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DE102012214175A1 - Verfahren zum Herstellen einer Anschlussvorrichtung zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer Anschlussvorrichtung zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden Download PDF

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DE102012214175A1
DE102012214175A1 DE102012214175.8A DE102012214175A DE102012214175A1 DE 102012214175 A1 DE102012214175 A1 DE 102012214175A1 DE 102012214175 A DE102012214175 A DE 102012214175A DE 102012214175 A1 DE102012214175 A1 DE 102012214175A1
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coupling body
conduit means
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conduit
wound
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DE102012214175.8A
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Ali Sagas
Oded Stein
Axel Eckstein
Pierre Croizat
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Paul Hartmann AG
Original Assignee
Paul Hartmann AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Anschlussvorrichtung (2) zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden, mit einem mit Unterdruck und/oder fluiden Medien beaufschlagbaren Leitungsmittel (4) mit wenigstens zwei Lumen (28, 30) und mit einem mit dem Leitungsmittel (4) verbundenen Kopplungskörper (6), wobei der Kopplungskörper (6) auf einen die Wunde überfangenden und gegen die Atmosphäre dichtend abschließenden Unterdruckverband aufbringbar ist, wobei das Leitungsmittel (4) durch wenigstens eine Öffnung (32) in einer dem Unterdruckverband zugewandten Wandung (34) des Kopplungskörpers (6) und durch wenigstens eine Öffnung in dem Unterdruckverband hindurch mit dem Wundraum kommuniziert; das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass ein vorzugsweise durch Extrusion gebildetes biegsames Leitungsmittel (4) bereitgestellt wird, dass zur Bildung des Kopplungskörpers (6) ein Endabschnitt (8) des Leitungsmittels (4) in eine Spritzgießform eingebracht und an den Endabschnitt (8) des Leitungsmittels (4) ein elastomeres Material angespritzt wird, dass zur weiteren Ausbildung des Kopplungskörpers (6) eine Abschlusskappe (26) bereitgestellt wird und dass die Abschlusskappe (26) nach dem Verfahrensschritt des Anspritzens angefügt und befestigt wird, wodurch der Kopplungskörper (6) nach außen dicht abgeschlossen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Anschlussvorrichtung zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden, mit einem mit Unterdruck und/oder fluiden Medien beaufschlagbaren Leitungsmittel mit wenigstens zwei Lumen und mit einem mit dem Leitungsmittel verbundenen Kopplungskörper, wobei der Kopplungskörper auf einen die Wunde überfangenden und gegen die Atmosphäre dichtend abschließenden Unterdruckverband aufbringbar ist, wobei das Leitungsmittel durch wenigstens eine Öffnung typischerweise in einer dem Unterdruckverband zugewandten Wandung des Kopplungskörpers und durch wenigstens eine Öffnung in dem Unterdruckverband hindurch mit dem Wundraum kommuniziert.
  • In der jüngeren Vergangenheit hat die Unterdruckbehandlung von Wunden, insbesondere von problematisch heilenden Wunden, eine zunehmende Bedeutung erlangt. Dabei bedeutet Unterdruckbehandlung, dass ein an sich der umgebenden Atmosphäre ausgesetzter Körper- oder Wundbereich durch noch näher zu beschreibende Mittel druckdicht bzw. unterdruckdicht gegen die Umgebung, also die Atmosphäre in der wir leben und atmen, abgeschlossen wird, wobei innerhalb des abgeschlossenen Wundbereichs auf ebenfalls noch zu erläuternde Weise ein gegenüber dem Atmosphärendruck verringerter Druck, mithin also Unterdruck relativ zur Atmosphäre angelegt und dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Wenn auf dem hier in Rede stehenden Gebiet von Unterdruck die Rede ist, so wird hiermit ein Druckbereich verstanden, der typischerweise zwischen 0 und 250 mmHg (mm Quecksilbersäule) unterhalb des umgebenden Atmosphärendrucks liegt. Es hat sich gezeigt, dass dies der Wundheilung förderlich ist. Für den unterdruckdichten Abschluss wird ein Unterdruckverband vorgesehen, der beispielsweise eine druck- bzw. unterdruckdichte Folienschicht umfassen kann, die typischerweise mit einem die Wunde umgebenden unversehrten Körperbereich verklebt ist, so dass auf diese Weise ein dichter Abschluss erreicht werden kann. Um ausgehend von einer Unterdruck erzeugenden Einrichtung, also einer Unterdruckpumpe im weitesten Sinn, einen Unterdruck an den Wundraum heranzuführen und dort aufrechtzuerhalten, können bei hier in Rede stehenden Systemen zur Unterdrucktherapie von Wunden mit Unterdruck beaufschlagbare Leitungsmittel verwendet werden, die mittels einer Anschlussvorrichtung mit dem Unterdruckverband zusammenwirken, um Unterdruck an bzw. in den Wundraum zu bringen.
  • Aus DE 10 2009 060 596 A1 ist eine Anschlussvorrichtung der eingangs erwähnten Art bekannt. Das Leitungsmittel ist dabei auf die wundabgewandte Seite eines Kopplungskörpers aufgebracht und dort fixiert. Zur Unterdruckkommunikation mit dem Wundraum werden Öffnungen vorgesehen, die sich durch die Wandung des Leitungsmittels und des Kopplungskörpers hindurch erstrecken. Eine ähnliche Anschlussvorrichtung ist aus DE 10 2010 006 272 A1 vorbekannt, bei der das Leitungsmittel selbst einen Kopplungskörper bildet, indem ein wundseitiger Längsendabschnitt des Leitungsmittels beidseits einstückig in seitliche Flügelabschnitte übergeht. Die einstückige Ausbildung, also die Herstellung von Leitungsmittel und Kopplungskörper in einem einzigen Herstellungsvorgang erweist sich jedoch als extremst kompliziert und daher nachteilig.
  • Weitere Anschlussvorrichtungen sind vorbekannt aus DE 10 2010 006 273 A1 . Bei dieser Ausführungsform wird das Leitungsmittel sandwichartig zwischen verschiedene Schichten, die einen Kopplungskörper zum Wundverband hin bilden, angeordnet und dichtend fixiert, was ebenfalls als aufwändig anzusehen ist.
  • Mit WO 2009/124548 A1 wird vorgeschlagen, einen eher tassen- oder tellerförmigen Kopplungskörper mit radial erstreckten Anlagebereichen und mit einem Aufnahmeabschnitt zum Einstecken eines Leitungsmittels einstückig im Spritzgießverfahren herzustellen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen einer Anschlussvorrichtung anzugeben, welches prozesssicher und auf wirtschaftliche Weise ausführbar ist und zur Herstellung von verhältnismäßig flach bauenden biegsamen Anschlussvorrichtungen geeignet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren der eingangs genannten Art gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein vorzugsweise durch Extrusion gebildetes biegsames Leitungsmittel bereitgestellt wird, dass zur Bildung des Kopplungskörpers ein Endabschnitt des Leitungsmittels in eine Spritzgießform eingebracht und an den Endabschnitt des Leitungsmittels ein elastomeres Material angespritzt wird, dass zur weiteren Ausbildung des Kopplungskörpers eine Abschlusskappe bereitgestellt wird und dass die Abschlusskappe nach dem Verfahrensschritt des Anspritzens angefügt und befestigt wird, wodurch der Kopplungskörper nach außen dicht abgeschlossen wird.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird also das vorzugsweise flach bauende Leitungsmittel zunächst separat hergestellt, was den grundsätzlichen Vorteil der Möglichkeit einer endlosen Fertigung, vorzugsweise durch Extrusion, mit sich bringt, wobei im Anschluss daran Abschnitte einer jeweils gewünschten Leitungslänge durch Ablängung bereitgestellt werden können. Der Kopplungskörper wird dann an einen Endabschnitt des Leitungsmittels durch Anspritzen gebildet und durch Anfügen und Befestigen der Abschlusskappe komplettiert. Es erweist sich als besonders vorteilhaft, dass bei dieser Art der Herstellung des Kopplungskörpers zugleich ein dichtender Übergang zu dem Leitungsmittel hin prozesssicher ausgebildet werden kann, oder anders ausgedrückt, dass im Zuge der Bildung des Kopplungskörpers zugleich das zugehörige und bereitgestellte Leitungsmittel dichtend an den Kopplungskörper angefügt wird.
  • Es sei auch erwähnt, dass die wenigstens eine Öffnung in der dem Unterdruckverband zugewandten Wandung des Kopplungskörpers entweder im Zuge des Spritzgießvorgangs durch geeignete Ausbildung des Spritzgießwerkzeugs hergestellt werden kann oder in einem nachfolgenden Arbeitsgang, beispielsweise durch einen Stanzvorgang, ausgebildet werden kann. Der Herstellung im Zuge des Spritzgießvorgangs wird indessen der Vorzug gegeben. Vorzugsweise werden mehrere Öffnungen vorgesehen, die vorzugsweise langlochförmig ausgebildet werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich auch in besonderem Maße dafür, eine sehr flach bauende Anschlussvorrichtung auszubilden, indem das Leitungsmittel ungefähr parallel zu der Ebene der flächenhaften Erstreckung des herzustellenden Kopplungskörpers herangeführt wird. In diesem Zusammenhang wird unter "im Wesentlichen parallel" eine Neigung zu dieser Erstreckungsebene, die auch die Anlagefläche an den Unterdruckverband bildet, von bis zu 15° verstanden.
  • Es erweist sich eine Verfahrensführung als vorteilhaft, bei der das elastomere Material derart an den Endabschnitt des Leitungsmittels angespritzt wird, dass wenigstens ein Lumen nach dem Umspritzen frei ausmündet, und dass durch Befestigen der Abschlusskappe das frei ausmündende Lumen nach außen dicht abgeschlossen wird. Es erweist sich bei dieser Variante als vorteilhaft, dass im Zuge des Anspritzens des den Kopplungskörper bildenden elastomeren Materials an den Endabschnitt des Leitungsmittels Fluidleitungsabschnitte, die nachfolgend mit "Lumen" bezeichnet werden, innerhalb des Kopplungskörpers gebildet werden. Dies wird prozesstechnisch dadurch realisiert, dass innerhalb des Spritzgießwerkzeugs beispielsweise stangenförmige Elemente vorgesehen sind, die dann diese Lumen bilden und insbesondere verhindern, dass beim Spritzgießvorgang Material in die Lumen des Leitungsmittels gelangt. Es wäre aber auch denkbar, dass sich das Leitungsmittel bzw. der Endabschnitt des Leitungsmittels bis zu der Innenseite der Abschlusskappe erstreckt und dessen Lumen dann durch die Abschlusskappe dichtend verschlossen werden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird das elastomere Material derart an den Endabschnitt des Leitungsmittels angespritzt wird, dass wenigstens zwei Lumen nach dem Umspritzen frei ausmünden, und dass durch Befestigen der Abschlusskappe die frei ausmündenden Lumen nach außen dicht abgeschlossen und miteinander durchströmbar verbunden werden, indem die Abschlusskappe eine die wenigstens zwei Lumen miteinander verbindende Ausnehmung aufweist. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die Lumen des Leitungsmittels bzw. des Kopplungskörpers an ihren distalen Enden und damit gewissermaßen totraumfrei miteinander verbunden werden können. Dies erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn das eine Lumen als Spüllumen fungieren soll, da solchenfalls eine vollständige Spülung der Lumen mit fluiden Medien, insbesondere Luft, sichergestellt werden kann, ohne dass sich Ablagerungen an nicht oder schwer durchströmbaren Totraumstellen bilden können. Die Ausbildung dieser Kommunikation an den distalen Enden der Lumen durch Befestigen und Eindichten der Abschlusskappe stellt eine sehr wirtschaftliche Möglichkeit der Herstellung des Kopplungskörpers bzw. der Anschlussvorrichtung dar. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Abschlusskappe selbst in einem Spritzgießverfahren als Spritzgussteil hergestellt werden kann.
  • Vorteilhafterweise werden das Leitungsmittel und/oder der Kopplungskörper und/oder die Abschlusskappe aus einem biegsamen elastomeren Material, insbesondere aus Silikon oder auf Silikonbasis, mit einer Shore A – Härte von höchstens 65, insbesondere von höchstens 60, insbesondere von höchstens 50, insbesondere von höchstens 40, und von wenigstens 10, insbesondere von wenigstens 15 gebildet.
  • Zum Aufbringen der Abschlusskappe erweist es sich als vorteilhaft, wenn diese mit dem spritzgegossenen Material des Kopplungskörpers stoffschlüssig verbunden wird, also insbesondere und vorzugsweise verklebt wird.
  • Zur Perfektionierung des Anfügens der Anschlusskappe wird in weiterer Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgeschlagen, dass beim Verfahrensschritt des Anspritzens ein vorzugsweise dünner Randbereich gebildet wird, in welchen die Abschlusskappe eingesetzt wird und der dann die Abschlusskappe in einer Umfangsrichtung kragenartig umgibt. Ein solcher Randbereich, der eine beispielhafte Wanddicke von 0,2 bis 1,5 mm aufweist, lässt sich im Spritzgießverfahren sehr einfach herstellen, zumal er nur einige wenige Millimeter, beispielsweise 1 bis 10 mm, insbesondere 1 bis 8 mm, insbesondere 1 bis 5 mm hervorzustehen braucht, um eine kragenartige Aufnahme für die Abschlusskappe zu bilden.
  • Es erweist sich weiter als vorteilhaft, wenn der Kopplungskörper mit einem ersten Bereich, welcher einen den Endabschnitt des Leitungsmittels zumindest teilweise umgebenden Teil, einen daran gegebenenfalls anschließenden Zwischenteil und die Abschlusskappe umfasst, und mit einem demgegenüber mit einer geringeren Dicke ausgebildeten und flächenhaft erstreckten zweiten Bereich ausgebildet wird. Der erwähnte Zwischenteil des Kopplungskörpers ergibt sich dann, wenn der Endabschnitt des Leitungsmittels sich nicht über im Wesentlichen die gesamte Längserstreckung des ersten Bereichs erstreckt, sondern nur einen verhältnismäßig kurzen Ansatz zum Anspritzen des Kopplungskörpers bildet. Solchenfalls werden die Lumen des Leitungsmittels im Inneren des Kopplungskörpers fortgesetzt durch im Zuge des Spritzgießens gebildete kanalbildende Ausnehmungen, mithin Lumen. Eine Ausbildung des Kopplungskörpers mit einem verhältnismäßig kurzen den Endabschnitt des Leitungsmittels umschließenden Teil und einem sich hieran anschließenden Zwischenteil, in dem die Lumen des Leitungsmittels fortgesetzt werden, wird der Vorzug gegeben. Solchenfalls erweist es sich als vorteilhaft, wenn der Endabschnitt des Leitungsmittels, also der mit Material des Kopplungskörpers umspritzte Bereich des Leitungsmittels, etwa 2 bis 20 mm, insbesondere 2 bis 15 mm und weiter insbesondere 3 bis 12 mm und weiter insbesondere 5 bis 10 mm in die Spritzgießform hinein erstreckt ist.
  • Es erweist sich als zweckmäßig, wenn der vorerwähnte flächenhaft erstreckte zweite Bereich des Kopplungskörpers mit einer Dicke von 0,1 bis 2 mm, insbesondere 0,1 bis 1,5 mm, insbesondere 0,1–1,0 mm, insbesondere von 0,1–0,8 mm, insbesondere von 0,1–0,5 mm ausgebildet wird.
  • Zweckmäßigerweise wird der zweite Bereich derart flächenhaft ausladend ausgebildet, dass eine Anlagefläche des zweiten Bereichs an die wundabgewandte Oberseite des Unterdruckverbands wenigstens 1,5 mal so groß, insbesondere wenigstens 1,8 mal so groß ist wie die Anlagefläche des ersten Bereichs. Die Anlagefläche wird dabei in der senkrechten Projektion auf die Erstreckungsebene des Kopplungskörpers betrachtet bzw. berechnet.
  • Weiter erweist es sich als vorteilhaft, wenn der erste Bereich mit einer maximalen Dicke ausgebildet wird, die höchstens 3 mm, insbesondere höchstens 2 mm größer ist als die Dicke des Leitungsmittels, und wenn der erste Bereich mit einer maximalen Breite ausgebildet wird, die höchstens 5 mm, insbesondere höchstens 3 mm, insbesondere höchstens 2 mm größer ist als die Breite des Leitungsmittels.
  • Weiter erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn die Dickenerstreckung des Leitungsmittels höchstens 7 mm, insbesondere höchstens 6 mm, insbesondere wenigstens 3 mm und weiter insbesondere 4–6 mm beträgt, wobei seine Breite quer zur Längserstreckung wenigstens 12 mm, insbesondere wenigstens 15 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 30 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 25 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 22 mm, beträgt.
  • Es kann sich als vorteilhaft erweisen, wenn bei einer mehrlumigen Ausbildung des Leitungsmittels das eine Lumen wesentlich größer als das andere Lumen ausgebildet wird. Das mit einem größeren Leitungsquerschnitt ausgebildete Lumen eignet sich solchenfalls als mit Unterdruck beaufschlagbares Sauglumen zum Abführen von Wundsekreten mit darin oftmals enthaltenen partikelförmigen Bestandteilen. Um ein Kollabieren eines insbesondere flach bauenden Leitungsmittels zu verhindern, kann es sich als vorteilhaft erweisen, im Inneren eines Lumens stützende Mittel zum Verhindern des Kollabierens vorzusehen, die sich insbesondere einstückig von Innenwänden des Leitungsmittels in das Innere erstrecken und so Teilquerschnitte eines Lumens definieren oder begrenzen können. Solchenfalls kann es sich gleichwohl als vorteilhaft erweisen, dass zwei innerhalb des bereitgestellten Leitungsmittels gegeneinander nicht unterdruckdicht abgetrennte Lumen oder Teilquerschnitte eines Lumens beim Verfahrensschritt des Anspritzens in ihrer Verlängerung innerhalb des hierbei gebildeten Kopplungskörpers und quer zu ihrer Längserstreckung druckdicht gegeneinander abgeschlossen werden. Es werden also nach diesem weiteren Erfindungsgedanken innerhalb des Kopplungskörpers voneinander separate Lumen gebildet, die aber gleichwohl an ihren distalen Enden miteinander strömungsmäßig verbunden sein können, sofern dies als zweckmäßig angesehen wird.
  • Es erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn der Kopplungskörper mit drei nebeneinander erstreckten Lumen ausgebildet wird, die an ihren Enden strömungsmäßig miteinander verbunden sind, wobei ein Lumen als Spüllumen ausgebildet wird und die zwei anderen Lumen als Sauglumen ausgebildet werden. Weiter kann es sich als besonders vorteilhaft erweisen, wenn das als Spüllumen ausgebildete Lumen in Richtung auf die Wunde abgeschlossen, also ohne Öffnungen ausgebildet wird, und dann vorzugsweise erst über sein distales Ende mit den weiteren Lumen innerhalb des Kopplungskörpers kommuniziert. Dies kann in Weiterbildung der Erfindung – wie eingangs erwähnt – vorteilhafterweise durch eine Strömungskommunikation über die Abschlusskappe realisiert werden.
  • Zum Anfügen der Anschlussvorrichtung an den Unterdruckverband erweist es sich als vorteilhaft, dass eine dem Unterdruckverband zugewandte Seite des Kopplungskörpers mit einer klebenden Schicht oder einer klebenden Beschichtung ausgebildet wird, um zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eine klebende und gegen die Umgebung im wesentlichen unterdruckdichte Verbindung zu dem Unterdruckverband herzustellen.
  • Weiter erweist es sich als vorteilhaft, dass zur Herstellung der klebenden Schicht oder Beschichtung eine wenigstens dreilagige Haftvermittlungsschicht gebildet wird, die eine mittlere Traglage, eine an der Traglage gehaltene und dem Kopplungskörper zugewandte erste Kleberschicht und eine an der Traglage gehaltene und von dem Kopplungskörper abgewandte zweite Kleberschicht umfasst. Die Haftvermittlungsschicht wird so ausgebildet, dass sie die wenigstens eine Öffnung in dem Kopplungskörper nicht blockiert und dass die erste Kleberschicht und die zweite Kleberschicht von unterschiedlichen Klebematerialien mit unterschiedlichen Klebeeigenschaften gebildet sind. Hierbei erweist es sich als vorteilhaft, dass bei einer Ausbildung des Kopplungskörpers aus Silikon die erste Kleberschicht einen Silikonkleber umfasst. Weiter erweist es sich zumeist als vorteilhaft, wenn die zweite Kleberschicht einen Acrylatkleber umfasst, der dann in aller Regel geeignet ist, mit typischen Wundverbandmaterialien eine im Wesentlichen unterdruckdichte Verbindung einzugehen. Die erste und die zweite Kleberschicht haben vorzugsweise eine Dicke von 20 bis 400 µm. Bei der mittleren Traglage wird ein Vliesmaterial, ein Flachmaterial mit einer textilen Bindung, wie z. B. ein Gestrick, Gewirk oder Gewebe, oder eine Kunststofffolie, eine Metallfolie oder ein Verbundwerkstoff hieraus bevorzugt. Weiter erweist es sich als vorteilhaft, wenn die wundzugewandte Seite der zweiten Kleberschicht von einer ablösbaren Schutzschicht überfangen wird, die vorzugsweise zweiteilig und weiter vorzugsweise mit einer Anfasslasche und/oder einem über die zweite Kleberschicht überstehenden und ergreifbaren Bereich ausgestattet wird.
  • Nach einem an sich unabhängigen Erfindungsgedanken wird am wundabgewandten Ende des Leitungsmittels, also an demjenigen einer unterdruckerzeugenden Einrichtung zugewandten Ende des Leitungsmittels, ein Verbindungsstück, vorzugsweise aus einem biegsamen polymeren Material, unterdruckdicht und vorzugsweise stoffschlüssig, insbesondere durch eine Klebeverbindung befestigt. Dieses Verbindungsstück kann entweder zum Verbinden mit einem weiteren Leitungsmittelabschnitt dienen oder es dient als Bindeglied zu einem weiteren Kupplungselement, insbesondere Schnellkupplungselement oder Steckverbinder.
  • Das vorerwähnte Verbindungsstück wird vorzugsweise aus einem biegsamen polymeren Material gebildet, und es wird vorgeschlagen, dass dabei ein einstückig daran anschließendes und somit verliersicher gehaltenes Verschlussmittelteil gebildet wird. Dieses Verschlussmittelteil kann einen oder mehrere Verschlussstopfenabschnitte aufweisen und Öffnungen des Verbindungsstücks oder eines daran anordenbaren Schnellkupplungselements klemmschlüssig und lösbar verschließen.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und aus der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden zur weiteren Verbindung mit einer nicht dargestellten unterdruckerzeugenden Einrichtung;
  • 2 einen Querschnitt durch ein Leitungsmittel der Anschlussvorrichtung nach 1;
  • 3 eine vergrößerte perspektivische Teilansicht der Anschlussvorrichtung nach 1 mit Blick auf die wundabgewandte Seite der Anschlussvorrichtung;
  • 4 eine perspektivische Ansicht entsprechend 3, jedoch ohne eine Abschlusskappe;
  • 5 eine perspektivische Ansicht der Anschlussvorrichtung in Richtung auf die wundzugewandte Seite der Anschlussvorrichtung, jedoch ohne Leitungsmittel und ohne Abschlusskappe; und
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Abschlusskappe. Die Figuren zeigen eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnete erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden. Hierfür ist die Anschlussvorrichtung 2 auf noch näher zu beschreibende Weise mit einer nicht dargestellten unterdruckerzeugenden Einrichtung verbindbar, die typischerweise mit einem Flüssigkeitsaufnahmebehälter zum Abscheiden und Sammeln von aus dem Wundraum abgesaugten Wundsekreten und Spülmedien zusammenwirkt. Die Anschlussvorrichtung dient zum unterdruckdichten Ankoppeln an einen die Wunde wiederum im Wesentlichen unterdruckdicht gegen die Umgebung abschließenden Unterdruckverband, wobei eine Unterdruckkommunikation zum Wundraum hergestellt wird.
  • Die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung 2 umfasst ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 4 bezeichnetes Leitungsmittel und einen Kopplungskörper 6. Der Kopplungskörper 6 ist auf noch näher zu beschreibende erfindungsgemäße Weise an einen wundseitigen Endabschnitt 8 des Leitungsmittels in einem Kunststoff-Spritzgießverfahren angespritzt.
  • An einem wundabgewandten Ende 10 des Leitungsmittels 4 ist beispielhaft ein Verbindungsstück 12 und ein Schnellkupplungselement 14 zum weiteren Anschluss in Richtung auf die nicht dargestellte unterdruckerzeugende Einrichtung vorgesehen.
  • Der Kopplungskörper 6 umfasst einen im beispielhaft dargestellten Fall blockförmig anmutenden ersten Bereich 16, der die Längserstreckung des Leitungsmittels 4 fortsetzt, und einen demgegenüber mit einer wesentlich geringeren Dicke ausgebildeten und flächenhaft erstreckten zweiten Bereich 18, welcher sich ausgehend von dem ersten Bereich 16 vorzugsweise beidseitig und weiter vorzugsweise auf wenigstens drei Seiten des ersten Bereichs 16 flächenhaft wegerstreckt, damit eine große Anlagefläche des Kopplungskörpers 6 an einen nicht dargestellten Unterdruckverband realisiert werden kann.
  • Der erste Bereich 16 des Kopplungskörpers 6 umfasst einen den Endabschnitt 8 des Leitungsmittels 4 zumindest teilweise umgebenden Teil 20, einen daran in einer Längsrichtung 22 anschließenden Zwischenteil 24 und eine Abschlusskappe 26. Der den Endabschnitt umgebende Teil 20, der Zwischenteil 24 und der flächenhaft erstreckte zweite Bereich 18 des Kopplungskörpers 6 sind einstückig aus einem biegsamen elastomeren Material, vorzugsweise aus Silikon oder auf Silikonbasis, hergestellt. Hierfür wird das Leitungsmittel 4 bzw. der wundseitige Endabschnitt 8 des Leitungsmittels 4 in eine nicht dargestellte Spritzgießform eingebracht, und das den Kopplungskörper 6 bildende elastomere Material wird an den Endabschnitt 8 des Leitungsmittels 4 angespritzt. Hierbei ist die Spritzgießform derart ausgebildet bzw. ausgestattet, dass das Strömungskanäle bildende Lumen 28, 30 des Leitungsmittels 4 eine Fortsetzung innerhalb des Kopplungskörpers 6 finden. Es müssen im Spritzgießwerkzeug also entsprechende hohlraum- oder kanalbildende Mittel, insbesondere in Form von Stangen oder dergleichen, vorgesehen werden. Obschon nicht dargestellt, wäre es auch denkbar, dass sich das Leitungsmittel 4 bzw. dessen Endabschnitt 8 bis zu der Abschlusskappe 26 erstreckt. Solchenfalls wäre der den Endabschnitt 8 des Leitungsmittels 4 zumindest teilweise umgebende Teil 20 in Längsrichtung 22 länger ausgebildet und der Zwischenteil 24 wäre entbehrlich oder sehr viel kürzer ausgebildet. Es hat sich indessen als vorteilhaft erwiesen, wenn das Leitungsmittel 4 nur mit einem verhältnismäßig kurzen Endabschnitt 8 in den Kopplungskörper 6 einragt, da solchenfalls die Gestaltungsfreiheit des Kopplungskörpers 6 innerhalb des Zwischenteils 24 größer ist und bereits beim Spritzgießvorgang Öffnungen 32 in einer dem Unterdruckverband zugewandten Wandung 34 des Kopplungskörpers 6 ausgebildet werden können.
  • Der Zwischenteil 24 wird also in seinem Inneren mit in quer zur Längsrichtung 22 voneinander abgetrennten Lumen 36, 38, 40 ausgebildet, die sich wie aus den Figuren ersichtlich an die Lumen 28, 30 des Leitungsmittels 4 anschließen. Dabei ist die beispielhafte Besonderheit gegeben, dass das Lumen 30 des Leitungsmittels 4 mit einem sehr viel größeren Querschnitt als das Lumen 28 ausgebildet ist; es umfasst gewissermaßen zwei Teilquerschnitte, die mit den Bezugszeichen 30a und 30b bezeichnet sind, jedoch nicht strömungsmäßig voneinander getrennt sind. Sie werden durch Längsrippen 41 im Inneren des Leitungsmittels 4 begrenzt, die ein Kollabieren des Lumens 30 verhindern. Die sich an das Lumen 30 bzw. die Teilquerschnitte 30a, 30b des Leitungsmittels 4 anschließenden Lumen 38 und 40 innerhalb des Zwischenteils 24 des Kopplungskörpers 6 sind jedoch durch eine vom Material des Zwischenteils 24 gebildete Wandung 42 voneinander getrennt (was am besten aus 4 und 5 zu ersehen ist). Diese getrennte Ausbildung ist zwar bevorzugt, jedoch nicht zwingend. Sie bringt den Vorteil mit sich, dass hierdurch die Stabilität des Kopplungskörpers 6 gegen Kollabieren seiner Lumen 36, 38, 40 erhöht wird und dass seine Spülbarkeit mit Spülmedien verbessert wird.
  • 4 zeigt das Leitungsmittel 4 mit dem angespritzten in sich also einstückigen Kopplungskörper 6 nach dem Spritzvorgang, also noch ohne Abschlusskappe 26. 5 zeigt den Kopplungskörper 6 wiederum ohne Abschlusskappe und ohne Leitungsmittel 4, also in einem an sich nicht existenten Zustand nur zur Verdeutlichung des den Endabschnitt 8 des Leitungsmittels 4 umgebenden Teils 20 des Kopplungskörpers.
  • Man erkennt weiter am besten aus 4, dass die Lumen 36, 38, 40 des Kopplungskörpers an einer der Abschlusskappe 26 zugewandten Stirnseite 44 des Zwischenteils 24 frei ausmünden. Sie werden durch Anfügen und unterdruckdichtes Befestigen der Abschlusskappe 26 zur Umgebung hin unterdruckdicht abgeschlossen. Die Abschlusskappe 26, die klemmschlüssig oder vorzugsweise stoffschlüssig unlösbar, insbesondere mittels Kleber, befestigt wird, komplettiert den Kopplungskörper 6 der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung 2. Wie weiter am besten aus 4 ersichtlich ist, wird beim Anspritzen des den Kopplungskörper 6 bildenden elastomeren Materials ein entgegen einer Aufsteckrichtung 46 der Abschlusskappe 26 erstreckter Randbereich 48 gebildet, der vorzugsweise verhältnismäßig dünn, beispielhaft nur 0,5 bis 1,5 mm dick ausgebildet ist und eine Aufnahmeöffnung 50 für die Abschlusskappe 26 begrenzt. Im beispielhaft dargestellten Fall erstreckt sich der Randbereich 48 über drei Seiten, so dass die Aufnahmeöffnung 50 auf der vierten Seite von dem flächenhaft erstreckten zweiten Bereich 18 des Kopplungskörpers 6 begrenzt wird.
  • Die vorzugsweise aus demselben Material wie der Kopplungskörper 6 gebildete Abschlusskappe 26 ist in perspektivischer Ansicht in 6 dargestellt. Man erkennt einen Eingriffsabschnitt 52, mit dem die Abschlusskappe 26 in die Aufnahmeöffnung 50 eingreift, und einen von außen sichtbaren Abschnitt 54, der den Kopplungskörper 6 nach außen sichtbar komplettiert. Die Abschlusskappe 26 ist vorzugsweise, jedoch nicht zwingend, derart ausgebildet, dass der sichtbare Abschnitt 54 gegenüber dem Eingriffsabschnitt 52 gerade um die Dicke des vorstehenden Randbereichs 48 des Zwischenteils 24 vorsteht. Auf diese Weise liegt die Abschlusskappe 26 auf Stoß gegen eine Stirnseite 56 des Randbereichs 48 an. Hierdurch wird eine weitere labyrinthartige Abdichtung bewirkt, und außerdem ist ein im Wesentlichen fugenfreier und stufenfreier Übergang von dem Zwischenteil 24 zur Abschlusskappe 26 realisierbar.
  • Die Abschlusskappe 26 ist weiterhin mit einer insgesamt mit dem Bezugszeichen 58 bezeichneten Ausnehmung ausgebildet, mittels derer eine Strömungskommunikation zwischen wenigstens zwei, im beispielhaft dargestellten Fall zwischen allen drei Lumen 36, 38, 40 erreicht wird, und zwar ausgehend von deren distal mündenden Öffnungen im Bereich der Stirnseite 44. Die Ausnehmung 58 könnte in mehrfacher Weise, im einfachsten Fall beispielsweise in Form einer langlochförmigen Vertiefung realisiert sein, die sich dann an die Stirnseite 44 des Zwischenteils 24 anschließt. Im beispielhaft konkret dargestellten Fall ist die Abschlusskappe mit einem tubusförmigen Ansatz 60 ausgebildet, der beim Aufstecken der Abschlusskappe 26 in das komplementär hierzu ausgebildete Lumen 36 in dem Zwischenteil 24 dichtend eingreift. Dieser tubusförmige Ansatz mündet im Inneren der Abschlusskappe 26 in die quer verlaufende Ausnehmung 58, die sich zur Stirnseite 44 des Zwischenteils 24 langlochförmig öffnet. Auf diese Weise besteht eine Strömungskommunikation zwischen allen Lumen 36, 38, 40.
  • Es erweist sich im beispielhaft dargestellten Fall als vorteilhaft, dass das Lumen 28 des Leitungsmittels 4 und das daran anschließende Lumen 36 innerhalb des Kopplungskörpers 6 als Spüllumen zur Zuführung eines fluiden Mediums in Richtung auf die Wunde ausgebildet sind. Spülflüssigkeit oder sonstige Fluide, insbesondere Luft, werden auf diese Weise an die distalen Mündungsöffnungen der Lumen 38, 40 in der Stirnseite 44 des Zwischenteils 24 herangeführt. Hierdurch wird eine totraumfreie Spülung der Lumen möglich; es gibt also keinen Leitungsabschnitt, der nicht unmittelbar entlang des Strömungswegs von der Strömung erfasst würde, was im Hinblick auf eine bestimmungsgemäße Funktion der Anschlussvorrichtung und der mit ihr durchgeführten Unterdruckwundtherapie und im Hinblick auf eine Reduzierung von bakteriellem Wachstum und von Infektionen als besonders wertvoll angesehen wird. Der Abschlusskappe 26 kommt also eine Doppelfunktion zu, nämlich zum einen komplettiert sie den Kopplungskörper 6 und verschließt die nach dem Spritzgießverfahren ausmündenden Öffnungen der Lumen 36, 38, 40, und zum anderen wird durch die Abschlusskappe 26 eine Strömungskommunikation zwischen den Lumen 36, 38, 40 realisiert.
  • Zur Unterdruckkommunikation mit dem Wundraum sind die schon erwähnten Öffnungen 32 in der dem Unterdruckwundverband zugewandten Wandung 34 des Kopplungskörpers 6 ausgebildet. Man erkennt aus den Figuren, dass das als Spüllumen fungierende Lumen 36 des Kopplungskörpers nicht über eine solche Öffnung verfügt, was bevorzugt, jedoch nicht zwingend ist. Die im Bereich der Längserstreckung der Lumen 38, 40 vorgesehenen Öffnungen 32 sind in bevorzugter Weise langlochförmig ausgebildet und haben eine beispielhaft bevorzugte Länge von 8 bis 12 mm. Im beispielhaft dargestellten Fall sind entlang der Erstreckung jedes Lumens 38, 40 zwei solcher langlochförmiger Öffnungen ausgebildet. Im Betrieb kommunizieren die Lumen 38, 40 des Kopplungskörpers über diese Öffnungen 32 und über wenigstens eine Öffnung in dem Unterdruckverband hindurch mit dem Wundraum. Typischerweise werden die Lumen 38, 40 des Kopplungskörpers 6 über das Lumen 30 in dem Leitungsmittel 4 mit Unterdruck beaufschlagt; die Lumen 38, 40 fungieren also typischerweise als Sauglumen zum Anlegen von Unterdruck und zum Abführen von Wundsekreten, Spülflüssigkeit oder sonstigen zugeführten fluiden Medien.
  • Es wird nun die in den Figuren beispielhaft dargestellte Gestalt des flächenhaft erstreckten zweiten Bereichs 18 des Kopplungskörpers 6 beschrieben. Diese Gestalt oder Form lässt sich in der Draufsicht am ehesten als schmetterlingsförmig bezeichnen, da dieser zweite Bereich 18 in Längsrichtung 22 betrachtet beidseits eine Einschnürung 62 aufweist. Auf diese Weise sind die Abmessungen des Kopplungskörpers 6 bzw. seines zweiten Bereichs 18 entlang von angedeuteten Diagonalen 64, die einen Winkel von etwa 45° zur Längsrichtung 22 bilden, größer als in der Längsrichtung 22 und senkrecht hierzu. Im beispielhaft und bevorzugt dargestellten Fall erstreckt sich der flächenhaft erstreckte dünne zweite Bereich 18 nach drei Seiten über den ebenfalls eher flach bauenden, jedoch als blockförmig zu bezeichnenden ersten Bereich 16 des Kopplungskörpers 6 hinaus. Auf diese Weise ist eine sehr gute Anbindung an einen nicht dargestellten Unterdruckwundverband erreichbar, da die auftretenden Kräfte über eine große Fläche gleichmäßig verteilt und daher ohne lokale Kraftspitzen in diejenigen die Wunde umgebenden Bereiche des Wundverbands und der Körperoberfläche des Patienten eingeleitet werden.
  • Zur Anbindung an den Unterdruckverband umfasst der Kopplungskörper auf seiner dem Unterdruckverband zugewandten Seite 66 eine nicht dargestellte klebende Schicht. Diese klebende Schicht ist bevorzugtermaßen als eine wenigstens dreilagige Haftvermittlungsschicht ausgebildet, die eine mittlere Traglage, eine an der Traglage gehaltene und dem Kopplungskörper zugewandte erste Kleberschicht und eine an der Traglage gehaltene und von dem Kopplungskörper abgewandte zweite Kleberschicht umfasst. Die Kleberschichten sind jeweils im Hinblick auf die Ausbildung einer Haftverbindung mit dem Material des Kopplungskörpers bzw. mit dem Material des Unterdruckverbands optimiert ausgebildet. Hinsichtlich weiterer Merkmale dieser wenigstens dreilagigen Haftvermittlungsschicht wird Bezug genommen auf die nicht vorveröffentlichte DE 10 2011 108 726.9 , deren Inhalt insoweit in die vorliegende Anmeldung einbezogen wird.
  • Schließlich zeigt 1 am wundabgewandten Ende 10 des Leitungsmittels das Verbindungsstück 12, das vorzugsweise aus einem biegsamen polymeren Material ausgebildet und unterdruckdicht und vorzugsweise stoffschlüssig an das wundabgewandte Ende 10 des Leitungsmittels 4 angefügt ist. Das Verbindungsstück 12 umfasst ein vorzugsweise einstückig daran anschließendes und somit verliersicher gehaltenes Verschlussmittelteil 68, welches Öffnungen des Verbindungsstücks 12 oder eines daran anordenbares Schnellkupplungselements 14 klemmschlüssig und lösbar zu verschließen vermag. Bei dem Verbindungsstück 12 handelt es sich vorzugsweise um ein einstückig samt Verschlussmittelteil 68 hergestelltes Spritzgussteil. An das Schnellkupplungselement 14 lässt sich ein weiterer zu der nicht dargestellten unterdruckerzeugenden Einrichtung nebst Flüssigkeitssammelbehälter führender weiterer Leitungsmittelabschnitt über ein komplementär ausgebildetes Schnellkupplungselement unterdruckdicht anschließen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (18)

  1. Verfahren zum Herstellen einer Anschlussvorrichtung (2) zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden, mit einem mit Unterdruck und/oder fluiden Medien beaufschlagbaren Leitungsmittel (4) mit wenigstens zwei Lumen (28, 30) und mit einem mit dem Leitungsmittel (4) verbundenen Kopplungskörper (6), wobei der Kopplungskörper (6) auf einen die Wunde überfangenden und gegen die Atmosphäre dichtend abschließenden Unterdruckverband aufbringbar ist, wobei das Leitungsmittel (4) durch wenigstens eine Öffnung (32) hindurch mit dem Wundraum kommuniziert, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorzugsweise durch Extrusion gebildetes biegsames Leitungsmittel (4) bereitgestellt wird, dass zur Bildung des Kopplungskörpers (6) ein Endabschnitt (8) des Leitungsmittels (4) in eine Spritzgießform eingebracht und an den Endabschnitt (8) des Leitungsmittels (4) ein elastomeres Material angespritzt wird, dass zur weiteren Ausbildung des Kopplungskörpers (6) eine Abschlusskappe (26) bereitgestellt wird und dass die Abschlusskappe (26) nach dem Verfahrensschritt des Anspritzens angefügt und befestigt wird, wodurch der Kopplungskörper (6) nach außen dicht abgeschlossen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungsmittel (4) im wesentlichen parallel zu der flächenhaften Erstreckung des herzustellenden Kopplungskörpers (6) in der Spritzgießform herangeführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elastomere Material derart an den Endabschnitt (8) des Leitungsmittels (4) angespritzt wird, dass wenigstens ein Lumen (36, 38, 40) nach dem Umspritzen frei ausmündet, und dass durch Befestigen der Abschlusskappe (26) das frei ausmündende Lumen (36, 38, 40) nach außen dicht abgeschlossen wird.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elastomere Material derart an den Endabschnitt (8) des Leitungsmittels (4) angespritzt wird, dass wenigstens zwei Lumen (36, 38, 40) nach dem Umspritzen frei ausmünden, und dass durch Befestigen der Abschlusskappe (26) die frei ausmündenden Lumen (36, 38, 40) nach außen dicht abgeschlossen und miteinander durchströmbar verbunden werden, indem die Abschlusskappe (26) eine die wenigstens zwei Lumen (36, 38, 40) miteinander verbindende Ausnehmung (58) aufweist.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungsmittel (4) und/oder der Kopplungskörper (6) und/oder die Abschlusskappe (26) aus einem biegsamen elastomeren Material, insbesondere aus Silikon oder auf Silikonbasis, mit einer Shore A – Härte von höchstens 65, insbesondere von höchstens 60, insbesondere von höchstens 50, insbesondere von höchstens 40, und von wenigstens 10, insbesondere von wenigstens 15 gebildet werden.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlusskappe (26) mit dem spritzgegossenen Material des Kopplungskörpers (6) stoffschlüssig verbunden wird, insbesondere verklebt wird.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Verfahrensschritt des Anspritzens ein vorzugsweise dünner Randbereich (48) gebildet wird, in welchen die Abschlusskappe (26) eingesetzt wird und der dann die Abschlusskappe (26) in einer Umfangsrichtung kragenartig umgibt.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopplungskörper (6) mit einem ersten Bereich (16), welcher einen den Endabschnitt (8) des Leitungsmittels (4) zumindest teilweise umgebenden Teil (20), einen daran gegebenenfalls anschließenden Zwischenteil (24) und die Abschlusskappe (26) umfasst, und mit einem demgegenüber mit einer geringeren Dicke ausgebildeten und flächenhaft erstreckten zweiten Bereich (18) ausgebildet wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich (18) mit einer Dicke von 0,1–1,0 mm, insbesondere von 0,1–0,8 mm, insbesondere von 0,1–0,5 mm ausgebildet wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich (18) derart flächenhaft ausladend ausgebildet wird, dass eine Anlagefläche des zweiten Bereichs (18) an die wundabgewandte Oberseite des Unterdruckverbands wenigstens 1,5 mal so groß, insbesondere wenigstens 1,8 mal so groß ist wie die Anlagefläche des ersten Bereichs.
  11. Verfahren nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (16) mit einer maximalen Dicke ausgebildet wird, die höchstens 3 mm, insbesondere höchstens 2 mm größer ist als die Dicke des Leitungsmittels (4), und dass der erste Bereich (16) mit einer maximalen Breite ausgebildet wird, die höchstens 5 mm, insbesondere höchstens 3 mm, insbesondere höchstens 2 mm größer ist als die Breite des Leitungsmittels (4).
  12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dickenerstreckung des Leitungsmittels (4) höchstens 7 mm, insbesondere höchstens 6 mm, insbesondere wenigstens 3 mm und weiter insbesondere 4–6 mm beträgt, wobei seine Breite quer zur Längserstreckung wenigstens 12 mm, insbesondere wenigstens 15 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 30 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 25 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 22 mm, beträgt.
  13. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei innerhalb des bereitgestellten Leitungsmittels (4) gegeneinander nicht unterdruckdicht abgetrennte Lumen oder Teilquerschnitte (30a, 30b) eines Lumens (30) beim Verfahrensschritt des Anspritzens in Verlängerung innerhalb des hierbei gebildeten Kopplungskörpers (6) und quer zu ihrer Längserstreckung druckdicht gegeneinander abgeschlossen werden.
  14. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopplungskörper (6) mit drei nebeneinander erstreckten Lumen (36, 38, 40) ausgebildet wird, die an ihren Enden strömungsmäßig miteinander verbunden sind, wobei ein Lumen (36) als Spüllumen ausgebildet wird und die zwei anderen Lumen (38, 40) als Sauglumen ausgebildet werden.
  15. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine dem Unterdruckverband zugewandte Seite des Kopplungskörpers (6) mit einer klebenden Schicht oder einer klebenden Beschichtung ausgebildet wird, um zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eine klebende und gegen die Umgebung im wesentlichen unterdruckdichte Verbindung zu dem Unterdruckverband herzustellen.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der klebenden Schicht oder Beschichtung eine wenigstens dreilagige Haftvermittlungsschicht gebildet wird, die eine mittlere Traglage, eine an der Traglage gehaltene und dem Kopplungskörper zugewandte erste Kleberschicht und eine an der Traglage gehaltene und von dem Kopplungskörper abgewandte zweite Kleberschicht umfasst, und dass die Haftvermittlungsschicht so ausgebildet wird, dass sie die wenigstens eine Öffnung in dem Kopplungskörper nicht blockiert und dass die erste Kleberschicht und die zweite Kleberschicht von unterschiedlichen Klebematerialien mit unterschiedlichen Klebeeigenschaften gebildet sind.
  17. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am wundabgewandten Ende (10) des Leitungsmittels (4) ein Verbindungsstück (12), vorzugsweise aus einem biegsamen polymeren Material, unterdruckdicht und vorzugsweise stoffschlüssig, insbesondere durch eine Klebeverbindung, befestigt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (12) zuvor aus einem biegsamen polymeren Material gebildet wird und dass dabei ein einstückig daran anschließendes und somit verliersicher gehaltenes Verschlussmittelteil (68) gebildet wird, welches Öffnungen des Verbindungsstücks (12) oder eines daran anordenbaren Schnellkupplungselements (14) klemmschlüssig und lösbar zu verschließen vermag.
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