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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Erzeugung eines Warnsignals in einem ersten Kraftfahrzeug, um über einen Zustand eines zweiten Fahrzeuges zu informieren, wobei das erste Kraftfahrzeug dazu ausgestaltet ist, Signale zu empfangen, welche von einem zweiten Kraftfahrzeug ausgesendet werden.
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Im Straßenverkehr kann es zu kritischen Situationen kommen, wenn ein Bus, der am Straßenrand steht plötzlich und unerwartet losfährt. Häufig ist dabei der Zeitpunkt des Losfahrens von Fahrern hinterherfahrender bzw. vorbeifahrender Kraftfahrzeuge nicht klar erkennbar und schwereinschätzbar. Eine Anzeigemöglichkeit stellen Blinker bzw. Fahrtrichtungsanzeiger das, welcher jedoch in der Regel nur kurz beim Anfahren oder teilweise gar nicht benutzt wird.
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Eine der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe kann darin gesehen werden, die Sicherheit und den Komfort im Straßenverkehr zu erhöhen.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche. Diese können in technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden. Die Beschreibung, insbesondere im Zusammenhang mit der Zeichnung, charakterisiert und spezifiziert die Erfindung zusätzlich.
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Vorgesehen ist demgemäß ein Verfahren zur Erzeugung eines Warnsignals in einem ersten Kraftfahrzeug, um über einen Zustand eines zweiten Fahrzeuges zu informieren, wobei das erste Kraftfahrzeug dazu ausgestaltet ist, Signale zu empfangen, welche von einem zweiten Kraftfahrzeug ausgesendet werden, wobei die Signale angeben,
- – ob eine zu dem zweiten Kraftfahrzeug gehörende Tür geöffnet oder geschlossen ist,
wobei in dem ersten Kraftfahrzeug ein Warnsignal mit einer ersten Intensität ausgegeben wird, wenn
- – die Tür des zweiten Kraftfahrzeuges von einem geöffneten Zustand in einen geschlossenen Zustand überführt wird.
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Es sind bereits Systeme bekannt, die durch den Austausch von Informationen zwischen Kraftfahrzeugen kritische Situationen, Verkehrsbehinderungen und Staus erkennen und weiterleiten. Diese Systeme nutzen eine sogenannte Car-to-Car Infrastruktur. Diese nutzen zur Übermittlung der Informationen einen WLAN-Standard, der in regelmäßigen zeitlichen Abständen Signale sendet, beispielsweise alle 100 ms.
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Bei dem zweiten Kraftfahrzeug kann es sich um einen Bus zur Beförderung mehrerer Personen handeln. Bei breiten Bussen können die Fahrer von herannahenden Autos mitunter nicht erkennen, ob die Türen noch offen sind und Fahrgäste ein- und aussteigen, oder ob sie bereits geschlossen sind und der Fahrer des zweiten Kraftfahrzeuges, also des Busses, gerade im Begriff ist, loszufahren. Durch die Ausgabe eines Warnsignals im ersten Kraftfahrzeug wird der Fahrer des ersten Kraftfahrzeuges frühzeitig darüber informiert, dass das zweite Kraftfahrzeug sich in absehbarer Zeit in Bewegung setzen wird. Die absehbare Zeit kann dabei einige Sekunden lang sein.
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Das Warnsignal kann dabei akustisch durch einen Ton und/oder eine Ansage erfolgen. Weiterhin kann das Warnsignal in Kombination mit einem Ton bzw. einer entsprechenden Anzeige optisch ausgegeben werden, beispielsweise durch ein Icon in einem Multifunktionsdisplay.
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In einer Ausgestaltung geben die Signale an, ob ein Blinker des zweiten Kraftfahrzeuges gesetzt ist, wobei in dem ersten Kraftfahrzeug ein Warnsignal mit einer ersten Intensität ausgebeben wird, wenn der Blinker des zweiten Kraftfahrzeuges in Richtung einer Fahrspur gesetzt wird.
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Die Zeit, bis das zweite Kraftfahrzeug bzw. der Bus losfahren wird, ist der Erfahrung nach noch kürzer, wenn ein Blinker gesetzt wird, als wenn nur die Türen geschlossen. Deshalb wird bei gesetztem Blinker eine erste Intensität zum Warnen vor dem in Bälde losfahrenden zweiten Kraftfahrzeuges bzw. Busses gesetzt.
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In einer weiteren Ausgestaltung wird mit den Signalen ebenfalls eine Geschwindigkeit angegeben, mit der sich das zweite Kraftfahrzeug bewegt, wobei in dem ersten Kraftfahrzeug ein Warnsignal mit einer dritten Intensität ausgegeben wird, wenn die Geschwindigkeit größer ist als Null km/h.
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Wenn das zweite Kraftfahrzeug bzw. der Bus sich bereits in Bewegung gesetzt hat, ist seine Geschwindigkeit größer als Null, was bei sehr geringen Geschwindigkeiten von hinten von Fahrern herannahender Kraftfahrzeuge mitunter nur schwer erkennbar ist. Da zu erwarten ist, dass das zweite Kraftfahrzeug bzw. der Bus nicht mehr anhalten wird, und nicht mehr überholt werden kann, wird das Warnsignal mit einer dritten Intensität ausgegeben, wenn die Geschwindigkeit des zweiten Kraftfahrzeuges bzw. des Busses größer ist als Null.
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Dabei kann in einer Ausgestaltung die dritte Intensität größer sein als die zweite Intensität, welche wiederum größer sein kann als die erste Intensität.
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Die unterschiedlichen Intensitäten können durch eine Lautstärke eines Tons bzw. einer Ansage des Warnsignals an den Fahrer vermittelt werden. Ergänzend hierzu oder unabhängig davon kann eine Helligkeit oder eine Farbe eines optischen Warnsignals bei der größeren Intensität variiert werden. Die Helligkeit kann beispielsweise erhöht werden. Weiterhin kann sich die Farbe eines Icons in der Weise ändern, beispielsweise von grün (erste Intensität), über orange (zweite Intensität) bis rot (dritte Intensität).
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In einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, in dem ersten Fahrzeug nur ein Warnsignal auszugeben, wenn es sich in Fahrtrichtung hinter dem zweiten Fahrzeug befindet.
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Dadurch wird der Fahrer des ersten Fahrzeuges nicht mit Informationen konfrontiert, die ihn nicht mehr betreffen.
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Insbesondere Busse verfügen zum Teil bereits über Car-to-car Kommunikationssysteme, welche die beschriebenen Signale aussenden, beispielsweise um bei Annäherung an Ampeln diese automatisch für die entsprechende Fahrtrichtung auf grün umzuschalten. Daher können das Verfahren sowie seine Ausgestaltungen einem ersten Kraftfahrzeug, insbesondere in einer Steuereinheit in einem ersten Kraftfahrzeug vorgesehen sein.
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Die Steuereinheit kann eine mit einem Speichersystem und einem Bussystem datenverbundene digitale Mikroprozessoreinheit (CPU), einen Arbeitsspeicher (RAM) sowie ein Speichermittel besitzen. Die CPU ist ausgebildet, Befehle, die als ein in einem Speichermittel abgelegtes Programm ausgeführt sind, abzuarbeiten, Eingangssignale vom Datenbus zu erfassen und Ausgangssignale an den Datenbus abzugeben. Das Speichermittel kann verschiedene Speichermedien wie optische, magnetische, Festkörper- und andere nicht-flüchtige Medien besitzen, auf dem ein entsprechendes Computerprogramm zur Durchführung des Verfahrens sowie der vorteilhaften Ausgestaltungen gespeichert ist. Das Programm kann derart beschaffen sein, dass es die hier beschriebenen Verfahren verkörpert bzw. auszuführen imstande ist, sodass die CPU die Schritte solcher Verfahren ausführen kann und damit das Kraftfahrzeug steuern kann.
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Zur Durchführung eines Verfahrens geeignet ist ein Computerprogramm, welches Programmcode-Mittel aufweist, um alle Schritte von jedem beliebigen der Ansprüche durchzuführen, wenn das Programm auf einem Computer ausgeführt wird.
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Das Computerprogramm kann dabei Programmcode-Mittel aufweisen, um alle Schritte des Verfahrens sowie ggf. die in den Unteransprüchen genannten Ausgestaltungen durchzuführen, wenn das Programm auf einem Computer ausgeführt wird. Das Computerprogramm kann mit einfachen Mitteln in bereits bestehende Steuereinheiten eingelesen und verwendet werden, um eine Einrichtung zum Erzeugen eines Warnsignals zu steuern.
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Hierfür vorgesehen ist ein Computerprogrammprodukt mit Programmcode-Mitteln, die auf einem computerlesbaren Datenträger gespeichert sind, um das Verfahren nach jedem beliebigen der Ansprüche durchzuführen, wenn das Programmprodukt auf einem Computer ausgeführt wird. Das Computerprogrammprodukt kann als auch Nachrüstoption in Steuereinheiten integriert werden.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen Apparat, umfassend:
- a) Mittel zum Bereitstellen eines Warnsignals in einem ersten Kraftfahrzeug, um über einen Zustand eines zweiten Fahrzeuges zu informieren,
- b) Mittel zum Empfangen von Signalen, welche von einem zweiten Kraftfahrzeug ausgesendet werden, wobei die Signale angeben, ob eine zu dem zweiten Kraftfahrzeug gehörende Tür geöffnet oder geschlossen ist,
- c) Mittel zum Ausgeben eines Warnsignals mit einer ersten Intensität, wenn die Tür des zweiten Fahrzeugs von einem geschlossenen Zustand in einen geschlossenen Zustand überführt wird.
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Bei einer Ausführungsform geben die Signale ferner an, ob ein Blinker des zweiten Kraftfahrzeuges gesetzt ist und wobei in dem Apparat des ersten Kraftfahrzeugs Mittel vorgesehen sind, die ein Warnsignal mit einer zweiten Intensität ausgeben, wenn der Blinker des zweiten Kraftfahrzeuges in Richtung einer Fahrspur gesetzt wird.
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Bei einer weiteren Ausführungsform sind Signale dazu ausgestaltet, eine Geschwindigkeit, mit der sich das zweite Kraftfahrzeug bewegt, anzugeben, wobei die Mittel in dem ersten Kraftfahrzeug dazu ausgestaltet sind, ein Warnsignal mit einer dritten Intensität auszugeben, wenn die Geschwindigkeit größer ist als 0 km/h.
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In einer Ausgestaltung des Apparats sind die Mittel dazu ausgebildet, Warnsignale mit variabler Intensität auszugeben, wobei die dritte Intensität größer ist als die zweite Intensität und wobei die zweite Intensität größer ist als die erste Intensität.
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Eine Ausbildung des Apparats besteht darin, dass Mittel zum Ausgeben eines Warnsignals nur ein Warnsignal ausgeben, wenn sich das erste Fahrzeug in Fahrtrichtung hinter dem zweiten Fahrzeug befindet.
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Nachfolgend werden einige Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigen:
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1: schematisch ein zweites Kraftfahrzeug, welches rechts am Fahrbahnrand steht und ein erstes Kraftfahrzeug, welches sich in Fahrtrichtung hinter dem zweiten Kraftfahrzeug befindet,
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2: schematisch einen Verfahrensablauf zum Ausgeben eines Warnsignals mit unterschiedlicher Intensität in Abhängigkeit von einem Zustand eines zweiten Kraftfahrzeuges.
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In den Figuren sind gleiche oder funktional gleichwirkende Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt ein zweites Kraftfahrzeug 1, welches als Bus ausgestaltet ist und zur Beförderung von mehreren Personen dienen kann. Das zweite Kraftfahrzeug 1 weist eine Tür 2 auf, die automatisch geöffnet werden kann. Ob die Tür 2 geöffnet oder geschlossen ist, kann von einem Steuergerät 3 erkannt werden. Das zweite Kraftfahrzeug 1 ist dazu ausgestaltet, mit einer Geschwindigkeit vFzg2 bewegt zu werden. Ferner weist das zweite Kraftfahrzeug 1 einen rechten Blinker 4 und einen linken Blinker 5 auf. Die Blinker 4 und 5 können von innen in bekannter Weise vom Fahrer des zweiten Kraftfahrzeuges 1 betätigt werden. Im Stillstand wird in der Regel der zum Fahrbahnrand 6 weisende Blinker gesetzt, im vorliegenden Ausführungsbeispiel somit der rechte Blinker 4. Möchte der Fahrer des zweiten Kraftfahrzeuges 1 den Fahrbahnrand 6 verlassen und losfahren, kann er dies durch den linken Blinker 5 anzeigen. Das Steuergerät 3 ist ferner dazu ausgestaltet, zu erfassen, ob der rechte Blinker 4 oder der linke Blinker 5 betätigt wird und mit welcher Geschwindigkeit vFzg2 sich das zweite Kraftfahrzeug 1 bewegt. Hierzu kann es datentechnisch mit entsprechenden nicht dargestellten Sensoren verbunden sein, zur Bestimmung der Geschwindigkeit Fzg1 kann auch ein GPS-Signal verwendet werden. Das Steuergerät 3 weist einen Sender 7 auf, welcher dazu ausgestaltet ist, in vorzugsweise regelmäßigen zeitlichen Abständen durch konzentrische Kreisabschnitte schematisch dargestellte Signale 14 auszusenden, welche die Geschwindigkeit vFzg2, den Zustand des rechten Blinkers 4 und des linken Blinkers 5 sowie den Zustand der Tür 2 (geöffnet oder geschlossen) beinhalten.
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Weiterhin ist in 1 ein erstes Kraftfahrzeug 8 gezeigt, welches einer Fahrtrichtung 13 zugewandt ist, die auch der Fahrtrichtung 13 des zweiten Kraftfahrzeuges 1 entspricht. Das erste Kraftfahrzeug 8 weist Steuereinheit 9 auf.
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Die Steuereinheit 9 weist einen Empfänger 10 auf bzw. die Steuereinheit 9 ist mit dem Empfänger 10 in der Weise gekoppelt, dass sie die am Empfänger 10 empfangenen Signale in der hier beschriebenen Weise verarbeiten kann.
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Die Steuereinheit 9 ist insbesondere dazu ausgestaltet, die von dem Sender des zweiten Fahrzeugs 1 ausgesendeten Signale 14 zu empfangen und zu verarbeiten. Damit liegen in der Steuereinheit 9 Daten vor, welche die Geschwindigkeit vFzg2, den Zustand der Tür 2 und den Zustand der Blinker 4 und 5 angeben, so dass die Daten datentechnisch verarbeitet werden können.
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Die Steuereinheit 9 ist weiterhin dazu ausgestaltet, in Abhängigkeit von den empfangenen Signalen ein Warnsignal abzugeben, welches einen nicht dargestellten Fahrer des ersten Fahrzeuges 8 darüber in Kenntnis setzt, dass das zweite Fahrzeug 1 in Begriff ist, loszufahren. Dies liegt in der Zukunft und ist vom Verhalten eines nicht dargestellten Fahrers des zweiten Fahrzeuges 1 abhängig. Daher wird in Abhängigkeit von den Signalen ein Warnsignal mit steigenden Intensitäten I0, I1, I2 ausgegeben, wobei die Intensität umso stärker ist, je wahrscheinlicher ein Losfahren des zweiten Fahrzeuges 1 ist. Bei der Intensität I3 hat sich das zweite Fahrzeug 1 dabei bereits in Bewegung gesetzt. Bei der Intensität I0 steht das zweite Fahrzeug 1 mit geöffneter Tür 2 am Fahrbahnrand 6. Bei der Intensität I0 wird entweder gar kein Warnsignal abgegeben oder darüber informiert, dass das zweite Fahrzeug 1 noch nicht abfahrbereit ist und es überholt werden kann. Bei der ersten Intensität I1 ist die Tür 2 geschlossen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Fahrer des zweiten Fahrzeuges 1 bald losfahren wird. Wird nun der linke Blinker 5 gesetzt, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass der Fahrer in den nächsten Sekunden anfährt und es wird ein Warnsignal mit der zweiten Intensität I2 ausgegeben. Die Warnsignale können über eine akustische Einheit 11 bzw. über eine optische Einheit 12 ausgegeben werden. Es kann ein GPS Empfänger in beiden Fahrzeugen 1 bzw. 8 vorgesehen sein und nur ein Warnsignal ausgegeben werden, wenn sich das erste Fahrzeug 8 hinter dem zweiten Fahrzeug 1 befindet, wie in 1 dargestellt. Das erste Fahrzeug 8 kann selbstverständlich auch in der gleichen Fahrspur stehen wie das zweite Fahrzeug 1.
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2 zeigt schematisch einen Verfahrensablauf, welcher in der Steuereinheit 9 im ersten Fahrzeug 8 implementiert sein kann, so dass in der oben beschriebenen Weise Signale empfangen, verarbeitet und abhängig davon ein Warnsignal ausgegeben werden kann. Das Verfahren kann ständig ablaufen, oder erst starten, wenn Signale von einem ersten Fahrzeug empfangen werden.
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Die abgerundeten Kästchen stellen Zustände des zweiten Fahrzeuges 1 sowie eine diesem Zustand zugeordnete Intensität des Warnsignals.
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Dabei wird gemäß einer Zuordnung 15 ein Warnsignal mit der Intensität I0 ausgegeben, wenn das zweite Fahrzeug 1 (Bus) sich an der Bushaltestelle befindet. Das Warnsignal mit der Intensität I0 kann dabei lediglich mitteilen, dass beispielsweise ein Bus an der Bushaltestelle hält, dieser jedoch vorsichtig überholt werden kann, da er gerade zweit angehalten hat und die Tür 2 noch geschlossen ist. Solange das zweite Fahrzeug 1 (Bus) an der Haltestelle mit geschlossener Tür 2 steht, verbleibt die Intensität auf der Stufe 10, was durch eine Zuordnung 16 verdeutlicht ist.
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Das zweite Fahrzeug 1 kann über die Signale zudem darüber informieren, dass Fahrgäste gerade zusteigen. Dies kann auch in der beschriebenen Weise dadurch erfolgen, dass ein Blinker zu einem Fahrbahnrand 6 (siehe 1) oder von einer Fahrbahn weg weisend gesetzt ist. In einer Zuordnung 17 kann daher ein Warnsignal mit der Intensität I0 ausgegeben werden, wenn gerade Fahrgäste zusteigen. In einer Zuordnung 18 kann ein Warnsignal mit der Intensität I1 ausgegeben werden, wenn die Tür 2 von einem geöffneten Zustand in einen geschlossenen Zustand überführt wird. In einer Zuordnung 19 kann ein Warnsignal mit der Intensität I2 ausgegeben werden, wenn eine Abfahrt initiiert wird, was durch ein zusätzliches Signal angezeigt werden kann oder dadurch, dass ein Blinker in Richtung der Fahrbahn und vom Fahrbahnrand 6 weg gesetzt wird. Fährt das zweite Fahrzeug 1 tatsächlich los, ist seine Geschwindigkeit vFzg2 größer als Null und es wird ein Warnsignal mit der Intensität I3 ausgegeben, was durch eine Zuordnung 20 verdeutlicht ist.
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Gleichwohl in der vorangegangenen Beschreibung einige mögliche Ausführungen der Erfindung offenbart wurden, versteht es sich, dass zahlreiche weitere Varianten von Ausführungen durch Kombinationsmöglichkeiten aller genannten und ferner aller dem Fachmann naheliegenden technischen Merkmale und Ausführungsformen existieren. Es versteht sich ferner, dass die Ausführungsbeispiele lediglich als Beispiele zu verstehen sind, die den Schutzbereich, die Anwendbarkeit und die Konfiguration in keiner Weise beschränken. Vielmehr möchte die vorangegangene Beschreibung dem Fachmann einen geeigneten Weg aufzeigen, um zumindest eine beispielhafte Ausführungsform zu realisieren. Es versteht sich, dass bei einer beispielhaften Ausführungsform zahlreiche Änderungen bezüglich Funktion und Anordnung der Elemente vorgenommen werden können, ohne den in den Ansprüchen offenbarten Schutzbereich und dessen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- zweites Fahrzeug
- 2
- Tür
- 3
- Steuergerät
- 4
- rechter Blinker
- 5
- linker Blinker
- 6
- Fahrbahnrand
- 7
- Sender
- 8
- erstes Fahrzeug
- 9
- Steuereinheit
- 10
- Empfänger
- 11
- akustische Einheit
- 12
- optische Einheit
- 13
- Fahrtrichtung
- 14
- Signal
- 15
- Zuordnung zweites Fahrzeug hält an,
- 16
- Zuordnung zweites Fahrzeug steht, Tür geschlossen
- 17
- Zuordnung Blinker zum Fahrbahnrand gesetzt
- 18
- Zuordnung Türen werden geschlossen
- 19
- Zuordnung Blinker vom Fahrbahnrand weg gesetzt
- 20
- Zuordnung zweites Fahrzeug fährt an
- vFzg2
- Geschwindigkeit des zweiten Fahrzeugs