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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zur Lagerung einer Druckwalze an einem Belastungsträger eines Streckwerks einer Textilmaschine, wobei die Anordnung einen Druckwalzenhalter zur Aufnahme einer Drehachse der Druckwalze sowie ein mit dem Druckwalzenhalter in Verbindung stehendes Federelement umfasst, über das der Druckwalzenhalter mit dem Belastungsträger verbindbar ist.
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Eine gattungsgemäße Anordnung ist beispielsweise aus der
DE 38 23 872 A1 bekannt, wobei der Druckwalzenhalter und das Federelement mit Hilfe eines Nietvorgangs miteinander verbunden werden. Da ein gegenseitiges Verschieben beider Bauteile während des Nietens jedoch nicht vermieden werden kann, ist es in der Regel notwendig, den Aufnahmebereich des Druckwalzenhalters, in dem später die Drehachse der Druckwalze platziert werden soll, spanend nachzubearbeiten. Erst durch diesen zusätzlichen Arbeitsschritt kann schließlich sichergestellt werden, dass die Druckwalze exakt an der vorgegebenen Stelle des Druckwalzenhalters fixiert werden kann und somit nach dem Einbau einer entsprechenden Gegenwalze des Streckwerks lagegenau gegenübersteht, um einen Faserverband führen zu können. Der Herstellungsprozess der beschriebenen Anordnung ist daher relativ aufwändig.
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Um diesem Nachteil zu begegnen, schlägt die
DE 10 2005 044 081 A1 vor, das Federelement in oder an den Druckwalzenhalter ein- bzw. anzugießen. Zwar stellt dies eine signifikante Verbesserung des oben beschriebenen Verfahrens dar. Dennoch besteht auch weiterhin das Bedürfnis, die Verbindung zwischen Druckwalzenhalter und Federelement weiter zu vereinfachen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Anordnung zur Lagerung einer Druckwalze an einem Belastungsträger eines Streckwerks einer Textilmaschine sowie ein Verfahren zur Herstellung derselben vorzuschlagen, die diesem Bedürfnis gerecht wird.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Anordnung sowie ein Verfahren mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche.
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Erfindungsgemäß zeichnet sich die Anordnung zur Lagerung einer Druckwalze nun dadurch aus, dass das Federelement, über den der Druckwalzenhalter zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Belastungsarm eines Textilmaschinenstreckwerks verbunden werden soll, mit Hilfe wenigstens eines an einem äußeren Umfangsbereich des Federelements anliegenden Klemmabschnitts des Druckwalzenhalters geklemmt und hierdurch am Druckwalzenhalter fixiert ist. Die Fixierung erfolgt also nicht mehr mit Hilfe des bekannten Nietvorgangs, bei dem das Federelement eine Bohrung für den Durchtritt des Nietkörpers aufweisen muss. Vielmehr kann das Federelement beispielsweise als flächige Blattfeder ausgebildet werden, die von dem oder den Klemmabschnitt(en) des Druckwalzenhalters fixiert werden. Die Klemmabschnitte, die vorzugsweise nach der losen Verbindung von Druckwalzenhalter und Federelement in Richtung des äußeren Umfangsbereichs des Federelements gedrückt bzw. gepresst werden, erzeugen also eine in Richtung des Federelements gerichtete Haltekraft, die ein Lösen des Federelements vom Druckwalzenhalter verhindert. Während ein Klemmabschnitt bei entsprechender Dimensionierung für die genannte Fixierung ausreichend sein kann, hat es sich bewährt, wenigstens zwei Klemmabschnitte vorzusehen, die beide eine Haltekraft in Richtung des Federelements ausüben.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Fixierung durch Klemmen liegt nun in der genauen und dennoch einfachen Ausrichtbarkeit des Federelements gegenüber dem Druckwalzenhalter. So ist vorgesehen, Federelement und Druckwalzenhalter zunächst (beispielsweise mit Hilfe einer Lehre) zueinander auszurichten. Die Ausrichtung erfolgt vorzugsweise in Richtung der Längsachse des Federelements, die senkrecht zur Drehachse der später von dem Druckwalzenhalter gehaltenen Druckwalze verläuft. Entspricht nun die gegenseitige Lage von Druckwalzenhalter und Federelement dem vorgegebenen Sollwert, so wird der oder die Klemmabschnitt(e) gegen den äußeren Umfangsbereich des Federelements gepresst. Das Federelement ist schließlich in exakt der vorgegebenen Lage gegenüber dem Druckwalzenhalter fixiert, so dass die nachträgliche spanende Bearbeitung desselben entfallen kann.
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Vorteilhaft ist es zudem, wenn das Federelement zumindest im Bereich des Klemmabschnitts eine höhere Härte aufweist als der Druckwalzenhalter im Bereich des Klemmabschnitts. Dies stellt sicher, dass während des Klemmvorgangs ausschließlich die Klemmabschnitte verformt werden. Hingegen behält das Federelement im Bereich des bzw. der Klemmabschnitte seine ursprüngliche Form und kann sicher von dem Halteelement geklemmt werden. Ein nachträgliches Nachgeben des Federelements und damit ein Lösen der Fixierung ist hierdurch ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat es sich bewährt, das Federelement als Blattfeder aus einem Federstahl zu fertigen, während der Druckwalzenhalter aus einer Aluminiumlegierung besteht, die während des Klemmvorgangs entsprechend verformt werden kann.
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Ebenso bringt es Vorteile mit sich, wenn der geklemmte Abschnitt des Federelements zwischen zwei Klemmabschnitten des Druckwalzenhalters platziert ist. Das Federelement weist also im Bereich des Druckwalzenhalters zwei gegenüberliegende äußere Umfangsbereiche auf, die jeweils von entgegengesetzten Richtungen von den Klemmabschnitten des Druckwalzenhalters geklemmt werden. Diese Art der Fixierung ist besonders stabil und einfach zu realisieren. So muss das Federelement lediglich zwischen die beiden Klemmabschnitte gelegt und anschließend bezüglich des Druckwalzenhalters ausgerichtet werden. Anschließend werden die Klemmabschnitte, beispielsweise mit Hilfe einer Klemmzange, in Richtung des Federelements gepresst und halten dieses nach Art eines Schraubstocks.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich wenigstens ein Klemmabschnitt über zumindest ein Drittel, bevorzugt über wenigstens die Hälfte, weiter bevorzugt über zumindest zwei Drittel, der parallel zur Längsachse dieses Klemmabschnitts erstreckenden Längsausdehnung des Druckwalzenhalters erstreckt. Umso größer der Kontaktbereich zwischen Klemmabschnitt und daran anliegendem Umfangsbereich des Federelements ist, desto größer ist bei gleicher Anpresskraft während des Klemmvorgangs die spätere Haltekraft, die von dem bzw. den Klemmabschnitt(en) auf das Federelement ausgeübt werden kann.
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Besondere Vorteile bringt es ebenso mit sich, wenn der wenigstens eine Klemmabschnitt eine Länge besitzt, dessen Betrag größer ist als der Betrag der Breite des Federelements im Bereich des Klemmabschnitts. Bevorzugt wird ein Verhältnis von wenigstens 1,5:1. Ein seitliches Verdrehen des Federelements gegenüber dem Druckwalzenhalter kann hierdurch vermieden werden, insbesondere, wenn sich die Klemmabschnitte in Längsrichtung des Federelements erstrecken.
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Ebenso bringt es Vorteile mit sich, wenn der Klemmabschnitt als Bördelung ausgebildet ist, mit dessen Hilfe das Federelement mit dem Druckwalzenhalter verstemmt ist. Der bzw. die Klemmabschnitte klemmen das Federelement in diesem Fall nicht lediglich durch eine von dessen Umfangsbereich nach innen gerichtete Haltekraft. Vielmehr wird das Federelement von dem bzw. den Klemmabschnitt(en) teilweise überlappt, so dass die gegenseitige Anlagefläche vergrößert wird. Der bzw. die Klemmabschnitt(e) werden also beim Fixierungsvorgang gegen den Umfangsbereich des Federelements gepresst und zusätzlich derart verformt, dass sie das Federelement teilweise umgreifen. Mit anderen Worten wird das Federelement in einer Draufsicht des Druckwalzenhalters teilweise von dem bzw. den Klemmabschnitt(en) überdeckt, die das Federelement teilweise und beispielsweise beidseitig (bezogen auf seine Längsachse) umgeben. Der vorzugsweise scharfkantig ausgebildete Umfangsbereichs des Federelements verbeißen sich hierbei mit dem bzw. den Klemmabschnitt(en), so dass eine sichere und langanhaltende Fixierung desselben sichergestellt ist.
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Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, wenn der Klemmabschnitt eine Mehrzahl von Bördelungen umfasst, die durch einen bzw. mehrere zwischen den Bördelungen angeordnete ungebördelte Abschnitte voneinander getrennt sind. Mit anderen Worten muss die bereits beschriebene Bördelung nicht durchgehend ausgebildet sein. Vielmehr kann es zweckdienlich sein, den entsprechenden Abschnitt des Druckwalzenhalters nur in ausgewählten Bereichen zu bördeln und damit das Federelement an einer Mehrzahl von Einzelabschnitten zu umklammern. Die Kraft, die beim Bördeln auf den Druckwalzenhalter einwirkt, kann hierbei zuverlässiger kontrolliert werden und ist generell geringer als bei der Herstellung einer durchgehenden Bördelung. Die Gefahr, dass es während des Bördelvorgangs zu einer Beschädigung des Druckwalzenhalters kommt, kann hierdurch bei dennoch ausreichend starker Fixierung des Federelements nahezu ausgeschlossen werden.
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Auch ist es äußert vorteilhaft, wenn die Anordnung zumindest zwei Klemmabschnitte umfasst, die durch Seitenwände des Druckwalzenhalters gebildet sind. Die Seitenwände erstrecken sich hierbei vorzugsweise senkrecht zur späteren Drehachse der Druckwalze (die im Übrigen vorzugsweise als Doppelwalze bzw. Druckwalzenzwilling mit zwei Walzenabschnitten und einer die Walzenabschnitte verbindenden Drehachse ausgebildet ist). Die oberen Abschnitte der Seitenwände können schließlich als Bördelung ausgebildet sein, die das Federelement in seinem dem Druckwalzenhalter zugeordneten Endbereich umgreifen und hierdurch fixieren.
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Ebenso ist es vorteilhaft, wenn die Seitenwände, vorzugsweise in einer Draufsicht der Anordnung, parallel zur Längsachse des Federelements verlaufen. Die Seitenwände können in diesem Fall besonders einfach von außen umgebördelt werden und bilden hierbei die erfindungsgemäßen Klemmabschnitte, die schließlich ebenfalls parallel zu der genannten Längsachse verlaufen können.
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Vorteilhaft ist es zudem, wenn das Federelement in Richtung seiner Längsachse lediglich durch den durch das Klemmen erzeugten Kraftschluss gegenüber dem Druckwalzenhalter fixiert ist. Zusätzliche Halteelemente sind in diesem Fall nicht notwendig. Das Federelement wird in diesem Fall also ausschließlich durch den beschriebenen Klemmvorgang gegenüber dem Druckwalzenhalter fixiert, nach dem eine gegenseitige Ausrichtung beider Bauteile erfolgt ist.
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Auch ist es von Vorteil, wenn die Anordnung ein Halteelement zur Fixierung der Drehachse der Druckwalze am Druckwalzenhalter besitzt, wobei das Halteelement ebenfalls mit Hilfe wenigstens eines Klemmabschnitts des Druckwalzenhalters geklemmt und hierdurch am Druckwalzenhalter fixiert ist. Das Halteelement kann hierbei ebenfalls als Blattfeder vorliegen, die ausgebildet ist, die später eingesetzte Drehachse einer Druckwalze gegen den Druckwalzenhalter zu drücken. Die Drehachse bleibt hierbei gegenüber dem Druckwalzenhalter drehbar, ist jedoch in senkrecht zur Drehachse gerichtete Richtung gegenüber dem Druckwalzenhalter fixiert. Ist das Halteelement als Feder ausgebildet, so kann die Druckwalze schließlich zu jeder Zeit manuell aus dem Druckwalzenhalter entfernt werden, ohne dass hierfür spezielle Werkzeuge notwendig wären.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Anordnung ein Halteelement zur Fixierung der Drehachse der Druckwalze besitzt, wobei das Halteelement oder der Druckwalzenhalter eine Durchbrechung oder Einbuchtung aufweist, in die ein Fortsatz des Druckwalzenhalters bzw. des Halteelements eingreift. Das Zusammenwirken von Fortsatz und Durchbrechung (bzw. Einbuchtung) bewirkt schließlich, dass das Halteelement gegenüber dem Druckwalzenhalter durch Formschluss ausgerichtet und fixiert ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Halteelement stets die gewünschte Lage bezüglich des Druckwalzenhalters einnimmt. Dies ist insbesondere dann von besonderer Bedeutung, wenn das Halteelement als die Drehachse der Druckwalze teilweise umgreifende (Blatt-)Feder ausgebildet ist, da erst die korrekte Lage sicherstellt, dass die Druckwalze auch beim Anheben des Belastungsträgers sicher gehalten wird und dennoch per Hand aus dem Druckwalzenhalter entfernt werden kann.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer Anordnung zur Lagerung einer Druckwalze am Belastungsträger eines Textilmaschinenstreckwerks zeichnet sich schließlich dadurch aus, dass das Federelement, mit dem der Druckwalzenhalter mit dem Belastungsträger verbunden werden kann, gegenüber dem Druckwalzenhalter ausgerichtet und an einem äußeren Umfangsbereich mit Hilfe wenigstens eines Klemmabschnitts des Druckwalzenhalters geklemmt wird. Hierdurch erfolgt schließlich die Fixierung des Federelements gegenüber dem Druckwalzenhalter, wobei die Fixierung durch den Kraftschluss zwischen Federelement und dem bzw. den anliegenden Klemmabschnitt(en) erfolgt.
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Im Gegensatz zu der im Stand der Technik bekannten Nietverbindung erlaubt das erfindungsgemäße Verfahren die lagegenaue Ausrichtung zwischen Federelement und Druckwalzenhalter. So ist vorgesehen, dass beide Bauteile zunächst lose miteinander in Verbindung gebracht werden. Nach der losen Verbindung (hierbei wird das Federelement beispielsweise über einen seiner Endabschnitte in eine Vertiefung des Druckwalzenhalters gelegt) erfolgt schließlich die Ausrichtung des Federelements gegenüber dem Druckwalzenhalter. Die korrekte Ausrichtung ist hierbei insbesondere in Längsrichtung des Federelements von besonderer Bedeutung, da nur durch eine korrekte Ausrichtung in Längsrichtung sichergestellt werden kann, dass die Druckwalze im späteren Streckwerk exakt der entsprechend zugeordneten Gegenwalze gegenübersteht. Nach der entsprechenden Ausrichtung (das Federelement ist vor der Fixierung also in Längsrichtung gegenüber dem Druckwalzenhalter verschiebbar) erfolgt schließlich der erfindungsgemäße Klemmvorgang. Hierbei werden der bzw. die Klemmabschnitte des Druckwalzenhalters gegen einen äußeren Umfangsbereich des Federelements gepresst, so dass es zu einem Kraftschluss zwischen Federelement und dem bzw. den Klemmabschnitten des Druckwalzenhalters kommt. Das Federelement ist schließlich in seiner exakten Solllage fixiert und kann nur noch mit einer im Normalbetrieb des Streckwerks nicht auftretenden Kraft vom Druckwalzenhalter gelöst werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn der Klemmabschnitt durch Bördelung wenigstens einer Seitenwand des Druckwalzenhalters erzeugt wird. Mit anderen Worten wird also zumindest ein Teil des Druckwalzenhalters (vorzugsweise die Endabschnitte seiner beiden sich in Längsrichtung des Federelements erstreckenden Seitenwände) beim Klemmvorgang um den genannten Umfangsbereich des Federelements herumgeschlungen und letztendlich mit dem Federelement verstemmt. Die Klemmabschnitte, die sich vorzugsweise bezüglich des Federelements gegenüberliegen, umgreifen somit das Federelement in seinem dem Druckwalzenhalter zugeordneten Endbereich und stellen somit die gewünschte gegenseitige Fixierung beider Bauteile sicher. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Druckwalzenhalter grundsätzlich mehrteilig ausgebildet sein kann. Denkbar ist selbstverständlich auch die einteilige Ausbildung, wobei der Druckwalzenhalter prinzipiell im Bereich des bzw. der Klemmabschnitte eine geringere Härte aufweisen sollte als das Federelement (um ein Verbiegen desselben während des Klemmens zu vermeiden).
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Druckwalzenhalter vor dem Klemmen des Federelements mit einem Halteelement in Kontakt gebracht wird, welches der späteren Fixierung der Drehachse der Druckwalze dient, und dass das Halteelement anschließend ebenfalls mit Hilfe wenigstens eines Klemmabschnitts des Druckwalzenhalters geklemmt und hierdurch am Druckwalzenhalter fixiert wird. Federelement und Halteelement können hierbei von dem- bzw. denselben Klemmabschnitt(en) fixiert werden. So ist es denkbar, dass das Halteelement zwischen Druckwalzenhalter und Federelement platziert wird. Halteelement und Federelement werden in diesem Fall vorzugsweise auf den Druckwalzenhalter aufgelegt, ausgerichtet und schließlich geklemmt. Erfolgt das Klemmen durch Bördeln entsprechender Abschnitte des Druckwalzenhalters, so drücken diese Abschnitte schließlich das Federelement gegen das Halteelement und beide Bauteile gemeinsam gegen den Druckwalzenhalter. Im Ergebnis sind sämtliche Elemente relative zueinander fixiert.
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Schließlich ist es äußert vorteilhaft, wenn das Halteelement vor dem Klemmen des Federelements zwischen den Druckwalzenhalter und das Federelement eingelegt wird. Nach dem entsprechenden Ausrichten des Federelements (und eventuell auch des Halteelements) kann das Halteelement und das Federelement schließlich durch wenigstens einen gemeinsamen Klemmabschnitt geklemmt und hierdurch am Druckwalzenhalter fixiert werden. Die Fixierung der genannten Bauteile erfolgt also einheitlich, so dass lediglich ein Klemmvorgang notwendig ist. Vorzugsweise erfolgt die Fixierung auch in diesem Fall durch Anpressen zweier dem Federelement benachbarter Seitenwandabschnitte des Druckwalzenhalters an das Federelement.
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Weitere Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen beschrieben. Es zeigen:
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1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer an einem Belastungsträger eines Streckwerks fixierten Anordnung zur Lagerung einer Druckwalze gemäß dem Stand der Technik,
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2 eine teilweise Draufsicht auf die Anordnung aus 1,
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3 eine Seitenansicht eines Ausschnitts einer erfindungsgemäßen Anordnung sowie einen Schnitt entlang der Schnittfläche B-B’ in 4,
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4 Draufsichten einer erfindungsgemäßen Anordnung vor und nach dem Klemmen des Federelements,
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5 einen teilweisen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Anordnung vor und nach dem Klemmen des Federelements (Schnittverlauf entlang der Schnittfläche A-A’ in 3),
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6 eine alternative Ausführung der in 5 gezeigten Anordnung vor und nach dem Klemmen des Federelements, und
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7 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Anordnung nach dem Klemmen des Federelements.
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1 zeigt eine teilweise geschnittene Anordnung zur Lagerung einer Druckwalze 1 eines Streckwerks einer Textilmaschine (beispielsweise einer Ringspinnmaschine). Die Anordnung umfasst einen Druckwalzenhalter 3 mit einer nach unten offenen Vertiefung, in der die Drehachse 4 der Druckwalze 1 mit Hilfe eines Halteelements 10 (z. B. einer entsprechend gebogenen Blattfeder) gehalten wird. Wie aus 2 ersichtlich, handelt es sich bei der Druckwalze 1 beispielsweise um einen Walzenzwilling, d. h. um eine Walze mit zwei über eine Drehachse 4 verbundene Walzenabschnitte 21.
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Der Druckwalzenhalter 3, in dem die Druckwalze 1 drehbar gelagert ist, ist wiederum mit Hilfe eines Federelements 5 (das ebenfalls als Blattfeder ausgebildet sein kann), mit einem Belastungsträger 2 des Streckwerks verbunden. Das Federelement 5 stellt während des Betriebs, bei dem der Belastungsträger 2 in die in 1 gezeigte Stellung nach unten verschwenkt wurde, sicher, dass die Druckwalze 1 mit einer gewissen Auflagekraft an einer Gegenwalze 20 anliegt. Selbstverständlich kann auch die Gegenwalze 20 mehrere Walzenabschnitte 21 aufweisen. Denkbar ist jedoch auch, die Gegenwalze 20 in Form eines angetriebenen Zylinders zu realisieren, der sich vorzugsweise über mehrere der erfindungsgemäßen Anordnungen erstreckt und damit mehreren Druckwalzen 1 zugeordnet ist.
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Im Betrieb des Streckwerks dienen die Druckwalze 1 und die Gegenwalze 20 schließlich der Führung eines Faserverbunds 22, der in 1 ebenfalls schematisch dargestellt ist.
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Das Federelement 5 selbst ist mit dem Belastungsträger 2 beispielsweise über einen Schlitten 19 verbunden, dessen Lage nach Lösen einer den Schlitten 19 fixierenden Schraubfixierung 16 durch Verschieben des Schlittens 19 in Richtung des in 1 gezeigten Doppelpfeils justierbar ist. Die Schraubfixierung 16 durchdringt hierfür z. B. ein Langloch 17 des Belastungsträgers 2.
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Hingegen kann das Federelement 5 lediglich in den Schlitten 19 eingehängt sein, wobei dieser zur Lagefixierung ein Stützelement 15 aufweisen kann, das in eine entsprechende Öffnung 23 des Federelements 5 eingreift. Die Abstützung auf der dem Stützelement 15 abgewandten Seite des Federelements 5 kann schließlich über eine in 1 angedeutete Anlage 14 erfolgen.
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Um nun das Federelement 5 mit dem Druckwalzenhalter 3 zu verbinden, ist es im Stand der Technik üblich, den Druckwalzenhalter 3 mit einem Fortsatz zu versehen, der nach der losen Verbindung von Federelement 5, Halteelement 10 und Druckwalzenhalter 3 verformt wird, so dass sich die in 1 gezeigte Nietverbindung 18 ergibt. Da hierbei jedoch relativ große Kräfte aufgebracht werden müssen, um die gewünschte gegenseitige Fixierung der genannten Bauteile zu gewährleisten, kann es zu einer gegenseitigen Verschiebung von Federelement 5 und Druckwalzenhalter 3 kommen. Mit anderen Worten ist die genannte Verbindungsmethode toleranzbehaftet, wobei sich die Toleranzen auf die genaue gegenseitige Lage von Druckwalze 1 und Gegenwalze 20 auswirken und die Qualität des passierenden Faserverbunds 22 negativ beeinflussen kann. Zwar können gewisse Abweichungen nach Lösen der Schraubfixierung 16 und anschließendem Verschieben des Schlittens 19 korrigiert werden. Die Justierung ist jedoch zeitintensiv.
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Um die Genauigkeit beim Verbindungsvorgang von Druckwalzenhalter 3, Federelement 5 und Haltelement (falls vorhanden) zu erhöhen, wird nun erfindungsgemäß vorgeschlagen, das Federelement 5 mit Hilfe wenigstens eines an einem äußeren Umfangsbereich 24 des Federelements 5 anliegenden Klemmabschnitts 6 des Druckwalzenhalters 3 klemmen und hierdurch am Druckwalzenhalter 3 zu fixieren.
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Ein mögliches Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung zur Lagerung einer Druckwalze 1 an einem Belastungsträger 2 eines Streckwerks einer Textilmaschine ist der Zusammenschau der 3 bis 5 zu entnehmen (die rechte Darstellung in 3 entspricht einem Schnitt entlang der Schnittfläche B-B’ in 4, die rechte Darstellung in 5 entspricht einem Schnitt entlang der Schnittfläche A-A’ in 3, die linke Darstellung in 5 zeigt die Anordnung gemäß rechter Darstellung in 5 vor dem erfindungsgemäßen Klemmvorgang).
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Wie den Figuren zu entnehmen ist, erfolgt die Fixierung des Federelements 5 und auch des Halteelements 10 durch Bördeln der beiden Seitenwände 8 des Druckwalzenhalters 3. Die Bördelung 7 bewirkt hierbei einen Kraftschluss zwischen dem Druckwalzenhalter 3 und dem Federelement 5, welche wiederum zwischen dem Druckwalzenhalter 3 und dem Federelement 5 platziert ist und indirekt ebenfalls von der Bördelung 7 fixiert wird, die das Federelement 5 gegen das Halteelement 10 und das Halteelement 10 wiederum gegen den Druckwalzenhalter 3 presst. Der Druckwalzenhalter 3 ist hierfür vorzugsweise aus einem Material (z. B. Aluminium), das zumindest im Bereich, in dem die Bördelung 7 entstehen soll, weicher ist als das Federelement 5 (das beispielsweise aus Federstahl besteht).
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Ein Vergleich der in 5 gezeigten Abbildungen zeigt, wie die erfindungsgemäße Anordnung zusammengesetzt werden kann (siehe auch die rechte Darstellung in 3). Zunächst wird das Halteelement 10 auf den Druckwalzenhalter 3 aufgelegt. Zur Erzielung einer zuverlässigen Ausrichtung zwischen Halteelement 10 und Druckwalzenhalter 3 kann letzterer über einen Fortsatz 12 (bzw. über eine sonstige Ausbuchtung) verfügen (z. B. in Form eines Zentrierdorns), der beim Auflegen des Halteelements 10 in eine Durchbrechung 11 (oder Einbuchtung) desselben eingreift. Im Anschluss daran erfolgt die zunächst lose Verbindung zwischen Druckwalzenhalter 3 und Federelement 5, wobei die genannten Bauteile hierfür in einer entsprechenden Lehre fixiert werden können, um eine möglichst genaue gegenseitige Ausrichtung zu ermöglichen. Ist der Druckwalzenhalter 3 und mit ihm das Halteelement 10 exakt gegenüber dem aufgelegten Federelement 5 ausgerichtet, erfolgt das erfindungsgemäße Klemmen.
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Hierbei werden vorzugsweise die sich parallel zur Längsachse 9 des Federelements 5 erstreckenden Seitenwände 8 in ihren oberen, dem Federelement 5 benachbarten Bereichen in Richtung des Federelements 5 gepresst. Die genannten Bereiche schmiegen sich schließlich fest an das Federelement 5 an, wobei Klemmabschnitte 6 in Form der in den 3 bis 5 gezeigten Bördelungen 7 entstehen. Mit anderen Worten kommt es zu einer kraftschlüssigen Verbindung zwischen Federelement 5 und Druckwalzenhalter 3 und damit auch zu einer entsprechenden Verbindung zwischen Druckwalzenhalter 3 und Halteelement 10 (falls ein derartiges Element überhaupt vorgesehen ist). Die Klemmabschnitte 6 „verbeißen“ sich hierbei regelrecht mit den vorzugsweisen scharfkantigen Außenkanten des Federelements 5, so dass die Fixierung desselben nur noch durch Eintrag einer hohen äußeren Kraft möglich wäre, die jedoch im Normalbetrieb des Streckwerks nicht zu verzeichnen ist.
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Während die bisher beschriebene Bördelung 7 eine besonders stabile Klemmung des Federelements 5 verspricht, kann es ebenso ausreichend sein, die Klemmabschnitte 6 ohne eine entsprechende Überlappung der Federelemente 5 an dieses anzupressen.
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Eine entsprechende Ausführung zeigt 6. Wie der Vergleich der beiden Darstellungen zeigt, ragen die Seitenwände 8 des Druckwalzenhalters 3 auch nach dem Klemmvorgang nicht über die Oberseite das Federelements 5. Vielmehr werden die den späteren Klemmbereich bildenden Seitenwände 8 des Druckwalzenhalters 3 lediglich seitlich gegen das Federelement 5 gepresst, wobei es zu einer gewissen Verformung der Seitenwände 8 kommt.
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Um ein verkantungsfreies Einlegen des Federelements 5 bzw. des Halteelements 10 in die Vertiefung des Druckwalzenhalters 3 zu ermöglichen, kann es zudem von Vorteil sein, wenn zwischen den Seitenwänden 8 des Druckwalzenhalters 3 und den beiden zu fixierenden Elementen (Federelement 5 und Halteelement 10) vor dem Klemmvorgang ein gewisser Freiraum 13 besteht (siehe linke Darstellung in 6). Die einzelnen Bauteile müssen jedoch in diesem Fall während des Klemmens insbesondere auch seitlich geführt sein, um zu vermeiden, dass sich die einzelnen Elemente gegenseitig verdrehen.
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Selbstverständlich kann ein entsprechender Freiraum 13 auch im Fall der in 5 gezeigten Anordnung vorgesehen sein. Ebenso kann auf den Freiraum 13 in 6 verzichtet werden.
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Abschließend zeigt 7 eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung. Im Gegensatz zu der in 4 gezeigten Version, sind die beiden im Bereich der Seitenwände 8 des Druckwalzenhalters 3 verlaufenden Klemmabschnitte 6 nicht als durchgehende Bördelungen 7 ausgebildet. Vielmehr verfügt jeder Klemmabschnitt 6 über jeweils eine Mehrzahl an gebördelten und ungebördelten Abschnitten. Der Vorteil einer derartigen Ausgestaltung liegt in der Tatsache, dass zum Bördeln der einzelnen Abschnitte ein geringerer Krafteintrag notwendig ist als im Fall der in 4 gezeigten Variante. Die Gefahr, dass es beim Bördelvorgang auch zu einer Verformung des Druckwalzenhalters 3 kommt, ist in diesem Fall minimiert. Selbstverständlich ist die Anzahl der gebördelten und nicht gebördelten Abschnitte nicht auf die in 7 gezeigte Anzahl beschränkt. So sind auch mehr oder weniger gebördelte Abschnitte pro Klemmabschnitt 6 durchaus möglich.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Abwandlungen im Rahmen der Patentansprüche sind ebenso möglich wie eine Kombination der Merkmale, auch wenn sie in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen dargestellt und beschrieben sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Druckwalze
- 2
- Belastungsträger
- 3
- Druckwalzenhalter
- 4
- Drehachse
- 5
- Federelement
- 6
- Klemmabschnitt
- 7
- Bördelung
- 8
- Seitenwand
- 9
- Längsachse des Federelements
- 10
- Halteelement
- 11
- Durchbrechung
- 12
- Fortsatz
- 13
- Freiraum
- 14
- Anlage
- 15
- Stützelement
- 16
- Schraubfixierung
- 17
- Langloch
- 18
- Nietverbindung
- 19
- Schlitten
- 20
- Gegenwalze
- 21
- Walzenabschnitt
- 22
- Faserverbund
- 23
- Öffnung
- 24
- äußerer Umfangsbereich des Federelements
- 25
- ungebördelter Abschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3823872 A1 [0002]
- DE 102005044081 A1 [0003]