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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines hydraulischen Bremssystems eines Kraftfahrzeugs sowie ein hydraulisches Bremssystem eines Kraftfahrzeugs.
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Bremssysteme von Kraftfahrzeugen sind heute in der Regel als hydraulische Bremssysteme ausgebildet, zumeist als Zweikreisbremssysteme. Bei einem hydraulischen Bremssystem eines Kraftfahrzeugs ist ein Hauptbremszylinder vorgesehen, in dem durch Verschiebung eines mit einem Bremspedal verbundenen Kolbens in einer mit Bremsflüssigkeit gefüllten Druckkammer ein Druck erzeugt wird, der über Hydraulikleitungen an mindestens einen Radbremszylinder weitergeleitet wird. Der Radbremszylinder bringt aufgrund des Drucks der Bremsflüssigkeit beispielsweise auf Bremsbacken aufliegende Bremsbeläge in Anlage zu einer Bremstrommel oder einer Bremsscheibe. Auf diese Weise kann die auf das mit der Bremstrommel bzw. Bremsscheibe verbundene Rad einwirkende Bremskraft durch Betätigung des Bremspedals dosiert werden. Der Hauptbremszylinder ist in der Regel als Tandem-Hauptbremszylinder (Tandem Master Cylinder, TMC) ausgebildet, der zwei hintereinander angeordnete, durch einen Sekundärkolben getrennte Druckkammern zur Druckbeaufschlagung zweier unabhängiger Bremskreise aufweist. Zur Verstärkung der Bremskraft ist in der Regel ein Bremskraftverstärker mit der Kolbenstange verbunden, der in Abhängigkeit von der Betätigung des Bremspedals eine in der Betätigungsrichtung des Bremspedals wirkende zusätzliche Kraft erzeugt, wodurch der Kolben mit erhöhter Kraft in Betätigungsrichtung bewegt wird.
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Wird das Bremspedal betätigt und damit Druck in der Druckkammer bzw. den Druckkammern des Hauptbremszylinders erzeugt, so wird aus der bzw. den Druckkammern Bremsflüssigkeit verdrängt, um den bzw. die Radbremszylinder zu betätigen.
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Zum Erzeugen einer hohen Bremskraft und für eine feinfühlige Dosierung der Bremskraft wäre es daher wünschenswert, wenn ein großer Betätigungsweg des Bremspedals zur Verfügung stünde. Andererseits ist der gesamte verfügbare Betätigungsweg des Bremspedals durch den für das Bremspedal und den Hauptbremszylinder zur Verfügung stehenden Bauraum begrenzt. Außerdem bedingt auch die Bedienbarkeit des Bremspedals eine Begrenzung des Pedalwegs. So muss der Fahrer des Kraftfahrzeugs problemlos mit dem Fuß vom Gaspedal zum Bremspedal wechseln können, um rasch auf eine unerwartet auftretende Bremssituation reagieren zu können. Schließlich muß der notwendige Betätigungsweg ausreichend rasch zurückgelegt werden können, und es muß vom Fahrer auch eine genügend hohe Kraft ausgeübt werden können.
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Es kann daher nicht immer gewährleistet werden, dass bei dem insgesamt zur Verfügung stehenden Betätigungsweg des Bremspedals unter allen Bedingungen eine ausreichend hohe Bremskraft erzeugt werden kann. So kann beispielsweise die Situation eintreten, dass vom Fahrer eine hohe Kraft auf das Pedal ausgeübt wird, um eine hohe Bremskraft zu erzeugen, hierbei das Bremspedal jedoch so weit durchgetreten wird, dass ein Anschlag erreicht wird und das Bremspedal etwa das Bodenblech berührt. Ein weiterer Druckaufbau im Bremssystem und eine entsprechende weitere Erhöhung der Bremskraft, wie dies der vom Fahrer erzeugten Kraft entsprechen würde, ist dann nicht mehr möglich, so dass ein unerwünscht langer Bremsweg resultiert. Eine solche Situation kann insbesondere auch dann auftreten, wenn sich Gasblasen im Bremssystem befinden, etwa aufgrund einer Überhitzung der Bremsen, oder wenn ein Kolben eines Radbremszylinders in den Zylinder zurückverlagert worden ist, so dass ein erheblicher Teil des insgesamt zur Verfügung stehenden Pedalwegs benötigt wird, um die Bremsbeläge überhaupt in Anlage mit einer Bremsscheibe oder einer Bremstrommel zu bringen.
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Aus der
DE 40 00 324 A1 ist eine Bremsanlage für Kraftfahrzeuge bekannt, bei der ein Abgabevolumen des Hauptbremszylinders auf einen für Normalbremsungen, jedoch nicht für extreme Bremsbelastungen ausreichenden Wert ausgelegt ist. Die zusätzliche Bremsflüssigkeit, die für extreme Bremsbelastungen benötigt wird, wird den üblicherweise vorhandenen zwei Bremskreisen durch eine Förderpumpe zugeführt, die entweder durch einen Differenzdruckschalter bzw. einen Differenzdrucksensor oder durch einen Pedalwegschalter betätigt wird. In der
DE 36 19 487 A1 ist eine schlupfgeregelte hydraulische Bremsanlage offenbart, wobei zur Sicherstellung eines Reservevolumens oder Reservehubes in den Druckkammern des Hauptbremszylinders mit Hilfe eines wegabhängigen Schalters, der durch einen Kolben des Hauptbremszylinders betätigbar ist, eine Hilfsdruckversorgung aktiviert wird. Das Zusammenwirken der Förderpumpe bzw. der Hilfsdruckversorgung mit einer ABS-Einrichtung der Bremsanlage kann jedoch hinsichtlich Funktion und/oder Bedienbarkeit problematisch sein.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren zum Betreiben eines hydraulischen Bremssystems eines Kraftfahrzeugs sowie ein hydraulisches Bremssystem eines Kraftfahrzeugs anzugeben, wobei die genannten Nachteile vermieden oder zumindest verringert werden.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren sowie durch ein hydraulisches Bremssystem wie in den unabhängigen Ansprüchen angegeben gelöst.
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Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben eines hydraulischen Bremssystems eines Kraftfahrzeugs wird bei einer Betätigung eines Bremspedals des Kraftfahrzeugs zum Erzeugen eines Bremsdrucks in einem Hauptbremszylinder erfaßt, ob ein vorgegebener Mindest-Restbetätigungsweg des Bremspedals unterschritten wird. Zum Erzeugen des Bremsdrucks steht das Bremspedal mit einem Kolben des Hauptbremszylinders in Wirkverbindung, so dass eine auf das Bremspedal ausgeübte Kraft einen Bremsdruck in einer Druckkammer des Hauptbremszylinders erzeugt. Der Hauptbremszylinder steht insbesondere über einen Bremskreis mit mindestens einer Radbremseinrichtung in Fluidverbindung, so dass ein im Hauptbremszylinder erzeugter Bremsdruck auf die Radbremseinrichtung wirkt und etwa ein dem Bremsdruck entsprechendes Anpressen von Bremsbelägen an eine Bremsscheibe einer Scheibenbremse auslöst. Hierdurch wird eine Bremskraft erzeugt. Der Hauptbremszylinder kann beispielsweise als Tandem-Hauptbremszylinder (TMC) eines Zweikreisbremssystems ausgeführt sein. Der Hauptbremszylinder kann vom Bremspedal über einen Bremskraftverstärker betätigbar sein.
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Der Restbetätigungsweg des Bremspedals ist der weitere Betätigungsweg des Bremspedals, den dieses bis zum Erreichen eines Anschlags aus einer aktuellen Position noch zurücklegen kann. Dabei kann der Anschlag etwa durch Berührung des Bremspedals mit einem Bodenblech oder auch durch einen Anschlag innerhalb des Hauptbremszylinders gegeben sein. Ein Mindest-Restbetätigungsweg ist derart bestimmt, dass der entsprechende Restbetätigungsweg eine Annäherung des Bremspedals an den Anschlag anzeigt. Der Mindest-Restbetätigungsweg kann fest vorgegeben oder vorgebbar sein. Eine Unterschreitung des Mindest-Restbetätigungswegs des Bremspedals, d.h. eine Position des Bremspedals, in der für die weitere Betätigung des Bremspedals zum weiteren Aufbau eines Bremsdrucks nur noch ein Weg zur Verfügung steht, der geringer als der vorgegeben Mindest-Restbetätigungsweg ist, kann durch geeignete Sensoren detektiert werden. So kann beispielsweise ein Sensor derart angeordnet sein, dass bei Unterschreiten des Mindest-Restbetätigungswegs ein Signal abgegeben wird, oder es kann direkt ein Abstand von einem Anschlag, etwa der Abstand vom Fahrzeugboden, durch einen entsprechenden Sensor erfaßt werden. Derartige Sensoren sind in Kraftfahrzeugen häufig bereits vorhanden, zum Beispiel Pedalwinkelsensoren. Es kann auch kontinuierlich ein jeweils aktueller Restbetätigungsweg ermittelt und mit dem Mindest-Restbetätigungsweg verglichen werden. Der Betätigungsweg des Bremspedals kann dabei sowohl linear als auch als Winkel gemessen werden.
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Wird der vorgegebene Mindest-Restbetätigungsweg des Bremspedals unterschritten, so wird erfindungsgemäß eine Druckerzeugungseinrichtung zum Aufbau eines zusätzlichen Bremsdrucks im oder zusätzlich zum Hauptbremszylinder aktiviert. Die Druckerzeugungseinrichtung kann insbesondere als Pumpe oder als Druckreservoir ausgebildet sein, die bzw. das mit dem Hauptbremszylinder oder mit dem Bremskreis verbunden ist bzw. zur Aktivierung verbunden wird. Der zusätzliche Bremsdruck im oder zusätzlich zum Hauptbremszylinder wird auf die mindestens eine Radbremseinrichtung übertragen und erzeugt daher eine zusätzliche Bremskraft. Gleichzeitig bewirkt der zusätzliche Bremsdruck eine erhöhte Gegenkraft, die über den Kolben des Hauptbremszylinders auf das Bremspedal ausgeübt wird und beim Betätigen des Bremspedals als erhöhte Gegenkraft spürbar ist und die dem weiteren Durchtreten des Bremspedals entgegenwirkt.
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Erfindungsgemäß wird die Druckerzeugungseinrichtung nur dann aktiviert, wenn eine ABS-Einrichtung des Kraftfahrzeugs nicht in das Bremssystem eingreift. Da für das Eingreifen eines Antiblockiersystems (ABS), beispielsweise durch Ansteuerung entsprechender Ventile innerhalb des Bremssystems, eine Reihe von Bedingungen gelten, etwa hinsichtlich eines Schlupfs der Räder des Kraftfahrzeugs, bedeutet dies, dass mindestens eine Bedingung zum Eingreifen der ABS-Einrichtung nicht erfüllt ist. In dem Fall, dass die ABS-Einrichtung in das Bremssystem eingreift, ist eine weitere Erhöhung einer Bremsverzögerung durch Erhöhung des vom Hauptbremszylinder erzeugten Bremsdrucks in der Regel nicht mehr möglich.
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Dadurch, dass bei Unterschreitung des Mindest-Restbetätigungswegs des Bremspedals eine Druckerzeugungseinrichtung zum Aufbau eines zusätzlichen Bremsdrucks im Hauptbremszylinder aktiviert wird, kann ein Erreichen des Anschlags des Bremspedals verhindert und ein weiterer Druckaufbau ermöglicht werden. Hierdurch kann eine deutliche Verringerung des Bremswegs erzielt werden und/oder die Funktion des Bremssystems auch im Fall von Gasblasen in einem Bremskreis sowie im Fall einer Zurückverlagerung eines Kolbens eines Radbremszylinders sichergestellt werden. Ferner kann dadurch, dass die Druckerzeugungseinrichtung nur dann aktiviert wird, wenn eine ABS-Einrichtung des Kraftfahrzeugs nicht in das Bremssystem eingreift, eine unwirksame Aktivierung der Druckerzeugungseinrichtung vermieden werden. Hierdurch kann auch die Bedienbarkeit des Bremssystems verbessert werden.
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Der Restbetätigungsweg des Bremspedals wird bevorzugt durch Differenzbildung zwischen einem vorgegebenen maximalen Betätigungsweg, der den gesamten möglichen Pedalweg bzw. den maximal möglichen Betätigungsweg darstellt, und einem aktuell aus einer Nullstellung des Bremspedals zurückgelegten Betätigungsweg ermittelt. Hierfür kann beispielsweise durch einen Wegsensor der aus einer Nullstellung, die das Bremspedal ohne eine Betätigung durch den Fahrer einnimmt, zurückgelegte Weg als linearer Weg oder als Winkel erfaßt werden. Der zurückgelegte Betätigungsweg kann auch indirekt erfaßt werden, beispielsweise durch Erfassung eines Verschiebewegs eines Kolbens des Hauptbremszylinders. Der aus der Nullstellung zurückgelegte Betätigungsweg kann mit dem maximalen Betätigungsweg verglichen und hieraus der aktuell noch verbleibende Restbetätigungsweg bis zum Erreichen des Anschlags bestimmt werden. In der Regel ist der Mindest-Restbetätigungsweg ein kleiner Teil, insbesondere weniger als die Hälfte, des gesamten möglichen Pedalwegs, so dass die Druckerzeugungseinrichtung erst bei einer nahen Annäherung des Bremspedals an den Anschlag aktiviert wird und bei Bremsvorgängen, bei denen das Bremspedal weniger weit betätigt wird, keine Veränderung des Ansprechverhaltens des Bremssystems erfolgt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Kraftfahrzeug eine Fahrdynamikregelung auf, und die Druckerzeugungseinrichtung ist eine Bremsflüssigkeitspumpe der Fahrdynamikregelung. Eine solche Fahrdynamikregelung umfaßt in der Regel Funktionen eines Antiblockiersystems (ABS) und einer elektronischen Stabilitätsregelung (Electronic Stability Control, ESC). Eine Fahrdynamikregelung umfaßt in der Regel eine derartige Bremsflüssigkeitspumpe, die zum Erzeugen des für einen Eingriff der Fahrdynamikregelung in das Bremssystem notwendigen Drucks dient. Dadurch, dass die Bremsflüssigkeitspumpe der Fahrdynamikregelung als Druckerzeugungseinrichtung dient, kann das erfindungsgemäße Verfahren auf besonders einfache Weise durchgeführt werden. Insbesondere kann das erfindungsgemäße Verfahren als eine weitere Funktion der Fahrdynamikregelung ausgebildet sein. Dabei kann dadurch, dass die Druckerzeugungseinrichtung nur dann aktiviert wird, wenn eine ABS-Einrichtung des Kraftfahrzeugs nicht in das Bremssystem eingreift, eine Beeinträchtigung der Funktion der ABS-Einrichtung und beispielsweise auch eine Überlastung der Druckerzeugungseinrichtung vermieden werden.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass die Druckerzeugungseinrichtung nur dann aktiviert wird, wenn eine aktuelle Verzögerung des Kraftfahrzeugs eine vorgegebene Mindestverzögerung überschreitet. Die Verzögerung des Kraftfahrzeugs ist der Betrag einer negativen Beschleunigung des Kraftfahrzeugs, insbesondere einer Längsbeschleunigung, wobei eine vorwärts gerichtete Komponente der Schwerebeschleunigung aufgrund eines Gefälles mit einer Verzögerung gleichwertig ist und hier ebenfalls darunter verstanden wird. Die Verzögerung kann beispielsweise durch entsprechende Sensoren ermittelt werden; derartige Sensoren sind im Rahmen anderer Systeme, etwa Systemen der passiven Sicherheit oder einer Fahrdynamikregelung, in Kraftfahrzeugen häufig bereits vorhanden, wie zum Beispiel Radgeschwindigkeitssensoren. Dadurch, dass erst bei Überschreitung einer vorgegebenen Schwelle für die aktuelle Verzögerung die Druckerzeugungseinrichtung aktiviert wird, kann erreicht werden, dass bei geringen Verzögerungen, wie sie im normalen Betrieb eines Kraftfahrzeugs auftreten, das Ansprechverhalten des Bremssystems unverändert ist; nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer Notbremsung, erfolgt die erfindungsgemäße zusätzliche Erhöhung des Bremsdrucks.
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Dementsprechend ist es bevorzugt, dass die Druckerzeugungseinrichtung nur dann aktiviert wird, wenn ein aktueller Bremsdruck einen vorgegebenen Mindestbremsdruck überschreitet. Da nur bei einer hohen vom Fahrer auf das Bremspedal ausgeübten Kraft die Gefahr des Erreichens des Anschlags besteht, kann auch hierdurch weiter sichergestellt werden, dass beim Normalbetrieb des Kraftfahrzeugs keine Änderung des vom Fahrer gewohnten Ansprechverhaltens des Bremssystems eintritt.
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Die Mindestverzögerung und/oder der Mindestbremsdruck können fest vorgegeben oder vorgebbar sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Bremsdruck höchstens bis zu einem Druck, der von einem aktuellen Betätigungsweg des Bremspedals abhängig ist, erhöht. Hierfür kann beispielsweise der weitere Betätigungsweg nach Aktivierung der Druckerzeugungseinrichtung erfasst werden und ein entsprechend dem weiteren Betätigungsweg zunehmender, beispielsweise linear oder progressiv zunehmender, zusätzlicher Druck im oder zusätzlich zum Hauptbremszylinder und im Bremskreis erzeugt werden. Zur Erfassung des weiteren Betätigungswegs können entsprechende Sensormittel vorgesehen sein. Insbesondere kann ein Wegsensor angeordnet sein, um den vom Bremspedal aus einer Nullstellung, die das Bremspedal ohne eine Betätigung durch den Fahrer einnimmt, zurückgelegten Weg als linearen Weg oder als Winkel zu erfassen, wobei auch der Weg erfasst wird, der nach Unterschreitung des Mindest-Restbetätigungswegs noch zurückgelegt wird. Der weitere Betätigungsweg kann auch indirekt erfasst werden, etwa durch Erfassung des Verschiebewegs eines Kolbens des Hauptbremszylinders. Der erzeugte zusätzliche Bremsdruck wird dann nur soweit erhöht, bis ein von dem aktuellen Betätigungsweg des Bremspedals abhängiger Bremsdruckwert erreicht ist. Hierdurch wird die Bedienbarkeit des Bremssystems verbessert und auch innerhalb des Restbetätigungswegs die Erzeugung einer vom Fahrer durch Betätigung des Bremspedals dosierbaren Bremskraft ermöglicht.
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In bevorzugter Weise wird die Druckerzeugungseinrichtung derart angesteuert, dass eine insbesondere vom Hauptbremszylinder erzeugte, auf das Bremspedal entgegen der Betätigung wirkende Gegenkraft mit einer weiteren Betätigung des Bremspedals kontinuierlich zunimmt. Hierfür kann beispielsweise der weitere Betätigungsweg nach Aktivierung der Druckerzeugungseinrichtung erfaßt werden und ein entsprechend dem weiteren Betätigungsweg zunehmender, beispielsweise linear oder progressiv zunehmender, zusätzlicher Druck im oder zusätzlich zum Hauptbremszylinder und im Bremskreis erzeugt werden. In besonders bevorzugter Weise nehmen der erzeugte zusätzliche Bremsdruck und in gleicher Weise auch die Gegenkraft bei einer weiteren Betätigung des Bremspedals kontinuierlich zu. Hierdurch wird die Bedienbarkeit des Bremssystems weiter verbessert.
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Ein erfindungsgemäßes hydraulisches Bremssystem eines Kraftfahrzeugs umfaßt einen Hauptbremszylinder, der durch ein Bremspedal zum Erzeugen eines Bremsdrucks betätigbar ist, mindestens eine mit dem Hauptbremszylinder in Fluidkommunikation stehende Radbremseinrichtung, Sensormittel zur Erfassung einer Unterschreitung eines vorgegebenen Mindest-Restbetätigungswegs des Bremspedals und eine Druckerzeugungseinrichtung zum Aufbau eines zusätzlichen Bremsdrucks im oder zusätzlich zum Hauptbremszylinder, wobei das Bremssystem zur Aktivierung der Druckerzeugungseinrichtung bei Unterschreitung des Mindest-Restbetätigungswegs ausgebildet ist und wobei die Druckerzeugungseinrichtung nur dann aktiviert wird, wenn eine ABS-Einrichtung des Kraftfahrzeugs nicht eingreift. Das Bremssystem kann eine Steuerungseinrichtung umfassen oder mit einer solchen verbunden sein, die zur Erfassung eines Signals der Sensormittel zur Erfassung einer Unterschreitung des Mindest-Restbetätigungswegs und zur entsprechenden Ansteuerung der Druckerzeugungseinrichtung eingerichtet ist.
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Insbesondere ist ein erfindungsgemäßes hydraulisches Bremssystem zur Durchführung des oben beschriebenen Verfahrens ausgebildet.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
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1 ein vereinfachtes Flußdiagramm eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens, und
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2 ein vereinfachtes Flußdiagramm eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Wie in 1 schematisch dargestellt, wird gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung bei einer Betätigung des Bremspedals eines Kraftfahrzeugs ein Restbetätigungsweg ermittelt, beispielsweise durch Erfassung einer Position des Bremspedals oder eines aus einer Nullstellung zurückgelegten Betätigungswegs s mit Hilfe eines Positions- oder Wegsensors. Durch Vergleich mit einem vorgegebenen Gesamt-Betätigungsweg smax, der von einer Nullstellung ausgehend für die Betätigung des Bremspedals zur Verfügung steht, wird ein aktuell verbleibender Restbetätigungsweg srest des Bremspedals bis zum Erreichen eines Anschlags, etwa bis zum Anliegen des Bremspedals am Bodenblech, bestimmt: srest = smax – s.
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Wenn der aktuell verbleibende Restbetätigungsweg srest kleiner ist als ein vorbestimmter oder vorgebbarer Mindest-Restbetätigungsweg strigger, srest < strigger, so werden die weiteren Schritte des Verfahrens ausgelöst; andernfalls wird zyklisch erneut der aktuelle Restbetätigungsweg srest bestimmt und mit dem Mindest-Restbetätigungsweg strigger verglichen. Wird das Bremspedal losgelassen und kehrt in seine Nullstellung zurück, was ebenfalls aufgrund des Signals des Positions- bzw. Wegsensors festgestellt werden kann, so wird das Verfahren beendet und erst bei der nächsten Betätigung des Bremspedals erneut gestartet (in 1 nicht dargestellt).
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Ist der auf die beschriebene Weise ermittelte aktuelle Restbetätigungsweg srest kleiner als der Mindest-Restbetätigungsweg strigger, so wird überprüft, ob der Bremsflüssigkeitsdruck pTMC im Hauptbremszylinder, der etwa durch einen im Rahmen einer Fahrdynamikregelung vorhandenen Drucksensor erfasst werden kann, einen vorgegebenen Schwellenwert pthres des Drucks erreicht oder überschreitet. Ist dies nicht der Fall, so kehrt das Verfahren zur Bestimmung des Restbetätigungswegs srest zurück.
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Wird der vorgegebene Schwellenwert pthres erreicht oder überschritten: pTMC ≥ pthres, so wird ein aktueller Verzögerungswert d, der durch einen Beschleunigungssensor ermittelt wird und im Rahmen eines Informationssystems des Kraftfahrzeugs zur Verfügung stehen kann, mit einem vorgegebenen Schwellenwert dthres der Verzögerung verglichen. Die Verzögerung d wird dabei in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs gemessen, so dass beispielsweise auch bei einer Fahrt mit konstanter Geschwindigkeit auf einer Gefällstrecke eine Verzögerung registriert wird. Bei einer Verzögerung d unterhalb des Schwellenwerts dthres ist kein Eingriff zur Erhöhung eines Bremsdrucks notwendig, so dass das Verfahren zur Ermittlung des Restbetätigungswegs srest zurückkehrt.
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Wird der Schwellenwert dthres aktuell erreicht oder überschritten: d ≥ dthres, so wird festgestellt, ob aktuell bereits ein Eingriff eines ABS-Systems bzw. einer ABS-Funktion einer Fahrdynamikregelung in das Bremssystem erfolgt. Dies kann etwa mit Hilfe einer Datenverbindung einer Steuerungseinrichtung zu einer Steuerungseinrichtung der Fahrdynamikregelung ermittelt werden. Vorzugsweise ist die Steuerungseinrichtung der Fahrdynamikregelung selbst zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgelegt. Erfolgt bereits aktuell ein Eingriff eines ABS-Systems, so sind in der Regel bereits die maximale unter den bestehenden Fahrbedingungen mögliche Bremsverzögerung und der hierfür notwendige Bremsdruck erreicht, so dass eine weitere Erhöhung des Bremsdrucks nicht sinnvoll wäre.
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Erfolgt noch kein ABS-Eingriff, so wird eine Bremsflüssigkeitspumpe zum Aufbau eines zusätzlichen Bremsdrucks im oder zusätzlich zum Hauptbremszylinder bzw. in dem oder den Bremskreisen aktiviert. Hierdurch wird sowohl eine erhöhte Bremswirkung erzielt als auch ein erhöhter Gegendruck auf das Bremspedal ausgeübt. Ein weiteres Durchtreten des Bremspedals wird somit erschwert und ein Erreichen des Anschlags des Bremspedals verhindert.
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Ist der Bremsdruck bis zu einem maximalen, ohne Blockieren der Räder möglichen Bremsdruck erhöht worden, d.h. bis ein Eingriff des ABS-Systems erfolgt, so wird das Verfahren beendet. Hierdurch werden bei Erfüllung der genannten Bedingungen eine unter den gegebenen Fahrbedingungen maximale Bremsverzögerung und ein minimaler Bremsweg gewährleistet. Es kann auch vorgesehen sein, dass der Bremsdruck bei Erfüllung der genannten Bedingungen nicht in jedem Fall bis zur Erreichung der Eingriffsbedingungen des ABS-Systems erhöht wird, sondern lediglich bis zu einem geringeren Wert, der beispielsweise von der aktuellen Position des Bremspedals und somit von dem aktuell zur Verfügung stehenden Restbestätigungsweg srest abhängen kann (in 1 nicht dargestellt). Hierdurch bleibt der erzielbare Bremsdruck durch die weitere Betätigung des Bremspedals steuerbar, wodurch die Bedienbarkeit des Bremssystems verbessert wird.
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Gemäß der in 2 schematisch dargestellten Ausführungsform der Erfindung erfolgt keine Überprüfung, ob der Bremsdruck einen Schwellenwert des Drucks überschreitet; im Übrigen läuft das Verfahren wie das in 1 dargestellte ab. Ein Aufbau eines zusätzlichen Bremsdrucks erfolgt daher, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt sind, auch schon bei einem geringeren Druck pTMC im Hauptbremszylinder. Auf diese Weise kann auch in dem Fall, dass Gasblasen in einem Bremskreis entstanden sind, etwa durch Überhitzung der Bremsen, der Aufbau eines ausreichenden Bremsdrucks und somit eine einwandfreie Funktion des Bremssystems gewährleistet werden. Das Gleiche gilt in dem Fall, dass ein Kolben eines Radbremszylinders in den Zylinder zurückverlagert worden ist und einen erhöhten Weg zurücklegen muß, bis eine Erzeugung einer Bremskraft wieder möglich ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4000324 A1 [0006]
- DE 3619487 A1 [0006]