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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen Positionierung eines Aufnahmesystems eines Röntgengerätes gemäß dem Patentanspruch 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens gemäß dem Patentanspruch 10.
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In der Röntgenbildgebung muss zur Aufnahme von Röntgenbildern eines Untersuchungsbereichs eines Patienten das Aufnahmesystem des Röntgengeräts relativ zu dem Patienten passend positioniert werden, insbesondere abhängig von den „Dimensionen“ des jeweiligen Patienten. Dabei sind Positionsanpassungen von seiten einer Bedienperson (z.B. Arzt) nötig, bei denen die Bedienperson die Tätigkeit, die sie gerade ausführt, unterbrechen muss, um den Patiententisch bzw. das Aufnahmesystem optimal auszurichten.
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Nach heutigem Stand der Technik wird der zu untersuchende Bereich oder das Organ (z.B. Kopf, Herz, Leber, Oberschenkel etc.) aufgrund von persönlicher Einschätzung und Erfahrungswerten des Arztes manuell angefahren. Dabei werden Patiententisch und Aufnahmesystem von der Bedienperson bedient und bewegt und den individuellen Gegebenheiten, die der aktuelle Patient vorgibt (Größe, Gewicht, Dimensionen allgemein, Position auf dem Tisch, etc.), angepasst. Am Röntgensystem kann auch eine virtuelle Patientenhülle auf Grundlage von Körpergröße und Gewicht generiert werden. Anschließend wird durch ein Niedrigdosisröntgenbild kontrolliert, ob die manuell angefahrene Position korrekt ist und gegebenenfalls iterativ korrigiert.
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Aus der Druckschrift
DE 10 2008 054 298 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur 3-D-Visualisierung eines Eingriffspfades eines medizinischen Instrumentes, eines medizinischen Instrumentes und/oder einer bestimmten Gewebestruktur eines Patienten zur Unterstützung eines medizinischen Eingriffs an einem Gewebe eines Patienten bekannt. Bei dem Verfahren und mit der Vorrichtung wird basierend auf zwei unter voneinander verschiedenen Projektionsrichtungen mit einer Röntgeneinrichtung erzeugten 2-D-Röntgenbildern von dem das Gewebe des Patienten und/oder das medizinische Instrument und/oder die bestimmte Gewebestruktur aufweisenden Körperbereich ein Eingriffspfad festgelegt und/oder das medizinische Instrument und/oder die bestimmte Gewebestruktur identifiziert. Der Eingriffspfad und/oder das medizinische Instrument und/oder die bestimmte Gewebestruktur werden in ein 3-D-Patientenrechenmodell übernommen, welches das Gewebe als Modellgewebe aufweist, und es wird zumindest ein Ausschnitt des 3-D-Patientenrechenmodells oder des Modellgewebes mit eingeblendetem Modelleingriffspfad und/oder Modellinstrument und/oder Modellgewebestruktur auf einem Sichtgerät angezeigt.
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Aus der Druckschrift
US 4 230 129 A ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Behandlung von sowohl gutartigen als auch bösartigen Tumoren, die eine Hochfrequenzerwärmung des Tumors innerhalb des Körpers des tierischen Wirts beinhalten, bekannt, wobei das Verfahren die genaue Lokalisierung und Überwachung des zu behandelnden Tumors und die Positionierung der Hochfrequenzvorrichtung umfasst, so dass ausreichend Energie von dem Tumor für einen Zeitraum und mit einer Intensität absorbiert wird, die ausreicht, um eine Nekrose des Tumors zu verursachen, ohne jedoch die den Tumor umgebenden Gewebe wesentlich zu beeinträchtigen. Das bevorzugte Gerät ist für den Anschluss der Hochfrequenz-Behandlungsausrüstung an den Ausgang eines Körperscanners oder dergleichen geeignet, so dass die genaue Position und Konfiguration des Tumors in Form von rechtwinkligen Koordinaten aufgezeichnet werden kann und die Hochfrequenzausrüstung dann genau auf die Tumorstelle gerichtet oder fokussiert werden kann. Um eine übermäßige Erwärmung oder thermische Schädigung des umliegenden Gewebes zu vermeiden, werden die Applikatorplatten oder -scheiben außerdem kreisförmig bewegt, so dass der Tumor immer auf der Achse zwischen den Applikatorplatten liegt und die Hochfrequenzenergie dort konzentriert wird. Durch die orbitale Bewegung der Applikatoren wird die Energie jedoch nicht kontinuierlich auf einen begrenzten Bereich, d. h. auf das unmittelbar umgebende Gewebe, sondern auf eine vergleichsweise große Fläche aufgebracht, um das umgebende Gewebe nicht nachteilig zu beeinflussen.
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Aus der Veröffentlichung http://en.wikipedia.org/w/index.php? title=Millimeter wave scanner&oldid=503585002 ist ein Millimeterwellen-Scanner als ein Ganzkörper-Bildgebungsgerät bekannt, das zum Aufspüren von Objekten verwendet wird, die unter der Kleidung einer Person verborgen sind. Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren bereitzustellen, welches eine an den Patienten angepasste Positionierung eines Aufnahmesystems eines Röntgengerätes ermöglicht. Des Weiteren ist es Aufgabe der Erfindung, ein für die Durchführung des Verfahrens geeignetes Röntgengerät bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zur automatischen Positionierung eines Aufnahmesystems eines Röntgengerätes gemäß dem Patentanspruch 1 und von einem Röntgengerät gemäß dem Patentanspruch 10. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind jeweils Gegenstand der zugehörigen Unteransprüche.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur automatischen Positionierung eines Aufnahmesystems eines Röntgengeräts relativ zu einem auf einem Patiententisch gelagerten Patienten zur Aufnahme von Röntgenbildern eines vorgebbaren Untersuchungsbereichs oder Organs des Patienten umfasst die folgenden Schritte:
- - Ermittlung einer dreidimensionalen Patientenhülle des Patienten durch Messen der dreidimensionalen Oberfläche des Volumens des Patienten,
- - Anzeige eines Auswahlmenüs zur Auswahl eines Untersuchungsbereichs oder Organs,
- - Entgegennahme einer Eingabe zur Auswahl des Untersuchungsbereichs oder Organs,
- - Ermittlung der für den jeweiligen Patienten individuellen, patientenangepassten Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs anhand der gemessenen dreidimensionalen Patientenhülle mit Hilfe von empirischen Daten oder Modellen oder Wahrscheinlichkeiten,
- - Ermittlung einer Zielposition des Aufnahmesystems zur Aufnahme des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs unter Verwendung der patientenangepassten Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs, und
- - Bewegung des Aufnahmesystems in die ermittelte Zielposition.
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Unter einer dreidimensionalen Patientenhülle wird dabei die Oberfläche des Volumens des Patienten verstanden, wie sie z.B. mittels eines Körperscanners ermittelt werden kann. Der Untersuchungsbereich oder das Organ bezeichnen jeweils einen Teil oder einen Abschnitt des jeweiligen Patienten, der innerhalb der Patientenhülle liegt, also z.B. Kopf, Herz, Leber, Oberschenkel usw.. Die Ermittlung der patientenangepassten Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs anhand der dreidimensionalen Patientenhülle wird z.B. mit Hilfe von empirischen Daten aus einer Datenbank abgeschätzt oder anhand von Modellen oder Wahrscheinlichkeiten berechnet. Liegt dann die durch die dreidimensionale Patientenhülle ermittelte patientenangepasste Position vor, kann aus diesen Daten eine Zielposition ermittelt werden, welche für die Aufnahme des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs gut oder am besten geeignet ist. Das erfindungsgemäße Verfahren dient zur Unterstützung einer Bedienperson, z.B. eines Arztes, bei der Positionierung des Aufnahmesystems des Röntgengeräts. Durch die Berücksichtigung der tatsächlichen dreidimensionalen Patientenhülle des Patienten können automatisch sehr genaue Positionierungen durchgeführt werden, die ein zeitaufwändiges manuelles Eingreifen der Bedienperson überflüssig machen. Dies ist besonders bei relativ zum Patienten sehr kleinen Untersuchungsbereichen oder Organen von Vorteil, z.B. beim Herz, der Leber oder der Niere. Der Untersuchungsverlauf kann insgesamt verbessert und verkürzt werden und die Bedienperson kann sich auf die Diagnose oder eine Intervention konzentrieren.
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Zur Durchführung des Verfahrens ist ein Röntgengerät vorgesehen, aufweisend ein Aufnahmesystem zur Aufnahme von Röntgenbildern eines Untersuchungsbereichs oder Organs eines Patienten, wobei das Aufnahmesystem an einer bewegbaren Halterung angeordnet ist, sowie aufweisend eine Systemsteuerung zur Ansteuerung des Röntgengeräts, eine Eingabevorrichtung zur Anzeige eines Auswahlmenüs und zur Entgegennahme von Eingaben einer Bedienperson, eine Vorrichtung zur Messung einer dreidimensionalen Patientenhülle eines Patienten und eine Recheneinheit zur Ermittlung der patientenangepassten Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs aus der Patientenhülle und zur Ermittlung von Zielpositionen des Aufnahmesystems. Bei dem Röntgengerät kann es sich zum Beispiel um ein C-Bogen-Röntgengerät handeln, wobei das Aufnahmesystem, also Röntgendetektor und Röntgenquelle gemeinsam an einem C-Bogen angeordnet sind und der C-Bogen in verschiedenen Raumrichtungen verstellbar und bewegbar ausgebildet ist.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung wird die Vorrichtung zur Messung einer dreidimensionalen Patientenhülle eines Patienten von einer Terahertzkamera gebildet. Im Stand der Technik ist es bekannt, mittels Terahertzkameras die Körperoberfläche eines Menschen unter seiner Kleidung abzubilden. Terahertzkameras sind dabei sehr zuverlässig und kommen ohne ionisierende Strahlung aus. Die Technik wird heute zum Beispiel an Flughäfen zur Personenkontrolle, sog. Ganzkörperscanner, eingesetzt (z.B.:
- http://www.tsa.gov/assets/pdf/jh apl v2.pdf). Man unterscheidet eine aktive Methode, bei der nach Scannen des Körpers mit einem fokussierten Strahl eine scharfe dreidimensionale Darstellung der Körperoberfläche
- (P. Welchering, Körperscanner: Ein möglichst genaues Bild ohne tiefe Einblicke, FAZ.NET. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, 08.01.2010) erstellt werden kann, und eine passive Methode, bei der durch Detektion (T. May, Mit der THz-Technologie zu neuer Sicherheit. Photonik 2, AT-Fachverlag GmbH, 2009, S.14) der natürlichen Wärmeabstrahlung des menschlichen Körpers ein Abbild der Körperhülle erzeugt werden kann.
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Die Vorrichtung zur Messung der Patientenhülle, also z.B. Terahertzkamera, wird bevorzugt mit dem Röntgengerät registriert, so dass dem Röntgengerät neben der Patientenhülle auch die Position des Patienten bekannt ist. Außerdem kann das Röntgengerät auch mit der Patientenliege registriert sein.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die Patientenhülle aus einem oder mehreren bereits vorhandenen Volumenbild(ern) des Patienten ermittelt. Ein solches Volumenbild kann z.B. zuvor mittels eines Computertomographen oder einer Magnetresonanztomographieanlage aufgenommen und nun von dem Röntgengerät abgerufen und verwendet werden. Es können hierfür Ganzkörperaufnahmen oder auch eine oder mehrere Teilaufnahmen des Körpers verwendet werden, wobei die Aufnahmen z.B. von anderen Modalitäten kommen können (z.B. CT oder MR).
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In vorteilhafter Weise für eine weitere Verbesserung der Positioniergenauigkeit werden zur Ermittlung der patientenangepassten Position weitere Daten des Patienten, insbesondere das Gewicht, die Körpergröße und/oder der BMI, verwendet. Durch die Einbeziehung dieser zusätzlichen Informationen kann die Ermittlung der patientenangepassten Position weiter verbessert werden. So kann z.B. die Patientenhülle in Verbindung mit dem Gewicht einen Hinweis auf die Fettverteilung des Patienten geben.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden zusätzlich die folgenden Schritte durchgeführt: Aufnahme eines Niedrigdosisröntgenbildes, Ermittlung der realen Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs anhand des Niedrigdosisröntgenbildes, Vergleich der realen Position mit der ermittelten patientenangepassten Position, und bei Abweichung der realen Position von der ermittelten patientenangepassten Position Ermittlung einer korrigierten Zielposition und Bewegung des Aufnahmesystems in die korrigierte Zielposition. Auf diese Weise kann die Genauigkeit der Positionierung überprüft und wenn nötig nochmals verbessert werden. Geringe Abweichungen unterhalb einer zuvor bestimmten Schwelle können auch unbeachtet bleiben. Die Korrektur kann mehrmals iterativ wiederholt werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Auswahlmenü eine schematische Darstellung der Patientenhülle mit anwählbaren Abschnitten auf. Dies kann z.B. derart realisiert sein, dass ein den Patienten repräsentierendes „Männchen“ angezeigt wird, auf welchem die Bedienperson Abschnitte markieren kann, um eine Eingabe zu machen. Die Abschnitte repräsentieren den jeweiligen Untersuchungsbereich oder das Organ, also z.B. den Kopf oder das Herz des Patienten. Durch das Berühren der insbesondere interaktiven Anzeige erfolgt dann die Auswahl des Untersuchungsbereichs oder Organs.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird bei einem an einem beweglichen C-Bogen angeordeten Aufnahmesystem, welches in verschiedenen Angulationen verstellbar ist, zusätzlich ein Auswahlmenü mit mindestens zwei alternativen Angulationen für das Aufnahmesystem angezeigt und eine weitere Eingabe bezüglich der Angulation entgegengenommen und bei der Ermittlung der Zielpositionen verwendet, dass die ermittelte patientenangepasste Position eingeblendet ist und das Aufnahmesystem gleichzeitig die ausgewählte Angulation aufweist. Auf diese Weise werden der Bedienperson mehrere Standardpositionen für das Aufnahmesystem zur Auswahl gegeben, aus denen dann die für die entsprechende Untersuchung passendste ausgewählt werden kann. So können beispielsweise bei einer Untersuchung des Herzens die bekannten Angulationen 30°LAO/30°caudal, 15° RAO/30°caudal und Spiderview (40-50°LAO/20°caudal) zur Auswahl angeboten werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die dreidimensionale Patientenhülle, die patientenangepasste Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs und die reale Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs in einer Datenbank gespeichert. Insbesondere können die gespeicherten Daten der Datenbank bei folgenden Untersuchungen zur Ermittlung der patientenangepassten Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs verwendet werden. Es kann durch eine Ansammlung von Daten verschiedener Patienten ein Lernprozess der Datenbank erzielt werden, welcher wiederum zur Verbesserung der Positionierung verwendet werden kann.
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In vorteilhafter Weise für eine besondere Bedienerfreundlichkeit des Röntgengeräts weist die Eingabevorrichtung eine schematische Anzeige der Patientenhülle („Männchen“) auf, auf welcher Untersuchungsbereiche oder Organe interaktiv anwählbar sind. So kann z.B. durch Knopfdruck eine Bedienperson auf diese Weise den gewünschten Untersuchungsbereich oder das Organ auswählen.
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Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gemäß Merkmalen der Unteransprüche werden im Folgenden anhand schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele in der Zeichnung näher erläutert, ohne dass dadurch eine Beschränkung der Erfindung auf diese Ausführungsbeispiele erfolgt. Es zeigen:
- 1 eine Abfolge eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
- 2 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Röntgengeräts mit einer Terahertzkamera, und
- 3 bis 5 drei Ansichten von Anzeigen auf Eingabeeinheiten eines erfindungsgemäßen Röntgengeräts.
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In der 1 ist eine Abfolge eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur automatischen Positionierung eines Aufnahmesystems eines Röntgengeräts relativ zu einem auf einem Patiententisch gelagerten Patienten zur Aufnahme von Röntgenbildern eines auswählbaren Untersuchungsbereichs oder Organs des Patienten gezeigt. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird in einem ersten Schritt 20 eine Patientenhülle eines Patienten gemessen oder anderweitig ermittelt. Für die Messung der Patientenhülle kann z.B. eine bekannte Terahertzkamera verwendet werden, welche mit dem Röntgengerät registriert ist, um die Position des Patienten relativ zu dem Röntgengerät bestimmen zu können. Durch Verwendung der Terahertzkamera ist es möglich, die Patientenhülle nicht nur virtuell auf Grundlage von Körpergröße und Gewicht zu schätzen, sondern die tatsächliche Patientenhülle des individuellen Patienten zu bestimmen. Alternativ können auch Ganzkörperaufnahmen (z.B. Ganzkörper-CT) oder Aufnahmen von Teilen des Körpers (z.B. CT des Abdomens) des gleichen Patienten, welche von anderen Modalitäten erstellt wurden, zur Ermittlung der Patientenhülle verwendet werden. Hier muss jedoch dann zusätzlich noch die Relativposition des Patienten relativ zu dem Röntgengerät bekannt sein oder ermittelt werden.
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In einem zweiten Schritt 21 wird ein Auswahlmenü zur Auswahl eines Untersuchungsbereichs oder Organs angezeigt. Hierfür kann eine interaktive Anzeige- und Eingabevorrichtung verwendet werden, welche sowohl zur Anzeige als auch zur Eingabe ausgebildet ist, also z.B. ein Touchscreen oder Touchpad. Die Eingabevorrichtung kann z.B. eine schematische Anzeige der Patientenhülle z.B. in der Form eines „Männchens“ darstellen, auf welcher Anzeige die Bedienperson den gewünschten Untersuchungsbereich oder das gewünschte Organ markieren kann. Beispiele für Eingabevorrichtungen und deren Anzeige sind weiter unten in den 3 bis 5 gezeigt.
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In einem dritten Schritt 22 nimmt das Röntgengerät die Eingabe der Bedienperson zur Auswahl des Untersuchungsbereichs oder Organs entgegen. Anschließend wird in einem vierten Schritt 23 eine patientenangepasste Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs anhand der dreidimensionalen Patientenhülle ermittelt. Wenn z.B. das Herz ausgewählt wurde, wird also von dem Röntgengerät z.B. von einer Recheneinheit unter Berücksichtigung der tatsächlichen, gemessenen Patientenhülle die genaue Position des Herzens des individuellen Patienten bestimmt. Da eine Registrierung der Vorrichtung zur Messung einer dreidimensionalen Patientenhülle mit dem Röntgengerät vorliegt, steht damit auch die Relativposition des Röntgengeräts zu dem Herzen des Patienten fest. Die Bestimmung der patientenangepassten Position des Herzens bzw. allgemeiner des Untersuchungsbereichs oder Organs anhand der Patientenhülle kann z.B. unter Verwendung von in einer Datenbank vorliegenden empirischen Daten oder statistischen Modellen durchgeführt werden. Zusätzlich zur Patientenhülle können noch weitere bekannte Daten und Informationen des Patienten verwendet werden, z.B. das Gewicht, die Körpergröße und/oder der Body Mass Index. Außerdem können auch präoperative Scans (z.B. CT- oder MR-Daten) verwendet bzw. in die Patientenhülle integriert werden. Dadurch können der Informationsgehalt bezüglich der Position der Organe und darüber hinaus die Sicherheit erhöht werden.
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In einem fünften Schritt 24 wird aus der patientenangepassten Position des Untersuchungsbereichs oder Organs dann die Zielposition des Aufnahmesystems bestimmt und in einem sechsten Schritt 25 wird die Zielposition durch das Aufnahmesystem eingenommen. Bei der Bestimmung der Zielposition können außerdem noch die zusätzlichen Eingaben bezüglich alternativen Standardpositionen des Aufnahmesystems verwendet werden. Hat die Bedienperson also bei ihrer Eingabe das Herz und eine 30°LAO/30°caudal Angulation ausgewählt, so wird die Zielposition derart bestimmt, dass sie das Herz optimal abbildet und gleichzeitig die 30°LAO/30°caudal Angulation eingestellt ist. Zur Einnahme der Zielposition wird dann z.B. das Aufnahmesystem bewegt. Wenn das Aufnahmesystem z.B. an einem C-Bogen angeordnet ist, wird der C-Bogen mit dem Aufnahmesystem entsprechend verstellt.
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In der 2 ist ein Beispiel für ein geeignetes Röntgengerät gezeigt, welches zur Durchführung des Verfahrens ausgebildet ist. Das Röntgengerät weist einen C-Bogen 10 auf, an welchem eine Röntgenquelle 12 und ein Röntgendetektor 11 fest montiert sind. Der C-Bogen ist beweglich und kann mittels motorischer Antriebe in verschiedenen Raumrichtungen und in verschiedenen Angulationen (Projektionsrichtungen) verstellt werden. Der C-Bogen 10 kann auch z.B. an einem Roboterarm montiert sein. Das Röntgengerät weist außerdem eine Terahertzkamera 16 auf, welche z.B. an einer eigenen Halterung oder an der Decke des Untersuchungsraumes angeordnet ist. Mittels der Terahertzkamera 16 kann die Patientenhülle eines auf einem Patiententisch 15 angeordneten Patienten 13 gemessen werden. Das Röntgengerät weist außerdem eine Systemsteuerung 17 zur Ansteuerung des Röntgengeräts und eine Recheneinheit 18 auf. Die Systemsteuerung 17 und die Recheneinheit 18 können z.B. von einem Computer gebildet werden. Außerdem weist das Röntgengerät eine Eingabevorrichtung 14 auf, mit der eine Bedienperson einen Untersuchungsbereich oder ein Organ des Patienten auswählen kann. Gestrichelt ist in der 2 eine Zielposition des Aufnahmesystems (Röntgendetektor und Röntgenquelle, am C-Bogen) zur Aufnahme des Herzens des Patienten gezeigt.
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Im Anschluss an das erfindungsgemäße Verfahren kann die Zielposition überprüft werden. Hierfür kann z.B. ein Niedrigdosisröntgenbild, also z.B. ein Röntgenbild im Durchleuchtungsmodus mit möglichst niedriger Röntgendosis, des Patienten aufgenommen werden. Aus dem Niedrigdosisröntgenbild kann dann die reale Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs (z.B. des Herzens) bestimmt werden. Anschließend kann die reale Position mit der ermittelten patientenangepassten Position verglichen werden. Bei Abweichung der realen Position von der ermittelten patientenangepassten Position werden eine korrigierte Zielposition ermittelt und das Aufnahmesystem in die korrigierte Zielposition bewegt. Für die Abweichung können Schwellwerte vorgesehen oder voreingestellt werden.
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In den 3 bis 5 sind Eingabevorrichtungen 14 mit den entsprechenden Menü-Anzeigen 26 zur Auswahl von Untersuchungsbereichen oder Organen gezeigt. Die Auswahl kann z.B. durch Tastendruck auf den gewünschten Abschnitt getroffen werden. Die Eingabevorrichtung kann z.B. ein Touchpad oder Touchscreen sein. Die 3 zeigt als Menü-Anzeige 26 ein Männchen 19, welches die Patientenhülle des Patienten repräsentiert. In der 4 sind durch Kreise anwählbare Untersuchungsbereiche des Männchens 19 gezeigt. In der 5 sind als Beispiel das angewählte Herz 27 des Patienten sowie zusätzlich auswählbare Standardprojektionen bzw. Angulationen gezeigt. Hier kann die Bedienperson durch Tastendruck eine Angulation anwählen, welche dann bei der Bestimmung der Zielposition berücksichtigt wird.
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Um Unfälle und Kollisionen des Aufnahmesytems mit dem Patienten oder der Bedienperson zu vermeiden, kann das Röntgengerät eine Notabschaltung aufweisen, z.B. in Form eines Notausschalters oder Totmannschalters. Es kann auch ein zusätzliches Kollisionsvermeidungssystem vorgesehen sein. Die Zielposition kann auch jederzeit manuell durch die Bedienperson korrigiert werden, indem z.B. das Verfahren abgebrochen wird.
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Die jeweils gemessene dreidimensionale Patientenhülle kann auch zusammen mit weiteren Informationen wie der Zielposition und/oder der patientenangepassten Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs und/oder insbesondere der realen Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs in einer Datenbank gespeichert werden. Die Datenbank wird dann wiederum jeweils zur Ermittlung der patientenangepassten Positionen verwendet. Aus einer Vielzahl von gespeicherten Daten kann damit eine lernende Datenbank erstellt werden, mit deren Hilfe die Bestimmung der patientenangepassten Position von Untersuchungsbereichen und Organen in der Patientenhülle immer weiter optimiert wird (z.B. beim Herz: Höhe, Position relativ zu bestimmten Landmarken wie Wirbelsäule oder Sternum).
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung mit einer Anzeige- und Eingabevorrichtung zur automatischen Positionierung eines Aufnahmesystems auf Grundlage individueller Patientendaten. Die Vorrichtung (Röntgengerät) ist in der Lage, auf Grundlage einer mit Hilfe eines Scans des Patienten (z.B. via genanntem Terahertzscanner) erstellten tatsächlichen Patientenhülle, automatisiert ausgewählte Untersuchungsbereiche oder Organe des zu untersuchenden Patienten mit dem Aufnahmesystem (z.B. Röntgendetektor und Röntgenquelle am C-Bogen) anzufahren. Im Stand der Technik erfolgt die Positionierung rein manuell auf Grundlage der Erfahrungswerte und Einschätzung der Bedienperson. Im Rahmen der Erfindung wird die tatsächliche Patientenhülle verwendet, um das Aufnahmesystem korrekt zu positionieren. Dabei wird der Bedienperson mittels der Anzeige- und Eingabevorrichtung die Möglichkeit geboten, eine Zielposition seines Interesses anzufahren.
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Die Erfindung lässt sich in folgender Weise kurz zusammenfassen: Zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit eines Röntgengerätes ist ein Verfahren zur automatischen Positionierung eines Aufnahmesystems eines Röntgengeräts relativ zu einem auf einem Patiententisch gelagerten Patienten zur Aufnahme von Röntgenbildern eines vorgebbaren Untersuchungsbereichs oder Organs des Patienten mit den folgenden Schritten vorgesehen:
- - Ermittlung einer dreidimensionalen Patientenhülle des Patienten,
- - Anzeige eines Auswahlmenüs zur Auswahl eines Untersuchungsbereichs oder Organs,
- - Entgegennahme einer Eingabe zur Auswahl des Untersuchungsbereichs oder Organs,
- - Ermittlung der patientenangepassten Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs anhand der dreidimensionalen Patientenhülle,
- - Ermittlung einer Zielposition des Aufnahmesystems zur Aufnahme des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs unter Verwendung der patientenangepassten Position des ausgewählten Untersuchungsbereichs oder Organs, und
- - Bewegung des Aufnahmesystems in die ermittelte Zielposition.