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Die Erfindung betrifft ein Flügelelement, insbesondere eine Tür, für einen Kraftwagen der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
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Derartige Flügelelemente sind aus dem Serienfahrzeugbau von Personenkraftwagen in Form von Türen, insbesondere Seitentüren, allgemeine bekannt. Eine solche Seitentür umfasst ein Außenbeplankungselement sowie einen Außengriff, der üblicher Weise an einer Außenseite des Außenbeplankungselements angeordnet. Das Flügelelement umfasst zudem ein Lagerelement, welches üblicherweise auch als Lagerbügel bezeichnet wird und auf einer der Außenseite abgewandten Innenseite des Außenbeplankungselements angeordnet ist. Der Außengriff ist dabei an dem Lagerelement relativ zu dem Außenbeplankungselement bewegbar gehalten. Durch Betätigen des Außengriffs kann beispielsweise ein das Flügelelement in der Schließstellung arretierendes Türschloss entriegelt werden, so dass das Flügelelement aus der Schließstellung in die Offenstellung bewegt werden kann. Der Außengriff dient somit sowohl zum einfachen und komfortablen Bewegen des Flügelelements als auch zum Entriegeln des Türschlosses.
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Bei herkömmlichen Seitentüren besteht die Problematik, dass der Bereich des Außengriffs und des Lagerelements eine akustische Schwachstelle des Flügelelements darstellt, an der es zu einem erhöhten Geräuscheintrag in den Innenraum des Kraftwagens kommen kann. Dies führt zu einem unerwünscht hohen Gesamtgeräuschpegel im Innenraum, wodurch der Fahrkomfort für Insassen des Kraftwagens beeinträchtigt werden kann.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Flügelelement, insbesondere eine Tür, der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels welcher sich ein besonders hoher Fahrkomfort realisieren lässt.
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Diese Aufgabe wird durch ein Flügelelement, insbesondere eine Tür, für einen Kraftwagen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Um ein Flügelelement, insbesondere eine Tür, für einen Kraftwagen zu schaffen, mittels welcher ein besonders hoher Fahrkomfort für Insassen des Kraftwagens realisierbar ist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Lagerelement zumindest teilweise mit wenigstens einem Abdichtelement versehen ist. Das Abdichtelement ist dabei auf einer dem Außengriff zugewandten ersten Seite des Lagerelements zwischen diesem und dem Außenbeplankungselement und auf einer dem Außengriff abgewandten, zweiten Seite des Lagerelements angeordnet. Mittels des Abdichtelements ist das Flügelelement im Bereich des Lagerelements und des Außengriffs abgedichtet, so dass unterwünschten Luftströmungen, Luftverwirbelungen und daraus resultierende Geräusche vermieden oder zumindest gering gehalten werden können. Das Flügelelement ist somit im Bereich des Außengriffs akustisch isoliert beziehungsweise gedämmt, so dass ein übermäßiger Geräuscheintrag in den Innenraum des Kraftwagens im Bereich des Lagerelements und des Außengriffs vermieden werden kann.
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Der Einsatz des Abdichtelements stellt somit eine akustische Maßnahme dar, mittels welcher der Gesamtgeräuschpegel im Innenraum des Kraftwagens reduziert werden kann. Mittels des Abdichtelements kann insbesondere auch wenigstens eine Öffnung des Außenbeplankungselements, über die der Außengriff beispielsweise mit dem Lagerelement verbunden ist, zumindest teilweise abgedichtet werden, so dass unerwünschte Geräusche verursachende Luftströmungen und Luftverwirbelungen vermieden werden können. Mittels des Abdichtelements können sowohl Räume zwischen dem Außenbeplankungselement, dem Außengriff und dem Lagerelement als auch hinter dem Lagerelement abgedeckt werden, so dass eine besonders effektive, akustische Isolierung dargestellt ist.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Abdichtelement aus einem Schaum, insbesondere aus einem Weichschaum oder Formschaum, gebildet. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Polyurethan (PUR) Schaum oder Polyethylen (PE) Schaum handeln. Das Abdichtelement kann sich somit formbündig und flächig an das Lagerelement und/oder das Außenbeplankungselement und/oder den Türgriff sowie auf der zweiten Seite an das Lagerelement anschmiegen und somit formbündig und flächig an diesen anliegen. Hierdurch ist auch eine flächige und toleranzunempfindliche Überdeckung oder Abdeckung zu jeweils einem angrenzenden Bauteile realisierbar, so dass eine besonders gute Schalldämmung gewährleistet wird. Die Herstellung des Abdichtelements aus einem Schaum, insbesondere aus einem PE-Schaum, ermöglicht zudem den Einsatz des Abdichtelements in einem Nassbereich, in welchem das Abdichtelement mit Nässe beaufschlagt wird, da der Schaum zumindest nahezu kein Wasser aufnimmt. Darüber hinaus ermöglicht das aus Schaum gebildete Abdichtelement eine deutliche Reduzierung der Windgeräusche im Innenraum.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Abdichtelement einstückig ausgebildet ist. Vorzugsweise umfasst das Abdichtelement ein auf der ersten Seite zwischen dem Außenbeplankungselement und dem Lagerelement angeordnetes, erstes Abdichtteil und ein auf der zweiten Seite angeordnetes, zweites Abdichtteil, wobei das zweite Abdichtteil mit dem ersten Abdichtteil über ein Filmscharnier des Abdichtelements relativ zu dem ersten Abdichtteil verschwenkbar verbunden ist. Hierdurch ist eine einfache Montage des Abdichtelements am Lagerelement darstellbar, da das Abdichtelement beziehungsweise dessen Abdichtteile auf einfache Weise um das Lagerelement herum geklappt werden können. Durch dieses Umklappen der Abdichtteile um das Lagerelement wird das Lagerelement sandwichartig zwischen den Abdichtteilen aufgenommen und dadurch besonders gut abgedichtet und akustisch gedämmt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 ausschnittsweise eine schematische und perspektivische Innenansicht auf ein Flügelelement in Form einer Seitentür für einen Personenkraftwagen, welche ein Außenbeplankungselement, ein Lagerelement und einen am Lagerelement bewegbar gehaltenen Außengriff umfasst, wobei das Lagerelement zumindest teilweise mit wenigstens einem Abdichtelement versehen ist;
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2 ausschnittsweise eine weitere schematische und perspektivische Innenansicht auf die Seitentür;
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3 ausschnittsweise eine schematische und perspektivische Außenansicht auf die Seitentür;
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4 ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht auf das Lagerelement und das Abdichtelement, mit welchem das Lagerelement versehen ist;
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5 ausschnittsweise eine weitere schematische Perspektivansicht auf das mit dem Abdichtelement versehene Lagerelement;
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6 ausschnittsweise eine weitere schematische Perspektivansicht auf das mit dem Abdichtelement versehene Lagerelement;
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7 eine schematische Perspektivansicht auf das Abdichtelement;
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8 eine weitere schematische Perspektivansicht auf das Abdichtelement; und
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9 eine weitere schematische Perspektivansicht auf das Abdichtelement.
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1 zeigt in einer schematischen und perspektivischen Innenansicht ein Flügelelement in Form einer Seitentür für einen Personenkraftwagen. Die Seitentür umfasst ein Außenbeplankungselement 10, welches beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff oder einem Kunststoff gebildet ist. In 1 ist eine dem Innenraum des Personenkraftwagens zugewandte Innenseite 12 des Außenbeplankungselements 10 erkennbar. Auf der Innenseite 12 ist ein Lagerelement in Form eines Lagerbügels 14 der Seitentür angeordnet. Der Lagerbügel 14 kann dabei am Außenbeplankungselement 10 befestigt oder von diesem beabstandet und beispielsweise an einem in 1 nicht erkennbaren Türträger der Seitentür gehalten sein. Die Seitentür umfasst auch einen besonders gut aus 3 erkennbaren Türaußengriff 16, der an einer der Innenseite 12 abgewandten Außenseite 18 des Außenbeplankungselements 10 angeordnet ist. Der Türaußengriff 16, welcher relativ zum Außenbeplankungselement 10 bewegbar, insbesondere verschwenkbar, ist, ist über wenigstens eine im Außenbeplankungselement 10 vorgesehene Öffnung mit dem Lagerbügel 14 verbunden und hierdurch an diesem gehalten.
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Mittels des Türaußengriffs 16 wird einerseits ein Türschloss der Seitentür entriegelt ist und kann andererseits zwischen einer eine korrespondierende Türöffnung verschließenden Schließstellung und wenigstens einer die Türöffnung zumindest teilweise freigebenden Offenstellung relativ zur Karosserie des Personenkraftwagens verschwenkt werden. Damit die Person mit ihrer Hand den Türaußengriff 16 besonders gut von außen her umgreifen kann, weist das Außenbeplankungselement 10 eine Griffmulde 20 auf, in welcher der Türaußengriff 16 angeordnet ist. Das Außenbeplankungselement 10 ist in 3 transparent dargestellt, so dass der hinter dem Außenbeplankungselement 10 angeordnete Lagerbügel 14 in 3 erkennbar ist.
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Um nun den Geräuscheintrag in den Innenraum des Personenkraftwagens im Bereich des Türaußengriffs 16 und des Lagerbügels 14 besonders gering zu halten, ist der Lagerbügel 14 – wie besonders gut aus 1 und 2 erkennbar ist – zumindest teilweise mit wenigstens einem Abdichtelement in Form eines Schaumteils 24 zum Abdichten des Lagerbügels 14 versehen, wobei das Schaumteil 24 auf einer dem Außenbeplankungselement 10 zugewandten, ersten Seite 26 des Lagerbügels 14 zwischen diesem und dem Außenbeplankungselement 10 und auf einer dem Außenbeplankungselement 10 abgewandten, zweiten Seite 28 des Lagerbügels 14 angeordnet ist. Wie besonders gut aus 8 und 9 erkennbar ist, weist das Schaumteil 24 hierzu ein erstes, auf der ersten Seite 26 angeordnetes Abdichtteil 30 sowie ein zweites, auf der zweiten Seite 28 angeordnetes Abdichtteil 32 auf. Mittels des ersten Abdichtteils 30 ist der Lagerbügel 14 gegen das Außenbeplankungselement 10 abgedichtet, wobei das erste Abdichtteil 30 einerseits am Lagerbügel 14 und andererseits am Außenbeplankungselement 10 anliegt. Das zweite Abdichtteil 32 liegt am Lagerbügel 14 auf dessen zweiter Seite 28 an. Wie aus 1, 2, 5 und 6 erkennbar ist, ist das Abdichtelement (Schaumteil 24) auf der zweiten Seite 28 unter einen Stützblock 34 des Lagerbügels 14 geklemmt.
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Das erste Abdichtteil 30 weist eine dem Lagerbügel 14 zugewandte Außenkontur auf, welche an eine dem ersten Abdichtteil 30 zugewandte Außenkontur des Lagerbügels 14 zumindest im Wesentlichen angepasst ist. Ferner weist das erste Abdichtteil 30 eine dem Außenbeplankungselement 10 zugewandte Außenkontur auf, welche an eine dem ersten Abdichtteil 30 zugewandte Außenkontur des Außenbeplankungselements 10 zumindest im Wesentlichen angepasst ist. Hierdurch liegt das erste Abdichtteil 30 formbündig und flächig sowohl an der dem ersten Abdichtteil 30 zugewandten Vorderseite des Lagerbügels 14 als auch formbündig und flächig an dem Außenbeplankungselement 10 an.
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Das zweite Abdichtteil 32 weist eine dem Lagerbügel 14 zugewandte Außenkontur auf, die an eine dem zweiten Abdichtteil 30 zugewandte Außenkontur des Lagerbügels zumindest im Wesentlichen angepasst ist. Hierdurch liegt das zweite Abdichtteil 32 flächig und formbündig an der Rückseite des Lagerbügels 14 an, so dass der Lagerbügel 14 und der Türgriff insgesamt besonders gut abgedichtet sind. Durch diese Abdichtung können übermäßige Luftströmungen und Luftverwirbelungen sowie daraus resultierende Windgeräusche vermieden werden, so dass der Geräuscheintrag und somit der gesamte Geräuschpegel im Innenraum besonders gering gehalten werden kann.
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Das Schaumteil 24 ist vorzugsweise aus einem Weichschaum beziehungsweise aus einem Formschaum wie beispielsweise Polyurethan-Schaum gebildet und kann formbündig und flächig zur Vorder- und Rückseite des Lagerbügels 14, des Türaußengriffs 16 und des Außenbeplankungselements 10 geformt werden.
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Wie aus 4 erkennbar ist, weist das erste Abdichtteil 30 entsprechende Öffnungen 36 beispielsweise für jeweilige Funktionsbauteile auf, welche über die Öffnungen 36 das Schaumteil 24 durchdringen und beispielsweise mit dem Lagerbügel 14 zusammenwirken können.
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Aus 5 und 6 ist besonders gut die Rückseite des zweiten Abdichtteils 32 erkennbar. Das zweite Abdichtteil 32 weist eine Nut 38 für Betätigungsstangen 40 auf, so dass sich die Betätigungsstangen 40 beispielsweise relativ zum Schaumteil 24 bewegen können.
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Aus 7 bis 9 ist besonders gut erkennbar, dass das Schaumteil 24 einstückig ausgebildet ist. Das Schaumteil 24 wird beispielsweise mittels eines Werkzeugs als zumindest im Wesentlichen flaches Bauteil werkzeugfallend hergestellt und kann beispielsweise in seinem in 8 und 9 gezeigten Zustand aus dem Werkzeug entnommen werden.
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Die beiden Abdichtteile 30, 32 sind über ein Filmscharnier 42 miteinander verbunden und relativ zueinander verschwenkbar. Das Filmscharnier 42 ist durch eine Materialausbildung des Schaumteils 24. An der Stelle dieser Materialausdünnung weist das Schaumteil 24 eine geringere Wanddicke als am sich an die Materialausdünnung anschließenden, anderen Stellen auf, so dass die Abdichtteile 30, 32 an der Stelle der Materialausdünnung definiert relativ zueinander verschwenkt beziehungsweise geklappt werden können.
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Das Schaumteil 24 wird in auseinander geklapptem Zustand der Abdichtteile 30, 32 aus dem Werkzeug entnommen. Anschließend werden die Abdichtteile 30, 32 um den Lagerbügel 14 herumgeklappt, so dass der Lagerbügel 14 sandwichartig zwischen den Abdichtteilen 30, 32 aufgenommen wird.
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Hierdurch wird das Abdichtelement (Schaumteil 24) um den Lagerbügel 14 montiert und an diesem befestigt, so dass sowohl Räume zwischen dem Außenbeplankungselement 10, dem Türaußengriff 16 und dem Lagerbügel 14 auf der ersten Seite 26 als auch der Raum hinter dem Lagerbügel 14 auf der zweiten Seite 28 abgedeckt beziehungsweise durch das Schaumteil 24 aufgefüllt und somit abgedichtet sind. Hierdurch kann der Bereich des Lagerbügels 14 und des Türaußengriffs 16 zumindest im Wesentlichen luftdicht gestaltet werden, so dass unerwünschte Luftströmungen und Luftverwirbelungen sowie daraus resultierende Geräusche zumindest gering gehalten werden können. Das Schaumteil 24 stellt somit eine Schallisolierungsmaßnahme dar, mittels welcher das Innengeräusch auch bei schneller Fahrt des Personenkraftwagens reduziert werden kann.