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Technisches Gebiet
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung für eine Handfeuerwaffe gegen unautorisierten Gebrauch, mit einem Waffenschloss, das über einen elektromechanischen Verriegelungsmechanismus verfügt, der in einem verriegelten Zustand das Waffenschloss derart an die Handfeuerwaffe fügt, dass ein Gebrauch der Handfeuerwaffe nicht möglich ist, und in einem entriegelten Zustand eine Separierung des Waffenschlosses von der Handfeuerwaffe ermöglicht, sowie eine prozessorunterstützte Recheneinheit mit wenigstens einer Schnittstelle aufweist, über die Informationen übertragbar sind, auf deren Grundlage die Recheneinheit den elektromechanischen Verriegelungsmechanismus unter Zugrundelegung wenigstens eines Entscheidungskriteriums zu Zwecken seiner Ent- oder Verriegelung aktiviert.
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Ferner werden ein Sicherungssystem sowie ein Verfahren zum Schutz einer Handfeuerwaffe gegen unautorisierten Gebrauch beschrieben.
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Stand der Technik
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Der Umgang mit Waffen, insbesondere Handfeuerwaffen ist aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung eine hochsensible und daher sehr relevante Thematik, die im Deutschen Waffengesetz detailliert geregelt ist. Von besonderer Bedeutung sind die in dem Gesetz geregelten Obhutspflichten, die eine sachgerechte und sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition umfassen.
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Zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Sicherheitsbestimmungen sind Sicherungssysteme bekannt, die von einer Verwahrung der Schusswaffen in abschließbaren Räumen oder Tresoren bis hin zu an den einzelnen Waffen lösbarfest anbringbaren oder in diesen dauerhaft integrierten Waffenschlössern reichen.
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Alle bisher bekannten Waffenschlösser sind derart ausgelegt, dass sie über ein Blockiersystem verfügen, das für einen ungehinderten Einsatz der Handfeuerwaffe in einen entriegelten Zustand überführbar ist, das jedoch in einem verriegelten Zustand den Gebrauch der Handfeuerwaffe verunmöglicht.
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Aus der Druckschrift
DE 195 11 155 A1 ist ein Waffenschloss mit einem mechanischen Blockiersystem entnehmbar, das aus zwei beidseitig die Abzugseinheit der Handfeuerwaffe überfangende Schlossteile besteht, die im Wege einer Steckverbindung, die durch die Abzugseinheit der Handfeuerwaffe hindurchragt, mittels eines gegenseitigen Zahneingriffes gehalten werden, der über ein manuell bedienbares Kombinationsschloss aus einer mechanisch verriegelten, in eine mechanisch entriegelte Stellung und umgekehrt überführbar ist, so dass das Waffenschloss für einen ungehinderten Gebrauch der Handfeuerwaffe vollständig von der Handfeuerwaffe separiert werden kann.
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Derartige rein mechanische Blockiersysteme weisen zwar die Vorteile einer einfachen Handhabung sowie einen effizienten Schutz gegenüber einem schnellen unautorisierten Zugriff auf die Handfeuerwaffe auf, verfügen jedoch über eine nur begrenzte Schutzwirkung, zumal die Sicherheitsproblematik im Falle eines Zahlenschlosses als Blockiersystem auf einen getrennt von der Handfeuerwaffe aufzubewahrenden Zahlencode verlagert wird. Gleiches gilt für mechanische Waffenschlösser, die mit Hilfe von Schlüsseln zu betätigen sind und deren sichere Aufbewahrung die Schutzwirkung des Zahlenschlosses bestimmt.
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Ein gegenüber dem vorstehenden Waffenschloss verbessertes, auf einem Schlüssel-Schloss-Prinzip beruhendes mechanisches Blockiersystem stellt das in der Druckschrift
US 6,874,265 B1 erläuterte Waffenschloss dar, das gleichsam aus zwei am Abzug der Handfeuerwaffen ineinander steckbare Schlossteile besitzt, jedoch zusätzlich über einen Fingerabdrucksensor verfügt, über den der Blockiermechanismus ver- bzw. entriegelt werden kann. Ein derartiges auf biometrische Daten des Waffeninhabers zurückgreifendes Waffenschloss verfügt zwar über eine deutlich höhere Sicherheit, gleichwohl bedarf es für die Sensorfunktion sowie auch für den elektromechanischen Verriegelungsmechanismus des Waffenschlosses einer Energieversorgung mittels Batterie oder eines Akkus. In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass die Funktion des Waffenschlosses bei einem zu geringen Ladezustand der Batterie funktionsuntüchtig ist.
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Ein weiteres auf einem elektromechanischen Blockiermechanismus beruhendes Waffenschloss ist der Druckschrift
US 2002/0095845 A1 zu entnehmen, das ebenso, wie die vorstehenden Beispiele, zwei die Abzugseinheit einer Handfeuerwaffe überfangende Schlossteile aufweist, die mit Hilfe eines elektromechanisch auslösbaren Sperrmechanismus miteinander verriegelbar sind. Zur Aktivierung des elektromechanischen Blockiersystems dient ein Schlüsselcode, der in einer separaten Schlüsseleinheit in Form einer magnetischen Information vorliegt, die mittels induktiver Wechselwirkung mit einer innerhalb des Waffenschlosses integrierten, batteriebetriebenen Einheit zur Code-Erkennung übertragen wird.
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Die vorstehend beschriebenen Waffenschlösser sind unabhängig zur Handfeuerwaffe ausgebildet und bedürfen daher keiner speziell an der Handfeuerwaffe vorzunehmenden Modifikationen.
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Darüber hinaus ist eine Vielzahl von bereits in Handfeuerwaffen integrierten Sicherheitssystemen bekannt, die bereits in der Konstruktion und Ausbildung der Handfeuerwaffen zum Teil hochkomplexe konstruktive Maßnahmen erfordern, die sich letztlich in den Anschaffungskosten sowie auch dem Eigengewicht derartiger Schusswaffen nachteilhaft auswirken. Nur aus Gründen der Vollständigkeit sei in diesem Zusammenhang bspw. auf die Druckschrift
EP 1 605 222 A1 verwiesen, in der eine Vorrichtung zum Fernkontrollieren der Benutzung einer persönlichen Waffe erläutert ist, bei der die Handfeuerwaffe über eine integrierte drahtlose Schnittstelle, bspw. GSM, W-LAN, etc. verfügt, über die Informationssignale von einer entfernten Zentrale sowohl empfangen als auch übermittelt werden können. Mit Hilfe eines in der Handfeuerwaffe integrierten Prozessors sowie diversen weiteren, in der Handfeuerwaffe integrierten Sensoren können zum einen die aktuelle Funktion der Waffe überwacht sowie auch eine temporäre oder endgültige Sperre der Waffe initiiert werden.
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Die Druckschrift
DE 20 2009 012 258 U1 beschreibt eine Schusswaffe in der eine Funksignale empfangende Erkennungsvorrichtung integriert ist, durch die eine Freischaltung oder Sperrung eines ebenfalls in der Handfeuerwaffe integrierten Waffenschlosses ermöglicht wird. Zur Autorisierung der Handfeuerwaffe eignet sich bspw. ein auf RFID-Technik basierender Ausweis, den ein berechtigter Nutzer der Schusswaffe mitführt und dessen Funksignale von der in der Handfeuerwaffe integrierten Ausweis-Erkennungsvorrichtung detektiert wird. Zusätzlich können weitere Sicherungsvorgaben für den autorisierten Gebrauch der Schusswaffe eingerichtet werden, wie bspw. den zusätzlichen Empfang eines von einem entfernt gelegenen Funksender abgestrahlten Autorisierungs-Funksignals.
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Darstellung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung für eine Handfeuerwaffe gegen unautorisierten Gebrauch, mit einem Waffenschloss, das über einen elektromechanischen Verriegelungsmechanismus verfügt, der in einem verriegelten Zustand das Waffenschloss derart an die Handfeuerwaffe fügt, dass ein Gebrauch der Handfeuerwaffe nicht möglich ist und in einem entriegelten Zustand eine Separierung des Waffenschlosses von der Handfeuerwaffe ermöglicht, sowie eine prozessorunterstützte Recheneinheit mit wenigstens einer Schnittstelle aufweist, über die Informationen übertragbar sind, auf deren Grundlage die Recheneinheit den elektromechanischen Verriegelungsmechanismus unter Zugrundelegung wenigstens eines Entscheidungskriteriums zu Zwecken seiner Ent- oder Verriegelung aktiviert, derart weiterzubilden, dass die Sicherheit gegenüber unautorisiertem Gebrauch der Handfeuerwaffe sowie auch die Betriebs- und Funktionszuverlässigkeit des an der Handfeuerwaffe anzubringenden Waffenschlosses signifikant erhöht werden sollen. Insbesondere gilt es dafür Sorge zu tragen, dass die Funktionszuverlässigkeit nicht von einer am Waffenschloss oder in der Handfeuerwaffe vorzusehenden elektrischen Energieversorgungseinheit abhängen soll.
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Die Lösung der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Im nebengeordneten Anspruch 10 ist darüber hinaus ein Sicherungssystem zum Schutz einer Handfeuerwaffe gegen unautorisierten Gebrauch beschrieben. Im Anspruch 13 wird schließlich ein lösungsgemäßes Verfahren zum Schutz gegen unautorisierten Gebrauch einer Handfeuerwaffe erläutert. Den lösungsgemäßen Gedanken in vorteilhafter Weise weiterbildende Merkmale sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der weiteren Beschreibung, insbesondere unter Bezugnahme auf wenigstens ein Ausführungsbeispiel erläutert.
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Die lösungsgemäße Vorrichtung für eine Handfeuerwaffe gegen unautorisierten Gebrauch, die sämtliche Merkmale des Oberbegriffes des Anspruches 1 vorsieht, zeichnet sich dadurch aus, dass die wenigstens eine Schnittstelle als drahtgebundene Schnittstelle ausgebildet ist, über die sowohl die Informationen übertragbar sind als auch elektrische Energie der Recheneinheit sowie dem elektromechanisch ausgebildeten Verriegelungsmechanismus zuführbar ist.
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Die der lösungsgemäßen Vorrichtung zugrunde liegenden Idee sieht zu Zwecken einer autorisierten Aktivierung eines Waffenschlosses die Nutzbarmachung modernster, softwarebasierter Codierungs- und Sicherungsverfahren vor, wie sie in rechnergestützten Endgeräten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ermöglicht die am Waffenschloss vorgesehene drahtgebundene Schnittstelle, die als Daten-Busverbindung ausgebildet ist und vorzugsweise einer standardisierten USB-Schnittstelle entspricht, eine kabelgebundene elektrische Verbindung mit einem externen Endgerät, das als elektrische Energiequelle zur Stromversorgung sämtlicher im Waffenschloss enthaltenen elektrisch aktivierbaren Komponenten dient.
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Das lösungsgemäß ausgebildete Waffenschloss stellt eine jeweils an die Handfeuerwaffe angepasste, nachrüstbare Einheit dar, die vorzugsweise in Form eines individuell an die Handfeuerwaffe angepassten Abzugsschlosses oder als individuell ausgebildete Laufblockierung ausgeführt ist. Für den Fall einer Laufblockierung nimmt das Waffenschloss die Form einer Abschlussdose am Lauf und/oder einer in den Waffenlauf einführbaren Laufverriegelung an, die gleichfalls individuell form- und kraftschlüssig wie im Falle eines Abzugsschlosses, mit der Handfeuerwaffe eine geschlossene Einheit bildet.
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Unabhängig von der tatsächlichen Ausbildungsvariante, entweder in Form eines Abzugsschlosses oder einer Laufverriegelung, verfügt das lösungsgemäß ausgebildete Waffenschloss über einen elektromechanischen Verrieglungsmechanismus, den es sowohl zu Zwecken der Ent- als auch Verriegelung mit elektrischer Energie zu versorgen gilt. Dies gilt zugleich auch für die innerhalb des Waffenschlosses integrierte Rechnereinheit, die zur Aktivierung des elektromechanischen Verriegelungsmechanismuses entsprechende Steuersignale generiert und an den Verriegelungsmechanismus überträgt. Im Gegensatz zu den bis anhin bekannten Waffenschlössern mit einem elektromechanischen Verriegelungsmechanismus verfügt das lösungsgemäß ausgebildete Waffenschloss jedoch über keine im Waffenschloss integrierte Energiespeicher bzw. – versorgungseinheit, bspw. in Form einer Batterie oder eines Akkus. Hierdurch entfällt die Notwendigkeit das Waffenschloss zumindest im Hinblick auf den Ladezustand von Batterie oder Akku zu überprüfen bzw. zu warten, so dass in vorteilhafter Weise jene Fälle ausgeschlossen werden können, in denen von der Funktionstüchtigkeit eines Waffenschlosses ausgegangen wird, obwohl die für die Funktionalität erforderliche elektrische Energieversorgung aufgrund eines entleerten elektrischen Energiespeichers nicht zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass durch den ausdrücklichen Verzicht einer elektrischen Energiequelle innerhalb des Waffenschlosses das Waffenschloss kleinbauender, leichter und in der Herstellung günstiger realisierbar ist.
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Wie bereits erwähnt, erfolgt die Energieversorgung von zumindest der Waffenschloss eigenen Rechnereinheit sowie des elektromechanischen Verriegelungsmechanismuses über eine externe Energieversorgungsquelle, die über die Waffenschloss eigene Schnittstelle per Verbindungskabel angeschlossen wird. Da die Stromversorgung und die damit verbundene Aktivierung der Waffenschloss eigenen elektrischen Komponenten ohnehin nur zum Zwecke der Verriegelung sowie Entriegelung erforderlich ist, stellt der ausdrückliche Verzicht einer Waffenschloss eigenen Energieversorgung keinen Nachteil dar, zumal die Bereitstellung von elektrischer Energie mit Aufnahme für den Ent- und Verriegelungsvorgang, die jeweils lediglich momenthafte Vorgänge darstellen, nicht erforderlich ist.
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Zur Ver- und Entriegelung des Waffenschlosses gilt es zum einen die Autorisierung für den Gebrauch der Handfeuerwaffe zu überprüfen. Hierzu wird der Waffenschloss eigenen, prozessorunterstützten Rechnereinheit ein eindeutiger und ggf. codierter Sicherheits- und Freigabecode zugeführt, der von Seiten eines externen Endgerätes, das von einem konventionellen PC bis hin zu einem portablen intelligenten Endgerät, wie bspw. Smartphone etc. reichen kann, abgegeben wird. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Hardware-Verbindung zwischen der waffenschlossseitigen Schnittstelle und dem externen Endgerät mit Hilfe eines USB-Kabels, über das der entsprechende, auf dem Endgerät abgespeicherte oder an das Endgerät übertragene Freigabecode an die waffenschlossseitige prozessorunterstützte Recheneinheit übermittelt wird. Da sowohl die waffenseitige prozessorunterstützte Recheneinheit sowie auch das externe Endgerät softwaregesteuerte Informationen zu verarbeiten in der Lage sind, können zur Bevorratung und/oder zur Erzeugung von Sicherheits- und Freigabecodes sowie auch zur Überprüfung deren Authentizität verfügbare, Softwaretools, bzw. Softwareprogramme zur Anwendung kommen, durch die auf derzeit sowie auch auf künftig verfügbare Codierungs- und Sicherungstechniken zugegriffen werden können. Beispielsweise lassen sich zur Authorisierung der Verriegelung bzw. Entriegelung des Waffenschlosses die gleichen Sicherheitsstandards anwenden, die derzeit bspw. im Bereich des „Home-Bankings” oder eines „Datenbankzuganges über das Internet” zur Anwendung gelangen.
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Die Waffenschloss eigene, prozessorunterstützte Recheneinheit ist in vorteilhafter Weise mit einer gleichsam im Waffenschloss integrierten Speichereinheit verbunden, in der sicherheitsrelevante Informationen abgespeichert bzw. bevorratet sind, auf deren Grundlage eine Überprüfung der von Seiten des externen Endgerätes via Hardware-Schnittstelle übertragenen Informationen innerhalb der prozessorunterstützten Rechnereinheit durchgeführt wird. Auch ermöglicht die im Waffenschloss integrierte Speichereinheit die Erfassung bzw. Abspeicherung von auf das Waffenschloss gerichteten Zugriffen sowie deren chronologische, protokollartige Abspeicherung.
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Sind sämtliche Bedingungen für eine authorisierte Aktivierung des Waffenschlosses nach entsprechender Sicherheitsüberprüfung innerhalb der prozessorunterstützten Recheneinheit erfüllt, bei der wenigstens ein Entscheidungskriterium erfüllt sein muss, bspw. die Übereinstimmung eines seitens des Endgerätes übertragenen Zugriffscodes mit einem in der Speichereinheit abgespeicherten Code, so generiert die Recheneinheit ein Steuersignal zur Aktivierung des elektromechanischen Verriegelungsmechanismuses, zu Zwecken der Ent- oder Verriegelung.
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Der durch ein elektrisches Steuersignal aktivierbare, elektromechanische Verriegelungsmechanismus ist vorzugsweise durch einen elektromotorischen Stellantrieb, eine über einen durch elektrische Energie aktivierbaren Wandlerwerkstoff verfügende Aktorik oder durch einen elektromagnetischen Schließmechanismus realisierbar. Der elektromotorische Stellantrieb weist bspw. einen Linearspindelantrieb auf, als elektrisch aktivierbarer Wandlerwerkstoff eignen sich vorzugsweise piezoelektrische oder magnetostriktive Materialien, auf die ein Fachmann zur Realisierung an sich bekannter Aktoren zurückgreift, und schließlich sind dem Fachmann elektromagnetische Schließmechanismen bekannt, in denen Elektromagnetanordnungen in an sich bekannter Weise zum Einsatz kommen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform verfügt das Waffenschloss zudem über eine die Handfeuerwaffe identifizierende Sensorik, die für die Handfeuerwaffe charakteristische Sensorsignale erzeugt, die an die Recheneinheit zu Zwecken einer Waffenidentifikation übertragbar sind. Eine derartige, die Handfeuerwaffe identifizierende Sensorik lässt sich in einer einfachsten Ausführungsform durch zwei gegeneinander isolierte, am Waffenschloss vorgesehene Messelektroden realisieren, die beim Anlegen des Waffenschlosses an der Handfeuerwaffe jeweils mit einem metallischen Oberflächenbereich der Handfeuerwaffe in Kontakt treten. Mit Hilfe einer geeignet ausgebildeten Messelektronik, die im Waffenschloss untergebracht und mit den wenigstens zwei Messelektroden verbunden ist, ist es möglich, eine die Handfeuerwaffe individuell charakterisierende Materialeigenschaften am Messort zu erfassen, bspw. in Form des elektrischen Widerstandes, der am Messort abgreifbaren Kapazität und/oder Induktivität. Mit Hilfe eines derartigen, die Handfeuerwaffe charakterisierenden, individuellen elektrischen Foot-Prints (IEFP) – vergleichbar eines Fingerabdruckes –, der als Referenzinformation in der waffenschlosseigenen Speichereinheit abgespeichert ist, ist es möglich eine selbständige Erkennung der Handfeuerwaffe durchzuführen. Durch die Wiedererkennung des IEFP kann identifiziert und festgestellt werden, ob bspw. mit Hilfe des Waffenschlosses auch diejenige Handfeuerwaffe wieder verschlossen wird, von der das Waffenschloss zuvor abgenommen worden ist.
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Selbstverständlich ist es denkbar in dem Waffenschloss weitere, die Handfeuerwaffe identifizierende Sensoren vorzusehen, wie bspw. optische Sensoren, mit denen bspw. die Oberflächentextur oder eine an der Handfeuerwaffe individuell angebrachte individuelle Kennzeichnung bspw. in Form eines Barcodes, erfassbar sind.
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Die lösungsgemäße Vorrichtung für eine Handfeuerwaffe gegen unautorisierten Gebrauch besteht im Kern aus einem Waffenschloss, das eine drahtgebundene Schnittstelle, vorzugsweise eine USB-Schnittstelle aufweist, über die sowohl Informationen zu Zwecken eines überprüfbaren autorisierten Gebrauches der Handfeuerwaffe als auch elektrische Energie zur Versorgung der waffenschlossseitig vorgesehenen prozessorunterstützten Recheneinheit sowie des elektromechanischen Verriegelungsmechanismuses übertragen werden. Gemeinsam mit einem separat zum Waffenschloss ausgebildeten Endgerät, in dem für einen autorisierten Gebrauch der Handfeuerwaffe erforderliche Informationen hinterlegt oder zumindest temporär bevorratet sind, wird ein Sicherungssystem zum Schutz einer Handfeuerwaffe gegen unautorisierten Gebrauch geschaffen, das je nach Ausbildung des separaten Endgerätes vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet.
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Im Falle der Ausbildung des separat ausgebildeten Endgerätes in Art eines modifizierten USB-Sticks, der sowohl über eine Speichereinheit als auch über eine Energiequelle bspw. in Form einer Batterie oder eines Akkus verfügt, und der direkt in die am Waffenschloss vorgesehene USB-Schnittstelle steckbar ist, kann ein im USB-Stick abgespeicherter Autorisierungscode direkt in die waffenschlossseitig vorgesehenen prozessorunterstützte Recheneinheit übertragen werden. Mit Hilfe der am USB-Stick zusätzlich vorgesehenen Energiequelle können die im Waffenschloss enthaltenen elektrischen Komponenten bspw. mit einer standardmäßigen Energieeinspeisung von 5 V mit elektrischer Energie versorgt werden.
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In bevorzugter Weise ist das separat ausgebildete Endgerät als stationäre oder mobile Rechnereinheit ausgebildet, bspw. als PC, Notebook, Smartphone, etc., auf der softwarebasierte Programme betrieben werden können, die mit in großem Umfang mit Sicherungs- und Codierungsinformationen versehen werden können, die wiederum entweder in den jeweiligen Endgeräten abgespeichert oder über drahtlose Übertragungskanäle, bspw. W-LAN, Bluetooth, GSM-System, etc. aus externen Informationsquellen, bspw. Mobilfunkkommunikationsquellen, Internet, bezogen werden können.
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Das aus der lösungsgemäßen Vorrichtung sowie einem geeignet gewählten separat zur Vorrichtung ausgebildeten Endgerät bestehende Sicherungssystem zum Schutz einer Handfeuerwaffe gegen unautorisiertem Gebrauch lässt sich durch geeignete Wahl der einzelnen Komponenten, so insbesondere des separat ausgebildeten Endgerätes für unterschiedliche Einsatzzwecke individuell und optimiert ausgestalten. Für den Fall eines fernsteuerbaren Endgerätes im Sinne eines Internet fähigen Endgerätes, bspw. Smartphone, ist es möglich Autorisierungsbedingungen auf das jeweilige Endgerät von einer zentral, hierarchischen Überwachungseinheit, bspw. per geschützter E-Mail-Übertragung, zu übermitteln. Auf diese Weise ist eine individuelle Autorisierung für die Aktivierung einer lösungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung mit Waffenschloss bspw. von einer Behörde, von Händlern, von einem Verein oder einer sonstigen befugten Hierarchie möglich. Bspw. kann eine Autorisierung zur Aktivierung der lösungsgemäßen Vorrichtung benutzerselektiv vorgenommen werden, indem sich der jeweilige Benutzer durch Eingabe eines nur dem Benutzer bekannten Codes in das intelligente Endgerät identifizierend auszeichnet und mittels ferngesteuerter Überprüfung durch eine separate Autorisierungsbehörde die Erlaubnis zur Betätigung der Vorrichtung mit Waffenschloss erhält.
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Auch ist es möglich, die Autorisierung ortsselektiv vorzunehmen, indem die im Waffenschloss vorgesehene Hardware-Schnittstelle mit einem bestimmten Endgerät, bspw. in Form eines PC's, der im Schützenheim eines Sportschützenvereins steht, verbunden wird.
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Ferner ist es möglich, die Autorisierung temporär selektiv vorzugeben, indem der für die Autorisierung erforderliche Sicherungs- bzw. Freigabecode mit einem Gültigkeitsdatum verbunden ist, das durch ein einzelnes Datum oder durch eine periodische Wiederkehr von Terminen vorgegeben sein kann. Sämtliche Vorgaben, die eine Benutzer-, Orts- oder Zeitselektivität definieren, lassen sich von einer zentralen Autorisierungsbehörde per geschützter E-Mail übertragen und auf dem jeweiligen Ziel-Endgerät, das bspw. im Falle eine PC's durch eine IP-Nummer definiert ist, vorab hinterlegen oder über das Internet aktuell übertragen bzw. anpassen. Somit ist eine ideale Lösung zur Verwaltung einer zentralen oder dezentralen Waffennutzung bzw. -freigabe an berechtigte Personen möglich.
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Darüber hinaus ist neben der autorisierten Entriegelung eines lösungsgemäß ausgebildeten Waffenschlosses auch eine überwachte Verriegelung mit Hilfe eines über die Schnittstelle angeschlossenen Endgerätes möglich. So kann bspw. nach Ende einer Schießveranstaltung erfasst und überwacht werden, ob sämtliche Waffen regulär mit einem Waffenschloss gesichert worden sind. Durch eine zentrale Kontrolle lässt sich auf diese Weise sehr leicht feststellen, ob eventuell einzelne Waffen nicht korrekt oder überhaupt nicht gesichert worden sind, wodurch eine direkte Gefahr für die Allgemeinheit sofort erkennbar ist.
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Das nachstehende praktische Beispiel soll den vorteilhaften Umgang mit der lösungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung mit Waffenschloss am Beispiel eines Sportschützenvereins illustrieren.
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Sollte bspw. eine Handfeuerwaffe nicht im Heimat- sondern in einem Drittverein benutzt werden, so kann der Sicherheitscode sowohl für die Ent- als auch für die Verriegelung – nicht notwendigerweise ist es erforderlich für beide Aktivitäten ein und den gleichen Sicherheitscode zu verwenden – vorab per E-Mail oder per USB-Stick auf den PC des Drittvereins übertragen. Erst nach Anschluss des USB-Kabels an den PC des Drittvereins sowie erfolgreicher Abfrage des dort hinterlegten bzw. zugänglichen Sicherheitscodes sowie ggf. der Personenidentifikation der jeweils freischaltenden Person, kann das Waffenschloss geöffnet werden. Zur Personenidentifikation ist es bspw. erforderlich am PC des Drittvereins einen entsprechenden Identifikationscode durch die freischaltende Person einzugeben.
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Nach dem Waffengebrauch, d. h. am Ende des Schießvorganges kann das lösungsgemäße Waffenschloss lediglich mit Hilfe des USB-Kabels sowie des PC's des Drittvereins verriegelt werden. Der Verriegelungsvorgang ist erst dann abgeschlossen, bis der Sicherheitszustand der Schusswaffe eindeutig protokolliert ist, d. h. durch einen entsprechenden Eintrag im PC des Drittvereins vermerkt ist. Somit ist es möglich, dass der Datenbestand des Drittvereins stets eine Abfrage ermöglicht, zu welchen Zeitpunkten welche Waffen in Benutzung sind und welche als gesichert im Datenbestand eingetragen sind. Die jeweils in Benutzung befindlichen Waffen sind zudem mit den die Person identifizierenden Daten abgespeichert, so dass genaue Angaben über die Benutzugszeit, den Benutzungsort sowie die Person, die eine bestimmte Waffe benutzt, abrufbar sind.
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Das Nichtvorliegen der Meldung, „Waffe wieder verschlossen” und dies zu einem vorgesehenen Zeitpunkt, bspw. am oder nach Ende einer Sportveranstaltung kann somit automatisch einen Fehlerfall identifizieren und eine entsprechende angemessene „Eskalationskette” in Gang setzen, die von lokal anfragenden Erinnerungen, bspw. in Form einer Signallampe am PC des Drittvereins, bis hin zur automatischen Benachrichtigung des Waffenbesitzers, des Veranstalters oder aber der Polizei reichen kann.
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Kurze Beschreibung der Erfindung
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Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung exemplarisch beschrieben. Es zeigt:
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1 Systemblockdiagramm einer lösungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung mit Waffenschloss und einer USB-Schnittstelle.
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Wege zur Ausführung der Erfindung, gewerbliche Verwendbarkeit Die einzige Figur zeigt ein Systemblockdiagramm zur Illustration sämtlicher Einzelkomponenten, aus denen eine lösungsgemäß ausgebildete Vorrichtung für eine Handfeuerwaffe gegen unautorisierten Gebrauch besteht.
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Das Waffenschloss 1 umfasst eine prozessorunterstützte Recheneinheit 2, in der Informationen unter Zugrundelegung wenigstens eines Entscheidungskriteriums verarbeitet werden, zum Zwecke der Ent- oder Verriegelung eines elektromechanischen Verriegelungsmechanismusses 3, an den die prozessorunterstützte Recheneinheit 2 in Abhängigkeit der Informationsverarbeitung Steuersignale S überträgt. Die der prozessorunterstützten Recheneinheit 2 zugeführten Informationen werden zum einen über eine am Waffenschloss 1 angebrachte Hardware-Schnittstelle 4, im weiteren als USB-Schnittstelle bezeichnet, übertragen, zum anderen hat die prozessorunterstützte Recheneinheit 2 Zugriff auf Daten bzw. Referenzinformationen, die in einer in dem Waffenschloss 1 integrierten Speichereinheit 5 bevorratet sind. Derartige Referenzinformationen umfassen bspw. Sicherheits- und Freigabecode, protokollierte Historiendaten, die Handfeuerwaffe identifizierende Informationen, kurz individueller elektrischer Foot-Print der Handfeuerwaffe (IEFP) etc. Optional kann die Speichereinheit 5 mit einer Timereinheit 6 kombiniert sein, um auf diese Weise Datum und Uhrzeit von möglichen Zugriffen, Fehlversuchen etc. zusätzlich erfassen und abspeichern zu können.
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Weiterhin optional ist eine die Handfeuerwaffe identifizierende Sensorik 7 im Waffenschloss 1 vorgesehen, die über Messtaster 71 in körperlichen Kontakt mit einer entsprechenden metallischen Außenwand der Handfeuerwaffe tritt und die dort vor Ort vorherrschende elektrische Kapazität, Induktivität und/oder den ohmschen Widerstand mit Hilfe einer nachgeordneten Messschaltung 72 zu erfassen in der Lage ist. Diese seitens der Messschaltung 72 erfassten Messsignale werden einer automatischen Waffenidentifikationseinheit 8 zugeführt, die aus den Messdaten einen die Handfeuerwaffe individualisierenden, elektrischen Foot-Print (IEFP) erstellt.
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Der IEFP wird der prozessorunterstützten Recheneinheit 2 zugeführt, die eine entsprechende Berücksichtigung dieser Informationen bei der Entscheidung zur Aktivierung des Waffenschlosses 1 vornimmt.
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Über die USB-Schnittstelle 4 erfolgt eine Verbindung mit einem externen separaten Endgerät 9, bspw. in Form eines PC's, von dem ein eindeutiger, ggf. codierter Sicherheits- und Freigabecode über ein USB-Kabel 41 und die USB-Schnittstelle 4 an die waffenschlossseitige, prozessorunterstützte Recheneinheit 2 übertragen wird. Zudem versorgt eine PC 9 interne Energiequelle die elektrischen Komponenten des Waffenschlosses 1 mit elektrischer Energie, zumal das Waffenschloss 1 keine eigene Stromversorgungsquelle, bspw. in Form einer Batterie o. ä. vorsieht.
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Optional kann das externe Endgerät 9 mit weiteren Peripheriegeräten verbunden sein, so bspw. mit einem Fingerabdrucksensor 10, einem Personalausweislesegerät 11, einem Chiplesegerät 12, einem Kartenlesegerät 13 oder einem RFID Transponder 14. Die vorstehend aufgezählten Peripheriegeräte dienen vornehmlich zur Identifizierung der jeweils die Handfeuerwaffe bedienenden Person. Ferner ist es vorteilhaft, dass das separate externe Endgerät 9 einen Zugang zum Internet 15 oder einen vergleichbaren Kommunikationsnetz, bspw. GSM-Netz besitzt, um fallabhängig Informationen abzusetzen bzw. zu empfangen, so bspw. Informationen von oder zu einer externen Autorisationsbehörde 16, der Polizei 17 oder einem Händlernetz 18.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Waffenschloss
- 2
- prozessorunterstützte Recheneinheit
- 3
- elektromechanischer Verriegelungsmechanismus
- 4
- USB-Schnittstelle
- 5
- Speichereinheit
- 6
- Timereinheit
- 7
- die Handfeuerwaffe identifizierende Sensorik
- 71
- Messtaster
- 72
- Messschaltung
- 8
- automatische Waffenidentifikationseinheit
- 9
- externes, separates Endgerät, PC
- 10
- Fingerabdrucksensor
- 11
- Personalausweislesegerät
- 12
- Chip-Lesegerät
- 13
- Karten-Lesegerät
- 14
- RFID-Transponder
- 15
- Internet, GSN-Kommunikationssystem
- 16
- externe Autorisierungsbehörde
- 17
- Polizei
- 18
- Händlernetz
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19511155 A1 [0006]
- US 6874265 B1 [0008]
- US 2002/0095845 A1 [0009]
- EP 1605222 A1 [0011]
- DE 202009012258 U1 [0012]