funktionseinheiten durch eine sogenannte Gestensteuerung bedienbar sind. Führt ein jeweiliger Nutzer der entsprechenden Funktionseinheit wenigstens eine entsprechende Geste aus, und wird diese Geste mittels einer jeweiligen Gestenerfassungseinrichtung der entsprechenden Funktionseinheit erfasst, so wird beispielsweise einer der Geste zugeordnete Funktion der Funktionseinheit aktiviert.
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Schließlich offenbart die
DE 10 2009 032 069 A1 ein Verfahren zum Betreiben einer Funktionseinheit, welche durch Gestensteuerung bedienbar ist. Wird beispielsweise mittels einer Gestenerfassungseinrichtung der Funktionseinheit eine solche Geste des Nutzers erfasst, welche einem Abnehmen eines Hörers entspricht, so wird durch diese Geste bewirkt, dass ein von einer weiteren Funktionseinheit ausgehender und bei der ersten Funktionseinheit eingehender Telefonanruf abgenommen bzw. entgegen genommen wird. Das Initiieren eines von der ersten Funktionseinheit ausgehenden Aufbaus einer Telefonverbindung der ersten Funktionseinheit mit der weiteren Funktionseinheit, bei welcher die Telefonverbindung eingeht, ist nicht vorgesehen.
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Bei den herkömmlichen Verfahren und Funktionseinheiten erfolgt die Bedienung der Funktionseinheiten nur unzureichend intuitiv und somit für den Nutzer unkomfortabel.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren sowie eine Funktionseinheit der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass eine besonders intuitive und komfortable Bedienung der Funktionseinheit realisierbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Funktionseinheit mit den Merkmalen des Patentanspruchs 7 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer eine Telefonfunktion aufweisenden Funktionseinheit. Bei dem Verfahren stellt die Funktionseinheit einem Nutzer der Funktionseinheit mittels der aktivierten Telefonfunktion eine Möglichkeit bereit, über die Funktionseinheit und über ein Telefonnetz eine Telefonverbindung mit wenigstens einer weiteren Funktionseinheit aufzubauen.
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Kommt die Telefonverbindung tatsächlich zustande, so kann beispielsweise der Nutzer der ersten Funktionseinheit mit einem weiteren Nutzer der weiteren Funktionseinheit über die Funktionseinheiten und das Telefonnetz ein Telefongespräch führen. Bei dem Verfahren wird die Telefonfunktion der Funktionseinheit aktiviert, wenn mittels einer Gestenerfassungseinrichtung der Funktionseinheit wenigstens eine vorgebbare Geste des Nutzers erfasst wird.
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Zur Realisierung einer besonders intuitiven und somit für den Nutzer der Funktionseinheit komfortablen Bedienung der Funktionseinheit ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass als die vorgebbare Geste zum Aktivieren der Telefonfunktion eine solche Geste erfasst wird, bei welcher der Nutzer der Funktionseinheit wenigstens zwei Finger seiner Hand abspreizt und einen der abgespreizten Finger zu einem Ohr des Nutzers und den anderen der abgespreizten Finger zu dem Mund des Nutzers führt. Durch diese Geste ahmt der Nutzer mit seiner Hand einen Telefonhörer zum Führen eines Telefongesprächs nach. Führt der Nutzer diese Geste aus und wird diese Geste mittels der Gestenerfassungseinrichtung erfasst, so wird die Telefonfunktion aktiviert, so dass die Funktionseinheit dem Nutzer infolge der Aktivierung der Telefonfunktion die Möglichkeit bereitstellt, die Telefonverbindung aufzubauen.
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Unter dieser Möglichkeit ist beispielsweise zu verstehen, dass der Aufbau der Telefonverbindungen beispielsweise vorbereitet wird. Im Anschluss an das Aktivieren der Telefonfunktion ist dann beispielsweise wenigstens ein weiterer, von dem Nutzer durchzuführender Bedienschritt durchzuführen, so dass der Aufbau der Telefonverbindung auch tatsächlich bewirkt, d. h. eingeleitet wird.
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Darüber hinaus ist unter der geschilderten Möglichkeit auch zu verstehen, dass der Aufbau der Telefonverbindung durch das Aktivieren der Telefonfunktion und somit durch das Durchführen der Geste bewirkt bzw. initiiert wird, so dass also zeitlich nach dem Durchführen der Geste und der damit einhergehenden Aktivierung der Telefonfunktion kein weiterer, vom Nutzer durchzuführender Bedienungsschritt mehr durchzuführen ist, um den Aufbau der Telefonverbindung zu bewirken, d. h. zu aktivieren bzw. zu initiieren.
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In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind zwischen den abgespreizten Fingern wenigstens zwei weitere Finger der Hand des Nutzers angeordnet, wobei der Nutzer die zwei weiteren Finger beispielsweise zumindest teilweise an die Handfläche seiner die Geste durchführenden Hand anlegt. Hierdurch kann die Geste besonders gut als solche erfasst werden, so dass die Gefahr von Fehlbedienungen der Funktionseinheit gering gehalten werden kann.
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Zur Realisierung einer besonders intuitiven und somit komfortablen Bedienung der Funktionseinheit ist es bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass der eine der abgespreizten Finger der Daumen der Hand und der andere der abgespreizten Finger der kleine Finger der Hand ist. Der Daumen ahmt somit eine Hörmuschel des durch die Geste nachgeahmten Telefonhörers nach, während der kleine Finger eine Sprechmuschel des Hörers imitiert.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Ohr, zu dem der Nutzer den anderen Finger führt, und die Hand des Nutzers derselben Körperseite des Nutzers zugeordnet sind. Mit anderen Worten, nutzt der Nutzer seine rechte Hand, so ist auch das Ohr sein rechtes Ohr. Nutzt der Nutzer jedoch seine linke Hand zum Durchführen der Geste, so ist das Ohr das linke Ohr. Hierdurch kann eine besonders einfache Bedienung der Funktionseinheit realisiert werden.
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Durch die geschilderte, vorgebbare Geste kann der Nutzer beispielsweise von der weiteren Funktionseinheit ausgehende und bei der ersten Funktionseinheit des Nutzers eingehende Telefonverbindungen aufbauen und somit beispielsweise von der weiteren Funktionseinheit bei der ersten Funktionseinheit eingehende Telefonanrufe entgegen nehmen. Wird somit der Nutzer über seine erste Funktionseinheit und über die weitere Funktionseinheit des weiteren Nutzers angerufen, so kann er durch die Geste den eingehenden Anruf entgegen nehmen und mit dem weiteren Nutzer ein Telefongespräch führen.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die dem Nutzer infolge der Aktivierung der Telefonfunktion bereitgestellte Möglichkeit umfasst, einen von der Funktionseinheit ausgehenden Aufbau der Telefonverbindung der Funktionseinheit über das Telefonnetz mit der wenigstens einen weiteren Funktionseinheit, insbesondere per Spracheingabe, zu initiieren. Mit anderen Worten wird dem Nutzer die Möglichkeit bereitgestellt, den weiteren Nutzer über die erste Funktionseinheit des ersten Nutzers, das Telefonnetz und die weitere Funktionseinheit des weiteren Nutzers anzurufen und – falls der weitere Nutzer den Anruf des ersten Nutzers entgegen nimmt, wodurch die Telefonverbindung auch tatsächlich zustande kommt und aufgebaut wird – ein Telefongespräch mit dem weiteren Nutzer zu führen. Das Verfahren kann dem Nutzer somit nicht nur die Möglichkeit bereitstellen, einen eingehenden Anruf entgegen zu nehmen, sondern alternativ oder zusätzlich auch, von der Funktionseinheit ausgehende Anrufe zu tätigen. Hierdurch ist eine besonders vielfältige und komfortable Bedienung realisierbar.
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Die Initiierung des Aufbaus der Telefonverbindung zeitlich nach der Aktivierung der Telefonfunktion kann beispielsweise mittels wenigstens einer von dem Nutzer der Funktionseinheit zu bewirkenden Spracheingabe bewirkt werden. Hierzu äußert der Nutzer beispielsweise wenigstens einen akustischen Laut, insbesondere über seinen Mund, wobei dieser Laut dem anzurufenden, weiteren Nutzer zugeordnet ist. Der geäußerte Laut wird von wenigstens einer Erfassungseinrichtung, beispielsweise einem Mikrofon, der Funktionseinheit erfasst. Infolge dieser Erfassung wird dann der weitere Nutzer angerufen.
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Bei dem Laut kann es sich beispielsweise um einen Namen des anzurufenden, weiteren Nutzers handeln. Mit anderen Worten kann der Nutzer der Funktionseinheit im Rahmen der Spracheingabe ein Wort oder mehrere Wörter oder einen Satz oder mehrere Sätze aussprechen und in diesem Zuge den Namen des anzurufenden, weiteren Nutzers nennen, so dass dieser weitere Nutzer angerufen wird. Hierdurch ist eine einfache und zumindest bezogen auf die Gestenerfassungseinrichtung und ggf. die Erfassungseinrichtung berührungslose Bedienung geschaffen, da der Nutzer die Telefonfunktion aktivieren kann, ohne die Gestenerfassungseinrichtung berühren zu müssen. Da er in der Folge beispielsweise per Spracheingabe den Anruf bewirken kann, ist auch dies berührungslos möglich.
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In weiterer besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird dem Nutzer mittels der aktivierten Telefonfunktion, d. h. infolge der Aktivierung der Telefonfunktion die Möglichkeit bereitgestellt, aus einer in einer Speichereinrichtung der Funktionseinheit gespeicherten und eine Mehrzahl von Auswahlmöglichkeiten umfassenden Liste eine der Auswahlmöglichkeiten, insbesondere per Spracheingabe, auszuwählen und den Aufbau der Telefonverbindung mit der der ausgewählten Auswahlmöglichkeit zugeordneten, weiteren Funktionseinheit zu initiieren. Die Telefonfunktion umfasst somit eine sogenannte Telefonbuchfunktion, welche die Liste umfasst. Bei der Liste handelt es sich um eine Kontaktliste oder ein sogenanntes Telefonbuch des Nutzers, wobei die Auswahlmöglichkeiten in der Liste gespeicherte Kontakte des Nutzers sind.
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Führt der Nutzer beispielsweise die Geste aus, so wird ihm beispielsweise die Liste mit den einzelnen Auswahlmöglichkeiten kommuniziert. Diese Kommunikation der Liste kann beispielsweise akustisch und/oder optisch erfolgen. Hierbei werden dem Nutzer beispielsweise die Auswahlmöglichkeiten vorgelesen und/oder mittels wenigstens einer Anzeige der Funktionseinheit angezeigt.
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Ist die Aktivierung der Telefonfunktion beispielsweise ein erster Bedienschritt, so führt der Nutzer daraufhin wenigstens einen weiteren, zweiten Bedienschritt aus, im Zuge dessen er eine der Auswahlmöglichkeiten der Liste auswählt. Infolge dieser Auswahl wird dann der Aufbau der Telefonverbindung mit dem der ausgewählten Auswahlmöglichkeit zugeordneten, weiteren Funktionseinheit initiiert. Alternativ dazu kann sich an die Auswahl wenigstens ein dritter Bedienschritt anschließen, welcher vom Nutzer durchzuführen ist, um den Aufbau der Telefonverbindung schließlich zu initiieren.
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Den zweiten Bedienungsschritt in Form des Auswählens einer der Auswahlmöglichkeiten aus der Liste kann der Nutzer beispielsweise akustisch, d. h. per Spracheingabe durchführen. Mit anderen Worten kann der Nutzer die Auswahlmöglichkeit beispielsweise dadurch auswählen, dass er einen der gewünschten Auswahlmöglichkeit zugeordneten Laut, welcher wiederum beispielsweise einer der gewünschten Auswahlmöglichkeit zugeordneten Ziffer und/oder Buchstabe und/oder Wort und/oder Satz entspricht, akustisch von sich gibt. Hierdurch ist eine Sprachsteuerung realisiert, mittels welcher der zweite Bedienungsschritt durchführbar ist.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann ebenso vorgesehen sein, dass der Nutzer den zweiten Bedienungsschritt ebenfalls durch wenigstens eine weitere Geste durchführt. Um hierbei eine gewünschte Auswahlmöglichkeit aus der Liste auszuwählen, führt der Nutzer beispielsweise wenigstens eine der gewünschten Auswahlmöglichkeit zugeordnete, weitere Geste aus, welche mittels der Gestenerfassungseinrichtung und der Funktionseinheit erfasst wird.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft eine Funktionseinheit, welche eine Telefonfunktion aufweist und dazu ausgelegt ist, dem Nutzer mittels der aktivierten Telefonfunktion eine Möglichkeit bereitzustellen, über die Funktionseinheit und über ein Telefonnetz eine Telefonverbindung mit wenigstens einer weiteren Funktionseinheit aufzubauen. Die Funktionseinheit ist auch dazu ausgelegt, die Telefonfunktion zu aktivieren, wenn die Funktionseinheit mittels einer Gestenerfassungseinrichtung der Funktionseinheit wenigstens eine vorgebbare Geste des Nutzers erfasst.
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Zur Realisierung einer besonders intuitiven und somit komfortablen Bedienung der Funktionseinheit ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Gestenerfassungseinrichtung dazu ausgelegt ist, als die vorgebbare Geste eine solche zu erfassen, bei welcher der Nutzer wenigstens zwei Finger seiner Hand abspreizt und einen der abgespreizten Finger zu einem Ohr des Nutzers und den anderen der abgespreizten Finger zu dem Mund des Nutzers führt. Vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspektes der Erfindung anzusehen und umgekehrt. Zur Aktivierung der Telefonfunktion ahmt der Nutzer mit seiner Hand auf besonders einfache Weise das Halten eines Telefonhörers an sein Ohr und seinen Mund nach, so dass eine besonders intuitive Bedienung der Funktionseinheit geschaffen ist.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Funktionseinheit als ein mobiles Endgerät ausgebildet. Bei dem mobilen Endgerät handelt es sich beispielsweise um ein mobiles Kommunikationsendgerät, beispielsweise in Form eines Smartphones, eines Handys, eines Tablet-PCs und/oder eines anderweitigen Computers.
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In weiterer, besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Funktionseinheit als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen, ausgebildet. Hierbei umfasst der Kraftwagen beispielsweise die Gestenerfassungseinrichtung sowie ein die Telefonfunktion bereitstellendes Telefonmodul, welches über das Telefonnetz mit wenigstens einem weiteren Telefonmodul verbindbar ist.
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Das mobile Endgerät bzw. das Telefonmodul des Kraftwagens sind beispielsweise über Funktechnik mit einem Mobilfunknetz verbindbar, über welche die Telefonverbindung aufbaubar ist. Somit kann sich der Nutzer zusammen mit der Funktionseinheit auf der Erde bewegen und gleichzeitig mit dem weiteren Nutzer telefonieren.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Funktionseinheit ein die Telefonfunktion bereitstellendes, mobiles Endgerät und einen die Gestenerfassungseinrichtung bereitstellenden Kraftwagen umfasst. Hierbei können Synergien des Kraftwagens und des mobilen Endgeräts genutzt werden, so dass das mobile Endgerät über die Gestenerfassungseinrichtung des Kraftwagens besonders komfortabel und intuitiv bedient werden kann. Darüber hinaus kann das mobile Endgerät beispielsweise in einer Aufnahme verstaut und dabei vollumfänglich abgedeckt und/oder mit einer Ladeeinrichtung des Kraftwagens gekoppelt sein und dennoch über die Gestenerfassungseinrichtung des Kraftwagens berührungslos und intuitiv bedient werden. Die Ladeeinrichtung dient dabei zum Aufladen einer elektrischen Speichereinrichtung, insbesondere einer Batterie, des mobilen Endgeräts mit elektrischem Strom, wobei die Ladeeinrichtung eine Ladeeinrichtung des Kraftwagens ist.
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Die Gestenerfassungseinrichtung umfasst beispielsweise wenigstens eine Kamera, mittels welcher die vorgebbare Geste erfassbar ist. Bei einer solchen Kamera kann es sich um eine Videokamera, um eine Infrarotkamera oder um eine sogenannte PMD-Kamera handeln. Eine PMD-Kamera umfasst wenigstens einen PMD-Sensor, welcher auch als Photomischdetektor bezeichnet wird (PMD – Photonic Mixing Device). Alternativ oder zusätzlich kann die Gestenerfassungseinrichtung auch wenigstens ein anderweitiges optisches Erfassungselement zum Erfassen der vorgebbaren Geste umfassen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorliegend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der einzigen Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die Zeichnung zeigt in der einzigen Figur eine schematische Darstellung eines Nutzers einer Funktionseinheit, wobei der Nutzer eine Geste ausführt, welche mittels einer Gestenerfassungseinrichtung der Funktionseinheit erfasst wird, und wobei infolge der Erfassung der Geste eine Telefonfunktion der Funktionseinheit aktiviert wird.
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Die Fig. zeigt in einer schematischen Darstellung einen im Ganzen mit 10 bezeichneten, menschlichen Nutzer einer in der Fig. nur sehr schematisch dargestellten Funktionseinheit 12, insbesondere eines Kraftwagens. Der Nutzer 10 kann sich dabei beispielsweise in einem Innenraum des z. B. als Personenkraftwagen ausgebildeten Kraftwagens aufhalten. Die Funktionseinheit 12 umfasst eine Gestenerfassungseinrichtung 14 und ein mit der Gestenerfassungseinrichtung 14 gekoppeltes Telefonmodul 16, welche im Folgenden noch näher erläutert werden.
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Bei der Funktionseinheit 12 kann es sich auch um ein mobiles Endgerät, beispielsweise ein Smartphone, handeln, wobei sich der Nutzer 10 beispielsweise vor dem mobilen Endgerät und insbesondere vor dessen Gestenerfassungseinrichtung 14 aufhält.
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Die Funktionseinheit 12 weist nun eine erste Funktion in Form einer sogenannten Telefonfunktion auf, welche dem Nutzer 10 die Möglichkeit bereitstellt, über ein Telefonnetz ein Telefongespräch mit wenigstens einem zweiten Nutzer einer zweiten Funktionseinheit zu führen. Hierzu ist die Telefonfunktion vom Nutzer 10 zu aktivieren, wobei die Funktionseinheit 12 dem Nutzer 10 mittels der aktivierten Telefonfunktion die Möglichkeit bereitstellt, über die Funktionseinheit 12 und über das Telefonnetz eine Telefonverbindung mit der zweiten Funktionseinheit aufzubauen.
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Der Aufbau der Telefonverbindung erfolgt dabei über das Telefonmodul 16, welches die hierzu geeignete Technik umfasst. Diese Technik ist beispielsweise eine Funktechnik, so dass die Funktionseinheit 12 mittels des Telefonmoduls 16 drahtlos mit einem Mobilfunknetz verbindbar ist. Somit kann beispielsweise die Telefonverbindung über das Mobilfunknetz aufgebaut werden, so dass der Nutzer 10 mit dem zweiten Nutzer drahtlos telefonieren und sich gleichzeitig relativ zum zweiten Nutzer umher bewegen kann.
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Die Gestenerfassungseinrichtung 14 ist als optische Erfassungseinrichtung ausgebildet und umfasst wenigstens ein optisches Erfassungselement, beispielsweise in Form einer Kamera. Mittels der Kamera sind Bilder zumindest eines Teils des Nutzers 10 erfassbar.
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Im Falle des Kraftwagens ist die Kamera beispielsweise im Innenraum des Kraftwagens angeordnet bzw. auf diesen ausgerichtet, um den beispielsweise in einem Fahrzeugsitz sitzenden Nutzer 10 und insbesondere dessen im Ganzen mit 18 bezeichneten Kopf sowie einen Teil der den Kopf 18 umgebenden Umgebung erfassen zu können. Mit anderen Worten ist es mittels der Kamera möglich, Bilder des Kopfes 18 sowie eines Teils der den Kopf 18 umgebenden Umgebung zu erfassen. Anhand einer geeigneten Bildverarbeitung ist es in der Folge möglich, Bewegungen des Nutzers 10 relativ zu seiner Umgebung zu erfassen und durch diese Bewegungen vom Nutzer 10 durchgeführte Gesten zu erfassen.
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Insbesondere ist es mittels der Gestenerfassungseinrichtung 14 möglich, wenigstens eine vorgebbare Geste zu erfassen, welche der Nutzer 10 mit seiner in der Fig. erkennbaren, rechten Hand 20 ausführt. Das zuvor und im Folgenden zur rechten Hand 20 Geschilderte kann jedoch auch ohne Weiteres auf die in der Fig. nicht erkennbare, linke Hand des Nutzers 10 übertragen werden.
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Unter der vorgebbaren Geste ist somit eine vorgebbare Stellung der Hand 20 oder eine vorgebbare Bewegung dieser relativ zu ihrer Umgebung zu verstehen, welche mittels der Gestenerfassungseinrichtung 14 erfassbar ist.
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Führt der Nutzer 10 die in der Fig. gezeigte Geste aus, so wird die geschilderte Telefonfunktion der Funktionseinheit 12 aktiviert. Wie aus der Fig. erkennbar ist, wird im Rahmen eines Verfahrens zum Betreiben der Funktionseinheit 12 als die vorgebbare Geste zum Aktivieren der Telefonfunktion eine solche Geste erfasst, bei welcher der Nutzer 10 den Daumen 22 und den kleinen Finger 24 seiner Hand 20 abspreizt, den zwischen dem Daumen 22 und dem kleinen Finger 24 angeordneten Zeigefinger 25, den zwischen dem Zeigefinger 25 und dem kleinen Finger 24 angeordneten Mittelfinger 26 sowie den zwischen dem Mittelfinger 26 und dem kleinen Finger 24 angeordneten Ringfinger 28 anlegt und den Daumen 22 zu seinem rechten Ohr 30 sowie die kleinen Finger 24 zu seinem Mund 32 führt. Der Nutzer 10 ahmt somit durch das Durchführen der vorgebbaren Geste das Halten eines Telefonhörers an sein rechtes Ohr 30 und an seinem Mund 32 bzw. den Telefonhörer selbst nach, wobei er durch den Daumen 22 eine Hörmuschel und durch den kleinen Finger 24 eine Sprechmuschel des Telefonhörers imitiert. Hierdurch ist eine besonders intuitive und somit besonders komfortable Bedienung der Funktionseinheit 12 realisierbar.
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Die Aktivierung der Telefonfunktion durch die anhand der Fig. veranschaulichte, vorgebbare Geste stellt dabei einen ersten Bedienungsschritt dar. Wir die vorgebbare Geste erfasst, so kann darauf rückgeschlossen werden, dass der Nutzer 10 einen Telefonanruf zu tätigen wünscht und demzufolge den Aufbau einer Telefonverbindung über das Telefonmodul 16 und das Telefonnetz initiieren möchte.
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Durch das Durchführen des geschilderten, ersten Bedienungsschritts wird jedoch zunächst die Telefonfunktion aktiviert. Der eigentliche Aufbau der Telefonverbindung wird noch nicht initiiert, d. h. aktiviert bzw. eingeleitet.
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Im Rahmen der infolge der vorgebbaren Geste aktivierten Telefonfunktion wird dem Nutzer 10 beispielsweise ermöglicht, aus einer in einer Speichereinrichtung 34 der Funktionseinheit 12 gespeicherten und einer Mehrzahl von Auswahlmöglichkeiten umfassenden Liste eine der Auswahlmöglichkeiten auszuwählen, wobei den Auswahlmöglichkeiten jeweils wenigstens eine weitere Funktionseinheit zugeordnet ist, mit welcher die Funktionseinheit 12 über ihr Telefonmodul 16 und das Telefonnetz die Telefonverbindung aufbauen kann. Bei der Liste handelt es sich um eine individuelle Kontaktliste des Nutzers 10, welche als die Auswahlmöglichkeiten Kontaktinformationen von Personen umfasst.
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Um schließlich den Aufbau der Telefonverbindung mit der gewünschten Auswahlmöglichkeit, d. h. mit der gewünschten Person aus der Kontaktliste zu initiieren, führt der Nutzer wenigstens einen zweiten Bedienungsschritt durch, welcher von der Funktionseinheit 12 erfasst wird. Um den zweiten Bedienungsschritt durchzuführen, führt der Nutzer 10 beispielsweise eine zweite, von der ersten Geste unterschiedliche, vorgebbare Geste aus, welche von der Gestenerfassungseinrichtung 14 erfasst wird. Alternativ oder zusätzlich kann eine Sprachsteuerung vorgesehen sein, im Rahmen der der Nutzer 10 wenigstens einen Laut von sich gibt.
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Alternativ dazu ist es möglich, dass der Nutzer 10 nicht eine von mehreren Auswahlmöglichkeiten auswählt, sondern dass der Nutzer 10 – nach Ausführung bzw. Durchführung der Geste und somit zeitlich nach der dadurch aktivierten bzw. zeitlich nach Aktivierung der Telefonfunktion – durch Spracheingabe, d. h. durch akustisches Äußern von Lauten Zahlen ausspricht und dadurch eine Telefonnummer in die Funktionseinheit 12 eingibt, wobei die Telefonnummer aus den in einer vorgebbaren Reihenfolge angeordneten Zahlen besteht.
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An das Eingeben der Telefonnummer bzw. an das Auswählen der gewünschten Person (Auswahlmöglichkeit) kann sich dann ein dritter Bedienungsschritt anschließen, welcher vom Nutzer 10 durchzuführen ist. Im Rahmen dieses dritten Bedienungsschritts bestätigt der Nutzer 10 die von ihm getätigte Auswahl bzw. angegebene Telefonnummer, und die zweite, zu dieser Telefonnummer bzw. Auswahl gehörende Funktionseinheit wird angerufen.
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Infolge der Durchführung des zweiten Bedienungsschritts wird der Aufbau der Telefonverbindung initiiert, wodurch die gewünschte Auswahlmöglichkeit bzw. die gewünschte Person über das Telefonmodul 16 und das Telefonnetz angerufen wird.
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Nimmt die gewünschte Person den Anruf entgegen, so kommt die Telefonverbindung zustande, d. h. die Telefonverbindung wird aufgebaut, und der Nutzer 10 kann über die Funktionseinheit 12 und das Telefonnetz ein Telefongespräch mit der gewünschten Person führen.
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Die Funktionseinheit 12 kann beispielsweise den als Personenkraftwagen ausgebildeten Kraftwagen und das mobile Endgerät umfassen, wobei die Gestenerfassungseinrichtung 14 von dem Kraftwagen und das Telefonmodul 16 und somit die Telefonfunktion vom mobilen Endgerät bereitgestellt werden.
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Die Verbindung zwischen der Gestenerfassungseinrichtung 14 des Kraftwagens und dem Telefonmodul 16 des mobilen Endgeräts erfolgt beispielsweise drahtlos über einen geeigneten Verbindungsstandard, wobei es sich beispielsweise um Infrarot, Bluetooth, Funktechnik und/oder dergleichen handelt. Diese drahtlose Verbindung kann beispielsweise dann automatisch hergestellt werden, wenn der Nutzer 10 mit dem mobilen Endgerät, welches der Nutzer 10 beispielsweise in einer Hosentasche seiner Hose befördert, in den Innenraum des Kraftwagens einsteigt.
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Durch die Nutzung der Gestenerfassungseinrichtung 14 des Kraftwagens ist es somit möglich, das mobile Endgerät mittels Gestensteuerung über die Gestenerfassungseinrichtung 14 zu bedienen und dementsprechend den Aufbau der Telefonverbindung zu initiieren, obwohl sich das mobile Endgerät in der Tasche des Nutzers befindet und zumindest überwiegend überdeckt ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2008/0244465 A1 [0002, 0003]
- US 2010/0048241 A1 [0006]
- US 2008/0089587 A1 [0006]
- US 2011/0312439 A1 [0006]
- DE 102009032069 A1 [0007]