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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erfassung einer Sitzbelegung eines Fahrzeugsitzes.
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Die Erfindung betrifft weiterhin einen Fahrzeugsitz mit einer Vorrichtung zur Erfassung einer Sitzbelegung.
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Stand der Technik
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Es sind allgemein Fahrzeugsitze bekannt, welche Vorrichtungen zur Erfassung einer Sitzbelegung des Fahrzeugsitzes umfassen. Die Vorrichtungen weisen Sensoren auf, aus deren Signalen ein Sitzbelegungszustand und/oder eine Sitzdruckverteilung des Fahrzeugsitzes ableitbar ist.
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Aus der
EP 1 211 143 B1 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Sitzbelegungserkennung in einem Fahrzeugsitz bekannt. Dabei ist eine Sensormatte, welche eine Vielzahl von resistiven Sensorzellen aufweist, in einer Sitzfläche eines Fahrzeugsitzes angeordnet. Die Sensorzellen ändern unter Druckbelastung ihren ohmschen Widerstand.
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Die Sensorzellen sind innerhalb der Sensormatte in Form einer zweidimensionalen Matrix in mehreren Reihen und Spalten angeordnet. Durch Messung des ohmschen Widerstands der besagten Sensorzellen lässt sich somit die Druckverteilung auf der Sitzfläche des Fahrzeugsitzes bestimmen, woraus auf die Art der Sitzbelegung geschlossen werden kann, beispielweise ob ein Erwachsener oder ein Kind auf dem Sitz sitzt.
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Zur Messung des ohmschen Widerstands der einzelnen Sensorzellen ist ein Schaltkreis vorgesehen, welcher unter anderem über zwei Multiplexer verfügt. Diese Multiplexer werden in zeitlicher Abfolge von einem Steuergerät derart angesteuert, dass die ohmschen Widerstände der einzelnen Sensorzellen nacheinander gemessen werden.
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Aus der
EP 1 731 378 B1 ist ebenfalls eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Sitzbelegungserkennung in einem Fahrzeugsitz bekannt. Dabei ist eine Sensormatte, welche eine Vielzahl von kapazitiven Sensorzellen aufweist, in einer Sitzfläche eines Fahrzeugsitzes angeordnet. Die Sensorzellen ändern unter Druckbelastung ihre Kapazität. Die Sensorzellen sind dabei elektrisch parallel geschaltet und mit jeweils einem Anschluss mit einem gemeinsamen Leiter verbunden. Die jeweils zweiten Anschlüsse jeder Sensorzelle werden nacheinander mit einem Steuergerät verbunden, wo die Kapazitäten der einzelnen Sensorzellen gemessen werden.
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Ein Verfahren zur Erfassung der Sitzbelegung und der Sitzdruckverteilung mittels pneumatischer und/oder hydraulischer Sensoren, die mit pneumatischen und/oder hydraulischen Hubelementen zusammenwirken, offenbart die
WO 2009/059768 A1 . Der Druck, der von einem Fahrzeuginsassen auf den Sitz ausgeübt wird, wird anhand mindestens eines pneumatischen und/oder hydraulischen Sensors erfasst und ein aktuelles Druckprofil ermittelt. Das Druckprofil wird mit einem vorgegebenen, aus ergonomischer Sicht optimalen Druckprofil verglichen und der Sitz wird in Richtung dieses ergonomisch optimalen Druckprofils verstellt. Dabei werden eine oder mehrere der Sitzeinstellgrößen Sitzlängsposition, Sitzneigung, Sitzhöhe, Sitztiefe, Lehnenneigung, Lehnenbreite, Lordosentiefe und Lordosenhöhe eingestellt. Da die verwendeten pneumatischen und/oder hydraulischen Sensoren und Hubelemente sehr kostenintensiv sind, eignet sich das Verfahren und die zugehörige Vorrichtung nur für Fahrzeuge der Luxusklasse.
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Alle bekannten Verfahren basieren auf einer Verwendung von Drucksensoren, die als zusätzliche, separat vom Schaumteil des Sitzpolsters ausgeführte Bauteile in den Sitz eingebracht werden müssen. Derartige Sensoren haben eine hohe Steifigkeit und beeinflussen damit den Sitzkomfort negativ. Zudem sind die Kosten für solche Sensoren hoch.
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Aufgabe
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte, insbesondere kostengünstigere Vorrichtung zur Erfassung einer Sitzbelegung eines Fahrzeugsitzes, ein verbessertes Verfahren zur Erfassung einer Sitzbelegung eines Fahrzeugsitzes und einen Fahrzeugsitz mit einer Vorrichtung zur Erfassung einer Sitzbelegung anzugeben.
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Lösung
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung zur Erfassung einer Sitzbelegung eines Fahrzeugsitzes nach Anspruch 1 gelöst. Die Vorrichtung umfasst mindestens ein Polsterelement, das mit mindestens einer Beschichtung versehen ist und eine Auswerteelektronik, die eine infolge der Gewichtskraft eines Fahrzeuginsassen erzeugte Änderung der mindestens einen Beschichtung, insbesondere deren Änderung der Position im Fahrzeugsitz, erfasst. Durch Verwendung der mindestens einen Beschichtung kann auf einen zusätzlichen Sensor oder eine zusätzliche Sensormatte verzichtet werden, so dass Kosten und Gewicht eingespart werden.
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Zumindest ein in einem Sitzkissenbereich und/oder einem Lehnenbereich des Fahrzeugsitzes angeordnetes, weitgehend flächiges Polsterelement, welches zumindest in einer im Wesentlichen senkrecht zu einer Sitzfläche bzw. Lehnenfläche verlaufenden Richtung elastisch verformbar ist, weist die mindestens eine elektrisch leitfähige Beschichtung auf.
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Vorteilhafterweise ist auf im Wesentlichen parallel zur Sitzfläche bzw. Lehnenfläche angeordneten, sich gegenüberliegenden Polsterflächen zumindest ein Flächenpaar sich gegenüberliegender und elektrisch leitfähiger, als Flächenelemente ausgeführter Beschichtungen angeordnet, welche jeweils einem insbesondere kapazitiven Abstandssensor zugeordnet sind, der in an sich bekannter Weise jeweils mit einer Spannungsquelle und einer als Erfassungseinheit dienenden Auswerteelektronik verbunden ist. Der kapazitive Sensor arbeitet auf Basis der Veränderung der Kapazität eines einzelnen Kondensators oder eines ganzen Kondensatorsystems.
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Üblicherweise werden die Flächenelemente des Kondensators mit Wechselspannung oder einem Wechselstrom beaufschlagt.
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Eines der Flächenelemente kann aber auch mit einem positiven Pol einer (Gleich-)Spannungsquelle oder einer Stromquelle (mit konstanter Stromstärke) und das weitere verbleibende Flächenelement mit einem negativen Pol der Spannungsquelle oder der Stromquelle verbunden sein.
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Bei der Belegung des Fahrzeugsitzes wird das Polsterelement in der im Wesentlichen senkrecht zur Sitzfläche bzw. Lehnenfläche verlaufenden Richtung komprimiert, so dass sich ein Abstand zwischen den Flächenelementen verringert. Aus dieser Abstandsverringerung resultiert – je nach Betrieb und Auswerteelektronik – eine Veränderung der Kapazität und/oder bei der elektrischen Spannung zwischen den Flächenelementen. Zur Erfassung dieser Kapazitäts- und/oder Spannungsänderung ist zumindest eine Erfassungseinheit vorgesehen, wobei anhand eines Vergleichs der erfassten Kapazität und/oder Spannung mit einem vorgegebenen Kapazitäts- und/oder Spannungs-Sollwert ein Status der Sitzbelegung erfassbar ist.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise aufgrund der Ausnutzung der Kompression des Polsterelementes eine einfach realisierbare, kostengünstige und zuverlässige Erfassung der Sitzbelegung. Aus dem Stand der Technik bekannte, aufwendige und kostenintensive Sensoren und/oder Sensormatten sind zur Ermittlung der Sitzbelegung dagegen nicht erforderlich. Auch ist es aufgrund der Erfassung der Kompression des Polsterelements anhand der Kapazitätsänderung bzw. der Änderung der elektrischen Spannung möglich, in einfacher Weise eine Verteilung und eine Größe eines auf die Sitzfläche und/oder die Sitzlehne ausgeübten Drucks zu ermitteln.
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Vorteilhafterweise ist mindestens eine Beschichtung auf einem Polsterschaumteil des mindestens einen Polsterelementes aufgebracht. Es ist jedoch auch möglich, dass die Beschichtung auf einem Bezug oder einer weiteren textilen Schicht des Polsterelementes aufgebracht ist.
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Es kann der Abstand einer einzelnen Beschichtung zu einem Sitzstrukturteil sensiert werden. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn mindestens ein Polsterschaumteil zwei Beschichtungen aufweist, die ein erstes Flächenelement und ein zweites Flächenelement darstellen, deren Relativposition zueinander erfasst wird und die zusammen ein Flächenpaar bilden. Die miteinander wirkenden Sensorflächen sind dann Bestandteil eines einzelnen Sitzbauteils, so dass der Sensor bereits vor der Endmontage des Fahrzeugsitzes auf Funktionsfähigkeit geprüft werden kann.
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Eine kostengünstige Möglichkeit der Erfassung einer Sitzdruckverteilung des Polsterelementes wird erreicht, indem das Polsterschaumteil mindestens zwei Flächenpaare aufweist und die Auswerteelektronik aus der Änderung der jeweiligen Relativpositionen zwischen den ersten Flächenelementen und den zweiten Flächenelementen der mindestens zwei Flächenpaare eine Sitzdruckverteilung des zugeordneten Polsterelementes berechnet.
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Vorteilhafterweise ist mindestens ein Flächenelement eines Flächenpaares in einer senkrecht zur Oberfläche des Polsterelementes eingebrachten Vertiefung des Polsterschaumteils eingebracht, so dass die ersten und zweiten Flächenelemente eines jeden Flächenpaares einen geringeren Abstand zueinander haben, als die sich gegenüberliegenden Oberflächen des Polsterelementes bzw. des Polsterschaumteils.
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Bei der Belegung des Fahrzeugsitzes wird das Polsterelement in der im Wesentlichen senkrecht zur Sitzfläche bzw. Lehnenfläche verlaufenden Richtung komprimiert, so dass sich der Abstand zwischen den Flächenelementen verringert. Aus dieser Abstandsverringerung resultiert eine Veränderung mindestens einer elektrischen Größe des die Flächenelemente umfassenden Kondensators, insbesondere die Vergrößerung der Kapazität. Die erfasste elektrische Größe, insbesondere die Spannung und/oder die ermittelte Kapazität wird mit einem vorgegebenen Sollwert verglichen, wobei bei einer insbesondere negativen Abweichung der erfassten Werte von den Sollwerten ein Status der Sitzbelegung auf ”belegt” gesetzt wird.
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Die Aufgabe wird auch mit einem Verfahren zur Erfassung einer Sitzbelegung eines Fahrzeugsitzes gelöst, bei dem eine durch die Gewichtskraft des Fahrzeuginsassen erzeugte Kompression eines mindestens eine Beschichtung umfassenden Polsterelementes, insbesondere eines die mindestens eine Beschichtung umfassenden Polsterschaumteiles, sensiert wird.
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Bei vorzugsweise elektrisch leitfähigen Flächenelementen als Beschichtung werden diese vorteilhaft mit einer elektrischen Spannung, insbesondere einer elektrischen Wechselspannung oder mit einer konstanten Stromstärke beaufschlagt. Mittels einer Erfassungseinheit wird dann die elektrische Spannung zwischen den Flächenelementen und/oder die Kapazität des die Flächenelemente umfassenden Kondensators erfasst und daraus in an sich bekannter Weise der Abstand zwischen den Flächenelementen ermittelt.
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Vorteilhafterweise umfasst das Verfahren die Sensierung des Abstandes zwischen zwei in Kompressionsrichtung gegenüberliegenden Beschichtungen. Es ist jedoch auch möglich, eine seitliche Verschiebung oder eine Winkeländerung zwischen den Beschichtungen mit an sich bekannten Auswerteverfahren zu sensieren.
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Zuverlässige Sensierungen werden erreicht, indem die Beschichtungen elektrisch leitfähig sind und eine infolge der erzeugten Kompression erfolgte Änderung mindestens einer elektrischen Größe mindestens einer Beschichtung gemessen und ausgewertet wird.
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In erweiterter Ausführung des Verfahrens werden die Abstände von mehreren in Kompressionsrichtung gegenüberliegenden Paaren von Beschichtungen sensiert und daraus eine Sitzdruckverteilung berechnet, insbesondere mittels einer Auswerteelektronik.
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Auch das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise aufgrund der Ausnutzung der Kompression des Polsterelements eine einfach realisierbare, kostengünstige und zuverlässige Erfassung der Sitzbelegung, wobei es aufgrund der Erfassung der Kompression des Polsterelements, vorteihafterweise anhand der Kapazität und/oder der elektrischen Spannung, möglich ist, in einfacher Weise die Verteilung des auf die Sitzfläche und/oder die Sitzlehne ausgeübten Drucks zu ermitteln.
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Die Beschichtung der Oberflächen des Sitzkissen-Polsterelementes und/oder des Sitzlehnen-Polsterelementes, insbeondere des jeweiligen Polsterschaumteils, kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Vorteilhaft sind elektrisch leitfähige Farbstoffe, Lacke oder Dispersionen mit metallischen oder kohlenstoffhaltigen Substanzen, Metallfolien oder sonstige leitfähige Beschichtungen, insbesondere mit sogenannten carbon nano tubes. Denkbar sind auch Flächenelemente aus elektrisch leitfähigen Fasern, Fäden, Drähten oder Elektrolyten.
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Neben der Auswertung von Änderungen der Kapazität und/oder der Spannung, ist auch die Auswertung von Induktivitäten oder Widerständen grundsätzlich ebenso in an sich bekannter Weise denkbar wie eine optische Auswertung der Abstände zwischen den beiden Flächenelementen eines Flächenpaares.
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Die Erfindung wird ferner mit einem Fahrzeugsitz gelöst, welcher eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erfassung einer Sitzbelegung umfasst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Figuren und Ausführungsformen der Erfindung
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Im Folgenden ist die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten vorteilhaften Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Erfindung ist jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt. Es zeigen:
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1: schematisch eine erste Schnittdarstellung eines Fahrzeugsitzes vor der Belastung durch einen Fahrzeuginsassen,
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2: schematisch eine zweite Schnittdarstellung des Fahrzeugsitzes mit der Belastung durch den Fahrzeuginsassen und
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3: schematisch ein Sitzdruckbild.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist eine erste Schnittdarstellung eines Fahrzeugsitzes 1 und eines Fahrzeuginsassen I dargestellt.
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Der Fahrzeugsitz 1 umfasst ein Sitzkissen-Polsterelement 2 und ein Sitzlehnen-Polsterelement 3 und ist zur Verwendung als Fahrzeugfrontsitz oder Fahrzeugrücksitz ausgebildet.
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Zum Betrieb von Sicherheitsvorrichtungen eines Fahrzeugs, insbesondere von reversibel und irreversibel betreibbaren Rückhaltevorrichtungen für einen Fahrzeuginsassen I, ist es erforderlich, einen Status einer Sitzbelegung des Fahrzeugsitzes 1 zu erfassen, um die dem Fahrzeugsitz 1 zugeordneten Rückhaltevorrichtungen im Bedarfsfall nur dann anzusteuern, wenn sich ein Fahrzeuginsasse I auf dem jeweiligen Fahrzeugsitz 1 befindet.
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Hierzu umfasst der Fahrzeugsitz 1 eine Vorrichtung zur Erfassung der Sitzbelegung desselben. Die Vorrichtung umfasst im dargestellten Ausführungsbeispiel ein in einem Sitzkissenbereich des Fahrzeugsitzes 1 angeordnetes, weitgehend flächiges Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 und ein in einem Lehnenbereich des Fahrzeugsitzes 1 angeordnetes Sitzlehnen-Polsterschaumteil 5. Das Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 bildet zusammen mit weiteren Polsterelementen, insbesondere einem Bezug, das Sitzkissen-Polsterelement 2. Das Sitzlehnen-Polsterschaumteil 5 bildet zusammen mit weiteren Polsterelementen, insbesondere einem Bezug, das Sitzlehnen-Polsterelement 3.
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Das Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 und das Sitzlehnen-Polsterschaumteil 5 sind jeweils zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Sitzflächenrichtung X bzw. senkrecht zu einer Lehnenrichtung Y elastisch verformbar. Das Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 und das Sitzlehnen-Polsterschaumteil 5 sind aus einem elastisch komprimierbaren Schaummaterial mit einer für diesen Werkstoff üblichen Nachgiebigkeit, aus der jeweils eine Federkonstante für das Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 und für das Sitzlehnen-Polsterschaumteil 5 resultiert.
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Weiterhin umfasst die Vorrichtung Flächenpaare 6 bis 9 von elektrisch leitfähigen Flächenelementen 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2, 9.1, 9.2, welche insbesondere auf im Wesentlichen parallel zur Sitzfläche bzw. Lehnenfläche angeordneten, sich gegenüberliegenden Polsterflächen, insbesondere Schaumteilflächen der Polsterschaumteile 4, 5 angeordnet sind.
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Die beiden ersten Flächenelemente 6.1 und 7.1 sind auf der Unterseite des Sitzkissen-Polsterschaumteils 4 angebracht; die beiden zweiten Flächenelemente 6.2 und 7.2 sind auf der Oberseite des Sitzkissen-Polsterschaumteils 4 angebracht. Die beiden ersten Flächenelemente 8.1 und 9.1 sind auf der Rückseite des Sitzlehnen-Polsterschaumteils 3 angebracht; die beiden zweiten Flächenelemente 8.2 und 9.2 sind auf der Vorderseite des Sitzlehnen-Polsterschaumteils 3 angebracht.
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Die Flächenelemente 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2, 9.1, 9.2 werden mittels einer partiellen Beschichtung der Polsterelemente 2, 3, insbesondere der Schaumteilflächen der Polsterschaumteile 4, 5 erzeugt. Alternativ ist auch eine vollständige Beschichtung möglich.
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Die Flächenpaare 6 bis 9 sind dabei in nicht dargestellter Weise jeweils mit einer Spannungsquelle, insbesondere einer Wechselspannungsquelle verbunden. Bei Verwendung einer Stromquelle ist beispielsweise jeweils eines der Flächenelemente 6.1, 7.1, 8.1, 9.1 mit einem positiven Pol der Spannungsquelle und das weitere verbleibende Flächenelemente 6.2, 7.2, 8.2, 9.2 mit einem negativen Pol der Spannungsquelle verbunden.
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Die Flächenpaare 6 bis 9 der Flächenelemente 6.1/6.2, 7.1/7.2, 8.1/8.2, 9.1/9.2 bilden vorliegend jeweils eine elektrische Kapazität, wobei zwischen den jeweils zusammengehörigen Flächenelementen 6.1/6.2, 7.1/7.2, 8.1/8.2 und 9.1/9.2 eine elektrische Spannung an der Spannungsquelle anliegt.
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Bei der Belegung des Fahrzeugsitzes 1 mit dem Fahrzeuginsassen I werden aufgrund von dessen Masse die Polsterschaumteile 4, 5 komprimiert, so dass sich die Abstände zwischen den jeweils zusammengehörigen Flächenelementen 6.1/6.2, 7.1/7.2, 8.1/8.2 und 9.1/9.2 verringern.
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Der Unterschied zwischen den Polsterschaumteilen 4, 5 im unkomprimierten Zustand und im komprimierten Zustand zeigen die 1 und 2, wobei 1 den unkomprimierten Zustand und 2 den komprimierten Zustand darstellt.
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Aus der Abstandsverringerung zwischen den zusammengehörigen Flächenelementen 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2, 9.1, 9.2 resultiert eine Verringerung der Kapazität und/oder der elektrischen Spannung zwischen diesen, aus welcher der Status der Sitzbelegung ableitbar ist.
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Zur Erfassung der Kapazitäten und/oder der elektrischen Spannung, insbesondere der elektrischen Wechselspannung und der Kapazitäts- und/oder Spannungsänderung ist zumindest eine nicht gezeigte Erfassungseinheit vorgesehen. Unterschreitet die erfasste elektrische Größe einen vorgegebenen Sollwert, welcher insbesondere dem Wert der Kapazität und/oder der elektrischen Spannung zwischen den Flächenelementen 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2, 9.1, 9.2 im unkomprimierten Zustand der Polsterschaumteile 4, 5 entspricht, wird auf einen belegten Fahrzeugsitz 1 geschlossen.
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Um das erfasste Spannungssignal zu verstärken und somit die Zuverlässigkeit der Erfassung zu erhöhen, sind die, die elektrischen Kapazitäten bildenden Flächenpaare 6 bis 9 von Flächenelementen 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2, 9.1, 9.2 vorzugsweise jeweils in einer so genannten Messbrücke elektrisch verschaltet.
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Es sind Sicherheitsvorrichtungen bekannt, welche Betriebsparameter der Rückhaltevorrichtungen, beispielsweise eine Rückhaltekraft eines Sicherheitsgurtes oder eine Größe und einen Befüllungsgrad eines Airbags, in Abhängigkeit einer Größe und/oder einer Masse des Fahrzeuginsassen I einstellen. Hierzu ist die Kenntnis der Größe und/oder Masse des Fahrzeuginsassen I erforderlich.
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Auch die Erfassung der Masse des Fahrzeuginsassen I ist mittels der Vorrichtung in einfacher Weise möglich. Das Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 und das Sitzlehnen-Polsterschaumteil 5 zeichnen sich jeweils durch eine definierte Federkonstante aus, aufgrund derer bei einer Beaufschlagung der Polsterschaumteile 4, 5 mit einer definierten Masse eine definierte Komprimierung und somit eine definierte Veränderung des Abstands zwischen den jeweils zusammengehörigen Flächenelementen 6.1/6.2, 7.1/7.2, 8.1/8.2 und 9.1/9.2 erfolgen. Anhand der mit der Änderung des Abstands korrelierenden ermittelten Veränderung der elektrischen Spannung zwischen den jeweils zusammengehörigen Flächenelementen 6.1/6.2, 7.1/7.2, 8.1/8.2 und 9.1/9.2 ist die Masse des Fahrzeuginsassen I ermittelbar.
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Auch sind bei Verwendung mehrerer Flächenpaare 6, 7, 8, 9 so genannte Sitzdruckbilder B erzeugbar. Die Auflösung der Sitzdruckbilder steigt dabei mit der Anzahl der Flächenpaare. Ein solches Sitzdruckbild B des Sitzkissen-Polsterelements 2 zeigt 3. Zur Erzeugung eines derartigen Sitzdruckbildes B sind die Flächenpaare 6 und 7 von den Flächenelementen 6.1/6.2 und 7.1/7.2 insbesondere in den Bereichen des Sitzkissen-Polsterschaumteils 4 des Sitzkissen-Polsterelements 2 angeordnet, in welchen sich der Sitzbeinhöcker des Fahrzeuginsassen I und dessen Oberschenkelauflage befinden.
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Aus den erfassten Werten der elektrischen Kapazität bzw. Spannung an den entsprechenden Positionen ist über einen an sich bekannten Auswertealgorithmus das dargestellte Sitzdruckbild B erzeugbar, welches einerseits Bereiche A1 bis A6 zeigt, in welchen aufgrund der Masse des sitzenden Fahrzeuginsassen I Druck auf das Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 des Sitzkissen-Polsterelements 2 ausgeübt wird, und andererseits darstellt, wie groß dieser Druck ist.
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Ein erster Bereich A1 und ein zweiter Bereich A2 stellen dabei den ermittelten Druck des Sitzbeinhöckers des Fahrzeuginsassen I und eines hinteren Teils von dessen Oberschenkelauflage auf dem Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 dar. Ein dritter Bereich A3 und ein vierter Bereich A4 stellen einen vorderen Teil der Oberschenkelauflage auf dem Sitzkissen-Polsterschaumteil 4 und ein fünfter Bereich A5 und ein sechster Bereiche A6 einen hinteren seitlichen Teil der Oberschenkelauflage auf einem Seitenpolster des Sitzkissen-Polsterelements 2 dar.
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Dieses Sitzdruckbild B ist zum einen dazu verwendbar, eine Sitzposition des Fahrzeuginsassen I zu ermitteln und die Sicherheitsvorrichtungen entsprechend der ermittelten Sitzposition derart anzusteuern, dass eine größtmögliche Sicherheit für den Fahrzeuginsassen I erzielt wird.
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Das Sitzdruckbild B ist zum anderen dazu verwendbar, dem Fahrzeuginsassen I bei ”falscher” Sitzposition eine Veränderung dieser falschen Sitzposition zu empfehlen. Hierzu wird das Sitzdruckbild B mittels eines im Inneren des Fahrzeugs befindlichen Fahrerinformationssystems, insbesondere einer Anzeigeeinheit, beispielsweise einem zentralen Display, optisch ausgegeben, wobei die Empfehlungen zur Veränderung der Sitzposition optisch, akustisch und/oder haptisch erfolgen.
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Analog zum dargestellten Sitzdruckbild B des Sitzkissen-Polsterelements 2 wird in nicht dargestellter Weise zusätzlich ein Sitzdruckbild des Sitzlehnen-Polsterelementes 3 erzeugt, welches ebenfalls zur Ermittlung der Sitzposition des Fahrzeuginsassen I und zum Betrieb der Sicherheitsvorrichtungen sowie zur Ausgabe von Empfehlungen an den Fahrzeuginsassen verwendet wird.
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Die erfindungsgemäß ermittelte Sitzdruckverteilung kann auch über einen Auswertealgorithmus iterativ mit einer Sollverteilung des Sitzdruckes verglichen werden und das Ergebnis dazu verwendet werden, in iterativen Schritten eine oder mehrere der Sitzeinstellgrößen Sitzlängsposition, Sitzneigung, Sitzhöhe, Sitztiefe, Sitzbreite, Lehnenneigung, Lehnenbreite, Lordosentiefe und Lordosenhöhe solange zu verändern, bis die gemessene Sitzdruckverteilung mit der Sollverteilung übereinstimmt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 2
- Sitzkissen-Polsterelement
- 3
- Sitzlehnen-Polsterelement
- 4
- Sitzkissen-Polsterschaumteil
- 5
- Sitzlehnen-Polsterschaumteil
- 6
- erstes Flächenpaar
- 6.1
- erstes Flächenelement des ersten Flächenpaares
- 6.2
- zweites Flächenelement des ersten Flächenpaares
- 7
- zweites Flächenpaar
- 7.1
- erstes Flächenelement des zweiten Flächenpaares
- 7.2
- zweites Flächenelement des zweiten Flächenpaares
- 8
- drittes Flächenpaar
- 8.1
- erstes Flächenelement des dritten Flächenpaares
- 8.2
- zweites Flächenelement des dritten Flächenpaares
- 9
- viertes Flächenpaar
- 9.1
- erstes Flächenelement des vierten Flächenpaares
- 9.2
- zweites Flächenelement des vierten Flächenpaares
- A1
- erster Bereich
- A2
- zweiter Bereich
- A3
- dritter Bereich
- A4
- vierter Bereich
- A5
- fünfter Bereich
- A6
- sechster Bereich
- B
- Sitzdruckbild
- I
- Fahrzeuginsasse
- X
- Sitzflächenrichtung
- Y
- Lehnenrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1211143 B1 [0004]
- EP 1731378 B1 [0007]
- WO 2009/059768 A1 [0008]