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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einer Steuereinrichtung, von der mindestens ein Spülprogramm zum Steuern eines Spülgangs zum Reinigen von Spülgut aufrufbar ist, wobei der Spülgang mehrere wasserführende Teilspülgänge umfasst, bei denen das Spülgut jeweils mit Spülflotte beaufschlagt ist, und mit einer Speichereinrichtung zum Speichern von bei dem Spülgang bereits zum Beaufschlagen von Spülgut verwendeter Spülflotte, um die gespeicherte Spülflotte in einem nachfolgenden Spülgang erneut zum Beaufschlagen von Spülgut zu verwenden, wobei das mindestens eine Spülprogramm eine optionale, manuell und/oder automatisch aktivierbare Reinigungssequenz vorsieht, um die Speichereinrichtung mittels einer beheizten Reinigungsflüssigkeit zu reinigen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Geschirrspülmaschine mit einer Speichereinrichtung für Spülflotte weiter zu verbessern.
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Die Aufgabe wird bei einer Geschirrspülmaschine der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Speichereinrichtung mehrere Kammern aufweist, wobei die Reinigungssequenz vorsieht, die Kammern nacheinander zumindest teilweise mit derselben Reinigungsflüssigkeit zu reinigen.
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Bei der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine kann das Spülgut, insbesondere zu spülendes Geschirr und/oder Besteck, in einen Behandlungsraum, auch Spülkammer genannt, eingebracht und in einem Spülprozess, der auch Spülgang genannt wird, unter Zuhilfenahme von Spülflotte gereinigt und anschließend getrocknet werden.
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Dabei wird unter einer Spülflotte, auch Spülflüssigkeit genannt, eine Flüssigkeit verstanden, welche dazu vorgesehen ist, auf das Spülgut aufgebracht zu werden, um dieses zu reinigen und/oder in anderer Weise zu behandeln. Eine Spülflüssigkeit enthält in aller Regel zu einem überwiegenden Teil Wasser. Dabei kann die Spülflotte je nach Betriebsphase der Geschirrspülmaschine mit Reinigungsmitteln mit Reinigungshilfsmitteln, wie beispielsweise Klarspülmittel, und/oder mit Schmutz, der vom Spülgut gelöst wurde, angereichert sein. Im Rahmen der Erfindung wird unter dem Begriff Spülflotte insbesondere diejenige Flüssigkeit verstanden, die mittels einer Umwälzpumpe über ein oder mehrere Sprüheinrichtungen in der Spülkammer auf das dort jeweilig gelagerte, zu reinigende Spülgut aufgebracht wird.
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Die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine weist eine Steuereinrichtung zur automatischen Steuerung von Betriebsabläufen der Geschirrspülmaschine auf. Die Steuereinrichtung kann hierzu als sogenannte Ablaufsteuerung, insbesondere als elektronische Ablaufsteuerung, ausgebildet sein. Sie führt Steuer- und/oder Regelungsvorgänge, d.h. allgemein ausgedrückt Kontrollvorgänge, zum Betrieb der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine aus.
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In der Steuereinrichtung ist wenigstens ein Spülprogramm zum Steuern und/oder Regeln, d.h. verallgemeinert ausgedrückt Kontrollieren eines Spülgangs zum Spülen von Spülgut, insbesondere zum Spülen von Geschirr und/oder Besteck, hinterlegt. Vorteilhafterweise sind dabei mehrere Spülprogramme vorgesehen, von denen jeweils eines durch den Bediener ausgewählt und gestartet werden kann. Hierdurch ist es möglich, den Ablauf eines Spülgangs, insbesondere an die Beladungsmenge, an die Beladungsart, an den Verschmutzungsgrad des Spülguts, und/oder an die gewünschte Dauer des Spülgangs anzupassen.
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Die Steuereinrichtung ist vorzugsweise so ausgebildet, dass insbesondere ein Spülgang durchführbar ist, der mehrere Teilspülgange zur Reinigung des Spülguts unter Zuhilfenahme von Spülflüssigkeit und einen Teilspülgang zum Trocknen des Spülguts umfasst.
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Ein beispielhafter Ablauf eines derartigen Spülgangs sieht zur Reinigung des Spülguts mehrere Teilspülgänge, insbesondere in dieser Reihenfolge einen Vorspülgang zum Vorreinigen von Spülgut, einen Reinigungsgang zum gründlichen Reinigen von Spülgut, einen Zwischenspülgang zum Entfernen von verschmutzter Spülflotte vom Spülgut und einen Klarspülgang zur Vermeidung von Flecken am Spülgut und/oder zur Vorbereitung eines Trocknungsgangs vor, bei denen das Spülgut jeweils mit Spülflotte beaufschlagt wird. Diese Teilspülgänge werden daher als wasserführende Teilspülgänge bezeichnet. Weiterhin sieht der beispielhafte Ablauf einen sich an die wasserführenden Teilspülgänge anschließenden Teilspülgang zum Trocknen des gereinigten Spülguts, nämlich einen Trocknungsgang, vor.
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Der Vorspülgang dient im Beispiel vor allem dem Anweichen von Verschmutzungen am Spülgut, und/oder der Entfernung von gröberen Verschmutzungen vom Spülgut. Der Zweck des nachfolgenden Reinigungsgangs besteht darin, Verschmutzungen vollständig von dem Spülgut zu entfernen, wozu eine mit Reinigungsmittel versetzte Spülflüssigkeit verwendet werden kann. Der nun durchgeführte Zwischenspülgang dient insbesondere der Entfernung von Reinigungsmittel- und/oder Schmutzresten, welche am Spülgut anhaften. Der darauffolgende Klarspülgang ist insbesondere zur Vermeidung von Flecken auf dem Spülgut, welche durch gelöste Stoffe im Wasser, wie beispielsweise Salz und/oder Kalk, entstehen könnten, vorgesehen. Hierzu kann die Spülflüssigkeit während des Klarspülgangs mit Klarspülmittel versetzt werden. Eine weitere Aufgabe des Klarspülgangs besteht darin, den nachfolgenden Trocknungsgang vorzubereiten. Dazu kann das Spülgut während des Klarspülgangs auf eine hohe Temperatur aufgeheizt werden.
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Üblicherweise wird zu Beginn des jeweiligen wasserführenden Teilspülgangs eine vorgegebene Menge an Flüssigkeit in die Spülkammer eingebracht, um so eine Spülflotte bzw. Spülbad für den jeweiligen Teilspülgang zu bilden. Diese Spülflotte des Teilspülgangs wird typischerweise am Ende des Teilspülgangs wieder aus der Spülkammer entfernt.
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Dabei ist nun vorgesehen, bei wenigstens einem in der Steuereinrichtung hinterlegten Spülprogramm wenigstens einen Teil der bereits in einem Spülgang zum Beaufschlagen von Spülgut verwendeten Spülflotte in einer Speichereinrichtung zu speichern, um die gespeicherte Spülflotte in einem nachfolgenden Spülgang erneut zum Beaufschlagen von Spülgut zu verwenden. Auf diese Weise kann der Bedarf an von außen aufgenommenem Zulaufwasser bzw. Frischwasser stark reduziert werden, wobei die Einsparung an Zulaufwasser umso größer sein kann, je größer die Speicherkapazität der Speichereinrichtung ist.
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Um nun eine Verschmutzung und/oder eine Verkeimung der Speichereinrichtung zu vermeiden, ist es in gewissen Abständen erforderlich, die Speichereinrichtung zu reinigen. Hierzu sieht das mindestens eine Spülprogramm eine optionale, manuell und/oder automatisch aktivierbare Reinigungssequenz vor, um die Speichereinrichtung mittels einer beheizten Reinigungsflüssigkeit zu reinigen. Die Reinigungssequenz kann beispielsweise nach jeder 10. bis 20. Durchführung eines Spülgangs automatisch aktiviert werden. Ebenso kann eine automatische Aktivierung der Reinigungssequenz nach einer bestimmten aufgenommenen Gesamtmenge an Zulaufwasser, beispielsweise nach 100 bis 200 Liter, vorgesehen sein, da unterschiedliche Spülprogramme einen unterschiedlichen Bedarf an Zulaufwasser haben können. Darüber hinaus kann eine manuelle Aktivierung der Reinigungssequenz durch den Bediener der Geschirrspülmaschine vorgesehen sein.
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Allerdings führt die Durchführung der Reinigungssequenz zu einem erhöhten Energieverbrauch für den jeweiligen Spülgang, da die Reinigungsflüssigkeit erfahrungsgemäß auf eine hohe Temperatur aufgeheizt werden muss, um eine Verschmutzung und/oder Verkeimung der Speichereinrichtung zu verhindern. Dabei gilt grundsätzlich, dass die erforderliche Menge an Reinigungsflüssigkeit umso höher ist, je höher das Fassungsvermögen der Speichereinrichtung für Spülflotte ist, was wiederum dazu führt, dass die erforderliche Heizenergie zur Durchführung der Reinigungssequenz mit steigendem Fassungsvermögen der Speichereinrichtung ansteigt.
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Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass die Speichereinrichtung mehrere Kammern aufweist, wobei die Reinigungssequenz vorsieht, die Kammern nacheinander zumindest teilweise mit derselben Reinigungsflüssigkeit zu reinigen. Unter einer Kammer wird dabei eine im Wesentlichen geschlossene Raumeinheit zur Speicherung von Spülflotte verstanden. Jede Kammer kann nun gereinigt werden, indem sie vorzugsweise vollständig mit beheizter Spülflotte gefüllt wird, welche dann wieder entnommen wird. Hierzu ist bei einer mehrkammerigen Speichereinrichtung weniger Reinigungsflüssigkeit erforderlich als bei einer einkammerigen Speichereinrichtung mit einem vergleichbaren Gesamtfassungsvermögen, wenn die mehreren Kammern zeitlich nacheinander mit derselben Spülbadmenge gereinigt werden können. Denn die dabei verwendete Spülbadmenge ist aufgrund des geringeren Fassungsvolumens der jeweiligen, d.h. einzelnen Kammer der mehrkammerigen Speichereinrichtung geringer als die Spülbadmenge, die bei einer einkammerigen Speichereinrichtung mit nur einer einzigen Kammer, deren Füllvolumen der Summe der Volumina der mehreren Kammern einer mehrkammerigen Speichereinrichtung entspricht, zur Vollbefüllung erforderlich wäre. Sind bei der Speichereinrichtung zum Beispiel zwei gleichgroße Kammern vorgesehen, so kann die erforderliche Menge an Reinigungsflüssigkeit im Vergleich zu einer einkammrigen Speichereinrichtung mit gleichem Fassungsvermögen für Spülflotte praktisch halbiert werden, wenn die Kammern nacheinander mit derselben Reinigungsflüssigkeit gereinigt werden. Damit kann auch die zum Aufheizen erforderliche Energie unter Vernachlässigung von Abwärmeverlusten halbiert werden. Die verringerte Menge an Reinigungsflüssigkeit braucht dabei nämlich nur einmal aufgeheizt werden und kann dann zunächst zur Reinigung der ersten Kammer und danach zur Reinigung der zweiten Kammer herangezogen werden.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sieht das Spülprogramm vor, dass die Reinigungssequenz unmittelbar vor einem beheiztem wasserführenden Teilspülgang, insbesondere vor einem Reinigungsgang, bevorzugt vor einem Klarspülgang, besonders bevorzugt während eines oder am Ende eines zwischen einem Reinigungsgang und einem nachfolgenden Klarspülgang ausgeführten Zwischenspülgang, durchgeführt ist. Hierdurch wird der Innenraum der Geschirrspülmaschine vor Beginn des beheizten wasserführenden Teilspülgangs erwärmt, so dass die Spülflüssigkeit des wasserführenden Teilspülgangs mit einer geringeren Energiemenge auf die erforderliche Temperatur gebracht werden kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sieht das Spülprogramm vor, dass die Reinigungsflüssigkeit wenigstens teilweise, bevorzugt überwiegend, besonders bevorzugt im Wesentlichen, aus zuvor verwendeter Spülflotte, insbesondere aus im unmittelbar zuvor durchgeführten Teilspülgang verwendeter Spülflotte, gebildet ist. Hierdurch kann der Bedarf an Zulaufwasser gesenkt werden. Bevorzugt kann die Reinigungssequenz mit der Spülflotte des letzten und/oder des vorletzten wasserführenden Teilspülgangs des Spülgangs durchgeführt werden, da diese Spülflotten in der Regel weniger verunreinigt sind als die der früher durchgeführten wasserführenden Teilspülgänge. Dabei kann der letzte wasserführende Teilspülgang insbesondere ein Klarspülgang und der vorletzte ein Zwischenspülgang sein.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sieht das Spülprogramm vor, dass die Reinigungsflüssigkeit wenigstens teilweise, bevorzugt überwiegend, besonders bevorzugt im Wesentlichen, aus Zulaufwasser bzw. Frischwasser gebildet ist. Auf diese Weise kann eine hinreichende Entkeimung und/oder Reinigung der Speichereinrichtung auch dann sichergestellt werden, wenn keine geeignete oder zuwenig geeignete Spülflotte zur Bildung einer Reinigungsflüssigkeit für die Reinigungssequenz zur Verfügung steht.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sieht das Spülprogramm vor, dass die Reinigungsflüssigkeit wenigstens teilweise in einem der Reinigungssequenz nachfolgenden wasserführenden Teilspülgang desselben oder eines nachfolgenden Spülgangs, insbesondere in einem Vorspülgang, einem Reinigungsgang oder einem Zwischenspülgang, zur Bildung einer Spülflotte bzw. eines Spülbades verwendet ist, oder dass die Reinigungsflüssigkeit nach der Reinigungssequenz, bevorzugt mittels einer Laugenpumpe zum Abpumpen von Spülflotte, abgepumpt ist. Sofern die Reinigungsflüssigkeit nach der Reinigungssequenz hinreichend sauber ist, kann es in einem nachfolgenden Teilspülgang als Spülflotte weiterverwendet werden, was den Gesamtwasserverbrauch der Geschirrspülmaschine senkt. Zudem kann in vielen Fällen der Bedarf an Heizenergie der Geschirrspülmaschine reduziert werden, da eine aus der für die Kammerreinigung der Speichereinrichtung benutzte Reinigungsflüssigkeit gebildete Spülflotte in der Regel eine höhere Anfangstemperatur als Zulaufwasser hat. Sofern die Reinigungsflüssigkeit am Ende der Reinigungssequenz stark verschmutzt ist, kann sie aber auch nach außen abgepumpt werden. Dabei ist es möglich, den Verschmutzungsgrad der Reinigungsflüssigkeit z.B. mittels eines Trübungssensors zu ermitteln und in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad automatisch eine Wiederverwendung der Reinigungsflüssigkeit als Spülflotte oder ein Abpumpen der Reinigungsflüssigkeit durchzuführen. Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sieht die Reinigungssequenz vor, dass die Reinigungsflüssigkeit, vorzugsweise mittels einer Heizeinrichtung zum Beheizen von Spülflotte der Geschirrspülmaschine, so beheizt ist, dass sie eine Temperatur von wenigstens 60° Celsius, bevorzugt von wenigstens 65° Celsius, besonders bevorzugt von wenigstens 70° Celsius erreicht. Bei den angegebenen Temperaturen kann eine hinreichende Reinigung und/oder Entkeimung der Speichereinrichtung gewährleistet werden. Bei Verwendung einer in der Regel ohnehin vorhandenen Heizeinrichtung zum Beheizen von Spülflotte kann auf eine separate Heizeinrichtung für die Reinigungsflüssigkeit verzichtet werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sieht die Reinigungssequenz eine Reihenfolge der Reinigung der Kammern vor, bei der die Kammern mit aufsteigendem Verschmutzungsgrad nacheinander gereinigt sind. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Schmutz von einer stärker verschmutzten Kammer in eine weniger verschmutzte Kammer verschleppt wird. Wenn beispielsweise zwei Kammern vorgesehen sind, wobei die erste Kammer zum Speichern von einer Spülflotte aus dem Klarspülgang und die zweite Kammer zum Speichern von Spülflotte aus dem Zwischenspülgang vorgesehen ist, kann es sinnvoll sein, zunächst die in der Regel weniger verschmutzte erste Kammer und danach die in der Regel stärker verschmutzte zweite Kammer zu reinigen.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sieht die Reinigungssequenz vor, dass die Reinigungsflüssigkeit beim Reinigen der jeweilig zu reinigenden Kammer mittels einer Pumpe, bevorzugt mittels einer Umwälzpumpe, die zum Umwälzen von Spülflotte während eines wasserführenden Teilspülgangs dient, über eine Sperrventilanordnung, die zur flüssigkeitsleitenden wahlweisen Verbindung der Pumpe mit der jeweilig zu reinigenden Kammer dient, in die jeweilig zu reinigende Kammer gepumpt ist. Mittels einer Pumpe und einer Sperrventilanordnung zur flüssigkeitsleitenden wahlweisen Verbindung der Pumpe mit jeweils einer der Kammern kann die Reinigungsflüssigkeit zielgerichtet und automatisch in jeweils eine der Kammern gepumpt werden, um dort reinigend wirksam zu werden. Durch die Verwendung einer Umwälzpumpe zum Umwälzen von Spülflotte während eines wasserführenden Teilspülgangs, welche in aller Regel ohnehin vorhanden ist, verringert sich der konstruktive Aufwand.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sieht die Reinigungssequenz vor, dass die Reinigungsflüssigkeit beim Reinigen der jeweilig zu reinigenden Kammer in einem Reinigungsumwälzkreislauf durch die jeweilige Kammer geführt ist, welcher eine Pumpe, eine Sperrventilanordnung und Rückführmittel zum Rückführen der Reinigungsflüssigkeit von der Kammer zur Pumpe umfasst. Indem die Reinigungsflüssigkeit beim Reinigen einer der Kammern umgewälzt wird und nicht lediglich in die Kammer gepumpt wird, kann die Reinigungswirkung verbessert und beschleunigt werden. Zudem kann sie während des Umwälzens, beispielsweise mit einer Heizeinrichtung zur Beheizung von Spülflotte beheizt werden, so dass die gewünschte Temperatur der Reinigungsflüssigkeit in einfacher Weise hergestellt und auch beibehalten werden kann.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist der Reinigungsumwälzkreislauf so ausgebildet, dass eine Beaufschlagung von Spülgut mit Reinigungsflüssigkeit unterbleibt. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die Reinigungsflüssigkeit keine nennenswerte Wärme an das Spülgut abgibt, so dass zum Aufheizen der Reinigungsflüssigkeit weniger Energie aufgewendet werden muss.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung umfassen die Rückführmittel einen Überlauf der Kammer. Durch einen Überlauf kann auf komplizierte Rückführmittel, wie beispielsweise gesteuerte Rückführventile, verzichtet werden. Der Überlauf einer Kammer kann dabei so ausgebildet sein, dass er in die Spülkammer mündet, so dass die Reinigungsflüssigkeit in den für Spülflüssigkeit vorgesehenen Sammeltopf und von dort zur Pumpe gelangt.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sieht die Reinigungssequenz vor, nach der Reinigung der jeweilig zu reinigenden Kammer die Reinigungsflüssigkeit aufgrund deren Gewichtskraft durch die Sperrventilanordnung der Speichereinrichtung aus der jeweiligen Kammer abzulassen. Auf diese Weise kann auf komplizierte Entleerungsmittel, wie beispielsweise gesteuerte Entleerungsventile, verzichtet werden.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung weist die Speichereinrichtung einen gemeinsamen Flottenspeicher mit mehreren Kammern auf, wobei die Kammern jeweils durch eine Trennwand des gemeinsamen Flottenspeichers getrennt sind. Auf diese Weise ergibt sich ein einfacher und kompakter Aufbau der Geschirrspülmaschine.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der gemeinsame Flottenspeicher ein Spritzgussteil, insbesondere aus Kunststoff. Auf diese Weise ist der Flottenspeicher leicht herstellbar, auch wenn er komplex geformt ist, was aufgrund der beengten Platzverhältnisse in einer Geschirrspülmaschine erforderlich sein kann.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung weist die Speichereinrichtung einen ersten Flottenspeicher mit der ersten Kammer und einen davon getrennten zweiten Flottenspeicher mit der zweiten Kammer auf. Hierdurch ist es möglich, voneinander beabstandete Bereiche in der Geschirrspülmaschine zum Speichern von Spülflotte zu verwenden.
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Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine, insbesondere einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine, bei dem von einer Steuereinrichtung mindestens ein Spülprogramm zum Steuern eines Spülgangs zum Reinigen von Spülgut aufgerufen wird, wobei der Spülgang mehrere wasserführende Teilspülgänge umfasst, bei denen das Spülgut jeweils mit Spülflotte beaufschlagt wird, wobei bei dem Spülgang bereits zum Beaufschlagen von Spülgut verwendete Spülflotte in einer Speichereinrichtung gespeichert wird, um die gespeicherte Spülflotte in einem nachfolgenden Spülgang erneut zum Beaufschlagen von Spülgut zu verwenden, wobei das mindestens eine Spülprogramm eine optionale Reinigungssequenz vorsieht, welche manuell und/oder automatisch aktiviert wird, um die Speichereinrichtung mittels einer beheizten Reinigungsflüssigkeit zu reinigen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist vorgesehen, dass die Speichereinrichtung mehrere Kammern aufweist, wobei die Reinigungssequenz vorsieht, dass die Kammern nacheinander zumindest teilweise mit derselben Reinigungsflüssigkeit gereinigt werden.
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Vorteile, Aus- und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind bei der Beschreibung der beanspruchten Geschirrspülmaschine erläutert.
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Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen der Erfindung können dabei – außer z. B. in Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen – einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander zur Anwendung kommen.
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Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen, jeweils in einer schematischen Prinzipskizze:
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1 ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine in einer schematischen Seitenansicht, wobei ein Umwälzkreislauf für Spülflüssigkeit veranschaulicht ist,
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2 eine weitere Darstellung der Geschirrspülmaschine der 1, wobei ein erster Reinigungsumwälzkreislauf zum Reinigen der ersten Kammer des Flottenspeichers mittels einer Reinigungsflüssigkeit RF veranschaulicht ist,
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3 eine weitere Darstellung der Geschirrspülmaschine der 1, wobei ein zweiter Reinigungsumwälzkreislauf zum Reinigen der zweiten Kammer des Flottenspeichers mittels einer Reinigungsflüssigkeit RF veranschaulicht ist,
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4 einen beispielhaften Betriebsablauf der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschinen der 1 bis 3,
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5 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Speichereinrichtung mit zugeordneter Sperrventilanordnung,
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6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Speichereinrichtung mit zugeordneter Sperrventilanordnung,
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7 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Speichereinrichtung mit zugeordneter Sperrventilanordnung, und
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8 ein viertes Ausführungsbeispiel einer Speichereinrichtung mit zugeordneter Sperrventilanordnung.
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In den folgenden Figuren sind einander entsprechende Teile mit denselben Bezugszeichen versehen. Dabei sind nur diejenigen Bestandteile einer Geschirrspülmaschine mit Bezugszeichen versehen und erläutert, welche für das Verständnis der Erfindung erforderlich sind. Es versteht sich von selbst, dass die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine weitere Teile und Baugruppen umfassen kann.
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1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 in einer schematischen Seitenansicht. Die Geschirrspülmaschine 1 weist eine Steuereinrichtung 2 auf, in welcher wenigstens ein Spülprogramm zum Steuern und/oder Regeln, d.h. verallgemeinert ausgedrückt zum Kontrollieren, eines Spülgangs zum Spülen von Spülgut, insbesondere Geschirr, hinterlegt ist. Die Steuereinrichtung übt also die Funktion einer Kontrolleinrichtung oder logischen Ablaufeinrichtung aus. Zweckmäßigerweise sind dabei in ihr mehrere Spülprogramme gespeichert, so dass durch Auswahl eines geeigneten Spülprogramms der Ablauf eines durch die Steuereinrichtung 2 gesteuerten Spülgangs, beispielsweise an die Beladungsmenge, an die Beladungsart, an den Verschmutzungsgrad des Spülguts, und/oder an die gewünschte Dauer des Spülgangs, angepasst werden kann. Das oder die Spülprogramme können dabei beispielsweise wenigstens einen Vorspülschritt, wenigstens einen Reinigungsschritt, wenigstens einen Zwischenspülschritt, wenigstens einen Klarspülschritt und/oder wenigstens einen Trocknungsschritt umfassen.
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Der Steuereinrichtung 2 ist einer Bedieneinrichtung 3 zugeordnet, welche es einem Bediener der Geschirrspülmaschine 1 erlaubt, eines der Spülprogramme aufzurufen und dadurch zu starten. Weiterhin ist der Steuereinrichtung 2 eine Ausgabeeinrichtung 4 zugeordnet, welche die Ausgabe von Meldungen an den Bediener ermöglicht. Die Ausgabeeinrichtung 4 kann zur Ausgabe von optischen Meldungen Anzeigelampen, Leuchtdioden, eine alphanumerische Anzeige, und/oder eine graphische Anzeige umfassen. Ferner kann die Ausgabeeinrichtung 4 zur Ausgabe von akustischen Meldungen einen Summer, einen Lautsprecher und/oder dergleichen aufweisen.
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Die Geschirrspülmaschine 1 umfasst einen Spülbehälter 5, der durch eine Tür 6 verschließbar ist, so dass eine geschlossene Spülkammer 7 zum Spülen von Spülgut entsteht. In 1 ist die Tür 6 in ihrer Geschlossenstellung gezeigt. Die Tür 6 ist durch Schwenken um eine senkrecht zur Zeichenebene angeordnete Achse in eine Offenstellung bringbar, in der sie im Wesentlichen waagerecht ausgerichtet ist und das Einbringen bzw. das Entnehmen von Spülgut ermöglicht. Im in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Bedieneinrichtung 3 in bedienungsfreundlicher Weise an einem oberen Abschnitt der Tür 6 angeordnet. Die Ausgabeeinrichtung 4 ist ebenfalls an einem oberen Abschnitt der Tür 6 angeordnet, so dass optische Meldungen gut sichtbar und akustische Meldungen gut hörbar sind. Auch die Steuereinrichtung 2 ist dort positioniert, so dass die erforderlichen Signalverbindungen zwischen der Bedieneinrichtung 3, der Ausgabeeinrichtung 4 und der Steuereinrichtung 2 kurz gehalten werden können. Prinzipiell ist es jedoch möglich, die Bedieneinrichtung 3, die Ausgabeeinrichtung 4, und/oder die Steuereinrichtung 2 an anderer Stelle anzuordnen. So kann es beispielsweise zweckmäßig sein, wenn die Steuereinrichtung in einer Bodenbaugruppe bzw. einem Basisträger unterhalb des Spülbehälters untergebracht ist. Die Steuereinrichtung 2 könnte auch dezentral ausgebildet sein, worunter verstanden wird, dass sie räumlich auseinanderliegende Komponenten umfasst, welche über Kommunikationsmittel derart verbunden sind, dass sie zusammenwirken können.
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Die Geschirrspülmaschine 1 weist zum Positionieren von Geschirr einen oberen Geschirrkorb 8 und einen unteren Geschirrkorb 9 auf. Der obere Geschirrkorb 8 ist dabei an Ausfahrschienen 10 angeordnet, welche jeweils an einer Seitenwand des Spülbehälters 5 befestigt sind. Der Geschirrkorb 8 ist bei geöffneter Tür 6 mittels der Ausfahrschienen 10 aus dem Spülbehälter 5 ausfahrbar, was das Be- bzw. Entladen des oberen Geschirrkorbs 8 erleichtert. Der untere Geschirrkorb 9 ist in analoger Weise an Ausfahrschienen 11 angeordnet.
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Weiterhin umfasst die Geschirrspülmaschine 1 eine schematisch dargestellte Wasserzulaufeinrichtung 12. Diese weist einen Wasserzulauf zur Aufnahme von Zulaufwasser bzw. Frischwaser ZW aus einer externen Wasserversorgung WH auf.
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Dabei umfasst der Wasserzulauf ein Zulaufwasserventil 13, welches durch die Steuereinrichtung 2 steuerbar ist. Beispielsweise kann das Ventil 13 als Magnetventil ausgebildet sein. Die Eingangsseite des Ventils 13 ist so ausgebildet, dass es an einem Anschlussstück einer haushaltsüblichen Wasserversorgung WH, beispielsweise an einem Wasserhahn, befestigt werden kann. Die Verbindung kann mittels einer Schraubverbindung, einer Schnappverbindung oder dergleichen erfolgen. Derartige Ventile 13 sind auch unter dem Namen Aquastop-Ventil bekannt. Die Wasserzulaufeinrichtung 12 kann daher auch als Aquastop-Einrichtung 12 bezeichnet werden.
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Vorteilhafterweise ist das Ventil 13 geschlossen, wenn es nicht angesteuert ist, so dass die Geschirrspülmaschine 1 im ausgeschalteten Zustand von der Wasserversorgung WH getrennt ist. Auf diese Weise kann im Fehlerfall ein Austreten von Leckwasser aus der abgeschalteten Geschirrspülmaschine 1 vermieden werden.
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Bestimmungsgemäß sind in 1 die Eingangsseite des Wasserventils 13 an einen Wasserhahn WH angeschlossen. Die Ausgangsseite des Wasserventils 13 ist dabei mit einem Zulaufwasserschlauch 14 verbunden, wobei das stromabwärtige Ende des Zulaufwasserschlauchs 14 mit einer Eingangsseite eines Anschlussstücks 15 an einem Gehäuse 16 der Geschirrspülmaschine 1 verbunden sind. Mittels der Wasserzulaufeinrichtung 12 ist es folglich möglich, sauberes Zulaufwasser bzw. Frischwasser ZW von einer externen Warmwasserversorgung WH gesteuert in das Innere der Geschirrspülmaschine 1 zu leiten.
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Der Zulaufwasserschlauch 14 kann als Sicherheitsschlauch mit einem inneren wasserführenden Druckschlauch und einem äußeren Hüllschlauch ausgebildet sein, wobei zwischen Druckschlauch und Hüllschlauch jeweils ein Leckwasserkanal zum Abführen von eventuell auftretendem Leckwasser vorgesehen sein kann. Dabei kann Leckwasser, welches während des Betriebs der Geschirrspülmaschine 1 im Bereich der Wasserzulaufeinrichtung 12 auftritt, über das gehäusefeste Anschlussstück 15 in das Innere der Geschirrspülmaschine 1 geleitet sein. Hier kann es von einem nicht gezeigten Leckwassersensor detektiert werden, so dass entsprechende Maßnahmen, etwa ein Schließen des Zulaufwasserventils 13, eingeleitet werden können.
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Die Geschirrspülmaschine 1 weist weiterhin flüssigkeitsleitende Verbindungsmittel 17 auf, welche es ermöglichen, das aufgenommene Frischwasser ZW vom Ausgang des gehäusefesten Anschlussstücks 15 in die Spülkammer 7 zu leiten. Dabei kann vorgesehen sein, dass in die flüssigkeitsleitenden Verbindungsmittel 17 eine nicht dargestellte Wasseraufbereitungseinrichtung zum Aufbereiten des aufgenommenen Wassers ZW und/oder ein Wärmetauscher zum Vorwärmen des aufgenommenen Wassers ZW geführt ist bevor dieses in die Spülkammer 7 gelangt.
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An einem Boden 18 des Spülbehälters 5 ist ein Sammeltopf 19 ausgebildet, in dem sich in der Spülkammer 7 befindliche Spülflotte S aufgrund ihrer Schwerkraft sammelt. Der Sammeltopf 19 steht dabei über mindestens eine Flüssigkeitsleitung FL1 in Verbindung mit einer Umwälzpumpe 20, mit deren Hilfe Spülflotte S aus dem Sammeltopf 19 über eine Heizeinrichtung 21 zu einer Wasserweiche 22 gepumpt werden kann. Die Umwälzpumpe 20, die Heizeinrichtung 21 und die Wasserweiche 22 sind dabei über mindestens eine Flüssigkeitsleitung FL2 miteinander verbunden. Ggf. kann die Heizeinrichtung 21 in der Umwälzpumpe 20 untergebracht sein.
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Die Umwälzpumpe 20, die Heizeinrichtung 21 und die Wasserweiche 22 werden während des Betriebs der Geschirrspülmaschine 1 durch die Steuereinrichtung 2 gesteuert.
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Die Umwälzpumpe 20 weist bevorzugt einen bürstenlosen Elektromotor, bevorzugt einen bürstenlosen Permanentmagnetmotor, auf, der als Gleichstrommotor, Wechselstrommotor oder Synchronmotor ausgebildet sein kann. Der Rotor eines bürstenlosen Permanentmagnetmotors umfasst wenigstens einen Permanentmagneten, der Stator hingegen mehrere Elektromagnete. Diese Elektromagnete werden über eine Ansteuerelektronik kommutiert. Über die Ansteuerelektronik kann die Drehrichtung des Permanentmagnetmotors eindeutig festgelegt werden, so dass die wasserführenden Teile der Umwälzpumpe 20 strömungstechnisch bezüglich einer vorgesehenen Drehrichtung optimiert werden können. Hierdurch ergibt sich eine hohe Förderleistung bei geringem Energieeinsatz. Zudem kann mittels der Ansteuerelektronik die Drehzahl des Motors und damit die Förderleistung der Umwälzpumpe 20 bedarfsgerecht gesteuert werden. Weiterhin kann der bürstenlose Permanentmagnetmotor als Nassläufer ausgebildet sein, so dass aufwendige Dichtungsmaßnahmen entfallen.
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Die Heizeinrichtung 21 ist zum Beheizen von Spülflotte S vorgesehen und als Durchlaufheizung 21 in der Flüssigkeitsleitung FL1, FL2 zwischen dem Sammeltopf 19 und der Wasserweiche 22 ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich könnte auch ein offen angeordnetes Heizelement, beispielsweise ein in der Spülkammer 7 oder ein in dem Sammeltopf 19 angeordnetes Heizelement, vorgesehen sein.
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Die Wasserweiche 22 ermöglicht eine gesteuerte Weiterleitung der von der Umwälzpumpe 20 zugeführten Spülflotte S. Sie weist im Ausführungsbeispiel drei Ausgänge auf, von denen ein erster mit einem oberen drehbaren Sprüharm 23 und ein zweiter mit einem unteren drehbaren Sprüharm 24 verbunden ist. Die Sprüharme 23 und 24 bilden in der Spülkammer 7 angeordnete Sprüheinrichtungen, welche eine Beaufschlagung von Spülgut mit Spülflotte S ermöglichen. Die Wasserweiche 22 ist so steuerbar, dass die von der Umwälzpumpe 20 geförderte Spülflotte S wahlweise durch keinen der Sprüharme 23, 24, durch einen der Sprüharme 23, 24 oder durch beide Sprüharme 23, 24 in die Spülkammer 7 gefördert ist.
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Auf diese Weise ist bei entsprechender Ansteuerung der Wasserweiche 22 ein Umwälzkreislauf gebildet, bei dem Spülflotte S aus dem Sammeltopf 19 der Spülkammer 7 entnommen und über die Umwälzpumpe 20, die Heizeinrichtung 21, die Wasserweiche 22 und das Sprühsystem 23, 24 in den Sammeltopf 19 zurückgeführt werden kann. Der Umwälzkreislauf dient insbesondere dazu, das Spülgut mit aus den Sprüharmen 23, 24 austretender Spülflotte S, welche in 1 mit gepunkteten Pfeilen dargestellt ist, zu beaufschlagen. Dabei kann die umgewälzte Spülflotte S gleichzeitig mittels der Heizeinrichtung 21 beheizt werden, wobei die Temperatur der Spülflotte S mittels eines Temperatursensors 25 überwacht werden kann. Der Temperatursensor ist dabei mit der Steuereinrichtung 2 zur Übertragung von gemessenen Temperaturwerten verbunden. Hierdurch kann die Heizeinrichtung 21 bedarfsgerecht und automatisch gesteuert werden. Insbesondere kann so die Temperatur der Spülflotte S während eines Teilspülgangs eines Spülgangs, bei dem Spülgut mit Spülflotte S beaufschlagt wird, auf die erforderliche Temperatur gebracht und gegebenenfalls auf dieser Temperatur gehalten werden.
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Ein weiterer, d.h. dritter Ausgang der Wasserweiche 22 ist über einen Leitungsabschnitt L3 mit einer Sperrventilanordnung 26 verbunden, welche durch die Steuereinrichtung 2 steuerbar ist und seinerseits zwei Ausgänge aufweist, welche über separate Leitungsabschnitte L31, L32 mit den unteren Enden der getrennten Kammern 29, 30 der Speichereinrichtung 27 zum Speichern von bereits verwendeter Spülflotte SK, SZ flüssigkeitsleitend verbunden sind. Es könnten aber auch weitere Ausgänge an der Wasserweiche 22 vorgesehen sein, beispielsweise um die Beschickung weiterer Sprüharme, einer Dachbrause, und/oder feststehender Sprühelemente zu ermöglichen.
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Der mit der Sperrventilanordnung 26 verbundene, dritte Ausgang der Wasserweiche 22 kann zumindest zeitweise geöffnet sein. Auf diese Weise kann die Speichereinrichtung 27 bei geöffneter Sperrventilanordnung 26 mittels der Umwälzpumpe 20 mit Spülflotte S beschickt werden. Die in der Speichereinrichtung 27 befindliche Spülflotte SK, SZ kann dann in der Speichereinrichtung 27 durch Schließen der Sperrventilanordnung 26 gespeichert und durch erneutes Öffnen der Sperrventilanordnung 26 bei ausgeschalteter oder wesentlich langsamer als im Nennbetriebszustand drehender Umwälzpumpe über die Leitungsabschnitte L31, L32, L3 (in Gegenrichtung zur Einströmrichtung) aus der Speichereinrichtung 27 unter der Wirkung von Schwerkraft zurück in das an den Sammeltopf 20 angeschlossene Leitungssystem FL1, FL2 mit der Umwälzpumpe 20 und der Heizungseinrichtung 21 und/oder in den Sammeltopf 20 abgelassen werden.
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Die Speichereinrichtung 27 weist einen Flottenspeicher 28 mit einer ersten Kammer 29 und einer zweiten Kammer 30 auf, welche durch eine Trennwand 31 getrennt sind. Dabei ist der erste Ausgang der Sperrventilanordnung 26 über den ersten Rohrleitungsabschnitt L31 mit der ersten Kammer 29 und der zweite Ausgang der Sperrventilanordnung 26 über den zweiten Rohrleitungsabschnitt L32 mit der zweiten Kammer 30 verbunden. Dabei ist die Sperrventilanordnung 26 so ausgebildet, dass die erste Kammer 29 und die zweite Kammer 30 jeweils getrennt voneinander mit Spülflotte beschickbar und entleerbar sind. In 1 ist die erste Kammer 29 mit Spülflotte SK und die zweite Kammer 30 mit Spülflotte SZ gefüllt.
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Die Geschirrspülmaschine 1 kann weiterhin eine Reinigungsmittelzugabeeinrichtung 34 aufweisen, welche beispielweise an der Innenseite der Tür 6 angeordnet ist. Die Reinigungsmittelzugabeeinrichtung 34 ist durch die Steuereinrichtung 2 gesteuert und ermöglicht es, dass der Spülflotte S während eines Spülgangs automatisch Reinigungsmittel zugesetzt wird.
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Die Geschirrspülmaschine 1 kann ebenso eine Klarspülmittelzugabeeinrichtung 35 aufweisen, welche ebenfalls beispielweise an der Innenseite der Tür 6 angeordnet sein kann. Die Klarspülmittelzugabeeinrichtung 35 ist ebenfalls durch die Steuereinrichtung 2 gesteuert und ermöglicht es, dass der Spülflotte S während eines Spülgangs automatisch Klarspülmittel zugesetzt wird.
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Ferner kann eine Laugenpumpe 36 vorgesehen sein, mit der nicht mehr benötigte Spülflotte S und/oder Reinigungsflüssigkeit als Abwasser AW über einen Abwasseranschluss 37 abgepumpt werden kann. Der Abwasseranschluss 37 kann mit einem nicht gezeigten Abwasserschlauch mit einer externen Abwasserentsorgungsanlage verbunden werden.
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Die 2 und 3 zeigen jeweils eine weitere Darstellung der Geschirrspülmaschine der 1, wobei die 2 einen ersten Reinigungsumwälzkreislauf zum Reinigen der ersten Kammer 29 des Flottenspeichers 28 mittels einer Reinigungsflüssigkeit RF veranschaulicht und wobei die 3 einen zweiten Reinigungsumwälzkreislauf zum Reinigen der zweiten Kammer 30 des Flottenspeichers 28 mittels der Reinigungsflüssigkeit RF veranschaulicht. Der Flottenspeicher 28 weist an einem oberen Ende sowohl einen ersten Überlauf 32 für die erste Kammer 29 als auch einen zweiten Überlauf 33 für die zweite Kammer 30 auf. Wird also mehr Reinigungsflüssigkeit RF in eine der Kammern 29 und 30 gepumpt als diese fassen kann, so läuft die Reinigungsflüssigkeit RF durch den ersten Überlauf 32 oder über den zweiten Überlauf 33 aus dem Flottenspeicher 28 heraus. Die Überläufe 32 und 33 sind dabei mit der Spülkammer 7 flüssigkeitsleitend verbunden, so dass überlaufende Reinigungsflüssigkeit RF in die Spülkammer 7 gelangt und dort in den Sammeltopf 19 fließt.
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Wenn also die Sperrventilanordnung 26 und die Wasserweiche 22 so geschaltet sind, dass die Umwälzpumpe 20 mit einer der Kammern 29, 30 flüssigkeitsleitend verbunden ist, so kann Reinigungsflüssigkeit RF in einem Reinigungsumwälzkreislauf umgewälzt werden, bei dem Spülflotte S aus dem Sammeltopf 19 entnommen und über die Umwälzpumpe 20, die Heizeinrichtung 21, die Wasserweiche 22, die Sperrventilanordnung 26 und eine der Kammern 29, 30 sowie den jeweils zugeordneten Überlauf 32, 33 in den Sammeltopf 19 zurückgeführt werden kann.
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Die Reinigungsumwälzkreisläufe ermöglichen insbesondere, dass dieselbe beheizte Reinigungsflüssigkeit nacheinander durch die erste Kammer 29 und die zweite Kammer 30 umgewälzt wird, so dass die Kammern 29, 30 der Speichereinrichtung 27 nacheinander mit derselben Reinigungsflüssigkeit gereinigt werden. Dabei kann ggf. eine nicht gezeigte Siebeinrichtung, beispielsweise im Sammeltopf 19, dazu dienen, Verschmutzungen aus der umgewälzten Reinigungsflüssigkeit auszusieben.
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Bevorzugt ist der Reinigungsumwälzkreislauf so ausgebildet, dass eine Beaufschlagung von Spülgut mit Reinigungsflüssigkeit RF unterbleibt. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die Reinigungsflüssigkeit RF keine nennenswerte Wärme an das Spülgut abgibt, so dass zum Aufheizen der Reinigungsflüssigkeit RF weniger Energie aufgewendet werden muss. Insbesondere kann der Reinigungsumwälzkreislauf so ausbildet sein, dass die Sprüharme 23 und 24 nicht Teil des Reinigungsumwälzkreislaufs sind.
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4 zeigt einen beispielhaften Betriebsablauf der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine der 1, wobei ein Spülgang SG1 und ein nachfolgender Spülgang SG2 dargestellt sind. Dabei zeigt eine Kurve Z13 den Betriebszustand des Zulaufwasserventils 13, eine Kurve F29 den Füllzustand der ersten Kammer 29 und eine Kurve F30 den Füllzustand der zweiten Kammer 30, jeweils auf einer gemeinsamen Zeitachse t.
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Beim Spülgang SG1 handelt es sich beispielsweise um den ersten Spülgang nach Inbetriebnahme der Geschirrspülmaschine 1, wobei beide Kammern 29 und 30 leer sind. Zu Beginn des Vorspülgangs VG wird das Zulaufwasserventil 13 zeitweilig geöffnet, um Zulaufwasser bzw. Frischwasser ZW als Spülflotte S in die Spülkammer 7 zu füllen. Zum Ende des Vorspülgangs VG wird die verwendete Spülflotte S mittels der Laugenpumpe 36 abgepumpt. Dann wird zu Beginn des Reinigungsgangs RG erneut durch Öffnen des Zulaufwasserventils 13 Zulaufwasser ZW als Spülflotte S in die Spülkammer 7 gefüllt. Auch diese Spülflotte wird zu Ende des Reinigungsgangs RG mittels der Laugenpumpe 36 abgepumpt. Ebenso wird zu Beginn des Zwischenspülgangs ZG das Zulaufwasserventil 13 zeitweilig geöffnet, um Zulaufwasser ZW als Spülflotte S in die Spülkammer 7 zu füllen. Zum Ende des Zwischenspülgangs ZG wird die hier verwendete Spülflotte S jedoch nicht abgepumpt, sondern in die zweite Kammer 30 gepumpt, so dass diese gefüllt wird. Im nun folgenden Klarspülgang KG wird zu Beginn ebenfalls erneut durch Öffnen des Zulaufwasserventils 13 Zulaufwasser ZW als Spülflotte S in die Spülkammer 7 gefüllt. Diese wird zu Ende des Klarspülgangs KG in die erste Kammer 29 gepumpt, so dass auch diese gefüllt wird. Im abschließenden Trocknungsgang TG wird hingegen keine Spülflotte verwendet. Im Ergebnis sind zu Ende des Spülgangs SG die erste Kammer 29 mit der im Klarspülgang KG verwendeten Spülflotte SK und die zweite Kammer 30 mit der im Zwischenspülgang ZG verwendeten Spülflotte SZ gefüllt.
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Im nachfolgenden Spülgang SG2 wird zu Beginn des Vorspülgangs VG die zweite Kammer 30 geleert, so dass für den Vorspülgang VG weniger Zulaufwasser ZW über das Zulaufwasserventil 13 zugeführt werden braucht, was sich in einer kürzeren Öffnungszeit für das Zulaufventil 13 niederschlagen kann. Die erste Kammer 29 hingegen wird erst zu Beginn des Reinigungsgangs RG geleert, so dass auch für den Reinigungsgang RG weniger Zulaufwasser ZW über das Zulaufwasserventil 13 zugeführt werden braucht, was sich abermals in einer kürzeren Öffnungszeit für das Zulaufventil 13 niederschlagen kann. Insgesamt ergibt sich so eine signifikante Einsparung an Zulaufwasser ZW. Der weitere Ablauf des nachfolgenden Spülgangs SG2 entspricht prinzipiell dem Ablauf des Spülgangs SG1.
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4 zeigt zusätzlich eine optional durchführbare Reinigungssequenz RS zur Reinigung der Speichereinrichtung 27, welche eine Teilreinigungssequenz RS1 zu Reinigung der ersten Kammer 29 und eine Teilreinigungssequenz RS2 für die zweite Kammer 30 umfasst. Bei der Teilreinigungssequenz RS1 wird bevorzugt mittels der Heizeinrichtung 21 beheizte Reinigungsflüssigkeit RF, welche teilweise oder ganz durch die Spülflotte des Zwischenspülgangs ZG gebildet ist, mittels der Umwälzpumpe 20 über die Wasserweiche 22 und die Sperrventilanordnung 26 in die erste Kammer 29 gepumpt, bis diese über den Überlauf 32 überläuft und die Reinigungsflüssigkeit RF im oben beschriebenen ersten Reinigungsumwälzkreislauf umgewälzt wird, wodurch die erste Kammer 29 gereinigt wird. Bei der Teilreinigungssequenz RS2 hingegen wird dieselbe und bevorzugt mittels der Heizeinrichtung 21 beheizte Reinigungsflüssigkeit RF mittels der Umwälzpumpe 20 über die Wasserweiche 22 und die Sperrventilanordnung 26 in die zweite Kammer 30 gepumpt, bis nun diese über den Überlauf 33 überläuft und die Reinigungsflüssigkeit RF im oben beschriebenen zweiten Reinigungsumwälzkreislauf umgewälzt wird, wodurch die zweite Kammer 30 gereinigt wird. Es kann dabei ggf. genügen, dass die Reinigungsflüssigkeit RF nur für die erste Teilreinigungssequenz zur Reinigung der ersten Kammer mittels der Heizeinrichtung aufgeheizt wird. Ein Aufheizen der Reinigungsflüssigkeitsmenge RF während der zweiten Teilreinigungssequenz ist dann nicht erforderlich, wenn ihre Temperatur nach dem Ende der ersten Reinigungssequenz während der Durchführung der zweiten Teilreinigungssequenz oberhalb einer Mindesttemperatur wie z.B. von 60° C liegt, die für eine einwandfreie Säuberung, insbesondere Entkeimung und/oder Entfettung, der zweiten Kammer ausreicht.
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Beim Reinigen der Speichereinrichtung 27 kann so die erforderliche Menge an Reinigungsflüssigkeit RF im Vergleich zu einer einkammerigen Speichereinrichtung mit gleichem Fassungsvermögen für Spülflotte S praktisch halbiert werden, da die Kammern 29, 30 nacheinander mit derselben Reinigungsflüssigkeit RF gereinigt werden. Damit kann auch die zum Aufheizen der Reinigungsflüssigkeit RF erforderliche Energie unter Vernachlässigung von Abwärmeverlusten halbiert werden. Die verringerte Menge an Reinigungsflüssigkeit RF braucht dabei nämlich nur einmal aufgeheizt werden und kann dann zunächst zur Reinigung der ersten Kammer 29 und danach zur Reinigung der zweiten Kammer 30 herangezogen werden. Es versteht sich von selbst, dass dieses Prinzip auch bei einer Speichereinrichtung 27 herangezogen werden kann, welche mehr als zwei Kammern aufweist.
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Vorteilhafterweise sieht das Spülprogramm vor, dass die Reinigungssequenz RS unmittelbar vor einem beheizten wasserführenden Teilspülgang, insbesondere vor einem Reinigungsgang RG oder, wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, besonders bevorzugt vor einem Klarspülgang KG, durchgeführt ist. Hierdurch wird der Innenraum der Geschirrspülmaschine 1 vor Beginn des beheizten wasserführenden Teilspülgangs RG, KG erwärmt, so dass die Spülflüssigkeit S des wasserführenden Teilspülgangs RG, KG mit einer geringeren Energiemenge auf die erforderliche Temperatur gebracht werden kann.
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Zweckmäßigerweise sieht das Spülprogramm vor, dass die Reinigungsflüssigkeit RF wenigstens teilweise, bevorzugt überwiegend, oder, wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, besonders bevorzugt im Wesentlichen aus zuvor verwendeter Spülflotte S, insbesondere aus im unmittelbar zuvor durchgeführten Teilspülgang wie z.B. ZG verwendeter Spülflotte S, gebildet ist. Hierdurch kann der Bedarf an Zulaufwasser ZW gesenkt werden. Bevorzugt kann die Reinigungssequenz RS mit der Spülflotte S des letzten oder des vorletzten wasserführenden Teilspülgangs ZG, KG des jeweiligen Spülgangs SG1 durchgeführt werden, da die jeweiligen Spülflotten in der Regel weniger verunreinigt sind als die der früher durchgeführten wasserführenden Teilspülgänge VG, RG. Dabei kann der letzte wasserführende Teilspülgang insbesondere ein Klarspülgang KG und der vorletzte ein Zwischenspülgang ZG sein.
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Ebenso könnte das Spülprogramm vorsehen, dass die Reinigungsflüssigkeit RF wenigstens teilweise, bevorzugt überwiegend, besonders bevorzugt im Wesentlichen aus Zulaufwasser ZW gebildet ist. Auf diese Weise kann eine hinreichende Entkeimung und/oder Reinigung der Speichereinrichtung 27 auch dann sichergestellt werden, wenn keine oder zu wenig geeignet saubere Spülflotte S zur Bildung einer Reinigungsflüssigkeit RF für die Reinigungssequenz RS zur Verfügung steht.
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Das Spülprogramm kann vorsehen, dass die Reinigungsflüssigkeit RF wenigstens teilweise in einem der Reinigungssequenz RS nachfolgenden wasserführenden Teilspülgang VG, RG, ZG, KG desselben oder eines nachfolgenden Spülgangs SG2, insbesondere in einem Vorspülgang VG, einem Reinigungsgang RG oder einem Zwischenspülgang ZG, zur Bildung einer Spülflotte S verwendet ist, oder dass die Reinigungsflüssigkeit RF nach der Reinigungssequenz RS, bevorzugt mittels einer Laugenpumpe 36 zum Abpumpen von Spülflotte S, abgepumpt ist. Sofern die Reinigungsflüssigkeit RF nach der Reinigungssequenz RS hinreichend sauber ist, kann es in einem nachfolgenden Teilspülgang VG, RG, ZG, KG als Spülflotte S weiterverwendet werden, was den Gesamtwasserverbrauch der Geschirrspülmaschine 1 senkt. Zudem kann in vielen Fällen der Bedarf an Heizenergie der Geschirrspülmaschine 1 reduziert werden, da eine aus der Reinigungsflüssigkeit RF gebildete Spülflotte S in der Regel eine höhere Anfangstemperatur als Zulaufwasser ZW hat. Sofern die Reinigungsflüssigkeit RF am Ende der Reinigungssequenz RS stark verschmutzt ist, kann sie aber auch nach außen abgepumpt werden. Dabei ist es möglich, den Verschmutzungsgrad z.B. mittels eines nicht gezeigten Trübungssensors zu ermitteln und in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad automatisch eine Wiederverwendung der Reinigungsflüssigkeit RF als Spülflotte S oder ein Abpumpen der Reinigungsflüssigkeit RF durchzuführen.
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Zweckmäßig kann es insbesondere sein, wenn die Reinigungssequenz RS, d.h. ein zeitlich sequentielles Durchspülen oder Ausspülen der beiden Kammern 29, 30 mittels derselben Reinigungsflüssigkeit RF in zwei nacheinander erfolgenden Teilreinigungssequenzen RS1, RS2, während eines oder bevorzugt am Ende eines zwischen einem Reinigungsgang RG und einem nachfolgenden Klarspülgang KG ausgeführten Zwischenspülgangs ZG durchgeführt wird. Durch Abpumpen der Reinigungsflüssigkeit RF und/oder der Spülflotte des Zwischenspülgangs nach Beendigung der die zwei Teilreinigungssequenzen RS1, RS2 umfassenden Reinigungssequenz RS mittels der Abwasserpumpe 36 wird weitgehend vermieden, dass Verunreinigungen aus den Kammern 29, 30 des Flottenspeichers in die Spülflotte des nachfolgenden Klarspülgangs KG gelangen, die von der Zulaufeinrichtung 12 frisch in die Spülkammer 7 eingelassen wird. Dadurch ist sichergestellt, dass das Spülgut nach dem Trocknungsgang ausreichend sauber ist und nicht durch Verschmutzungen, insbesondere Ablagerungen, aus den Kammern 29, 30 verunreinigt wird. Da die Reinigungsflüssigkeit RF mittels der Heizungseinrichtung 21 für die Reinigungssequenz aufgeheizt wird, werden die Komponenten wie z.B. der Sammel- bzw. Pumpentopf 19, die Rohrleitungen FL1, FL2, die Pumpe 20, die Wasserweiche 22, usw. ... des jeweiligen Reinigungskreislaufs, die zugleich dem Umwälzkreislauf für den Sprühbetrieb der Sprüheinrichtungen der Geschirrspülmaschine angehören, und da dieser Verbindung zum Inneren der Spülkammer 7 hat, auch die Spülkammer 7 erwärmt. Es kann somit ein Teil der für die Erhitzung der Reinigungsflüssigkeit RF aufgewandten Wärmeenergie indirekt durch Wärmetransfer zur Erwärmung der in die Spülkammer 7 neu eingelassenen Frischwassermenge für den Klarspülgang KG genutzt werden.
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Zweckmäßigerweise sieht die Reinigungssequenz RS vor, dass die Reinigungsflüssigkeit RF, vorzugsweise mittels einer Heizeinrichtung 21 zum Beheizen von Spülflotte S der Geschirrspülmaschine 1, so beheizt ist, dass sie eine Temperatur von wenigstens 60° Celsius, bevorzugt von wenigstens 65° Celsius und besonders bevorzugt von wenigstens 70° Celsius erreicht. Bei den angegebenen Temperaturen kann eine hinreichende Reinigung und/oder Entkeimung der Speichereinrichtung 27 gewährleistet werden. Bei Verwendung einer in der Regel ohnehin vorhandenen Heizeinrichtung 21 zum Beheizen von Spülflotte S kann auf eine separate Heizeinrichtung für die Reinigungsflüssigkeit RF verzichtet werden.
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Vorteilhafterweise sieht die Reinigungssequenz RS eine Reihenfolge der Reinigung der Kammern 29, 30 vor, bei der die Kammern 29, 30 mit aufsteigendem Verschmutzungsgrad nacheinander gereinigt sind. Es wird also zunächst die Kammer mittels der Reinigungsflüssigkeit RF gereinigt, die der Speicherung von Spülflotte mit dem geringsten Verschmutzungsgrad dient, und dann danach mit derselben Reinigungsflüssigkeit nacheinander die Kammern, die der Speicherung von Spülflotte mit größeren Verschmutzungsgraden dienen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Schmutz von einer stärker verschmutzten Kammer 30 in eine weniger verschmutzte Kammer 29 verschleppt wird. Wenn, wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, zwei Kammern 29, 30 vorgesehen sind, wobei die erste Kammer 29 zum Speichern von einer Spülflotte SK aus dem Klarspülgang KG und die zweite Kammer 30 zum Speichern von Spülflotte S aus dem Zwischenspülgang ZG vorgesehen ist, kann es sinnvoll sein, zunächst die in der Regel weniger verschmutzte erste Kammer 29 und danach die in der Regel stärker verschmutzte zweite Kammer 30 zu reinigen.
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Bevorzugt sieht die Reinigungssequenz RS vor, dass die Reinigungsflüssigkeit RF beim Reinigen einer der Kammern 29, 30 mittels einer Pumpe 20, bevorzugt mittels einer Umwälzpumpe 20 zum Umwälzen von Spülflotte S während eines wasserführenden Teilspülgangs VG, RG, ZG KG, über eine Sperrventilanordnung 26 zur flüssigkeitsleitenden wahlweisen Verbindung der Pumpe 20 mit jeweils einer der Kammern 29, 30 in die jeweilige Kammer 29, 30 gepumpt ist. Mittels einer Pumpe 20 und einer Sperrventilanordnung 26 zur flüssigkeitsleitenden wahlweisen Verbindung der Pumpe 20 mit jeweils einer der Kammern 29, 30 kann die Reinigungsflüssigkeit RF zielgerichtet und automatisch in jeweils eine der Kammern 29, 30 gepumpt werden, um dort reinigend wirksam zu werden. Durch die Verwendung einer Umwälzpumpe 20 zum Umwälzen von Spülflotte S während eines wasserführenden Teilspülgangs VG, RG, ZG, KG, welche in aller Regel ohnehin vorhanden ist, verringert sich der konstruktive Aufwand.
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Vorteilhafterweise sieht die Reinigungssequenz RS vor, dass die Reinigungsflüssigkeit RF beim Reinigen einer der Kammern 29, 30 in einem Reinigungsumwälzkreislauf durch die jeweilige Kammer 29, 30 geführt ist, welcher die Pumpe 20, die Sperrventilanordnung 26 und Rückführmittel 32, 33 zum Rückführen der Reinigungsflüssigkeit RF von der jeweiligen Kammer 29, 30 zur Pumpe 20 umfasst. Indem die Reinigungsflüssigkeit RF beim Reinigen einer der Kammern 29, 30 umgewälzt wird und nicht lediglich in die Kammer 29, 30 gepumpt wird, kann die Reinigungswirkung verbessert und beschleunigt werden. Zudem kann sie während des Umwälzens, beispielsweise mit einer Heizeinrichtung 21 zur Beheizung von Spülflotte beheizt werden, so dass die gewünschte Temperatur der Reinigungsflüssigkeit RF in einfacher Weise hergestellt und auch beibehalten werden kann.
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Bevorzugt umfassen die Rückführmittel 32, 33 einen Überlauf 32, 33 der jeweiligen Kammer 29, 30. Durch einen Überlauf 32, 33 kann auf komplizierte Rückführmittel, wie beispielsweise gesteuerte Rückführventile, verzichtet werden. Der Überlauf 32, 33 einer Kammer 29, 30 kann dabei so ausgebildet sein, dass er in die Spülkammer 7 mündet, so dass die Reinigungsflüssigkeit RF in den für Spülflüssigkeit S vorgesehenen Sammeltopf 19 und von dort zur Pumpe 20 gelangt.
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Zweckmäßigerweise sieht die Reinigungssequenz RS vor, nach der Reinigung einer der Kammern 29, 30 die Reinigungsflüssigkeit RF durch deren Gewichtskraft durch die Sperrventilanordnung 26 aus der jeweiligen Kammer 29, 30 abzulassen. Auf diese Weise kann auf komplizierte Entleerungsmittel, wie beispielsweise gesteuerte Entleerungsventile, verzichtet werden.
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5 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Speichereinrichtung 27 mit zugeordneter Sperrventilanordnung 26. Die Speichereinrichtung 27 besteht hier aus einem gemeinsamen Flottenspeicher 28, der eine erste Kammer 29 und eine zweite Kammer 30 aufweist. Dabei ist der ersten Kammer 29 ein Überlauf 32 und der zweiten Kammer 30 ein Überlauf 33 zugeordnet, wobei die Kammern 29, 30 jeweils durch eine Trennwand 31 des gemeinsamen Flottenspeichers 28 getrennt sind. Auf diese Weise ergibt sich ein einfacher und kompakter Aufbau der Geschirrspülmaschine 1. Die Sperrventilanordnung 26 umfasst ein erstes Einwegventil 38 zum Befüllen und Entleeren der ersten Kammer 29 sowie ein zweites Einwegventil 39 zum Befüllen und Entleeren der zweiten Kammer 30. Der erste Überlauf 32 und der zweite Überlauf 33 münden über eine gemeinsame Leitung 40 in die Spülkammer 7 der Geschirrspülmaschine 1.
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Bevorzugt ist der gemeinsame Flottenspeicher 28 ein Spritzgussteil, insbesondere aus Kunststoff. Auf diese Weise ist der Flottenspeicher 28 leicht herstellbar, auch wenn er komplex geformt ist, was aufgrund der beengten Platzverhältnisse in einer Geschirrspülmaschine erforderlich sein kann.
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6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Speichereinrichtung 27 mit zugeordneter Sperrventilanordnung 26. Die Speichereinrichtung 27 besteht auch hier aus einem gemeinsamen Flottenspeicher 28, der eine erste Kammer 29 und eine zweite Kammer 30 aufweist. Dabei ist ebenfalls der ersten Kammer 29 ein Überlauf 32 und der zweiten Kammer 30 ein Überlauf 33 zugeordnet, wobei die Kammern 29, 30 jeweils durch eine Trennwand 31 des gemeinsamen Flottenspeichers 28 getrennt sind. Die Sperrventilanordnung 26 umfasst jedoch ein Mehrwegventil 41 zum wahlweise Befüllen und Entleeren der ersten Kammer 29 oder der zweiten Kammer 30. Der erste Überlauf 32 und der zweite Überlauf 33 münden, wie im vorigen Ausführungsbeispiel, über eine gemeinsame Leitung 40 in die Spülkammer 7 der Geschirrspülmaschine 1.
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7 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Speichereinrichtung 27 mit zugeordneter Sperrventilanordnung 26. Die Speichereinrichtung 27 besteht hier aus einem gemeinsamen Flottenspeicher 28, der eine erste Kammer 29, eine zweite Kammer 30, eine dritte Kammer 42 und eine vierte Kammer 43 aufweist, wobei die Kammern 29, 30 durch eine Trennwand 31, die Kammern 30, 42 durch eine Trennwand 44 und die Kammern 42, 43 durch eine Trennwand 45 des gemeinsamen Flottenspeichers 28 getrennt sind. Dabei ist der ersten Kammer 29 ein Überlauf 32, der zweiten Kammer 30 ein Überlauf 33, der dritten Kammer 42 ein Überlauf 46, und der vierten Kammer 43 ein Überlauf 47 zugeordnet. Die Sperrventilanordnung 26 umfasst ein erstes Einwegventil 38 zum Befüllen und Entleeren der ersten Kammer 29, ein zweites Einwegventil 39 zum Befüllen und Entleeren der zweiten Kammer 30 ein drittes Einwegventil 48 zum Befüllen und Entleeren der dritten Kammer 42 sowie ein viertes Einwegventil 49 zum Befüllen und Entleeren der vierten Kammer 43. Die Überläufe 32, 33, 46, 47 münden über eine gemeinsame Leitung 40 in die Spülkammer 7 der Geschirrspülmaschine 1.
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8 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel einer Speichereinrichtung 27 mit zugeordneter Sperrventilanordnung 26. Die Speichereinrichtung 27 besteht hier aus einem ersten Flottenspeicher 28, der eine erste Kammer 29 mit einem zugeordneten ersten Überlauf 32 aufweist, aus einem zweiten Flottenspeicher 50, der eine zweite Kammer 30 mit einem zugeordneten zweiten Überlauf 33 aufweist, aus einem dritten Flottenspeicher 51, der eine dritte Kammer 42 mit einem zugeordneten dritten Überlauf 46 aufweist, und aus einem vierten Flottenspeicher 52, der eine vierte Kammer 43 mit einem zugeordneten vierten Überlauf 47 aufweist. Hierdurch ist es möglich, voneinander beabstandete Bereiche in der Geschirrspülmaschine 1 zum Speichern von Spülflotte zu verwenden. Die Sperrventilanordnung 26 entspricht der des vorigen Ausführungsbeispiels.
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Insgesamt kann festgestellt werden, dass durch das Aufteilen der Speichereinrichtung 27 in zwei oder mehrere Bereiche 29, 30, 42, 43 diese einzeln befüllt werden können. Auch das Reinigen kann für jede Kammer 29, 30, 42, 43 nacheinander erfolgen. Dafür kann insbesondere jeweils dieselbe Reinigungsflüssigkeit herangezogen werden. Es kann ggf. genügen, diese nur einmal über eine Mindesttemperatur für die erste Teilreinigungssequenz zur Reinigung der ersten Kammer des Flottenspeichers aufzuheizen und dann mit dieser, d.h. derselben, aufgeheizten Teilreinigungssequenz alle weiteren Teilreinigungssequenzen zur Reinigung der weiteren Kammern des Flottenspeichers durchzuführen, wenn die Temperatur der Reinigungsflüssigkeit während aller Teilreinigungssequenzen über der Mindesttemperatur bleibt. Andernfalls kann ggf. die Reinigungsflüssigkeit nachgeheizt werden. Somit wird nur eine geringere Menge an Wasser und Energie benötigt als dies bei einem einkammerigen Flottenspeicher der Fall wäre, dessen Gesamtspeichervolumen der Summe der Speichervolumina aller Kammern des mehrkammerigen Flottenspeichers entspricht. Durch Einsätze im Werkzeug können beispielsweise die Abtrennungen auch entfernt oder Anschlüsse zum Befüllen verschlossen werden, damit die Anzahl der Kammern 29, 30, 42, 43 je nach Geräteauslegung variiert werden kann.
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Durch das Aufteilen der Speichereinrichtung 27 in mehrere Bereiche 29, 30, 42, 43 ergeben sich folgende Vorteile:
- – Füllen kleinerer Mengen in die einzelnen Kammern 29, 30, 42, 43 möglich.
- – Die Wassermenge in der Speichereinrichtung 27 kann somit pro Kammer, also in kleineren Mengen oder gesamt aus allen Kammern für das Vorspülen verwendet werden.
- – Wasser kann aus den einzelnen Kammern 29, 30, 42, 43 für verschiedene Teilspülgänge VG, RG, ZG, KG verwendet werden (z. B. Wasser aus Zwischenspülgang ZG für Vorspülgang VG, Wasser aus Klarspülgang KG für Reinigungsgang RG).
- – Für die Reinigung der Kammern 29, 30, 42, 43 ist durch serielles Reinigen der Kammern 29, 30, 42, 43 nacheinander weniger Wasser und Energie nötig, da die Kammern 29, 30, 42, 43 mit demselben Wasser gereinigt werden können.
- – Abhängig vom Programm kann auch nur eine der (oder nicht alle) Kammern 29, 30, 42, 43 genutzt werden.
- – Durch Einsätze im Spritzwerkzeug kann der Flottenspeicher 28, 50, 51, 52 variabel gestaltet werden.
- – Die Größe der Kammern 29, 30, 42, 43 kann unterschiedlich groß (unterschiedliches Fassungsvermögen) gewählt werden, um diese im Programmablauf optimal nutzen zu können.
- – Das System kann auch alternativ oder zusätzlich durch mehrere einzelne Flottenspeicher 28, 50, 51, 52 realisiert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Geschirrspülmaschine
- 2
- Steuereinrichtung
- 3
- Bedieneinrichtung
- 4
- Ausgabeeinrichtung
- 5
- Spülbehälter
- 6
- Tür
- 7
- Spülkammer
- 8
- oberer Geschirrkorb
- 9
- unterer Geschirrkorb
- 10
- Ausfahrschiene
- 11
- Ausfahrschiene
- 12
- Wasserzulaufeinrichtung
- 13
- Zulaufwasserventil
- 14
- Zulaufwasserschlauch
- 15
- gehäusefestes Anschlussstück
- 16
- Gehäuse
- 17
- Verbindungsmittel
- 18
- Boden des Spülbehälters
- 19
- Sammeltopf
- 20
- Umwälzpumpe
- 21
- Heizeinrichtung
- 22
- Wasserweiche
- 23
- oberer Sprüharm
- 24
- unterer Sprüharm
- 25
- Temperatursensor
- 26
- Sperrventilanordnung
- 27
- Speichereinrichtung
- 28
- erster Flottenspeicher
- 29
- erste Kammer
- 30
- zweite Kammer
- 31
- erste Trennwand
- 32
- Überlauf der ersten Kammer
- 33
- Überlauf der zweiten Kammer
- 34
- Reinigungsmittelzugabeeinrichtung
- 35
- Klarspülmittelzugabeeinrichtung
- 36
- Laugenpumpe
- 37
- Abwasseranschluss
- 38
- erstes Einwegventil
- 39
- zweites Einwegventil
- 40
- gemeinsame Leitung
- 41
- Mehrwegventil
- 42
- dritte Kammer
- 43
- vierte Kammer
- 44
- zweite Trennwand
- 45
- dritte Trennwand
- 46
- Überlauf der dritten Kammer
- 47
- Überlauf der vierten Kammer
- 48
- drittes Einwegventil
- 49
- viertes Einwegventil
- 50
- zweiter Flottenspeicher
- 51
- dritter Flottenspeicher
- 52
- vierter Flottenspeicher
- WH
- Wasserversorgung, Wasserhahn
- ZW
- Zulaufwasser
- S
- Spülflotte beim Beaufschlagen von Spülgut
- SK
- bereits im Klarspülgang zum Beaufschlagen von Spülgut verwendete Spülflotte
- SZ
- bereits im Zwischenspülgang zum Beaufschlagen von Spülgut verwendete Spülflotte
- AW
- Abwasser
- RF
- Reinigungsflüssigkeit
- SG1
- Spülgang
- SG2
- nachfolgender Spülgang
- VG
- Vorspülgang
- RG
- Reinigungsgang
- ZG
- Zwischenspülgang
- KG
- Klarspülgang
- TG
- Trocknungsgang
- Z13
- Betriebszustand des Zulaufwasserventils
- F29
- Füllzustand der ersten Kammer
- F30
- Füllzustand der zweiten Kammer
- RS
- Reinigungssequenz
- RS1
- Teilreinigungssequenz für erste Kammer
- RS2
- Teilreinigungssequenz für zweite Kammer
- t
- Zeitachse
- FL1, FL2
- Flüssigkeitsleitung
- L3, L31, L32
- Leitungsabschnitte