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Stand der Technik
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Es sind bereits tragbare Werkzeugmaschinen bekannt, die eine Gehäuseeinheit, welche ein Werkzeugmaschinengehäuseelement und ein Handgriffelement, das mittels eines Befestigungselements der Gehäuseeinheit mit dem Werkzeugmaschinengehäuseelement verbunden ist, und die eine Dämpfungseinheit zu einer Schwingungsdämpfung zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement und dem Handgriffelement umfassen, welche ein Dämpfungselement aufweist, durch das sich das Befestigungselement in einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse hindurch erstreckt.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einer tragbaren Werkzeugmaschine mit zumindest einer Gehäuseeinheit, die zumindest ein Werkzeugmaschinengehäuseelement und zumindest ein Handgriffelement, das mittels zumindest eines Befestigungselements der Gehäuseeinheit mit dem Werkzeugmaschinengehäuseelement verbunden ist, aufweist, und mit zumindest einer Dämpfungseinheit zu einer Schwingungsdämpfung zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement und dem Handgriffelement, die zumindest ein Dämpfungselement aufweist, durch das sich das Befestigungselement in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse hindurch erstreckt.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Dämpfungseinheit zumindest ein weiteres Dämpfungselement aufweist, durch das sich das Befestigungselement in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse hindurch erstreckt. Unter einer „tragbaren Werkzeugmaschine“ soll hier insbesondere eine Werkzeugmaschine zu einer Bearbeitung von Werkstücken verstanden werden, die von einem Bediener transportmaschinenlos transportiert werden kann. Die tragbare Werkzeugmaschine weist insbesondere eine Masse auf, die kleiner ist als 40 kg, bevorzugt kleiner ist als 10 kg und besonders bevorzugt kleiner ist als 5 kg. Die tragbare Werkzeugmaschine kann als Oszillationswerkzeugmaschine, als Säbelsäge, als Winkelschleifmaschine, als Schleifmaschine, insbesondere als Exzenterschleifmaschine usw. ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist die tragbare Werkzeugmaschine als Oszillationswerkzeugmaschine oder als Exzenterschleifmaschine ausgebildet. Hierbei werden durch eine oszillierende Bewegung einer Antriebsspindel der tragbaren Werkzeugmaschine Schwingungen bzw. Vibrationen erzeugt, die auf das Werkzeugmaschinengehäuseelement und/oder das Handgriffelement übertragen werden können und die mittels der Dämpfungseinheit vorzugsweise gedämpft werden. Die Gehäuseeinheit umschließt vorzugsweise eine Antriebseinheit und/oder eine Getriebeeinheit der tragbaren Werkzeugmaschine. Das Werkzeugmaschinengehäuseelement kann als Werkzeugmaschinengehäuseschale, als topfförmiges Werkzeugmaschinengehäuseelement, als Innengehäuse, als Motorgehäuse, als Getriebegehäuse usw. ausgebildet sein. Besonders bevorzugt sind/ist im Werkzeugmaschinengehäuseelement zumindest die Antriebseinheit und/oder die Getriebeeinheit der tragbaren Werkzeugmaschine gelagert, die zumindest in einem Betriebszustand Vibrationen erzeugt. Das Handgriffelement kann einstückig mit einem Motorgehäuse der Gehäuseeinheit, als Handgriffschale, als Handgriffgehäuse usw. ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist das Handgriffelement verschieden von einem abnehmbaren Zusatzhandgriff ausgebildet. Das Werkzeugmaschinengehäuseelement und das Handgriffelement sind bevorzugt mittels zumindest eines bolzenförmigen Befestigungselements miteinander verbunden. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Befestigungselement eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist.
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Unter einer „Dämpfungseinheit“ soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die gezielt dazu vorgesehen ist, Vibrationen bzw. Schwingungen in Form einer Bewegungsenergie in Wärmeenergie umzuwandeln und somit eine Schwingungsübertragung zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement und dem Handgriffelement zu verringern bzw. zu dämpfen. Der Begriff „vorgesehen“ soll hier insbesondere speziell ausgestattet und/oder speziell ausgelegt und/oder speziell programmiert definieren. Die Dämpfungseinheit umfasst bevorzugt zumindest das Dämpfungselement und das weitere Dämpfungselement. Das Dämpfungselement und/oder das weitere Dämpfungselement weist vorzugsweise ein Elastizitätsmodul auf, das kleiner ist als 500 N/mm2, bevorzugt kleiner als 100 N/mm2 und besonders bevorzugt kleiner als 50 N/mm2. Das Dämpfungselement und/oder das weitere Dämpfungselement sind/ist insbesondere um mehr als 0,1 mm, bevorzugt um mehr als 0,5 mm und besonders bevorzugt um mehr als 1 mm elastisch komprimierbar.
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Vorzugsweise sind das Dämpfungselement und das weitere Dämpfungselement getrennt voneinander ausgebildet. Besonders bevorzugt umfassen das Dämpfungselement und das weitere Dämpfungselement jeweils zumindest eine Ausnehmung durch das sich das Befestigungselement in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse hindurch erstreckt. Somit weist das Befestigungselement, betrachtet entlang der Längsachse des Befestigungselements, eine größere Erstreckung auf als eine Erstreckung des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der tragbaren Werkzeugmaschine kann vorteilhaft eine partielle Schwingungsentkopplung des Werkzeugmaschinengehäuseelements und/oder des Handgriffelements von Schwingungen erreicht werden, die in zumindest einem Betriebszustand der tragbaren Werkzeugmaschine erzeugt werden. Besonders vorteilhaft kann eine Schwingungsübertragung des Werkzeugmaschinengehäuseelements auf das Handgriffelement mittels der Dämpfungseinheit gedämpft werden. Somit kann vorteilhaft ein hoher Bedienkomfort für einen Bediener realisiert werden. Hierbei tritt vorteilhaft eine geringe Arbeitsermüdung eines Bedieners bei einem Gebrauch der tragbaren Werkzeugmaschine auf. Zudem kann vorteilhaft eine sichere Verbindung zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement und/oder dem Handgriffelement durch das Befestigungselement erreicht werden, dass infolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der tragbaren Werkzeugmaschine auf Anschlag angezogen werden kann, wobei eine Dämpfungseigenschaft der Dämpfungseinheit vorteilhaft erhalten bleibt.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das weitere Dämpfungselement, betrachtet entlang der Längsachse des Befestigungselements, relativ zum Dämpfungselement beabstandet angeordnet ist. Das Dämpfungselement und das weitere Dämpfungselement sind, betrachtet entlang der Längsachse des Befestigungselements, entlang einer Strecke relativ voneinander beabstandet, die insbesondere größer ist als 0,1 mm, bevorzugt größer ist als 0,5 mm und besonders bevorzugt größer ist als 1 mm. Es kann vorteilhaft eine zuverlässige Schwingungsentkopplung des Werkzeugmaschinengehäuseelements und des Handgriffelements realisiert werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass das Werkzeugmaschinengehäuseelement und/oder das Handgriffelement zumindest einen stufenförmigen Befestigungsbereich zu einer Zentrierung des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements aufweist. Bevorzugt liegt zu einer Zentrierung des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements in einem montierten Zustand eine zumindest im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Befestigungselements verlaufende Außenfläche des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements zumindest teilweise an einem Stufenabsatz des Befestigungsbereichs des Werkzeugmaschinengehäuseelements und/oder des Handgriffelements an. Unter „im Wesentlichen parallel“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene, verstanden werden, wobei die Richtung gegenüber der Bezugsrichtung eine Abweichung insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann vorteilhaft eine gleichmäßige Belastung des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements bei einer Schwingungsbelastung erreicht werden. Somit kann vorteilhaft eine lange Lebensdauer des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements ermöglicht werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass das Werkzeugmaschinengehäuseelement und/oder das Handgriffelement zumindest einen Befestigungsbereich aufweist, der in zumindest einem montierten Zustand, betrachtet entlang der Längsachse, zwischen dem Dämpfungselement und dem weiteren Dämpfungselement angeordnet ist. Bevorzugt liegen das Dämpfungselement und das weitere Dämpfungselement jeweils mit einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse verlaufenden Fläche des Dämpfungselements bzw. des weiteren Dämpfungselements am Befestigungsbereich des Werkzeugmaschinengehäuseelements und/oder des Handgriffelements an. Somit kann vorteilhaft ein direkter Kontakt zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement und dem Handgriffelement zu einer Schwingungsdämpfung mittels der Dämpfungseinheit realisiert werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Werkzeugmaschinengehäuseelement und/oder das Handgriffelement zumindest einen Befestigungsbereich aufweist, der in zumindest einem montierten Zustand, betrachtet entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse verlaufenden Richtung, relativ zum Befestigungselement beabstandet angeordnet ist. Es kann vorteilhaft eine Beweglichkeit des Werkzeugmaschinengehäuseelements und/oder des Handgriffelements relativ zum Befestigungselement zu einer Schwingungsdämpfung erreicht werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass das Werkzeugmaschinengehäuseelement und/oder das Handgriffelement in zumindest einem montierten Zustand zumindest durch das Dämpfungselement relativ zum Befestigungselement beabstandet angeordnet ist. Somit sind/ist das Werkzeugmaschinengehäuseelement und/oder das Handgriffelement bevorzugt über das Dämpfungselement mit dem Befestigungselement verbunden. Es kann vorteilhaft eine Schwingungsentkopplung erreicht werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass das Befestigungselement eine Andrückfläche zu einer Erzeugung einer Befestigungskraft aufweist, an der das Dämpfungselement in zumindest einem montierten Zustand anliegt. Somit kann vorteilhaft eine sichere und dennoch gedämpfte Befestigung zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement und dem Handgriffelement erreicht werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Dämpfungselement und/oder das weitere Dämpfungselement kreisringförmig ausgebildet sind/ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Dämpfungselement und/oder das weitere Dämpfungselement eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine polygonale Ausgestaltung mit einer kreisrunden Ausnehmung, eine polygonale Ausgestaltung mit einer polygonalen Ausnehmung usw. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements kann vorteilhaft eine kompakte und platzsparende Anordnung erreicht werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass das Dämpfungselement und/oder das weitere Dämpfungselement als Elastomerelement und/oder als Polyurethanelement ausgebildet sind/ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Dämpfungselement und/oder das weitere Dämpfungselement eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweisen/aufweist, wie beispielsweise ein mit Gel gefülltes Kissen usw. Mittels einer Ausgestaltung des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements aus einem Elastomer- und/oder aus einem Polyurethanwerkstoff kann vorteilhaft eine stabile schwingungsdämpfende Verbindung erreicht werden. Zudem können vorteilhaft mittels einer sinnvollen Materialkombination Dämpfungseigenschaften positiv beeinflusst werden. Durch unterschiedliche Dämpfungselemente, die sich beispielsweise in Form, Dicke, Auflagenflächengröße, Auflagenflächenform und/oder Material unterscheiden, können vorteilhaft Relativbewegungen des Werkzeugmaschinengehäuseelements und/oder des Handgriffelements und Vibrationsdämpfungseigenschaften richtungsabhängig beeinflusst werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass das Befestigungselement als Stufenschraube ausgebildet ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Befestigungselement eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine Ausgestaltung als Mutter, die auf einen fest im Werkzeugmaschinengehäuseelement und/oder im Handgriffelement angeordneten Gewindestift aufschraubbar ist. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Befestigungselements kann vorteilhaft ein Anziehen des Befestigungselements auf Anschlag erfolgen, wobei eine zu starke Komprimierung des Dämpfungselements und/oder des weiteren Dämpfungselements vorteilhaft verhindert wird.
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Die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine soll hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße tragbare Werkzeugmaschine in einer schematischen Darstellung,
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2 eine Detailansicht einer Gehäuseeinheit und einer Dämpfungseinheit der erfindungsgemäßen tragbaren Werkzeugmaschine in einer schematischen Darstellung,
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3 eine Schnittansicht der erfindungsgemäßen tragbaren Werkzeugmaschine in einem Verbindungsbereich eines Werkzeugmaschinengehäuseelements und eines Handgriffelements der Gehäuseeinheit in einer schematischen Darstellung,
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4 eine alternative, erfindungsgemäße tragbare Werkzeugmaschine in einer schematischen Darstellung,
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5 eine Detailansicht einer Gehäuseeinheit und einer Dämpfungseinheit der alternativen, erfindungsgemäßen tragbaren Werkzeugmaschine in einer schematischen Darstellung und
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6 eine Schnittansicht der alternativen, erfindungsgemäßen tragbaren Werkzeugmaschine in einem Verbindungsbereich eines Werkzeugmaschinengehäuseelements und eines Handgriffelements der Gehäuseeinheit in einer schematischen Darstellung.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt eine tragbare Werkzeugmaschine 10a, die als Oszillationswerkzeugmaschine – als so genannte Multifunktionswerkzeugmaschine – ausgebildet ist. Die tragbare Werkzeugmaschine 10a umfasst zumindest eine Gehäuseeinheit 12a, die zumindest ein Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a und zumindest ein Handgriffelement 16a, das mittels zumindest eines Befestigungselements 18a (2) der Gehäuseeinheit 12a mit dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a verbunden ist, aufweist. Insgesamt weist die Gehäuseeinheit 12a vier Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a auf, mittels denen das Handgriffelement 16a an dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a befestigt ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Gehäuseeinheit 12a eine von vier abweichende Anzahl an Befestigungselementen 18a, 20a, 22a, 24a aufweist, mittels denen das Handgriffelement 16a an dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a befestigt ist. Das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a umschließt hierbei eine Getriebeeinheit 64a der tragbaren Werkzeugmaschine 10a. Somit ist das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a als Getriebegehäuse ausgebildet, in dem die Getriebeeinheit 64a gelagert ist. Die Getriebeeinheit 64a umfasst zumindest eine Spindel 68a, die sich aus dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a heraus erstreckt. Die Spindel 68a ist zu einem oszillierenden Antrieb eines Bearbeitungswerkzeugs 70a um eine Oszillationsachse 72a der Spindel 68a mit dem Bearbeitungswerkzeug 70a formschlüssig und/oder kraftschlüssig koppelbar. Das Handgriffelement 16a umschließt eine Antriebseinheit 66a der tragbaren Werkzeugmaschine 10a. Somit ist das Handgriffelement 16a als Motorgehäuse ausgebildet, in dem die Antriebseinheit 66a gelagert ist. Ein Bediener umgreift zu einer Handhabung der tragbaren Werkzeugmaschine 10a während einer Bearbeitung eines Werkstücks (hier nicht näher dargestellt) das als Motorgehäuse ausgebildete Handgriffelement 16a. Die Antriebseinheit 66a ist auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise zu einem Antrieb des Bearbeitungswerkzeugs 70a bzw. der Spindel 68a mit der Getriebeeinheit 64a antriebstechnisch verbunden. Eine Antriebsachse 74a der Antriebseinheit 66a erstreckt sich zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Oszillationsachse 72a der Spindel 68a.
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Ferner umfasst die tragbare Werkzeugmaschine 10a zumindest eine Dämpfungseinheit 26a (2) zu einer Schwingungsdämpfung zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a und dem Handgriffelement 16a, die zumindest ein Dämpfungselement 28a aufweist, durch das sich das Befestigungselement 18a in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36a hindurch erstreckt (3). Das Dämpfungselement 28a ist kreisringförmig ausgebildet. Ferner ist das Dämpfungselement 28a als Elastomerelement und/oder als Polyurethanelement ausgebildet. Insgesamt weist die Dämpfungseinheit 26a vier Dämpfungselemente 28a, 30a, 32a, 34a auf (2), durch die sich jeweils eines der Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36a, 38a, 40a, 42a hindurch erstreckt. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Dämpfungseinheit 26a eine von vier abweichende Anzahl an Dämpfungselementen 28a, 30a, 32a, 34a aufweist, durch die sich jeweils eines der Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36a, 38a, 40a, 42a hindurch erstreckt. Die Dämpfungselemente 28a, 30a, 32a, 34a weisen alle eine zueinander analoge Ausgestaltung auf.
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Zudem weist die die Dämpfungseinheit 26a zumindest ein weiteres Dämpfungselement 44a (2) auf, durch das sich das Befestigungselement 18a in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36a hindurch erstreckt. Das weitere Dämpfungselement 44a ist kreisringförmig ausgebildet. Ferner ist das weitere Dämpfungselement 44a als Elastomerelement und/oder als Polyurethanelement ausgebildet. Insgesamt weist die Dämpfungseinheit 26a vier weitere Dämpfungselemente 44a, 46a, 48a, 50a auf (2), durch die sich jeweils eines der Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36a, 38a, 40a, 42a hindurch erstreckt. Die weiteren Dämpfungselemente 44a, 46a, 48a, 50a weisen eine zueinander analoge Ausgestaltung auf. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Dämpfungseinheit 26a eine von vier abweichende Anzahl an weiteren Dämpfungselementen 44a, 46a, 48a, 50a aufweist, durch die sich jeweils eines der Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36a, 38a, 40a, 42a hindurch erstreckt. Die vier Dämpfungselemente 28a, 30a, 32a, 34a und die vier weiteren Dämpfungselemente 44a, 46a, 48a, 50a sind, betrachtet entlang einer um die Antriebsachse 74a verlaufenden Umfangsrichtung, gleichmäßig verteilt am Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a bzw. am Handgriffelement 16a angeordnet. Hierbei bilden jeweils ein Dämpfungselement 28a, 30a, 32a, 34a und ein weiteres Dämpfungselement 44a, 46a, 48a, 50a zusammen eine Dämpfungsgruppe der Dämpfungseinheit 26a. Somit umfasst die Dämpfungseinheit 26a insgesamt vier Dämpfungsgruppen. Jeder der vier Dämpfungsgruppen ist jeweils eines der Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a zugeordnet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Dämpfungseinheit 26a eine von vier abweichende Anzahl an Dämpfungsgruppen umfasst, die, betrachtet entlang der um die Antriebsachse 74a verlaufenden Umfangsrichtung, gleichmäßig verteilt am Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a bzw. am Handgriffelement 16a angeordnet sind.
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Innerhalb einer Dämpfungsgruppe ist das weitere Dämpfungselement 44a, betrachtet entlang der Längsachse 36a des Befestigungselements 18a, relativ zum Dämpfungselement 28a beabstandet angeordnet (3). Das weitere Dämpfungselement 44a weist hierbei eine Handgriffelementanlagefläche 76a auf, mit der das weitere Dämpfungselement 44a am Handgriffelement 16a anliegt (3). Ferner umfasst das weitere Dämpfungselement 44a eine Werkzeugmaschinengehäuseelementanlagefläche 80a, mit der das weitere Dämpfungselement 44a an einem stufenförmigen Befestigungsbereich 52a des Werkzeugmaschinengehäuseelements 14a anliegt (3). Somit ist das weitere Dämpfungselement 44a durch den Befestigungsbereich 52a des Werkzeugmaschinengehäuseelements 14a relativ zum Dämpfungselement 28a beabstandet angeordnet. Hierbei weisen alle der weiteren Dämpfungselemente 44a, 46a, 48a, 50a innerhalb einer Dämpfungsgruppe eine analoge Anordnung relativ zum entsprechenden Dämpfungselement 28a, 30a, 32a, 34a auf.
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Das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a weist zumindest den stufenförmigen Befestigungsbereich 52a zu einer Zentrierung des Dämpfungselements 28a und/oder des weiteren Dämpfungselements 44a auf. Hierbei liegt das Dämpfungselement 28a mit einer Außenfläche 82a des Dämpfungselements 28a an einem Stufenabsatz 86a des Befestigungsbereichs 52a des Werkzeugmaschinengehäuseelements 14a an. Das weitere Dämpfungselement 44a liegt mit einer Außenfläche 84a des weiteren Dämpfungselements 44a an einem weiteren Stufenabsatz 88a des Befestigungsbereichs 52a an. Der weitere Stufenabsatz 88a ist, betrachtet entlang der Längsachse 36a, auf einer dem Stufenabsatz 86a abgewandten Seite des Befestigungsbereichs 52a am Befestigungsbereich 52a angeordnet. Somit weist das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a zumindest den Befestigungsbereich 52a auf, der in zumindest einem montierten Zustand, betrachtet entlang der Längsachse 36a, zwischen dem Dämpfungselement 28a und dem weiteren Dämpfungselement 44a angeordnet ist. Der Befestigungsbereich 52a erstreckt sich zumindest im Wesentlichen parallel zur Oszillationsachse 72a der Spindel 68a. Der Stufenabsatz 86a und der weitere Stufenabsatz 88a sind in hierbei in einer sich zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Oszillationsachse 72 der Spindel 68a erstreckenden Ebene angeordnet. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Stufenabsatz 86a und der weitere Stufenabsatz 88a zu einer Winkelkorrektur zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a und dem Handgriffelement 16a in unterschiedlichen Ebenen angeordnet sind.
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Ferner umfasst der Befestigungsbereich 52a eine Durchführungsausnehmung 90a, durch die sich das Befestigungselement 18a zumindest in einem montierten Zustand hindurch erstreckt. Somit sind das Dämpfungselement 28a und das weitere Dämpfungselement 44a innerhalb einer Dämpfungsgruppe, betrachtet entlang der Längsachse 36a des Befestigungselements 18a, relativ zueinander beabstandet angeordnet. In 3 ist noch ein weiterer Befestigungsbereich 54a des Werkzeugmaschinengehäuseelements 14a in einer Schnittansicht dargestellt, der eine zum Befestigungsbereich 52a zumindest im Wesentlichen analoge Ausgestaltung aufweist. Insgesamt weist das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a vier Befestigungsbereiche 52a, 54a, 94a, 96a auf, die eine zumindest im Wesentlichen analoge Ausgestaltung zu den Befestigungsbereichen 52a, 54a aufweisen. Die vier Befestigungsbereiche 52a, 54a, 94a, 96a sind, betrachtet entlang der um die Antriebsachse 74a verlaufenden Umfangsrichtung, gleichmäßig verteilt am Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a angeordnet. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a eine von vier abweichende Anzahl von Befestigungsbereichen 52a, 54a, 94a, 96a aufweist.
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Das Handgriffelement 16a weist zu einer Aufnahme des Befestigungselements 18a eine Befestigungsausnehmung 98a auf. Die Befestigungsausnehmung 98a ist hierbei als Gewindeausnehmung ausgebildet. Somit ist das Befestigungselement 18a in die Befestigungsausnehmung 98a einschraubbar. Hierzu ist das Befestigungselement 18a als Stufenschraube ausgebildet. In einem auf Anschlag angezogenen Zustand des Befestigungselements 18a liegt ein Absatzbereich 106a des als Stufenschraube ausgebildeten Befestigungselements 18a an einem die Befestigungsausnehmung 98a begrenzenden Randbereich des Handgriffelements 16a an. Der Absatzbereich 106a des als Stufenschraube ausgebildeten Befestigungselements 18a weist, betrachtet entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse 36a des Befestigungselements 18a verlaufenden Richtung, eine größere Erstreckung auf als ein Gewindebereich 114a des Befestigungselements 18a. Jedes der vier Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a umfasst hierbei jeweils einen Absatzbereich 106a, 108a, 110a, 112a und einen daran angrenzenden Gewindebereich 114a, 116a, 118a, 120a. Das Handgriffelement 16a weist insgesamt vier Befestigungsausnehmungen 98a, 100a, 102a, 104a auf, in die jeweils eines der Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a zu einer Befestigung des Handgriffelements 16a am Werkzeugmaschinengehäuseelements 14a einschraubbar ist. Die vier Befestigungsausnehmungen 98a, 100a, 102a, 104a sind, betrachtet entlang der um die Antriebsachse 74a verlaufenden Umfangsrichtung, gleichmäßig verteilt am Handgriffelement 16a angeordnet.
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Das Befestigungselement 18a weist ferner eine Andrückfläche 56a zu einer Erzeugung einer Befestigungskraft auf, an der das Dämpfungselement 28a in zumindest einem montierten Zustand anliegt. Die Andrückfläche 56a wird hierbei durch einen an den Absatzbereich 106a angrenzenden Schraubenkopf des als Stufenschraube ausgebildeten Befestigungselements 18a gebildet. Jedes der vier Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a weist eine Andrückfläche 56a, 58a, 60a, 62a auf, an der jeweils innerhalb einer Dämpfungsgruppe eines der Dämpfungselemente 28a, 30a, 32a, 34a anliegt. Mit einer der Andrückfläche 56a abgewandten Seite liegt das Dämpfungselement 28a am Stufenabsatz 86a des Befestigungsbereichs 52a an. Somit ist der Befestigungsbereich 52a, betrachtet innerhalb einer Dämpfungsgruppe und entlang der Längsachse 36a des Befestigungselements 18a, zwischen dem Dämpfungselement 28a und dem weiteren Dämpfungselement 44a angeordnet. Betrachtet entlang der Längsachse 36a des Befestigungselements 18a ausgehend vom Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a in Richtung des Handgriffelements 16a, sind somit im Bereich einer Dämpfungsgruppe der Dämpfungseinheit 26a zuerst der Schraubenkopf, daran anliegend das Dämpfungselement 28a, daran anliegend der Befestigungsbereich 52a des Werkzeugmaschinengehäuseelements 14a, daran anliegend das weitere Dämpfungselement 44a und daran anliegend das Handgriffelement 16a angeordnet. Somit erstrecken sich die Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a zu einer schwingungsgedämpften Verbindung des Werkzeugmaschinengehäuseelements 14a und des Handgriffelements 16a in einem montierten Zustand jeweils durch eines der Dämpfungselemente 28a, 30a, 32a, 34a, jeweils durch eine der Durchführungsausnehmungen 90a, 92a der Befestigungsbereiche 52a, 54a, 94a, 96a des Werkzeugmaschinengehäuseelements 14a und jeweils durch eines der weiteren Dämpfungselemente 44a, 46a, 48a, 50a in jeweils eine der Befestigungsausnehmungen 98a, 100a, 102a, 104a des Handgriffelements 16a hinein. Die Dämpfungselemente 28a, 30a, 32a, 34a und die weiteren Dämpfungselemente 44a, 46a, 48a, 50a werden in Abhängigkeit eines Anziehmoments der Befestigungselemente 18a, 20a, 22a, 24a vorgespannt.
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Des Weiteren weist das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a zumindest den Befestigungsbereich 52a auf, der in zumindest einem montierten Zustand, betrachtet entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse 36a verlaufenden Richtung, relativ zum Befestigungselement 18a beabstandet angeordnet ist. Hierbei weist die Durchführungsausnehmung 90a des Befestigungsbereichs 52a, betrachtet entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse 36a verlaufenden Richtung, eine größere Erstreckung auf als das Befestigungselement 18a. Zudem wird der Befestigungsbereich 52a infolge einer Anordnung des Dämpfungselements 28a und des weiteren Dämpfungselements 44a relativ zum Befestigungselement 18a und relativ zum Befestigungsbereich 52a auf Abstand relativ zum Befestigungselement 18a gehalten. Somit ist das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a in zumindest einem montierten Zustand zumindest durch das Dämpfungselement 28a relativ zum Befestigungselement 18a beabstandet angeordnet. Diese Anordnung der Dämpfungselemente 28a, 30a, 32a, 34a, der weiteren Dämpfungselemente 44a, 46a, 48a, 50a und der Befestigungsbereiche 52a, 54a, 94a, 96a ist bei allen vier Dämpfungsgruppen der Dämpfungseinheit 26a zumindest im Wesentlichen analog ausgestaltet. Das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a ist somit mittels der Dämpfungseinheit 26a entlang der Längsachse 36a des Befestigungselements 18a und entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse 36a verlaufenden Richtung, relativ zum Handgriffelement 16a beabstandet angeordnet. Hierdurch wird eine Schwingungsübertragung zumindest weitestgehend verhindert bzw. reduziert im Vergleich zu einer Ausgestaltung der tragbaren Werkzeugmaschine 10a, bei der das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14a und das Handgriffelement 16a direkt aneinander anliegen würden.
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In 4 bis 6 ist ein alternatives Ausführungsbeispiel dargestellt. Im Wesentlichen gleichbleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele sind den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele die Buchstaben a und b hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem in den 1 bis 3 beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel, wobei bezüglich gleichbleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispiels in den 1 bis 3 verwiesen werden kann.
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4 zeigt eine alternative, tragbare Werkzeugmaschine 10b, die als Exzenterschleifmaschine ausgebildet ist. Die tragbare Werkzeugmaschine 10b umfasst zumindest eine Gehäuseeinheit 12b, die zumindest ein Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b (5) und zumindest ein Handgriffelement 16b, das mittels zumindest eines Befestigungselements 18b (5) der Gehäuseeinheit 12b mit dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b verbunden ist, aufweist. Insgesamt weist die Gehäuseeinheit 12b vier Befestigungselemente 18b, 20b, 22b, 24b auf, mittels denen das Handgriffelement 16b an dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b befestigt ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Gehäuseeinheit 12b eine von vier abweichende Anzahl an Befestigungselementen 18b, 20b, 22b, 24b aufweist, mittels denen das Handgriffelement 16b an dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b befestigt ist. Das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b umschließt hierbei eine Getriebeeinheit 64b der tragbaren Werkzeugmaschine 10b. Somit ist das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b als Getriebegehäuse ausgebildet, in dem die Getriebeeinheit 64b gelagert ist. Das Handgriffelement 16b ist als Handgriffschale ausgebildet, die an dem als Getriebegehäuse ausgebildeten Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b befestigt ist. Das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b ist ferner mit einem Motorgehäuse 78b der tragbaren Werkzeugmaschine 10b verbunden. Das Motorgehäuse 78b umschließt eine Antriebseinheit 66b der tragbaren Werkzeugmaschine 10b. Das Handgriffelement 16b ist hierbei getrennt von dem Motorgehäuse 78b ausgebildet.
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Ferner umfasst die tragbare Werkzeugmaschine 10b zumindest eine Dämpfungseinheit 26b (5) zu einer Schwingungsdämpfung zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b und dem Handgriffelement 16b, die zumindest ein Dämpfungselement 28b aufweist, durch das sich das Befestigungselement 18b in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36b hindurch erstreckt (6). Das Dämpfungselement 28b ist kreisringförmig ausgebildet. Ferner ist das Dämpfungselement 28b als Elastomerelement und/oder als Polyurethanelement ausgebildet. Insgesamt weist die Dämpfungseinheit 26b vier Dämpfungselemente 28b, 30b, 32b, 34b auf (5), durch die sich jeweils eines der Befestigungselemente 18b, 20b, 22b, 24b in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36b, 38b, 40b, 42b hindurch erstreckt.
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Zudem weist die Dämpfungseinheit 26b zumindest ein weiteres Dämpfungselement 44b (5) auf, durch das sich das Befestigungselement 18b in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36b hindurch erstreckt. Das weitere Dämpfungselement 44b ist kreisringförmig ausgebildet. Ferner ist das weitere Dämpfungselement 44b als Elastomerelement und/oder als Polyurethanelement ausgebildet. Insgesamt weist die Dämpfungseinheit 26b vier weitere Dämpfungselemente 44b, 46b, 48b, 50b auf (5), durch die sich jeweils eines der Befestigungselemente 18b, 20b, 22b, 24b in zumindest einem montierten Zustand entlang seiner Längsachse 36b, 38b, 40b, 42b hindurch erstreckt. Die weiteren Dämpfungselemente 44b, 46b, 48b, 50b weisen eine zueinander analoge Ausgestaltung auf. Jeweils ein Dämpfungselement 28b, 30b, 32b, 34b und jeweils ein weiteres Dämpfungselement 44b, 46b, 48b, 50b bilden zusammen eine Dämpfungsgruppe der Dämpfungseinheit 26b. Somit umfasst die Dämpfungseinheit 26b insgesamt vier Dämpfungsgruppen. Jeder der vier Dämpfungsgruppen ist jeweils eines der Befestigungselemente 18b, 20b, 22b, 24b zugeordnet.
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Das Handgriffelement 16b weist zumindest einen stufenförmigen Befestigungsbereich 52b zu einer Zentrierung des Dämpfungselements 28b und/oder des weiteren Dämpfungselements 44b auf. Hierzu weist der Befestigungsbereich 52b eine Stufenabsatz 86b, an dem das Dämpfungselement 28b anliegt, und einen weiteren Stufenabsatz 88b auf, an dem das weitere Dämpfungselement 44b anliegt. Der Befestigungsbereich 52b des Handgriffelements 16b ist in zumindest einem montierten Zustand, betrachtet entlang der Längsachse 36b des Befestigungselements 18b, zwischen dem Dämpfungselement 28b und dem weiteren Dämpfungselement 44b angeordnet (6). Ferner ist der Befestigungsbereich 52b des Handgriffelements 16b, betrachtet entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse 36b des Befestigungselements 18b verlaufenden Richtung, relativ zum Befestigungselement 18b beabstandet angeordnet (6). Zudem ist das Handgriffelement 16b in zumindest einem montierten Zustand zumindest durch das Dämpfungselement 28b relativ zum Befestigungselement 18b beabstandet angeordnet. Insgesamt weist das Handgriffelement 16b vier Befestigungsbereiche 52b, 54b, 94b, 96b auf, die eine zumindest im Wesentlichen analoge Ausgestaltung aufweisen.
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Das Werkzeugmaschinengehäuseelement 14b umfasst zu einer Aufnahme der Befestigungselemente 18b, 20b, 22b, 24b vier Befestigungsausnehmungen 98b, 100b, 102b, 104b. Die Befestigungsausnehmungen 98b, 100b, 102b, 104b sind als Gewindeausnehmungen ausgebildet, in die jeweils ein Gewindebereich 114b, 116b, 118b, 120b der Befestigungselemente 18b, 20b, 22b, 24b einschraubbar ist. Hinsichtlich weiterer Merkmale und/oder Funktionen der Gehäuseeinheit 12b und/oder der Dämpfungseinheit 26b darf auf die in den Figuren beschriebene Gehäuseeinheit 12a und/oder Dämpfungseinheit 26a verwiesen werden, die eine zumindest im Wesentlichen analoge Ausgestaltung aufweist.