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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur maschinellen Oberflächen-Behandlung von Bauelementen, die nacheinander translatorisch mittels eines Fördersystems in einer Transportrichtung bewegt werden, wobei die Bauelemente mit ihrer zu behandelten Oberfläche dem Fördersystem abgewandt sind. Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
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Aus
DE 10 2010 013 026 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur maschinellen Reinigung von Glasoberflächen bekannt. Die Glasoberfläche wird mit Hilfe zweier angespannter, umlaufenden Mikrofaser-Schlaufen gereinigt, die quer zur Transportrichtung der Werkstücke angeordnet sind. Das Verfahren ist zum Entfernen von Trennpuder bestimmt, mit dem die Glasoberfläche vor dem Stapeln der Glastafeln aufeinander bestäubt wird.
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DE 10 2004 031 963 A1 beschreibt einen plattenförmigen Werkstoff, beispielsweise Holzwerkstoff, der mit einer Klebstoff-oder Beschichtungsmasse beaufschlagt ist. Dem Anspruch 12 ist auch ein Beschichtungsverfahren zu entnehmen, bei dem eine Nachbehandlung, u. a. das Lackieren und Patinieren vorgesehen ist. Die näheren Details, wie Verfahrensschritte der Nachbehandlung sowie dazu benötigte Mittel sind nicht erwähnt worden.
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In
DE 83 06 986.0 U1 ist eine Werkstoffplatte mit einer gipshaltigen Beschichtungsmasse beschrieben, auf die wiederum eine Lackschicht aufgetragen werden kann. Die Einzelheiten der Lackbeschichtung sind nicht angegeben.
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Weiterhin bekannt ist die Durchführung von manuellen Reinigungs- bzw. Patinierungsarbeiten auf Oberflächen. Dabei wird beispielsweise eine Farblösung auf eine Oberfläche gegeben, dort verteilt und anschließend unter Verwendung eines Putztuches weitgehend wieder entfernt, wobei, soweit es sich um eine Patinierungsarbeit handelt, auf der Oberfläche ein Farbschleier verbleibt, der den gewünschten Effekt, beispielsweise einen Alterungseffekt, simuliert. Diese manuellen Arbeiten sind sehr zeit- und damit kostenintensiv.
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Die Aufgabe der Erfindung ist, ein neuartiges Verfahren zur maschinellen Oberflächenbehandlung von Bauelementen zu entwickeln, mit dem sowohl die Reinigung der Oberfläche als auch deren Strukturierung im Sinne der Erzeugung von Oberflächenveränderungen, beispielsweise Beizeffekten, durchgeführt werden kann.
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Diese Aufgabe ist durch ein Verfahren der im Oberbegriff genannten Art gelöst, bei dem die Oberfläche der Bauelemente mit Hilfe eines über das Bauelement zugeführten und sich zwischen zwei Wellen erstreckenden, ab- und aufrollenden Putztuches auf wenigstens einem Teilabschnitt der Bauelemente behandelt wird.
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Definitionen:
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Der Begriff „Oberflächenbehandlung“ betrifft einen Vorgang der Veränderung oder Instandsetzung, darin Reinigung der Oberfläche der Bauelemente. Die Veränderung der Oberfläche kann eine Restaurierung und eine Patinierung umfassen.
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Der Begriff „Reinigung“ bzw. „Putzen“ bedeutet in vorliegendem Fall einen mechanischen Vorgang der Entfernung von Schmutz- und/oder Fremdpartikeln von der Oberfläche.
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Der Begriff „Bauelement“ bezieht sich auf platten- oder leistenförmige Werkstoffteile sowie auf Balken, Blöcke, C- und L-Profile und auf Vierkantrohre oder dergleichen, die insgesamt als prismatische Bauelemente bezeichnet werden können. Das Bauelement kann aus Massivholz, Holzwerkstoff, Kunststoff, Glas, Metall, Metalllegierung oder Keramik bestehen. Nicht ausgeschlossen sind leicht konkave oder konvexe Oberflächen der Werkstoffteile, die sich mit einem nachgiebigen Putztuch behandeln lassen.
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Der Begriff „Beschichtungsmasse“, bezogen auf eine Schicht, bedeutet ein Material auf mineralischer oder nicht mineralischer Basis, z. B. eine Haft-, Dicht- oder Klebemasse, Naturputz (Lehm) sowie eine Mörtelschicht, die auf wenigstens einen Oberflächenabschnitt des „nackten“, also nicht beschichteten Bauelementes aufgetragen und dort erhärtet ist.
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Der Begriff „Farbmittel“ bezieht sich im Allgemeinen auf Farbe, Lack und Beize, mit Farbpigmenten aus der Gruppe der Naturpigmente, wie lichtechtes und wetterfestes Eisenoxid, natürliches Erdpigment (rottönig), natürliches Erdpigment mit Eisenhydraten und Manganoxidhydraten und Tonerdesilikaten (erdtönig), weiterhin aus der Gruppe der synthetischen Farbpigmente, wie anorganische Pigmente: Chromoxidgrün, Cobaltpigmente und aus der Gruppe Spezial-Pigmente, wie künstlich hergestelltes Stargold-Pigment. Nicht ausgeschlossen sein soll aber auch die Verwendung von reinem Wasser oder eine mit chemischen Zusätzen, beispielsweise Reinigungsmitteln, versehene Lösung.
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Der Begriff „Putztuch“ bedeutet in vorliegendem Fall eine vorzugsweise auf eine Welle aufgewickelte, abrollbare Materialbahn, die aus Cellulose- bzw. Papiervlies oder aus anderen zur Oberflächenbehandlung geeigneten Materialien, wie Textil oder Schaumfolie, besteht. Das Textilmaterial kann aus Mikro- und Nanofasern hergestellt sein. Zu den Nanofasern zählen Fasern mit einem Faserdurchmesser von weniger als 500 Nanometer. Üblicherweise werden die den Reibungskoeffizient verkleinernden Nanofasern mit Mikrofasern kombiniert. Das Putztuch kann auch aus einem mono- oder biaxial elastischen Material, das zum Beispiel Elastan-Fasern enthält, gefertigt sein.
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Als „Patina-Oberflächenstruktur“ soll in vorliegendem Fall eine durch künstliche Alterung entstandene Oberfläche (Struktur und Farbe) verstanden werden, die mit den erfindungsgemäßen Verfahren erzielt worden ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das Putztuch vorzugsweise von einer Welle abgerollt und auf eine weitere Welle aufgerollt. Die Verwendung des ab- und aufrollenden Putztuches erlaubt eine hochqualitative, schnelle Oberflächenreinigung bzw. -behandlung der Bauelemente. Insbesondere erlaubt und begünstigt sie die Mechanisierung der Tätigkeit.
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Vorzugsweise erfolgt die Beförderung der Bauelemente waagerecht. Die Bauelemente können so ohne zusätzliche Haltevorrichtungen auf eine horizontal aufgestellte Förderanlage aufgelegt werden und werden durch die Schwerkraft in ihrer Position gehalten. Zwar ist es in der Regel aufwendiger, jedoch grundsätzlich nicht ausgeschlossen, den Reinigungsprozess in einer vertikalen oder schrägen Transportebene durchzuführen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform wirkt das Putztuch mit einer einstellbaren Andruckkraft auf die zu behandelte Oberfläche der Bauelemente. Hierdurch kann je nach Anforderung eine mehr oder weniger intensive Behandlung der Oberfläche durchgeführt und beispielsweise eine zuvor aufgetragene Beize mehr oder weniger stark entfernt werden, so dass der so erzeugte Patinierungseffekt mehr oder weniger stark ausfällt.
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Günstig ist es weiterhin, wenn die einstellbare Andruckkraft durch wenigstens eine zusätzliche, zwischen den Wellen, welche das Putztuch ab- bzw. aufrollen, angeordnete Andruckwalze ausgeübt wird. In dieser Ausführung sind somit wenigstens zwei Andruckwalzen vorhanden. Das Putztuch kann somit wenigstens zweimal auf das Bauelement gedrückt und damit intensiver genutzt werden.
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Bei einer speziellen Anwendung des Verfahrens handelt es sich bei der Oberflächenbehandlung um eine Reinigung der Oberfläche von Bauelementen. Im Gegensatz zur Anwendung des Verfahrens zur Erzeugung einer Patinierung ist es hierbei das Ziel, unerwünschte Verunreinigungen zumindest teilweise zu entfernen.
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Vorteilhaft ist es, wenn bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahren mit der ersten Andruckwalze eine Vorreinigung und mit der zweiten Andruckwalze eine Feinreinigung durchgeführt wird. Besonders günstig ist es, wenn die Andruckkraft an jeder Walze individuell bzw. unterschiedlich stark eingestellt werden kann, so dass es beispielsweise ermöglicht wird, zunächst mit einer geringen Andruckkraft eine grobe Vorreinigung – bzw. Vorbehandlung durchzuführen und dann mit der zweiten Walze und einer erhöhten Andruckkraft die Endreinigung bzw. Endbehandlung auszuführen.
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Es kann eine Trocken- und/oder Nassreinigung vorgesehen sein. Die letztere kann beispielsweise mit Hilfe einer Vernebelung erfolgen.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn es sich bei der Oberflächenbehandlung um die Erzeugung einer Patina-Oberflächenstruktur auf wenigstens teilweise mit einer erhärteten Beschichtungsmasse versehenen Bauelementen handelt. Je nach Art des gewünschten Patinierungseffektes kann dieser durch die entsprechend gestaltete Struktur der erhärteten Beschichtungsmasse unterstützt werden. So kann beispielsweise eine glatte Untergrundstruktur, beispielsweise eine Bauplatte aus Holz oder Kunststoff, zunächst mit einer Mörtelmasse versehen sein, welche im ausgehärteten Zustand Poren und Lufteinschlüsse aufweist, wie sie von insbesondere gegossenen Betonstrukturen bekannt sind. Anschließend kann ein zur Simulierung einer Betonstruktur vorzugsweise gräuliches Farbmittel aufgetragen und durch Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens, teilweise wieder entfernt werden. Dabei kommt das Hauptmerkmal, d. h. die Behandlung der Oberfläche mit Hilfe des über das Bauelement zugeführten und sich zwischen zwei Wellen erstreckenden, ab- und aufrollenden Putztuches auf wenigstens einem Teilabschnitt der Bauelemente, zur Anwendung, so das im Ergebnis ein beschichtetes Bauelement mit gräulicher, poriger Oberfläche vorliegt, welche die gewünschte Betonstruktur optisch täuschend ähnlich nachahmt.
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Nicht ausgeschlossen ist selbstverständlich, dass die Patinierung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren unmittelbar auf der Oberfläche eines Bauelementes durchgeführt wird.
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Die Bauelemente können einer Nachbehandlung durch das Auftragen eines flüssigen Farbmittels auf ihre Oberfläche unterzogen werden, welches Farbmittel einen Beiz- bzw. Patina-Effekt hervorrufen kann, wenn wenigstens ein Teil des auf die Bauelemente ganzflächig aufgetragenen, eine Farbschicht bildenden Farbmittels zum Teil in vorhandene Vertiefungen, Poren und Luftbläschen der Bauelemente einfließt. Das Auftragen des flüssigen Farbmittels kann durch Spritzen, Aufträufeln bzw. Vernebelung oder mit Hilfe einer Auftragsrolle erfolgen.
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Die noch flüssige Farbschicht kann aus der Oberfläche der Bauelemente mit Hilfe des Putztuches wenigstens teilweise entfernt werden, bevor die Farbschicht austrocknet, so dass ein Beizeffekt auf der Oberfläche der Bauelemente verbleiben kann. Das in die Vertiefungen, Poren und Luftbläschen der Bauelemente eingeflossene Farbmittel kann dort verbleiben und aushärten. Im Endeffekt kann ein optischer Effekt erzielt werden, der beispielsweise eine Alterung simuliert.
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Optional kann eine Einmassierung vorgenommen werden, indem die im flüssigen Zustand bleibende Farbschicht noch vor dem Einsetzen des Putztuches mit Hilfe wenigstens eines beweglichen, rotierenden und/oder oszillierenden Verteilerkopfes auf den Bauelementen gleichmäßig verteilt wird. Der Verteilerkopf kann einen textilen oder schaumartigen Tampon oder ein Kissen tragen, mit dem die Farbschicht sanft verteilt werden kann. Der Verteilerkopf bzw. die Verteilerköpfe können auch an einem Hebelmechanismus angebracht sein.
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Insbesondere in Abhängigkeit der zu behandelnden Bauelemente kann es vorteilhaft sein, wenn das Putztuch sich in Transportrichtung der Bauelemente, d.h. gleichsinnig bewegt, wobei die Transportgeschwindigkeiten der Bauelemente und des Putztuches ungleich sind. Die ungleiche Transportgeschwindigkeit bewirkt eine Relativbewegung zwischen Putztuch und Bauelement, welche letztlich den Putzeffekt bewirkt. Nicht ausgeschlossen sein soll, dass die Transportgeschwindigkeit von Putztuch und Bauelementen gleich ist, so dass keine Relativbewegung zwischen den Objekten vorhanden ist. Das Putztuch dient in diesem Fall beispielsweise als Trocknungsinstrument, welches nach Art eines Stempelkissens lediglich einen Abdruck erzeugt.
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In einer anderen Ausführung der Erfindung bewegt sich das Putztuch in einer zur Transportrichtung der Bauelemente entgegengesetzten Richtung, d.h. gegensinnig. Ein Gleichlaufen von Putztuch und Bauelement mit einer auf Null reduzierten Relativbewegung ist damit ausgeschlossen.
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In einer bevorzugten Ausführung ist die Transportgeschwindigkeiten des Putztuches und der Bauelemente so aneinander angepasst sind, dass ein Längenabschnitt des Putztuches etwa vier solche Längenabschnitte der aufgereihten Bauelemente behandeln kann. Hintergrund ist, dass einerseits die Putzeigenschaften des Tuches bei Gebrauch nachlassen und andererseits die Verwendung ständig neuer bzw. ungebrauchter Putztücher bzw. Putztuchabschnitte erhöhte Kosten verursacht. Versuche haben gezeigt, dass unter üblichen Einsatzbedingungen in der Regel dann ein Optimum der miteinander konkurrierenden Ziele „sparsamer Putztucheinsatz“ und „den Anforderungen genügende Behandlung der Bauelemente“ zu erzielen ist, wenn eine Relativbewegung zwischen Bauelement und Putztuch von ca. 1 zu 4 vorliegt.
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Besonders günstig ist es, wenn mit einem genutzten Abschnitt des Putztuches eine Vorreinigung durchgeführt wird. Das heißt, das auf Rollen aufgewickelte Putztuch wird durch wenigstens zwei Andruckwalzen auf die Bauelemente gepresst. Das unbehandelte Bauelement kommt unter einer ersten Andruckwalze zunächst in Kontakt mit einem Putztuchabschnitt, der bereits eine Endbehandlung, z.B. eine Feinreinigung durchgeführt hat. Das Bauelement wird dann weitergefördert, gerät unter eine zweite Andruckwalze, die dann die genannte Feinreinigung durchführt. Diese Feinreinigung erfolgt mit einem unbenutzten, frisch von der Rolle abgewickelten, Putztuchabschnitt.
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Je nach Einsatzbedingungen kann es vorteilhaft sein, das Verfahren kontinuierlich oder diskontinuierlich durchzuführen. Bei den zu behandelnden Bauelementen kann es sich um platten- oder leistenförmige Werkstoffteile sowie um Balken, Blöcke, C- und L-Profile und um Vierkantrohre handelt. Die Bauelemente können aus Massivholz, Holzwerkstoff, Kunststoff, Glas, Metall, Metalllegierung oder Keramik besteht, wobei das jeweilige Bauelement als monolithisches oder schichtweise aufgebautes oder beschichtetes Werkstoffteil vorliegt kann.
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Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst, durch eine Vorrichtung, zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens, die folgende Komponenten umfasst:
- – eine waagerecht ausgerichtete Förderanlage mit einer Auflagefläche,
- – wenigstens eine oberhalb der Auflagefläche angeordnete erste Welle, von der das Putztuch abrollbar und über die auf der Auflagefläche liegende Bauelemente zuführbar ist,
- – wenigstens eine oberhalb der Auflagefläche angeordnete, angetriebene zweite Welle, auf die das abgerollte Putztuch aufgewickelt wird,
- – und wenigstens eine zwischen den Wellen achsparallel liegende Andruckwalze, die das Putztuch gegen die Oberfläche bzw. gegen die Beschichtungsmasse der Bauelemente drückt.
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Die Andruckwalze kann über das Putztuch gegen die Oberfläche der Beschichtungsmasse oder gegen die Oberfläche des nicht beschichteten Bauelementes drücken.
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Die Förderanlage kann beispielsweise ein waagerecht ausgerichtetes Förder- oder Rollenband sein. Im Falle einer Reinigungsvorrichtung ist eine waagerechte Ausrichtung des Förder- oder Rollenbands nicht zwingend erforderlich.
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Die Welle kann als massive Walze oder zylindrische Hülse vorliegen.
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Die Andruckwalze kann ein nicht angetriebenes, vorzugsweise metallenes Rollenelement mit einem daran aufgesetzten Hülsenelement sein. Das Hülsenelement kann kraftschlüssig mit dem Rollenelement verbunden und aus einem gegenüber dem Rollenelement weicheren Material, wie Kunststoff, hergestellt sein.
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Die nicht angetriebene Andruckwalze kann ortsfest an der Vorrichtung angebracht sein und drehbeweglich oder unbeweglich bleiben, d. h. sie kann sich um ihre Längsachse drehen oder nicht. Vorzugsweise weist die Andruckwalze eine glatte Oberfläche auf, so dass das vorbeilaufende Putztuch über die Oberfläche trotz Andruckkraft der Andruckwalze problemlos gleiten und zugleich die Oberfläche der Bauelemente behandeln kann. Dabei soll die glatte Oberfläche der Andruckwalze einen minimalen Reibungskoeffizient gegenüber der Materialbahn aufweisen. Eine Gleitreibungszahl µG soll vorzugsweise zwischen 0,2 und 0,6 liegen.
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Vorzugsweise ist die Andruckkraft der Andruckwalze mittels eines Hebel- oder Schraubmechanismus einstellbar.
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In einer vorteilhaften Ausführung ist das Putztuch ein flüssigkeitsabsorbierendes, cellulosehaltiges, aus wenigstens einer Lage bestehendes Papiervlies. Ein solches Papiervlies ist kostengünstig in der Anschaffung und verfügt in aller Regel über die für die Behandlung der Bauelemente erforderlichen Eigenschaften, insbesondere eine den Ansprüchen genügende Festigkeit und Saugfähigkeit. Bevorzugt wird dabei ein Papiervlies, welches eine Grammatur von 20 g/m2 bis 180 g/m2, insbesondere bevorzugt von 60 g/m2 bis 100 g/m2 aufweist.
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Es soll aber nicht ausgeschlossen sein, dass das Putztuch aus anderen Materialien, wie beispielsweise gewebtem oder gewirktem Textilmaterial, Naturtextil wie Leinen, Kunstfasern wie Polyesterfasern, Mikro und/oder Nanofasern oder aus einem mikroporösen Schaumstoff besteht.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das Putztuch eine Breite (B) aufweist, die die Breite der Bauelemente überschreitet, da die Bauelemente dann in einem Arbeitsgang behandelt werden können.
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Die Erfindung ist anhand der Zeichnung in zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Die Figuren zeigen:
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1a eine Vorrichtung zur maschinellen Reinigung von Bauelementen, in einer schematischen Seitenansicht;
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1b die Vorrichtung gemäß 1a in Draufsicht;
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2a eine Vorrichtung zur maschinellen Erzeugung von Patina-Oberfläche, ebenso in einer schematischen Seitenansicht;
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2b die Vorrichtung gemäß 2a in Draufsicht;
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3 Teil der Vorrichtung gemäß 1a, in einer perspektivischen Ansicht;
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4 ein plattenförmiges, beschichtetes Bauelement in einem Teilschnitt.
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Eine in 1a und 1b gezeigte Vorrichtung 100 setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- – aus einer Förderanlage 20 zur Beförderung von Bauelementen 1,
- – aus zwei oberhalb der Förderanlage 20 gelagerten, achsparallel zueinander ausgerichteten Wellen 12, 13,
– von denen die Welle 12 als Vorratsrolle ein aufgewickeltes, abrollbares Putztuch 15 trägt,
– und von denen die andere Welle 13, auf die das abgerollte Putztuch 15 wieder aufgewickelt wird, angetrieben ist.
- – einer zwischen den Wellen 12, 13 liegenden Andruckwalze 14.1, die achsparallel gegenüber den Wellen 12, 13 angeordnet ist,
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Die Vorrichtung 100 ist zur Reinigung der Oberfläche der Bauelemente bestimmt.
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Das Putztuch 15 weist eine Breite B auf, die größer ist als die der Bauelemente.
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Die Förderanlage 20 ist ein waagerecht ausgerichtetes Rollband, das eine ebene Auflagefläche 21 aufweist, auf die wenigstens ein Bauelement 1 gelegt ist.
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Als Antrieb für die Welle 13 dient ein Elektromotor 2 mit Kettengetriebe 3. Der Elektromotor 2 ist an einem schematisch dargestellten Gestell 11 (vgl. 1a) angebracht. Nicht ausgeschlossen ist selbstverständlich auch der Einsatz anderer Antriebsaggregate.
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Funktion der Vorrichtung 100 (Fig. 1a und Fig. 1b):
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Auf die Auflagefläche 21 des Rollbandes 20 werden plattenförmige Bauelemente 1 in Form beispielsweise von furnierten Türblättern nacheinander flach aufgelegt. Die Bauelemente 1 weisen eine Oberfläche 9 auf, die vom Staub, Schmutzpartikeln und dergleichen lösemittelfrei gereinigt werden soll.
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Die Türblätter bewegen sich in Transportrichtung R1 (vgl. 1a). Zuerst werden die groben Verunreinigungen aus der Oberfläche 9 mittels einer Breitschlitz-Absaugdüse 17 abgesaugt.
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Von der Welle 12 (nicht angetriebene Vorratsrolle) wird das Putztuch 15 in die entgegengesetzte Richtung R2 abgezogen, unter die Andruckrolle bzw. Andruckwalze 14.1 zugeführt und auf die zweite, angetriebene Welle 13 aufgewickelt.
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Die Andruckwalze 14.1 drückt das Putztuch 15 gegen die Oberfläche 9 mit einer einstellbaren Kraft P (vgl. 1a). Die Krafteinstellung erfolgt manuell mittels eines schematisch gezeigten, am Gestell 11 befestigten Schraubmechanismus 16.
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Die Drehzahl der Welle 13 ist einstellbar, so dass die Transportgeschwindigkeiten des Putztuches 15 und der Bauelemente 1 aneinander angepasst werden können. Versuche haben gezeigt, dass es besonders günstig ist, wenn ein Längenabschnitt L des Putztuches 15 etwa vier solche Längenabschnitte der aufgereihten Bauelemente 1 reinigen kann.
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Nach der Reinigung der einen Oberfläche 9 werden die Türblätter mit ihrer gereinigten Seite nach unten zeigend erneut auf das Rollband flachgelegt. Jetzt erfolgt der Reinigungsprozess der zweiten Flachseite der Türblätter.
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Kommen bei einer Vorrichtung 100 zur Reinigung der Oberfläche zwei Andruckwalzen 14.1, 14.2 zum Einsatz, wie es in 2a abgebildet ist, wird mit der ersten Andruckwalze 14.1 eine Feinreinigung und mit der zweiten Andruckwalze 14.2 eine Vorreinigung durchgeführt.
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Eine in 2a und 2b dargestellte Vorrichtung 200 setzt sich im Wesentlichen aus denselben Teilen zusammen. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
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Die Vorrichtung 200 ist zur Behandlung von insbesondere mit Mörtel beschichteten Bauelemente bestimmt, auf denen ein Beiz- bzw. Patinaeffekt erzeugt werden soll. Nicht ausgeschlossen ist die Durchführung anderer Oberflächenbehandlungen, beispielsweise die Reinigung von Bauelementen, welche keine Mörtelbeschichtung aufweisen oder die Reinigung von Glasplatten.
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Die Vorrichtung 200 ist mit zwei Andruckwalzen 14.1, 14.2 sowie beispielsweise mit einem oszillierenden Verteilerkopf 18 ausgestattet.
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Funktion der Vorrichtung 200 (Fig. 2a bis Fig. 4):
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Das in 4 gezeigte, plattenförmige Bauelement 1' aus Holzwerkstoff 22 ist mit einer Beschichtungsmasse 5, beispielsweise mit einer Mörtelschicht, versehen. Die Bauelemente 1' werden mit ihrer nicht beschichteten Flachseite auf die Auflagefläche 21 des Rollbandes nacheinander aufgelegt. Auf eine Oberfläche 8 wird eine Farbschicht 7 (vgl. 4) beispielsweise mittels einer nicht dargestellten Farbauftragswalze aufgetragen.
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Vor dem Einsetzen des Putztuches 15 wird die bereits aufgetragene, noch flüssige Farbschicht 7 mit Hilfe des Verteilerkopfes 18 gleichmäßig verteilt. Der Verteilerkopf 18 ist an einem freien Ende eines oszillierenden Arms 23 nach unten zeigend, d. h in Richtung Auflagefläche 21 angeordnet. Der Arm 23 wird wiederum über einen schematisch angedeuteten Exzenterantrieb 24 derart bewegt, dass die in Transportrichtung R1 fahrenden Bauelemente 1' ganzflächig durch den schwenkenden Verteilerkopf 18 (vgl. 2b) behandelt werden. Der Verteilerkopf 18 ist mit einem auswechselbaren Kissen 28 versehen, das aus mikroporigem Polyurethan-Weichschaum gefertigt ist.
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Die Oberfläche kann zahlreiche Poren, Luftbläschen bzw. Vertiefungen 4 aufweisen, in die die noch flüssige Farbe zum Teil einfließt und dort verbleibt. Bevor die Farbschicht 7 austrocknet, wird sie mit Hilfe des sich in entgegengesetzte Richtung R2 bewegenden Putztuches 15 weitgehend entfernt.
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Allerdings können sehr dünne Farbschleier auf der Oberfläche
8 verbleiben, die zusammen mit den wenigstens teilweise mit der Farbe ausgefüllten Vertiefungen
4 eine Patina-Oberflächen-Struktur
10 bilden. Bezugszeichenliste:
1, 1’ | Bauelement |
2 | Elektromotor |
3 | Kettengetriebe |
4 | Vertiefungen |
5 | Beschichtungsmasse |
6 | |
7 | Farbschicht |
8 | Oberfläche (von 5) |
9 | Oberfläche |
10 | Patina-Oberflächenstruktur |
11 | Gestell |
12, 13 | Welle |
14.1, 14.2 | Andruckwalze |
15 | Putztuch |
16 | Schraubmechanismus |
17 | Breitschlitz-Absaugdüse |
18 | Verteilerkopf |
19 | |
20 | Förderanlage |
21 | Auflagefläche |
22 | Holzwerkstoff |
23 | Arm |
24 | Excenterantrieb |
25 | Farbabdruck |
26 | Unterseite |
27 | |
28 | Kissen |
| |
B | Breite |
L | Längenabschnitt |
R1 | Transportrichtung |
R2 | Richtung |
100, 200 | Vorrichtung |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010013026 A1 [0002]
- DE 102004031963 A1 [0003]
- DE 8306986 U1 [0004]