DE102012111959A1 - Verfahren zur Herstellung eines Kraftfahrzeugbauteils sowie Kraftfahrzeugbauteil - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Kraftfahrzeugbauteils sowie ein erfindungsgemäß hergestelltes Kraftfahrzeugbauteil. Insbesondere wird zur Herstellung des Kraftfahrzeugbauteils eine Stahlblechplatine mit einer Stapelfehlerenergie zwischen 10 und 40 mJ/m2 und einen Mangananteil zwischen 10 und 30% bereitgestellt deren Wirkstoff bei Raumtemperatur zu Zwillingsbildung führt und zumindest partiell ein überwiegend austenitisches Gefüge aufweist. Diese Stahlblechplatine wird zumindest partiell auf eine Temperatur zwischen +30°C und –250°C temperiert und sodann kalt umgeformt. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird insbesondere die Streckgrenze und die Zugfestigkeit deutlich gesteigert bei gleichzeitig hoher Duktilität.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Kraftfahrzeugbauteils gemäß den Merkmalen in Patentanspruch 1.
- Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Kraftfahrzeugbauteil gemäß den Merkmalen in Patentanspruch 12.
- Aus dem Stand der Technik ist es bekannt selbsttragende Kraftfahrzeugkarosserien aus metallischen Bauteilen herzustellen. Hierzu werden Kraftfahrzeugsäulen, Schweller, Dachholme oder aber auch Längs- bzw. Querträger zunächst hergestellt und dann zu Baugruppen und anschließend zu der kompletten Kraftfahrzeugkarosserie zusammengefügt.
- Im Zuge der Anforderung an ein wirtschaftlich zu betreibendes Kraftfahrzeug wurde in den letzten Jahrzehnten auf gegenüber Stahl alternative Werkstoffe zurückgegriffen. So wurden beispielsweise vorstehende Kraftfahrzeugkarosserien aus Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium hergestellt. Diese sind jedoch mit hohen Produktionskosten aufgrund teurer Rohstoffe und aufwendiger Verarbeitungsverfahren behaftet.
- Weiterhin steigen immer mehr die Anforderungen an die Crashsicherheiten eines Kraftfahrzeuges, unter gleichzeitigem Kostendruck. Mithin sollen ein Kraftfahrzeug und somit auch eine Kraftfahrzeugkarosserie oder aber andere Kraftfahrzeugstrukturbauteile oder Karosseriebauteile besonders leicht sein, eine hohe Crashsicherheit haben und gleichzeitig günstig produzierbar sein.
- Hierzu wurden in den letzten Jahren hochfeste und höchstfeste Stähle entwickelt, die im Vergleich zu Leichtmetallen oder aber Faserverbundwerkstoffen günstig produzierbar sind und gleichzeitig bei geringem Eigengewicht eine besonders hohe Steifigkeit und somit Crashsicherheit aufweisen.
- Beispielsweise ist es somit durch die Warmumform- und Presshärtetechnologie möglich härtbare Stähle zunächst auf über Austenitisierungstemperatur zu erwärmen und sodann warm umzuformen und zu härten. Hiermit einhergehend sind hohe Festigkeiten bei jedoch beschränkten Duktilitätseigenschaften des Bauteils. Unter Umständen sind aufwendige Wärmenachbehandlungen notwendig um gezielt in partiellen Bereichen eine Duktilität einzustellen.
- Eine Alternative zu den warmumgeformten und pressgehärteten Stählen sind sogenannte TWIP Stähle, bei denen eine intensive mechanische Zwillingsbildung in austenitischem Stahl bei plastischer Umformung auftritt. Der Vorgang setzt bereits bei geringer Belastung ein und verfestigt den Stahl, bei gleichzeitig hoher Bruchdehnung. Die Zwillingsbildung wirkt dabei für die Versetzungsbewegung wie Korngrenzen im Werkstoffgefüge und somit einer weiteren Formänderung als Widerstand entgegen. Die dehnungsinduzierte Zwillingsbildung verursacht dabei eine höhere Dehnbarkeit. Durch die martensitischen Bereiche ergibt sich gleichzeitig eine hohe Festigkeit.
- Beispielsweise ist die Herstellung derartiger TWIP Bauteile aus der
DE 10 2010 020 373 A1 bekannt. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ausgehend vom Stand der Technik, ein Herstellungsverfahren sowie ein Kraftfahrzeugbauteil aufzuzeigen, das effizient herstellbar ist, ein besonders geringes Eigengewicht aufweist und eine hohe Härte, bei gleichzeitig hoher Duktilität aufweist.
- Die zuvor genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren mit den Merkmalen im Patentanspruch 1 gelöst.
- Der gegenständliche Teil der Aufgabe wird weiterhin mit einem Kraftfahrzeugbauteil gemäß den Merkmalen im Patentanspruch 12 gelöst.
- Vorteilhafte Ausführungsvarianten der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
- Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines metallischen Kraftfahrzeugbauteils ist durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet:
- – Bereitstellen einer Stahlblechplatine mit einem Mangananteil von 10 bis 30% und einer Stapelfehlerenergie von 5 bis 50 mJ/m2, insbesondere 10 bis 40 mJ/m2, wobei der Werkstoff der Stahlblechplatine bei Raumtemperatur zur Zwillingsbildung neigt und zumindest partiell ein überwiegend austenitisches Gefüge aufweist,
- – Zumindest partielles Temperieren der Stahlblechplatine auf eine Kaltumformtemperatur zwischen +30°C und –250°C,
- – Umformen der Stahlblechplatine zu dem Blechbauteil bei im Wesentlichen Kaltumformtemperatur, wobei durch den Kaltumformvorgang zumindest partiell eine Martensitbildung induziert wird,
- – Entnahme des Blechbauteils.
- Erfindungsgemäß wird somit vorgesehen, dass ein metallisches Bauteil, insbesondere aus einem hoch manganhaltigen Stahlwerkstoff, ganz besonders bevorzugt aus einem TWIP Stahl bereitgestellt wird mit einem überwiegend austenitischen Gefüge. Das Bauteil wird dann weiterhin bei einer Temperatur die im Wesentlichen unterhalb der Raumtemperatur liegt, insbesondere zwischen +30°C und –250°C, ganz besonders bevorzugt zwischen +25°C und –200°C auf eine Kaltumformtemperatur gekühlt. Im Anschluss an die Kühlung erfolgt eine Kaltumformung der gekühlten Stahlblechplatine zu dem gewünschten Blechbauteil bei der erreichten Kaltumformtemperatur. Das kalt umgeformte Bauteil wird sodann aus dem Umformwerkzeug entnommen.
- Während des Kaltumformens erfolgt durch die plastische Verformung eine Umwandlung des im Wesentlichen austenitischen Gefüges in ein zumindest partiell, bevorzugt vollständiges martensitisches Gefüge. Hierdurch werden die Festigkeitseigenschaften des Bauteils entsprechend stark erhöht. Es handelt sich dabei um eine verformungsinduzierte Martensitbildung. Dies bewirkt gleichzeitig die Steigerung der Härte und Umformbarkeit bei plastischer Beanspruchung in der Herstellung des Kraftfahrzeugbauteils und/oder in der Verwendung des Kraftfahrzeugbauteils. Durch einen Siliziumanteil erfolgt eine Mischkristallverfestigung, die die Streckgrenze des Bauteils erhöht. Durch die plastische Formänderung wird der metastabile kohlenstoffreiche Austenit verformungsinduziert in Martensit umgewandelt, wodurch das Kraftfahrzeugbauteil zumindest partiell durch die Zwillingsbildung des TWIP Effektes verfestigt wird.
- Gleichzeitig wird erfindungsgemäß jedoch auch der TRIP Effekt ausgenutzt, der eine besondere Martensitbildung bei Umformung bewirkt. Hier tritt insbesondere der TRIP Effekt bei verformungsinduzierter Martensitbildung ein. Durch den TRIP Effekt wird eine gleichzeitige Steigerung der Härte sowie der Umformbarkeit bei plastischer Beanspruchung bewirkt. Der TRIP Effekt zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sobald der plastische Bereich bei einer Umformung erreicht wird, sich der metastabile kohlenstoffreiche Austenit verformungsinduziert in Martensit umwandelt. Hierdurch wird der Stahl bei plastischer Verformung gezielt verfestigt.
- Besonders bevorzugt wird zur Herstellung des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbauteils eine Stahllegierung verwendet, die nachfolgende Legierungsbestandteile ausgedrückt in Gewichtsprozent aufweist:
– Kohlenstoff (C) max. 2% – Mangan (Mn) 10 bis 30% – Silizium (Si) max. 6% – Aluminium (Al) max. 8% – Niob (Nb) max. 1% – Silizium (Si) max. 1% – Titan (Ti) max. 1% - Durch gezielte Wahl der Legierungsbestandteile, abgestimmt auf die Kaltumformtemperatur, bei der das Bauteil umgeformt wird, besteht die Möglichkeit das Kraftfahrzeugbauteil zumindest partiell gezielt mit Festigkeitseigenschaften einzustellen.
- Insbesondere wird durch das Abkühlen der Blechplatine die Stapelfehlerenergie derart gesenkt, dass die durch den TWIP Effekt auftretende Zwillingsbildung auf ein zu vernachlässigendes Maß gesenkt wird. Gleichzeitig steigt jedoch die Umwandlung des metastabilen Austenit in Martensit, wodurch wiederrum die Festigkeitseigenschaft des Bauteils gesteigert wird. Insbesondere wird eine gute Festigkeitseigenschaft erreicht, wenn der eingestellte Umformgrad an dem Bauteil zumindest lokal bis auf die Gleichmaßdehnung des verwendeten Legierungswerkstoffes erfolgt.
- Je nach verwendeter Legierungszusammensetzung und darauf abgestellter Kaltumformtemperatur der Blechplatine, ist es Ziel möglichst viel austenitisches Gefüge in Martensit durch die plastische Verformung umzuwandeln. Ein weiterer Steuerparameter ist der Umformgrad selber. Je höher der Umformgrad ist, desto stärker ist die Umwandlung von Austenit in Martensit.
- Besonders vorteilige Festigkeitseigenschaften haben sich gezeigt, wenn eine Blechplatine mit einer Stapelfehlerenergie zwischen 5 und 50 mJ/m2, insbesondere von 20 bis 40 mJ/m2 als Ausgangsmaterial verwendet wird und anschließend auf die Kaltumformtemperatur abgekühlt wird, wobei insbesondere durch das Abkühlen die Stapelfehlerenergie gezielt innerhalb der Blechplatine auf einen Wert zwischen 15 und 20 mJ/m2 verringert wird.
- Die Abkühlung selbst kann dabei mit verschiedenen Abkühlmedien erfolgen, wobei insbesondere flüssiger Stickstoff verwendet wird. Mittels der Hilfe des flüssigen Stickstoffes wird insbesondere auf eine Kaltumformtemperatur zwischen +25°C und –200°C, ganz besonders bevorzugt auf eine Abkühltemperatur die im Bereich von +25°C bis –197°C liegt. Im Rahmen der Erfindung ist durch diese Offenbarung jede Temperatur im letztgenannten Intervall, mithin im Bereich von +25°C bis –197°C als Kaltumformtemperatur zu verstehen. Mithin ist es möglich, das Bauteil beispielsweise auf eine Kaltumformtemperatur von –180°C aber auch von –100°C oder jeglichen beliebigen Wert im Intervall von +25°C bis –197°C abzukühlen. Insbesondere wird die Stahlblechplatine bei Kaltumformtemperatur vorgereckt.
- Insbesondere erfolgt die Abkühlung bzw. das Temperieren im Rahmen der Erfindung mindestens partiell. Hierdurch ist es möglich die gewünschten Festigkeitseigenschaften gezielt nur bereichsweise innerhalb des Bauteils einzustellen. Die Wärmeleitung innerhalb der Blechplatine selber beispielweise von einem abgekühlten Bereich zu einem nicht abgekühlten Bereich ist dabei im Rahmen der Erfindung durch schnelle Abkühlzeiten zu vernachlässigen.
- Die Abkühlung selbst kann dabei insbesondere in einer Abkühlstation erfolgen, wobei die abgekühlte Blechplatine nach der Abkühlung in ein Umformwerkzeug transferiert wird, wobei das Umformwerkzeug insbesondere selbst wiederum gekühlt ist. Die Umformung selbst erfolgt dann in dem Umformwerkzeug bei im Wesentlichen der Kaltumformtemperatur. Eine geringe Erwärmung während des Transfers und/oder in dem Umformwerkzeug selber ist dabei wiederum im Rahmen der Erfindung zu vernachlässigen.
- In einer Alternative ist es möglich, dass die Blechplatine selbst in dem Umformwerkzeug auf die Kaltumformtemperatur abgekühlt wird und im Anschluss daran direkt kalt umgeformt wird.
- Ferner ist es im Rahmen der Erfindung alternativ auch möglich, dass die Blechplatine zumindest partiell vorgeformt wird, insbesondere findet das Vorformen bei oder oberhalb der Raumtemperatur statt. Im Rahmen der Erfindung wird das Vorformen somit insbesondere in einem Bereich zwischen 0°C und +50°C, ganz besonders bevorzugt bei +20°C bis +30°C durchgeführt. Im Anschluss daran wird dann wiederum die vorgeformte Blechplatine auf die Kaltumformtemperatur abgekühlt und dann kaltendgeformt.
- Weiterhin bevorzugt ist es im Rahmen der Einbindung möglich, dass die vorgeformten Bereiche direkt auf ein Endmaß geformt sind, wobei die Kaltumformung anschließend in von den vorgeformten Bereichen verschiedenen Bereichen erfolgt. Mithin werden weiterhin bevorzugt nur die nicht vorgeformten Bereiche temperiert bzw. abgekühlt und sodann kalt umgeformt. Hierdurch weisen die vorgeformten Bereiche eine geringere Festigkeit auf, als die kaltumgeformten Bereiche.
- Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch auch weiterhin möglich, dass gezielt Bereiche nur partiell vorgeformt sind, wobei die Vorformung beispielweise als Vorrecken, insbesondere bei Kaltumformtemperatur ausgeführt wird. Das Vorrecken selbst kann dann auch wiederum partiell durchgeführt werden. Der Umformungsgrad beim Vorrecken beträgt insbesondere 10 bis 90% des Endmaßes. Im Rahmen der Erfindung ist es dann wiederum möglich die vorgereckten bzw. vorgeformten Bereiche wiederum abzukühlen und kaltumzuformen, wobei durch den Grad des Vorformens bzw. Vorreckens wiederum gezielt der Grad der Martensitbildung eingestellt wird.
- Weiterer Bestandteil der vorliegenden Erfindung ist ein Kraftfahrzeugbauteil, dass nach einem Verfahren mit mindestens einem der zuvor genannten Merkmale hergestellt ist, wobei das Kraftfahrzeugbauteil aus einer TWIP Stahllegierung ausgebildet ist und erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, dass zumindest partielle Bereiche des Bauteils ein im Wesentlichen martensitisches Gefüge aufweisen. Durch das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren ist es mithin möglich den TWIP Effekt, mithin die mechanische Zwillingsbildung zu reduzieren und gleichzeitig in den Bereichen, die bei Kaltumformtemperatur umgeformt wurden einen höheren Martensitanteil herzustellen.
- Insbesondere ist das Kraftfahrzeugbauteil aus einer Stahllegierung ausgebildet, die bevorzugt hoch manganhaltig ist und nachfolgende Legierungsbestandteile ausgedrückt in Gewichtsprozent aufweist
– Kohlenstoff (C) max. 2% – Mangan (Mn) 10 bis 30% – Silizium (Si) max. 6% – Aluminium (Al) max. 8% – Niob (Nb) max. 1% – Silizium (Si) max. 1% – Titan (Ti) max. 1% - Insbesondere handelt es sich dabei um eine TWIP Stahllegierung, die je nach gewünschten Festigkeitseigenschaften in dem jeweiligen prozentualen Anteil sowie dem Vorhandensein der einzelnen Legierungselemente ausgewählt ist.
- Durch das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren weist das Kraftfahrzeugbauteil in den martensitischen Bereichen bevorzugt eine Streckgrenze Rp 0,2 zwischen 500 und 1500 MPa, insbesondere zwischen 700 und 1300 MPa und ganz besonders bevorzugt zwischen 750 und 1000 MPa auf. Bei einem partiell hergestellten Bauteil weisen die übrigen Bereiche dann eine Steckgrenze zwischen 200 und 800 MPa, insbesondere zwischen 300 und 500 MPa auf.
- Weiterhin bevorzugt weist das Kraftfahrzeugbauteil eine Zugfestigkeit Rm zwischen 500 und 1800 MPa, insbesondere zwischen 800 und 1700 MPa und ganz besonders bevorzugt zwischen 1000 und 1650 MPa auf. Bei einem partiell abgekühlten und umgeformten Bauteilen weisen die übrigen Bereiche dann eine Zugfestigkeit Rm von 500 bis 1500 MPa insbesondere von 800 bis 1200 MPa und ganz besonders bevorzugt von 850 bis 1100 MPa auf.
- Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Die schematischen Figuren dienen dem einfachen Verständnis der Erfindung. Es zeigen:
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1 ein Spannungsdehnungsdiagramm eines erfindungsgemäß hergestellten Stahls bei drei verschiedenen Temperaturen. - In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet, auch wenn eine wiederholte Beschreibung aus vereinfachungsgründen entfällt.
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1 zeigt ein Spannungsdehnungsdiagramm eines erfindungsgemäß umgeformten Stahls, wobei drei verschiedene Kaltumformtemperaturen gewählt wurden. Zu sehen ist, je niedriger die Kaltumformtemperatur gewählt wurde, desto mehr steigt die Zugfestigkeit. So wurde der Stahl der Kurve1 bei Raumtemperatur und somit bei im Wesentlichen 20°C umgeformt. Der Werkstoff wurde in der Kurve2 bei –110,15°C umgeformt und weist eine deutlich höhere Zugfestigkeit gegenüber der Umformung bei Raumtemperatur auf. Das Bauteil gemäß der Kurve3 wurde bei –196,15°C umgeformt und weist eine nochmals deutlich gesteigerte Zugfestigkeit auf. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010020373 A1 [0009]
Claims (14)
- Verfahren zur Herstellung eines metallischen Kraftfahrzeugbauteils, gekennzeichnet, durch folgende Verfahrensschritte: – Bereitstellen einer Stahlblechplatine mit einem Mangananteil von 10 bis 30% und einer Stapelfehlerenergie von 5 bis 50 mJ/m2, insbesondere 10 bis 40 mJ/m2, wobei der Werkstoff der Stahlblechplatine bei Raumtemperatur zu Zwillingsbildung neigt, – Zumindest partielles Temperieren der Stahlblechplatine auf eine Kaltumformtemperatur zwischen +30°C und –250°C, – Umformen der Stahlblechplatine zu dem Blechbauteil bei im Wesentlichen Kaltumformtemperatur, wobei durch den Kaltumformvorgang zumindest partiell eine Martensitbildung induziert wird, – Entnahme des Blechbauteils.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stahlblechplatine verwendet wird, die aus einer Stahllegierung ausgebildet ist, die nachfolgende Legierungsbestandteile ausgedrückt in Gewichtsprozent aufweist:
– Kohlenstoff (C) max. 2% – Mangan (Mn) 10 bis 30% – Silizium (Si) max. 6% – Aluminium (Al) max. 8% – Niob (Nb) max. 1% – Silizium (Si) max. 1% – Titan (Ti) max. 1% - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stahlblechplatine aus einem TWIP Stahl verwendet wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das überwiegend austenitische Gefüge durch die Umformoperation in martensitisches Gefüge umgewandelt wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlblechplatine mit einer Stapelfehlerenergie von 20 bis 40 mJ/m2 abgekühlt wird auf die Kaltumformtemperatur, wobei sich durch das Abkühlen die Stapelfehlerenergie auf 15 bis 20 mJ/m2 verringert.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abkühlung flüssiger Stickstoff verwendet wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaltumformtemperatur zwischen + 25°C und –200°C, insbesondere im Bereich von +25°C und –197°C liegt, insbesondere wird die Stahlblechplatine bei Kaltumformtemperatur vorgereckt.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkühlung der Stahlblechplatine in einer Abkühlstation erfolgt und die abgekühlte Stahlblechplatine in ein Umformwerkzeug transferiert wird, wobei das Umformwerkzeug insbesondere gekühlt ist.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlblechplatine in dem Umformwerkzeug auf die Kaltumformtemperatur abgekühlt wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlblechplatine zumindest partiell vorgeformt wird, insbesondere findet das Vorformen bei oder oberhalb der Raumtemperatur statt.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgeformten Bereiche auf Endmaß geformt sind, wobei die Kaltumformung anschließend in von den vorgeformten Bereichen verschiedenen Bereichen erfolgt.
- Kraftfahrzeugbauteil, hergestellt nach einem Verfahren nach mindestens Patentanspruch 1, wobei das Kraftfahrzeugbauteil aus einer TWIP Stahllegierung ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest partielle Bereiche des Bauteils ein im Wesentlichen martensitisches Gefüge aufweisen.
- Kraftfahrzeugbauteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es nachfolgende Legierungsbestandteile, ausgedrückt in Gewichtsprozent aufweist:
– Kohlenstoff (C) max. 2% – Mangan (Mn) 10 bis 30% – Silizium (Si) max. 6% – Aluminium (Al) max. 8% – Niob (Nb) max. 1% – Silizium (Si) max. 1% – Titan (Ti) max. 1% - Kraftfahrzeugbauteil nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die martensitischen Bereiche ein Streckgrenze Rp0,2 zwischen 500 und 1500 MPa, insbesondere zwischen 700 und 1300 MPa und ganz besonders bevorzugt zwischen 750 und 1000 MPa aufweisen.
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