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DE102012219241B4 - Sitzmöbelkomponente und Sitzmöbel - Google Patents

Sitzmöbelkomponente und Sitzmöbel Download PDF

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DE102012219241B4
DE102012219241B4 DE102012219241.7A DE102012219241A DE102012219241B4 DE 102012219241 B4 DE102012219241 B4 DE 102012219241B4 DE 102012219241 A DE102012219241 A DE 102012219241A DE 102012219241 B4 DE102012219241 B4 DE 102012219241B4
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Abstract

Sitzmöbelkomponente (10) mit zumindest teilweise elastischer Bespannung, insbesondere Rückenlehne (41) eines Sitzmöbels (40),
mit einem Rahmen (11),
mit einer am Rahmen (11) befestigten oder in den Rahmen (11) eingespannten, belastungsstabilen Membran (14), welche zumindest an einer Befestigungsschnittstelle im Bereich des Rahmens zugbelastbar ausgebildet ist und welche zumindest in einem Bereich der bestimmungsgemäßen Belastung der Sitzmöbelkomponente (10) mit der bestimmungsgemäßen Belastung druckbelastbar ausgebildet ist,
mit einem Bezug (13), der eine vorderseitige Sichtseite (17), die die Nutzoberfläche (17) der Sitzmöbelkomponente (10) bildet, und eine rückseitige Sichtseite (18), die die Rückseite (18) der Sitzmöbelkomponente (10) bildet, aufweist und welcher zusammen mit dem Rahmen (11) die Membran (14) vollständig abdeckt.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzmöbelkomponente mit elastischer Bespannung, insbesondere eine Rückenlehne eines Sitzmöbels. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein solches Sitzmöbel.
  • TECHNISCHER HINTERGRUND
  • Bei Polsterungen unterscheidet man legere und straffe Polsterungen. Während eine Person bei einer legeren Polsterung ein wenig in die Polsterung einsinkt und sich die Polsterung damit der Körperform dieser Person anpasst, ist bei einer straff gespannten Polsterung der Bezug fest mit dem Polster verbunden. Die Einsinktiefe ist bei der straffen Polsterung deutlich geringer und die Oberfläche bleibt, wie etwa bei Bürostühlen, straff und glatt. Die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrunde liegende Problematik wird nachfolgend mit Bezug auf einen Polsteraufbau beschrieben, wie er bei Bürostühlen und insbesondere bei Rückenlehnen von Bürodrehstühlen verwendet wird, ohne allerdings die Erfindung dahingehend einzuschränken.
  • Ein Bürodrehstuhl weist neben dem auf einem Sitzträger montierten Sitz und einem Trägergestell auch eine Rückenlehne auf. Zumeist ist diese Rückenlehne wie auch der Sitz gepolstert. Gepolsterte Rückenlehnen sollten in ihrer Form dem Rücken ergonomisch angepasst sein. Die Polsterung einer solchen Rückenlehne besteht üblicherweise aus Schaumstoffen unterschiedlicher Härtegrade, durch die der Sitzkomfort bedingt wird. Das Polster wird von einer Vlies- oder Mattenabdeckung abgeschlossen, welches dann mit einem textilen Material, Leder oder einem Kunststoffmaterial überdeckt ist. Derartige Stühle sind zum Beispiel die von der Firma Sedus Stoll AG unter ”black dot” und ”of course” vertriebenen Bürodrehstühle.
  • Eine im Vergleich zu solchen gepolsterten Rückenlehnen einfachere Alternative stellt eine netzbespannte Rückenlehne dar. Ein Bürodrehstuhl mit Rückenlehnen mit einer derartigen elastischen Bespannung ist beispielsweise in der DE 202 16 302 U1 beschrieben.
  • Die bei solchen Bürostühlen verwendeten Netzmaterialien haben eine relativ hohe Elastizität und im Unterschied zu gepolsterten Rückenlehnen keine Punktelastizität. Sie müssen zudem besonders fest eingespannt sein, um die Form der netzbespannten Rückenlehne bei Belastung zu erhalten. Zudem muss eine netzbespannte Rückenlehne den Lendenwirbelbereich gut abstützen. Gleichzeitig darf sie aber nicht mit dem unteren Rand des Netzrahmens aufgrund fehlender Polsterung hart gegen den Rücken drücken. Neben der hohen Zugbelastbarkeit und Elastizität muss sie zudem auch atmungsaktiv und möglichst winddicht sein. Zudem muss dieses Material gut einfärbbar sein, da vor allem bei Bürodrehstühlen besonders hohe Anforderungen an ein ansprechendes Design gestellt sind. Aus diesem Grunde sind die für netzbespannte Rückenlehnen verwendeten Materialien relativ aufwändig und damit kostenintensiv.
  • Derartige Stühle mit netzbespannten Rückenlehne sind zum Beispiel die von der Firma Sedus Stoll AG unter ”black dot net” oder ”open up” vertriebenen Bürodrehstühle mit mebranbespannter Rückenlehne.
  • Neben den eben genannten Rückenlehnenvarianten, das heißt einerseits die Vollpolsterung und andererseits die Netzbespannung, besteht zunehmend der Bedarf, insbesondere aus designtechnischen und optischen Gründen, eine sehr dünne, so genannte Slim-Polsterung zu verwenden. Solche Slim-Polsterungen sind deutlich dünner ausgebildet als die üblichen gepolsterten Rückenlehnen, bei denen nur eine sehr dünne Schaumstoffschicht oder bisweilen gar keine Schaumstofffüllung vorhanden ist. Problematisch bei diesen so genannten Slim-Rückenlehnen ist stets die Stabilität und insbesondere die Zugfestigkeit bei Beanspruchung dieser Rückenlehnen im bestimmungsgemäßen Gebrauch, das heißt bei einer auf dem Bürostuhl sitzenden und die Rückenlehne belastenden Person. Bei Slim-Rückenlehnen werden meist dieselben kostenintensiven, aufwändigen Materialien verwendet, wie sie beispielsweise bei netzbespannten Rücklehnen verwendet werden, da auch hier entsprechende Anforderungen an die Zugbelastbarkeit und Elastizität gelten.
  • Die DE 101 21 207 A1 beschreibt eine Lordosenstütze an einer Rückenlehne, wobei die Rückenlehne aus einem mit einer Membran bespannten Rücklehnenrahmen besteht. Die Lordosenstütze enthält Trägerelemente und ein Polsterkissen und ist derart ausgelegt, dass sie die Membran im unbelasteten Zustand der Rückenlehne nach vorne, also entgegen dem in einem Benutzer in die Rückenlehne eingebrachten Druck, vorgespannt ist. Übt ein Benutzer beim Nachhintenlehnen an die Rückenlehne Druck auf die Membran aus, lenken die Lordosenstütze ebenso wie die Membran nach hinten aus.
  • Die DE 10 2007 014 152 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Klimatisieren von Sitz- und Liegeflächen mit einer Luft- und wasserdampfdurchlässigen Membran, die zwischen weitere, stabilisierende textile Materialien eingebettet ist.
  • Die DE 693 34 123 T2 beschreibt einen Bürostuhl mit einer Tragkonstruktion zum Tragen des Körpers eines Benutzers, welche eine aus Fasergarn geflochtene, durchsichtige Membran aufweist, die die Flächen der Sitzfläche und der Rückenlehne überspannt und jeweils an einem Rahmen befestigt ist.
  • Die DE 10 2009 036 958 A1 beschreibt eine Rückenlehne, bei der eine Bespannung an Querbügeln des Rückenlehnenrahmens befestigt ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine kostengünstige und nichtsdestotrotz sehr stabile Sitzmöbelkomponente für ein Sitzmöbel anzugeben.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Sitzmöbelkomponente mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 durch ein Sitzmöbel mit den Merkmalen des Patentanspruches 15 gelöst.
  • Demgemäß ist vorgesehen:
    • – Eine Sitzmöbelkomponente mit zumindest teilweise elastischer Bespannung, insbesondere eine Rückenlehne eines Sitzmöbels, mit einem Rahmen, mit einer am Rahmen befestigten oder in den Rahmen eingespannten, belastungsstabilen Membran, welche zumindest an einer Befestigungsschnittstelle im Bereich des Rahmens zugbelastbar ausgebildet ist und welche zumindest in einem Bereich der bestimmungsgemäßen Belastung der Sitzmöbelkomponente mit der bestimmungsgemäßen Belastung druckbelastbar ausgebildet ist, mit einem Bezug, der eine vorderseitige Sichtseite, die die Nutzoberfläche der Sitzmöbelkomponente bildet, und eine rückseitige Sichtseite, die die Rückseite der Sitzmöbelkomponente bildet, aufweist und welcher zusammen mit dem Rahmen die Membran vollständig abdeckt.
    • – Sitzmöbel, insbesondere Bürodrehstuhl oder Konferenzstuhl, mit einem Stuhlfuß, einem Sitzträger und einem darauf aufgebrachten Sitz, mit einer erfindungsgemäßen Rückenlehne, die einen Rückenlehnenrahmen aufweist, über welchen die Rückenlehne an dem Sitzträger des Sitzmöbels befestigt ist.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Erkenntnis besteht darin, dass es bei einem Polsteraufbau und insbesondere bei einem so genannten Slim-Polsteraufbau nicht notwendig ist, einen solchen Polsterüberzug bereitzustellen, der auf der einen Seite die für den Polsterüberzug erforderlichen Anforderungen, wie etwa Sitzkomfort, Ästhetik, haptische Eigenschaften und dergleichen, aufweist und darüber hinaus auch die sehr hohe Anforderung an die Zug-/Druckstabilität der straffen Polsterung und die Elastizität umfasst. Insbesondere ist es eine Erkenntnis der vorliegenden Erfindung, dass Materialien, die eine Vielzahl solcher Eigenschaften gleichzeitig erfüllen müssen, einen sehr hochwertigen und damit teuren Bezugsstoff implizieren.
  • Vor diesem Hintergrund ist es daher die Idee der vorliegenden Erfindung, die Eigenschaften der Belastungsstabilität einerseits, dabei insbesondere die Zug- und Druckfestigkeit und Elastizität, und die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch den Sitzkomfort und das Design bestimmenden Eigenschaften andererseits voneinander zu trennen. Der erfindungsgemäße, mehrschichtige Polsteraufbau weist daher einen vorderseitigen und einen rückseitigen Polsterbezug auf, die die hier benötigten Eigenschaften aufweisen, wie etwa besonders geeignete haptische Eigenschaften, Sitzkomforteigenschaften, ästhetische Eigenschaften und dergleichen. Dieser vorderseitige bzw. ggfs. auch der rückseitige Polsterbezug stellen gleichermaßen auch die Sichtseite des Polsterbezuges dar.
  • Die Belastungsstabilität wird durch eine eigens dafür vorgesehene Membran erfüllt, welche im bestimmungsgemäßen Gebrauch in einem nicht sichtbaren Bereich zwischen dem vorderseitigen und dem rückseitigen Polsterbezug angeordnet ist. Der besondere Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, dass diese Membran ausschließlich der Belastungsstabilität dient und daher ausschließlich im Hinblick auf diese Eigenschaften optimiert werden kann. Zusätzliche Eigenschaften, wie etwa ästhetische Eigenschaften, die Haptik bestimmende Eigenschaften und dergleichen, sind bei der Membran nicht relevant und müssen daher auch nicht berücksichtigt werden, zumal diese Membran von außen eben nicht sichtbar oder daher auch nicht fühlbar ist. Insofern kann für eine solche Tragemembran eben auch eine vergleichsweise kostengünstige Lösung eingesetzt werden.
  • Der gesamte Polsteraufbau lässt sich aufgrund der Trennung der Eigenschaften vergleichsweise kostengünstig bereitstellen, da die jeweiligen Bestandteile des Polsteraufbaus jeweils getrennt optimiert werden können.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist der Bezug zweiteilig ausgebildet. Der zweiteilig ausgebildete Bezug weist einen vorderseitigen und einen rückseitigen Bezug auf, wobei zumindest der vorderseitige Bezug in einem Randbereich der Sitzmöbelkomponente über zumindest eine Naht mit der Membran vernäht ist. Denkbar wäre alternativ auch, wenn der vorderseitige Bezug an dem Rahmen geklammert ist. Denkbar wären natürlich auch andere Befestigungsarten, beispielsweise eine Verbindung der beiden Bezüge durch (Druck-)Knöpfe, Reißverschlüsse oder dergleichen. Der besondere Vorteil der zweiteiligen Ausgestaltung der Bezüge besteht darin, dass hier unterschiedliche Materialien für die Bezüge verwendet werden können. Beispielsweise können die Eigenschaften des vorderseitigen Bezugs und des rückseitigen Bezugs gezielt auf deren bestimmungsgemäße Benutzung optimiert werden. Beispielsweise ist es sinnvoll, dass die vorderseitige Sichtseite, die beispielsweise im Falle einer Rückenlehne oder eines Stuhlsitzes benutzt wird, eine haptisch sehr anspruchsvolle weiche Oberfläche aufweist, reibungsempfindlich ist und insbesondere auch luftdurchlässig ist. Diese Eigenschaften müssen nicht notwendigerweise für beide Seiten und insbesondere nicht notwendigerweise für die rückseitige Sichtseite gelten, insbesondere wenn die Sitzmöbelkomponente der Sitz eines Sitzmöbels ist.
  • In einer ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung lässt sich der Bezug sackartig über den Rahmen stülpen, sofern der Bezug einteilig z. B. in Form eines Sackes ausgebildet ist. In dieser Ausgestaltung ist eine besonders einfache Montage möglich. Zudem ist der Austausch des Bezuges auch sehr einfach möglich, beispielsweise wenn der Bezug gereinigt werden muss. Im Falle des sackartigen Überstülpens des Bezuges ist die Membran vollständig von dem Bezug abgedeckt.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Membran netzförmig, maschenförmig oder vließförmig ausgebildet. Derartige netzförmige oder netzartige Materialien sind zum Beispiel die von der Firma Gabriel unter dem Markennamen Runner oder Harlekin vertriebene Stoffe. Die Membran kann gewebt oder auf andere Weise hergestellt sein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist zumindest der vorderseitige Bezug aus einem funktionstextilen, insbesondere atmungsaktiven Material gefertigt. Vorzugsweise sind beide Bezüge, das heißt der vorderseitige und rückseitige Bezug, sowie die Membran aus dem funktionstextilen Material. Als Funktionstextilen bezeichnet man solche Textilien aus Fasern, Garnen, Geweben, Gewirken und dergleichen mit funktionellem Mehrwert. Diese funktionellen Mehrwerteigenschaften beziehen sich vorzugsweise auf die Atmungsaktivität. Weitere funktionelle Eigenschaften können die Winddichtheit, Wasserdichtheit, Thermoregulierung, Schmutzabweisung, UV-Beständigkeit, Elastizität, Strapazierfähigkeit, etc. sein. Daneben können auch als funktionale Eigenschaften die wärmende oder kühlende Eigenschaft angesehen sein. Daneben ist es auch vorteilhaft, Funktionstextilien zu verwenden, die besonders leicht sind, um dadurch das gesamte Gewicht des Stuhls zu reduzieren. Insbesondere die Atmungsaktivität ist die besonders bevorzugte Eigenschaft, um den Sitzkomfort einer auf dem Sitzmöbel sitzenden Person zu verbessern. Die Atmungsaktivität bezeichnet die Fähigkeit, Wasserdampf, der beispielsweise von dem Körper einer auf dem Stuhl sitzenden Person abgegeben wird, entweichen zu lassen. Besonders bevorzugt ist es, wenn solche Materialien verwendet werden, die 30–300 g Wasserdampf pro Stunde entweichen lassen. Bekannte Markennamen für Funktionstextilien mit guter Atmungsaktivität sind zum Beispiel GORE-TEX oder Sympatex. Daneben ist es auch vorteilhaft, wenn Materialien verwendet werden, die insbesondere winddicht sind, um z. B. im Falle einer membranbespannten Rückenlehne eine Unterkühlung des Rückens der auf dem Stuhl sitzenden Person zu vermeiden. Schließlich ist es insbesondere für Sitze eines Sitzmöbels vorteilhaft, wenn hier strapazierfähige, die Abnutzung vermeidende oder verringernde Materialien verwendet werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die Membran als ein tragstabiles, zug- und druckfestes Kunststoffnetz, Kunststofffasergewebe, Metallnetz, Metallfasergewebe und/oder Netz aus faserverstärktem Material, wie etwa CFK oder GFK, ausgebildet. Im Falle von aus Kunststoff ausgebildeter Membrane können diese aus beliebigen Chemiefasern oder Polymeren bestehen, wie etwa PET (Polyethylenterephthalat), die vielseitige Eigenschaften aufweisen und deshalb eine bevorzugte synthetische Faser darstellt. Polyesterfaser (PES) sind sehr reiß- und scheuerfest, nehmen allerdings kaum Feuchtigkeit auf. Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung der Membran aus Polyamid (PA), wie etwa Nylon, Perlon, etc., die sehr elastisch und zugstabil sind. Daneben lassen sich auch andere Kunststoffmaterialien, wie Polyimid (PI), Polyamidimid (PAI), Polyvinylsulfid (PPS), Aramid und dergleichen verwenden, je nachdem welche Eigenschaften gewünscht sind. Letztere Materialien weisen eine sehr hohe Reißfestigkeit auf und eignen sich daher besonders für sehr zugfeste Membrane. Daneben können auch Materialien wie Polytetrafluorethylen (PTFE) verwendet werden, die sehr temperaturbeständig, chemisch weitgehend inert und wasserabweisend sind und beispielsweise unter dem Handelsnamen GORE-TEX verwendet wird. Dieses Material wird vorzugsweise für den Bezug verwendet, kann allerdings auch für die Membran verwendet werden. Für den Bezug lassen sich insbesondere Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) verwenden. Letztere Faser ist eine sehr leichte Textilfaser und weist darüber hinaus eine hohe Elastizität auf. Daneben können auch glasfaserverstärkte Materialien (GFK) verwendet werden, die wenig dehnbar und spröde sind und sich daher zur Verstärkung von Kunststoffgeweben und Netzen eignen, wie sie zum Beispiel für die Membrane. Neben den glasfaserverstärkten Kunststoffen lassen sich auch kohlenstofffaserverstärkte Kunststoffe (CFK) verwenden, die ebenfalls sehr leicht sind und eine sehr hohe Festigkeit aufweisen. Neben den eben genannten Kunststoffmaterialien lassen sich vor allem für die Membran auch sehr einfache Metallnetze, Metallgewebe und dergleichen verwenden, da diese Gewebe eben nicht sichtbar sind und daher auch kein besonders ansprechendes Erscheinungsbild aufweisen müssen. Besonders bevorzugt werden sehr stabile und feste Metallnetze und Gewebe verwendet, die vorzugsweise auch sehr kostengünstig sind. Neben Metallnetzen lassen sich darüber hinaus auch Netze aus Keramikfasern oder Keramik enthaltenden Materialien verwenden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist der Rahmen eine Clipsleiste auf. Diese Clipsleiste bildet die Befestigungsschnittstelle der Sitzmöbelkomponente und ist zu diesem Zweck dazu ausgebildet, in einer entsprechend ausgebildeten Befestigungsschnittstelle des Sitzmöbels eingeclipst zu werden. Statt der Verwendung einer Clipsleiste kann zusätzlich oder alternativ auch eine Kederleiste verwendet werden. Diese Clipsleiste bzw. die Kederleiste ist in der Regel elastisch verformbar ausgebildet, gewährleistet aber zumindest eine gewisse Formstabilität für die Sitzmöbelkomponente, sofern diese Sitzmöbelkomponente keinen eigenen formstabilen Rahmen aufweist. Diese Clipsleiste bzw. die Kederleiste lässt sich aufgrund deren Beschaffenheit in eine eigens dafür vorgesehene Befestigungsschnittstelle eines Rahmens des Sitzmöbels einclipsen bzw. dort einhängen. Auf diese Weise wird eine sehr elegante und nichtsdestotrotz sehr stabile Befestigung der Sitzmöbelkomponente an das Sitzmöbel gewährleistet. Dies lässt sich sehr einfach und schnell bewerkstelligen, was den Montageaufwand signifikant verringert. Zudem ist die Clipsleiste bzw. die Kederleiste aufgrund deren, im Vergleich zu einem herkömmlichen formstabilen Rahmen, sehr viel dünneren Ausprägung dazu geeignet, dem Sitzmöbel eine sehr leichte Erscheinung zu vermitteln. Dies ist insbesondere aus designtechnischen Gründen von besonderem Vorteil, wobei aufgrund des zwar dünnen, aber formstabilen Rahmens nichtsdestotrotz eine hohe Stabilität des Sitzmöbels gewährleistet ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist die Sitzmöbelkomponente als Rückenlehne ausgebildet. Die Sitzmöbelkomponente weist einen Rückenlehnenträger auf, über den die Rückenlehne an einem Sitzträger des Sitzmöbels befestigt ist. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Polsteraufbaus bestehend aus Bezug und Membran ist hier besonders elegant. Der sichtbare Bezug dient dem aus designtechnischen Gründen optimierbaren äußeren Erscheinungsbild. Dieser Bezug kann daher hinsichtlich dieser Eigenschaften und insbesondere im Hinblick auf die Atmungsaktivität, Scheuerfestigkeit, haptische Eigenschaften und dergleichen optimiert werden. Die für die Belastung der Rückenlehne wesentlichen Eigenschaften der Elastizität und Zug- und Druckfestigkeit werden durch die gewissermaßen im Inneren des Bezugs versteckte und damit nicht sichtbare Membran erfüllt. Diese Membran lässt sich daher ausschließlich auf diese Eigenschaften optimieren, so dass sehr viel kostengünstigere Materialien für diese Membran verwendet werden können d. h. optische Eigenschaften spielen hier keine Rolle. Damit erhält man eine Rückenlehne, die ein sehr dünnes und nichtsdestotrotz sehr ansprechendes Erscheinungsbild aufweist und darüber hinaus auch die geforderte Zug- und Druckfestigkeit bietet. Besonders bevorzugt ist diese Art der Rückenlehne, sofern sie mit einem Slim-Polster ausgestattet ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Rahmen formstabil ausgebildet und bildet den Lehnenrahmen der Rückenlehne. In einer ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung wird der Rahmen durch die Befestigungsschnittstelle der Sitzmöbelkomponente gebildet, welche in den Rückenlehnenträger eingeclipst oder eingehängt wird. Auf diese Weise ist es möglich, einen sehr dünnen, wenig massiv erscheinenden Rahmen zu realisieren, sodass die gesamte Rückenlehne ein besonders leicht wirkendes Erscheinungsbild zeigt. Dies ist insbesondere dann von besonderem Vorteil, wenn der Rahmen der Rückenlehne sichtbar ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung reichen der rückseitige Bezug sowie die Membran lediglich bis zu einem inneren Randbereich der Sitzmöbelkomponente. Dort sind diese an dem vorderseitigen Bezug befestigt, beispielsweise über eine Naht vernäht. Der besondere Vorteil besteht hier darin, dass die Sitzmöbelkomponente in deren äußeren Randbereich dann lediglich die Dicke des vorderseitigen Bezugs aufweist. In diesem Bereich lässt sich beispielsweise die Befestigungsschnittstelle, die zum Beispiel als Kederleiste oder Clipsleiste ausgebildet ist, befestigen. Der so ausgebildete Polsterbezug kann somit beispielsweise von vorne oder von hinten direkt an einen dünnen Rückenlehnenrahmen des Sitzmöbels eingeclipst oder eingehängt werden. Zudem wird auf diese Weise verhindert, dass beispielsweise die möglicherweise weniger ansehnliche Membran oder der möglicherweise weniger hochwertige rückseitige Bezug nicht von der Vorderseite her, das heißt von der Sichtseite bzw. der Seite des vorderseitigen Bezugs, sichtbar ist. Dennoch ist die Stabilität gewährleistet, da die verschiedenen Bezüge und die Membran miteinander vernäht oder auf andere Weise miteinander befestigt sind.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist die Sitzmöbelkomponente als Flachpolster ausgebildet, insbesondere als Rückenlehne mit einem Flachpolster. Zu diesem Zweck weist die Sitzmöbelkomponente im Inneren eine dünne Schaumstoffschicht auf, welche im Inneren der Sitzmöbelkomponente zwischen dem vorderseitigen und rückseitigen Bezug und vorzugsweise zwischen dem vorderseitigen Bezug und der Membran, angeordnet ist. Im Unterschied zu einer voll gepolsterten Sitzmöbelkomponente weist diese flach gepolsterte Sitzmöbelkomponente ein sehr viel dünneres Erscheinungsbild auf und wirkt damit sehr viel leichter, was aus designtechnischen Gründen vorteilhaft ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist zumindest die Membran in einem inneren Bereich der Sitzmöbelkomponente eine höhere Elastizität auf als in einem Randbereich der Sitzmöbelkomponente, an der diese beispielsweise an einem Rahmen befestigt ist. Zusätzlich kann auch vorgesehen sein, dass zumindest einer oder auch beide Bezüge die gleichen Eigenschaften aufweisen, das heißt, dass diese in einem inneren Bereich der Sitzmöbelkomponente eine höhere Elastizität aufweisen als in einem Randbereich. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Sitzmöbelkomponente zum Beispiel der Sitz oder die Rückenlehne eines Sitzmöbels ist, die im bestimmungsgemäßen Gebrauch von einer auf dem Sitzmöbel sitzenden Person vorzugsweise im inneren Bereich der Sitzmöbelkomponente belastet wird. Auch aus Komfortgründen kann dies vorteilhaft sein, wenn z. B. sofern ein zu harter Sitz bzw. eine zu harte Rückenlehne vermieden werden soll.
  • Die obigen Ausgestaltungen und Weiterbildungen lassen sich, sofern sinnvoll, beliebig miteinander kombinieren. Weitere mögliche Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale der Erfindung. Insbesondere wird dabei der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der vorliegenden Erfindung hinzufügen.
  • INHALTSANGABE DER ZEICHNUNG
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren der Zeichnungen angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen dabei:
  • 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Sitzmöbelkomponente;
  • 2 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Sitzmöbelkomponente;
  • 3 eine schematische Darstellung einer dritten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Sitzmöbelkomponente;
  • 4A, 4B einen Bürodrehstuhl mit einer erfindungsgemäßen Sitzmöbelkomponente in einer perspektivischen Vorderseitendarstellung bzw. Rückseitendarstellung;
  • 5 in einer ausschnittsweisen Querschnittsansicht ein erstes Ausführungsbeispiel der Anbindung einer erfindungsgemäßen Polsteranordnung an den Rahmen einer Rückenlehne;
  • 6 in einer ausschnittsweisen Querschnittsansicht ein zweites Ausführungsbeispiel der Anbindung einer erfindungsgemäßen Polsteranordnung an den Rahmen einer Rückenlehne.
  • Die beiliegenden Zeichnungen sollen ein weiteres Verständnis der Ausführungsformen der Erfindung vermitteln. Sie veranschaulichen Ausführungsformen und dienen im Zusammenhang mit der Beschreibung der Erklärung von Prinzipien und Konzepten der Erfindung. Andere Ausführungsformen und viele der genannten Vorteile ergeben sich im Hinblick auf die Zeichnungen. Die Elemente der Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgetreu zueinander gezeigt.
  • In den Figuren der Zeichnung sind gleiche, funktionsgleiche und gleich wirkende Elemente, Merkmale und Komponenten – sofern nichts Anderes ausführt ist – jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Sitzmöbelkomponente. Die hier mit Bezugszeichen 10 bezeichnete Sitzmöbelkomponente weist eine zumindest teilweise elastische Bespannung auf.
  • Die Sitzmöbelkomponente 10 umfasst einen vorzugsweise formstabilen Rahmen 11 und eine Polsteranordnung 12 auf. Die Polsteranordnung 12 enthält zumindest einen Bezug 13 sowie eine Membran 14.
  • Die Membran 14 ist als belastungsstabiles Membran 14 ausgebildet und in den Rahmen 11 eingespannt. Die Membran 14 ist an einer Befestigungsschnittstelle 15 am Rahmen 11 angebracht oder mit dem Rahmen 11 fixiert. An dieser Befestigungsschnittstelle 15 ist die Membran 14 zugbelastbar am Rahmen ausgebildet. Zudem ist der Rahmen 11 im Bereich 16 der bestimmungsgemäßen Belastung druckbelastbar ausgebildet. Dieser Bereich 16 der bestimmungsgemäßen Belastung ist im Falle einer als Sitz ausgebildeten Sitzmöbelkomponente 10 derjenige Bereich, mit welchem eine Person auf dem Sitz sitzt. Im Falle einer als Rückenlehne ausgebildeten Sitzmöbelkomponente 10 ist das derjenige Bereich, mit welchem der Rücken einer Person in Kontakt mit der Rücklehne kommt.
  • Der Bezug 13 kann einteilig oder mehrteilig, z. B. zweiteilig, ausgebildet sein. Der Bezug 13 weist eine vorderseitige Sichtseite 17 und eine rückseitige Seite 18 auf. Die vorderseitige Sichtseite 17 bildet die Nutzoberfläche der Sitzmöbelkomponente, im Falle einer als Sitz ausgebildeten Sitzmöbelkomponente 10 die Sitzoberfläche. Die rückseitige Seite 18 bildet die Rückseite der Sitzmöbelkomponente und ist, insbesondere im bestimmungsgemäßen Gebrauch oft nicht sichtbar. Wesentlich ist, dass der Bezug 13, also die vorderseitige Sichtseite 17 und die rückseitige Seite 18 zusammen mit dem Rahmen 11 die Membran 14 vollständig abdeckt, sodass die Membran 14 im bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht sichtbar ist.
  • Die Membran 14 ist aus einem tragstabilen, zug- und druckfesten Material ausgebildet, z. B. einem Kunststoffnetz, Kunststofffasergewebe, Metallnetz, Metallfasergewebe und/oder Netz aus faserverstärktem Material. Vor allem im Falle einer als Sitz oder Rückenlehne ausgebildeten Sitzmöbelkomponente 11 ist die Membran 14 und vorzugsweise auch der Bezug 13 aus einem funktionstextilen Material, insbesondere aus einem atmungsaktiven Material.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Sitzmöbelkomponente 10. Die dort dargestellte Sitzmöbelkomponente 10, die hier eine Rückenlehne ist, weist ein Flachpolster Slim-Polster auf. Hier ist zwischen dem vorderseitigen und dem rückseitigen Bezug eine dünne Schaumstoffschicht 20, 21 vorgesehen ist. Im gezeigten Beispiel sind zwei Schaumstoffschichten 20, 21 vorgesehen, welche im Inneren der Sitzmöbelkomponente 10 einerseits zwischen dem vorderseitigen Bezug 17 und der Membran 14 und andererseits zwischen dem rückseitigen Bezug 18 und der Membran 14 angeordnet sind.
  • Die Sitzmöbelkomponente 10 in 2 weist einen inneren Bereich 22 auf, in welchem die Membran 14 eine höhere Elastizität aufweist als in einem Randbereich 23. Dieser bildet zum Beispiel denjenigen Bereich, in welchem die Sitzmöbelkomponente 10 im bestimmungsgemäßen Bereich belastet wird.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer dritten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Sitzmöbelkomponente 10. Die dort dargestellte Sitzmöbelkomponente 10, die hier ein Sitz ist, weist ein „normales” Polster auf. Hier ist zwischen dem vorderseitigen und dem rückseitigen Bezug eine dicke Schaumstoffschicht 20 vorgesehen ist. Im gezeigten Beispiel ist die Schaumstoffschicht 20 lediglich zwischen dem vorderseitigen Bezug und der Membran 14 angeordnet.
  • Die 4A und 4B zeigen jeweils einen Bürodrehstuhl 40 mit einer erfindungsgemäßen Sitzmöbelkomponente 10 in einer perspektivischen Vorderseitendarstellung bzw. Rückseitendarstellung. Der hier mit Bezugszeichen 40 bezeichnete Bürodrehstuhl 40 umfasst eine Rückenlehne 41, einen Sitz 43 sowie eine Stuhlbasis mit einem Drehstuhlkreuz 45.
  • Der Sitz 43 umfasst in der Regel zumindest eine Sitzfläche 44 bestehend aus einem Polster und einem Sitzträger sowie einer unter dem Sitzträger angeordneten Verstellmechnik (nicht sichtbar in den 4A und 4B nicht sichtbar). An dem Sitzträger oder alternativ an der Verstellmechnik sind die Armlehnen 46 angebracht.
  • Die Rückenlehne 41 weist einen struktureller Rückenlehnenrahmen 42 sowie eine in dem Rückenlehnenrahmen 42 eingespannte und fixierte Polsteranordnung 47 auf, wie sie zum Beispiel anhand der 1 bis 3 erläutert wurde. Die Rückenlehne 41 bildet somit eine erfindungsgemäße Sitzmöbelkomponente 10. Der strukturelle Rahmen 42 ist als Einrastrahmen ausgebildet. Das heißt, der Einrastrahmen 42 dient in dieser Ausführungsform nicht nur dem Halten eines Polsterträgers der Polsteranordnung 47, sondern stellt zusätzlich den strukturellen Rahmen der gesamten Rückenlehne 41 dar. Die Rückenlehne 41 ist an einer geeignet ausgebildeten Schnittstelle an dem Sitz und hier typischerweise an der Verstellmechanik des Sitzes 40 befestigt.
  • Nachfolgend werden anhand der 5 und 6 zwei Beispiel gezeigt, wie eine erfindungsgemäße Sitzmöbelkomponente, die zum Beispiel als Rückenlehne ausgebildet ist, an dem Rückenlehnenträger eines Sitzmöbels befestigt werden kann.
  • 5 zeigt in einer ausschnittsweisen Querschnittsansicht zunächst ein erstes Ausführungsbeispiel der Anbindung einer erfindungsgemäßen Polsteranordnung an den Rahmen einer Rückenlehne 41.
  • Mit Bezugszeichen 50 ist hier ein Einrastrahmen 50 des Rückenlehnenträgers dargestellt. Der Einrastrahmen 50 hat in dieser vereinfachten Darstellung eine im Wesentlichen rechteckige Querschnittsform, wobei in die rechteckige Querschnittsform eine Kaschierrille 52 und Rastmittel 51 mit einer Rastnase und einer für Gegenrastmittel vorgesehenen weiteren Rille aufweist. Die Polsteranordnung der Rückenlehne 41 weist einen Polsterträger 14 auf, der durch die Membran 14 gebildet ist. Der Polsterträger 14 ist an Gegenrastmittel 54 und einen Polsterbefestigungsabschnitt 55 befestigt. Die Gegenrastmittel 54 sind mit den Rastmitteln 51 verrastet dargestellt, so dass die Gegenrastmittel 54 in Form einer Rastfeder in der Rille der Rastmittel 51 in Eingriff steht. Der Polsterbefestigungsabschnitt 55 ist in der Kaschierrille 52 versenkt. Auf der Sichtseite, also auf der Vorderseite der Rückenlehne, ist ein vorderseitiger Polsterbezug 56 vorgesehen. Dieser vorderseitige Polsterbezug 56 ist an dem Polsterbefestigungsabschnitt 55 angebracht. Auf der der Sichtseite gegenüberliegenden Seite, also auf der Rückseite der Rückenlehne 41, ist ein rückseitiger Polsterbezug 57 vorgesehen, der an dem Polsterträger 14 angebracht ist. Beispielsweise können die Polsterbezüge 56, 57 angeklebt, angeschweißt, angetackert, angenäht oder auf andere Art und Weise befestigt sein.
  • Bevorzugt ist der Einrastrahmen 50 ein umlaufender Rahmen, so dass sich der Polsterträger 14 und die Polsterbezüge 56, 57 über einen umlaufenden Rahmen erstrecken.
  • 6 zeigt in einer ausschnittsweisen Querschnittsansicht zunächst ein zweites Ausführungsbeispiel der Anbindung einer erfindungsgemäßen Polsteranordnung an den Rahmen einer Rückenlehne.
  • Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel in 5 wird hier das Ende des vorderseitigen Polsterbezugs 56 nicht an dem Polsterbefestigungsabschnitt 55 angebracht und bei der Montage dann in die Kaschierrille 52 des Einrastrahmens 50 geführt. Vielmehr ragt dieser vorderseitige Polsterbezug 56 seitlich über den Einrastrahmen 50 und damit über den am dem Einrastrahmen 50 befestigte Polsterträger 14 hinaus. Vorteilhafterweise weist die Polsteranordnung an diesen seitlichen Bereichen 58 damit lediglich die Dicke des vorderseitigen Polsterbezugs 56 auf. Diese seitlichen Bereiche 58 können dann zur Abdeckung eines Spalts der Kaschierrille 52 an dem Polsterträger 14 befestigt werden oder etwa auch frei bleiben.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vorstehend vollständig beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar.
  • Beispielsweise kann die Polsteranordnung nicht nur für eine Rückenlehne, sondern auch für eine Sitzfläche oder eine Armlehnenfläche, eine Kopfstützenfläche oder dergleichen eingesetzt werden. Denkbar ist auch der Einsatz bei anderen Möbelarten wie Loungemöbeln, Entspannungsmöbeln und dergleichen.
  • Der Bezug und die Membran sind nicht auf die genannten Materialien beschränkt. Vielmehr kann zum Beispiel als Bezug jeder geeignete Sitzmöbelbezug, wie beispielsweise Kunstleder, Echtleder, Baumwollgewebe, Fasergewebe oder dergleichen umfassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Sitzmöbelkomponente
    11
    Rahmen
    12
    Polsteranordnung
    13
    Bezug
    14
    Membran
    15
    Befestigungsschnittstelle
    16
    Bereich der bestimmungsgemäßen Belastung
    17
    Vorderseite
    18
    Rückseite
    20, 21
    Schaumstoffschichten
    22
    innerer Bereich
    23
    Randbereich
    40
    Bürodrehstuhl
    41
    Rückenlehne
    42
    struktureller Rahmen, Rückenlehnenrahmen
    43
    Sitz
    44
    Sitzfläche (mit Sitzträger und Polster)
    45
    Drehstuhlkreuz
    46
    Armlehne
    47
    Polsteranordnung (der Rückenlehne)
    50
    Einrastrahmen
    52
    Kaschierrille
    51
    Rastmittel
    54
    Gegenrastmittel
    55
    Polsterbefestigungsabschnitt
    56
    vorderseitiger Polsterbezug
    57
    rückseitiger Polsterbezug
    58
    Bereich, äußerer Randbereich

Claims (15)

  1. Sitzmöbelkomponente (10) mit zumindest teilweise elastischer Bespannung, insbesondere Rückenlehne (41) eines Sitzmöbels (40), mit einem Rahmen (11), mit einer am Rahmen (11) befestigten oder in den Rahmen (11) eingespannten, belastungsstabilen Membran (14), welche zumindest an einer Befestigungsschnittstelle im Bereich des Rahmens zugbelastbar ausgebildet ist und welche zumindest in einem Bereich der bestimmungsgemäßen Belastung der Sitzmöbelkomponente (10) mit der bestimmungsgemäßen Belastung druckbelastbar ausgebildet ist, mit einem Bezug (13), der eine vorderseitige Sichtseite (17), die die Nutzoberfläche (17) der Sitzmöbelkomponente (10) bildet, und eine rückseitige Sichtseite (18), die die Rückseite (18) der Sitzmöbelkomponente (10) bildet, aufweist und welcher zusammen mit dem Rahmen (11) die Membran (14) vollständig abdeckt.
  2. Sitzmöbelkomponente nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (13) zweiteilig mit einem vorderseitigen und einem rückseitigen Bezug (17, 18) ausgebildet ist, wobei zumindest der vorderseitige Bezug (17) in einem Randbereich der Sitzmöbelkomponente 10 über zumindest eine Naht mit der Membran (14) vernäht ist.
  3. Sitzmöbelkomponente nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (13) sackartig ausgebildet und über den Rahmen (11) gestülpt ist.
  4. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (14) netzförmig, maschenförmig oder vliesförmig ausgebildet ist.
  5. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der vorderseitige Bezug (17), vorzugsweise beide Bezüge (17, 18) sowie die Membran (14), aus einem funktionstextilen Material, insbesondere aus einem atmungsaktiven Material, ausgebildet sind.
  6. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (14) als ein tragstabiles, zug- und druckfestes Kunststoffnetz, als Kunststofffasergewebe, als Metallnetz, Metallfasergewebe und/oder als Netz aus faserverstärktem Material ausgebildet ist.
  7. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (11) eine Clipsleiste und/oder Kederleiste enthält, die die Befestigungsschnittstelle (15) bildet und dazu ausgebildet ist, in einer entsprechend ausgebildeten Befestigungsschnittstelle des Sitzmöbels (40) eingeclipst bzw. eingehängt zu werden.
  8. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzmöbelkomponente (10) als Rückenlehne (41) ausgebildet ist, welche einen Rückenlehnenrahmen (42) aufweist, welcher einen Verbindungsbereich aufweist, über den die Rückenlehne (41) an einem Sitzträger des Sitzmöbels (40) befestigbar ist.
  9. Sitzmöbelkomponente nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (11) formstabil ist und den Rückenlehnenrahmen (42) der Rückenlehne (41) bildet.
  10. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der rückseitige Bezug (18) sowie die Membran (14) lediglich bis zu einem inneren Randbereich der Sitzmöbelkomponente (10) reichen und dort mit dem vorderseitigen Bezug (17) vernäht sind, sodass die Sitzmöbelkomponente (10) in ihrem äußeren Randbereich (58) lediglich die Dicke des vorderseitigen Bezugs (17) aufweist.
  11. Sitzmöbelkomponente nach Anspruch 7 in Verbindung mit Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschnittstelle (15) in ihrem äußeren Randbereich (58) lediglich mit dem vorderseitigen Bezug (17) verbunden ist.
  12. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzmöbelkomponente (10) als Flachpolster, insbesondere als eine Rückenlehne (41) mit einem Flachpolster, ausgebildet ist.
  13. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine dünne Schaumstoffschicht (10) vorgesehen ist, welche im Inneren der Sitzmöbelkomponente (10) zwischen dem vorderseitigen und rückseitigen Bezug (17, 18), vorzugsweise zwischen dem vorderseitigen Bezug (17) und der Membran (14), angeordnet ist.
  14. Sitzmöbelkomponente nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Membran (14) in einem inneren Bereich (22) der Sitzmöbelkomponente (10) eine höhere Elastizität aufweist als in einem Randbereich der Sitzmöbelkomponente (10).
  15. Sitzmöbel (40), insbesondere Bürodrehstuhl oder Konferenzstuhl, mit einem Stuhlfuß (45), einem Sitzträger und einem darauf aufgebrachten Sitz (43), mit einer Sitzteilkomponente, insbesondere einer Rückenlehne (41), nach einem der Ansprüche 1 bis 14, die einen Rückenlehnenrahmen (42) aufweist, über welchen die Rückenlehne (41) an dem Sitzträger des Sitzmöbels (40) befestigt ist.
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