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Die Erfindung betrifft eine Stechhilfe zur Gewinnung von Körperflüssigkeitsproben nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Lanzettenmagazin für eine solche Stechhilfe und ein Lanzettenband für ein solches Lanzettenmagazin.
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Eine derartige Stechhilfe ist bereits aus der
WO 2006/027255 A1 bekannt. Diese Stechhilfe weist ein Lanzettenmagazin in Form einer Magazintrommel auf, in welchem die darin einsetzbaren Lanzetten rotationssymmetrisch um eine Drehachse der Magazintrommel angeordnet sind und entlang einer Kreisbahn bewegt werden können. Dabei wird jeweils eine Lanzette derart positioniert, dass sie mittels einer Antriebseinrichtung mit der Spitze ihrer Nadel aus einer Austrittsöffnung der Stechhilfe heraus bewegbar und wieder in das Innere der Stechhilfe hinein bewegbar ist. Die Austrittsöffnung ist dabei entsprechend der Kreisbahn, welcher die Lanzetten innerhalb der Magazintrommel folgen, am äußeren Rand einer Positionierungsfläche der Stechhilfe außermittig angeordnet.
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Benutzer der Stechhilfe und dabei insbesondere alte Menschen bedenken bei der Benutzung solcher Stechhilfen oftmals nicht, dass sich die Austrittsöffnung für die Nadelspitze der Lanzette nicht mittig an der Positionierungsfläche der in ihrer Längsrichtung im Wesentlichen rotationssymmetrischen ausgebildeten Stechhilfe befindet. Dies hat oftmals, da die Benutzer bei derartigen Stechhilfen intuitiv von einem mittigen Nadelaustritt ausgehen, sehr schmerzhafte Einstiche zur Folge, da die eigentlich vom Benutzer anvisierte Zielstelle verfehlt und eine unbeabsichtigte Stelle verletzt wird.
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Generell erschwert eine außermittig angeordnete Nadelaustrittsöffnung die genaue Bestimmung der Austrittsöffnung durch den Benutzer, da eine genaue Überprüfung der Lage der Austrittsöffnung vor jeder Anwendung durch den Benutzer durchgeführt werden muss. Auch wenn diese Überprüfung jedes Mal durch den Benutzer vorgenommen wird, ist eine gezielte Positionierung der Austrittsöffnung über der gewünschten Einstichstelle immer noch erschwert.
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Es besteht jedoch die Möglichkeit einer exzentrischen Anordnung einer Magazintrommel bei einer solchen Stechhilfe. Zwar wird damit ein mittiger Nadelaustritt ermöglicht. Allerdings muss dafür entweder der Bauraum entsprechend größer gestaltet werden, was zu einer unhandlicheren Stechhilfe führt, oder aber die Anzahl der Lanzetten, die in einem derartigen Magazin aufgenommen werden können, verringert sich derart, dass eine Neubefüllung des Lanzettenmagazins in einer höheren Frequenz vorgenommen werden muss. Beide Lösungen haben also eine Verringerung des Komforts für den Benutzer zur Folge.
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Eine andere Lösung ist in der
WO 2006/083676 A2 beschrieben. Dieser Stand der Technik sieht vor, die Lanzetten nicht radial sondern axial anzuordnen. Diese Lösung ist nicht nur konstruktiv sehr aufwendig. Vielmehr kann eine derartige Stechhilfe nur eine geringere Zahl an Lanzetten bevorraten und stellt hinsichtlich des Handlings kaum eine Verbesserung gegenüber den Stechhilfen mit Einzellanzetten dar.
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Bei der Stechhilfe gemäß
WO 01/00090 A1 muss nachteilhaft nicht nur eine Lanzette, sondern das gesamte Lanzettenmagazinrad bewegt werden, um den Stechvorgang auszuführen oder es ist nicht erkennbar, ob die Austrittsöffnung im Wesentlichen mittig in der Positionierfläche angeordnet ist. Außerdem wird eine Führungsbahn, mit der dieses realisiert werden kann, nicht näher beschrieben. Außerdem führt die Anordnung des gezeigten Lanzettenmagazinrads dazu, dass die maximal bevorratbare Anzahl an Lanzetten im Verhältnis zur gesamten zur Verfügung stehenden Platzangebots relativ gering ist.
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Aus der
DE 103 12 357 B3 sind verschiedene Ausgestaltungen von Lanzettensystemen bekannt, bei welchen jedoch ebenfalls nicht gezeigt ist, dass die jeweilige Austrittsöffnung mittig auf der Positionierfläche angeordnet ist. Zudem wird nicht offenbart, wie die Führung der Lanzetten bzw. der Lanzettenkörper innerhalb dieser Ausführung der Stechhilfe vorgenommen wird, um eine entsprechend mittig angeordnete Austrittsöffnung zu ermöglichen.
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Die
EP 2 236 082 B1 offenbart ein Gerät zur Gewinnung und Analyse von Blutproben, das allerdings keinen zu seiner Längsachse rotationssymmetrischen Grundkörper aufweist. Dementsprechend können die Lanzetten auch nicht in einer Ebene senkrecht zur Längsachse verfahrbar gehalten werden, was ebenfalls nachteilig für die Ausnutzung des Platzes ist.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Stechhilfe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart weiterzubilden, dass eine einfache Positionierung der Stechhilfe mit ihrer Austrittsöffnung für die Spitze der Lanzette auf der gewünschten Einstichstelle ermöglicht ist und sich auch die sonstige Handhabung der Stechhilfe für den Benutzer komfortabel gestaltet. Ferner soll auch ein Lanzettenmagazin und ein Lanzettenband hierfür geschaffen werden.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Stechhilfe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Lanzettenmagazin nach Patentanspruch 12 und ein Lanzettenband nach Patentanspruch 13. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den Unteransprüchen.
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Die erfindungsgemäße Stechhilfe zur Gewinnung von Körperflüssigkeitsproben weist im Wesentlichen folgendes auf:
- a) einen im Wesentlichen bezüglich seiner Längsachse rotationssymmetrischen Grundkörper, der an seinem einen längsseitigen Ende eine Positionierungsfläche mit einer Austrittsöffnung aufweist,
- b) ein Lanzettenmagazin zur Aufnahme einer Mehrzahl von Lanzetten, welches in dem Grundkörper austauschbar gehalten ist,
- c) eine Antriebseinrichtung zum in Richtung der Längsachse Hin- und Herbewegen einer im Lanzettenmagazin angeordneten Lanzette, die dort derart positioniert ist, dass ihre Spitze beim Hin- und Herbewegen aus der Austrittsöffnung heraustreten kann,
- d) eine Transporteinrichtung zum Weitertransport von in dem Lanzettenmagazin gehaltenen Lanzetten in einer Ebene senkrecht zur Längsachse,
wobei die Austrittsöffnung im Wesentlichen mittig in der Positionierungsfläche angeordnet ist und wobei das Lanzettenmagazin eine Führungsbahn für die Lanzetten aufweist, in welcher die Lanzetten derart positionierbar sind, dass ihre Spitze beim Hin- und Herbewegen aus der Austrittsöffnung heraustreten kann.
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Für die weiteren Ausführungen sei hier bereits angemerkt, dass unter dem Begriff Nadeln im Folgenden nicht nur zylindrische Metall-, Kunststoff-, Keramikelemente oder dergleichen Elemente zu verstehen sind, sondern auch flächige, sich längserstreckende Metall-, Kunststoff-, Keramikelemente oder dergleichen Elemente, die gegebenenfalls nicht nur eine Spitze, sondern auch wenigstens eine Schneide aufweisen und die dazu geeignet sind, Gewebe zur Körperflüssigkeitsprobenentnahme insbesondere zur Blutprobenentnahme zu durchdringen.
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Durch die erfindungsgemäße Stechhilfe ist es nunmehr ermöglicht, dass die Austrittsöffnung für die Spitzen der Nadeln der Lanzetten mittig an der Positionierfläche angeordnet ist, wobei die in dem Lanzettenmagazin gehaltenen Lanzetten immer noch durch die Transporteinrichtung in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Grundkörpers der Stechhilfe verfahrbar gehalten sind. Bei der erfindungsgemäßen Stechhilfe verläuft somit die Längsachse des Grundkörpers der Stechhilfe durch die Austrittsöffnung in der Positionierfläche.
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Die Führungsbahn beschreibt nunmehr keine kreisförmige Bahn um die Längsachse der Stechhilfe. Die Führungsbahn ist dabei so ausgebildet, dass in ihr die Lanzetten in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Grundkörpers der Stechhilfe mit der Transportvorrichtung verfahrbar sind. Dabei kann die Führungsbahn in einer Draufsicht durchaus verschieden flache beziehungsweise zweidimensionale geometrische Formen annehmen. Einzige Einschränkung für die Führungsbahn ist hierbei, dass sie einen Abschnitt aufweisen muss, durch den bei einer Positionierung des Lanzettenmagazins in der Stechhilfe die Längsachse des Grundkörpers der Stechhilfe verläuft. Dadurch ist eine Positionierung einer Lanzette mit ihrer Nadel derart möglich, dass beim Hin- und Herbewegen der Nadel mittels der Antriebseinrichtung, die Nadel aus der Austrittsöffnung der Positionierfläche heraus und auch wieder durch die Austrittsöffnung hinein ins Innere der Stechhilfe verfahrbar ist.
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Somit ist für den Benutzer der erfindungsgemäßen Stechhilfe eine einfache und komfortable Handhabung ermöglicht. Er braucht sich bei der Benutzung der Stechhilfe zu deren genauen Positionierung lediglich an der Längsachse des Grundkörpers der Stechhilfe beziehungsweise an der Mitte der Positionierungsfläche orientieren. Setzt er die Positionierungsfläche im Wesentlichen mittig auf der gewünschten Einstichstelle auf, kann er davon ausgehen, die Einstichstelle wie gewünscht mit der Spitze der Nadel der Lanzette zu treffen.
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Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Grundkörper eine abnehmbare Kappe auf, welche die Positionierungsfläche mit der Austrittsöffnung enthält. Durch diese Maßnahme ist erreicht, dass das in der Stechhilfe angeordnete Lanzettenmagazin vor äußeren Einflüssen geschützt ist, so dass keine Verschmutzung beziehungsweise Verunreinigung der in dem Lanzettenmagazin gehalten Lanzetten erfolgen kann. Insoweit wird auch ein Infektionsrisiko für den Benutzer der Stechhilfe minimiert.
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In die gleiche Richtung zielt auch die Ausgestaltung, dass für das Lanzettenmagazin ein Magazinaußengehäuse vorgesehen ist, welches eine zu der Austrittsöffnung korrespondierende Austrittsöffnung aufweist. Ferner kann auch vorgesehen sein, dass ein solches Magazinaußengehäuse selbst die Positionierungsfläche mit der Austrittsöffnung aufweist. In diesem Fall ist eine Austrittsöffnung in der abnehmbaren Kappe nicht notwendig. Vielmehr würde eine solche Kappe ohne Austrittsöffnung Verletzungen durch Fehlbedienungen vorbeugen, da bei einem Auslösen einer Hin- und Herbewegung eine in der Längsachse des Grundkörpers in der Führungsbahn angeordnete Nadel einer Lanzette diese zwar aus der Austrittsöffnung des Magazinaußengehäuses heraustreten kann, aber bei aufgesetzter Kappe nicht durch diese hindurch dringen kann.
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Ferner ist auch noch nach einem weiteren Gedanken der Erfindung für das Magazinaußengehäuse ein Magazinaußengehäusedeckel vorgesehen ist, durch den das Lanzettenmagazin noch mehr gegen äußere Einflüsse geschützt. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Antriebseinrichtung durch diesen Magazinaußengehäusedeckel hindurch wirken kann, wozu dieser lediglich eine an die Antriebseinrichtung angepasste Öffnung aufweisen muss.
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Die Antriebseinrichtung weist einen Antriebsstößel auf, der mit einer Nadel derjenigen Lanzette, die derart positioniert ist, dass die Spitze ihrer Nadel beim Hin- und Herbewegen der Nadel aus der Austrittsöffnung heraustreten kann, mittels eines Auslösestößels koppel- und entkoppelbar ist. Durch diese Maßnahme ist nicht nur ein sicheres Herausfahren der Spitze der Nadel der Lanzette aus der Austrittsöffnung gewährleistet. Vielmehr nimmt der Antriebsstößel bei seinem Zurückfahren auch die Nadel wieder mit, so dass diese wieder in ihrem Lanzettenkörper im Lanzettenmagazin gehalten ist.
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Zum Hin- und Herverfahren ist die Antriebseinrichtung beispielsweise federkraftbeaufschlagbar. Der Grundkörper weist deshalb ein Spannelement zum federbelasteten Spannen der Antriebseinrichtung und ein Auslöseelement zum Entspannen der Antriebseinrichtung weist. Natürlich ist es auch möglich, die Antriebseinrichtung mit einem Motor, insbesondere einem Elektromotor zu versehen. Allerdings ist hierzu die Federkraftbeaufschlagung bevorzugt, da diese eine kurze Verweildauer der Spitze der Nadel der Lanzette in der Einstichstelle garantiert und somit die Einstechzeit und damit den möglichen Einstichschmerz beim Benutzer minimiert.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Takteinrichtung vorgesehen, welche dazu ausgebildet ist, die Lanzette, die derart positioniert ist, dass ihre Spitze beim Hin- und Herbewegen aus der Austrittsöffnung heraustreten kann, aus ihrer Position in der Führungsbahn des Lanzettenmagazins weg zu bewegen und eine dazu benachbarte Lanzette in diese Position zu bewegen. Hierdurch ist gewährleistet, dass jede im Lanzettenmagazin befindliche Lanzette nur einmal benutzt wird. Bei einer benutzten Lanzette haften an deren Nadelspitze in der Regel immer noch Reste von Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut an, welche ein Infektionsrisiko für weitere Benutzer ein und derselben Stechhilfe darstellen, wenn diese nicht aus der Position zum Hin- und Herbewegen der Nadel der Lanzette wegbewegt werden. Insofern ist ein potentielles Infektionsrisiko durch diese Maßnahme nochmals reduziert. Damit benutzte Lanzetten allerdings nicht endlos in dem Lanzettenmagazin rotieren und gegebenenfalls auch unbewusst von dem Benutzer weiter benutzt werden, kann eine Stoppeinrichtung mit Sperrfunktion innerhalb des Lanzettenmagazins vorgesehen sein, durch welche eine Lanzettenmagazinentnahme notwendig wird, wenn jede Lanzette innerhalb des Lanzettenmagazins einmal benutzt wurde.
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Die Takteinrichtung kann mittels eines Taktauslöseelementes manuell bedienbar ausgebildet sein. Es ist allerdings auch möglich, die Takteinrichtung derart auszubilden, dass sie automatisch, vorzugsweise über einen Federmechanismus oder elektromotorisch, die Umpositionierung der Lanzetten vornimmt.
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Nach einem weiteren vorteilhaften Gedanken der Erfindung ist die Führungsbahn des Lanzettenmagazins derart ausgebildet, dass die darin aufgenommenen Lanzetten zwangsgeführt sind. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Lanzetten innerhalb des Lanzettenmagazins nur gewollte Bewegungen ausführen können, wodurch die Handhabung der Stechhilfe nochmals vereinfacht und der Bedienkomfort für den Benutzer erhöht ist.
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Die Führungsbahn des Lanzettenmagazins ist dabei vorteilhafter Weise entweder zur Aufnahme eines offenen oder geschlossenen Lanzettenbandes, in dem Lanzettenkörper der Lanzetten über wenigstens ein Verbindungsband beziehungsweise über Verbindungsstege miteinander verbunden sind, oder zur Aufnahme einzelner Lanzetten ausgebildet. Sofern ein Lanzettenband in dem Lanzettenmagazin verwendet wird, ist nur ein Austausch des gesamten Lanzettenbandes möglich. Bei einer Verwendung einzelner Lanzetten können diese natürlich auch einzeln ausgetauscht werden. Dies erhöht aber wieder die Gefahr, dass bereits benutzte Lanzetten – wenn auch vom Benutzer ungewollt – im Lanzettenmagazin verbleiben können und ein zweites Mal benutzt werden können, wodurch ein potentielles Infektionsrisiko erhöht wäre. Deshalb wird die Verwendung von Lanzettenbändern präferiert. Insbesondere müssen solche Lanzettenbänder aufgrund der Führungsbahn des Lanzettenmagazins flexibel ausgebildet sein. Diese Flexibilität lässt sich jedoch in einfacher Weise durch die bereits erwähnten Verbindungsbänder beziehungsweise Verbindungsstege realisieren.
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Durch die Erfindung eigenständig geschützt ist auch ein Lanzettenmagazin – wie es bereits zuvor näher beschrieben ist – zur Verwendung in einer zuvor beschrieben Stechhilfe.
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Ferner ist auch eigenständig ein Lanzettenband – wie es bereits zuvor näher beschrieben ist – für das zuvor beschriebene Lanzettenmagazin geschützt.
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Dabei kann an einem Lanzettenbandende ein Stoppelement vorgesehen sein, durch welches ein Weiterbefördern des Lanzettenbandes in dem Lanzettenmagazin verhindert ist, wenn alle Lanzetten des Lanzettenbandes einmal hin- und herbewegt wurden und somit jede Lanzette einmal benutzt wurde.
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Insofern wirkt dieses Stoppelement mit einem Stoppelement des Lanzettenmagazins zusammen beziehungsweise greift in ein solches Stoppelement des Lanzettenmagazins ein, um die zuvor bereits beschriebene Sperrfunktion zum Weiterbefördern von Lanzetten innerhalb der Förderbahn des Lanzettenmagazins zu realisieren.
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Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es zeigen:
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1: ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Stechhilfe im geschlossenen Zustand in einer perspektivischen Ansicht,
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2: die Stechhilfe der 1 in einer Explosionsdarstellung,
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3: ein Magazinaußengehäuse der Stechhilfe gemäß den 1 und 2 in einer perspektivischen Darstellung,
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4: das Magazinaußengehäuse der 3 mit einem darin eingesetzten Lanzettenmagazin, in welches ein Antriebsstößel einer Antriebseinheit eingreift,
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5: das Magazinaußengehäuse der 4 mit einer aus einer Austrittsöffnung des Magazinaußengehäuses heraustretenden Spitze einer Nadel einer Lanzette,
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6: ein Ausführungsbeispiel eines Lanzettenmagazins, in welches ein Antriebsstößel einer Antriebseinheit eingreift, in einer perspektivischen Darstellung,
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7: das Lanzettenmagazin gemäß 6, wobei die Nadel einer Lanzette in deren Lanzettenkörper verschoben ist,
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8: das Lanzettenmagazin der 6 in einer Querschnittsdarstellung entlang einer Längsachse,
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9: das Lanzettenmagazin der 6 in einer Querschnittsdarstellung senkrecht zu einer Längsachse.
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1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Stechhilfe 1. Diese Stechhilfe 1 ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu einer Längsachse 2 eines Grundkörpers 3 der Stechhilfe 1 ausgebildet. Der Grundkörper weist an seinem einen Ende 6 eine Kappe 12 auf, mit deren Hilfe ein im Inneren der Stechhilfe 1 beziehungsweise des Grundkörpers 3 angeordnetes Lanzettenmagazin 4 abgedeckt werden kann.
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Die Stechhilfe 1 ist mit einer in den Figuren nicht näher dargestellten Antriebseinrichtung 14 versehen, mit welcher eine Nadel 24 einer in dem Lanzettenmagazin 4 befindlichen Lanzette 5 mittels Federkraftbeaufschlagung durch die Austrittsöffnung 7 hinaus bewegt und auch wieder in die Stechhilfe 1 hineinbewegt werden kann.
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Damit die Antriebseinrichtung 14 eine Nadel 24 hin und her bewegen kann, ist ein Auslöseelement 19 auf dem Grundkörper 3 der Stechhilfe 1 vorgesehen, mit welchem ein einmaliges Hin- und Herbewegen der Nadel 24 auslösbar ist. Allerdings kann ein solches Hin- und Herbewegen der Nadel 24 nur dann initiiert werden, wenn vorab die Federkraftbeaufschlagung der Antriebseinrichtung 14 stattgefunden hat. Dazu ist an dem dem Ende 6 gegenüberliegenden Ende der Stechhilfe 1 beziehungsweise des Grundkörpers 3 ein Spannelement 18 vorgesehen, bei dessen Betätigung die Antriebseinrichtung mit einer Federkraft beaufschlagt wird.
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Ferner ist an dem Grundkörper 3 noch ein Taktauslöseelement 20 für eine in den Figuren nicht näher dargestellte Takteinrichtung angeordnet. Dieses Taktauslöseelement 20 dient dazu, eine Bewegung einer einmal benutzen Lanzette 5' innerhalb der Führungsbahn 11 des Lanzettenmagazins 4 zu initiieren, nachdem die Nadel 24 der Lanzette 5' mittels der Antriebeinrichtung 14 bewegt wurde, so dass die Spitze 9 der Nadel 24 durch die Austrittsöffnung 7 herausgetreten ist und anschließend die Nadel 24 wieder vollständig in die Stechhilfe 1 hinein gezogen wurde. Die Bewegung durch das Taktauslöseelement 20 initiierte Bewegung erfolgt derart, dass die Lanzette 5' in der Führungsbahn 11 aus ihrer ursprünglichen Lage in dem Lanzettenmagazin 4 weg und eine benachbarte Lanzette 5'' in diese Lage befördert wird, so dass nun diese Lanzette 5'' durch die Antriebsvorrichtung 14 hin und her verfahrbar ist.
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In 2 ist die Stechhilfe 1 der 1 in einer Explosionszeichnung dargestellt, so dass auch die Teile im Inneren der Stechhilfe erkennbar sind. Aus dem Grundkörper 3 der Stechhilfe 1, an dem sowohl das Spannelement 18 als auch das Auslöseelement 19 und das Taktauslöseelement 20 angeordnet sind, ragt eine mit dem Auslöseelement 19 und dem Spannelement 18 in Wirkverbindung stehende Antriebsvorrichtung 14 mit ihrem Antriebsstößel 16 hervor. Dieser Antriebsstößel 16 steht im geschlossenen Zustand der Stechhilfe 1 in Wirkverbindung mit einem Auslösestößel 17 für eine Nadel 24 einer Lanzette 5', die im Lanzettenmagazin 4 so positioniert ist, dass sie durch eine Austrittöffnung 7, 7' an der Positionierfläche 8 mit ihrer Spitze 9 heraustreten kann. Wie insbesondere 2 zeigt, ist für das Lanzettenmagazin 4 sowohl ein Magazinaußengehäuse 13 als auch einen Magazinaußengehäusedeckel 15 vorgesehen. Darin kann das Lanzettenmagazin 4 im Wesentlichen gekapselt aufgenommen werden, so dass die in dem Lanzettenmagazin 4 befindlichen Lanzetten 5, 5' und 5'' im Wesentlichen vor äußeren Einflüssen und somit vor Verschmutzungen und Verunreinigungen geschützt sind, auch wenn die Kappe 12 nicht auf der Stechhilfe 1 aufgebracht ist.
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In der 3 ist das im Wesentlichen zylindrische Magazinaußengehäuse 13 mit seiner Positionierungsfläche 8 und einer darin befindlichen Austrittsöffnung 7' für eine Nadel 24 dargestellt, wobei darin das Lanzettenmagazin 4 aufgenommen ist.
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4 zeigt zusätzlich wie die Antriebseinrichtung 14 mit ihrem Antriebsstößel 16 in das Lanzettenmagazin 4 hineinragt. In der Darstellung der 4 ist die Antriebseinrichtung 14 gerade nicht in Betrieb.
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Demgegenüber zeigt die 5 den Betrieb der Antriebseinrichtung 14, wobei sich die Nadel 24 in einer Stechposition befindet, in der sie mit ihre Spitze 9 aus der Öffnung 7' in der Positionierfläche 8 des Magazinaußengehäuses 13 herausragt.
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6 zeigt nun wieder das Lanzettenmagazin 4 der 4 allerdings ohne Magazinaußengehäuse 13. In dieser Darstellung ist bereits gut ein in das Lanzettemagazin 4 eingesetztes Lanzettenband 21 erkennbar und wie es durch das Lanzettenmagazin 4 geführt wird. Die Führungsbahn 11 für die Lanzetten 5, 5', 5'' beziehungsweise für das Lanzettenband 21 beschreibt dabei die Form einer Niere. Allerdings ist dies nur ein mögliches Ausführungsbeispiel. Denkbar ist auch eine Vielzahl in den Figuren nicht dargestellter Führungsbahnen.
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Deutlich ist in 6 auch der zurückgezogene Auslösestößel 17 zu erkennen, so dass die Nadel 24 der Lanzette 5' mit ihrer Spitze 9 nicht aus ihrem Lanzettekörper 22 herausgetreten ist. Weiterhin sind in 6 zwei Schnapphaken 27 an dem Magazinaußengehäusedeckel 15, in dem das Lanzettenmagazin 4 gehalten ist, zu erkennen. Mit diesen Schnapphaken 27 ist das Magazinaußengehäuse 13 auf dem Magazinaußengehäusedeckel 15 befestigbar.
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7 zeigt nunmehr das Lanzettenmagazin 4 der 5 allerdings ohne Magazinaußengehäuse 13. Deutlich ist hierbei der vorgeschobene Auslösestößel 17 zu erkennen, so dass die Nadel 24 der Lanzette 5' mit ihrer Spitze 9 aus ihren Lanzettekörper 22 herausgetreten ist.
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8 zeigt wiederum eine Querschnittsdarstellung der 7, allerdings mit auf dem Magazinaußengehäusedeckel 15 befestigten Magazinaußengehäuse 13. Hierbei ist auch der Eingriff der Antriebsvorrichtung 14 mit seinem Antriebsstößel 16 und des Auslösestößel in ein umgebogenes Nadelende 28 der Nadel 24 zu erkennen. Die Nadel 24 ist dabei derart in ihrem Lanzettenkörper 22 verschoben, dass sie mit ihrer Spitze 9 aus der Austrittsöffnung 7' in der Positionierfläche 8 des Magazinaußengehäuses 13 herausgetreten ist. Die Spitze 9 befindet sich somit in ihrer Einstechposition. Dies ist allerdings nur eine Momentaufnahme, da die Nadel 24 in dieser Position nicht verweilt. Vielmehr schließt sich der Hinbewegung, deren abschließende Position in den 7 und 8 dargestellt ist, unverzüglich ein Zurückziehen der Nadel 24 an, bis der Spitze wieder im Lanzettenkörper 22 aufgenommen ist.
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Der Lanzettenkörper 22 dient allerdings nicht nur der Führung der Nadel 24 während ihres Hin- und Herbewegens. Vielmehr wird durch den Lanzettenkörper 22 die Lanzette 5' im Lanzettenmagazin fixiert, so dass ein Hin- und Herbewegen der Nadel 24 im Lanzettenkörper 22 und damit ein Austreten der Spitze 9 der Nadel 24 aus der Austrittsöffnung 7, 7' der Positionierfläche erst möglich ist.
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9 zeigt abschließend das Lanzettenmagazin 4 der 6 in einer Querschnittsdarstellung senkrecht zu der Längsachse 2. Besonders in dieser Darstellung ist die besondere Ausgestaltung der Führungsbahn 11 für das Lanzettenband 22 zu erkennen. Dadurch ist es möglich eine Lanzette 5' des Lanzettenbandes 22 derart zu positionieren, dass die Nadel 24 der Lanzette 5' mit ihrer Spitze 9 aus der mittig in der Positionierfläche 8 angeordneten Austrittsöffnung 7, 7' austreten und ihre Stechposition einnehmen kann. Ebenfalls gut erkennbar ist in dieser Darstellung die Zwangsführung der Lanzetten 5, 5', 5'' innerhalb der Führungsbahn 11 und auch der Eingriff der Antriebseinrichtung 14 mit ihrem Antriebsstößel 16 und des Auslösestößels 17 in das Lanzettenmagazin hinein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Stechhilfe
- 2
- Längsachse
- 3
- Grundkörper
- 4
- Lanzettenmagazin
- 5
- Lanzette
- 5'
- Lanzette
- 5''
- Lanzette
- 6
- längsseitiges Ende
- 7
- Austrittsöffnung
- 7'
- Austrittsöffnung
- 8
- Positionierungsfläche
- 9
- Spitze
- 11
- Führungsbahn
- 12
- Kappe
- 13
- Magazinaußengehäuse
- 14
- Antriebseinrichtung
- 15
- Magazinaußengehäusedeckel
- 16
- Antriebsstößel
- 17
- Auslösestößel
- 18
- Spannelement
- 19
- Auslöseelement
- 20
- Taktauslöseelement
- 21
- Lanzettenband
- 22
- Lanzettenkörper
- 23
- Verbindungsband
- 24
- Nadel
- 25
- Verbindungsstege
- 26
- Lanzettenbandende
- 27
- Schnapphaken
- 28
- Nadelende