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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen eines Bearbeitungsraumes einer Teigbearbeitungsstation, insbesondere einer Misch- und Knetstation sowie ein Verfahren zum Reinigen eines Bearbeitungsraumes einer Teigbearbeitungsstation mit einer derartigen Vorrichtung.
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Vorrichtungen zum Bearbeiten von Teig, insbesondere zum Mischen und Kneten von Teig sind aus dem Stand der Technik bekannt. Eine aus dem Stand der Technik bekannte Teigbearbeitungsstation in Form einer Misch- und Knetstation ist beispielsweise in der
DE 10 2004 009 579 A1 offenbart. Eine derartige Misch- und Knetstation umfasst einen Teigbottich, in dessen Inneren Teig mittels eines Knetwerkzeuges in Form einer Knetspirale und einem Knet- und Leitstab bearbeitbar ist. Nach Abschluss des Misch- und Knetvorgangs wird der bearbeitete Teig aus dem Bottich abgeführt. In der Regel bleiben nach dem Abführen des Teiges in dem Bottich Teigreste haften. Vor dem nächsten Gebrauch der Misch- und Knetstation ist der Innenraum des Bottichs also zu reinigen. Das Reinigen erfolgt entweder per Hand oder durch automatisierte Reinigungsvorrichtungen. Dabei wird in der Regel aus einer Richtung Wasser unter großem Druck in den Bottich gespritzt. Bekannte Vorrichtungen weisen zum einen den Nachteil eines sehr hohen Wasserverbrauchs auf und zum anderen ist das Reinigungsergebnis nicht zufriedenstellend, da nicht alle Bereiche des Bottichinnenraums für bekannte Reinigungsvorrichtungen zugänglich sind. So ist es mit bekannten Vorrichtungen nicht möglich, das Misch- und Knetwerkzeug sowie den Leitstab von allen Seiten her in einem Reinigungszyklus zusammen mit einer Innenwandfläche des Bottichs zu reinigen.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Reinigen eines Bearbeitungsraumes einer Teigbearbeitungsstation, insbesondere einer Misch- und Knetstation, derart zu schaffen, dass sowohl alle Bereiche der Innenwandung einer Knet- und Mischstation als auch die verwendeten Misch- und Knetwerkzeuge vollumfänglich reinigbar sind. Dabei soll die benötigte Zeit für die Reinigung möglichst gering sein. Ferner soll ein Verfahren zum Reinigen eines Bearbeitungsraumes einer Teigbearbeitungsstation mit der genannten Vorrichtung geschaffen werden.
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Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch die in den unabhängigen Ansprüchen 1 und 14 angegebenen Merkmale gelöst.
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Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass ein Bearbeitungsraum einer Teigbearbeitungsstation samt Misch- und Knetwerkzeugen dann besonders gründlich und zeitsparend reinigbar ist, wenn eine Vorrichtung zum Reinigen mindestens eine an einer Tragstruktur gelagerte Sprühlanze umfasst, die sich in einer Reinigungsstellung in den Bearbeitungsraum hineinerstreckt und einen Sprühkopf aufweist. Der Sprühkopf ist derart angeordnet, dass er sich in einer Reinigungsstellung innerhalb des Bearbeitungsraumes befindet, wobei der Sprühkopf einen um eine erste Rotationsachse drehbaren ersten Sprühkopfabschnitt aufweist. Ferner umfasst der Sprühkopf einen zweiten Sprühkopfabschnitt mit mindestens einer ersten Sprühdüse zur Abgabe von Reinigungsflüssigkeit, wobei der zweite Sprühkopfabschnitt um eine zweite Rotationsachse drehbar ist. Die zweite Rotationsachse schließt einen kleinsten Winkel im Bereich zwischen 10° und 80° mit der ersten Rotationsachse ein. Erfindungsgemäß dient ein Antriebsmotor zum rotierenden Antrieb des ersten Sprühkopfabschnitts um die erste Rotationsachse. Der Antriebsmotor ist vorzugsweise an eine externe Energiequelle angeschlossen. Dadurch, dass der die mindestens eine erste Sprühdüse aufweisende Sprühkopf um zwei verschiedene Achsen drehbar innerhalb des Bearbeitungsraumes angeordnet ist, wird ermöglicht, alle Abschnitte des Bearbeitungsraumes mit einem Sprühkopf während eines Reinigungszyklus zu reinigen. Dadurch, dass der erste Sprühkopfabschnitt durch den Antriebsmotor antreibbar ist, wird ermöglicht, den Verlauf eines durch die mindestens eine erste Sprühdüse abgegebenen Sprühstrahls zu steuern. Alternativ ist es auch möglich, sowohl die Rotationsbewegung des ersten Sprühkopfabschnitts um die erste Rotationsachse als auch die Rotationsbewegung des zweiten Sprühkopfabschnitts um die zweite Rotationsachse durch den Antriebsmotor anzutreiben. Es ist auch möglich, einen zweiten Antriebsmotor vorzusehen, so dass jeder der beiden Sprühkopfabschnitte einen eigenen Antriebsmotor zum rotierenden Antrieb um die jeweilige Rotationsachse aufweist. Für den Fall, dass nur der erste Sprühkopfabschnitt von einem Antriebsmotor rotatorisch angetrieben ist, sorgen die auf dem zweiten Sprühkopfabschnitt angeordneten Sprühdüsen durch den Flüssigkeitsdruck der abgegebenen Reinigungsflüssigkeit für eine Rotation des zweiten Sprühkopfabschnitts um die zweite Rotationsachse.
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Gemäß Anspruch 2 ist die mindestens eine Sprühlanze drehbar um die erste Rotationsachse an der Tragstruktur gelagert. Vorteilhafterweise ist dabei der erste Sprühkopfabschnitt drehfest mit der Sprühlanze verbunden. Eine drehbare Anordnung der Sprühlanze in der Tragstruktur hat den Vorteil, dass die Sprühlanze direkt durch den ersten Antriebsmotor antreibbar ist. Eine derartige Anordnung ist konstruktiv besonders einfach umzusetzen.
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Nach Anspruch 3 ist der zweite Sprühkopfabschnitt zur Drehbewegung um die zweite Rotationsachse durch den ersten Antriebsmotor angetrieben. Eine derartige Gestaltung ist besonders platzsparend, da hier für den rotatorischen Antrieb der beiden Sprühkopfabschnitte nur ein Antriebsmotor benötigt wird.
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Die Vorrichtung nach Anspruch 4 umfasst ein in dem Sprühkopf angeordnetes Sprühgetriebe, welches die Drehbewegung des ersten Sprühkopfabschnitts um die erste Rotationsachse in die Drehbewegung des zweiten Sprühkopfabschnitts um die zweite Rotationsachse umwandelt. Durch das Vorsehen eines derartigen Sprühgetriebes wird es auf einfache Art und Weise ermöglicht, durch einen einzigen Antriebsmotor zwei verschiedene Rotationsbewegungen des Sprühkopfs zu ermöglichen. Bei dem Sprühgetriebe handelt es sich vorzugsweise um ein Winkelgetriebe.
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Eine Vorrichtung nach Anspruch 5 sieht vor, dass die mindestens eine Sprühlanze als durch den ersten Antriebsmotor antreibbare Hohlwelle ausgebildet ist. Diese Gestaltung ist besonders material- und gewichtssparend, wobei die Gewichtseinsparung vor allem auch für die Auslegung der Tragstruktur von Bedeutung ist.
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Gemäß Anspruch 6 ist innerhalb der mindestens einen Sprühlanze entlang der ersten Rotationsachse ein Zuführrohr zur Zuführung von Reinigungsflüssigkeit zum Sprühkopf angeordnet. Vorzugsweise ist die Reinigungsflüssigkeit durch das Zuführrohr bis zu der mindestens einen Sprühdüse leitbar. Das Zuführrohr ist innerhalb der Sprühlanze besonders platzsparend und vor äußeren Einflüssen geschützt untergebracht.
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Gemäß Anspruch 7 ist innerhalb des Bearbeitungsraumes der Teigbearbeitungsstation mindestens eine weitere Sprühdüse vorgesehen. Diese mindestens eine weitere Sprühdüse kann statisch oder beweglich innerhalb des Bearbeitungsraumes angebracht sein. Besonders vorteilhaft ist es, die mindestens eine weitere Sprühdüse derart in dem Bearbeitungsraum anzubringen, dass ein durch die weitere Sprühdüse abgegebener Sprühstrahl in Richtung Misch- und Knetwerkzeug gerichtet ist.
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Nach Anspruch 8 ist die mindestens eine weitere Sprühdüse an einem Leitkörper vorgesehen, wobei der Leitkörper mit der Tragstruktur verbunden ist und sich in den Bearbeitungsraum hinein erstreckt. Das Anbringen der mindestens einen weiteren Sprühdüse an dem Leitkörper hat den Vorteil, dass sich dieser konstruktionsbedingt entlang einer Rotationssymmetrieachse des Bottichs erstreckt. Durch ein verteiltes Anordnen mehrerer Sprühdüsen an dem Leitkörper ist folglich Reinigungsflüssigkeit von der Rotationssymmetrieachse weg in alle Richtungen des Bearbeitungsraumes spritzbar. Der Leitkörper ist vorzugsweise als an sich bekannter Leitstab ausgebildet.
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Eine Vorrichtung nach Anspruch 9 sieht eine Abführvorrichtung vor, welche die Reinigungsflüssigkeit aus dem Bearbeitungsraum abführt. Dadurch ist die Reinigungsflüssigkeit während und nach dem Reinigungsvorgang vollständig aus der Misch- und Knetstation abführbar. Dies ist aus hygienischen Gründen von großer Bedeutung, da sich keinerlei Reinigungsflüssigkeit mehr in dem Bearbeitungsraum befinden darf, sobald ein neues Teiggemisch in den Bottich gefüllt wird.
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Gemäß Anspruch 10 ist die Abführvorrichtung als Absaugrohr ausgebildet. Das Absaugrohr ist vorzugsweise derart beweglich an dem Leitstab angebracht, dass es auf einfache Art und Weise durch die Tragstruktur in den Bottich ein- und ausfahrbar ist.
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Nach Anspruch 11 ist die erste Rotationsdrehachse der mindestens einen Sprühlanze parallel zu einer Werkzeugdrehachse des mindestens einen Teigbearbeitungswerkzeuges, insbesondere des Misch- und Knetwerkzeuges, das sich innerhalb des Bearbeitungsraumes erstreckt, angeordnet. Dadurch wird ermöglicht, dass die Teigbearbeitungswerkzeuge während des Reinigungsvorgangs innerhalb des Bearbeitungsraumes belassen werden können ohne dass diese mit der mindestens einen Sprühlanze in Kontakt kommen bzw. deren Bewegungsradius einschränken.
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Nach Anspruch 12 bildet die obere Tragstruktur eine Abdeckung der Teigbearbeitungsstation, die den Bearbeitungsraum nach oben hin begrenzt, wobei die mindestens eine Sprühlanze die Tragstruktur durchsetzt. Durch die Gestaltung der Tragstruktur als Abdeckung wird verhindert, dass Reinigungsflüssigkeit während des Reinigungsvorgangs in einen Bereich außerhalb des Bearbeitungsraumes gelangt. Durch eine Anordnung der mindestens einen Sprühlanze an der Tragstruktur ist diese zusammen mit der Tragstruktur auf die Teigbearbeitungsstation aufsetzbar bzw. von dieser abhebbar.
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Eine Vorrichtung nach Anspruch 13 sieht eine Steuer- und Regeleinrichtung vor, welche die Abgabe der Reinigungsflüssigkeit in den Bearbeitungsraum und das Abführen der Reinigungsflüssigkeit aus dem Bearbeitungsraum steuert. Durch eine derartige Steuer- und Regeleinrichtung wird verhindert, dass zu viel bzw. zu wenig Reinigungsflüssigkeit in den Bearbeitungsraum gelangt. Des Weiteren ist vorzugsweise auch der Druck steuer- und regelbar, mit welchem die Reinigungsflüssigkeit in den Bearbeitungsraum spritzbar ist. Durch eine solche Steuer- und Regeleinrichtung ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Reinigen für verschiedene Teigbearbeitungsstationen unterschiedlicher Größen anwendbar.
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Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Reinigen eines Bearbeitungsraumes einer Teigbearbeitungsstation zu schaffen, das eine verbesserte Reinigung des Bearbeitungsraumes mit wenigen Arbeitsschritten innerhalb kurzer Zeit ermöglicht.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den in Anspruch 14 angegebenen Merkmalen.
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Das Verfahren nach Anspruch 14 zum Reinigen eines Bearbeitungsraumes einer Teigbearbeitungsstation umfasst das Benetzen des Bearbeitungsraumes durch Abgabe von Reinigungsmittel durch die mindestens eine erste Sprühdüse des Sprühkopfes und durch mindestens eine weitere Sprühdüse, das Ausspülen des Bearbeitungsraumes durch Abgabe von Wasser durch die mindestens eine erste Sprühdüse des Sprühkopfes und durch mindestens eine weitere Sprühdüse, und das Absaugen eines Reinigungsmittel-Wasser-Gemisches durch die Abführvorrichtung. Durch ein derartiges Verfahren ist der Bearbeitungsraum der Misch- und Knetstation einschließlich aller Knetwerkzeuge mit nur wenigen Arbeitsschritten vollständig innerhalb sehr kurzer Zeit reinigbar.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines Teil-Querschnittes durch eine als Misch- und Knetstation ausgeführte Teigbearbeitungsstation mit schematischer Ansicht einer Vorrichtung zum Reinigen des Bearbeitungsraumes der Misch- und Knetstation,
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2 eine Detailansicht der Misch- und Knetstation gemäß 1;
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3 eine vergrößerte Teil-Schnittdarstellung gemäß III in 2; und
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4 eine Schnitt-Darstellung der Misch- und Knetstation gemäß 2 von oben.
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Einander entsprechende Teile sind den 1 bis 4 mit denselben Bezugszeichen versehen. Auch Einzelheiten des im Folgenden näher erläuterten Ausführungsbeispiels können für sich eingenommen eine Erfindung darstellen oder Teil eines Erfindungsgedankens sein.
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Die nachfolgend verwendeten Ausdrücke „innen“, „außen“, „oben“ oder dergleichen beziehen sich auf die bestimmungsgemäße Anordnung der Vorrichtung zum Reinigen einer Teigbearbeitungsstation wie sie in 1 gezeigt ist.
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In 1 ist ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 1 zum Reinigen eines Bearbeitungsraumes 2 einer Teigbearbeitungsstation 3 schematisch dargestellt. Bei der in 1 gezeigten Teigbearbeitungsstation 3 handelt es sich um eine an sich bekannte Misch- und Knetstation 3, welche mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ausgestattet ist.
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Die Misch- und Knetstation 3 zum Bearbeiten von und insbesondere zum Mischen und Kneten eines Teiges 4 umfasst ein Maschinengehäuse 5 mit einem Ständer 6 und einem Arm 7, der auch als Kopf bezeichnet ist. Ein Bottich 8 der Misch- und Knetstation 3 dient zur Aufnahme des zu knetenden und zu mischenden Teiges 4. Der Bottich 8 ist im Detail in den 2 und 4 dargestellt. Der Bottich 8 ist auf einem Fußteil 9 des Maschinengehäuses 5 montiert, das mit mindestens zwei Rädern 10 vorzugsweise fahrbar gestaltet ist.
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An einer Rahmenplatte eines Tragrahmens, die innerhalb des Arms 7 verläuft, gelagert ist ein Knetwerkzeug 11 in Form einer vertikalen Doppel-Knetspirale. Bei der Misch- und Knetstation 3 handelt es sich also um einen Doppelwerkzeugkneter mit zwei Knetspiralen. Die Knetwerkzeuge 11 ragen in einer Arbeitsstellung, die in der 1 dargestellt ist, ausgehend von einem über den Ständer 6 überstehenden Kopfabschnitt 12 des Arms 7 von oben in den Bottich 8 hinein. Der Bottich 8 ist bezüglich einer Rotationssymmetrieachse 13 symmetrisch ausgebildet und umfasst eine Bottichwandung 14 mit einer mit dem Teig in Kontakt bringbaren Innenfläche 15. Durch das durch die Bottichwandung 14 eingegrenzte Volumen wird der Bearbeitungsraum 2 vorgegeben. Teil der Misch- und Knetstation 3 ist ferner eine Abdeckung 16, die in der Arbeitsstellung des Knetwerkzeugs 11 den Bottich 8 nach oben hin abdeckt. Die Abdeckung 16 stellt eine Mehlschutzhaube dar und bildet gleichzeitige eine Tragstruktur für die Vorrichtung 1 zum Reinigen des Bearbeitungsraumes 2.
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Der Bottich 8 wird im Betrieb der Misch- und Knetstation 3 motorisch in an sich bekannter Weise um die Rotationssymmetrieachse 13 gedreht. Dies geschieht vorzugsweise über einen Reibradantrieb, der in einer Ruhestellung vom Bottich 8 weg schwenkbar ist.
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Die Knetwerkzeuge 11 werden jeweils um eine zentrale, vertikal verlaufende Werkzeugdrehachse 17, 18, die jeweils parallel beabstandet zur Rotationssymmetrieachse 13 verlaufen, motorisch angetrieben. Dieser Knetantrieb ist vorzugsweise in der Tragstruktur 16 untergebracht.
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Durch das durch die Bottichwandung 14 eingegrenzte Volumen, das beim Betrieb des Knetwerkzeugs 11 von diesem geknetet und gemischt werden kann, gibt eine Knetzone vor. Außerhalb der Knetzone liegt der zu knetende und zu mischende Teig in einer Ruhezone vor. Zwischen der Knetzone und der Ruhezone des Bottichs 8 ist im Bereich der Rotationssymmetrieachse 13 ein Leitkörper 19 des Knetwerkzeuges 11 zum Leiten einer Bewegung des Teiges 4 im Bottich 8 angeordnet.
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Die Misch- und Knetstation 3 ist in 1 in einer Arbeitsstellung dargestellt, in der sich der zu bearbeitende Teig 4 in dem Bearbeitungsraum 2 befindet. Nach Abschluss eines Misch- und Knetvorgangs wird der bearbeitete Teig 4 aus dem Bottich 8 abgeführt. Die Misch- und Knetstation 3 befindet sich dann in der in den 2 und 4 dargestellten Ruhestellung. Da in der Regel nach dem Abführen des Teiges 4 aus dem Bearbeitungsraum 2 Teigreste an der Innenfläche 15 der Bottichwandung 14 sowie an den Knetwerkzeugen 11 haften bleiben, ist der Bearbeitungsraum 2 zu reinigen. Dieses Reinigen findet in der Ruhestellung der Misch- und Knetstation statt. Die in den 2 und 4 dargestellte Ruhestellung entspricht also auch einer Reinigungsstellung.
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Die Vorrichtung 1 zum Reinigen des Bearbeitungsraumes 2, zu dem neben der Innenfläche 15 auch die Knetwerkzeuge 11 zu zählen sind, umfasst zwei Sprühlanzen 20, 21. Die Sprühlanzen 20, 21 sind baugleich ausgebildet und erstrecken sich sowohl in der Arbeitsstellung als auch in der Reinigungsstellung in den Bearbeitungsraum 2 hinein und sind an der Tragstruktur 16 gelagert.
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Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst die Vorrichtung 1 zum Reinigen des Bearbeitungsraums 2 zwei Sprühlanzen 20, 21. Alternativ ist es auch vorstellbar, nur eine Sprühlanze 20, 21 vorzusehen, die in einem zur Rotationssymmetrieachse 13 benachbarten Bereich angeordnet ist. Weiterhin ist es auch möglich, mehr als zwei Sprühlanzen 20, 21, insbesondere drei oder viel Sprühlanzen 20, 21 vorzusehen.
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In der bevorzugten Ausführungsvariante sind die Sprühlanzen 20, 21 jeweils als Hohlwellen ausgebildet, welche jeweils entlang einer ersten Rotationsachse 22, 23 drehbar in der Tragstruktur 16 gelagert sind. Alternativ ist es auch möglich, die Sprühlanzen 20, 21 drehfest in der Tragstruktur 16 zu lagern, wobei dann innerhalb der Sprühlanzen 20, 21 eine antreibbare Welle rotierbar entlang der ersten Rotationsachse 22, 23 gelagert ist.
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Die Sprühlanzen 20, 21 erstrecken sich jeweils entlang der Rotationsachsen 22, 23, welche vorzugsweise bezüglich der Rotationssymmetrieachse 13 des Bottichs 8 spiegelbildlich beabstandet zueinander angeordnet sind. Wie insbesondere 4 zu entnehmen, erstreckt sich die zweite Sprühlanze 21 entlang der zweiten Rotationsachse 23 in einem Bereich zwischen den Knetwerkzeugen 11, also in der Knetzone des Bottichs 8. Die Rotationsachsen 22, 23 verlaufen parallel zu den Werkzeugdrehachsen 17, 18. In der gezeigten Ausführungsvariante sind die Sprühlanzen 20, 21 fest in die Tragstruktur 16 integriert. Alternativ sind die Sprühlanzen 20, 21 auch herausnehmbar in der Tragstruktur 16 anordenbar, insbesondere herausfahrbar entlang der Rotationsachsen 22, 23.
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Die Sprühlanzen 20, 21 der Vorrichtung 1 sind in dem gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils durch einen Antriebsmotor 24, 25 rotatorisch antreibbar. Die Antriebsmotoren 24, 25 sind mit den Sprühlanzen 20, 21 an deren vom Bearbeitungsraum 2 beabstandeten Endbereich angeordnet, wobei die Antriebsmotoren 24, 25 die Sprühlanzen 20, 21 in Drehung um die Rotationsachsen 22, 23 versetzen. Der der zweiten Sprühlanze 21 zugeordnete zweite Antriebsmotor 25 ist, wie insbesondere 2 zu entnehmen, in dem Arm 7 gelagert. Der erste Antriebsmotor 24 ist vorteilhafterweise über ein in 1 und 2 nur schematisch dargestelltes Verbindungselement 26 mit einem Außenbereich des Arms 7 verbunden. Alternativ ist es auch möglich die Antriebsmotoren 24, 25 auf einer den Bearbeitungsraum 2 abgewandten Oberfläche der Tragstruktur 16, bzw. in der Tragstruktur 16 zu lagern. Bei den Antriebsmotoren 24, 25 handelt es sich vorzugsweise um Direktantriebe. Die Antriebsmotoren 24, 25 wirken also direkt auf die Sprühlanzen 20, 21.
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An von den Antriebsmotoren 24, 25 beabstandeten unteren Randbereichen 27, 28 der Sprühlanzen 20, 21 ist jeweils ein Sprühkopf 29, 30 derart angebracht, dass dieser sich innerhalb des Bearbeitungsraumes 2 befindet.
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Die Sprühköpfe 29, 30 sind vorzugsweise identisch ausgebildet. Aus diesem Grund wird nur der Aufbau des ersten Sprühkopfs 29 exemplarisch näher beschrieben.
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In der bevorzugten Ausführungsvariante ist der Sprühkopf 29 zweiteilig ausgebildet und umfasst einen ersten Sprühkopfabschnitt 31, der drehfest mit dem unteren Randbereich 27 der ersten Sprühlanze 20 verbunden ist, und einen zweiten Sprühkopfabschnitt 32, der als Düsenkopf ausgebildet ist. Der zweite Sprühkopfabschnitt 32 umfasst mehrere Sprühdüsen 33 zur Abgabe einer Reinigungsflüssigkeit in den Bearbeitungsraum 2. Wie den 1 und 2 zu entnehmen, sind am zweiten Sprühkopfabschnitt 32 zwei Sprühdüsen 33 angeordnet. Alternativ können an dem zweiten Sprühkopfabschnitt 32 mehr als zwei, insbesondere drei Sprühdüsen 33 vorgesehen sein. Es können auch mehr als drei Sprühdüsen 33 vorgesehen sein.
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Der zweite Sprühkopfabschnitt 32 ist um eine zweite Rotationsachse 34 drehbar mit dem ersten Sprühkopfabschnitt 31 verbunden. Die zweite Rotationsachse 34 schließt mit der ersten Rotationsachse 22 vorzugsweise einen kleinsten Winkel α im Bereich zwischen 10° und 80° ein. Besonders vorteilhafterweise beträgt der Winkel α 30° bis 50°.
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Die Verbindung der beiden Sprühkopfabschnitte 31, 32 kann beispielsweise über ein nicht dargestelltes Wälzlager erfolgen, dessen Mittelachse mit der zweiten Rotationsachse 34 übereinstimmt.
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Die Sprühdüsen 33 sind auf dem Umfang des zweiten Sprühkopfabschnitts 32 vorzugsweise unter einem Winkel β von 180° in Bezug zur zweiten Rotationsachse 34 äquidistant beabstandet zueinander angeordnet.
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In der gezeigten Ausführungsvariante ist der zweite Sprühkopfabschnitt 32 zur Rotation um die zweite Rotationsachse 34 nicht motorisch angetrieben. Der Antrieb des zweiten Sprühkopfabschnitts 32 ist ermöglicht durch die radiale Lagerung desselben in dem ersten Sprühkopfabschnitt 31 und durch die Anordnung der Sprühdüsen 33. Wenn während des Reinigungsvorgangs die Reinigungsflüssigkeit aus den Sprühdüsen 33 spritzt, ist der zweite Sprühkopfabschnitt 32 durch den Flüssigkeitsdruck der abgegebenen Reinigungsflüssigkeit um die zweite Rotationsachse 34 antreibbar.
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Alternativ ist es möglich, auch den zweiten Sprühkopfabschnitt 32 zur Drehbewegung um die zweite Rotationsachse 34 durch den ersten Antriebsmotor 24 antreibbar zu gestalten. Für eine derartige Anordnung ist in dem Sprühkopf 29 ein Sprühgetriebe anzuordnen, welches die Drehbewegung der Sprühlanze 20 um die erste Rotationsachse 22, und damit die Drehbewegung des ersten Sprühkopfabschnitts 31, in eine Drehbewegung des zweiten Sprühkopfabschnitts 32 um die zweite Rotationsachse 34 umzuwandeln. Als Sprühgetriebe würde sich beispielsweise ein Winkelgetriebe eignen. Des Weiteren wäre es auch grundsätzlich vorstellbar, einen weiteren Antriebsmotor vorzusehen, der den zweiten Sprühkopfabschnitt 32 um die zweite Rotationsachse 34 motorisch antreibt. Dabei könnte es sich grundsätzlich auch um einen kompakten Motor handeln, der in dem Sprühkopf 29 unterbringbar ist.
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Alternativ können auch am ersten Sprühkopfabschnitt 31 Sprühdüsen 33 vorgesehen sein, welche durch die Drehbewegung der Sprühlanze 20 um die erste Rotationsachse 22 ebenfalls um die Rotationsachse 22 rotierbar sind.
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Wie bereits weiter oben erläutert, sind die Sprühlanzen 20, 21 jeweils als durch die Antriebsmotoren 24, 25 antreibbare Hohlwellen ausgebildet. Exemplarisch ist in 3 die erste Sprühlanze 20 vergrößert und im Teilschnitt dargestellt. 3 ist zu entnehmen, dass in der bevorzugten Ausführungsvariante innerhalb der Sprühlanze 20 ein Zuführrohr 35 angeordnet ist. Das Zuführrohr 35 dient zur Zuführung der Reinigungsflüssigkeit zu den Sprühdüsen 33 des Sprühkopfes 29. Bei der Reinigungsflüssigkeit handelt es sich um Wasser, ein Reinigungsmittel oder ein Reinigungsmittel-Wasser-Gemisch.
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Die Reinigungsflüssigkeit ist dabei von außen aus einem nicht dargestellten Reinigungsflüssigkeits-Vorratsbehälter zu den Sprühdüsen 33 zu leiten. Vorzugsweise erfolgt das Leiten der Reinigungsflüssigkeit durch die Sprühlanze 20 unter hohem Druck, so dass die Reinigungsflüssigkeit auch unter hohem Druck aus den Sprühdüsen 33 in den Bearbeitungsraum 2 gespritzt wird. Zu diesem Zweck kann eine nicht dargestellte Pumpe vorgesehen sein, die vorteilhafterweise in einem Bereich außerhalb des Bearbeitungsraumes 2 angeordnet ist, insbesondere im Bereich des Reinigungsflüssigkeits-Vorratsbehälters.
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Innerhalb des Bearbeitungsraumes 2 sind mehrere weitere Sprühdüsen 36 angeordnet. Die weiteren Sprühdüsen 36 sind vorteilhafterweise an dem Leitkörper 19 vorgesehen, wobei sich der Leitkörper 19 vertikal von der Tragstruktur 16 bis zu einem Boden 37 des Bottichs 8 erstreckt. Wie 2 in Verbindung mit 4 zu entnehmen, sind an dem Leitkörper 19 sechs weitere Sprühdüsen 36 angebracht, von denen jeweils drei dem einen Knetwerkzeug 11 und die anderen drei dem anderen Knetwerkzeug 11 zugeordnet sind. Die weiteren Sprühdüsen 36 sind jeweils so ausgerichtet, dass deren Spritzöffnungen von dem Boden 37 des Bottichs 8 weg nach oben in Richtung Tragstruktur 16 zeigen, wodurch insbesondere eine Reinigung der Knetwerkzeuge 11 von unten erreichbar ist. Ein Winkel, welchen die weiteren Sprühdüsen 36 mit der Rotationssymmetrieachse 13 einschließen beträgt vorzugsweise 45°. In der gezeigten Ausführungsvariante sind die weiteren Sprühdüsen 36 stationär, also unbeweglich an dem Leitkörper 19 angebracht. Alternativ ist auch eine bewegliche, insbesondere rotierbare Anbringung möglich.
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Die weiteren Sprühdüsen 36 sind durch ein zweites Zuführrohr 38, welches sich vorzugsweise in einem Innenraum 39 des Leitkörpers 19 entlang der Rotationssymmetrieachse 13 erstreckt, mit Reinigungsflüssigkeit versorgbar. Vorteilhafterweise wird die Reinigungsflüssigkeit unter Druck durch das zweite Zuführrohr 38 zu den Sprühdüsen 36 geleitet. Die Zuführung von Reinigungsflüssigkeit zu den weiteren Sprühdüsen 33 entspricht im Wesentlichen der oben beschriebenen Zuführung von Reinigungsflüssigkeit zu den ersten Sprühdüsen 33.
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Um während oder nach dem Reinigungsvorgang die Reinigungsflüssigkeit wieder aus dem Bearbeitungsraum 2 abzuführen, ist eine Abführvorrichtung 40 vorgesehen, welche vorzugsweise als Absaugrohr ausgebildet ist. Das in 2 gezeigte Absaugrohr 40 ist während oder nach Beendigung des Reinigungsvorgangs durch die Tragstruktur 16 in den Bearbeitungsraum 2 einzufahren, bis ein unterer Bereich 41 des Absaugrohrs 40 benachbart zum Boden 37 des Bottichs 8 angeordnet ist..
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Es ist ferner eine nicht dargestellte Steuer- und Regeleinrichtung vorgesehen, welche die Abgabe der Reinigungsflüssigkeit in den Bearbeitungsraum 2 und das Abführen der Reinigungsflüssigkeit aus den Bearbeitungsraum 2 steuert. Darüber hinaus dient die Steuer- und Regeleinrichtung zum Steuern der zeitlichen Reihenfolge der Abgabe von Wasser und Reinigungsmittel durch die Sprühdüsen 33, 36 in den Bearbeitungsraum 2. Ferner sind durch die Steuer- und Regeleinrichtung die Antriebsmotoren 24, 25 der Sprühlanzen 20, 21 steuer- und regelbar.
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Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 ein Verfahren zum Reinigen des Bearbeitungsraumes 2 der Misch- und Knetstation 3 mit der Vorrichtung 1 beschrieben.
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Nach Beendigung eines Misch- und Knetvorgangs des Teiges 4 mittels der Misch- und Knetstation 3 gemäß 1 ist der Teig 4 aus dem Bearbeitungsraum 2 abzuführen. Nach dem Abführen des Teiges 4 befindet sich die Misch- und Knetstation 3 in der in 2 dargestellten Ruhe- bzw. Reinigungsstellung und das Verfahren zum Reinigen kann nun eingeleitet werden. Hierzu wird der Bearbeitungsraum 2 durch Abgabe eines geeigneten Reinigungsmittels durch die Sprühdüsen 33 der Sprühköpfe 29, 30 und durch die weiteren Sprühdüsen 36 des Leitkörpers 19 benetzt. Bei dem Reinigungsmittel handelt es sich um ein nicht näher beschriebenes Mittel, welches besonders gut dazu geeignet ist, den im Bearbeitungsraum 2 verbliebenen Teig 4 ab- bzw. aufzulösen.
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Durch Rotation der Sprühköpfe 29, 30 und damit der Sprühdüsen 33 um die vertikalen Sprühachsen 22, 23 und um die zweiten Rotationsachsen 34 ist die Innenfläche 15 des Bottichs 8 vollständig mit Reinigungsmittel benetzbar. Auch die Knetwerkzeuge 11 werden benetzt. Zusätzlich sorgen die weiteren Sprühdüsen 36 für eine vollständige Benutzung der Knetwerkzeuge 11, insbesondere auch von unten.
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Nach einer voreingestellten Zeit wird Wasser mittels der Zuführrohre 35, 38 zu den Sprühdüsen 33 und zu den weiteren Sprühdüsen 36 unter Hochdruck geführt und durch diese in den Bearbeitungsraum 2 gespritzt. Durch die rotatorische Anordnung der Sprühköpfe 29, 30 und die Anordnung der weiteren Sprühdüsen 36 wird der Bearbeitungsraum 2 mit den Knetwerkzeugen 11 vollständig mit Wasser benetzt.
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Vorteilhafterweise wird parallel zum Einsprühen des Bearbeitungsraumes 2 mit Wasser bereits das im Bearbeitungsraum 2 befindliche Reinigungsmittel-Wasser-Gemisch aus dem Bottich 8 abgeführt. Hierzu wird die als Absaugrohr 40 ausgebildete Abführvorrichtung durch die Tragstruktur 16 entlang des Leitkörpers 19 in den Bearbeitungsraum 2 geführt, bis ein unterer Bereich 41 des Absaugrohrs 40 benachbart zu dem Boden 37 des Bottichs 8 angeordnet ist. Vorzugsweise ist die Absaugvorrichtung 40 zu diesem Zweck mit einem außerhalb des Bottichs 8 angeordneten Gebläse, welches nicht dargestellt ist, zur Erzeugung eines Unterdrucks verbunden. Dadurch wird ein Ansaugen des Reinigungsmittel-Wasser-Gemisches ermöglicht.
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Im letzten Arbeitsschritt wird nochmals Wasser, vorzugsweise drucklos, durch die Sprühdüsen 33, 36 in den Bearbeitungsraum gespült, um möglicherweise restliches Reinigungsmittel von der Innenfläche 15 oder den Knetwerkzeugen 11 zu lösen und dieses durch die Abführvorrichtung 40 abzuführen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 kann auch Bestandteil eines nicht dargestellten Bearbeitungskarussells mit mehreren Bearbeitungsstationen zur Teigbearbeitung, insbesondere Misch- und Knetstationen 3, sein. Die Vorrichtung 1 ist dann an mindestens einer Misch- und Knetstation 3, wie oben beschrieben, angeordnet. Zur Verlagerung der Bottiche 8 in die Arbeits- und Reinigungsstellung zur Bearbeitung des Teiges 4 bzw. zur Reinigung durch die Vorrichtung 1 und zur Verlagerung des Bottichs 8 aus der Arbeits- und Reinigungsstellung hin zu einer weiteren Stellung zur Bearbeitung und Reinigung durch eine weitere Misch- und Knetstation 3 dient dann ein nicht dargestellter Karussellantrieb der im Bereich einer zentralen Drehachse des Karussells angeordnet ist. Eine Verlagerung des Bottichs 8 durch den Karussellantrieb erfolgt dabei längs einer bogenförmigen Bahn. Durch Verlagerung der Bottiche 8 entlang der bogenförmigen Bahn sind alle Bottiche nach und nach einer mit der Vorrichtung 1 zum Reinigen ausgestatteten Misch- und Knetstation 3 zuführbar und reinigbar. Somit sind am Ende eines Bearbeitungszyklusses alle im Bearbeitungskarussell befindlichen Bottiche 8 gereinigt.
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Alternativ kann die Vorrichtung 1 zum Reinigen eines Bearbeitungsraumes 2 auch Bestandteil eines linearen Bearbeitungssystems sein, in dem mehrere Bottiche 8 entlang eines linearen Verlagerungsweges verschiedenen Misch- und Knetstationen 3 zugeführt werden, wobei mindestens eine der Misch- und Knetstationen 3 mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Reinigen ausgestattet ist. Auch bei einer derartigen linearen Bearbeitungsstation werden so nach und nach alle Bottiche 8 und Knetwerkzeuge 11 gereinigt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102004009579 A1 [0002]