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DE102012211030A1 - Aufhellung kosmetischer Zubereitungen mit Wirkstoffen mit Eigenfarbe - Google Patents

Aufhellung kosmetischer Zubereitungen mit Wirkstoffen mit Eigenfarbe Download PDF

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DE102012211030A1
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Rainer Kröpke
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Beiersdorf AG
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Abstract

Kosmetische Zubereitung enthaltend Kreatin oder Kreatin und Kreatinin und einen Wirkstoff mit Eigenfarbe, wobei der Zusatz von Kreatin oder Kreatin und Kreatinin zu einer wahrnehmbaren Aufhellung der Zubereitung führt.

Description

  • Kosmetische Zubereitung enthaltend Kreatin oder Kreatin und Kreatinin und einen Wirkstoff mit Eigenfarbe, wobei der Zusatz von Kreatin oder Kreatin und Kreatinin zu einer wahrnehmbaren Aufhellung der Zubereitung führt.
  • An kosmetische Zubereitungen werden immer neue und andere Anforderungen gestellt. War es in der Vergangenheit ausreichend, wenn gute Pflegeeigenschaften ausgewiesen wurden, so ist es in der heutigen Zeit notwendig, dass Kosmetika besondere Produkteigenschaften oder spezielle Anwendungsgebiete oder ausgewiesene Funktionalitäten aufweisen. Insbesondere die Funktionalitäten, wie beispielsweise besonders geeignet bei trockener/fettiger Haut oder auch geeignet für die Aufhellung von Altersflecken machen es erforderlich spezielle Wirkstoffe in die kosmetischen Formulierungen einzuarbeiten.
  • Unter den in der Kosmetik eingesetzten Wirkstoffen gibt es Wirkstoffe, die eine deutliche Eigenfärbung aufweisen, z.B. Licochalcone A, welches eine gelbe Färbung aufweist. Daneben gibt es auch Wirkstoffe, die eine bräunliche, grüne oder andere Färbung aufweisen. Werden diese so gefärbten Wirkstoffe in kosmetische Formulierungen eingearbeitet, weisen die Zubereitungen oftmals eine deutlich wahrnehmbare Färbung auf, die ihren Ursprung im eingesetzten Wirkstoff hat. Die Konsumenten bevorzugen jedoch helle, klare oder transparente Formulierungen.
  • Licochalcone sind Flavonoide, die in den Wurzeln von Süßholzpflanzen enthalten sind. Extrakte der Wurzeln von Süßholzpflanzen enthalten weiterhin das Glycyrrhizin, das Lakritze ihren Geschmack verleiht, darüber hinaus Triterpensaponine, Glycoside wie Glabrinsäure und Oleanolsäurederivate und weitere Flavonoide. Licochalcon A kommt in den chinesischen Süßholzpflanzen Glycyrriza inflata vor. Daneben auch in Glycyrriza eurycarpa, in indischem Patschuli (Pogostemon cablin) und in einem Doldenblütler (Pleurospermum hookeri var. thomsonii). Licochalcon A kann synthetisch hergestellt werden und weist eine intensive gelbe Farbe auf.
  • Der Stand der Technik kennt viele Zubereitungen, die gefärbte Wirkstoffe enthalten, insbesondere auch Zubereitungen, die den Einsatz von Extrakten der Süßholzpflanze und insbesondere auch den Einsatz von Licochalconen offenbaren. Für den Begriff Extrakt der Süßholzpflanze wird im Englischen der Begriff „licorice-extract“ verwendet.
  • JP 2001270820 beschreibt den Einsatz von licorice-Extrakt in Zubereitungen für die Anwendung auf der Haut. Diese Zubereitungen haben einen hautaufhellenden Effekt (=skin whitening).
  • WO 00/00162 A1 bezieht sich auch auf Hautaufhellungsvorgänge. Es werden Zusammensetzungen offenbart, die eine „hypopigmenting component“ und ein Antioxidans enthalten. Die „hpyopigmenting component“ kann unter anderem licorice-Extrakt sein.
  • WO 99/55352 A1 offenbart auch hautaufhellende Zusammensetzungen, wobei auch hier licorice-Extrakt als „hypopigmenting component“ erwähnt wird.
  • WO 98/58628 A1 beschreibt Wirkstoffe oder Wirkstoffmischungen zur Hautaufhellung, wobei unter anderen auch Licorice-Extrakt aufgeführt wird.
  • JP 2000212060 offenbart einen Glycyrrhiza-Extrakt, der zusammen mit anderen Komponenten u.a. einen hautaufhellenden Effekt aufweist.
  • JP 2002128657 A beschreibt Pflanzenextrakte, u.a. Glycyrrhiza-Extrakte in kosmetischen Zusammensetzungen zur Hautaufhellung.
  • JP 2003104832 A offenbart Flavonoide aus Süßholzwurzeln, die UV-Schutz verleihen und das Rauwerden der Haut infolge von UV-Strahlen verhindern.
  • JP 2002087975 A beschreibt Pflanzenextrakte, u.a. Glycyrrhiza-Extrakt, die die NO-Produktion unterdrücken und damit Entzündungsreaktionen der Haut mildern, die bei Sonnenbrand auftreten.
  • JP 2001206835 A offenbart Promoter für die Kollagensynthese. Licorice-Extrakt ist als ein Promoter beschrieben.
  • JP 200247866 A beschreibt Zusammensetzungen, die zur Hautpflege geeignet sind. Dazu wird Kreatin und/oder Kreatinin zusammen mit anderen Komponenten eingesetzt. Eine dieser Komponenten ist Licorice-Extrakt, der als Sebum-kontrollierendes Agens eingesetzt wird.
  • DE 202006011472 U1 offenbart kosmetische Zusammensetzungen, die (2-Hydroxyethyl)harnstoff und weitere Wirksubstanzen enthalten; unter den weiteren Wirksubstanzen wird Kreatin, Kreatinin und Licochalcon A aufgeführt. Die Zusammensetzungen sollen die Hautbefeuchtung verbessern und bei Cellulite angewendet werden.
  • Alle diese Zusammensetzungen setzen Wirkstoffe ein, die in unterschiedlicher Weise den Zustand der Haut verbessern sollen. In keinem dieser Dokumente wird die Eigenfarbe von Wirkstoffen angesprochen und in keinem dieser Dokumente werden Methoden aufgezeigt zur Aufhellung von kosmetischen Zubereitungen, die Wirkstoffe mit einer Eigenfarbe enthalten.
  • Bemühungen, die Eigenfärbung von Wirkstoffen zu kaschieren, hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. Am einfachsten ist es, den jeweiligen Wirkstoff zu verdünnen, bis eine Farbverminderung eintritt. Dieses Verfahren führt jedoch dazu, dass die Verdünnung gegebenenfalls so stark ausfällt, dass nur noch äußerst geringe Mengen des Wirkstoffs in der Zubereitung vorhanden sind. Diese wenigen Wirkstoffmoleküle haben dann keine oder nur noch eine kaum wahrnehmbare Wirkung.
  • Eine andere Möglichkeit besteht im Einsatz von Liposomen. Die jeweiligen Wirkstoffe werden in Liposomen eingearbeitet, zu einen um die Eigenfärbung zu kaschieren und zum anderen um die Wirkstoffe gezielter und geschützter an den Wirkort gelangen zu lassen. Diese Technik ist aufwendig, weil für jeden Wirkstoff oder zumindest für jede Wirkstoffklasse einzeln ermittelt werden muss, wie die Lipsomen geschaffen sein müssen, damit der Wirkstoff ausreichend geschützt an den gewünschten Wirkort gelangt.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Wirkstoffe zu verkapseln. Auf der einen Seite ist die Verkapselung in Einzelfall sehr aufwendig und teuer und auf der anderen Seite führt die Einarbeitung der Kapseln zu komplizierteren Herstellungsverfahren für die kosmetische Zubereitung. Weiterhin muss auch sichergestellt werden, dass die Wirkstoffe aus den Kapseln bei der Anwendung freigesetzt werden um ihre Wirkung entfalten zu können. Insgesamt ist die Verkapselung kein generelles Verfahren, das zur Lösung des Problems die Eigenfärbung von Wirkstoffen in kosmetischen Zubereitungen zu unterdrücken, angewendet werden kann.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Suche nach alternativen, neuen Verfahren, die Aufhellung von kosmetischen Zubereitungen, die Wirkstoffe mit einer Eigenfärbung, beispielsweise Licochalcone A, enthalten, herbeizuführen. Es sollen Mittel gefunden werden, wahrnehmbar hellere, aufgehellte, klarere und/oder transparentere kosmetische Zubereitungen, die Wirkstoffe mit Eigenfarbe enthalten, zur Verfügung zu stellen.
  • Überraschenderweise kann dieses Problem gelöst werden, indem wirkstoffhaltigen Zubereitungen, die Wirkstoffe mit einer Eigenfarbe enthalten, Kreatin zugesetzt wird.
  • Wirkstoffe im Sinne der Erfindung weisen eine Eigenfärbung auf, d.h. es sind Wirkstoffe mit Eigenfarbe, und werden im Folgenden nur als Wirkstoffe bezeichnet.
  • Auch die Mischung von Kreatin und Kreatinin führt zur Aufhellung von kosmetischen Zusammensetzungen, die Wirkstoffe enthalten.
  • In wässrigen Phasen stehen Kreatin und Kreatinin miteinander im Gleichgewicht, so dass es stets zu einer Umwandlung der beiden ineinander kommt; deshalb wird im Folgenden der Begriff Kreatin und/oder Kreatinin verwendet.
  • Der Zusatz von Kreatin und/oder Kreatinin zu einer Lösung mit Glycyrrhiza inflata-Wurzelextrakt führt zu einer Aufhellung der kosmetischen Zubereitung um bis zu 8 Stufen in der RAL-Farbtafel im Gelbbereich im Vergleich zu einer Kreatin-freien oder Kreatin-freien und Kreatinin-freien Zubereitung (Versuche siehe unten).
  • Die Einarbeitung von Kreatin und/oder Kreatinin in Zubereitungen mit Wirkstoffen, die eine gelbe Eigenfärbung aufweisen, führt zu einer Farbverschiebung im Gelbbereich um mindestens 2 nm.
  • Der Zusatz von Kreatin und/oder Kreatinin beeinflusst die Wirkweise der Wirkstoffe mit Eigenfarbe nicht negativ.
  • Insbesondere erfindungsgemäß sind Zubereitungen, die als Wirkstoffe Extrakte der Wurzel der Süßholzpflanze Glycyrriza Inflata (Glycyrrhiza inflata root extract) enthalten. Der Extrakt aus der Wurzel von Glycyrrhiza inflata kann wässrig oder alkoholisch sein. Der alkoholische Extrakt ist aufgrund seiner Wirksamkeit besonders bevorzugt. Erhältlich sind solche Extrakte beispielsweise unter den Bezeichnungen „Polyol Soluble Licorice Extract P-U“ oder „Aqua Licorice Extract P-U“ der Fa. Maruzen Pharmaceuticals. Der erstgenannte Extrakt stellt einen alkoholischen Extrakt dar, der in Pulverform vorliegt. „Aqua Licorice Extract P-U“ enthält noch zusätzliche ethoxilierte und/oder propoxilierte Rohstoffe. Erfindungsgemäß vorteilhaft ist die Verwendung des alkoholischen Extrakts mit der Bezeichnung Polyol Soluble Licorice Extract PU (INCI-Bezeichnung Glycyrrhiza Inflata). Der Extrakt aus Radix Glycyrrhizae inflatae enthält einen Anteil von ca. 25 % Licochalcon A. Ebenfalls erfindungsgemäß sind Zubereitungen, bei denen als Wirkstoff Licochalcone, insbesondere Licochalcon A und zur Farbaufhellung Kreatin und/oder Kreatinin eingesetzt werden.
  • Auch ist es erfindungsgemäß, Licochalcone A in Vehikelsysteme einzuarbeiten, die üblicherweise in der Kosmetik zum Einsatz kommen.
  • Es ist erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn die kosmetischen oder dermatologischen Zubereitungen 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,05 bis 5 Gew.-%, ganz besonders 0,01 bis 2 Gew.-% an einem oder mehreren ethoxylierten oder propoxylierten Rohstoffen enthalten, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Die Wirkstoffe werden im Konzentrationsbereich von 0,0001 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,01 bis 2 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt 0,025 bis 0,1 Gew.-% eingesetzt, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung. Es ist bevorzugt, wenn der Gehalt an Licochalconen, insbesondere Licochalcon A oder der Extrakt aus Radix Glycrrhizae inflatae mindestens 0,0001 bis 10 Gew.%, besonders bevorzugt 0,0005 bis 5 Gew.%, ganz besonders bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.%, ganz außergewöhnlich bevorzugt 0,01 bis 1 Gew.%, und ganz außergewöhnlich besonders bevorzugt 0,025 bis 0,1 Gew.-% beträgt, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Kreatin wird im Konzentrationsbereich von 0,01 bis 10 Gew.-% eingesetzt, bevorzugt von 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,5 bis 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Erfindungsgemäß ist auch der Einsatz von Kreatin und Kreatinin zur Aufhellung der Eigenfarbe von Wirkstoffen. Kreatinin wird im Konzentrationsbereich von 0,001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt von 0,005 bis 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,01 bis 0,1 Gew.-% eingesetzt, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Vorteilhaft ist ferner insbesondere eine erfindungsgemäße Verwendung von Kreatin und/oder, dadurch gekennzeichnet, dass Kreatin und/oder Kreatinin in Zubereitungen zusammen mit einem Wirkstoff zu einer wahrnehmbaren Aufhellung der Zubereitung führen.
  • Auch erfindungsgemäß ist ein Verfahren zur Aufhellung kosmetischer Zusammensetzungen, die Wirkstoffe enthalten. Kreatin und falls vorhanden auch Kreatinin werden in einer wässrigen Phase gelöst und der Wirkstoff wird in einer geeigneten Phase gelöst. In der Zubereitung liegen der Wirkstoff und Kreatin und falls vorhanden auch Kreatinin gemeinsam vor. Beispielsweise wird der Süßholzwurzelextrakt in einer Ethanolphase gelöst und Kreatin in einer Wasserphase. Nachdem alle Komponenten gelöst sind, werden beide Phasen vereinigt.
  • Erfindungsgemäß vorteilhaft liegt die erfindungsgemäße Zubereitung in Form eines Gels, einer Emulsion oder Mikroemulsion vom Typ Wasser-in-Öl (W/O) oder vom Typ Öl-in-Wasser (O/W), eine multiple Emulsionen, beispielsweise vom Typ Wasser-in-Öl-in-Wasser (W/O/W), oder einer Dispersion vor. Erfindungsgemäße Zubereitungen können beispielsweise in Form von Cremes, Lotionen, Lösungen, hydroalkoholische Flüssigkeiten, Stiften, Aerosolen, Packungen, wasserfreien Zubereitungen, Pudern oder Pflastern vorliegen. Erfindungsgemäße Emulsionen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Crèmes, Lotionen, kosmetische Milchzubereitungen und andere; die Emulsionen enthalten z.B. Fette, Öle, Wachse und/oder andere Fettkörper, sowie Wasser und einen oder mehrere Emulgatoren, wie sie üblicherweise für einen solchen Typ der Formulierung verwendet werden.
  • Erfindungsgemäß werden die erfindungsgemäßen Zubereitungen in einer topischen Form angewendet. Dazu werden die erfindungsgemäßen Zubereitungen in der für Kosmetika und Haarpflegemittel üblichen Weise auf die Kopfhaut und die Haare in ausreichender Menge aufgebracht. Die kosmetischen Zusammensetzungen im Sinne der vorliegenden Erfindung können, je nach ihrem Aufbau, beispielsweise verwendet werden als Hautschutzcrème, Reinigungsmilch, Sonnenschutzlotion, Nährcrème, Tages- oder Nachtcrème usw. Es ist gegebenenfalls möglich und vorteilhaft, die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen als Grundlage für pharmazeutische Formulierungen zu verwenden.
  • Sofern die kosmetische Zubereitung im Sinne der vorliegenden Erfindung eine Lösung oder Emulsion oder Dispersion darstellt, können als Lösungsmittel verwendet werden:
    • – Wasser oder wässrige Lösungen
    • – Öle, wie Triglyceride der Caprin- oder der Caprylsäure, vorzugsweise aber Rizinusöl;
    • – Fette, Wachse und andere natürliche und synthetische Fettkörper, vorzugsweise Ester von Fettsäuren mit Alkoholen niedriger C-Zahl, z.B. mit Isopropanol, Propylenglykol oder Glycerin, oder Ester von Fettalkoholen mit Alkansäuren niedriger C-Zahl oder mit Fettsäuren;
    • – Alkohole, Diole oder Polyole niedriger C-Zahl, sowie deren Ether, vorzugsweise Ethanol, Isopropanol, Propylenglykol, Glycerin, Ethylenglykol, Ethylenglykolmonoethyl- oder -monobutylether, Propylenglykolmonomethyl, -monoethyl- oder -monobutylether, Diethylenglykolmonomethyl- oder -monoethylether und analoge Produkte.
  • Insbesondere werden Gemische der vorstehend genannten Lösungsmittel verwendet. Bei alkoholischen Lösungsmitteln kann Wasser ein weiterer Bestandteil sein.
  • Die Ölphase der Emulsionen, Oleogele bzw. Hydrodispersionen oder Lipodispersionen im Sinne der vorliegenden Erfindung wird vorteilhaft gewählt aus der Gruppe der Ester aus gesättigten und/oder ungesättigten, verzweigten und/oder unverzweigten Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von 3 bis 30 C-Atomen und gesättigten und/oder ungesättigten, verzweigten und/oder unverzweigten Alkoholen einer Kettenlänge von 3 bis 30 C-Atomen, aus der Gruppe der Ester aus aromatischen Carbonsäuren und gesättigten und/oder ungesättigten, verzweigten und/oder unverzweigten Alkoholen einer Kettenlänge von 3 bis 30 C-Atomen. Solche Esteröle können dann vorteilhaft gewählt werden aus der Gruppe Isopropylmyristat, Isopropylpalmitat, Isopropylstearat, Isopropyloleat, n-Butylstearat, n-Hexyllaurat, n-Decyloleat, Isooctylstearat, Isononylstearat, Isononylisononanoat, 2-Ethylhexylpalmitat, 2-Ethylhexyllaurat, 2-Hexyldecylstearat, 2-Octyldodecylpalmitat, Oleyloleat, Oleylerucat, Erucyloleat, Erucylerucat sowie synthetische, halbsynthetische und natürliche Gemische solcher Ester, z.B. Jojobaöl.
  • Ferner kann die Ölphase vorteilhaft gewählt werden aus der Gruppe der verzweigten und unverzweigten Kohlenwasserstoffe und -wachse, der Silkonöle, der Dialkylether, der Gruppe der gesättigten oder ungesättigten, verzweigten oder unverzweigten Alkohole, sowie der Fettsäuretriglyceride, namentlich der Triglycerinester gesättigter und/oder ungesättigter, verzweigter und/oder unverzweigter Alkancarbonsäuren einer Kettenlänge von 8 bis 24, insbesondere 12–18 C-Atomen. Die Fettsäuretriglyceride können beispielsweise vorteilhaft gewählt werden aus der Gruppe der synthetischen, halbsynthetischen und natürlichen Öle, z.B. Olivenöl, Sonnenblumenöl, Sojaöl, Erdnussöl, Rapsöl, Mandelöl, Palmöl, Kokosöl, Palmkernöl und dergleichen mehr.
  • Auch beliebige Abmischungen solcher Öl- und Wachskomponenten sind vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung einzusetzen. Es kann auch gegebenenfalls vorteilhaft sein, Wachse, beispielsweise Cetylpalmitat, als alleinige Lipidkomponente der Ölphase einzusetzen.
  • Vorteilhaft wird die Ölphase gewählt aus der Gruppe 2-Ethylhexylisostearat, Octyldodecanol, Isotridecylisononanoat, Isoeicosan, 2-Ethylhexylcocoat, C12-15-Alkylbenzoat, Capryl-Caprinsäure-triglycerid, Dicaprylylether.
  • Besonders vorteilhaft sind Mischungen aus C12-15-Alkybenzoat und 2-Ethylhexylisostearat, Mischungen aus C12-15-Alkybenzoat und Isotridecylisononanoat sowie Mischungen aus C12-15-Alkybenzoat, 2-Ethylhexylisostearat und Isotridecylisononanoat.
  • Von den Kohlenwasserstoffen sind Paraffinöl, Squalan und Squalen vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verwenden.
  • Vorteilhaft kann die Ölphase ferner einen Gehalt an cyclischen oder linearen Silikonölen aufweisen oder vollständig aus solchen Ölen bestehen, wobei allerdings bevorzugt wird, außer dem Silikonöl oder den Silikonölen einen zusätzlichen Gehalt an anderen Ölphasenkomponenten zu verwenden.
  • Vorteilhaft wird Cyclomethicon (Octamethylcyclotetrasiloxan) als erfindungsgemäß zu verwendendes Silikonöl eingesetzt. Aber auch andere Silikonöle sind vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verwenden, beispielsweise Hexamethylcyclotrisiloxan, Polydimethylsiloxan, Poly(methylphenylsiloxan).
  • Besonders vorteilhaft sind ferner Mischungen aus Cyclomethicon und Isotridecylisononanoat, aus Cyclomethicon und 2-Ethylhexylisostearat.
  • Die wässrige Phase der erfindungsgemäßen Zubereitungen enthält gegebenenfalls vorteilhaft Alkohole, Diole oder Polyole niedriger C-Zahl, sowie deren Ether, vorzugsweise Ethanol, Isopropanol, Propylenglykol, Glycerin, Ethylenglykol, Ethylenglykolmonoethyl oder -monobutylether, Propylenglykolmonomethyl, -monoethyl- oder -monobutylether, Diethylenglykolmonomethyl- oder -monoethylether und analoge Produkte, ferner Alkohole niedriger C-Zahl, z.B. Ethanol, Isopropanol, 1,2-Propandiol, Glycerin sowie insbesondere ein oder mehrere Verdickungsmittel, welches oder welche vorteilhaft gewählt werden können aus der Gruppe Siliciumdioxid, Aluminiumsilikate, Polysaccharide bzw. deren Derivate, z.B. Hyaluronsäure, Xanthangummi, Hydroxypropylmethylcellulose, besonders vorteilhaft aus der Gruppe der Polyacrylate, bevorzugt ein Polyacrylat aus der Gruppe der sogenannten Carbopole, beispielsweise Carbopole der Typen 980, 981, 1382, 2984, 5984, jeweils einzeln oder in Kombination.
  • Kosmetische Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung können auch als Gele vorliegen, die neben einem wirksamen Gehalt am erfindungsgemäßen Kreatin oder Kreatinin und Kreatin zusammen mit einem Wirkstoff mit Eigenfarbe und dafür üblicherweise verwendeten Lösungsmitteln noch organische Verdickungsmittel, z.B. Gummiarabikum, Xanthangummi, Natriumalginat, Cellulose-Derivate, vorzugsweise Methylcellulose, Hydroxymethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose oder anorganische Verdickungsmittel, z. B. Aluminiumsilikate wie beispielsweise Bentonite, oder ein Gemisch aus Polyethylenglykol und Polyethylenglykolstearat oder -distearat, enthalten. Das Verdickungsmittel ist in dem Gel z.B. in einer Menge zwischen 0,1 und 30 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,5 und 15 Gew.-%, enthalten.
  • Erfindungsgemäß verwendete Gele enthalten üblicherweise Alkohole niedriger C-Zahl, z.B. Ethanol, Isopropanol, 1,2-Propandiol, Glycerin und Wasser bzw. ein vorstehend genanntes Öl in Gegenwart eines Verdickungsmittels, das bei ölig-alkoholischen Gelen vorzugsweise Siliciumdioxid oder ein Aluminiumsilikat, bei wässrig-alkoholischen oder alkoholischen Gelen vorzugweise ein Polyacrylat ist.
  • Feste Stifte enthalten z.B. natürliche oder synthetische Wachse, Fettalkohole oder Fettsäureester. Übliche Grundstoffe, welche für die Verwendung als kosmetische Stifte im Sinne der vorliegenden Erfindung geeignet sind, sind flüssige Öle (z.B. Paraffinöle, Ricinusöl, Isopropylmyristat), halbfeste Bestandteile (z.B. Vaseline, Lanolin), feste Bestandteile (z.B. Bienenwachs, Ceresin und Mikrokristalline Wachse bzw. Ozokerit) sowie hochschmelzende Wachse (z.B. Carnaubawachs, Candelillawachs).
  • Erfindungsgemäß können in anspruchsgemäßen Zubereitungen übliche Antioxidantien eingesetzt werden.
  • Vorteilhaft werden die Antioxidantien gewählt aus der Gruppe bestehend aus Aminosäuren (z.B. Glycin, Histidin, Tyrosin, Tryptophan) und deren Derivate, Imidazole (z.B. Urocaninsäure) und deren Derivate, Peptide wie D,L-Carnosin, D-Carnosin, L-Carnosin und deren Derivate (z.B. Anserin), Carotinoide, Carotine (z.B. α-Carotin, β-Carotin, Lycopin) und deren Derivate, Liponsäure und deren Derivate (z.B. Dihydroliponsäure), Aurothioglucose, Propylthiouracil und andere Thiole (z.B. Thioredoxin, Glutathion, Cystein, Cystin, Cystamin und deren Glycosyl-, N-Acetyl-, Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Amyl-, Butyl- und Lauryl-, Palmitoyl-, Oleyl-, γ-Linoleyl-, Cholesteryl- und Glycerylester) sowie deren Salze, Dilaurylthiodipropionat, Distearylthiodipropionat, Thiodipropionsäure und deren Derivate (Ester, Ether, Peptide, Lipide, Nukleotide, Nukleoside und Salze) sowie Sulfoximinverbindungen (z.B. Buthioninsulfoximine, Homocysteinsulfoximin, Buthioninsulfone, Penta-, Hexa-, Heptathioninsulfoximin) in sehr geringen verträglichen Dosierungen (z.B. pmol bis μmol/kg), ferner (Metall)-Chelatoren (z.B. α-Hydroxyfettsäuren, Palmitinsäure, Phytinsäure, Lactoferrin), α-Hydroxysäuren (z.B. Citronensäure, Milchsäure, Apfelsäure), Huminsäure, Gallensäure, Gallenextrakte, Bilirubin, Biliverdin, EDTA, EGTA und deren Derivate, ungesättigte Fettsäuren und deren Derivate (z.B. γ-Linolensäure, Linolsäure, Ölsäure), Folsäure und deren Derivate, Alanindiessigsäure, Flavonoide, Polyphenole, Catechine, Vitamin C und Derivate (z.B. Ascorbylpalmitat, Mg-Ascorbylphosphat, Ascorbylacetat), Tocopherole und Derivate (z.B. Vitamin-E-acetat), sowie Koniferylbenzoat des Benzoëharzes, Rutinsäure und deren Derivate, Ferulasäure und deren Derivate, Butylhydroxytoluol, Butylhydroxyanisol, Nordihydroguajakharzsäure, Nordihydroguajaretsäure, Trihydroxybutyrophenon, Harnsäure und deren Derivate, Mannose und deren Derivate, Zink und dessen Derivate (z.B. ZnO, ZnSO4) Selen und dessen Derivate (z.B. Selenmethionin), Stilbene und deren Derivate (z.B. Stilbenoxid, Trans-Stilbenoxid) und die erfindungsgemäß geeigneten Derivate (Salze, Ester, Ether, Zucker, Nukleotide, Nukleoside, Peptide und Lipide) dieser genannten Wirkstoffe.
  • Die Menge der Antioxidantien (eine oder mehrere Verbindungen) in den Zubereitungen beträgt vorzugsweise 0,001 bis 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05–20 Gew.-%, insbesondere 1–10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Vorteilhaft enthalten erfindungsgemäße Zubereitungen neben einem wirksamen Gehalt an Kreatin und/oder Kreatinin zusammen mit einem Wirkstoff ferner übliche Wirk-, Inhalts-, Zusatz- und/oder Hilfsstoffe, z.B. Konservierungsmittel, Parfüme, Substanzen zum Verhindern des Schäumens, Schaumstabilisatoren, Farbstoffe, Pigmente, die eine färbende Wirkung haben, Verdickungsmittel, oberflächenaktive Substanzen, Emulgatoren, weichmachende, anfeuchtende und/oder feuchhaltende Substanzen, rückfettende Agentien, Fette, Öle, Wachse, Alkohole, Polyole und deren toxikologisch verträglichen Ether und Ester, verzweigte und/oder unverzweigte Kohlenwasserstoffe, weitere Antioxidantien, Stabilisatoren, pH-Wert-Regulatoren, Konsistenzgeber, Bakterizide, Desodorantien, antimikrobielle Stoffe, Antistatika, UVAbsorber, Komplexierungs- und Sequestrierungsagentien, Perlglanzagentien, Polymere, Elektrolyte, organische Lösungsmittel, Silikonderivate, Pflanzenextrakte, Vitamine und/oder andere Wirkstoffe oder andere übliche Bestandteile einer kosmetischen Formulierung. Auch Lösungsvermittler, z.B. zur Einarbeitung hydrophober Komponenten wie z.B. von Parfümzubereitungen können enthalten sein.
  • Es ist auch denkbar, dass die erfindungsgemäßen Mittel und Verfahren zur Farbaufhellung nach entsprechenden Anpassungen in der Formulierung medizinischer oder dermatologischer Zubereitungen Anwendung finden. Die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind hierbei zu beachten.
  • Erfindungsgemäß ist es auch Kreatin und/oder Kreatinin zusammen mit einem Wirkstoff als Zusatzstoffe zu Zubereitungen zu geben, die bereits andere Wirkstoffe, insbesondere auch Wirkstoffe, die keine oder nur eine kaum wahrnehmbare Eigenfarbe aufweisen, enthalten.
  • Günstig sind gegebenenfalls auch solche kosmetischen Zubereitungen, die in der Form eines Sonnenschutzmittels vorliegen. Vorzugsweise enthalten diese neben dem erfindungsgemäß verwendeten Kreatin und/oder Kreatinin und einem Wirkstoff zusätzlich mindestens eine UVA-Filtersubstanz und/oder mindestens eine UVB-Filtersubstanz und/oder mindestens ein anorganisches Pigment. Es ist aber auch vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindungen, solche kosmetischen Zubereitungen zu erstellen, deren hauptsächlicher Zweck nicht der Schutz vor Sonnenlicht ist, die aber dennoch einen Gehalt an UV-Schutzsubstanzen enthalten. So werden beispielsweise in Tagescrèmes gewöhnlich UV-A- bzw. UV-B-Filtersubstanzen eingearbeitet.
  • Vorteilhaft können erfindungsgemäße Zubereitungen Substanzen enthalten, die UV-Strahlung im UVB-Bereich absorbieren, wobei die Gesamtmenge der Filtersubstanzen z.B. 0,1 Gew.-% bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 10 Gew.-%, insbesondere 1 bis 6 Gew.-% beträgt, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitungen.
  • Die UVB-Filter können öllöslich oder wasserlöslich sein. Als öllösliche Substanzen sind beispielsweise zu nennen:
    • – 3-Benzylidencampher und dessen Derivate, z.B. 3-(4-Methylbenzyliden)campher,
    • – 4-Aminobenzoësäure-Derivate, vorzugsweise 4-(Dimethylamino)-benzoësäure(2-ethylhexyl)ester, 4-(Dimethylamino)benzoësäureamylester;
    • – Ester der Zimtsäure, vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure(2-ethylhexyl)ester, 4-Methoxyzimtsäureisopentylester;
    • – Ester der Salicylsäure, vorzugsweise Salicylsäure(2-ethylhexyl)ester, Salicylsäure(4-isopropylbenzyl)ester, Salicylsäurehomomenthylester;
    • – Derivate des Benzophenons, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-methoxy-4'-methylbenzophenon, 2,2'-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon;
    • – Ester der Benzalmalonsäure, vorzugsweise 4-Methoxybenzalmalonsäuredi(2-ethylhexyl)ester;
    • – 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)-1,3,5-triazin.
  • Als wasserlösliche Substanzen sind vorteilhaft:
    • – 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Salze, z.B. Natrium-, Kalium- oder
    • – Triethanolammonium-Salze,
    • – Sulfonsäure-Derivate von Benzophenonen, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und ihre Salze;
    • – Sulfonsäure-Derivate des 3-Benzylidencamphers, wie z.B. 4-(2-Oxo-3-bornylidenmethyl)benzolsulfonsäure, 2-Methyl-5-(2-oxo-bornylidenmethyl)sulfonsäure und ihre Salze.
  • Die Liste der genannten UVB-Filter, die erfindungsgemäß Verwendung finden können, soll selbstverständlich nicht limitierend sein.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch die Kombination eines erfindungsgemäßen UVA-Filters mit einem UVB-Filter bzw. eine erfindungsgemäßes kosmetische Zubereitung, welche auch einen UVB-Filter enthält.
  • Es kann auch von Vorteil sein, in erfindungsgemäßen Zubereitungen UVA-Filter einzusetzen, die üblicherweise in kosmetischen Zubereitungen enthalten sind. Bei solchen Filtersubstanzen handelt es sich vorzugsweise um Derivate des Dibenzoylmethans, insbesondere um 1-(4'-tert.Butylphenyl)-3-(4'-methoxyphenyl)propan-1,3-dion und um 1-Phenyl-3-(4'-isopropylphenyl)propan-1,3-dion. Auch Zubereitungen, die diese Kombinationen enthalten, sind Gegenstand der Erfindung. Es können die gleichen Mengen an UVA-Filtersubstanzen verwendet werden, welche für UVB-Filtersubstanzen genannt wurden.
  • Kosmetische Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung können auch anorganische Pigmente enthalten, die üblicherweise in der Kosmetik zum Schutze der Haut vor UV-Strahlen verwendet werden. Dabei handelt es sich um Oxide des Titans, Zinks, Eisens, Zirkoniums, Siliciums, Mangans, Aluminiums, Cers und Mischungen davon, sowie Abwandlungen, bei denen die Oxide die aktiven Agentien sind. Besonders bevorzugt handelt es sich um Pigmente auf der Basis von Titandioxid. Es können die für die vorstehenden Kombinationen genannten Mengen verwendet werden.
  • Die Zubereitungen gemäß der Erfindung können beispielsweise als aus Aerosolbehältern, Quetschflaschen oder durch eine Pump-, Sprüh- oder Schaumvorrichtung versprühbare Präparate vorliegen, jedoch auch in Form eines aus normalen Flaschen und Behältern auftragbaren Mittels.
  • Als Treibmittel für aus Aerosolbehältern versprühbare kosmetische Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind die üblichen bekannten leichtflüchtigen, verflüssigten Treibmittel, beispielsweise Kohlenwasserstoffe (Propan, Butan, Isobutan) geeignet, die allein oder in Mischung miteinander eingesetzt werden können. Auch Druckluft ist vorteilhaft zu verwenden.
  • Natürlich weiß der Fachmann, dass es an sich nichttoxische Treibgase gibt, die grundsätzlich für die Verwirklichung der vorliegenden Erfindung in Form von Aerosolpräparaten geeignet wären, auf die aber dennoch wegen bedenklicher Wirkung auf die Umwelt oder sonstiger Begleitumstände verzichtet werden sollte, insbesondere Fluorkohlenwasserstoffe und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW).
  • Erfindungsgemäß sind auch kosmetische Zubereitungen, die zur Haarreinigung und Haarpflege eingesetzt werden und Kreatin und/oder Kreatinin zur Aufhellung der kosmetischen Zubereitungen mit Wirkstoffen enthalten. Erfindungsgemäß sind weiterhin kosmetische Zusammensetzungen zur Kopfhautbehandlung, die Kreatin und/oder Kreatinin zur Aufhellung der kosmetischen Zubereitung enthalten, die Wirkstoffe enthalten. Kosmetische Mittel zur Haarpflege können beispielsweise zusätzlich quartäre Ammoniumverbindungen enthalten und in Form einer Haarkur oder Haarspülung vorliegen oder beispielsweise zusätzlich Ethanol oder Isopropanol enthalten und in Form eines Haarwassers oder Kopfhautonikums vorliegen.
  • Als Haarpflegemittel wird eine Vielzahl von Produkten bezeichnet, deren wichtigste Vertreter Vorbehandlungsmittel, Haarwässer und Haarkonditioniermittel sind.
  • Grundstoffe für Haarpflegemittel sind z.B. Fettalkohole, Wachse, Paraffine, Vaseline, Paraffinöl und Lösemittel.
  • Fettalkohole sind z.B. gerad- oder verzweigtkettige aliphatische einwertige Alkohole mit 6-22 C-Atomen im Molekül. In der Kosmetik werden vorzugsweise geradkettige Fettalkohole mit einer Kettenlänge von 12-18 C-Atomen verwendet. Diese Fettalkohole sind weiche, farblose Massen, praktisch ungiftig und gut hautverträglich. Fettalkohole werden bevorzugt zur Herstellung von Haarkuren und Frisiercremes verwendet, wobei dem Cetylalkohol und dem Stearylalkohol besondere Bedeutung zukommt.
  • Wachse sind Fettsäureester, die in tierischen und pflanzlichen Produkten vorkommen, aber auch synthetisch hergestellt werden können. Das wohl bekannteste natürlich vorkommende Wachs ist das Bienenwachs, das als Hauptbestandteile Cerin und Myricin enthält. Wachs ist jedoch ein Oberbegriff für eine Reihe natürlich oder künstlich gewonnener Stoffe, die in der Regel halbfeste, weiße, geruchlose und in Wasser unlösliche Massen darstellen.
  • Paraffine im kosmetischen Sinn sind weiße, geruchlose Massen aus geradkettigen hochmolekularen Kohlenwasserstoffen. Wegen ihrer den der Wachse vergleichbaren Eigenschaften werden sie auch oft als Erdölwachse bezeichnet.
  • Vaseline ist ein Gemisch von verzweigtkettigen Paraffinen mit geringem Anteil an zyklischen Paraffinen. Es ist eine weiche, transparente und in Wasser unlösliche Masse mit geringem Eigengeruch, die bei der Aufbereitung des Erdöls anfällt.
  • Paraffinöl ist ein Gemisch gesättigter flüssiger Kohlenwasserstoffe. Es ist unlöslich in Wasser, aber mischbar mit Fettalkoholen und Wachsen. Es wird als Zusatz in Haarpflegemitteln zur Konsistenzregulierung verwendet.
  • Lösemittel spielen in der Kosmetik eine erhebliche Rolle. Von der großen Anzahl Lösemittel, die zur Verfügung stehen, hat Ethanol die größte Bedeutung. Es wird zur Herstellung von Haarwässern verwendet, in denen es wegen seiner desinfizierenden Eigenschaften gleichzeitig die Funktion eines Wirkstoffes erfüllt. Gelegentlich wird auch Isopropanol für diese Zwecke eingesetzt.
  • Hilfstoffe können verwendet werden, um bestimmte Eigenschaften der Haarpflegemittel, z.B. Konsistenz, Temperatur- und Lichtstabilität, Aussehen und Geruch, zu verbessern sowie deren Herstellung zu erleichtern. Zugesetzt werden z.B. nach Bedarf:
    • – Emulgatoren, um die Grenzflächenspannung zwischen zwei an sich nicht mischbaren Phasen so weit herabzusetzen, dass deren feine Vermischung
    • – möglich wird,
    • – Verdickungsmittel, um die Stabilität von Emulsionen zu erhöhen und deren
    • – Viskosität einzustellen,
    • – UV-Absorber, um die Lichtstabilität der in Haarpflegemitteln enthaltenen
    • – Farbstoffe und anderer lichtempfindlicher Komponenten zu verbessern. Daneben dienen sie dem Schutz des Haares vor Lichteinflüssen.
    • – Konservierungsmittel, um mikrobieller Zersetzung vorzubeugen.
    • – Antioxidantien, um Geruchsveränderungen, die durch Oxidationsvorgänge
    • – hervorgerufen werden können, zu verhindern.
    • – Farbstoffe, um Haarpflegemitteln ein ansprechendes Aussehen zu verleihen.
    • – Parfümöle, um Haarpflegemitteln einen angenehmen Duft zu verleihen und Nebengerüche der Rohstoffe zu überdecken.
  • Die Menge der Grundstoffe beträgt beispielsweise 85 bis 99,999 Gew.-%, vorzugsweise 90 bis 99,99 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Quaternäre Ammonium-Verbindungen sind eine wichtige Gruppe der speziellen Wirkstoffe, die zur Herstellung von Haarpflegemitteln verwendet werden. Haarpflegemittel, insbesondere Haarkuren, erhalten wesentliche Eigenschaften wie Verbesserung von Kämmbarkeit sowie Griff und Verhinderung statischer Aufladung der Haare vornehmlich durch den Einsatz quaternärer Ammonium-Verbindungen. Die Eigenschaften quaternärer Ammonium-Verbindungen werden durch die kationische Gruppe einerseits und durch die Art der lipophilen Reste dieser Gruppe andererseits bestimmt. Geeignet sind z.B. die Verbindungen, in denen ein bis zwei Reste längerkettige Alkyl-Gruppen, wie Lauryl-, Cetyl- oder Stearyl-Gruppen, und die verbliebenen Reste Methyl-Gruppen sind. Produkte dieses Typs werden vorzugsweise als Chloride, Bromide und Methosulfate eingesetzt.
  • Geeignet sind auch polymere quaternäre Ammonium-Verbindungen, Makromoleküle, deren wesentliches Merkmal das Vorhandensein mehrerer quaternärer Ammonium-Gruppen im Molekül ist. Dadurch wird ihre Haftfähigkeit am Haar deutlich erhöht.
  • Besonders vorteilhaft zu verwendende kationische Tenside sind
    • – Alkylamine
    • – Alkylimidazole
    • – Ethoxylierte Amine
    • – Quaternäre Tenside
    • – Esterquats.
  • Quaternäre Tenside erhalten mindestens ein N-Atom, das mit 4 Alkyl- oder Arylgruppen kovalent verbunden ist. Dies führt, unabhängig vom pH-Wert, zu einer positiven Ladung. Vorteilhaft sind Alkylbetain, Alkylamidopropylbetain und Alkyl-amidopropylhydroxysultain.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten kationischen Tenside können ferner bevorzugt gewählt werden aus der Gruppe der quaternären Ammoniumverbindungen, insbesondere Benzyltrialkylammoniumchlorid, ferner Alkyltrialkylammoniumsalze, beispielsweise Cetyltrimethylammoniumchlorid oder -bromid, Alkyldimethylhydroxyethylammoniumchloride oder -bromide, Dialkyldimethylammoniumchloride oder -bromide, Alkylamidethyltrimethylammoniumethersulfate, Alkylpyridiniumsalze, beispielsweise Lauryl- oder Cetylpyrimidiniumchlorid, Imidazolinderivate und Verbindungen mit kationischem Charakter wie Aminoxide, beispielsweise Alkyldimethylaminoxide oder Alkylaminoethyldimethylaminoxide. Vorteilhaft sind insbesondere Cetyltrimethylammoniumsalze zu verwenden.
  • Monomere oder polymere quaternäre Ammonium-Verbindungen werden vielfach in Haarspülungen und Haarkuren z.B. in Konzentrationen von 0,5–5 Gew.-% eingesetzt. Dazu gehören Cetrimoniumchlorid wie es unter der Bezeichnung Dehyquart A von der Gesellschaft Cognis angeboten wird oder Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Methosulfate wie es unter der Bezeichnung Dehyquart F 75 von der Gesellschaft Cognis angeboten wird.
  • Liegen die kosmetischen Zubereitungen in Form einer Lotion vor, die ausgespült und z.B. vor oder nach der Entfärbung, vor oder nach der Shampoonierung, zwischen zwei Shampoonierungsschritten, vor oder nach der Dauerwellbehandlung angewendet wird, so handelt es sich dabei z.B. um Emulsionen, die gegebenenfalls oberflächenaktive Substanzen enthalten, deren Konzentration zwischen 0,1 und 10 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,2 und 5 Gew.-%, liegen kann.
  • Eine kosmetische Zubereitung in Form einer Lotion, die nicht ausgespült wird, insbesondere eine Lotion zum Einlegen der Haare, eine Lotion, die beim Fönen der Haare verwendet wird, eine Frisier- und Behandlungslotion, stellt im Allgemeinen eine Emulsion dar und enthält die erfindungsgemäßen Kombinationen. Es ist allerdings gegebenenfalls vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Lotion in Form einer Mikroemulsion oder einer wässrigen oder wässrig-alkoholischen Lösung vorliegt.
  • Erfindungsgemäß können kosmetische Zubereitungen zur Behandlung und Pflege der Haare als Gele vorliegen, die organische Verdickungsmittel, z.B. Gummiarabikum, Xanthangummi, Natriumalginat, Cellulose-Derivate, vorzugsweise Methylcellulose, Hydroxymethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose oder anorganische Verdickungsmittel, z.B. Aluminiumsilikate wie beispielsweise Bentonite, oder ein Gemisch aus Polyethylenglykol und Polyethylenglycolstearat oder -distearat, enthalten. Das Verdickungsmittel ist in dem Gel z.B. in einer Menge zwischen 0,1 und 30 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,5 und 15 Gew.-%, enthalten. Die vorstehenden Prozentangaben beziehen sich auf das Gesamtgewicht der Zubereitungen.
  • Die Gesamtmenge der Hilfsstoffe beträgt beispielsweise 0,001 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung. Die Menge der Verdickungsmittel beträgt beispielsweise 0,05 bis 5,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 3,0 Gew.-%, insbesondere 0,15 bis 2,0 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Der Wassergehalt der Zubereitungen beträgt beispielsweise 60 bis 95 Gew.-%, vorzugsweise 75 bis 95 Gew.-%, insbesondere 80 bis 90 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Der pH-Wert der Zubereitungen kann in bekannter Weise durch Zugabe von Säuren oder Basen eingestellt werden, vorzugsweise durch Zugabe von Puffergemischen, z.B. auf Basis von Citronensäure/Citrat oder Phosphorsäure Phosphat-Puffergemischen. Vorzugsweise liegt der pH-Wert unter 10, z.B. im Bereich von 2–7, insbesondere im Bereich von 3–5.
  • Der im Folgenden beschriebene Versuch belegt die farbaufhellende Wirkung eines Kreatinzusatzes zu Lösungen mit Wirkstoffen mit Eigenfarbe. Eine Lösung, die 0,025 Gew.-% einer Glycyrriza inflata-Lösung enthält, weist eine RAL-Farbe von RAL1017, safrangelb, auf. Der Zusatz von Kreatin (0,5 Gew.-%) bewirkt eine Farbaufhellung zur RAL-Farbe 1006, maisgelb. Dies sind acht Farbstufen in System der RAL-Farben. Die Beurteilung erfolgte durch visuellen Vergleich anhand von entsprechenden Farbtafeln.
  • Die RAL-Farbe ist eine normierte Farbe. Den jeweiligen Farben wird ein vierstelliger Zahlenwert zugeordnet. Die Farben der Gelbtöne umfassen die 1000er Zahlen, die einzelnen Gelbtöne mit ihren entsprechenden Zahlenwerten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Gelb und Beige:
    Nummer Name Beschreibung, weit verbreitete Beispiele
    RAL 1000 Grünbeige
    RAL 1001 Beige
    RAL 1002 Sandgelb
    RAL 1003 Signalgelb Warnzeichen nach DIN 4844 und DIN 5381
    RAL 1004 Goldgelb Hausfarbe der Schweizerischen Post
    RAL 1005 Honiggelb Farbe der Deutschen Bundespost bis 1971.
    RAL 1006 Maisgelb
    RAL 1007 Narzissengelb vormals Chromgelb, historisch als Postgelb, Wanderwege-Markierungsfarbe Gelb
    RAL 1011 Braunbeige
    RAL 1012 Zitronengelb
    RAL 1013 Perlweiß
    RAL 1014 Elfenbein Bis Anfang der 2000er Jahre vorgeschrieben für Sanitätsfahrzeuge; danach Umstellung auf weiße Farbtöne bei den meisten Hilfsorganisationen.
    RAL 1015 Hellelfenbein In Deutschland seit 1971 für Taxis gesetzlich vorgeschrieben, in einigen Bundesländern wieder aufgehoben
    RAL 1016 Schwefelgelb Eurogelb, teilweise Farbe von Rettungsdienstfahrzeugen RAL
    RAL 1017 Safrangelb
    RAL 1018 Zinkgelb
    RAL 1019 Graubeige
    RAL 1020 Olivgelb
    RAL 1021 Rapsgelb Vormals Kadmiumgelb, Firmenfarbe der Österreichischen Post, Farbe der Deutschen Bundespost 1972–1980, Gelb der Flagge Deutschlands, Farbe für Gasleitungen
    RAL 1023 Verkehrsgelb
    RAL 1024 Ockergelb
    RAL 1026 Leuchtgelb
    RAL 1027 Currygelb
    RAL 1028 Melonengelb Firmenfarbe der Lufthansa
    RAL 1032 Ginstergelb Farbe der Deutschen Bundespost seit 1980, ab 1998 der Deutschen Post AG
    RAL 1033 Dahliengelb
    RAL 1034 Pastellgelb
    RAL 1035 Perlbeige
    RAL 1036 Perlgold
    RAL 1037 Sonnengelb
  • Licht kann als elektromagnetische Strahlung beschrieben werden, wobei der Teil des Spektrums von 380 bis 780 nm (entsprechend 789 THz bis 385 THz) für das menschliche Auge sichtbar ist. Das Licht fällt ins Auge und wird durch den Brechapparat bestehend aus Hornhaut, Augenkammer, Linse und Glaskörper gebrochen. Auf die Netzhaut wird ein reelles Bild projiziert, wodurch die Farbrezeptoren in der Netzhaut gereizt werden und das Signal in einen elektrischen Impuls übersetzen, der ins Gehirn weitergeleitet wird. Die Lichtintensität wird als Helligkeit empfunden. Die spektrale Zusammensetzung des Lichtreizes wird als Farbe wahrgenommen.
    Farbton Wellenlänge λ [nm] Wellenfrequenz ν [THz]
    Violett 380–420 789,5–714,5
    Blau 420–490 714,5–612,5
    Grün 490–575 612,5–522,5
    Gelb 575–585 522,5–513,5
    Orange 585–650 513,5–462,5
    Rot 650–750 462,5–400,5
  • Gelb ist die Farbe, die wahrgenommen wird, wenn Licht mit einer spektralen Verteilung ins Auge fällt, bei dem Wellenlängen zwischen 565 und 575 nm dominieren.
  • Die Farbvalenz ist die physiologische farbige Wirkung der Strahlung, wobei die Farbvalenz nach Helmholtz durch Farbton, Sättigung und Helligkeit gekennzeichnet wird.
  • Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Erfindung ohne sie einzuschränken. Alle Mengenangaben, Anteile und Prozentanteile sind, soweit nicht anders angegeben, auf das Gewicht und die Gesamtmenge bzw. auf das Gesamtgewicht der Zubereitungen oder der jeweiligen Mischung bezogen. Beispiele: Zubereitung für die Kopfhaut:
    1. Versuch 2. Versuch 3. Versuch
    [%] [%] [%]
    Ethanolphase (25°C)
    Alcohol denat. 30,000 30,000 30,000
    Parfüm 0,100 0,100 0,100
    PEG-40 Hydrogenated Castor Oil 0,100 0,100 0,100
    Glycyrrhiza Inflata Root Extract 0,025 0,025 0,025
    Laureth-9 0,500 0,500 0,500
    Phase total 30,725 30,725 30,725
    Wasserphase (25°C): Reihenfolge zum Lösen
    Carnitine 1,000 1,000 1,000
    Citric Acid 0,006 0,006 0,006
    Creatine 0,500 1,000 2,500
    Hydroxyethylcellulose 0,150 0,150 0,150
    1-Methylhydantoin-2-Imide 0,010 0,010 0,010
    Lösung zur pH-Einstellung 0,100 0,100 0,100
    Panthenol 0,150 0,150 0,150
    Aqua 67,359 66,859 65,359
    Phase total 69,275 69,275 69,275
    Zubereitung total 100,000 100,000 100,000
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • JP 2001270820 [0006]
    • WO 00/00162 A1 [0007]
    • WO 99/55352 A1 [0008]
    • WO 98/58628 A1 [0009]
    • JP 2000212060 [0010]
    • JP 2002128657 A [0011]
    • JP 2003104832 A [0012]
    • JP 2002087975 A [0013]
    • JP 2001206835 A [0014]
    • JP 200247866 A [0015]
    • DE 202006011472 U1 [0016]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN 4844 [0095]
    • DIN 5381 [0095]

Claims (18)

  1. Verwendung von Kreatin zur Aufhellung von kosmetischen Zubereitungen, die Wirkstoffe mit Eigenfarbe enthalten.
  2. Verwendung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass Kreatin und Kreatinin zur Aufhellung von kosmetischen Zusammensetzungen enthalten sind.
  3. Verwendung nach Anspruch 1 und/oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass eine Gelbverfärbung einer kosmetischen Zubereitung aufgehellt wird durch eine Verschiebung von mindestens 2 nm Wellenlängen im Vergleich zu einer Kreatinfreien oder Kreatin- und Kreatinin-freien Zubereitung.
  4. Verwendung nach Anspruch 1 und/oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass eine Gelbverfärbung einer kosmetischen Zubereitung um bis zu 8 Stufen in der RAL-Farbtafel im Gelbbereich aufgehellt wird im Vergleich zu einer Kreatin-freien oder Kreatin- und Kreatinin-freien Zubereitung.
  5. Verwendung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff mit Eigenfarbe ein Extrakt der Wurzeln von Glycyrriza inflata ist.
  6. Verwendung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff mit Eigenfarbe aus der Gruppe der Licochalcone ausgewählt wird.
  7. Verwendung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff mit Eigenfarbe Licochalcon A ist.
  8. Verwendung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkstoffe mit Eigenfarbe mit einem Gehalt von 0,0001 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,01 bis 2 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt 0,025 bis 0,1 Gew.-% eingesetzt werden, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  9. Verwendung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Gehalt an Licochalconen, insbesondere Licochalcon A, oder der Extrakt aus Radix Glycrrhizae inflatae 0,0001 bis 10 Gew.%, bevorzugt 0,0005 bis 5 Gew.%, besonders bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.%, ganz besonders bevorzugt 0,01 bis 1 Gew.%, und ganz außergewöhnlich besonders bevorzugt 0,025 bis 0,1 Gew.-% beträgt, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  10. Verwendung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass Kreatin im Konzentrationsbereich von 0,01 bis 10 Gew.-% eingesetzt wird, bevorzugt von 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,5 bis 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  11. Verwendung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass Kreatinin im Konzentrationsbereich von 0,001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt von 0,005 bis 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,01 bis 0,1 Gew.-% eingesetzt wird, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  12. Verfahren zum Aufhellen kosmetischer Zusammensetzungen dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitungen einen Wirkstoff mit Eigenfarbe und Kreatin enthalten.
  13. Verfahren nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, dass Kreatin und Kreatinin zur Aufhellung der kosmetischen Zubereitung eingesetzt werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 und 13 dadurch gekennzeichnet, dass Kreatin und/oder Kreatinin in einer wässrigen Phase gelöst werden und der Wirkstoff mit Eigenfarbe in einer geeigneten Phase gelöst wird, wobei Kreatin und/oder Kreatinin und der Wirkstoff mit Eigenfarbe in der Zubereitung gemeinsam vorliegen.
  15. Kosmetische Zubereitung enthaltend Wirkstoffe mit Eigenfarbe, wobei durch einen Zusatz von Kreatin die Zubereitung wahrnehmbar aufgehellt wird.
  16. Kosmetische Zubereitung nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, dass Kreatin und Kreatinin zur Aufhellung eingesetzt werden.
  17. Kosmetische Zubereitung nach Anspruch 15 oder 16, wobei die Wirkstoffe eine gelbe Eigenfarbe aufweisen und durch einen Zusatz von Kreatin oder Kreatin und Kreatinin die Gelbverfärbung um bis zu 8 Stufen in der RAL-Farbtafel im Gelbbereich aufgehellt wird.
  18. Kosmetische Zubereitung nach Anspruch 15 und 16, wobei die Wirkstoffe eine gelbe Eigenfarbe aufweisen und ein Zusatz von Kreatin und/oder Kreatinin die Gelbverfärbung der kosmetischen Zubereitung aufhellt durch eine Verschiebung um einen Wellenlängenbereich von mindestens 2 nm.
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