-
Die Erfindung betrifft einen mehrschichtigen kartenförmigen Datenträger mit einer Kernschicht aus Papier, der eine Individualisierung trägt, durch die er einer Person oder einer Institution zugeordnet ist. Insbesondere betrifft die Erfindung Zahlungskarten, z. B. Kreditkarten oder Bankkarten, Eintrittskarten, Ausweiskarten oder Datenseiten für Passbücher.
-
Besonders bei auf Personen oder Institutionen individualisierten Karten ist stets gewünscht, diese gegen Fälschung oder Manipulationen aller Art zu sichern. Es soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen oder Institutionen solche Identifikationskarten herstellen und ausgeben können.
-
Aus der
WO 03/022598 A1 ist hierzu ein aus mehreren Kunststoffschichten aufgebauter kartenförmiger Datenträger bekannt, der auf einer Innenschicht ein Sicherheitselement trägt, das nur mit hohem Aufwand gefälscht werden kann. In der über der Innenschicht liegenden Deckschicht ist genau über dem Sicherheitselement zudem eine Lentikularlinsenstruktur ausgebildet. Die Kuppen der Lentikularlinsenstruktur erheben sich über die Oberfläche und bilden erhöhte Rippen. Die Lentikularlinsenstruktur bewirkt einen betrachtungswinkelabhängigen optischen Effekt. Je nach Gestaltung der Lentikularlinsenstruktur lassen sich verschiedene Effekte erzielen. Unter anderem können der Effekt einer scheinbaren Bewegung oder ein Farbeffekt erzielt werden.
-
Aus der
EP 323 108 A2 ist weiter ein mehrschichtiger kartenförmiger Datenträger in Gestalt einer Sicherheitskarte bekannt, dessen Oberseite vollflächig als Lentikularlinsenstruktur ausgebildet ist. Die Lentikularlinsenstruktur ist hier so eingerichtet, dass eine auf einer Innenschicht aufgebrachte Individualisierung nur unter einem bestimmten Betrachtungswinkel erkennbar ist.
-
Die bekannten Lösungen erhöhen erheblich den Schwierigkeitsgrad, entsprechend ausgestattete Datenträger nachzumachen. Sie eigenen sich aber vor allem für Kunststoffaufbauten. Bei Mehrschichtaufbauten, deren Kernschicht eine Papierschicht ist, bieten sie dagegen keinen wirksamen Schutz gegen Angriffe, die darauf gerichtet sind, den Schichtaufbau in der Papierschicht zu trennen. Ein bekannter Angriff besteht hier darin, die Deckschicht mitsamt etwaigen darauf befindlichen Sicherheitselementen, etwa einer Lentikularlinsenstruktur, von der Papierschicht zu entfernen. Gelingt das, wird es möglich, auf der Papierschicht aufgebrachte, dann freiliegende Individualisierungen, z. B. eine Namens- oder Adressangabe, zu manipulieren. Auf den manipulierten Datenträger kann die zuvor abgetrennte Deckschicht mitsamt Sicherheitselementen wieder aufgebracht werden, so dass die ursprünglich vorhandenen Sicherheitsfunktionen erhalten bleiben.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Datenträger mit einer Kernschicht auf Papierbasis anzugeben, dessen Manipulation weiter erschwert ist.
-
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Datenträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 9.
-
Der erfindungsgemäße Datenträger liefert einen wirksamen mechanischen Auftrennschutz zwischen einer Deckschicht mit Sicherheitselementen und einer mit einer Individualisierung versehenen Kernschicht auf Papierbasis. Zugleich wird in vorteilhafter Weise ein weiteres Sicherheitselement bereitgestellt, das ohne Hilfsmittel visuell überprüfbar ist. Durch die Erfindung wird eine Verbindung zwischen der Deckschicht mit den Sicherheitselementen und der mit einer Individualisierung versehenen Papier-Kernschicht geschaffen, die nicht reversibel trennbar ist. Bei einer Trennung wird entweder die Individualisierung zumindest teilweise irreversibel zerstört oder die Deckschicht mit den Sicherheitselementen wird so beeinträchtigt, daß eine Wiederverbindung mit einer zuvor abgetrennten Papierschicht sofort erkennbar ist. Dies wird erreicht, indem zumindest in einem Teil der Oberfläche des Datenträgers durch Prägen zu einem Relief verformt wird, das sich in die Kernschicht hineinerstreckt. Das Relief wird von der Deckseite her eingeprägt und kann dort vorhandene Sicherheitselemente miterfassen.
-
In bevorzugter Ausführung ist die Strukturtiefe des Reliefs in Bezug auf die Gesamtdicke des Datenträges relativ groß und kann dieser entsprechen, d. h. die Strukturtiefe kann bis zu 100% der Gesamtdicke des unverformten Datenträgers entsprechen. Das Relief weist bevorzugt weiter einen betrachtungswinkelabhängigen optischen Effekt auf. Vorzugsweise trägt es unabhängig von der Individualisierung und vorhandenen Sicherheitselementen eine eigene Information, die in einem reliefeigenen optischen Effekt sichtbar wird. Zweckmäßig besteht der Effekt darin, daß das Relief unter unterschiedlichen Betrachtungswinkeln einen unterschiedlichen visuellen Eindruck erzeugt. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass unter einem ersten Betrachtungswinkel eine erste Information und unter einem zweiten Betrachtungswinkel eine zweite Information sichtbar ist. In einer zweckmäßigen Ausgestaltung erfaßt das Relief gezielt auch einen Teil der Individualisierung. Infolge der dadurch bewirkten relativ starken Verformung der Individualisierung ist es unmöglich oder jedenfalls erheblich erschwert, die Individualisierung im Reliefbereich durch Trennen der Deckschicht von der Papierschicht sauber freizulegen.
-
Es wurde überraschend festgestellt, dass die Individualisierung trotz der vergleichsweise starken Beeinträchtigung durch die Reliefausformung gut erkennbar bleibt.
-
In besonders zweckmäßiger Weise besteht die Kernschicht aus Papier und wird die Individualisierung in Form eines Inkjet-Drucks oder durch ein Thermotransferverfahren ausgeführt.
-
Das Relief wird in vorteilhafter Weise als Prägedruck ausgeführt. In vorteilhafter Ausführung weist das das Relief Höhenunterschiede und Strukturbreiten von bis zu 200 μm auf; zweckmäßig betragen die Höhenunterschiede bis zu 100 μm, besonders zweckmäßig bis zu 80 μm. Die Reliefprägung kann in Ausgestaltungen so erfolgen, dass sie nicht nur die Deckschicht und die Kernschicht erfasst, sondern sich bis in die unterseitige Schutzschicht fortsetzt, so dass das Relief auch auf der Unterseite des Datenträgers in abgeschwächter Form wahrnehmbar ist.
-
In besonders vorteilhafter Ausführung ist vorgesehen, dass zusammen mit dem Relief gleichzeitig andere Prägestrukturen in dem Datenträger erzeugt werden, die andere optische Effekte zeigen. Bevorzugt geschieht dies mit einem einzigen Prägestempel, in dem gleichzeitig alle oder zumindest mehrere Prägestrukturen angelegt sind. In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Prägestempel die gleiche Größe besitzt wie der Datenträger. Die Deckschicht hat in besonderes zweckmäßiger Ausführung eine Stärke von 1 bis 10 μm und die Kernschicht eine Stärke von 50 bis 200 μm.
-
Unter Bezugnahme auf die Zeichnung wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 einen Querschnitt durch einen Datenträger vor Durchführung der Verformung,
-
2 einen Querschnitt durch einen Datenträger nach Einbringung eines Reliefs, und
-
3 eine perspektivische Ansicht eines Datenträgers mit einem Relief, das einen betrachtungswinkelabhängigen optischen Effekt aufweist.
-
1 zeigt in nicht maßstabsgerechter Darstellung – dies gilt auch für die anderen Figuren – einen Querschnitt durch einen kartenförmigen mehrschichtigen Datenträger 1 vor Ausbildung eines Reliefs 10. Der Datenträger 1 kann z. B. eine Datenseite für ein Paßbuch sein, eine Ausweiskarte, eine Eintrittskarte, eine Kreditkarte oder eine Bankkarte. Er umfaßt in der Darstellung der 1 eine Kernschicht 2, eine darüber liegende Verbindungsschicht 3, eine darauf liegende oberseitige Deckschicht 4 sowie eine unterseitige Schutzschicht 8; die auch im folgenden verwendeten Begriffe „oberseitig” und „unterseitig” beziehen sich nur auf die Figuren und sind relativ zu verstehen. Auf der Kernschicht 2 ist oberseitig zur Verbindungsschicht 3 hin eine Untergrund-Designdruckschicht 9 ausgebildet. Über der Designdruckschicht 9 ist weiter eine Individualisierung 5 aufgebracht. An der Oberseite 6 der Deckschicht 4, die auch die Oberseite des fertigen Datenträgers 1 bildet, ist ein Sicherheitselement 7 in Form eines optisch variablen Elements ausgebildet. Für einen Teil der Produktionsphase befindet sich auf der Deckschicht 4 ferner eine Trägerschicht 15.
-
Der in 1 dargestellte Aufbau versteht sich als einfachstmöglicher Grundaufbau. Alle gezeigten Schichten 2, 3, 4 und 8 können in praktischen Ausführungen auch in Form mehrerer Einzelschichten ausgebildet sein. Die unterseitige Schutzschicht 8 kann in manchen Ausgestaltungen auch entfallen. Ferner können weitere Schichten mit zusätzlichen Funktionen vorgesehen sein, beispielsweise kann zur Stabilisierung des Aufbaus des Datenträgers etwa eine Textilschicht zwischen Kernschicht 2 und Deckschicht 4 angebracht sein.
-
Die Kernschicht 2 besteht bevorzugt aus Papier oder basiert auf Papier. Dem Papier können Zusätze, z. B. Sicherheitsstoffe zugefügt sein. Sie besitzt in praktischen Ausführungen typischerweise eine Dicke von 70 bis 200 μm, vorzugsweise von 90 bis 150 μm, besonders bevorzugt von 100 bis 130 μm. Auf ihrer Oberseite ist die Kernschicht 2 häufig mit einer Untergrund-Designdruckschicht 9 versehen, welche die gesamte Fläche des Datenträgers 1 oder zumindest den größten Teil davon bedeckt. Die Designdruckschicht 9 ist schwer nachmachbar und bildet neben seiner optischen Wirkung auch ein Sicherheitsmerkmal.
-
Die Verbindungsschicht 3 ist eine transparente oder semitransparente Klebefolie, die z. B. aus einem Hotmelt-Material besteht. Sie besitzt eine Stärke von 1 bis 10 μm, zweckmäßig von 3 bis 8 μm.
-
Die Deckschicht 4 ist ebenfalls transparent oder semitransparent und basiert zweckmäßig auf einem Prägelack. Sie ist gegen beim Laminieren auftretende Temperaturen und Drücke formbeständig und hat eine Stärke von 10 bis 40 μm, vorzugsweise von 20 bis 30 μm. Das optisch variable Element 7 ist vorzugsweise ein diffraktives Oberflächenrelief, etwa ein Hologramm, oder ein Kinegramm. Zweckmäßig ist die Deckschicht 4 glänzend ausgeführt, d. h. sie zeigt eine gerichtete Reflexion. In der Deckschicht 4 können weitere Sicherheitselemente angelegt sein.
-
Die Verbindungsschicht 3 und die Deckschicht 4 mit darin vorangelegtem optisch variablem Element 7 werden nicht zwingend, aber zweckmäßig zusammen als Vorprodukt auf einer Trägerschicht 15 bereitgestellt. Die Trägerschicht 15 besteht zweckmäßig aus Kunststoff und besitzt eine Stärke von 30 bis 100 μm; sie ist nach dem Laminieren von der Deckschicht 4 lösbar und wird entfernt.
-
Die unterseitige Schutzschicht 8 ist vorzugsweise als opake oder transparente Kunststoffschicht ausgeführt, z. B. aus Polycarbonat oder PET. Sie besitzt zweckmäßig eine Stärke von 50 bis 300 μm. In manchen Ausführungen ist die unterseitige Schutzschicht 8 als Schmuckschicht ausgeführt und trägt eigene individualisierende Information, Sicherheitselemente und/oder dekorative Elemente. Die unterseitige Schutzschicht 8 ist grundsätzlich optional und kann auch entfallen.
-
Der gesamte Datenträger 1 besitzt – ohne Trägerschicht 15 – typischerweise eine Dicke D von 100 bis 300 μm, vorzugsweise von 120 bis 180 μm.
-
Die Individualisierung 5 ist auf der oberseitigen Oberfläche der Kernschicht 2 zur Oberseite 6 hin ausgebildet. Sie ist so angelegt, dass sie durch Deckschicht 4 und Verbindungschicht 3 hindurch optisch erkennbar ist. Die Individualisierung 5 umfaßt z. B. Adress- oder Namenangaben, individuelle Kennzahlen, die Wiedergabe von handschriftlichen Unterschriften oder Fotos.
-
Die Ausbildung der Individualisierung 5 geschieht, bevor die Verbindungsschicht 3 und die Deckschicht 4 aufgebracht werden. Wie in 1 angedeutet, kann die Individualisierung 5 teilweise in die Kernschicht 2 eindringen. Zweckmäßig ist die Individualisierung 5 in Form eines Inkjet-Drucks ausgeführt oder durch ein Thermotranferverfahren übertragen. Andere Verfahren zur Individualisierung sind aber ebenfalls möglich.
-
In einem Teil des Datenträgers 1 ist an der Oberseite 6 ein Relief 10 mit einer dreidimensionalen Struktur angelegt. Dies ist in 2 veranschaulicht.
-
Die Ausbildung des Reliefs 10 erfolgt zweckmäßig, nachdem der Datenträger 1 individualisiert wurde, Verbindungsschicht 3 und die Deckschicht 4 aufgebracht wurden und die Trägerschicht 15 entfernt wurde.
-
In einer Variante erfolgt die Ausbildung des Reliefs 10 vor dem Entfernern der Trägerschicht 15, z. B. während eines Laminiervorganges zum Aufbringen der Deckschicht 4.
-
Das Relief 10 ist taktil wahrnehmbar. Seine dreidimensionale Struktur ist zudem so beschaffen, dass sie einen optisch variablen Effekt bewirkt, der vom Betrachtungswinkel abhängt. Zweckmäßig besteht der betrachtungswinkelabhängige optische Effekt in der Darstellung von zwei verschiedenen Informationen, die unter verschiedenen Betrachtungswinkeln sichtbar werden. Beispielsweise besteht der optische Effekt in der Bereitstellung von betrachtungswinkelabhängiger alphanumerischer und/oder graphischer Information. In bevorzugter Ausführung ist die in dem Relief 10 angelegte Information so gestaltet, dass unter einem ersten Betrachtungswinkel eine erste alphanumerische Information oder ein erstes graphisches Muster erkennbar ist und unter einem zweiten Betrachtungswinkel eine zweite alphanumerische Information oder ein zweites graphisches Muster. Der durch das Relief 10 bewirkte optische Effekt überlagert die Wirkung des in der Deckschicht 4 ausgebildeten optisch variablen Elementes 7. Beide sind je nach Ausführung gleichzeitig oder unabhängig voneinander wahrnehmbar.
-
Das Relief 10 wird in einer zweckmäßigen Ausgestaltung in einem Bereich des Datenträgers 1 angelegt, in dem sich keine Individualisierung 5 befindet. Die Flächenausdehnung des Reliefs 10 ist entsprechend gewählt. Zweckmäßig ist der gewählte Bereich besonders vorbereitet, z. B. indem anstelle des Designdrucks 9 oder darüber eine geeignete Grundfarbe aufgedruckt ist. Die Grundfarbe ist vorzugsweise ein metallisch glänzende Farbe, z. B. eine Gold- oder Silberfarbe. In einer Variante kann an der Unterseite der Deckschicht 4 auch eine Metallisierung ausgebildet sein. In einer zweckmäßigen Ausgestaltung kann sich in dem gewählten Bereich ferner ein Sicherheitselement 7 befinden.
-
In einer anderen zweckmäßigen Ausgestaltung, die auch in 2 angedeutet ist, ist für das Relief 10 ein Bereich des Datenträgers 1 gewählt, in dem sich auch ein Teil der Individualisierung 5 befindet. Bevorzugt ist in diesem Fall ein Bereich gewählt, in dem eine alphanumerische Individualisierungsinformation liegt, in der die mittlere Linienstärke der einzelnen Zeichen größer ist als die Strukturtiefe des Reliefs 10; gewählt werden kann bei einer Ausweiskarte z. B. eine Gültigkeitsdauerangabe. Erfaßt das Relief 10 die Individualisierung 5, ist der erfaßte Teil entsprechend dem Relief 10 mitverformt.
-
Die Ausbildung des Reliefs 10 erfolgt mittels eines Prägewerkzeuges. Dieses besteht, wie in der 2 angedeutet, zweckmäßig aus einem Prägestempel 20 und einem Gegendruckelement 22. Der Prägestempel 20 trägt an seiner Oberfläche ein Negativ des herzustellenden Reliefs; das Gegendruckelement 22 ist zweckmäßig eine plane Fläche. Um besonders gute Prägeergebnisse zu erhalten, kann das Gegendruckelement 22 zudem kompressibel ausgeführt sein.
-
Das an der Oberfläche des Prägestempels 20 ausgebildete Negativ des herzustellenden Reliefs ist so gestaltet, dass es in einem Prägevorgang mit hoher Qualität übertragbar ist. Es weist entsprechend keine Hinterschneidungen auf und die Strukturen sind so geformt, dass das erzeugte Relief 10 keine Risse aufweist. In einer alternativen Ausgestaltung kann das Negativ gezielt scharfe und steile Strukturen aufweisen, die beim Prägevorgang zumindest stellenweise einen Stanzeffekt bewirken, der zu Aufrissen der Deckschicht 4 führt. Die Deckschichtverletzungen sind dabei beabsichtigt. Sie erschweren zusätzlich die Trennbarkeit der Kernschicht 2 und der Deckschicht 4 bzw. die Möglichkeit, einmal getrennte Schichtteile wieder zum Ausgangszustand zusammenzufügen.
-
Mit dem Prägewerkzeug 20, 22 wird das Relief 10 von der Oberseite 6 her durch Druck in den Datenträger 1 eingeprägt. Dabei werden zum einen Vertiefungen 11 erzeugt, deren Tiefpunkte um bis zu 100 μm, zweckmäßig 30 bis 50 μm unter dem Niveau der Oberseite 6 des unverformten Datenträgers 1 liegen. Zum anderen werden Hochpunkte 12 erzeugt, die um ebenso viel über das Niveau der Oberseite 6 des unverformten Datenträgers 1 herausragen. Bezogen auf die Gesamtdicke D des Datenträges 1 im unverformten Zustand beträgt die Strukturtiefe h des Reliefs 10 mithin bis zu 100%, d. h. sie beträgt in den hier betrachteten Ausführungsbeispielen bis zu 200 μm. Typischerweise liegt sie zwischen 10 und 100 μm, besonders zweckmäßig zwischen 10 und 80 μm. Die mittlere Strukturbreite b des Reliefs 10 liegt zweckmäßig leicht unter der Größenordnung der Strukturtiefe h und beträgt etwa ¾ davon, d. h. die Strukturbreite b beträgt zweckmäßig bis zu 150 μm; besonders zweckmäßig liegt sie zwischen 10 und 70 μm. Größere Strukturbreiten b von bis zu 300 μm sind aber ebenfalls möglich.
-
Der Prägevorgang zur Herstellung des Reliefs 10 kann bei Raumtemperatur erfolgen. Bevorzugt erfolgt sie aber bei einer erhöhten Temperatur von 50 bis 200°C, vorzugsweise bei 80 bis 140°C. Der Druck ist grundsätzlich so gewählt, daß die Verformung nicht zu Rissen in der Deckschicht 4 oder in der Kernschicht 2 führt; geeignete Drücke liegen z. B. bei 0,1 bis 1,0 t/cm2. In manchen Fällen können verformungsbedingte Risse in der Deckschicht 4 aber auch beabsichtigt sein, um die Sicherheit gegen Auftrennversuche weiter zu erhöhen. In solchen Fällen kommen auch höhere Drücke in Betracht.
-
Vorzugsweise erfolgt die Verformung zur Reliefbildung so, dass auf der abgewandten Seite des Datenträges 1, d. h. auf der Seite der unteren Schutzschicht 8, das Relief 10 nicht mehr wahrnehmbar ist und die Unterseite des Datenträgers 1 vielmehr glatt bleibt. Dies wird durch das Gegendruckelement erreicht.
-
In einer anderen Ausgestaltung erfolgt die Verformung des Datenträges 1 im Bereich des Reliefs 10 so, dass sie sich zumindest abgeschwächt auch bis in die unterseitige Schutzschicht 8 fortsetzt. Zumindest die Anlage des Reliefs 10 ist dadurch auch auf der abgewandten Seite des Datenträgers 1 noch taktil wahrnehmbar.
-
In einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Prägewerkzeug 20, 22 die gleiche oder eine ähnliche Größe besitzt wie der Datenträger 1. Dann können gleichzeitig mit dem Relief 10 in anderen Teilbereichen des Datenträgers 1 weitere Prägestrukturen 14 angelegt werden, die andere Strukturtiefen und -breiten aufweisen und andere physikalische oder optische Effekte bewirken. Beispielsweise können in einem anderen Teilbereich des Datenträgers 1 eine Mikrolinsenstruktur – mit Mikrolinsen mit einem Durchmesser von z. B. weniger als 50 μm –, eine Mattstruktur oder ein Blazegitter angelegt werden, wie sie etwa aus dem eingangs referierten Stand der Technik bekannt sind. Oder es kann, wie in 3 angedeutet, in einem anderen Teilbereich eine Mikroschrift 14 eingeprägt werden. Durch das auf diese Weise mögliche gleichzeitige Herstellen unterschiedlicher Prägestrukturen 10, 14 in nur einem Prägevorgang wird erreicht, dass alle Prägestrukturen 10, 14 in exakt definierter Relation zueinander plaziert sind.
-
3 zeigt beispielhaft eine Datenseite für ein Passbuch, in dem ein Relief 10 und zugleich eine Mikroschriftstruktur 14 angelegt sind. Das Relief 10 überlagert einen Teil der Individualisierung 5. Unter dem im Beispiel der 3 entlang der Längsachse der Datenseite orientierten Aufsichtswinkel α ist für einen Betrachter dabei eine andere Information sichtbar als unter dem Aufsichtswinkel β. Andere Winkel und Winkelorientierungen sind selbstverständlich ohne weiteres möglich.
-
Unter Beibehaltung des grundlegenden Gedankens, nämlich des Einprägen eines Reliefs in einen mit einer Individualisierung versehenen Teilbereich eines Datenträgers, gestattet die Erfindung eine Reihe von weiteren sachgerechten Ausgestaltungen die hier nicht einzeln beschrieben sind. So besteht beispielsweise hinsichtlich der Materialien der Schichten einiger Spielraum. Einzelnen Schichten können insbesondere Zusätze zugefügt werden, etwa Sicherheitselemente, oder sie können einer vorgelagerten besonderen Bearbeitung unterzogen werden. Das Prägewerkzeug kann in weiteren Ausgestaltungen auch rein gestalterische Prägeelemente enthalten, wie z. B. einen den geprägten Bereich einfassenden Rahmen. Auch kann vorgesehen sein, dass das Prägewerkzeug gleichzeitig mit den Reliefs an vorgegebenen Stellen des Datenträgers Durchbrüche, z. B. in Form von Schlitzen oder Löchern erzeugt. Ohne weiteres ist es ferner möglich, den betrachtungswinkelabhängigen optischen Effekt so zu gestalten, dass mehr als zwei verschiedene Informationen unter mehr als zwei verschiedenen Betrachtungswinkeln sichtbar werden.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- WO 03/022598 A1 [0003]
- EP 323108 A2 [0004]